Schlagwort-Archive: Vermögen

TToG II § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. But government, into whatsoever hands it is put, being, as I have before showed, entrusted with this condition, and for this end, that men might have and secure their properties39; the Prince, or senate, however it may have power to make laws, for the regulating of property39 between the subjects one amongst another, yet can never have a power to take to themselves the whole, or any part of the subjects property without their own consent: For this would be in effect to leave them no property39 at all.

And to let us see, that even absolute power, where it is necessary, is not arbitrary by being absolute, but is still limited by that reason, and confined to those ends, which required it in some cases to be absolute, we need look no farther than the common practice of martial discipline: For the preservation of the army, and in it of the whole commonwealth, requires an absolute obedience to the command of every superior officer, and it is justly death to disobey or dispute the most dangerous or unreasonable of them;

but yet we see, that neither the sergeant, that could command a soldier to march up to the mouth of a cannon, or stand in a breach, where he is almost sure to perish, can command that soldier to give him one penny of his money; nor the general, that can condemn him to death for deserting his post, or for not obeying the most desperate orders, can yet, with all his absolute power of life and death, dispose of one farthing of that soldier’s estate, or seize one jot of his goods; whom yet he can command anything, and hang for the least disobedience; because such a blind obedience is necessary to that end, for which the commander has his power, viz. the preservation of the rest; but the disposing of his goods has nothing to do with it.

§ 139. Ich habe es oben aufgezeigt: In wessen Hände Regierung auch gelegt wird, sie wird unter der Voraussetzung und zu eben dem Zweck anvertraut, den Menschen die Möglichkeit zu geben, Eigentum39 zu haben und zu sichern. Ein Fürst oder Senat, so groß deren Macht auch sei Gesetze zur Regelung des Eigentums39 der Untertanen untereinander zu erlassen, haben nie die Macht, das einen Teil des Eigentums39 der Untertanen oder das Ganze ohne deren Zustimmung an sich zu nehmen. Denn das würde in Wahrheit bedeuten, ihnen überhaupt kein Eigentum39 zu lassen.

Um deutlich zu machen, dass selbst absolute Macht, falls überhaupt nötig, keine willkürliche weil absolute Macht ist, sondern noch immer durch den Grund begrenzt und auf die Zwecke beschränkt, die manche Fälle erfordern, um Macht absolut zu machen, müssen wir nur an die allgemeine Praxis militärischer Disziplin denken. Der Erhalt des Heeres und damit des gesamten Staats verlangt absoluten Gehorsam für den Befehl jedes höheren Offiziers. Mit Recht verdient es den Tod, selbst dem gefährlichsten oder unvernünftigsten Befehl den Gehorsam zu verweigern oder ihn zu bestreiten.

Trotzdem stellen wir fest: Kein Sergeant, der einem Soldaten befehlen kann auf die Mündung einer Kanone loszumarschieren oder in einer Bresche zu stehen, wobei dieser fast sicher sein kann zu sterben, darf diesem Soldaten befehlen, ihm einen Pfennig von seinem Geld zu geben; noch kann der General, der einen Soldaten verurteilen kann, weil er seinen Posten verlassen oder den absurdesten Befehlen nicht gehorcht hat, mit aller seiner absoluten Macht über Leben und Tod, über einen Heller des Vermögens dieses Soldaten verfügen oder das geringste von dem Besitz desjenigen an sich reißen, dem er alles befehlen und den er für den geringsten Ungehorsam aufhängen lassen kann. Solch blinder Gehorsam ist notwendig für den Zweck, für den der Befehlshaber seine Macht hat, nämlich der Erhalt der Übrigen. Die Verfügung über des Soldaten Besitz hat damit nichts zu tun.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 138

John Locke: Two Treatises of Government

§ 138. Thirdly: The supreme power cannot take from any man any part of his property39 without his own consent: For the preservation of property39 being the end of government, and that for which men enter into society, it necessarily supposes and requires, that the people should have property39, without which they must be supposed to lose that by entering into society, which was the end for which they entered into it; too gross an absurdity for any man to own. Men therefore in society having property39, they have such a right to the goods, which by the law of the community are theirs, that nobody hath a right to take their substance or any part of it from them, without their own consent: Without this they have no property39 at all;

for I have truly no property39 in that, which another can by right take from me, when he pleases, against my consent. Hence it is a mistake to think, that the supreme or legislative power of any commonwealth can do what it will, and dispose of the estates of the subject arbitrarily, or take any part of them at pleasure. This is not much to be feared in governments where the legislative consists, wholly or in part, in assemblies which are variable, whose members, upon the dissolution of the assembly, are subjects under the common laws of their country, equally with the rest.

