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TToG II § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. Thus we are born free, as we are born rational; not that we have actually the exercise of either: Age, that brings one, brings with it the other too. And thus we see how natural freedom and subjection to parents may consist together, and are both founded on the same principle. A child is free by his father’s title, by his father’s understanding, which is to govern him till he hath it of his own. The freedom of a man at years of discretion, and the subjection of a child to his parents whilst yet short of that age, are so consistent, and so distinguishable, that the most blinded contenders for monarchy, by right of fatherhood, cannot miss this difference; the most obstinate cannot but allow their consistency:

For were their doctrine all true, were the right heir of Adam now known, and by that title settled a monarch in his throne, invested with all the absolute unlimited power Sir Robert Filmer talks of; if he should die as soon as his heir were born, must not the child, notwithstanding he were never so free, never so much sovereign, be in subjection to his mother and nurse, to tutors and governors, till age and education brought him reason and ability to govern himself and others?

The necessities of his life, the health of his body, and the information of his mind, would require him to be directed by the will of others, and not his own; and yet will anyone think, that this restraint and subjection were inconsistent with, or spoiled him of that liberty or sovereignty he had a right to, or gave away his empire to those who had the government of his non-age?

This government over him only prepared him the better and sooner for it. If anybody should ask me, when my son is of age to be free? I shall answer, just when his monarch is of age to govern. But at that time, says the judicious Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, a man may be said to have attained so far forth the use of reason, as sufficeth to make him capable of those laws whereby he is then bound to guide his actions: This is a great deal more easy for sense to discern, than for any one by skill and learning to determine.

§ 61. Wir werden genauso frei geboren, wie wir auch vernünftig geboren werden, nicht aber, dass wir sofort Beides anwenden könnten: Das Alter bringt das eine wie das Andere mit sich. So erkennen wir, wie gut sich natürliche Freiheit und Unterordnung unter die Eltern miteinander vertragen und beide auf demselben Prinzip beruhen. Ein Kind ist frei durch seines Vaters Recht, durch seines Vaters Verstand, der es leitet, bis es genug eigenen Verstand hat. Die Freiheit eines Menschen bei Volljährigkeit und die Unterordnung eines Kindes zu den Eltern, bis es jenes Alter erreicht, sind perfekt vereinbar und klar unterscheidbar.

Selbst dem verblendetsten Verfechter der Monarchie auf Basis des Rechts der Vaterschaft kann der Unterschied nicht entgehen. Sogar der Hartnäckigste kommt nicht darum herum, die Folgerichtigkeit anzuerkennen. Wäre ihre Lehre richtig, wäre der wahre Erbe Adams jetzt bekannt und wegen seines Anspruchs als Monarch auf seinen Thron gesetzt. Eingekleidet mit aller der absoluten, unbeschränkten Macht, von der Sir Robert Filmer spricht.

Nun, falls er in dem Moment sterben sollte, indem sein Erbe geboren wird: Wäre nicht das Kind, und wäre es noch so frei, noch so souverän, seiner Mutter und Amme, seinen Vormündern und Regenten, untergeordnet, bis Alter und Erziehung ihm genug Vernunft und Fähigkeit verleihen, sich selbst und andere zu regieren? Die Notwendigkeiten seiner Existenz, die Gesundheit seines Körpers, und die Bildung seines Verstandes erfordern, sich von dem Willen anderer und nicht dem eigenen leiten zu lassen.

Will tatsächlich jemand behaupten, diese Beschränkung und Unterordnung wären mit der Freiheit und Souveränität, auf die es Anspruch hat, unvereinbar? Oder gar sie raubten ihm diese oder lieferten sein Reich an jene aus, welche es während der Unmündigkeit zu leiten hätten? Diese Leitung, unter der ein solches Kind stehen müsste, bereitete es nur umso besser und schneller darauf vor. Wenn mich jemand fragen sollte, wann mein Sohn das Alter hat, frei zu sein, werde ich antworten: Genau dann, wenn Filmers Monarch das Alter hat zu regieren.

Zu welcher Zeit, schreibt der umsichtige Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, von einem Menschen gesagt werden kann, er habe den Gebrauch der Vernunft soweit erlernt als genügt, um die Gesetze zu verstehen, durch die er dann gehalten ist, seine Handlungen zu bemessen, — das ist viel leichter für das Gefühl zu erkennen, als nach Erfahrung und Wissen zu bestimmen.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG I § 126

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. It is true, the civil lawyers have pretended to determine some of these cases concerning the succession of princes; but by our authors principles, they have meddled in a matter that belongs not to them: For if all political power be derived only from Adam, and be to descend only to his successive heirs, by the ordinance of God and divine institution, this is a right antecedent and paramount to all government; and therefore the positive laws of men cannot determine that which is itself the foundation of all law and government, and is to receive its rule only from the law of God and nature.

And that being silent in the case, I am apt to think there is no such right to be conveyed this way: I am sure it would be to no purpose if there were, and men would be more at a loss concerning government, and obedience to governors, than if there were no such right; since by positive laws and compact, which divine institution (if there be any) shuts out, all these endless inextricable doubts can be safely provided against: But it can never be understood, how a divine natural right, and that of such moment as is all order and peace in the world, should be conveyed down to posterity, without any plain natural or divine rule concerning it.

