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Eine faire Bepreisung von CO2 – Modell und Plädoyer

Eine faire Bepreisung von CO2 – Modell und Plädoyer

Vorwort – Motivation

Wenn der alte Johannes der Evangelist das gewußt hätte: Eine unerwartete Version der Apokalypse wird immer greifbarer: Der Klimawandel. Die Beschreibungen des Phänomens werden Jahr für Jahr detaillierter und präsziser, die Dokumentationen der Symptome umfassender und die meßbaren Indikatoren nehmen zu. Politisch wird mit dem Thema gespielt, als gehe es ums Kirschkernweitspucken.

Die Einen schüren Angst, die Anderen steigern ihre Ignoranz gegenüber dem Phänomen.

An dieser Stelle verabschiede ich mich auch schon aus der Diskussion um wie, wo und was, Volumen etc. des Klimawandels und wende mich einer Betrachtung aus einer vollkommen anderen Warte zu. Warum ich das tue ist irrelevant. Relevant ist nur, dass ich mich an greifbaren Fakten orientiere um zu einer eigenständigen, unabhängigen und hoffentlich weniger spekulativen Betrachtung zu kommen, als ich gemeinhin aus den Kontroversen der Klimawandel-Kassandrae und der Klimawandel-Leugner zu hören gewohnt bin.

Emotional betrachtet ist mir der Klimawandel vollkommen gleichgültig, Ich habe keine Kinder und glaube nicht an Wiedergeburt. Was nach mir eintritt, betrifft mich also nicht mehr. Also, damit meine ich: Dann nicht mehr. Zudem hat das Leben auf diesem Planeten nachweisbar eine sehr, sehr lange Tradition, sich auch unter vollkommen anderen Umweltbedingungen zu entfalten. Ob das auch für menschliches Leben gelten wird, weiß ich nicht. Ich nehme mal an, Ja. Der Mensch hat sich – als Art – bisher seit seinem Auftauchen an alles gewöhnt und angepasst und damit Darwins Satz vom „Survival of the fittest“ vollständig entsprochen.

An der Stelle halte ich allerdings den Hinweis für angebracht, dass sich hinter diesem Satz die Fähigkeit zur weitgehenden Anpassung entweder des Lebewesens oder eben der Umstände bzw. eine Mischung aus beidem verbirgt, und nicht etwa das Recht des Stärkeren, des „Fitteren“, Potenteren, Mächtigeren oder Durchsetzungsfähigeren, wie mehrheitlich geglaubt wird.

Für mich persönlich ist Im Augenblick alles noch anders. Denn ich bin – auch wenn ich nicht weiß, warum – in irgendeiner Form mit den Geschehnissen in der menschlichen Gesellschaft, der so genannten Zivilisation, verknüpft und muss das aktuelle Geschehen mit tragen. Irgendwie damit umgehen. Und daher auch mit verantworten.

Ein Beispiel: Ich muss Krankenversicherung bezahlen. Das ist einfach eine Realität. Ob ich will oder nicht. Ich kann zwar Ausweichstrategien fahren, wie Auswandern in ein Land ohne Krankenversicherung, aber selbst dort gibt es medizinische Versorgung, und sei sie auch noch so minimalistisch: Sie wird dann eben über Steuern von der Gesellschaft getragen. Und ich zahle dann eben über die Steuern dafür.

Und selbst wenn ich noch so sicher bin, niemals eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu müssen, kann ich die Wahrscheinlichkeit nicht ausschließen, dass ich sie doch einmal benötige.

Der langen Rede kurzer Sinn: Dem Heute kann ich mich nicht entziehen und werde in irgendeiner Form an den Entscheidungen und Maßnahmen der Zeit zumindest passiv beteiligt: Ich muss dafür Gegenwert erwirtschaften und bezahlen.

Wenn ich also ohnehin nicht ausweichen kann, dann möchte ich, das mein Beitrag den besten Nutzen einbringt. Und zwar nicht nur den naheliegenden für mich oder andere in Form möglichst hohen Profits, sondern auch in anderer Hinsicht. Dazu gehört, dass es jedem anderen in gleicher Weise gelingen möge, dass auch sein Beitrag für ihn so sinnvoll und nützlich ist, wie für mich. Und nicht etwa sein persönliches Ergebnis ihn auf den Gedanken bringt, im Fall einer Benachteiligung – sei sie nun gefühlt oder real – direkt bei mir Ausgleich zu suchen. Mein Engagement ist in diesem Sinne eine Sicherheitsmaßnahme.

Einleitung – Womit haben wir es zu tun?

Feststellung 1:

CO2 entsteht chemisch gesehen durch Oxidation, was wir Menschen als Verbrennung bezeichnen. Es entsteht dabei nicht nur durch tatsächliches Feuer, sondern auch durch die Verwertung energiehaltiger Nahrungsmittel durch Lebewesen – wir alle „verbrennen Kalorien“ wie die landläufige Stimme der Bevölkerung sich auszudrücken pflegt. Die drei Grundkategorien unserer Lebensmittel bestehen allesamt aus Kohlenstoffverbindungen, die vom jeweiligen Körper unterschiedlich schnell und zweckgebunden verwertet werden. Genau wie Holz, Öl, Gas und Kohle bei ihrer Verbrennung. Auch das sind nichts als Kohlenstoffverbindungen, die wir energetisch nutzen. CO2 entsteht also so oder so.

CO2 ist unter den Bedingungen unserer Atmosphäre ein Gas und vermischt sich locker mit unserer Atemluft. Wir sehen es nicht, wir riechen es nicht, wir hören es nicht, wir schmecken es nicht und wir ertasten es nicht.

Feststellung 2:

Es hat aber Wirkungen: Es absorbiert Strahlungsenergie und kann so tendenziell die Atmosphäre aufheizen. Eine besondere Eigenschaft ist die von Svante Arrhenius endeckte Fähigkeit, kurzwelligeres Licht zu resorbieren und als langwelligere Wärmestrahlung wieder abzugeben. Grundsätzlich können das sehr viele Materialien – und wir nutzen das für Wärmestrahlanwendungen, allerdings nicht in der Intensität und vor allem nicht mit direkter Wirkung in der Atmosphäre. Selbst wenn der genaue Effekt noch immer nicht detailliert erforscht und nachgewiesen ist, so sind die statistischen Zahlen jedoch beeindruckend genug, den Effekt mindestens als stark klimarelevant zu beurteilen und schon rein vorsorglich aus Gründen der Existenzssicherheit für Fauna (inklusive Mensch) und Flora den weiteren Anstieg von CO2 in der Atmosphäre nicht nur zu reduzieren oder zu verhindern, sondern gezielt auf eine Verringerung der aktuell in der Atmosphäre vorhandenen Gesamtmenge hinzuarbeiten. Gerade den konservativsten aller Politiker sollte das Sicherheitsargument Grund genug sein, effektiv und wirkungsvoll zu handeln. Statt die Dinge weiterhin der freiwilligen Selbstregulierung der Wirtschaft zu überlassen. Die mittlerweile überdimensionierten Freigehege für „Big Business Alphatiere“ werden spätestens dann überflüssig, wenn es keine Arbeitsbienen und keine Käufer derer Produkte mehr gibt.

Für den Menschen ist CO2 in geringer Konzentration nicht giftig, es behindert aber die Sauerstoffaufnahme. Eine erhöhte Konzentration von CO2 in der Umgebungsluft führt bei Menschen zu Kopfschmerzen und kann letztlich Bewußtlosigkeit auslösen. Eine Konzentration von 8 % oder mehr kann nach 30 bis 60 Minuten sogar zum Tod führen.

