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TToG II § 26

John Locke: Two Treatises of Government

§ 26. God, who hath given the world to men in common, hath also given them reason to make use of it to the best advantage of life, and convenience. The earth, and all that is therein, is given to men for the support and comfort of their being. And though all the
fruits it naturally produces, and beasts it feeds, belong to mankind in common, as they are produced by the spontaneous hand of nature; and nobody has originally a private dominion, exclusive of the rest of mankind, in any of them, as they are thus in their natural state: yet being given for the use of men, there must of necessity be a means to appropriate them some way or other, before they can be of any use, or at all beneficial to any particular man. The fruit, or venison, which nourishes the wild Indian, who knows no enclosure, and is still a tenant in common, must be his, and so his, i. e. a part of him, that another can no longer have any right to it, before it can do him any good for the support of his life.

§ 26. Gott, der die Welt den Menschen gemeinschaftlich gegeben hat, hat ihnen auch Vernunft verliehen, sie zum größten Vorteil und zu angenehmer Lebensführung zu nutzen. Die Erde und alles was sich auf ihr befindet, wurde den Menschen für den Unterhalt und Genuss ihres Daseins gewährt. Alle Früchte, die die Natur hervorbringt, alle Tiere, die sie ernährt, gehören der Menschheit gemeinsam. Sie werden bedingungslos von der Hand der Natur erzeugt. Obwohl niemand von Beginn an private Herrschaft unter Ausschluss der übrigen Menschheit hatte, weder über die einen noch über die anderen, die sich in ihrem natürlichen Zustand befinden, so muss es, da sie den Menschen zum Gebrauch überlassen wurden, notwendigerweise ein Mittel geben, sie auf die eine oder andere Weise in Besitz zu nehmen, bevor sie dem einzelnen Menschen zu irgendwelchem Nutzen oder überhaupt zu einem Vorteil gereichen können. Die Frucht oder die Jagdbeute, die den wilden Indianer ernährt, der keine Einzäunung kennt und alles als Gemeingut besitzt, müssen die seinigen werden. Und zwar derart eindeutig, d. h. ein Teil von ihm, dass kein anderer länger ein Recht darauf beanspruchen kann, bevor sie ihm für den Unterhalt seines Lebens irgendeinen Nutzen bringen.

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TToG II § 14

John Locke: Two Treatises of Government

§ 14. It is often asked as a mighty objection, where are, or ever were there any men in such a state of nature? To which it may suffice as an answer at present, that since all princes and rulers of independent governments all through the world, are in a state of nature, it is plain the world never was, nor ever will be, without numbers of men in that state. I have named all governors of independent communities, whether they are, or are not, in league with others: For it is not every compact that puts an end to the state of nature between men, but only this one of agreeing together mutually to enter into one community, and make one body politic; other promises, and compacts, men may make one with another, and yet still be in the state of nature. The promises and bargains for truck, & Co. between the two men in the desert island, mentioned by Garcilaso de la Vega16, in his history of Peru; or between a Swiss and an Indian, in the woods of America, are binding to them, though they are perfectly in a state of nature, in reference to one another: For truth and keeping of faith belongs to men, as men, and not as members of society.

§ 14. Als schwerwiegender Einwand ist oft gefragt worden, wo seien oder wären je Menschen in einem solchen Naturzustand? Als Antwort darf für den Augenblick genügen: Da alle Fürsten und Lenker unabhängiger Regierungen in der ganzen Welt sich stets in einem Naturzustand befinden, ist es evident, dass die Welt nie ohne eine bestimmbare Zahl von Menschen in eben jenem Naturzustand gewesen ist oder jemals sein wird. Ich habe alle Regierenden unabhängiger Gemeinwesen genannt, ob sie nun mit anderen In einem Bündnis stehen oder nicht.

Nicht jeder Vertrag beendet den Naturzustand unter Menschen, sondern nur der, durch den sie gegenseitig übereinkommen, eine Gemeinschaft einzugehen und einen politischen Körper zu bilden. Den Menschen bleibt es freigestellt, sich untereinander weitere Versprechungen zu geben oder Verträge zu schließen und doch im Naturzustand bleiben. Versprechungen und Tauschverträge usw., zwischen den beiden Menschen auf der einsamen Insel, von denen Garcilaso de la Vega16 in seiner Geschichte von Peru berichtet, oder zwischen einem Schweizer und einem Indianer in den Wäldern Amerikas sind für diese gültig, obwohl sie sich in ihrer Beziehung zueinander vollständig in einem Naturzustand befinden. Was dem Menschen als Menschen gebührt, und nicht als Glied der Gesellschaft, ist Wahrheit und Wort zu halten.

16 https://es.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
16Garcilasso de la Vega Hist, ties Yucas de Peru, 1. i. c. 12.

16 https://en.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
16 https://de.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
Sebastian Garcilaso “Inca” de la Vega – peruanischer Schriftsteller und Chronist spanischer Herkunft; * 1535, † 1616. „Historia de los Incas de Peru“, vgl. Buch I § 57

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TToG II § 9

John Locke: Two Treatises of Government

§ 9. I doubt not but this will seem a very strange doctrine to some men: But before they condemn it, I desire them to resolve me, by what right any Prince or state can put to death, or punish an alien, for any crime he commits in their country. It is certain their laws, by virtue of any sanction they receive from the promulgated will of the legislative, reach not a stranger: They speak not to him, nor, if they did, is he bound to hearken to them. The legislative authority, by which they are in force over the subjects of that commonwealth, hath no power over him. Those who have the supreme power of making laws in England, France or Holland, are to an Indian, but like the rest of the world, men without authority: And therefore, if by the law of nature every man hath not a power to punish offences against it, as he soberly judges the case to require, I see not how the magistrates of any community can punish an alien of another country; since, in reference to him, they can have no more power than what every man naturally may have over another.

§ 9. Ich habe keine Zweifel die folgende Lehre wird manchem seltsam vorkommen. Nun, bevor man sie verurteilt, bitte ich darum, die Frage zu beantworten, mit welchem Recht Fürsten einen Fremden für ein von ihm in ihrem Land begangenes Verbrechen töten oder bestrafen können? Es steht fest: Ihre kraft Sanktion durch den verkündeten Willen der Legislative erlassenen Gesetze erreichen keinen Fremden. Sie sprechen nicht zu ihm. Selbst wenn sie zu ihm sprächen, wäre er nicht verpflichtet ihnen zu gehorchen.

Die gesetzgebende Macht, durch welche sie für die Untertanen jenes Gemeinwesens in Kraft sind, hat über ihn keine Macht. Diejenigen, die in England, Frankreich oder Holland die höchste Macht haben, Gesetze zu geben, sind für den Indianer Menschen wie alle Übrigen in der Welt, Menschen ohne Autorität. Sofern also auf Basis des Naturrechts nicht jeder Macht hat, Vergehen gegen jenes Gesetz so zu bestrafen, wie er es bei sachlichem Bedenken des Falls für erforderlich hält, kann ich nicht erkennen, weshalb die Obrigkeit eines Gemeinwesens einen Fremden aus einem anderen Land bestrafen dürfte. Sie kann in Bezug auf ihn nicht mehr Macht haben, als jeder Mensch von Natur über den anderen hat.

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