And there would be an end of all civil government, if the assignment of civil power were by divine institution to the heir, and yet by that divine institution the person of the heir could not be known. This paternal regal power being by divine right only his, it leaves no room for human prudence, or consent, to place it anywhere else; for if only one man hath a divine right to the obedience of mankind nobody can claim that obedience but he that can show that right; nor can men’s consciences by any other pretence be obliged to it. And thus this doctrine cuts up all government by the roots.

§ 126. Es ist trifft zu: Gelehrte des bürgerlichen Rechts haben sich daran versucht, einige dieser Thronfolgen betreffenden Fälle zu entscheiden. Den Grundsätzen unseres Autors zufolge sich damit aber in eine Sache gemischt, die sie nichts angeht. Sofern alle politische Macht allein von Adam stammt und auf Anordnung Gottes und göttliche Institution nur auf seine nachfolgenden Erben übergeht, so geht dieses Recht, jeder Regierung klar voraus und ist weit über sie erhaben.

Positive menschliche Gesetze können nicht über das bestimmen, was selbst ultimative Grundlage jedes Gesetzes und jeder Regierung ist und seine Vorgabe allein vom Gesetz Gottes und der Natur zu empfangen hat. Da dieses im vorliegenden Fall aber schweigt, gehe ich davon aus, es gibt überhaupt kein solches Recht, welches auf diese Weise übertragen werden könnte.

Sollte es eines geben, wäre ich überzeugt, es würde nichts nützen und die Menschen hätten die Regierung und Gehorsam gegen die Regierenden betreffend noch mehr Verunsicherung hinzunehmen, als wenn es kein solches Recht gäbe. Durch positive Gesetze und Verträge, die durch diese göttliche Institution, (falls es die überhaupt gibt), ausgeschlossen sind, könnten gegen diese endlosen, unentwirrbaren Zweifel sichere Vorkehrungen getroffen werden.

Es ist dagegen gänzlich unbegreiflich, wie ein göttliches, natürliches Recht, ein Recht von solcher Tragweite, das die gesamte Ordnung und den Frieden der Welt betrifft, ohne eine klare natürliche oder göttliche Vorschrift über die Art und Weise auf die Nachkommen vererbt werden sollte. Mit aller staatlichen Regierung hätte es ein Ende, sollte sich die Weitergabe staatlicher Macht auf den Erben durch göttliche Institution vollziehen und könnte durch jene göttliche Institution die Person des Erben nicht erkannt werden.

Da diese väterliche, königliche Macht auf Grund göttlichen Rechts allein die des Erben ist, bleibt keinerlei Möglichkeit für menschliche Klugheit oder Übereinkunft, sie irgendwo anders einzusetzen. Solange nur ein einziger Mensch gottgegebenes Recht auf den Gehorsam der Menschheit hat, darf niemand außer dem den Gehorsam beanspruchen, welcher dieses Recht beweisen kann. Erst recht nicht darf das menschliche Verantwortungsgefühl unter irgendeinem anderen Vorwand zu Gehorsam gezwungen werden. Dergestalt kappt diese Lehre jede Regierung schon bei der Wurzel.

 

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TToG I § 115

§ 115. Thus, as under the law, the privilege of birth-right was nothing but a double portion: So we see that before Moses, in the patriarchs time, from whence our author pretends to take his model, there was no knowledge, no thought, that birth-right gave rule or empire, paternal or kingly authority, to anyone over his brethren. If this be not plain enough in the story of Isaac and Ishmael, he that will look into I.Chron.V.12., may read these words;

Reuben was the first-born; but forasmuch as he defiled his father’s bed, his birth-right, was given unto the sons of Joseph, the son of Israel: And the genealogy is not to be reckoned after the birth-right; for Judah prevailed above his brethren, and of him came the chief ruler; but the birth-right was Joseph’s. What this births-right was, Jacob blessing Joseph, Gen.XLVIII.22. telleth us in these words:

Moreover I have given thee one portion above thy brethren which I took out of the hand of the s with my sword and with my bow. Whereby it is not only plain, that the birthright was nothing but a double portion; but the text in Chronicles is express against our author’s doctrine, and shows that dominion was no part of the birth-right; for it tells us, that Joseph had the birth-right, but Judah the dominion. One would think our author were very fond of the very name of birth-right, when he brings this instance of Jacob and Esau, to prove that dominion belongs to the heir over his brethren.

§ 115. Das Privileg des Geburtsrechts bedeutete, wie das Gesetz es vorgab, nichts weiter als einen doppelten Anteil am Erbe. Vor Moses, in der Zeit der Patriarchen, von der unser Autor sein Modell zu nehmen vorgibt, wusste und dachte man nicht, Geburtsrecht könne irgendwem Regierungsmacht, Herrschaft, väterliche oder königliche Autorität über seine Brüder verleihen.

