Schlagwort-Archive: Verfügung

TToG II § 236

John Locke: Two Treatises of Government

§ 238. The other case is, When a King makes himself the dependent of another and subjects his kingdom which his ancestors left him and the people put free into his hands, to the dominion of another: For however perhaps it may not be his intention to prejudice the people; yet because he has hereby lost the principal part of regal dignity, viz. to be next and immediately under God, supreme in his kingdom; and also because he betrayed or forced his people whose liberty he ought to have carefully preserved, into the power and dominion of a foreign nation. By this, as it were, alienation of his kingdom, he himself looses the power he had in it before, without transferring any the least right to those on whom he would have bestowed it; and so by this act sets the people free, and leaves them at their own disposal. One example of this is to be found in the Scotch Annals.

§ 238. Der andere Fall sieht so aus: Wenn ein König sich in die Abhängigkeit eines anderen begibt und das Königreich, welches seine Vorfahren und die Bevölkerung ihm überließen, das frei seinen Händen übergeben wurde, der Herrschaft eines anderen ausliefert. So wenig es auch seine Absicht sein mag die Bevölkerung zu beunruhigen, so hat er dadurch den wichtigsten Teil seiner königlichen Würde verloren, also nächst und unmittelbar unter Gott der Oberste in seinem Reich zu sein. Ferner hat er sein Volk, dessen Freiheit er sorgsam bewahren sollte an Macht und Herrschaft einer fremden Nation ausgeliefert.

Durch diese Übergabe seines Königtums behält er keine Macht, die er vorher in seinem Reich besaß, noch hat er mindeste Recht auf die übertragen, denen er es hatte zuwenden wollen, und setzt durch diesen Akt das Volk in Freiheit und überlässt es dessen eigener Verfügung. Ein Beispiel davon ist in der Geschichte Schottlands zu finden.

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TToG II § 212

John Locke: Two Treatises of Government

§ 212. Besides this overturning from without, governments are dissolved from within:

First, when the legislative is altered. Civil society being a state of peace, amongst those who are of it, from whom the state of war is excluded by the umpirage which they have provided in their legislative, for the ending all differences that may arise amongst any of them, it is in their legislative, that the members of a commonwealth are united, and combined together into one coherent living body.

This is the soul that gives form, life, and unity, to the commonwealth: From hence the several members have their mutual influence, sympathy and connexion: And therefore, when the legislative is broken, or dissolved, dissolution and death follows: For the essence and unity of the society consisting in having one will, the legislative, when once established by the majority, has the declaring, and as it were keeping of that will.

The constitution of the legislative is the first and fundamental act of society, whereby provision is made for the continuation of their union, under the direction of persons, and bonds of laws, made by persons authorized thereunto, by the consent and appointment of the people, without which no one man, or number of men, amongst them, can have authority of making laws that shall be binding to the rest.

When anyone or more, shall take upon them to make laws, whom the people have not appointed so to do, they make laws without authority, which the people are not therefore bound to obey; by which means they come again to be out of subjection, and may constitute to themselves a new legislative, as they think best, being in full liberty to resist the force of those, who without authority would impose any thing upon them.

Everyone is at the disposure of his own will, when those who had, by the delegation of the society, the declaring of the public will, are excluded from it, and others usurp the place, who have no such authority or delegation.

§ 212. Abgesehen vom Umsturz von außen werden Regierungen auch von innen aufgelöst:

Erstens: Durch Änderung der Legislative. Bürgerliche Gesellschaft ist ein Zustand des Friedens unter denen, die ihr angehören und der Kriegszustand ist durch die Macht eines Schiedsrichters ausgeschlossen, wie sie ihn in ihrer Legislative vorgesehen haben, um allen Streit, der unter ihnen entsteht, zu entscheiden. Deshalb ist es die Legislative, die alle Mitglieder des Gemeinwesens vereint und zu einem zusammenhängenden, lebenden Körper verbindet. Sie bildet die Seele, die einem Gemeinwesen Form, Leben und Einheit gibt. Durch sie erhalten die verschiedenen Mitglieder wechselseitigen Einfluss, Gleichrangigkeit der Interessen und die innere Verbindung. Deshalb folgen, wenn die Legislative zertrümmert oder aufgelöst wird Auflösung und Tod.