But in governments, where the legislative is in one lasting assembly always in being, or in one man, as in absolute monarchies, there is danger still, that they will think themselves to have a distinct interest from the rest of the community; and so will be apt to increase their own riches and power, by taking what they think fit from the people: For a man’s property39 is not at all secure, though there be good and equitable laws to set the bounds of it between him and his fellow-subjects, if he who commands those subjects have power to take from any private man, what part he pleases of his property39, and use and dispose of it as he thinks good.

§ 138. Drittens: Selbst die höchste Macht kann keinem Menschen einen Teil seines Eigentums39 ohne seine persönliche Zustimmung entziehen. Da Erhalt des Eigentums39 Zweck der Regierung und Anlass sind, weswegen Menschen überhaupt einer Gesellschaft beitreten, stellt es notwendige Voraussetzung und Erfordernis dar, dass sie überhaupt Eigentum39 haben. Ohne dies müßte man annehmen, sie verlören durch Beitritt in eine Gesellschaft gerade das, was der Zweck des Beitritts war.

Das ergäbe für jeden Menschen eine zu große Unsinnigkeit, um ein derartiges Verhalten sein Eigen nennen zu können.

Da zu einer Gesellschaft gehörende Menschen nun einmal Eigentum39 besitzen, haben sie auf diese Güter, die nach Gesetzen der Gemeinschaft zu ihnen gehören, eben deshalb auch den Anspruch, dass niemand ohne ihre eigene Zustimmung das Ganze oder einen Teil davon nehmen darf. Ohne diesen hätten sie überhaupt kein Eigentum39 an sich. Mit Sicherheit habe ich keinerlei Eigentum39 an etwas, was ein anderer mir ohne meine Zustimmung rechtmäßig wegnehmen darf, wann er gerade will.

Es ist deshalb ein Trugschluss zu denken, die oberste oder legislative Macht eines Staats könne handeln, wie sie will und willkürlich über das Vermögen eines ihrer Angehörigen verfügen oder irgendeinen Teil davon nach Belieben wegnehmen. Das ist bei Regierungen kaum zu befürchten, deren Legislative ganz oder teilweise aus veränderlichen Versammlungen entsteht und deren Mitglieder bei Auflösung der Versammlung den gewöhnlichen Gesetze ihres Landes gleichberechtigt untergeordnet sind wie alle Übrigen.

Bei Regierungen dagegen, deren Legislative in einer ununterbrochenen, beständig tagenden Versammlung oder, wie bei absoluten Monarchien, bei einem einzigen Mann liegt, besteht immer Gefahr, sie denken ein von der übrigen Gemeinschaft verschiedenes Interesse zu haben und sie deshalb geneigt sind ihren eigenen Reichtum und ihre Macht zu vermehren, indem sie den Leuten wegnehmen was ihnen geeignet scheint.

Das Eigentum39 eines Menschen ist alles andere als sicher, sogar wenn es gute und faire Gesetze gibt, die Grenzen zwischen ihm und seinen Mitbürgern zu bestimmen, sobald der, der über diese Angehörigen bestimmt, die Macht hat, jeder privaten Person von deren Eigentum39 wegzunehmen, was er will, sowie es zu gebrauchen und darüber zu verfügen, wie er für gut hält.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 135

John Locke: Two Treatises of Government

§ 135. Though the legislative, whether placed in one or more, whether it be always in being, or only by intervals, though it be the supreme power in every commonwealth; yet,

First: It is not, nor can possibly be absolutely arbitrary over the lives and fortunes of the people: For it being but the joint power of every member of the society given up to that person or assembly, which is legislator; it can be no more than those persons had in a state of nature before they entered into society, and gave up to the community: For nobody can transfer to another more power than he has in himself; and nobody has an absolute arbitrary power over himself, or over any other, to destroy his own life, or take away the life or property of another.

A man, as has been proved, cannot subject himself to the arbitrary power of another; and having in the state of nature no arbitrary power over the life, liberty, or possession of another, but only so much as the law of nature gave him for the preservation of himself, and the rest of mankind; this is all he doth, or can give up to the commonwealth, and by it to the legislative power, so that the legislative can have no more than this.

