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TToG II § 21

John Locke: Two Treatises of Government

§ 21. To avoid this state of tear (wherein there is no appeal but to heaven, and wherein every the least difference is apt to end, where there is no authority to decide between the contenders) is one great reason of men’s putting themselves into society, and quitting the
state of nature: For where there is an authority, a power on earth, from which relief can be had by appeal, there the continuance of the state of war is excluded, and the controversy is decided by that power.

Had there been any such court, any superior jurisdiction on earth, to determine the right between Jephtha and the Ammonites, they had never come to a state of war: But we see he was forced to appeal to heaven. The Lord the judge (says he) be judge this day between the children of Israel and the children of Ammon, Judg. XI. 27., and then prosecuting, and relying on his appeal, he leads out his army to battle.

And therefore in such controversies, where the question is put, who shall be judge! It cannot be meant, who shall decide the controversy; everyone knows what Jephtha here tells us, that the Lord the judge shall judge. Where there is no judge on earth, the appeal lies to God in heaven. That question then cannot mean, who shall judge, whether another hath put himself in a state of war with me, and whether I may, as Jephtha did, appeal to heaven in it? Of that I myself can only be judge in my own conscience, as I will answer it, at the great day, to the supreme judge of all men.

§ 21. Der Kriegszustand ist ein beweinenswerter Zustand, ein Tal der Tränen, in dem es nur die Berufung auf den Himmel gibt und am Ende auch der geringfügigsten Streiterei steht, solange es keine Instanz gibt, die zwischen streitenden Parteien entscheidet. Der wichtigste Grund, weshalb die Menschen den Naturzustand verlassen und sich zu einer Gesellschaft zusammen zu tun, ist diesen Kriegszustand zu vermeiden. Denn solange es eine Autorität, eine Macht auf dem Planeten gibt, die Hilfe leistet, wenn man sie bittet, ist ein fortwährender Kriegszustand ausgeschlossen und jede Streitfrage wird durch jene Macht entschieden. Hätte es einen solchen Gerichtshof, irgendeine höhere Rechtsprechung auf der Erde gegeben, die Rechtsauslegung zwischen Jephta und den Ammonitern zu bestimmen, würden sie nie einen Krieg begonnen haben. Aber wir sehen, dass ihm nichts übrig blieb, als den Himmel anzurufen: Der Herr fälle heute ein Urteil zwischen Israel und den Kindern Ammons Rich. XI.27, um dann im Vertrauen auf diese Erhörung mit seinem Heer in die Schlacht zu ziehen.

Deshalb kann in solchen Streitigkeiten, wenn die Frage: Wer soll Richter sein? aufgeworfen wird, unmöglich gemeint sein: Wer soll den Streit entscheiden? Jeder kann nachlesen, was Jephta uns berichtet: Dass der Herr, der Richter, richten wird.

Wo es überhaupt keinen Richter auf Erden gibt, bleibt nur die Berufung auf Gott und den Himmel.

Diese Frage kann auch nicht nach der Antwort verlangen, wer darüber richten soll, ob ein anderer den Krieg gegen mich erklärt hat oder ob ich, wie Jephta, den Himmel anrufen darf? Das muss ich ausschließlich mit meinem eigenen Gewissen ausmachen, da ich es am Tage des Jüngsten Gerichts vor dem höchsten Richter aller Menschen zu verantworten haben werde.

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TToG II § 20

John Locke: Two Treatises of Government

§ 20. But when the actual force is over, the state of war ceases between those that are in society, and are equally on both sides subjected to the fair determination of the law; because then there lies open the remedy of appeal for the past injury, and to prevent future harm: But where no such appeal is, as in the state of nature, for want of positive laws, and judges with authority to appeal to, the state of war once begun, continues, with a right to the innocent party to destroy the other whenever he can, until the aggressor offers peace, and desires reconciliation on such terms as may repair any wrongs he has already done, and secure the innocent for the future; nay, where an appeal to the law, and constituted judges, lies open, but the remedy is denied by a manifest perverting of justice, and a bare faced wresting of the laws to protect or indemnify the violence or injuries of some men, or party of men, there it is hard to imagine anything but a state of war: For where ever violence is used, and injury done, though by hands appointed to administer justice, it is still violence and injury, however colored with the name, pretences, or forms of law, the end whereof being to protect and redress the innocent, by an unbiased application of it, to all who are under it; where ever that is not bona fide done, war is made upon the sufferers, who having no appeal on earth to right them, they are left to the only remedy in such cases, an appeal to heaven.

