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TToG II § 205

John Locke: Two Treatises of Government

§ 205. First: As, in some countries, the person of the Prince by the law is sacred; and so, whatever he commands or does, his person is still free from all question or violence, not liable to force, or any judicial censure or condemnation. But yet opposition may be made to the illegal acts of any inferior officer, or other commissioned by him; unless he will, by actually putting himself into a state of war with his people, dissolve the government, and leave them to that defense which belongs to everyone in the state of nature:

For of such things who can tell what the end will be? And a neighbor kingdom has showed the world an odd example. In all other cases the sacredness of the person exempts him from all inconveniences, whereby he is secure, whilst the government stands, from all violence and harm, whatsoever; than which there cannot be a wiser constitution:

For the harm he can do in his own person not being likely to happen often, nor to extend itself far; nor being able by his single strength to subvert the laws, nor oppress the body of the people, should any Prince have so much weakness, and ill-nature, as to be willing to do it, the inconveniency of some particular mischiefs, that may happen sometimes, when a heady Prince comes to the throne, are well recompensed by the peace of the public, and security of the government, in the person of the chief magistrate, thus set out of the reach of danger: It being safer for the body, that some few private men should be sometimes in danger to suffer, than that the head of the republic should be easily, and upon slight occasions, exposed.

§ 205. Erstens: In einigen Ländern ist die Person des Fürsten durch Gesetz sakrosankt. Ebenso alles, was er anordnet oder tut. Deshalb bleibt seine Person stets außer jeder Verantwortung oder roher Gewalt, keinem Zwang unterworfen, weder richterlicher Rüge noch Urteil. Trotzdem darf gesetzwidrigen Akten eines subalternen Beamten oder eines durch den Fürsten Beauftragten Widerstand entgegengesetzt werden. Es sei denn man will sich tatsächlich mit dem Volk in einen Kriegszustand versetzen, die Regierung auflösen und dem Volk jene Verteidigung überlassen, die einem jeden im Naturzustand gehört.

Wer könnte vorhersagen, wie das Ende solcher Spiele aussehen wird? Ein benachbartes Königreich hat der Welt ein übles Beispiel beschert.

In allen anderen Fällen nimmt die Heiligkeit der Person Fürsten von allen Unannehmbarkeiten aus, wodurch er solange die Regierung besteht, sicher ist vor Gewalttat und Verletzung, welcher Art sie auch sei. Es kann keine weisere Verfassung geben als diese. Der Schaden, den er in Person anrichten könnte, wird gewöhnlich weder sehr oft auftreten noch sich weit erstrecken. Er ist genauswenig im Stande, allein durch seinen Einfluss Gesetze zu untergraben oder die Gesamtheit des Volks zu unterdrücken. Sollte wirklich ein Fürst von einer solchen Schwäche oder Böswilligkeit auftauchen derlei tun zu wollen. Der Nachteil vereinzelten Unheils, das hin und wieder eintreten kann, wenn ein unbesonnener Fürst auf den Thron kommt, wird durch Frieden für die Bevölkerung und Sicherheit für die Regierung reichlich ausgeglichen. Dies erfolgt in der Person des höchsten Beamten, die auf diese Weise außerhalb aller Gefahr steht. Es ist besser für die Wohlfahrt der Gesamtheit,
wenn einige wenige Privatpersonen zuweilen Gefahr laufen, leiden zu müssen, als das Haupt der Republik leichthin und aus kleinen Anlässen preiszugeben.

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TToG I § 7

John Locke: Two Treatises of Government

§ 7. I do not think our author so little skilled in the way of writing discourses of this nature, nor so careless of the point in hand, that he by oversight commits the fault, that he himself, in his Anarchy of a mixed Monarchy, p. 239. objects to Mr. Hunton in these words:

Where first I charge the author, that he hath not given us any definition, or description of Monarchy in general; for by the rules of method he should have first defined.

And by the like rule of method Sir Robert should have told us, what his fatherhood or fatherly authority is, before he had told us, in whom it was to be found, and talked so much of it. But perhaps Sir Robert found, that this fatherly authority, this power of fathers, and of kings, for he makes them both the same, p. 24, would make a very odd and frightful figure, and very disagreeing with what either children imagine of their parents, or subjects of their kings, if he should have given us the whole draught together in that gigantic form, he had painted it in his own fancy; and therefore, like a wary physician, when he would have his patient swallow some harsh or corrosive liquor, he mingles it with a large quantity of that which may dilute it; that the scattered parts may go down with less feeling, and cause less aversion.

§ 7. Mutmaßlich dürfte unser Autor hinreichend geschult in der Abfassung derartiger Abhandlungen sein. Er kann daher kaum aus Versehen einen Fehler begangen haben oder gar so nachlässig in der Behandlung seines Themas sein, wie er ihn in
seiner „Anarchie einer gemischten Monarchie“ S. 239 Mr. Hunton in folgenden Worten vorwirft:

„Erstens tadle ich, dass der Autor uns keine Definition oder Beschreibung einer Monarchie im Allgemeinen gegeben hat; denn nach den Regeln der Methodik hätte er zuerst definieren müssen.“

Und nach derselben Regel der Methodik hätte Sir Robert uns zuvor sagen müssen, worin seine „Vaterschaft“ oder „väterliche Autorität“ besteht, ehe er jede Menge von ihr erzählt und uns erklärt, bei wem sie zu finden war. Vielleicht aber ist Sir Robert aufgefallen, wie sehr diese „väterliche Autorität“, diese Macht von Vätern und Königen — denn setzt beide gleich (2.2) — eine monströse, Schrecken erregende Gestalt haben werde, das Gegenteil dessen, was sich Kinder von ihren Eltern oder Untertanen von ihren Königen vorstellen. Er hätte uns den gesamten Zaubertrank kaum auf einmal kredenzt, in der gigantischen Form, wie er ihn sich in seiner Phantasie ausgemalt hatte. Nein, er verhält sich mehr wie ein behutsamer Physikus, der für seinen Patienten eine scharfe, ätzende Tinktur mit einer großen Menge verdünnender Flüssigkeit mischt, damit die aufgelösten Bestandteile leichter geschluckt werden und weniger Brechreiz auslösen.

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