Their power, in the utmost bounds of it, is limited to the public good of the society. It is a power, that hath no other end but preservation, and therefore can never55 have a right to destroy, enslave, or designedly to impoverish the subjects. The obligations of the law of nature cease not in society, but only in many cases are drawn closer, and have by human laws known penalties annexed to them to enforce their observation.

Thus the law of nature stands as an eternal rule to all men, legislators as well as others. The rules that they make for other men’s actions, must, as well as their own and other men’s actions, be conformable to the law of nature, I. e. to the will of God, of which that is a declaration, and the fundamental law of nature being the preservation of mankind, no human sanction can be good, or valid against it.

§ 135. Die Legislative, befinde sie sich bei Einem oder Mehreren, oder bestehe sie permanent oder nur in Intervallen, ist zwar die höchste Macht in jedem Staat, doch:

Erstens handelt es sich um keine absolute, willkürliche Macht über Leben und Vermögen des Volks. Sie kann es auch niemals sein: Da sie nichts ist als die vereinte Macht aller Mitglieder der Gesellschaft, auf welche zugunsten der Person oder der Versammlung die der Gesetzgeber ist, verzichtet wurde, kann sie nicht größer sein als die Macht, die jede Person im Naturzustand hatte, bevor sie der Gesellschaft beitrat und die sie zu Gunsten der Gemeinschaft abgab.

Niemand kann einem anderen größere Macht überlassen, als er in sich selbst besitzt. Niemand hat eine absolute, willkürliche Macht über sich oder einen anderen, das eigene Leben zu vernichten oder Leben und Besitz eines anderen zu nehmen. Ein Mensch kann, was ich bewiesen habe, sich keiner willkürlichen Macht eines anderen unterwerfen. Da er im Naturzustand keine willkürliche Macht über das Leben, die Freiheit
oder den Besitz eines anderen hat, sondern nur so viel, als das Naturrecht ihm zum Erhalt seiner selbst und der übrigen Menschheit gewährt hat, ist das alles, was er zugunsten des Staats oder durch diesen zu Gunsten legislativer Macht abgibt oder abgeben kann.

Daher kann die Legislative nicht mehr haben als eben das. Ihre Macht in äußersten Grenzen ist auf das öffentliche Wohl der Gesellschaft beschränkt. Es ist eine Macht, die kein anderes Ziel als Erhalt hat. Sie kann deshalb nie55 ein Recht haben Angehörige zu zerstören, zu unterjochen oder mit Absicht auszusaugen.

Die Pflichten des Naturrechts hören bei in der Gesellschaft keinesfalls auf, sondern werden in vielen Fällen erst näher bestimmt und über menschliche Gesetze um anerkannte Strafen erweitert um ihre Beachtung zu verstärken. Das Naturrecht fungiert als ewige Grundordnung für alle Menschen, Gesetzgeber ebenso wie auch für die Anderen.

Vorschriften, die sie für Handlungen anderer Menschen erlassen, müssen ebenso wie eigene und anderer Menschen Handlungen mit dem Naturrecht, damit meine ich den Willen Gottes, dessen Verkündigung es ist, vereinbar sein. Da das grundlegende Naturgesetz im Erhalt der Menschheit besteht, kann kein menschliches Gesetz gut oder gültig sein, das diesem widerspricht.

55Two foundations there are which bear up public societies; the one a natural inclination, whereby all men desire sociable life and fellowship; the other an order, expressly or secretly agreed upon, touching the manner of their union in living together: The latter is that which we call the law of a common-weal, the very soul of a politic body, the parts whereof are by law animated, held together, and set on work in such actions as the common good required. Laws politic, ordained for external order and regiment amongst men, are never framed as they should be, unless presuming tire will of man to be inwardly obstinate, rebellious, and averse from all obedience to the sacred laws of his nature; in a word, unless presuming man to be, in regard of his depraved mind, little better than a wild beast, they do accordingly provide, notwithstanding, so to frame his outward actions, that they be no hindrance unto the common good, for which societies are instituted. Unless they do this, they are not perfect.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

