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Zur Definition der „technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer“ von Investitionsgütern.

Zur Definition der

technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer“

von Investitionsgütern.

Einführung:

Anlass ist die Einführung des Begriffs als wesentlich bestimmenden Parameter durch die Bundesnetzagentur (BnetzA) anläßlich der Konsultation zum Szenario-Rahmen-Entwurf (SRE) der Übertragungsnetzetreiber (ÜNB) 2019 – 2030 bis 14.02.2018.

Die BnetzA hatte ein Begleitdokument zur Konsultation mit einem kurzen Fragenkatalog veröffentlicht und um Beantwortung der Fragen gebeten. Eine der Fragen bezog sich auf die Beurteilung der Annahmen zur „technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer“ der einzelnen Anlagen, technischen Elemente und Bauteile im Energiesektor ganz allgemein.

Die Problemstellung besteht nun darin, dass es weit und breit – auch in anderen Sprachräumen – keine verbindliche Definition gibt, was konkret unter „technisch-wirtschaftlicher Lebensdauer“ zu verstehen ist.

Die BNetzA hat auf entsprechende Nachfrage bei einem öffentlichen Konsultationstermin in Ingolstadt geantwortet, sie habe das für sich selbst definiert. Allerdings war der Vertreter der BNetzA nicht in der Lage zu erläutern, auf welcher Grundlage.

Da es keine derartige Definition gibt, die Einzeldefinitionen über die beiden begrifflichen Adjektive technisch und wirtschaftlich jedoch regelmäßig unvereinbar sind – es ist schlicht kein unabhängig festgelegter gemeinsamer Nenner respektive Bezugspunkt vorhanden – wird so eine Vorgehensweise unvermeidlich zu unlösbaren und überflüssigen Auseinandersetzungen führen, da ja folglich jedermann seine eigene Definition formulieren kann und dementspechend jeder auch sein eigenes Ergebnis bei der Sachverhaltsprüfung erhält.

Aktuelle Methodologie:

Fraglos gibt es sowohl für die technische als auch die wirtschaftliche Lebensdauer jede Menge Beispiele.

Für eine technische Anlage, wie eine Maschine oder ein Fahrzeug, gilt dann das Ende der Lebensdauer als erreicht, wenn sie ohne größere Reparaturen nicht mehr arbeitsfähig gehalten werden kann. Je nach Typ der Anlage, Nutzungsgrad und nicht zu vergessen, dem Maß der technischen Weiterentwicklung nachfolgender Generationen der betreffenden Technologie wird die technsiche Lebensdauer stets höchst unterschiedlich ausfallen.

Die berühmte, seit 1904 durchgehend funktierende Glühbirne in einem New Yorker U-Bahnhof oder das älteste Taxi der Welt, ein Mercedes Benz mit originalem Dieselmotor und mittlerweile über 2 Millionen Kilometern Laufleistung in Portugal, sind zwar bemerkenswerte Einzelstücke, taugen jedoch eben deshalb leicht verständlicher Weise nicht als Maßstäbe.

Sogar ein Linde-Kühler, die erste Wärmepume / Kältemaschine der Welt läuft noch heute nach weit über hundert Jahren in einer Münchener Großbrauerei und produziert Stangeneis. Unschlagbar effektiv.

In der Praxis geht man also von Erfahrungswerten aus und schätzt bei Neuinvestitionen a priori die voraussichtliche Lebensdauer – in der Regel in Monaten – ab. Dadurch kann man bezogen auf die Investionvolumina einen Monatsbetrag berechnen, der einer gedachten, technisch bedingten Ertragseinbuße durch Alterung entspricht.

Dieser wird laufend mit den Kosten für Verschleiß und Ersatz wesentlicher Komponenten verglichen. Erreichen diese regelmäßig pro Monat einen Wert, der höher liegt als die genannte rechnerische Ertragseinbuße, erreicht die Anlage das Ende ihrer Lebensdauer.

Als zweites Kriterium ergibt sich daraus ein laufend sinkender technischer Restwert. Fällt eine Reparatur an, die diesen Restwert übersteigt, ist das Ende der Lebensdauer ebenfalls errreicht.

