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TToG II § 117

John Locke: Two Treatises of Government

§ 117. And this has generally given the occasion to mistake in this matter; because commonwealths not permitting any part of their dominions to be dismembered, nor to be enjoyed by any but those of their community, the son cannot ordinarily enjoy the possessions of his father, but under the same terms his father did, by becoming a member of the society; whereby he puts himself presently under the government he finds there established, as much as any other subject of that commonwealth.

And thus the consent of free men born under government, which only makes them members of it, being given separately in their turns, as each comes to be of age, and not in a multitude together; people take no notice of it, and thinking it not done at all, or not necessary, conclude they are naturally subjects as they are men.

§ 117. Das hat grundsätzlich Gelegenheit zu Missverständnissen gegeben:

Staaten lassen weder Ausgliederungen eines Teils ihrer Herrschaftsgebiete zu, noch Inbesitznahme durch Nicht-Staatsbürger. Daher bleiben einem Sohn in der Regel nur die gleichen Bedingungen, um sich am väterlichen Besitz zu erfreuen, unter denen sein Vater es gehabt hat: Er muss ein Mitglied der Gesellschaft werden. Dergestalt ordnet er sich augenblicklich unter die Regierung ein, die er dort eingesetzt findet, genau wie jedes andere Mitglied jenes Staatswesens.

Daher wird das Einverständnis freier, unter einer bestehenden Regierung geborener Menschen, welches ausschließlich zu Mitgliedern eines Staatswesens machen kann, von jedem einzelnen dann gegeben, wenn er volljährig wird; und nicht gemeinsam innerhalb einer Menge. Die Menschen bemerkten es sonst nicht und da sie dann denken, es sei überhaupt nicht geschehen oder nicht notwendig, folgern sie von Natur aus ebenso Untertanen zu sein wie sie Menschen sind.

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