Schlagwort-Archive: Gemeinschaft

TToG II § 4

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER II

Of the State of Nature

§ 4. To understand political power right, and derive it from its original, we must consider, what state all men are naturally in, and that is, a state of perfect freedom to order their actions, and dispose of their possessions and persons, as they think fit, within the bounds of the law of nature, without asking leave, or depending upon the will of any other man. A state also of equality, wherein all the power and jurisdiction is reciprocal, no one having more than another; there being nothing more evident, than that creatures of the same species and rank, promiscuously born to all the same advantages of nature, and the use of the same faculties should also be equal one amongst another without subordination or subjection, unless the Lord and master of them all should, by any manifest declaration of his will, set one above another, and confer on him, by an evident and clear appointment, an undoubted right to dominion and sovereignty.

Kapitel 2

Vom Naturzustand

§ 4. Um politische Macht richtig zu verstehen und sie von ihrem Ursprung abzuleiten, müssen wir betrachten, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden. Es handelt sich um einen Zustand völliger Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturrechts ihre Handlungen zu regeln, und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeiten zu verfügen, wie es Ihnen am geeignetsten erscheint. Ohne der Erlaubnis eines anderen zu bedürfen oder von seinem Willen abzuhängen. Darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem sämtliche Macht und Rechtsprechung interdependent sind und einer nicht mehr besitzt als der andere. Was ist einleuchtender, als dass Geschöpfe der gleichen Gattung und desselben Rangs, die ohne Unterschied zum Genuss all der selben naturgegebenen Chancen und zum Gebrauch derselben Fähigkeiten geboren sind, ohne Unterordnung oder Unterwerfung, auch unter sich gleich sein müssen? Es sei denn, dass der Herr und Meister Aller durch eine deutliche Kundgebung seines Willens einen über den anderen setzt, und ihm durch eine überzeugende, klare Ernennung ein zweifelsfreies Recht auf Herrschaft und Souveränität erteilt.

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TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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TToG I § 144

John Locke: Two Treatises of Government

§ 144. For he tells us, the nations they were divided into, were distinct families, which had fathers for rulers over them; whereby it appears, that even in the confusion, God was careful to preserve the fatherly authority, by distributing the diversity of languages according to the diversity of families, p. 14. It would have been a hard matter for anyone but our author to have found out so plainly, in the text he here brings, that all the nations in that dispersion were governed by fathers, and that God was careful to preserve the fatherly authority.

The words of the text are: These are the sons of Shem after their families, after their tongues in their lands, after their nations; and the same thing is said of Cham and Japheth, after an enumeration of their posterities; in all which there is not one word said of their governors, or forms of government; of fathers, or fatherly authority. But our author, who is very quick sighted to spy out fatherhood, where nobody else could see any the least glimpses of it, tells us positively their riders were fathers, and God was careful to preserve the fatherly authority; and why?

Because those of the same family spoke the same language, and so of necessity in the division kept together. Just as if one should argue thus Hannibal in his army, consisting of divers nations, kept those of the same language together; therefore fathers were captains of each band, and Hannibal was careful of the fatherly authority: Or in peopling of Carolina, the English, French, Scotch and Welch that are there, plant themselves together, and by them the country is divided in their lands after their tongues, after their families, after their nations; therefore care was taken of the fatherly authority:

Or because, in many parts of America, every little tribe was a distinct people, with a different language, one should infer, that therefore God was careful to preserve the fatherly authority, or that therefore their rulers enjoyed Adam’s lordship by right descending to them, though we know not who were their governors, nor what their form of government, but only that they were divided into little independent societies, speaking different languages.

§ 144. Denn er erzählt uns, die damals entstandenen Nationen wären verschiedene Familien mit sie beherrschenden Vätern gewesen. Daran wird deutlich, Gott sorgte selbst bei alle dem Durcheinander dafür, die väterliche Macht aufrechtzuerhalten, indem er die verschiedenen Sprachen den verschiedenen Familien zuordnete. S.14.