Dieses Modell ist pragmatisch, hat sich bewährt, läßt Raum zur Planung, beruht auf Erfahrungswerten und ist für jedermann nachvollziehbar.

Mit der Erhöhung der Komplexität technischer Anlagen wurde diese Methode auf die detaillierte Betrachtung der wesentlichen Komponenten ausgeweitet. An die Stelle der Erfahrungswerte treten zunehmend mathematische Modelle, was zu einer exakten und berechenbaren Austauschplanung führt. Wobei allerdings – je nach Gewichtung der Risikofaktoren innerhalb solcher mehr theoretischen Schreibtischtätermodelle – eine dadurch bedingte zunnehmende Austauschrate voll funktionsfähiger Komponenten oder gar ganzer Anlagen zu beobachten ist.

Festzuhalten bleibt: Die technische Lebensdauer ist erschöpft, wenn die Reparaturen zum Erhalt der Funktion teurer sind, als die vorgestellte, je Monat ermittelte Ertragseinbuße aus dem technischen Wertverlust durch Alterung oder eben eine größere Reparatur den Restwert übersteigt.

Ganz anders jedoch verhält es sich bei der wirtschaftlichen Lebensdauer. An allererster Stelle steht die Frage. Für wen?

Denn hier gilt es zwei Dimensionen vergleichend zu betrachten, von denen die umfassendere meist unbeachtet bleibt:

Die Volkswirtschaftliche Betrachtung fällt regelmäßig unter den Tisch. Eine Unterlassungssünde, die einer staatlichen Behörde eigentlich niemals unterlaufen dürfte. Auch dann nicht, wenn sie einen klar begrenzten staatlichen Auftrag zu haben glaubt.

Es regiert uneingeschränkt die betriebswirtschaftliche Betrachtungweise, die sich auf das Kriterium der Abschreibung bezieht. Abschreibung meint einen bilanziellen und steuerlich wirksamen Wertverlust, welcher über einen nach unterschiedlichsten Kriterien gewählten Divisor, der Investition, in unseremFall der technischen Anlage, zugewiesen wird.

Dieser virtuelle Wertverlust der AfA (Abschreibungen für Aufwendungen) entspricht dem Faktor, der bei der

technischen Betrachtung als Ertragseinbuße betrachtet wird.

Beides sind Summanden, die in Bilanzen, G&V, oder P&L als Kosten verwendet und gebucht werden könnten. Im Unterschied zum Wertverlust aus Abschreibung jedoch gilt eine technisch begründte Ertragseinbuße nicht als Kosten. Es muss stets eine begründete und zugelassene Abschreibung sein. Das ein oder andere Mal mögen die anzusetzenden Beträge zufällig übereinstimmen oder wenigstens nahe beeinander liegen, eine verläßliche Regel ist das indessen nicht.

Festzuhalten ist: Wirtschaftliche Abschreibung entspricht keineswegs der technischen Realität.

Kaufmännische Abschreibesätze und Abschreiberegeln verfasst und erläßt der Gesetzgeber – ohne explizite Berücksichtigung der Technik. Darüber hinaus haben Behörden wie Finanzämter, das BAFA und andere, Ermessensspielräume bei der Festlegung der Abschreibedauern.

Um das Spiel nun vollends zu verkomplizieren, gibt es verschiedenste Sonderabschreibungen für förderwürdige Investitionen, die nun überhaupt nichts mehr mit der technischen Funktion des geförderten Technologie zu tun haben, wie zum Beispiel die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Als Sahnehäubchen obendrauf dann noch die degressive statt der linearen Abschreibung, bei der der buchhalterische Wertverlust Anfangs sehr viel höher ist und dann umgekehrt exponentiell abnimmt.

