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TToG I § 77

John Locke: Two Treatises of Government

§ 77. The same inconvenience he runs into about the three sons of Noah, who, as he says, p. 13, had the whole world divided amongst them by their father. I ask then, in which of the three shall we find the establishment of regal power after Noah’s death?

If in all three, as our author there seems to say; then it will follow, that regal power is founded in property of land, and follows private dominion, and not in paternal power, or natural dominion; and so there is an end of paternal power as the fountain of regal authority, and the so-much magnified fatherhood quite vanishes.

If the regal power descended to Shem as eldest and heir to his father, then Noahs division of the world by lot to his sons or his ten years sailing about the Mediterranean to appoint each son his part, which our author tells of, p. 15., was labour lost; his division of the world to them, was to ill, or to no purpose:

For his grant to Cham and Japhet was little worth, if Shem, notwithstanding this grant, as soon as Noah was dead, was to be Lord over them. Or if this grant of private dominion to them over their assigned territories, were good, here were set up two distinct sorts of power, not subordinate one to the other, with all those inconveniencies which he musters up against the power of the people, Observations, 158., which I shall set down in his own words, only changing property for people.

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, there being no other original to be found of any power whatsoever: For if there should be granted two sorts of power, without any subordination of one to the other, they would be in perpetual strife which should be supreme, for two supremes cannot agree: If the fatherly power be supreme, then the power grounded on private dominion must be subordinate, and depend on it; and if the power grounded on property be supreme, then the fatherly power must submit to it, and cannot be exercised without the license of the proprietors, which must quite destroy the frame and course of nature.

This is his own arguing against two distinct independent powers, which I have set down in his own words, only putting power rising from property, for power of the people; and when he has answered what he himself has urged here against two distinct powers, we shall be better able to see how, with any tolerable sense, he can derive all regal authority from the natural and private dominion of Adam, from fatherhood and property together, which are distinct titles, that do not always meet in the same person; and it is plain, by his own confession, presently separated as soon both as Adams and Noahs death made way for succession:

Though our author frequently in his writings jumbles them together, and omits not to make use of either, where he thinks it will sound best to his purpose. But the absurdities of this will more fully appear in the next chapter, where we shall examine the ways of conveyance of the sovereignty of Adam, to princes that were to reign after him.

§ 77. Bei den drei Söhnen Noahs stolpert in das gleiche Chaos. Von jenen behauptet er S. 13: Die ganze Welt wurde durch ihren Vater an sie verteilt. Ich frage mich jetzt, bei welchem der drei sollen wir die Einsetzung königlicher Macht nach Noahs Tod suchen?

Wenn bei allen dreien, wie unser Autor an dieser Stelle offenbar verkündet, dann heißt das: Königliche Macht gründet sich auf Landbesitz und alleinige Herrschaft, nicht aber auf väterliche Macht oder natürliche Herrschaft. Damit stehen wir erneut am Ende der väterlichen Macht als Quelle königlicher Autorität und die hochgelobte Vaterschaft schwindet vollends dahin.

Wenn die königliche Macht aber auf Sem, als Ältesten und Erben seines Vaters überging, dann waren Noahs Verlosung der Welt an seine Söhne und zehn Jahre Herumschippern auf dem Mittelmeer, um jedem der Söhne dessen Teil zu zeigen, wie unser Autor uns S. 15 erzählt, vergebene Liebesmüh und seine Teilung der Welt missriet zu schlechtem oder gar keinem Sinn. Die Verleihung an Sem und Japheth musste kaum Nutzen haben, wenn Sem, ungeachtet dieser Verleihung, sobald Noah tot war, Herr über sie sein sollte.

Bestünde aber diese Verleihung alleiniger Herrschaft über die ihnen zugewiesenen Gebiete zu Recht, so wären hier zwei verschiedene Arten einander nicht untergeordneter Macht aufgestellt worden. Mit der Konsequenz all der Unzuträglichkeiten, die er O. 158 gegen die Macht der Bevölkerung aufzählt und die ich in seinen eigenen Worten anführen will. Wobei ich eine Änderung von Besitz in Volk vornehme:

„Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder usurpiert. Einen anderen Ursprung irgendwelcher Macht gibt es nicht. Wenn zwei einander nicht untergeordnete Arten Macht verliehen wurden, gäbe es ewigem Streit darüber, welche von beiden den höchsten Rang haben soll. Zwei oberste Mächte können nicht einig nebeneinander bestehen.

Wenn die väterliche Macht die höchste ist, muss die auf privaten Besitz begründete ihr untergeordnet sein und von ihr abhängen. Ist dagegen die auf privaten Besitz begründete Macht die höchste, muss die väterliche Macht sich beugen und kann nicht ohne Erlaubnis der Besitzer ausgeübt werden. Dies würde die Ordnung und den natürlichen Lauf der Dinge vollständig vernichten.

Dies ist sein eigener Einwand gegen zwei verschiedene unabhängige Arten Macht und ich habe ihn in seinen eigenen Worten, nur mit der Änderung, Macht durch Besitz in Macht der Bevölkerung wiedergegeben.

