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TToG I § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Our author says, God hath given, to a father a right or liberty to alien his power over his children to any other, Observations, 155. I doubt whether he can alien wholly the right of honor that is due from them:

But be that as it will, this I am sure he cannot alien and retain the same power. If therefore the magistrate’s sovereignty be, as our author would have it, nothing but the authority of a supreme father, p. 23. It is unavoidable, that if the magistrate hath all this paternal right, as he must have if fatherhood be the fountain of all authority; then the subjects, though fathers, can have no power over their children, no right to honor from them:

For it cannot be all in another’s hands, and a part remain with the parents. So that, according to our author’s own doctrine, honor thy father and mother cannot possibly be understood of political subjection and obedience; since the laws both in the Old and New Testament, that commanded children to honor and obey their parents, were given to such, whose fathers were under civil government, and fellow-subjects with them in political societies; and to have bid them honor and obey their parents, in our authors sense, had been to bid them be subjects to those who had no title to it; the right to obedience from subjects, being all vested in another; and instead of teaching obedience, this had been to foment sedition, by setting up powers that were not.

If therefore this command, honor thy father and mother, concern political dominion, it directly overthrows our author’s monarchy; since it being to be paid by every child to his father, even in society, every father must necessarily have political dominion, and there will be as many sovereigns as there are fathers:

Besides that the mother too hath her title which destroys the sovereignty of one supreme monarch. But if honor thy father and mother mean something distinct from political power, as necessarily it must, it is besides our author’s business, and serves nothing to his purpose.

§ 65. Unser Autor behauptet, „Gott hat einem Vater ein Recht oder die Freiheit gegeben, die Macht über seine Kinder an einen Anderen zu übertragen“. (O. 155). Ich habe Zweifel, ob er sein „Rechts auf die schuldige Ehrerbietung“ von Seiten der Kinder tatsächlich „übertragen“ kann.

Aber wie dem auch sei, mit Sicherheit kann er dieselbe Macht nicht „übertragen“ und sie gleichzeitig behalten.

Auch wenn unser Autor es gern hätte: Wenn deshalb die obrigkeitliche Macht nichts ist, als „die natürliche Autorität eines obersten Vaters“ S. 23, wäre die unvermeidliche Folge, dass keiner der Untergeordneten, selbst wenn er Vater wäre, Macht über seine Kinder oder ein Recht auf Ehrerbietung von ihrer Seite haben kann.

Selbst wenn die Obrigkeit dieses gesamte väterliche Recht hat, wie sie es schlicht haben muss, wenn Vaterschaft die Quelle aller Autorität wäre. Denn es ist schlicht unmöglich, dass die gesamte Macht in eines anderen Händen liegt und dennoch ein Teil den Eltern verbleibt. Nach unseres Autors eigener Lehre können deshalb unter „Ehre deinen Vater und Mutter“ nie politische Unterordnung und Gehorsam verstanden werden.

Die Gebote des Alten wie Neuen Testaments, die den Kindern vorschreiben, „ihre Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“, wurden an Menschen gerichtet, deren Väter unter staatlicher Regierung standen und ebenso wie sie Untergeordnete in politischen Gesellschaften waren.

Ihnen nun zu gebieten, „die Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“ in unseres Autors Sinn, wäre gleichbedeutend mit dem Gebot, sich denjenigen zu unterzuordnen, die gar keinen Anspruch darauf hatten, da das Recht auf den Gehorsam der Mitbürger einem Statt Gehorsam zu vermitteln, hat dies nur bewirkt, über die Einsetzung von Mächtigen, die keinerlei Rechtsanspruch darauf besaßen, Zerwürfnisse herauszufordern.

Sollte dieses Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ die politische Herrschaft betreffen, so kippt es die Monarchie unseres Autors direkt vom Sockel. Da jedes Kind dem Vater, selbst in Gemeinschaften, Ehre zu erweisen hat, müsste notwendigerweise jeder Vater politische Herrschaft haben. Es wurde so viele Souveräne geben wie es Väter gibt. Darüber hinaus hätten auch die Mütter ihren Rechtsanspruch und die Souveränität eines einzigen höchsten Monarchen wäre zerstört.

Wenn aber „Ehre deinen Vater und Mutter“ etwas von politischer Macht völlig verschiedenes beinhaltet, was es in der Tat tut, dann liegt Gebot außerhalb der sachgerechten Argumentation unseres Autors und ist für seinen Zweck belanglos.