Nun könnte jeder verständlicher Weise denken, die derzeitigen 0,4 % in der Atmospähre, von denen wir auf Grund der statischen Daten nahezu sicher annehmen dürfen, sie würden den Klimawandel auslösen, diese gerade mal 0,4 % können uns ja nichts anhaben. Die Atmen wir locker wieder weg und fahren im Zweifel öfter mal in die Natur, wo die Atemluft weniger CO2 hat, oder kaufen uns ein Sauerstoffzelt. An der Stelle sei erwähnt: Michael Jackson ist übrigens trotz Schlafens im Sauerstoffzelt recht jung gestorben. Oder vielleicht gerade deshalb.

Zusammenhang 1: Wir sind direkt betroffen!

Die soeben berschriebene Vorstellung ist zwar naheliegend, hat aber zwei Haken:

1. Ist 0,4% der weltweite Durchschnittswert von CO2 in der Atmosphäre und sein Anwachsen geht rein zu Lasten des in der Atmosphäre enthaltenen O2, also Sauerstoffs, den wir problematischer Weise zum Atmen brauchen…

2. Ist die chemische Bindungsnergie von CO2 ca. 200 Mal höher als die von O2. Das heißt, je mehr CO2 in der Atmosphäre, die wir einatmen, vorhanden ist, desto weniger O2 können wir bei jedem Atemzug aufnehmen und gegen CO2 austauschen. Hinzu kommt, dass die Austauschrate der Membranen unserer Lungenbläschen von der Differenz der Konzentration an CO2 Innen zu Außen abhängt. Mit anderen Worten, die Aufnahmerate von O2 sinkt auch dadurch. Wenn auch nur leicht und noch kaum messbar, so ist der Effekt beider Faktoren der einer tendenziellen Anreicherung von dauerhaft präsentem CO2 im Blut.

Natürlich wird unser Körper, der über die besten derzeit verfügbaren Sensoren verfügt, das nicht zulassen wollen. Denn eine höhere CO2-Konzentration bedeutet für ihn, dass er für Ausgleich sorgen muss. Er „denkt“ die aktuell abgerufene Leistung des Körpers sei höher z. B. durch Sport, Arbeit oder Stress und erhöht daher Atemfrequenz, Blutdruck, Puls. Kurz: Er zieht alle Register, steuert gegen und wir werden den Anstieg von CO2 im Blut kaum messen können. Zumindest solange er im Veränderungsbereich eines normalen Lebens bleibt.

Was wir aber bemerken, ist ein steigender Regenerationsbedarf, oder eine abnehmende Leistungsfähigkeit, eine Zunahme von Kreislauf- und Atmungsrelevanten Krankheiten, mehr Phasen von Müdigkeit und ab einer bestimmten Anreicherung des Bluts mit CO2: Häufiger Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwächen.

Ausgleichen können wir das nur durch mehr Sport, mehr Spazierengehen und mehr Ruhe bei ausreichend unverbrauchter Luft. Was zu Lasten der Arbeitseffizienz geht.

Und nicht vergessen: Auf Grund der 200 mal stärkeren Bindungsenergie von CO2 ans Hämoglobin reichert sich ein Mehr an CO2 in sich selbst verstärkender Weise stärker im Blut an. Der Ausgleichsaufwand steigt also weiter- die Zunahme körperlicher Folgen allerdings auch.

Unter dem Strich: Steigendes CO2 in der Atmosphäre verursacht bereits jetzt exponentiell steigende indirekte Kosten, welche über kurz oder lang vor allem die Wirtschaft betreffen, die sich aktuell noch an dem kostenlosen Abfalllager für CO2 – der Atmosphäre – schadlos hält. Hört man den herausgehobenen Vertretern der Wirtschaft, der Verbände und der von ihnen unterstützen politischen Kräfte zu, hat man keineswegs den Eindruck, als wären sich die Betreffenden dieser nun wirklich sehr einfachen Zusammenhänge auch nur im Ansatz bewußt. Und gerade bei sich selbst verstärkenden Effekten greift jede lineare Betrachtungsweise der Entwicklung zu kurz. Die einzige Linearität besteht in der dynamischen Verkürzungrate der verbleibenden Restzeit, um die Katastrophe aufzuhalten.

Zusammenhang 2: Der Vorrat an natürlichen Ressourcen gehört allen Menschen gemeinsam. Vor allem den nachfolgenden Generationen!

Diese These mag den meisten Apologeten und Elegikern einer rendite- und profitorientierten als „frei“ oder auch „sozial“ apostrophierten, aber in Wahrheit der Willkür großer Kriegskassen unterworfenen Marktwirtschaft gegen den Strich gehen, droht sie doch mit der Konsequenz, die Ausbeutung natürlicher Ressourcen begründet zu verteuern. Manche würden sogar sofort behaupten, das sei Kommunismus pur. Das stimmt allerdings nicht. Es ist Liberalismus pur.

Das derzeit geltende Paradigma der Wirtschaft lautet: „Höhere Preise bedeuten höhere Kosten und das kostet Arbeitsplätze!“ Weil ja Arbeitsplätze der Dreh- und Angelpunkt allen Lebens sind. Es scheint, als wäre es vollkommen irrelvant, wie es Menschen in ihrem Leben geht; wie sie mit den Herausforderungen zu recht kommen, mit denen Sie konfrontiert sind. Egal ob Gesundheit, Naturkatastrophen, steigende Lebenshaltungskosten: Hauptsache sie haben Arbeit. Dann ist alles gut, lautet die einfache Formel. Eingängig und leicht zu Glauben, aber zu 0% belastbar. Ob Menschen nun von der Arbeit leben können oder durch die Arbeit Schaden erleiden, oder sich buchstäblich arm arbeiten oder arm sparen, ist ohne Bedeutung.

Da verwundert es nicht, wenn bei jeder Diskussion immer ein Vertreter der Wirtschaft oder irgendein der Wirtschaft sich verpflichtet fühlenden Politiker aufsteht und kurzatmige Sätze sagt, wie: Wenn der Strompreis auch nur um einen Cent steigt, dann ist die XXX-Industrie weg und produziert bei Trump. Und damit jede Veränderung aus einem leicht erkennbar komplett kurzsichtigen Argument heraus zu unterbinden versucht. Selbst wenn das Argument noch so weit an jeglicher Lösung des Problems vorbei geht.

Dabei sollte doch klar sein: CO2-Emissionen verursachen bereits jetzt enorme Kosten, die sich nirgendwo abbilden. Die derzeitge Bewirtschaftung natürlicher Resourcen stellt spätestens nachfolgende Generationen vor das Problem, dass ihnen nichts hinterlassen wurde. Da bekommt die Idee der „Schwarzen Null“ doch gleich eine völlig andere Bedeutung.

Wir verhalten uns wie ein Mietwagenfahrer, der mit der goldenen Kreditkarte in der Hand Fahrzeuge mietet und sie dann bei leergefahrenem Tank am Strassenrand stehen läßt, während die Kreditkarte entweder nicht gedeckt oder gefälscht ist.

Feststellung 3:

Die nächsten Generationen werden kein Erdöl, Gas oder keine Kohle mehr verbrennen können.

Einmal, weil ihnen buchstäblich die Luft ausgeht und weil schlicht keine natürlichen Ressourcen mehr da sind, die man mit realiserbarem Aufwand ausbeuten könnte. Selbst wenn man so töricht wäre, so wie bisher weitermachen zu wollen.

Dabei ist es seit je her konstituierendes Grundprinzip der menschlichen Zivilisation, für die privilegierte Inanspruchnahme allgemein verfügbarer Leistungen, Produkte oder Ressourcen einen angemessenen Gegenwert zu bezahlen.

