TToG II § 16

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER III

Of the State of War

§ 16. The state of war is a state of enmity and destruction: And therefore declaring by word or action, not a passionate and hasty, but a sedate settled design upon another man’s life puts him in a state of war with him against whom he has declared such an intention, and so has exposed his life to the other’s power to be taken away by him, or any one that joins with him in his defense, and espouses his quarrel. It being reasonable and just, I should have a right to destroy that which threatens me with destruction: For, by the fundamental law of nature, man being to be preserved as much as possible, when all cannot be preserved, the safety of the innocent is to be preferred.

And one may destroy a man who makes war upon him, or has discovered an enmity to his being, for the same reason that he may kill a Wolf or a Lion. Because such men are not under the ties of the common law of reason, have no other rule, but that of force and violence, and so may be treated as beasts of prey, those dangerous and noxious creatures, that will be sure to destroy him whenever he falls into their power.

Vom Kriegszustand

§ 16. Der Kriegszustand ist ein Zustand der Feindschaft und Vernichtung. Sobald also jemand durch Worte oder Taten einen weder in erregtem Zustand noch in unmittelbarer Spontanität, sondern mit Ruhe und Überlegung gefassten Anschlag auf das Leben eines anderen verkündet, versetzt er sich jenem gegenüber, gegen welchen er diese Vorhaben erklärt hat in einen Kriegszustand. Damit gibt er sein Leben und das jedes anderen, der sich mit ihm zu seiner Verteidigung verbindet oder Partei für ihn ergreift der Gewalt des Anderen Preis, es zu verlieren. Das was mich mit Vernichtung bedroht, meinerseits zu vernichten, ist vernünftig und gerecht.

Nach dem fundamentalen Naturgesetz, alle Menschen soweit als möglich zu erhalten, ist die Sicherheit der Unschuldigen vorzuziehen, sofern nicht alle erhalten werden können. Man darf jeden Menschen, der einem den Krieg erklärt oder eine Feindseligkeit gegen das eigene Dasein eröffnet, aus demselben Grund töten, aus dem man einen Wolf oder einen Löwen tötet. Solche Menschen sind weder durch das Band der gemeinsamen Vernunft gebunden, haben keine andere Regel als die der nackten Gewalt und der rohen Gewalt, und können deshalb behandelt werden wie Raubtiere. Gefährliche und schädliche Geschöpfe, von denen man mit Sicherheit vernichtet werden wird, sobald man in ihre Fänge gerät.

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