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Eine faire Bepreisung von CO2 – Modell und Plädoyer

Eine faire Bepreisung von CO2 – Modell und Plädoyer

Vorwort – Motivation

Wenn der alte Johannes der Evangelist das gewußt hätte: Eine unerwartete Version der Apokalypse wird immer greifbarer: Der Klimawandel. Die Beschreibungen des Phänomens werden Jahr für Jahr detaillierter und präsziser, die Dokumentationen der Symptome umfassender und die meßbaren Indikatoren nehmen zu. Politisch wird mit dem Thema gespielt, als gehe es ums Kirschkernweitspucken.

Die Einen schüren Angst, die Anderen steigern ihre Ignoranz gegenüber dem Phänomen.

An dieser Stelle verabschiede ich mich auch schon aus der Diskussion um wie, wo und was, Volumen etc. des Klimawandels und wende mich einer Betrachtung aus einer vollkommen anderen Warte zu. Warum ich das tue ist irrelevant. Relevant ist nur, dass ich mich an greifbaren Fakten orientiere um zu einer eigenständigen, unabhängigen und hoffentlich weniger spekulativen Betrachtung zu kommen, als ich gemeinhin aus den Kontroversen der Klimawandel-Kassandrae und der Klimawandel-Leugner zu hören gewohnt bin.

Emotional betrachtet ist mir der Klimawandel vollkommen gleichgültig, Ich habe keine Kinder und glaube nicht an Wiedergeburt. Was nach mir eintritt, betrifft mich also nicht mehr. Also, damit meine ich: Dann nicht mehr. Zudem hat das Leben auf diesem Planeten nachweisbar eine sehr, sehr lange Tradition, sich auch unter vollkommen anderen Umweltbedingungen zu entfalten. Ob das auch für menschliches Leben gelten wird, weiß ich nicht. Ich nehme mal an, Ja. Der Mensch hat sich – als Art – bisher seit seinem Auftauchen an alles gewöhnt und angepasst und damit Darwins Satz vom „Survival of the fittest“ vollständig entsprochen.

An der Stelle halte ich allerdings den Hinweis für angebracht, dass sich hinter diesem Satz die Fähigkeit zur weitgehenden Anpassung entweder des Lebewesens oder eben der Umstände bzw. eine Mischung aus beidem verbirgt, und nicht etwa das Recht des Stärkeren, des „Fitteren“, Potenteren, Mächtigeren oder Durchsetzungsfähigeren, wie mehrheitlich geglaubt wird.

Für mich persönlich ist Im Augenblick alles noch anders. Denn ich bin – auch wenn ich nicht weiß, warum – in irgendeiner Form mit den Geschehnissen in der menschlichen Gesellschaft, der so genannten Zivilisation, verknüpft und muss das aktuelle Geschehen mit tragen. Irgendwie damit umgehen. Und daher auch mit verantworten.

Ein Beispiel: Ich muss Krankenversicherung bezahlen. Das ist einfach eine Realität. Ob ich will oder nicht. Ich kann zwar Ausweichstrategien fahren, wie Auswandern in ein Land ohne Krankenversicherung, aber selbst dort gibt es medizinische Versorgung, und sei sie auch noch so minimalistisch: Sie wird dann eben über Steuern von der Gesellschaft getragen. Und ich zahle dann eben über die Steuern dafür.

Und selbst wenn ich noch so sicher bin, niemals eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu müssen, kann ich die Wahrscheinlichkeit nicht ausschließen, dass ich sie doch einmal benötige.

Der langen Rede kurzer Sinn: Dem Heute kann ich mich nicht entziehen und werde in irgendeiner Form an den Entscheidungen und Maßnahmen der Zeit zumindest passiv beteiligt: Ich muss dafür Gegenwert erwirtschaften und bezahlen.

Wenn ich also ohnehin nicht ausweichen kann, dann möchte ich, das mein Beitrag den besten Nutzen einbringt. Und zwar nicht nur den naheliegenden für mich oder andere in Form möglichst hohen Profits, sondern auch in anderer Hinsicht. Dazu gehört, dass es jedem anderen in gleicher Weise gelingen möge, dass auch sein Beitrag für ihn so sinnvoll und nützlich ist, wie für mich. Und nicht etwa sein persönliches Ergebnis ihn auf den Gedanken bringt, im Fall einer Benachteiligung – sei sie nun gefühlt oder real – direkt bei mir Ausgleich zu suchen. Mein Engagement ist in diesem Sinne eine Sicherheitsmaßnahme.

Einleitung – Womit haben wir es zu tun?

Feststellung 1:

CO2 entsteht chemisch gesehen durch Oxidation, was wir Menschen als Verbrennung bezeichnen. Es entsteht dabei nicht nur durch tatsächliches Feuer, sondern auch durch die Verwertung energiehaltiger Nahrungsmittel durch Lebewesen – wir alle „verbrennen Kalorien“ wie die landläufige Stimme der Bevölkerung sich auszudrücken pflegt. Die drei Grundkategorien unserer Lebensmittel bestehen allesamt aus Kohlenstoffverbindungen, die vom jeweiligen Körper unterschiedlich schnell und zweckgebunden verwertet werden. Genau wie Holz, Öl, Gas und Kohle bei ihrer Verbrennung. Auch das sind nichts als Kohlenstoffverbindungen, die wir energetisch nutzen. CO2 entsteht also so oder so.

CO2 ist unter den Bedingungen unserer Atmosphäre ein Gas und vermischt sich locker mit unserer Atemluft. Wir sehen es nicht, wir riechen es nicht, wir hören es nicht, wir schmecken es nicht und wir ertasten es nicht.

Feststellung 2:

Es hat aber Wirkungen: Es absorbiert Strahlungsenergie und kann so tendenziell die Atmosphäre aufheizen. Eine besondere Eigenschaft ist die von Svante Arrhenius endeckte Fähigkeit, kurzwelligeres Licht zu resorbieren und als langwelligere Wärmestrahlung wieder abzugeben. Grundsätzlich können das sehr viele Materialien – und wir nutzen das für Wärmestrahlanwendungen, allerdings nicht in der Intensität und vor allem nicht mit direkter Wirkung in der Atmosphäre. Selbst wenn der genaue Effekt noch immer nicht detailliert erforscht und nachgewiesen ist, so sind die statistischen Zahlen jedoch beeindruckend genug, den Effekt mindestens als stark klimarelevant zu beurteilen und schon rein vorsorglich aus Gründen der Existenzssicherheit für Fauna (inklusive Mensch) und Flora den weiteren Anstieg von CO2 in der Atmosphäre nicht nur zu reduzieren oder zu verhindern, sondern gezielt auf eine Verringerung der aktuell in der Atmosphäre vorhandenen Gesamtmenge hinzuarbeiten. Gerade den konservativsten aller Politiker sollte das Sicherheitsargument Grund genug sein, effektiv und wirkungsvoll zu handeln. Statt die Dinge weiterhin der freiwilligen Selbstregulierung der Wirtschaft zu überlassen. Die mittlerweile überdimensionierten Freigehege für „Big Business Alphatiere“ werden spätestens dann überflüssig, wenn es keine Arbeitsbienen und keine Käufer derer Produkte mehr gibt.

