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TToG II § 140

John Locke: Two Treatises of Government

§ 140. It is true, governments cannot be supported without great charge, and it is fit everyone who enjoys his share of the protection should pay out of his estate his proportion for the maintenance of it. But still it must be with his own consent, I. e. the consent of the majority, giving it either by themselves, or their representatives chosen by them: For if anyone shall claim a power to representatives chosen on the people, by his own authority, and without such consent of the people, he thereby invades the fundamental law of property39, 57, and subverts the end of government: For what property have I in that, which another may by right take, when he pleases, to himself?

§ 140. Natürlich trifft es zu:

Regierungen können nicht ohne große Kosten unterhalten werden und dazu gehört, dass jeder, der seinen Teil des Schutzes genießt, aus seinem Ertrag im Verhältnis zum Staatshaushalt beiträgt.

Das darf aber nur mit seiner eigenen Zustimmung, damit meine ich Zustimmung der Mehrheit erfolgen, die jene entweder selbst oder durch ihre gewählten Vertreter erteilt. Sollte jemand die Macht in Anspruch nehmen durch eigene Autorität ohne Zustimmung der Bevölkerung Steuern festzulegen und zu erheben, verstößt er gegen das fundamentale Gesetz des Eigentums39,57 und wirft den Zweck der Regierung über den Haufen. Welches Eigentum kann ich an Gegebenheiten beanspruchen, die ein anderer rechtmäßig wann immer er will für sich vereinnahmen kann?

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

57At this point it is to remember the elements of Locke’s property: liberty, life and estate within the last one contains abilities, knowlegde and possessions. So unjust taxes do not invade the whole property but this special element named possession. Furthermore it is a fundamental and decisive mistake to judge any action of lawful government as invasion of peoples rights and properties. The tipping point is the mutual consent of the people on each administrative act of government given by majority. To call governmental activity anti-liberal and to pretend common populistic phrases like “lean state”, “small government”, less government = more freedom and to praise and preach for administrative withdrawal at favor of private and particular regulation is not liberal at all.

57An der Stelle ist es Zeit an die Elemente des Lockeschen Eigentums zu erinnern: Freiheit, Leben und Vermögen, wobei letzteres in Fähigkeiten, Fertigkeiten und Besitz zerfällt. Steuern beeinträchtigen das Eigentum an sich keineswegs, sondern betreffen lediglich das Element Besitz. Ferner fällt jeder einen fundamentalen und entscheidenden Denk-, besser gesagt Meinungs- und Glaubensfehler herein, der jede Handlung einer rechtmäßigen Regierung oder Verwaltung.

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TToG II § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. But government, into whatsoever hands it is put, being, as I have before showed, entrusted with this condition, and for this end, that men might have and secure their properties39; the Prince, or senate, however it may have power to make laws, for the regulating of property39 between the subjects one amongst another, yet can never have a power to take to themselves the whole, or any part of the subjects property without their own consent: For this would be in effect to leave them no property39 at all.

And to let us see, that even absolute power, where it is necessary, is not arbitrary by being absolute, but is still limited by that reason, and confined to those ends, which required it in some cases to be absolute, we need look no farther than the common practice of martial discipline: For the preservation of the army, and in it of the whole commonwealth, requires an absolute obedience to the command of every superior officer, and it is justly death to disobey or dispute the most dangerous or unreasonable of them;

but yet we see, that neither the sergeant, that could command a soldier to march up to the mouth of a cannon, or stand in a breach, where he is almost sure to perish, can command that soldier to give him one penny of his money; nor the general, that can condemn him to death for deserting his post, or for not obeying the most desperate orders, can yet, with all his absolute power of life and death, dispose of one farthing of that soldier’s estate, or seize one jot of his goods; whom yet he can command anything, and hang for the least disobedience; because such a blind obedience is necessary to that end, for which the commander has his power, viz. the preservation of the rest; but the disposing of his goods has nothing to do with it.

§ 139. Ich habe es oben aufgezeigt: In wessen Hände Regierung auch gelegt wird, sie wird unter der Voraussetzung und zu eben dem Zweck anvertraut, den Menschen die Möglichkeit zu geben, Eigentum39 zu haben und zu sichern. Ein Fürst oder Senat, so groß deren Macht auch sei Gesetze zur Regelung des Eigentums39 der Untertanen untereinander zu erlassen, haben nie die Macht, das einen Teil des Eigentums39 der Untertanen oder das Ganze ohne deren Zustimmung an sich zu nehmen. Denn das würde in Wahrheit bedeuten, ihnen überhaupt kein Eigentum39 zu lassen.

Um deutlich zu machen, dass selbst absolute Macht, falls überhaupt nötig, keine willkürliche weil absolute Macht ist, sondern noch immer durch den Grund begrenzt und auf die Zwecke beschränkt, die manche Fälle erfordern, um Macht absolut zu machen, müssen wir nur an die allgemeine Praxis militärischer Disziplin denken. Der Erhalt des Heeres und damit des gesamten Staats verlangt absoluten Gehorsam für den Befehl jedes höheren Offiziers. Mit Recht verdient es den Tod, selbst dem gefährlichsten oder unvernünftigsten Befehl den Gehorsam zu verweigern oder ihn zu bestreiten.