Da das Wesen und die Einigkeit der Gesellschaft darin bestehen, einen Willen zu haben, ist es Aufgabe der Legislative, sobald sie mit die Mehrheit konstituiert ist, diesen Willen zu verkünden und zugleich zu bewahren. Die Konstituierung der Legislative ist der erste und grundlegende Akt jeder Gesellschaft, durch den für die Fortdauer ihrer Vereinigung Vorsorge getroffen wird. Er steht unter der Leitung von Personen und dem Band von Gesetzen, von Personen erlassen, die durch Zustimmung und Ernennung der Bevölkerung dazu ermächtigt wurden.

Ohne diese beiden Akte kann weder ein Mensch noch eine Anzahl, Macht haben Gesetze zu erlassen, die auch für alle übrigen bindend sind. Falls einer oder mehrere, die das Volk nicht dazu bestimmt hat, sich einfallen lassen Gesetze zu erlassen, handelt es sich um Gesetzgebung ohne Befugnis, der die Bevölkerung deshalb nicht zur Beachtung verpflichtet ist.

In dem Fall wird sie erneut frei von Unterordnung und darf eine neue Legislative einsetzen, wie es ihr am besten scheint. Ihr völlig frei steht, sich der Gewalt derjenigen zu widersetzen, die ihr ohne Befugnis etwas auferlegen wollen. Jeder hat die Verfügung seines eigenen Willens, sobald diejenigen, die durch Vollmacht der Gesellschaft die Aufgabe hatten, den öffentlichen Willen zu verkünden, davon ausgeschlossen werden, und andere, die keine solche Befugnis oder Vollmacht besitzen, die Stelle usurpieren.

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TToG II § 194

John Locke: Two Treatises of Government

§ 194. Their persons are free by a native right, and their properties, be they more or less, are their own, and at their own dispose, and not at his; or else it is no property. Supposing the conqueror gives to one man a thousand acres38 to him and his heirs for ever; to another he lets a thousand acres38 for his life, under the rent of 50£ or 500£ per annum. Has not the one of these a right to his thousand acres38 forever, and the other, during his life, paying the said rent?

And hath not the tenant for life a property in all that he gets over and above his rent, by his labor and industry during the said term, supposing it be double the rent? Can anyone say, the King, or conqueror, after his grant, may by his power of conqueror take away all, or part of the land from the heirs of one, or from the other during his life, he paying the rent? Or can he take away from either the goods or money they have got upon the said land, at his pleasure? If he can, then all free and voluntary contracts cease, and are void in the world; there needs nothing to dissolve them at any time, but power enough:

And all the grants and promises of men in power are but mockery and collusion: For can there be anything more ridiculous than to say, I give you and yours this forever, and that in the surest and most solemn way of conveyance can be devised; and yet it is to be understood, that I have a right, if I please, to take it away from you again tomorrow?

§ 194. Ihre Personen sind frei durch angeborenes Recht und ihr Besitz, ob viel oder wenig, gehört ihnen zu ihrer eigenen Verfügung, nicht zu der seinigen. Sonst wäre es kein Besitz. Unterstellen wir, der Eroberer gäbe dem einen tausend acre38, ihm und dessen Erben auf ewig.
Dem Anderen verpachtet er tausend acre38 auf Lebenszeit zu einer Jahrespacht von 50£ oder 500£.

Hätte dann nicht der eine von diesen ein Recht auf seine tausend acres38 für immer, und der andere während seines Lebens, solange er die Pacht bezahlt? Hätte nicht der Pächter auf Lebenszeit Besitz an allem, was er durch Arbeit und seinen Fleiß über seine Pacht hinaus erschafft, auch wenn es das Doppelte der Pacht beträgt? Kann jemand behaupten, der König oder Eroberer dürfe nach seiner Gewähr, kraft seiner Macht als Eroberer, dem Erben des einen oder dem anderen bei Lebzeiten, solange er die Pacht bezahlt, alles oder einen Teil des Landes nehmen? Oder darf er einem von Beiden nach seinem Belieben das Gut oder das Geld wegnehmen, das sie auf diesem Land erwirtschaftet haben?

