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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 29, Absatz 29,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 29, Absatz 29,

It is as certain, then, that the magistrate hath an absolute command over all the actions of men whereof they themselves are free and undetermined agents, as that beyond this he hath no authority, and therefore though he cannot enforce religion, which they never had the liberty to give up to another’s injunctions, yet all things which they had a power to do or omit, they have made him the judge, when, where, and how far they ought to be done, and are obliged to obey.

Nun dürfte sicher sein, dass die Obrigkeit ein absolutes Anordnungsrecht über alle Handlungen der Menschen hat, bezüglich derer jene selbst freie und unbeschränkte Agenten sind. Darüber hinaus hat sie keinerlei Autorität und kann eben deshalb kein Bekenntnis erzwingen, da jene niemals die Freiheit hatten, diese Entscheidung den Anordnungen eines anderen zu übertragen. Denn über alle Angelegenheiten, welche betreffend jene eine Macht hatten zu handeln oder zu gestatten, haben jene sie zum Richter erhoben und sich verpflichtet zu gehorchen, wann, wo und wie weit sie zu Handeln gehalten sind.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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Two Tracts on Government Preface / Vorwort

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government, TToG III

Preface / Vorwort

The less known ‘Two Tracts on Government’ are one of John Locke’s preceding works about the relation betwixt individual liberties towards social authority.

Die weniger bekannten ‘Two Tracts on Government’ sind eines der Frühwerke Locke’s über das Verhältnis zwischen individuellen Handlungsfreiräumen und gesellschaftlicher Autorität, bzw. Durchsetzungsmacht.

Originated in a discussion between Locke and one of his students it highlights Locke’s political thinking ten years befor the supposed writing of the ‘Two Treatises’ and its development and caused some intensive academic discussion whether the “father of liberalism” developed for a former authoritarian position towards a clear liberal one.

Beheimatet in einer intensiven Diskussion zwischen Locke und einem seiner Studenten, beleuchtet es Locke’s politisches Denken zehn Jahre vor der vermutlichen Abfassung der ‘Two Treatises’ und der mutmaßlichen Entwicklung des Autors, deren Interpreten lange Zeit ausschließlich einen Wandel des „Vaters des Liberalismus“ von einem ursprünglich Autoritären hin zu einem klar Liberalen behauptet haben.

Any reader may read it carefully and consider by himself and compare the original with any recipients interpretation. My present task is to publish it for open access both in English (original) and German, including the available Latin version of the second tract. The translation will be delivered anew, respecting both, the English and Latin version in the second tract.

Wer auch immer sich die Lektüre zumutet, tut gut daran, sich sorgfältig damit zu befassen und den Originaltext mit welcher Interpretation aus welcher Feder auch immer zu vergleichen. Ich fordere mich an dieser Stelle erst mal damit heraus, beide, das Englische Original und eine Deutsche Übersetzung, einschließlich der verfügbaren Lateinischen Fassung des zweiten Tract frei zugänglich im Web zu veröffentlichen. Es wird sich um eine vollständige Neuübersetzung handeln, die im Fall des zweiten Tract sowohl die Lateinische als auch die Englische Übersetzung berücksichtigt.

Due to the length of the tract I will split it in several section, altering the original text with my proper translation in digestible portions.

Angesichts der Länge der Texte gehe ich abschnittsweise vor, indem ich abwechselnd den Originaltext und meine eigene Übersetzung in verdaubaren Portionen veröffentliche.

After this work I will give a resume inclusive accessible sources of some interpretations and show, how far misinterpretation and mental lyrics lead away from Locke’s spirit supposing the theory of a development in the authors thinking from authoritarian to liberal.

Anschließend präsentiere ich eine Zusammenfassung einiger Interpretationen inklusive zugänglicher Quellen an Hand derer ich zeigen werde, wie weit Fehlinterpretationen und seelische Lyrik oder dichterische Freiheit von Locke’s Geist wegführen indem sie eine Hypothese vorlegen, die dem Autor eine Entwicklung seines Denkens von einem Autoritären hin zu einem Liberalen in die Schuhe schieben.

Just one thing more to mention: It is recommended to any academic teacher in political, philosophical, juridical or social science, treating his disciples with political thinking of what we know as times of enlightenment, to confront his subjects with this easy and shorter tracts and do guide them towards the better known ‘Two Treatises of Government’ later on in case they are really interested in real political values like Liberty, Equality and Solidarity. The ‘Tracts’ present really enough approaches to discuss and to show the problems of interpretation occurring between individual prejudice and real evidence out of literal sources.
The example of the ‘Tracts’ shows at short how necessary it is, to read the original and to judge the interpretations under that scope, instead of repeating the usual reading of any interpretation to judge the original, like majority of the academic incantivated scene and political beneficiaries usual do.