So verwundert es nicht, dass man, wenn man sich berufen Fühlende nach der Abschreibedauer, genauer gesagt nach der Lebensdauer gemäß Abschreibedauer frägt, Sätze zu hören bekommt, wie:

In der Regel nimmt man…

…20 Jahre an,…(für ein Gaskraftwerk, eine Gastherme, eine PV-Anlage, ein Windrad…)

… oder 40, oder 45, oder 50,… (für Kohlekraftwerke oder AKW)…

… 10 Jahre beträgt der pauschale Abschreibeansatz auf alles in der Volkswirtschaft … (ob aus Rechenfaulheit oder mangels Daten, sei dahingestellt)…

… und für Bürotechnik und intensiv genutzte Fahrzeuge mit hoher Laufleistung sind es 5 Jahre, die man beim Finanzamt auch auf 3 herunterhandeln kann.

Als ob es ein Supermarktregal mit beliebiger sinnbefreiter Auswahl an Abschreibesätzen gäbe.

Kurz und gut: Einen brauchbaren und unbestreitbaren Ansatz für „technisch-wirtschaftliche Lebensdauern“ gibt es nicht. Noch nicht.

Von daher hier mein Ansatz, der durch voranstehende Erläuterungen sehr eingänglich begründet ist:

1. Es gibt keinen gemeinsamen Bezugspunkt. Ergo gilt das Postulat:

„Für die Ermittlung einer technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer oder Betriebsdauer gilt: Technisch erwartbare Lebensdauer = wirtschaftliche Lebensdauer!“ Damit ist der gemeinsame Bezugspunkt definiert.

2. Daraus folgt. „Abschreibeverlustzuweisung = Ertragseinbuße durch technische Alterung!“ Der Gesetzgeber hat diese Regel verbindlich zu setzen. Finanzämter und andere Behörden haben sich mit engem Ermessensspielraum daran ebenso zu halten, wie Banken und andere Finanzierer.

3. Für die weitere technische, betriebs- und volkswirtschaftliche Beurteilung technischer Analgen gilt vollumfänglich die internationale Norm DIN EN ISO 50001 für Energieffizienz.

Sie enthält eine detaillierte Beschreibung und einzuhaltende Vorgehensweise für die Zertifizierung jeder energetischen Anwendung und Technologie zum Nachweis der spezifischen Energieffizienz. Diese Norm schreibt zwar keine Effiezienzziele vor, sie liefert jedoch einen allgemein verbindlichen und international anerkannten (gemäß der DIN-Klassifizierung auch für die BRD gültig) Rahmen zur Ermittlung aller notwendigen Parameter. Bis hin zu der verpflichtenden Festlegung, dass die Amortisationszeit einer hocheffizenten Anlage stets der zu erwartenden technischen Lebensdauer entspricht.

Diese Norm verhindert damit die willkürliche Benachteiligung hocheffizienter und in der Regel deutlich investitionsintensiverer Technologien zu Gunsten einer verbindlichen, nachhaltigeren Bewertung.

Umgekehrt bedeutet das, dass die anzulegende Lebensdauer ebenfalls von der Energieeffizienz abhängt. Dabei referenziert die DIN EN ISO 50001 explizit die Primärenergieeffizienz. Die jeweils schlechtesten Anlagen und Komponenten können danach nicht mehr baugleich oder technologiegleich ersetzt werden.

Das bedeutet, dass sich anzusetzende Lebensdauer einer Anlage sofort und schlagartig verkürzt, wenn ihre Technologie in einer gedachten „primärenergetischen Effizienztabelle nach hinten durchgereicht“ wird. Die Abschreiberaten können dann im Gegensatz zu heute zum verkürzten Lebensende hin erhöht werden, wobei die höheren Raten an den Investitionskosten der aktuell besten sektorspezifischen Technologie ausgerichtet werden.

Dieser Vorschlag ist eine Forderung. Sie beinhaltet die umgehende Umstellung aller Analyseverfahren im Energiesektor entsprechend der genannten Fundamentalsätze und der DIN EN ISO 50001.

Zusammenfassend:

– Technisch erwartbare Lebensdauer in Monaten = verbindliche Abschreibezeit

– Technisch erwartbare Lebensdauer und Monaten= anzusetzende wirtschaftliche Lebensdauer

– Technisch erwartbare Lebensdauer = erste größere Reparatur übersteigt Restwert der Anlage.