Für den Menschen ist CO2 in geringer Konzentration nicht giftig, es behindert aber die Sauerstoffaufnahme. Eine erhöhte Konzentration von CO2 in der Umgebungsluft führt bei Menschen zu Kopfschmerzen und kann letztlich Bewußtlosigkeit auslösen. Eine Konzentration von 8 % oder mehr kann nach 30 bis 60 Minuten sogar zum Tod führen.

Nun könnte jeder verständlicher Weise denken, die derzeitigen 0,4 % in der Atmospähre, von denen wir auf Grund der statischen Daten nahezu sicher annehmen dürfen, sie würden den Klimawandel auslösen, diese gerade mal 0,4 % können uns ja nichts anhaben. Die Atmen wir locker wieder weg und fahren im Zweifel öfter mal in die Natur, wo die Atemluft weniger CO2 hat, oder kaufen uns ein Sauerstoffzelt. An der Stelle sei erwähnt: Michael Jackson ist übrigens trotz Schlafens im Sauerstoffzelt recht jung gestorben. Oder vielleicht gerade deshalb.

Zusammenhang 1: Wir sind direkt betroffen!

Die soeben berschriebene Vorstellung ist zwar naheliegend, hat aber zwei Haken:

1. Ist 0,4% der weltweite Durchschnittswert von CO2 in der Atmosphäre und sein Anwachsen geht rein zu Lasten des in der Atmosphäre enthaltenen O2, also Sauerstoffs, den wir problematischer Weise zum Atmen brauchen…

2. Ist die chemische Bindungsnergie von CO2 ca. 200 Mal höher als die von O2. Das heißt, je mehr CO2 in der Atmosphäre, die wir einatmen, vorhanden ist, desto weniger O2 können wir bei jedem Atemzug aufnehmen und gegen CO2 austauschen. Hinzu kommt, dass die Austauschrate der Membranen unserer Lungenbläschen von der Differenz der Konzentration an CO2 Innen zu Außen abhängt. Mit anderen Worten, die Aufnahmerate von O2 sinkt auch dadurch. Wenn auch nur leicht und noch kaum messbar, so ist der Effekt beider Faktoren der einer tendenziellen Anreicherung von dauerhaft präsentem CO2 im Blut.

Natürlich wird unser Körper, der über die besten derzeit verfügbaren Sensoren verfügt, das nicht zulassen wollen. Denn eine höhere CO2-Konzentration bedeutet für ihn, dass er für Ausgleich sorgen muss. Er „denkt“ die aktuell abgerufene Leistung des Körpers sei höher z. B. durch Sport, Arbeit oder Stress und erhöht daher Atemfrequenz, Blutdruck, Puls. Kurz: Er zieht alle Register, steuert gegen und wir werden den Anstieg von CO2 im Blut kaum messen können. Zumindest solange er im Veränderungsbereich eines normalen Lebens bleibt.

Was wir aber bemerken, ist ein steigender Regenerationsbedarf, oder eine abnehmende Leistungsfähigkeit, eine Zunahme von Kreislauf- und Atmungsrelevanten Krankheiten, mehr Phasen von Müdigkeit und ab einer bestimmten Anreicherung des Bluts mit CO2: Häufiger Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwächen.

Ausgleichen können wir das nur durch mehr Sport, mehr Spazierengehen und mehr Ruhe bei ausreichend unverbrauchter Luft. Was zu Lasten der Arbeitseffizienz geht.

Und nicht vergessen: Auf Grund der 200 mal stärkeren Bindungsenergie von CO2 ans Hämoglobin reichert sich ein Mehr an CO2 in sich selbst verstärkender Weise stärker im Blut an. Der Ausgleichsaufwand steigt also weiter- die Zunahme körperlicher Folgen allerdings auch.

Unter dem Strich: Steigendes CO2 in der Atmosphäre verursacht bereits jetzt exponentiell steigende indirekte Kosten, welche über kurz oder lang vor allem die Wirtschaft betreffen, die sich aktuell noch an dem kostenlosen Abfalllager für CO2 – der Atmosphäre – schadlos hält. Hört man den herausgehobenen Vertretern der Wirtschaft, der Verbände und der von ihnen unterstützen politischen Kräfte zu, hat man keineswegs den Eindruck, als wären sich die Betreffenden dieser nun wirklich sehr einfachen Zusammenhänge auch nur im Ansatz bewußt. Und gerade bei sich selbst verstärkenden Effekten greift jede lineare Betrachtungsweise der Entwicklung zu kurz. Die einzige Linearität besteht in der dynamischen Verkürzungrate der verbleibenden Restzeit, um die Katastrophe aufzuhalten.

Zusammenhang 2: Der Vorrat an natürlichen Ressourcen gehört allen Menschen gemeinsam. Vor allem den nachfolgenden Generationen!

Diese These mag den meisten Apologeten und Elegikern einer rendite- und profitorientierten als „frei“ oder auch „sozial“ apostrophierten, aber in Wahrheit der Willkür großer Kriegskassen unterworfenen Marktwirtschaft gegen den Strich gehen, droht sie doch mit der Konsequenz, die Ausbeutung natürlicher Ressourcen begründet zu verteuern. Manche würden sogar sofort behaupten, das sei Kommunismus pur. Das stimmt allerdings nicht. Es ist Liberalismus pur.

Das derzeit geltende Paradigma der Wirtschaft lautet: „Höhere Preise bedeuten höhere Kosten und das kostet Arbeitsplätze!“ Weil ja Arbeitsplätze der Dreh- und Angelpunkt allen Lebens sind. Es scheint, als wäre es vollkommen irrelvant, wie es Menschen in ihrem Leben geht; wie sie mit den Herausforderungen zu recht kommen, mit denen Sie konfrontiert sind. Egal ob Gesundheit, Naturkatastrophen, steigende Lebenshaltungskosten: Hauptsache sie haben Arbeit. Dann ist alles gut, lautet die einfache Formel. Eingängig und leicht zu Glauben, aber zu 0% belastbar. Ob Menschen nun von der Arbeit leben können oder durch die Arbeit Schaden erleiden, oder sich buchstäblich arm arbeiten oder arm sparen, ist ohne Bedeutung.

Da verwundert es nicht, wenn bei jeder Diskussion immer ein Vertreter der Wirtschaft oder irgendein der Wirtschaft sich verpflichtet fühlenden Politiker aufsteht und kurzatmige Sätze sagt, wie: Wenn der Strompreis auch nur um einen Cent steigt, dann ist die XXX-Industrie weg und produziert bei Trump. Und damit jede Veränderung aus einem leicht erkennbar komplett kurzsichtigen Argument heraus zu unterbinden versucht. Selbst wenn das Argument noch so weit an jeglicher Lösung des Problems vorbei geht.