Noch eine Anmerkung: Es empfiehlt sich für jeden akademischen Dozenten und gewöhnlichen Lehrer der Politikwissenschaft, Philosophie, Jurisprudenz oder Soziologie, seine Schüler und Studenten zum Thema Aufklärung traktiert, diese zuerst mit diesen einfacheren und deutlich weniger umfangreichen ‚Tracts‘ zu konfrontieren und sie erst anschließend zu den weithin bekannteren ‘Two Treatises of Government’ zu nerven. Und das auch nur, falls sie tatsächlich an den wirklichen politischen Werten Freiheit, Gleichheit und Solidarität interessiert sind. Die ‘Tracts’ bieten in der Tat mehr als ausreichend Ansätze, die Problematik der Interpretation zu zeigen und zu diskutieren, die zwischen individueller Voreingenommenheit und tatsächlichem Beweis aus der schriftlichen Quelle entsteht. Das schicksalhafte Beispiel der ‘Tracts’ zeigt in überschaubarem Umfang, wie notwendig es ist, Originalquellen zu lesen und die Aussagen unter diese Lupe zu nehmen, statt umgekehrt wie üblich irgendwelche empfohlenen Interpretationen zu lesen und an Hand dieser das Original zu beurteilen, wie eine Mehrheit der akademisch beweihräucherten Szene und politischer Profiteure ganz selbstverständlich vorgeht.

In this we touch one of the principle tasks we ordinarily confronted with: How far it is useful to esteem, believe and just trust in political issues versus verifying, proving and judging based on evidences and empiric facts. Actual fashion, February, 2017, brought us to a state of society and politics we find described with Post-Truth, postfaktisch, alternative facts, filter-bubble and confirmation bias.

An eben dieser Stelle erreichen wir eine der hauptsächlichen Herausforderungen, mit der wir regelmäßig konfrontiert werden: Wie weit ist es nützlich, zu Meinen, Glauben oder schlicht Vertrauen, wenn es um politische Problemstellungen geht, statt im Gegenteil für sich in Anspruch zu nehmen, auf Basis von Indizien, Beweisen und empirischen Fakten selbst zu urteilen bzw. überhaupt selbst urteilen zu dürfen. Wir leben jetzt im Februar 2017. Die derzeitige Mode politischen Verhaltens hat uns in einen sozialen = gesellschaftlichen Zustand getrieben, den wir mit den Phänomenen Post-Truth, postfaktisch, alternative facts, filter-bubble und confirmation bias beschrieben vorfinden.

Enough of faithful speaking, lets start.

Genug bedeutungsschwangeres Geschwätz. Legen wir los.

https://en.wikipedia.org/wiki/Post-truth_politics
https://de.wikipedia.org/wiki/Postfaktische_Politik

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TToG II § 242

John Locke: Two Treatises of Government

§ 242. If a controversy arise betwixt a Prince and some of the people, in a matter where the law is silent, or doubtful, and the thing be of great consequence, I should think the proper umpire, in such a case, should be the body of the people: For in cases where the Prince hath a trust reposed in him and is dispensed from the common ordinary rules of the law; there, if any men find themselves aggrieved and think the Prince acts contrary to or beyond that trust, who so proper to judge as the body of the people, (who, at first, lodged that trust in him) how far they meant it should extend?

But if the Prince, or whoever they be in the administration, decline that way of determination, the appeal then lies no where but to heaven; force between either persons, who have no known superior on earth, or which permits no appeal to a judge on earth, being properly a state of war, wherein the appeal lies only to heaven; and in that state the injured party must judge for himself, when he will think fit to make use of that appeal, and put himself upon it.

§ 242. Wenn ein Streit zwischen dem Fürsten und jemand aus der Bevölkerung in einer Sache entsteht, in der das Gesetz schweigt oder Zweifel offen lässt und die eine große Bedeutung besitzt, sollte in einem solchen Fall, wie mir scheint, die Gesamtheit des Volks der eigentliche Schiedsrichter sein. Denn in Fällen, in denen dem Fürst Macht anvertraut worden und dieser von den allgemeinen gewöhnlichen Vorschriften des Gesetzes befreit ist: Wer könnte, wenn jemand sich belastet fühlt und glaubt, der Fürst handle gegen oder über die ihm anvertraute Macht hinaus, so geeignet sein zu urteilen, wie die Gesamtheit der Bevölkerung, die ihm schließlich anfangs diese Macht anvertraute und weiß, wie weit es beabsichtigte, dass die Macht reichen sollte?

