Schlagwort-Archive: Gesetz

TToG I § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. It might reasonably be asked here, how come children by this right of possessing, before any other, the properties of their parents upon their decease? For it being personally the parents, when they die, without actually transferring their right to another, why does it not return again to the common stock of mankind?

It will perhaps be answered, that common consent hath disposed of it to their children. Common practice, we see indeed, does so dispose of it; but we cannot say, that it is the common consent of mankind; for that hath never been asked, nor actually given; and if common tacit consent hath established it, it would make but a positive, and not a natural right of children to inherit the goods of their parents: But where the practice is universal, it is reasonable to think the cause is natural.

The ground then I think to be this. The first and strongest desire God planted in men, and wrought into the very principles of their nature, being that of self-preservation, that is the foundation of a right to the creatures for the particular support and use of each individual person himself. But, next to this, God planted in men a strong desire also of propagating their kind, and continuing themselves in their posterity; and this gives children a title to share in the property of their parents, and a right to inherit their possessions.

Men are not proprietors of what they have, merely for themselves; their children have a title to part of it, and have their kind of right joined with their parents, in the possession which comes to be wholly theirs, when death, having put an end to their parents use of it, hath taken them from their possessions; and this we call inheritance: Men being by a like obligation bound to preserve what they have begotten, as to preserve themselves, their issue come to have a right in the goods they are possessed of.

That children have such a right, is plain from the laws of God; and that men are convinced that children have such a right, is evident from the law of the land; both which laws require parents to provide for their children.

§ 88. Es mag vernünftig sein zu fragen, wie Kinder zu dem Recht kommen, beim Tod der Eltern deren Besitz vor jeglicher anderer Person in eigenen Besitz zu nehmen? Es ist ja schließlich persönlicher Besitz der Eltern. Weshalb fällt er dann, wenn sie sterben ohne de facto ihr Besitzrecht auf einen anderen übertragen zu haben, nicht in den gemeinsamen Besitz der Menschheit zurück?

Man wird vielleicht antworten, dass Gemeinsinn zu Gunsten der Kinder darüber verfügt. Und in der Tat, der Brauch darüber verfügt in dieser Weise, aber wir können nicht sagen, dass dies mit allgemeiner Zustimmung geschieht. Denn diese ist nie eingeholt, noch de facto je gegeben worden. Wenn aber stillschweigende Zustimmung den Brauch allgemein billigen würde, so bestünde das Erbrecht nur als positives, gesetztes keinesfalls aber als natürliches Recht der Kinder, den Besitz der Eltern zu erben.

Wenn aber ein Brauch weithin verbreitet ist, darf mit Recht angenommen werden, dass die Ursache eine natürliche ist. Die Grundlage, glaube ich, ist diese: Der erste und stärkste Trieb, welchen Gott den Menschen eingepflanzt und zum eigentlichen Element ihrer Natur gemacht hat, ist der Selbsterhalt. Durch ihn ist die Begründung für ein Recht auf die Mitgeschöpfe zum persönlichen Unterhalt und Nutzen jeder individuellen Person gegeben.

Direkt danach hat Gott den Menschen auch einen starken Trieb gegeben, seine Gattung zu verbreiten und sich in den Nachkommen fortzusetzen. Genau deshalb haben die Kinder einen Anspruch, an dem Besitz ihrer Eltern teilzuhaben, und ein Recht, ihr Besitztum zu erben. Die Menschen sind nicht nur um ihrer selbst willen Besitzer dessen, was sie besitzen. Ihre Kinder haben Anspruch auf einen Anteil und vereinigen ihre Art von Recht an dem Besitz mit demjenigen ihrer Eltern.

Welcher ganz und gar zu Ihrem wird, sobald der Tod der Benutzung des Besitzes seitens der Eltern ein Ende setzt und sie von dem Besitz trennt. Das nennen wir Erbschaft. Da die Menschen durch eine gegenseitige Verpflichtung gebunden sind, diejenigen, die sie gezeugt haben ebenso zu erhalten, wie sie sich selbst erhalten, kommen auch ihre Abkömmlinge zu einem Recht an den Gütern, die sie besitzen.