Wenn er es dürfte, hätten alle freien und freiwilligen Verträge ein Ende, und sind null und nichtig in den Augen der Welt. Es wäre nichts nötig als ausreichend Macht, sie jederzeit aufzulösen. Sämtliche Verleihungen und Versprechen der Mächtigen wären nur Spott und geheime Absprache. Könnte es etwas Lächerlicheres geben als zu verkünden:

Ich gewähre Dir und den Deinen dies für immer, in der sichersten und feierlichsten Weise der Übertragung, die man sich denken kann, und doch versteht es sich von selbst: Wenn ich will, habe ich das Recht, es dir morgen wieder wegzunehmen?

38 https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG II § 190

John Locke: Two Treatises of Government

§ 190. Every man is born with a double right:

First, a right of freedom to his person, which no other man has a power over, but the free disposal of it lies in himself.

Secondly, a right before any other man to inherit, with his brethren, his father’s goods.

§ 190. Jeder Mensch wird mit einem zweifachen Recht geboren:

Erstens mit einem Recht auf Freiheit für seine Person, über die kein anderer Mensch Macht zusteht, sondern über welche die freie Verfügung bei ihm selbst liegt.

Zweitens mit einem Recht, zusammen mit seinen Brüdern, vor irgendeinem anderen Menschen, den Besitz seines Vaters zu erben.

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TToG II § 170

John Locke: Two Treatises of Government

§ 170. First, then, paternal or parental power is nothing but that which parents have over their children, to govern them for the children’s good, till they come to the use of reason, or a state of knowledge, wherein they may be supposed capable to understand that rule, whether it be the law of nature, or the municipal law of their country, they are to govern themselves by:

Capable, I say, to know it, as well as several others, who live as freemen under that law. The affection and tenderness which God hath planted in the breast of parents towards their children, makes it evident, that this is not intended to be a severe arbitrary government, but only for the help, instruction, and preservation of their offspring. But happen it as it will, there is, as I have proved, no reason why it should be thought to extend to life and death, at any time, over their children, more than over anybody else; neither can there be any pretence why this parental power should keep the child, when grown to a man, in subjection to the will of his parents, any farther than having received life and education from his parents, obliges him to respect, honor, gratitude, assistance and support, all his life, to both father and mother.

And thus, ‚tis true, the paternal is a natural government, but not at all extending itself to the ends and jurisdictions of that which is political. The power of the father doth not reach at all to the property39 of the child, which is only in his own disposing.

§ 170. Erstens also: Väterliche oder elterliche Macht ist nichts anderes als Macht, die Eltern über ihre Kinder haben, um sie zu deren Besten zu leiten, bis sie den Gebrauch ihrer Vernunft oder zu einen Wissensstand erreichen, ab dem sie für fähig gehalten werden können, die jeweilige Regel zu verstehen. Handle es sich um Naturrecht oder das lokale Recht ihres Landes, an das sie sich halten sollen.

Fähig, betone ich, es ebenso gut zu verstehen, wie verschiedene andere, die als freie Menschen unter diesem Recht leben. Die Liebe und Zärtlichkeit für die Kinder, die Gott in die Brust der Eltern gepflanzt hat, offenbart deutlich: Es handelt sich um keine Leitung im Sinne einer strengen, willkürlichen Herrschaft, sondern um Hilfe, Ausbildung und Erhalt der Nachkommen. Mag das sein, wie es wolle: Wie ich längst bewiesen habe, es gibt keinen Grund zur Vorstellung, die Macht über Leben und Tod sollte sich jemals eher auf ihre Kinder erstrecken, als auf irgendeinen anderen. Es kann auch keinen Vorwand dafür geben, diese elterliche Macht könnte das Kind, wenn es zum Mann herangewachsen ist, in größerem Maß zur Unterordnung unter den Willen der Eltern nötigen, als der Umstand, Leben und Ausbildung von den Eltern erhalten zu haben, es während des ganzen Lebens zu Achtung, Ehrerbietung, Dankbarkeit, Beistand und Unterstützung für Vater und Mutter verpflichtet.

In diesem Sinn trifft es zu: Die väterliche Regierung ist naturgemäß. Sie reicht aber ganz und gar nicht bis zu den Zwecken, Zielen und der Rechtsprechungsbefugnis der politischen. Die Macht des Vaters reicht noch nicht einmal bis zum Eigentum39 des Kinds, der allein zu dessen eigener Verfügung bleibt.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 75

John Locke: Two Treatises of Government

§ 75. Thus it was easy, and almost natural for children, by a tacit, and scarce avoidable consent, to make way for the father’s authority and government. They had been accustomed in their childhood to follow his direction, and to refer their little differences to him; and
when they were men, who fitter to rule them? Their little properties, and less covetousness, seldom afforded greater controversies; and when any should arise, where could they have a fitter umpire than he, by whose care they had everyone been sustained and brought up, and who had a tenderness for them all?

