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TToG II § 162

John Locke: Two Treatises of Government

§ 162. It is easy to conceive, that in the infancy of governments, when commonwealths differed little from families in number of people, they differed from them too but little in number of laws: And the governors, being as the fathers of them, watching over them for their good, the government was almost all prerogative. A few established laws served the turn, and the discretion and care of the ruler supplied the rest. But when mistake or flattery prevailed with weak Princes to make use of this power for private ends of their own, and not for the public good, the people were fain by express laws to get prerogative determined in those points wherein they found disadvantage from it: And thus declared limitations of prerogative were by the people found necessary in cases which they and their ancestors had left, in the utmost latitude, to the wisdom of those Princes who made no other but a right use of it, that is, for the good of their people.

§ 162. Es ist leicht zu verstehen: Während der Kindheit von Regierungen, als Gemeinwesen von Clans kaum an Mitgliederzahl zu unterscheiden waren, unterschieden sie sich kaum weniger durch die Anzahl ihrer Gesetze. Da Regenten gleichsam wie Väter waren und zu ihrem Vorteil über sie wachten, erfolgte Regierung fast immer prärogativ. Einige wenige stehende Regeln genügten. Ermessen und Fürsorge des Regenten taten das Übrige. Sobald Fehldeutung und Schleimerei schwache Fürsten verleiteten, die Macht für private Ziele zu missbrauchen statt zum öffentlichen Wohl, sah die Bevölkerung sich gedrängt, die Prärogative in den Punkten, in denen es Nachteil durch sie erfuhr, durch ausdrückliche Gesetze einzuschränken. Erklärte Grenzen für Prärogative wurden von der Bevölkerung für notwendig erachtet, für alle jene Situationen, die sie selbst und ihre Ahnen im zu weitem Umfang der Weisheit solcher Fürsten überlassen hatten, die damals davon keinen anderen als rechtmäßigen Gebrauch machten, welcher im Wohl ihres Volks besteht.

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TToG II § 161

John Locke: Two Treatises of Government

§ 161. This power, whilst employed for the benefit of the community, and suitably to the trust and ends of the government, is undoubted prerogative, and never is questioned: For the people are very seldom or never scrupulous or nice in the point; they are far from examining prerogative, whilst it is in any tolerable degree employed for the use it was meant, that is, for the good of the people, and not manifestly against it; but if there comes to be a question between the executive power and the people, about a thing claimed as a prerogative; the tendency of the exercise of such prerogative to the good or hurt of the people, will easily decide that question.

§ 161. Solange diese Art von Macht zum Vorteil der Gemeinschaft angewandt wird, dem in eine Regierung gesetzten Vertrauen und ihren Zielen entspricht, ist sie unzweifelhaft prärogativ und unbestritten:

Die Bevölkerung ist in dem Punkt selten von Skrupeln geplagt oder aufmerksam. Sie ist meilenweit davon entfernt, das Vorbehaltsrecht zu hinterfragen, solange es in einem einigermaßen erträglichen Grad angewandt wird, soweit es den beabsichtigten Zweck, also für das Wohl des Volks und nicht offenkundig im Gegensatz zu diesem angewandt wird. Sollten zwischen exekutiver Macht und Bevölkerung Zweifel über eine Entscheidung auftreten, die unter Vorbehaltsrecht getroffen wird, wird die wahrgenommen Richtung dieses Vorbehaltsrechts zum Wohl oder zum Schaden des Volks diese Frage leicht entscheiden.

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TToG II § 160

John Locke: Two Treatises of Government

§ 160. This power to act according to discretion, for the public good, without the prescription of the law, and sometimes even against it, is that which is called prerogative: For since in some governments the law-making power is not always in being, and is usually too numerous, and so too slow, for the dispatch requisite to execution; and because also it is impossible to foresee, and so by laws to provide for, all accidents and necessities that may concern the public, or to make such laws as will do no harm, if they are executed with an inflexible rigor on all occasions and upon all persons that may come in their way; therefore there is a latitude left to the executive power, to do many things of choice which the laws do not prescribe.

