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TToG I § 76

John Locke: Two Treatises of Government

§ 76. Let us take the account of it, as he himself gives it us. He tells us out of Grotius7, that Adams children by donation, assignation, or some kind of cession13 before he was dead, had their distinct territories by right of private dominion; Abel had his flocks and pastures for them: Cain had his fields for corn, and the land of Nod, where he built him a city, Observations, 210.

Here it is obvious to demand, which of these two after Adams death was sovereign? Cain, says our author, p. 19.

By what title? As heir; for heirs to progenitors, who were natural parents of their people, are not only Lords of their own children, but also of their brethren, says our author, p. 19. What was Cain heir to? Not the entire possessions, not all that which Adam had private dominion in; for our author allows that Abel by a title derived from his father, had his distinct territory for pasture by right of private dominion.

What then Abel had by private dominion, was exempt from Cain’s dominion: For he could not have private dominion over that which was under the private dominion of another; and therefore his sovereignty over his brother is gone with this private dominion, and so there are presently two sovereigns, and his imaginary title of fatherhood is out of doors, and Cain is no prince over his brother:

Or else, if Cain retain his sovereignty over Abel, notwithstanding his private dominion, it will follow, that the first grounds and principles of government have nothing to do with property, whatever our author says to the contrary.

It is true, Abel did not outlive his father Adam; but that makes nothing to the argument, which will hold good against Sir Robert in Abels issue, or in Seth, or any of the posterity of Adam not descended from Cain.

§ 76. Nehmen wir ihn hier bei seinen Worten. Er folgt Grotius7: „Adams Kinder besaßen durch Schenkung, Übertragung oder irgendeine Art von Zession13 vor dessen Tod ihre gesonderten Gebiete als Recht alleiniger Herrschaft. Abel hatte Herden und Weiden für diese, Kain Getreidefelder und das Land Nod, wo er sich eine Stadt baute. O. 210.

Die Frage ist offensichtlich: Wer von beiden war nach Adams Tod Souverän? Kain, sagt unser Autor. Durch welchen Rechtsanspruch? Als Erbe! sagt unser Autor S. 19, denn Erben von Vorfahren, die natürliche Eltern ihres Volks waren, sind nicht nur Herren über ihre Kinder, sondern auch über ihre Brüder S. 19.

Kain war also Erbe von was genau? Jedenfalls kaum vom ganzen Besitz oder von allem, was zur alleinigen Herrschaft Adams gehörte. Schließlich gibt unser Autor zu, Abel besäße durch einen von seinem Vater stammenden Anspruch sein gesondertes Gebiet für Weiden durch alleinige Herrschaft. Was Abel also als alleinige Herrschaft besaß, war von Kains Herrschaft ausgeschlossen. Er konnte ja schlecht alleinige Herrschaft über das haben, was sich unter der alleinigen Herrschaft eines anderen befand.

Deshalb endet die Souveränität über seinen Bruder an dieser alleinigen Herrschaft. Und wir haben zweifache Souveränität. Der imaginäre Anspruch der Vaterschaft bleibt außen vor und Kain ist kein Fürst für seinen Bruder. Sollte Kain ungeachtet der alleinigen Herrschaft Abels seine Souveränität über ihn behalten, folgt daraus: Die ursprünglichen Grundlagen und Elemente der Regierung haben mit Besitz nichts zu tun. Was auch immer unser Autor dagegen vortragen mag.

Es trifft zwar zu: Abel überlebte seinen Vater Adam nicht. Das ist allerdings von keinerlei Belang für das Argument, sie würde sich, im Gegensatz zu Sir Roberts Ansicht über Abels Nachkommen, bei Seth oder sonst einem Nachfahren Adams, der nicht von direkt Kain abstammt, bestätigen.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

13Cession = Forderungsabtretung = Zession

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TToG I § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. And thus we have at last got through all, that in our author looks like an argument for that absolute unlimited sovereignty described, Sect. 8 which he supposes in Adam; so that mankind ever since have been all born slaves, without any title to freedom.

But if creation, which gave nothing but a being, made not Adam prince of his posterity: If Adam, Gen.I.28., was not constituted Lord of mankind, nor had a private dominion given him exclusive of his children, but only a right and power over the earth, and inferior creatures in common with the children of men; if also Gen. III.16.

God gave not any political power to Adam over his wife and children, but only subjected Eve to Adam, as a punishment, or foretold the subjection of the weaker sex, in the ordering the common concernments of their families, but gave not thereby to Adam, as to the husband, power of life and death, which necessarily belongs to the magistrate:

If fathers by begetting their children acquire no such power over them; and if the command, honor thy father and mother, give it not, but only enjoins a duty owing to parents equally, whether subjects or not, and to the mother as well as the father; if all this be so, as I think, by what has been said, is very evident; then man has a natural freedom, notwithstanding all our author confidently says to the contrary;

since all that share in the same common nature, faculties and powers, are in nature equal, and ought to partake in the same common rights and privileges, till the manifest appointment of God, who is Lord over all, blessed forever, can be produced to show any particular person’s supremacy; or a man’s own consent subjects him to a superior.