It is no wonder that they made no distinction betwixt minority and full age; nor looked after one-and-twenty, or any other age that might make them the free disposers of themselves and fortunes, when they could have no desire to be out of their pupilage: The government they had been under, during it, continued still to be more their protection than restraint; and they could no where find a greater security to their peace, liberties, and fortunes, than in the rule of a father.

§ 75. Es wurde so für Kinder leicht und fast natürlich, durch stillschweigende und nahezu unvermeidliche Zustimmung für die Autorität und Regentschaft des Vaters Raum zu schaffen. Von Kindheit an waren sie gewohnt seiner Leitung zu folgen und ihre kleinen Uneinigkeiten vor ihn zu bringen. Wer hätte besser gepasst, sie zu regieren, bis sie zu Männern geworden waren? Ihr geringer Besitz und ihre noch geringere Begierde gaben selten Anlass zu ernsterem Streit. Sofern Streit entstand, in wem konnten sie einen passenderen Schiedsrichter finden als in dem, durch dessen Fürsorge ein jeder von ihnen unterhalten und aufgezogen worden war, und der eine liebevolle Zuneigung zu ihnen allen besaß.

Man braucht sich kaum wundern, dass sie keinen Unterschied zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit machten oder auf erreichte einundzwanzig oder irgendein anderes Alter achteten, welches ihnen freie Verfügung über sich selbst und ihr Vermögen erlauben würde, solange sie kein Verlangen haben konnten, ihre Unmündigkeit abzuwerfen. Die Herrschaft unter der sie während dieser standen, fuhr einfach fort, mehr ein Schutz als eine Einschränkung zu sein und nirgends konnten sie mehr Sicherheit finden für Frieden, Freiheit und Besitz als unter der Herrschaft eines Vaters.

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TToG II § 59

John Locke: Two Treatises of Government

§ 59. This holds in all the laws a man is under, whether natural or civil. Is a man under the law of nature? What made him free of that law? What gave him a free disposing of his property, according to his own will, within the compass of that law? I answer, a state of
maturity wherein he might be supposed capable to know that law, that so he might keep his actions within the bounds of it. When he has acquired that state, he is presumed to know how far that law is to be his guide, and how far he may make use of his freedom, and so comes to have it; till then, somebody else must guide him, who is presumed to know how far the law allows a liberty. If such a state of reason, such an age of discretion made him free, the same shall make his son free too.

Is a man under the law of England? What made him free of that law? That is, to have the liberty to dispose of his actions and possessions according to his own will, within the permission of that law? A capacity of knowing that law; which is supposed by that law, at the age of one-and-twenty years, and in some cases sooner. If this made the father free, it shall make the son free too. Till then we see the law allows the son to have no will, but he is to be guided by the will of his father or guardian, who is to understand for him.

And if the father die, and fail to substitute a deputy in his trust; if he hath not provided a tutor, to govern his son, during his minority, during his want of understanding, the law takes care to do it; some other must govern him, and be a will to him, till he hath attained to a state of freedom, and his understanding be fit to take the government of his will. But after that, the father and son are equally free as much as pupil and tutor after non-age; equally subjects of the same law together, without any dominion left in the father over the life, liberty, or estate of his son, whether they be only in the state and under the law of nature, or under the positive laws of an established government.

§ 59. Bei allen Gesetzen, unter denen der Mensch steht, natürlichen wie bürgerlichen, gilt: Steht der Mensch unter dem Naturrecht? Was an diesem Recht verschafft ihm Freiheit? Was verschafft ihm gemäß den Vorgaben jenes Rechts freie, willkürliche Verfügung über seinen Besitz? Meine Antwort: Ein Grad an Reife, bei dem ihm Fähigkeit unterstellt wird, das Recht zu verstehen und seine Handlungen entlang der Leitlinien des Rechts ausrichten zu können.