Dabei sollte doch klar sein: CO2-Emissionen verursachen bereits jetzt enorme Kosten, die sich nirgendwo abbilden. Die derzeitge Bewirtschaftung natürlicher Resourcen stellt spätestens nachfolgende Generationen vor das Problem, dass ihnen nichts hinterlassen wurde. Da bekommt die Idee der „Schwarzen Null“ doch gleich eine völlig andere Bedeutung.

Wir verhalten uns wie ein Mietwagenfahrer, der mit der goldenen Kreditkarte in der Hand Fahrzeuge mietet und sie dann bei leergefahrenem Tank am Strassenrand stehen läßt, während die Kreditkarte entweder nicht gedeckt oder gefälscht ist.

Feststellung 3:

Die nächsten Generationen werden kein Erdöl, Gas oder keine Kohle mehr verbrennen können.

Einmal, weil ihnen buchstäblich die Luft ausgeht und weil schlicht keine natürlichen Ressourcen mehr da sind, die man mit realiserbarem Aufwand ausbeuten könnte. Selbst wenn man so töricht wäre, so wie bisher weitermachen zu wollen.

Dabei ist es seit je her konstituierendes Grundprinzip der menschlichen Zivilisation, für die privilegierte Inanspruchnahme allgemein verfügbarer Leistungen, Produkte oder Ressourcen einen angemessenen Gegenwert zu bezahlen.

Gerade die Sichtweise der liberalen politischen und wirtschaftlichen Theorie, die faktisch weltweit Grundlage unserer Wirtschaftsform und Lebensweise ist – schließlich wurde sie ja aus den Phänomenen des realen Lebens abgeleitet – geht davon aus, dass alles, was – zumindest auf diesem Planeten – existiert, gemeinschaftlicher Besitz der gesamten Menschheit ist und erst durch Urbarmachung zu individuellem Besitz wird.

Wobei der hinzutretende demokratische Gedanke es erforderlich macht, dass alle anderen der Inbesitznahme von egal welchem Teil des gemeinschaftlichen Besitzes durch einen oder mehrere Individuen formell zustimmen müßten. Die Diskussion über das wie und wo und wann ist an dieser Stelle jedoch müßig. In der Praxis geht es so vor sich, dass der Nutzer an die Repräsentation bzw. Administration der Gemeinschaft einen Ausgleich bezahlt.

Feststellung 4: Die Emission von „Green House Gases“ wie CO2 beruht auf der physischen Verwendung in Form von Zerstörung gemeinsamen Besitzes der Menschheit und muss daher so vergütet werden, dass nachfolgende Generationen trotz der fehlenden Ressourcen weiter auf dem Planeten leben können. Wie bei jeder ganz normalen Inanspruchnahme für Aufwandsentschädigung oder Schadenersatz auf Grund persönlichen Verhaltens muss der Verursacher also so viel für seine Aktivität bezahlen, als nötig ist, um den Ursprungszustand oder ein Äquivalent desselben wieder herzustellen.

Das bedeutet: Ein fairer Preis für CO2 muss mindestens so hoch sein, wie es die Kosten für das recyceln und die Umwandlung in einen anderen, verwertbaren Stoff erforderlich machen. Mit anderen Worten, CO2 hat einen fixierbaren Mindestpreis und die Regierungen der Welt sind gehalten, diesen zur Kompensation der Folgen für ihre heutigen Staatsbürger oder in weniger demokratisch entwickelten Ländern für ihre Staatsangehörigen einzufordern.

Das Klimaschutzabkommen COP 21 von Paris bietet dazu einen idealen Ansatzpunkt, da sich hier eine überwältigende Mehrheit von Staaten zum Handeln verpflichtet hat.

Festestellung 4:

Das Thema verlagert sich also von der Zulässigkeit von Ressourcenverwendung – die eindeutig mit Ja zu beantworten ist – auf die Bezahlung eines angemessenen Preises durch den Entnehmer.

Herausforderung 1:

Nationale Alleingänge – sinnvoll oder nicht?

Darüber läßt sich trefflich streiten und jede Menge weitere Zeit vergeuden. Schweden hat seit 1991 eine CO2-Steuer und derzeit einen Preis von 150 € je Tonne oder 1,5 ct je 100 g.

Schweden ist dennoch eine gut aufgestellte und erfolgreiche Industrienation.

Es geht offenkundig also auch im nationalen Alleingang. Der „Abfärbeeffekt“ durch Vorbildwirkung bleibt allerdings nach nun 26 Jahren Besteuerung auf der Strecke. Ist also kein starkes Argument mehr für nationale Alleingänge.

Dazu kommt, dass nationale Alleingänge in der Regel bereits eher im Vorfeld an einheimischen Widerständen scheitern, als internationale Vereinbarungen.

Drittes und wesentliches Argument gegen nationale Alleingänge ist die damit unweigerlich verbundene Schlechterstellung im internationalen Wettbewerb. Ob diese dann jeweils im durch die Gegner eine effektiven CO2-Bepreisung aufgebauschten Umfang auch tatsächlich auftreten würde, sei dahingestellt.

Tatsache ist, das eine wirksam umgesetzte internationale Vereinbarung dieses Argument zuverlässig und vollständig entkräftet.

Zudem betrifft das Problemfeld via die gemeinsame und unteilbare Ressource „Atmosphäre“ schlicht alle Länder.

Daher bietet das Pariser Klimaprotokoll den geeigneten Ansatzpunkt für ein weltweites CO2– oder GHG-Regime.

Herausforderung 2:

Eine CO2-Bepreisung führt direkt zum Anstieg der laufenden Energiekosten für jeden Bewohner des Planeten und indirekt zum Anstieg seiner weiteren Lebenshaltungskosten.

Bereits geringe Zusatzkosten haben dabei spürbare Effekte. Stellen wir uns folgendes vor:

Ein durchschnittlicher Mensch in einem durchschnittlichen Land braucht 1.000 kWh Strom Jahr und 2.000 kWh Heizwärme. Wir sprechen hier von der Nutzenergie. Also das, was für den beabsichtigten Zweck tatsächlich genutzt wird!

Beides wird überwiegend aus fossilen Ressourcen bereit gestellt, wobei wir beim Strom Steinkohle ansetzen, beim Heizen Erdgas. Die Stromerzeugung habe eine Effizienz von 30%, die Gasheizung von 90%.

Der gegebene Gaspreis ohne Steuern, Abgaben und Transport sei 2,5 ct / kWh, der für die Steinkohle 2 ct / kWh.

Eine kWh aus Erdgas emittiert bei der Verbrennung 220 g, eine kWh aus Steinkohle 340 g.