This is so plain, that our author confesses, that Sir John Hayward20, William Blackwood21 and William Barclay22, the great vindicators of the right of Kings, could not deny it but admit with one consent the natural liberty and equality of mankind, for a truth unquestionable.

And our author hath been so far from producing anything, that may make good his great position that Adam was absolute monarch and so men are not naturally free, that even his own proofs make against him; so that to use his own way of arguing, the first erroneous principle failing, the whole fabric of this vast engine of absolute power and tyranny drops down of itself and there needs no more to be said in answer to all that he builds upon so false and frail a foundation.

§ 67. Jetzt sind wir endlich ans Ende alles dessen gelangt, was bei unserem Autor, beschrieben in Sektion 8, einem Argument für absolute, unbeschränkte Souveränität, die er bei Adam unterbringt, auch nur ähnlich sieht. Der zu Folge die Menschen seitdem als Sklaven ohne jeden Anspruch auf Freiheit geboren wurden. Wir sollten bedenken: Wenn die Schöpfung, die nichts als nackte Dasein gegeben, Adam nicht zum Fürsten über seine Nachkommen gemacht hat.

Wenn Adam, wie in Gen.I.28. nicht zum Herrn der Menschheit befördert, ihm keine „alleinige Herrschaft“ unter Ausschluss seiner Kinder gegeben wurde, sondern nur ein Recht und eine Macht auf die Erde und die untergeordneten Geschöpfe, und das nur zum Gemeinbesitz mit allen Menschen. Wenn Gott außerdem nach Gen.III.16 Adam keine besondere Macht über seine Frau und seine Kinder verliehen, sondern Eva nur zur Strafe Adam untergeordnet hat. Wenn er die Unterordnung des schwächeren Geschlechts gewöhnlichen Familienangelegenheiten vorgeschrieben,
dadurch aber Adam als Gatten keine Macht über Leben und Tod gegeben hat, die notwendigerweise nur der Obrigkeit zusteht.

Wenn Vater nur durch Zeugung der Kinder keine solche macht über diese erlangen und wenn das Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ sie auch nicht verleiht, sondern nur die Pflicht vorgibt, die man den Eltern gleicherweise, ob Untertanen oder nicht, und der Mutter ebenso wie dem Vater schuldet. Wenn all das sich so zusammenfügt, wie es meines Erachtens nach langer Rede klar bewiesen worden ist, dann hat der Mensch eine natürliche Freiheit.

Allem zum Trotz, was unser Autor so zuversichtlich im Gegenteil behauptet. Denn alle, welche an derselben gemeinsamen Natur, mit gleicher Vollmacht und Ermächtigung teilhaben, sind von Natur aus untereinander gleich. Deshalb sollten sie dieselben gemeinsamen Rechte und Privilegien genießen, bis ein offenkundiger Beschluss Gottes, der „Herr über alle, heilig auf ewig“ ist, vorgelegt werden kann, die Oberhoheit einer bestimmten Person zu beweisen, oder bis der Mensch mit eigener Zustimmung einem Höheren unterordnet.

Das ist so klar, dass nach unseres Autors eigenem Eingestehen sogar Sir John Hayward20, William Blackwood21 und William Barclay22 „die großen Verteidiger des Rechts der Könige“, es nicht zu leugnen wagten, „sondern einstimmig die natürliche Freiheit und Gleichheit der Menschen als eine unbestreitbare Wahrheit annehmen“.

Und unser Autor hatte so wenig zur Bekräftigung seiner großen Lehren, „das Adam absoluter Monarch war“, und „deshalb die Menschen nicht von Natur frei sind“, vorzubringen, das selbst seine eigenen Beweise gegen ihn sprechen. Um von seiner eigenen Taktik der Beweisführung Gebrauch zu machen:“Wenn dieses erste irrige Prinzip trügt, fallt der ganze Bau dieser ungeheuren Maschine absoluter Macht und Tyrannei in sich selbst zusammen“. Es bedarf keiner weiteren Worte als Antwort auf alles, was er auf einer so unrichtigen und gebrechlichen Grundlage aufbaut.

20 https://en.wikipedia.org/wiki/John_Hayward_(historian)
21 https://en.wikipedia.org/wiki/Blackwood’s_Magazine
22 https://en.wikipedia.org/wiki/William_Barclay_(jurist)

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TToG I § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. The law that enjoins obedience to Kings is delivered, says our author, in the terms, Honour thy father, as if all power were originally in the father, Observations, 254. And that law is also delivered say I, in the terms, honor thy mother, as if all power were originally in the mother.