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TToG I § 63

John Locke: Two Treatises of Government

§ 63. I agree with our author that the title to this honor is vested in the parents by nature, and is a right which accrues to them by their having begotten their children, and God by many positive declarations has confirmed it to them: I also allow our authors rule that in grants and gifts, that have their original from God and nature, as the power of the father, (let me add and mother, for whom God hath joined together, let no man put asunder) no inferior power of men can limit, nor make any law of prescription against them, Observations, 158.

So that the mother having, by this law of God, a right to honor from her children, which is not subject to the will of her husband, we see this absolute monarchical power of the father can neither be founded on it, nor consist with it; and he has a power very far from monarchical, very far from that absoluteness our author contends; when another has over his subjects the same power he hath, and by the same title: And therefore he cannot forbear saying himself that he cannot see how any mans children can be free from subjection to their parents, p. 12. which, in common speech, I think, signifies mother as well as father; or if parents here signifies only father, it is the first time I ever yet knew it to do so, and by such an use of words one may say anything.

§ 63. Ich stimme unserem Autor zu: Der Anspruch auf diese „Ehre“ kommt von Natur den Eltern zu. Dieses Recht erwächst aus dem Umstand, die Kinder gezeugt zu haben und ist von Gott durch viele positive Erklärungen bestätigt worden. Ich bestätige auch die Lehre unseres Autors, „Gewähr und Schenkungen, die ihren Ursprung in Gott und der Natur haben, wie die Macht des Vaters dürfen“ – („und der Mutter“, darf ich ergänzen, denn was Gott vereint hat, darf der Mensch nicht trennen) – „durch keine geringere menschliche Macht beschränkt, noch ein Verjährungsgesetz gegen sie erlassen werden.“ (O. 158).

Sofern also die Mutter nach diesem Gesetz ein Recht auf Ehrfurcht der Kinder hat, welches dem Willen ihres Gatten nicht unterworfen ist, so folgt daraus: „Diese absolute königliche Macht des Vaters“ ist weder darauf gegründet, noch passt sie damit zusammen.

Er hat eine Macht, die weit entfernt ist, monarchisch zu sein. Weit entfernt von jener Absolutheit, für die unser Autor eintritt, solange ein anderer gegenüber Untergeordneten die gleiche Macht durch den gleichen Rechtsanspruch besitzt. Von daher kann auch unser Autor nicht umhin Höchstselbst zu bemerken: „Ich kann nicht erkennen, wie Kinder von Unterordnung gegenüber den Eltern frei sein sollten.“ S. 12. Ich habe den Verdacht, in Alltagssprache bedeutet das ebenso gut „Mutter“ wie „Vater“. Sollte „Eltern“ hier nur „Vater“ bedeuten, so wäre das meines Wissens zum ersten Mal der Fall und mit einem solchen Sprachgebrauch könnte man eigentlich alles sagen.

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TToG I § 51

John Locke: Two Treatises of Government

§ 51. Grotius tells us not here how far this jus in liberos, this power of parents over their children extends; but our author, always very clear in the point, assures us, it is supreme power and like that of absolute monarchs over their slaves, absolute power of life and death.

He that should demand of him, how, or for what reason it is, that begetting a child gives the father such an absolute power over him, will find him answer nothing:

We are to take his word for this, as well as several other things; and by that the laws of nature and the constitutions of government must stand or fall. Had he been an absolute monarch, this way of talking might have suited well enough; pro ratione voluntas might have been of force in his mouth; but in the way of proof or argument is very unbecoming, and with little advantage his plea for absolute monarchy.

Sir Robert has too much lessened a subject’s authority to leave himself the hopes of establishing anything by his bare saying it; one slave’s opinion without proof is not of weight enough to dispose of the liberty and fortunes of all mankind. If all men are not, as I think they are, naturally equal, I am sure all slaves are; and then I may without presumption oppose my single opinion to his; and be confident that my saying, that begetting of children makes them not slaves to their fathers, as certainly sets all mankind free, as his affirming the contrary makes them all slaves.

But that this position, which is the foundation of all their doctrine, who would have monarchy to be jure divino, may have all fair play, let us hear what reasons others give for it, since our author offers none.

§ 51. Grotius gibt keinen Hinweis, wie weit dieses „jus in liberos“, diese Macht der Eltern über ihre Kinder reicht. Wie stets auch in diesem Punkt sehr aufgeklärt, versichert unser Autor, es sei die höchste Macht und genau wie bei absoluten Monarchen über ihre Sklaven, absolute Macht über Leben und Tod.