Gerade die Sichtweise der liberalen politischen und wirtschaftlichen Theorie, die faktisch weltweit Grundlage unserer Wirtschaftsform und Lebensweise ist – schließlich wurde sie ja aus den Phänomenen des realen Lebens abgeleitet – geht davon aus, dass alles, was – zumindest auf diesem Planeten – existiert, gemeinschaftlicher Besitz der gesamten Menschheit ist und erst durch Urbarmachung zu individuellem Besitz wird.

Wobei der hinzutretende demokratische Gedanke es erforderlich macht, dass alle anderen der Inbesitznahme von egal welchem Teil des gemeinschaftlichen Besitzes durch einen oder mehrere Individuen formell zustimmen müßten. Die Diskussion über das wie und wo und wann ist an dieser Stelle jedoch müßig. In der Praxis geht es so vor sich, dass der Nutzer an die Repräsentation bzw. Administration der Gemeinschaft einen Ausgleich bezahlt.

Feststellung 4: Die Emission von „Green House Gases“ wie CO2 beruht auf der physischen Verwendung in Form von Zerstörung gemeinsamen Besitzes der Menschheit und muss daher so vergütet werden, dass nachfolgende Generationen trotz der fehlenden Ressourcen weiter auf dem Planeten leben können. Wie bei jeder ganz normalen Inanspruchnahme für Aufwandsentschädigung oder Schadenersatz auf Grund persönlichen Verhaltens muss der Verursacher also so viel für seine Aktivität bezahlen, als nötig ist, um den Ursprungszustand oder ein Äquivalent desselben wieder herzustellen.

Das bedeutet: Ein fairer Preis für CO2 muss mindestens so hoch sein, wie es die Kosten für das recyceln und die Umwandlung in einen anderen, verwertbaren Stoff erforderlich machen. Mit anderen Worten, CO2 hat einen fixierbaren Mindestpreis und die Regierungen der Welt sind gehalten, diesen zur Kompensation der Folgen für ihre heutigen Staatsbürger oder in weniger demokratisch entwickelten Ländern für ihre Staatsangehörigen einzufordern.

Das Klimaschutzabkommen COP 21 von Paris bietet dazu einen idealen Ansatzpunkt, da sich hier eine überwältigende Mehrheit von Staaten zum Handeln verpflichtet hat.

Festestellung 4:

Das Thema verlagert sich also von der Zulässigkeit von Ressourcenverwendung – die eindeutig mit Ja zu beantworten ist – auf die Bezahlung eines angemessenen Preises durch den Entnehmer.

Herausforderung 1:

Nationale Alleingänge – sinnvoll oder nicht?

Darüber läßt sich trefflich streiten und jede Menge weitere Zeit vergeuden. Schweden hat seit 1991 eine CO2-Steuer und derzeit einen Preis von 150 € je Tonne oder 1,5 ct je 100 g.

Schweden ist dennoch eine gut aufgestellte und erfolgreiche Industrienation.

Es geht offenkundig also auch im nationalen Alleingang. Der „Abfärbeeffekt“ durch Vorbildwirkung bleibt allerdings nach nun 26 Jahren Besteuerung auf der Strecke. Ist also kein starkes Argument mehr für nationale Alleingänge.

Dazu kommt, dass nationale Alleingänge in der Regel bereits eher im Vorfeld an einheimischen Widerständen scheitern, als internationale Vereinbarungen.

Drittes und wesentliches Argument gegen nationale Alleingänge ist die damit unweigerlich verbundene Schlechterstellung im internationalen Wettbewerb. Ob diese dann jeweils im durch die Gegner eine effektiven CO2-Bepreisung aufgebauschten Umfang auch tatsächlich auftreten würde, sei dahingestellt.

Tatsache ist, das eine wirksam umgesetzte internationale Vereinbarung dieses Argument zuverlässig und vollständig entkräftet.

Zudem betrifft das Problemfeld via die gemeinsame und unteilbare Ressource „Atmosphäre“ schlicht alle Länder.

Daher bietet das Pariser Klimaprotokoll den geeigneten Ansatzpunkt für ein weltweites CO2– oder GHG-Regime.

Herausforderung 2:

Eine CO2-Bepreisung führt direkt zum Anstieg der laufenden Energiekosten für jeden Bewohner des Planeten und indirekt zum Anstieg seiner weiteren Lebenshaltungskosten.

Bereits geringe Zusatzkosten haben dabei spürbare Effekte. Stellen wir uns folgendes vor:

Ein durchschnittlicher Mensch in einem durchschnittlichen Land braucht 1.000 kWh Strom Jahr und 2.000 kWh Heizwärme. Wir sprechen hier von der Nutzenergie. Also das, was für den beabsichtigten Zweck tatsächlich genutzt wird!

Beides wird überwiegend aus fossilen Ressourcen bereit gestellt, wobei wir beim Strom Steinkohle ansetzen, beim Heizen Erdgas. Die Stromerzeugung habe eine Effizienz von 30%, die Gasheizung von 90%.

Der gegebene Gaspreis ohne Steuern, Abgaben und Transport sei 2,5 ct / kWh, der für die Steinkohle 2 ct / kWh.

Eine kWh aus Erdgas emittiert bei der Verbrennung 220 g, eine kWh aus Steinkohle 340 g.

Das Recycling einer Tonne CO2 nehmen wir mit Kosten von 150,00 € oder 1,5 ct./ 100 g an.

Da wir beim Bedarf von Endenergie ausgehen, müssen wir nachher (2. Schritt) noch um den Primärenergiefaktor ergänzen, um den Gesamtaufwand ab Kohletagebau oder Gasfeld abzubilden.

Der soll für beides bei 1,1 liegen.

Erstens gilt es die Effizienz zu betrachten, um von der Nutzenergie auf die Endenergie zu kommen: In Schritt 1 ergeben sich beim Strom 3.330 kWh und beim Gas 2.220 kWh auf Endenergie.

PE-Faktor: Damit kämen wir in Schritt 2 auf 3.670 kWh Strom und 2.440 kWh Wärme bei der Primärenergie. Die Berechnung der Primärenergie über den PE-Preis ist ihrer Natur nach virtuell. Man könnte genauso den Preis mittels PE-Faktor skalieren. Das Ergebnis wäre identisch.

Die Bereitstellungskosten am Erzeugungsort ohne CO2-Preis lägen damit bei

Strom: 3.670 kWh PE * 2,0 ct. Energiepreis Kohle = 7,4 ct / kWh ohne CO2-Preis.

Wärme: 2.440 kWh PE * 2,5 ct Energiepreis Gas = 6,1 ct / kWh ohne CO2-Preis.

Kommt eine CO2-Bepreisung hinzu und kosten 100 g CO2 1,5 ct, dann ergeben sich für jede kWh aus Kohle ein Aufschlag von 6,8 ct und für Gas von 3,3 ct.

Strom: 3.670 kWh PE * 2,0 ct. Energiepreis Kohle = 14,2 ct / kWh mit CO2-Preis.

Wärme: 2.440 kWh PE * 2,5 ct Energiepreis Gas = 9,4 ct / kWh mit CO2-Preis.

Mit diesen Handelspreisen ist Minimum zu rechnen. Dazu kämen Transport, Verteilung, Handelsmargen, Risikoprämien und Steuern. Während Transport und Verteilung nur indirekt steigen, steigen die preisabhängigen Zusatzkosten wie Steuern und Margen direkt als Prozentsätze.

Im Ergebnis verteuert sich Energie massiv und alle weiteren Produkte verteuern sich ebenfalls stark. Da dies zu spürbaren Kaufkraftverlusten speziell der einkommensseitig schlechter gestellen Menschen führt – für jeden steigt der Warenkorb um den gleichen Betrag, unabhängig von seinem Einkommen, muss daher ein gut definierter Teil der generierten Einnahmen zur gleichmäßigen Kompensation jedem einzelnen Bewohner des Planeten zurückgegeben werden.