Für jeden anderen als unseren Autor wäre es eine harte Nuss gewesen, aus dem hier angeführten Text so klar herauszuarbeiten, dass bei jener Zerstreuung alle Nationen von Vätern regiert wurden und das Gott dafür sorgte, die väterliche Macht aufrechtzuerhalten. Die Bibel sagt: Dieses sind die Söhne Sems nach ihren Familien, nach ihrer Sprache, in ihren Ländern und Geschlechtern. Ebenso heißt es das, nach Aufzählung ihrer Nachkommenschaft, von Ham und Japhet. Aber nirgends ist ein Wort über ihre Herrscher geschrieben, die Form ihrer Regierung, von Vätern oder väterlicher Autorität.

Unser Autor aber, der mit Adleraugen unerwartet Vaterschaften zu erspähen in der Lage ist, wo niemand anderer auch nur den mindesten Schimmer entdecken kann, sagt uns mit Entschiedenheit, deren Herrscher wären ihre Väter und Gott sorgte dafür die väterliche Macht aufrechtzuerhalten.

Und warum? Weil die Mitglieder einer Familie auch dieselbe Sprache sprachen und so natürlich auch bei der Teilung zusammenhielten. Das entspricht folgender Art zu folgern: Hannibal hielt in seinem Heer, das aus verschiedenen Völkern bestand, diejenigen der gleichen Sprache zusammen. Deshalb waren Väter die Hauptleute jedes Trupps und Hannibal sorgte so für väterliche Autorität. Oder noch besser: Bei der Besiedelung Carolinas siedelten sich Engländer, Franzosen, Schotten und Waliser, die dort hin gelangten, gemeinsam an. Sie teilten Land gemäß ihren Sprache und ihren Herkunftsländern auf, also nach ihren Familien und Geschlechtern. Auf diese Weise sorgten sie für väterliche Autorität.

Oder schließlich, weil in vielen Gegenden Amerikas jeder kleine Stamm ein verschiedenes Volk mit verschiedener Sprache war, konnte man daraus schließen, Gott habe dafür gesorgt, die väterliche Autorität aufrechtzuerhalten. Oder auch, ihre Häuptlinge übten deshalb durch an sie vererbtes Recht die Herrschaft Adams aus, selbst wenn wir gar nicht wissen, ob und von wem jene Stämme regiert wurden. Und erst recht nicht, welche Form ihre Regierung hatte, sondern lediglich, dass sie in verschiedene kleine, unabhängige Gemeinschaften geteilt waren, die verschiedene Sprachen verwendeten.

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TToG I § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. The three sons of Noah had the world, says our author, divided amongst them by their father, for of them was the whole world overspread, p. 14. The world might be overspread by the offspring of Noah’s sons, though he never divided the world amongst them; for the earth might be replenished without being divided:

So that all our author’s argument here proves no such division. However, I allow it to him, and then ask, the world being divided amongst them, which of the three was Adams heir of Adams lordship, Adam’s monarchy, by right descended only to the eldest, then the other two could be but his subjects, his slaves: If by right it descended to all three brothers, by the same right, it will descend to all mankind; and then it will be impossible what he says, p. 19, that heirs are Lords of their brethren, should be true;

but all brothers, and consequently all men, will be equal and independent, all heirs to Adam’s monarchy, and consequently all monarchs too, one as much as another. But it will be said, Noah their father divided the world amongst them; so that our author will allow more to Noah, than he will to God Almighty, for Observations, 211, he thought it hard, that God himself should give the world to Noah and his sons, to the prejudice of Noah’s birthright:

His words are, Noah was left sole heir to the world: Why should it be thought that God would disinherit him of his birth-right, and make him, of all men in the world, the only tenant in common with his children? And yet here he thinks it fit that Noah should disinherit Shem of his birth-right, and divide the world betwixt him and his brethren; so that this birth-right, when our author pleases, must, and when he pleases must not, be sacred and inviolable.

§ 139. Unser Autor behauptet: Die ganze Welt wurde von Noah an seine drei Söhne, denn über die ganze Welt breiteten sie sich aus. S.14. Noahs Nachkommen hätten sich auch über die Welt verbreiten können, wenn er sie nicht an seine Söhne verteilt hätte. Die gesamte
Erde konnte ohne Aufteilung bevölkert werden. Dieses Argument unseres Autors beweist keine solche Teilung.

Aber lassen wir ihm das zugestanden und fragen: Wenn also die Welt unter sie geteilt wurde, wer von den dreien war der Erbe Adams? Wenn Adams Herrschaft, Adams Monarchie rechtmäßig nur auf den Ältesten überginge, könnten die beiden anderen nur seine
Untertanen, seine Sklaven sein.