Es ergibt sich klar aus den Geboten Gottes, dass Kinder ein solches Recht haben und das die Menschen auch überzeugt sind, dass Kinder ein solches Recht haben, beweisen die weltlichen Gesetze: Alle diese Gesetze verlangen von den Eltern, für ihre Kinder zu sorgen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 81

CHAPTER IX

Monarchy by Inheritance from Adam

§ 81. Though it be never so plain, that there ought to be government in the world, nay, should all men be of our author’s mind, that divine appointment had ordained it to be monarchical; yet, since men cannot obey anything, that cannot command; and ideas of government in the fancy, though never so perfect, though never so right, cannot give laws, nor prescribe rules to the actions of men; it would be of no behoof for the settling of order, and establishing of government in its exercise and use amongst men, unless there were a way also taught how to know the person, to whom it belonged to have this power, and exercise this dominion over others.

It is in vain then to talk of subjection and obedience without telling us whom we are to obey: For were I never so fully persuaded that there ought to be magistracy and rule in the world; yet I am nevertheless at liberty still, till it appears who is the person that hath right to my obedience; since, if there be no marks to know him by, and distinguish him that hath right to rule from other men, it may be myself, as well as any other.

And therefore, though submission to government be every one’s duty, yet since that signifies nothing but submitting to the direction and laws of such men as have authority to command, it is not enough to make a man a subject, to convince him that there is a regal power in the world; but there must be ways of designing, and knowing the person to whom this regal power of right belongs:

And a man can never be obliged in conscience to submit to any power, unless he can be satisfied who is the person who has a right to exercise that power over him. If this were not so, there would be no distinction between pirates and lawful princes; he that has force is without any more ado to be obeyed, and crowns and scepters would become the inheritance only of violence and rapine. Men too might as often and as innocently change their governors, as they do their physicians, if the person cannot be known who has a right to direct me, and whose prescriptions I am bound to follow.

To settle therefore men’s consciences, under an obligation to obedience, it is necessary that they know not only, that there is a power somewhere in the world, but the person who by right is vested with this power over them.

Kapitel 9

Monarchie als Erbfolge seit Adam

John Locke: Two Treatises of Government

§ 81. Wenn es auch noch so klar ist, das es eine Regierung in der Welt geben muss, selbst wenn alle Menschen der Vorstellung unseres Autors beipflichten, das göttliche Anordnung bestimmt hat, einer Monarchie anzugehören, so können Menschen doch nicht einer Sache gehorchen, die nicht befehlen kann.

Vorstellungen von einer Regierung in der Phantasie, mögen sie noch so vollkommen, noch so richtig sein, können weder Gesetze erlassen, noch den Handlungen der Menschen Regeln vorschreiben. Deshalb kann auch keine Erkenntnis über Ordnung und Einsetzung einer Regierung betreffend deren Ausübung und Anwendung unter den Menschen, je von Nutzen sein, wenn nicht auch der Weg gezeigt wurde, die Person zu erkennen, der es zukommt dieses Recht zu besitzen und diese Herrschaft über andere auszuüben.

Es ist deshalb sinnfrei von Unterordnung und Gehorsam zu reden, ohne uns denjenigen zu benennen, dem wir zu gehorchen haben. Selbst wenn ich auch noch so fest überzeugt bin, das es Obrigkeit und Regierung in der Welt geben muss, so bin ich doch nichtsdestoweniger in Freiheit, bis geklärt ist, wer die Person ist, die das Recht auf meinen Gehorsam hat.