Fragt man ihn, wie und aus welchem Grund es dazu komme, die Zeugung eines Kindes gäbe dem Vater eine solche absolute Macht gibt, wird keine Antwort von erhalten:

Dafür wie für vieles andere muss sein Wort genügen, mit welchem Naturgesetze und Staatsverfassungen zwingend stehen oder fallen. Wäre er ein absoluter Monarch gewesen, wäre diese Redeweise womöglich angebracht und „pro ratione voluntas“14 aus seinem Mund bindend gewesen. Als Beweis oder Argument taugt sie jedoch nichts und wird seiner Verteidigung der absoluten Monarchie wenig förderlich sein.

Sir Robert hat die Würde eines Untertanen zu sehr herabgesetzt, als dass ihm Hoffnung bliebe, durch sein blankes Wort etwas nachweisen zu können. Eine unbeweisbare Meinung eines einzigen Sklaven hat nicht Gewicht genug, die Freiheit und das Glück der gesamten Menschheit zu beseitigen.

Sollten die Menschen nicht von Natur gleich sein, und ich bin überzeugt, sie sind es, dann sind mit Sicherheit alle Sklaven gleich. Deshalb ist mir gestattet ohne jede Anmaßung meine einzelne Meinung der seinigen gegenüberstellen. Im Vertrauen darauf, meine Behauptung, „die Zeugung der Kinder macht sie nicht zu Sklaven ihrer Väter“ gibt der ganzen Menschheit ebenso gewiss Freiheit, wie seine Behauptung des Gegenteils sie alle zu Sklaven macht.

Damit diesem Lehrsatz, der die Grundlage der Doktrin aller derjenigen bildet, welche die Monarchie als „jure divino“ bestehend erklären wollen, mit Fairness begegnet werde, hören wir uns an, welche Grunde andere dafür angeben, wenn schon unser Autor selbst keine Gründe dafür vortragen kann.

14″pro ratione voluntas“ = dem Willen der Vernunft entsprechend

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TToG I § 49

John Locke: Two Treatises of Government

§ 49. This I am sure: If our author will have this text to be a grant, the original grant of government, political government, he ought to have proved it by some better arguments than by barely saying, that thy desire shall be unto thy husband, was a law whereby Eve, and all that should come of her, were subjected to the absolute monarchical power of Adam and his heirs.

Thy desire shall be to thy husband, is too doubtful an expression, of whose signification interpreters are not agreed, to build so confidently on, and in a matter of such moment, and so great and general concernment:

But our author, according to his way of writing, having once named the text, concludes presently without any more ado, that the meaning is as he would have it. Let the words rule and subject be but found in the text or margent, and it immediately signifies the duty of a subject to his prince; the relation is changed, and though God says husband, Sir Robert will have it king;

Adam has presently absolute monarchial power over Eve, and not only over Eve, but all that should come of her, though the scripture says not a word of it, nor our author a word to prove it. But Adam must for all that be an absolute monarch and so down to the end of the chapter. And here I leave my reader to consider, whether my bare saying, without offering any reasons to evince it, that this text gave not Adam that absolute monarchial power, our author supposes, be not sufficient to destroy that power, as his bare assertion is to establish it, since the text mentions neither prince nor people, speaks nothing of absolute or monarchial power, but the subjection of Eve to Adam, a wife to her husband.

And he that would trace our author so all through, would make a short and sufficient answer to the greatest part of the grounds he proceeds on, and abundantly confute them by barely denying; it being a sufficient answer to assertions without proof, to deny them without giving a reason. And therefore should I have said nothing but barely denied, that by this text the supreme power was settled and founded by God himself, in the fatherhood, limited to monarchy, and that to Adam’s person and heirs, all which our author notably concludes from these words, as may be seen in the same page, Observations, 244., it had been a sufficient answer:

Should I have desired any sober man only to have read the text, and considered to whom, and on what occasion it was spoken, he would no doubt have wondered how our author found out monarchial absolute power in it, had he not had an exceeding good faculty to find it himself, where he could not show it others.

And thus we have examined the two places of scripture, all that I remember our author brings to prove Adams sovereignty, that supremacy, which he says, it was Gods ordinance should be unlimited in Adam, and as large as all the acts of his will, Observations, 254. viz. Gen. I. 28., and Gen. III. 16., one whereof signifies only the subjection of the inferior ranks of creatures to mankind, and the other the subjection that is due from a wife to her husband, both far enough from that which subjects owe the governors of political societies.