Das Recycling einer Tonne CO2 nehmen wir mit Kosten von 150,00 € oder 1,5 ct./ 100 g an.

Da wir beim Bedarf von Endenergie ausgehen, müssen wir nachher (2. Schritt) noch um den Primärenergiefaktor ergänzen, um den Gesamtaufwand ab Kohletagebau oder Gasfeld abzubilden.

Der soll für beides bei 1,1 liegen.

Erstens gilt es die Effizienz zu betrachten, um von der Nutzenergie auf die Endenergie zu kommen: In Schritt 1 ergeben sich beim Strom 3.330 kWh und beim Gas 2.220 kWh auf Endenergie.

PE-Faktor: Damit kämen wir in Schritt 2 auf 3.670 kWh Strom und 2.440 kWh Wärme bei der Primärenergie. Die Berechnung der Primärenergie über den PE-Preis ist ihrer Natur nach virtuell. Man könnte genauso den Preis mittels PE-Faktor skalieren. Das Ergebnis wäre identisch.

Die Bereitstellungskosten am Erzeugungsort ohne CO2-Preis lägen damit bei

Strom: 3.670 kWh PE * 2,0 ct. Energiepreis Kohle = 7,4 ct / kWh ohne CO2-Preis.

Wärme: 2.440 kWh PE * 2,5 ct Energiepreis Gas = 6,1 ct / kWh ohne CO2-Preis.

Kommt eine CO2-Bepreisung hinzu und kosten 100 g CO2 1,5 ct, dann ergeben sich für jede kWh aus Kohle ein Aufschlag von 6,8 ct und für Gas von 3,3 ct.

Strom: 3.670 kWh PE * 2,0 ct. Energiepreis Kohle = 14,2 ct / kWh mit CO2-Preis.

Wärme: 2.440 kWh PE * 2,5 ct Energiepreis Gas = 9,4 ct / kWh mit CO2-Preis.

Mit diesen Handelspreisen ist Minimum zu rechnen. Dazu kämen Transport, Verteilung, Handelsmargen, Risikoprämien und Steuern. Während Transport und Verteilung nur indirekt steigen, steigen die preisabhängigen Zusatzkosten wie Steuern und Margen direkt als Prozentsätze.

Im Ergebnis verteuert sich Energie massiv und alle weiteren Produkte verteuern sich ebenfalls stark. Da dies zu spürbaren Kaufkraftverlusten speziell der einkommensseitig schlechter gestellen Menschen führt – für jeden steigt der Warenkorb um den gleichen Betrag, unabhängig von seinem Einkommen, muss daher ein gut definierter Teil der generierten Einnahmen zur gleichmäßigen Kompensation jedem einzelnen Bewohner des Planeten zurückgegeben werden.

Die Dringlichkeit dieser Umverteilung ergibt sich zudem bereits aus der Tatsache, dass die gesamten Ressourcen des Planeten per se zunächst einmal gemeinsamer Besitz aller Menschen sind und jede individualisierte und exklusive Verfügung darüber folglich allen anderen gleichermaßen zu Gute kommen muss, wie auch der Nutzungsaufwand über Marktpreise abgebildet wird. Allein deshalb sind weltweit in etwa gleiche Energiepreise schon eine logische Schlussfolgerung.

Dieses Set-Up würde zwar im Prinzip kein einziges Land und keinen Menschen benachteiligen und könnte daher von allen Unterzeichnern des Pariser Protokolls direkt umgesetzt und getragen werden. Doch wird jedes Land reklamieren, dass für eine Defossilierung (nicht Dekarbonisierung) ein Infrastrukturausbau erforderlich ist, der auch eingepreist werden muss.

Um hier ebenfalls Chancengleichheit zu wahren, müßte eine weltweite Emissionbepreisung eine Preiskomponente für denStaat enthalten. Wie z. B. den Grundtarif einer Energiesteuer von 2 ct / kWh.

Herausforderung 3:

Da es weltweit überwiegend nur Staaten gibt, in denen auf Grund der früheren Politiken massiver staatlicher Energieversorgung und des Mißbrauchs künstlich erzeugter, billiger Energiepreise zur politischen Lenkung sich die Erzeuger-Energiepreise im Grund auf dem ganzen Planeten weit unter den realen volkswirtschaftlichen Kosten befinden, hätte eine sofortige weltweite Erhöhung massive Folgen in jedem Land. Millionen Menschen und Unternehmen könnten sich die neuen Preise nicht leisten.

Vor allem da die politisch gesteuerte Unterbepreisung ja innerhalb der unvermeidlichen Marktfunktionen in jeder Gesellschaft dazu führt, dass Menschen auf eine zu angemessenen Energiepreisen passende Entlohnung ihrer Arbeitskraft zu verzichten geneigt sind, um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

Das Mantra des Glaubens an „Billiger = Effizienter = Fortschritt“, welches im „Geiz ist Geil“ Marketing gipfelt, erweist sich hier als fataler Trugschluss.

Nichts desto trotz ist es notendig allen Betroffenen Zeit zu geben, sich an die neue volkswirtschaftlich sinnvolle Bewertung der Energiepreise anzupassen. Von daher ist es notwendig, nach der grundsätzlichen internationalen Einführung eine gestaffelte Steigerung der CO2-Bepreisung vorzunehmen.

Herangehensweise:

Eine wesentliche Grundlage meiner Überlegungen zu einer CO2-Bepreisung beruht folglich auf einem ähnlichen Gedanken wie ihn auch der Verband VKI jüngst geäußert hat:

Ein etappenweises Vorgehen.

Würde man die aktuellen Kosten für ein potentielles CO2-Recycling sofort auf das kWh umlegen, kämen wir tatsächlich auf ca. 1,5 ct / 100 g.

Die Tonne CO2 zu Methan zu verwandeln kostet laut Recherchen von Prof. Michael Sterner 80 €, andere Quellen geben 70 € oder sogar 90 € an. Es ist unter Strich aber erst mal Tofu, wie viel es ist. Schlicht, weil jede exakte Preisbenennung spekulativ ist, derzeit die zugehörigen Technologien zwar verfügbar, aber weder in Landes-, Bundes- oder gar Globalem Maßstab sofort nutzbar vorhanden sind und sich allein deshalb zunächst eine Abschätzung der potentiellen Kosten an Hand dieser vorläufigen Meinungen empfiehlt, deren Validierung im Lauf des Ausbauprozesses efolgen wird.

Hinzu kämen für einen Teil des gewonnen H2 und des synthetisierten CH4 deren Verflüssigung als einzig handelbare mobile Transportmöglichkeit. Allein deshalb empfiehlt sich auch hier schon eine weitgehend kleinteilige, dezentrale Aufstellung von Elektrolyseuren und anderen Anlagen, vor allem Verflüssigern, um die entstehende Abwärme direkt vor Ort nutzen zu können. Sehr lohnenswert wäre wohl die Planung und Realisierung eines eigenen CO2-Netzes parallel zum Erdgasnetz, an Stelle der typischen und letzlich irreführenden Endlagerungs-Strategie bzw. „Endlösung“-Strategie des unverändert umjubelten CCS.