I appeal whether the argument be not as good on one side as the other, father and mother being joined all along in the Old and New Testament wherever honor or obedience is enjoined children. Again our author tells us, Observations, 254., that this command, honor thy father gives the right, to govern, and makes the form of government monarchical.

To which I answer, that if by honor thy father be meant obedience to the political power of the magistrate, it concerns not any duty we owe to our natural fathers, who are subjects; because they, by our author’s doctrine, are divested of all that power, it being placed wholly in the prince, and so being equally subjects and slaves with their children, can have no right, by that title, to any such honor or obedience, as contains in it political subjection:

If honor thy father and mother signifies the duty we owe our natural parents, as by our Savior’s interpretation, Matt.XV.4., and all the other mentioned places, it is plain it does, then it cannot concern political obedience, but a duty that is owing to persons, who have no title to sovereignty, nor any political authority as magistrates over subjects.

For the person of a private father, and a title to obedience, due to the supreme magistrate, are things inconsistent; and therefore this command, which must necessarily comprehend the persons of our natural fathers, must mean a duty we owe them distinct from our obedience to the magistrate, and from which the most absolute power of princes cannot absolve us. What this duty is, we shall in its due place examine.

§ 66. „Das Gebot, welches Gehorsam gegen die Könige vorschreibt“, sagt unser Autor, „ist in die Worte „Ehre deinen Vater“ gekleidet, als ob alle Macht ursprünglich beim Vater gelegen hatte (O. 254).

Jenes Gebot, sage ich, steckt auch in den Worten „Ehre deine Mutter“, als ob alle Macht ursprünglich bei der Mutter gelegen hätte.

Ich frage jeden: Gilt das Argument auf der einen Seite nicht ebenso wie auf der anderen? Überall im Alten und Neuen Testament, wo den Kindern Ehrerbietung und Gehorsam geboten werden, sind „Vater“ und „Mutter“ nebeneinander gestellt.

Weiter behauptet unser Autor (O. 254), dieses Gebot „Ehre deinen Vater“ verleihe das Recht zu regieren und bestimmte die Form der Regierung zur Monarchie.

Darauf entgegne ich: Sollte unter „Ehre deinen Vater“ Gehorsam gegen die politische Macht der Obrigkeit zu verstehen sein, beträfe dies keine Pflicht, die wir unseren Vätern schulden. Diese sind selbst Untertanen, da ihnen, nach der Lehre unseres Autors, alle jene Mach genommen und komplett auf den Fürsten übergegangen ist. Sie sind ebenso Untertanen und Sklaven wie ihre Kinder und können daher kein Recht auf Ehrerbietung und Gehorsam unter jenem Titel beanspruchen, wenn dieser politische Unterordnung in sich einbezieht.

Solange „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ die Pflicht bedeutet, die wir unseren natürlichen Eltern schulden, wie sie nach der Interpretation unseres Heilands, Matth.XV.4. und allen anderen erwähnten Stellen offenbar zu verstehen ist, dann kann sie sich nicht auf politischen Gehorsam beziehen. Sondern auf eine Pflicht, die wir Personen schulden, die keinerlei vergleichbaren Anspruch auf Souveränität oder irgend welche politische Autorität besitzen, wie sie eine Obrigkeit sie über Untergeordnete innehat.

Person eines privaten Vaters und ein Rechtsanspruch auf den der höchsten Regierungsstelle schuldigen Gehorsam sind Gegebenheiten, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen.

Notwendigerweise muss dieses Gebot, welches die Persönlichkeit unserer natürlichen Eltern beinhaltet, eine andere ihnen schuldige, von unserem Gehorsam gegen die Obrigkeit unterscheidbare Pflicht meinen, von der auch die absoluteste Macht eines Fürsten uns nicht freisprechen kann. Welche Pflicht das ist und was sie beinhaltet, werden wir an der passenden Stelle untersuchen.

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TToG I § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Our author says, God hath given, to a father a right or liberty to alien his power over his children to any other, Observations, 155. I doubt whether he can alien wholly the right of honor that is due from them:

But be that as it will, this I am sure he cannot alien and retain the same power. If therefore the magistrate’s sovereignty be, as our author would have it, nothing but the authority of a supreme father, p. 23. It is unavoidable, that if the magistrate hath all this paternal right, as he must have if fatherhood be the fountain of all authority; then the subjects, though fathers, can have no power over their children, no right to honor from them:

For it cannot be all in another’s hands, and a part remain with the parents. So that, according to our author’s own doctrine, honor thy father and mother cannot possibly be understood of political subjection and obedience; since the laws both in the Old and New Testament, that commanded children to honor and obey their parents, were given to such, whose fathers were under civil government, and fellow-subjects with them in political societies; and to have bid them honor and obey their parents, in our authors sense, had been to bid them be subjects to those who had no title to it; the right to obedience from subjects, being all vested in another; and instead of teaching obedience, this had been to foment sedition, by setting up powers that were not.