§ 160. Die Macht nach Ermessen für das öffentliche Wohl ohne Vorschrift des Gesetzes und zuweilen gegen das Gesetz zu handeln, wird Prärogative genannt. Da bei manchen Regierungsformen die gesetzgebende Macht nicht ständig tagt ist sie üblicherweise auch zu umfangreich und deshalb für das notwendige Tempo der Umsetzung zu langsam. Zudem ist es unmöglich, alle Eventualitäten und Notwendigkeiten, die das Volk betreffen könnten, im Voraus zu erahnen, dafür gesetzlich Vorsorge zu treffen oder gar Gesetze zu erlassen, die garantiert keinen Schaden anrichten, wenn sie mit unbeugsamer Härte bei jedem Anlass und gegen alle Personen vollstreckt werden, die ihnen in den Weg kommen.

Deshalb wird exekutiver Macht Ermessensspielraum gelassen, nach eigenem Ermessen viele Entscheidungen zu treffen, für die das Gesetz nichts vorschreibt.

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TToG II § 159

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIV

OF PREROGATIVE

§ 159. Where the legislative and executive power are in distinct hands, (as they are in all moderated monarchies, and well-framed governments) there the good of the society requires, that several things should be left to the discretion of him that has the executive power: For the legislators not being able to foresee, and provide by laws, for all that may be useful to the community, the executor of the laws, having the power in his hands, has by the common law of nature a right to make use of it for the good of the society, in many cases, where the municipal law has given no direction, till the legislative can conveniently be assembled to provide for it.

Many things there are which the law can by no means provide for; and those must necessarily be left to the discretion of him that has the executive power in his hands, to be ordered by him as the public good and advantage shall require: Nay, it is fit that the laws themselves should in some cases give way to the executive power, or rather to this fundamental law of nature and government, viz. That as much as may be all the members of the society are to be preserved:

For since many accidents may happen, wherein a strict and rigid observation of the laws may do harm; (as not to pull down an innocent man’s house to stop the fire, when the next to it is burning) and a man may come sometimes within the reach of the law, which makes no distinction of persons, by an action that may deserve reward and pardon; ‚tis fit the ruler should have a power, in many cases, to mitigate the severity of the law, and pardon some offenders: For the end of government being the preservation of all, as much as may be, even the guilty are to be spared, where it can prove no prejudice to the innocent.

Kapitel 14

Die Prärogative

§ 159. Wo legislative und exekutive Macht in verschiedenen Händen liegen, wie das bei allen gemäßigten Monarchien und gut organisierten
Regierungen der Fall ist, erfordert das Wohl der Gesellschaft, verschiedene Dinge dem Ermessen dessen zu überlassen bleiben, der exekutive Macht hat. Da Gesetzgeber außer Stande sind, in die Zukunft zu blicken und durch Gesetze für alles vorzusorgen, was für eine Gemeinschaft nützlich sein könnte, ist der Vollstrecker der Gesetze, der durch das allgemeine Naturrecht die Macht in der Hand hat, so lange in der Lage, seine Macht für das Wohl der Gesellschaft in vielen der Fälle zu gebrauchen, in denen lokale Gesetze keine Richtung weisen, bis deren Legislative in üblicher Weise versammelt werden kann, um das Weitere zu bestimmen.

Es gibt viele Gegebenheiten, die für das Gesetz schlicht nicht vorhersehbar sind und diese müssen notwendigerweise dem Ermessen dessen
überlassen bleiben, der exekutive Gewalt zur Hand hat, um durch ihn geordnet zu werden, wie es öffentlicher Nutzen und Vorteil erfordern. Vielmehr passt es sogar in manchen Fällen, dass die Gesetze selbst exekutiver Macht oder besser dem Grundgesetz für Natur und Regierung Platz machen, da so weit als möglich alle Glieder der Gesellschaft erhalten werden müssen.

Schließlich können viele Notlagen eintreten, bei denen strikte und rigide Beachtung der Gesetze Schaden verursachen könnte: Beispielsweise das Haus eines unschuldigen Menschen nicht niederzureißen, um ein Feuer zu stoppen, wenn das Nachbarhaus brennt. Weil Menschen manchmal für eine Handlung, die Belohnung und Verzeihung verdienen, in einen Bereich des Gesetzes kommen, der kein Ansehen der Person kennt, ist es gut, wenn der Regent Macht hat, in vielen Fällen die Strenge des Gesetzes zu mildern und manche Übertreter zu begnadigen. Da das letztliche Ziel von Regierung der Erhalt möglichst aller ist, müssen selbst die Schuldigen geschont werden, wo es ohne Schaden für den Unschuldigen geschehen kann.