Wer das an Hand der Geschichte von Isaak und Jakob noch immer nicht verstanden hat, der möge I.Chr.V.12 zur Hand nehmen. Dort kann er folgendes lesen: Ruben war der erste Sohn, da er aber das Bett seines Vaters Bett entweihte, wurde sein Geburtsrecht den Kindern Josephs, des Sohnes Israels übertragen und er war nicht mehr durch Geburtsrecht privilegiert, da ein Stammbaum nicht nach Geburtsrecht geregelt werden muss. Juda, mächtigste seiner Brüder, erhielt die Herrschaft und Joseph fiel das Geburtsrecht zu.

Woraus dieses Geburtsrecht bestand, sagt uns der Segen Jakobs über Joseph Gen.XLVIII.22 in folgenden Worten: Ich habe Dir unter Ausschluss Deiner Brüder ein Stück Land gegeben, das ich mit meinem Schwert und Bogen den Amoritern aus der Hand genommen habe“. Daraus ergeben sich zwei Umstände: Das Geburtsrecht besteht im doppelten Anteil und der Text der Chroniken drückt gerade das Gegenteil von der
Lehre unseres Autors aus was beweist: Herrschaft bildet keinen Teil des Geburtsrechts.

Denn er berichtet uns, dass Joseph das Geburtsrecht, Juda aber die Herrschaft hatte. Man möchte meinen, unser Autor sei schon allein in den Begriff Geburtsrecht vernarrt gewesen, wenn er dieses Beispiel von Jakob und Esau anführt und damit beweisen will, Herrschaft über seine Brüder falle dem Erben zu, denn…

 

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TToG I § 112

John Locke: Two Treatises of Government

§ 112. His words are in the forecited place: And therefore we find God told Cain of his brother Abel: His desire shall be subject unto thee, and thou shall rule over him. To which I answer:

1. These words of God to Cain, are by many interpreters, with great reason, understood in a quite different sense than what our author uses them in.

2. Whatever was meant by them, it could not be, that Cain, as elder, had a natural dominion over Abel; for the words are conditional, If thou dost well: And so personal to Cain: And whatever was signified by them, did depend on his carriage and not follow his birthright; and therefore could by no means be an establishment of dominion in the first-born in general: For before this Abel had his distinct territories by right of private dominion, as our author himself confesses, Observations, 210, which he could not have had to the prejudice of the heirs title, if by divine institution, Cain as heir were to inherit all his father’s dominion.

3. If this were intended by God as the charter of primogeniture, and the grant of dominion to elder brothers in general as such, by right of inheritance, we might expect it should have included all his brethren:

For we may well suppose, Adam, from whom the world was to be peopled, had by this time, that these were grown up to be men, more sons than these two: Whereas Abel himself is not so much as named; and the words in the original can scarce, with any good construction, be applied to him.

4. It is too much to build a doctrine of so mighty consequence upon so doubtful and obscure a place of scripture, which may be well, nay better, understood in a quite different sense, and so can be but an ill proof, being as doubtful as the thing to be proved by it; especially when there is nothing else in scripture or reason to be found, that favors or supports it.

§ 112. Seine Worte an zitiertet Stelle lauten: Wir stellen fest, Gott teilte Kain über dessen Bruder Abel mit: Sein Wille soll Deinem untergeordnet sein und Du sollst über ihn herrschen. Darauf antworte ich:

1. Diese Worte Gottes an Kain werden von vielen Interpreten aus gutem Grund in ganz anderem Sinn aufgefasst als unser Autor sie anwendet.

2. Was auch damit gemeint war, jedenfalls legen sie keine natürliche Herrschaft des Kain als dem Älteren über Abel fest. Sie hängen an einer Bedingung: Solange Du fromm bist. Sie waren an Kain persönlich gerichtet. Egal was sie bedeuten, es hing von seinem Benehmen ab
und folgte keinem Geburtsrecht, konnte deshalb keineswegs eine Einsetzung in Herrschaft zugunsten des Erstgeborenen im Allgemeinen mit sich bringen. Denn bereits vorher verfügte Abel, wie unser Autor O. 210 selbst zugesteht, über abgesonderte Gebiete durch das Recht privater Herrschaft“, welche er, ohne den Anspruch des Erben zu schmälern nicht hatte haben können, sofern durch göttliche Institution Kain als Erbe der gesamten Herrschaft seines Vaters alles zu erben bestimmt gewesen wäre.

3. Sollte Gott damit ein Privileg des Erstgeborenen und eine Gewähr von Herrschaft durch Erbfolgerecht an den älteren Bruder ganz allgemein beabsichtigt haben, hätte das erwartungshalber alle seine Brüder eingeschlossen. Wir dürfen wohl annehmen, das Adam, von dem die Welt bevölkert werden sollte, um die Zeit als Kain und Abel zu Männern herangewachsen waren, mehr Söhne hatte, als diese beiden, während Abel selbst nicht einmal erwähnt wird. Die Worte Auslegung im Originaltext können bei richtiger kaum auf ihn angewendet werden.