Trotzdem stellen wir fest: Kein Sergeant, der einem Soldaten befehlen kann auf die Mündung einer Kanone loszumarschieren oder in einer Bresche zu stehen, wobei dieser fast sicher sein kann zu sterben, darf diesem Soldaten befehlen, ihm einen Pfennig von seinem Geld zu geben; noch kann der General, der einen Soldaten verurteilen kann, weil er seinen Posten verlassen oder den absurdesten Befehlen nicht gehorcht hat, mit aller seiner absoluten Macht über Leben und Tod, über einen Heller des Vermögens dieses Soldaten verfügen oder das geringste von dem Besitz desjenigen an sich reißen, dem er alles befehlen und den er für den geringsten Ungehorsam aufhängen lassen kann. Solch blinder Gehorsam ist notwendig für den Zweck, für den der Befehlshaber seine Macht hat, nämlich der Erhalt der Übrigen. Die Verfügung über des Soldaten Besitz hat damit nichts zu tun.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 136

John Locke: Two Treatises of Government

§ 136. Secondly56: The legislative, or supreme authority, cannot assume to itself a power to rule by extemporary arbitrary decrees, but is bound to dispense justice, and decide the rights of the subject by promulgated standing laws, and known authorized judges: For the law of nature being unwritten, and so no where to be found but in the minds of men, they who through passion or interest shall miscite, or misapply it, cannot so easily be convinced of their mistake where there is no established judge: And so it serves not, as it ought, to determine the rights, and fence the properties of those that live under it, especially where everyone is judge, interpreter, and executioner of it too, and that in his own case:

And he that has right on his side, having ordinarily but his own single strength, hath not force enough to defend himself from injuries, or to punish delinquents. To avoid these inconveniencies, which disorder men’s properties in the state of nature, men unite into societies, that they may have the united strength of the whole society to secure and defend their properties, and may have standing rules to bound it, by which everyone may know what is his. To this end it is that men give up all their natural power to the society which they enter into, and the community put the legislative power into such hands as they think fit, with this trust, that they shall be governed by declared laws, or else their peace, quiet, and property will still be at the same uncertainty, as it was in the state of nature.

§ 136. Zweitens56: Die Legislative oder oberste Autorität darf sich keine Macht anmaßen, spontan per willkürlichen Dekreten zu regieren, sondern sie hat Rechtmäßigkeit zu verbreiten und über die Ansprüche der Mitglieder nach veröffentlichten, stehenden Gesetzen und durch autorisierte Richter zu entscheiden. Da das Naturrecht ungeschrieben und deshalb nirgends außer in der Seele des Menschen zu finden ist, können jene, die es aus Leidenschaft oder Eigeninteresse fälschen oder falsch interpretieren nur schwer von ihrem Irrtum überzeugt werden, solange es keinen fest eingesetzten Richter gibt.

Daher versagt es entgegen seiner Bestimmung dabei, über die Ansprüche seiner Subjekte zu entscheiden und deren Besitz zu schützen. Vor allem wo jeder Richter, Interpret und Vollstrecker zugleich und das auch noch in eigener Sache ist. Wer dort das Recht auf seiner Seite hat, ist in der Regel auf seine eigene Kraft angewiesen ist und hat deshalb nicht Macht genug, sich vor Schädigung zu schützen oder die Verbrecher zu bestrafen.

Um diese Unannehmbarkeiten zu vermeiden, die die Nutzung menschlichen Besitzes im Naturzustand stören, verbinden sich Menschen zu Gesellschaften, um über die vereinte Stärke der gesamten Gesellschaft zu verfügen, ihren Besitz zu sichern und zu schützen, stehende Regeln zu haben, ihn zu definieren, damit jeder versteht, was ihm zusteht.

Zu diesem Zweck verzichten Menschen auf natürliche Macht zugunsten der Gesellschaft, der sie beitreten und die Gemeinschaft legt die legislative Macht in die Hände legt, welche sie für geeignet hält, im Vertrauen darauf nach verkündeten Gesetzen regiert zu werden.

Ansonsten wären Frieden, Ruhe und Besitz nach wie vor derselben Unsicherheit ausgesetzt wie im Naturzustand.

56Human laws are measures in respect of men whose actions they must direct, howbeit such measures they are as have also their higher rules to be measured by, which rules are two, the law of God, and the law of nature; so that laws human must be made according to the general laws of nature and without contradiction to any positive law of scripture, otherwise they are ill made. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.9.

To constrain men to anything inconvenient doth seem
unreasonable. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

56Menschliche Gesetze sind Maßstäbe, die sich auf Menschen beziehen, deren Handlungen sie Richtung geben sollen; dennoch sind es Maßstäbe, die noch ihre höheren Maßstäbe besitzen, nach denen sie zu bemessen sind, und dieser Maßstäbe gibt es zwei:
Das Gesetz Gottes und das Gesetz der Natur; Deshalb müssen menschliche Gesetze in Übereinstimmung mit den allgemeinen Gesetzen der Natur erlassen werden und zwar ohne Widerspruch gegen irgendein positives Gesetz der Bibel. Anderenfalls sind sie schlecht. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.9.

