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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 8, Absatz 8

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 8, Absatz 8,

And he must confess himself a stranger to England that thinks that meats and habits, that places and times of worship etc., would not be as sufficient occasion of hatred and quarrels amongst us, as leeks and onions and other trifles described in that satire by Juvenal was amongst them, and be distinctions able to keep us always at a distance, and eagerly ready for like violence and cruelty as often as the teachers should alarm the consciences of their zealous votaries and direct them against the adverse party.

Wer denkt, dass Essensgewohnheiten, Sitten, Gebräuche, Termine und Ort für Gottesdienste und dergleichen bei uns keinen wenigstens genauso ausreichenden Anlass für Hasstiraden und Streitereien bieten, wie es für Lauch, Zwiebeln und andere Lappalien in Juvenals Satire unter den Römern beschrieben steht, und wer ferner denkt, solche Unterschiede wären in der Lage beständig von uns fern zu halten, solange wir ohne Unterlass bereit sind Gewalt und Grausamkeit zu akzeptieren, wann auch immer Demagogen das Bewusstsein ihrer eifernden Parteigänger aufstacheln und sie gegen die jeweils andere Partei ins Gefecht führen, der muss sich selbst als vollkommen Fremder in England bekennen.

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TToG II § 82

John Locke: Two Treatises of Government

§ 82. But the husband and wife, though they have but one common concern yet having different understandings, will unavoidably sometimes have different wills too; it therefore being necessary that the last determination, I. e. the rule, should be placed somewhere; it naturally falls to the man’s share, as the abler and the stronger. But this reaching but to the things of their common interest and property, leaves the wife in the full and free possession of what by contract is her peculiar right, and gives the husband no more power over her life than she has over his; the power of the husband being so far from that of an absolute monarch that the wife has in many cases a liberty to separate from him, where natural right, or their contract allows it: Whether that contract be made by themselves in the state of nature, or by the customs or laws of the country they live in; and the children upon such separation fall to the father or mother’s lot, as such contract does determine.

§ 82. Selbst wenn Mann und Frau nur ein gemeinsames Interesse haben, so haben sie unvermeidlicherweise, da jeder von ihnen unterschiedliche Auffassungen hat manchmal auch unterschiedlichen Willen. Das erfordert notwendigerweise, meine ich die Existenz einer letzten Instanz. Diese Aufgabe fällt naturgemäß dem Mann als dem Fähigeren und Stärkeren zu, erstreckt sich aber nur auf die Dinge des gemeinsamen Interesses und Besitzes. Der Frau lässt sie vollen und freien Besitz alles dessen, was durch Vertrag ihr besonderes Recht ist, und gewährt dem Gatten keine größere Macht über ihr Leben, als sie über das seinige besitzt. Die Macht des Gatten ist weit entfernt von der Macht eines absoluten Monarchen. Die Frau hat in vielen Fällen die Freiheit sich vom Mann zu trennen, wenn natürliches Recht oder ihr Vertrag es gestatten. Sei der Vertrag durch sie selbst im Naturzustand oder nach den Sitten oder Gesetzen des Landes in dem sie leben geschlossen sein. Die Kinder fallen bei einer solchen Trennung entweder dem Vater oder der Mutter zu, je nachdem der Vertrag es vorsieht.

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TToG I § 47

John Locke: Two Treatises of Government

§ 47. Farther it is to be noted, that these words here of Gen.III.10. which our author calls the original grant of government, were not spoken to Adam, neither indeed was there any grant in them made to Adam, but a punishment laid upon Eve: And if we will take them as they were directed in particular to her, or in her, as their representative to all other women, they will at most concern the female sex only, and import no more, but that subjection they should ordinarily be in to their husband:

But there is here no more law to oblige a woman to such subjection, if the circumstances either of her condition, or contract with her husbands, should exempt her from it, than there is, that she should bring forth her children in sorrow and pain, if there could be found a remedy for it, which is also a part of the same curse upon her: For the whole verse runs thus, unto the woman he said, I will greatly multiply thy sorrow and thy conception; in sorrow thou shalt bring forth children, and thy desire shall be to thy husband, and he shall rule over thee.