4. Es geht zu weit, eine Lehre von weitreichender Bedeutung auf eine so dubiose und ominöse Schriftstelle zu gründen, die sehr wohl und sogar besser in einem ganz anderen Sinn ausgelegt werden kann. Sie kann nur einen schlechten Beweis liefern, da sie ebenso zweifelhaft ist wie die Sache selbst, die durch sie bewiesen werden soll. Vor allem weil sich weder in der Bibel noch mittels Vernunft nichts anderes finden lässt, was sie begünstigt oder stützt.

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TToG I § 80

John Locke: Two Treatises of Government

§ 80. This is so strange a doctrine, that the surprise of it hath made me pass by, without their due reflection, the contradictions he runs into, by making sometimes inheritance alone, sometimes only grant or inheritance, sometimes only inheritance or usurpation, sometimes all these three, and at last election, or any other means, added to them, whereby Adams royal authority, that is, his right to supreme rule, could be conveyed down to future Kings and governors, so as to give them a title to the obedience and subjection of the people.

But these contradictions lie so open, that the very reading of our author’s own words will discover them to any ordinary understanding; and though what I have quoted out of him (with abundance more of the same strain and coherence which might be found in him) might well excuse me from any farther trouble in this argument, yet having proposed to myself, to examine the main parts of his doctrine, I shall a little more particularly consider how inheritance, grant, usurpation, or election, can any way make out government in the world upon his principles; or derive to any one a right of empire from this regal authority of Adam, had it been never so well proved, that he had been absolute monarch and Lord of the whole world.

§ 80. Diese sonderbare Lehre lässt mich derart staunen, dass ich ohne weitere Betrachtung alle weiteren Widersprüche überspringe, die er heraufbeschwört, indem er mal Erbschaft allein, mal nur Gewähr oder Erbschaft, mal nur Erbschaft oder Usurpation, dann wieder alle drei und am Ende Wahl oder ein beliebig anderes Mittel noch hinzufügt.

Auf diesen Wegen kann schließlich Adams königliche Autorität, also sein Recht auf oberste Herrschaft, auf künftige Fürsten und Regierende übergehen und ihnen den Rechtsanspruch auf den Gehorsam und die Unterordnung der Bevölkerung gewähren. Diese Widersprüche liegen so offen zutage, das sie allein beim genauen Lesen der Worte unseres Autors sie jeder normale Verstand bemerken wird.

Was ich von ihm zitiert habe, (wovon noch sehr viel mehr derselben Art und des gleichen Zusammenhangs bei ihm gefunden werden kann), sollte mich jeglicher weiteren Mühe betreffend dieser Argumente entheben.

Da ich mir aber auferlegt habe, die wichtigsten Teile seiner Lehre zu betrachten, werde ich noch etwas detaillierter zeigen, warum Erbschaft, Gewähr, Usurpation oder Wahl auf Grund seiner Prinzipien nie eine Regierung auf dieser Welt legitimieren können.

Wäre Adams königliche Autorität als absoluter Monarch und Herr der ganzen Welt auch noch so gut bewiesen, könnte für niemanden ein Recht auf Herrschaft davon abstammen.

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TToG I § 77

John Locke: Two Treatises of Government

§ 77. The same inconvenience he runs into about the three sons of Noah, who, as he says, p. 13, had the whole world divided amongst them by their father. I ask then, in which of the three shall we find the establishment of regal power after Noah’s death?

If in all three, as our author there seems to say; then it will follow, that regal power is founded in property of land, and follows private dominion, and not in paternal power, or natural dominion; and so there is an end of paternal power as the fountain of regal authority, and the so-much magnified fatherhood quite vanishes.

If the regal power descended to Shem as eldest and heir to his father, then Noahs division of the world by lot to his sons or his ten years sailing about the Mediterranean to appoint each son his part, which our author tells of, p. 15., was labour lost; his division of the world to them, was to ill, or to no purpose:

For his grant to Cham and Japhet was little worth, if Shem, notwithstanding this grant, as soon as Noah was dead, was to be Lord over them. Or if this grant of private dominion to them over their assigned territories, were good, here were set up two distinct sorts of power, not subordinate one to the other, with all those inconveniencies which he musters up against the power of the people, Observations, 158., which I shall set down in his own words, only changing property for people.

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, there being no other original to be found of any power whatsoever: For if there should be granted two sorts of power, without any subordination of one to the other, they would be in perpetual strife which should be supreme, for two supremes cannot agree: If the fatherly power be supreme, then the power grounded on private dominion must be subordinate, and depend on it; and if the power grounded on property be supreme, then the fatherly power must submit to it, and cannot be exercised without the license of the proprietors, which must quite destroy the frame and course of nature.

This is his own arguing against two distinct independent powers, which I have set down in his own words, only putting power rising from property, for power of the people; and when he has answered what he himself has urged here against two distinct powers, we shall be better able to see how, with any tolerable sense, he can derive all regal authority from the natural and private dominion of Adam, from fatherhood and property together, which are distinct titles, that do not always meet in the same person; and it is plain, by his own confession, presently separated as soon both as Adams and Noahs death made way for succession:

Though our author frequently in his writings jumbles them together, and omits not to make use of either, where he thinks it will sound best to his purpose. But the absurdities of this will more fully appear in the next chapter, where we shall examine the ways of conveyance of the sovereignty of Adam, to princes that were to reign after him.