– Wirtschaftlichkeitsberechnung (Amortisation) muss zwingend der TLCC-Methode folgen (Total Life Cycle Cost). Willkürlich verkürzte Anforderungen an die Amortisation sind unzulässig.

14.02.2018

Thomas Blechschmidt

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Kreisbewegung statt Energiewende

Kreisbewegung „Energiewende“

Verschiedene Landesregierungen versuchen Einfluss auf den anstehenden Beschluss der Bundesregierung zum „nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ zu nehmen. Es scheint sich um eine konzertierte Aktion einiger Länder zu handeln, da in Niedersachsen und in Bayern genau das Gleiche thematisiert wird.

Worum geht es? Nichts Neues, nur die wiederholt geäußerten Forderungen, endlich Steuervergünstigungen bei energetischen Gebäudesanierungen zu gewähren. Diese Vergünstigungen sollen Eigenheimbesitzer, vor allem die selbst genutzter Immobilien, zu Investitionen in die energetische Effizienz ihrer Gebäude animieren.

In der Realität liegt die Bundesrepublik aktuell ca. 15 % hinter den vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinien des Jahres 2006 zur Energieeffizienz betreffend Gebäude zurück. So wie in allen anderen Feldern der als „Energiewende“ verkauften Energiepolitik aller Koalitionen seit 2005 liegt die BRD auch hier auf einem Platz unter ferner liefen.

Tatsache: Ohne Vorteil keine Maßnahme. So gut wie kein Eigenheimbesitzer hat einen direkten Vorteil davon, wenn er an seinem Haus eine sinnvolle und umfassende Sanierung vornimmt. In der Regel decken die Einsparungen gerade mal die Refinanzierung der Investitionskosten. Wenn überhaupt. Genau deshalb geschieht so wenig und selbst wenn die Vorschläge der Staatsregierungen geradewegs auf diese empirisch erfassbare Realität abzielen, so ist damit noch lange nicht gesagt, dass 10% Abschreibung der Investitionen auch zu einer nennenswerten Steigerung der Investitionstätigkeit führen. Zumindest nicht bei Eigentümern selbst genutzter Immobilien oder auch bei privaten Eigenheimbesitzern, die ihre Immobilien privat vermieten.

Betrachtet man die Eigentümerstruktur im selbst genutzten Wohneigentum, dann wird man feststellen:

– die Eigenheimbesitzer neuerer Gebäude oder geerbter und sanierter Altsubstanz zahlen nach wie vor an ihren Immobilien ab, und es besteht beim neueren Gebäudebestand kaum sinnvolles Verbesserungspotential

– Die Besitzer älterer Immobilen, besonders Bestände aus den 80ern, 70ern und älter, haben ihre Immobilien zwar meist abbezahlt, sind aber nun im Rentenalter. Von welchem Steueraufkommen sollte ein durchschnittlich situierter Rentner mit bezahltem Eigenheim denn seine Investitionskosten abschreiben?

Warum sollte er Geld für etwas ausgeben, wovon er keinen kokreten Nutzen erwarten kann, der die Investitionin einer Zeit rechtfertigen würde, die noch innerhalb seiner erwartbaren Lebensspanne liegt? Oder die ihm sonst irgeneinen Extrabonus gewähren würde, wie z. B. zwei wochenrentnerreise nach Rhodos oder etwas in der Art? Bei privaten Vermietern verhält es sich kaum anders, denn bei vielen von diesen besteht die Rente aus Mieteinkünften, die nur begrenzt steigerbar sind.

– Wir Piraten sollten nach eigenem Bekunden die mit den Fragen sein. Wer profitiert also von der Abschreibemöglichkeit wirklich? Ist der damit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand bei den Finanzämtern überhaupt gerechtfertigt?

Gewerbliche Immobilienunternehmen können Investitionen ohnehin abschreiben, allerdings zu geringeren Sätzen. Geht es hier nicht in Wahrheit ausschließlich um ein steuerfinanziertes Wirtschaftsförderungspaket? Ist das Verpackungsangebot für Eigenheime nicht schlicht nur weihnachtliches Blendwerk, passend zum Fest?