Wenn aber der Fürst, oder wer sonst die Regierung bildet, diesen Weg zur Entscheidung ablehnt, dann liegt die Berufung nirgends anders als beim Himmel. Denn nackte Gewalt zwischen zwei Personen die keinen anerkannten Übergeordneten auf Erden besitzen oder die keine Berufung an einen irdischen Richter zulässt, ist im eigentlichen Sinn ein Kriegszustand, in dem jede Berufung allein beim Himmel liegt. In dieser Lage muss die geschädigte Partei selbst beurteilen, wann sie es für geeignet hält, von dieser Berufung Gebrauch zu machen und sie auf sich zu nehmen.

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TToG II § 241

John Locke: Two Treatises of Government

§ 241. But farther, this question (Who shall be judge?) cannot mean, that there is no judge at all: For where there is no judicature on earth, to decide controversies amongst men, God in heaven is judge. He alone, it is true, is judge of the right. But every man is judge for himself, as in all other cases, so in this, whether another hath put himself into a state of war with him, and whether he should appeal to the supreme Judge, as Jephtha did.

§ 241. Ferner kann diese Frage, wer soll Richter sein? nicht bedeuten, es gebe überhaupt keinen Richter: Wenn auf Erden keine richterliche Macht vorhanden ist, Streit unter Menschen zu entscheiden, ist Gott im Himmel Richter. Er allein ist in Wahrheit Richter über das Recht. Jeder Mensch ist wie in allen anderen Fällen so auch in diesem Richter für sich selbst darüber, ob ein anderer sich in Kriegszustand mit ihm gesetzt hat, und ob er, wie Jephta es tat, den allerhöchsten Richter anrufen soll.

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TToG II § 240

John Locke: Two Treatises of Government

§ 240. Here, it is like, the common question will be made: Who shall be judge, whether the Prince or legislative act contrary to their trust? This, perhaps ill-affected and factious men may spread amongst the people, when the Prince only makes use of his due prerogative.

To this I reply: The people shall be judge; for who shall be judge whether his trustee or deputy acts well and according to the trust reposed in him, but he who deputes him and must, by having deputed him, have still a power to discard him, when he fails in his trust? If this be reasonable in particular cases of private
men, why should it be otherwise in that of the greatest moment, where the welfare of millions is concerned, and also where the evil, if not prevented, is greater, and the redress very difficult, dear, and dangerous?

§ 240. Hier wird womöglich eine ganz normale Frage gestellt werden:

Wer soll Richter sein, ob der Fürst oder die Legislative gegen das ihnen gegebene Vertrauen handeln? Diese Frage könnten manierierte und händelsüchtige Menschen unters Volk verbreiten, während der Fürst nur von seiner gebührenden Prärogative Gebrauch macht.

Darauf antworte ich: Das Volk soll Richter sein. Wer anders soll richten, ob seine Vertrauensperson oder Beauftragter gut und dem in ihn gesetzten Vertrauen gemäß handelt als der, der ihn bevollmächtigt und genau dadurch noch Macht zurückbehalten muss ihn abzusetzen, wenn sein Vertrauen getäuscht sieht?

Soweit dies bei den Fällen des Privatlebens folgerichtig ist, weshalb sollte es im Fall höchster Bedeutung anders sein, wo das Wohl von Millionen betroffen wird, und wo auch das Übel, sofern nicht verhütet, größer, die Abhilfe aber sehr schwierig, teuer und gefährlich wäre?

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TToG II § 180

John Locke: Two Treatises of Government

§ 180. Thirdly, the power a conqueror gets, over those he overcomes in a just war, is perfectly despotical: He has an absolute power over the lives of those, who by putting themselves in a state of war, have forfeited them; but he has not thereby a right and title to their possessions.

This I doubt not, but at first sight will seem a strange doctrine, it being so quite contrary to the practice of the world; there being nothing more familiar in speaking of the dominion of countries, than to say such an one conquered it: As if the conquest, without any more ado, conveyed a right of possession. But when we consider, that the practice of the strong and powerful how universal so ever it may be, is seldom the rule of right, however it be one part of the subjection of the conquered, not to argue against the conditions cut out to them by the conquering sword.

