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TToG II § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. But since a rational creature cannot be supposed, when free, to put himself into subjection to another, for his own harm; (though, where he finds a good and wise ruler, he may not perhaps think it either necessary or useful to set precise bounds to his power in all things) prerogative can be nothing but the peoples permitting their rulers to do several things, of their own free choice, where the law was silent, and sometimes too against the direct letter of the law, for the public good and their acquiescing in it when so done: For as a good Prince, who is mindful of the trust put into his hands and careful of the good of his people, cannot have too much prerogative, that is, power to do good; so a weak and ill Prince, who would claim that power which his predecessors exercised without the direction of the law, as a prerogative belonging to him by right of his office, which he may exercise at his pleasure, to make or promote an interest distinct from that of the public, gives the people an occasion to claim their right, and limit that power, which, whilst it was exercised for their good, they were content should be tacitly allowed.

§ 164. Einer vernünftigen Kreatur kann man wohl kaum unterstellen, sie würde sich zu eigenen Schaden jemandem unterordnen, solange sie frei ist. Selbst wenn sie es, falls sie einen guten und weisen Herrscher findet, es vielleicht weder für notwendig noch nützlich hielte, dessen Macht in allen Angelegenheiten genaue Grenzen zu setzen.

Prärogative kann nichts anderes sein als die Erlaubnis, die eine Bevölkerung einem Herrscher gewährt, verschiedene Angelegenheiten nach eigener freier Wahl zu behandeln, falls das Gesetz schweigt. Manchmal sogar gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn es dem öffentlichen Wohl dient und nach der Tat die Zustimmung des Volks erfolgt.

Ein guter Fürst, der an das Vertrauen in seinen Händen denkt und für das Wohl seines Volks sorgt, kann kaum zu viel Prärogative haben, ist sie doch die Macht Gutes zu tun.

Ein schwacher und schlechter Fürst dagegen, der die von seinen Vorgängern ohne Vorgabe der Gesetze ausgeübte Macht in Anspruch nehmen wollte, als wäre sie ein ihm Kraft seines Amtes zustehendes Vorrecht, welches er willkürlich ausüben darf, um so ein vom öffentlichen Wohl abweichendes Interesse zu schaffen oder zu fördern, gibt der Bevölkerung Anlass ihr Recht zu fordern und diese Macht zu beschränken, der es, solange sie zu seinem Wohl ausgeübt wurde, sein stillschweigendes Einverständnis gewährt hatte.

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TToG II § 117

John Locke: Two Treatises of Government

§ 117. And this has generally given the occasion to mistake in this matter; because commonwealths not permitting any part of their dominions to be dismembered, nor to be enjoyed by any but those of their community, the son cannot ordinarily enjoy the possessions of his father, but under the same terms his father did, by becoming a member of the society; whereby he puts himself presently under the government he finds there established, as much as any other subject of that commonwealth.

And thus the consent of free men born under government, which only makes them members of it, being given separately in their turns, as each comes to be of age, and not in a multitude together; people take no notice of it, and thinking it not done at all, or not necessary, conclude they are naturally subjects as they are men.

§ 117. Das hat grundsätzlich Gelegenheit zu Missverständnissen gegeben:

Staaten lassen weder Ausgliederungen eines Teils ihrer Herrschaftsgebiete zu, noch Inbesitznahme durch Nicht-Staatsbürger. Daher bleiben einem Sohn in der Regel nur die gleichen Bedingungen, um sich am väterlichen Besitz zu erfreuen, unter denen sein Vater es gehabt hat: Er muss ein Mitglied der Gesellschaft werden. Dergestalt ordnet er sich augenblicklich unter die Regierung ein, die er dort eingesetzt findet, genau wie jedes andere Mitglied jenes Staatswesens.

Daher wird das Einverständnis freier, unter einer bestehenden Regierung geborener Menschen, welches ausschließlich zu Mitgliedern eines Staatswesens machen kann, von jedem einzelnen dann gegeben, wenn er volljährig wird; und nicht gemeinsam innerhalb einer Menge. Die Menschen bemerkten es sonst nicht und da sie dann denken, es sei überhaupt nicht geschehen oder nicht notwendig, folgern sie von Natur aus ebenso Untertanen zu sein wie sie Menschen sind.

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