– Welchen Grund sollte ein Mensch an seinem Lebensabend haben, sein Erspartes in eine Maßnahme zu stecken, deren Amortisation er wahrscheinlich nicht mehr erlebt?

– Banken finanzieren solche Investitionen für ältere Menschen entweder gar nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufschlägen. Welcher 60jährige bekommt noch ein Bankdarlehen?

– Welchen Vorteil haben die Mieter? Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen können nach geltendem Recht jetzt schon zu 11% auf die Mieter umgelegt werden. Zusätzliche 10% Abschreibung sind ein starkes Motiv. Aber was haben die Mieter davon, außer mehr Miete und ungewisse Einsparung bei den Betriebskosten?

– Die zentrale Frage lautet: Cui bono? Bekommen wir am Ende nicht einfach nur ein weiteres Renditesteigerungsprogramm für Finanzinvestoren? Von dem dann die privatern Kleinanleger in Form kaum rentabler Lebensversicherungen oder Rentensparverträgen ein paar Krümel abbekommen, deren Kaufkraft kaum an die des einst eingezahltenGeldes heranreicht? Zumindest diejenigen, welche all die Sprüche, Lügen und Märchen all der Vermittler und Agenturen immer noch glauben: „Lassen Sie Ihr Geld arbeiten!“

Leute: Geld arbeitet nicht. Schon mal einen Zehner geshen, der Samstag nachmittag den Rasen mäht?

Bauen Sie ein leistungsloses Einkommen als Altersversorgung auf!“

Ehrlich: Da geben sich CDU (Wahlkampf 1986, vor 30 Jahren) und FDP (immer schon) solche Mühe, dass sich „Leistung wieder lohnen“ soll – statt Arbeit (=Energie) und dann sollen auch noch Renten ohne Leistung gezahlt werden. So als eine Art beschränktes, bedinungsloses Grundeinkommen. Arbeiten muss wohl niemand mehr, oder wie ist das zu verstehen?

Wer sind denn die größten Anleger am Markt für vermieteten Wohnraum? Versicherungen, Rentenkassen, Pensionsfonds, Bausparkassen, etc. Und wer hat derzeit die größten Probleme bei der Erzielung nachhaltig hoher Renditen? Nun, genau diese Player am Markt. Aber keine Sorge, deren Vorstände und Unternehmenslenker werden weiterhin großzügige Gehälter und Boni einsteichen, selsbt wenn keine Renditen mehr erzielt werden. Dafür sorgengenau die eifrigen Kunden selsbt,indemsie auf der andereen Seite der Bilanz fleißig mehr und effizienter arbeiten, verzichten, einsparen oder einfach nur Glück haben.

– Das Interesse der Dämmstoffindustrie und des Handwerks ist trotz voller Auftragsbücher eindeutig. Die freuen sich über gute Geschäfte. Was auch richtig ist, solange es sinnvoll ist. Dämmen um zu sparen, koste es was es wolle, ist nicht sinnvoll. Gasheizungen durch Gasheizungen zu ersetzen mittel- bis langfristig auch nicht. Und Gas hat Öl wegen des seit langem niedrigeren Preises, des einfacheren Handlings verdrängt, und weil es schlicht nicht stinkt, nicht wegen irgendwelcher steuerlicher Anreize oder Förderungen.

Nun noch ein paar Bemerkungen zu den Forderungen selbst.

„Landesregierung und Handwerk zu Steuervergünstigungen bei energetischen Gebäudesanierungen“

„Die Niedersächsische Landesregierung und das niedersächsische Handwerk fordern die Bundesregierung auf, eine steuerliche Abschreibung von Investitionen in bessere Dämmung von Gebäuden und neue Heizungsanlagen einzuführen.“ Unisono fordert das die bayerische Landesregierung.