§ 180. Drittens: Macht, die ein Eroberer über die erwirbt, die er in einem rechtmäßigen Krieg besiegt, ist völlig despotisch. Er hat absolute Macht über das Leben derjenigen, die durch ihre eigene Kriegserklärung ihr Leben verwirkt haben. Er hat deshalb jedoch keinerlei Recht und Anspruch auf deren Besitz.

Auf den ersten Blick erscheint das zweifellos als eine sehr seltsame Lehre, widerspricht sie doch so gänzlich den Gewohnheiten in der Welt. Wenn man von Herrschaft über Länder spricht, ist nichts so normal wie die Behauptung, dieser oder jener habe es erobert. Als ob Eroberung ohne weitere Umstände ein Recht auf Besitz verschaffte.

Doch wir haben zu bedenken: Die Gewohnheiten der Starken und Mächtigen, so allgemein üblich sie auch sein mögen, entsprechen selten den Vorgaben des Rechts. Nur ist es Teil der Unterwerfung der Besiegten, nicht gegen die Bedingungen zu argumentieren, die ihnen das Schwert des Eroberers aus der Substanz geschnitten hat.

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TToG II § 179

John Locke: Two Treatises of Government

§ 179. Secondly, I say then the conqueror gets no power but only over those who have actually assisted, concurred, or consented to that unjust force that is used against him: For the people having given to their governors no power to do an unjust thing, such as is to
make an unjust war, (for they never had such a power in themselves) they ought not to be charged as guilty of the violence and injustice that is committed in an unjust war, any farther than they actually abet it; no more than they are to be thought guilty of any violence or oppression their governors should use upon the people themselves, or any part of their fellow-subjects, they having empowered them no more to the one than to the other. Conquerors, it is true, seldom trouble themselves to make the distinction, but they willingly permit the confusion of war to sweep all together:

But yet this alters not the right; for the conqueror’s power over the lives of the conquered, being only because they have used force to do, or maintain an injustice, he can have that power only over those who have concurred in that force; all the rest are innocent; and he has no more title over the people of that country, who have done him no injury, and so have made no forfeiture of their lives, than he has over any other, who, without any injuries or provocations, have lived upon fair terms with him.

§ 179. Zweitens behaupte ich, erlangt der Sieger keine Macht außer über diejenigen, welche die gegen ihn angewandte unrechtmäßige Macht unterstützt, ihr geholfen und zugestimmt haben. Da die Bevölkerung ihren Regierenden keine Macht gewährt, Unrecht zu tun, was einen unrechtmäßigen Krieg zu führen beinhaltet – eine Bevölkerung selbst besitzt nie eine solche Macht – so dürfen ihm weder Gewalt noch Unrecht, die ein unrechtmäßiger Krieg mit sich bringt, jemals weiter angerechnet werden, als sie das tatsächlich unterstützt hat. Jedenfalls nicht weiter als dem Volk Gewalt und Unrecht als Schuld angerechnet werden kann, welche Regenten gegen die Bevölkerung selbst oder einen Teil dessen Angehöriger gebrauchen, da es jene weder zum einen noch zum anderen ermächtigt hat. Eroberer scheren sich tatsächlich selten um den Unterschied, sondern lassen es willig zu, dass die Kriegswirren alle gleichermaßen eintauchen.

Das ändert allerdings kein Recht. Da die Macht eines Eroberers über das Leben der Besiegten nur auf deren Missbrauch von Macht beruht, Unrecht zu tun oder aufrecht zu erhalten, kann er entsprechend nur Macht über die haben, die sich an der Gewalt beteiligt haben.

Alle übrigen sind unschuldig. Er hat an das Volk dieses Landes, soweit es ihm kein Unrecht getan und deshalb das Leben nicht verwirkt hat, keinen anderen Anspruch als über irgendein anderes, das ohne jede Beleidigung oder Herausforderung in gutem Einvernehmen mit ihm gelebt hat.

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TToG II § 178

John Locke: Two Treatises of Government

§ 178. But supposing, which seldom happens, that the conquerors and conquered never incorporate into one people, under the same laws and freedom; let us see next what power a lawful conqueror has over the subdued: And that I say is purely despotical. He has an absolute power over the lives of those who by an unjust war have forfeited them; but not over the lives or fortunes of those who engaged not in the war, nor over the possessions even of those who were actually engaged in it.