55Zwei Grundlagen tragen öffentliche Gesellschaften. Die eine ist eine natürliche Neigung von Menschen nach einem geselligen Leben und nach Gemeinschaft zu suchen, die andere eine ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarte, die Art ihres Zusammenlebens in Gemeinschaft betreffende Ordnung. Letztere ist das, was wir das Recht eines Staats nennen, die wahre Seele eines politischen Körpers, dessen Teile durch das Recht mit Leben erfüllt, zusammengehalten und für solche Handlungen in Aktion gesetzt werden, die das gemeinsame Wohl erfordert. Politische, für die äußerliche Ordnung und Regierung von Menschen erlassene Gesetze, werden nie so gestaltet, wie sie sollten. Es sei denn der Wille des Menschen wird als innerlich widerspenstig, aufsässig und jedem Gehorsam gegen die heiligen Gesetze seiner Natur abgeneigt, vorausgesetzt.
In einem Wort: Sie müssen der Annahme gemäß, der Mensch sei in seinem verdorbenen Sinn wenig besser als ein wildes Tier, entsprechend Versorge treffen, seine äußerlichen Handlungen so zu regeln und zu richten, dass sie kein Hindernis für das allgemeine Wohl
werden wegen dem Gesellschaften überhaupt erst gegründet werden. Wenn sie dies nicht gewähren, sind sie nicht vollkommen.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. Man being born, as has been proved, with a title to perfect freedom, and an uncontrolled enjoyment of all the rights and privileges of the law of nature, equally with any other man, or number of men in the world, hath by nature a power, not only to preserve his property39, that is, his life, liberty and estate, against the injuries and attempts of other men:

But to judge of, and punish the breaches of that law in others, as he is persuaded the offence deserves, even with death itself, in crimes where the heinousness of the fact, in his opinion, requires it. But because no political society can be, nor subsist, without having in itself the power to preserve the property39, and in order thereunto, punish the offences of all those of that society:

There, and there only is political society, where every one of the members hath quitted this natural power, resigned it up into the hands of the community in all cases that exclude him not from appealing for protection to the law established by it. And thus all private judgment of every particular member being excluded, the community comes to be umpire, by settled standing rules, indifferent, and the same to all parties; and by men having authority from the community, for the execution of those rules, decides all the differences that may happen between any members of that society concerning any matter of right; and punishes those offences which any member hath committed against the society, with such penalties as the law has established:

Whereby it is easy to discern, who are, and who are not, in political society together. Those who are united into one body, and have a common established law and judicature to appeal to, with authority to decide controversies between them, and punish offenders, are in civil society one with another: But those who have no such common people, I mean on earth, are still in the state of nature, each being, where there is no other, judge for himself, and executioner; which is, as I have before showed it, the perfect state of nature.

§ 87. Ein Mensch, geboren, wie klar nachgewiesen wurde, mit einem naturrechtlichen Anspruch auf vollkommene Freiheit und überwachungsfreie Freude an allen Rechten und Vorteilen aus diesem Naturrecht, gleichberechtigt mit einem beliebigen oder auch der gesamten Zahl aller Menschen, hat von Natur aus die Macht, nicht nur sein Eigentum39, das bedeutet Leben, Freiheit und Vermögen gegen Beeinträchtigungen und Bestrebungen anderer zu schützen.

Darüber hinaus auch über jede Verletzung dieses Rechtes durch Andere zu richten und sie so zu bestrafen, wie es nach seinem Gewissen das Vergehen verdient, sogar mit dem Tod, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordert.

Da aber keine politische Gesellschaft bestehen kann, ohne für sich selbst die Macht zu besitzen, das Eigentum39 zu schützen und zu diesem Zweck die Übertretungen aller zu bestrafen, die Teil dieser Gesellschaft sind, gibt es dort, und nur dort, eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne Mitglied seine natürliche Macht ruhen lässt und zu Gunsten der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet. Zumindest für allen die Fälle, die einen Menschen nicht davon ausschließen, das durch die Gesellschaft geschaffene Gesetz um Schutz anzurufen.

Auf diese Weise wird die private Rechtsprechung jedes einzelnen Mitglieds beseitigt und die Gesellschaft zum Schiedsrichter nach festgesetzten, stehenden Regeln, unparteiisch und gleichermaßen für alle. In Gestalt von Menschen, die von der Gesellschaft mit Autorität zur Vollziehung dieser Regeln bekleidet sind, entscheidet sie alle Streitigkeiten und Rechtsfragen, die zwischen den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten und bestraft die Vergehen, die von irgendeinem der Mitglieder gegen die Gesellschaft begangen werden, mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen.