If therefore this command, honor thy father and mother, concern political dominion, it directly overthrows our author’s monarchy; since it being to be paid by every child to his father, even in society, every father must necessarily have political dominion, and there will be as many sovereigns as there are fathers:

Besides that the mother too hath her title which destroys the sovereignty of one supreme monarch. But if honor thy father and mother mean something distinct from political power, as necessarily it must, it is besides our author’s business, and serves nothing to his purpose.

§ 65. Unser Autor behauptet, „Gott hat einem Vater ein Recht oder die Freiheit gegeben, die Macht über seine Kinder an einen Anderen zu übertragen“. (O. 155). Ich habe Zweifel, ob er sein „Rechts auf die schuldige Ehrerbietung“ von Seiten der Kinder tatsächlich „übertragen“ kann.

Aber wie dem auch sei, mit Sicherheit kann er dieselbe Macht nicht „übertragen“ und sie gleichzeitig behalten.

Auch wenn unser Autor es gern hätte: Wenn deshalb die obrigkeitliche Macht nichts ist, als „die natürliche Autorität eines obersten Vaters“ S. 23, wäre die unvermeidliche Folge, dass keiner der Untergeordneten, selbst wenn er Vater wäre, Macht über seine Kinder oder ein Recht auf Ehrerbietung von ihrer Seite haben kann.

Selbst wenn die Obrigkeit dieses gesamte väterliche Recht hat, wie sie es schlicht haben muss, wenn Vaterschaft die Quelle aller Autorität wäre. Denn es ist schlicht unmöglich, dass die gesamte Macht in eines anderen Händen liegt und dennoch ein Teil den Eltern verbleibt. Nach unseres Autors eigener Lehre können deshalb unter „Ehre deinen Vater und Mutter“ nie politische Unterordnung und Gehorsam verstanden werden.

Die Gebote des Alten wie Neuen Testaments, die den Kindern vorschreiben, „ihre Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“, wurden an Menschen gerichtet, deren Väter unter staatlicher Regierung standen und ebenso wie sie Untergeordnete in politischen Gesellschaften waren.

Ihnen nun zu gebieten, „die Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“ in unseres Autors Sinn, wäre gleichbedeutend mit dem Gebot, sich denjenigen zu unterzuordnen, die gar keinen Anspruch darauf hatten, da das Recht auf den Gehorsam der Mitbürger einem Statt Gehorsam zu vermitteln, hat dies nur bewirkt, über die Einsetzung von Mächtigen, die keinerlei Rechtsanspruch darauf besaßen, Zerwürfnisse herauszufordern.

Sollte dieses Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ die politische Herrschaft betreffen, so kippt es die Monarchie unseres Autors direkt vom Sockel. Da jedes Kind dem Vater, selbst in Gemeinschaften, Ehre zu erweisen hat, müsste notwendigerweise jeder Vater politische Herrschaft haben. Es wurde so viele Souveräne geben wie es Väter gibt. Darüber hinaus hätten auch die Mütter ihren Rechtsanspruch und die Souveränität eines einzigen höchsten Monarchen wäre zerstört.

Wenn aber „Ehre deinen Vater und Mutter“ etwas von politischer Macht völlig verschiedenes beinhaltet, was es in der Tat tut, dann liegt Gebot außerhalb der sachgerechten Argumentation unseres Autors und ist für seinen Zweck belanglos.

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TToG I § 63

John Locke: Two Treatises of Government

§ 63. I agree with our author that the title to this honor is vested in the parents by nature, and is a right which accrues to them by their having begotten their children, and God by many positive declarations has confirmed it to them: I also allow our authors rule that in grants and gifts, that have their original from God and nature, as the power of the father, (let me add and mother, for whom God hath joined together, let no man put asunder) no inferior power of men can limit, nor make any law of prescription against them, Observations, 158.

So that the mother having, by this law of God, a right to honor from her children, which is not subject to the will of her husband, we see this absolute monarchical power of the father can neither be founded on it, nor consist with it; and he has a power very far from monarchical, very far from that absoluteness our author contends; when another has over his subjects the same power he hath, and by the same title: And therefore he cannot forbear saying himself that he cannot see how any mans children can be free from subjection to their parents, p. 12. which, in common speech, I think, signifies mother as well as father; or if parents here signifies only father, it is the first time I ever yet knew it to do so, and by such an use of words one may say anything.

§ 63. Ich stimme unserem Autor zu: Der Anspruch auf diese „Ehre“ kommt von Natur den Eltern zu. Dieses Recht erwächst aus dem Umstand, die Kinder gezeugt zu haben und ist von Gott durch viele positive Erklärungen bestätigt worden. Ich bestätige auch die Lehre unseres Autors, „Gewähr und Schenkungen, die ihren Ursprung in Gott und der Natur haben, wie die Macht des Vaters dürfen“ – („und der Mutter“, darf ich ergänzen, denn was Gott vereint hat, darf der Mensch nicht trennen) – „durch keine geringere menschliche Macht beschränkt, noch ein Verjährungsgesetz gegen sie erlassen werden.“ (O. 158).