§ 77. Bei den drei Söhnen Noahs stolpert in das gleiche Chaos. Von jenen behauptet er S. 13: Die ganze Welt wurde durch ihren Vater an sie verteilt. Ich frage mich jetzt, bei welchem der drei sollen wir die Einsetzung königlicher Macht nach Noahs Tod suchen?

Wenn bei allen dreien, wie unser Autor an dieser Stelle offenbar verkündet, dann heißt das: Königliche Macht gründet sich auf Landbesitz und alleinige Herrschaft, nicht aber auf väterliche Macht oder natürliche Herrschaft. Damit stehen wir erneut am Ende der väterlichen Macht als Quelle königlicher Autorität und die hochgelobte Vaterschaft schwindet vollends dahin.

Wenn die königliche Macht aber auf Sem, als Ältesten und Erben seines Vaters überging, dann waren Noahs Verlosung der Welt an seine Söhne und zehn Jahre Herumschippern auf dem Mittelmeer, um jedem der Söhne dessen Teil zu zeigen, wie unser Autor uns S. 15 erzählt, vergebene Liebesmüh und seine Teilung der Welt missriet zu schlechtem oder gar keinem Sinn. Die Verleihung an Sem und Japheth musste kaum Nutzen haben, wenn Sem, ungeachtet dieser Verleihung, sobald Noah tot war, Herr über sie sein sollte.

Bestünde aber diese Verleihung alleiniger Herrschaft über die ihnen zugewiesenen Gebiete zu Recht, so wären hier zwei verschiedene Arten einander nicht untergeordneter Macht aufgestellt worden. Mit der Konsequenz all der Unzuträglichkeiten, die er O. 158 gegen die Macht der Bevölkerung aufzählt und die ich in seinen eigenen Worten anführen will. Wobei ich eine Änderung von Besitz in Volk vornehme:

„Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder usurpiert. Einen anderen Ursprung irgendwelcher Macht gibt es nicht. Wenn zwei einander nicht untergeordnete Arten Macht verliehen wurden, gäbe es ewigem Streit darüber, welche von beiden den höchsten Rang haben soll. Zwei oberste Mächte können nicht einig nebeneinander bestehen.

Wenn die väterliche Macht die höchste ist, muss die auf privaten Besitz begründete ihr untergeordnet sein und von ihr abhängen. Ist dagegen die auf privaten Besitz begründete Macht die höchste, muss die väterliche Macht sich beugen und kann nicht ohne Erlaubnis der Besitzer ausgeübt werden. Dies würde die Ordnung und den natürlichen Lauf der Dinge vollständig vernichten.

Dies ist sein eigener Einwand gegen zwei verschiedene unabhängige Arten Macht und ich habe ihn in seinen eigenen Worten, nur mit der Änderung, Macht durch Besitz in Macht der Bevölkerung wiedergegeben.

Soweit er auf die Argumente einginge, die er selbst gegen zwei verschiedene Arten Macht so nachdrücklich geltend macht, könnten wir noch besser sehen, wie er ohne irgendeinen Sinn alle königliche Macht von natürlichem und privatem Besitz Adams, von Vaterschaft und Besitz zusammen herleitet. Von zwei verschiedenen Rechtsansprüchen, die sich nicht immer in derselben Person vereinigt finden. Die sich sofort trennten, wie aus seinem Eingeständnis hervorgeht, sobald der Tod Adams und Noahs den Weg für die Erbnachfolge eröffnete. Wenngleich unser Autor beide Ansprüche in seinen Schriften oft durcheinander wirft und es nicht lassen kann, jeden einzelnen zu benutzen, gerade wie er ihn für seine Absichten am besten verwerten zu können glaubt.

Diese Ungereimtheiten werden im nächsten Kapitel noch deutlicher, in welchem wir untersuchen wollen, wie die Souveränität Adams auf die Fürsten überging, die nach ihm regieren sollten.

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TToG I § 76

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§ 76. Let us take the account of it, as he himself gives it us. He tells us out of Grotius7, that Adams children by donation, assignation, or some kind of cession13 before he was dead, had their distinct territories by right of private dominion; Abel had his flocks and pastures for them: Cain had his fields for corn, and the land of Nod, where he built him a city, Observations, 210.

Here it is obvious to demand, which of these two after Adams death was sovereign? Cain, says our author, p. 19.

By what title? As heir; for heirs to progenitors, who were natural parents of their people, are not only Lords of their own children, but also of their brethren, says our author, p. 19. What was Cain heir to? Not the entire possessions, not all that which Adam had private dominion in; for our author allows that Abel by a title derived from his father, had his distinct territory for pasture by right of private dominion.

What then Abel had by private dominion, was exempt from Cain’s dominion: For he could not have private dominion over that which was under the private dominion of another; and therefore his sovereignty over his brother is gone with this private dominion, and so there are presently two sovereigns, and his imaginary title of fatherhood is out of doors, and Cain is no prince over his brother:

Or else, if Cain retain his sovereignty over Abel, notwithstanding his private dominion, it will follow, that the first grounds and principles of government have nothing to do with property, whatever our author says to the contrary.