§ 20. Sobald die augenblickliche Gewaltanwendung endet, hört unter denen, die in einer Gesellschaft leben der Kriegszustand auf. Beiden Parteien müssen sich gleichermaßen der rechtmäßigen Entscheidung des Gesetzes unterordnen, denn ab dann steht für begangenes Unrecht und um künftigem Schaden vorzubeugen, der Weg der Berufung offen. Wo aber wie im Naturzustand mangels positiver Gesetze und mit Autorität ausgestatteter Richter, die man anrufen könnte, keine solche Berufung unmöglich ist, dauert der einmal begonnene Kriegszustand fort. Die unschuldige Partei hat weiterhin das legitime Recht, den anderen wo auch immer möglich, zu vernichten. Solange bis der Angreifer um Frieden bittet und Versöhnung unter Bedingungen begehrt, die bereits geschehenes Unrecht vollständig wiedergutzumachen und den Unschuldigen für die Zukunft sicherstellen.

Zugegeben: Selbst wenn Anrufung des Gesetzes und öffentlicher Richter offen steht, diese Mittel jedoch durch manifeste und unverhüllte Rechtsverdrehung verweigert wird, um Gewalttätigkeit und Rechtsbruch einiger Menschen oder einer Partei zu schützen und straffrei zu stellen, ist es schwer, sich dort etwas anderes vorzustellen als einen Kriegszustand.

Wo auch immer Gewalt gebraucht und Unrecht begangen wird, sei es auch durch Hände, deren Amt es ist Gerechtigkeit zu üben, es bleibt immer Gewalt und Unrecht, so sehr es auch im Namen des Gesetzes, unter Vorwänden oder Formalien beschönigt wird.

Der Sinn der Gesetze besteht darin, mittels vorurteilsfreier Anwendung auf alle, die sich nach ihnen zu richten haben, den Unschuldigen zu schützen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Wo das nicht bona fide (auf Treu und Glauben) erfolgt, wird Krieg gegen die Leidtragenden geführt und sie sind, sofern sie keine andere irdische Berufungsinstanz kennen, die ihnen zu ihrem Recht verhilft, in solchen Fällen auf die einzig übrige Instanz verwiesen: Den Himmel anzurufen.

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TToG II § 19

John Locke: Two Treatises of Government

§ 19. And here we have the plain difference between the state of nature and the state of war, which however some men have confounded, are as far distant, as a state of peace, good will, mutual assistance and preservation, and a state of enmity, malice, violence, and mutual destruction, are one from another. Men living together according to reason, without a common superior on earth, without authority to judge between them, is properly the state of nature. But force, or a declared design of force, upon the person of another, where there is no common superior on earth to appeal to for relief, is the state of war:

And it is the want of such an appeal gives a man the right of war even against an aggressor, though he be in society and a fellow subject. Thus a thief whom I cannot harm, but by appeal to the law for having stolen all that I am worth, I may kill, when he sets on me to rob me but of my horse or coat; because the law, which was made for my preservation, where it cannot interpose to secure my life from present force, which, if lost, is capable of no reparation, permits me my own defense, and the right of war, a liberty to kill the aggressor, because the aggressor allows not time to appeal to our common judge, nor the decision of the law, for remedy in a case where the mischief may be irreparable. Want of a common judge with authority, puts all men in a state of nature: Force without right, upon a man’s person, makes a state of war, both where there is, and is not, a common judge.