Sofern also die Mutter nach diesem Gesetz ein Recht auf Ehrfurcht der Kinder hat, welches dem Willen ihres Gatten nicht unterworfen ist, so folgt daraus: „Diese absolute königliche Macht des Vaters“ ist weder darauf gegründet, noch passt sie damit zusammen.

Er hat eine Macht, die weit entfernt ist, monarchisch zu sein. Weit entfernt von jener Absolutheit, für die unser Autor eintritt, solange ein anderer gegenüber Untergeordneten die gleiche Macht durch den gleichen Rechtsanspruch besitzt. Von daher kann auch unser Autor nicht umhin Höchstselbst zu bemerken: „Ich kann nicht erkennen, wie Kinder von Unterordnung gegenüber den Eltern frei sein sollten.“ S. 12. Ich habe den Verdacht, in Alltagssprache bedeutet das ebenso gut „Mutter“ wie „Vater“. Sollte „Eltern“ hier nur „Vater“ bedeuten, so wäre das meines Wissens zum ersten Mal der Fall und mit einem solchen Sprachgebrauch könnte man eigentlich alles sagen.

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TToG I § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. For had our author set down this command without garbling, as God gave it, and joined mother to father, every reader would have seen, that it had made directly against him; and that it was so far from establishing the monarchical power of the father, that it set up the mother equal with him, and enjoined nothing but what was due in common, to both father and mother:

For that is the constant tenor of the scripture, Honor thy father and thy mother, Exod. XX. He that smiteth his father or mother, shall surely he put to death, XXI. 15. He that curseth his father or mother, shall surely be put to death, ver. 17. Repeated, Lev.XX.9. and by our Saviour, Matth. XV.4.

Ye shall fear every man his mother and his father, Lev. XIX.3. If a man have a rebellious son, which will not obey the voice of his father, or the voice of his mother; then shall his father and his mother lay hold on him, and say, This our son is stubborn and rebellious, he will not obey our voice, Deut. XXI.18, 19, 20, 21. Cursed be he that setteth light by his father or his mother, XXVIII.16. My son, hear the instructions of thy father, and forsake not the law of thy mother, are the words of Solomon, a King who was not of what belonged to him as a father or a king; and yet he joins father and mother together, in all the instruction he gives children quite through his book of Proverbs.

Woe unto him that sayeth unto his father. What begettest thou? Or to the woman, what hast thou brought forth? Isa.XI.ver.10. In thee hare they set light by father or mother, Ezek.XXVIII.2. And it shall come to pass, that when any shall yet prophesy, then his father and his mother that begat him, shall say unto him, thou shall not live; and his father and his mother that begat him, shall thrust him through when he prophesied, Zech. XIII.3.

Here not the father only, but the father and mother jointly, had power in this case of life and death. Thus ran the law of the Old Testament, and in the New they are likewise joined, in the obedience of their children, Eph. VI.1. The rule is, children, obey your parents; and I do not remember, that I anywhere read, children, obey your father, and no more:

The scripture joins mother too in that homage, which is due from children; and had there been any text, where the honor or obedience of children had been directed to the father alone, it is not likely that our author, who pretends to build all upon scripture, would have omitted it: Nay, the scripture makes the authority of father and mother, in respect of those they have begot, so equal, that in some places it neglects even the priority of order, which is thought due to the father, and the mother is put first, as Lev.XIX.3 from which so constantly joining father and mother together, as is found quite through the scripture, we may conclude that the honor they have a title to from their children, is one common right belonging so equally to them both, that neither can claim it wholly, neither can be excluded.

§ 61. Hätte unser Autor dieses Gebot wie Gott es erlassen hat, unzensiert eingebracht, „Mutter“ mit „Vater“ vereinigt, hätte jeder Leser erkannt: Es widerlegt ihn unmittelbar und ist weit davon entfernt den Vater in „königliche Macht“ zu versetzen.

Im Gegenteil. Es stellt die Mutter diesem gleich und enthält keine andere Verpflichtung, als was man Vater und Mutter gemeinsam schuldig wäre. Überall aus der Schrift schallt uns der Ton entgegen: „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren“, Exodus XX.12. „Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben“, Exodus XXI.15. „Wer Vater oder Mutter verflucht, der soll des Todes sterben“, Exodus XXI.17., Lev. XX.9, Matt XV.4. „Jeder fürchte seine Mutter und seinen Vater“, Lev. XIX.3.