It is true, Abel did not outlive his father Adam; but that makes nothing to the argument, which will hold good against Sir Robert in Abels issue, or in Seth, or any of the posterity of Adam not descended from Cain.

§ 76. Nehmen wir ihn hier bei seinen Worten. Er folgt Grotius7: „Adams Kinder besaßen durch Schenkung, Übertragung oder irgendeine Art von Zession13 vor dessen Tod ihre gesonderten Gebiete als Recht alleiniger Herrschaft. Abel hatte Herden und Weiden für diese, Kain Getreidefelder und das Land Nod, wo er sich eine Stadt baute. O. 210.

Die Frage ist offensichtlich: Wer von beiden war nach Adams Tod Souverän? Kain, sagt unser Autor. Durch welchen Rechtsanspruch? Als Erbe! sagt unser Autor S. 19, denn Erben von Vorfahren, die natürliche Eltern ihres Volks waren, sind nicht nur Herren über ihre Kinder, sondern auch über ihre Brüder S. 19.

Kain war also Erbe von was genau? Jedenfalls kaum vom ganzen Besitz oder von allem, was zur alleinigen Herrschaft Adams gehörte. Schließlich gibt unser Autor zu, Abel besäße durch einen von seinem Vater stammenden Anspruch sein gesondertes Gebiet für Weiden durch alleinige Herrschaft. Was Abel also als alleinige Herrschaft besaß, war von Kains Herrschaft ausgeschlossen. Er konnte ja schlecht alleinige Herrschaft über das haben, was sich unter der alleinigen Herrschaft eines anderen befand.

Deshalb endet die Souveränität über seinen Bruder an dieser alleinigen Herrschaft. Und wir haben zweifache Souveränität. Der imaginäre Anspruch der Vaterschaft bleibt außen vor und Kain ist kein Fürst für seinen Bruder. Sollte Kain ungeachtet der alleinigen Herrschaft Abels seine Souveränität über ihn behalten, folgt daraus: Die ursprünglichen Grundlagen und Elemente der Regierung haben mit Besitz nichts zu tun. Was auch immer unser Autor dagegen vortragen mag.

Es trifft zwar zu: Abel überlebte seinen Vater Adam nicht. Das ist allerdings von keinerlei Belang für das Argument, sie würde sich, im Gegensatz zu Sir Roberts Ansicht über Abels Nachkommen, bei Seth oder sonst einem Nachfahren Adams, der nicht von direkt Kain abstammt, bestätigen.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

13Cession = Forderungsabtretung = Zession

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TToG I § 75

John Locke: Two Treatises of Government

§ 75. If then the private dominion of Adam, i. e. his property in the creatures, descended at his death all entirely to his eldest son, his heir; (for, if it did not, there is presently an end of all Sir Robert’s monarchy) and his natural dominion, the dominion a father has over his children by begetting them, belonged immediately, upon Adams decease, equally to all his sons who had children, by the same title their father had it, the sovereignty founded upon property, and the sovereignty founded upon fatherhood, come to be divided; since Cain, as heir, had that or property alone;

Seth and the other sons that of fatherhood are equally with him. This is the best that can be made of our author’s doctrine and of the two titles of sovereignty he sets up in Adam: One of them will either signify nothing; or, if they both must stand, they can serve only to confound the rights of princes, and disorder government in his posterity: For by building upon two titles to dominion, which cannot descend together, and which he allows may be separated, (for he yields that Adam’s children had their distinct territories by right of
private dominion, Observations, 210, p. 40.) he makes it perpetually a doubt upon his principles where the sovereignty is, or to whom we owe our obedience, since fatherhood and property are distinct titles, and began presently upon Adams death to be in distinct persons.
And which then was to give way to the other?

§ 75. Setzen wir also voraus, die alleinige Herrschaft Adams, d. h. sein Besitz an den Geschöpfen, ging bei seinem Tod ganz und gar auf den ältesten Sohn, seinen Erben, über (soweit dies nicht der Fall ist, ist es mit der ganzen Monarchie Sir Roberts sofort zu Ende). Setzen wir weiter voraus seine natürliche Herrschaft, d. h. die Herrschaft, die ein Vater wegen der Zeugung über seine Kinder besitzt, gehörte unmittelbar nach Adams Tod allen seinen Söhnen, soweit sie Kinder hatten, gleichermaßen. Und beide Zustände durch dieselben Rechtsansprüche, die ihr Vater hatte, so muss die Souveränität, die auf Besitz beruht, von der Souveränität, die auf Vaterschaft beruht, getrennt sein.

Schlicht weil Kain, als Erbe, die Hoheit über den Besitz allein, Seth und die übrigen Söhne jene der Vaterschaft gleichermaßen mit ihm hatten. Das ist noch das Beste, was man aus der Lehre unseres Autors herstellen kann. Von zwei Souveränitätsansprüchen, die er für Adam aufstellt, bedeutet entweder der eine gar nichts, oder, sollen beide bestehen sollen, taugen sie bestenfalls Verwirrung bezüglich der Rechte der Fürsten zu stiften oder allenfalls die Regierungsordnung unter seinen Nachkommen durcheinander zu bringen.