Bessere Dämmung ist sicher ein Weg, Häuser energieeffizienter zu machen. Allerdings haben die vorgeschriebenen Anforderungen längst eine Grenzlinie erreicht, die es ermöglicht, inzwischen jedes Gebäude mit einem Primärenergiebedarf von Null energetisch zu bewirtschaften.

Das bedeutet für Nicht-Fachleute unter dem Strich Null Emissionen und keine Umweltbelastung mehr. Natürlich wird weiter Energiezufuhr benötigt. Diese kann über Wärmepumpen komplett aus generativen Quellen bestritten werden.

Subventionen für neue Wärmeerzeuger sind sicher ein Mittel, um die energetische Effizienz des Landes und die Emissionswerte kurzfristig zu senken. Allerdings: Bereits seit 2002 sind knapp 80% der neu errichteten Heizungsanlagen „umweltfreundliche“ Gasheizungen, während Wärmepumpen nach wie vor stiefmütterlich behandelt werden. So wird lediglich der Einbau einer Wärmepumpe in den Gebäudebestand mit einer Pauschale gefördert, die tatsächlich auch noch die deutlich weniger effizienten Luft-Wärmepumpen bevorzugt. Beim Neubau gibt es keine Förderung – ja Wärmepumpen sind bei KfW-Förderungen sogar ausgeschlossen, da ohne Not pauschal angenommen wird, dass sie mit Strommix betrieben werden. Mit der Kombination von Wärmepumpe und Strom aus hauseigener Photovoltaik oder dem Kauf von Ökostrom lässt sich allerdings der Primärenergiebedarf ebenfalls auf Null senken.

Mit neuen Gasheizungen wird zwar eine Verbesserung gegenüber Ölheizungen erreicht, aber gleichzeitig das Emissionsniveau auf die nächsten 20 bis 25 Jahre festgeschrieben, denn so lange halten moderne Gasthermen mittlerweile. Wahrend die ersten der „neuen, modernen“ Gasbrennwertheizungen seit 2002 bereits ihrem Lebensende entgegensehen und wieder nur durch Gasbrennwerttechnologie ersetzt werden. Also ohne jeden klimaverbessernden Effekt. Mit der Förderung von Gasbrennwert plus Solarthermie wird Stillstand beim CO2 subventioniert statt Fortschritt.

Skandinavische Länder machen es längst vor und haben den Ersatz bzw. die Neuerrichtung von Verbrennungsheizungen gesetzlich unterbunden. Es gibt dafür schlicht keine Betriebserlaubnis mehr. Dort wird die „Energiewende“ ernst genommen. Man handelt, statt nur darüber zu reden.

„Es geht um Umweltschutz und um Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft − Steuervergünstigungen für energetische Gebäudesanierung sind aus unserer Sicht das Mittel der Wahl. Wir müssen den Menschen in unserem Land Anreize schaffen, Wohn- und Geschäftshäuser besser zu dämmen und so Energie und Geld einzusparen.“

Das Wort Umweltschutz kann man aus dem Satz getrost streichen. Fassadendämmung amortisiert sich energetisch innerhalb von 5 bis 7 Jahren, wirtschaftlich dauert es über 50 Jahre. Bereits zuvor muss das Material aber wegen Altersschwäche ersetzt und entsorgt werden. Das großzügige Dämmen überschreitet in der Regel bei Bestandsgebäuden deren Restnutzungsdauer. Bei U-Werten von 1,6 W/m²K und besser und hoher anzunehmender Restnutzungsdauer sind Fassadendämmungen eine sorgfältige Berechnung durch einen wirklich unabhängigen Experten wert. Ohne eine solche verbieten sich Dämmungen ohnehin.

In der Realität lautet die vernünftigere Alternative Abbruch und Neubau bzw. komplette Sanierung bis auf den Kern, falls rentabel, bei konsequenter Auslegung auf Flächenheizung, Flächenkühlung, eine Wärmepumpe als Wärme- und Kälteerzeuger, einen Eisspeicher als energetischem Speicher für Wärme und Kälte und konsequentem Phasing Out von Stromdirektheizungen und Verbrennungsheizungen.