Die Dringlichkeit dieser Umverteilung ergibt sich zudem bereits aus der Tatsache, dass die gesamten Ressourcen des Planeten per se zunächst einmal gemeinsamer Besitz aller Menschen sind und jede individualisierte und exklusive Verfügung darüber folglich allen anderen gleichermaßen zu Gute kommen muss, wie auch der Nutzungsaufwand über Marktpreise abgebildet wird. Allein deshalb sind weltweit in etwa gleiche Energiepreise schon eine logische Schlussfolgerung.

Dieses Set-Up würde zwar im Prinzip kein einziges Land und keinen Menschen benachteiligen und könnte daher von allen Unterzeichnern des Pariser Protokolls direkt umgesetzt und getragen werden. Doch wird jedes Land reklamieren, dass für eine Defossilierung (nicht Dekarbonisierung) ein Infrastrukturausbau erforderlich ist, der auch eingepreist werden muss.

Um hier ebenfalls Chancengleichheit zu wahren, müßte eine weltweite Emissionbepreisung eine Preiskomponente für denStaat enthalten. Wie z. B. den Grundtarif einer Energiesteuer von 2 ct / kWh.

Herausforderung 3:

Da es weltweit überwiegend nur Staaten gibt, in denen auf Grund der früheren Politiken massiver staatlicher Energieversorgung und des Mißbrauchs künstlich erzeugter, billiger Energiepreise zur politischen Lenkung sich die Erzeuger-Energiepreise im Grund auf dem ganzen Planeten weit unter den realen volkswirtschaftlichen Kosten befinden, hätte eine sofortige weltweite Erhöhung massive Folgen in jedem Land. Millionen Menschen und Unternehmen könnten sich die neuen Preise nicht leisten.

Vor allem da die politisch gesteuerte Unterbepreisung ja innerhalb der unvermeidlichen Marktfunktionen in jeder Gesellschaft dazu führt, dass Menschen auf eine zu angemessenen Energiepreisen passende Entlohnung ihrer Arbeitskraft zu verzichten geneigt sind, um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

Das Mantra des Glaubens an „Billiger = Effizienter = Fortschritt“, welches im „Geiz ist Geil“ Marketing gipfelt, erweist sich hier als fataler Trugschluss.

Nichts desto trotz ist es notendig allen Betroffenen Zeit zu geben, sich an die neue volkswirtschaftlich sinnvolle Bewertung der Energiepreise anzupassen. Von daher ist es notwendig, nach der grundsätzlichen internationalen Einführung eine gestaffelte Steigerung der CO2-Bepreisung vorzunehmen.

Herangehensweise:

Eine wesentliche Grundlage meiner Überlegungen zu einer CO2-Bepreisung beruht folglich auf einem ähnlichen Gedanken wie ihn auch der Verband VKI jüngst geäußert hat:

Ein etappenweises Vorgehen.

Würde man die aktuellen Kosten für ein potentielles CO2-Recycling sofort auf das kWh umlegen, kämen wir tatsächlich auf ca. 1,5 ct / 100 g.

Die Tonne CO2 zu Methan zu verwandeln kostet laut Recherchen von Prof. Michael Sterner 80 €, andere Quellen geben 70 € oder sogar 90 € an. Es ist unter Strich aber erst mal Tofu, wie viel es ist. Schlicht, weil jede exakte Preisbenennung spekulativ ist, derzeit die zugehörigen Technologien zwar verfügbar, aber weder in Landes-, Bundes- oder gar Globalem Maßstab sofort nutzbar vorhanden sind und sich allein deshalb zunächst eine Abschätzung der potentiellen Kosten an Hand dieser vorläufigen Meinungen empfiehlt, deren Validierung im Lauf des Ausbauprozesses efolgen wird.

Hinzu kämen für einen Teil des gewonnen H2 und des synthetisierten CH4 deren Verflüssigung als einzig handelbare mobile Transportmöglichkeit. Allein deshalb empfiehlt sich auch hier schon eine weitgehend kleinteilige, dezentrale Aufstellung von Elektrolyseuren und anderen Anlagen, vor allem Verflüssigern, um die entstehende Abwärme direkt vor Ort nutzen zu können. Sehr lohnenswert wäre wohl die Planung und Realisierung eines eigenen CO2-Netzes parallel zum Erdgasnetz, an Stelle der typischen und letzlich irreführenden Endlagerungs-Strategie bzw. „Endlösung“-Strategie des unverändert umjubelten CCS.

Also, CCS ist inzwischen vor allem die Abkürzung für das in der BRD entwickelte „Combined Charching System“ für Elektrofahrzeuge und nicht mehr so sehr „Captured Carbon Storage“….

Das Einfangen des freien, atmosphärischen CO2, welches verschiedentlich mit Kosten von um die 35 € plus minus 5 € je Tonnen angegeben wird, ist ein weiterer Faktor. Für dessen Umsetzung sind allerdings noch längst nicht alle denkbaren Technologien entwickelt oder gar ausgedacht worden. Es ist bereits möglich, steckt aber noch in den Kinderschuhen.

Dazu kämen sicher noch Kosten für Handel und Verwaltung.

Deshalb würde ich für den Start mit 150 € / to kalkulieren. Was übrigens dem derzeit gültigen C02-Preis in Schweden entspricht. Schweden hat wie bereits erwähnt seit 1991 eine CO2-Steuer und gehört trotzdem zu den führenden Wirtschaftsnationen. Was also können die Schweden, was wir nicht auch könnten.?

Die verursachergerechte Verteilung kann sich indessen nur an der Masse des freigesetzten orientieren CO2 orientieren. Zudem ist es ein natürliches Bedürfnis jedes Staats, sich für seine Funktion verläßliche Einnahmequellen aufzubauen.

Wie kann man so eine faire Bepreisung also angehen?

Ich schlage also vor, dass jedem zum Einsatz kommenden Energieträger an Hand seiner spezifischen CO2-Emission pro kWh ein Faktor zu gewiesen wird.

Die spezifischen CO2-Emissionen jedes Energieträgers pro kWh sind bekannt und liegen zwischen 0 und bis zu 500 g CO2 pro genutzter kWh.

Ebenfalls klar dürfte geworden sein, dass 150 € / to. ein angemessener Prognosepreis sind, aus dem sich 1,5 ct. für 100 g CO2 ableiten lassen.

Für 100 g gilt deshalb als Bezugsgröße der Faktor 1. Sobald ein primärer Energieträger eine kWh Endenergie bereit stellt, dann soll der jeweils allgemein gültige CO2-Preis pro 100 g mit diesem Faktor multipliziert werden und als Aufschlag auf eine Energiesteuer von 2 ct / kWh bezahlt werden.

Wenn die Verbrennung von Erdgas 220 g CO2 pro kWh erzeugt, dann lautet der Faktor 2,2, bei Steinkohle mit 340 g CO2 /kWh = 3,4; für alle anderen Primärenergieträger gilt entsprechendes. .

Zusätzlich ist jeder Energieträger wie im Beispiel gezeigt mit einem so genannten Primärenergie-Faktor behaftet, der den Zusatzaufwand für die Beschaffung (Abbau, Exploration, Transport) adressiert.

Für Erdgas, Erdöl, Steinkohle und Braunkohle ist das derzeit 1,1; für Strom im deutschen Strommix ist der Wert inzwischen 1,8, für Biomasse 0,2 und für PV-Strom 0

Die Formel für die Steuer lautet also:

CO2-Tax = (Q * PE-Faktor * Emissionsfaktor +Energiesteuer) * 1 ct.