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TToG II § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Salus populi suprema lex, is certainly so just and fundamental a rule, that he, who sincerely follows it, cannot dangerously err. If therefore the executive, who has the power of convoking the legislative, observing rather the true proportion, than fashion of representation regulates, not by old custom, but true reason, the number of members, in all places that have a right to be distinctly represented, which no part of the people however incorporated can pretend to, but in proportion to the assistance which it affords to the public, it cannot be judged to have set up a new legislative, but to have restored the old and true one, and to have rectified the disorders which succession of time had insensibly, as well as inevitably introduced:

For it being the interest as well as intention of the people, to have a fair and equal representative; whoever brings it nearest to that, is an undoubted friend to, and establisher of the government, and cannot miss the consent and approbation of the community; prerogative being nothing but a power, in the hands of the Prince, to provide for the public good, in such cases, which depending upon unforeseen and
uncertain occurrences, certain and unalterable laws could not safely direct; whatsoever shall be done manifestly for the good of the people, and the establishing the government upon its true foundations, is and always will be, just prerogative.

The power of erecting new corporations, and there with new representatives, carries with it a supposition, that in time the measures of representation might vary, and those places have a just right to be represented which before had none; and by the same reason, those cease to have a right, and be too inconsiderable for such a privilege, which before had it.

This not a change from the present state, which perhaps corruption or decay has introduced, that makes an inroad upon the government, but the tendency of it to injure or oppress the people, and to set up one part or party, with a distinction from, and an unequal subjection of the rest. Whatsoever cannot but be acknowledged to be of advantage to the society, and people in general, upon just and lasting measures, will always, when done, justify itself; and whenever the people shall choose their representatives upon just and undeniably equal measures, suitable to the original frame of the government, it cannot be doubted to be the will and act of the society, whoever permitted or caused them so to do.

§ 158. Salus populi suprema lex ist mit Sicherheit eine so richtige und fundamentale Regel, dass niemand, der sie gewissenhaft befolgt, gefahrbringende Irrtümer begehen kann.

Die Exekutive hat, wegen der Macht zur Berufung der Legislative, die tatsächliche Verhältnismäßigkeit mehr zu beachten als die Form der Vertretung und statt nach alter Gewohnheit mittels offenkundiger Vernunft die Zahl der Mandate aus allen Orten zu regeln, die ein Recht auf eigenständige Vertretung haben. Kein Teil der Bevölkerung, unabhängig von der Art seiner Gemeindeverfassung, kann das auf anderer Art beanspruchen kann, als im Verhältnis zum Beitrag den er dem gesamten Gemeinwesen leistet. Dann kann das auch kaum als Einsetzung einer neuen Legislative beurteilt werden, sondern als Wiederherstellung der alten und wahren, sowie als Korrektur der Unregelmäßigkeiten, die sich mit der Zeit ebenso unmerklich wie unvermeidlich eingeschlichen haben.

Da es sowohl Interesse als auch Ziel der Bevölkerung ist, eine faire und ausgewogene Vertretung zu haben, ist jeder, der dieses Ziel am ehesten umsetzt, ohne Zweifel Freund und Stütze der Regierung, dem Beifall und Applaus der Gemeinschaft zustehen.

Das Vorbehaltsrecht ist nichts anderes als Macht in den Händen des Fürsten, für das öffentliche Wohl in solchen Fällen zu sorgen, welche von unvorhersehbaren und unsicheren Gegebenheiten abhängig, durch bestimmte, unveränderbare Gesetzen nicht zuverlässig geregelt werden können.

Alles was real zum Wohl der Bevölkerung und zur Stabilisierung der Regierung auf ihrer rechtmäßigen Grundlage geschieht, ist und wird immer gerechte Ausübung von Prärogative sein. Die Macht, neue Bürgerschaften und damit neue Vertretungen zu schaffen bringt es mit sich vorauszusetzen, dass sich Vertretungsverhältnisse mit der Zeit ändern und manche Orte einen gerechten Anspruch erwerben, vertreten zu werden, die ihn vorher nicht hatten. Wobei aus demselben Grund andere Orte, die es bislang hatten, dieses Recht verlieren können und zu unbedeutend für ein derartiges Vorrecht werden.