§ 178. Unter der Annahme, was selten vorkommt, Sieger und Besiegte vereinigten sich nie zu einem einzigen Volk unter demselben Recht und derselben Freiheit, betrachten wir als nächstes, welche Macht ein rechtmäßiger Eroberer über die Unterworfenen hat:

Ich behaupte, diese Macht ist rein despotisch. Er hat absolute Macht über das Leben derer, die es durch einen ungerechten Krieg verwirken. Nicht aber über das Leben und Vermögen derer, die nicht in den Krieg verwickelt waren. Nicht einmal über das Vermögen derer, die tatsächlich beteiligt waren.

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TToG II § 177

John Locke: Two Treatises of Government

§ 177. But supposing victory favors the right side, let us consider a conqueror in a lawful war, and see what power he gets, and over whom.

First: It is plain he gets no power by his conquest over those that conquered with him. They that fought on his side cannot suffer by the conquest, but must at least be as much freemen as they were before. And most commonly they serve upon terms, and on condition to share with their leader, and enjoy a part of the spoil, and other advantages that attend the conquering sword; or at least have a part of the subdued country bestowed upon them. And the conquering people are not, I hope, to be slaves by conquest, and wear their laurels only to show they are sacrifices to their leader’s triumph. They, that found absolute monarchy upon the title of the sword, make their heroes, who are the founders of such monarchies, arrant Drawcansirs60 and forget they had any officers and soldiers that fought on their side in the battles they won, or assisted them in the subduing, or shared in possessing, the countries they mastered.

We are told by some, that the English monarchy is founded in the Norman conquest, and that our Princes have thereby a title to absolute dominion: Which if it were true, (as by the history it appears otherwise) and that William had a right to make war on this island: Yet his dominion by conquest could reach no farther than to the Saxons and Britons, that were then inhabitants of this country. The Normans that came with him, and helped to conquer, and all descended from them, are freemen, and no subjects by conquest; let that give what dominion it will. And if I, or anybody else, shall claim freedom, as derived from them, it will be very hard to prove the contrary:

And it is plain, the law, that has made no distinction between the one and the other, intends not there should be any difference in their freedom or privileges.

§ 177. Unterstellen wir, der Sieg begünstige die rechtmäßige Seite, dann wollen wir den Sieger eines rechtmäßigen Krieges betrachten und sehen, welche Macht er erlangt, und über wen:

Erstens ist es klar, erlangt er durch seinen Sieg keine Macht über die, die mit ihm siegten. Wer an seiner Seite kämpfte, kann unter dem Sieg nicht zu leiden haben und muss mindestens so sehr frei bleiben, wie er es vorher war. Meistens dient man unter Vertrag und unter der Bedingung, mit dem Anführer zu teilen, an der Beute und anderen Vorteilen, die der Eroberung durch das Schwert folgen, teilzuhaben oder wenigstens einen Teil des eroberten Landes geschenkt zu erhalten. Das erobernde Volk sollte durch Eroberung hoffentlich nicht zu Sklaven werden und seine Lorbeeren nur tragen, um zu zeigen, es sei ebenso Opfer des Triumphs seiner Führer.

Wer absolute Monarchie auf den Rechtsanspruch des Schwertes gründet, befördert deren Helden, Gründer solcher Monarchien, zu dreisten Drawcansirs60 und lässt Offiziere und Soldaten vergessen, die in den gewonnenen Schlachten an deren Seite kämpften, ihnen halfen, die Länder, welche sie überwältigten, zu unterjochen und die an der Besitzergreifung teilnahmen.

Man sagt uns, die englische Monarchie gründe sich auf die normannische Eroberung und unsere Fürsten hätten daher einen Rechtsanspruch auf absolute Herrschaft. Wäre das wahr, geschichtlich verhält es sich anders, William hatte, ein Recht gegen unsere Insel Krieg zu führen, so könnte doch seine Herrschaft durch Eroberung nie weiter reichen als bis über Sachsen und Briten, die damals die Einwohner unseres Landes waren. Die Normannen, die mit ihm kamen und bei der Eroberung halfen, sowie alle, die von ihnen abstammen, sind Freie und keine Untertanen durch Eroberung, egal welche Herrschaft sie gewährt. Sollte ich oder irgendein anderer, als deren Nachfahre, meine Freiheit beanspruchen, wird es sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.

Es wird deutlich: Das Gesetz, das keinen Unterschied zwischen den einen und den anderen vorgesehen hat, verweigert auch jeden Unterschied bezüglich ihrer Freiheit oder ihren Privilegien.

60https://en.wikipedia.org/wiki/Drawcansir
60https://de.wikipedia.org/wiki/Bramarbas

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