Wenn sie aber rechtmäßig auf alle drei Brüder überging, muss sie nach demselben Recht auch auf die ganze Menschheit übergehen. Dann kann seine Aussage von S. 19, Erben seien Herren ihrer Brüder unmöglich wahr sein. Im Gegenteil müssen alle Brüder und folglich alle Menschen gleich und unabhängig, sämtlich Erben der Monarchie Adams und folglich sämtlich Monarchen sein. Einer so gut wie der andere. Trotzdem wird der Einwand auftauchen: Noah, ihr Vater, teilte die Welt unter sie!

Dann gesteht unser Autor Noah mehr als dem Allmächtigen zu, denn in O. 211 hielt er es für ungerecht, das Gott selbst die Welt, zum Nachteil von Noahs Erstgeburtsrecht, Noah und seinen Söhnen gäbe. Seine Worte lauten: Noah blieb einziger Erbe der Welt.

Weshalb soll man annehmen, dass Gott ihm sein Erstgeburtsrecht nehmen und ihn allein von allen Menschen der Welt zu einem Besitzer machen wollte, der das Land in Gemeinschaft mit seinen Kindern besäße? Nichtsdestotrotz hält er es für passend, dass Noah Shem seines Erstgeburtsrechts beraubt und die Welt zwischen ihm und seinen Brüdern aufteilt. Dieses Geburtsrecht ist also immer heilig und unverletzlich. Je nachdem ob es unserem Autors gefällt, zwingend heilig und unverletzlich, und falls es ihm nicht gefällt, keinesfalls heilig und unverletzlich.

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TToG I § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Were it not for this right of being nourished and maintained by their parents, which God and nature has given to children, and obliged parents to as a duty, it would be reasonable, that the father should inherit the estate of his son, and be preferred in the inheritance before his grandchild: For to the grandfather there is due a long score of care and expenses laid out upon the breeding and education of his son, which one would think in justice ought to be paid.

But that having been done in obedience to the same law, whereby he received nourishment and education from his own parents: This score of education, received from a man’s father, is paid by taking care, and providing for his own children; is paid, I say, as much as is required of payment by alteration of property, unless present necessity of the parents require a return of goods for their necessary support and subsistence:

For we are not now speaking of that reverence, acknowledgment, respect and honor, that is always due from children to their parents; but of possessions and commodities of life valuable by money. But though it be incumbent on parents to bring up and provide for their children, yet this debt to their children does not quite cancel the score due to their parents; but only is made by nature preferable to it:

For the debt a man owes his father, takes place, and gives the father a right to inherit the son’s goods, where for want of issue, the right of children doth not exclude that title.

And therefore a man having a right to be maintained by his children, where he needs it; and to enjoy also the comforts of life from them, when the necessary provision due to them and their children will afford it; if his son die without issue, the father has a right in nature to possess his goods, and inherit his estate, (whatever the municipal laws of some countries may absurdly direct otherwise;) and so again his children and their issue from him; or, for want of such, his father and his issue.

But where no such are to be found, i. e. no kindred, there we see the possessions of a private man revert to the community, and so in politic societies come into the hands of the public magistrate; but in the state of nature become again perfectly common, nobody having a right to inherit them: Nor can any one have a property in them, otherwise than in other things common by nature; of which I shall speak in its due place.

§ 90. Hätten Gott und Natur den Kindern nicht das Recht gegeben und den Eltern als Pflicht auferlegt, von den Eltern ernährt und versorgt zu werden, wäre es vernünftig sein, dass der Vater das Vermögen seines Sohns erbte und in der Erbfolge dem Enkel vorausginge. Dem Großvater schuldet man eine lange Liste von Mühen und Kosten, die er für die Ernährung und Ausbildung des Sohnes aufgebracht hat und die fairerweise rückvergütet werden sollten.

Da das gleiche Gesetz befolgte, welches ihm Nahrung und Ausbildung seitens der eigenen Eltern ermöglichte, werden diese Schulden durch die Pflege und Versorgung der eigenen Kinder ausgeglichen.