Indem er auf zwei Herrschaftselementen aufbaut, die zwar nicht gemeinsam vererbt werden können aber, wie er selbst zugibt, getrennt werden dürfen, — (er räumt selbst ein, Adams Kinder besäßen durch das Recht alleiniger Herrschaft gesonderte Gebiete O. 210, S. 40), verursacht er durch seine Grundsätze ewige Zweifel, wo eigentlich die Souveränität liegt und wem wir unsern Gehorsam schulden. Vaterschaft und Besitz sind völlig verschiedene Grundlagen die unmittelbar nach Adams Tod an verschiedene Personen gingen.

Welche von beiden hatte der anderen den Weg freizugeben?

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TToG I § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. But I leave him to reconcile these contradictions, as well as many others, which may plentifully be found in him by anyone, who will but read him with a little attention; and shall come now to consider, how these two originals of government, Adams natural and private dominion, will consist, and serve to make out and establish the titles of succeeding monarchs, who, as our author obliges them, must all derive their power from these fountains.

Let us then suppose Adam made, by God’s donation, Lord and sole proprietor of the whole earth, in as large and ample a manner as Sir Robert could wish; let us suppose him also, by right of fatherhood, absolute ruler over his children with an unlimited supremacy; I ask then, upon Adams death what becomes of both his natural and private dominion?

And I doubt not it will be answered, that they descended to his next heir, as our author tells us in several places. But this way, it is plain, cannot possibly convey both his natural and private dominion to the same person:

For should we allow, that all the property, all the estate of the father, ought to descend to the eldest son, (which will need some proof to establish it) and so he has by that title all the private dominion of the father, yet the father’s natural dominion, the paternal power cannot descend to him by inheritance:

For it being a right that accrues to a man only by begetting, no man can have this natural dominion over any one he does not beget; unless it can be supposed, that a man can have a right to anything, without doing that upon which that right is solely founded: For if a father by begetting, and no other title, has natural dominion over his children, he that does not beget them cannot have this natural dominion over them; and therefore be it true or false, that our author says, Observations, 156.

That every man that is born, by his very birth becomes subject to him that begets him, this necessarily follows, viz., that a man by his birth cannot become a subject to his brother, who did not beget him; unless it can be supposed that a man by the very same title can come to be under the natural and absolute dominion of two different men at once; or it be sense to say, that a man by birth is under the natural dominion of his father, only because he begat him, and a man by birth also is under the natural dominion of his eldest brother, though he did not beget him.

§ 74. Überlassen wir es unserem Autor und seinen aufmerksamen Lesern, diese und all die anderen Widersprüche, welche in Fülle bei ihm zu finden sind, miteinander in Einklang zu bringen.

Betrachten wir lediglich, wie diese beiden Ursprünge von Regierung, „Adams natürliche und alleinige Herrschaft“, sich verhalten und dafür taugen, die Rechtsansprüche königlicher Nachfolger zu beweisen und festzustellen, da unser Autor sie ja alle zwingt, ihre Macht von diesen beiden Quellen herzuleiten.

Unterstellen wir also, Adam sei „durch Schenkung Gottes“ zum Herrn und alleinigen Besitzer der ganzen Welt bestellt worden, so umfassend und weitreichend, wie es Sir Robert nur wünschen kann. Unterstellen wir weiter, er wäre „durch das Recht der Vaterschaft“ absoluter Herrscher seiner Kinder, mit unbeschränkter Oberhoheit. Dann muss ich fragen: Was wurde bei Adams Tod aus seiner „natürlichen und alleinigen Herrschaft „?

Man wird mir zweifellos antworten, sie sei, wie unser Autor an verschiedenen Stellen erklärt, auf den nächsten Erben übergegangen. Dabei ist klar: Auf diese Art kann unmöglich beides, eine natürliche und eine alleinige Herrschaft auf die gleiche Person übertragen werden. Selbst wenn wir zugestehen, alles Eigentum, aller Besitz des Vaters müßte auf den ältesten Sohn übergehen (was einiger Prüfung bedürfte, um das sicherzustellen) und dieser erhielte auf diese Weise die gesamte alleinige Herrschaft des Vaters, so könnte doch des Vaters natürliche Herrschaft, die väterliche Macht, niemals durch Erbschaft auf ihn übergehen:

Hier liegt ein Recht vor, das einem Menschen durch Zeugung zukommt. Niemand kann so eine natürliche Herrschaft über einen anderen haben, den er nicht gezeugt hat. Es sei denn man wollte unterstellen, ein Mensch erwerbe ein Recht auf etwas, ohne das beizutragen, worauf dieses Recht ausschließlich gegründet ist.

Wenn ein Vater durch Zeugung und durch keinen anderen Titel natürliche Herrschaft über seine Kinder haben kann, so kann der, welcher sie nicht zeugt, auch diese natürliche Herrschaft über sie nicht haben. Ob nun richtig oder falsch ist, was unser Autor O. 156 verzapft:

Jeder Mensch, der geboren wird, wird schon durch die Geburt zum Untertan dessen, der ihn gezeugt hat.