Soweit er auf die Argumente einginge, die er selbst gegen zwei verschiedene Arten Macht so nachdrücklich geltend macht, könnten wir noch besser sehen, wie er ohne irgendeinen Sinn alle königliche Macht von natürlichem und privatem Besitz Adams, von Vaterschaft und Besitz zusammen herleitet. Von zwei verschiedenen Rechtsansprüchen, die sich nicht immer in derselben Person vereinigt finden. Die sich sofort trennten, wie aus seinem Eingeständnis hervorgeht, sobald der Tod Adams und Noahs den Weg für die Erbnachfolge eröffnete. Wenngleich unser Autor beide Ansprüche in seinen Schriften oft durcheinander wirft und es nicht lassen kann, jeden einzelnen zu benutzen, gerade wie er ihn für seine Absichten am besten verwerten zu können glaubt.

Diese Ungereimtheiten werden im nächsten Kapitel noch deutlicher, in welchem wir untersuchen wollen, wie die Souveränität Adams auf die Fürsten überging, die nach ihm regieren sollten.

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TToG I § 76

John Locke: Two Treatises of Government

§ 76. Let us take the account of it, as he himself gives it us. He tells us out of Grotius7, that Adams children by donation, assignation, or some kind of cession13 before he was dead, had their distinct territories by right of private dominion; Abel had his flocks and pastures for them: Cain had his fields for corn, and the land of Nod, where he built him a city, Observations, 210.

Here it is obvious to demand, which of these two after Adams death was sovereign? Cain, says our author, p. 19.

By what title? As heir; for heirs to progenitors, who were natural parents of their people, are not only Lords of their own children, but also of their brethren, says our author, p. 19. What was Cain heir to? Not the entire possessions, not all that which Adam had private dominion in; for our author allows that Abel by a title derived from his father, had his distinct territory for pasture by right of private dominion.

What then Abel had by private dominion, was exempt from Cain’s dominion: For he could not have private dominion over that which was under the private dominion of another; and therefore his sovereignty over his brother is gone with this private dominion, and so there are presently two sovereigns, and his imaginary title of fatherhood is out of doors, and Cain is no prince over his brother:

Or else, if Cain retain his sovereignty over Abel, notwithstanding his private dominion, it will follow, that the first grounds and principles of government have nothing to do with property, whatever our author says to the contrary.

It is true, Abel did not outlive his father Adam; but that makes nothing to the argument, which will hold good against Sir Robert in Abels issue, or in Seth, or any of the posterity of Adam not descended from Cain.

§ 76. Nehmen wir ihn hier bei seinen Worten. Er folgt Grotius7: „Adams Kinder besaßen durch Schenkung, Übertragung oder irgendeine Art von Zession13 vor dessen Tod ihre gesonderten Gebiete als Recht alleiniger Herrschaft. Abel hatte Herden und Weiden für diese, Kain Getreidefelder und das Land Nod, wo er sich eine Stadt baute. O. 210.

Die Frage ist offensichtlich: Wer von beiden war nach Adams Tod Souverän? Kain, sagt unser Autor. Durch welchen Rechtsanspruch? Als Erbe! sagt unser Autor S. 19, denn Erben von Vorfahren, die natürliche Eltern ihres Volks waren, sind nicht nur Herren über ihre Kinder, sondern auch über ihre Brüder S. 19.

Kain war also Erbe von was genau? Jedenfalls kaum vom ganzen Besitz oder von allem, was zur alleinigen Herrschaft Adams gehörte. Schließlich gibt unser Autor zu, Abel besäße durch einen von seinem Vater stammenden Anspruch sein gesondertes Gebiet für Weiden durch alleinige Herrschaft. Was Abel also als alleinige Herrschaft besaß, war von Kains Herrschaft ausgeschlossen. Er konnte ja schlecht alleinige Herrschaft über das haben, was sich unter der alleinigen Herrschaft eines anderen befand.

Deshalb endet die Souveränität über seinen Bruder an dieser alleinigen Herrschaft. Und wir haben zweifache Souveränität. Der imaginäre Anspruch der Vaterschaft bleibt außen vor und Kain ist kein Fürst für seinen Bruder. Sollte Kain ungeachtet der alleinigen Herrschaft Abels seine Souveränität über ihn behalten, folgt daraus: Die ursprünglichen Grundlagen und Elemente der Regierung haben mit Besitz nichts zu tun. Was auch immer unser Autor dagegen vortragen mag.