Ausgeglichen, sage ich, sowie eine Zahlung durch Besitzwechsel erforderlich wäre, wenn nicht eine gegenwärtige Notlage der Eltern eine Rückgabe von Gütern für deren notwendige Versorgung und Existenz verlangt. Wir sprechen hier nicht von jener Verehrung, Anerkennung, Achtung und Ehrerbietung, die Kinder unter allen Umständen ihren Eltern schuldig sind, sondern von Besitz und Komfort, der in Geld abschätzbar ist.

Wenn Eltern auch verpflichtet sind, ihre Kinder großzuziehen und für sie zu sorgen, so kann diese Verpflichtung ihren Kindern gegenüber sie nicht ganz von der Pflicht gegen ihre Eltern freisprechen. Die Pflicht gegen die Kinder hat von Natur nur einen Vorzug vor der gegen die Eltern erhalten. Was ein Mensch seinem Vater schuldet, tritt in Geltung und gibt dem Vater das Recht, den Besitz des Sohnes zu erben, falls mangels Nachkommen kein Recht der Kinder diesen Anspruch ausschließt.

Der Mensch ist berechtigt, von seinen Kindern versorgt zu werden, wenn er dessen bedarf und sich der Annehmbarkeiten des Lebens aus ihrer Hand zu erfreuen, wenn deren nötige Versorgung und die ihrer Kinder es gestatten. Der Vater hat, falls der Sohn ohne Nachkommen stirbt, ein natürliches Recht, dessen Güter in Besitz zu nehmen und sein Vermögen zu erben. (Was auch immer die besondere Gesetzgebung einiger Länder im Gegensatz dazu absurderweise bestimmen mag).

Und gleichermaßen wiederum seine Kinder und deren Nachkommen von ihm, oder mangels dieser sein Vater und dessen Nachkommen. Wo solche Verwandtschaft nicht mehr vorhanden ist, fällt, wie wir sehen, der Besitz eines Privatmanns an die Gemeinschaft zurück.

In politischen Gesellschaften kommt er auf diese Weise in die Hände öffentlicher Obrigkeit. Im Naturzustand wird er wieder zu völligem Gemeingut, an dem niemand ein Recht hat ihn zu erben, noch ein Besitzrecht an ihm behaupten kann als an anderem Gemeinbesitz. Davon werde ich zu gegebener Zeit sprechen.

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TToG I § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Our author says, God hath given, to a father a right or liberty to alien his power over his children to any other, Observations, 155. I doubt whether he can alien wholly the right of honor that is due from them:

But be that as it will, this I am sure he cannot alien and retain the same power. If therefore the magistrate’s sovereignty be, as our author would have it, nothing but the authority of a supreme father, p. 23. It is unavoidable, that if the magistrate hath all this paternal right, as he must have if fatherhood be the fountain of all authority; then the subjects, though fathers, can have no power over their children, no right to honor from them:

For it cannot be all in another’s hands, and a part remain with the parents. So that, according to our author’s own doctrine, honor thy father and mother cannot possibly be understood of political subjection and obedience; since the laws both in the Old and New Testament, that commanded children to honor and obey their parents, were given to such, whose fathers were under civil government, and fellow-subjects with them in political societies; and to have bid them honor and obey their parents, in our authors sense, had been to bid them be subjects to those who had no title to it; the right to obedience from subjects, being all vested in another; and instead of teaching obedience, this had been to foment sedition, by setting up powers that were not.

If therefore this command, honor thy father and mother, concern political dominion, it directly overthrows our author’s monarchy; since it being to be paid by every child to his father, even in society, every father must necessarily have political dominion, and there will be as many sovereigns as there are fathers:

Besides that the mother too hath her title which destroys the sovereignty of one supreme monarch. But if honor thy father and mother mean something distinct from political power, as necessarily it must, it is besides our author’s business, and serves nothing to his purpose.

§ 65. Unser Autor behauptet, „Gott hat einem Vater ein Recht oder die Freiheit gegeben, die Macht über seine Kinder an einen Anderen zu übertragen“. (O. 155). Ich habe Zweifel, ob er sein „Rechts auf die schuldige Ehrerbietung“ von Seiten der Kinder tatsächlich „übertragen“ kann.

Aber wie dem auch sei, mit Sicherheit kann er dieselbe Macht nicht „übertragen“ und sie gleichzeitig behalten.