Die Energiesteuer bekommt der jeweilige Staat, den Aufschlag soll der IWF verwalten und z. B. an jeden Erdenbürger als eCash auszahlen.

Zur Nachprüfung: 150 € angenommener Recyclingkosten pro Tonne sind, wenn ich mich nicht irre, 15.000 ct. / 1.000.000 g. Oder 15 ct / 1.000 g oder 1,5 ct. 100 g.

Jede kWh importierte Steinkohle würde dann mit (1 * 1,1 * 3,4 + 2) ct. beaufschlagt. Was ungefähr 5,75 ct. / kWh ausmacht. Das wäre schon deutlich spürbarer.

Allerdings ist für die Stromerzeugung noch die Effizienz der Kraftwerke zu berücksichtigen. Da diese vorab nicht genau bestimmt werden kann, bleiben an dieser Stelle nur der Wirkungsgrad des Kraftwerks oder die durchschnittlichen Effizienzen der vergangenen Jahre. 0,3 bzw. 30% für den Wirkungsgrad wären angemessen. Für die Erhebung der Steuer wäre das allerdings uninteressant, weil die Steuer ja bereits bei Import / Förderung / Gewinnung erhoben wird. Den Grundtarif von 2 ct./kWh erhält das Land, in dem der Ort des Verbrauchs liegt. Der Emissionszuschlag geht an jeden Menschen direkt, also auch an die Bewohner des Landes, in dem die fossile Ressoruce ursrünglich gefördert wurde.

Der Effekt wirkt sich nur bei den Betriebskosten aus. Der Steuerzuschlag käme im Fall der Steinkohle mit 19,17 ct. beim Verbraucher als Kosten an. Was nicht nur für private, sondern vor allem auch für die Industrie zu viel auf einmal wäre.

Deshalb noch mal der Vorschlag in iterativen Schritten – also etappenweise – vorzugehen und bei 0,15 ct / kWh PE-Energie nach der Klammer zu beginnen und diesen Betrag jedes Jahr um 0,15 ct zu erhöhen.

Die wesentlichen Vorteile sind die konstante Umstrukturierungsgeschwindigkeit, der stetig wachsende Anreiz auf RES zu setzen und die machbare Gewöhnung. Löhne und Preise können langsam nachziehen und ein bewußteres Verhalten fördern.

Unternehmen können sicher sein, dass ihre Kostenerhöhungen alle Mitbewerber weltweit gleichermaßen betreffen.

Verweigerer-Staaten, wie derzeit die USA, müssen nicht teilnehmen, werden aber dann mit Exportzöllen auf eingesetzte Energie und keinem Erlass der Energiesteuer bei Import aus einem Teilnehmerland konfrontiert. Darüberhinaus bekommen ihre Bürger keine Ertragszuweisung aus dem internationalen Klimasteuer-Fonds, der durch die Abgabe automatisch beim IMF entsteht.

Vor allem ist es möglich während des gesamten Prozesses die Wirkungen beobachten und korrgierend eingreifen.

Wichtig ist, bei der Energie aus dem Circulus Vitiosus des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit zu kommen und dabei die Verweigererstaaten unter Druck zu setzen.

Letzlich bewirkt dieses System einen massiven und nachhaltigen Anstoss für alle bei der sinnvollen Verringerung der Emissionen und verändert das Lohn- und Preisgefüge hin zu einer realitischen und in die Zukunft weisenden Bepreisung von Energie.

Es ist nahezu aufkommensneutral, bedeutet keinerlei Kosten für die teilnehmenden Staaten, sondern vergrößert sogar deren Einnahmebasis, schafft damit Spielräume an anderen Stellen und ermöglicht, alle Arten der Förderung und Subventionen für die Energiebereitstellung aus RES vollständig zu beenden, da die sachgerechte Einpreisung der Emissionen die derzeit noch immer wirksamen Nachteile der RES und der verknüpfbaren Speichertechnologien endgültig aufhebt.

Der dadurch zu erwartende Investitionsboom beruht auf energetischer und ökologischer Effizenz, vergrößert das Wachstum automatisch und sorgt für Nachhaltigkeit.

Hierzu Nein zu sagen, kann mit rationalem Verstand nicht begründet werden. Nur mit Glauben, Meinen oder Größenwahn.

Plädoyer:

Wir können es. Wir dürfen es. Wir sind gut beraten, es anzupacken.

Machen wir es!

25. Netzstrukturdaten:

25. Netzstrukturdaten:

25.1. Vgl. Netzstrukturdaten 2013, S. 24

2013: Zählpunkte im Netz der ÜNB: 664, davon 546 RLM,

Entnahme Letztverbraucher ÜNB-Netz: 155 mit 30,7 TWh

2015: Zählpunkte im Netz der ÜNB: 535, alle RLM

8 d. h. die ÜNB erfassen mindestens viertelstündlich einen Leistungsmittelwert).

Entnahme Letztverbraucher ÜNB-Netz: 153 mit 27,4 TWh

(Stand: 31. Dezember 2015, ca. 1 TWh weniger als im Vorjahr.

25.2. Haushaltskunden entnahmen 2013 ca. 25,3% der Energie, S. 28 Zählpunkte Haushaltskunden insgesamt 47.283.088

121 TWh, davon 14 TWh Wärmestrom, S. 189

25.2.1. SLP, relativ geringer Verbrauch, aber extrem hohe Zahl Anschlüsse und Verbraucher, S. 35

Zählpunkte SLP insgesamt 50.298.514, 161 TWh, S. 189

Zählpunkte RLM 368.794 im VNB-Netz (ÜNB 535), 266 TWh, S. 189

25.2.2. Sondervertragskunden 120 TWh, Grundversorgte 48 TWh, RLM-Kunden 281 TWh, Summe 449 TWh, S. 35

Aber: Netto-Stromerzeugung 2013 590,8 TWh, S. 43,

Gesamtabnahme. 427 TWh, S. 189

!!! Wo ist eigentlich der Rest?

25.3. 2013: ca. 450 TWh an alle Letztverbraucher, 127 TWh an Haushaltskunden, S. 144

25.4. Marktanteil „Big Four“ bei RLM 95 TWh = 34%, S. 35

25.5. Marktanteil „Big Four“ bei Sondervertragskunden 2013 ca. 50TWh = 42%, S. 35

25.6. Verfügbare degenerative Leistungen: 99,8 GW In Betrieb; 1,5 GW vorübergehend nicht / eingeschränkt in Betrieb, 2,2 GW Reserve par Ordre du ÜNB. Ca. 3,0 GW vorläufige Stilllegung, S. 41

25.7. Planungsmethodologie: Start bei Bundesfachplanung via. 1.000 Meter breite Trassenkorridore, S. 67.

Das erinnert an Albert Speers Planungen für Germania und andere Projekte. Reines Top-Down ohne jeden systemischen Denkansatz. Ansatzpunkt für eine komplette Bottom-Up-Planung. Wo und wie erfolgt der technische Input?

25.8. Realisierung drängt, S. 67: Der Mythos von der bayerischen Energiearmut.

25.9. Das Eigentor der BnetzA an dieser Stelle: Faktisch sehr ausgeprägte Heterogenität, S. 72,

In diesem Zusammenhang vgl. auch den Bericht 2016:

25.10. Aufgrund der tatsächlichen, historisch begründeten Struktur der Strommärkte wird im Folgenden durchweg auf die Marktanteile der vier absatzstärksten Anbieter (CR 4) abgestellt. S. 35

Was insgesamt eigentlich zu der Schlussfolgerung führen müsste, dass sich alle zentralen Ansätze von selbst als unsinnig entlarven.