„Gleichzeitig sorgen wir so für neue Aufträge insbesondere im Handwerk“, so Ministerpräsident Stephan Weil heute in Hannover. Der schrittweise Ausbau erneuerbarer Energien sei nur eine Seite der Medaille: „Wirklich erfolgreich wird die Energiewende nur dann, wenn wir auch im Bereich der Energieeffizienz noch deutliche Fortschritte machen. Die Hebelwirkung ist im Bereich der energetischen Gebäudesanierung besonders hoch. Nach wie vor werden in Deutschland 40 Prozent der Energie zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung verbraucht, der größte Teil der Gebäude ist noch nicht energetisch saniert.“

Da hat er im Prinzip Recht, der Herr Weil. Nur liegt der größte Schatz für die Energiewende nicht in den Fassaden der Gebäude und deren Sanierung, sondern in der eingesetzten Technik bei der Bereitstellung von Wärme und Kälte. Für die Handwerkskammer ist das naturgemäß ein wenig anders. Doch das Handwerk kann auch am Neubau Geld verdienen. Womöglich nicht so leicht, doch das Potenzial ist da.

„Auch der Vorsitzende der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Peter Voss, fordert eine steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen. Diese Maßnahme stehe schon seit mehreren Jahren auf der politischen Agenda. Steuerliche Anreizprogramme können mit relativ wenig Finanzmitteln eine hohe Investition bei der Sanierung des Gebäudebestandes auslösen. Es ergibt sich so eine win-win-Situation sowohl für die Umwelt durch einen geringeren CO2-Ausstoß als auch für den handwerklichen Mittelstand durch entsprechende Aufträge.“

Dazu bedarf es keiner Bemerkungen mehr. Das Schlüsselwort lautet „Können“. Können hat mit Konjunktiv zu tun. Es ist noch lange kein machen, kein Indikator für tatsächliches Handeln, kein Indikativ.

„Es sei aber nicht akzeptabel, den Steuerbonus auf Handwerksleistungen, wie offenbar von der Bundesregierung geplant, teilweise zu kürzen, um damit das neue energetische Sanierungsprogramm zu finanzieren.“

Da kann man nur zustimmen. Mit diesem Griff in bestehende Steuervergünstigungen werden vor allem die Mieter benachteiligt, die diese Kosten bisher absetzen konnten, aber keinen Einfluss und keine Mitbestimmung bei der Gebäudesanierung oder Instandhaltung haben. Mieter können derzeit noch nicht einmal die Einhaltung verpflichtender Standards (EnEV; Stand der Technik) wie der gedämmten obersten Geschossdecke einfordern oder bei Unterlassung durch den Vermieter mietmindernd geltend machen. Viel sinnvoller wäre eine Verpflichtung mit tatsächlichen Kontrollen durch unabhängige Fachleute im Auftrag der Bauämter.

„Der Steuerbonus ist und bleibt als Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unverzichtbar. Er ist Kunden und Handwerksbetrieben bekannt, einfach zu nutzen, sozialverträglich für Kleinverdiener und Mieterhaushalte, wird erfolgreich umgesetzt und weitgehend durch Rückflüsse in Steuer und Sozialversicherung refinanziert,“ so Voss.

Ich bin der Meinung, es ist zutreffend, das vorliegende Papier unter dem Motto: „Als Tiger gesprungen und als Fusel des Bettvorlegers“ gelandet zu brandmarken und ein paar sinnvolle Forderungen zu stellen:

– Aufhebung der Widersprüche und Inkompatibilitäten in den einzelnen Rechtsverordnungen (EEG, EnEV, EEWG, KWKG, NEV, etc.)

– Verbindlichkeit der DIN EN ISO 50001 auch für die Gebäudebewertung und alle Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. (Lebenszykluskostenmethode und Barwert).