Es trifft zwar zu: Abel überlebte seinen Vater Adam nicht. Das ist allerdings von keinerlei Belang für das Argument, sie würde sich, im Gegensatz zu Sir Roberts Ansicht über Abels Nachkommen, bei Seth oder sonst einem Nachfahren Adams, der nicht von direkt Kain abstammt, bestätigen.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

13Cession = Forderungsabtretung = Zession

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TToG I § 75

John Locke: Two Treatises of Government

§ 75. If then the private dominion of Adam, i. e. his property in the creatures, descended at his death all entirely to his eldest son, his heir; (for, if it did not, there is presently an end of all Sir Robert’s monarchy) and his natural dominion, the dominion a father has over his children by begetting them, belonged immediately, upon Adams decease, equally to all his sons who had children, by the same title their father had it, the sovereignty founded upon property, and the sovereignty founded upon fatherhood, come to be divided; since Cain, as heir, had that or property alone;

Seth and the other sons that of fatherhood are equally with him. This is the best that can be made of our author’s doctrine and of the two titles of sovereignty he sets up in Adam: One of them will either signify nothing; or, if they both must stand, they can serve only to confound the rights of princes, and disorder government in his posterity: For by building upon two titles to dominion, which cannot descend together, and which he allows may be separated, (for he yields that Adam’s children had their distinct territories by right of
private dominion, Observations, 210, p. 40.) he makes it perpetually a doubt upon his principles where the sovereignty is, or to whom we owe our obedience, since fatherhood and property are distinct titles, and began presently upon Adams death to be in distinct persons.
And which then was to give way to the other?

§ 75. Setzen wir also voraus, die alleinige Herrschaft Adams, d. h. sein Besitz an den Geschöpfen, ging bei seinem Tod ganz und gar auf den ältesten Sohn, seinen Erben, über (soweit dies nicht der Fall ist, ist es mit der ganzen Monarchie Sir Roberts sofort zu Ende). Setzen wir weiter voraus seine natürliche Herrschaft, d. h. die Herrschaft, die ein Vater wegen der Zeugung über seine Kinder besitzt, gehörte unmittelbar nach Adams Tod allen seinen Söhnen, soweit sie Kinder hatten, gleichermaßen. Und beide Zustände durch dieselben Rechtsansprüche, die ihr Vater hatte, so muss die Souveränität, die auf Besitz beruht, von der Souveränität, die auf Vaterschaft beruht, getrennt sein.

Schlicht weil Kain, als Erbe, die Hoheit über den Besitz allein, Seth und die übrigen Söhne jene der Vaterschaft gleichermaßen mit ihm hatten. Das ist noch das Beste, was man aus der Lehre unseres Autors herstellen kann. Von zwei Souveränitätsansprüchen, die er für Adam aufstellt, bedeutet entweder der eine gar nichts, oder, sollen beide bestehen sollen, taugen sie bestenfalls Verwirrung bezüglich der Rechte der Fürsten zu stiften oder allenfalls die Regierungsordnung unter seinen Nachkommen durcheinander zu bringen.

Indem er auf zwei Herrschaftselementen aufbaut, die zwar nicht gemeinsam vererbt werden können aber, wie er selbst zugibt, getrennt werden dürfen, — (er räumt selbst ein, Adams Kinder besäßen durch das Recht alleiniger Herrschaft gesonderte Gebiete O. 210, S. 40), verursacht er durch seine Grundsätze ewige Zweifel, wo eigentlich die Souveränität liegt und wem wir unsern Gehorsam schulden. Vaterschaft und Besitz sind völlig verschiedene Grundlagen die unmittelbar nach Adams Tod an verschiedene Personen gingen.

Welche von beiden hatte der anderen den Weg freizugeben?

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TToG I § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. But I leave him to reconcile these contradictions, as well as many others, which may plentifully be found in him by anyone, who will but read him with a little attention; and shall come now to consider, how these two originals of government, Adams natural and private dominion, will consist, and serve to make out and establish the titles of succeeding monarchs, who, as our author obliges them, must all derive their power from these fountains.

Let us then suppose Adam made, by God’s donation, Lord and sole proprietor of the whole earth, in as large and ample a manner as Sir Robert could wish; let us suppose him also, by right of fatherhood, absolute ruler over his children with an unlimited supremacy; I ask then, upon Adams death what becomes of both his natural and private dominion?

And I doubt not it will be answered, that they descended to his next heir, as our author tells us in several places. But this way, it is plain, cannot possibly convey both his natural and private dominion to the same person:

For should we allow, that all the property, all the estate of the father, ought to descend to the eldest son, (which will need some proof to establish it) and so he has by that title all the private dominion of the father, yet the father’s natural dominion, the paternal power cannot descend to him by inheritance:

For it being a right that accrues to a man only by begetting, no man can have this natural dominion over any one he does not beget; unless it can be supposed, that a man can have a right to anything, without doing that upon which that right is solely founded: For if a father by begetting, and no other title, has natural dominion over his children, he that does not beget them cannot have this natural dominion over them; and therefore be it true or false, that our author says, Observations, 156.

That every man that is born, by his very birth becomes subject to him that begets him, this necessarily follows, viz., that a man by his birth cannot become a subject to his brother, who did not beget him; unless it can be supposed that a man by the very same title can come to be under the natural and absolute dominion of two different men at once; or it be sense to say, that a man by birth is under the natural dominion of his father, only because he begat him, and a man by birth also is under the natural dominion of his eldest brother, though he did not beget him.