Warum machen die, die die Verantwortung haben, oder besser die, die Rolle der Spielregelsetzer an sich gerissen haben, nicht eine zu der faktischen Realität passende Tugend und setzen konsequenter und intelligenter Weise entlang der historischen Linien an? Also dezentral? Warum muss es mit aller Gewalt ein weiteres zentralistisches Monsterprojekt sein?

Aber es kommt noch besser:

25.11 Viele Netze müssen ohnehin modernisiert werden, S. 72.

Na dann bitte Nägel mit Köpfen und integrierte, fachübergreifende Planungen, statt vertikale Pinselstriche für Prestigeprojekte und Gelddruckmaschinen auf Papier. Willkürliche Raumaufteilungen und Großplanungen vermeintlich wichtiger und großer Herren haben sich noch nie

irgendwo bewährt. Es gibt kein einziges historisches Beispiel dafür, dass Großstrukturen je irgendwann ihren Zweck erfüllt hätten, zumindest nicht auf die Dauer ihrer physikalischen Haltbarkeit.

 

24. Wettbewerb:

24. Wettbewerb:

24.1. Wettbewerblicher Anteil der Strompreise nur noch 27%, S. 23

Der Preisbestandteil „Energiebeschaffung, Vertrieb, sonstige Kosten und Marge“, welcher den wettbewerblichen Bereich des Strompreises kennzeichnet, liegt bei rund 25 Prozent des gemittelten Gesamtpreises. S. 28

Wozu dann überhaupt der Versuch, die Bewältigung von Herausforderungen nur über mehr Wettbewerb erreichen zu wollen und diesen durch enorme weitere, garantierte Renditen zu ermöglichen?

24.2. Die durchschnittlichen Stromgroßhandelspreise sind im Jahr 2015 weiter gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die durchschnittlichen Spotmarktpreise (Base) um drei Prozent auf

31,63 Euro/MWh. Die Terminkontrakte (Base) für das Folgejahr notierten mit 30,97 Euro/MWh im Mittel um zwölf Prozent niedriger. S. 10

Mit 30,97 Euro/MWh im Jahresmittel 2015 ist der Phelix-Base-Year-Future gegenüber dem Vorjahr (2014: 35,09 Euro/MWh) um um 4,12 Euro/MWh und damit um rund zwölf Prozent gesunken. S. 26

Zur Verdeutlichung: Es handelt sich um reale Arbeitspreise für bereit gestellte Energie: 3,163 ct. / kWh bzw. 3,097 ct. / kWh. Das ist der „Börsenwert“ in D einer kWh Strom in 2015. Zum Vergleich: Eine kWh Strom, erzeugt mit der muskulären Arbeitskraft eines Menschen bei gesetzlichem Mindestlohn würde heute ca. 175 Euro kosten.

Gleichzeitig verbrennen wir aber vor allem fossile Brennstoffe auf Kohlenstoffbasis, deren Wert gemessen am Aufwand ihrer früher oder später sowieso notwendigen Wiederherstellung eindeutig weit über den aktuellen Handelspreisen für Primärenergieträger liegt.

Auf diesen Planeten geboren zu werden ist seit Jahrzehnten wie die Anmietung eines Fahrzeugs mit vollem Tank, den man bei Rückgabe (in diesem Fall durch das eigenen Ableben) ohne Wiederbetankung zurückgibt. Die insgesamt gesehen folgerichtige Bewertung eines degenerativen Primärenergieträgers besteht daher in der Kalkulation der Wiederherstellungskosten in der ursprünglichen Form, ersatzweise eines alternativen Energieträgers, da dies mit Sicherheit günstiger und auch einfacher umzusetzen ist, als z. B. Braunkohle wiederherzustellen. Eine kWh Strom z. B. wird also so oder so am Ende viel eher 2 Euro ohne Netzentgelte und Steuern kosten, als 50 Cent. Was wir derzeit machen; Wir fressen den nächsten Generationen die Teller heute schon leer.

24.3. Senkung der Preise für Beschaffung (echter Arbeitspreis), Vertrieb, sonstige Kosten (? welche?) und Marge, S. 23

23. Fehleinschätzung der Rolle der EEG-Umlage:

23. Fehleinschätzung der Rolle der EEG-Umlage:

23.1. Vor allem die Erhöhung der EEG-Umlage auf 6,24 ct/kWh trägt zu dieser Entwicklung bei. Der Anteil dieser Umlage am gemittelten Gesamtpreis beträgt mittlerweile 21 Prozent., S. 22

2016 hört sich das dann so an:

Die EEG-Umlage hat hieran mit 21,3 Prozent den weitaus größten Anteil. S. 200

Das Nettonetzentgelt kommt auf einen Anteil von 20,5 Prozent am gesamten Elektrizitätspreis für Haushaltskunden. S. 220

Weitaus größten Anteil? Die via EEG-Umlage erfolgende Quersubventionierung von Netzinvestitionen sowie die weiteren netzdienlichen Umlagen sind da noch gar nicht dabei. Gerade mal die Hälfte der EEG-Umlage geht als Vergütung an die RES-Erzeuger. Der Rest verschwindet im Netzausbau und anderen Sümpfen.

23.2. Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb; 2,2% des Gesamtpreises. S. 220 (gehört zum Netzbetrieb)

23.3. Energiebeschaffung und Vertrieb entfallen 24,7%.

23.4. Steuern: 22,9 Prozent. S. 220

23.5. Alle Umlagen und Abgaben:

Umlagen nach EEG, KWKG (gehört teilweise zum Netzbetrieb), Offshore-Haftung (gehört zum Netzbetrieb), § 19 StromNEV (gehört zum Netzbetrieb), Konzessionsabgabe (gehört zum Netzbetrieb) ca. 30%, S. 220

Umlagen, Steuern und Abgaben betragen in Summe über 52 Prozent des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für Haushaltskunden. S. 220

Ohne direkte Netzentgelte.

Bedauerlich, dass es weder BnetzA, noch BKartA noch ÜNB je verstanden haben. Oder nicht verstehen wollen: Erst das Auftauchen relevanter Strommengen (aktuell 30%) am Markt, die zu Grenzkosten von = ct. / kWh verfügbar sind, hat die größten Erzeuger degenerativen Stroms gezwungen, ihre Preise den eigenen realen Gestehungskosten anzupassen. Erst dadurch wurde der Preisrückgang an den Terminmärkten möglich. Noch dazu füttert die EEG-Umlage mit der Hälfte ihres Aufkommens den Netzausbau der ÜNB und weitere Flausen von BNetzA, ÜNB, Politik, Finanzinstituten (mit 11% am Börsengeschäft beteiligt) und der „Big Four“, sei es in deren Erscheinungsform als ÜNB oder als stromerzeugender Konzern.

Machen wir uns nichts vor oder lassen wir uns nicht als allzu gutmütige, treudeutsche, schlafmützenbedeckte Michel verkaufen: Deregulierung, Liberalisierung und Entflechtung „der Märkte“ mögen auf der juristischen Ebene und in allgemeinen, auf Einzelunternehmen bezogenen Bilanzen geschaffen worden sein.

Auf den technischen und der personellen Ebenen behaupten sich persönliche Netzwerke, Kontakte, Verbundenheit durch Lebensläufe und Ausbildung, eingefleischte Gewohnheiten und Sichtweisen nach wie vor. Das Management aller mit der Stromversorgung befassten Unternehmen stammt nach wie vor aus einer unverändert mächtigen Meinungs-, Ausbildungs- und Einstellungsblase, er es bereits an der notwendigen Vorstellungskraft für neue und alternative Technologien, Methodologien, Strategien und Zielsetzungen mangelt. Vom aktuell notwendigen kreativen Potential ganz abgesehen. Die Akteure verhalten sich weit überwiegend wie verängstigte, überforderte Kaninchen vor einer vermeintlichen Schlange. Vor lauter Angst, etwas falsch zu machen soll alles mit allen Mitteln so erhalten werden, wie es ist. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Akteure den gesamten Apparat, den sie und ihre Vorgänger im Lauf der Jahre geschaffen haben und dessen Funktionsweise selbst nicht mehr überblicken oder verstehen.