Solange es keine Merkmale gibt, an denen wir einen rechtmäßig Herrschenden erkennen und von anderen eindeutig unterscheiden können, kann ich selbst dieses für mich behaupten wie jeder andere. Gehorsam gegen die Regierung ist jedermanns Pflicht; da das aber nichts anderes bedeutet als Unterordnung unter die Leitung und Gesetzgebung derjenigen Menschen, denen die Macht zugestanden wurde Gefolgschaft zu verlangen, reicht es noch lange nicht, um einen Menschen zum Untertanen zu erklären oder ihm nachhaltig einzureden, es gebe eine königliche Macht in der Welt.

Nein, es muss auch Wege geben, die Person, welcher diese angeblich königliche Macht rechtmäßig gehört, zu bestimmen und zu erkennen. Das Gewissen kann nie gezwungen werden, sich einer Macht zu unterwerfen, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, wer die Person ist, die ein Recht hat, diese Macht auszuüben.

Wäre dies anders, so gäbe es keinen Unterschied zwischen Räubern, Piraten und rechtmäßigen Fürsten.

Den Stärkeren müsste ohne Widerspruch gehorcht werden. Sämtliche Kronen und Zepter wären ein Erbe allein von Macht und Raub. Die Menschen könnten die Regierenden ebenso oft und vollkommen ungestraft austauschen, wie man den Arzt wechselt, wenn niemand die Person kennt, die ein Recht hat ihn zu leiten und deren Vorschriften zu befolgen man bestens beraten ist. Um deshalb das Gewissen der Menschen bei der Verpflichtung zum Gehorsam zu beruhigen, müssen sie in jedem Fall beides wissen: Dass es irgendwo in der Welt eine Macht gibt sowie die Person bekannt sein muss, die rechtmäßig mit dieser Macht über sie bekleidet ist.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 64

John Locke: Two Treatises of Government

§ 64. By our author’s doctrine, the father, having absolute jurisdiction over his children has also the same over their issue; and the consequence is good, were it true, that the father had such a power: And yet I ask our author whether the grandfather, by his sovereignty, could discharge the grandchild from paying to his father the honor due to him by the fifth commandment.

If the grandfather hath by right of fatherhood sole sovereign power in him, and that obedience which is due to the supreme magistrate, be commanded in these words, honor thy father, it is certain the grandfather might dispense with the grandson’s honoring his father, which since it is evident in common sense he cannot, it follows from hence, that honor thy father and mother, cannot mean an absolute subjection to a sovereign power, but something else.

The right therefore which parents have by nature, and which is confirmed to them by the fifth commandment, cannot be that political dominion which our author would derive from it: For that being in every civil society supreme somewhere, can discharge any subject from any political obedience to any one of his fellow subjects. But what law of the magistrate can give a child liberty, not to honor his father and mother? It is an eternal law, annexed purely to the relation of parents and children, and so contains nothing of the magistrate’s power in it, nor is subjected to it.

§ 64. Nach der Lehre unseres Autors hat der Vater, da er die absolute Befugnis zur Rechtsprechung über seine Kinder besitzt, die gleiche Macht auch über deren Nachkommen. Diese Folgerung wäre richtig, träfe es zu, dass der Vater eine solche Macht besitzt. Deshalb frage ich jetzt unseren Autor, ob der Großvater Dank seiner Überoberallmacht dem Enkel erlassen darf, dessen Vater die nach dem fünften Gebot schuldige Ehrerbietung zu erweisen?

Wäre der Großvater durch das „Recht der Vaterschaft“ allein mit souveräner Macht bekleidet und jeglicher der höchsten Obrigkeit schuldige Gehorsam durch die Worte „Ehre deinen Vater“ befohlen, so dürfte der Großvater sicherlich auch den Enkel von der Ehrfurcht gegen dessen Vater entbinden.

Da aber jeder einfache Gebrauch der Vernunft uns klar sagt, er dürfe dies nicht, so kann mit „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ unmöglich eine absolute Unterwerfung unter souveräne Macht gemeint sein, sondern notwendigerweise etwas Anderes.