§ 19. Hier liegt der klare Unterschied zwischen dem Naturzustand und dem Kriegszustand. Selbst wenn manche sie verwechselt haben, sind sie genau so verschieden, wie Zustände von Frieden, Wohlwollen, gegenseitiger Hilfe und Erhalt, gegenüber Zuständen von Feindschaft, Bosheit, Gewalttätigkeit und gegenseitiger Vernichtung. Menschen die auf Basis der Vernunft zusammenleben ohne ein irdisches Oberhaupt mit der Macht, über sie zu richten zu haben, leben im eigentlichen Naturzustand. Gewalt oder die erklärte Absicht zur Gewalt gegen einen Anderen ist dort, wo es keinen gemeinschaftlichen Oberen auf Erden gibt, den man um Hilfe anrufen könnte, der Kriegszustand.

Es ist der Mangel an einer solchen Berufung, der einem Menschen das Recht zum Krieg gegen den Angreifer gibt, selbst wenn er in einer Gesellschaft lebt und ein Mitbürger ist. Dann kann ich einem Dieb der mir alles gestohlen hat, nicht anders schaden als durch Anrufung des Gesetzes. Aber ich darf ihn töten, wenn er mich überfällt, um mir mein Pferd oder meinen Mantel zu rauben. Denn das Gesetz gestattet mir zu meinem Erhalt die eigene Verteidigung, wenn es nicht eigreifen kann, um mein Leben vor augenblicklicher Gewalt zu schützen.

Das Leben, einmal verloren, kann schließlich durch nichts ersetzt werden. Das Recht zum Krieg gibt mir die Freiheit den Angreifer zu töten. Da dieser mir in einem Fall in dem der Schaden unersetzlich sein kann, keine Zeit lässt, den gemeinschaftlichen Richter oder die Entscheidung des Gesetzes um Hilfe anzurufen. Jeder Mangel an einem gemeinsamen, mit Autorität versehenen Richter versetzt alle Menschen in einen Naturzustand. Gewalt ohne Recht, gegen die Person eines Menschen gerichtet, erzeugt einen Kriegszustand. Unabhängig ob es einen oder keinen gemeinsamen Richter gibt.

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TToG II § 18

John Locke: Two Treatises of Government

§ 18. This makes it lawful for a man to kill a thief who has not in the least hurt him, nor declared any design upon his life, any farther than by use of force, so to get him in his power as to take away his money, or what he pleases, from him; because using force, where he has
no right, to get me into his power, let his pretence be what it will, I have no reason to suppose, that he, who would take away my liberty, would not, when he had me in his power, take away everything else. And therefore it is lawful for me to treat him as one who
has put himself into a state of war with me, i. e. kill him if I can; for to that hazard does he justly expose himself, whoever introduces a state of war, and is aggressor in it.

§ 18. Nichts außer der Anwendung von Gewalt, ein Opfer unter Macht zu bekommen, um ihm sein Geld oder was jenem sonst gefällt wegzunehmen, berechtigt einen Menschen einen Dieb zu töten, selbst wenn der ihn nicht im mindesten verletzt oder eine Absicht gegen sein Leben irgend weiter geäußert hat.

Da jener Gewalt anwendet, wo er kein Recht hat, mich unter seine Macht zu bringen, was auch immer er im Schilde führt, habe ich keinen Grund anzunehmen, dass er, der mir die Freiheit rauben will, mir nicht, wenn es in seiner Macht steht, auch alles andere nehmen wird. Und deshalb steht es mir frei ihn zu behandeln wie einen, der mir den Krieg erklärt hat. Also ihn zu töten, wenn ich kann. Dieser Gefahr setzt sich derjenige selbst aus, der einen Kriegszustand herbeiführt und als Angreifer auftritt.

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TToG II § 17

John Locke: Two Treatises of Government

§ 17. And hence it is, that he who attempts to get another man into his absolute power, does thereby put, himself into a state of war with him. It being to be understood as a declaration of a design upon his life. For I have reason to conclude, that he who would get me into his power without my consent, would use me as he pleased when he had got me there, and destroy me too when he had a fancy to it. For nobody can desire to have me in his absolute power, unless it be to compel me by force to that which is against the right of my freedom, i. e. make me a slave. To be free from such force is the only security of my preservation.

