Schlagwort-Archive: Kreatur

TToG II § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. But since a rational creature cannot be supposed, when free, to put himself into subjection to another, for his own harm; (though, where he finds a good and wise ruler, he may not perhaps think it either necessary or useful to set precise bounds to his power in all things) prerogative can be nothing but the peoples permitting their rulers to do several things, of their own free choice, where the law was silent, and sometimes too against the direct letter of the law, for the public good and their acquiescing in it when so done: For as a good Prince, who is mindful of the trust put into his hands and careful of the good of his people, cannot have too much prerogative, that is, power to do good; so a weak and ill Prince, who would claim that power which his predecessors exercised without the direction of the law, as a prerogative belonging to him by right of his office, which he may exercise at his pleasure, to make or promote an interest distinct from that of the public, gives the people an occasion to claim their right, and limit that power, which, whilst it was exercised for their good, they were content should be tacitly allowed.

§ 164. Einer vernünftigen Kreatur kann man wohl kaum unterstellen, sie würde sich zu eigenen Schaden jemandem unterordnen, solange sie frei ist. Selbst wenn sie es, falls sie einen guten und weisen Herrscher findet, es vielleicht weder für notwendig noch nützlich hielte, dessen Macht in allen Angelegenheiten genaue Grenzen zu setzen.

Prärogative kann nichts anderes sein als die Erlaubnis, die eine Bevölkerung einem Herrscher gewährt, verschiedene Angelegenheiten nach eigener freier Wahl zu behandeln, falls das Gesetz schweigt. Manchmal sogar gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn es dem öffentlichen Wohl dient und nach der Tat die Zustimmung des Volks erfolgt.

Ein guter Fürst, der an das Vertrauen in seinen Händen denkt und für das Wohl seines Volks sorgt, kann kaum zu viel Prärogative haben, ist sie doch die Macht Gutes zu tun.

Ein schwacher und schlechter Fürst dagegen, der die von seinen Vorgängern ohne Vorgabe der Gesetze ausgeübte Macht in Anspruch nehmen wollte, als wäre sie ein ihm Kraft seines Amtes zustehendes Vorrecht, welches er willkürlich ausüben darf, um so ein vom öffentlichen Wohl abweichendes Interesse zu schaffen oder zu fördern, gibt der Bevölkerung Anlass ihr Recht zu fordern und diese Macht zu beschränken, der es, solange sie zu seinem Wohl ausgeübt wurde, sein stillschweigendes Einverständnis gewährt hatte.

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TToG I § 85

John Locke: Two Treatises of Government

§ 85. In both these rights, there being supposed an exclusion of all other men, it must be upon some reason peculiar to Adam, that they must both be founded. That of his property our author supposes to arise from Gods immediate donation, Gen.I.28 and that of fatherhood from the act of begetting: Now in all inheritance, if the heir succeed not to the reason upon which his father’s right was founded, he cannot succeed to the right which followeth from it.

For example, Adam had a right of property in the creatures upon the donation and grant of God almighty, who was Lord and proprietor of them all: Let this be so as our author tells us, yet upon his death his heir can have no title to them, no such right of property in them unless the same reason, viz. God’s donation, vested a right in the heir too: For if Adam could have had no property in, nor use of the creatures, without this positive donation from God and this donation were only personally to Adam, his heir could have no right by it;

but upon his death it must revert to God, the Lord and owner again; for positive grants give no title farther than the express words convey it, and by which only it is held. And thus, as if our author himself contends, that donation, Gen.I.28 were made only to Adam personally, his heir could not succeed to his property in the creatures; and if it were a donation to any but Adam, let it be shown, that it was to his heir in our author’s sense, i. e. to one of his children, exclusive of all the rest.

§ 85. Da bei beiden Rechten ein Ausschluss aller anderen Menschen vorausgesetzt wird, muss es eine spezielle, an Adams Person gebundene Ursache geben, auf die beide gründen. Unser Autor nimmt an, das Recht des Besitzes entspringe unmittelbar aus Gottes Schenkung, Gen.I.28, das der Vaterschaft aus der Zeugung. Nur: Bei jeder Erbschaft, wenn der Erbe nicht auch der Ursache folgen kann, auf die das Recht seines Vaters gegründet war, kann er nicht in dem Recht folgen, das sich daraus ergibt.

Adam zum Beispiel hatte durch Schenkung und Gewähr des allmächtigen Gottes, der Herr und Besitzer von allem war, ein Besitzrecht an aller Kreatur:

Angenommen es verhielte sich so wie unser Autor behauptet, so kann doch bei Adams Tod dessen Erbe keinen Anspruch darauf, kein solches Besitzrecht daran haben, als bis die gleiche Ursache, nämlich Gottes Schenkung, auch den Erben mit einem solchen Recht bekleidet hatte. Denn wenn Adam ohne diese positive Schenkung Gottes wederBesitz noch Nutzung der Kreatur hätte haben können und diese Schenkung Adam persönlich gemacht worden wäre, könnte durch sie sein Erbe kein Recht erwerben, sondern bei Adams Tod müsste sie an Gott zurückfallen, der dann wieder Herr und Eigentümer wäre. Positive Verleihungen gewähren keinen Rechtsanspruch der weiter reicht als die ausdrücklichen Worte, nach denen allein er gilt.

Wenn also jene Schenkung, Gen.I.28., was unser Autor selbst bestreitet, nur Adam persönlich gemacht worden wäre, konnte der Besitz der Kreatur nicht auf den Erben übertragen werden. War die Schenkung an andere außer Adam gegeben, soll erst gezeigt werden, dass sie seinem Erben in unseres Autors Sinn gegeben war, d. h. einem seiner Kinder mit Ausschluss aller Übrigen.

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