Das Recht, das die Eltern von Natur aus haben und welches ihnen durch das fünfte Gebot bestätigt wurde, kann sich auf keine politische Herrschaft erstrecken, so gern unser Autor diese auch davon ableiten möchte. Da diese in jeder bürgerlichen Gesellschaft irgendwo die höchste Macht bedeutet, darf sie auch einen jeden Untergeordneten vom politischen Gehorsam gegen einen seiner Mitbürger lossprechen. Aber welches
Gesetz einer Obrigkeit vermag einem Kind die Freiheit zu geben, „seinen Vater und Mutter nicht zu ehren“? Es ist ein ewiges, einzig und allein mit dem Verhältnis zwischen Eltern und Kindern verknüpftes Gesetz, enthält nichts von obrigkeitlicher Macht, noch ist es dieser unterworfen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 58

John Locke: Two Treatises of Government

§ 58. Thus far can the busy mind of man carry him to a brutality below the level of beasts, when he quits his reason, which places him almost equal to angels. Nor can it be otherwise in a creature, whose thoughts are more than the sands, and wider than the ocean, where fancy and passion must needs run him into strange courses, if reason, which is his only star and compass be not that he steers by.

The imagination is always restless, and suggests variety of thoughts, and the will, reason being laid aside, is ready for every extravagant project; and in this state, he that goes farthest out of the way, is thought fittest to lead, and is sure of most followers:

And when fashion hath once established what folly or craft began, custom makes it sacred, and if will be thought impudence, or madness, to contradict or question it. He that will impartially survey the nations of the world, will find so much of their religions, governments and manners, brought in and continued amongst them by these means, that he will have but little reverence for the practices which are in use and credit amongst men; and will have reason to think, that the woods and forests, where the irrational untaught inhabitants keep right by following nature, are fitter to give us rules, than cities and palaces, where those that call themselves civil and rational, go out of their way, by the authority of example.

If precedents are sufficient to establish a rule in this case, our author might have found in holy writ children sacrificed by their parents, and this amongst the people of God themselves: The Psalmist tells us, Psal.CVI.38., they shed innocent blood, even the blood of their sons and of their daughters, whom they sacrificed unto the idols of Canaan.

But God judged not of this by our author’s rule, nor allowed of the authority of practice against his righteous law; but as it follows there, the land teas polluted with blood; therefore teas the wrath of the Lord kindled against his people, insomuch that he abhorred his own inheritance. The killing of their children, though it were fashionable, was charged on them as innocent blood, and so had in the account of God the guilt of murder, as the offering them to idols had the guilt of idolatry.

§. 58 Sobald der Mensch die Vernunft abstreift, die ihn nahezu den Engeln gleichstellt, bringt sein umtriebiger Geist ihn zu einer Wildheit und Rohheit, die weit unter dem Niveau der Tiere steht. Wie sollte es auch anders sein in einem Wesen, dessen Gedanken zahlreicher sind als Sandkörner und weiter als der Ozean, das Phantasie und Leidenschaft unvermeidlich auf Irrwege leiten, wenn die Vernunft, sein einziger Leitstern, es nicht steuert.

Die Einbildung ruht nie und erzeugt unendlich Gedanken. Sobald die Vernunft kalt gestellt wurde, ist der Wille offen für jeden extravaganten Einfall. Ein Zustand indem der, welcher den Mittelweg am weitesten verlässt für am geeignetsten gehalten wird, die Führung zu übernehmen. Und dabei sicher sein kann die meisten die meisten Anhänger zu haben.