§ 74. Überlassen wir es unserem Autor und seinen aufmerksamen Lesern, diese und all die anderen Widersprüche, welche in Fülle bei ihm zu finden sind, miteinander in Einklang zu bringen.

Betrachten wir lediglich, wie diese beiden Ursprünge von Regierung, „Adams natürliche und alleinige Herrschaft“, sich verhalten und dafür taugen, die Rechtsansprüche königlicher Nachfolger zu beweisen und festzustellen, da unser Autor sie ja alle zwingt, ihre Macht von diesen beiden Quellen herzuleiten.

Unterstellen wir also, Adam sei „durch Schenkung Gottes“ zum Herrn und alleinigen Besitzer der ganzen Welt bestellt worden, so umfassend und weitreichend, wie es Sir Robert nur wünschen kann. Unterstellen wir weiter, er wäre „durch das Recht der Vaterschaft“ absoluter Herrscher seiner Kinder, mit unbeschränkter Oberhoheit. Dann muss ich fragen: Was wurde bei Adams Tod aus seiner „natürlichen und alleinigen Herrschaft „?

Man wird mir zweifellos antworten, sie sei, wie unser Autor an verschiedenen Stellen erklärt, auf den nächsten Erben übergegangen. Dabei ist klar: Auf diese Art kann unmöglich beides, eine natürliche und eine alleinige Herrschaft auf die gleiche Person übertragen werden. Selbst wenn wir zugestehen, alles Eigentum, aller Besitz des Vaters müßte auf den ältesten Sohn übergehen (was einiger Prüfung bedürfte, um das sicherzustellen) und dieser erhielte auf diese Weise die gesamte alleinige Herrschaft des Vaters, so könnte doch des Vaters natürliche Herrschaft, die väterliche Macht, niemals durch Erbschaft auf ihn übergehen:

Hier liegt ein Recht vor, das einem Menschen durch Zeugung zukommt. Niemand kann so eine natürliche Herrschaft über einen anderen haben, den er nicht gezeugt hat. Es sei denn man wollte unterstellen, ein Mensch erwerbe ein Recht auf etwas, ohne das beizutragen, worauf dieses Recht ausschließlich gegründet ist.

Wenn ein Vater durch Zeugung und durch keinen anderen Titel natürliche Herrschaft über seine Kinder haben kann, so kann der, welcher sie nicht zeugt, auch diese natürliche Herrschaft über sie nicht haben. Ob nun richtig oder falsch ist, was unser Autor O. 156 verzapft:

Jeder Mensch, der geboren wird, wird schon durch die Geburt zum Untertan dessen, der ihn gezeugt hat.

Unausweichlich ergibt sich als notwendige Folge, dass ein Mensch durch die Geburt nicht der Untertan seines Bruders werden kann, eben weil der ihn nicht zeugte.

Außer es soll davon ausgegangen werden, ein Mensch gelange durch eben denselben Rechtsanspruch unter die natürliche und alleinige Herrschaft zweier verschiedener Menschen gleichzeitig. Oder es ergäbe Sinn zu behaupten, ein Mensch stehe durch Geburt unter der natürlichen Herrschaft seines Vaters, nur weil dieser ihn zeugte, und ein Mensch stehe, ebenfalls durch Geburt, unter der natürlichen Herrschaft seines ältesten Bruders, selbst wenn dieser ihn nicht zeugte.

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TToG I § 73

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VII

Of Fatherhood and Property considered together as Fountains of Sovereignty

§ 73. In the foregoing chapters we have seen what Adam’s monarchy was, in our author’s opinion, and upon what titles he founded it. The foundations which he lays the chief stress on, as those from which he thinks he may derive monarchical power to future princes, are two, viz. Fatherhood and property:

And therefore the way he proposes to remove the absurdities and inconveniencies of the doctrine of natural freedom is, to maintain the natural and private dominion of Adam, Observations, 222.

Conformable hereunto, he tells us, the grounds and principles of government necessarily depend upon the original of property, Observations, 108.

The subjection of children to their parents is the fountain of all regal authority, p. 12. And all power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, there being no other original to be found of any power whatsoever, Observations, 158.

I will not stand here to examine how it can be said without a contradiction, that the first grounds and principles of government necessarily depend upon the original of property, and yet, that there is no other original of any power whatsoever, but that of the father; it being hard to understand how there can be no other original but fatherhood, and yet that the grounds and principles of government depend upon the original of property; property and fatherhood being as far different as Lord of a manor and father of children.

Nor do I see how they will either of them agree with what our author says, Observations 244, of God’s sentence against Eve, Gen.III.16 that it is the original grant of government: So that if that were the original, government had not its original, by our authors own confession, either from property or fatherhood: And this text, which he brings as a proof of Adam’s power over Eve, necessarily contradicts what he says of the fatherhood, that it is the sole fountain of all power: For if Adam had any such regal power over Eve, as our author contends for, it must be by some other title than that of begetting.