Also, CCS ist inzwischen vor allem die Abkürzung für das in der BRD entwickelte „Combined Charching System“ für Elektrofahrzeuge und nicht mehr so sehr „Captured Carbon Storage“….

Das Einfangen des freien, atmosphärischen CO2, welches verschiedentlich mit Kosten von um die 35 € plus minus 5 € je Tonnen angegeben wird, ist ein weiterer Faktor. Für dessen Umsetzung sind allerdings noch längst nicht alle denkbaren Technologien entwickelt oder gar ausgedacht worden. Es ist bereits möglich, steckt aber noch in den Kinderschuhen.

Dazu kämen sicher noch Kosten für Handel und Verwaltung.

Deshalb würde ich für den Start mit 150 € / to kalkulieren. Was übrigens dem derzeit gültigen C02-Preis in Schweden entspricht. Schweden hat wie bereits erwähnt seit 1991 eine CO2-Steuer und gehört trotzdem zu den führenden Wirtschaftsnationen. Was also können die Schweden, was wir nicht auch könnten.?

Die verursachergerechte Verteilung kann sich indessen nur an der Masse des freigesetzten orientieren CO2 orientieren. Zudem ist es ein natürliches Bedürfnis jedes Staats, sich für seine Funktion verläßliche Einnahmequellen aufzubauen.

Wie kann man so eine faire Bepreisung also angehen?

Ich schlage also vor, dass jedem zum Einsatz kommenden Energieträger an Hand seiner spezifischen CO2-Emission pro kWh ein Faktor zu gewiesen wird.

Die spezifischen CO2-Emissionen jedes Energieträgers pro kWh sind bekannt und liegen zwischen 0 und bis zu 500 g CO2 pro genutzter kWh.

Ebenfalls klar dürfte geworden sein, dass 150 € / to. ein angemessener Prognosepreis sind, aus dem sich 1,5 ct. für 100 g CO2 ableiten lassen.

Für 100 g gilt deshalb als Bezugsgröße der Faktor 1. Sobald ein primärer Energieträger eine kWh Endenergie bereit stellt, dann soll der jeweils allgemein gültige CO2-Preis pro 100 g mit diesem Faktor multipliziert werden und als Aufschlag auf eine Energiesteuer von 2 ct / kWh bezahlt werden.

Wenn die Verbrennung von Erdgas 220 g CO2 pro kWh erzeugt, dann lautet der Faktor 2,2, bei Steinkohle mit 340 g CO2 /kWh = 3,4; für alle anderen Primärenergieträger gilt entsprechendes. .

Zusätzlich ist jeder Energieträger wie im Beispiel gezeigt mit einem so genannten Primärenergie-Faktor behaftet, der den Zusatzaufwand für die Beschaffung (Abbau, Exploration, Transport) adressiert.

Für Erdgas, Erdöl, Steinkohle und Braunkohle ist das derzeit 1,1; für Strom im deutschen Strommix ist der Wert inzwischen 1,8, für Biomasse 0,2 und für PV-Strom 0

Die Formel für die Steuer lautet also:

CO2-Tax = (Q * PE-Faktor * Emissionsfaktor +Energiesteuer) * 1 ct.

Die Energiesteuer bekommt der jeweilige Staat, den Aufschlag soll der IWF verwalten und z. B. an jeden Erdenbürger als eCash auszahlen.

Zur Nachprüfung: 150 € angenommener Recyclingkosten pro Tonne sind, wenn ich mich nicht irre, 15.000 ct. / 1.000.000 g. Oder 15 ct / 1.000 g oder 1,5 ct. 100 g.

Jede kWh importierte Steinkohle würde dann mit (1 * 1,1 * 3,4 + 2) ct. beaufschlagt. Was ungefähr 5,75 ct. / kWh ausmacht. Das wäre schon deutlich spürbarer.

Allerdings ist für die Stromerzeugung noch die Effizienz der Kraftwerke zu berücksichtigen. Da diese vorab nicht genau bestimmt werden kann, bleiben an dieser Stelle nur der Wirkungsgrad des Kraftwerks oder die durchschnittlichen Effizienzen der vergangenen Jahre. 0,3 bzw. 30% für den Wirkungsgrad wären angemessen. Für die Erhebung der Steuer wäre das allerdings uninteressant, weil die Steuer ja bereits bei Import / Förderung / Gewinnung erhoben wird. Den Grundtarif von 2 ct./kWh erhält das Land, in dem der Ort des Verbrauchs liegt. Der Emissionszuschlag geht an jeden Menschen direkt, also auch an die Bewohner des Landes, in dem die fossile Ressoruce ursrünglich gefördert wurde.

Der Effekt wirkt sich nur bei den Betriebskosten aus. Der Steuerzuschlag käme im Fall der Steinkohle mit 19,17 ct. beim Verbraucher als Kosten an. Was nicht nur für private, sondern vor allem auch für die Industrie zu viel auf einmal wäre.

Deshalb noch mal der Vorschlag in iterativen Schritten – also etappenweise – vorzugehen und bei 0,15 ct / kWh PE-Energie nach der Klammer zu beginnen und diesen Betrag jedes Jahr um 0,15 ct zu erhöhen.

Die wesentlichen Vorteile sind die konstante Umstrukturierungsgeschwindigkeit, der stetig wachsende Anreiz auf RES zu setzen und die machbare Gewöhnung. Löhne und Preise können langsam nachziehen und ein bewußteres Verhalten fördern.

Unternehmen können sicher sein, dass ihre Kostenerhöhungen alle Mitbewerber weltweit gleichermaßen betreffen.

Verweigerer-Staaten, wie derzeit die USA, müssen nicht teilnehmen, werden aber dann mit Exportzöllen auf eingesetzte Energie und keinem Erlass der Energiesteuer bei Import aus einem Teilnehmerland konfrontiert. Darüberhinaus bekommen ihre Bürger keine Ertragszuweisung aus dem internationalen Klimasteuer-Fonds, der durch die Abgabe automatisch beim IMF entsteht.

Vor allem ist es möglich während des gesamten Prozesses die Wirkungen beobachten und korrgierend eingreifen.

Wichtig ist, bei der Energie aus dem Circulus Vitiosus des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit zu kommen und dabei die Verweigererstaaten unter Druck zu setzen.

Letzlich bewirkt dieses System einen massiven und nachhaltigen Anstoss für alle bei der sinnvollen Verringerung der Emissionen und verändert das Lohn- und Preisgefüge hin zu einer realitischen und in die Zukunft weisenden Bepreisung von Energie.