Hat er jenen Zustand erreicht, geht man davon aus er wisse, wie weit das Recht als sein Führer vorgesehen ist, wie weit er von seiner Freiheit Gebrauch machen darf und er so überhaupt erst in deren Genuss gelangt. Bis dahin lenkt ihn jemand, von dem angenommen wird, er wisse wie weit das Recht Freiheit gewährt. Wenn einst ein gewisser Grad an Vernunft, eine über die Zeit erreichte Verstandesreife ihn frei machte, so soll Gleiches auch seinen Sohn frei machen.

Steht ein Mensch unter dem Recht Englands? Was an diesem Recht verschafft ihm Freiheit? Ist es, eine Freiheit zu haben, über eigenes Handeln und Besitz gemäß Bedingtheit durch das Recht nach eigenem Willen zu verfügen?

Ist es die Fähigkeit, das Recht zu verstehen, die nach diesem Recht im Alter von einundzwanzig Jahren, in einigen Fällen früher, angenommen wird? Wenn diese dem Vater Freiheit verschaffte, muss sie dem Sohn ebenfalls Freiheit verschaffen. Wie wir sehen, gestattet das Recht bis dahin einem Sohn keinen Willen zu haben. Er ist durch den Willen seines Vaters oder Vormunds zu leiten, welcher für ihn zu Denken hat.

Sollte der Vater sterben und es unterlassen einen Beauftragten seines Vertrauens zu benennen, wenn er keinen Vormund bestellt hat, um seinen Sohn während dessen Minderjährigkeit, während seines Mangels an Verstand, zu lenken, übernimmt es das Recht dafür zu sorgen. Ein anderer muss ihn leiten und ihm einen Willen liefern, bis er einen freiheitstauglichen Zustand erreicht und sein Verstand fähig ist seinen Willen zu regieren.

Danach aber ist die Freiheit von Vater und Sohn gleichwertig, so wie bei und Mündel und Vormund nach der Unmündigkeit. Sie unterstehen gemeinsam demselben Recht. Dem Vater bleibt über Leben, Freiheit und Vermögen des Sohns keine Herrschaft, unabhängig davon ob sie sich im Naturzustand und unter Naturrecht befinden, oder unter den positiven Gesetzen einer festen Regierung.

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TToG II § 55

John Locke: Two Treatises of Government

§ 55. Children, I confess, are not born in this full state of equality, though they are born to it. Their parents have a sort of rule and jurisdiction over them, when they come into the world, and for some time after; but it is but a temporary one. The bonds of this subjection
are like the swaddling clothes they are wrapt up in, and supported by, in the weakness of their infancy: Age and reason, as they grow up, loosen them, till at length they drop quite off, and leave a man at his own free disposal.

§ 55. Ich gebe zu, Kinder werden nicht in diesen Zustand der Gleichheit geboren, sie werden für ihn geboren. Ihre Eltern haben über sie eine bestimmte Art Befugnis für Regeln und Rechtsprechung, wenn sie auf die Welt kommen und für eine Zeit danach. Aber nur vorübergehend. Die Fesseln dieser Unterordnung Sind wie die Windeln, mit denen sie als hilflose Babies gewickelt, gestützt und aufrecht gehalten werden. Alter und Vernunft lösen sie, je größer die Kinder werden, bis sie schließlich entfallen und der Mensch seiner eigenen freien Verfügung überlassen wird.

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TToG I § 19

John Locke: Two Treatises of Government

§ 19. To speak less learnedly, and more intelligibly, one may say of Adam, he was in a possibility of being governor, since it was possible he might beget children, and thereby acquire that right of nature, be it what it will, to govern them, that accrues from thence: But what connection has this with Adams creation, to make him say, that, as soon as he was created, he was monarch of the world? For it may be as well said of Noah, that as soon as he was born, he was monarch of the world, since he was in possibility (which in our author’s sense is enough to make a monarch, a monarch in habit,) to outlive all mankind, but his own posterity. What such necessary connexion there is betwixt Adams creation and his right to government, so that a natural freedom of mankind cannot be supposed without the denial of the creation of Adam, I confess for my part I do not see; nor how those words, by the appointment, & Co. Observations, 254.

However explained, can be put together, to make any tolerable sense, at least to establish this position, with which they end, viz. Adam was a king from his creation; a king, says our author, not in act but in habit, i. e. actually no king at all.