And reason bids me look on him, as an enemy to my preservation, who would take away that freedom which is the fence to it. So that he who makes an attempt to enslave me, thereby puts himself into a state of war with me. He that, in the state of nature, would take away the freedom that belongs to anyone in that state, must necessarily be supposed to have a design to take away everything else, that freedom being the foundation of all the rest. As he that, in the state of society, would take away the freedom belonging to those of that society or commonwealth, must be supposed to design to take away from them everything else, and so be looked on as in a state of war.

§ 17. Das bedeutet, wer einen anderen unter seine absolute Macht zu bekommen sucht, versetzt sich dadurch ihm gegenüber in einen Kriegszustand, da dies als die Erklärung eines Anschlags auf sein Leben aufgefasst werden muss. Ich habe Grund zu der Annahme, dass der, der mich ohne meine Zustimmung in seine Gewalt bringen will, mich, nachdem er das geschafft hat, ausnutzen wird, wie es ihm gefällt, und mich auch aus purem Spaß töten könnte.

Niemand kann sich wünschen, mich unter seine absolute Macht zu bekommen, wenn er mich nicht mit Gewalt zu etwas zwingen will, was gegen mein Freiheitsrecht gerichtet ist: Nämlich einen Sklaven aus mir machen. Nur die Freiheit von solcher Macht ist die einzige Gewähr meines Erhalts. Die Vernunft gebietet mir jeden als einen Feind meines Selbsterhalts zu betrachten, der mir die Freiheit rauben will, die mein zum Selbsterhalt notwendiger Schutz ist. Wer auch immer es unternimmt, mich zum Sklaven zu machen, setzt sich dadurch in einen Kriegszustand mir gegenüber. Wer im Naturzustand jemand die Freiheit nimmt, die jedem im Naturzustand gleichermaßen zusteht, wird sich damit automatisch dem Verdacht aussetzen alles andere nehmen zu wollen.

Diese Freiheit ist die Grundlage alles Übrigen. Entsprechend muss auch im Gesellschaftszustand von jedem, der den Mitgliedern der Gesellschaft oder des Gemeinwesens ihre Freiheit nimmt angenommen werden, dass er ihnen auch alles andere zu nehmen vorhat. Deshalb ist er als mit der Gesellschaft im Kriegszustand zu betrachten.

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TToG II § 16

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER III

Of the State of War

§ 16. The state of war is a state of enmity and destruction: And therefore declaring by word or action, not a passionate and hasty, but a sedate settled design upon another man’s life puts him in a state of war with him against whom he has declared such an intention, and so has exposed his life to the other’s power to be taken away by him, or any one that joins with him in his defense, and espouses his quarrel. It being reasonable and just, I should have a right to destroy that which threatens me with destruction: For, by the fundamental law of nature, man being to be preserved as much as possible, when all cannot be preserved, the safety of the innocent is to be preferred.

And one may destroy a man who makes war upon him, or has discovered an enmity to his being, for the same reason that he may kill a Wolf or a Lion. Because such men are not under the ties of the common law of reason, have no other rule, but that of force and violence, and so may be treated as beasts of prey, those dangerous and noxious creatures, that will be sure to destroy him whenever he falls into their power.

Vom Kriegszustand

§ 16. Der Kriegszustand ist ein Zustand der Feindschaft und Vernichtung. Sobald also jemand durch Worte oder Taten einen weder in erregtem Zustand noch in unmittelbarer Spontanität, sondern mit Ruhe und Überlegung gefassten Anschlag auf das Leben eines anderen verkündet, versetzt er sich jenem gegenüber, gegen welchen er diese Vorhaben erklärt hat in einen Kriegszustand. Damit gibt er sein Leben und das jedes anderen, der sich mit ihm zu seiner Verteidigung verbindet oder Partei für ihn ergreift der Gewalt des Anderen Preis, es zu verlieren. Das was mich mit Vernichtung bedroht, meinerseits zu vernichten, ist vernünftig und gerecht.