Das bedeutet keine eventuell durch Korruption oder Verfall herbeigeführte Änderung des aktuellen Zustands in Form eines Angriffs auf die Regierung, sondern es geht um die Tendenz, die Bevölkerung zu schädigen, zu unterdrücken und eine Schicht oder eine Partei an die Macht zubringen, die einen Unterschied zwischen sich und der übrigen Bevölkerung erschafft und es zu ungleichen Bedingungen unterordnet.

Alles das kann nur als Vorteil für die Gesellschaft, die Bevölkerung generell, anerkannt werden, wobei gerechte und zählebige Maßnahmen, sich immer selbst rechtfertigen, wenn sie erst einmal umgesetzt wurden. Wann immer die Bevölkerung ihre Vertreter nach gerechten und unbestreitbar gleichen Methoden, zur ursprünglichen Verfassung der Regierung passend, wählt, können Willen und der Handlung der Gesellschaft nicht angezweifelt werden. Egal wer gestattete oder die Bevölkerung veranlasste, so zu handeln.

58https://en.wikipedia.org/wiki/Salus_populi_suprema_lex_esto

Wörtlich: Wohlergehen des Volks sei oberstes Gesetz.
Literally: Let the weal/good/welfare of the people be the supreme Law.

Salus populi suprema lex esto. USA, Missouri state motto: Let the welfare of the people be the supreme law. / Motto des US-Staates Missouri: Das Wohl des Volkes sei höchstes Gesetz. pol.

124Cicero De Legibus Book III, Part III, Sub. VIII
124https://en.wikipedia.org/wiki/Cicero
124https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero
124https://es.wikipedia.org/wiki/Cicer%C3%B3n
124https://la.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero

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TToG II § 157

John Locke: Two Treatises of Government

§ 157. Things of this world are in so constant a flux, that nothing remains long in the same state. Thus people, riches, trade, power, change their stations, flourishing mighty cities come to ruin, and prove in time neglected desolate corners, whilst other unfrequented places grow into populous countries, filled with wealth and inhabitants. But things not always changing equally, and private interest often keeping up customs and privileges, when the reasons of them are ceased, it often comes to pass, that in governments, where part of the legislative consists of representatives chosen by the people, that in tract of time this representation becomes very unequal and disproportionate to the reasons it was at first established upon.

To what gross absurdities the following of custom, when reason has left it, may lead, we may be satisfied, when we see the bare name of a town, of which there remains not so much as the ruins, where scarce so much housing as a sheepcote, or more inhabitants than a shepherd is to be found, sends as many representatives to the grand assembly of law-makers, as a whole county numerous in people, and powerful in riches. This strangers stand amazed at, and everyone must confess needs a remedy; though most think it hard to find one, because the constitution of the legislative being the original and supreme act of the society, antecedent to all positive laws in it, and depending wholly on the people, no inferior power can alter it. And therefore the people, when the legislative is once constituted, having, in such a government as we have been speaking of, no power to act as long as the government stands; this inconvenience is thought incapable of a remedy.

§ 157. Die Gegebenheiten dieser Welt sind in einem derart konstanten Fluss, dass nichts lange im selben Zustand bleibt. Menschen, Reiche, Handel, Macht verändern ihren Ort. Blühende, mächtige Städte geraten in Verfall und werden mit der Zeit zu vernachlässigten, verlassenen Winkeln, während andere einsame Gegenden sich zu besiedelten Ländern entwickeln, voll von Reichtum und Menschen.

Da die Dinge sich nicht immer in gleicher Weise verändern, und privates Interesse oft Gewohnheiten und Vorrechte am Leben erhält, während deren Grundlage längst jede Geltung verloren haben, entwickeln sich, sehr häufig bei Regierungssystemen, deren Legislative teilweise aus von der Bevölkerung gewählten Vertretern besteht, im Lauf der Zeit sehr starke Ungleichheiten bei diesen Vertretungen und sie verlieren jedes Verhältnis zu den Gründen, aus denen sie zuerst so geschaffen wurden. Zu welch großartigen Absurditäten das strikte Einhalten von Gewohnheiten führt, sobald deren Ursache vergangen ist, daran können wir uns satt sehen, wenn wir den bloßen Name einer Stadt vernehmen, von der kaum noch Ruinen geblieben sind. Wo von Behausungen kaum noch eine Schafhürde vorhanden ist oder mehr Einwohner zu finden sind als ein Schafhirt, dieser Ort ebenso viele Vertreter in die große Versammlung der Gesetzgeber entsendet, wie eine ganze Grafschaft mit zahlreicher Bevölkerung und mächtig an Reichtümern.