§ 19. Weniger gelehrt und verständlicher ausgedrückt, kann man über Adam sagen: „Er hatte die Möglichkeit, Herrscher zu sein, weil es möglich war, das er Kinder zeugte. Aus der Zeugung entspringt das Naturrecht, über sie zu herrschen, unabhängig wie dieses Recht Ausgestaltet ist“.

Welchen Zusammenhang aber hat es mit Adams Erschaffung, wenn unser Autor sagt: „sobald er erschaffen war, war er Monarch der Welt“? Denn ebenso gut könnte man damit von Noah behaupten, er war Herrscher der Welt, sobald er geboren war, da er die Möglichkeit hatte. Denn es reicht nach unseres Autors Auffassung aus, jemanden einen Monarchen zu nennen, natürlich einen Monarchen „der Beschaffenheit nach“, weil er die Möglichkeit hat die ganze Menschheit mit Ausnahme seiner eigenen Nachkommenschaft zu überleben.

Welcher notwendige Zusammenhang zwischen Adams Erschaffung und seinem Recht zu Herrschen besteht, der die Verneinung „einer natürlichen Freiheit der Menschheit ohne Verneinung der Erschaffung Adams zwingend werden lässt“, kann ich für meinen Teil nicht einsehen. Genauso wenig wie jene Worte „durch die Verfügung“ usw. (O. 254), wie man sie auch erklärt, ein einem erträglichen Sinn zusammengeführt werden können.

Nur um einen zu nennen, wenigstens den Lehrsatz festzuhalten, mit dem sie enden: „Adam war ein König seit seiner Erschaffung“ ein König, sagt unser Autor, „nicht in Wirklichkeit, sondern der Beschaffenheit, dem Begriff nach“, d. h. in Wirklichkeit überhaupt kein König.

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TToG I § 16

§ 16. But let us see, how he puts his creation and this appointment together. By the appointment of God, says Sir Robert, as soon as Adam was created, he was monarch of the world, though he had no subjects; for though there could not be actual government till there were subjects, yet by the right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity: Though not in act, yet at least in habit, Adam was a king from his creation.

I wish he had told us here, what he meant by God’s appointment: For whatsoever providence orders, or the law of nature directs, or positive revelation declares, may be said to be by God’s appointment: But I suppose it cannot be meant here in the first sense, I. e. by providence; because that would be to say no more, but that as soon as Adam was created he was de facto monarch, because by right of nature it was due to Adam, to be governor of his posterity. But he could not de facto be by providence constituted the governor of the world, at a time when there was actually no government, no subjects to be governed, which our author here confesses.

Monarch of the world is also differently used by our author; for sometimes he means by it a proprietor of all the world exclusive of the rest of mankind, and thus he does in the same page of his preface before cited: Adam, says he, being commanded to multiply and people the earth, and to subdue it, and having dominion given him over all creatures, was thereby the monarch of the whole world; none of his posterity had any right to possess any thing but by his grant or permission, or by succession from him.

2. Let us understand then by monarch proprietor of the world, and by appointment Gods actual donation, and revealed positive grant made to Adam, Gen. I. 28. as we see Sir Robert himself does in this parallel place, and then his argument will stand thus: by the positive grant of God, as soon as Adam was created, he was proprietor of the world, because by the right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity. In which way of arguing there are two manifest falsehoods.

First, It is false, that God made that grant to Adam, as soon as he was created, since, though it stands in the text immediately after his creation, yet it is plain it could not be spoken to Adam, till after Eve was made and brought to him: And how then could he be monarch by appointment as soon as created, especially since he calls, if I mistake not, that which God says to Eve, Gen. III. 16, the original grant of government, which not being till after the fall, when Adam was somewhat, at least in time, and very much distant in condition, from his creation, I cannot see, how our author can say in this sense, that by God’s appointment, as soon as Adam was created, he was monarch of the world.

Secondly, were it true that God’s actual donation appointed Adam monarch of the world as soon as he was created, yet the reason here given for it, would not prove it; but it would always be a false inference, that God, by a positive donation, appointed Adam monarch of the world, because by right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity: For having given him the right of government by nature, there was no need of a positive donation; at least it will never be a proof of such a donation.