– DIN V 18599 verbindlich für alle Gebäude statt Sonderlösung EnEV für Wohngebäude

– Top-Runner Prinzip für alle energetischen Optimierungen, ausgenommen Sonderlösungen

– Dynamische Bottom-Up Erfassung der realen Daten statt rechnerischer Abschätzung „Grosso Modo“ und Top Down für Netze, Energiekonzepte und Managementsysteme

– Speicherförderungsgesetz, Gleichstellung der festen Vergütung von Speichern mit Netzentgelten

– Gewichtung der Energiesteuer gemäß der Emissionen des genutzten Energieträgers ab Förderung/Import oder Erzeugung. Bewertungsfaktor 1 gilt für emissionsneutrale Energieträger (Biomasse)

– Übernahme des überdurchschnittlichen Anteils an Energiekosten durch Gebäudevermieter (EnEV-Standard = 100 %)

– Endlich Umsetzung des von der EU festgelegten Neutralitäts- bzw. Unabhängigkeitsgebots für Energieberater: Ausführende Handwerker, Bauingenieure, Bauträger, Fertighaushersteller, Kaminkehrer, Architekten und verbundene/verwandte Akteure, Unternehmen oder gar Energieversorgungsunternehmen etc. dürfen keine Energieberatung durchführen, keine Energieausweise ausstellen, keine EnVVNachweise erstellen, etc.

– Gebäude TÜV und amtliche Kontrolle der Durchführung vorgeschriebener Maßnahmen (Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch alter Heizungen)

– Förderung der Umrüstung auf Flächenheizungen

– Gewichtung der Energiesteuer nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission bei Bezugsgröße 1 für Strom und Wärme aus Biomasse

– Wirtschaftlichkeitsnachweis für Investitionen über TLCC-Berechnung mit internem Zinssatz, keine pauschale 10-Jahres-Abschreibungsbewertung mit Annuität mehr.

– Verpflichtender Vergleich des Energiebedarfs aller Fahrzeuge in kWh / 100 km. Beispiel: Elektrofahrzeug EGolf 17 kWh/100 km; Golf Turbodiesel mit 5 Litern / 100 km = 49,5 kWh / 100 km; Golf Benziner mit 7 Litern / 100 km = 69,3 kWh / 100 km.

– Phasing Out von Verbrennungstechnologien zur Gebäudebeheizung (wie in DK, N, S, SF), keine Förderung mehr von Verbrennungstechnologie, auch nicht in Verbindung mit Feigenblättern wie Solarthermie.

– …to be continued…

Pressemeldung

Kreisbewegung statt „Energiewende“

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest beschert uns die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“. Die Begehrlichkeiten der Bundeskinder lassen nicht lange auf sich warten und prompt kommt der Wunschzettel aus den Staatskanzleien. So fordern München und Hannover in schwarz-roter Trautheit mit ihrem altbekannten Maß an Phantasie wieder einmal steuerliche Abschreibungen für Gebäudesanierungen mit Fokus auf mehr Dämmung und vermehrter Erneuerung der Heizungsanlagen.

Ist die gewünschte Verpackungsverordnung für Eigenheime schlicht nur weihnachtliches Blendwerk, passend zum Fest, oder ein ernst zu nehmender Schritt der „Energiewende“?

Nun, je mehr man etwas wendet desto mehr wird aus einer Wende eine Kreis- oder Drehbewegung. Deshalb muss es kaum Verwundern, wenn wir keinen Schritt vorankommen, sondern gegenüber anderen Staaten mehr und mehr ins Hintertreffen geraten.

Der Aktionsplan zeugt von Aktionismus ohne Plan. Die Bemühungen der Bundesregierung um die Energiewende erschöpfen sich in punktuellen Maßnahmen ohne Zusammenhang. Deutschland war mal Klassenprimus, während sich die GroKo noch immer auf diesen Lorbeeren ausruht und wir den Anschluss verlieren. Inhalt und Gestaltung des Ziels „Energiewende“ folgen den Bedürfnissen der Wirtschaft, statt umgekehrt. So wird Peter Altmaiers undurchdachte Formulierung, die „Energiewende werde immer Ziel der Bundesregierung bleiben“ zur Prophezeiung. Denn, was immer Ziel bleiben soll, darf eben nie erreicht werden.

Auf geht’s, drehen wir uns weiter im Kreis. Auch ohne 3/4-Takt

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