Fremde stehen starr vor Staunen und jeder muss bekennen: Hier ist Medizin von Nöten.

Die meisten halten es für schwer, eines zu finden, weil die Verfassung der Legislative der ursprüngliche und höchste, allen ihren positiven Gesetzen vorausgehende und ganz vom Volk abhängende Akt einer Gesellschaft ist und deshalb keine untergeordnete Gewalt sie ändern kann.

Das Volk hat deswegen keine Macht, gegen eine Regierung wie die, von welcher wir sprechen zu handeln, solange diese Regierung besteht, nachdem die Legislative einmal konstituiert ist.

Diese Unannehmbarkeit wird deshalb für unheilbar gehalten.

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TToG II § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. The power of assembling and dismissing the legislative, placed in the executive, gives not the executive a superiority over it, but is a fiduciary trust placed in him, for the safety of the people, in a case where the uncertainty and variableness of human affairs could not bear a steady fixed rule: For it not being possible, that the first framers of the government should, by any foresight, be so much masters of future events, as to be able to prefix so just periods of return and duration to the assemblies of the legislative, in all times to come, that might exactly answer all the exigencies of the commonwealth; the best remedy could be found for this defect, was to trust this to the prudence of one who was always to be present, and whose business it was to watch over the public good.

Constant frequent meetings of the legislative, and long continuations of their assemblies, without necessary occasion, could not but be burdensome to the people, and must necessarily in time produce more dangerous inconveniencies, and yet the quick turn of affairs might be sometimes such as to need their present help: Any delay of their convening might endanger the public; and sometimes too their business might be so great, that the limited time of their sitting might be too short for their work, and rob the public of that benefit which could be had only from their mature deliberation.

What then could be done in this case to prevent the community from being exposed some time or other to eminent hazard, on one side or the other, by fixed intervals and periods, set to the meeting and acting of the legislative, but to entrust it to the prudence of some, who being present, and acquainted with the state of public affairs, might make use of this prerogative for the public good?

And where else could this be so well placed as in his hands, who was entrusted with the execution of the laws for the same end?

Thus supposing the regulation of times for the assembling and sitting of the legislative, not settled by the original constitution, it naturally fell into the hands of the executive, not as an arbitrary power depending on his good pleasure, but with this trust always to have it exercised only for the public weal, as the occurrences of times and change of affairs might require.

Whether settled periods of their convening, or a liberty left to the Prince for convoking the legislative, or perhaps a mixture of both, hath the least inconvenience attending it, it is not my business here to enquire, but only to show, that though the executive power may have the prerogative of convoking and dissolving such conventions of the legislative, yet it is not thereby superior to it.

§ 156. Der Exekutive gewährte Macht die Legislative einzuberufen und aufzulösen verleiht der Exekutive keine Überordnung über jene. Sie stellt eine zur Sicherheit der Bevölkerung anvertraute Befugnis für den Fall dar, Unsicherheit und Wandelbarkeit menschlicher Angelegenheiten ließen stabil stehende Regeln nicht zu.

Die ersten Verfasser der Regierungen konnten bei aller Hellsichtigkeit unmöglich derartige Meister zukünftiger Ereignisse sein, um es fertig zu bringen die Intervalle für Wiederkehr und Dauer legislativer Versammlungen für alle Zeiten im Voraus exakt so festzusetzen, dass sie zu allen Erfordernissen des Gemeinwesens gepasst hätten. Das beste gegen diesen Mangel auffindbare Mittel war, es der Klugheit einer Person zu überlassen, die stets präsent zu sein hatte und deren Aufgabe es war, über das öffentliche Wohl zu wachen.

Regelmäßig wiederholte Treffen der Legislative und lang andauernde Versammlungen ohne nötigen Anlass wären nichts als eine Belastung der Bevölkerung und riefen notwendigerweise mit der Zeit noch gefährlichere Unannehmbarkeiten hervor. Und doch können schnelle Wendungen bei Angelegenheiten manchmal sofortiges Eingreifen erfordern. Jegliche Verzögerung der Treffen könnte das öffentliche Wohl gefährden. Gelegentlich kann die Tagesordnung zu umfangreich werden, um die begrenzte Zeit ihrer Sitzung für ihre Arbeit ausreichen zu lassen. Die Öffentlichkeit wäre des Nutzens beraubt, der nur durch reifliche Beratung erlangt werden kann.