Kapitel 73

Vaterschaft und Eigentum als Quellen der Souveränität zusammen betrachtet

§ 73. In den vorigen Kapiteln haben wir gesehen, wie nach unseres Autors Ansicht Adams Monarchie beschaffen war und auf welchen Rechtsanspruch er sie aufbaut. Er legt auf „Vaterschaft“ und „Eigentum“ das meiste Gewicht, da er davon besessen ist, königliche Macht für zukünftige Fürsten von beiden abzuleiten.

Um nun „die Absurdität und Schwierigkeit der Lehre der natürlichen Freiheit zu beseitigen“, schlägt er vor, einen natürlichen und ausschließlichen Besitz Adams zu unterstellen, O. 222.

Dazu passend erzählt er uns:

Die Grundlagen und Elemente der Regierung hängen notwendigerweise vom Ursprung des Eigentums ab, O. 108.

Die Unterordnung der Kinder gegen ihre Eltern ist die Quelle aller königlichen Autorität“ S. 12.

Alle Macht auf Erden wird von väterlicher Macht entweder abgeleitet oder usurpiert, da ein anderer Ursprung irgendwelcher Macht nicht gefunden werden kann, O. 158.

Ich verzichte darauf zu untersuchen, wie man widerspruchslos behaupten kann, die ersten Grundlagen und Elemente der Regierung hingen notwendigerweise am Ursprung von Eigentum, und zugleich, es gibt keinen anderen Ursprung irgend welcher Macht als Vaterschaft.

Es ist einfach kaum zu begreifen, wie es keinen anderen Ursprung als Vaterschaft geben kann und trotzdem die Grundlagen und Elemente der Regierung vom Ursprung vom Eigentum abhängen. Vaterschaft und Eigentum unterscheiden sich mindestens so stark voneinander, wie Gutsbesitzer und Vater von Kindern.

Ich kann auch nicht erkennen, wie beides mit dem zusammenpasst, was unser Autor O. 244 über Gottes Urteil gegen Eva Gen. III. 16. sagt:

Dies sei die ursprüngliche Gewähr der Regentschaft.

Wäre dies deren Ursprung, so läge nach eigenem Geständnis unseres Autors jeder Regierung Ursprung weder beim Eigentum noch bei der Vaterschaft. Und dieser Text, den er als Beweis für Adams Macht über Eva vorlegt, steht völlig in Widerspruch mit dem, was er von der Vaterschaft sagt, nämlich sie sei die alleinige Quelle aller Macht. Sofern Adam eine solche königliche Macht über Eva besaß, muss sie auf einem anderen Rechtsanspruch beruhen als dem der Zeugung.

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TToG I § 72

John Locke: Two Treatises of Government

§ 72. Thus this new nothing, that is to carry with it all power, authority, and government; this fatherhood, which is to design the person, and establish the throne of monarch’s, whom the people are to obey, may, according to Sir Robert, come into any hands, anyhow, and so by his politics give to democracy royal authority, and make an usurper a lawful prince. And if it will do all these fine feats, much good do our author and all his followers with their omnipotent fatherhood, which can serve for nothing but to unsettle and destroy all the lawful governments in the world, and to establish in their room disorder, tyranny, and usurpation.

§ 72. So könnte dieses „neue Nichts“, das alle Macht, Autorität und Regierung bei sich trägt, diese „Vaterschaft“, welche die Person des Monarchen bestimmt und ihm den Thron bereitet, dem das Volk zu gehorchen hat, nach Sir Robert in jedermanns Hände gelangen. Seine Staatskunst verleiht sogar der Demokratie königliche Autorität oder macht einen
Usurpator zu einem rechtmäßigen Fürsten. Durch all diese Kunststücke bescheren unser Autor und sein Gefolge große Wohltaten. Mit ihrer allmächtigen „Vaterschaft“ erreichen Sie nichts andere, als alle legitimen Regierungen der Welt zu erschüttern, zu zerstören und Verwirrung, Tyrannei oder Usurpation an ihre Stelle zu setzen.

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TToG I § 71

John Locke: Two Treatises of Government

§ 71. And thus what a monarchy he hath set up, let him and his disciples consider. Princes certainly will have great reason to thank him for these new politics, which set up as many absolute Kings in every country as there are fathers of children. And yet who can blame our author for it, it lying unavoidably in the way of one discoursing upon our author’s principles?

For having placed an absolute power in fathers by right of begetting, he could not easily resolve how much of this power belonged to a son over the children he had begotten; and so it fell out to be a hard matter to give all the power, as he does, to Adam, and yet allow a part in his life-time to his children, when they were parents, and which he knew not well how to deny them.

This makes him so doubtful in his expressions and so uncertain where to place this absolute natural power, which he calls fatherhood.

• Sometimes Adam alone has it all, as p. 13. Observations, 244, 245. & Pref.
• Sometimes parents have it, which word scarce signifies the father alone, p. 12, 19.
• Sometimes children during their father’s lifetime, as p. 12.
• Sometimes fathers of families, as p. 78, & 79. Sometimes fathers indefinitely, Observations, 155.
• Sometimes the heir to Adam, Observations, 253.
• Sometimes the posterity of Adam, 244, 246.
• Sometimes prime fathers, all sons or grandchildren of Noah, Observations, 244.
• Sometimes the eldest parents, p. 12,
• Sometimes all kings, p. 19. Sometimes all that have supreme power, Observations, 245.
• Sometimes heirs to those first progenitors, who were at first the natural parents of the whole people, p. 19.
• Sometimes an elective king, p. 23.
• Sometimes those, whether a few or a multitude, that govern the commonwealth, p. 23. Sometimes he that can catch it, an usurper, p. 23. Observations, 155.