Hat ein Trend erst einmal gefestigt, was Torheit und Betrug begonnen, heiligt es Gewohnheit. Widerspruch oder Zweifel, werden als unklug und verrückt gelten.
Wer unvoreingenommen die Völker der Welt betrachtet, wird in ihren Religionen, Regierungen und Sitten so vieles erkennen, was auf diese Weise eingebracht und beibehalten worden ist. Ihm wird nur wenig Achtung vor den Gebräuchen bleiben, die von Menschen geachtet und ausgeübt werden. Die Idee, Wald und Wildnis seien geeigneter, uns Vorschriften zu geben, dort wo die vernunftlosen, ungebildeten Bewohner der Natur folgend auf dem richtigen Weg bleiben, ist wohl berechtigter, als die der Städte und Paläste, in denen sich diejenigen selbst gebildet und vernünftig nennen, die unter dem Bann des Beispiels ihre Bahn verlassen.

Wenn Präzedenzfälle ausreichen, um Regeln zu setzen, dann hätte unser Autor in der Heiligen Schrift, sogar vom Volk Gottes, Hinweise auf Kindesopferungen durch die Eltern finden können. Der Psalmist sagt uns Psal. CVI. 38., „Und vergossen unschuldig Blut, das Blut ihrer Söhne und Töchter, die sie opferten den Götzen Kanaans“. Gott urteilte darüber weder nach der Regel unseres Autors, noch gestattete er dem Bann dieser Sitte, sich über sein gerechtes Gesetz zu stellen. Weiter heißt es: „Das Land war befleckt. Da ergrimmte der Zorn des Herrn über sein Volk und er gewann Grauen vor seinem Erbe.“ Das Töten der Kinder wurde ihnen, obwohl es üblich war, als unschuldiges Blut zur Last gelegt und galt in der Rechnung Gottes als Mord, genau wie es Götzendienst war, wenn sie den Götzen Kinder opferten.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 47

John Locke: Two Treatises of Government

§ 47. Farther it is to be noted, that these words here of Gen.III.10. which our author calls the original grant of government, were not spoken to Adam, neither indeed was there any grant in them made to Adam, but a punishment laid upon Eve: And if we will take them as they were directed in particular to her, or in her, as their representative to all other women, they will at most concern the female sex only, and import no more, but that subjection they should ordinarily be in to their husband:

But there is here no more law to oblige a woman to such subjection, if the circumstances either of her condition, or contract with her husbands, should exempt her from it, than there is, that she should bring forth her children in sorrow and pain, if there could be found a remedy for it, which is also a part of the same curse upon her: For the whole verse runs thus, unto the woman he said, I will greatly multiply thy sorrow and thy conception; in sorrow thou shalt bring forth children, and thy desire shall be to thy husband, and he shall rule over thee.

It would, I think, have been a hard matter for anybody but our author to have found out a grant of monarchical government to Adam in these words, which were neither spoke to, nor of him: Neither will anyone, I suppose, by these words, think the weaker sex, as by a law, so subjected to the curse contained in them, that it is their duty not to endeavor to avoid it. And will anyone say, that Eve, or any other woman, sinned, if she were brought to bed without those multiplied pains God threatens her here with?

Or that either of our queens, Mary or Elisabeth, had they married any of their subjects, had been by this text, put into a political subjection to him?

Or that he thereby should have had monarchical rule over her? God, in this text, gives not, that I see, any authority to Adam over Eve, or to men over their wives, but only foretells what should be the woman’s lot, how by his providence he would order it so, that she should be subject to her husband, as we see that generally the laws of mankind and customs of nations have ordered it so; and there is, I grant, a foundation in nature for it.

§ 47. Zu beachten ist ferner: Die Worte in Gen III.16, die unser Autor „originäre Gewähr von Herrschaft“ nennt, waren gar nicht an Adam gerichtet. Mit ihnen wurde Adam rein gar nichts verliehen. Eva wurde hier eine Strafe auferlegt. Soweit wir sie als insbesondere an Eva gerichtet betrachten, wie sie es tatsächlich sind, oder an sie als Repräsentantin aller Frauen, betreffen sie höchstens das ganze weibliche Geschlecht.