Was könnte dann in diesem Fall getan werden, um die Gemeinschaft hin und wieder vor ernsten Gefahren zu bewahren, die dann und wann durch vorher bestimmte Unterbrechungen und Intervalle entstehen können, die Versammlung und Tätigkeit der Legislative festlegen? Was als es der Klugheit einer Person anzuvertrauen, die verfügbar ist, mit dem Stand der öffentlichen Angelegenheiten bekannt, von diesem Vorbehaltsrecht zum öffentlichen Wohl Gebrauch macht? Wohin sonst könnte man das vorzüglicher legen als in die Hände dessen, welcher mit dem Vollzug der Gesetze zu gleichen Zielen bereits betraut worden war?

Hierbei, unterstellt die Regelung der Intervalle für Versammlung und Sitzung der Legislative sei nicht durch die ursprüngliche Verfassung geordnet, gelangt sie von Natur aus in die Hände der Exekutive, nicht als willkürliche, vom gütigen Ermessen der Exekutive abhängige Macht, sondern stets im Vertrauen sie werde allein zum öffentlichen Wohl ausgeübt, so wie Zeitumstände und der Wandel der Dinge es erfordern.

Ob festgelegte Intervalle oder dem Fürsten überlassene Freiheit die Legislative einberufen, oder vielleicht eine Mischung beider die geringste Unannehmbarkeit nach sich zieht, ist hier keine Aufgabe für mich es zu untersuchen, sondern nur nachzuweisen, selbst wenn die Exekutive ein Vorbehaltsrecht haben kann, solche Zusammenkünfte der Legislative einzuberufen und aufzulösen, steht sie deshalb doch nicht über ihr.

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TToG I § 78

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VIII

Of the Conveyance of Adams Sovereign Monarchical Power

§ 78. Sir Robert, not having been very happy in any proof he brings for the sovereignty of Adam, is not much more fortunate in conveying it to future princes, who, if his politics be true, must all derive their titles from that first monarch. The ways he has assigned, as they lie scattered up and down in his writings, I will set down in his own words:

In his preface he tells us, that Adam being monarch of the whole world, none of his posterity had any right to possess anything, but by his grant or permission, or by succession from him. Here he makes two ways of conveyance of anything Adam stood possessed of; and those are grants or succession. Again he says, all Kings either are, or are to be reputed, the next heirs to those first progenitors, who were at first the natural parents of the whole people, p. 19.

There cannot be any multitude of men whatsoever, but that in it, considered by itself there is one man amongst them, that in nature hath a right to be the King of all the rest, as being the next heir to Adam, Observations, 253. Here in these places inheritance is the only way he allows of conveying monarchical power to princes. In other places he tells us Observations 155:

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, Observations, 158. All kings that now are, or ever were, are or were either fathers of their people, or heirs of such fathers, or usurpers of the right of such fathers, Observations, 253. And here he makes inheritance or usurpation the only ways whereby kings come by this original power: But yet he tells us, this fatherly empire, as it was of itself hereditary, so it was alienable by patent and seizable by an usurper, Observations, 190.

So then here inheritance, grant, or usurpation, will convey it. And last of all, which is most admirable, he tells us, p. 100. It skills not which way Kings come by their power, whether by election, donation, succession, or by any other means; for it is still the manner of the government by supreme power, that makes them properly Kings, and not the means of obtaining their crowns.

Which I think is a full answer to all his whole hypothesis and discourse about Adams royal authority, as the fountain from which all princes are to derive theirs: And he might have spared the trouble of speaking so much as he does, up and down, of heirs and inheritance, if to make one properly a King, needs no more but governing by supreme power, and it matters not by what means he came by it.

Kapitel 8

Übertragung der souveränen, monarchischen Macht Adams

§ 78. Sir Robert war bei keinem seiner Beweisversuche für die Souveränität Adams sehr erfolgreich. Er ist auch kaum glücklicher bei der Übertragung auf künftige Fürsten, denn die müssten alle ihre Titel von jenem ersten Monarchen ableiten, soll sein Politikverständnis richtig sein.

Die Herleitungswege, die er angibt, liegen hier und da in seinen Schriften verstreut. Ich werde ihn mit seinen Worten zitieren. Im Vorwort behauptet er: Da Adam Monarch der ganzen Welt war, hatte keiner seiner gesamten Nachkommen ein Recht, irgendetwas zu besitzen, als durch seine Gewähr oder Erlaubnis, oder durch Erbfolge.