Auch wenn unser Autor es gern hätte: Wenn deshalb die obrigkeitliche Macht nichts ist, als „die natürliche Autorität eines obersten Vaters“ S. 23, wäre die unvermeidliche Folge, dass keiner der Untergeordneten, selbst wenn er Vater wäre, Macht über seine Kinder oder ein Recht auf Ehrerbietung von ihrer Seite haben kann.

Selbst wenn die Obrigkeit dieses gesamte väterliche Recht hat, wie sie es schlicht haben muss, wenn Vaterschaft die Quelle aller Autorität wäre. Denn es ist schlicht unmöglich, dass die gesamte Macht in eines anderen Händen liegt und dennoch ein Teil den Eltern verbleibt. Nach unseres Autors eigener Lehre können deshalb unter „Ehre deinen Vater und Mutter“ nie politische Unterordnung und Gehorsam verstanden werden.

Die Gebote des Alten wie Neuen Testaments, die den Kindern vorschreiben, „ihre Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“, wurden an Menschen gerichtet, deren Väter unter staatlicher Regierung standen und ebenso wie sie Untergeordnete in politischen Gesellschaften waren.

Ihnen nun zu gebieten, „die Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“ in unseres Autors Sinn, wäre gleichbedeutend mit dem Gebot, sich denjenigen zu unterzuordnen, die gar keinen Anspruch darauf hatten, da das Recht auf den Gehorsam der Mitbürger einem Statt Gehorsam zu vermitteln, hat dies nur bewirkt, über die Einsetzung von Mächtigen, die keinerlei Rechtsanspruch darauf besaßen, Zerwürfnisse herauszufordern.

Sollte dieses Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ die politische Herrschaft betreffen, so kippt es die Monarchie unseres Autors direkt vom Sockel. Da jedes Kind dem Vater, selbst in Gemeinschaften, Ehre zu erweisen hat, müsste notwendigerweise jeder Vater politische Herrschaft haben. Es wurde so viele Souveräne geben wie es Väter gibt. Darüber hinaus hätten auch die Mütter ihren Rechtsanspruch und die Souveränität eines einzigen höchsten Monarchen wäre zerstört.

Wenn aber „Ehre deinen Vater und Mutter“ etwas von politischer Macht völlig verschiedenes beinhaltet, was es in der Tat tut, dann liegt Gebot außerhalb der sachgerechten Argumentation unseres Autors und ist für seinen Zweck belanglos.

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TToG I § 39

John Locke: Two Treatises of Government

§ 39. Anyone but our author would be mightily suspected to be blinded with prejudice, that in all this blessing to Noah and his sons, could see nothing but only an enlargement of commons: For as to dominion which our author thinks omitted, the fear of you, and the dread of you, says God, shall be upon every beast, which I suppose expresses the dominion or superiority was designed man over the living creatures, as fully as may be; for in that fear and dread seems chiefly to consist what was given to Adam over the inferior animals; who, as absolute a monarch as he was, could not make bold with a lark or rabbet to satisfy his hunger, and had the herbs but in common with the beasts, as is plain from Gen. I. 2, 9, and 30.

In the next place, it is manifest that in this blessing to Noah and his sons, property is not only given in clear words, but in a larger extent than it was to Adam. Into your hands they are given, says God to Noah and his sons; which words, if they give not property, nay, property in possession, it will be hard to find words that can; since there is not a way to express a man’s being possessed of anything more natural, nor more certain, than to say, it is delivered into his hands.

And ver.3 to show, that they had then given them the utmost property as is capable of, which is to have a right to destroy any thing by using it; Every moving thing that liveth, saith God, shall be meat for you; which was not allowed to Adam in his charter. This our author calls a liberty of using them for food, and only an enlargement of commons, but no alteration of property, Observations, 21 1. What other property man can have in the creatures, but the liberty of using them, is hard to be understood:

So that if the first blessing, as our author says, gave Adam dominion over the creatures, and the blessing to Noah and his sons, gave them such a liberty to use them, as Adam had not; it must needs give them something that Adam with all his sovereignty wanted, something that one would be apt to take for a greater property; for certainly he has no absolute dominion over even the brutal part of the creatures; and the property he has in them is very narrow and scanty, who cannot make that use of them, which is permitted to another.