22. Preise:

22. Preise:

22.1. Neu ist die Unterteilung der Kleinverbraucher in Abnahmebänder:

Band I (DA82): jährlicher Stromverbrauch < von 1.000 kWh

Band II (DB): jährlicher Stromverbrauch 1.000 bis 2.500 kWh

Band III (DC): jährlicher Stromverbrauch 2.500 bis 5.000 kWh

Band IV: jährlicher Stromverbrauch 5.000 bis 10.000 kWh

S. 201, S. 204

22.2. Mittlerer Strompreis Industriekunde (24 GWh/a) ohne Vergünstigungen 2013: 15 ct/kWh, S. 22, 15,11 ct / kWh S. 156, Vergünstigungen bis 10,5 ct, / kWh, S. 157

Zum 01. April 2016 14,21 ct. / kWh, S. 28

In diesem Fall ergeben sich für Industriekunden im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Strompreise. S. 27

Das war auch schon 2013 so. Dabei sollte man an folgendes denken: Die Mengen, ab denen Ermäßigungen von 90% bis 99% möglich sind liegen bei 1 GWh/a und 10 GWh/a. Die BnetzA täte gut daran, sowohl die Anzahl der Begünstigten als auch deren gesamten Stromverbrauch an genau dieser Stelle zu benennen.

22.3. …staatlich determinierten Umlagen, Steuern, Netzentgelte und Abgaben im Einzelfall von 10,5 ct/kWh auf bis zu rund 1 ct/kWh sinken., für Industriekunden im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Strompreise; S. 22, S. 204

Definitionsgemäß war bei diesen Preisangaben zu unterstellen, dass der (Industrie-)Kunde mit einem Verbrauch von 24 GWh/Jahr keine der gesetzlichen Vergünstigungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann. S. 204

22.4. Gewerbekunden 22 ct/k, S. 22

SLP: Bis 100 MWh, S. 148, 21,86 ct/ kWh S. 159

Zum 01. April 2016 21,20 ct. / kWh, S. 27

22.5. Haushaltskunde 30,50 ct/kWh, S. 22 – 2015 29,80 ct / kWh S. 10

SLP: Bis 100 MWh, S. 148

Grundversorgte 30,5 ct / kWh S. 164

Vertrag bei Grundversorger 29,3 ct/kWh S. 164

Vertrag bei Wettbewerber 28,3 ct/kWh S. 164

22.6. … 2016 wurden die Preise für Haushaltskunden erstmalig in vier verschiedenen Verbrauchsbändern erhoben. S. 28

Stichtag 1. April 2016: Haushaltskunden in der Grundversorgung für 2.500 bis 5.000 kWh (Vorjahr: Jahresverbrauch von 3.500 kWh) auf 30,63 ct/kWh (inkl. USt / 1,8%) gestiegen. S. 28

Vertrag mit dem Grundversorger bei Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh durchschnittlich 29,01 ct/kWh S. 28

Vertrag bei einem anderen Lieferanten 28,17 ct/kWh.

Mengengewichteter Mittelwert über alle drei Tarife bei 2.500 kWh bis 5.000 kWh: 29,80 ct/kWh (inkl. USt). S. 28

In der Grundversorgung liegt der vom Lieferanten beeinflussbare Preisbestandteil, der u. a. Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb enthält, zum 1. April 2016 mit 8,06 ct/kWh um fast 37 Prozent über dem Durchschnittswert, S. 214

Das bedeutet in der Praxis, dass sich dieser „Grundbetrag“ gerade für die Einkommensschwächsten über Mehrwertsteuer etc. noch stärker auswirkt. Die sozialpolitischen Sätze müssen aus Gründen der Fairness und der individuellen Freiheiten angepasst werden.

21. Konsumentenverhalten:

21. Konsumentenverhalten:

21.1. Stromsperrungen

344.798 tatsächliche Stromsperrungen 2013, S. 22,

312.059 tatsächliche Stromsperrungen 2011, S. 197,

321.539 tatsächliche Stromsperrungen 2012, S. 197,

344.798 tatsächliche Stromsperrungen 2013, S. 197,

351.802 tatsächliche Stromsperrungen 2014, S. 197,

359.000 tatsächliche Stromsperrungen 2015, S. 27, S. 199

21.2. Lieferantenwechsel: ohne Umzug konstant (aktive Dauerwechsler); bei Umzügen Steigerung, insgesamt leichte Steigerung auf 3,6 Mio. S. 149

Der Lieferantenwechsel hat bei Haushaltskunden seit 2006 erheblich zugenommen. S. 27

Für das Jahr 2015 wurden rund 4 Mio. Lieferantenwechsel gemeldet.

Zusätzlich haben fast 1,7 Mio. Haushaltskunden ihren bestehenden Energieliefervertrag bei ihrem Lieferanten umgestellt. S. 27

Soll bedeuten: 2015 ca. 4,7 Mio. Wechsler,

21.3. Wechselquoten 2015:

Haushaltskunden 10,4% (8,7%, S. 196)

Nicht-Haushaltskunden (> 10 MWh Jahresverbrauch) 12,6%

(2014: 11,0 Prozent). S. 188

21.4. … 43,1% der Haushaltskunden hat im Jahr 2015 einen Vertrag beim lokalen Grundversorger außerhalb der Grundversorgung (2014: 43,2 Prozent). S. 27

21.5. … Haushaltskunden in der klassischen Grundversorgung … 32,1%

21.6. …Anteil grundversorgter zurückgegangen (2014: 32,8%).

21.7. … nicht vom örtlichen Grundversorger beliefert 24,9% (2014: 24%) S. 27

21.8. …75% aller Haushalte durch den Grundversorger versorgt, S. 27

21.9. Die nach wie vor starke Stellung der Grundversorger in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten hat damit im Berichtsjahr ein weiteres Mal abgenommen. S. 27

20. Market structures:

20. Market structures:

20.1. Vertragsstrukturen 2013, S: 148

Struktur Sales Im Monitoring 2014 als Lieferantenstruktur bezeichnet.

20.2. Drei Vertragsebenen: Grundversorgte beim „Grundversorger“, Sondervertrag mit „Grundversorger“, Sondervertrag mit anderen Lieferanten. S. 144

20.2.1. Grundversorgte beim „Grundversorger“ waren 41% der Verträge mit 82 TWh = 49% Energieabnahme, S 148, im Mittel 2.400 kWh je Vertrag, S. 149; (2014),

2015: 2.200 kWh

2015: 32,1% S. 193 (2014: 32,8%)

20.2.2. Sonderverträge mit „Grundversorger“ waren 45% der Verträge mit 48 TWh = 29% Energieabnahme; S. 148, im Mittel 4.000 kWh je Vertrag, S. 149;

2015: 2.900 kWh

2015: 43,1 % S. 193 (2014: 43,2%)

20.2.3. Sonderverträge mit anderen Lieferanten waren 21% Verträge mit 38 TWh = 38% der Energieabnahme, S. 148, im Mittel 4.000 kWh je Vertrag, S. 149;

2015: 2.900 kWh

2015: 25,0% S. 193 (2014: 24%)

Von all dem entfallen mit 127 TWh 75% auf Haushaltskunden, S. 148

20.3. Der Anteil der Kunden, die nicht mehr mit dem Grundversorger in einem Vertragsverhältnis stehen, ist dementsprechend abermals, wenn auch nur leicht, gestiegen; insgesamt ca. 75 % aller Haushalte werden nach wie vor durch den Grundversorger beliefert. S. 193

Was auffällt: Die Zahlen im Bericht 2016 sind nicht in sich konsistent.