Dadurch ist leicht zu unterscheiden, welche Menschen in einer politischen Gesellschaft zusammenleben und welche nicht. Alle in einem einzigen politischen Körper vereinigten, die eine gemeinsame, feststehende Gesetzgebung haben und einen Justizapparat, an den sie sich wenden können, versehen mit der Macht Streit unter ihnen zu entscheiden und Verbrechen zu bestrafen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft.

Alle die dagegen, die keine solche gemeinsame Instanz besitzen, auf Erden will ich betonen, leben sich noch im Naturzustand. Jeder für sich mangels Alternative Richter und Vollstrecker zugleich. Der vollkommene Naturzustand eben wie ich oben gezeigt habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

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TToG II § 72

John Locke: Two Treatises of Government

§ 72. Though the obligation on the parents to bring up their children, and the obligation on children to honor their parents, contain all the power on the one hand, and submission on the other, which are proper to this relation, yet there is another power ordinarily in the
father, whereby he has a tie on the obedience of his children; which though it be common to him with other men, yet the occasions of showing it, almost constantly happening to fathers in their private families and the instances of it elsewhere being rare, and less taken notice of, it passes in the world for a part of paternal jurisdiction. And this is the power men generally have to bestow their estates on those who please them best; the possession of the father being the expectation and inheritance of the children, ordinarily in certain proportions, according to the law and custom of each country; yet it is commonly in the father’s power to bestow it with a more sparing or liberal hand, according as the behavior of this or that child hath comported with his will and humor.

§ 72. Selbst wenn die Pflicht von Eltern, ihre Kinder aufzuziehen und die Pflicht von Kindern, ihre Eltern zu ehren in die eine Hand alle Macht und in die andere alle Unterordnung legt, die dieser Beziehung eigen sind, so gibt es noch weitere Macht, in der Regel beim Vater,
durch welche er den Gehorsam der Kinder an sich bindet. Auch wenn diese Macht ein gemeinsames Merkmal mit anderen Vätern ist, tritt sie fast immer nur bei internen, familiären Gelegenheiten in Erscheinung. Da es andernorts selten Beispiele gibt oder diese weniger beachtet werden, wird sie in der Welt als Teil väterlicher Rechtsbefugnis angesehen. Genau das ist die Macht, welche Menschen haben, ihr Vermögen denen zu übergeben, die sie für die Geeignetsten halten. Der Besitz des Vaters ist Erwartung und Erbe der Kinder, normalerweise in einem bestimmten Verhältnis, je nach Gesetz und Sitte jedes Landes. Es liegt im Allgemeinen in der Macht des Vaters, ihn mit spärlicher oder freigiebiger Hand zu verteilen, je nachdem das Verhalten dieses oder jenes Kinds sich seinem Willen und seinem Gemüt entsprochen hat.

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TToG II § 59

John Locke: Two Treatises of Government

§ 59. This holds in all the laws a man is under, whether natural or civil. Is a man under the law of nature? What made him free of that law? What gave him a free disposing of his property, according to his own will, within the compass of that law? I answer, a state of
maturity wherein he might be supposed capable to know that law, that so he might keep his actions within the bounds of it. When he has acquired that state, he is presumed to know how far that law is to be his guide, and how far he may make use of his freedom, and so comes to have it; till then, somebody else must guide him, who is presumed to know how far the law allows a liberty. If such a state of reason, such an age of discretion made him free, the same shall make his son free too.

Is a man under the law of England? What made him free of that law? That is, to have the liberty to dispose of his actions and possessions according to his own will, within the permission of that law? A capacity of knowing that law; which is supposed by that law, at the age of one-and-twenty years, and in some cases sooner. If this made the father free, it shall make the son free too. Till then we see the law allows the son to have no will, but he is to be guided by the will of his father or guardian, who is to understand for him.

And if the father die, and fail to substitute a deputy in his trust; if he hath not provided a tutor, to govern his son, during his minority, during his want of understanding, the law takes care to do it; some other must govern him, and be a will to him, till he hath attained to a state of freedom, and his understanding be fit to take the government of his will. But after that, the father and son are equally free as much as pupil and tutor after non-age; equally subjects of the same law together, without any dominion left in the father over the life, liberty, or estate of his son, whether they be only in the state and under the law of nature, or under the positive laws of an established government.