Menschen zu irgendetwas Unbequemen zu zwingen, tritt als unvernünftig hervor. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TTog II §126

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§ 126. Thirdly: In the state of nature there often wants power to back and support the sentence when right, and to give it due execution. They who by any injustice offended, will seldom fail, where they are able, by force to make good their injustice; such resistance many times makes the punishment dangerous, and frequently destructive, to those who attempt it.

§ 126. Drittens: Im Naturzustand bedarf es oft Macht um rechtmäßigen Urteilen Tragfähigkeit und Rückhalt zu gewähren und die Vollstreckung zu sichern. Menschen, die sich durch irgendein Unrecht vergehen, werden selten damit scheitern, wenn sie in der Lage sind, mit Gewalt ihr Unrecht durchzusetzen. Derlei Widerstand macht Bestrafung gefährlich und häufig für die zerstörerisch, die eine Vollstreckung versuchen.

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TToG II § 42

John Locke: Two Treatises of Government

§ 42. To make this a little clearer, let us but trace some of the ordinary provisions of life through their several progresses, before they come to our use, and see how much they receive of their value from human industry. Bread, wine and cloth, are things of daily use, and great plenty; yet notwithstanding, acorns, water and leaves, or skins, must be our bread, drink and clothing, did not labour furnish us with these more useful commodities:

For whatever bread is more worth than acorns, wine than water, and cloth or silk, than leaves, skins or moss, that is wholly owing to labor and industry; the one of these being the food and raiment which unassisted nature furnishes us with; the other, provisions which our industry and pains prepare for us, which how much they exceed the other in value, when anyone hath computed, he will then see how much labor makes the far greatest part of the value of things we enjoy in this world: And the ground which produces the materials, is scarce to be reckoned in, as any, or at most, but a very small part of it; so little, that even amongst us, land left wholly to nature, that hath no improvement of pasturage, tillage, or planting, is called, as indeed it is, waste; and we shall find the benefit of it amount to little more than nothing.

This shows how much numbers of men are to be preferred to largeness of dominions; and that the increase of lands, and the right employing of them, is the great art of government: And that Prince, who shall be so wise and godlike, as by established laws of liberty to secure protection and encouragement to the honest industry of mankind, against the oppression of power and narrowness of party, will quickly be too hard for his neighbors: But this by the by. To return to the argument in hand,

§ 42. Um das etwas verständlicher zu machen, wollen wir einige der normalen Versorgungsgüter in deren verschiedenen Stadien, bevor sie in unseren Gebrauch gelangen, verfolgen und sehen, wie viel ihres Werts sie durch Fleiß des Menschen erhalten. Brot, Wein und Kleidung sind Dinge des täglichen Gebrauchs und in großer Fülle vorhanden. Trotzdem wären Eicheln, Wasser und Blätter oder Felle unsere Speise, unser Trank und unsere Kleidung, wenn nicht Arbeit nützlichere Produkte ermöglicht. Schließlich verdanken wir, dass Brot mehr Wert hat als Eicheln, Wein als Wasser, Tuch oder Seide als Blätter, Felle oder Moos, ganz und gar dem Fleiß von Menschen: Das eine sind Nahrung und Kleidung, wie sie uns die Natur ohne großes Zutun liefert, das andere Versorgungsgüter die unser Fleiß und unsere Mühe für uns herstellen. Wenn nun jemand berechnet, um wie viel Zweitere die Ersteren an Wert übersteigen, wird er feststellen: Die Arbeit macht den weitaus größten Teil des Werts der Dinge aus, deren wir uns in dieser Welt erfreuen.

Der Boden, der die Rohstoffe liefert ist dazu kaum hinzuzurechnen und wenn überhaupt, stellt er daran höchstens einen sehr kleinen Anteil daran. Derart klein, dass selbst bei uns Land, völlig der Natur überlassen und weder durch Viehzucht noch durch Ackerbau oder Bepflanzung verbessert wird, Ödland genannt wird, was es auch tatsächlich ist. Wir werden noch sehen: Sein Nutzen beläuft sich auf wenig mehr als Nichts.

Es wird deutlich wie sehr eine große Bevölkerung dem Besitz weiten Landes vorzuziehen ist und dass die große Kunst des Regierens in der Vermehrung von Ackerland und der rechten Nutzung besteht. Der Fürst, der so weise und gottähnlich handelt, durch liberale Gesetze dem ehrbaren Fleiß der Menschen Schutz und Förderung gegen Unterdrückung durch Macht und Engherzigkeit von Partikularinteressen zu sichern, wird bald für seine Nachbarn zu unbequem sein. Aber dies nur nebenbei. Kehren wir zu unserem Thema zurück.

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