§ 49. Da bin ich sicher: Wollte unser Autor diesen Text einer Gewähr, ja der ursprünglichen Gewähr von Herrschaft schlechthin, von politischer Herrschaft, machen, hätte er mit besseren Argumenten den Beweis antreten sollen, als einfach zu behaupten: „Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein“ sei ein Gesetz Gottes, durch welches Eva und „alle, die von ihr kommen“, einer absoluten, königlichen Macht Adams und seiner Nachkommen unterworfen wurden.

„Dein Wille soll Deinem Mann untergeordnet sein“ ist ein viel zu zweifelhafter Ausdruck, über dessen Bedeutung selbst die Interpreten kaum einig sind. Schon gar nicht um bei einem Thema von solcher Wichtigkeit, von derart großem allgemeinen Interesse, so vertrauensvoll darauf zu bauen.

Kaum dass unser Autor den Text genannt hat, folgert er nach gewohnter Methode sofort und ohne viele Umschweife, der Sinn sei gerade so, wie er ihn benötigt. Ob Worte wie „herrschen“ oder „Untertan“ nun im Text oder im Anhang gefunden werden: Sofort bedeutet es unter Abänderung der ursprünglichen Beziehung, die Pflicht eines Untertanen gegen einen Fürsten.

Obwohl Gott selbst „Ehegatte“ sagt, macht Sir Robert „König“ daraus. Adam hat gar keine andere Möglichkeit als absoluter Monarch mit Macht über Eva, nicht nur über Eva, sondern auch „über alle, die von ihr kommen werden“. Der Heiligen Schrift zum Trotz, die kein Wort davon erwähnt und unser Autor ebenso einen Beweis vorlegt. Aber Adam muss in jedem Fall ein absoluter Monarch sein und so weiter und so fort bis zum Ende des Kapitels. Hier lege ich meinen Lesern eine Frage vor:

Sollte ich, ohne Beweisgründe vorzulegen, einfach mal behaupten, dieser Text verleihe Adam gar keine „absolute monarchische Macht“, wie unser Autor annimmt, reicht das eigentlich nicht ebenso aus, besagte Macht zu vernichten, wie seine pure Behauptung, sie zu errichten?

Der Text erwähnt weder „Fürst“ noch „Volk“, spricht keine Silbe von „absoluter“ oder „monarchischer“ Macht, sondern dreht sich um die Unterordnung Evas unter Adam, einer Frau unter ihren Gatten. Wer sich unserem Autor bis ans Ende an die Fersen heftet, könnte auf den Großteil der Gründe, auf die er sich stützt, eine kurze und ausreichende Antwort geben und sie mehr als nur widerlegen, indem er sie einfach leugnet. Schlicht, weil auf unbewiesene Behauptungen als hinlängliche Antwort genügt, sie ohne Angabe von Gründen zu verneinen.

Es wäre deshalb eine ausreichende Antwort gewesen, hätte ich auf weitere Worte verzichtet, einfach nur geleugnet, durch diesen Text sei „die höchste Macht durch Gott selbst auf der Vaterschaft begründet, auf die Monarchie beschränkt und diese allein Adam und seinen Erben erteilt worden“. Das folgert unser Autor, (wie auf derselben Seite O. 244 nachlesbar) allen Ernstes aus diesen Worten.

Hätte ich einen vernunftbegabten Menschen aufgefordert, den Text zu lesen und abzuwägen, an wen bei welcher Gelegenheit er gerichtet wurde, er hätte zweifellos gestaunt, wie unser Autor absolute Macht darin entdecken konnte, wäre er nicht mit derart außerordentlichem Talent gesegnet, diese Macht zu finden, wo er es anderen aufzuzeigen nicht in der Lage ist. Daher haben wir die beiden Schriftstellen
untersucht, die alles sind, soweit ich mich erinnere, was unser Autor als Beweis für jene „Souveränität Adams“ vorbringt, jene „höchste Macht“, von der er behauptet, „sie sollte auf Gottes Verordnung unbeschränkt in Adam ruhen und ebenso weitumfassend sein wie alle Akte seines Willens“ O. 254. in Gen. I. 28., und Gen. III. 16.

Von denen nämlich die eine nur die Unterordnung der niedrigeren Geschöpfe unter den Menschen bezeichnet, die andere die Unterordnung die eine Ehefrau Ihrem Ehemann schuldet. Beides weit genug entfernt von allem, was Untertanen den Regierenden politischer Gesellschaften schuldig sein könnten.

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