It would, I think, have been a hard matter for anybody but our author to have found out a grant of monarchical government to Adam in these words, which were neither spoke to, nor of him: Neither will anyone, I suppose, by these words, think the weaker sex, as by a law, so subjected to the curse contained in them, that it is their duty not to endeavor to avoid it. And will anyone say, that Eve, or any other woman, sinned, if she were brought to bed without those multiplied pains God threatens her here with?

Or that either of our queens, Mary or Elisabeth, had they married any of their subjects, had been by this text, put into a political subjection to him?

Or that he thereby should have had monarchical rule over her? God, in this text, gives not, that I see, any authority to Adam over Eve, or to men over their wives, but only foretells what should be the woman’s lot, how by his providence he would order it so, that she should be subject to her husband, as we see that generally the laws of mankind and customs of nations have ordered it so; and there is, I grant, a foundation in nature for it.

§ 47. Zu beachten ist ferner: Die Worte in Gen III.16, die unser Autor „originäre Gewähr von Herrschaft“ nennt, waren gar nicht an Adam gerichtet. Mit ihnen wurde Adam rein gar nichts verliehen. Eva wurde hier eine Strafe auferlegt. Soweit wir sie als insbesondere an Eva gerichtet betrachten, wie sie es tatsächlich sind, oder an sie als Repräsentantin aller Frauen, betreffen sie höchstens das ganze weibliche Geschlecht.

Sie haben keine andere Bedeutung als die Unterordnung, in der sie sich normalerweise ihren Männern gegenüber befinden. In den Worten ist aber kein weitergehendes Gesetz vorhanden, eine Frau zu solcher Unterordnung zu zwingen, selbst sofern weder ihre Stellung oder der Vertrag mit dem Gatten sie davon ausnehmen, als etwa, sie soll „ihre Kinder mit Schmerzen gebären“, selbst wenn ein Mittel dagegen gefunden wird, denn dies ist Teil ihres Fluchs. Der gesamte Vers lautet: „Ich will Dir viele Schmerzen schaffen, wenn du schwanger wirst. Du sollst mit Schmerzen Kinder gebären. Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein und er soll Dein Herr sein“.

Ich bin mir sicher, für jeden anderen außer unserem Autor wäre es ein hartes Stück, in diesen Worten, die weder an Adam gerichtet noch von ihm verkündet wurden, „eine Gewähr monarchischer Macht an Adam“ zu entdecken. Auch glaube ich kaum, jemand würde auf die Idee kommen, das schwächere Geschlecht sei durch diese Worte, einem Gesetz gleich, dem darin enthaltenen Fluch so sehr ausgesetzt, dass es nicht einmal versuchen dürfe, ihm zu entgehen.

Will etwa jemand behaupten, Eva oder sonst eine Frau beginge eine Sünde, wenn sie ohne jene vielfältigen Schmerzen, mit denen Gott sie bestraft, entbunden wird?

Oder etwa eine unserer Königinnen, Maria oder Elisabeth, sei durch diesen Text in politische Unterordnung gelangt, weil sie einen ihrer Untertanen geheiratet hatte?

Beziehungsweise er hätte dadurch eine monarchische Herrschaft über sie erlangt?

Gott verleiht, sowie ich das sehe, in diesem Text keinerlei Autorität für niemanden, weder Adam über Eva, noch Männern über ihre Frauen. Er sagt schlicht voraus, wie die folgende Rolle der Frauen gestaltet wird. Wie er es durch seine Fürsorge einrichten wird, dass sie sich ihren Gatten unterordnen. In der Tat sehen wir: Die Gesetze der Menschheit und die Sitten der Völker haben es allgemein so geordnet. Eine Begründung dafür liegt, wie ich einräume, in der Natur.

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