§ 71. Nun sollen er und seine Schüler nachdenken, welche Art Monarchie sie da errichtet haben. Fürsten werden jedenfalls allen Grund haben, ihm für diese neuartige Staatskunst, die in jedem Land ebenso viele absolute Monarchen einsetzt wie es dort Väter gibt, zu ewigem Dank verpflichtet sein. Aber wer wollte jetzt unseren Autor kritisieren, obwohl sich bei jedem Diskurs über die Grundsätze unseres Autors unvermeidlich dieses Hindernis aufbaut?

Nachdem er „den Vätern durch das Recht der Zeugung absolute Macht“ zugesprochen hat, fällt es ihm nun mal schwer zu entscheiden, welcher Anteil dieser Macht einem Sohn über die Kinder, die er selbst gezeugt hat, gehören sollte. So konnte für ihn nur ein gewaltiges Problem daraus entstehen, alle Macht, wie er es tat, Adam zuzugestehen und doch einen Teil dieser Macht bei seinen Lebzeiten den Kindern zu überlassen, sobald diese selbst Eltern wurden.

Das konnte er ihnen ja kaum rechtmäßig verweigern. Deshalb sind seine Aussagen zweifelhaft und derart unbestimmt, wo genau diese absolute, natürliche zweifelhafte Macht, die er Vaterschaft nennt, anzusiedeln ist. So hat sie

• mal Adam allein S. 13, O. 244 & 245 und Vorwort;
• mal haben sie die Eltern, ein Wort das selten Vater allein bedeutet S. 12 & 19;
• mal die Kinder zu Lebzeiten des Vaters S.12;
• mal die Familienväter S. 78 & 79;
• mal Vater ohne nähere Bestimmung O. 155;
• mal Adams Erbe O. 253;
• mal die Nachkommenschaft Adams O. 244 & 246;
• mal die Urväter, Söhne oder Enkel Noahs O. 244;
• mal die ältesten Eltern S. 12 ;
• mal alle Könige S. 19;
• mal die Inhaber der höchsten Macht haben O. 245;
• mal die Erben jener ersten Vorfahren, die zuerst natürliche Eltern des ganzen Volks waren S. 19
• mal ein Wahlkönig S.23;
• mal diejenigen, egal ob wenige oder viele, die das Gemeinwesen regieren S. 23;
• mal derjenige, der sie an sich reißen kann, ein Usurpator S. 23, O. 155.

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TToG I § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. If anyone will suppose, in favor of our author, that he here meant, that parents, who are in subjection themselves to the absolute authority of their father, have yet some power over their children; I confess he is something nearer the truth: But he will not at all hereby help our author:

For he nowhere speaking of the paternal power, but as an absolute unlimited authority, cannot be supposed to understand anything else here, unless he himself had limited it, and showed how far it reached. And that he means here paternal authority in that large extent, is plain from the immediately following words;

This subjection of children being, says he, the foundation of all regal authority, p. 12., the subjection then that in the former line, he says, every man is in to his parents, and consequently what Adam’s grand-children were in to their parents, was that which was the fountain of all regal authority, i. e. according to our author, absolute unlimited authority. And thus Adams children had regal authority over their children, whilst they themselves were subjects to their father, and fellow-subjects with their children.

But let him mean as he pleases, it is plain he allows Adam’s children to have paternal power, p. 12., as also all other fathers to have paternal power over their children, Observations, 156. From whence one of these two things will necessarily follow, that either Adam’s children, even in his life-time, had, and so all fathers have, as he phrases it, p. 12. by right of fatherhood, royal authority over their children, or else, that Adam, by right of fatherhood, had not royal authority.

For it cannot be but that paternal power does, or does not, give royal authority to them that have it: If it does not, then Adam could not be sovereign by this title, nor anybody else; and then there is an end of all our author’s politics at once: If it does give royal authority, then everyone that has paternal power, has royal authority; and then by our authors patriarchal government, there will be as many Kings as there are fathers.

§ 70. Sollte jemand zugunsten unseres Autors annehmen, er wollte zeigen, die Eltern, die selber der Autorität ihres Vaters unterworfen sind, hätten dennoch ein wenig Macht über ihre Kinder, so ist er, ich gestehe es, der Wahrheit etwas näher, wird damit aber unserem Autor ganz und gar nicht helfen:

Er definiert nirgends die väterliche Macht anders als mit absoluter, unbeschränkter Autorität.