„Hat jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn, der Vaters oder Mutters Stimme nicht gehorcht und auch, wenn sie ihn züchtigen, nicht gehorchen will:

So sollen ihn Vater und Mutter ergreifen, zu den Ältesten der Stadt führen, an das Tor desselben Orts und zu den Ältesten der Stadt berichten: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam. Er gehorcht unserer Stimme nicht“, Deut. XXI.18-20. „Verflucht sei, wer seinem Vater oder Mutter fluchet“ (Deuteronomium XXVII.16). „Mein Kind gehorche der Zucht deines Vaters und verlasse nicht das Gebot deiner Mutter“, Spr. 1.8, sind die Worte Salomons, ein König der genau wusste, was ihm als Vater und König zukam.

Trotzdem stellt er Vater und Mutter in den Weisungen, die er das ganze Buch der Sprüche den Kindern gibt, nebeneinander: „Wehe dem, der dem Vater klagt: Warum hast du mich gezeugt? Und zur Mutter Weibe: Wozu hast Du mich geboren!“Jes XLV.10. „Vater und Mutter verachten sie“, Ezek. XXII.7. „Wenn jemand jemals weissagt, sollen Vater und Mutter, die ihn gezeugt haben, zu ihm sagen: Du sollst nicht leben, denn du redest falsch im Namen des Herrn.

Deshalb werden also Vater und Mutter, die ihn gezeugt haben, ihn erstechen, wenn er weissagt“, Zech XII.3.

Hier hat nicht der Vater allein, sondern Vater und Mutter haben gemeinschaftlich Macht über Leben und Tod. So lautet das Gesetz des Alten Testaments. Im Neuen Testament werden sie im Gehorsam der Kinder ebenso vereinigt, Eph. VI.1. „Kinder, seid gehorsam euren Eltern“, lautet die Vorschrift. Allerdings erinnere ich mich nicht, irgendwo gelesen zu haben: „Kinder, seid gehorsam eurem Vater“, und nichts weiter.

Die Schrift verbindet Vater und Mutter in der Ehrerbietung, die die Kinder schuldig sind. Hätte es je einen Text gegeben, indem Ehre und Gehorsams der Kinder allein dem Vater zugestanden wurden, hätte unser Autor, der alles auf die Bibel zu gründen vorgibt, ihn wahrscheinlich nicht übersehen.

Nein, die Heilige Schrift stellt „Vater und Mutter“ in der Autorität denen, die sie gezeugt haben, so eindeutig gleich, dass sie an einigen Stellen sogar die Rangfolge, in der dem Vater der Vorzug gebührend unterstellt wird, außer Acht lässt und die Mutter (Lev. XIX.3) an die erste Stelle setzt.

Vater und Mutter werden beständig nebeneinander gestellt, wie es in der ganzen der Fall ist. Daraus dürfen wir schließen, es sei eine gemeinschaftliche Ehre, auf die sie seitens der Kinder Anspruch haben, ein ihnen so gleichmäßig gehörendes Recht ist, das keiner von beiden es weder ganz in Anspruch nehmen
noch davon ausgeschlossen werden kann.

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TToG I § 59

John Locke: Two Treatises of Government

§ 59. Be it then, as Sir Robert says, that anciently it was usual for men to sell and castrate their children, Observations, 155. Let it be, that they exposed them; add to it, if you please, for this is still greater power, that they begat them for their tables, to fat and eat them: If this proves a right to do so, we may, by the same argument, justify adultery, incest and sodomy, for there are examples of these too, both ancient and modern; sins, which I suppose have their principal aggravation from this, that they cross the main intention of nature, which willeth the increase of mankind, and the continuation of the species in the highest perfection, and the distinction of families, with the security of the marriage-bed, as necessary thereunto.

§ 59. Es mag zutreffen, wie Sir Robert sagt, dass es in alter Zeit bei den Menschen Gang und Gäbe war, „ihre Kinder zu verkaufen und zu kastrieren“ (O. 155); Oder sie auszusetzten. Wenn man so will, könnte iene noch größere Macht in Anspruch genommen worden sein: Sie als Mahlzeit zu zeugen, sie zu mästen und zu essen: Sofern dies zu tun ein Recht beweist, dürfen wir mit demselben Argument auch Ehebruch, Inzest, und Sodomie rechtfertigen. Schließlich gibt es auch dafür damals wie heute Beispiele. Sünden, deren Schwerpunkt hauptsächlich darin besteht die wichtigste Absicht der Natur zu durchkreuzen: Die Vermehrung der Menschheit, den Fortbestand der Art in höchster Perfektion und die Untergliederung in Familien mit dem Schutz des Ehebetts als notwendigem Erfordernis.

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TToG I § 53

John Locke: Two Treatises of Government

§ 53. To give life to that which has yet no being, is to frame and make a living creature, fashion the parts, and mould and suit them to their uses, and having proportioned and fitted them together, to put into them a living soul. He that could do this, might indeed have
some pretence to destroy his own workmanship.