Nach dem fundamentalen Naturgesetz, alle Menschen soweit als möglich zu erhalten, ist die Sicherheit der Unschuldigen vorzuziehen, sofern nicht alle erhalten werden können. Man darf jeden Menschen, der einem den Krieg erklärt oder eine Feindseligkeit gegen das eigene Dasein eröffnet, aus demselben Grund töten, aus dem man einen Wolf oder einen Löwen tötet. Solche Menschen sind weder durch das Band der gemeinsamen Vernunft gebunden, haben keine andere Regel als die der nackten Gewalt und der rohen Gewalt, und können deshalb behandelt werden wie Raubtiere. Gefährliche und schädliche Geschöpfe, von denen man mit Sicherheit vernichtet werden wird, sobald man in ihre Fänge gerät.

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TToG II § 15

John Locke: Two Treatises of Government

§ 15. To those that say, there were never any men in the state of nature, I will not only oppose the authority of the judicious Hooker34, Eccl.Pol.lib.I.sect.10. where he says: The laws which have been hitherto mentioned, i. e. the laws of nature, do bind men absolutely, even as they are men, although they have never any settled fellowship, never any solemn agreement amongst themselves what to do, or not to do, but forasmuch as we are not by ourselves sufficient to furnish ourselves with competent store of things needful for such a life as our nature doth desire, a life fit for the dignity of man; therefore to supply those defects and imperfections which are in us, as living single and solely by ourselves, we are naturally induced to seek communion and fellowship with others. This was the cause of men’s uniting themselves at first in politic societies. But I moreover affirm that all men are naturally in that state, and remain so, till by their own consents they make themselves members of some politic society. And I doubt not in the sequel of this discourse, to make it very clear.

§ 15. Allen die behaupten, es habe nie Menschen im Naturzustand gegeben, stelle ich nicht nur die Autorität des umsichtigen Hooker34 gegenüber, der in Eccl.Pol.lib.I.sect.10 sagt: Die bisher erwähnten Gesetze, nämlich eben die Naturgesetze, binden Menschen absolut, eben weil es Menschen sind, selbst wenn sie nie eine Gemeinschaft gebildet und kein feierliches Abkommen darüber getroffen haben, was sie tun oder was lassen wollen. Eben weil unsere individuellen Kräfte nicht genügen, uns ausreichend mit Ressourcen zu versorgen, die für ein passendes, menschenwürdiges Leben notwendig sind, ganz so wie es unserer Natur entspricht. Deshalb, um Mängel und Unzulänglichkeiten auszugleichen, die wir eben haben solange wir als Einzelgänger allein leben, haben wir von Natur aus ein Bedürfnis Gemeinschaft und Gegenseitigkeit mit anderen zu suchen. Darin liegt der Grund, weshalb Menschen sich überhaupt erst Mals zu politischen Gesellschaften vereinigt haben. Im Gegenteil behaupte ich außerdem, dass alle Menschen sich stets von Natur aus in diesem Zustand befinden und darin gefangen sind, bis sie sich durch willentliche Zustimmung zu Gliedern einer politischen Gesellschaft machen. Ich habe keinerlei Zweifel, dass ich dies im Lauf dieser Abhandlung deutlich klarmachen werde.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG II § 14

John Locke: Two Treatises of Government

§ 14. It is often asked as a mighty objection, where are, or ever were there any men in such a state of nature? To which it may suffice as an answer at present, that since all princes and rulers of independent governments all through the world, are in a state of nature, it is plain the world never was, nor ever will be, without numbers of men in that state. I have named all governors of independent communities, whether they are, or are not, in league with others: For it is not every compact that puts an end to the state of nature between men, but only this one of agreeing together mutually to enter into one community, and make one body politic; other promises, and compacts, men may make one with another, and yet still be in the state of nature. The promises and bargains for truck, & Co. between the two men in the desert island, mentioned by Garcilaso de la Vega16, in his history of Peru; or between a Swiss and an Indian, in the woods of America, are binding to them, though they are perfectly in a state of nature, in reference to one another: For truth and keeping of faith belongs to men, as men, and not as members of society.