Should anyone who is absolute Lord of a country, have bidden our author subdue the earth, and given him dominion over the creatures in it, but not have permitted him to have taken a kid or a lamb out of the flock, to satisfy his hunger, I guess, he would scarce have thought himself lord or proprietor of that land, or the cattle9 on it; but would have found the difference between having dominion, which a shepherd may have, and having full property as an owner. So that, had it been his own case, Sir Robert, I believe, would have thought here was an alteration, nay, an enlarging of property; and that Noah and his children had by this grant, not only property given them, but such a property given them in the creatures, as Adam had not:

For however, in respect of one another, men may be allowed to have propriety in their distinct portions of the creatures; yet in respect of God the maker of heaven and earth, who is sole Lord and proprietor of the whole world, man’s propriety in the creatures is nothing but that liberty to use them, which God has permitted; and so man’s property may be altered and enlarged, as we see it was here, after the flood, when other uses of them are allowed, which before were not.

From all which I suppose it is clear, that neither Adam, nor Noah, had any private dominion, any property in the creatures, exclusive of his posterity, as they should successively grow up into need of them, and come to be able to make use of them.

§ 39. Jeder andere als unser Autor würde sich starkem Verdacht aussetzen, von Vorurteilen geblendet zu sein, wenn er in der ganzen Segnung Noahs und seiner Söhne nicht mehr erkennt als eine Erweiterung des Gemeinbesitzes. Bezüglich der Herrschaft, die unser Autor übersehen wähnt, war mit den Worten „Euer Furcht und Schrecken sei über alle Tiere auf Erden“, was meiner Ansicht nach Herrschaft oder Überlegenheit ausdrückt, die Herrschaft des Menschen über die niedrigeren Geschöpfe so perfekt beschrieben, wie man sie überhaupt beschreiben kann.

Mit Furcht und Schrecken scheint vorwiegend gemeint, was Adam gegenüber den niedrigeren Geschöpfen auszeichnete, der doch, auch wenn er absoluter Monarch war, sich nicht erlauben durfte, mit einer Lerche oder einem Kaninchen den Hunger zu stillen. Sogar die Kräuter nur besaß er in Gemeinschaft mit den Tieren, wie aus Gen.I.29 und 30 klar hervorgeht.

Offenbar wurde durch die Segnung Noahs und seiner Söhne diesen ihr Besitzrecht nicht nur in klaren Worten, sondern in größerem Umfang gegeben als Adam.

„Seien in eure Hände gegeben“, sagt Gott zu Noah und seinen Söhnen. Wenn diese Worte kein Besitzrecht oder keinen Besitz gewähren, wird es schwer sein, dafür gewährende Worte zu finden. Es gibt schlicht keine natürlichere und bestimmtere Art auszudrücken, das der Mensch etwas als Besitz besitzt, als zu sagen: Es ist in seine Hände gegeben. Vers 3 zeigt, dass ihnen das höchste Besitzrecht verliehen wurde, dessen ein Mensch überhaupt fähig ist: Das Recht, eine Gegebenheit durch Benutzung zu zerstören.

Gott sagt: „Alles was sich regt und lebt, das sei eure Speise“. Adam war das in seiner Schenkungsurkunde nicht zugestanden worden. Das nennt unser Autor „eine Freiheit, sie als Nahrung zu benutzen. Oder auch eine Erweiterung des Gemeinbesitzes, aber nicht eine Änderung des Eigentumsrechts.“ O. 211. Welches andere eigentümliche Recht der Mensch an den Geschöpfen haben kann, als die Freiheit, sie zu nutzen, ist schwer zu begreifen.

Wenn also der erste Segen, wie unser Autor sagt, Adam Herrschaft über die Geschöpfe gab, und der Segen Noahs und seiner Söhne Freiheit sie zu nutzen, die Adam nicht hatte, so muss er jenen notwendigerweise etwas gegeben haben, was Adam mit all seiner Souveränität noch fehlte. Etwas, was man geneigt sein könnte als ein größeres Eigentumsrecht anzusehen.

Niemand, der keinen Gebrauch von ihnen machen darf, hat eine absolute Herrschaft sogar über den tierischen Teil der Geschöpfe, wobei dieses Besitzrecht an ihnen sehr eng und eingeschränkt besteht.