Er zeigt uns zwei Wege auf, wie der ganze Besitz Adams zu übertragen sei. Diese bestehen in Gewähr oder Erbfolge. Er fährt fort: Alle Könige sind, oder sind wenigstens zu betrachten, als die nächsten Erben jener ersten Vorfahren, die ursprünglich die natürlichen Eltern des ganzen Volks waren S. 19. Es kann keine Teilmenge der Menschheit geben, welcher Art auch immer, in der es für sich betrachtet, keinen Mensch gibt, der als nächster Erbe Adams von Natur aus ein Recht hat, König aller übrigen zu sein, O. 253. An diesen Stellen ist Erbfolge das einzige Mittel, die königliche Macht auf Fürsten zu übertragen.

An anderen Stellen sagt er: Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder von ihr usurpiert, O. 158. Alle Könige, die es gibt oder jemals gab, sind oder waren entweder Väter ihres Volks, Erben solcher Väter oder Usurpatoren des Rechts solcher Väter, O. 253.

Hier macht er Erbfolge oder Usurpation zu den einzigen Mitteln, die Könige an die ursprüngliche Macht bringen. Trotzdem behauptet er: Diese väterliche Herrschaft konnte, obwohl an sich erblich, auch durch eine Urkunde übertragen und von einem Usurpator an sich gerissen werden, O. 190.

Jetzt kann Macht also durch Erbfolge, Gewähr oder Usurpation auf einen anderen übergehen. Das Beste aber kommt wie üblich zuletzt: Es kommt nicht darauf an, auf welchem Weg Könige zu ihrer Macht gelangen. Ob durch Wahl, Gewähr, Erbfolge oder irgendein anderes Mittel.

Denn es ist ausschließlich die Art des Regierens mit absoluter Macht, die sie zu ordentlichen Königen macht und nicht das Mittel, wie sie zur Krone gelangten, S. 100. Ich befürchte, das ist eine völlig ausreichende Antwort auf seine ganze Hypothese und Abhandlung von Adams königlicher Autorität als der Quelle, von der alle Fürsten die Ihrige herzuleiten haben.

Er hätte sich den Zinnober sparen können, über Erben und Erbfolge soviel herauf und herunter zu schwadronieren, solange es nicht mehr braucht, als mit absoluter Macht zu regieren, um jemand zu einem ordentlichen König zu befördern. Und es schon gar nicht darauf ankommt, durch welches Mittel er dazu gelangt ist.

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TToG I § 77

John Locke: Two Treatises of Government

§ 77. The same inconvenience he runs into about the three sons of Noah, who, as he says, p. 13, had the whole world divided amongst them by their father. I ask then, in which of the three shall we find the establishment of regal power after Noah’s death?

If in all three, as our author there seems to say; then it will follow, that regal power is founded in property of land, and follows private dominion, and not in paternal power, or natural dominion; and so there is an end of paternal power as the fountain of regal authority, and the so-much magnified fatherhood quite vanishes.

If the regal power descended to Shem as eldest and heir to his father, then Noahs division of the world by lot to his sons or his ten years sailing about the Mediterranean to appoint each son his part, which our author tells of, p. 15., was labour lost; his division of the world to them, was to ill, or to no purpose:

For his grant to Cham and Japhet was little worth, if Shem, notwithstanding this grant, as soon as Noah was dead, was to be Lord over them. Or if this grant of private dominion to them over their assigned territories, were good, here were set up two distinct sorts of power, not subordinate one to the other, with all those inconveniencies which he musters up against the power of the people, Observations, 158., which I shall set down in his own words, only changing property for people.

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, there being no other original to be found of any power whatsoever: For if there should be granted two sorts of power, without any subordination of one to the other, they would be in perpetual strife which should be supreme, for two supremes cannot agree: If the fatherly power be supreme, then the power grounded on private dominion must be subordinate, and depend on it; and if the power grounded on property be supreme, then the fatherly power must submit to it, and cannot be exercised without the license of the proprietors, which must quite destroy the frame and course of nature.