§ 14. Als schwerwiegender Einwand ist oft gefragt worden, wo seien oder wären je Menschen in einem solchen Naturzustand? Als Antwort darf für den Augenblick genügen: Da alle Fürsten und Lenker unabhängiger Regierungen in der ganzen Welt sich stets in einem Naturzustand befinden, ist es evident, dass die Welt nie ohne eine bestimmbare Zahl von Menschen in eben jenem Naturzustand gewesen ist oder jemals sein wird. Ich habe alle Regierenden unabhängiger Gemeinwesen genannt, ob sie nun mit anderen In einem Bündnis stehen oder nicht.

Nicht jeder Vertrag beendet den Naturzustand unter Menschen, sondern nur der, durch den sie gegenseitig übereinkommen, eine Gemeinschaft einzugehen und einen politischen Körper zu bilden. Den Menschen bleibt es freigestellt, sich untereinander weitere Versprechungen zu geben oder Verträge zu schließen und doch im Naturzustand bleiben. Versprechungen und Tauschverträge usw., zwischen den beiden Menschen auf der einsamen Insel, von denen Garcilaso de la Vega16 in seiner Geschichte von Peru berichtet, oder zwischen einem Schweizer und einem Indianer in den Wäldern Amerikas sind für diese gültig, obwohl sie sich in ihrer Beziehung zueinander vollständig in einem Naturzustand befinden. Was dem Menschen als Menschen gebührt, und nicht als Glied der Gesellschaft, ist Wahrheit und Wort zu halten.

16 https://es.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
16Garcilasso de la Vega Hist, ties Yucas de Peru, 1. i. c. 12.

16 https://en.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
16 https://de.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
Sebastian Garcilaso “Inca” de la Vega – peruanischer Schriftsteller und Chronist spanischer Herkunft; * 1535, † 1616. „Historia de los Incas de Peru“, vgl. Buch I § 57

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TToG II § 13

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§ 13. To this strange doctrine, viz. that in the state of nature everyone has the executive power of the law of nature I doubt not but it will be objected, that it is unreasonable for men to be judges in their own cases, that self-love will make men partial to themselves and their friends: And on the other side, that ill-nature, passion and revenge will carry them too far in punishing others; and hence nothing but confusion and disorder will follow; and that therefore God hath certainly appointed government to restrain the partiality and violence of men.

I easily grant, that civil government is the proper remedy for the inconveniences of the state of nature, which must certainly be great, where men may be judges in their own case, since it is easy to be imagined, that he who was so unjust as to do his brother an injury, will scarce be so just as to condemn himself for it; but I shall desire those who make this objection, to remember, that absolute monarchs are but men; and if government is to be the remedy of those evils, which necessarily follow from men’s being judges in their own cases, and the state of nature is therefore not to be endured, I desire to know what kind of government that is, and how much better it is than the state of nature, where one man, commanding a multitude, has the liberty to be judge in his own case, and may do to all his subjects whatever he pleases, without the least liberty to anyone to question or control those who execute his pleasure? And in whatsoever he doth, whether led by reason, mistake or passion, must be submitted to? Much better it is in the state of nature, wherein men are not bound to submit to the unjust will of another: And if he that judges, judges amiss in his own, or any other case, he is answerable for it to the rest of mankind.

§ 13. Gegen die seltsame Lehre, jeder habe im Naturzustand eine vollziehende Macht durch Naturrecht, wird zweifelsfrei eingewendet werden, es sei unvernünftig, wenn Menschen Richter in eigener Sache seien. Selbstliebe werde sie für das eigene und ihrer Freunde Interesse parteiisch machen. Andererseits ist zu erwarten, sie ließen sich durch Bosheit, Leidenschaft und Rachsucht bei der Bestrafung anderer zu weit fortreißen und daraus entstünde nichts als Verwirrung und Chaos. Gott habe sicherlich deshalb Regierungen eingesetzt, um Parteilichkeit und Gewalttätigkeit der Menschen in Schranken zu halten.

Ich gebe gern zu, dass ich eine zivile Regierung als geeignete Medizin gegen die Unannehmbarkeiten des Naturzustands sehe, welche sicher bedeutend sein müssen, solange die Menschen Richter in eigener Sache sind. Denn man kann sich schlecht vorstellen, dass jemand, wer so ungerecht war, seinem Bruder Unrecht zuzufügen, wohl so gerecht sein wird, sich selbst dafür zu verurteilen.