Sollte jemand, der absoluter Herr eines Landes ist, unserem Autor befehlen, „unterjoche die Erde“, und ihm die Herrschaft über die Tiere geben, ihm aber nicht die Erlaubnis, ein Zicklein oder ein Lamm aus einer Herde zu nehmen um den Hunger zu stillen, so würde unser Autor sich selbst wohl kaum für den Herrn oder Besitzer jenes Landes und des dort lebenden Viehs halten. Stattdessen empfände er den Unterschied zwischen „Herrschaft haben“, wie sie ein Schäfer hat und „volles Besitzrecht haben“, wie es ein Besitzer hat.

Wäre es sein Fall gewesen, so hätte Sir Robert nach meiner Überzeugung, zugestanden, dass hier eine Änderung, nein, eine Erweiterung des Sir Robert vorlag, und das Noah und seinen Söhnen durch diese Gewähr nicht nur ein Besitzrecht gegeben wurde, sondern ein solches Besitzrecht an den Geschöpfen, wie es Adam nicht besessen hatte.

Denn selbst den Menschen in ihren Beziehungen untereinander ein eigentümlicher Besitz an den Geschöpfen in den jeweiligen Ländern zugestanden werden mag, so ist doch gegenüber Gott, den Schöpfer
Himmels und der Erden, den alleinigen Herr und Besitzer der ganzen Welt, der menschliche Besitz an den Geschöpfen nichts weiter als „jene Freiheit, sie zu benutzen“, die Gott gestattet hat. Das menschliche Besitzrecht kann geändert oder erweitert werden, wie hier nach der Sintflut geschehen, wenn andere Nutzungen gestattet werden, die es vorher nicht gab.

Nach alledem dürfte meiner Meinung nach klar sein: Weder Adam noch Noah haben unter Ausschluss ihrer Nachkommen irgendeine alleinige Herrschaft, irgendein Besitzrecht an den Geschöpfen besessen, da beide allmählich in ihre eigenen Bedürfnisse hineinwachsen und befähigt werden mussten, Gebrauch davon zu machen.

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TToG I § 32

John Locke: Two Treatises of Government

§ 32. To maintain this property and private dominion of Adam, our author labors in the following page to destroy the community granted to Noah and his sons, in that parallel place, Gen.IX.1,2,3, and he endeavors to do it two ways.

1. Sir Robert would persuade us against the express words of the scripture that what was here granted to Noah, was not granted to his sons in common with him. His words are, as for the general community between Noah and his sons, which Mr. Selden8 will have to be granted to them, Gen.IX.2.

The text doth not warrant it. What warrant our author would have, when the plain express words of scripture, not capable of another meaning, will not satisfy him, who pretends to build wholly on scripture, is not easy to imagine. The text says, God blessed Noah and his sons, and said unto them, i. e. as our author would have it, unto him: For, saith he, although the sons are there mentioned with Noah in the blessing, yet it may best be understood, with a subordination or benediction in succession, Observations, 211.

That indeed is best, for our author to be understood, which best serves to his purpose; but that truly may best be understood by anybody else, which best agrees with the plain construction of the words, and arises from the obvious meaning of the place; and then with subordination and in succession, will not be best understood, in a grant of God, where he himself put them not, nor mentions any such limitation.

But yet, our author has reasons, why it may best be understood so. The blessing, says he in the following words, might truly be fulfilled, if the sons, either under or after their father, enjoyed a private dominion, Observations, 211., which is to say, that a grant, whose express words give a joint title in present (for the text says, into your hands they are delivered) may best be understood with a subordination, or in succession; because it is possible, that in subordination, or in succession, it may be enjoyed. Which is all one as to say, that a grant of anything in present possession, may best be understood of reversion; because it is possible one may live to enjoy it in reversion. If the grant be indeed to a father and to his sons after him, who is so kind as to let his children enjoy it presently in common with him, one may truly say, as to the event one will be as good as the other; but it can never be true, that what the express words grant in possession, and in common, may best be understood, to be in reversion. The sum of all his reasoning amounts to this: God did not give to the sons of Noah the world in common with their father, because it was possible they might enjoy it under, or after him. A very good sort of argument against an express text of scripture: But God must not be believed, though he speaks it himself, when he says he does anything, which will not consist with Sir Robert’s hypothesis.