But is there any one so bold that dares thus far arrogate to himself, the incomprehensible works of the Almighty? Who alone did at first, and continues still to make a living soul, he alone can breathe in the breath of life. If anyone thinks himself an artist at this, let him number up the parts of his child’s body which he hath made, tell me their uses and operations, and when the living and rational soul began to inhabit this curious structure, when sense began, and how this engine, which he has framed, thinks and reasons:

If he made it, let him, when it is out of order, mend it, at least tell wherein the defects lie. Shall he that made the eye not see? Says the Psalmist, Psalm XCIV.IX. See these men’s vanities: The structure of that one part is sufficient to convince us of an all-wise contriver, and he has so visible a claim to us as his workmanship, that one of the ordinary appellations of God in scripture is, God our Maker, and the Lord our Maker. And therefore though our author, for the magnifying his fatherhood, be pleased to say, Observations, 159.

That even the power which God himself exerciseth over mankind is by right of fatherhood, yet this fatherhood is such an one as utterly excludes all pretence of title in earthly parents; for he is King, because he is indeed maker of us all, which no parents can pretend to be of their children.

§ 53. Leben dem geben, was noch kein Wesen hat, bedeutet ein lebendes Geschöpf bilden und herstellen, die Teile gestalten, sie formen und ihrem Gebrauch nach anpassen, sowie ihnen, nachdem sie in das rechte Verhältnis gebracht und zusammengesetzt worden sind, eine lebende Seele einhauchen. Nur wer das vollbringen konnte, durfte in der Tat einigen Anspruch haben, sein eigenes Werk wieder zu vernichten.

Gibt es tatsächlich jemanden, der so dreist wäre, sich die unfassbaren Werke des Allmächtigen anzumaßen, welcher allein zum ersten Mal eine lebende Seele erschuf und sie noch immer erschafft? Er allein vermag den Lebensatem einzuhauchen.

Wenn sich jemand für einen derartig begabten Künstler hält, soll er alle Teile des Körpers seines Kindes nennen, die er geschaffen hat. Er soll uns ihren Gebrauch und ihre Funktion benennen, soll mitteilen, wann die lebende, mit Vernunft begabte Seele diesen bemerkenswerten Bau zu bewohnen anfing, wann der Verstand in Funktion trat, und wie diese Maschine, die er gebaut haben will, denkt und urteilt. Sollte er sie gemacht haben, möge er sie wiederherstellen, sobald sie in Unordnung oder wenigstens mitteilen können, wo die Mängel liegen.

„Der das Auge gemacht hat, sollte der nicht sehen?“ sagt der Psalmist (Psalm XCIV.IX. Schaut Euch die Eitelkeit solcher Menschen an! Der Bau dieses einen Teils reicht aus, uns von der Existenz eines allwissenden Erfinders zu überzeugen. Sein Anspruch auf uns, seiner Hände Werk, ist so offenkundig, dass eine der alltäglichen Benennungen Gottes in der Bibel lautet: „Gott, unser Schöpfer“ oder „der Herr, unser Schöpfer“.

Wenn unser Autor daher zu behaupten geruht, um seine „Vaterschaft“ zu verherrlichen (O. 159): „Selbst die Macht, die Gott über die Menschheit ausübt, beruhe auf dem Recht der Vaterschaft „, so handelt es sich um eine Vaterschaft, die jeden Anschein eines Titels seitens irdischer Väter vollständig ausschließt. Denn Er ist König, weil er in Wirklichkeit unser Schöpfer ist. Und das können in Bezug auf ihre Kinder sich keine Eltern anmaßen.

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TToG I § 52

John Locke: Two Treatises of Government

§ 52. The argument, I have heard others make use of, to prove that fathers, by begetting them, come by an absolute power over their children, is this; that fathers have a power over the lives of their children, because they give them life and being; which is the only proof it
is capable of:

Since there can be no reason, why naturally one man should have any claim or pretence of right over that in another, which was never his, which he bestowed not, but was received from the bounty of another.

1. I answer, that everyone who gives another anything, has not always thereby a right to take it away again.

2. But, they who say the father gives life to his children, are so dazzled with the thoughts of monarchy, that they do not, as they ought, remember God, who is the author and giver of life: It is in him alone we live, move, and have our being. How can he be thought to give life to another that knows not wherein his own life consists?

Philosophers are at a loss about it after their most diligent enquiries; and anatomists, after their whole lives and studies spent in dissections, and diligent examining the bodies of men, confess their ignorance in the structure and use of many parts of man’s body, and in that operation wherein life consists in the whole. And doth the rude plough-man, or the more ignorant voluptuary, frame or fashion such an admirable engine as this is, and then put life and sense into it? Can any man say, he formed the parts that are necessary to the life of his child? Or can he suppose himself to give the life, and yet not know what subject is fit to receive it nor what actions or organs are necessary for its reception or preservation?