An dieser Stelle möchte ich diejenigen, welche diesen Einwand erheben, bitten sich zu erinnern, dass auch absolute Monarchen nichts als gewöhnliche Menschen sind. Wenn nun Monarchie das Heilmittel gegen alle Übel sein soll, die zwangsläufig daraus folgen, dass Menschen Richter in eigener Sache sind, und die dadurch den Naturzustand unerträglich machen, so drängt es mich zu wissen, wie diese Regierung aussehen könnte und um wie viel besser sie ist als der Naturzustand.

Ein Zustand, indem ein über eine große Anzahl herrschender Mensch jede Freiheit hat, in eigener Sache Richter zu sein, mit allen seinen Untertanen nach Belieben verfahren kann, wie es ihm passt, ohne dass es irgendjemand im mindesten gestattet wäre, darüber Rechenschaft zu verlangen oder alle jene, welche seine Wünsche umsetzen, kontrollieren zu dürfen? Wo man allem was er anordnet gehorcht werden muss, egal ob er von Vernunft, Irrtum oder Leidenschaft geleitet wird?

Sehr viel besser wird es im Naturzustand sein, in welchem die Menschen nicht gezwungen sind, sich dem ungerechten Willen eines anderen zu unterwerfen und in dem, wenn derjenige, welcher richtet, in seinem eigenen oder eines anderem Fall falsch richtet, er der übrigen Menschheit dafür verantwortlich ist.

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TToG II § 12

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§ 12. By the same reason may a man in the state of nature punish the lesser breaches of that law. It will perhaps be demanded, with death? I answer, each transgression may be punished to that degree, and with so much severity, as will suffice to make it an ill bargain to the offender, give him cause to repent, and terrify others from doing the like. Every offence, that can be committed in the state of nature, may in the state of nature be also punished equally, and as far forth as it may, in a commonwealth:

For though it would be besides my present purpose, to enter here into the particulars of the law of nature, or its measures of punishment; yet, it is certain there is such a law, and that too, as intelligible and plain to a rational creature, and a studier of that law, as the positive laws of commonwealths: Nay, possibly plainer; as much as reason is easier to be understood, than the fancies and intricate contrivances of men, following contrary and hidden interests put into words; for so truly are a great part of the municipal laws of countries, which are only so far right, as they are founded on the law of nature, by which they are to be regulated and interpreted.

§ 12. Aus demselben Grund darf ein Mensch im Naturzustand auch geringere Verletzungen dieses Gesetzes bestrafen. Die Frage könnte auftauchen: Mit dem Tod? Ich antworte, jedes Verbrechen darf in dem Grad und mit der Strenge bestraft werden, die erforderlich ist, sie den Gesetzesbrecher als zu teuer empfinden zu lassen, ihn zur Reue zu treiben und andere abzuschrecken Gleiches zu tun. Jede Untat die im Naturzustand begangen wird, darf im Naturzustand in gleicher Weise bestraft werden und genauso in einem Staat, sofern das möglich ist. Es liegt aber außerhalb meines gegenwärtigen Zwecks, auf die Einzelheiten des Naturrechts oder sein Strafmaß einzugehen. Bis jetzt ist es sicher: Es gibt ein solches Recht. Für mit Vernunft begabte Wesen und Kundige des Rechts, wenn sie darüber Nachdenken ebenso verständlich und klar wie die positiven Gesetze der Staaten. Womöglich klarer, insofern als Vernunft leichter zu verstehen ist als die Phantastereien und verwickelten Kniffe von Menschen die in Worte gekleidete widersprüchliche und getarnte Interessen verfolgen. In Realität und Wahrheit verhält es sich bei einem großen Teil der öffentlichen Gesetze vieler Länder geradeso. Sie sind nur soweit gerecht wie sie auf das Naturrecht zurückgehen, nach dem sie zu gestalten und auszulegen sind.

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