20.4. SLP: Bis 100 MWh, S. 148 Stromabnahme ca. 168 TWh (Haushalt und Gewerbe)

20.5. … ohne die Berücksichtigung von Konzernzugehörigkeiten und Unternehmensverflechtungen. S. 185

19. Import & Export:

19. Import & Export:

19.1 Import- und Exportkapazitäten minus 2,79% auf 21.137 MW in 2013 = 21.137 MW, S. 20

2014 = 21.200 MW, S. 142

2015 = 19.652 MW, S. 142

19.2. Stromaustausch Import-Export von

2012 = 79,7 TWh um 8,4%, auf

2013 = 86,4 TWh S. 20

2014 = 83,9 TWh S. 23

2015 = 85,0 TWh S.23 (1,3%) S. 23

19.3. …ein Anstieg des deutschen Exportsaldos von vormals 34,5 TWh in 2014 auf 51,0 TWh in 2015, S. 10; Plus von 47,8%. S. 23

Die Exporte … 68,0 TWh im Vergleich zu 59,2 TWh (2014) zu S. 10

2015 … gekennzeichnet … neue Höchststände im Stromexport. S. 23

19.4. Deutschland als zentrale Drehscheibe des europäischen Stromhandels, s. 23

Der Handelssaldo ist trotzdem weiter angestiegen, …

Export im Vergleich zum Import zugelegt S. 23

gesunkene Übertragungskapazitäten häufiger ausgenutzt. S. 23

Rückgang der Importe von 24,7 TWh (2014) auf 17,0 TWh (-31,3%) Exporte von 59,2 TWh (2014) auf 68,0 TWh (+14,9%) Insbesondere Österreich: Exportsaldo von 28,7 TWh

Niederlande: Exportsaldo von 16,2 TWh, S. 23

19.5. Nettoexportüberschuss 2012 21,7 TWh auf 2013 32,5 TWh, S. 20

19.6. Erweiterung des Handels auf 15-Minuten-Kontrakte, S. 21

19.7. Vertragsstruktur 2013 / 2015 S. 201

  • Haushaltskunden (SLP) 45%
  • Sonderverträge beim Grundversorger 2013 34%

(2014: 43,2 7 2015 43,1%). S.27.

  • Grundversorgung beim Grundversorger 2013 33%

(2014: 32,8 / 2015 32,1%).

  • Sonderverträge bei Fremdversorgern 31% (Stromwechsler) S. 21,

(2014: 24,0 % / 2015 24,9%).

Worauf die Abnahme der Marktkonzentration und damit der Marktmacht beruhen sollen, bleibt unklar… Genauso wenig kann von deutlichen Veränderungen, erheblichen Zunahmen oder Abnahmen gesprochen werden. Die Anzahl jährlich abgeschlossener Neuverträge sagt rein gar nichts über die Marktanteile aus. Zumindest nicht, solange man seinen eigenen Zähler nicht mitnehmen kann., Das ist reine Augenwischerei. Der Bezug auf 2010 ist ein ziemlich dürftiges Ablenkungsmanöver. Es entwickelt sich kein echter Wettbewerb. BnetzA und BKartA täten gut daran den Gründen und den Ursachen auf die Schliche zu kommen.

18. Ökostrom:

18. Ökostrom:

Ökostrom 2013:
Haushaltskunden 20,8 TWh, 16,9% von 127 TWh (28,41 ct /kWh)
Weitere Kunden (Wie DB) 27,5 TWh, 8,3% von 331,9 TWh
Gesamt 48,3 TWh = 10.,6% von 456,1 TWh

Ökostrom 2014:
Haushaltskunden 21,5 TWh, 17,4% von 155,1 TWh (27,75 ct /kWh)
Weitere Kunden (Wie DB) 25,0 TWh, 8,4% von ???,? TWh
Gesamt 48,3 TWh = 10.,6% von 456,1 TWh

Ökostrom 2015:
Haushaltskunden 24,0 TWh, 19,8% von 181,1 TWh (28,35 ct /kWh)
Weitere Kunden (Wie DB) 27,5 TWh, 8,7% von ???,? TWh
Gesamt 48,3 TWh = 10.,6% von 456,1 TWh

17. Wärmestrom:

17. Wärmestrom:

Heizstrom, eine homöopathische Medizin: S. 175

17.1 Nachtspeicher: 13,2 TWh, 1,6 Mio., Zählpunkte, 8.000 kWh / a

Nachtspeicher: 13,2 TWh, 1,6 Mio., Zählpunkte, 7.500 kWh / a zu 20,59 ct/kWh in 2015.

Nachtspeicher 12,1 TWh, / 7.200 kWh / a. S. 226

17.2. Wärmepumpen: 2,5 TWh, 360.000 Zählpunkte, 6.800 kWh / a

Wärmepumpenstrompreis 2015: 21,33 ct/kWh.

2,3 TWh, / 6.200kWh /a. S. 226

Auch hier divergierende Zahlen im gleichen Bericht!

Arithmetisches Mittel 2013 20,6 ct / kWh

Nachtspeicher: 20,59ct/kWh (inkl. USt),

Vorjahresniveau 20,42 ct/kWh.

Wärmepumpe: 21,33 ct/kWh (inkl. USt),

Vorjahresniveau 20,43 ct/kWh.

Arithmetisches Mittel 2015 21,1 ct / kWh

Im Heizstrombereich haben die Wechselaktivitäten von Heizstromkunden erneut zugenommen, S. 7, auf 6%, S. 29, / 6,6% S. 227.

Herauszufinden, warum der Wärmepumpenverbrauch so hoch ist, wäre eine interessante Arbeit. Dieser Wert passt überhaupt nicht zur Realität von Wärmepumpen im modernen EFH: 3.600 kWh / a bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit schlechter Effizienz (JAZ max. 2,5). Da es sich überwiegend um effiziente Neubauten und hervorragend sanierten Bestand handelt, in den Wärmepumpen eingebaut werden, ist diese Frage angesichts des langfristigen Potentials der Wärmepumpentechnologie von enormer Bedeutung: Ca. 5.000 kWh / a Effizienzsteigerung bei ca. 15. Mio. Wohngebäuden im Bereich EFH/2FH und kleine MFH bis ca. 8 Einheiten. Oder 15 TWh Strom für Wärmepumpen, der ca. 60 TWh fossilen Brennstoff ersetzt, rein generativ gewonnen werden kann (Wärmepumpen sind sehr wohl zeitlich steuerbar und Häuser können Wärme speichern) und damit eine im Vergleich Erdgas / Heizöl / Flüssiggas mögliche Einsparung von 13.500.000.000 kWh bei 300 g CO2 / kWh = 4,05 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr.

17.3. Fremdgänger (nicht beim Grundversorger) 2%, S. 17 betrug 2015 rund 6,6 Prozent und ist somit im Vergleich zum Vorjahr (2014: 4,3 Prozent) gestiegen. S. 10

17.4. Zitat BnetzA: Es bestehen insbesondere keine technischen oder rechtlichen Hindernisse für die Belieferung von Kunden im Versorgungsgebiet anderer Lieferanten, BNetzA S. 177

Das stimmt, es gibt nur kaufmännische Hindernisse durch gezielte Angebote zur Verringerung der Konkurrenz über konzerninterne Querfinanzeirung.