§ 32. Unser Autor bemüht sich auf der folgenden Seite, diesen Besitz, diese alleinige Herrschaft Adams zu festigen. Dazu unternimmt er auf zweierlei Weise, den Noah und seinen Söhnen in jener Parallelstelle Gen.I. 9.1,2,3 gewährten gemeinsamen Besitz zu vernichten.

Entgegen der ausdrücklichen Worte der Schrift will Sir Robert uns weismachen, was Noah und seinen Söhnen verliehen wurde, sei gar nicht seinen Söhnen in Gemeinschaft mit ihm verliehen.

Seine Worte lauten: „Was den gemeinschaftlichen Besitz Noahs und seiner Söhne betrifft, der nach Seldens8 Behauptung ihnen durch Gen.IX.2 gegeben wurde, so wird er nicht durch den Text verbürgt“.

Es ist nicht leicht zu ersehen, welche Bürgschaft unser Autor, er, der stets behauptet allein auf den Boden der Bibel zu bauen, verlangt, wenn klare und keiner anderen Deutung fähige Worte der Schrift ihn nicht überzeugen.

Der Text sagt: „Gott segnete Noah und seine Söhne und sprach zu ihnen“, d. h. eigentlich, wie unser Autor es gern hätte, „zu ihm“. Weiter behauptet er, „obwohl die Söhne zusammen mit Noah im Segen genannt werden, dürfte dessen Sinn am exaktesten in einer Unterordnung oder als eine Segnung auf Erbfolge zu verstehen sein“. O. 211. Natürlich ist der Text für unseren Autor am richtigsten so zu verstehen, wie es seinem Zweck am besten dient. In Wahrheit dagegen von jedem anderen so am richtigsten zu verstehen, wie er am genauesten mit der klaren Konstruktion der Worte übereinstimmt und aus dem offenbaren Sinn der Stelle hervorgeht. Ferner lassen die Worte „mit Unterordnung und auf Erbfolge“ sich unmöglich „am besten“ als eine Anordnung Gottes verstehen, wo dieser sie selbst weder vorschreibt, noch irgendeine derartige Beschränkung auch nur erwähnt. Unser Autor hat aber Gründe, weshalb der Segen so zu verstehen sein muss. In den folgenden Worten behauptet er, “ Der Segen konnte nur richtig erfüllt werden, wenn die Söhne unter oder nach ihrem Vater persönliche Herrschaft besaßen. O. 211.

Das bedeutet: Eine Gewähr, deren ausdrückliche Worte einen gemeinsamen Rechtsanspruch für die Gegenwart gewähren – schließlich sagt der Text „seien in eure Hände gegeben“ ist am richtigsten „mit einer Unterordnung oder auf Erbfolge“ zu verstehen, weil es möglich wäre, das man „mit Unterordnung oder auf Erbfolge“ in ihren Genuss kommt.

Behauptet man also, die Gewähr einer Sache zu gegenwärtigem Besitz wird am besten nach dem Recht der Erbfolge aufgefasst, weil es möglich ist, das man durch Erbfolge in ihren Genuss gelangt, ist das genau das Gleiche.

Wenn die Verleihung (Gewähr) tatsächlich einem Vater gilt und nach ihm seinen Söhnen, und der Vater so gütig ist, seinen Kinder in der Gegenwart in Gemeinschaft mit ihm den Gebrauch zu gewähren, dann kann man, in Bezug auf das Ereignis, mit Recht feststellen: Das eine ist so gut wie das andere. Keinesfalls kann es zutreffen, das am besten nach der Erbfolge zu verstehen ist, was ausdrückliche Worte zu gemeinschaftlichem Besitz verleihen.

In Summe lauten alle seine Schlüsse: Gott gab den Söhnen Noahs die Welt nicht in Gemeinschaft mit ihrem Vater, denn womöglich traten sie unter oder nach ihm in den Genuss des Besitzes. Eine hervorragende Art von Beweis gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Schrift!

Man darf also Gott nicht glauben, auch wenn er selbst es ausspricht, wenn er persönlich etwas sagt oder tut, was mit Sir Roberts Hypothese nicht übereinstimmt.

8John Selden, Völkerrechtler, aus „mare clausum sive de dominio maris libri II (1636)“; https://en.wikipedia.org/wiki/John_Selden

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