Man kann nicht davon ausgehen, er verstünde etwas anderes darunter, sofern er sie nicht selbst beschränkt und gezeigt hätte, wie weit sie reicht. Aus unmittelbar darauf folgenden Worten geht klar hervor, er meint hier väterliche Macht in jenem weiten Sinne: „und da die Unterordnung der Kinder die Quelle aller königlichen Autorität ist“ S. 12.

Die „Unterordnung“ also, in der nach obigen Worten „jedermann zu seinen Eltern steht“, und folglich auch Adams Enkel zu ihren Eltern standen, war, was die Quelle aller königlichen Autorität, d. h. nach unserem Autor, aller „absoluten, unbeschränkbaren Autorität bildete. Adams Kinder hatten „königliche Autorität“ über ihre Kinder, während sie selbst Untertanen ihres Vaters und Mit-Untertanen gemeinsam mit ihren Kinder waren.

Damit mag er meinen, was er will. Klar ist: Er gesteht Adams Kindern väterliche Macht zu, S.12, wie er auch allen Vätern väterliche Macht über deren Kinder zugesteht. O. 156. Daraus folgt notwendigerweise eines von beiden folgen: Entweder haben oder hatten Adams Kinder, noch zu dessen Lebzeiten, und so alle anderen Väter nach ihnen, „durch das Recht der Vaterschaft königliche Macht über ihre Kinder“, wie er es auf S.12 nennt. Oder Adam hatte eben keine „königliche Autorität durch das Recht der Vaterschaft“.

Logisch kann es nur so sein, dass väterliche Macht dem, der sie besitzt, „königliche Autorität“ entweder verleiht oder eben nicht verleiht. Verleiht sie sie nicht, können auf Grund dieses Titels weder Adam noch sonst jemand Souveräne sein, Dann ist es mit der ganzen Politik unseres Autors auf einmal aus und vorbei. Oder sie verleiht doch „königliche Autorität“, dann hat jeder, der „väterliche Macht“ besitzt, „königliche Autorität“ und es gibt in unseres Autors patriarchalischem System ebenso viele Könige als es Väter gibt.

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TToG I § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. But that he means here paternal power and no other, is past doubt, from the inference he makes in these words immediately following, I see not then how the children of Adam, or of any man else, can be free from subjection to their parents. Whereby it appears that the power on one side, and the subjection on the other, our author here speaks of, is that natural power and subjection between parents and children:

For that which every man’s children owed, could be no other; and that our author always affirms to be absolute and unlimited. This natural power of parents over their children, Adam had over his posterity, says our author; and this power of parents over their children, his children had over theirs in his life-time, says our author also; so that Adam, by a natural right of father, had an absolute unlimited power over all his posterity, and at the same time his children had by the same right absolute unlimited power over theirs.

Here then are two absolute unlimited powers existing together, which I would have anybody reconcile one to another, or to common sense. For the salvo he has put in of subordination, makes it more absurd:

To have one absolute, unlimited, nay, unit mil able power, in subordination to another, is so manifest a contradiction, that nothing can be more. Adam is absolute prince with the unlimited authority of fatherhood over all his posterity; all his posterity are then absolutely his subjects; and, as our author says, his slaves, children, and grandchildren, are equally in this state of subjection and slavery;

and yet, says our author, the children of Adam have paternal, i. e. absolute unlimited power over their own children: Which in plain English is, they are slaves and absolute princes at the same time, and in the same government; and one part of the subjects have an absolute unlimited power over the other by the natural right of parentage.

§ 69. Hier ist väterliche Macht und keine andere gemeint, wie sich zweifellos aus seinem unmittelbar darauf folgenden Schluss: „Ich erkenne nicht, wie dann die Kinder Adams oder irgendeines anderen frei von Unterordnung gegenüber ihren Eltern sein können“.

Daraus geht klar hervor: Mit „Macht“ auf der einen Seite und „Unterordnung“ auf der anderen, von denen unser Autor hier spricht, sind „natürliche Macht“ und „Unterordnung“ im Verhältnis der Eltern und der Kinder gemeint. Eine Unterordnung die ein jedes Kind schuldet kann keine andere sein und von ihr behauptet unser Autor stets, sie sei absolut und unbeschränkt. Diese natürliche „Macht“ der Eltern über die Kinder hatte Adam über seine Nachkommen – sagt unser Autor. Diese „Macht“ der Eltern über ihre Kinder hatten seine Kinder über die Ihrigen zu seinen Lebzeiten, sagt unser Autor ebenfalls.

Dadurch soll nun Adam durch natürliches Vaterrecht absolute, unumschränkte Macht über seine gesamte Nachkommenschaft, und zur gleichen Zeit seine Kinder durch dasselbe Recht absolute, unumschränkte Macht über die Ihrigen gehabt haben.

Hier haben wir also zwei absolute, unumschränkte Machtverhältnisse, die gleichzeitig bestehen. Folglich bitte ich einen jeden, diese untereinander oder nach einfachen Regeln der Vernunft in Übereinstimmung zu bringen. Der Vorbehalt, den er mit der „Unterordnung“ hineingebracht hat, macht die Ungereimtheit nur noch schlimmer:

Eine absolute, unbeschränkte, Nein, unbeschränkbare Macht einer anderen unterzuordnen, ist ein so handfester Widerspruch, wie er krasser nicht sein kann.