§ 52. Folgendes Argument, haben andere genutzt, um die absolute Macht eines Vaters durch Zeugung zu beweisen: „Väter haben Macht über das Leben ihrer Kinder, weil sie ihnen Leben und Dasein geben“, Das ist der einzige zulässige Beweis. Denn wie kann es einen Grund geben, warum von Natur aus ein Mensch einen Anspruch oder Vorbehalt über das Recht eines anderen haben soll, welches nie das seinige war, er nie verliehen hat, sondern welches von der Güte eines anderen empfangen wurde.

1. Erstens antworte ich: Jeder, der einem anderen etwas zuwendet, hat dadurch nicht immer ein Recht, es wieder wegzunehmen.

2. Zweitens: Wer auch immer behauptet, das Väter den Kindern das Leben spenden, sind vom Gedanken an die Monarchie derart verblendet, das sie entgegen ihrer Pflicht nicht mehr an Gott denken, der Urheber und Spender alles Lebens ist. Denn durch ihn haben wir Leben, Bewegung und Sein.

Wie kann man davon ausgehen, derjenige vermöge einem Anderen Leben zu spenden, der selbst nicht weiß, worin sein eigenes Leben besteht? Hier wissen selbst Philosophen nach mühsamster Forschung kaum aus noch ein, und sogar die Anatomen, die ihr ganzes Leben und Studium mit Sektionen und sorgfältigen Untersuchungen des menschlichen Körpers zugebracht haben, bekennen ihre Ahnungslosigkeit bezüglich des Zusammenspiels und den Nutzen vieler Körperteile, genau wie über jene Wirksamkeit, aus der das Leben insgesamt besteht. Kann denn ein roher Bauer oder ignoranter Hedonist je eine so wunderbare Maschine wie diese Herstellen oder gar Ersinnen und ihr gar Leben und Seele einhauchen? Welcher Mensch könnte sagen, er habe die Glieder geformt, die für das Leben seines Kindes erforderlich sind? Wer kann annehmen, Leben zu geben ohne zu wissen, welches Wesen es empfangen soll bzw. welche Tätigkeiten oder Organe für dessen Empfängnis oder Erhalt notwendig sind?

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TToG I § 42

John Locke: Two Treatises of Government

§ 42. But we know God hath not left one man so to the mercy of another, that he may starve him if he please: God the Lord and Father of all, has given no one of his children such a property in his peculiar portion of the things of this world, but that he has given his needy brother a right to the surplusage of his goods; so that it cannot justly be denied him, when his pressing wants call for it: And therefore no man could ever have a just power over the life of another by right of property in land or possessions; since it would always be a sin, in any man of estate, to let his brother perish for want of affording him relief out of his plenty.

As justice gives every man a title to the product of his honest industry, and the fair acquisitions of his ancestors descended to him; so charity gives every man a title to so much out of another’s plenty, as will keep him from extreme want, where he has no means to subsist otherwise: and a man can no more justly make use of another’s necessity, to force him to become his vassal, by with-holding that relief, God requires him to afford to the wants of his brother, than he that has more strength can seize upon a weaker, master him to his obedience, and with a dagger at his throat offer him death or slavery.

§ 42. Wir wissen aber, Gott hat keinen einzigen Menschen so der Gnade eines anderen ausgeliefert, dass dieser ihn nach Willkür verhungern lassen darf. Gott, der Herr und Vater aller, hat keinem einzigen seiner Kinder ein solches Besitzrecht in deren besonderem Anteil an den Gütern dieser Welt verliehen, das er ihren bedürftigen Mitmenschen nicht auch einen Anspruch auf den Überschuss ihrer Güter gegeben hätte. Dieser darf ihm deshalb keinesfalls rechtmäßig verweigert werden, wenn Not und Bedürfnis es erfordern. Also konnte auch nie ein Mensch durch das Recht des Besitzes von Land oder sonstigem Besitztum eine rechtmäßige Macht über das Leben eines anderen haben. Denn für einen Begüterten wäre es jedes Mal Sünde, seine Mitmenschen durch Mangel an Hilfe aus dem eigenen Überfluss umkommen zu lassen.

Wie Rechtmäßigkeit für jeden einen Anspruch auf den Ertrag ehrlichen eigenen Fleißes und den fairen, auf ihn vererbten Anteil der Erwerbungen seiner Vorfahren begründet, so gibt Barmherzigkeit, wenn andere Subsistenzmittel nicht vorhanden sind, jedem Menschen Anspruch auf so viel aus dem Überfluss des anderen, als notwendig ist, ihn vor äußerster Not zu bewahren. Und wenn ein Mensch dem andern die Hilfe vorenthält, die, wie Gott ihm befiehlt, seinem Mitmenschen in der Not zu leisten ist, und ihn zwingt, sein Sklave zu werden, so macht er von der Bedürftigkeit des anderen keinen gerechteren Gebrauch als der Starke, der sich des Schwächeren bemächtigt, ihn zur Unterwürfigkeit zwingt und ihm mit dem Messer an der Kehle Tod oder Knechtschaft bietet.

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