Es ist nahezu aufkommensneutral, bedeutet keinerlei Kosten für die teilnehmenden Staaten, sondern vergrößert sogar deren Einnahmebasis, schafft damit Spielräume an anderen Stellen und ermöglicht, alle Arten der Förderung und Subventionen für die Energiebereitstellung aus RES vollständig zu beenden, da die sachgerechte Einpreisung der Emissionen die derzeit noch immer wirksamen Nachteile der RES und der verknüpfbaren Speichertechnologien endgültig aufhebt.

Der dadurch zu erwartende Investitionsboom beruht auf energetischer und ökologischer Effizenz, vergrößert das Wachstum automatisch und sorgt für Nachhaltigkeit.

Hierzu Nein zu sagen, kann mit rationalem Verstand nicht begründet werden. Nur mit Glauben, Meinen oder Größenwahn.

Plädoyer:

Wir können es. Wir dürfen es. Wir sind gut beraten, es anzupacken.

Machen wir es!

Kreisbewegung statt Energiewende

Kreisbewegung „Energiewende“

Verschiedene Landesregierungen versuchen Einfluss auf den anstehenden Beschluss der Bundesregierung zum „nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ zu nehmen. Es scheint sich um eine konzertierte Aktion einiger Länder zu handeln, da in Niedersachsen und in Bayern genau das Gleiche thematisiert wird.

Worum geht es? Nichts Neues, nur die wiederholt geäußerten Forderungen, endlich Steuervergünstigungen bei energetischen Gebäudesanierungen zu gewähren. Diese Vergünstigungen sollen Eigenheimbesitzer, vor allem die selbst genutzter Immobilien, zu Investitionen in die energetische Effizienz ihrer Gebäude animieren.

In der Realität liegt die Bundesrepublik aktuell ca. 15 % hinter den vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinien des Jahres 2006 zur Energieeffizienz betreffend Gebäude zurück. So wie in allen anderen Feldern der als „Energiewende“ verkauften Energiepolitik aller Koalitionen seit 2005 liegt die BRD auch hier auf einem Platz unter ferner liefen.

Tatsache: Ohne Vorteil keine Maßnahme. So gut wie kein Eigenheimbesitzer hat einen direkten Vorteil davon, wenn er an seinem Haus eine sinnvolle und umfassende Sanierung vornimmt. In der Regel decken die Einsparungen gerade mal die Refinanzierung der Investitionskosten. Wenn überhaupt. Genau deshalb geschieht so wenig und selbst wenn die Vorschläge der Staatsregierungen geradewegs auf diese empirisch erfassbare Realität abzielen, so ist damit noch lange nicht gesagt, dass 10% Abschreibung der Investitionen auch zu einer nennenswerten Steigerung der Investitionstätigkeit führen. Zumindest nicht bei Eigentümern selbst genutzter Immobilien oder auch bei privaten Eigenheimbesitzern, die ihre Immobilien privat vermieten.

Betrachtet man die Eigentümerstruktur im selbst genutzten Wohneigentum, dann wird man feststellen:

– die Eigenheimbesitzer neuerer Gebäude oder geerbter und sanierter Altsubstanz zahlen nach wie vor an ihren Immobilien ab, und es besteht beim neueren Gebäudebestand kaum sinnvolles Verbesserungspotential

– Die Besitzer älterer Immobilen, besonders Bestände aus den 80ern, 70ern und älter, haben ihre Immobilien zwar meist abbezahlt, sind aber nun im Rentenalter. Von welchem Steueraufkommen sollte ein durchschnittlich situierter Rentner mit bezahltem Eigenheim denn seine Investitionskosten abschreiben?

Warum sollte er Geld für etwas ausgeben, wovon er keinen kokreten Nutzen erwarten kann, der die Investitionin einer Zeit rechtfertigen würde, die noch innerhalb seiner erwartbaren Lebensspanne liegt? Oder die ihm sonst irgeneinen Extrabonus gewähren würde, wie z. B. zwei wochenrentnerreise nach Rhodos oder etwas in der Art? Bei privaten Vermietern verhält es sich kaum anders, denn bei vielen von diesen besteht die Rente aus Mieteinkünften, die nur begrenzt steigerbar sind.

– Wir Piraten sollten nach eigenem Bekunden die mit den Fragen sein. Wer profitiert also von der Abschreibemöglichkeit wirklich? Ist der damit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand bei den Finanzämtern überhaupt gerechtfertigt?

Gewerbliche Immobilienunternehmen können Investitionen ohnehin abschreiben, allerdings zu geringeren Sätzen. Geht es hier nicht in Wahrheit ausschließlich um ein steuerfinanziertes Wirtschaftsförderungspaket? Ist das Verpackungsangebot für Eigenheime nicht schlicht nur weihnachtliches Blendwerk, passend zum Fest?

– Welchen Grund sollte ein Mensch an seinem Lebensabend haben, sein Erspartes in eine Maßnahme zu stecken, deren Amortisation er wahrscheinlich nicht mehr erlebt?

– Banken finanzieren solche Investitionen für ältere Menschen entweder gar nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufschlägen. Welcher 60jährige bekommt noch ein Bankdarlehen?

– Welchen Vorteil haben die Mieter? Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen können nach geltendem Recht jetzt schon zu 11% auf die Mieter umgelegt werden. Zusätzliche 10% Abschreibung sind ein starkes Motiv. Aber was haben die Mieter davon, außer mehr Miete und ungewisse Einsparung bei den Betriebskosten?

– Die zentrale Frage lautet: Cui bono? Bekommen wir am Ende nicht einfach nur ein weiteres Renditesteigerungsprogramm für Finanzinvestoren? Von dem dann die privatern Kleinanleger in Form kaum rentabler Lebensversicherungen oder Rentensparverträgen ein paar Krümel abbekommen, deren Kaufkraft kaum an die des einst eingezahltenGeldes heranreicht? Zumindest diejenigen, welche all die Sprüche, Lügen und Märchen all der Vermittler und Agenturen immer noch glauben: „Lassen Sie Ihr Geld arbeiten!“

Leute: Geld arbeitet nicht. Schon mal einen Zehner geshen, der Samstag nachmittag den Rasen mäht?

Bauen Sie ein leistungsloses Einkommen als Altersversorgung auf!“

Ehrlich: Da geben sich CDU (Wahlkampf 1986, vor 30 Jahren) und FDP (immer schon) solche Mühe, dass sich „Leistung wieder lohnen“ soll – statt Arbeit (=Energie) und dann sollen auch noch Renten ohne Leistung gezahlt werden. So als eine Art beschränktes, bedinungsloses Grundeinkommen. Arbeiten muss wohl niemand mehr, oder wie ist das zu verstehen?