This is his own arguing against two distinct independent powers, which I have set down in his own words, only putting power rising from property, for power of the people; and when he has answered what he himself has urged here against two distinct powers, we shall be better able to see how, with any tolerable sense, he can derive all regal authority from the natural and private dominion of Adam, from fatherhood and property together, which are distinct titles, that do not always meet in the same person; and it is plain, by his own confession, presently separated as soon both as Adams and Noahs death made way for succession:

Though our author frequently in his writings jumbles them together, and omits not to make use of either, where he thinks it will sound best to his purpose. But the absurdities of this will more fully appear in the next chapter, where we shall examine the ways of conveyance of the sovereignty of Adam, to princes that were to reign after him.

§ 77. Bei den drei Söhnen Noahs stolpert in das gleiche Chaos. Von jenen behauptet er S. 13: Die ganze Welt wurde durch ihren Vater an sie verteilt. Ich frage mich jetzt, bei welchem der drei sollen wir die Einsetzung königlicher Macht nach Noahs Tod suchen?

Wenn bei allen dreien, wie unser Autor an dieser Stelle offenbar verkündet, dann heißt das: Königliche Macht gründet sich auf Landbesitz und alleinige Herrschaft, nicht aber auf väterliche Macht oder natürliche Herrschaft. Damit stehen wir erneut am Ende der väterlichen Macht als Quelle königlicher Autorität und die hochgelobte Vaterschaft schwindet vollends dahin.

Wenn die königliche Macht aber auf Sem, als Ältesten und Erben seines Vaters überging, dann waren Noahs Verlosung der Welt an seine Söhne und zehn Jahre Herumschippern auf dem Mittelmeer, um jedem der Söhne dessen Teil zu zeigen, wie unser Autor uns S. 15 erzählt, vergebene Liebesmüh und seine Teilung der Welt missriet zu schlechtem oder gar keinem Sinn. Die Verleihung an Sem und Japheth musste kaum Nutzen haben, wenn Sem, ungeachtet dieser Verleihung, sobald Noah tot war, Herr über sie sein sollte.

Bestünde aber diese Verleihung alleiniger Herrschaft über die ihnen zugewiesenen Gebiete zu Recht, so wären hier zwei verschiedene Arten einander nicht untergeordneter Macht aufgestellt worden. Mit der Konsequenz all der Unzuträglichkeiten, die er O. 158 gegen die Macht der Bevölkerung aufzählt und die ich in seinen eigenen Worten anführen will. Wobei ich eine Änderung von Besitz in Volk vornehme:

„Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder usurpiert. Einen anderen Ursprung irgendwelcher Macht gibt es nicht. Wenn zwei einander nicht untergeordnete Arten Macht verliehen wurden, gäbe es ewigem Streit darüber, welche von beiden den höchsten Rang haben soll. Zwei oberste Mächte können nicht einig nebeneinander bestehen.

Wenn die väterliche Macht die höchste ist, muss die auf privaten Besitz begründete ihr untergeordnet sein und von ihr abhängen. Ist dagegen die auf privaten Besitz begründete Macht die höchste, muss die väterliche Macht sich beugen und kann nicht ohne Erlaubnis der Besitzer ausgeübt werden. Dies würde die Ordnung und den natürlichen Lauf der Dinge vollständig vernichten.

Dies ist sein eigener Einwand gegen zwei verschiedene unabhängige Arten Macht und ich habe ihn in seinen eigenen Worten, nur mit der Änderung, Macht durch Besitz in Macht der Bevölkerung wiedergegeben.

Soweit er auf die Argumente einginge, die er selbst gegen zwei verschiedene Arten Macht so nachdrücklich geltend macht, könnten wir noch besser sehen, wie er ohne irgendeinen Sinn alle königliche Macht von natürlichem und privatem Besitz Adams, von Vaterschaft und Besitz zusammen herleitet. Von zwei verschiedenen Rechtsansprüchen, die sich nicht immer in derselben Person vereinigt finden. Die sich sofort trennten, wie aus seinem Eingeständnis hervorgeht, sobald der Tod Adams und Noahs den Weg für die Erbnachfolge eröffnete. Wenngleich unser Autor beide Ansprüche in seinen Schriften oft durcheinander wirft und es nicht lassen kann, jeden einzelnen zu benutzen, gerade wie er ihn für seine Absichten am besten verwerten zu können glaubt.

Diese Ungereimtheiten werden im nächsten Kapitel noch deutlicher, in welchem wir untersuchen wollen, wie die Souveränität Adams auf die Fürsten überging, die nach ihm regieren sollten.

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