§ 59. Bei allen Gesetzen, unter denen der Mensch steht, natürlichen wie bürgerlichen, gilt: Steht der Mensch unter dem Naturrecht? Was an diesem Recht verschafft ihm Freiheit? Was verschafft ihm gemäß den Vorgaben jenes Rechts freie, willkürliche Verfügung über seinen Besitz? Meine Antwort: Ein Grad an Reife, bei dem ihm Fähigkeit unterstellt wird, das Recht zu verstehen und seine Handlungen entlang der Leitlinien des Rechts ausrichten zu können.

Hat er jenen Zustand erreicht, geht man davon aus er wisse, wie weit das Recht als sein Führer vorgesehen ist, wie weit er von seiner Freiheit Gebrauch machen darf und er so überhaupt erst in deren Genuss gelangt. Bis dahin lenkt ihn jemand, von dem angenommen wird, er wisse wie weit das Recht Freiheit gewährt. Wenn einst ein gewisser Grad an Vernunft, eine über die Zeit erreichte Verstandesreife ihn frei machte, so soll Gleiches auch seinen Sohn frei machen.

Steht ein Mensch unter dem Recht Englands? Was an diesem Recht verschafft ihm Freiheit? Ist es, eine Freiheit zu haben, über eigenes Handeln und Besitz gemäß Bedingtheit durch das Recht nach eigenem Willen zu verfügen?

Ist es die Fähigkeit, das Recht zu verstehen, die nach diesem Recht im Alter von einundzwanzig Jahren, in einigen Fällen früher, angenommen wird? Wenn diese dem Vater Freiheit verschaffte, muss sie dem Sohn ebenfalls Freiheit verschaffen. Wie wir sehen, gestattet das Recht bis dahin einem Sohn keinen Willen zu haben. Er ist durch den Willen seines Vaters oder Vormunds zu leiten, welcher für ihn zu Denken hat.

Sollte der Vater sterben und es unterlassen einen Beauftragten seines Vertrauens zu benennen, wenn er keinen Vormund bestellt hat, um seinen Sohn während dessen Minderjährigkeit, während seines Mangels an Verstand, zu lenken, übernimmt es das Recht dafür zu sorgen. Ein anderer muss ihn leiten und ihm einen Willen liefern, bis er einen freiheitstauglichen Zustand erreicht und sein Verstand fähig ist seinen Willen zu regieren.

Danach aber ist die Freiheit von Vater und Sohn gleichwertig, so wie bei und Mündel und Vormund nach der Unmündigkeit. Sie unterstehen gemeinsam demselben Recht. Dem Vater bleibt über Leben, Freiheit und Vermögen des Sohns keine Herrschaft, unabhängig davon ob sie sich im Naturzustand und unter Naturrecht befinden, oder unter den positiven Gesetzen einer festen Regierung.

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TToG II § 38

John Locke: Two Treatises of Government

§ 38. The same measures governed the possession of land too: Whatsoever he tilled and reaped, laid up and made use of, before it spoiled, that was his peculiar right; whatsoever he enclosed, and could feed, and make use of, the cattle9 and product was also his. But if either the grass of his enclosure rotted on the ground, or the fruit of his planting perished without gathering, and laying up, this part of the earth, notwithstanding his enclosure, was still to be looked on as waste, and might be the possession of any other.

Thus, at the beginning, Cain might take as much ground as he could till, and make it his own land, and yet leave enough to Abel’s sheep to feed on; a few acres38 would serve for both their possessions. But as families increased, and industry enlarged their stocks, their possessions enlarged with the need of them; but yet it was commonly without any fixed property in the ground they made use of, till they incorporated, settled themselves together, and built cities; and then, by consent, they came in time, to set out the bounds of their distinct territories, and agree on limits between them and their neighbors and by laws within themselves, settled the properties of those of the same society:

For we see, that in that part of the world which was first inhabited, and therefore like to be best peopled, even as low down as Abrahams time, they wandered with their flocks, and their herds, which was their substance, freely up and down; and this Abraham did, in a country where he was a stranger. Whence it is plain, that at least a great part of the land lay in common; that the inhabitants valued it not, nor claimed property in any more than they made use of. But when there was not room enough in the same place, for their herds to feed together, they by consent, as Abraham and Lot did, Gen.XIII.5, separated and enlarged their pasture, where it best liked them. And for the same reason Esau went from his father, and his brother, and planted in mount Seir, Gen.XXXVI.6.