§ 16. Wollen wir also sehen, wie er diese „Erschaffung“ und diese Verfügung miteinander in Einklang bringt. Durch den Beschluss Gottes, sagt Sir Robert, „war Adam, sobald er erschaffen war, schon Monarch der Welt, obwohl er gar keine Untertanen hatte. Selbst wenn es auch eine wirkliche Regierung nicht geben kann, bevor es Untertanen gab, so kann durch Naturrecht Adam trotzdem als Herrscher seiner Nachkommen betrachtet werden. Wenn schon nicht in Wirklichkeit, in der Wahrnehmung des Amtes, so doch statuarisch (by habit), also nach Protokoll, war Adam König von seiner Erschaffung an“. Hätte er uns hier doch gesagt, was er unter „Beschluss Gottes“ versteht. Was die Vorsehung befiehlt, oder das Naturgesetz vorschreibt, oder positive Offenbarung zu erkennen gibt, geschieht „auf Gottes Beschluss“, kann man sagen.

Ich nehme aber an, das hier nicht der erstere Sinn, nämlich der „Vorsehung“ gemeint ist. Denn das würde nur bedeuten, „Adam, sowie er erschaffen war“, sei de facto Monarch gewesen, da „es ihm durch Naturrecht zukam, Herrscher seiner Nachkommenschaft zu sein“.

Er konnte aber unmöglich de facto durch die Vorsehung zu einer Zeit zum Herrscher der Welt eingesetzt werden zu der, wie unser Autor zugibt, es in Wirklichkeit noch keine Regierung gab, auch keine Untertanen, die hätten regiert werden können. „Monarch der Welt“ wird von unserem Autor auch in verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Mal versteht er darunter einen Eigentümer der ganzen Welt mit Ausschluss der übrigen Menschen, wie z. B. auf genau derselben Seite der oben erwähnten Vorrede, wo er schreibt: „Da Adam Befehl hatte sich zu vermehren, die Erde zu bevölkern und zu unterwerfen, und ihm die Herrschaft über alle Kreatur gegeben war, war er Monarch der ganzen Welt. Keiner seiner Nachkommen hatte ein Recht ohne seine Bewilligung oder Erlaubnis oder durch Erbfolge“ irgendetwas zu besitzen.

2. Unter „Monarch“ wollen wir also Eigentümer der Welt verstehen und unter Verfügung die von Gott an Adam getätigte wirkliche Schenkung und die geoffenbarte positive Verleihung (1. Mose 1.28) wie es Sir Robert selbst an dieser Parallelstelle ebenfalls tut. Dann wird sein Argument so lauten: „durch positive Verleihung Gottes war Adam, sobald er geschaffen, Eigentümer der Welt, weil es ihm durch Naturrecht zukam, Herrscher über seine Nachkommenschaft zu sein“.

In dieser Art der Schlussfolgerung stecken gleich zwei handwerkliche Irrtümer.

Erstens trifft es nicht zu, das Gott Adam diese Schenkung machte, sobald er erschaffen war. Es steht zwar im Bibeltext unmittelbar nach seiner Erschaffung, aber es dürfte klar sein, dass dies Adam erst zu teil werden konnte, nachdem Eva geschaffen und ihm zugewiesen worden war. Wie konnte er dann, „sobald er erschaffen war, Monarch durch Gottes Verfügung sein“, wo doch unser Autor, wenn ich mich nicht irre das, was Gott in 1. Moses 3.16 der Eva mitteilt, die „ursprüngliche Gewähr der Regentschaft“ nennt? Dies geschah erst nach dem Sündenfall, als Adam zwar der Zeit nach nur wenig, den Umständen nach aber sehr weit von der Erschaffung entfernt war. So kann ich unmöglich einsehen, wie unser Autor in diesem Sinn behaupten kann, dass „Adam durch Gottes Verfügung Monarch der Welt war, sobald er erschaffen war“.

Zweitens, selbst wenn es zutreffend wäre, dass Gottes Schenkung „Adam tatsächlich zum Monarchen der Welt bestimmt hatte, sobald er erschaffen war“, kann der Grund, der hierfür angegeben wird, das nicht beweisen. Es wird immer ein falscher Schluss sein, „dass Gott durch eine positive Schenkung Adam zum Monarchen der Welt machte, da es Adam durch Naturrecht zukam, Herrscher über seine Nachkommenschaft zu sein“:

Wenn das Recht zu regieren ihm von Natur zusteht, bedarf es keiner positiven Schenkung mehr. Wenigstens wird dies nie der Beweis einer solchen Schenkung sein.

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