Unausweichlich ergibt sich als notwendige Folge, dass ein Mensch durch die Geburt nicht der Untertan seines Bruders werden kann, eben weil der ihn nicht zeugte.

Außer es soll davon ausgegangen werden, ein Mensch gelange durch eben denselben Rechtsanspruch unter die natürliche und alleinige Herrschaft zweier verschiedener Menschen gleichzeitig. Oder es ergäbe Sinn zu behaupten, ein Mensch stehe durch Geburt unter der natürlichen Herrschaft seines Vaters, nur weil dieser ihn zeugte, und ein Mensch stehe, ebenfalls durch Geburt, unter der natürlichen Herrschaft seines ältesten Bruders, selbst wenn dieser ihn nicht zeugte.

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TToG I § 73

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VII

Of Fatherhood and Property considered together as Fountains of Sovereignty

§ 73. In the foregoing chapters we have seen what Adam’s monarchy was, in our author’s opinion, and upon what titles he founded it. The foundations which he lays the chief stress on, as those from which he thinks he may derive monarchical power to future princes, are two, viz. Fatherhood and property:

And therefore the way he proposes to remove the absurdities and inconveniencies of the doctrine of natural freedom is, to maintain the natural and private dominion of Adam, Observations, 222.

Conformable hereunto, he tells us, the grounds and principles of government necessarily depend upon the original of property, Observations, 108.

The subjection of children to their parents is the fountain of all regal authority, p. 12. And all power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, there being no other original to be found of any power whatsoever, Observations, 158.

I will not stand here to examine how it can be said without a contradiction, that the first grounds and principles of government necessarily depend upon the original of property, and yet, that there is no other original of any power whatsoever, but that of the father; it being hard to understand how there can be no other original but fatherhood, and yet that the grounds and principles of government depend upon the original of property; property and fatherhood being as far different as Lord of a manor and father of children.

Nor do I see how they will either of them agree with what our author says, Observations 244, of God’s sentence against Eve, Gen.III.16 that it is the original grant of government: So that if that were the original, government had not its original, by our authors own confession, either from property or fatherhood: And this text, which he brings as a proof of Adam’s power over Eve, necessarily contradicts what he says of the fatherhood, that it is the sole fountain of all power: For if Adam had any such regal power over Eve, as our author contends for, it must be by some other title than that of begetting.

Kapitel 73

Vaterschaft und Eigentum als Quellen der Souveränität zusammen betrachtet

§ 73. In den vorigen Kapiteln haben wir gesehen, wie nach unseres Autors Ansicht Adams Monarchie beschaffen war und auf welchen Rechtsanspruch er sie aufbaut. Er legt auf „Vaterschaft“ und „Eigentum“ das meiste Gewicht, da er davon besessen ist, königliche Macht für zukünftige Fürsten von beiden abzuleiten.

Um nun „die Absurdität und Schwierigkeit der Lehre der natürlichen Freiheit zu beseitigen“, schlägt er vor, einen natürlichen und ausschließlichen Besitz Adams zu unterstellen, O. 222.

Dazu passend erzählt er uns:

Die Grundlagen und Elemente der Regierung hängen notwendigerweise vom Ursprung des Eigentums ab, O. 108.

Die Unterordnung der Kinder gegen ihre Eltern ist die Quelle aller königlichen Autorität“ S. 12.

Alle Macht auf Erden wird von väterlicher Macht entweder abgeleitet oder usurpiert, da ein anderer Ursprung irgendwelcher Macht nicht gefunden werden kann, O. 158.

Ich verzichte darauf zu untersuchen, wie man widerspruchslos behaupten kann, die ersten Grundlagen und Elemente der Regierung hingen notwendigerweise am Ursprung von Eigentum, und zugleich, es gibt keinen anderen Ursprung irgend welcher Macht als Vaterschaft.

Es ist einfach kaum zu begreifen, wie es keinen anderen Ursprung als Vaterschaft geben kann und trotzdem die Grundlagen und Elemente der Regierung vom Ursprung vom Eigentum abhängen. Vaterschaft und Eigentum unterscheiden sich mindestens so stark voneinander, wie Gutsbesitzer und Vater von Kindern.

Ich kann auch nicht erkennen, wie beides mit dem zusammenpasst, was unser Autor O. 244 über Gottes Urteil gegen Eva Gen. III. 16. sagt:

Dies sei die ursprüngliche Gewähr der Regentschaft.

Wäre dies deren Ursprung, so läge nach eigenem Geständnis unseres Autors jeder Regierung Ursprung weder beim Eigentum noch bei der Vaterschaft. Und dieser Text, den er als Beweis für Adams Macht über Eva vorlegt, steht völlig in Widerspruch mit dem, was er von der Vaterschaft sagt, nämlich sie sei die alleinige Quelle aller Macht. Sofern Adam eine solche königliche Macht über Eva besaß, muss sie auf einem anderen Rechtsanspruch beruhen als dem der Zeugung.

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