Wer sind denn die größten Anleger am Markt für vermieteten Wohnraum? Versicherungen, Rentenkassen, Pensionsfonds, Bausparkassen, etc. Und wer hat derzeit die größten Probleme bei der Erzielung nachhaltig hoher Renditen? Nun, genau diese Player am Markt. Aber keine Sorge, deren Vorstände und Unternehmenslenker werden weiterhin großzügige Gehälter und Boni einsteichen, selsbt wenn keine Renditen mehr erzielt werden. Dafür sorgengenau die eifrigen Kunden selsbt,indemsie auf der andereen Seite der Bilanz fleißig mehr und effizienter arbeiten, verzichten, einsparen oder einfach nur Glück haben.

– Das Interesse der Dämmstoffindustrie und des Handwerks ist trotz voller Auftragsbücher eindeutig. Die freuen sich über gute Geschäfte. Was auch richtig ist, solange es sinnvoll ist. Dämmen um zu sparen, koste es was es wolle, ist nicht sinnvoll. Gasheizungen durch Gasheizungen zu ersetzen mittel- bis langfristig auch nicht. Und Gas hat Öl wegen des seit langem niedrigeren Preises, des einfacheren Handlings verdrängt, und weil es schlicht nicht stinkt, nicht wegen irgendwelcher steuerlicher Anreize oder Förderungen.

Nun noch ein paar Bemerkungen zu den Forderungen selbst.

„Landesregierung und Handwerk zu Steuervergünstigungen bei energetischen Gebäudesanierungen“

„Die Niedersächsische Landesregierung und das niedersächsische Handwerk fordern die Bundesregierung auf, eine steuerliche Abschreibung von Investitionen in bessere Dämmung von Gebäuden und neue Heizungsanlagen einzuführen.“ Unisono fordert das die bayerische Landesregierung.

Bessere Dämmung ist sicher ein Weg, Häuser energieeffizienter zu machen. Allerdings haben die vorgeschriebenen Anforderungen längst eine Grenzlinie erreicht, die es ermöglicht, inzwischen jedes Gebäude mit einem Primärenergiebedarf von Null energetisch zu bewirtschaften.

Das bedeutet für Nicht-Fachleute unter dem Strich Null Emissionen und keine Umweltbelastung mehr. Natürlich wird weiter Energiezufuhr benötigt. Diese kann über Wärmepumpen komplett aus generativen Quellen bestritten werden.

Subventionen für neue Wärmeerzeuger sind sicher ein Mittel, um die energetische Effizienz des Landes und die Emissionswerte kurzfristig zu senken. Allerdings: Bereits seit 2002 sind knapp 80% der neu errichteten Heizungsanlagen „umweltfreundliche“ Gasheizungen, während Wärmepumpen nach wie vor stiefmütterlich behandelt werden. So wird lediglich der Einbau einer Wärmepumpe in den Gebäudebestand mit einer Pauschale gefördert, die tatsächlich auch noch die deutlich weniger effizienten Luft-Wärmepumpen bevorzugt. Beim Neubau gibt es keine Förderung – ja Wärmepumpen sind bei KfW-Förderungen sogar ausgeschlossen, da ohne Not pauschal angenommen wird, dass sie mit Strommix betrieben werden. Mit der Kombination von Wärmepumpe und Strom aus hauseigener Photovoltaik oder dem Kauf von Ökostrom lässt sich allerdings der Primärenergiebedarf ebenfalls auf Null senken.

Mit neuen Gasheizungen wird zwar eine Verbesserung gegenüber Ölheizungen erreicht, aber gleichzeitig das Emissionsniveau auf die nächsten 20 bis 25 Jahre festgeschrieben, denn so lange halten moderne Gasthermen mittlerweile. Wahrend die ersten der „neuen, modernen“ Gasbrennwertheizungen seit 2002 bereits ihrem Lebensende entgegensehen und wieder nur durch Gasbrennwerttechnologie ersetzt werden. Also ohne jeden klimaverbessernden Effekt. Mit der Förderung von Gasbrennwert plus Solarthermie wird Stillstand beim CO2 subventioniert statt Fortschritt.

Skandinavische Länder machen es längst vor und haben den Ersatz bzw. die Neuerrichtung von Verbrennungsheizungen gesetzlich unterbunden. Es gibt dafür schlicht keine Betriebserlaubnis mehr. Dort wird die „Energiewende“ ernst genommen. Man handelt, statt nur darüber zu reden.

„Es geht um Umweltschutz und um Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft − Steuervergünstigungen für energetische Gebäudesanierung sind aus unserer Sicht das Mittel der Wahl. Wir müssen den Menschen in unserem Land Anreize schaffen, Wohn- und Geschäftshäuser besser zu dämmen und so Energie und Geld einzusparen.“

Das Wort Umweltschutz kann man aus dem Satz getrost streichen. Fassadendämmung amortisiert sich energetisch innerhalb von 5 bis 7 Jahren, wirtschaftlich dauert es über 50 Jahre. Bereits zuvor muss das Material aber wegen Altersschwäche ersetzt und entsorgt werden. Das großzügige Dämmen überschreitet in der Regel bei Bestandsgebäuden deren Restnutzungsdauer. Bei U-Werten von 1,6 W/m²K und besser und hoher anzunehmender Restnutzungsdauer sind Fassadendämmungen eine sorgfältige Berechnung durch einen wirklich unabhängigen Experten wert. Ohne eine solche verbieten sich Dämmungen ohnehin.

In der Realität lautet die vernünftigere Alternative Abbruch und Neubau bzw. komplette Sanierung bis auf den Kern, falls rentabel, bei konsequenter Auslegung auf Flächenheizung, Flächenkühlung, eine Wärmepumpe als Wärme- und Kälteerzeuger, einen Eisspeicher als energetischem Speicher für Wärme und Kälte und konsequentem Phasing Out von Stromdirektheizungen und Verbrennungsheizungen.

„Gleichzeitig sorgen wir so für neue Aufträge insbesondere im Handwerk“, so Ministerpräsident Stephan Weil heute in Hannover. Der schrittweise Ausbau erneuerbarer Energien sei nur eine Seite der Medaille: „Wirklich erfolgreich wird die Energiewende nur dann, wenn wir auch im Bereich der Energieeffizienz noch deutliche Fortschritte machen. Die Hebelwirkung ist im Bereich der energetischen Gebäudesanierung besonders hoch. Nach wie vor werden in Deutschland 40 Prozent der Energie zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung verbraucht, der größte Teil der Gebäude ist noch nicht energetisch saniert.“

Da hat er im Prinzip Recht, der Herr Weil. Nur liegt der größte Schatz für die Energiewende nicht in den Fassaden der Gebäude und deren Sanierung, sondern in der eingesetzten Technik bei der Bereitstellung von Wärme und Kälte. Für die Handwerkskammer ist das naturgemäß ein wenig anders. Doch das Handwerk kann auch am Neubau Geld verdienen. Womöglich nicht so leicht, doch das Potenzial ist da.