§ 38. Dieses Maß galt auch für den Besitz von Land:

Wie viel jemand anbaute und erntete, aufbewahrte und verbrauchte, bevor es verdarb, war sein eigenes Recht. Wie viel er einzäunte, ernähren und nutzen konnte, Vieh und Erzeugnisse ebenfalls. Sobald aber das Gras seines eingezäunten Landes auf dem Boden verfaulte oder die Früchte seiner Pflanzung zugrunde gingen, statt gesammelt und aufbewahrt zu werden, so war dieser Teil des Landes, ungeachtet der Abgrenzung als herrenlos zu betrachten und konnte von einem anderen in Besitz genommen werden.

Anfangs konnte Kain so viel Grund und Boden nehmen, als er bebauen konnte, um es zu seinem Landbesitz zu machen und dennoch genug für Abels Schafe als Weide übriglassen. Einige wenige Acre38 genügten für den Besitz beider. Als sich aber die Clans wuchsen, Fleiß ihren Viehbestand vergrößerte, erweiterte sich mit den Bedürfnissen auch ihr Besitz. Das geschah in Form von Gemeinbesitz ohne fest bestimmten Privatbesitz an dem Boden, von dem sie Gebrauch machten, bis sie sich zu einer Gemeinschaft zusammenschlossen, sich zusammen ansiedelten und Städte bauten.

Ab da entwickelten sie sich allmählich dahin, durch Übereinkunft ihre Territorien abzugrenzen und sich über die Grenzen zwischen ihnen und ihren Nachbarn zu verständigen, während sie durch eigene Gesetze den Privatbesitz derjenigen regelten, die zur gleichen Gemeinschaft gehörten. Wir sehen, in jenem Teil der Welt, der zuerst bewohnt und deshalb wahrscheinlich am stärksten bevölkert war, zurück bis zu Abrahams Zeit, zogen sie mit ihren Herden, die ihr Vermögen waren, frei hin und her. Abraham tat das sogar in einem Land, in welchem er ein Fremder war.

Daraus geht klar hervor, wenigstens ein großer Teil des Landes war Gemeinbesitz. Dessen Bewohner schätzten es nicht als Wertobjekt und beanspruchten kein Recht auf mehr, als sie wirklich nutzten. War aber an selbigen Stellen nicht mehr genug Raum für ihre Herden um zusammen zu weiden, gingen sie nach Absprache getrennte Wege, wie es Abraham und Lot taten Gen.XIII.5 und dehnten ihre Weidegründe dort aus, wo es ihnen am besten gefiel. aus ebendiesem Grund zog Esau von Vater und Bruder fort und siedelte sich im Seirgebirge an Gen.XXXVI.6.

9 Cattle / Catalla: Term in old English Law. Even named chattels. Originally used by the Normand for any kind of tamed animal in human use. It remains today in cattle, used for cows. In a transitive sense even a medieval term for everything a person possesses in mobile things, not directly bound to a fief or feud.

9 Cattle / Catalla: Begriff aus dem alten Englischen Recht. Auch als chattels bezeichnet. Von den Normannen ursprünglich für jegliches Nutzvieh im Haushalt genutzt. Heute fortlebend in dem Begriff Cattle für Rinder. Im erweiterten Sinn alles was an beweglicher Habe einer Familie vorhanden war und nicht ausdrücklich zu einem fief (rückfälliges Lehen) oder feud (erbliches Lehen) gehörte.

38https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG II § 37

John Locke: Two Treatises of Government

§ 37. This is certain, that in the beginning, before the desire of having more than man needed had altered the intrinsic value of things, which depends only on their usefulness to the life of man: Or had agreed that a little piece of yellow metal, which would keep without wasting or decay, should be worth a great piece of flesh, or a whole heap of corn; though men had a right to appropriate, by their labour, each one to himself, as much of the things of nature, as he could use:

Yet this could not be much, nor to the prejudice of others, where the same plenty was still left to those who would use the same industry. To which let me add, that he, who appropriates land to himself by his labor, does not lessen, but increase the common stock of mankind: For the provisions serving to the support of human life, produced by one acre38 of enclosed and cultivated land, are (to speak much within compass) ten times more than those which are yielded by an acre of land of an equal richness lying waste in common. And therefore he that encloses land, and has a greater plenty of the conveniences of life from ten acres38, than he could have from an hundred left to nature, may truly be said to give ninety acres38 to mankind: For his labor now supplies him with provisions out of ten acres38, which were but the product of an hundred lying in common.