Adam ist absoluter Fürst mit unbeschränkter Autorität qua Vaterschaft über seine ganze Nachkommenschaft.

Alle seine Nachkommen sind damit absolute Untertanen und, wie unser Autor sagt, „seine Sklaven“. Kinder und Enkel befinden sich in dem gleichen Zustand von Unterwerfung und Sklaverei.

Und dennoch, behauptet unser Autor, haben die Kinder Adams väterliche, also absolute, unbeschränkte Macht über ihre eigenen Kinder. In einfachen Worten: Sie sind gleichzeitig unter der gleichen Regierung zugleich Sklaven und absolute Fürsten, wobei ein Teil der Untertanen absolute unbeschränkte Macht über den anderen durch das natürliche Recht der Vaterschaft hat.

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TToG I § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. The law that enjoins obedience to Kings is delivered, says our author, in the terms, Honour thy father, as if all power were originally in the father, Observations, 254. And that law is also delivered say I, in the terms, honor thy mother, as if all power were originally in the mother.

I appeal whether the argument be not as good on one side as the other, father and mother being joined all along in the Old and New Testament wherever honor or obedience is enjoined children. Again our author tells us, Observations, 254., that this command, honor thy father gives the right, to govern, and makes the form of government monarchical.

To which I answer, that if by honor thy father be meant obedience to the political power of the magistrate, it concerns not any duty we owe to our natural fathers, who are subjects; because they, by our author’s doctrine, are divested of all that power, it being placed wholly in the prince, and so being equally subjects and slaves with their children, can have no right, by that title, to any such honor or obedience, as contains in it political subjection:

If honor thy father and mother signifies the duty we owe our natural parents, as by our Savior’s interpretation, Matt.XV.4., and all the other mentioned places, it is plain it does, then it cannot concern political obedience, but a duty that is owing to persons, who have no title to sovereignty, nor any political authority as magistrates over subjects.

For the person of a private father, and a title to obedience, due to the supreme magistrate, are things inconsistent; and therefore this command, which must necessarily comprehend the persons of our natural fathers, must mean a duty we owe them distinct from our obedience to the magistrate, and from which the most absolute power of princes cannot absolve us. What this duty is, we shall in its due place examine.

§ 66. „Das Gebot, welches Gehorsam gegen die Könige vorschreibt“, sagt unser Autor, „ist in die Worte „Ehre deinen Vater“ gekleidet, als ob alle Macht ursprünglich beim Vater gelegen hatte (O. 254).

Jenes Gebot, sage ich, steckt auch in den Worten „Ehre deine Mutter“, als ob alle Macht ursprünglich bei der Mutter gelegen hätte.

Ich frage jeden: Gilt das Argument auf der einen Seite nicht ebenso wie auf der anderen? Überall im Alten und Neuen Testament, wo den Kindern Ehrerbietung und Gehorsam geboten werden, sind „Vater“ und „Mutter“ nebeneinander gestellt.

Weiter behauptet unser Autor (O. 254), dieses Gebot „Ehre deinen Vater“ verleihe das Recht zu regieren und bestimmte die Form der Regierung zur Monarchie.

Darauf entgegne ich: Sollte unter „Ehre deinen Vater“ Gehorsam gegen die politische Macht der Obrigkeit zu verstehen sein, beträfe dies keine Pflicht, die wir unseren Vätern schulden. Diese sind selbst Untertanen, da ihnen, nach der Lehre unseres Autors, alle jene Mach genommen und komplett auf den Fürsten übergegangen ist. Sie sind ebenso Untertanen und Sklaven wie ihre Kinder und können daher kein Recht auf Ehrerbietung und Gehorsam unter jenem Titel beanspruchen, wenn dieser politische Unterordnung in sich einbezieht.

Solange „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ die Pflicht bedeutet, die wir unseren natürlichen Eltern schulden, wie sie nach der Interpretation unseres Heilands, Matth.XV.4. und allen anderen erwähnten Stellen offenbar zu verstehen ist, dann kann sie sich nicht auf politischen Gehorsam beziehen. Sondern auf eine Pflicht, die wir Personen schulden, die keinerlei vergleichbaren Anspruch auf Souveränität oder irgend welche politische Autorität besitzen, wie sie eine Obrigkeit sie über Untergeordnete innehat.

Person eines privaten Vaters und ein Rechtsanspruch auf den der höchsten Regierungsstelle schuldigen Gehorsam sind Gegebenheiten, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen.

Notwendigerweise muss dieses Gebot, welches die Persönlichkeit unserer natürlichen Eltern beinhaltet, eine andere ihnen schuldige, von unserem Gehorsam gegen die Obrigkeit unterscheidbare Pflicht meinen, von der auch die absoluteste Macht eines Fürsten uns nicht freisprechen kann. Welche Pflicht das ist und was sie beinhaltet, werden wir an der passenden Stelle untersuchen.

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