„Auch der Vorsitzende der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Peter Voss, fordert eine steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen. Diese Maßnahme stehe schon seit mehreren Jahren auf der politischen Agenda. Steuerliche Anreizprogramme können mit relativ wenig Finanzmitteln eine hohe Investition bei der Sanierung des Gebäudebestandes auslösen. Es ergibt sich so eine win-win-Situation sowohl für die Umwelt durch einen geringeren CO2-Ausstoß als auch für den handwerklichen Mittelstand durch entsprechende Aufträge.“

Dazu bedarf es keiner Bemerkungen mehr. Das Schlüsselwort lautet „Können“. Können hat mit Konjunktiv zu tun. Es ist noch lange kein machen, kein Indikator für tatsächliches Handeln, kein Indikativ.

„Es sei aber nicht akzeptabel, den Steuerbonus auf Handwerksleistungen, wie offenbar von der Bundesregierung geplant, teilweise zu kürzen, um damit das neue energetische Sanierungsprogramm zu finanzieren.“

Da kann man nur zustimmen. Mit diesem Griff in bestehende Steuervergünstigungen werden vor allem die Mieter benachteiligt, die diese Kosten bisher absetzen konnten, aber keinen Einfluss und keine Mitbestimmung bei der Gebäudesanierung oder Instandhaltung haben. Mieter können derzeit noch nicht einmal die Einhaltung verpflichtender Standards (EnEV; Stand der Technik) wie der gedämmten obersten Geschossdecke einfordern oder bei Unterlassung durch den Vermieter mietmindernd geltend machen. Viel sinnvoller wäre eine Verpflichtung mit tatsächlichen Kontrollen durch unabhängige Fachleute im Auftrag der Bauämter.

„Der Steuerbonus ist und bleibt als Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unverzichtbar. Er ist Kunden und Handwerksbetrieben bekannt, einfach zu nutzen, sozialverträglich für Kleinverdiener und Mieterhaushalte, wird erfolgreich umgesetzt und weitgehend durch Rückflüsse in Steuer und Sozialversicherung refinanziert,“ so Voss.

Ich bin der Meinung, es ist zutreffend, das vorliegende Papier unter dem Motto: „Als Tiger gesprungen und als Fusel des Bettvorlegers“ gelandet zu brandmarken und ein paar sinnvolle Forderungen zu stellen:

– Aufhebung der Widersprüche und Inkompatibilitäten in den einzelnen Rechtsverordnungen (EEG, EnEV, EEWG, KWKG, NEV, etc.)

– Verbindlichkeit der DIN EN ISO 50001 auch für die Gebäudebewertung und alle Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. (Lebenszykluskostenmethode und Barwert).

– DIN V 18599 verbindlich für alle Gebäude statt Sonderlösung EnEV für Wohngebäude

– Top-Runner Prinzip für alle energetischen Optimierungen, ausgenommen Sonderlösungen

– Dynamische Bottom-Up Erfassung der realen Daten statt rechnerischer Abschätzung „Grosso Modo“ und Top Down für Netze, Energiekonzepte und Managementsysteme

– Speicherförderungsgesetz, Gleichstellung der festen Vergütung von Speichern mit Netzentgelten

– Gewichtung der Energiesteuer gemäß der Emissionen des genutzten Energieträgers ab Förderung/Import oder Erzeugung. Bewertungsfaktor 1 gilt für emissionsneutrale Energieträger (Biomasse)

– Übernahme des überdurchschnittlichen Anteils an Energiekosten durch Gebäudevermieter (EnEV-Standard = 100 %)

– Endlich Umsetzung des von der EU festgelegten Neutralitäts- bzw. Unabhängigkeitsgebots für Energieberater: Ausführende Handwerker, Bauingenieure, Bauträger, Fertighaushersteller, Kaminkehrer, Architekten und verbundene/verwandte Akteure, Unternehmen oder gar Energieversorgungsunternehmen etc. dürfen keine Energieberatung durchführen, keine Energieausweise ausstellen, keine EnVVNachweise erstellen, etc.

– Gebäude TÜV und amtliche Kontrolle der Durchführung vorgeschriebener Maßnahmen (Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch alter Heizungen)

– Förderung der Umrüstung auf Flächenheizungen

– Gewichtung der Energiesteuer nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission bei Bezugsgröße 1 für Strom und Wärme aus Biomasse

– Wirtschaftlichkeitsnachweis für Investitionen über TLCC-Berechnung mit internem Zinssatz, keine pauschale 10-Jahres-Abschreibungsbewertung mit Annuität mehr.

– Verpflichtender Vergleich des Energiebedarfs aller Fahrzeuge in kWh / 100 km. Beispiel: Elektrofahrzeug EGolf 17 kWh/100 km; Golf Turbodiesel mit 5 Litern / 100 km = 49,5 kWh / 100 km; Golf Benziner mit 7 Litern / 100 km = 69,3 kWh / 100 km.

– Phasing Out von Verbrennungstechnologien zur Gebäudebeheizung (wie in DK, N, S, SF), keine Förderung mehr von Verbrennungstechnologie, auch nicht in Verbindung mit Feigenblättern wie Solarthermie.

– …to be continued…

Pressemeldung

Kreisbewegung statt „Energiewende“

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest beschert uns die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“. Die Begehrlichkeiten der Bundeskinder lassen nicht lange auf sich warten und prompt kommt der Wunschzettel aus den Staatskanzleien. So fordern München und Hannover in schwarz-roter Trautheit mit ihrem altbekannten Maß an Phantasie wieder einmal steuerliche Abschreibungen für Gebäudesanierungen mit Fokus auf mehr Dämmung und vermehrter Erneuerung der Heizungsanlagen.

Ist die gewünschte Verpackungsverordnung für Eigenheime schlicht nur weihnachtliches Blendwerk, passend zum Fest, oder ein ernst zu nehmender Schritt der „Energiewende“?

Nun, je mehr man etwas wendet desto mehr wird aus einer Wende eine Kreis- oder Drehbewegung. Deshalb muss es kaum Verwundern, wenn wir keinen Schritt vorankommen, sondern gegenüber anderen Staaten mehr und mehr ins Hintertreffen geraten.

Der Aktionsplan zeugt von Aktionismus ohne Plan. Die Bemühungen der Bundesregierung um die Energiewende erschöpfen sich in punktuellen Maßnahmen ohne Zusammenhang. Deutschland war mal Klassenprimus, während sich die GroKo noch immer auf diesen Lorbeeren ausruht und wir den Anschluss verlieren. Inhalt und Gestaltung des Ziels „Energiewende“ folgen den Bedürfnissen der Wirtschaft, statt umgekehrt. So wird Peter Altmaiers undurchdachte Formulierung, die „Energiewende werde immer Ziel der Bundesregierung bleiben“ zur Prophezeiung. Denn, was immer Ziel bleiben soll, darf eben nie erreicht werden.

Auf geht’s, drehen wir uns weiter im Kreis. Auch ohne 3/4-Takt

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