I have here rated the improved land very low, in making its product but as ten to one, when it is much nearer an hundred to one: For I ask, whether in the wild woods and uncultivated waste of America, left to nature, without any improvement, tillage or husbandry, a thousand acres38 yield the needy and wretched inhabitants as many conveniences of life, as ten acres38 of equally fertile land do in Devonshire, where they are well cultivated. Before the appropriation of land, he who gathered as much of the wild fruit, killed, caught, or tamed, as many of the beasts, as he could; he that so employed his pains about any of the spontaneous products of nature, as anyway to alter them from the state which nature put them in, by placing any of his labor on them, did thereby acquire a propriety in them, but if they perished, in his possession, without their due use; if the fruits rotted, or the venison putrefied, before he could spend it, he offended against the common law of nature, and was liable to be punished; he invaded his neighbor’s share; for he had no right farther than his own use called, for any of them, and they might serve to afford him conveniences of life.

§ 37. Es steht fest, am Anfang hatte jeder Mensch ein Recht, durch Arbeit von den Gaben der Natur so viel in Besitz zu nehmen, wie er nutzen konnte. Ehe durch das Verlangen, mehr zu haben als man benötigte, der innere Wert der Dinge, welcher allein von ihrem Gebrauchswert für das Leben des Menschen abhängt, verändert wurde. Man kam überein, ein kleines Stück gelben Metalls, das sich weder abnutzt noch verdirbt, solle den Wert eines großen Stücks Fleisch oder eines ganzen Haufens Getreide haben. Das konnte weder viel noch zum Nachteil Anderer sein, solange derselbe Überfluss allen denjenigen verblieb, die zu gleichem Fleiß bereit waren.

Dem möchte ich hinzufügen: Wer durch seine Arbeit ein Stück Land in Besitz nimmt, verringert das gemeinsame Vermögen der Menschheit nicht, sondern vermehrt es. Die Menge der zum Unterhalt der Menschen dienenden Lebensmittel, die von einem Acre38 eingehegten und bebautem Land erzeugt werden (um in engen Grenzen zu bleiben), beträgt zehnmal mehr als der Ertrag eines Acre38 ebenso reichen Landes, das als Gemeingut brach liegt. Wer Land abgrenzt und auf zehn Acre eine größere Menge Lebensmittel erzeugt als er auf hundert der Natur überlassenen Acre38 erzeugen könnte, darf man daher mit Recht sagen, er schenke der Menschheit neunzig Acre38.

Seine Arbeit liefert ihm jetzt aus zehn Acre38 so viel Lebensmittel, wie dem Ertrag von hundert Acre38 in Gemeinbesitz entsprechen. Ich habe hier das kultivierte Land wenig produktiv eingeschätzt, wenn ich seinen Ertrag auf 10:1 schätze, da 100:1 der Wahrheit viel näher kommt. Ich erlaube mir die Frage, ob in den wilden Wäldern oder unbebauten Einöden Amerikas, die ohne Verbesserung, Bewirtschaftung oder Kultivierung nur der Natur überlassen sind, tausend Acre38 den Armen und Bedürftigen ebenso viele Lebensmittel liefern, wie zehn Acre38 ebenso fruchtbaren Bodens im gut kultivierten Devonshire?

Wer vor der Aneignung von Grund und Boden so viele Früchte sammelte, so viele Tiere erlegte, fing oder zähmte, wie er konnte und so seine Mühe auf die sich von selbst erzeugenden Produkte der Natur verwandte, um sie durch seine Arbeit ihrem natürlichen Zustand zu entziehen, erwarb sich dadurch den Besitz an ihnen.

Wer sie ohne sachgerechte Verwendung in seinem Besitz zugrunde gehen ließ, wer Früchte verfaulen oder Jagdbeute verwesen ließ, bevor er sie verbrauchen konnte, verstieß gegen das gemeinsame Naturrecht und wurde straffällig. Er beeinträchtigte den Anteil seines Nachbarn, denn er hatte kein weiter reichendes Recht an diesen Dingen, als es deren Nutzung erfordert oder als sie für ein möglichst angenehmes Leben dienen können.

38https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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