Sie haben keine andere Bedeutung als die Unterordnung, in der sie sich normalerweise ihren Männern gegenüber befinden. In den Worten ist aber kein weitergehendes Gesetz vorhanden, eine Frau zu solcher Unterordnung zu zwingen, selbst sofern weder ihre Stellung oder der Vertrag mit dem Gatten sie davon ausnehmen, als etwa, sie soll „ihre Kinder mit Schmerzen gebären“, selbst wenn ein Mittel dagegen gefunden wird, denn dies ist Teil ihres Fluchs. Der gesamte Vers lautet: „Ich will Dir viele Schmerzen schaffen, wenn du schwanger wirst. Du sollst mit Schmerzen Kinder gebären. Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein und er soll Dein Herr sein“.

Ich bin mir sicher, für jeden anderen außer unserem Autor wäre es ein hartes Stück, in diesen Worten, die weder an Adam gerichtet noch von ihm verkündet wurden, „eine Gewähr monarchischer Macht an Adam“ zu entdecken. Auch glaube ich kaum, jemand würde auf die Idee kommen, das schwächere Geschlecht sei durch diese Worte, einem Gesetz gleich, dem darin enthaltenen Fluch so sehr ausgesetzt, dass es nicht einmal versuchen dürfe, ihm zu entgehen.

Will etwa jemand behaupten, Eva oder sonst eine Frau beginge eine Sünde, wenn sie ohne jene vielfältigen Schmerzen, mit denen Gott sie bestraft, entbunden wird?

Oder etwa eine unserer Königinnen, Maria oder Elisabeth, sei durch diesen Text in politische Unterordnung gelangt, weil sie einen ihrer Untertanen geheiratet hatte?

Beziehungsweise er hätte dadurch eine monarchische Herrschaft über sie erlangt?

Gott verleiht, sowie ich das sehe, in diesem Text keinerlei Autorität für niemanden, weder Adam über Eva, noch Männern über ihre Frauen. Er sagt schlicht voraus, wie die folgende Rolle der Frauen gestaltet wird. Wie er es durch seine Fürsorge einrichten wird, dass sie sich ihren Gatten unterordnen. In der Tat sehen wir: Die Gesetze der Menschheit und die Sitten der Völker haben es allgemein so geordnet. Eine Begründung dafür liegt, wie ich einräume, in der Natur.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 37

John Locke: Two Treatises of Government

§ 37. But our author says, Noah was the sole heir of the world; why should it be thought that God would disinherit him of his birthright? Heir, indeed, in England, signifies the eldest son, who is by the law of England to have all his father’s land; but where God ever appointed any such heir of the world, our author would have done well to have showed us; and how God disinherited him of his birthright, or what harm was done him if God gave his sons a right to make use of a part of the earth for the support of themselves and families, when the whole was not only more than Noah himself, but infinitely more than they all could make use of, and the possessions of one could not at all prejudice, or, as to any use, streighten that of the other.

§ 37. Aber unser Autor sagt: „Noah war alleiniger Erbe der Welt. Warum soll man annehmen, Gott habe ihn seines Geburtsrechts berauben wollen?“ Erbe ist in England in der Tat die Bezeichnung für den ältesten Sohn, der nach englischem Gesetz bestimmt ist, das ganze Land seines Vaters zu besitzen. Unser Autor würde folglich gut daran getan haben, uns zu zeigen, wo Gott jemanden zum Erben der Welt ernannt hat. Wie „Gott ihn seines Geburtsrechts beraubte“ oder welcher Schaden ihm zugefügt wurde, als Gott auch seinen Söhnen das Recht gab, einen Teil der Erde zum eigenen oder der Familien Unterhalt zu nutzen, da das Gesamte nicht nur mehr war als Noah selbst, sondern unendlich viel mehr als sie alle zusammen nutzen konnten. Der Besitz des einen hätte bei egal welcher Nutzung, den des anderen in keiner Weise schädigen oder beeinträchtigen können.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt