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Kommentiertes Grünbuch 2014/5 zu Strommarkt der Zukunft

Von Thomas Blechschmidt 01.05.2015

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Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Vorwort des aktuellen Bundesministers für Energie

Ein Strommarkt für die Energiewende
Liebe Leserinnen und Leser,

die Energiewende ist eine große Chance für die Modernisierung unserer Industriegesellschaft. Davon gehen Impulse für Innovationen und neue Technologien aus,

Das ist richtig. Umso unverständlicher, warum die GroKo der bisherigen Parteien die neuen Technologien mit hochkomplexen Mitteln der direkten Bestrafung ihres Einsatzes ausbremst. So richtig die stetige Kürzung der EEG-Umlage auf die Erzeugung ist, so falsch ist die Beaufschlagung des Eigenverbrauchs selbst erzeugten Stroms und umso unverständlicher sind die mangelnde Förderung von Speichertechnologien (Minimum mit Netzentgeltäquivalent) sowie der Elektromobilität.

insbesondere für die Verknüpfung der klassischen Industrie mit der IT-basierten Steuerung einer komplexen Stromversorgung. Hier wird die Digitale Agenda der Bundesregierung konkret.

So konkret wie Nebel eben sein kann.

Im Hinblick auf die fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss es zu jedem Zeitpunkt zu einem Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch kommen.

Das ist eine technisch sicherzustellende Systembedingung, die für alle Erzeugungsarten gilt, egal ob konventionell oder generativ.

Wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht bläst, müssen Kraftwerke einspringen und – wo wirtschaftlich vernünftig – muss sich die Nachfrage anpassen oder Speicher müssen zum Einsatz kommen.

Notwendige Konsequenz 1 ist obsolet, weil auf fossilen oder nukleare Ressourcen beruhend. Für beide gilt jedoch, dass es Ziel und sicheres Ereignis ist, aus ihnen auszusteigen. Doch: „Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Konsequenz 2 ist intelligent aber nur begrenzt umsetzbar und Konsequenz 3 das logische Mittel der Wahl. Politik sollte sich in erster Linie am naheliegenden und innovativen Mittel der Wahl orientieren und nicht versuchen, überkommene Zustände mit allen Mitteln zu erhalten.

Es gibt viele solcher Flexibilitätsoptionen, mit denen wir dies gewährleisten können. Ich bin sicher, dass sich hier ein ganz neuer Markt entwickeln wird, wenn das künftige Design für den Strommarkt dafür die richtigen Signale setzt. Die große Herausforderung eines künftigen Strommarktes besteht darin, auch in Zukunft umweltverträglich und zu möglichst niedrigen Kosten ein hohes Maß an Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Dann sollte die GroKo mal bei den Kosten anfangen und endlich alle Subventionen stoppen, egal für welche Technologie. Dann für transparente und aufwandsentschädigende, den realen, volkswirtschaftlichen Kosten entsprechende Strompreise sorgen. Der Königsweg besteht in einer aufwandsgerechten Vergütung der Stromeinspeisung.
http://priceofoil.org/fossil-fuel-subsidies/Strompreissubventionen im europäischen Vergleich

Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energiepreise sind zentrale Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland.

Die Orientierung am „Energiepreis“ ist das zentrale Problem. Denn die teilweise extrem günstigen wie auch allgemein durch Subventionen künstlich niedrigen Strompreise – Es geht hier um Strompreise und eben nicht um Energiepreise – gleichen der Grube, die wir dabei sind, uns selbst zu graben. Hier wird künstlich Wettbewerbsfähigkeit für wenige erzeugt, die darauf beruht, dass Erträge aus anderen Wirtschaftssektoren in erheblichem Umfang in die Stromwirtschaft transferiert werden. Das mag im Augenblick zwar funktionieren und das Herz etlicher kurzsichtiger Apologeten einer so genannten „freien Marktwirtschaft“ erfreuen, doch an dem Punkt, an dem konkurrierende Volkswirtschaften einen größeren Anteil an Strom aus generativen Quellen erzeugen, kippt der Vorteil schlagartig in einen Nachteil um. Da dieser Prozess dynamisch und schnell von statten geht, bleibt kein Spielraum für „Brückentechnologien“ mit 10 oder mehr Jahren Planung und Laufzeiten. Der Zug ist dann weg und wir rennen nur noch hinterher.

Das vorgelegte Grünbuch ist noch keine Entscheidung, sondern es soll für die im Jahr 2015 anstehenden Entscheidungen die Grundlagen schaffen. Es kommt nicht auf die Schnelligkeit von Entscheidungen an, sondern auf deren gründliche Vorbereitung.

Das Grünbuch soll diese gründliche Vorbereitung ermöglichen. Es baut auf wissenschaftlichen Gutachten und intensiven Diskussionen mit allen Akteuren in der Plattform Strommarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf. Mit Hilfe dieser Diskussionsgrundlage soll die entscheidende Frage in den kommenden Wochen beraten werden:

Reicht die Weiterentwicklung des Strommarktes aus oder brauchen wir einen so genannten Kapazitätsmarkt, um langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten?

Nein, den brauchen wir nicht. Wir sollten nur dem Vorbild der Natur folgen und so viele dezentrale Kraftwerke wie möglich bauen. Der menschliche Körper besteht aus 80 bis 100 mal 10 hoch 12 Zellen und in jeder stecken mehrere Dutzend Mitochondrien, die Kraftwerke, die uns am Leben erhalten. Nur der Mensch glaubt an die gegenteilige Idee, seine Energieversorgung mit zentralen Großkraftwerken zu realisieren.

Das ist die Kernfrage, die zu entscheiden ist. Dabei kann Versorgungssicherheit in einem europäischen Strommarkt nicht nur national buchstabiert werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass nationale Regelungen zu einer Zersplitterung des europäischen Strommarktes führen.

Ein „zersplitterter“ Markt ist aktuell Realität und die wird mit Einspeisevergütungen für Kernenergie auch noch verstärkt. Um einen vermeintlich einheitlichen Markt zu zersplittern müsste man erst mal einen haben.

Das BMWi hat deshalb parallel zu den Arbeiten am Grünbuch die Nachbarländer und die Europäische Kommission eingeladen, darüber nachzudenken, wie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit organisiert werden kann, um kostengünstig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dieses Anliegen wird von allen Beteiligten unterstützt. Die eingesetzte Arbeitsgruppe wird helfen, damit sich
das zukünftige Strommarktdesign in den europäischen Zusammenhang einfügt.

Das Grünbuch fügt sich ein in die 10-Punkte-Agenda, mit der wir in dieser Legislaturperiode Schritt für Schritt die Energiewende systematisch umsetzen. Das erste große Vorhaben war die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Mit der Reform ist es gelungen, beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Kostendynamik zu brechen.

Das stimmt leider so nicht. Gelungen ist es, die Ausbaudynamik zu brechen. Im Bereich PV sofort, im Bereich Wind gab es 2014 Vorzieheffekte. Der Bruch wird dieses Jahr kommen. Das Märchen der Kostendynamik ist durch die Forschung längst widerlegt. Eine Untersuchung an der Uni Nürnberg-Erlangen zeigt deutlich:

Die „Erneuerbaren“ sparten den deutschen Verbrauchern in 2013 11,2 Mrd. Euro ein, da sie den Anstieg der Strompreise deutlich mehr bremsen, als die EEG-Umlage diese steigert. Problematisch sind allenfalls die Mechanismen der Verteilung die Endverbraucher, KMU und Mittelstand gegenüber einzelnen Großverbrauchern benachteiligt.
Erfolg in Sachen Energiewende

Die EEG-Reform war ein industriepolitischer Fehlschuss mit lediglich kurzfristigen Auswirkungen. Wenn überhaupt. Richtig gewesen wäre, von einer spezifischen Regelung der Einspeisevergütung für „erneuerbare“ auf eine allgemeine Regulierung der Vergütung für Erzeugung, Speicherung, Transport und Verteilung umzustellen und mit Hilfe dieser dann ein konsequentes Phasing Out der Kernenergie, der Ölverbrennung, der Kohlekraft und schließlich der Gaskraftwerke zu beginnen.

Außerdem besteht nun Klarheit, mit welchem Tempo der Ausbau erfolgt. Damit gibt es erstmals Planungssicherheit für den anstehenden Strukturwandel in der konventionellen Stromversorgung und für die Rolle der erneuerbaren Energien in einem zukünftigen Strommarkt. Weitere Schritte, wie die Pilotausschreibung für erneuerbare Energien, die zukünftige Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rollout bei Smart Metern für Konsumenten mit hohem Stromverbrauch, werden zeitnah folgen.

Das Tempo ist tatsächlich qualifizierbar: Viel zu langsam!

Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich davon ab, dass die vielen Maßnahmen optimal ineinandergreifen, die Versorgungssicherheit auf hohem Niveau gewährleistet bleibt und wir im Interesse bezahlbarer Strompreise die Kosten im Griff behalten. Diese wichtige Aufgabe kann die Bundesregierung nicht allein bewältigen. Ich danke für die vielen Beiträge, die in die Erarbeitung des Grünbuchs eingeflossen sind, und ermuntere alle Beteiligten, sich in der Diskussion über den Strommarkt der Zukunft intensiv zu engagieren.

Ihr

Sigmar Gabriel
Bundesminister für Wirtschaft und Energie

4 Zusammenfassung

Der Strommarkt durchläuft eine Phase des Übergangs.

Erneuerbare Energien werden mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland endet 2022 und die europäischen Märkte für Strom wachsen weiter zusammen.

Die Aufgabe des Strommarkts bleibt identisch.

Er muss auch bei steigenden Anteilen von Wind- und Sonnenenergie Erzeugung und Verbrauch synchronisieren. Hierfür muss er zwei Funktionen erfüllen: zum einen dafür sorgen, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind (Vorhaltefunktion), und zum anderen, dass diese Kapazitäten zur richtigen Zeit und im erforderlichen Umfang eingesetzt werden (Einsatzfunktion).

Das Grünbuch beschäftigt sich damit, wie diese Funktionen zukünftig erfüllt werden.

Dabei steht im Fokus, das zukünftige Marktdesign und den Ordnungsrahmen für den Stromsektor so zu gestalten, dass die Stromversorgung sicher, kosteneffizient und umweltverträglich ist. Für die zwei Funktionen des Strommarktes besteht vor diesem Hintergrund unterschiedlicher Handlungsbedarf.

Der Einsatz verfügbarer Kapazitäten muss optimiert werden.

Das Grünbuch enthält eine Reihe von Maßnahmen, um die Einsatzfunktion des Strommarktes sicherer und effizienter zu erfüllen. Hierzu zählen insbesondere die Verbesserung der Bilanzkreisbewirtschaftung, der Netzausbau und die Weiterentwicklung der Regelleistungsmärkte. Diese verstehen sich als „Sowieso-Maßnahmen“, d. h. sie sind in jedem Fall sinnvoll und wichtig für den sich wandelnden Strommarkt.

Die Vorhaltung ausreichender Kapazitäten erfordert eine Grundsatzentscheidung.

Für die langfristige Entwicklung des Strommarktes stehen zwei grundsätzliche Lösungsansätze zur Verfügung: Wollen wir einen optimierten Strommarkt (Strommarkt 2.0) mit einem glaubwürdigen rechtlichen Rahmen, auf den Investoren vertrauen können, und in dem Stromkunden in eigener Verantwortung über ihre Nachfrage bestimmen, wie viele Kapazitäten vorgehalten werden – oder wollen wir neben dem Strommarkt einen zweiten Markt für die Vorhaltung von Kapazitäten einführen (Kapazitätsmarkt)?

Die Unsicherheiten der Übergangsphase sollten in jedem Fall mit einer Kapazitätsreserve als zusätzlicher Absicherung adressiert werden.

Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Strommarkt optimiert, aber in seiner heutigen Grundstruktur beibehalten wird, als auch bei Ein- führung eines Kapazitätsmarktes. Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Schaffung von Kapazitätsmärkten von der Grundsatzentscheidung bis zur vollen Funktionsfähigkeit mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Es ist daher in jedem Fall geboten, für die Übergangsphase ein Sicherheitsnetz in Form einer Kapazitätsreserve einzuziehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konsultiert das Grünbuch.

Der Konsultation wird Ende Mai 2015 ein Weißbuch folgen. Auch das Weißbuch wird öffentlich konsultiert werden (bis September 2015). Daran wird sich die notwendige Gesetzgebung anschließen.

The electricity market is undergoing a period of transition.

Renewable energy will take on a greater role in the power supply as the use of nuclear energy in Germany will end in 2022 and the European markets for electricity will continue to grow together.

The role of the electricity market will remain the same.

It must maintain a balance between power generation and consumption, especially in view of the fact that the shares of wind and solar energy in the power supply mix increase. To achieve this, it has to fulfil two tasks: Firstly, it must ensure that sufficient capacity is available (i.e. the maintaining of reserve capacity) and secondly, that this capacity is used at the right time and to the extent necessary (i.e. appropriate use of capacity).

The Green Paper is concerned with how these two tasks will be fulfilled in the future.

It focusses on how to develop a future market design and regulatory framework for the electricity sector that ensures that the power supply is secure, costefficient and environmentally friendly.

Against this background, various actions must be taken to accomplish the two tasks.

The use of available capacity must be optimised.

The Green Paper contains a number of measures that seek to fulfil the task of appropriate use of capacity in a more secure and efficient way. They include improving the balancing group management, expanding the network and further developing the balancing energy markets. These measures are deemed to be “no regret” measures, i.e. they make good sense in every scenario and are important for the changing electricity market.

The maintaining of sufficient capacity requires a decision of principle.

Two basic approaches are available for the longterm development of the electricity market: Do we want an optimised electricity market (electricity market 2.0) with a credible legal framework that investors can rely on and which allows electricity consumers to independently determine through their demand how much capacity is maintained – or do we want to set up a further market alongside the electricity market for the maintaining of reserve capacity (capacity market)?

The uncertainties of the transition period should be addressed in each case by maintaining reserve capacity as an additional safeguard.

This applies both in the case that the electricity market is optimised while its current fundamental structure is maintained and in the case that a capacity market is introduced. International experience shows that the creation of capacity markets takes several years from the fundamental decision until the time that they become fully operational. It is therefore necessary in any case to build a safeguard into the system in the form of reserve capacity for the transition phase.

The Federal Ministry for Economic Affairs and Energy shall consult the Green Paper.

The consultation will be followed by a White Paper at the end of May 2015. The White Paper will also be publicly consulted (until September 2015). This will be followed by the drafting of the necessary legislation.

6 Einleitung

Das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit gibt die Richtung der deutschen Energiepolitik vor.

Die Energieversorgung soll umweltverträglicher werden und dabei sicher und kosteneffizient bleiben. Der konkrete Umbau der Energieversorgung erfolgt auf der Grundlage des Energiekonzeptes der Bundesregierung von 2010 und der Energiewendebeschlüsse des Deutschen Bundestages von 2011. Alle Parteien im Deutschen Bundestag befürworten die Energiewende. Die Bundesregierung hat die Ziele des Energiekonzepts zuletzt im zweiten Monitoringbericht „Energie der Zukunft“ vom 8. April 2014 ausdrücklich bekräftigt. Die Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung der Energiewende wird ein stärkeres Gewicht erhalten, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Industrie- und Produktionsstandortes Deutschland zu erhalten und bezahlbare Preise für die Endkunden zu gewährleisten. Dadurch kann die Energiewende zu einem ökologischen und ökonomischen Erfolgsprojekt werden.

Quantitative Ziele leiten den mittel- und langfristigen Umbau des Stromsektors.

Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 und der Primärenergieverbrauch um 20 Prozent gegenüber 2008 sinken. Die erneuerbaren Energien sollen bis 2025 40 bis 45 Prozent und bis 2035 55 bis 60 Prozent zum Stromverbrauch beitragen. Für 2050 hat die Bundesregierung weitere Ziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen sollen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 und der Primärenergieverbrauch um 50 Prozent gegenüber 2008 zurückgehen, wozu auch eine Verringerung des Stromverbrauchs beitragen soll. Gleichzeitig soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen.

In den kommenden Jahren durchläuft der Strommarkt eine Phase des Übergangs.

Die Liberalisierung und der europäische Binnenmarkt steigern die Effizienz des Stromversorgungssystems und verringern durch Ausgleichseffekte den Bedarf an Erzeugungskapazitäten im europäischen Verbund. Der Zubau von Erzeugungskapazitäten, insbesondere von erneuerbaren Energien, und der Abbau von Überkapazitäten, der heute zu beobachten ist, werden in den kommenden Jahren anhalten. Bis zum Ende des Jahres 2022 werden darüber hinaus rund 12 Gigawatt Kernkraftwerksleistung in Deutschland vom Netz gehen. Gleichzeitig bewegen wir uns von einem Stromsystem, in dem regelbare Kraftwerke der Stromnachfrage folgen, zu einem insgesamt effizienten Stromsystem, in dem flexible Erzeuger, flexible Verbraucher und Speicher auf das fluktuierende Dargebot aus Wind und Sonne reagieren. Neue erneuerbare Energien-Anlagen müssen dabei dieselbe Verantwortung für das Gesamtsystem übernehmen wie konventionelle Kraftwerke.

Der Strommarkt soll Erzeugung und Verbrauch weiterhin effizient synchronisieren.

Er soll dafür sorgen, dass ausreichend Kapazitäten – d. h. Erzeuger oder flexible Verbraucher – vorhanden sind, damit jederzeit ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage möglich ist (Vorhaltefunktion). Gleichzeitig muss er dafür sorgen, dass diese Kapazitäten so eingesetzt werden, dass Erzeugung und Verbrauch jederzeit im Gleichgewicht sind (Einsatzfunktion).

Heute gilt es, die beste Architektur für den Strommarkt der Zukunft zu finden.

Um so größer ist deshalb das Fragezeichen hinter all den Vorschlägen, die allesamt ein weiter so mit den Prämissen und Denkweisen der Vergangenheit bedeuten!

Im Kern geht es um folgende Frage: Wie sollen das zukünftige Marktdesign und der Ordnungsrahmen für den Stromsektor ausehen, um bei steigenden Anteilen von Wind- und Sonnenenergie eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten?

EINLEITUNG 7

Mit dem Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine strukturierte Diskussion und eine informierte politische Entscheidung über das zukünftige Strommarktdesign ermöglichen:

Teil I analysiert die Funktionsweise und die Herausforderungen des Strommarktes (Kapitel 1 – 3).

Teil II stellt Maßnahmen zur Diskussion, die für einen sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Einsatz der Erzeuger und flexiblen Verbraucher sorgen. Diese Maßnahmen sind unabhängig von der Grundsatzentscheidung in Teil III sinnvoll („Sowieso-Maßnahmen“).

Neben dem Strommarktdesign sind dabei auch die regulatorischen Rahmenbedingungen und flankierende Instrumente, d. h. der gesamte Ordnungsrahmen für den Stromsektor, relevant. Im Einzelnen betrifft das die Stärkung der Preissignale auf dem Strommarkt (Kapitel 4), den Netzausbau und -betrieb (Kapitel 5) sowie die Erhaltung einer einheitlichen Preiszone (Kapitel 6), die europäische Integration des Strommarktes (Kapitel 7) und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele (Kapitel 8).

Teil III diskutiert Lösungsansätze, die dafür sorgen, dass jederzeit ausreichend Kapazitäten verfügbar sind. Dabei geht es um eine Grundsatzentscheidung: Vertrauen wir auf einen optimierten Strommarkt (Strommarkt 2.0) oder führen wir zusätzlich einen zweiten Markt (Kapazitätsmarkt) für die Vorhaltung von Kapazität ein (Kapitel 9)?

In beiden Fällen ist die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarländern wichtig (Kapitel 10). Die derzeitige Übergangsphase ist zudem mit Unsicherheit verbunden. Daher sollte die Stromversorgung mittels einer Kapazitätsreserve abgesichert werden (Kapitel 11).

Nein. Nicht notwendig. Besser ist ein stringenter Ausbau mit Vermaschung der Verteilnetze und der Mittelspannungsebene sowie vor allem die Errichtung dezentraler Speicherkapazitäten. Ein Speicherförderungsgesetz ist dazu sinnvoller als totes Kapital in stehende konventionelle Kraftwerke zu pumpen. Auch wenn es einigen Industriekonzernen weh tun wird: Viele dezentrale Speicher, z. B. 30 kWh an jeder Ladesäule plus 25 kWh bidirektional nutzbar als Mindestbatteriegröße für neue E-Fahrzeuge, dazu 20 kWh in jedes EFH mit PV-Anlage liefert alles, was das Netz benötigt: Reserve, Regelenergie, Spannungshaltung, Frequenzstabilisierung und Schattenzeitdeckung.

Dieses Grünbuch eröffnet eine öffentliche Konsultation.

Diese wird im März 2015 abgeschlossen. Der Konsultation wird Ende Mai 2015 ein Weißbuch mit konkreten Maßnahmen folgen. Auch das Weißbuch wird öffentlich konsultiert werden (bis September 2015). Daran wird sich die notwendige Gesetzgebung anschließen. Parallel führt das BMWi Gespräche mit unseren Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission, da gemeinsame Lösungen im Rahmen des europäischen Binnenmarktes Kostenvorteile aufweisen.

Die Stellungnahmen zum Grünbuch können bis zum

1. März 2015 an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: gruenbuch-strommarkt@bmwi.bund.de.
Teil I:
9 Kapitel 1:

Funktionsweise des Strommarktes

Der Strommarkt besteht aus verschiedenen Teilmärkten (1.1), die das Preissignal erzeugen, an dem sich Erzeugung und Verbrauch ausrichten (1.2).

Die Übertragungsnetzbetreiber gleichen unvorhersehbare Abweichungen mit Regelleistung aus (1.3).

Das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem steuert die Synchronisierung (1.4).

Das Zusammenspiel dieser Mechanismen führt dazu, dass der Strommarkt Arbeit und Leistung vergütet (1.5).

Die Übertragungsnetzbetreiber beheben Netzengpässe mittels Netzausbau und übergangsweise mit Hilfe von Redispatch-Maßnahmen (1.6).

1.1 Die Teilmärkte ermöglichen einen effizienten Stromhandel

Strom wird an der Börse und außerbörslich gehandelt.

An der Strombörse – für Deutschland der European Energy Exchange EEX in Leipzig und der European Energy Exchange EPEX SPOT in Paris – werden standardisierte Produkte in einem transparenten Verfahren ge- und verkauft. Überwiegend schließen Unternehmen aber weiterhin direkte Lieferverträge mit Stromerzeugern ab. Der Handel mit diesen außerbörslichen Lieferverträgen wird „Over the Counter“ (OTC) genannt.

Der Handel erfolgt am Termin-, Day-Ahead- und Intraday-Markt.

Auf dem Terminmarkt können Unternehmen Lieferungen bis zu sechs Jahre im Voraus vereinbaren, wobei insbesondere die jeweils drei nächsten Jahre sehr liquide gehandelt werden. Die entsprechenden Produkte heißen an der Börse „Futures“, im OTC-Handel wird von „Forwards“ gesprochen. Der Spotmarkt besteht aus dem Day-Ahead und dem Intraday-Markt. Auf dem Day-Ahead-Markt werden die Stromlieferungen für den kommenden Tag auktioniert. Anbieter und Nachfrager müssen ihre Gebote jeweils am Vortag bis 12 Uhr abgeben. Je näher der Zeitpunkt der vereinbarten Stromlieferung heranrückt, umso besser können die Marktteilnehmer die tatsächliche Einspeisung und den realen Verbrauch abschätzen. Um Fehlmengen oder Überschüsse so gering wie möglich zu halten und die verfügbaren Erzeugungsanlagen kosteneffizient einzusetzen, können die Marktteilnehmer daher nach Abschluss der Day-Ahead-Auktion auf dem Intraday-Markt sehr kurzfristig mit Strommengen für Zeitspannen von Viertelstunden bis Stundenblöcken handeln. An der Börse endet der Intraday-Handel 45 Minuten vor der Lieferung („Gate Closure“). OTC können Unternehmen bis 15 Minuten vor der Lieferung handeln.

Abbildung 1: Zeitliche Darstellung der Teilmärkte in Deutschland
Marktteilnehme ÜNB
Gate Closure

Kontrahierung von Regelleistung
Terminverträge Intraday-Handel
Day-Ahead-Handel

Lieferzeitpunkt
Einsatz von Regelenergie
Abrechnung über Ausgleichsenergie

Quelle: Eigene Darstellung nach Frontier

Handel Lieferung Abrechnung

10 KAPITEL 1: FUNKTIONSWEISE DES STROMMARKTES

Der deutsche Strommarkt ist mit den Strommärkten von 15 Nachbarstaaten gekoppelt.

Deutschland und Österreich verfügen über eine gemeinsame Gebotszone. Direkt gekoppelt über einen gemeinsamen Market Clearing Algorithmus ist Deutschland mit den nordischen Staaten (Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden), mit Großbritannien und den anderen Staaten Zentralwesteuropas (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande) sowie indirekt mit den baltischen Staaten und Polen, die über einen gemeinsamen Market Coupling Algorithmus mit dem nordischen Markt gekoppelt sind. Der Börsenpreis am Day-Ahead-Markt wird für die gekoppelten Märkte gemeinsam ermittelt. Dabei geben Stromanbieter und -nachfrager ihre Gebote in Ihren jeweiligen nationalen Day-Ahead-Marktzonen – auch Preis- bzw. Gebotszone genannt – ab. In einem iterativen Prozess wird dann die Stromnachfrage in der Marktzone durch die günstigsten Stromangebote aus allen Marktgebieten bedient, bis die Verbindungen zwischen den Marktzonen (Grenzkuppelstellen) ausgelastet sind. Solange die Grenzkuppelstellen von ihrer Kapazität her – Engpässe sollen möglichst effizient bewirtschaftet werden – ausreichen, gleichen sich die Preise in den Marktgebieten an. Durch die Marktkopplung wird die nationale Stromnachfrage durch das international günstigste Angebot gedeckt. Dies führt dazu, dass insgesamt weniger Kapazitäten zur Deckung der Nachfrage nötig sind (siehe Kapitel 2.1).

1.2 Die Strompreissignale steuern Erzeuger und Verbraucher

Der Börsenpreis ergibt sich als Schnittpunkt von Angebot und Nachfrage.

Am Strommarkt kommen zuerst die Erzeugungsanlagen mit den geringsten variablen Kosten zum Zug („Merit-Order“). So werden die Kosten der Stromversorgung minimiert. In der Regel entspricht der Börsenpreis für Strom den variablen Kosten der teuersten Erzeugungsanlage im Einsatz. Diese Anlage wird als „Grenzkraftwerk“ bezeichnet. Der Börsenpreis wird dann auch Grenzkostenpreis genannt.

Erzeugungsanlagen, deren variable Kosten geringer sind als die variablen Kosten des Grenzkraftwerks, können Deckungsbeiträge erzielen.

Liegen die variablen Kosten eines Kraftwerks unterhalb der Kosten des Grenzkraftwerks, erwirtschaftet dieses Kraftwerk eine Marge. Aus dieser Marge können Fixkosten der Anlage (wie Personal- und Kapitalkosten) bedient werden (Deckungsbeitrag). Die variablen Kosten eines Kraftwerks hängen hauptsächlich von den Brennstoffkosten, dem Wirkungsgrad der Anlage oder den CO2-Kosten ab. Derzeit erwirtschaften in Deutschland Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen (Grenzkosten nahe null), Kern- und Kohlekraftwerke sowie die Mehrzahl der Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung in vielen Stunden des Jahres Deckungsbeiträge.

Setzen die Stromnachfrage oder Erzeuger, die ihre Fixkosten einpreisen, den Strommarktpreis, können auch sehr teure Grenzkraftwerke Deckungsbeiträge erzielen.

Wenn die Grenzen der verfügbaren Erzeugungskapazitäten erreicht werden, kann der Ausgleich von Angebot und Nachfrage entweder durch Lastmanagement (d. h. Lastreduktion durch flexible Verbraucher) oder die letzte Erzeugungseinheit erfolgen. Dann kann der Preis am Strommarkt über die variablen Kosten der teuersten Erzeugungsanlage steigen. In diesen Situationen erfolgt die Preisbildung auf Basis der Zahlungsbereitschaft der Verbraucher (Lastmanagement) oder durch Erzeuger, die ihre Fixkosten einpreisen. So sind Verbraucher, die aus dem Strom einen hohen Nutzen ziehen, bereit, in einzelnen Stunden hohe Preise zu zahlen. Diese Preise können über den variablen Kosten des Grenzkraftwerks liegen. Wenn der Preis den Nutzen übersteigt, können Verbraucher ihren Strombezug freiwillig reduzieren. Bereits am Terminmarkt gekaufter Strom könnte in diesem Fall gewinnbringend weiterverkauft werden. Diese Preissetzung wird auch als „peak-load pricing“ bezeichnet.

1.3 Die Regelleistung gleicht unvorhersehbare Abweichungen kurzfristig aus

Es muss zwischen dem kommerziellen Marktergebnis, d. h. dem Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage, und dem physikalischen Gleichgewicht von Erzeugung und Verbrauch unterschieden werden.

Wenn der Stromhandel ein Marktergebnis erzielt, bei dem Angebot und Nachfrage an den Stromteilmärkten ausgeglichen sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch die physikalische Stromerzeugung und der Stromverbrauch im Gleichgewicht sind. Eine Abweichung zum kommerziellen Marktergebnis kann beispielsweise auftreten, wenn die tatsächliche Einspeisung oder der tatsächliche Verbrauch durch unvorhersehbare Ereignisse (wie Kraftwerksausfälle, veränderte Witterungsbedingungen oder einen kurzfristig veränderten Verbrauch) von den Prognosen, die dem Stromhandel zu Grunde lagen, abweichen.

KAPITEL 1: FUNKTIONSWEISE DES STROMMARKTES 11

Regelleistung gleicht unvorhersehbare Abweichungen aus.

Um das physikalische Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch zu sichern, beschaffen die Übertragungsnetzbetreiber Regelleistung. Sie berechnen, welche Leistung sie für die Systemsicherheit benötigen. Über Ausschreibungen am Regelleistungsmarkt erwerben sie die entsprechenden Kapazitäten und damit die Möglichkeit, Erzeugung oder Verbrauch kurzfristig anzupassen. Dabei unterscheiden Übertragungsnetzbetreiber zwischen drei Arten von Regelleistung: Primärregelleistung muss innerhalb von 30 Sekunden nach Anforderung vollständig zur Verfügung stehen, Sekundärregelleistung innerhalb von fünf Minuten und Minutenreserve (Tertiärregelleistung) innerhalb einer Viertelstunde. Die Übertragungsnetzbetreiber unterscheiden außerdem positive und negative Regelleistung. Positive Regelleistung wird durch höhere Erzeugung oder geringeren Verbrauch erbracht. Negative Regelleistung wird hingegen durch geringere Erzeugung oder höheren Verbrauch erbracht.

1.4 Das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem steuert die Synchronisierung

Das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem ist das zentrale Instrument für die Synchronisierung.

Zusammen mit der Regelleistung sorgt das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem dafür, dass genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist wird, wie gleichzeitig aus diesem entnommen wird. Es umfasst insbesondere die Pflichten, alle Erzeuger und Verbraucher in Bilanzkreisen zu erfassen (Bilanzkreispflicht), auf Basis von Last- und Erzeugungsprognosen ausgeglichene Fahrpläne anzumelden und einzuhalten (Pflicht zur Bilanzkreistreue) sowie unvorhergesehene Fahrplanabweichungen durch Ausgleichsenergie abzurechnen (Ausgleichsenergiesystem).

Der Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch wird über Bilanzkreise abgerechnet.

Ein Bilanzkreis ist ein virtuelles Energiemengenkonto, geführt von einem Bilanzkreisverantwortlichen. Ein Bilanzkreis umfasst beispielsweise die Kraftwerke eines Kraftwerksbetreibers oder die gesamte Erzeugung und Gesamtnachfrage eines Energieversorgers.
Es gibt zudem reine Handelsbilanzkreise, die nur gehandelte Strommengen umfassen. Jeder Erzeuger und jeder Verbraucher in Deutschland ist in einem Bilanzkreis erfasst. Die Bilanzkreisverantwortlichen melden im Rahmen der Fahrplananmeldung für jede Viertelstunde des Folgetages an, wie viel Strom sie mit welcher Erzeugungsanlage in das Netz einspeisen oder an welchem Netzanschlusspunkt sie Strom aus dem Netz entnehmen wollen. Die Fahrpläne umfassen auch den geplanten Stromaustausch mit anderen Bilanzkreisen gemäß den Ergebnissen des Strommarktes.

Der zentrale Anreiz dafür, Erzeugung und Verbrauch zu synchronisieren, sind die Ausgleichsenergiekosten.

Der Einsatz von Regelleistung zum Ausgleich physikalischer Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch stellt sicher, dass die Differenzen zwischen Fahrplananmeldung und Ist-Zustand im Saldo über die gesamte Regelzone ausgeglichen werden. Diese Kosten für den Einsatz der Regelleistung werden über das Ausgleichsenergiesystem abgerechnet. D. h. weicht ein Bilanzkreis im Saldo von seinem Fahrplan ab, muss er die Kosten für den Einsatz der Regelleistung tragen. Die Ausgleichsenergiekosten sollen so wie eine Strafzahlung für Abweichungen vom angemeldeten Fahrplan wirken. Sie sind der zentrale Anreiz dafür, Bilanzkreise auszugleichen (siehe zur Weiterentwicklung Kapitel 4.2).

Ein ziemlich großer bürokratischer Aufwand, der sich durch ausreichend Speicherkapazität ebenfalls einsparen lässt. Noch weit wichtiger ist der Zugewinn an Transparenz, der damit einhergeht.

1.5 Der Strommarkt vergütet Arbeit und Leistung

Der Strommarkt vergütet neben der Arbeit auch Leistung.

Arbeit umfasst die bereitgestellte Energie (man spricht dann von Kilowatt- oder Megawattstunde). Leistung beschreibt die Erzeugungs-kapazität und damit die Möglichkeit zur Energiebereitstellung (man spricht dann von Kilo- oder Megawatt). An den Spotmärkten wird explizit nur elektrische Arbeit gehandelt. Daher wird oft vom „Energy only Markt“ (EOM) gesprochen. Implizit vergütet der Strommarkt Leistung auf Terminmärkten, Spotmärkten (insbesondere in Form der in Kapitel 1.2 beschriebenen Deckungsbeiträge) und in Strombezugsverträgen. Explizit vergütet der Strommarkt Leistung beispielsweise auf dem Regelleistungsmarkt, in Optionsverträgen oder Absicherungsverträgen.

Mit der elektrischen Arbeit wird implizit immer auch die dafür erforderliche Leistung gehandelt und vergütet.

Die impliziten Vergütungen von Leistung resultieren aus dem Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem (siehe Kapitel 1.4) sowie den unbedingten Lieferverpflichtungen für die gehandelte Arbeit. Die Versorger sind verpflichtet, ihre Lieferverpflichtungen für die gehandelte Arbeit zu erfüllen. Dafür müssen sie entsprechende Kapazitäten vorhalten oder kontrahieren. Bei Abweichungen müssen sie Ausgleichsenergiekosten zahlen. So entstehen bereits im heutigen Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem Anreize, ausreichend Kapazitäten von Erzeugungsanlagen oder flexible Leistung von Verbrauchern für die Erfüllung der Lieferverpflichtungen vorzuhalten (siehe Frontier/Formaet 2014 und r2b 2014) sowie die Preis- und Mengenrisiken abzusichern (r2b 2014). In Zeiten von Überkapazitäten ist diese implizite Vergütung von Leistung gering. Sie steigt, je knapper die Kapazitäten am Strommarkt sind.

1.6 Redispatch ist die Antwort auf vorübergehende Netzengpässe

Netzengpässe behindern den Stromtransport zwischen Erzeugern und Verbrauchern.

Innerhalb Deutschlands wird Strom zunehmend in Windkraftanlagen im Norden und Osten der Republik erzeugt. Zahlreiche Lastzentren aber liegen überwiegend im Süden und Westen Deutschlands. Ohne ausreichenden Netzausbau können sich die existierenden Netzengpässe zwischen Norden und Süden weiter verschärfen (siehe auch Kapitel 5 und 6).

Können ist nicht werden, sondern der verdeckte Konjunktiv. Der Süden hat ausreichend ungenutztes Potential, um sich selbst rein generativ zu versorgen und Überschuss für die Nachbarn zu produzieren. Deshalb ist der gewünschte Netzausbau nur eine Variante, die gestaltet werden kann. Aus Sicht Bayerns ist der massive Zubau von 7 mal den Ist-Bestand an PV plus landesweit 4.000 WKA mit 140 Metern Nabenhöhe und max. 2,4 MW Leistung bei maximaler Rotorenlänge der weitaus klügere, nachhaltigere und effizientere Weg. Keine versiegelte Fläche, die geeignet für PV ist, darf in Zukunft ungenutzt bleiben.

Bei Netzengpässen passen die Übertragungsnetzbetreiber die Fahrweise von Kraftwerken an.

Die Übertragungsnetzbetreiber errechnen unter anderem auf Basis der Fahrplananmeldungen die voraussichtlichen Stromflüsse durch die Leitungen des Übertragungsnetzes. Erwarten sie auf der Grundlage dieser Lastflussberechnung Netzengpässe oder netzkritische Situationen, können sie Kraftwerke, Wind und Solaranlagen anweisen, ihre geplante Stromproduktion anzupassen, um diese Engpässe gezielt zu vermeiden. Dieses Verfahren wird Redispatch genannt (siehe Kapitel 5).

Das ist der Widersinn, der durch einen hinreichend großen Speicherpark massiv verringert werden kann. Das Vorhalten von Reservekraftwerken ist dann unnötig.

Redispatch kann auch bei Netzengpässen einen sicheren Netzbetrieb gewährleisten.

Übertragungsnetzbetreiber weisen Stromerzeuger vor dem erwarteten Netzengpass an, die Erzeugung in ihren Anlagen zu drosseln. Es werden zunächst konventionelle Anlagen angewiesen. Wenn dies nicht ausreicht, werden auch die Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien abgeregelt. Hinter dem Netzengpass werden Kraftwerke hochgefahren, um die gedrosselte Stromproduktion in gleicher Leistung zu ersetzen. Die Anlagenbetreiber vor und hinter dem Netzengpass erhalten dafür eine finanzielle Kompensation. Die Kosten des Redispatches werden über die Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt. Im Jahr 2013 betrugen sie in Deutschland 115 Millionen Euro (BMWi 2014).

Für 115 Millionen kann man aktuell das EK für die Finanzierung von 2 GW Batterieleistung mit 2 GWh Speicherkapazität stellen. Die benötigte Regelleistung für das Netz steht dann in 2 Jahren bereit. Während die Trassenerrichtung eher 15 Jahre in Anspruch nehmen werden.

Kapitel 2: Herausforderungen

In den kommenden Jahren durchläuft der Strommarkt eine Phase des Übergangs (2.1).

Zentrale Aufgabe des Strommarktes ist es dabei, Versorgungssicherheit kosteneffizient zu gewährleisten und dafür Stromerzeugung und -verbrauch zu synchronisieren (2.2).

Mindesterzeugung im System kann eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Synchronisierung von Erzeugung und Verbrauch erschweren (2.3).

2.1 Der Strommarkt befindet sich in den kommenden Jahren in einer Phase des Übergangs

Der Strommarkt ist liberalisiert.

Bis 1998 hatten Stromversorger feste Versorgungsgebiete. Stromversorgung und Netze waren zumeist in einer Hand. Diese Monopole wurden aufgelöst. Wettbewerb sorgte dafür, dass die Stromerzeugung und der Stromvertrieb effizienter wurden.

Die Netze sind nach wie vor faktische Monopole. Die „Liberalisierung“ ist eine Farce der gleichen Art, wie die Tromp l’loeuil Technik im ausgehenden Jugendstil. Statt anzuerkennen, dass Netze aus physikalischen Gründen eben Monopolstrukturen sind und sie darum konsequent wieder in die allgemeine Daseinsvorsorge und die öffentliche Hand zurückzuführen, erfinden wir lieber komplizierte Vergütungsmechanismen wie die Anreizregulierung mit gesicherte Renditen, um Finanzkonzerne als Investoren zu gewinnen. Leider reicht dieses System die Kosten für die Befriedigung dieser Kapitalinteressen ungebremst an die Verbraucher durch. Die haben also nichts davon. Die Folge sind über das Netzentgelt steigende Strompreise wegen Renditegarantien statt freier Markt, und echter Wettbewerb.

Die europäischen Märkte sind weitgehend gekoppelt und wachsen weiter zusammen.

Die Kopplung der nationalen Strommärkte ist ein zentrales Element zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes. In gekoppelten Märkten wird Strom unter Berücksichtigung der verfügbaren Übertragungskapazitäten gleichzeitig gehandelt. Damit können Erzeugungskapazitäten und Netze besser ausgenutzt werden (siehe Kapitel 1.1).

Und genau das geschieht eben nicht. Im Gegenteil: Die Investorenklasse fordert finanzielle Schutzgebiete und exklusive Weidegründe für noch mehr redundante Kapazitäten bei Erzeugung und Transport. Das ist gegenüber den Verbrauchern nicht verantwortbar. Parteien die derlei Begehrlichkeiten und Bedürfnisse befriedigen gehören weg von den Schalthebeln der Macht.

Die Liberalisierung der Strommärkte und der EU-Binnenmarkt für Elektrizität tragen zu den derzeit vorhandenen Überkapazitäten bei.

Der Wettbewerb und die Kopplung nationaler Märkte haben dazu geführt, dass Strom heute effizienter erzeugt und gehandelt wird und weniger Kraftwerke benötigt werden. Damit sind Überkapazitäten entstanden. Diese wurden durch den Zubau von erneuerbaren Energien, die Inbetriebnahme neuer fossiler Kraftwerke und die Wirtschaftskrise in Europa, die zu einer unerwartet niedrigen Nachfrage geführt hat (CEPS 2014), verstärkt. Die Überkapazitäten summieren sich gegenwärtig auf rund 60 Gigawatt in dem für Deutschland relevanten Strommarktgebiet (siehe Kapitel 7).

Ein klares Argument dafür, von zusätzlichen Kraftwerken und Kapazitätsmärkten abzusehen. Ein Zubau weiterer konventioneller Kraftwerke kann nur im Ersatzgeschäft für die Stilllegung von Kohlekraftwerken erfolgen. Und nur so weit, als keine generativen Potentiale erschließbar sind.

Die Überkapazitäten und die niedrigen CO2-Preise führen gegenwärtig zu niedrigen Großhandelspreisen.

Diese entlasten einerseits die Stromverbraucher, die am Großhandelsmarkt einkaufen; andererseits verringern sie die Wirtschaftlichkeit von Bestands- und Neubaukraftwerken und erhöhen den Förderbedarf für erneuerbare Energien. Derzeit werden zahlreiche Kraftwerke von ihren Betreibern stillgelegt. Dieser erforderliche Marktbereinigungsprozess wird in den kommenden Jahren anhalten.

Viele Studien gehen davon aus, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke mittelfristig verbessert.

Durch den Abbau von Überkapazitäten wird sich das Preisniveau voraussichtlich stabilisieren (Frontier et al. 2014, r2b 2014). Damit wird sich die Wirtschaftlichkeit von Bestands- und Neubaukraftwerken, erneuerbaren Energien und Speichern verbessern. Dies gilt insbesondere, wenn zukünftig die Stromnachfrage gelegentlich den Strommarktpreis setzt (siehe „peak-load pricing“ in Kapitel 1.2). Die Frage, ob ein optimierter Strommarkt dafür sorgt, dass eine sichere Versorgung der Verbraucher stets gewährleistet ist, oder ob zusätzlich ein Kapazitätsmarkt eingeführt werden soll, wird in Teil III diskutiert.

In der ersten Phase der Energiewende hat sich der derzeitige Strommarkt grundsätzlich bewährt.

In dieser Phase sind die erneuerbaren Energien auf einen Anteil von rund 25 Prozent an der Stromerzeugung angewachsen. 2011 wurden acht Kernkraftwerke mit einer Erzeugungskapazität von insgesamt rund acht Gigawatt endgültig stillgelegt. Der Markt hat dabei bemerkenswerte Anpassungsleistungen gezeigt. So haben beispielsweise Betreiber von konventionellen Kraftwerken aufgrund entsprechender Preissignale ihre Betriebsweise in einem Umfang an die zunehmend volatilere Residuallast angepasst, der vor wenigen Jahren für technisch unmöglich gehalten wurde. Gleichzeitig wurden Innovationen im Lastmanagement erprobt.

Bis 2022 steigt Deutschland aus der Kernenergie aus.

Bis 2022 werden hierdurch weitere Erzeugungskapazitäten in Höhe von rund 12 Gigawatt stillgelegt.

Erneuerbare Energien werden weiterhin im Rahmen des vom Erneuerbare-Energien-Gesetz definierten Ausbaukorridors stark ausgebaut.

Hierbei nehmen Windenergie und Photovoltaik die tragende Rolle ein. Wind und Sonne sind die Energiequellen mit den größten Poentialen und den geringsten Kosten. Sie sind jedoch dargebotsabhängig, das heißt, die Stromproduktion hängt vom Wetter ab. Diese kann saisonal und tageszeitlich stark schwanken.

Ob dieser Ausbaukorridor einen starken Ausbau bewirkt, kommt auf die Betrachtungsweise an. Die Zubauzahlen an PV in 2014 beweisen eindeutig das Gegenteil. Vom Ziel 100 % generativ her gesehen ist das Ergebnis eine glatte 6 im Zeugnis der Bundesregierung. Die Qualifizierung der generativen Erzeuger Wind und PV als „dargebotsabhängig“ greift entschieden zu kurz. Solche zu Glaubenssätzen hochstilisierten Pauschalierungen helfen nicht bei der Bewältigung der Herausforderung, sondern bremsen diese aus. Frei nach dem Motto: Augen zu und durch, irgendwann rufen die Leute schon wieder nach neuen Kern- und Kohlekraftwerken. An der Stelle kommen Speicher ins Spiel, die bereits heute als elektrochemische Speicher technisch in der Lage sind, sowohl saisonale als auch tägliche oder wöchentliche Schwankungen auszugleichen. In Verbindung mit einer geänderten Auslegung der PV- und WK-Anlagen auf Grundlast hin sind diese Technologien in der Lage, den gesamten Bedarf in Zukunft zu decken. Autark und Autonom.(Vgl. Willenbacher, „Mein unmoralisches Angebot an die Kanzlerin“)

Der Bedarf an Grund- und Mittellastkraftwerken sinkt.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien verändert die Anforderungen an den thermischen Kraftwerkspark. Der Gesamtbedarf an fossilen Kraftwerken und insbesondere der Bedarf an Grund- und Mittellastkraftwerken sinkt, während der Bedarf an flexiblen Spitzen-lasttechnologien und Lastmanagement steigt.

Und genau deshalb gehören Speicher vor Netzausbau auf die Tagesordnung. Dezentrale Erzeugung meets dezentrale Speicherung. Die vernünftigste Strategie lautet:

– Vergütungssystem für Erzeuger nach effektivem Aufwand plus Energiesteuer (Modell EEG und Anreizregulierung), gewichtet nach realem PE-Faktor und realem C02-Verhältnis-Faktor. Regenerative Energiebereitstellung aus biogenen Primärenergieträgern stehen für Faktor 1, generative wie PV und Wind für Faktor z. B. 0,1, abhängig vom Verhältnis Herstellungsenergiebedarf zur Ertrag über die Lebenszeit. Herstellungsenergie für Kupfer, Aluminium etc. wird als graue Energie nicht mitgezählt da das Material erhalten bleibt.

– Vergütungssystem für Netze und Speicher nach realem Aufwand (Anlehnung an EEG und Anreizregulierung. Abschlag und Abrechnung nach realer Erfassung)

Der Strommarkt reagiert zunehmend flexibler auf die fluktuierende Stromerzeugung der erneuerbaren Energien; größere Verbraucher nehmen zunehmend aktiv am Strommarkt teil, wenn sie dadurch ihre Wirtschaftlichkeit stärken können (Lastmanagement).

Wir bewegen uns von einem Stromsystem, in dem regelbare Kraftwerke der Stromnachfrage folgen, zu einem insgesamt effizienten Stromsystem, in dem flexible Erzeuger, flexible Verbraucher und Speicher zunehmend auf das fluktuierende Dargebot aus Wind und Sonne reagieren. Dieser Übergang wird in den nächsten Jahren stattfinden.

2.2 Synchronisierung: Eine Aufgabe, zwei Funktionen

Der Strommarkt hat im Kern eine Synchronisierungsaufgabe.

Elektrische Energie kann im Stromnetz nicht gespeichert werden. Der Strommarkt muss dafür sorgen, dass jederzeit genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist wird, wie gleichzeitig aus diesem entnommen wird. Um diese Synchronisierungsaufgabe zu erfüllen, hat der Strommarkt zwei zentrale Funktionen: eine Vorhalte- und eine Einsatzfunktion.

Es ist eine Banalität, dass das Stromnetz nicht Speichern kann. Selbst wenn das nicht so ganz stimmt. Es ist auch kein Leitungsnetz für Flüssigkeiten oder Gase. Daraus eine Regel abzuleiten, dass Speichern deshalb nicht sinnvoll sei, ist ungefähr so, als würde man zukünftig ohne Tank Auto fahren wollen. Selbst in einem Gas- oder Flüssigkeitsnetz wäre jede Lastveränderung direkt wirksam. Deswegen planen Ingenieure Ausgleichsbehälter und bauen Heizungsbauer diese ein. Und auch das bedeutet, dass es sinnvoll ist, das Stromsystem um Speicher zu ergänzen, statt jede Lastspitze über 600 km oder mehr zu überbrücken.

Der Strommarkt hat zum einen eine Vorhaltefunktion (ausreichende Kapazitäten):

Damit jederzeit ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage möglich ist, müssen ausreichend Kapazitäten – d. h. Erzeuger oder flexible Verbraucher – am Markt vorhanden sein. Preissignale müssen dafür sorgen, dass die Marktakteure den entsprechenden effizienten Technologiemix aus flexiblen Erzeugern und flexiblen Verbrauchern bereitstellen und rechtzeitig in neue Kapazitäten auf der Erzeugungs- oder Verbrauchsseite (Lastmanagement) investieren. Die Marktakteure nutzen für ihre Investitionsentscheidungen in die Zukunft gerichtete Marktpreisprognosen und Preisnotierungen im Terminmarkt. Lassen diese erwarten, dass sich Investitionen rentieren, liegt eine wesentliche Voraussetzung für eine positive Investitionsentscheidung vor.

Speicher sind beides. Flexible Erzeuger und Verbraucher. Sie dienen neben der Stabilisierung des Systems vor allem auch zur Glättung von Bedarfs/Last/Leistungsspitzen. Was den Kapazitätsbedarf der Netze deutlich senkt.

Kurz- bis mittelfristig sind ausreichend Kapazitäten vorhanden.

Die bestehenden Kapazitäten können in den kommenden Jahren eine sichere Versorgung der Verbraucher mit Strom gewährleisten (ÜNB 2013; r2b 2014; Frontier et al. 2014; siehe auch Kapitel 9). Die derzeit zu beobachtenden niedrigen Großhandelspreise unterstreichen die Tatsache, dass es gegenwärtig erhebliche Überkapazitäten gibt. Die teilweise angekündigten oder bereits realisierten Stilllegungen von Kraftwerken sind ein Zeichen dafür, dass der Strommarkt die richtigen Signale aussendet. Überkapazitäten müssen abgebaut werden.

Wie der Strommarkt auch langfristig für ausreichende Kapazitäten sorgen soll, um die Vorhaltefunktion zu erfüllen, wird gegenwärtig diskutiert.

Die Frage, ob der Strommarkt ausreichend Kapazitäten anreizt, um eine sichere Versorgung der Verbraucher zu gewährleisten, oder ob zusätzlich ein Kapazitätsmarkt nötig ist, wird in Teil III diskutiert.

Der Strommarkt hat zum anderen eine Einsatzfunktion.

Stromerzeugung und -verbrauch müssen jederzeit im Gleichgewicht sein. Es reicht daher nicht, dass technisch ausreichend Kapazitäten (installierte Leistung von Erzeugungsanlagen und flexible Leistung von Verbrauchern) vorhanden sind. Für eine sichere Versorgung muss der Strommarkt durch Preissignale auch jederzeit dafür sorgen, dass die vorhandenen Kapazitäten im erforderlichen Umfang (d. h. in Höhe des zu erwartenden Verbrauchs) kontrahiert und tatsächlich eingesetzt werden. Die Frage, welche Maßnahmen für einen sicheren, kosteneffizienten und umweltfreundlichen Einsatz der Erzeuger und flexiblen Verbraucher nötig sind, wird in Teil II diskutiert.

Kapazitäten sind eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für Versorgungssicherheit.

Weder noch. Oder beides. Die Diskussion um Kapazitätsmärkte folgt der Philosophie von Henry Ford. Hubraum lässt sich nur durch eines ersetzen: Noch mehr Hubraum. Mit dem Ergebnis der Vergrößerung von Automobilen über die Grenze jeglicher Effizienz hinaus. Kapazitäten, noch dazu höchst flexible können durch die Leistungselektronik elektrochemischer Speicher spielend abgebildet werden. Zunächst sollte der Aufbau an Leistungskapazitäten mit kurzfristig ausgelegten Speichern wie Li-Ion-Batterien fokussiert unterstützt und gefördert werden. Zielpunkte wären neben der Förderung privater Speicher zur Eigenverbrauchsoptimierung vor allem Ortsnetztrafos, generative Erzeugungsanlagen, größere Verbraucher mit hohen Lastspitzen und ausgewählte Umspannwerke zwischen den Netzebenen mit hohen Lastwechseln. Anschließend, sobald ausreichend dezentral verfügbare Regelenergie vorhanden ist, der Zubau an langfristigen Speicherkapazitäten auf Red-OX-Flow Basis. Diese schließen sich dann vor allem an den Netzknoten und Ortsnetztrafos an. Das ideale Investorenmodell wäre hier die Genossenschaft, um Bürgerbeteiligung zu ermöglichen und Kapital zu aktivieren.

Beispiel 1: Februar 2012 in Deutschland.

Die Versorgungssituation war stundenlang angespannt, obwohl technisch ausreichend Kapazitäten vorhanden waren. Über mehrere Stunden konnte das System nur mit Hilfe eines hohen Regelleistungseinsatzes und weiterer kurzfristig aktivierbarer Reserven stabil gehalten werden. Die Ursache hierfür waren systematisch unterdeckte Bilanzkreise: Eine große Zahl von Bilanzkreisverantwortlichen hatte zu wenig Strom am Markt beschafft, um den tatsächlichen Verbrauch in ihren Bilanzkreisen zu decken. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig die Einsatzfunktion des Strommarktes, insbesondere die richtigen Anreize des Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystems und der Abbau von möglichen Hemmnissen, für die Versorgungssicherheit ist.

Genau damit ergibt sich ein weiteres Argument für den sofortigen Start des Ausbaus einer Speicherinfrastruktur, statt eines Kapazitätsmarktes oder der Idee, das System schwerpunktmäßig auf P2G umzurüsten. Auf die Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen menschlicher Marktakteure, in dem Fall Trader, ist kein Verlass. Die Bedeutung der Stromversorgung ist zu groß, als dass sie der Marktwillkür von BWL-konformen Spekulationsmechanismen ausgesetzt werden könnte. Falls die Bundesregierung und die Ministerien das nicht glauben wollen, mögen sie sich bitte freiwillig samt Reichstag, Ministerien, Kanzleramt und Abgeordnetenbüros auf Platz 1 der Liste im Notfall abzuschaltender Verbraucher setzen lassen.

Beispiel 2: 7. Januar 2014 in den USA.

Es gab an der Ostküste der USA im Stromnetz von PJM5. PJM5 ist ein regionales Übertragungsnetz in den USA. Es umfasst die US- Bundesstaaten Delaware, Illinois, Indiana, Kentucky, Maryland, Michigan, New Jersey, North Carolina, Ohio, Pennsylvania, Tennessee, Virginia, West Virginia und District of Columbia, eine sehr kritische Versorgungssituation, obwohl durch den dortigen Kapazitätsmarkt mehr als genug Erzeugungskapazitäten vorgehalten wurden. An diesem Tag standen mehr als 40 Gigawatt oder 22 Prozent der Erzeugungskapazität dem Großhandelsmarkt nicht zur Verfügung, als sie dringend gebraucht wurden. Der Grund dafür war, dass diese Anlagen keinen ausreichenden Anreiz hatten, auch einsatzbereit zu sein und tatsächlich eingesetzt zu werden. PJM hat daher angekündigt, das Regelwerk für den Strommarkt zu überarbeiten (PJM 2014).

Und damit haben wir ein weiteres schlagendes Argument, warum ein Schwarm von vielfältigen Speichern sinnvoller ist, als das Vorhalten von Reservekapazitäten in Form von Stand-By Kraftwerken. Dazu kommt der technische Faktor: Die Laderegler von Batteriespeichern reagieren in Millisekunden, Gaskraftwerke brauchen bei Kaltstart 30 Minuten. Sogar Pumpspeicherkraftwerke reagieren schneller, Brennstoffzellen erst Recht.

Die Synchronisierung von Erzeugung und Verbrauch muss auch in den zwei Extremsituationen, hohe und niedrige Residuallast, funktionieren.

Die Residuallast ist der Stromverbrauch, der nicht durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, sondern durch konventionelle Kraftwerke, Stromimporte oder Speicher gedeckt werden muss. Es können zwei Extremsituationen auftreten:

1. Maximale Residuallast: Die Stromnachfrage ist hoch und es wird gleichzeitig wenig Wind- und Sonnenstrom produziert. Dies kann an einem kalten, windstillen Winterabend vorkommen.

2. Minimale Residuallast: Die Stromnachfrage ist gering und es wird gleichzeitig viel Wind- und Sonnenstrom produziert. Dies kann an einem windigen und/oder sonnigen Wochenend- oder Feiertag vorkommen.

Beide Extremsituationen stellen den Strommarkt vor Herausforderungen, die er sicher und kosteneffizient bewältigen muss.

In Zeiten hoher Residuallast (hohe Stromnachfrage, wenig Wind- und Sonnenstrom) müssen flexible konventionelle Kraftwerke, Speicher oder Stromimporte aus dem Ausland die Nachfrage decken. Alternativ können flexible Verbraucher ihre Stromnachfrage reduzieren und z. B. bereits eingekauften Strom am Markt gewinnbringend verkaufen. Bei geringer Residuallast (geringe Stromnachfrage, viel Wind- und Sonnenstrom) sollen thermische Erzeuger herunterfahren, Speicher- sowie Exportmöglichkeiten genutzt oder flexible Verbraucher zugeschaltet werden. Auf diese Weise kann der zu niedrigen Grenzkosten angebotene Strom aus Wind- und Sonnenenergie effizient und sicher in das System integriert werden. Nur selten auftretende extreme Einspeisespitzen von Wind- und Sonnenenergie („letzte kWh“) sollten abgeregelt werden (siehe Kapitel 5).

Der Ansatz, vorzugsweise mit elektrochemischen Speichern (Akkus, Batterien) statt überdimensionierten Netzen zu arbeiten, beginnt genau an der Stelle der Last-und Leistungsspitzen. Speicher sind nichts anderes als flexible Stromverbraucher mit Rückvergütung. Sie können Lasten und Leistungen flexibel eintauschen und rechnen sich bereits genau dort, wo bisher Überschüsse abgeregelt wurden.

Das Speichern von Energie, Produkten, Dienstleistungen und Waren ist seit Jahrtausenden elementarer Bestandteil der menschlichen Zivilisation. Und ausgerechnet beim Strom beharren einige „Experten“, Wissenschaftler, Politiker und Gläubige auf der Idee, Strom Just in Time über beliebige Entfernungen zu transportieren, ihn anderswo möglicherweise zeitgleich zu verwenden, wenn er am Produktionsort nicht gebraucht wird. Das ist in etwa so, als würden Menschen jedes Mal eine Reise von mehreren Dutzend Kilometern unternehmen, um Nahrungsmittel und andere Waren möglichst frisch dort einzukaufen, wo sie gerade hergestellt werden. Oder als wäre der Steinzeitjägerclan wanderndem Wild nicht mehr gefolgt, sondern tagelang gelaufen, um es zu erlegen und hätte es dann tagelang zur Höhle zurückgetragen.

Der systematische Aufbau eines Speichersystems vorwiegend mit Batterien verschiedener Bauart (Li-Ion, Natrium-Schwefel für große Leistungen und mittlere Speicherdauer und Redox—Flow für geringere Leistungen aber als Langzeitspeicher) wird

1. Lastspitzen abfangen und die Abrufe im Netz glätten
2. Leistungsspitzen abfangen und die Überschüsse speichern statt abregeln
3. Spannung und Frequenz automatisch scannen und synchron gegensteuern und ausgleichen
4. Dynamisch wachsen und dadurch die Kosten für Batteriesysteme deutlich senken
5. Versorgungssicherheit auf dem bestehenden Niveau stabilisieren und sogar noch erhöhen
6. Potential für den Umstieg auf Elektromobilität eröffnen
7. Potential für den weiteren Zubau an generativer Stromerzeugung erhöhen
8. die Grundlage für das konsequente Phasing Out aller fossilen und nuklearen Stromerzeugung in deutlich kürzerer Zeit erstellen, als bisher gedacht
9. Durch den Leverageeffekt von Speichern die Strompreise nivellieren
10. Den Bau von Stromautobahnen weitgehend überflüssig
machen. Und somit den Bürgern weniger zur Last fallen.

Denn so gut wie alle Regionen Europas haben ausreichend lokales Potential für PV auf bereits versiegelten Flächen, das bisher lediglich nicht genutzt ist.

Die Herausforderung der minimalen Residuallast wird mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien größer.

Heute, bei einem Anteil erneuerbarer Energien von rund 25 Prozent am Stromverbrauch, beträgt die minimale Residuallast ca. 15 Gigawatt. Der Strommarkt ist damit weit entfernt von einem „Überschuss“ erneuerbarer Energien. 2035 könnte die minimale Residuallast minus 25 Gigawatt betragen (Fraunhofer ISI 2014, siehe Abbildung 3). In solchen Situationen reichen die Exportmöglichkeiten für Strom in Nachbarmärkte voraussichtlich nicht mehr aus. Es ist deshalb wichtig, dass thermische konventionelle Erzeuger im Inland ihre Erzeugungsleistung weitestgehend reduzieren (siehe 2.3) und flexible Stromverbraucher in solchen Stunden ihre Nachfrage erhöhen können. Zukünftig werden diese flexiblen Verbraucher voraussichtlich auch aus anderen Sektoren wie dem Wärme- und dem Verkehrssektor kommen (Sektorenkopplung, siehe Kapitel 3). Ferner können Stromspeicher, z. B. in Form von Pumpspeicherkraftwerken, einen Beitrag zur Verstetigung der Residuallast leisten, indem sie in Zeiten hoher Stromeinspeisung Strom entnehmen.

Ein wenig zu kurz gesprungen. Die flexibel einsetzbaren „Stromverbraucher“ der Zukunft, die sogar einen Großteil der hineingesteckten Energie wieder zurückgeben, sind Speicher aller Art und Größe. An der Stelle kann und wird uns nur ein vollkommen technologieoffener Ansatz eine Lösung bringen. Dieser Ansatz darf selbstverständlich die eingesetzten Technologien marktkonform fördern. Einen Ansatz zur Fördermethodik bieten die Vergütungsmodelle EEG und Anreizregulierung.

Essentielle Voraussetzungen ist die ökonomischen Dreiteilung des Strommarkts in einen Erzeugermarkt, einen Speichermarkt und einen Verbrauchermarkt.

Dabei ist es logisch und konsequent, eine allgemein und für alle Erzeuger gleichermaßen gültige Vergütungsmethode für deren erzeugten Strom zu schaffen.

Der Erzeugermarkt liefert seinen Strom in den Markt. Ein Erzeuger erhält eine Vergütung die seine Investitionskosten / Abschreibungen nach TLCC, Brennstoffkosten, Wartung und Personalkosten sowie nach der typischen Betriebsdauer in VBH vergütet. Damit wird wie bei der Anreizregulierung für Investitionssicherheit und begrenzte, aber gesicherte Rendite gesorgt. Somit erhalten alte Kraftwerke entsprechend ihres Restwerts weniger Vergütung, neue Kraftwerke erhalten mehr. Den Stromeinkauf regeln wie bisher die Bilanzkreisbetreiber über Preisermittlung an der Börse. Damit behält die Merit Order des besten Preises ihre Wirksamkeit zum Nutzen aller.

Der Speichermarkt nimmt den gesamten Strom virtuell auf und schlägt eine dynamisch veränderbare Speichergebühr auf jede kWh auf. Diese Gebühr vergütet den Einsatz von Speichern zu den jeweils günstigsten Speicherkosten, die am Markt verfügbar sind und wird laufend angepasst. Aus diesem Ertrag wird der Aufbau einer umfassenden Speichertechnologie so lange finanziert, bis der vollständige Umstieg auf rein generative Stromerzeugung (ohne jede CO2-Nutzung) erreicht ist. Ab dann wird jeder weitere Zubau erst mit dem Anwachsen des Stromverbrauchs genehmigt. Jeder am Betrieb eines Speichers interessierte Investor – privat, öffentlich oder gewerblich – kann für den Betrieb eines Speichers bieten, der höchstens die Gesamtjahresproduktion eines in Betrieb befindlichen Kraftwerks / Generators umfassen darf. Für die Begrenzung der Speicherkapazität ist eine Bruchteilregelung der zulässigen Speichergröße in Abhängigkeit von der Leistungsklasse vorzusehen, die Oligopolisierungen bzw. der Schaffung unangemessener Abhängigkeiten entgegenwirken soll. (Z. B. für kleine Erzeugungsanlagen bis 100 KW 100 %, ab 100 KW bis 1 MW 40 %, 1 MW bis 10 MW 10 %, > 10 MW < 5%).

Speicher dürfen auch von Stromverbrauchern errichtet werden, die ihren Lastfluss durch die Vorschaltung von Speichern vor ihre Verbrauchsprozesse glätten wollen und so einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des unbeliebten Netzausbaubedarfs leisten können. Deren Speicher sind allerdings höchstens bis zum Jahreseigenbedarf förderfähig.

Alle Speicher müssen zu netzdienlichen Systemdienstleistungen fähig sein und dies nachweisen. Aus dem Speicherkostenaufschlag werden bis zum Erreichen des Ziels 100 % generative Stromerzeugung die Netzentgelte und die Netzerneuerung, sowie der Netzzubau, soweit er auf Grund real gemessener Lastgänge und transparent öffentlich nachvollziehbar als notwendig nachgewiesen ist, finanziert.

Auf der Stromverbraucherseite künftig wird der Strom zu einer festen Preisuntergrenze durch die Bilanzkreisbetreiber verkauft. Die fixe Preisuntergrenze bilden die teuerste, generative Form der Stromerzeugung (PV oder Wind) plus der Speicherkostenaufschlag.

Auf den Strompreis wird eine gewichtete Energiesteuer aufgeschlagen. Diese Energiesteuer beträgt 2 ct. / kWh multipliziert mit dem PE-Faktor multipliziert mit einem CO2-Faktor, der gesetzlich noch festzulegen ist. Aktuell existieren CO2-Kennwerte, die als CO2-Faktoren bezeichnet werden, jedoch nicht die mathematische Funktion eines Faktors haben, sondern eben nur Kennwerte bezogen auf den Ausstoß sind. Für einen zur Berechnung tauglichen Faktor wird der C02-Kennwert eines klimaneutralen Energieträgers benötigt. Für regenerative Energieträger aus Biomasse gilt CO2-Neutralität. Deren Ausstoß hat daher den Faktor 1.

Am Ende kommt auf den dann gebildeten Strompreis noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Fortführung der EEG-Umlage auf neu errichtete Anlagen entfällt, da ja eine kostendeckende Vergütung bereits gesichert ist.

Die Stromkontingente rufen die Kunden je nach Verfügbarkeit ab. Auf diesem Weg steht der Markt weiterhin jedem offen, der Strom produzieren möchte, verlangt aber jedem Erzeuger gleichberechtigt maximale Anstrengungen in Bezug auf Effizienz und Nachhaltigkeit ab.

2.3 Konventionelle Mindesterzeugung kann die Synchronisierung erschweren

Bei geringer Residuallast (geringe Stromnachfrage, viel Wind- und Sonnenstrom) besteht derzeit noch eine sehr hohe konventionelle Mindesterzeugung.

Als Mindesterzeugung wird hier die Stromproduktion bestimmter thermischer konventioneller Kraftwerke bezeichnet, die auch noch bei geringer Residuallast und Börsenpreisen von null oder darunter erfolgt, insbesondere weil sie für die Systemsicherheit im Netzbetrieb (Regelleistung, Blindleistung, Redispatch oder andere Systemdienstleistungen) erforderlich ist. Die Mindesterzeugung beträgt heute situationsabhängig bis zu 25 Gigawatt, was mehr als einem Drittel der durchschnittlichen Last entspricht. Um die Versorgungssicherheit bei geringer Residuallast auch langfristig zu gewährleisten, sollte einerseits die Mindesterzeugung gesenkt werden und andererseits sollten Erneuerbaren-Anlagen technisch weitgehend abregelbar sein, damit ein „Zuviel“ an Strom (Überspeisung) vermieden werden kann (Ecofys/Consentec 2013).

Die Abregelung vor allem von generativen EE-Anlagen ist wirtschaftspolitisch widersinnig. Und technisch unnötig. Das Problem wird sich mit der Schaffung einer Speicherinfrastruktur zügig nach und nach erledigen. Damit sind die Begriffe Grundlast und Residuallast über kurz oder lang Geschichte.Das Ende der Grundlast

Es gibt verschiedene Gründe, warum es derzeit zu Mindesterzeugung kommt.

Mindesterzeugung entsteht, wenn ein Kraftwerk Regelleistung (siehe Kapitel 4), Blindleistung (siehe Kapitel 5) oder Wärme (siehe Kapitel 8) bereitstellen muss. Wie Mindesterzeugung kann auch die hohe Stromproduktion aus Braunkohle- und Kernkraftwerken bei
geringer Residuallast wirken; Ursache dafür sind unter anderem hohe An- und Abfahrtkosten und lange Anfahrdauer von Braunkohle- und Kernkraftwerken. Auch fossile Eigenerzeugung kann wie Mindesterzeugung wirken, wenn sie etwa wegen Privilegierungen bei der EEG-Umlage, den Netzentgelten oder der Konzessionsabgabe nicht oder nur eingeschränkt auf das Preissignal reagiert.

Auch dieses Problem erledigt sich mit dem Konzept eines dreigeteilten Strommarkts, der Umstellung auf 100 % generativ und dem umfassenden Ausbau von Speicherkapazitäten.

Die Mindesterzeugung kann bei hohen Anteilen von erneuerbaren Energien eine kosteneffiziente und umweltverträgliche Synchronisierung von Erzeugung und Verbrauch bei niedriger Residuallast erschweren.

Eine weiterhin hohe Mindesterzeugung würde dann zu größeren Abregelungen von Erneuerbaren-Strom und häufigeren niedrigen bzw. sogar negativen Strompreisen führen. Daher ist es sinnvoll, die Mindesterzeugung schrittweise zu senken.

Richtig, und der Weg über die technische Kombination dezentraler Erzeugung von generativem Strom in Kombination mit Speichern und der damit in zunehmendem Umfang möglichen zielgenauen Bereitstellung von Regelenergie, Blindleistung, Frequenz- und Spannungsstabilisierung ermöglicht genau das.

Die Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen ist keine sinnvolle Alternative zur Absenkung der Mindesterzeugung.

Eine maßvolle Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen in seltenen Extremsituationen kann volkswirtschaftlich sinnvoll sein, beispielsweise weil Netzkapazität und Speicher für seltene Einspeisespitzen eingespart werden (siehe Kapitel 5). Die Abregelung ist jedoch keine sinnvolle Alternative zur Absenkung der Mindesterzeugung. Bei umfangreicher Abregelung können höhere Kosten entstehen, als durch die Mindesterzeugung kraftwerkseitig eingespart würden. Die untenstehende Graphik verdeutlicht die Zusammenhänge an einem Beispiel für das deutsche Stromerzeugungssystem (ohne weitere Flexibilisierung von Erzeugung und Nachfrage): Bei gleichbleibender Mindesterzeugung müssten bei 60 Prozent Anteil erneuerbarer Energien 15 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien exportiert oder bei mangelnden Exportmöglichkeiten abgeregelt werden (Fraunhofer ISI 2014).

An Stelle der Abregelung erneuerbarer, schlimmer noch generativer Stromerzeuger, ist es generell sinnvoller, durch die jeweils passende Speichertechnologie die Leistungsspitzen zu glätten. Das beginnt beim Einsatz von Superkondensatoren zur Verstetigung direkter Einspeisung oder der Befüllung von Speichern, die wiederum netzdienliche Zusatzeffekte bieten.

Die Rolle der Energieeffizienz:

Die steigende Energieeffizienz reduziert zugleich den Strombedarf „klassischer“ strombetriebener Geräte und Anlagen weiter, während „neue“ Verbraucher wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen hinzukommen, deren Batterien oder Wärmespeicher flexibel geladen sind und zur Flexibilisierung des Stromsystems beitragen können.

Können ist das Stichwort. Es ist jetzt dringend an der Zeit, diese Technologien endlich systematisch und systemisch zu fördern. So wäre es zum Beispiel konsequent, die Förderung der Elektromobilität in der Form durchzuführen, dass jeder Käufer eines echten Elektrofahrzeugs (keine Hybriden) mit 25 kWh Batteriekapazität einen festen Zuschuss von z. B. 7.500 Euro zur Errichtung einer Ladesäule an einem öffentlich zugänglichen Ort seiner Wahl erhält. Die Ladesäule ist dann bedingungsgemäß mit einer Batterie mit einer Kapazität von 30 kWh auszustatten.

Bei einer Million Elektrofahrzeuge wären dann bis 2020 bereits 30 GWh Speicherkapazität installiert. Die Refinanzierung erfolgt über Gebühren für Systemdienstleistungen und Ladesäulennutzer.

Auf lange Sicht sinkt der erzielbare Strompreis immer weiter, weil der Zubau an generativer Erzeugung die Grenzkosten des gesamten Strommarkts gegen Null treibt. Ein Geschäftsmodell „Ladeinfrastruktur“ kann deshalb bereits mittelfristig ohnehin nur über Systemdienstleistungen und feste Nutzgebühren funktionieren und eben nicht über die Abrechnung der bezogenen Kilowattstunden.

Stromsparen ist eine besonders kostengünstige Möglichkeit zur Senkung der Systemkosten.

Diese werden durch geringere Kosten für fossile und erneuerbare Kraftwerke sowie durch geringere Ausgaben für Brennstoffe erreicht. Seit dem Allzeithoch 2007 (622 TWh) ist der deutsche Stromverbrauch rückläufig und stetig gesunken (2013: 598 TWh; BMWi 2014a). Setzt sich dieser Trend fort und schreitet die Bundesrepublik weiter voran bei der Erreichung ihrer gesetzten Stromsparziele, senkt das die Systemkosten erheblich. Durch Stromeinsparungen könnten im Jahr 2035 Kostensenkungen zwischen 10 und 20 Mrd. Euro erreicht werden (Agora 2014).

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Stromeffizienz und Stromeinsparungen durch effizientere Geräte und Anlagen können die Residuallast dauerhaft reduzieren, da die Steigerung der Stromeffizienz besonders in Zeiten hoher Residuallast wirkt.

Diese Logik verweigert sich jeglicher Erschließbarkeit. Positive wie negative Residuallasten ergeben sich aus de Divergenz von Erzeugung und Abruf. Die jeweilige Residuallast kann deshalb nur durch punktgenaue Bereitstellung des jeweiligen Bedarfs reduziert werden. Die Mittel der Wahl dazu sind Speicher und Flexibilisierung der Lasten.

Kapitel 3:

Flexibilität als eine Antwort

Dem Strommarkt stehen aus technischer Sicht ausreichend Optionen, sog. Flexibilitätsoptionen, zur Verfügung, um Erzeugung und Verbrauch jederzeit zu synchronisieren (3.1).

Falls das stimmt, ist das ein deutliches Argument gegen den gewünschten und propagierten Netzausbau.

Aus Gründen der Kosteneffizienz ist es erforderlich, Hemmnisse abzubauen und einen technologieneutralen Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen untereinander möglich zu machen (3.2).

Dieser Forderung kann man uneingeschränkt zustimmen. Dazu gehören dann aber auch der Verzicht auf jegliche Subvention.

3.1 Flexibilitätsoptionen

Das technische Potential der Flexibilitätsoptionen ist weit größer als der tatsächliche Bedarf.

Es bestehen zahlreiche Optionen, um Erzeugung und Verbrauch jederzeit sicher, kosteneffizient und umweltverträglich zu synchronisieren. Dies gilt auch für Zeiten maximaler und minimaler Residuallast. Aus dem großen bestehenden Angebot für Flexibilität im Strommarkt können daher vorrangig die günstigsten Optionen genutzt werden. Der Markt entwickelt zudem kontinuierlich weitere Lösungen. Die Optionen lassen sich wie folgt gruppieren (AG Interaktion 2012):

Flexible konventionelle und erneuerbare Erzeugung:

Thermische konventionelle und Bioenergie-Kraftwerke können ihre Stromproduktion an die Schwankungen des Verbrauchs und der Erzeugung von Windenergie und Solaranlagen anpassen. Windenergie- und Solaranlagen wiederum können bei sehr geringer Residuallast oder begrenzter Netzkapazität ihre Erzeugung verringern (Abregelung).

Diesen Optionen ist eine Speicherung in jedem Fall vorzuziehen. Für Verbrennungstechnologien schon allein wegen des besseren Wirkungsgrads, für Wind und PV bedeutet es, den für im Durchschnitt 8 Cent produzierten Strom einfach wegzuwerfen, statt mit dem Gegenwert die Rentabilität von z. B. Batteriespeichern an Ortsnetztrafos zu verbessern.

Flexible Nachfrage:

Industrie, Gewerbe und Haushalte können teilweise ihren Stromverbrauch in Zeiten hoher Residuallast reduzieren und in Zeiten mit geringer Residuallast verlagern, wenn sie dadurch ihre Wirtschaftlichkeit stärken können. Es ist möglich, beispielsweise Wärme, Kälte oder Zwischenprodukte zu speichern oder Produktionsprozesse anzupassen. Bei geringer Residuallast kann mit Strom auch direkt Wärme erzeugt und damit Heizöl bzw. Gas eingespart werden. Auch Batterien von Elektroautos können verstärkt in Situationen mit niedriger Residuallast geladen werden.

Die Voraussetzung dafür wäre ein sich hochdynamisch anpassender gleitender Strompreis. Dann wäre das Ganze wirtschaftlich. Allerdings wäre es vollkommen kontraproduktiv, jegliche Art elektrischer Maschinen, vor allem Wärmepumpen und Kälteaggregate ständig zu starten und wieder abzuregeln, nur weil er Strompreis gerade tief ist oder das Angebot an Strom gerade hoch. Die ersten acht Minuten eines Kälte/Wärmeaggregats sind ineffizient, weswegen sich taktende Wärmepumpen/Kältemaschinen von selbst verbieten. Auch beim Prozess der Batterieaufladung ist eine ständige Taktung schädlich für die Lebensdauer der Batterie, da 1. die Batterie erst mal auf Betriebstemperatur kommen muss und 2. die Ladeeffizienz und die Lebensdauer unter ständiger, kurzzeitiger Taktung leiden. Das übliche Zeitfenster von 115 Minuten ist dafür ungeeignet, ein gleitender Strompreis würde die Situation noch verschlimmern.

Speicher:

wie Pumpspeicher und Batteriespeicher können ebenfalls zum Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch beitragen, insbesondere zum Ausgleich der Schwankungen der Residuallast. Zusätzliche neuartige Speicher sind bislang in der Regel teurer als andere Flexibilitätsoptionen. Ein erstes wirtschaftliches Anwendungsfeld von neuartigen Speichern könnte bei Systemdienstleistungen liegen. Zusätzliche neuartige Langzeitspeicher, die saisonale Schwankungen ausgleichen können, sind erst bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien erforderlich.

Erneut zu kurz gesprungen. Sicher sind die Systemdienstleistungen (SDL) eine wichtige Anwendungsmöglichkeit vor allem für die kurz- und mittelfristig arbeitende Speicher, doch ganz wesentlich sind Speicher sinnvoll und direkt kostensenkend bei der Kappung von Leistungsspitzen bei der Erzeugung oder Lastspitzen beim Strombezug. Denn Sie sorgen dafür, dass speziell auf den Netzebene 0,4 KV (Verteilnetz, Niederspannung) und 20 KV (Mittelspannung) der Bedarf an Netzausbau auf einen längeren Zeitraum verteilt werden kann. Dabei lassen sich die Lastanforderungen speziell für Unternehmen mit kurzen hohe Spitzenlasten dadurch bestens nivellieren. Spart bares Geld. Entsprechend werden die Spitzen bei der photovoltaischen Stromerzeugung dadurch ausgeglichen. Das können weder Pumpspeicher noch Power to Gas Anlagen sinnvoll leisten.

Leistungsfähige Netze:

Gut ausgebaute Stromnetze ermöglichen den überregionalen Ausgleich der Schwankungen von Nachfrage, Wind und Sonne. Darüber hinaus können bei gekoppelten Märkten auch die unterschiedlich verfügbaren Technologien effizienter genutzt werden (z. B. Wind und Sonne in Deutschland, Wasserkraftspeicher in den Alpen und in Skandinavien). Netzausbau verringert auch den erforderlichen Umfang von Redispatch-Maßnahmen und den Bedarf an netzstützenden Systemdienstleistungen.

Zweifellos können gut ausgebaute Stromnetze überregionalen Ausgleich ermöglichen. Dazu müsste allerdings jedem Netzausbau eine Reallastanalyse auf Basis von Messergebnissen vorangehen und das gesamte Potential an generativer Stromerzeugung lokal und regional gegengerechnet und mit einer Simulation des notwendigen und wirtschaftliche sinnvollen Speicherzubaus ergänzt werden. Ansonsten erfolgt der Netzausbau nach Hochrechnungen und Wunsch der Investoren, statt dem realen Bedarf. Das Ergebnis wären Soda-Leitungen, die kaum Strom transportieren und das würde Fehlinvestitionen plus mindestens 40 Jahre Folgekosten für die Endverbraucher bedeuten. Speicher dagegen sind keine Fehlinvestition, da für sie immer Bedarf besteht.

Beispiel: Eine 600 km lange 380 KV-Leitung mit 600 MW Übertra-gungskapazität für einen Herstellungspreis von 1.200 Euro / Meter verursacht bei Übertragung von durchschnittlich 1 MWh und 40 Jahren Haltbarkeit eben 30 € / m a Kosten, bei Übertragung des Maximums von 600 x 8.760 MWh sind es ca. 5 ct/kWh a.

Genau deshalb bekommen die Netzbetreiber – sprich private Investoren – auch eine Ertrags- und Renditegarantie, die sich an mittleren erwarteten Nutzung orientiert, aber nach unten abgesichert ist. Die gleichen Bedingungen müssen für Speicherbetreiber gelten.

3.2 Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen

Die verschiedenen Flexibilitätsoptionen sollten auch in Zukunft im Wettbewerb gegeneinander antreten.

Da das Potential an Flexibilitätsoptionen so vielfältig ist und weit größer als der tatsächliche Bedarf, und die Technologien zudem ständig weiterentwickelt werden, ist es nicht nötig, einzelne Technologien über die Forschungsförderung hinaus gezielt zu fördern. Aus ökonomischer Sicht sollten sich die kostengünstigen Lösungen in einem technologieoffenen Wettbewerb ergeben. Der Markt muss dabei – sowohl in statischer als auch in dynamischer Sicht – die richtigen Anreize zur Entwicklung und Nutzung der Flexibilitätsoptionen setzen.

Es ist ein sehr begrüßenswerter Ansatz, die verschiedenen Flexibilitätsoptionen, und somit die Flexibilisierungstechnologien, förder-rechtlich gleich zu stellen. Um hier wettbewerbsrechtliche Chancengleichheit für Speicher gegenüber Stromtrassen herzustellen, bedeutet das in der Konsequenz, die Anreizregulierung für den Netzausbau, die ja nichts als eine Förderung über die Renditegarantie ist, entweder einzustellen oder auf Speicher und andere Technologien auszudehnen. Die Forschungsförderung für die Alternativen zur Stromtrasse darf dabei erst enden, wenn der Skalareffekt die Preissenkungspotentiale über Großserienproduktion ausgereizt hat und ein echter Markt existieren kann.

Je breiter und direkter die Preissignale, desto geringer die Kosten.

Die Kosten für die Erschließung der notwendigen technischen Potentiale sind umso geringer, je breiter und direkter die Preissignale wirken. Die Preissignale aus den Strommärkten (Höhe und Volatilität der Großhandelspreise, Preise am Regelleistungsmarkt, Oppor-tunitätskosten im Wärme- und im Verkehrssektor) können auf diese Weise automatisch die jeweils kostengünstigste Option anreizen.

Aufgrund verschiedener Hemmnisse im Energiemarktdesign erreicht das Preissignal des Strommarkts derzeit jedoch einige Stromerzeuger und -verbraucher teilweise verzerrt, z. B. innerhalb des Stromsektors durch die Struktur der festen Bestandteile der Strompreise und an der Schnittstelle zum Wärme- und Verkehrssektor. Diese Flexibilitätshemmnisse müssen überprüft und adressiert werden, damit das Marktpreissignal gestärkt wird (siehe Kapitel 4.3).

KAPITEL 3: FLEXIBILITÄT ALS EINE ANTWORT

Beispiel für verstärkte Marktpreissignale: Direktvermarktung erneuerbarer Energien

Das 2014 novellierte EEG verpflichtet Neuanlagen zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Anders als unter der festen Einspeisevergütung wirken sich bei der gleitenden Marktprämie die schwankenden Marktpreise auf das Erzeugungs- und Einspeiseverhalten der Erneuerbaren-Erzeuger aus.

Nur so lange die Marktlogik die gleiche bleibt wie bisher und unterschiedliche Erzeugungstechnologien (fossil, nachwachsend, generativ) sowie unterschiedliche Flexibilitätsoptionen (räumlich vs. zeitlich) aus Gewohnheit, mangels Umdenken oder aus Opportunitätsgründen weiterhin unterschiedlichst fördert oder gar bestraft. Ein nach klaren Teilbereichen neu strukturierter Markt aus den drei Teilmärkten Erzeugung – Transport & Speicherung (Flexibilisierung & Stabilisierung) – Verbrauch erlaubt es, die sinnvollsten, nachhaltigsten, günstigsten und zukunftsfähigsten Technologien gezielt voran zu bringen. Dass Windkraft, Wasserkraft und Photovoltaik die günstigsten Erzeugungstechnologien sind, sollte mittlerweile gesicherte Erkenntnis sein.

Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Marktprämie sind selbst für die kurzfristige Prognose ihrer Produktion und den Ausgleich bei Abweichungen verantwortlich. Damit übernehmen sie dieselbe Verantwortung wie konventionelle Kraftwerke. Sie haben den Anreiz, die Methodik und Datengrund-lage der Prognosen zu verbessern und somit Abweichungen zu verringern bzw. möglichst effizient auszugleichen.

Das ist zwar richtig, jedoch gleicht das ihren natürlichen Wettbewerbsnachteil, die zeitlich nicht gesicherte Verfügbarkeit, nicht aus, während ihre schärfsten Konkurrenten nach wie vor gegen jede ökologische Vernunft gefördert und von der Einpreisung ihrer Folgekosten freigestellt sind. Den einen volle Marktfähigkeit abzuverlangen, während andere von althergebrachten Privilegien und der Verweigerung ihrer Verantwortungsübernahme für langfristige Folgen profitieren, hat mit einer volkswirtschaftlich und politisch verantwortlichen Regulierung von Marktwirtschaft nichts zu tun. Eine freie Marktwirtschaft braucht Regulierung, um die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit aller Teilnehmer zu gewährleisten.

Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Marktprämie schalten bei moderat negativen Preisen ab, sofern die technischen Voraussetzungen bereits gegeben sind.

Sie tragen damit zur Systemsicherheit bei und entlasten die EEG-Umlage im Vergleich zu Anlagen, die in der festen Einspeisevergütung sind. Bei statischer Betrachtung erhöht sich die EEG-Umlage bei einer Abregelung bei moderat negativen Preisen in einem stärkeren Maße als bei Abregelung bei einem Preis von Null. Bei dynamischer Betrachtung hingegen erweist sich die Abregelung bei moderaten negativen Preisen als kosteneffizient. Denn geringe negative Preise bieten ein Investitionssignal für die Flexibilisierung von konventioneller Erzeugung und der Nachfrage.

Das ist richtig. Und sie bieten auch einen Anreiz zum Bau von Speichern. Dieser genügt aber so lange noch nicht, bis Speicher durch Skalareffekte an einem marktkonformen Preis angekommen sind.

Wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, können Betreiber ihre Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Marktprämie zusätzlich am Regelleistungsmarkt vermarkten

(siehe Kapitel 4.1). Insbesondere Biomasseanlagen erbringen zunehmend Regelleistung. Zukünftig sollte die Teilnahme am Markt für (negative) Regelleistung auch für Wind- und Photovoltaik-anlagen möglich sein. Dadurch könnte die Mindesterzeugung fossiler Kraftwerke verringert werden.

Das klare Ziel auch eines neu designten Strommarkts muss das komplette Phasing Out aller fossilen Anlagen sein. Das bedeutet eine klare politische Entscheidung zu treffen und konsequent umzusetzen. Eine Bestandserhaltungsgarantie für fossile Kraftwerke ist bereits bei Betrachtung der realen Vollkosten ohne die externen Folgekosten volkswirtschaftlich und politisch nicht mehr vertretbar.

Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten durch die Markt- und Flexibilitätsprämie einen Anreiz, ihre Anlagen möglichst bedarfsgerecht auszulegen. Biomasseanlagen haben mit der Flexibilitätsprämie einen Anreiz, ihre Anlagen flexibel auszulegen und zukünftig vor allem bei hohen Strompreisen einzuspeisen. Auch Wind- und Photovoltaik-Anlagen können z. B. durch Schwachwindturbinen oder Ost-West-Ausrichtung eine gleichmäßigere Einspeisung erzielen und in Zeiten hoher Strompreise die hohe Nachfrage besser decken.

Genau das wird bereits zunehmend umgesetzt. Durch die fallenden Preise für PV-Module erhöhen sich deren Einsatzmöglichkeiten und damit die mögliche Stromproduktion enorm. Diese Entwicklung sollte nicht weiter durch kontraproduktive Gesetzesänderungen wie die EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch verhindert werden.

Kapitel 4: Marktpreissignale für Erzeuger und Verbraucher stärken

Erzeuger und Verbraucher sollten auf das fluktuierende Angebot von Strom aus Wind und Sonne zunehmend flexibel reagieren. Die Marktpreise signalisieren, welche Art von Flexibilität in welchem Umfang benötigt wird. Für einen sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Einsatz der Flexibilitätsoptionen sollten die Marktpreissignale möglichst unverzerrt die Erzeuger und Verbraucher erreichen und neue Marktteilnehmer ungehinderten Zugang zum Markt erhalten (siehe Kapitel 3). Dieses Kapitel stellt Maßnahmen für eine Stärkung der Marktpreissignale vor. Hierzu gehören die Weiterentwicklung der Spot- und Regelleistungsmärkte (4.1), die Stärkung der Anreize zur Bilanzkreistreue (4.2) und die Weiterentwicklung der Struktur der Entgelte, Umlagen und Abgaben (4.3).

Das Theorem „unverzerrtes Erreichen der Erzeuger und Verbraucher“ ist nachvollziehbar, übersieht jedoch, dass zwischen Erzeuger und Verbraucher eine faktische physikalische Barriere liegt: Das Netz. Alle Implikationen dieses Netzes tragen zu den unerwünschten Verzerrungen bei. Allein deshalb ist das Theorem eine Illusion. Im Gegenteil: Im Lauf der Zeit ist ein so komplexes und undurchschaubares System eben dieser Spot- und Regelleistungsmärkte, an Subventionen, Beihilfen, Umlagen, Steuervergünstigungen, Befreiungen, Entgelten und Abgaben entstanden, dass der Wunsch nach einer Weiterentwicklung nüchtern betrachtet nicht wünschenswert sein kann. Wo bleiben da Fairness, Gleichberechtigung aller Teilnehmer und Transparenz? Deshalb auch hier die Forderung, einen dreigeteilten Markt nach Erzeugung – Flexibilisierung (Speicher und Transport) – Verbrauch zu schaffen.

4.1 Spot- und Regelleistungsmärkte weiterentwickeln

Kapitel 4.1 umfasst mögliche Verbesserungen bei den Spotmärkten und den Regelleistungsmärkten. Beide Teilmärkte wurden in der Vergangenheit bereits sinnvoll weiterentwickelt. Dennoch besteht weiterhin Verbesserungspotential.

Speicher nivellieren Preise. Dadurch entfallen spekulative Anreize und beide Teilmärkte werden sich stark verändern. Spekulation bei Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zu vermeiden, ist verantwortungsvolle Politik.

Den Wettbewerb auf den Day-Ahead- und Intraday-Märkten stärken

Der Wettbewerb an den Spotmärkten ist bereits stark ausgeprägt.

Beim Handel am Day-Ahead- und Intradaymarkt der Börse EPEX SPOT trifft eine große Anzahl von Nachfragern auf eine große Anzahl von Anbietern. In einem transparenten Verfahren sorgt die Börse dafür, dass jeweils die günstigsten Angebote zuerst berücksichtigt werden. Der Spotmarkt unterstützt so eine kosteneffiziente Synchronisation von Angebot und Nachfrage. Die Börse hat das Produktdesign in den vergangenen Jahren erheblich weiter entwickelt und an die Bedürfnisse von Anbietern und Nachfragern angepasst.

Viertelstundenprodukte erleichtern die Integration erneuerbarer Energien.

Seit 2011 bietet die Börse am Intradaymarkt die Möglichkeit, viertelstündliche Stromlieferungen zu handeln. Zuvor war die kleinste Einheit eine Stunde. Diese Änderung hat den Wettbewerb gestärkt und die Möglichkeiten zur Vermarktung und Integration von erneuerbaren Energien sowie zur Bewirtschaftung der Bilanzkreise verbessert. Erstens können neue Anbieter wie beispielsweise Speicher und Lasten diese kürzeren Produkte leichter bereitstellen. Zweitens ändert sich insbesondere die Einspeisung von Solarstrom morgens und abends innerhalb einer Stunde erheblich. Viertelstundenprodukte können diese Änderungen besser nachbilden. Drittens können Bilanzkreisverantwortliche ihre Fahrpläne genauer einhalten, wenn sie Fahrplanabweichungen im Viertelstunden anstatt im Stundentakt ausgleichen. Damit sinken auch Bedarf und Kosten für die Regelleistungsbereitstellung. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass die EPEX SPOT ab Herbst 2014 eine weitere Handelsmöglichkeit für Viertelstundenprodukte einführt: In einer Eröffnungsauktion vor Beginn des Intraday-handels sollen die 96 Viertelstunden des Folgetages simultan gehandelt werden können.

Negative Preise senden wichtige Signale an die Marktakteure.

Seit September 2008 lässt die Strombörse auf dem deutsch-österreichischen Day-Ahead-Markt und seit 2007 auf dem deutschen Intradaymarkt negative Preise zu (EPEX SPOT 2014). Negative und niedrige Preise ermöglichen Kraftwerksbetreibern, in ihren Angeboten nicht nur die kurzfristigen Kosten der Stromerzeugung, sondern auch die Abschaltkosten ihrer Kraftwerke zu berücksichtigen. Bei negativen Preisen entstehen für Strom produzierende Kraftwerksbetreiber Kosten (oder zumindest entgangene Gewinne). Verbraucher wiederum erhalten Anreize, ihren Stromverbrauch in Zeiten negativer Preise zu verlagern. Negative Preise steigern somit den Anreiz, nicht notwendige Erzeugungskapazitäten tatsächlich vom Netz zu nehmen und den Stromverbrauch an das Stromangebot anzupassen. Sie geben so wichtige Investitionssignale für die Flexibilisierung von Erzeugern und Nachfragern (Energy Brainpool 2014a, siehe auch Kapitel 3.2).

Die negativen Preise sind zwar auch ein Anreiz und Treiber, um Speicher rentabler zu betreiben, doch Speicher haben den Effekt, Preise auf positivem Niveau zu nivellieren. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit, dass negative Preise auftreten, sinkt mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Speichern. Von daher verbietet sich, negative Preise in Rentabilitätsberechnungen für Speicher aufzunehmen. Es sind allenfalls Zusatzeffekte und zusätzliche Anreize.

Die Börse prüft weitere Verbesserungen des Produktdesigns.

Das Preissignal für Flexibilität kann weiter gestärkt werden, wenn der kurzfristige Handel ausgeweitet oder das Marktgebiet über die EU-Marktkopplung vergrößert wird. Beispielsweise könnte der Handelsschluss am Intradaymarkt näher an den Lieferzeitpunkt gerückt werden:

Kurzfristige Prognosen der Last und der Produktion erneuerbarer Energien sind besser als Prognosen mit längerer Vorlaufzeit. Liegt der Handelsschluss näher am Lieferzeitpunkt, könnte dies den Regelleistungsbedarf verringern. Allerdings benötigen gleichzeitig die Netzbetreiber nach Handelsschluss ausreichend Reaktionszeit, um die Systemstabilität zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Die Marktkopplung zwischen Deutschland und seinen Nachbarmärkten beruht bislang auf Stundenprodukten. Eine Ausweitung auf Viertelstundenprodukte könnte weitere Flexibilitätspotentiale heben. Alle Weiterentwicklungen müssen dabei im Einklang mit der EU-Binnenmarktintegration stehen und die Systemstabilität gewährleisten.

Das Marktgebiet zu vergrößern, würde bedeuten, unter Umständen hochsubventionierten Kohle- oder Atomstrom aus Nachbarländern in Deutschland zuzulassen. Dies könnte den Ausstieg aus beiden Technologien langfristig zu verhindern. Die notwendigen Prüfungen der Systemstabilität entfallen, sobald ausreichend Speicherkapazität aufgebaut ist. Ein vergrößertes Marktgebiet bedeutet wie bei der Währung auch einheitliche Marktregelungen, um Schwierigkeiten wie bei der Währung zu vermeiden. Denn anders als eine Währung ist Elektrizität eine in der Realität direkt wirkende Dienstleistung.

Nächster Schritt

Das BMWi wird die Marktkopplung der Spotmärkte auch im Rahmen der Netzkodizes (siehe Kapitel 7) vorantreiben. Das umfasst auch die Prüfung neuer Methoden zur Engpassbewirtschaftung.

Mindesterzeugung und Kosten der Regelleistung senken

Die Regelleistungsmärkte müssen weiterentwickelt werden.

Regelleistung gleicht unvorhersehbare Abweichungen zwischen kommerziellem Marktergebnis sowie tatsächlicher Erzeugung und Verbrauch aus. Damit sie auch in Zukunft die Versorgung kosteneffizient und umweltverträglich sichert, müssen die Regelleistungsmärkte weiterentwickelt werden. Der Strommarkt steht in diesem Zusammenhang vor drei Herausforderungen: Erstens steigt der Regelleistungsbedarf mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien voraussichtlich an. Dies betrifft insbesondere Situationen mit hoher Einspeisung aus Wind und Sonne und geringer Last. Zweitens soll die aktuell benötigte Mindesterzeugung konventioneller Kraftwerke gesenkt werden (siehe Kapitel 3.2). Zu dieser trägt die Regelleistungsvorhaltung derzeit bei. Drittens werden Regelleistungsmärkte stärker auf europäischer Ebene harmonisiert und gekoppelt.

Erstens ist keine Herausforderung, sondern eine Mutmaßung. Dass diese zutrifft, stellt die hier Penta Markt Design publizierte Graphik auf Seite 13 in Frage. Der Strombedarf in der BRD wäre ohne Wind und PV im Dezember 2013 weniger ausgeglichen gewesen als mit. Eine entschlossene Politik zum sinnvollen Ausbau der Speicherkapazitäten (an Lastschwerpunkten, an Leistungsschwerpunkten, an Ortsnetztrafos, an Umspannwerken und in jedem Wohngebäude sowie durch Elektroladesäulen mit Speichereinheit) wird die Regelleistungen reduzieren und kann ohne viel Aufwand so gestaltet werden, dass aktive Überwachung der Netze und manuelle Gegenmaßnahmen entfallen. Elektronik kann dies alles automatisch bereit stellen.

Zweitens wird dadurch der Ausbau an generativer Erzeugung wieder begünstigt und der Abbau fossiler Kapazitäten sichergestellt.

Drittens ist eine conditio sine conditio. Es ist schlicht durch die technische Realität nicht mehr notwendig, vermeintliche Regelleistungsmärkte zu koppeln. Denn Regelleistungsmärkte existieren nur weil und solange es konventionell laufende Erzeugungsstrukturen gibt. Je mehr Speicher gebaut werden, desto weniger Regelleistungsbedarf und damit auch kein Markt mehr. Es ist dabei sehr wichtig, dafür zu sorgen, dass der einmal beschrittene Weg nicht wieder und weiter durch kurzsichtige Politik blockiert wird.

Technisch können viele Anbieter Regelleistung bereitstellen.

Neben den konventionellen Kraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken sind heute bereits teilweise Blockheizkraftwerke, Netzersatzanlagen, Großbatterien und flexible Verbraucher an den Regelleistungsmärkten aktiv. Auch fernsteuerbare Wind- und PV-Anlagen sind technisch grundsätzlich in der Lage, Regelleistung bereitzustellen.

Und genau für diese ist es wichtig, wirtschaftliche Chancengleichheit mit den Netzbetreibern herzustellen. Netze dienen neben dem Transport der räumlichen Flexibilisierung von Lasten und Leistungen. Speicher dienen dem Verhindern von Transport und der zeitlichen Flexibilisierung. Entscheidend ist, was unter dem Strich günstiger kommt und was in den vor- und nachgelagerten Bereichen noch an Zusatz- oder Folgekosten verursacht wird. Netze sind ausgereifte Technologie, Speicher brauchen noch Hilfe, um ihren Entwicklungsprozess für Großserienpreise zu bewältigen. Genau das gilt es jetzt unbedingt intensiv zu fördern.

Regelleistungsmärkte sollen Anbieter nicht diskriminieren.

Alle Anbieter, die Regelleistung zuverlässig anbieten können, sollen am Wettbewerb teilnehmen können. Alternative Anbieter sollten konventionelle Kraftwerke vor allem ersetzen können, wenn diese wegen hoher Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr zur Lastdeckung am Strommarkt benötigt werden (BDEW, BEE, VKU et al. 2013). Die Systemstabilität bleibt dabei oberstes Ziel.

Korrekt wäre es zu sagen, der Erhalt der Systemstabilität ist oberste Bedingung.

Die Bundesnetzagentur hat viele Hemmnisse bereits abgebaut.

Bereits im Jahr 2011 hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsbedingungen der Regelleistungsmärkte überarbeitet. Sie hat die Ausschreibungszeiträume von Primär- und Sekundärregelleistung verkürzt, die Mindestangebotsgröße bei allen drei Regelleistungsprodukten verkleinert und die Möglichkeiten für Blockgebote bei der Minutenreserveleistung verbessert. Diese Maßnahmen haben den Wettbewerb erhöht. Die Zahl der präqualifizierten Anbieter stieg zwischen 2007 und 2014 bei der Primärregelung von 5 auf 20, bei der Sekundärregelung von 5 auf 27 und im Minutenreserve-markt von 20 auf 38 (50Hertz et al., 2014).

Weitere Anpassungen sollen den Wettbewerb und die Flexibilität auf den Regelleistungsmärkten stärken.

So können beispielsweise Speicher, erneuerbare Energien und Verbraucher Regelleistung generell leichter über kürzere Zeiträume und mit kurzer Vorlaufzeit bereitstellen. Primärregelleistung wird bislang nur wöchentlich und jeweils für einen ganzen Tag ausgeschrieben. Die Sekundärregelleistung wird aktuell ebenfalls wöchentlich für Peak- und Off-Peak-Zeiten ausgeschrieben. Off-Peak-Zeiten sind dabei am Wochenende sogar bis zu 60 Stunden lang. Die Minutenreserve wird im Gegensatz dazu bereits arbeitstäglich in 4-Stunden-Blöcken ausgeschrieben. Die Übertragungsnetzbetreiber bestimmen den Bedarf für Sekundärregelleistung und Minutenreserve bislang quartalsweise. Sie legen auch die Präqualifikationsbedingungen fest.

Redox-Flow-Speicher sind durchaus in der Lage, als Langzeitspeicher zu fungieren, da ihre Verlustrate über ein Jahr sehr gering ist. Von daher wird sich Sekundärregelleistung über kurz oder lang erledigen. Thema ist derzeit lediglich der immer noch enorme Invest. Am Thema arbeitende Wissenschaftler und Techniker gehen aber von einem erreichbaren Kostenniveau von unter 100 €/kWh Kapazität bei praktisch unbegrenzter Zyklenzahl aus, was die Kosten pro kWh Nutzenergie marginalisiert. Wichtiger und sinnvoller als aufwändige Ausschreibungsverfahren wäre es, die Aufnahme und Abgabe von Leistungsspitzen und Lastspitzen gezielt in lokale Speicher an den Orten der Erzeugung und des Verbrauchs aufzubauen. Denn gleichzeitig mit der Entlastung der Netze von Last- und Leistungsspitzen schaffen wir damit erste Kapazitäten, je nach Art der eingesetzten Batterien für Kurz-, Mittel oder Langzeit. Auf diesem Weg eröffnen wir der generativen Stromerzeugung neues und verzichtfreies Potential zum weiteren Ausbau.

Es existieren konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Ausschreibungs- und Präqualifikationsbedingungen.

Experten und Marktakteure schlagen häufig vor, die Produktlänge und Vorlaufzeiten zu verkürzen. Insbesondere sollen Sekundärregelleistung und Minutenreserve kalendertäglich ausgeschrieben werden. Alternativ beziehungsweise zusätzlich könnte ein kurzfristiger Regelarbeitsmarkt oder ein Sekundärmarkt für die Bereitstellung von Regelleistung eingeführt werden. Die Präqualifikationsbedingungen sollten so angepasst werden, dass insbesondere Windenergieanlagen in Zukunft negative Regelleistung bereitstellen können. Experten und Marktakteure schlagen zudem vor, positive und negative Primärregelleistung separat auszuschreiben. Auch könnte in Zukunft die ausgeschriebene Menge für Regelleistung an die jeweilige Einspeisung von Wind- und Sonnenenergie angepasst werden (adaptive Bedarfsdimensionierung).

Das wäre nur die Schaffung einer zusätzlichen Bürokratie, die auch nicht besser ist, nur weil sie privatwirtschaftlich betrieben wird. Diese Bürokratie wird dann in wenigen Jahren politisch fordern, ihre Existenz zu sichern. Elektronik und Elektrotechnik können das technische in Verbindung mit Speichern alles voll automatisch regeln, Speicher nivellieren und verstetigen die Kosten und Preise und der gesamte kaufmännische Aufwand ist überflüssig.

KAPITEL 4: MARKTPREISSIGNALE FÜR ERZEUGER UND VERBRAUCHER STÄRKEN

Nächste Schritte

Das BMWi unterstützt die Harmonisierung der Regelleistungsmärkte auf europäischer Ebene im Rahmen der Netzkodizes (siehe auch Kapitel 6). Die Bundesnetzagentur überprüft die Ausschreibungsbedingungen der Regelleistungsmärkte, um den Wettbewerb zu stärken und „neue Stromverbraucher“ zu integrieren. Dabei bleibt die Systemstabilität oberstes Ziel.

Die Bundesnetzagentur überprüft zusammen mit den Übertragungsnetzbetreibern die Möglichkeit einer situationsbasierten Ausschreibung von Regelleistung in Abhängigkeit der Einspeisung von Wind- und Sonnenenergie. Zudem begleitet sie die Gespräche zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Anlagenbetreibern zur Anpassung der Präqualifikationsbedingungen.

Auch um vor allem den Übertragungsnetzbetreibern ein alternatives Betätigungsfeld zu eröffnen, ist es sinnvoll, den dreiteiligen Markt Erzeugung – Speicherung & Transport – Verbrauch zu schaffen. Wichtig dabei ist, private Speicherbetreiber nicht schlechter zu stellen.

4.2 Bilanzkreisverantwortung stärken

Das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem spielt eine zentrale Rolle für die Synchronisierung von Erzeugung und Verbrauch.

Die Bilanzkreisverantwortlichen sind verpflichtet, jederzeit einen ausgeglichenen Bilanzkreis zu führen (siehe Kapitel 1.4).

Besonders für die Bilanzkreisverantwortlichen bedeuten Batteriegroßspeicher eine enorme Erleichterung für deren Tätigkeit, da sie damit jederzeit eine kurzfristige Bezugs- oder Abnahmequelle für Strom zur Hand haben, die aus dem Markt für Speicher und Transport finanziert ist. Dadurch sind gleichzeitig die zwangsweise Abschaltung von Erzeugern oder Abnehmern und die damit verbundene Diskriminierung kein Thema mehr.

Unzureichende Anreize im Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem gefährden die Systemsicherheit.

Schätzungen gehen davon aus, dass nur 30 – 50 Prozent der Bilanzkreisverantwortlichen ihren Bilanzkreis aktiv am Intradaymarkt bewirtschaften (Energy Brainpool 2014a). In der Folge wird der Systembetrieb unsicherer, weil strukturell zu viel Regelleistung abgerufen wird. Damit besteht die Gefahr, dass die vorgehaltene Regelleistung nicht zum Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch ausreicht. Zudem wird bei unzureichender Bewirtschaftung von Bilanzkreisen relativ teure Regelenergie anstatt des relativ günstigen Stroms der Spotmärkte zum Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch genutzt.

Auch diese Frage erledigt sich durch konsequente Speicherung.

Die Bundesnetzagentur hat die Anreize zur Bilanzkreistreue bereits verbessert.

Die Ausgleichsenergiekosten für die über- oder unterdeckten Bilanzkreise wirken grundsätzlich wie eine Strafzahlung. Die Bundesnetzagentur hat das Ausgleichsenergiesystem zuletzt Ende 2012 bereits erheblich überarbeitet, um die Anreize zur Bilanzkreistreue zu erhöhen. Seitdem ist der Ausgleichsenergiepreis (reBAP) an den Börsenpreis am Intradaymarkt gekoppelt. Dies soll verhindern, dass es für
einen Bilanzkreisverantwortlichen günstiger ist, Ausgleichsenergie zu zahlen, als die entsprechenden Strommengen am Intradaymarkt zu verkaufen oder zu kaufen. Wenn mehr als 80 Prozent der in Deutschland kontrahierten Regelleistung eingesetzt wird, müssen Bilanzkreisverantwortliche zudem bei regelzonen- belastenden Bilanzkreisabweichungen ihrer Fahrpläne eine Strafe zahlen. Diese Pönale beträgt mindestens das 1,5-Fache des Intraday-Preises. Da der maximale Intraday-Preis bei 10.000 Euro/MWh liegt, kann der Ausgleichsenergiepreis somit schon heute mehr als 15.000 Euro / MWh betragen.

Allein das sollte an Batterie-Speicher im MWh-Bereich denken lassen.

Wissenschaftler empfehlen, die Anreize für Bilanzkreistreue zu prüfen und zu stärken

(vgl. Frontier et al. (2014a), r2b (2014a), Connect (2014)). Ein zentraler Aspekt ist die Höhe der Pönale für Situationen, in denen bereits ein Großteil der Regelleistung zum Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch eingesetzt wurde. Auch könnten die Regelarbeitspreise in Zukunft über ein Einheitspreisverfahren ermittelt werden. Bisher bekommen die Regelleistungsanbieter bei Abruf ihrer Leistung eine Zahlung, die von ihrem jeweiligen Angebot abhängt (Pay-As-Bid-Verfahren). Da die Ausgleichsenergiepreise auf Basis der Regelarbeitspreise berechnet werden, könnten damit auch die Anreize zur Bilanzkreistreue gestärkt werden. Zur Diskussion steht weiterhin die Modernisierung der Standardlastprofile. Über diese Profile wird die Nachfrage der Kunden geschätzt, deren Verbrauch nicht stündlich gemessen wird.

Die Modernisierung der Standardlastprofile ist längst überfällig, da sie durch ihren pauschalen Ansatz wesentliche Ursache für einen überdimensionierten Kraftwerkspark und den viel zu großzügig angesetzten Stromtrassenausbau sind. Speicher bieten den Betroffenen auch hier die Möglichkeit, zu überschaubaren Kosten vor allem Leistung aber auch Strom zu verschieben.

Nächste Schritte

Die Bundesnetzagentur wird verstärkt die Einhaltung einer aktiven und ausgeglichenen Bewirtschaftung aller Bilanzkreise durchsetzen. Sie wird die Wirkung des Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystems überwachen und es bei Bedarf anpassen. Sie wird es insbesondere auf seine Anreizwirkung hin untersuchen.

4.3 Netzentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile optimieren

Der Großhandelspreis ist nur ein Teil der Stromkosten für Endverbraucher.

Für den Stromverbrauch müssen Endverbraucher verschiedene weitere Kosten als fixe Preisbestandteile tragen. Dazu gehören unter anderem die EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe sowie die Mehrwert- und Stromsteuer. Zu den größeren Bestandteilen für die Endverbraucher gehören außerdem die Netzentgelte, die für den Transport von Strom erhoben werden. Die Struktur und Höhe dieser strombezogenen Preisbestandteile ist unterschiedlich begründet. Derzeit werden die Netzentgelte vollständig von den Stromkunden gezahlt. Stromerzeuger werden nicht an den Netzentgelten beteiligt.

Bei diesen Preisbestandteilen soll diskutiert werden, inwieweit eine flexible Reaktion von Erzeugern und Verbrauchern ermöglicht werden kann. Hierfür soll ihre Struktur auf Fehlanreize geprüft und bei Bedarf optimiert werden, wobei die bestehenden Begünstigungen erhalten bleiben.

Es soll geprüft werden, inwieweit die derzeitige Struktur der Netzentgelte und ggf. weiterer staatlich veranlasster Preisbestandteile die Signale des Großhandelsmarktes für Erzeuger und Verbraucher schwächen. Einerseits ist ein Großteil der Zahlungen für die Marktteilnehmer nicht beeinflussbar. Dies schwächt generell das Marktpreissignal, das bei Erzeugern und Verbrauchern ankommt. Anderseits kann die Struktur einiger Preisbestandteile auch direkte Fehlanreize hinsichtlich der Flexibilisierung von Erzeugern und Verbrauchern setzen. Vor diesem Hintergrund sind im Stromsektor etwa die Nutzung von Lastmanagement, Speichern und insbesondere der flexible Betrieb von regelbaren Eigenerzeugungsanlagen zu beleuchten. Zudem gilt es, die Auswirkungen auf die flexible Nutzung von Strom im Verkehrs- und Wärmesektor zu betrachten. Änderungen könnten zusätzliche Flexibilität ermöglichen:

Die direkte Vernetzung von Verbrauchern und Erzeugern im großen Stil erfordert einen ungeheuren Aufwand an Datentransportkapazität, mit dem ein entsprechend vervielfachtes Potential zum Abgreifen oder Manipulieren einhergeht. Allein schon aus Datenschutzgründen ist es deutlich einfacher zwischen die Erzeuger und die Verbraucher eine datenneutrale Schnittstelle zu setzen, mithilfe derer auch die vielen für das bisherige System notwendigen Preissignale nivelliert werden und entfallen. Das macht das Handling für Verbraucher wie Erzeuger um ein vielfaches einfacher. Zudem ist es faktisch schlicht unmöglich, alle Eventualitäten vorherzusehen, geschweige denn alle möglicherweise in einem engen Zeitrahmen auftretenden Abweichungen vom standardisierten Durchschnittsverhalten gleichzeitig auszubalancieren. Im Ergebnis würden auftretende Abweichungen dokumentiert, in die Risikovorsorge eingeplant und am Ende würde der Kraftwerkspark noch weiter aufge-bläht, als er es jetzt schon ist. Diese Vorhaltung muss wiederum von Endverbraucher bezahlt werden. Die Forderungen nach Kapazitätsmärkten deuten jetzt schon darauf hin, dass wir bereits daran sind, diese Schwelle zu beschreiten und uns einen Kraftwerkspark auf Halde zu stellen, der mit großen Aufwand ohne wirklichen Zusatznutzen unterhalten wird.

Beispiel 1: Einige Industrieunternehmen könnten durch Lastmanagement ihre Stromkosten senken.

Großverbraucher betreiben heute schon in unterschiedlichem Umfang Lastmanagement. Derzeit richten sie ihre Aufmerksamkeit jedoch überwiegend auf die Minimierung der Netzentgelte oder die Teilnahme an Regelleistungsmärkten (r2b 2014). Die Struktur der Netzentgelte verhindert heute teilweise, dass sich Lastmanagement für Industrieunternehmen lohnt. Aspekte, die im Bereich der Netzentgelte der Flexibilität entgegenstehen, umfassen:

Nicht nur. Gerade für Großverbraucher ist es interessant, die Anschlusskosten für abgerufene Leistung zu reduzieren. Um zum Beispiel 1 TWh / a in einem Stahlwerk mit einer Spitzenlast von 150 MW abzurufen oder mit durchschnittlich 110 MW, ist ein gewaltiger Unterschied. Es sei denn, der Anschlusspreis wird gesetzlich erlassen und auf alle anderen Verbraucher umgelegt. Allein deshalb sind Vergünstigungen für Netzentgelte, Anschlusspreise, EEG, Stromsteuer, Handelsabgaben etc. ein echtes Hindernis für die Steigerung der Effizienz. Gerade bei diesem Beispiel wären Konzepte zur Nutzung der Abwärme, die dem Stahlwerk dann eine Rückvergütung auf den gekauften Strom beschert, deutlich sinnvoller als die direkte Senkung der Betriebskosten aus Steuermitteln oder Verbraucherumlagen. Denn im bisherigen Modus, der mit den Vorschlägen des Grünbuchs unverändert bleibt, finanzieren wir Ineffizienz und Verschwendung.

Die Leistungskomponente bezogen auf die individuelle Jahreshöchstlast kann der Lasterhöhung bei niedriger Residuallast entgegenstehen:

Für leistungsgemessene Kunden sind die Netzentgelte in eine Arbeits- und eine Leistungskomponente aufgeteilt (§ 17 Stromnetzentgeltverordnung, StromNEV). Die Netzentgelte von Großverbrauchern mit mehr als 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr enthalten eine hohe Leistungskomponente. Das Jahresleistungsentgelt bestimmt sich über die individuelle Jahreshöchstlast (= individuelle Nachfragespitze), selbst wenn diese nur einmal im Jahr und nicht im Zeitpunkt der Spitze der systemweiten Residuallast auftritt. Dies kann eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Lasterhöhung in bestimmten Situationen verhindern: Der betroffene Verbraucher handelt gewinnmaximierend. Wenn ein zusätzlicher Verbrauch die individuelle Jahreslastspitze anhebt, steigt das Jahresleistungsentgelt. Diese Netzentgelterhöhung kann dann mögliche Kostenvorteile durch eine flexible Stromnachfrage kompensieren.

Oder aber sie ist der entscheidende Trigger für den Einsatz eines Batteriespeichers am Ort des Verbrauchs. Denn auch eine Verschiebung des Abrufzeitraums verhindert nicht das Auftreten der Lastspitze und führt auch nicht dazu, dass Leitungskapazität frei wird. Ein Batteriespeicher dagegen kann für eine selten oder gelegentlich auftretende Lastspitze in der übrigen Zeit in Ruhe mit niedrigerer Leistung aufgeladen werden. Die Lastspitze dann bei Bedarf aus der Batterie abzurufen, ist eine Sache der Leistungselektronik und nicht mehr des Netzes.

Genau das gleiche Verfahren bewährt sich seit Jahrzehnten bei der Bereitstellung von Wärmeenergie. Nur im Strombereich muss für jede mögliche Situation ein möglichst dickes Kabel verlegt werden.

Die derzeitige Ausgestaltung der Sondernetzentgelte kann Großverbraucher von Lastmanagement abhalten:

Nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV erhalten Großverbraucher mit mind. 7000 Benutzungsstunden (Quotient aus Jahresstromverbrauch und Lastspitze) pro Jahr und einem Stromverbrauch von mind. 10 Gigawattstunden im Jahr ein verringertes individuelles Netzentgelt. Dies führt zu zwei Effekten:

Erhöht ein Großverbraucher seine Last, können durch die höhere Lastspitze die Netzentgelte steigen, da die Benutzungsstunden nicht erreicht werden.

Reduziert ein Großverbraucher seine Last, verliert er gegebenenfalls seine Netzentgeltreduzierung durch Unterschreiten der notwendigen Benutzungsstundenzahl.

Und auch das ist ein Grund, warum endlich dazu übergegangen werden sollte, die Last über einen Batteriespeicher am Ort des Verbrauchs zu glätten und zu flexibilisieren. Dann ist jedes Szenario individuell und ohne Rückwirkung auf andere Teilnehmer steuerbar. Gleichzeitig entstehen dadurch überall Redundanzen und Kapazitäten, um generative Erzeugung zeitlich zu verschieben und es entstehen Stabilisierungskapazitäten für das gesamte Netz. Und das bei hoher Effizienz.

Hoch- und Niedertarife bei reduzierten Netzentgelten setzen gegenläufige Anreize zu den Spotmarktpreisen:

Bei atypischer Netznutzung sind Netzbetreiber verpflichtet, ihren Kunden reduzierte Netzentgelte anzubieten. Dies betrifft Unternehmen, deren individuelle Höchstlast zu anderen Zeiten als die Gesamthöchstlast auftritt. Die Regelung wird allgemein über Hoch- und Niedertarife (HT-NT) umgesetzt. Damit sollten Netzbedürfnisse in einer von Grundlastkraftwerken geprägten Stromversorgung abgebildet werden. Der Wandel der Stromversorgung führt jedoch dazu, dass die Zeitfenster für HT-NT-Tarife nicht mehr unbedingt mit den tatsächlichen Netzerfordernissen und den jeweiligen Spotmarktpreisen zusammenpassen.

Das trifft zu. Die Konsequenz daraus wird sein, dass es zunehmend frei floatende Tarife geben müsste. Doch genau der Aufwand, durch Demand Site Management auf unterschiedliche Preise zu reagieren, würde zu einer laufenden, dynamischen Verschiebung der Zeitfenster mit günstigeren Strompreisen führen. Damit wird der zu treibende Aufwand immer weniger rentabel. Die Lösung heißt auch hier: Batteriespeicher. Denn nichts kann so flexibel und schnell auf unterschiedliche Bedarfe reagieren. Allein daraus ergeben sich zwei Bedürfnisse und Konsequenzen:

– erstens brauchen Erzeuger verlässliche Abnehmer, generative Erzeuger darüber hinaus auch noch Abnehmer, die sich an ihrer nur kurzfristig vorhersagbaren Erzeugung orientieren können. Und diese Eigenschaften haben nur Batteriespeicher, da nur sie beliebig skalierbar sind.

– zweitens brauchen Verbraucher zuverlässig verfügbare Stromquellen, da die Möglichkeiten für Demand Site Management trotz aller Vorteile durch etliche andere Faktoren begrenzt sind. Und genau das bieten Batteriespeicher und sind dabei eben in der Lage auch auf kleinste Schwankungen flexibel zu reagieren.

Die Konsequenz ist, dass Batteriespeicher das Mittel der Wahl sind, Brennstoffzellen sind ähnlich skalierbar, nur nicht so effizient. Und das ist am Ende entscheidend. P2G ist neben der geringen Effizienz der Prozesskette doch nur wieder eine Verbrennungstechnologie, mit grober Skalierbarkeit, relativ langsamen Reaktionszeiten und lediglich CO2-neutral.

Da nun die Batterien dadurch zum intermediären Zwitter werden, indem sie die Rollen des Erzeugers und Abnehmers gleichzeitig übernehmen können, wäre es für Batteriebetreiber sinnvoll, Strom günstig einzukaufen zu versuchen und ihn hochpreisig bei großer Nachfrage wieder zu verkaufen. Dadurch würde der Markt allerdings zunehmend hochspekulativ, was sich am Ende auf die Preise für die schwächsten Teilnehmer = private Endverbraucher durchschlägt.

Deshalb sollten wir konsequent Speicherung und Transport in einem eigenen Marktsegment vereinen, indem die Kosten auf alle erzeugten kWh gleichmäßig umgelegt werden. Eine interne Kostenbewertung innerhalb dieses Segments dient dann zur Evaluierung und Implementierung des vorteilhafteren Systems. Die sinnvollste Förderung für Speicherinfrastruktur besteht in zuverlässigen Erlösen für die Bereitstellung. So wie eben auch für Netze.

Beispiel 2: Eigenerzeugungsanlagen könnten direkt auf Preissignale reagieren.

Eigenerzeugung deckt derzeit etwa zehn Prozent des Stromverbrauchs, mit steigender Tendenz (Energy Brainpool 2014b). Davon entfallen 94 Prozent des Stromverbrauchs auf Kraftwerke von Industriekunden und sechs Prozent auf Photovoltaik-Anlagen in Haushalten und Gewerbe (Energy Brainpool 2014b). Gegenwärtig richten Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen ihre Erzeugung vielfach nach dem eigenem Verbrauch aus. Der Bedarf nach Stromerzeugungskapazitäten im Gesamtsystem ist hingegen von nachgeordneter Bedeutung.

Und genau an der Stelle sind Speicher das Mittel der Wahl um die dezentralen Erzeugungsanlagen sinnvoll in das Gesamtsystem einzubinden, Redundanzen gezielt nach ökologischen Kriterien abzubauen und das System insgesamt umzustellen.

Auch der Marktpreis für Strom ist oftmals kein maßgeblicher Faktor, insbesondere wenn es sich um eine KWK-Anlage handelt, die wärmegeführt betrieben ist und Strom nur ein Nebenprodukt herstellt.

Wärmegeführte KWK-Anlagen sind allerdings nicht netzdienlich, da nicht einfach so mal regelbar. Abgesehen von der fraglichen Wirtschaftlichkeit. Die ist zwar aktuell mit niedrigen Brennstoffkosten gegeben, ihre Nutzung hängt aber zu stark genau davon ab. Gerade bei wohnwirtschaftlichen Projekten und im Falle großer Wärmebedarfe auf lange Lebensdauer hin ist Vorsicht geboten.

Durch die Art der Begünstigung kann ein Anreiz bestehen, die Stromerzeugung weitgehend unabhängig vom Bedarf im System zu optimieren. Die Betreiber der Anlagen richten die Erzeugung dann auf den eigenen Verbrauch aus, statt sich am Marktpreis zu orientieren. Selbst bei leicht negativen Börsenstrompreisen kann es für einen industriellen Eigenerzeuger günstiger sein, Strom selbst zu erzeugen, als seine Anlage herunterzufahren und Strom am Markt zu kaufen, da er für den eingekauften Strom Netzentgelte und staatlich verursachte Preisbestandteile entrichten müsste. Die Frage ist, wie die Eigenerzeugung und der Strommarkt insgesamt besser aufeinander abgestimmt werden können.

Diese Frage ist nun bereits mehrfach beantwortet worden: Durch Speicher am Ort des Verbrauchs. Da sich solche Speicher auf Grund der relativ hohen Investition nur langsam rechnen, empfiehlt es sich, im ersten Schritt eine ausreichend große Leistungselektronik für den gesamten abzufangenden Bedarf zu installieren und den zugehörigen Speicher so klein wie möglich auszulegen. Für ein Mittagspeak von z. B. 350 KW bei 120 KW Normallast sollte dann die Elektronik z. B. 400 KW Lieferleistung abfahren können, während 150 KWh Speicherkapazität angeschlossen werden und mit max. 120 KW geladen wird. Stellt es sich später als wirtschaftlich heraus, so kann der Betreiber den Speicher dann eben nach Bedarf vergrößern.

An der Stelle sei darauf hingewiesen: Die Rentabilität von Speichern an der Aufnahme und Abgabe von generativem Überschussstrom festzumachen, wird ihren Fähigkeiten nicht gerecht. Schließlich werden auch Netzbetreiber nicht an Hand der tatsächlich transportierten Strommengen vergütet, sondern haben garantierte Mindesterträge.

Beispiel 3: Perspektivisch könnten die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr stärker gekoppelt werden.

Im zukünftigen Energiesystem wird der Energieverbrauch im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor viel stärker als heute technisch und ökonomisch gekoppelt sein. Zusätzlicher Stromverbrauch im Wärme- und Transportsektor erleichtert die Integration von Wind- und Solarstrom bei hoher Stromproduktion. Er erhöht den bisher geringen Anteil erneuerbarer Energien im Wärme- und Verkehrssektor und kann gleichzeitig den Strompreis bei geringer Residuallast stabilisieren. Neue zuschaltbare Verbraucher sollten den Strom möglichst effizient nutzen und die residuale Höchstlast am Strommarkt nicht erhöhen. Als zuschaltbare Verbraucher eignen sich daher beispielsweise Wärmepumpen und bivalente Elektroheizer, die mit einem zweiten Heizsystem wie beispielsweise einem Erdgaskessel kombiniert sind. Diese können ihren Betrieb flexibel an die Preissignale des Strommarktes anpassen. Im Vergleich zu den genannten Technologien reagieren monovalente Nachtspeicherheizungen derzeit häufig noch inflexibel. Tatsächlich können sie im Winter tagsüber Strom zur Zeit der Höchstlast verbrauchen und damit den Kraftwerksbedarf und die fossile Stromerzeugung erhöhen (IZES 2013). Eine Kopplung der Sektoren wird bisher doppelt gehemmt: Zum einen ist Strom durchschnittlich höher belastet als Heizöl oder Erdgas, zum anderen schwächen die genannten Preisbestandteile die Marktpreissignale ab.

Bevor generativer Strom aus Überschussgründen per Elektroheizer buchstäblich verheizt wird, stellt sich die Frage, ob das für die Infrastruktur notwendige Geld dafür nicht in einem Batteriespeicher besser aufgehoben ist, der das Hausnetz galvanisch vom öffentlichen Netz trennt. Auch wenn der Strom dann als Wärme in einem Pufferspeicher aufbewahrt wird, wäre er mit einer Wärmepumpe deutlich besser genutzt. Denn privater oder auch gewerblicher Stromverbrauch und die zugehörigen Lastkurven sind Teil der Privatsphäre und des Datenschutzes. Dazu kommt, dass alle möglichen Geräte neu angeschafft und Smart-gridfähig werden müssen. Darüberhinaus alle entsprechenden Geräte damit Funkdaten senden und empfangen und dadurch manipulierbar sind.

Gerade an der Stelle zeigen sich Batteriespeicher mit ihren besten Eigenschaften: Sie sind technisch von der Erzeugerseite her gesehen Verbraucher. Nur geben sie den größten Teil des Stroms bei Bedarf wieder zurück. Sie können auch unregelmäßige Erzeugung spielend aufnehmen. Sie dienen als Trennstelle vom öffentlichen Netz zum privaten dem Datenschutz, da keine Leistungsdaten an Netzbetreiber übermittelt werden. Daten, die nicht übermittelt werden, können nicht abgegriffen werden. Geräte hinter der „galvanischen Firewall“ nicht manipuliert werden.

Hier eröffnet sich bei der notwendigen Koppelung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität die Möglichkeit, auch die Elektromobilität sinnvoll zu fördern. Statt rein nur die Fahrzeuge zu fördern, wie in Norwegen, Niederlande, Frankreich, Kalifornien und jetzt auch in Florida Florida fördert Emobility bietet sich hier an, den Käufern reiner Elektrofahrzeuge je Fahrzeug einen einmaligen Zuschuss von z. B. 10.000 Euro für die Errichtung einer Ladesäule mit Batteriespeicher zu bezahlen. Dieser Zuschuss darf sowohl für eine eigene Säule vor der Haustür oder für eine Ladesäule an einem anderen Ort (Parkhaus, Einkaufscenter, etc.), als auch als Beteiligung verwendet werden. Bedingung sind öffentliche Nutzbarkeit, mindestens 30 kWh Batteriekapazität, mindestens zwei genormte Anschlüsse pro Zuschuss (Mennekes, ChadDemo, CCS). Reichweite des Fahrzeugs mindestens 100 km. Dadurch würde die Elektromobilität enorm gefördert und gleichzeitig mit einem Zuschuss auch die Systemstabilität und die Regelleistungen erhöht.

Mögliche Ansätze zur Optimierung der Struktur der Netzentgelte und staatlich verursachten Preisbestandteile – unter Beibehaltung bestehender Begünstigungen – umfassen:

1. Sonderregelungen optimieren: Sonderregelungen bei Netzentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen werden bei-behalten. Das BMWi prüft, inwiefern und inwieweit diese Sonderre-gelungen optimiert werden können, damit die Begünstigten flexibel auf das Preissignal reagieren können, ohne dabei die bestehenden Begünstigungen zu verlieren.

Die adressierten Sonderregelungen finden derzeit ihre Begründung allesamt in dem Argument „Erhalt von Arbeitsplätzen“ und „Wett-bewerbsfähigkeit der deutschen Industrie“. Mindestens ein volkswirtschaftlicher Kosten-Nutzenvergleich ist notwendig, wenn schon die komplette Abschaffung aller Förderregeln und eine mindestens ebenso zielorientiert an den Zielen der Energiewende und am ökologischen Nutzen ausgerichtete Neuordnung nicht durchsetzbar scheint.

Die Fördersummen gehören in Höhe der Lohnkosten gedeckelt. Es ist volkswirtschaftlich unsinnig, dass ein Unternehmen mehr Vergünstigungen erhält, als es Lohnkosten hat. Denn damit ist der volkswirtschaftliche Nutzwert des Unternehmens negativ.

Sinnvoll ist dagegen, die betroffenen Unternehmen mit den Erträgen aus der Differenz zwischen Erzeugermarkt und Verbrauchermarkt auf Effizienz und Energierecycling (intensive Abwärmenutzung) zu trimmen. Mit den Geldern sind kalte Nahwärmenetze und Latentwärmespeicher zu bauen, um Wohngebäude künftig mit kalter Nahwärme und Wärmepumpen effizient zu beheizen, statt für die Wärme weiter fossile Brennstoffe zu importieren oder mit enormen finanziellen Aufwand Tiefengeothermie und teure, hoch gedämmte heiße Nahwärmenetze zu schaffen.

2. Leistungspreise stärken (kW statt kWh belasten):

Netzentgelte und staatlich verursachte Preisbestandteile könnten, wo sinnvoll und möglich, stärker auf Basis von Leistung (kW) an stelle von Arbeit (kWh) erhoben werden. Die Leistung kann am Netzanschluss oder an der individuellen Jahreshöchstlast gemessen werden. Wenn sich die Preise an der Größe des Netzanschlusses orientieren, müssten Verbraucher keine höheren Entgelte fürchten, wenn sie kurzzeitig ihre Nachfrage erhöhen.

Ein Ansatz der sich durch Batterien erledigt, so lange Verbrennungstechnologien im Spiel sind. Allerdings sind Leistungspreise das bestimmende Merkmal alle generativen Erzeuger und der allermeisten Verbraucher. Sie bestimmen durch den einmaligen Invest in eine PV-Anlage, ein Windrad, eine Batterie oder ein Elektroauto und die Lebensdauer des Geräts den Preis völlig unabhängig von der Nutzung. Konsequent eröffnen sie den Weg zur simplen Wahrheit, dass Energie nicht verbraucht werden kann und daher wirtschaftlich gesehen kostenlos sein müsste. Während für die Infrastruktur zu Ihrer Bereitstellung sehr wohl bestimmte Kosten aufgerufen werden können, die aber monatlich gleich bleibend sind. Von dem Ansatz ausgehend, sollte Strom nichts kosten außer einer Nutzungsgebühr für den Anschluss. Das würde auch die Abrechnung vereinfachen.

3. Dynamisierung (Aufschläge prozentual statt fix ausgestalten):

Bisher sind die Aufschläge auf Arbeit (kWh) als fixe Tarife festge- legt. Prozentuale Aufschläge auf Arbeit könnten, dort wo es recht- lich zulässig ist, Marktsignale verstärken. Beispielsweise könnte eine Dynamisierung der EEG-Umlage ein Ansatz sein, um Lastmanagementpotentiale zu heben, Eigenverbrauch systemdienlicher auszugestalten und die Sektorkopplung zu erleichtern (Ecofys / RAP 2014). Vor- und Nachteile solcher Ansätze sind zu prüfen.

Das ist in einem „Markt“ mit einer Regelungsdichte von über 75 % der Kosten und definitiver Überlebensabhängigkeit der zentralen Akteure nur schwer vorstellbar. Faktisch wäre es intelligent und konsequent, die Vergütung für jeden Erzeuger auf die gleiche rechtliche Grundlage zu stellen: Aufwandsgerechte Vergütung für jede produzierte und verkaufte kWh. Mit Abschlagszahlung auf Grund Prognose und Abrechnung nach dem Produktionsjahr, so wie für EE-Anlagen. Das EEG kann dann für Neuanlagen weg. Direkter Handel entfällt. Überschusserträge werden dadurch dem gesamten System zur Verfügung gestellt und Spekulationen samt gezielten Manipulationen verhindert.

Die einzelnen gekauften Kontingente werden dann am Markt je nach Erzeugungsart zu Stromgestehungskosten nach Vollkostenrechnung einer Neuanlage mit einer nach PE-Faktor und CO2-Emission gewichteten Energiesteuer sowie einer Infrastrukturabgabe für Speicher und Netze beaufschlagt und an die Verbraucherversorger abgegeben. Dort kommt dann nur noch die Mehrwertsteuer oben drauf. Alle Erzeugungsarten nehmen dadurch gleichberechtigt unter Berücksichtigung ihrer Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit am Markt teil. Der Markt kauft dann so lange zum günstigsten Preis, bis die generativ erzeugten Strommengen verkauft sind, danach kommen die weiteren Erzeugungsarten, und die schlechtesten sortieren sich von selbst aus.

Dazwischen liegt das Marktsegment für Speicher und Netze, die ebenfalls unter gleichberechtigten Bedingungen vergütet werden. Jeder Betreiber eines Speichers erhält in jedem Fall eine Vergütung, die dem vermiedenen Netzentgelt bzw. der vermiedenen Gebühr für die Anschlussleistung entspricht.

Nächste Schritte

Das BMWi wird die Struktur der Netzentgelte überprüfen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickeln, um ein flexibles Verhalten von Ver- brauchern attraktiver zu machen. Unter anderem sollen folgende Schritte geprüft werden:

– Öffnung der Sondernetzentgelte für mehr Lastflexibilität
– Prüfung des Arbeits- und Leistungspreissystems nach § 17 StromNEV
– Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender HT-NT-Zeitfenster
– Ein sicherer und verlässlicher Netzbetrieb bleibt bei diesen Prüfungen handlungsleitend und bildet den äußeren Rahmen für jede Optimierung.

Nur sinnvoll, falls das aufgeblasene, komplizierte Modell, besser der Dschungel, der derzeit den „Markt“ beherrscht bestehen bleibt.

Das BMWi diskutiert ein langfristiges Zielmodell für die Struktur der Netzentgelte und einige staatlich verursachte Preisbestandteile, um eine effiziente Flexibilisierung von Erzeugern und Nachfragern über die Sektoren Strom, Wärme, Verkehr verstärkt zu ermöglichen. Dieses Zielmodell soll Orientierung bei einzelnen Reformschritten bieten und die langfristige Konsistenz gewährleisten.
Das BMWi überprüft das System der Netzentgelte daraufhin, ob es den Anforderungen der Energiewende gerecht wird und eine faire Lastverteilung bei der Finanzierung der Netzinfrastruktur gewährleistet.

Mit dem nun mehrfach skizzierten Modell eines dreigeteilten Marktes ist all das bei deutlich geringerem Bürokratieaufwand erreicht.

Kapitel 5: Stromnetze ausbauen und optimieren

Die Netze müssen auf Übertragungs- und Verteilernetzebene ausgebaut werden.

Den Ausbau der Übertragungsnetze plant der Gesetzgeber vorausschauend mit Hilfe von Szenariorahmen, Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplanung. Diese ergänzen die im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) aus dem Jahr 2009 als vordringlich definierten
Vorhaben. Ebenso wichtig wie der Ausbau der Übertragungsnetze ist der Ausbau der Verteilernetze. Auch auf den unteren Netzebenen sind die Rahmenbedingungen an die zukünftigen Herausforderungen anzupassen. An die Verteilernetze sind neben den meisten Verbrauchern auch 98 Prozent der Erzeugungsanlagen für Strom aus erneuerbaren Energien sowie viele kleinere konventionelle Anlagen angeschlossen.

Dieses Vorhaben des Gesetzgebers steht und fällt mit der Ausgangsposition. Und die ist fragwürdig:

1. Die Szenariorahmen gehen von der weitgehenden Beibehaltung der derzeitigen Erzeugerstruktur aus. Diese Annahme führt zu der Annahme, dass es auch in Zukunft darum gehen wird, Kraftwerkskapazitäten zu verteilen. Eine Ebene abstrakter geht es um die Verteilung verfügbarer Leistung zu definierten Zeitpunkten. Und hier wird es klar: Batteriespeicher, Pumpspeicher, Brennstoffzellen, kleine KWK und spezielle Speicheranwendungen wie Schwungmassenspeicher stellen Leistungen deutlich flexibler und auf den Punkt bereit. In Verbindung mit generativen Erzeugern sind speziell Batteriespeicher bereits jetzt die volkswirtschaftlich kostengünstigere Variante der Strombereitstellung. Auch Brennstoffzellen sind preislich nicht weit entfernt, dort mitzuhalten.

Auf der anderen Seite beginnen etliche Stromnutzer bereits ihren Strombezug auf die Verfügbarkeit von Strom einzustellen. Auch wenn smart-grids im Bereich der Kleinverbraucher eher nicht überzeugend sind, so werden sie bei mittleren und größeren Verbrauchern ganz wesentlich zu einer graduellen Anpassung des Stromverbrauchs an die Erzeugung führen. Oder die Unternehmen rüsten sich mit Batterien und kleinen KWK aus. Beide Entwicklungen führen zur Auflösung der Struktur aus zentralen Großverbrauchern.

2. Beruhen die Berechnungen der Szenariorahmen auf statistischen Werten wie Standardlastprofilen, deren Überarbeitung sogar in diesem Grünbuch gefordert wird. Beschlussfassung auf Basis von Zahlen, denen die beschließenden nicht vertrauen sollten? Es liegen keinerlei belastbare Messwerte auf Basis einer breiten Erhebung vor. An der Stelle liegt auch der einzig sinnvolle Nutzen so genanter intelligenter Zähler: Der Übermittlung realer Lastprofile (natürlich ohne konkrete Rückverfolgbarkeit, wessen Lastprofil es ist) und laufende dynamische Hochrechnung der Lastabrufe als Planungsinstrument.

Unter dem Strich bedeutet das, dass der Plan der Bundesregierung auf den Kopf gestellt werden muss: Ein Netzausbau kann nur sinnvoll beim Verteilnetz und auf der Mittelspannungsebene beginnen. Dort muss bei den Gebäudeanschlüssen eine Speicherinfrastruktur – vorzugsweise Li-Ion oder ähnliche Technologie, Leistung 2 TW (ergibt sich technisch automatisch), Kapazität: ca. 2 TWh – installiert werden, die die Stromproduktion kleiner dezentraler Anlagen auffängt und zeitversetzt vor Ort nutzbar macht. Das Verteilnetz selbst ist dort, wo es noch Dachanschlüsse aufweist und wo die Leitungen zu schwach für z. B. Schnellladesäulen der Elektromo-bilität ausgelegt sind, durch Erdverlegung aufzurüsten, bei der Gelegenheit ist es angezeigt, schnelles Internet, Leitungen und Anschlüsse für kalte Nahwärmenetze und ggf. Gasanschlüsse zu verlegen.

Die Ortsnetztrafos sind im Zuge dessen mit Batteriespeichern aufzurüsten, um ggf. Lastschwankungen nach beiden Seiten hin auszugleichen, Regelleistung zu liefern und weiteren Strombedarf zur Überbrückung von Zeiten schwacher generativer Erzeugung auszugleichen. Technik: Kombination aus Lio-Ion oder NaS mit Redox Flow, Leistung: 600 GW, Kapazität: ca. 6 TWh

Dann erst sollten die Hochspannungsebene und die Höchstspannungsebene folgen und mit Speichern ausgerüstet werden, die in der Größenordnung ihrer Transportleistung Strom aufnehmen und nach und nach für 21 Tage ausgebaut werden. Auf dieser Netzebene bedarf es insgesamt eines Minimums von ca. 24 TWh.

Die so genannte Überbrückungszeit des Fehlens generativer Energie liegt aktuell bei ca. einem Drittel des Jahresbedarfs. Also ca. 200 TWh. Da dieser Bedarf jedoch nie an einem Stück auftritt, sondern maximal auf drei Wochen am Stück beziffert wird, werden dafür bei mittlerer Tageslast von 60 GW ca. 31,2 TWh benötigt.

Bei diesem Bedarf unberücksichtigt sind noch die Kapazitäten der Elektromobilität, da der Erfolg dieser Technologie derzeit auch noch nicht abwägbar ist. Ein elektrischer Fuhrpark von 80 % der PKW brächte langfristig eine Kapazität von ca. 760 Gwh, bei 20 kWh pro Fahrzeug. Elektromobilität und Wärmepumpe werden über den Mehrverbrauch an Strom kaum den Speicherbedarf erhöhen, da sie relativ flexibel einsetzbar sind.

Es ist wirtschaftlich sinnvoll, die Netze nicht für die „letzte erzeugte Kilowattstunde“ auszubauen.

Werden geringfügige Netzengpässe zugelassen, d. h. Netzbelastungsspitzen durch Erzeugungsmanagement gekappt, kann dies zusätzlich zu der Ergreifung unterschiedlicher Netzoptimierungsmaßnahmen (siehe unten) den erforderlichen Netzausbau reduzieren. Es soll deshalb zulässig sein, bei der Netzplanung auf Verteiler- und Übertragungsnetzebene eine Spitzenkappung von maximal drei Prozent der von Windkraft- und Photovoltaikanlagen erzeugbaren Jahresenergie zu berücksichtigen. Dabei soll an einer vollständigen Kompensation aller Anlagenbetreiber festgehalten werden. Bei der Netzausbauplanung des Übertragungsnetzes soll mindestens die in den Verteilernetzplanungen unterstellte Begrenzung von Einspeisespitzen zu Grunde gelegt werden. Für die netzbetriebliche Umsetzung müssen das Erzeugungsmanagement weiterentwickelt und die Konzepte für Verteiler- und Übertragungsnetze aufeinander abgestimmt werden.

Ein wesentliches Element des Managements von Erzeugungsspitzen sind Batterien, nur wurde das bisher in der Diskussion nie thematisiert. Das Thema Abregeln von PV und Wind ist damit keine sinnvolle Option mehr. Speicher werden so oder so gebraucht, sie können die Erzeugungsspitzen locker aufnehmen und zu Nutzen bringen, statt sie wegzuwerfen. Die Zulassung von drei Prozent Toleranz für PV und Wind ist dann obsolet. Allein dadurch und zusätzlich durch die zeitliche Verschiebung der Verfügbarkeit von Strom reduzieren die Speicher den Netzausbaubedarf deutlich.

Auf der Verteilernetzebene kann sich der Einsatz innovativer Betriebsmittel lohnen.

Spannungsprobleme sind der Hauptgrund für Netzausbaubedarf in der Niederspannungsebene. Neue Netztechnologien wie regelbare Ortsnetztransformatoren können den Umfang zusätzlich nötiger Leitungen in vielen Fällen reduzieren oder diese konventionellen Ausbaumaßnahmen vermeiden. Die „Regelbarkeit“ von Ortsnetzstationen ist mit zusätzlichen Investitionen verbunden. Diese sind jedoch häufig wirtschaftlicher als Investitionen in den rein konventionellen Netzausbau (BMWi 2014).

Investitionen in die Aufrüstung von Ortsnetztrafos (ONT) sind definitiv wirtschaftlicher als der Ausbau der jeweiligen Ebene. Allerdings nur, wenn sie konsequent durch die Erweiterung eines Trafos oder eines Umspannwerks um einen Batteriespeicher erfolgen. Die multiplen Leistungsmerkmale und systemischen Eigenschaften eines Batteriepeichers vervielfachen zusammen mit den deutlich niedrigeren Kosten so eines Systems gegenüber einem reinen „Regelbaren Ortsnetztrafos (RONT)“ den Nutzen außerordentlich. Der wichtigste Schlüssel bei der Technologie liegt allerdings in der Auswahl des Herstellers.

5.1 Stromnetze ausbauen

Der Netzausbau ist für einen kosteneffizienten und umweltverträglichen Einsatz der Erzeuger und Verbraucher erforderlich.

Gut ausgebaute Netze ermöglichen einen kosteneffizienten Strombezug in Deutschland und im Binnenmarkt. Überregionaler Stromaustausch gleicht die Schwankungen von Wind, Sonne und Nachfrage aus. Deutschland- und europaweite Ausgleichseffekte reduzieren die zeitgleich auftretende maximale Residuallast und erhöhen die minimale Residuallast im Vergleich zu der Summe der Maximal- und Minimalwerte in den einzelnen Regionen. Der überregionale Stromtransport hat kostensenkende Effekte:

1. Die Anlagen mit den geringsten Einsatzkosten werden überregional genutzt. Dadurch sinken die variablen Kosten des Gesamtsystems.

Dafür gehen die Fixkosten hoch, was aber egal zu sein scheint, weil diese ja sowieso nur von denen getragen werden, die sich dem System nicht so einfach entziehen können. Diese Betrachtung greift deutlich zu kurz, denn die variablen Kosten für Strom sind volks- wirtschaftlich nicht entscheidend. Sie laufen durch bis zum Endverbraucher, belasten die Systemteilnehmer zwischen Förderung der Ressource und Endverkauf des Stroms nicht und bedeuten nichts anderes als messbare Vernichtung von Ressourcen.

Es ist schon fast zynisch, dass die meisten Betrachter aus der Gemeinde der Wirtschaftsfachleute die Fixkosten durch Subventionen ersetzt sehen wollen und den Preis für Energie rein durch die variablen Kosten darstellen wollen. Das sind Renditefachleute, aber keine Wirtschaftsfachleute.

Die kostensenkenden Effekte treten gerade mal für die intermediären Nutzer des auf diese Art verbilligten Stroms aus. Doch die Bürger bezahlen die Fehlbeträge entweder direkt über Steuern oder geben diese Kosten letztlich als geraubte Ressourcen, Schulden und hinterlassene Umweltfolgen den nächsten Generationen auf.

2. Der Gesamtbedarf für Erzeugungskapazität, Lastmanagement und Speicher sinkt. Dies beschränkt auch die Investitions- und Instandhaltungskosten des Gesamtsystems. Im Vergleich zu den Einsparmöglichkeiten sind die Kosten für Netzausbau deutlich geringer.

Das Lastmanagement sinkt für die relevanten Verbraucher kein Stück, denn für das Managen der Lasten ist es egal, woher der Strom kommt. Im Gegenteil, diese werden höchstens durch den Wunsch nach Verfügbarkeit billigeren Stroms aus einer bestimmten Region mit besonders günstigen Erzeugungsbedingungen nur noch mehr Netzausbau provozieren, um den billigeren Strom auch in jedem Fall zu bekommen. Das derzeitige Preisregime jedoch sichert den Investoren in Netze Rendite und garantierten Ertrag. Den Betreibern von Speichern jedoch wird dieser Vorteil nicht gewährt. Konsequenterweise beurteilen die meisten Politiker in Unkenntnis der Zusammenhänge die Wirtschaftlichkeit rein über die Verwertung von generativem Überschussstrom. Was aber falsch ist, denn der systemdienliche Ansatz der Speicher und deren Beitrag zur Begrenzung des Netzausbaus wird dadurch ausgeblendet.

Nicht bedacht sind die sozialen Kosten, die ein maßloser Netzausbau bei den betroffenen Bewohnern verursachen wird. Ganz abgesehen von den Kosten zur Beseitigung der zu erwartenden Widerstände. Stromtrassen und Stromautobahnen sind komplett als erdgebundene Leitungen auf bundeseigenen Grundstücken zu führen. Nicht mehr querfeldein und den Himmel vernetzend. Existierende Leitungen gehören zu ihrem Lebensende auf öffentlichem Grund erdverlegt ersetzt.

Zunehmend dezentrale Stromerzeugung und gut ausgebaute Netze ergänzen sich.

Strom aus Wind und Sonne wird hauptsächlich dezentral und teilweise lastfern erzeugt. Um ausreichend Standorte erschließen und die Ausgleichseffekte nutzen zu können, ist eine gute nationale und europäische Vernetzung erforderlich. Weitgehend autarke dezentrale Systeme sind sehr viel teurer und nicht in der Lage, Verbrauchszentren wie Ballungsräume oder die energieintensive Industrie zu versorgen. Gleichzeitig ist auch beim Netzausbau auf Kosteneffizienz zu achten. Neben der Stärkung der Marktpreissignale für Erzeuger und Verbraucher sind vor allem Netzausbau (5.1) und Netzbetrieb (5.2 und 5.3) zentral für den sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Einsatz flexibler Erzeuger und Verbraucher.

Strom aus Sonne kann flächendeckend erzeugt werden, ganz besonders in Ballungsräumen. Entscheidend sind rechtliche Rahmenbedingungen, die Verhinderern nicht auch noch den Weg ebnen. So darf es nicht sein, das Gemeindräte durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne Solarparks oder gar Dachanlagen mutwillig verhindern, schon gar nicht auf Flächen, die ansonsten brachliegen. Kein Gemeinderat würde es wagen, den Einsatz von Verbrennungsheizungen in einem Neubaugebiet zu untersagen. Desgleichen ist es notwendig, dass bei Neubauten und Sanierungen die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik oder andere Energiegewinnung, wenn schon nicht vorgeschrieben, dann aber zumindest die Nichtnutzung negativ sanktioniert wird. Zum Beispiel durch Erhebung der Energiesteuer auf nicht erzeugten generativen Strom.

Zudem sind speziell in Ballungsräumen etliche versiegelte Flächen energetisch ungenutzt. Es gibt zum Beispiel keinen Grund, Bahnanlagen nicht mit PV zu überdachen, dafür aber viele Gründe, genau das zu tun.

Die Aussage „Weitgehend autarke dezentrale Systeme sind sehr viel teurer und nicht in der Lage, Verbrauchszentren wie Ballungsräume oder die energieintensive Industrie zu versorgen“ ist als Mythos zu bewerten und kaum belegbar. Gegebenenfalls mag es sein, dass einige Ballungsräume sich aus naheliegenden Regionen zusätzlich versorgen müssen. Dennoch ist der europaweite Ansatz mehr Wunschdenken für Investorenrenditen und hypothetisches Geschäftsmodell als tatsächlich notwendig. Erst sollten alle lokalen, regionalen und heimischen Potentiale ausgeschöpft sein, zumindest alle rechtlichen Hürden zur Ausschöpfung beseitigt werden, bevor die Endverbraucher in die Pflicht genommen werden, Investoren ihre Geschäftsmodelle zur weiteren Verwertung fossiler Ressourcen zu finanzieren. Denn der Netzausbau verlängert nachweislich am Beispiel Süd-Link und Süd-Ost-Trasse die Laufzeiten von Kohlekraftwerken, während der Ausbau generativer Stromerzeugung massiv ausgebremst wurde. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass neue Märkte für deutschen Braunkohlestrom auch in Südeuropa nicht selbstverständlich entstehen.

Auch bei Windkraft ist der technische Entwicklungsstand inzwischen so weit, dass Windräder die doppelte Zahl an Nutzungsstunden auch in windarmen Gegenden laufen können, wenn auch bei halber Leistung, das Entscheidende ist aber, dass die Verfügbarkeit von Strom dadurch verstetigt wird. Nicht der Netzausbau hilft den so genannten Erneuerbaren, sondern speziell diese machen ihn weniger notwendig. Und nicht die Speicher sind auf lange Sicht die teure Lösung, sondern sie eröffnen erst den Weg zum Verzicht auf Stromtrassen. Stromtrassen entspringen einer alten Denkweise. Ihr Bedarf steht und fällt mit der Existenz großer, zentraler Erzeuger.

28 KAPITEL 5: STROMNETZE AUSBAUEN UND OPTIMIEREN

Nächste Schritte

Die als erforderlich identifizierten und vom Gesetzgeber bestätigten Netzausbauvorhaben einschließlich Ausbau der Grenzkuppelstellen mit vorrangigem Bedarf (Energieleitungsausbaugesetz, Bundesbe- darfsplangesetz) werden realisiert.

Die Grenzkuppelstellen sind sinnvoll, der Netzausbaubedarf aber gehört auf den Prüfstand und muss von den regionalen gErzeuungspotentialen und real gemessenen Lastgängen aus Bottom-Up aufwärts neu erarbeitet werden. Dadurch entsteht eine Streichliste an Erzeugungskapazitäten, die das Laufzeitende der atomaren und der fossilen Kraftwerke sicherstellt. Parallel dazu ist eine integrierte Speicherstruktur aufzubauen, die dem lokalen Verbrauch, der Elektromobilität und der Umstellung der Wärmeerzeugung auf Wärmepumpen entgegenkommt.

Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur überprüfen regelmäßig den Netzausbaubedarf auf Übertragungsnetzebene (NEP 2014, NEP 2015 usw.).

Die Übertragungsnetzbetreiber sind als wirtschaftlich am Ausbau interessierte leider kein geeigneter Partner. Es sei denn, zur Kompensation werden gleich gute Rahmenbedingungen für den Bau von Speichern eingerichtet.

Grenzkuppelstellen und Leitungen mit überregionaler Bedeutung werden auf Grundlage des Ten-Year-Network-Development-Plans (TYNDP) 2014 der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) und im Rahmen einer Realisierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse weiter ausgebaut.

Soweit das einem Bedarf auf real gemessener Grundlage mit angemessen klein gehaltenen Zuschlägen entspricht, ist das tragbar. Generell aber sind 10-Jahresplanungen in einem sich derart rasant entwickelnden technischen Umfeld wie bei der Entwicklung von Speichern aller Art, der generativen Erzeugungstechnologie und der energetischen Migration von fossiler Verbrennung bis hin zum vermehrten Einsatz von Elektrizität verfehlt. Die sich innerhalb der nächsten fünf Jahre einstellenden Preisniveaus für Batterien und PV-Technik haben mehr als ausreichend Potential, den Stromferntransport so weit zu senken, dass der Bedarf aus Verbraucherperspektive daran sogar sinkt.

Das BMWi entwickelt die Rahmenbedingungen zur Modernisierung der Verteilernetze im Jahr 2015 weiter. Insbesondere prüft das Ministerium eine Verbesserung der Investitionsbedingungen auf Grundlage des Evaluierungsberichts der Bundesnetzagentur zur Anreizregulierung und der Ergebnisse der Netzplattform-Studie „Moderne Verteilernetze für Deutschland“ (u. a. Novelle ARegV und VO-Paket „Intelligente Netze“).

An der Stelle verbirgt sich jede Menge konjunkturell bedeutsames und für den ländlichen Raum sinnvolles Potential auf den beiden unteren Netzebenen. Die Verlegung aller Leitungen in verstärkter Form unter die Erde eröffnet weitere Potentiale zum Umbau der Energieversorgung und für Wachstum.

Das BMWi konkretisiert das Konzept zur Berücksichtigung der Spitzenkappung von maximal drei Prozent der von Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen erzeugbaren Jahresenergie („letzte kWh“) bei Netzbetrieb und Netzplanung auf Verteiler und Übertragungsnetzebene.

Ist nicht notwendig, falls ein integriertes, faires Marktsegment für Speichern und Transport geschaffen wird. Faktisch existiert ja bereits ein zweifacher Markt, bei dem Erzeugung und Verbrauch noch direkt gekoppelt sind. Und diese Struktur erzeugt viel Bürokratie auch auf privatwirtschaftlicher Ebene. Während sie die notwendige Umstrukturierung der Erzeugung ausbremst und die Lebenserwartung überholter Konzepte verlängert.

Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Rahmenbedingungen der Regulierung angepasst werden müssen, damit effiziente Investitionen in regelbare Ortsnetzstationen für Netzbetreiber wirtschaftlich attraktiver werden.

5.2 Netze sicher betreiben – Redispatch ermöglicht einen sicheren Netzbetrieb bei Netzengpässen

Gegenwärtig bestehen in Deutschland Netzengpässe.

Ein großer Teil der Lastzentren befindet sich im Süden und Westen Deutschlands. Zudem exportiert Deutschland häufig marktgetrieben in die südlichen Nachbarländer. Als Folge des Kernenergieausstiegs werden in Süddeutschland Kernkraftwerke stillgelegt, während neue Windkraftanlagen überwiegend im Norden und Osten Deutschlands entstehen. Zudem werden voraussichtlich weitere fossile Kraftwerke in Süddeutschland stillgelegt. Dies erhöht in zahlreichen Stunden den Transportbedarf von Norden nach Süden. Weil der im EnLAG 2009 (Startnetz) als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich identifizierte Netzausbau sich um einige Jahre verzögert, werden die Netzengpässe in den nächsten Jahren noch zunehmen.

Von diesen Prämissen ausgehend bedeutet die Stilllegung der Kernkraftwerke in Bayern und in Süddeutschland zunächst Mal, dass weniger Strom in südliche Nachbarländer exportiert wird. In wie weit daraus ein Ersatzbedarf durch Strom aus Ostdeutschland oder Norddeutschland entsteht, wäre erst mal an Hand echter Daten zu veranschaulichen. Selbst wenn tatsächlich ein Defizit existieren sollte, das nicht durch bestehende Anlagen gedeckt werden kann, ist die Frage berechtigt, in wie weit Windräder in Ost- oder Norddeutschland zum jeweils fraglichen Zeitpunkt auch genug Wind produzieren um zusätzlich Strom nach Bayern und Süddeutschland liefern zu können. Doch noch vor allem steht jedoch die Prüfung, welche Potentiale an generativer Erzeugung in Bayern und Süddeutschland noch unerschlossen sind, um diese Bedarfe mit heimischer Erzeugung zu decken. Da im Zuge des Ausbaus der Elektromobilität, zur Netzstabilisierung, zur Last- und Leistungsspitzenkappung und für zeitliche Lastverschiebung sowieso Batteriespeicher gebaut werden müssen, sollten diese Defizite zunächst lokal gedeckt werden. Auch bestehende fossile Kraftwerke sollten dafür zum Einsatz kommen, falls tatsächlich Engpässe entstehen.

Schließlich gilt es zu Bedenken: 6 ct/kWh oder 7 ct/kWh Windstrom plus Netzentgelt für den Transport plus Verlustleistung sind mit PV und Speichern, die sich auch aus anderen Leistungen heraus finanzieren, fair zu vergleichen. Für die Umsetzung einer echten Energiewende ist dabei allein die Möglichkeit der Versorgung Bayerns oder Süddeutschlands mit Braunkohlestrom kontraindikativ und zu vermeiden.

Letztens ist es geboten, die behaupteten Engpässe auch mit transparenten Zahlen an Hand realer Lastgänge zu belegen und sie nicht einfach nur zu behaupten. Zumindest hat die Bundesnetzagentur der Feststellung, dass für die Versorgungssicherheit in Bayern über die Thüringer Strombrücke hinaus keine Stromautobahnen bis 2024 benötigt werden, nicht widersprochen.

Dazu ein paar Zahlen und Daten zum Nachdenken:

Lastabruf in Bayern 5,5 bis 12 GW

Vorhandene Leistung in Bayern: 27,6 GW

Wind und PV: 11,8 GW

Ohne PV und Wind: 15,8 GW

Davon AKW: 5,3 GW

Bedeutet 10,3 GW Erzeugungspotential und erzeugbarer Strom bei Volllast (8.000 VBH) 82.400 TWh

Stromverbrauch in Bayern 2014 92.400 TWh. (mit AKW, PV und Wind).

Die 10 TWH mehr schafft die PV mit über 1.000 kWh a / KW in etwa. Der erzeugte Windstrom und der gesamte Atomstrom können bilanziell derzeit exportiert werden.

(Quelle:http://www.energymap.info/energieregionen/DE/105/111.html)

Über die eigentliche Stromerzeugung im Land gibt es natürlich keine Zahlen, da die Erzeugung ja dem Verbrauch laufend angepasst wird. Dennoch zeigen die Zahlen, dass von einer Unterdeckung oder echten Engpässen derzeit nicht gesprochen werden kann, da das Erzeugungspotential auch ohne AKW ausreichend groß ist. Der Netzausbaubedarf ist insoweit für Bayern theoretisch und schlicht Wunschdenken von Finanzinvestoren und Politikern, die das Problem des notwendigen Kohleaustiegs verlagern wollen. Für Süddeutschland wäre das eigens zu betrachten. Das System ist ohne AKW ziemlich ausgereizt, die Devise kann für Bayern aber nur lauten: Forcierter Zubau der generativen Erzeugung plus Aufbau einer nennenswerten Speicherinfrastruktur statt Stromtrassen und unrentablen Gaskraftwerken.

Theoretische Leistungslücke Bayern: 1,7 GW. 12,2 GW Wind und PV bieten bei 1.000 VBH PV und 1.200 VBH Wind umgerechnet 1,4 GW PV-Dauerleistung und 0,3 GW Wind Dauerleistung, zusammen also 1,7 GW zählbare Leistung.

Bedeutet: Mindestens 1,7 GW Speicherleistung in Bayern errichten und das Problem der Versorgung aus Bestand ist geregelt. Diese Speicher sollten in der Lage sein, bis 2022 ca. 10 TWh Kapazität zu fassen. Insgesamt sollte Bayern 35 TWH Speicherkapazität aufbauen.

Das noch nicht erschlossene Potential an PV (ohne Freiflächen) und Windkraft in Bayern liegt aktuell geschätzt bei 120 GW PV und 35 GW Windkraft. Mehr als genug, um das Land vollständig zu versorgen. Ohne Trassen und Stromautobahnen.

(Quellen Bundesnetzagentur, Kraftwerksliste 2014 und Kraftwerksliste 2014)

Der Abschnitt adressiert korrekt, dass der Ausbau an Windkraft im Norden und Osten der BRD und nicht in Bayern oder Süddeutschland stattfindet. Deshalb sollte Bayern vordringlich auf den Ausbau von PV und Wind setzen.

Der Stromhandel unterstellt ein Netz ohne Engpässe.

Der Stromhandel geht innerhalb einer Preis- bzw. Gebotszone (z. B. Deutschland/Österreich) von einem engpassfreien Netz aus. Durch diese Annahme sollen möglichst viele Erzeuger und Verbraucher am selben Markt und mit einem einheitlichen Preis handeln können. Ziel ist eine hohe Liquidität und Transparenz des Handels. Gleichzeitig sollen große Anbieter weniger Macht über das Marktergebnis haben. Bei gekoppelten Märkten werden die Netzengpässe zwischen den Gebotszonen (z. B. zwischen Deutschland/Österreich und Frankreich) berücksichtigt (siehe Kapitel 1.1). Die Preisfindung über die Gebotszonen hinweg führt dazu, dass die verfügbaren Grenkuppelkapazitäten effizient genutzt werden.

Redispatch ermöglicht einen sicheren Netzbetrieb auch bei Netzengpässen, verursacht jedoch zusätzliche Kosten.

Bestehen Netzengpässe innerhalb eines Marktgebietes, wird Redispatch angewendet (siehe Kapitel 2). Dabei werden konventionelle und erneuerbare Erzeugungsanlagen vor dem Netzengpass abgeregelt und Anlagen hinter dem Netzengpass hochgefahren. 2012 waren 2,6 TWh konventionelle Erzeugung und 0,4 TWh erneuerbare Erzeugung von diesen Maßnahmen betroffen (Monitoringbericht BnetzA 2013). Da der Redispatch zu einem weniger effizienten Einsatz der Erzeugungsanlagen führt, kann er den Netzausbau nicht ersetzen.

Das probate Mittel des Redispatch wird auch weiterhin so lange notwendig bleiben, bis eine ausreichende und vollautomatisierte Speicherinfrastruktur geschaffen wurde. Den derzeit favorisierten Netzausbau kann der Redispatch natürlich nicht ersetzen, die Speicherinfrastruktur jedoch tut dies mit Sicherheit.

Entschädigungen für Erzeugungsmanagement vermeiden negative Auswirkungen der Netzengpässe auf den Strommarkt.

Die Betreiber der abgeregelten konventionellen und erneuerbaren Anlagen werden ebenso wie die der hochgefahrenen konventionellen Anlagen von den Netzbetreibern finanziell kompensiert. Die Kosten werden über die Netzentgelte an die Stromkunden weitergereicht. Dies ist beim Ansatz einer einheitlichen Preiszone wichtig, damit der Stromhandel nicht verzerrt wird. Anlagen an netztechnisch günstigen Standorten werden häufiger gedrosselt, andere selten oder nie. Ohne Kompensation würden Investoren das Risiko für Abschaltungen tragen. Dies würde die Kosten für konventionelle und erneuerbare Erzeugung erhöhen. Aus Sicht der Systemsicherheit ist es erforderlich, dass die Netzbetreiber weiterhin frei entscheiden können, welche Anlagen sie in welcher Reihenfolge abregeln oder hochfahren. Eine solche Ungleichbehandlung ist akzeptabel, wenn die wirtschaftlichen Folgen für alle Anlagen angemessen kompensiert werden.

Diese Entschädigungen sind richtig, da Verzicht immer auch einen Preis hat. Die Mittel sollten aber sinnvoller Weise ebenfalls zum Aufbau einer Speicherinfrastruktur genutzt werden.

Reservekraftwerke gewährleisten ausreichend Redispatch-Kapazitäten

Die Netzreserve stellt in der Übergangsphase bis zum erfolgreichen Netzausbau ein ausreichendes Potential für den Redispatch sicher.

In der Netzreserve werden Kraftwerke außerhalb des Strommarkts gebunden. Für den Redispatch bedarf es ausreichender Erzeugungskapazitäten, die im Bedarfsfall „hinter dem Engpass“ hoch gefahren werden können. Wenn hierfür regional nicht mehr ausreichend im Markt aktive Kraftwerke zur Verfügung stehen, müssen die benötigten Kapazitäten in Form von Reservekraftwerken gesichert werden. Diese stehen für Redispatch zur Verfügung und gewährleisten die Systemsicherheit. Dabei ist weiterhin die technische Verfügbarkeit der Reservekraftwerke selbst sowie der zur Strom- erzeugung notwendigen Brennstoffe – insbesondere Gas – mitzudenken.

Auch diese Rolle sollten Speicher übernehmen und keine Reservekraftwerke mehr. Damit kann mit dem Speicherausbau der Rückbau der schlechtesten Verbrennungstechnologien beginnen. Dreh- und Angelpunkt eines neuen Strommarktes ist das Marktsegment „Speicherung und Transport“. Die Notwendigkeit der technischen Verfügbarkeit von Reservekraftwerken und von Gas entfällt damit. Ein weiterer Schritt weg von fossiler Erzeugung und ein weiterer Schritt hin zu lokaler Wertschöpfung.

Erst der Netzausbau macht die Netzreserve überflüssig.

In den kommenden acht Jahren soll der gesetzlich festgelegte Netzausbau erfolgen. Dieser wird die Netzreserve überflüssig machen. Die Fertigstellung zentraler EnLAG-Projekte wird die Situation vorübergehend entspannen. Im genannten Zeitraum erfolgt aber auch die Stilllegung von weiteren Kernkraftwerken in Süddeutschland und der Ausbau von Windkraftanlagen nördlich der Netzengpässe wird voranschreiten. Zudem werden voraussichtlich weitere fossile Kraftwerke in Süddeutschland stillgelegt. Die jährlich durchzuführenden Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber zeigen daher erwartungsgemäß für die kommenden Winter einen steigenden Redispatch-Bedarf, der nur mit Reservekraftwerken der Netzreserve gedeckt werden kann.

Die Reservekraftwerke sind noch da. Und bleiben so lange da, bis eine ausreichende Speicherinfrastruktur und ausreichend generative Stromerzeugung aufgebaut sind. Nur so lässt sich eine echte Energiewende erfolgreich beginnen und umsetzen. Die Netzreserve wird erst durch Speicher wirklich überflüssig, denn der Netzausbau kann zwei Dinge nicht sicherstellen:

1. Dass Bayern und Süddeutschland komplett mit Windstrom aus Ostdeutschland und Norddeutschland versorgt werden.

2. Dass dieser Strom immer dann zur Verfügung steht, wenn er gebraucht wird. Die Frage der zeitlichen Übereinstimmung wurde bisher nie angeschnitten.

Das bedeutet wiederum zwei Dinge:

1. dass nach dem Netzausbau der nächste Netzausbau kommen muss, um die zeitlichen Lücken zu schließen.

2. dass auf unabsehbare Zeit hinaus Kohlestrom gesetzter Player in der Stromerzeugung bleiben wird.

Und das kann niemand wollen der verantwortungsvolle Politik für die Bürger und die Nachwelt machen will.

Ebenso ist die „voraussichtliche Stilllegung“ weiterer fossiler Kraftwerk ein Bayern und Süddeutschland keine gesicherte Grundlage für den tatsächlichen Bedarf an Stromtrassen. Da stellt sich eher die Frage, welcher Umstand der Treiber für den anderen werden soll.

Weitere Redispatchpotentiale können den Bedarf an Netzreserve minimieren.

Um Redispatchpotentiale außerhalb der Netzreserve zu erschließen, könnten beispielsweise bestehende Netzersatzanlagen mit Steuer- ungstechnik ausgestattet werden. Dies hätte zugleich den Vorteil, dass die Anlagen zukünftig auch für die Regelleistung oder die Deckung der Spitzenlast zur Verfügung stünden. Schon heute erfüllen einige Netzersatzanlagen wie zum Beispiel Notstromaggregate die technischen Anforderungen der Regelleistungsmärkte und stellen zuverlässig Regelleistung bereit. Netzbetreiber und Bundesnetzagentur erfassen derzeit das verfügbare Potential.

Das sind dann immer noch fossile Verbrennertechnologien. Gerade diese Aufgabe können Batteriespeicher sinnvoller und insgesamt nutzbringender erfüllen. Trotzdem steht der Nachrüstung bestehender Generatoren nichts entgegen, solange dem Aufbau einer Speicherinfrastruktur dadurch keine Verzögerungen widerfährt.

Für den Zeitraum bis ca. 2022 sollte die Reservekraftwerksverordnung verlängert und gleichzeitig reformiert werden.

Bis Netze in ausreichendem Maße ausgebaut sind, ist die Netzreserve als Übergangsinstrument erforderlich. Sie kann Teil einer regional differenzierten Kapazitätsreserve werden (siehe Kapitel 9). Mit Blick auf den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2022 sind weiter in die Zukunft gerichtete Netzberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber notwendig, um bei einem möglichen Bedarf rechtzeitig erforderliche Maßnahmen einleiten zu können.

An Stelle weiterer in die Zukunft gerichteter Netzberechnungen auf Basis veralteter Ansätze und Prämissen wäre zunächst eine vollkommen neue Bedarfsermittlung an Hand real gemessener Lasten erforderlich. Bis 2022 sollte dagegen der Auf- und Ausbau einer umfassenden Speicherinfrastruktur bereits in geregelten, langfristig gesicherten Bahnen ablaufen, um den Ausbau auf 100 % generative heimische Stromerzeugung sicherzustellen. In 2022 bei Bedarf Maßnahmen einleiten zu können ist angesichts einer nahezu vollständigen Abhängigkeit von fossilen Ressourcen und Importen politisch fahrlässig. Es gibt keine Garantie, dass wir unseren hohen Lebensstandard über unsere Exportwirtschaft mittel- oder gar langfristig aufrecht erhalten können. Das bedeutet, wir wissen noch nicht, was uns Öl, Kohle und Gas in 2024 kost

Nächste Schritte

Das BMWi novelliert die Reservekraftwerksverordnung oder löst sie durch eine regional differenzierte Kapazitätsreserve ab (siehe Kapitel 9).

Das BMWi prüft, ob Netzersatzanlagen für den Redispatch aktivierbar sind, um den Netzreservebedarf zu verringern.

5.3 Systemdienstleistungen mit weniger Mindesterzeugung bereitstellen

Systemdienstleistungen müssen stets sicher zur Verfügung stehen.

Um eine hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit bei der Stromübertragung und -verteilung zu gewährleisten, ist die permanente und ausreichende Bereitstellung von Systemdienstleistungen notwendig: Frequenzhaltung wird u. a. durch Regelleistung, Momentanreserve und abschaltbare Lasten gesichert. Für die Spannungshaltung wird Blindleistung benötigt. Um die Versorgung jederzeit wieder aufbauen zu können, sind schwarzstartfähige Erzeuger nötig, d. h. Erzeuger, die zum Beispiel nach einem Stromausfall ohne Unterstützung des Stromnetzes angefahren werden können. Zudem müssen die Netzbetreiber den Netzwiederaufbau koordinieren können. Die Netzbetriebsführung umschreibt unter anderem die Koordination und Durchführung von Erzeugungsmanagement und Systemdienstleistungen.

Bei den Systemdienstleistungen besteht Handlungsbedarf.

Bedarf und Bereitstellungsmöglichkeiten verändern sich. Grund dafür sind zukünftig kürzere marktbasierte Einsatzzeiten konventioneller Kraftwerke, zunehmende Netzauslastung und steigende Transportentfernungen. Alternative Lösungen gewinnen an Bedeutung. Die erforderlichen Umstellungen und Prozesse sind rechtzeitig anzustoßen, um die Mindesterzeugung effizient zu senken und die Systemstabilität zu wahren.

An der Stelle ist es wünschenswert, dass auch die BnetzA, das BMWi und die Politik sich dem umfassenden Einsatz von Speichern nicht länger verschließen. Kraftwerke auf Basis von Verbrennungstechnologie oder Kernkraft sind nicht die einzigen technischen Möglichkeiten, die erforderlichen Leistungen bereit zu stellen und erst recht nicht die effizientesten. Speichertechnologien verdienen mindestens eine gleichwertige Behandlung.

Systemdienstleistungen werden zunehmend durch alternative Techniken und erneuerbare Energien bereitgestellt.

Aktuell werden Systemdienstleistungen vor allem durch konventionelle Kraftwerke erbracht. Mittelfristig wird es insbesondere für die Situationen mit geringer Residuallast wichtiger, dass Systemdienstleistungen nicht von der Erzeugung in konventionellen Kraftwerken abhängen. Dies senkt die Mindesterzeugung und minimiert sowohl Kosten durch Abregelung erneuerbarer Energien als auch Emissionen durch Nutzung fossiler Brennstoffe (siehe Kapitel 1).

Richtig. Und genau dort ist eine der ersten sinnvollen und nützlichen Anwendungen für den Aufbau eines integrierten Speicherparks gegeben. Diesen Ansatz gilt es aufzugreifen und zu nutzen.

Technische Alternativen sind verfügbar oder befinden sich in der Erprobung.

Der Übergang muss stufenweise sowie technisch, regulatorisch und wirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden. Systemdienstleistungen sind höchst relevant für die Systemsicherheit. Ihr Einsatz ist technisch komplex. Neue Systemdienstleistungstechniken müssen schrittweise und behutsam in die Netzbetriebsführung und in die technischen Regelwerke eingeführt werden.

Diese Darstellung entspricht einem Kenntnisstand, der aktuell zwei Jahre hinter der technischen Entwicklung her hängt. Die notwendigen Technologien vom Speicher über die Laderegelungen und Wechselrichter sind bereits vollständig verfügbar. Möglicherweise nicht von den großen, bekannten Playern am Markt, aber verfügbar, technisch ausgereift und sicher. Sie werden sogar bereits eingesetzt. Jetzt auf den althergebrachten Technologien und Strukturen zu beharren, würde Deutschland Bayern und Österreich auf Jahrzehnte hinaus in der Welt der fossilen Technologien einzementieren, da der Ausbau der generativen Stromerzeugung weiterhin ausgebremst werden müsste. Just in dem Moment, in dem jeder mit einem Minimum an Vernunft begabte Mensch die Chance hat, zu erkennen, dass die generativen Erzeuger PV und Wind die vernünftigste Erzeugungsmethode sind.

Herausforderungen bestehen dabei auf allen Feldern der Systemdienstleistungen. Die Herausforderungen der Regelleistungsmärkte
werden in Kapitel 4.1 beschrieben. Alle anderen Systemdienstleistungen werden bisher nicht auf Basis von Märkten bereitgestellt, sondern auf Basis regulatorischer Vorgaben und bilateraler Verträge der Netzbetreiber mit den Anlagenbetreibern. Dabei werden in den kommenden Jahren folgende Herausforderungen gesehen:

Dieses System sollte im Stile der Anreizregulierung beibehalten und auf den Betrieb von Speichern ausgedehnt werden, um der Speichertechnologie vergleichbare wirtschaftiche Sicherheit zu gewährleisten.

Frequenzstabilität: Für die Bereitstellung von Regelleistung bestehen technisch ausreichend Flexibilitätsoptionen (siehe dazu Kapitel 3.1 und 4.2). Zugleich müssen die Herausforderungen aus älteren Netzanschlussbedingungen gelöst werden. Derzeit trennen sich dezentrale Erzeugungsanlagen bei einer kritischen Netzfrequenz automatisch vom Netz („50,2 Hz“ und „49,5 Hz“). Da in einem solchen Fall eine Vielzahl von Anlagen gleichzeitig betroffen ist, kann es zu einem abrupten Leistungsausfall kommen, der die Systemstabilität erheblich gefährden kann. Aus diesem Grund müssen die betroffenen Bestandsanlagen nachgerüstet werden. In einem ersten Schritt wurde mit der am 26. Juni 2012 in Kraft getretenen Systemstabilitätsverordnung die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen geregelt. In einem zweiten Schritt muss nun die Nachrüstung betroffener Windenergie, fester Biomasse-, Kraft-Wärme-Kopplungs-, EEG-Gas-, flüssiger Biobrennstoff- und kleiner Wasserkraftanlagen erfolgen. Es ist zu klären, inwieweit die bisher aus den rotierenden Massen der Generatoren erbrachte Momentanreserve durch Energiespeicher oder Photovoltaik-Anlagen mit Umrichtern ersetzt werden kann. Die entsprechenden Potentiale sowie der für die Systemstabilität erforderliche Umfang sollen in den nächsten Jahren ermittelt werden. Alternativ können auch Phasenschiebergeneratoren eingesetzt werden.

Dieser Schritt ist unverzüglich voranzustellen, konsequent anzugehen und darf keinesfalls auf die nächsten Jahre verschoben werden, denn er ist systemrelevant und entscheidet für Jahrzehnte über den Fortschritt beim der Energiewende und beim Beitrag zum Abbremsen des Klimawandels. Die Speicher gehören an erster Stelle direkt zwischen den Erzeugern und ihren Einspeisepunkten errichtet, um die Schwankungen bei der Erzeugung schon mal abzufangen. Die Technologien sind wie mitgeteilt bereits ausgereift und erhältlich.

Spannungshaltung:

Auf Übertragungsnetzebene können Umrichterstationen der geplanten HGÜ-Trassen Blindleistung einspeisen. Alternativ können Kompensationsanlagen (z. B. sog. FACTS) oder Phasenschiebergeneratoren eingesetzt werden. Aktives Blindleistungsmanagement in Verteilernetzen kann den Austausch zwischen Übertragungs- und Verteilernetz optimieren. Die europäischen Netzkodizes fordern ohnehin Blindleistungsaustausch zwischen den Netzebenen. Alternative Blindleistungsquellen aus dezentralen Erzeugungsanlagen, insbesondere durch größere Wind- und Solarparks, müssen verstärkt genutzt und weiterentwickelt werden. Für die technisch und wirtschaftlich sinnvolle Bereitstellung von Blindleistung müssen neue Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Das BMWi unterstützt die Übertragungsnetzbetreiber bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte.

Genau deshalb ist eine gleichberechtigte Implementierung aller Speichertechnologien in die Netzentgeltabrechnungen erforderlich. Auf diesem Weg werden Investoren und Anwender sich der Errichtung von Speichern mit der gleichen Aufmerksamkeit zuwenden, die bisher nur auf Netze und Stromtrassen fixiert sind. Deshalb sollte das BMWi auf einseitige Förderungen nur der Übertragungsnetzbetreiber verzichten und gleiche Bedingungen für alle schaffen.

Versorgungswiederaufbau:

Auch die bestehenden Konzepte für Systemwiederherstellung bei Versorgungsunterbrechungen müssen kontinuierlich angepasst werden. Dezentrale Erzeugungsanlagen müssen während des Wiederaufbaus ansteuerbar sein.

Ausreichend große Speicher an neuralgischen Versorgungspunkten und bei kritischen Endverbrauchern erfüllen diese Aufgabe ebenfalls.

Betriebsführung:

Konzepte zur Netzbetriebsführung müssen kontinuierlich an die ständig steigenden Steuerungs- und Koor-dinationsanforderungen angepasst werden.

Auch an dieser Stelle sind die elektronischen Komponenten von Batteriespeichern jederzeit in der Lage, diese Leistungen vollautomatisch zu erbringen. Durch scannen und automatisches reagieren auf Veränderungen reduziert sich der menschlich zu erbringende Aufwand enorm.

Nächste Schritte

Im Rahmen der Plattform Energienetze und der Plattform Strommarkt begleitet das BMWi die kontinuierliche Weiterentwicklung der Systemdienstleistungen.

Das BMWi begleitet den von der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter Stakeholderbeteiligung geführten Prozess zur „Roadmap Systemdienstleistungen 2030“.

Auf Basis der Ergebnisse der oben genannten Prozesse passt das BMWi gemeinsam mit der Bundesnetzagentur kontinuierlich den regulatorischen Rahmen an.

Das BMWi und die Bundesnetzagentur begleiten das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) bei der Umsetzung der europäischen Netzkodizes.

Das BMWi legt eine geänderte Systemstabilitätsverordnung vor, um die Systemgefährdung durch die Frequenzschutzeinstellungen dezentraler Erzeugungsanlagen zu beseitigen („49,5-Hertz-Problem“).

Kapitel 6:

Einheitliche Preiszone erhalten

Heute ermöglicht ein einheitliches Marktgebiet – auch „einheitliche Preiszone“ oder „einheitliche Gebotszone“ genannt – gleiche Groß- handelspreise für Strom in ganz Deutschland (6.1). Voraussetzung dafür, dass die einheitliche Preiszone erhalten bleibt, ist der Netzausbau (6.2).

Eine Fehlinterpretation: Der Netzausbau würde zwar eine einheitliche Preiszone erhalten und zementieren, aber nicht erst schaffen. Darüber hinaus behindert eine erzwungene Einheitlichkeit der Preise den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Erzeugungsarten und den Ausstieg aus der fossilen Verbrennung, vor allem, wenn die fossilen Technologien weiterhin von den enormen Vergünstigungen und Subventionen profitieren, die sie aktuell genießen. Schlimmer noch: Kämen wunschgemäß z. B. der französische und belgische Markt bald hinzu, wäre die Tür für importierten Atomstrom offen, der auf Grund der massiven staatlichen Subventionen der Vergangenheit dort heute noch extrem günstig produziert wird. Außerdem ist der Blick auf die Großhandelspreise zu einseitig, da er die Realität der Verbraucher ausblendet, die heute mit Preisunterschieden von 30 % allein im Gebiet der BRD konfrontiert sind.

6.1 Heute sind einheitliche Großhandelspreise für Strom in ganz Deutschland möglich

Heute ist Deutschland gemeinsam mit Österreich für den
Stromhandel ein einheitliches Marktgebiet.

Dieses einheitliche Marktgebiet – auch „einheitliche Preiszone“ oder „einheitliche Gebotszone“ genannt –, ist die Grundlage dafür, dass sich deutschlandweit und in Österreich die gleichen Großhandelspreise für Strom bilden. Marktteilnehmer können Strom in ganz Deutschland zu einheitlichen Großhandelspreisen kaufen und verkaufen. Die Netze sollen dann die entsprechenden Strommengen von den Erzeugern zu den Verbrauchern transportieren.

Wobei eine Neuordnung der Netzentgelte mit Aufteilung auf Erzeuger und Kunde diese einheitliche Preiszone konterkarieren würde. Falls nicht, dann werden dadurch Investitionen in lokale Wertschöpfung und dezentrale Erzeugung durch verbilligten fossilen und atomaren Strom ausgebremst. Das Konzept und das Argument erweisen sich folglich als wenig stichhaltig. Wo liegt der Vorteil für den Endverbraucher?

Einheitliche Großhandelspreise in ganz Deutschland sind nur deswegen möglich, weil regionale Netzengpässe als Übergangsproblem angesehen werden.

Derzeit reichen die Netzkapazitäten in der Mitte Deutschlands zeitweise nicht aus, um den am Strommarkt gehandelten Strom aus den Erzeugungszentren im Norden und Osten zu den Lastzentren in den Süden Deutschlands oder nach Südeuropa zu transportieren. Es bestehen in diesen Situationen Netzengpässe (siehe Kapitel 1.6 und 5.2). Das heißt, das Netz ist ohne Ausbaumaßnahmen nicht in der Lage, den Strom in allen Stunden von den Erzeugungsanlagen dorthin zu bringen, wohin er verkauft wurde. Die einheitliche Preiszone unterstellt ein engpassfreies Netz. Die Stromhandelsgeschäfte werden abgewickelt, ohne die Netzengpässe abzubilden.

Dass die Netzengpässe lediglich mehr auf theoretischen Annahmen als auf realen Messergebnissen beruhen, wurde bereits gezeigt. Vor allem wurde weder der weitere Ausbau generativer Stromerzeugung noch der Aufbau von Speicherkapazitäten ins Kalkül einbezogen. Und eines übersieht diese These aus dem Reich der Krämerseelen: Eine unveränderbare technische Bedingung: Der Elektrizität ist vollkommen egal, wo sie erzeugt wurde und wer sie kauft. Strom interessiert sich nicht für Märkte und Handel. Er fließt den Weg des geringsten Widerstands, also der Regel den kürzesten Weg. Unter diesem Aspekt ist die Idee Ferntransport des jeweils billigsten Stroms absurd.

Netzengpässe lassen sich in begrenztem Umfang durch gezielte Eingriffe der Netzbetreiber (Redispatch) beheben, verursachen jedoch Kosten.

Damit den Stromhandelsgeschäften eine physikalische Stromlieferung folgen kann, müssen die Netzengpässe durch Ersatzmaßnahmen behoben werden. Man spricht hier von Redispatch-Maßnahmen (siehe Kapitel 1.6). Netzbetreiber weisen Stromerzeuger vor dem erwarteten Netzengpass an, die Erzeugung in ihren Anlagen zu drosseln. Hinter dem Netzengpass werden Kraftwerke hochgefahren, um die gedrosselte Stromproduktion in gleicher Leistung zu ersetzen. Dieses Verfahren gewährleistet derzeit einen sicheren Netzbetrieb, stößt aber bei sich verschärfenden Netzengpässen an Grenzen.

Wie bereits gezeigt, ist die Annahme einer Verschärfung von Netzengpässen auf unvollständiger Betrachtung aufgebaut. Sie berücksichtigt einen Ist-Zustand, der erstens bereits veraltet (bisher nicht überarbeitete Standardlastprofile) ist, die technologischen Entwicklungen (Speicher, WKA und PV mit höherer Volllaststundenzahl) nicht berücksichtigt und vor allem die Fähigkeit von Speichern zur Bereitstellung von Regelleistung nicht erfasst.

6.2 Der Netzausbau ist die Voraussetzung für den Erhalt der einheitlichen Preiszone

Bei umfangreichen Netzengpässen ist eine einheitliche Preiszone nicht möglich.

Ab einer bestimmten Intensität, d. h. Umfang und Häufigkeit, lassen sich Netzengpässe durch Redispatch-Maßnahmen nicht mehr versorgungssicher und effizient auflösen. Denn jeder Eingriff in den Netzbetrieb steigert das Risiko von Fehlern, insbesondere bei einer hohen Zahl von gleichzeitigen Redispatch-Maßnahmen. Eingriffe führen zudem zu Ineffizienzen und höheren Stromerzeugungskosten. Die zusätzlichen Kosten für die Redispatch-Maßnahmen werden über die Netzentgelte auf die Stromverbraucher umgelegt. Schließlich müssen stets ausreichend Kraftwerkskapazitäten hinter dem Engpass, d. h. im Süden Deutschlands, für den Redispatch zur Verfügung stehen.

Der Vorteil einer einheitlichen Preiszone ist nicht hinreichend erklärt oder begründet. Welchen Vorteil sollte eine einheitliche Preiszone auch haben, wenn sämtliche Erzeugungsarten zu äußerst unterschiedlichen Preisen produzieren und obendrein die verschiedenen Erzeugungsarten auch noch unterschiedlich von einer Vielzahl von Subventionen bzw. von Preisregulierungen abhängen, die jede faire und transparente Vergleichbarkeit verhindern?

Der Netzausbau ist die Voraussetzung dafür, dass die einheitliche Preiszone, das heißt das einheitliche Marktgebiet, erhalten bleibt.

Nur ein gut ausgebautes Netz kann den Strom, wie er innerhalb der einheitlichen Preiszone gekauft und verkauft worden ist, auch tatsächlich vom (verkaufenden) Erzeuger zum (kaufenden) Verbraucher übertragen. Die Möglichkeit, den Strom versorgungssicher und effizient im Netz zu transportieren, ist die Voraussetzung für den Erhalt der einheitlichen Preiszone.

Für Umsetzung einer echten Energiewende – wir erinnern uns, es begann mit der Klimadebatte und wurde um den Atomausstieg erweitert – spielt dies erst mal keine Rolle. Denn das Ziel kann und wird nur sein: 100 % Strom aus generativer Erzeugung: PV, Wind und Wasser. Biomasse und Geothermie sind eine Nische, inzwischen nachweisbar deutlich teurer und Wasserstoff sowie Power-to-Gas sind Derivate aus generativem Strom. Allein deshalb deutlich teurer. Auch ein Netz kostet Geld und muss sich endlich einem fairen Wettbewerb mit den verschiedenen Speichertechnologien stellen. Schon allein um die Landschaft nicht noch weiter mit Strommasten zuzubauen, während Speicher keinerlei Vorzüge wie Netzentgelte, zum Beispiel eine regulierte und ausreichende Vergütung genießen.

Mit einem aufgespaltenen Marktgebiet würden die Großhandelspreise innerhalb Deutschlands auseinanderdriften.

In der nördlichen Preiszone würden die Großhandelspreise tendenziell sinken, in der südlichen Zone müsste mit steigenden Großhandelspreisen gerechnet werden. Damit verbunden wäre auch eine unterschiedliche Berechnung der EEG-Umlage im Norden und im Süden Deutschlands, denn die EEG-Umlage hängt von den Großhandelspreisen ab. Eine Aufspaltung der einheitlichen Gebotszone würde schließlich die Liquidität des Strommarktes verringern, Herausforderungen bei der Ausübung von Marktmacht mit sich bringen und erhebliche Umstellungskosten verursachen.

Die These von einer Aufspaltung des Marktgebiets ist nicht nachvollziehbar. Der Norden und der Süden Deutschlands sind durch Leitungen gut verbunden, lediglich Bayern hat derzeit wenige Verbindungen nach Deutschland. Ein physischer Austausch vom Strom ist deshalb ohnehin nicht durchgehend möglich. Von daher existiert noch gar keine wirklich einheitliche Marktzone. Der Handel mit Strom erfolgt indessen großteils über direkte Verträge und nur zu einem geringen Teil über die Leipziger Börse, selbst wenn diese die Preise gut abbildet. Der aktuell einheitliche Preis beruht allein auf den in etwa gleich hohen Produktionskosten von Atomstrom in Bayern und Süddeutschland und Braunkohlestrom in Ostdeutschland und Westdeutschland. Eine physikalische Vernetzung würde deshalb zwar den bayerischen und österreichischen Markt stärker für Strom aus Nord- und Ostdeutschland öffnen, was aber nicht automatisch oder zwangsläufig bessere Preise für Endverbraucher bedeutet. Die Berechnung der EEG-Umlage erfolgt nur virtuell auf Grund des Durchschnitts der ermittelten Börsenpreise im gesamten Land. Mit der tatsächlichen Lieferung hat dies nichts zu tun. Tatsächlich jedoch bedeutet eine physische Öffnung Bayerns für Strom vor allem aus Ostdeutschland einen verstärkten Absatz von Kohlestrom, der gegenüber bayerischen Gaskraftwerken derzeit konkur- renzlos billig ist, sofern Bayern seine möglichen Deckungslücken nicht durch Speicher und Zubau von PV und Windkraft schließt.

Kurz und Bündig. Bayern soll Atomstrom durch Braunkohlestrom ersetzen!

Eine auch physikalisch geschlossene Preiszone sollte daher erst angestrebt werden, sobald alle Potentiale für Windkraft und PV in allen am Markt teilnehmenden Ländern ausgeschöpft und die not-wendigen Bedarfe an Regelleistung, Spannungshaltung, Frequenz-haltung und Überbrückungszeiten ohne generative Erzeugung durch Speicher gesichert sind. Die politische Entscheidung, die jederzeit ansteht lautet: Weg von der Netzfixierung und statt dessen Aufbau einer Speicherinfrastruktur.

Nächster Schritt

Der Netzausbau einschließlich Ausbau der Grenzkuppelstellen mit vorrangigem Bedarf (Energieleitungsausbaugesetz, Bundesbe-darfsplangesetz) wird zügig realisiert.

Kapitel 7: Die europäische Kooperation intensivieren

Der Strommarkt ist europäisch. Schon lange wird Strom innerhalb des europäischen Verbunds intensiv gehandelt. Mittlerweile sind die europäischen Märkte sogar weitgehend miteinander gekoppelt (7.1).

Der Stromhandel macht das Stromsystem einerseits effizienter und verringert dabei den Bedarf an Erzeugungskapazitäten (7.2).

Anderseits erfordert er, Versorgungssicherheit nicht mehr als nationale Angelegenheit, sondern im europäischen Kontext zu denken (7.3).

7.1 Der Großhandelsmarkt für Strom ist europäisch

Der Stromhandel ist seit langem europäisch.

Die Integration der europäischen Strom- und Gasmärkte begann Mitte der 1990er Jahre mit dem ersten Binnenmarktpaket. Das zweite und das dritte Energiebinnenmarktpaket haben die Marktintegration verstärkt, die Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden spezifiziert und eine Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregulierungsbehörden (ACER) geschaffen.

Der Stromaustausch innerhalb Europas besteht seit Beginn des europäischen Verbundsystems.

Schon vor der Liberalisierung der Strommärkte hatte der Stromaustausch eine ausgleichende Funktion zur Gewährleistung der Systemstabilität und damit der Versorgungssicherheit. Seitdem ist der marktgetriebene Stromaustausch kontinuierlich angestiegen.

Auch für den europäischen Strommarkt soll gelten, dass die Vernetzung durch Stromautobahnen, Trassen und Fernleitungen erst erfolgen soll, wenn alle Potentiale an generativer Erzeugung und Speicherung lokal und regional ausgebaut sind. Die Fixierung auf Netze als einzige technische Lösung wird ansonsten zu einer europaweiten Trassierungswelle führen um auch die letzte kWh hochsubventionierten Stroms aus fossiler Erzeugung möglichst lange in den letzten Winkel des Kontinents zu schicken.

Deutsche Unternehmen nehmen aktiv am Stromhandel teil.

Der Stromhandel in der zentral-westeuropäischen Region (CWE) ist stark ausgeprägt. Im Juni 2007 unterzeichneten Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande eine Absichtserklärung über die Kopplung ihrer Strommärkte. Im Jahr 2010 startete der gekoppelte Stromhandel („CWE Market Coupling“). Zu den Teilnehmern des Projektes gehören drei Strombörsen und sieben Netzbetreiber. Durch diese Marktkopplung kann die verfügbare grenzüberschreitende Kapazität effizienter genutzt werden. Dabei gleichen sich die Strompreise an, solange keine Netzengpässe vorliegen (siehe Kapitel 5).

Harmonisierungsmaßnahmen wie Netzkodizes europäisieren den Stromhandel.

Mit den europäisch definierten Netzkodizes sollen die Marktteilnehmer europaweit gleiche Rahmenbedingungen vorfinden. Die Netzkodizes schaffen insbesondere die Voraussetzungen für die alltägliche Durchführung des grenzüberschreitenden Stromhandels. Sie behandeln sowohl die Organisation des grenzüberschreitenden Kurzfristhandels als auch Fragen des langfristigen Handels und des grenzüberschreitenden Abrufs von Regelenergie.

Sobald eine ausreichend große Zahl dezentraler, lokal verteilter Speicher vorhanden ist, erledigt sich die Frage nach der Regelenergie. Gleichzeitig entsteht Kapazität für die Überbrückung sonnen- und windarmer Zeiten.

7.2 Der grenzüberschreitende Stromhandel senkt die Kosten im Gesamtsystem

Der europäische Stromhandel fördert den kosteneffizienten und umweltverträglichen Einsatz der Erzeuger und Verbraucher.

Mit dem europäischen Stromhandel können die großräumigen Aus-gleichseffekte und Effizienzgewinne bei der Last, bei erneuerbaren Energien und beim Einsatz von konventionellen Kraftwerken ge-nutzt werden. Beispielsweise tritt in Italien die jährliche Höchstlast im Sommer auf, da der Verbrauch von Klimaanlagen in diesen Mo-naten stark ansteigt. Die deutsche Höchstlast hingegen tritt in den Wintermonaten auf. Das bedeutet, dass die gemeinsame Höchstlast aufgrund dieser Ausgleichseffekte geringer ist als die Summe der nationalen Höchstlasten.

Das ist richtig, doch speziell in Ländern wie Italien ist Sommer wie Winter genug Sonnenenergie vorhanden, um mit geeigneter Technologie viel effektiver Kühlen und Heizen zu können, als zu diesem Zweck Braunkohlestrom von Ostdeutschland über Bayern nach Italien zu schicken.

Erste Analysen gehen von einer Größenordnung dieses Beitrags von elf bis 18 Gigawatt, allein zwischen Deutschland, seinen Nachbarländern und Italien, aus (r2b 2014).

Feuchte Träume von Großmachtsphantasien an Finanzmärkten

Der europäische Stromhandel wird jedoch durch die Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten zwischen den Märkten begrenzt.

Dezentrale Erzeugung braucht keinen Handel im Gigawattbereich. Auch für Nachbarländer und Italien gilt, dass das Ausschöpfen eigener generativer Potentiale plus Aufbau ausreichender Speichertechnologie zur Überbrückung der Ausfallzeiten vor Stromtrassen geht. Der Traum vom Verkauf von Braunkohlestrom aus Ostdeutschland nach Italien wird zum Alptraum der Bevölkerung aller Staaten, die den Strom durchleiten müssen.

Die europäische Vielfalt beim Ausbau erneuerbarer Energien verstärkt die Ausgleichseffekte.

Wenn fluktuierende erneuerbare Energien an verschiedenen Stand- orten und mit verschiedenen Technologien ausgebaut werden, glei-chen sich wetterbedingte Einspeiseschwankungen besser aus. Wenn an einem Standort wenig Wind weht, können Windanlagen oder auch andere Erneuerbare-Energien-Anlagen an anderen Standorten diese Flaute teilweise ausgleichen.

Teilweise. Was ist mit dem Rest? Auch deshalb ist es besser, den Bedarf über generative Erzeugung und Speicher zu decken und erst anschließend an den Aufbau eines Mega-Netzes zu gehen.

Davon profitieren alle EU-Staaten. Beispielsweise beträgt der Bei-trag von Windenergieanlagen zur gesicherten Leistung bei einer EU-weiten Berechnung rund 14 Prozent der gesamten installierten Windleistung (TradeWind 2009). Bei nationaler Berechnung für Deutschland liegt dieser Wert bei rund sieben Prozent. Durch die Ausgleichseffekte sinken der Bedarf für Kraftwerke und Speicher und damit die Kosten des Systems.

Soll das jetzt suggerieren, dass die Stromautobahnen nichts kosten? Um diese räumlichen Ausgleichseffekte mitzunehmen, soll also auf die zeitlichen Ausgleichseffekte von Speichern verzichtet werden, obwohl Speicher deutlich mehr systemdienliche Eigen-schaften aufweisen als Netze? Es ist unbedingt erforderlich, dass sich die Politik von diesem Denkansatz löst und das Ganze im rationalen Vergleich betrachtet. Dann wird klar: Erst Speicher, generative Erzeugung und Verteilnetz, dann Trassen. Auch die Speichertechnologien bieten genug Möglichkeiten für rentierliche Geschäftsmodelle.

Der Stromhandel beeinflusst sowohl die Kosten des Stromverbrauchs als auch die Einkommen der Erzeuger.

Strom wird dort produziert, wo gerade die niedrigsten Grenzkosten anfallen. Wenn Strom aus dem Ausland nach Deutschland importiert wird, profitieren die deutschen Stromverbraucher vom günstigen Strom im Ausland, während ein Teil der Stromerzeugung in Deutschland von der günstigen Konkurrenz im Ausland verdrängt wird.

Erst mal ist das falsch, denn es gilt nicht für generativen Strom. Weiter: Dieser Ansatz lässt vollkommen unerwähnt, dass auch Netze Geld kosten und die Investoren selbstverständlich daran verdienen wollen, vor allem seit Netze keine gesellschaftliche Hoheitsaufgabe mehr sind. Deshalb profitieren die Stromverbraucher in allen Teilnehmerländern nur scheinbar, denn die Kosten für Netze wachsen mit ihrer Komplexität und Reichweite immer weiter. Netzentgelte liegen heute schon zwischen 4 ct/kWh in der einen und 12 ct/kWh in anderen Regionen. Die verschiedenen Speichertechno-logien dagegen stehen erst am Anfang ihrer Entwicklung und ihre Kosten fallen. Abgesehen von dem Mehrfachnutzen, den Speicher zusätzlich haben: Reservekraftwerke sind nicht erforderlich, netzstabilisierende Systemdienstleistungen werden vollständig erbracht, die Versorgungssicherheit gewährleistet, die Abhängigkeit von Importen fossiler Ressourcen beendet und sie schaffen lokale Wertschöpfung vor Ort.

Wenn Strom in das Ausland exportiert wird, profitieren die ausländischen Stromverbraucher vom günstigen Strom in Deutschland, während deutsche Stromerzeuger zusätzliche Erlöse erzielen und dort teilweise die Konkurrenz verdrängen.

Dieser Ansatz klingt verlockend, doch stellt sich die Frage ob andere Länder auch bereit sind, sich deutschen Braunkohlestrom schicken zu lassen, wenn heimische Versorgung aus generativen Quellen möglich ist. Aus Sicht der Betroffenen: Wie würden wohl Deutsche es empfinden, wenn der Strom künftig aus französischen oder tschechischen Kernkraftwerken geliefert wird? Oder aus polnischen Kohlekraftwerken? Und wie empfinden es die „Deutschen“, wenn sie mit Ihren Netzentgelten auch noch die Trassen dafür bezahlen? Sicher kann der Wettbewerb mit Erzeugern im Ausland die Anstrengungen für effizientere Stromerzeugung fördern, doch inzwischen dürfte die Mehrheit verstanden haben, dass die bestimmende Größe beim Strompreis nicht mehr der Brennstoff sein wird, sondern der Preis und die Haltbarkeit der Technologie. Denn die generativen Erzeugungsarten haben offenbart, was die Hauptsätze der Thermodynamik wirtschaftlich bedeuten: Energie kann nicht verbraucht und auch nicht erzeugt werden, sie ist nicht endlich. Deshalb hat sie keinen Preis. Die Kosten sind stets nur umgelegter Aufwand zur Nutzbarmachung.

Deutschland hat zuletzt vom Stromaustausch profitiert.

Deutschland hat innerhalb der CWE-Region vergleichsweise niedrige Börsenstrompreise. 2013 lag der durchschnittliche Börsenpreis (Day-Ahead, Baseload) bei 37,8 Euro/MWh. In Frankreich lag der Vergleichspreis bei 43,2 Euro/MWh, in den Niederlanden bei 52,0 Euro/MWh.

Diese Aussage ist einerseits irreführend, da die besondere Konstellation des „Strommarkts“ in der BRD in keinem anderen Land existiert. Ein Vergleich der reinen Marktzahlen wäre nur zu gleichen Bedingungen statthaft. Dieser extrem niedrige Börsenpreis ist die direkte Folge des EEG. Denn das EEG hat erstens das Angebot an Strom vor allem tagsüber stark erhöht und zu Überschüssen geführt, zweitens die Anbieter fossiler und nuklearer Stromerzeugung durch seinen Einspeisevorrang und durch seinen faktischen Markteintrittspreis von 0 ct/kWh (EEG-Strom wird komplett außerhalb des Strommarkts durch eine Umlage On-Top finanziert, der „Markt“ bekommt ihn umsonst) in einen Preiswettbewerb gezwungen. Die anderen Erzeuger mussten nachziehen, um so viel wie möglich von ihrem Strom am Markt absetzen zu können. Strom hat als Produkt jedoch kein einziges zum Wettbewerb geeignetes Qualitätsmerkmal außer dem Preis. Die Folge war ein Preisverfall.

Bemerkenswert ist die hiermit amtliche Feststellung, dass der Strompreis unter dem des französischen Marktes liegt, während deutsche Wirtschaftsverbände nicht zu verkünden müde werden, dass die Konkurrenzsituation gerade mit Frankreich wegen des dort günstigeren Strompreises besonders herausfordernd wäre.

Die tatsächliche Problematik dieses Vergleichs liegt jedoch darin, dass diese niedrigen Strompreise ausschließlich auf Grund der üppigen Subventionen seit den 60er Jahren möglich sind. Diese rund 400 MRD Euro für Kohleverstromung und 220 MRD Euro für Kernenergieverstromung wirken sich bis heute preismindernd aus, wurden jedoch nie in die mit dem erzeugten Strom hergestellten Produkte eingepreist. Zusätzlich wurden diese Subventionen fortwährend in Phasen steigender öffentlicher Verschuldung gewährt, was den wirtschaftlichen Gegenwert dieser Subventionen nochmals deutlich erhöht. Mit anderen Worten: Den günstigen Strompreis – vor allem für ein paar hundert Industriebetriebe – bezahlt der Endverbraucher mit seinen Steuern und den Abgaben auf Strom, indem er über diese unwissentlich die fehlenden – um nicht zu sagen unterschlagenen – Anteile am Strompreis mit übernimmt. Das ist in anderen Ländern auch so, aber in der BRD besonders ausgeprägt. Wobei der Effekt im Vergleich zum Subventionsaufwand ziemlich gering ist. strompreise im Vergleich

Wie wird den Bürgern der BRD die Idee gefallen, nun auch noch den Strom für die Nachbarn zu subventionieren, nur um dort ein paar Mitbewerber zu verdrängen?

Das deutsche Stromangebot wird deshalb derzeit überdurchschnittlich stark zur Deckung der ausländischen Stromnachfrage herangezogen. Der Stromhandel eröffnet Erzeugern in Deutschland zusätzliche Absatzmöglichkeiten. Im Jahr 2013 flossen rund 72 TWh Strom aus Deutschland in die benachbarten Länder und rund 38 TWh von den Nachbarländern nach Deutschland. Die Stromexporte sind besonders hoch in Stunden mit geringer inländischer Nachfrage und hoher Stromproduktion aus Wind, Sonne, Braunkohle und Kernkraft. Ohne die Möglichkeit zum Stromexport müssten Kern- und Kohlekraftwerke und zukünftig auch Erneuerbare-Energien-Anlagen ihre Produktion stärker drosseln. Der Stromaustausch ist somit eine wichtige Flexibilitätsoption.

Der Stromaustausch mag eine Flexibilitätsoption sein, doch er ersetzt für die fossilen Erzeuger in erster Linie das an die EE-Erzeugung verloren gegangene Absatzpotential. EE-Anlagen, besonders Windkraftanlagen, werden trotz des Exports weiterhin abgeregelt. Mit dieser Argumentation soll lediglich die Lebensdauer der fossilen Erzeuger durch Vergrößerung des Absatzmarktes verlängert werden. Und bezahlen dürfen das die Endverbraucher im In- und Ausland über Netzentgelte, Steuern und Angaben. Genau deshalb ist es richtig und wichtig, den Auf- und Ausbau einer Speicherinfrastruktur den Vorrang vor den Netzphantasien der Investoren zu geben. Denn nur eine umfangreiche Speicherinfrastruktur ist in der Lage, der Umstellung auf 100% generative Stromerzeugung unumkehrbar den Weg zu bereiten.

Vergessen und verdrängt wird scheinbar immer, was der Fokus der Energiewende ursprünglich war: Ausstieg aus der Steinzeittechnologie fossiler Verbrennung. Der Atomausstieg kam erst mit Fukushima definitiv hinzu und hat die Herausforderung vergrößert. Das angebliche Zieldreieck, besser Zielquadrat mit den Schlagworten „Versorgungssicherheit“ und „Bezahlbarkeit“ wurde der Diskussion anschließend weitgehend unkritisch aufoktroyiert. Versorgungssicherheit besteht bereits zu einem zufriedenstellenden Grad. Sie kann also kein Ziel sein, sondern bestenfalls eine zu erhaltende Rahmenbedingung. Bezahlbarkeit als Ziel suggeriert, dass diese nicht möglich sein könnte oder derzeit nicht mehr gegeben ist. Fakt ist, dass die gesamte Erzeugung und Nutzung von Strom bereits seit langem bezahlbar ist und geleistet wird. Die Angst vor einer Verteuerung des Stroms ist verständlich, aber unbegründet. Denn die Endverbraucher und Steuerzahler bezahlen längst über ihre Steuern zusätzliche Summen für ihren bequem aus der Steckdose zu zapfenden Strom, die in der Größenordnung des Arbeitspreises liegen, den sie aus ihrer Rechnung ablesen können.

Eine grundlegende Markttransformation ist überfällig, denn das Modell der Markterweiterung des deutschen Modells auf andere europäische Länder wird an der Klugheit der europäischen Partner scheitern.

7.3 Versorgungssicherheit im europäischen Kontext stärken

Im europäischen Binnenmarkt für Strom sind in den kommenden Jahren ausreichend Erzeugungskapazitäten vorhanden.

Nach Angaben des aktuellen „Scenario Outlook and Adequacy Fore-cast“ (SOAF-Bericht) von ENTSO-E betragen die Überkapazitäten an gesicherter Leistung in Europa derzeit mindestens 100 Gigawatt (ENTSO-E 2014). Davon liegen rund 60 Gigawatt (sog. „RC-ARM“ und „spare capacity“) in dem für Deutschland relevanten Strom-marktgebiet, das näherungsweise als die Region bestehend aus Deutschland, seinen Nachbarn und Italien definiert werden kann. Auch für die nächsten Jahre sind hier erhebliche Überkapazitäten zu erwarten. Diese Kapazitäten können die regionale Versorgung ab-sichern und die Versorgungssicherheit in Deutschland erhöhen, so-weit Übertragungskapazitäten zur Verfügung stehen. Ebenso steht in einer (rein rechnerisch) nationalen Betrachtung in Deutschland mittelfristig mehr als ausreichend Kraftwerksleistung zur Verfüg-ung: Die Übertragungsnetzbetreiber weisen in ihrem aktuellen Bericht zur Leistungsbilanz für Deutschland für den Zeitraum 2014 bis 2017 eine „verbleibende Leistung“ von ca. 10 Gigawatt aus (ÜNB 2014). Diese Kapazität wird zur Lastdeckung in Deutschland nicht benötigt, sondern steht für Exporte zur Verfügung.

Versorgungssicherheit kann nur europäisch betrachtet werden.

Eine rein nationale Sicht auf Versorgungssicherheit ist mit dem Konzept eines europäischen Strommarktes nicht vereinbar (DIW 2014). Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten messen Versorgungssicherheit bislang vor allem anhand des statischen Ansatzes nationaler Leistungsbilanzen. Diese Vorgehensweise ist mit dem real existierenden Strombinnenmarkt wenig kompatibel und daher überarbeitungsbedürftig. Dies gilt auch, weil die Bedeutung dargebotsabhängiger erneuerbarer Energien und damit stochastisch verfügbarer Erzeugung wächst. Durch die großräumigen Ausgleichseffekte bei den Höchstlasten und dem Beitrag der erneuerbaren Energien zur gesicherten Leistung besteht im europäischen Binnenmarkt grundsätzlich ein geringerer Bedarf an Erzeugungskapazität, Lastmanagement und Speichern.

Nationale Konzepte sind genauso wenig zielführend wie ein zentralistisches Generalkonzept für ganz Europa. Einen europäischen Strommarkt mag es dereinst geben, aber besser nicht in der Form eines kontinentalen Handelssystems mit großen Akteuren und deren geballter Bestimmungsmacht. Statt dessen ist es nachhaltiger und für die Bevölkerung sinnvoller, den Strombedarf aus generativer Erzeugung in Kombination mit einem Speichersystem zu decken, statt den Strom weiträumig hin- und herzutransportieren. Generative Erzeugung ist dezentraler Natur. Konsequenterweise ist es nur logisch, die Last- und Leistungsveränderungen vor Ort ebenfalls mit Speichern vor Ort zu regulieren. Stromaustausch soll lokal und regional dort stattfinden, wo er notwendig und sinnvoll ist.

Das BMWi diskutiert mit Stakeholdern in Europa Verbesserungen beim Monitoring der Versorgungssicherheit.

Das Ministerium setzt sich für eine länderübergreifende Betrachtung der Versorgungssicherheit ein. Außerdem sollen die Regulierer neben konventionellen und erneuerbaren Erzeugungseinheiten zukünftig Flexibilitätsoptionen stärker berücksichtigen. Zu diesen Flexibilitätsoptionen gehören auch Lastmanagement und Netzersatzanlagen, welche einen Beitrag zur Synchronisierung leisten können.

Zusammenarbeit ist grundsätzlich sinnvoll. Doch für einen einheitlichen Markt ist es erforderlich, eine einheitliche Grundlage zu schaffen. Es können nur Länder zusammenarbeiten, die auch die gleichen Ziele haben. Und diese dürfen nur in dem konsequenten Umstieg auf generative Stromerzeugung bestehen. Den Vertretern der steinzeitlichen Verbrennungstechnologe muss klar gemacht werden, dass deren Zeit abgelaufen ist. Dieses Erbe unserer Vorfahren sollten wir mit gelegentlichen Kaminfeuern bewahren, aber nicht mehr in großtechnischem Maßstab anwenden. Dazu gehört auch auf die Tagesordnung der Bundesregierung, der atomaren Renaissance in manchen Ländern deren Unwirtschaftlichkeit lautstark entgegenzustellen.

Transnationale Effekte müssen berücksichtigt werden.

Deutschland, seine Nachbarstaaten und die Europäische Kommission haben erkannt, dass in einem europäischen Strombinnenmarkt gemeinsame Monitoringkonzepte nötig sind. Nur wenn transnationale Effekte berücksichtigt werden, kann die Versorgung langfristig kosteneffizient gesichert werden. Außer dem SOAF-Bericht bestehen bisher allerdings kaum grenzüberschreitende Herangehensweisen. Auf europäischer Ebene wird an einem gemeinsamen Vorgehen gearbeitet. Auf regionaler Ebene hat das BMWi einen Prozess angestoßen, dessen Ziel eine länderübergreifende Definition und mittelfristig ein gemeinsames Monitoring von Versorgungssicherheit mit den Nachbarländern ist. Dieser Prozess baut auf den Arbeiten des regionalen „Pentalateralen Energieforums“ auf. In diesem Forum sind neben Deutschland auch Österreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich und als Beobachter die Schweiz vertreten.

Diese gemeinsamen Monitoringkonzepte sind nur nötig, solange an der Idee einer vernetzten, zentralistischen Struktur festgehalten wird. Eine dezentrale Struktur aus lokaler, generativer Erzeugung plus Speicherung erfordert deutlich weniger hierarchische Überwachung, mobilisiert mehr zivilgesellschaftliches Engagement und reduziert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf lokale und regionale sinnvolle Projekte. Es gibt kein vernünftiges Argument für zentralisierte Großstrukturen und deshalb auch nicht für kontinentale Fernleitungsnetze und raumgreifenden Ausbau von Hochleistungsstromtrassen. Im Gegenteil brechen sich hier wohl eher Allmachtsphantasien und Gigantomanie Bahn.

Weitere Schritte sollen die Vollendung des Strombinnenmarktes vorantreiben.

Über ein gemeinsames Monitoringkonzept von Versorgungssicherheit hinaus bedarf es weiterer, zumindest regionaler Vereinbarungen. Unabhängig davon, für welches Strommarktdesign sich Deutschland, seine Nachbarländer oder andere EU-Mitgliedstaaten entscheiden, sollten beispielsweise gemeinsame Regeln geschaffen werden für Situationen, in denen in mehreren gekoppelten Strommärkten gleichzeitig relativ hohe Strompreise im Großhandel beobachtet werden.

Eine Rahmenvereinbarung zu regionaler und kommunaler Zusammenarbeit ist sicher eine vernünftige Idee. Dieses vorsichtige Zurückrudern des BMWi im Grünbuch bestätigt sämtliche weiter oben geäußerten Einschätzungen. Vor einem kontinentalen Markt steht eine gemeinsame Zielsetzung. Diese wird sehr wahrscheinlich daran scheitern, dass die letzten drei Bundesregierungen bei den Zielsetzungen und der Umsetzung der Energiewende mehrfach den Kurs gewechselt und vor den Interessen ihrer politischen Klientel kapituliert haben. Der Primat der Politik wurde in der Frage aufge-geben und die beiden Ziele der Energiewende verwässert und vorläufig aufgeschoben.

Wenn Kapazitätsmärkte eingeführt werden sollten, dann müssen sie zumindest europäisch koordiniert werden.

Dies ist besonders wichtig, wenn der Bedarf für zusätzliche natio-nale Erzeugungskapazitäten festgelegt wird. Es muss gemeinsam entschieden werden, wie ausländische Kapazitäten auf das nationale Versorgungssicherheitsniveau angerechnet werden und ob bzw. wie ausländische Kapazitäten Zugang zu den nationalen Mechanismen haben (siehe Kapitel 8.2).

Das wäre wichtig, wenn Kapazitätsmärkte sinnvoll wären. Dies ist jedoch nicht nachgewiesen und der Nachweis scheint auch nicht zu gelingen. Dazu gesellt sich die Frage, wie die Politik dazu kommt, Erzeugungskapazitäten festzulegen. Dieser Bedarf richtet sich nach Nachfrage und technischen Parametern, nicht nach dem Ermessen der Politik. Denn das wäre ein offenes Scheunentor für das leichtgemachte Abgreifen milliardenschwerer Subventionen und Renditegarantien für Finanzkonzerne.

Nächste Schritte

Das Pentalaterale Energieforum (DE, FR, AT, BENELUX, CH) vertieft die Zusammenarbeit der Länder im gemeinsamen Strommarkt, u. a. mittels eines Versorgungssicherheitsberichtes bis Ende 2014.

Das BMWi arbeitet beim Thema Versorgungssicherheit eng mit den Nachbarländern zusammen. Ein Follow-up zum ersten Treffen im Juli 2014 wird im November 2014 stattfinden. Ziele der Initiative sind: eine gemeinsame Definition von Versorgungssicherheit (einheitliche Methodik und Kenngröße), die Erstellung eines gemeinsamen Versorgungssicherheitsberichtes mit einem länderübergreifenden Monitoring und möglichst eine gemeinsame Gewährleistung von Versorgungssicherheit.

So lange es um den Erhalt der Versorgungssicherheit als Rahmenbedingung geht und der Aufbau einer Speicherinfrastruktur gleichberechtigt zum Netzausbau thematisiert wird, ist diese Zusammenarbeit sinnvoll.

Das BMWi unterstützt die Erarbeitung der Netzkodizes, z. B. im Rahmen von ENTSO-E und ACER Konsultationen sowie der mehrmals pro Jahr tagenden Electricity Coordination Group und des Ausschusses für den grenzüberschreitenden Stromhandel (Electricity Cross-Border Committee) der EU-Kommission.

Das BMWi und die Bundesnetzagentur passen den nationalen Rechtsrahmen an, um den deutschen Strommarkt weiter in den europäischen Strombinnenmarkt zu integrieren. Ein nächster Schritt ist die Umsetzung der Netzkodizes, z. B. durch Europäisierung der Intraday- und Regelenergiemärkte.

In Zusammenarbeit mit Nachbarländern erarbeitet das BMWi gemeinsame Regeln für den Umgang mit Situationen gleichzeitig hoher Strompreise.

Kapitel 8: Die Klimaschutzziele erreichen

Um mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten, sind für das Strommarktdesign die flankierenden Instrumente und regulatorischen Rahmenbedingungen von besonderer Bedeutung, die dazu beitragen, die Klimaschutzziele im Stromsektor zu erreichen. Denn umweltverträglicher Einsatz der Erzeuger und Verbraucher bedeutet insbesondere, die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Hierfür müssen (auch) die CO2-Emissionen in der Stromerzeugung deutlich sinken. Die Reform des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) soll stärkere Anreize zur Emissionsminderung in der Energiewirtschaft und Industrie setzen.

Ein deutlicher Grund mehr, um für den im Vergleich mit dem Netzausbau gleichberechtigten Aufbau einer angemessenen Speicherinfrastruktur europaweit einzutreten und den Zubau generativer Stromerzeugung auf diesem Weg zu stärken. Die CO2-Thematik müssen Bayern und Deutschland ähnlich wie Schweden und Großbritannien über einen eigenen Besteuerungsweg oder eine Abgabe eigenständig forcieren.

8.1 CO2-Emissionen in der Stromerzeugung reduzieren

Die Stromerzeugung muss bis 2050 weitgehend dekarbonisiert werden, um die nationalen und europäischen Klimaziele bis 2050 zu erreichen.

Der Ersatz fossiler Stromerzeugung durch erneuerbare Energien gemäß dem im EEG verankerten Ausbaukorridor leistet hierzu den größten Beitrag. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis zu diesem Zeitpunkt auf mindestens 80 Prozent steigen. Der Bedarf an thermischer Kraftwerksleistung sinkt, bleibt aber signifikant. In 2050 sollen diese Kraftwerke sehr emissionsarm sein, Brennstoffe sehr effizient ausnutzen, sehr flexibel hoch- und herunterzufahren sein und nur noch vergleichsweise geringe Benutzungsstunden aufweisen.

Das EEG sollte endlich sinnvoll in ein für alle Erzeugungsarten gleichberechtigtes Vergütungssystem überführt werden, welches die primärenergetischen und klimaaktiven Faktoren angemessen einbezieht. Weiter oben wurden Vorschläge gemacht, wie dieses aussehen kann. Statt eines Ausbaukorridors, der den Ausbau im Grunde nur begrenzt, statt ihn zu 100 % zu führen, ist es sinnvoller, das oben beschriebene Vergütungssystem schnellstmöglich einzuführen.

Der Kraftwerkspark passt sich schrittweise an.

Der oben skizzierte Entwicklungspfad des fossilen Kraftwerksparks wird möglich durch die Nachrüstung von Bestandsanlagen, die Stilllegung bzw. den reduzierten Betrieb emissionsintensiver Altanlagen und den Neubau von Gaskraftwerken.

Statt auf den Neubau von Gaskraftwerken, die anschließend mangels Rentabilität still stehen, sollte die Bundesregierung endlich zu einer vernünftigen Förderung und Implementierung weiterer generativer Stromerzeuger und von Speichern finden. Denn sonst werden am Ende Subventionen oder Umlagen für Gaskraftwerke erfolgen, die den Zubau generativer Erzeugung weiter ausbremsen. Wer Probleme mit dem EEG hat, sollte sich klar machen, dass das EEG durch eine Ausweitung seines Regimes auf alle Erzeuger seine Wirkung am Markt ins Positive verbessert.

Maßnahmen sind erforderlich, um hierfür die richtigen Anreize zu setzen.

Die Emissionen des Stromerzeugungssektors verharrten in den letzten Jahren auf etwa gleichem Niveau. Um das nationale Klimaziel von -40 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 1990 zu erreichen und auf den Zielpfad in Richtung langfristiger Klimaziele einzuschwenken, sind nach aktuellen Projektionen weitere Maßnahmen erforderlich. Auch der Stromerzeugungssektor wird hierbei aufgrund seines hohen Anteils an den nationalen Emissionen einen Beitrag leisten müssen.

8.2 Das Emissionshandelssystem reformieren

Der zentrale Beitrag zur Emissionsreduktion in der fossilen Stromerzeugung soll durch das europäische Emissionshandelssystem (ETS) und seine Reform erreicht werden.

Das aktuelle ETS setzt bei aktuell über zwei Milliarden überschüssigen Zertifikaten und einem Zertifikatspreis von fünf bis sechs Euro pro Tonne CO2 nur vergleichsweise geringe Anreize für Investitionen in eine emissionsarme Stromerzeugung. Da diese Überschüsse zum Ende der aktuellen Handelsperiode wegen der Rückführung der Backloading-Mengen vermutlich sogar auf 2,6 Mrd. Zertifikate ansteigen werden, ist bis weit in die 2020er Jahre mit hohen Überschüssen und sehr niedrigen CO2-Preisen zu rechnen.

Aus diesem Grund der dringende Vorschlag, eine nach PE-Faktor und CO2-Emission gewichtete Energiesteuer auf die geförderten oder importierten kWh von Primärenergieträgern zu erheben. Die Einnahmen dienen dann der Gegenfinanzierung der Zertifikate, von Speicherbau oder von Effizienzmaßnahmen.

Das ETS sollte wieder mehr Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen bieten.

Befragungen von Unternehmen zeigen, dass der aktuelle CO2-Preis für Investitionsentscheidungen nur eine geringfügige Rolle spielt. Zum einen ist die Stromerzeugung gegenwärtig ohnehin durch das Preisverhältnis der Brennstoffe geprägt, das Emissionsminderungen durch Brennstoffwechsel nicht begünstigt (hohe Gas- und niedrige Kohlepreise). Zum anderen sind für Unternehmen angesichts langer Investitionszyklen ohnehin die mittel- bis langfristig zu erwartenden CO2-Preise maßgeblich, da sich die Anlagen auch bei diesen Preisen rechnen müssen. Die mittelfristigen Preiserwartungen sind allerdings gegenwärtig niedrig.

Die Bundesregierung setzt sich für eine rasche und nachhaltige Reform des ETS ein.

Sie strebt an, die von der Europäischen Kommission vorgeschla-gene Marktstabilitätsreserve bereits 2017 einzuführen und die 900 Millionen Backloading-Zertifikate in diese Reserve zu überführen. Darüber hinaus muss die Marktstabilitätsreserve insbesondere bei den Schwellenwerten und den Entnahmemengen so ausgestaltet sein, dass sie die Überschüsse auch tatsächlich zügig abbaut. Zugleich müssen zum Schutz energieintensiver Unternehmen effektive Carbon-Leakage-Regeln auch für die Zeit nach 2020 getroffen werden, die sowohl die direkte als auch die indirekte Kostenbelastung adressieren.

Die ETS-Reform ist von struktureller Bedeutung.

Zwar würden mit dem Reformvorschlag der Bundesregierung zirka die Hälfte der von der Europäischen Kommission bis 2020 projizierten Überschüsse abgebaut werden. Es verblieben jedoch bis 2020 immer noch signifikante Überschüsse im Markt. Dementsprechend dürfte es zum Ende dieser Handelsperiode zu einem Preisanstieg bei den Zertifikaten und damit sehr wichtigen Signalen für zukünftige Investitionen kommen.

Deshalb ist es notwendig, mit dem Vorschlag der gewichteten Energiesteuer voranzugehen und nicht weiter abzuwarten, bis sich der Berg nutzloser Zertifikate irgendwann in Wohlgefallen auflöst.

Nächster Schritt

Reform ETS: Weitere Konkretisierung der deutschen Position sowie Werben um Unterstützung. Die Erwähnung eines „Instruments zur Stabilisierung des Marktes“ sowie von Maßnahmen zur Wahrung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sind ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung.

8.3 Die Rolle der KWK beim Umbau des Kraftwerksparks klären

Durch gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme können Brennstoffe und CO2-Emissionen eingespart werden.

KWK-Anlagen können energieeffizienter und – insbesondere wenn sie mit Gas betrieben werden – emissionsärmer sein als konventionelle Kondensationskraftwerke und eine gesonderte Bereitstellung von Wärme. Das ETS ist das zentrale Instrument für Klimaschutz in der Industrie und für eine emissionsarme Strom- und Wärmeerzeugung. Zusätzlich kann die KWK Beiträge zur Reduktion der nationalen CO2-Emissionen liefern.

KWK ist ein gutes Instrument, solange die Abwärme genutzt wird. Falls das nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist, ist von ihrem Einsatz Abstand zu nehmen. KWK-Anlagen sind keine Heizungen und ersetzen auch keine Heizungen, außer man kombiniert sie mit Latentwärmespeichern auf niedrigem Temperaturniveau.

Dabei darf nicht übersehen werden, dass es bei der Abwärme aus industriellen, gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Prozessen bereits einen gigantischen Wärmeüberschuss gibt. Der von der Fraunhofer Organisation in Angriff genommene Wärmeatlas wird das deutlich aufzeigen. Noch mehr Wärme zu produzieren ist kontraproduktiv. Es ist auch nicht akzeptabel, dass Hochtemperaturwärme aus Geothermie zum Betrieb von Adsorptionskälteanlagen missbraucht wird und so noch mehr Wärme ungenutzt in der Atmosphäre freigesetzt wird.

KWK kann zukünftig stärker flexibel betrieben werden und stärker zur Synchronisierung beitragen.

Investitionen in Wärmespeicher, Wärmenetze und perspektivisch Power-to-Heat-Anlagen (Wärmepumpen und Elektrokessel) bieten die Voraussetzung hierzu, weil sie die Stromerzeugung unabhängiger vom zeitgleichen Wärmebedarf machen. Daher sollten KWK-Anlagen Anreize haben, bei Netzengpässen oder negativen Preisen vor erneuerbaren Energien abzuregeln. Bisher werden eine Vielzahl von KWK-Anlagen in Industrie- und Objektversorgung aus betriebswirtschaftlichen und technischen Gründen mit hoher Effizienz wärmegeführt betrieben. Für den Strommarkt und den Netzbetrieb stellen sie eine Mindesterzeugung dar (siehe Kapitel 3).

Dabei ist die Sinnhaftigkeit der Investitionen sorgfältig zu prüfen, bevor Fehlinvestitionen und Subventionierung in nutzlose Wärmenetze auftreten.

Das KWK-Gesetz fördert Qualität statt Quantität.

Das KWK-Gesetz (KWKG) fördert Anlagen, die qualitativ kompatibel zur Energiewende sind, d. h. sehr flexibel und sehr emissionsarm. Daher fördert das KWKG auch Investitionen in Wärmenetze und -speicher. Das KWKG sollte insbesondere emissionsarme KWK fördern. Die Stabilisierung des heutigen KWK-Anteils erfordert den Neubau von KWK-Anlagen als Ersatz für Altanlagen im Umfang einiger Gigawatt. Im Rahmen der laufenden Evaluation ist zu klären, inwiefern es sinnvoll ist, über den Status quo hinaus die installierte KWK-Leistung stark zu erhöhen.

Diese Prüfung bedarf strenger Kriterien, Einzelfallprüfung jeder Investition und höchster Sorgfalt, da die Faszination der Technik sehr schnell zu übertriebenem Engagement führt.

Nächste Schritte

2014: Das BMWi konsultiert derzeit die vorgelegte Studie zur Potential- und Nutzenanalyse der KWK sowie zur Evaluierung des KWK-Gesetzes (KWKG). Das BMWi legt anschließend den Zwischenbericht nach § 12 KWKG vor.

2015: Das BMWi bereitet die Novelle des KWKG vor.

Kapitel 9: Grundsatzentscheidung: Strommarkt 2.0 oder Kapazitätsmarkt

Kapitel 9.1 beschreibt die Notwendigkeit einer Grundsatzent-scheidung.

Kapitel 9.2 fasst die Ergebnisse der vom BMWi in Auftrag gegebenen Gutachten zusammen.

9.1 Eine politische Grundsatzentscheidung ist nötig

In den kommenden Jahren durchläuft der Strommarkt eine Phase des Übergangs.

Der deutsche Strommarkt ist liberalisiert und mit den Strommärkten der Nachbarstaaten gekoppelt. Dies steigert die Effizienz des Stromversorgungssystems, trägt aber auch zu den aktuellen Überkapazitäten bei. Diese wurden durch den Zubau von erneuerbaren Energien und die Inbetriebnahme neuer fossiler Kraftwerke verstärkt. Aktuell kommt die temporär niedrigere Stromnachfrage infolge der Wirtschaftskrise in Europa hinzu. Daraus resultieren niedrige Strompreise an der Börse. Sie prägen derzeit den Markt und verringern die Wirtschaftlichkeit von Kraftwerken. Andererseits steigt Deutschland bis 2022 aus der Kernenergie aus. Hierdurch werden Erzeugungskapazitäten in Höhe von rund 12 Gigawatt schrittweise vom Netz genommen. Zudem übernehmen erneuerbare Energien zunehmend eine tragende Rolle und senken den Bedarf an Stromerzeugung aus fossilen Kraftwerken. Wir bewegen uns von einem Stromsystem, in dem regelbare Kraftwerke der Stromnachfrage folgen, zu einem Stromsystem, in dem flexible Erzeuger, flexible Verbraucher und Speicher auf das fluktuierende Stromangebot aus Wind und Sonne reagieren. Dieser Übergang wird den Strommarkt in den kommenden Jahren prägen (siehe Kapitel 2.1).

Und genau deshalb sollten wir unverzüglich dem Aufbau einer Speicherinfrastruktur und einer Wiederbelebung des Ausbaus generativer Stromerzeugung den Vorrang vor einem voreiligen Netzausbau geben.

Die „Sowieso-Maßnahmen“ (Teil II) sind für einen sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Einsatz der Kapazitäten (Erzeuger und flexible Verbraucher) unabhängig von der Grundsatzentscheidung sinnvoll.

Ausreichende Kapazitäten allein gewährleisten nicht, dass Erzeugung und Verbrauch zu jedem Zeitpunkt synchronisiert werden. Dies illustrieren die Beispiele in Kapitel 2.2 für Erzeugungssysteme mit Kapazitätsmarkt (Januar 2014 im amerikanischen PJM6) 6 PJM ist ein regionales Übertragungsnetz in den USA. Es umfasst die US-Bundesstaaten Delaware, Illinois, Indiana, Kentucky, Maryland, Michigan, New Jersey, North Carolina, Ohio, Pennsylvania, Tennessee, Virginia, West Virginia und District of Columbia. und ohne Kapazitätsmarkt (Februar 2012 in Deutschland). In beiden Fällen kam es zu angespannten Versorgungssituationen, obwohl ausreichend installierte Leistung im System zur Verfügung stand. Dies zeigt: Für eine sichere Versorgung muss der Strommarkt in jedem Fall durch Preissignale dafür sorgen, dass die vorhandenen Kapazitäten jederzeit im erforderlichen Umfang (d. h. in Höhe des zu erwartenden Verbrauchs) kontrahiert und eingesetzt werden. Kapazitätsmärkte können zwar dafür sorgen, dass ausreichend Kapazitäten vorgehalten werden. Sie können aber den sicheren Ausgleich von Verbrauch und Erzeugung nicht garantieren

7.7 In Kapazitätsmärkten bestehen grundsätzlich Verfügbarkeitsanreize für Erzeuger. Diese sind jedoch nicht hinreichend, um die
Einsatzfunktion vollständig zu gewährleisten.

Aus diesem Grund sollten Kapazitäten auf Basis von dezentral verteilten Speichern statt einzelner großer oder auch kleiner Kraftwerke aufgebaut werden.

Zur Diskussion steht, ob ein optimierter Strommarkt erwarten lässt, dass ausreichend Kapazitäten für eine sichere Versorgung vorgehalten werden, oder ob zusätzlich ein Kapazitätsmarkt erforderlich ist

Der Bericht des Kraftwerksforums beim BMWi an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Präsidenten der Länder vom 28. Mai 2013 hat die Debatte strukturiert (BMWi 2013). Gutachten im Auftrag des BMWi haben die Leistungsfähigkeit des Strommarkts und die Auswirkungen von Kapazitätsmärkten vertieft untersucht (siehe Kapitel 9.2). Betroffene Akteure haben die Gutachten in der Plattform Strommarkt intensiv diskutiert.

Versorgungssicherheit ist gegeben, wenn jederzeit ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage möglich ist.

Das heißt, es müssen auch in Zeiten der höchsten (nicht durch Windkraft und Photovoltaik gedeckten) Nachfrage ausreichend steuerbare Kapazitäten zur Verfügung stehen. Kapazitäten meint neben klassischen und erneuerbaren, mit Brennstoffen betriebenen Kraftwerken auch Nachfrageflexibilität (Lastmanagement) und Speicher. Einige dieser Kapazitäten, d. h. die mit den höchsten Grenzkosten, werden nur in wenigen Stunden des Jahres benötigt.

Auch hier wieder Hinweis, dass für Speicher die gleichen gesicherten Vergütungsbedingungen gelten müssen wie für Netze. Reservekraftwerke werden dann nicht gebraucht.

Im Kern geht es bei der Debatte um die Frage, ob ein optimierter Strommarkt erwarten lässt, dass Investitionen in die selten genutzten, aber dennoch erforderlichen Kapazitäten getätigt werden.

Dies setzt insbesondere voraus, dass Knappheitspreise bei den Marktteilnehmern ankommen und die Investoren darauf vertrauen, dass die Politik beim Auftreten von Knappheitspreisen nicht interveniert. Den Anbietern von Kapazitäten muss erlaubt sein, in Knappheitssituationen mit Preisen über ihren Grenzkosten am Strommarkt zu bieten. Wenn die Anbieter befürchten, dass die Politik Preisobergrenzen einführt und damit Investitionen im Nachhinein teilweise entwertet, werden kapitalintensive Investitionen ausbleiben. Stattdessen werden, angereizt durch die Pflicht zur Bilanzkreistreue, die unbedingten Lieferverpflichtungen und das Ausgleichsenergiesystem (siehe Kapitel 1.4 u. 1.5), tendenziell nur Kapazitäten mit niedrigeren Investitionskosten wie Lastmanagement oder Motorkraftwerke erschlossen. Gleichzeitig können insbesondere industrielle Stromkunden mit großer Nachfrage ihre Versor- gung am Terminmarkt, mit Options- oder Absicherungsverträgen kosteneffizient gegen Knappheitspreise absichern, ihren Strom selbst produzieren oder durch Lastmanagement mit einer flexiblen Nachfrage auf Knappheitspreise reagieren.

Ein auf Erzeugung – Speicherung & Transport – Verbrauch dreigeteilter Markt wird diese Unsicherheiten auch ohne Reservekapazitätskraftwerke auf Basis fossiler Brennstoffe beseitigen und gleichzeitig schädlicher Spekulation einen Riegel vorschieben.

Im kommenden Jahrzehnt werden die derzeitigen Überkapazitäten am Strommarkt abgebaut sein.

Knappheitspreise wird nur derjenige vermeiden, der sich mit Lieferverträgen vorausschauend absichert oder durch Lastmanagement mit einer flexiblen Nachfrage auf Knappheitspreise reagiert. Ein optimierter Strommarkt, der zulässt, dass Preissignale unverfälscht bei den Marktteilnehmern ankommen, abgesichert durch einen glaubwürdigen rechtlichen Rahmen, kommt nach wissenschaftlichen Untersuchungen ohne einen zusätzlichen Kapazitätsmarkt aus. Restrisiken kann mit einer „Kapazitätsreserve“ begegnet werden (siehe Kapitel 11). Diese muss aber so ausgestaltet werden, dass sie einerseits nicht wie eine Preisobergrenze am Strommarkt wirkt und andererseits den Marktakteuren nicht als bequeme Alternative zur Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen, d. h. der Beschaffung von Strommengen in Höhe des zu erwartenden Verbrauchs, dient (siehe Kapitel 1.1).

Wenn Preissignale in Knappheitssituationen bei Verbrauchern unverfälscht ankommen sollen, dann müssen die Verbraucher auch die Möglichkeit haben, auf Alternativen zurückzugreifen und dabei nicht trotzdem für die Vorhaltung der Reservekraftwerke bezahlen zu müssen.

Wenn Gesellschaft und Politik zu einer derartigen Weiterentwicklung des Strommarktes mit Knappheitspreisen nicht bereit sind, bedarf es eines Kapazitätsmarktes.

Allerdings bergen auch Kapazitätsmärkte Herausforderungen, Nachteile und Risiken, derer sich Gesellschaft und Politik bewusst sein müssen. Der Staat verändert das Strommarktdesign und greift regulatorisch in den Wettbewerb ein. Die Kosten des Kapazitätsmarktes müssen auf die Verbraucher umgelegt werden.

Oder der Staat ermöglicht erst einen fairen Wettbewerb durch regulatorischen Eingriff. Das Eingreifen der verfassten Gesellschaft in einen Markt, der außer dem finalen Preis kein einziges Wettbewerbsmerkmal kennt und gleichzeitig essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge ist, kann und sollte positiv gesehen werden. Die Verbraucher haben bei Umlage der Kosten auch das Recht, die für alle nützlichste Lösung zu bekommen und mitzubestimmen.

Wir müssen daher eine Grundsatzentscheidung treffen:

Wollen wir einen optimierten Strommarkt (Strommarkt 2.0) mit einem glaubwürdigen rechtlichen Rahmen, auf den Investoren vertrauen können, und in dem Stromkunden in eigener Verantwortung über ihre Nachfrage bestimmen, wie viele Kapazitäten vorgehalten werden – oder wollen wir neben dem Strommarkt einen Kapazitätsmarkt?

Die Entscheidung ist eindeutig und klar: Kein Kapazitätsmarkt. Vorher müssen wir aber eine andere Grundsatzentscheidung treffen: Raus auch aus der Kohlekraft oder weiter so auf Kosten der Zukunft?

Kapazitätsmärkte unterscheiden sich von bestehenden Strommärkten

Die Einführung eines Kapazitätsmarktes verändert das bestehende Strommarktdesign: Es wird ein zusätzlicher Markt neben dem bestehenden Strommarkt geschaffen. Auf Kapazitätsmärkten wird ausschließlich die Vorhaltung von Kapazität (Leistung) gehandelt und explizit vergütet. Für die Vergütung der Kapazitäten entstehen Kosten zusätzlich zu den Kosten der Beschaffung des Stroms am Strommarkt. Die Stromversorger tragen die Kosten und legen sie auf die Verbraucher um. Auf dem bestehenden Strommarkt wird Leistung auf Terminmärkten, Spotmärkten und in Strombezugsverträgen nur implizit durch unbedingte Lieferverpflichtungen vergütet. Explizit gehandelt und vergütet wird Leistung beispielsweise auf dem Regelleistungsmarkt, in Optionsverträgen oder in Lieferverträgen.

Option Strommarkt 2.0

Grundlegende Annahme dieser Option ist, dass der Strommarkt 2.0 das Vorhalten von Kapazitäten in ausreichendem Umfang anreizt und daher kein zusätzlicher Kapazitätsmarkt erforderlich ist. Die notwendige Vorhaltung von Kapazitäten refinanziert sich über den Strommarkt, der implizit und explizit auch Leistung vergütet (siehe Kapitel 1). Der Staat setzt die Marktregeln. Die Marktteilnehmer
müssen ihre Lieferverpflichtungen einhalten, sonst drohen ihnen hohe Strafzahlungen (Ausgleichsenergiesystem). Die Stromkunden bestimmen in eigener Verantwortung über ihre Nachfrage, wie viele Kapazitäten vorgehalten werden. In der Verantwortung der Regu-lierungsbehörde liegt es, die Einhaltung der Marktregeln sicherzu-stellen und die Kapazitätsentwicklung durch ein kontinuierliches Monitoring zu begleiten. Die Befürworter dieser Option gehen von normalen Marktmechanismen und (zumindest implizit) von folgenden Annahmen und Einschätzungen aus:

Das Kapazitätsniveau, das sich am Strommarkt einstellt, ist ausreichend, um die Nachfrage der Verbraucher zu decken.

Flexibilitätsoptionen, insbesondere Lastmanagement oder Netzersatzanlagen, sind ausreichend vorhanden sowie schnell und kostengünstig erschließbar.

Preisspitzen treten am Spotmarkt auf und werden akzeptiert. Sie werden sich nur geringfügig auf den durchschnittlichen Strompreis auswirken, weil sie nur in wenigen Stunden auftreten.

Der Strommarkt setzt u. a. durch Preisspitzen ausreichend Investitionsanreize, auch für Spitzenlastkraftwerke. Investoren sind in der Lage, mit den damit verbundenen Unsicherheiten für langlebige Investitionen umzugehen.

Private Verbraucher, die nicht leistungsgemessen sind, sind über ihre Verträge mit ihren Versorgern gegen kurzfristige Preisspitzen am Großhandelsmarkt abgesichert. Unternehmen können sich frei entscheiden, ob sie sich vertraglich absichern oder am kurzfristigen
Strommarkt teilnehmen.

Die Preisvolatilität ist der zentrale Anreiz für die Flexibilisierung des Gesamtsystems.

Falls zur Absicherung gegen Restrisiken ein höheres Kapazitätsniveau vorgehalten werden soll, als es sich aus dem Strommarkt heraus ergibt, ist dies mit einer Reserve kostengünstig möglich.

Für die Option Strommarkt 2.0 ist wichtig, dass die Preisbildung frei bleibt.

So lange die verschiedenen Ressourcen gleichberechtigt, fair und nach ihrer Nachhaltigkeit, Klimaverträglichkeit und Effizienz bewertet werden, ist dem zuzustimmen. Wirtschaftliche oder andere partikulare Interessen dürfen die beiden Ziele der Energiewende nicht mehr behindern.

Preisspitzen sind für die Wirtschaftlichkeit von Kraftwerksinvestitionen im Strommarkt erforderlich.

Durch den Einsatz von Lastmanagement und Netzersatzanlagen sind in der Regel nur gelegentliche Preisspitzen in moderater Höhe zu erwarten. Für Extremsituationen sollten jedoch temporär auch höhere Preise möglich sein. Extremsituationen treten beispielsweise
bei einem Ausfall größerer Erzeugungsleistungen bei gleichzeitig hoher Last und geringer Einspeisung von erneuerbaren Energien auf.

Das Auftreten von Preisspitzen darf nicht eingeschränkt werden.

Heute gibt es im Strommarkt keine regulatorischen Preisobergrenzen. Es existiert nur ein sehr hohes technisches Limit. Die Börse kann es bei Bedarf anpassen. Damit Investoren ausreichend Planungssicherheit darüber haben, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzu unverändert bleiben, sollte gesetzlich klargestellt werden, dass staatliche Interventionen in Form von Preisobergrenzen unterbleiben.

Da die alten Kraftwerke aus Steuermitteln bezahlt wurden, die nie zurückgeflossen sind, ist es nur fair, wenn eine Kompensation dafür über das dreigeteilte Marktmodell Erzeugung – Speicherung & Transport – Verbrauch zur Entwicklung des Systems in dieses zurückfließt.

Preisspitzen werden durch das kartellrechtliche Miss-brauchsverbot weder ausgeschlossen noch abgemildert.

Alle Unternehmen sind bei der Abgabe ihrer Gebote grundsätzlich frei. Kraftwerke müssen die Möglichkeit haben, in Knappheitssituationen mit Preisen über ihren Grenzkosten am Strommarkt zu bieten; es darf kein de facto Mark-up-Verbot geben. Nach europäischem und deutschem Kartellrecht dürfen Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung allerdings ihre Marktmacht nicht missbräuchlich ausnutzen. Hierdurch soll u. a. verhindert werden, dass es zu künstlich überhöhten Preisen kommt.

Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot setzt keine implizite Preisobergrenze.

Kommen Preisspitzen nicht marktmachtbedingt, sondern durch tatsächliche Knappheiten zustande, sind sie kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Soweit ein Anbieter nicht marktbeherrschend ist, ist das Missbrauchsverbot auf diesen Anbieter von vornherein nicht anwendbar. In Knappheitssituationen sind auch diese Anbieter in der Lage, höhere Preise durchzusetzen. Von diesen Preisen profitieren in der börslichen Einheitspreisauktion auch marktbeherrschende Anbieter. Die Funktionsfähigkeit des Strommarktes wird durch das kartellrechtliche Missbrauchsverbot daher nicht beeinträchtigt.

8.8 Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung droht jedoch, nachweisen zu müssen, dass sie bei ihren Angeboten am Strommarkt keine Marktmacht ausgeübt haben. Aus Vorsicht sehen sich marktbeherrschende Unternehmen einem de facto Mark-up-Verbot ausgesetzt.

Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot hat in der aktuellen Marktsituation wenig praktische Bedeutung. Die Marktmachttendenzen sind in den letzten Jahren rückläufig.

Insbesondere die Kopplung des deutschen Strommarktes mit den Nachbarländern, der begonnene Ausstieg aus der Kernenergie und der Zubau erneuerbarer Energien haben den Wettbewerb gestärkt. Diese Wettbewerbsbelebung sowie die bestehenden Überkapazitäten führen dazu, dass das Missbrauchsverbot derzeit in der Praxis keine Rolle spielt.

Bei Wahl der Option Strommarkt 2.0 ergibt sich folgender Handlungsbedarf:

Der Strommarkt wird optimiert und zu einem Strommarkt 2.0 für die Energiewende weiterentwickelt.

Kernpunkte der Reform sind:

Die Umsetzung der Sowieso-Maßnahmen aus Teil II. Dabei kommt der Stärkung der Anreize zur Bilanzkreistreue (Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem) eine besondere Rolle zu.

Die Preisbildung muss frei bleiben; es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass keine Preisobergrenzen eingeführt werden. Dadurch kann den Marktakteuren ein hohes Maß an Planungssicherheit gegeben werden.

Die in Kapitel 9 erläuterte Kapazitätsreserve wird eingeführt. Es erfolgt ein kontinuierliches Monitoring.

Die Kapazitätsreserve ist in Form einer umfassenden Speicherinfrastruktur einzuführen.

Option Kapazitätsmarkt

Grundlegende Annahme dieser Option ist, dass auch der optimierte Strommarkt das Vorhalten von Kapazitäten nicht im ausreichenden Umfang anreizt und ein zusätzlicher Markt für die Vorhaltung von Kapazitäten eingeführt werden muss. Die notwendige Vorhaltung von Kapazitäten refinanziert sich über einen zusätzlichen Kapazi-tätsmarkt, der Leistung explizit vergütet. Die Kosten werden auf die Stromkunden umgelegt. Der Staat sorgt damit für ein höheres Kapazitätsniveau, als es sich aus dem Strommarkt ergibt. Im zentralen und fokussierten Kapazitätsmarkt bestimmt der Staat direkt, wie viele Kapazitäten vorgehalten werden. Im dezentralen Kapazitätsmarkt steuert der Staat das Kapazitätsniveau indirekt durch die Höhe der Pönale (siehe Kasten). Auch mit einem Kapazi- tätsmarkt liegt es in der Verantwortung der Marktteilnehmer, aus- reichend Kapazitäten zu kontrahieren, um jederzeit ihre Lieferver-pflichtungen zu erfüllen. In der Verantwortung der Regulierungs-behörde liegt es, die Einhaltung der Marktregeln sicherzustellen und die Kapazitätsentwicklung durch ein kontinuierliches Monitoring zu begleiten.

Kapazitätsmärkte können verschiedene Ausgestaltungen annehmen

In Deutschland werden derzeit vor allem drei Ansätze für Kapazitätsmärkte intensiv diskutiert. Sie unterscheiden sich erheblich in den Details der Ausgestaltung, den erforderlichen regulatorischen Vorgaben und ihren Auswirkungen auf den Strommarkt:

Im „zentralen umfassenden Kapazitätsmarkt“ (EWI 2012) legt eine Behörde den Gesamtbedarf an Kapazität zentral fest. Diese Kapazität wird in Auktionen ausgeschrieben (Leistungsmarkt). Die Betreiber von Erzeugungsanlagen bieten Erzeugungsleistung auf diesem Kapazitätsmarkt an. Bei einem Zuschlag erhalten sie eine Vergütung für die angebotene Leistung in Form einer einheitlichen Leistungszahlung. Zugleich können Betreiber von Erzeugungsanlagen ihren erzeugten Strom am Strommarkt an andere Marktteilnehmer verkaufen. Die Kosten des Kapazitätsmarktes werden über eine Kapazitätsumlage auf den Strompreis umgelegt. Die Leistungszahlung verpflichtet die Kraftwerksbetreiber, ihre Erzeugungskapazität grundsätzlich technisch verfügbar zu halten. Steigt der Börsenpreis über einen zuvor definierten Auslösepreis, zahlen die Kraftwerksbetreiber die Differenz aus aktuellem Börsenpreis und Auslösepreis an die Behörde (Call-Option).

Im „zentralen fokussierten Kapazitätsmarkt“ (Öko-Institut/ LBD/Raue 2012) wird der Gesamtbedarf an Kapazität ebenfalls zentral von einer Behörde festgelegt. Auch weitere wesentliche Eigenschaften sind vergleichbar zum zentralen umfassenden Kapazitätsmarkt. Allerdings wird nur ein Teil des Gesamtbedarfs in Auktionen ausgeschrieben. Eine Behörde entscheidet, welche Anlagen an den Auktionen teilnehmen dürfen. Öko-Institut/LBD/Raue sehen zwei Marktsegmente vor: eines für Neuanlagen sowie eines für „stilllegungsbedrohte“ Bestandsanlagen und Lastmanagement. Durch die Ausschreibung des Kapazitätsbedarfs in zwei Teilmärkten ergibt sich keine einheitliche Leistungszahlung.

Im „dezentralen umfassenden Kapazitätsmarkt“ (Enervis/BET 2013, BDEW 2013) wird der Gesamtbedarf an Kapazität nicht direkt von einer Behörde vorgegeben und ausgeschrieben, sondern indirekt durch die Höhe einer Strafzahlung (Pönale). Vertriebe werden verpflichtet, für Knappheitssituationen nachzuweisen, dass sie für ihren Strombezug in ausreichendem Umfang Leistung kontrahiert haben. Die Nachweise können sie von Betreibern der Erzeugungsanlagen in Form von Leistungszertifikaten (Versorgungssicherheitszertifikaten) erwerben. Diese Zertifikate können bilateral zwischen Marktteilnehmern oder an der Börse gehandelt werden. Die Vertriebe entscheiden in Abhängigkeit von ihrem Verbrauch und der Nutzung von Lastmanagement selbst, mit wie viel Leistungszertifikaten sie sich eindecken. Wird in Knappheitssituationen ein definierter Auslösungspreis überschritten, müssen Vertriebe eine Pönale für die tatsächliche Verbrauchsleistung bezahlen, für die sie keine Leistungszertifikate vorweisen können. Erzeuger müssen eine Pönale zahlen, wenn ihre Erzeugungsleistung in dieser Situation nicht verfügbar ist. Eine Behörde legt die Höhe der Pönale und den Auslösungspreis fest. In anderen Modellen (z. B. in Frankreich) legt eine Behörde noch weitere Parameter fest, die determinieren, mit wie viel Erzeugungskapazität sich die Vertriebe einzu-decken haben. Die Kosten für die Leistungszertifikate legen die Vertriebe auf ihre Stromkunden um.

An der Stelle ist es entscheidend, das auch Speicherbetreiber Leistungszertifikate erhalten bzw. ausgeben dürfen.

Die Befürworter dieser Option gehen (zumindest implizit) von folgenden Annahmen und Einschätzungen aus:

Das Kapazitätsniveau, das sich am Strommarkt einstellt, ist nicht ausreichend.

Flexibilitätsoptionen (insbesondere Lastmanagement oder Netzer-satzanlagen) sind nicht ausreichend vorhanden oder können im Strommarkt nicht hinreichend erschlossen werden.

Eine strategische Reserve, die vorgehalten und bei einer bestim- mten Marktpreishöhe eingesetzt wird, sorgt nicht effizient für ein ausreichendes Kapazitätsniveau.

Zusätzliche regulatorische Eingriffe sind nötig: Ein Kapazitätsmarkt muss eingeführt werden.

Das höhere Kapazitätsniveau rechtfertigt zusätzliche Kosten (Umlage auf Stromkunden).

Preisspitzen am Spotmarkt sind skandalisierbar und werden daher nicht akzeptiert.

Preisspitzen sind als Investitionsanreiz zu unsicher für die Marktakteure; diese befürchten politische Interventionen (Preisobergrenzen). Unsicherheiten für Investoren müssen daher durch Kapazitätsmärkte verringert werden.

Kapazitätsmärkte verringern Preisspitzen am Spotmarkt durch das höhere Kapazitätsniveau.

Die verschiedenen Modelle für Kapazitätsmärkte haben spezifische Konsequenzen

In einem dezentralen oder zentralen umfassenden Kapazitätsmarkt erhalten auch inflexible und emissionsintensive Kraftwerke Zahlungen. Dies beeinflusst die notwendige Transformation des Kraftwerksparks hin zu mehr Flexibilität wie auch das Erreichen der nationalen Klimaziele.

Richtig, auch aus diesem Grund sind die verschiedenen Erzeugungsarten, abhängig vom Brennstoff, nach PE-Faktor und Grad der CO2-Emision mit einer gewichteten Energiesteuer zu beaufschlagen.

Dezentrale Kapazitätsmärkte erfordern die geringsten Regulierungseingriffe und verursachen von allen Kapazitätsmärkten die geringsten regulatorischen Risiken. Die Erschließung von Lastmanagement wird nicht erschwert.

In zentralen umfassenden oder fokussierten Kapazitätsmärkten besteht die besondere Herausforderung, das richtige Niveau der vorzuhaltenden Kapazitäten festzulegen, um eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Dies trifft insbesondere auf zentrale fokussierte Kapazitätsmärkte zu, in denen nur Teile des Gesamtbedarfs an Leistung ausgeschrieben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die ausgeschriebenen Kapazitäten auch tatsächlich gebaut bzw. weiterbetrieben werden.

Was bei der Entscheidung für Speicher als Kapazitätsreserve automatisch der Fall sein wird.

Zentrale fokussierte Kapazitätsmärkte können gezielt flexible und emissionsarme Kapazitäten fördern.

Können, werden sie aber nicht, so lange keine gleichberechtigten Bedingungen für Speicher statt Trassen und ein umfassendes, gleichberechtigtes Vergütungssystem ohne Subventionen für alle Stromerzeuger geschaffen wird.

Bei Wahl der Option Kapazitätsmarkt ergibt sich folgender Handlungsbedarf:

Die Sowieso-Maßnahmen aus Teil II werden umgesetzt.

Es ist zu entscheiden, welches Kapazitätsmarkt-Modell eingeführt werden soll.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind zu schaffen. Die Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes ist regulatorisch festzulegen.

Da die EU-Kommission Kapazitätsmärkte als Beihilfe einstuft, sind die Regularien mit der Kommission abzustimmen.

Ein gewichtiger Grund mehr, die Kapazitäten über Speicher aufzubauen, die als neue Technologie noch uneingeschränkt förderbar sind.

Im Zuge der Umsetzung bestimmt eine staatliche Stelle direkt oder indirekt, wie viele Kapazitäten vorgehalten werden sollen

9.9 Im zentralen Kapazitätsmarkt bestimmt der Staat direkt, wie viele Kapazitäten vorgehalten werden. Im dezentralen Kapazitäts-markt steuert der Staat das Kapazitätsniveau indirekt durch die Höhe der Pönale.

Die in Kapitel 9 erläuterte Kapazitätsreserve wird eingeführt.

Ein kontinuierliches Monitoring der Versorgungssicherheit ist erforderlich

10.10 Derzeit monitoren unter anderem die Übertragungsnetzbe-treiber, die Bundesnetzagentur, das BMWi, das Pentalaterale Energieforum und der europäische Verband der Übertragungsnetz-betreiber ENTSO-E die Versorgungsicherheit. Auf dieser Grundlage
wird kontinuierlich überprüft, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Der französische Kapazitätsmarkt lässt die Grundsatzentscheidung
für oder gegen die Einführung eines Kapazitätsmarktes in Deutschland offen.

Der französische Kapazitätsmarkt hat keinen relevanten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Strommarktes in Deutschland.

Der deutsche und der französische Strommarkt sind gekoppelt (siehe Kapitel 2 und 6). Durch die Einführung eines Kapazitätsmarktes werden voraussichtlich zusätzliche Kapazitäten in Frankreich angereizt. Diese Kapazitäten tragen zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei. Die Kraftwerkskapazität in Deutschland kann in dem Umfang sinken, wie zusätzliche französische Kraftwerkskapazitäten über die vorhandenen Grenzkuppelstellen für den Strommarkt in Deutschland verfügbar sind. Die prinzipielle Fähigkeit des Strommarktes in Deutschland, ausreichend Kapazitäten anzureizen, bleibt jedoch unverändert, denn die zusätzliche Kapazität in Frankreich wirkt lediglich wie eine verringerte Nachfrage in Deutschland. Es besteht also kein Automatismus, nach dem der französische Kapazitätsmarkt auch die Einführung eines Kapazitätsmarktes in Deutschland erzwingt.

Der französische Kapazitätsmarkt kann Verteilungseffekte verursachen.

Investoren werden bei entsprechender Ausgestaltung des franzö-sischen Kapazitätsmarkts einen größeren Anreiz haben, Kraftwerke in Frankreich zu bauen und zu erhalten, als zuvor. Diese Kraftwerke werden von französischen Stromverbrauchern über die dortige Kapazitätsumlage unterstützt werden, stehen in Höhe der verfüg- baren Grenzkuppelkapazitäten aber auch Frankreichs Nachbarn zur Lastdeckung zur Verfügung.

OPTION Strommarkt 2.0

„Ein optimierter Strommarkt gewährleistet Versorgungssicherheit“

OPTION Kapazitätsmarkt

„Der Staat muss handeln, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten“

Funktionsweise

Der Strommarkt reizt die Vorhaltung von Kapazitäten an. Die notwendige Vorhaltung von Kapazitäten refinanziert sich über den Strommarkt.

Der Kapazitätsmarkt reizt die Vorhaltung von Kapazitäten an. Die notwendige Vorhaltung von Kapazitäten refinanziert sich über einen
zusätzlichen Kapazitätsmarkt.

Der Staat setzt die Marktregeln. Die Stromkunden bestimmen in eigener Verantwortung über ihre Nachfrage das Kapazitätsniveau.

Leistung wird implizit am Strommarkt und explizit z. B. am Regel-leistungsmarkt und in Options- und Lieferverträgen vergütet.

Der Staat sorgt für ein höheres Kapazitätsniveau als der Strommarkt.

Leistung wird explizit am Kapazitätsmarkt vergütet.

Annahmen und Einschätzungen der Befürworter: Annahmen und Einschätzungen der Befürworter:

Der Strommarkt sorgt für ausreichend Kapazitäten.

Der Strommarkt sorgt für zu wenige Kapazitäten.

Flexibilitätsoptionen (Lastmanagement, Netzersatzanlagen) sind ausreichend vorhanden sowie schnell und kostengünstig erschließbar.

Preisspitzen treten am Spotmarkt auf. Sie werden akzeptiert, weil sie sich wenig auf den durchschnittlichen Strompreis auswirken
und Preisvolatilität der zentrale Anreiz für Flexibilisierung ist.

Flexibilitätsoptionen (Lastmanagement, Netzersatzanlagen) sind nicht ausreichend oder können im Strommarkt nicht hinreichend
erschlossen werden.

Zusätzliche regulatorische Eingriffe sind erforderlich. Kapazitätsmarkt ist erforderlich.

Der Strommarkt setzt, u. a. durch Preisspitzen, ausreichend Inves-titionsanreize, auch für Spitzenlastkraftwerke.

Das höhere Kapazitätsniveau rechtfertigt zusätzliche Kosten (Umlage aus Stromkunden).

Private Verbraucher sind gegen Preisspitzen abgesichert. Unternehmen können frei entscheiden, ob sie sich absichern oder aktiv am Strommarkt teilnehmen.

Zur Absicherung gegen Restrisiken kann mit einer Reserve ein höheres Kapazitätsniveau kostengünstig vorgehalten werden.

Preisspitzen am Spotmarkt sind skandalisierbar und werden daher nicht akzeptiert.

Preisspitzen sind zu unsicher, um ausreichend Investitionen anzureizen.

Kapazitätsmärkte verringern Preisspitzen am Spotmarkt durch das höhere Kapazitätsniveau.

Handlungsbedarf

Die Sowieso-Maßnahmen aus Teil II werden umgesetzt. Es wird gesetzlich klargestellt, dass keine Preisobergrenze eingeführt wird.
Entscheidung über Kapazitätsmarkt-Modell, Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes und Höhe der vorzuhaltenden Kapazitäten.
Es darf kein de facto Mark-up-Verbot geben. Eine Kapazitätsreserve wird eingeführt. Ein kontinuierliches Monitoring der Versorgungssicherheit wird durchgeführt. Kompatibilität mit dem europäischen Binnenmarkt muss hergestellt werden.
Eine Kapazitätsreserve wird eingeführt. Ein kontinuierliches Monitoring der Versorgungssicherheit wird durchgeführt.

9.2 Gutachter: Der Strommarkt gewährleistet eine sichere Versorgung mit und ohne Kapazitätsmarkt

Gutachten im Auftrag des BMWi haben untersucht, ob der Strommarkt ausreichend Kapazitäten anreizt, um eine sichere Versorgung der Verbraucher zu gewährleisten, oder ob zusätzlich ein Kapazitätsmarkt erforderlich ist.

Mit der Fragestellung wurden die Beratungsunternehmen Frontier Economics, Formaet und Consentec sowie Connect Energy Econo-mics und r2b energy consulting beauftragt. Sie haben zudem untersucht, welche Auswirkungen Kapazitätsmärkte hätten. Ziel war es, eine „Metastudie“ zu erstellen, welche die derzeit intensiv diskutierten Modelle für Kapazitätsmarkte untersucht und bewertet (siehe dazu Frontier 2014 a und Kapitel 9.1). Die Gutachten selbst entwickeln kein eigenes Modell für einen Kapazitätsmarkt. Sie können von der Internetseite des BMWi heruntergeladen werden.

11.11 Die verschiedenen Studien gehen auf einen Auftrag des Kraftwerksforums des BMWi vom Mai 2013 zurück (s. Bericht des Kraftwerksforums an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsi-dentinnen und Ministerpräsidenten der Länder).

Wesentliche Ergebnisse der Strommarktgutachten

Die Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass Kapazi-tätsmärkte ebenso wie der Strommarkt in seiner heutigen Struktur ausreichend Kapazitäten anreizen können, um eine sichere Versorgung der Verbraucher zu gewährleisten.

Der Strommarkt in seiner heutigen Struktur führt zu einem Kapazitätsniveau gemäß den Präferenzen der Verbraucher. Mit Kapazitätsmärkten oder Reserven kann auch ein höheres Kapa-zitätsniveau vorgehalten werden, als es sich aus dem Strommarkt heraus ergibt.

Die Gutachter raten von Kapazitätsmärkten ab.

Diese bergen erhebliche Ausgestaltungsrisiken. Eine sichere Versorgung gewährleisten Kapazitätsmärkte nur, wenn sie richtig ausgestaltet sind. Die praktischen Erfahrungen beispielsweise in den USA zeigen, dass die richtige Ausgestaltung schwierig ist, viele Jahre dauert und ein großer Nachsteuerungsbedarf zum Beheben von Regulierungsfehlern bestehen kann. Kapazitätsmärkte führen zu höheren Systemkosten und bergen zudem erhebliche Gefahren für die Umsetzung der Energiewende (insbesondere Überkomplexität, Fehlsteuerungspotential, Ineffizienz, reduzierte Flexibilisierungsanreize, Irreversibilität, Pfadabhängigkeit).

Die Gutachten empfehlen daher die Optimierung des Strommarktes.

Hierzu identifizieren sie verschiedene Maßnahmen. Diese sind jedoch nicht nur für die Vorhaltefunktion erforderlich. Als „Sowieso-Maßnahmen“ müssen sie bereits für einen sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Einsatz der Erzeuger und flexiblen Verbraucher umgesetzt werden (siehe Kapitel 8.1). Zugleich stär-ken sie die Anreize der Marktakteure zur Kapazitätsvorhaltung und zur Absicherung von Preis- und Mengenrisiken. Für den Fall, dass eine zusätzliche Absicherung der Stromversorgung politisch gewünscht sei, d. h. ein höheres Kapazitätsniveau vorgehalten werden soll, als es sich aus dem Strommarkt heraus ergibt, empfehlen die Gutachten eine Reserve außerhalb des Strommarkts. Eine Reserve sei einfach umzusetzen, kostengünstig und bewahre die Funktionsfähigkeit des Strommarktes. Im Folgenden werden weitere zentrale Ergebnisse der Gutachten dargestellt:

Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt bedeutet: Verbraucher können Strom beziehen, wenn ihre Zahlungsbereitschaft (Nutzen) höher ist als der Marktpreis (Kosten).

Bei der Bewertung der Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt ist zudem eine europäische Sichtweise erforderlich. Der deutsche Strommarkt ist mit den Strommärkten der Nachbarländer gekoppelt, dadurch ergeben sich große Ausgleichseffekte – insbesondere bei der Last und der Einspeisung der erneuerbaren Energien. Zugleich müssen Flexibilitätsoptionen wie Lastmanagement und Netzersatzanlagen berücksichtigt werden.

Ordnungspolitische und beihilferechtliche Gründe erfordern eine sorgfältige Analyse.

Kapazitätsmärkte erfordern erhebliche regulatorische Eingriffe. Diese Eingriffe sollten aus ordnungspolitischer Perspektive nur erfolgen, wenn der Strommarkt strukturell (und nicht nur kurzzeitig infolge von Anpassungsprozessen in der Übergangsphase) zu wenig Kapazität vorhält und weniger tiefe Eingriffe nicht ausreichen.

Fehlende Deckungsbeiträge sind per se kein Indikator für den Bedarf an staatlichen Interventionen.

Derzeit können einige konventionelle Bestandskraftwerke ihre Vollkosten im Markt nicht oder kaum decken; Neuinvestitionen rentieren sich nur unter besonders günstigen Umständen. Diese Situation ist im Wesentlichen auf bestehende Überkapazitäten und die daraus resultierenden niedrigen Strompreise zurückzuführen (siehe Kapitel 1). Sie ist kein Indikator für die Notwendigkeit, in den Markt einzugreifen.

Es ist wirtschaftlich rational, dass Neuinvestitionen sich gegenwärtig nur unter besonders günstigen Umständen rechnen. Denn in den nächsten 10 Jahren werden voraus-sichtlich kaum neue Kraftwerke benötigt.

In den nächsten 10 Jahren werden über die im Bau befindlichen Kraftwerke und die Reaktivierung einiger nur vorübergehend stillgelegter Anlagen hinaus wenige Spitzenlastkapazitäten (z. B. Motorkraftwerke oder Gasturbinen) benötigt.

Eine Erkenntnis die hoffentlich nicht zu Einschränkungen beim weiteren Zubau generativer Erzeugung führt. Daher ist planvolles Stilllegen bestehender fossiler Kapazitäten umgehend anzugehen.

12.12 Diese Aussage wird auch durch andere aktuelle Gutachten gestützt, etwa die Studie von Öko-Institut und Fraunhofer ISI für das Bundesumweltministerium (Öko-Institut/Fraunhofer ISI 2014). Diese haben geringe Investitionskosten, können in kurzer Zeit gebaut werden, sind flexibel einsetzbar und können auch bei geringen Ausnutzungsdauern rentabel betrieben werden. Zugleich werden andere technische Optionen wie Lastmanagement und Netzersatzanlagen eine größere Bedeutung erlangen.

Tatsächlich rentieren sich Gaskraftwerke bei kurzen Laufzeiten genauso wenig wie bei hoher Laufzeit. Sie sind schlicht teurer als generative Erzeugung und zeihen mit dieser nur gleich, wenn die Abwärme weitgehend genutzt werden kann.

Die Gutachter haben sich mit den Befürchtungen und Argumenten auseinandergesetzt, der Strommarkt reize
nicht ausreichend Kapazitäten an.

Sie beschreiben, dass der heutige Strommarkt neben der Strom- produktion auch Leistungsvorhaltung entlohnt, die benötigten Kraft- werke zukünftig ausreichende Deckungsbeiträge erwirtschaften können, externe Effekte für Erzeuger gering und vermeidbar sind und weiterhin Investitionen getätigt werden können (r2b 2014 und Frontier et al. 2014).

Modellrechnungen ergeben, dass alle für die Versorgungssicherheit notwendigen Kraftwerke ihre Fixkosten decken können.

Dies so zu belassen, hieße vor der Herausforderung Energiewende zu kapitulieren.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Preisbildung am Großhandels-markt (Spotmarkt) über das sog. „peakload pricing“ (siehe Kapitel 1.2) möglich ist. Dafür bedarf es gelegentlicher Preisspitzen. Die Nachfrage wird in diesen Situationen mit hoher Residuallast neben Spitzenlastkraftwerken durch weitere Flexibilitätsoptionen, wie beispielsweise Lastmanagement und Netzersatzanlagen, gedeckt.

Zudem ist es laut der Gutachten effizient, die Versorgung mit Last-management und Netzersatzanlagen abzusichern. Anderenfalls würden zusätzlich vorzuhaltende Kraftwerke nur in wenigen Stun-den oder gar nicht eingesetzt werden.

Wir sollten es vorziehen, uns diesem sich selbst auf- und abschaukelnden System zu entziehen und das System als ganzes von außen zu betrachten. Das bedeutet, all diese organisch gewa-chsenen Preisbildungsmechanismen nicht mehr als gegeben und unverrückbar zu betrachten, sonder als ersetzbar und nicht wirklich systemrelevant. Und von diesem neuen Ausgangspunkt aus in reguliertes Vergütungsmodell für Erzeuger, Speicher und Netze und ein Preismodell für Verbraucher zu schaffen, das den notwendigen Zielen der Energiewende konsequent Rechnung trägt.

Die Gutachter haben die Flexibilitätsoption Lastmanagement intensiv untersucht.

Die Analysen von r2b energy consulting ergeben mittel- bis langfristig ein verfügbares Potential für Lastreduktion in der Industrie von 10 bis 15 Gigawatt (r2b 2014). Die Analysen von Frontier ergeben für Teilbereiche der Industrie (mit hohem Stromverbrauch, geringer Wertschöpfung und hoher Flexibilität) mittel- bis langfristig ein Potential für Lastreduktion von 5 bis 10 GW (Frontier et al. 2014). Dieses Potential kann schnell und zu geringen Kosten erschlossen werden. Die Erschließbarkeit dieses Lastmanagementpotentials wird derzeit noch kontrovers diskutiert, insbesondere die Höhe der erforderlichen Investitionen. Der Strommarkt ist nach Einschätzung der Gutachter aber selbst in dem Fall funktionsfähig, in dem keine zusätzlichen Lastmanagementpotentiale erschlossen werden (r2b 2014).

Dieses Lastreduktionspotential geht von demand-site Management Maßnahmen aus, berücksichtigt aber noch nicht die Potentiale einer umfassenden Speicherinfrastruktur. Der Bestand an installierter Leistung kann noch deutlich weiter zurückgebaut werden, sobald elektrochemische Speicher als zentrales Element akzeptiert und berücksichtigt werden.

Eine weitere von den Gutachtern analysierte Flexibilität-option sind Netzersatzanlagen.

Viele Einrichtungen wie Flughäfen, Fußballstadien oder Rechenzentren sichern sich über Netzersatzanlagen gegen vorübergehende lokale Stromausfälle infolge von Netzstörungen ab. Diese Anlagen sind also bereits vorhanden und könnten schnell und kostengünstig für den Strommarkt genutzt werden. Während sie dem Strommarkt zur Verfügung stehen, sichern sie weiterhin ihre jeweilige Einrichtung ab und übernehmen bei lokalen Netzstörungen die Ersatzver-sorgung ihres Standorts. r2b energy consulting ermittelt bei konservativer Abschätzung ein Potential an Netzersatzanlagen von 5 bis 10 Gigawatt, das schnell und zu geringen Kosten erschließbar ist (r2b 2014). Diese Potentiale bestätigen auch andere in dieser Untersuchung berücksichtigte Studien. Das BMWi prüft, ob Netzersatzanlagen kurzfristig für den Redispatch aktivierbar sind, um die Netzreserve zu entlasten.

Lastmanagement und Netzersatzanlagen verringern die Preisausschläge am Spotmarkt.

Werden diese Kapazitäten in größerem Umfang erschlossen, dann verstetigen sie die Strompreise. Das heißt, wenn viel Lastmanagement nutzbar ist, dann stellen sich geringere Preisspitzen für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage (Gleichgewichtssituation) am Strommarkt ein. Der europäische Stromhandel hat ebenfalls einen dämpfenden Effekt auf die Preisausschläge, weil er das potentielle Angebot an Erzeugungskapazitäten in Deutschland um Kapazitäten im Ausland ausweitet und Ausgleichseffekte bei der Last nutzbar macht. In den Modellrechnungen von r2b liegen die für die Refinanzierung der Investitionen erforderlichen Preisspitzen weit unter der technischen Preisgrenze des Day-Ahead-Marktes. Dabei liegen die zehn teuersten Stunden im Jahr 2020 im Durchschnitt unter 200 Euro/MWh und die teuerste Stunde bei rund 400 Euro/MWh. Im Jahr 2030 liegen die zehn teuersten Stunden unter 700 Euro/MWh und die teuerste bei rund 1200 Euro/MWh (r2b 2014). Sollten Last-management und Netzersatzanlagen in geringerem Umfang zur Verfügung stehen als im Gutachten angenommen, funktioniert der Strommarkt infolge des „peak-load pricing“ dennoch. Dann sind die Preisspitzen höher, aber gleichzeitig auch seltener (r2b 2014, Frontier et al. 2014).

Diese Einschätzung gilt natürlich besonders auch für Speicher. Insgesamt ist der ausgleichende Effekt zwischen Netzen selbstverständlich sinnvoll und es ist richtig, ihn zu nutzen. Nur spricht nichts dafür, dies in großtechnischem Maßstab zu tun, um nachher die elektrische Energie wieder fein zu verteilen. Eine dezentrale, rein generative Erzeugungsstruktur drängt in Verbindung mit Speichern geradezu auf, die Vermaschungen der Netzebenen vordringlich auf den bei 0,4 KV und 20 KV zu suchen und möglichst viele kleinere dezentrale Speicheranlagen dazwischen zu setzen.

Private Haushalte und viele Unternehmen können sich
gegen Preisspitzen des Spotmarktes absichern.

Stromanbieter bieten ihren Kunden Tarife auf Basis der durch-schnittlichen Strompreise. Durch die Trennung von Groß- und
Einzelhandel haben selbst deutliche Preisspitzen in wenigen Stunden für diese Kunden nur einen geringen Einfluss.

Private Haushalte und viele Unternehmen werden sich über kurz oder lang ohnehin mittels Batteriespeichern auf schwankende Strompreise einstellen und dadurch so oder so mit der Zeit eine dezentrale Speicherinfrastruktur schaffen. Die Fixierung auf Netzausbau statt Speicher wird deshalb unweigerlich zu einem Interessenkonflikt führen, der der nicht wieder einseitig zu Lasten der Privatverbraucher und kleinen und mittleren Privatunternehmen und zur nachhaltigen Reduktion des Ausbaus generativer Erzeugung führen darf, so wie das bei den Netzentgelten und der EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch bereits der Fall ist.

Industrielle Stromverbraucher können sich über den Terminmarkt gegen Preisspitzen am Spotmarkt absichern und von Lastmanagement profitieren.

Die Industrieverbraucher können sich beispielsweise anhand von Terminkontrakten Strom zu günstigen Preisen sichern („hedging“).
Bei Preisspitzen können sie durch Lastmanagement zusätzliche Erlöse erzielen, indem sie den bereits zu einem geringeren Preis beschafften Strom am Großhandelsmarkt wieder verkaufen.

Auch für Industrieverbaucher werden Speicher in wachsendem Umfang interessant, vor allem. Da sie bereits jetzt zur Kappung kurzfristiger Lastspitzen rentabel sind. Denn Speicher sind die flexibelsten „Verbraucher“ mit den wenigsten Nebenwirkungen.

Externe Effekte für Erzeuger sind gering und vermeidbar, sie haben keinen relevanten Einfluss auf die Versorgungssicherheit.

Die Gutachten haben die Auswirkung von externen Effekten auf die Versorgungssicherheit untersucht. Externe Effekte für Erzeuger können entstehen, wenn sie in Extremsituationen aufgrund von Systemstabilitäts-Maßnahmen nicht einspeisen können und ihnen dadurch Einnahmen entgehen. Die Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass diese externen Effekte für Erzeuger in der derzeitigen Praxis nicht vollständig auszuschließen sind. Sie haben jedoch keinen relevanten Einfluss auf Investitionen von Erzeugungsanlagen und damit auf die Versorgungssicherheit. Um einen Einfluss auf Investitionen sicher zu vermeiden, könnten Erzeuger analog zu den Regeln beim Redispatch und Einspeisemanagement für entgangene Einnahmen vollständig kompensiert werden, wenn sie vom Netzbetreiber infolge von Maßnahmen zum Erhalt der System-stabilität bei hoher Residuallast abgeschaltet werden.

An der Stelle sind Speicher zur zeitlichen Verschiebung und Glät-tung der Einspeisespitzen das bessere Mittel der Wahl als das Abregeln generativer Erzeuger.

Auswirkungen auf die Systemkosten.

Beide Gutachten haben die Gesamtkosten der verschiedenen Optio-nen modelliert. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Unterschie-de zwischen den Systemkosten (ausgefüllte Fläche) dann moderat sind, wenn in den Simulationen ein perfekter, gut informierter Sys-templaner unterstellt wird (Frontier Impact Assessment 2014, r2b 2014). Es bestehen jedoch erhebliche Kostenrisiken, wenn der Sys-templaner Fehler macht und bestimmte Parameter suboptimal einstellt. Wird beispielsweise fehlerhaft in einem Kapazitätsmarkt eine höhere Kapazitätsvorgabe gewählt, erhöhen sich die Systemkosten z.T. erheblich. Dies illustrieren die Simulationen von Frontier Economics (schraffierter Teil). Die Kostenrisiken sind dabei umso höher, je höher (wie bei umfassenden Kapazitätsmärkten) die Eingriffsintensität der Mechanismen ist. Weitere wesentliche Einflussgrößen mit Kostenrisiken sind insbesondere die Vielzahl der festzulegenden Parameter in den verschiedenen Mechanismen.

Auch aus diesem Grund sollten Speicher in einem eigenen Marktsegment mit den Netzen die Realisierung dieser Flexibilitätsoptionen übernehmen.

Auswirkungen auf die nationalen CO2-Emissionen.

Das Gutachten von r2b energy consulting hat im Rahmen der Impact-Analyse die Auswirkungen der verschiedenen Handlungsoptionen auf die nationalen CO2-Emissionen untersucht. Es kommt zu dem Ergebnis, dass bei kostenoptimaler Ausgestaltung sowohl dezentrale als auch zentrale umfassende oder fokussierte Kapazitätsmärkte im Vergleich zu einem optimierten Strommarkt ohne Kapazitätsmärkte zu einem leichten Anstieg der CO2-Emissionen in Deutschland führen können (r2b 2014).

Diese Erkenntnis ist ein weiterer Grund, weshalb der Kurs auf Ausbau der generativen Erzeugung plus Speicher gesetzt werden muss. P2G Anlagen helfen an der Stelle nicht, denn sie sind bestenfalls emissionsneutral und helfen deshalb nicht bei der Senkung des Gehalts an Klimagasen in der Atmosphäre.

Schlussfolgerungen aus den Gutachten: Die Akzeptanz von Preisspitzen am Großhandelsmarkt ist entscheidend.

Die Ausgangsfrage, ob der Strommarkt in der heutigen Struktur für ausreichend Kapazitäten sorgt oder ob zusätzlich ein Kapazitätsmarkt nötig ist, zielt im Kern darauf ab, ob das Auftreten von gelegentlichen Preisspitzen am Strommarkt akzeptiert wird. Mit beiden Optionen kann eine sichere Versorgung der Verbraucher gewährleistet werden. Mit Kapazitätsmärkten oder Reserven kann ein höheres Kapazitätsniveau vorgehalten werden, als es sich aus dem Strommarkt heraus ergibt. Kapazitätsmärkte können zudem Preisspitzen am Spotmarkt verringern. Dadurch kommt jedoch ein neuer Kostenbestandteil hinzu, der auf die Stromverbraucher umgelegt werden muss (Kapazitäts-Umlage).

Diese Kosten sind in der Investition in Speicher mit Blick auf das gesamte System und die Ziele der Energiewende besser angelegt.

Kapitel 10: Zusammenarbeit mit Nachbarländern

Deutschland arbeitet mit seinen Nachbarländern an einem gemeinsamen Konzept für Versorgungssicherheit.

Eine europäische Sicht auf Versorgungssicherheit bringt große Vorteile. Denn der Spitzenbedarf, für den Kapazitäten nötig sind, tritt in den Ländern zu unterschiedlichen Zeiten auf. Bei einer europäischen Betrachtung müssen daher national weniger Kapazitäten vorgehalten werden: Dies erhöht die Versorgungssicherheit und senkt die Kosten. Seit Juli 2014 führt das BMWi Gespräche zum Thema Versorgungssicherheit mit Deutschlands Nachbarstaaten (gemeinsame Definition und ein gemeinsames Monitoring von Versorgungssicherheit, siehe Kapitel 7).

Mag sein, dass national weniger Kapazitäten vorgehalten werden müssen. Doch so lange es sich um degenerative Kapazitäten handelt, die nukleare oder fossile Brennstoffe verbrauchen, wird dieses System unweigerlich zu einer Verfestigung des Erhalts degenerativer Kapazitäten auf dem heutigen Niveau führen. Vor allem, da die Energiepolitik in Deutschland und Bayern nur geringen Einfluss auf politische Entscheidungen in anderen Ländern hat.

Die Grundsatzentscheidung für einen optimierten Strommarkt oder die zusätzliche Einführung eines Kapazitätsmarktes wird Deutschland im Dialog mit den europäischen Partnern und der Europäischen Kommission treffen.

Die Diskussion um die Vorhaltung von Kapazitäten wird in vielen Ländern Europas geführt. Einige europäische Länder wie die Niederlande, Österreich, Norwegen, Schweden und Finnland setzen auf einen optimierten Strommarkt. Finnland und Schweden sowie neuerdings auch Belgien und Dänemark sichern ihn durch eine Reserve ab. Andere Länder haben sich für einen Kapazitätsmarkt oder Zahlungen an spezifische Kapazitäten entschieden. Derzeit implementiert beispielsweise Frankreich einen dezentralen Kapazitätsmarkt und Großbritannien steht kurz vor der ersten Ausschreibung seines zentralen Kapazitätsmarktes. Die Entscheidung für einen optimierten Strommarkt oder einen zusätzlichen Kapazitätsmarkt will Deutschland mit den anderen europäischen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission eng abstimmen. Dabei sollen mögliche Wechselwirkungen der jeweiligen Modelle, aber auch Wege einer besseren Koordinierung eine wesentliche Rolle spielen.

Die Europäische Kommission hat strenge Regeln für die Einführung eines Kapazitätsmarktes aufgestellt.

Kapazitätsmärkte werden von der Europäischen Kommission rechtlich als Beihilfe eingestuft; sie stellen einen erheblichen Regulierungseingriff dar. Aus Sicht der Europäischen Kommission sollten Regulierungseingriffe nur erfolgen, wenn der Strommarkt strukturell zu wenig Kapazität vorhält und weniger tiefe Eingriffe nicht ausreichen. Dabei unterscheidet die Kommission zwischen vorübergehenden Problemen in der Übergangsphase und strukturellen Problemen. In ihren aktuellen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien
verlangt sie den Nachweis, dass der Markt ohne staatliche Intervention keine ausreichenden Kapazitäten hervorbringen kann (EU-Kom-mission 2014). Bedenken hat die Kommission insbesondere bei nicht koordinierten nationalen Kapazitätsmärkten, weil sie das mit den Binnenmarktpaketen angestrebte „level-playing-field“ verzerren und die Effizienzgewinne des europäischen Binnenmarktes verringern können.

Nationale Alleingänge können die Effektivität eines Kapazitätsmarktes verringern und Ineffizienzen innerhalb des Binnenmarktes verursachen.

Da die Strommärkte zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten gekoppelt sind, könnten zusätzliche Kapazitäten, die in Deutschland durch einen Kapazitätsmarkt angereizt würden, Kapazitäten in anderen Ländern zum Teil substituieren (siehe Kasten in Kapitel 9). Würden in mehreren Ländern Kapazitätsmärkte unkoordiniert eingeführt, könnten zudem erhebliche Überkapazitäten entstehen.

Kapazitätsmärkte werden nicht gebraucht. Von daher sind diese Überlegungen müßig. Speziell Deutschland und Bayern haben nach wie vor die Chance – und sollten das in eigenem zukünftigen Interesse auch tun – wieder die Führungsrolle bei der Energiewende zu übernehmen. Und dabei die Fehler der Vergangenheit vermeiden.

Kapazitätsmärkte müssen zumindest unter den europäischen Mitgliedstaaten koordiniert werden.

Eine Voraussetzung für ein abgestimmtes Vorgehen ist ein gemein-sames Verständnis von Versorgungssicherheit unter den Nachbar-staaten sowie der EU-Kommission. Versorgungssicherheit sollte im Idealfall gemeinsam mit den Nachbarn definiert werden. Zudem sollte ein regionales Monitoring der Versorgungssicherheit durchge-führt werden (siehe oben und Kapitel 7). Darauf aufbauend sollte koordiniert werden, welche Kapazitäten insgesamt in der Region vorgehalten werden, damit die Ziele möglichst effizient erreicht werden. Schließlich sollte gemeinsam entschieden werden, wie ausländische Kapazitäten in den nationalen Mechanismen berück-sichtigt werden und an ihnen teilnehmen können.

Nächste Schritte

Das BMWi führt die Initiative zur Versorgungssicherheit mit den Nachbarstaaten fort. Ein Followup zum ersten Treffen im Juli 2014 findet im November 2014 statt. Ziele der Initiative sind: eine gemeinsame Definition von Versorgungssicherheit (einheitliche Methodik und Kenngröße), die Erstellung eines gemeinsamen Versorgungssicherheitsberichtes mit einem länderübergreifenden Monitoring und perspektivisch, soweit möglich und gewollt, eine gemeinsame Gewährleistung von Versorgungssicherheit.
Die Arbeiten des Pentalateralen Energieforums (DE, FR, AT, BENELUX, CH) werden in den Prozess eingebracht.

Kapitel 11: Kapazitätsreserve zur Absicherung

In den kommenden Jahren durchläuft der Strommarkt eine Übergangsphase.

Bis zur Mitte der 2020er Jahre wird sich der Strommarkt erheblich verändern. Die Herausforderungen dieser Übergangsphase sind insbesondere die fortschreitende Binnenmarktintegration, der Kernenergieausstieg bis 2022 und der Übergang zu einem insgesamt effizienten Stromsystem, in dem flexible Erzeuger und Verbraucher sowie Speicher auf das fluktuierende Dargebot aus Wind und Sonne reagieren (siehe Kapitel 2.1). Die Veränderungen können in den kommenden Jahren Unsicherheiten für Investoren bedeuten. Dies kann auch in einem grundsätzlich funktionierenden Strommarkt Investitionen verzögern. Zur Absicherung des Übergangs bedarf es eines zusätzlichen Instrumentes. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Strommarkt optimiert, aber in seiner heutigen Grundstruktur beibehalten wird, als auch bei Einführung eines Kapazitätsmarktes.

Eine Kapazitätsreserve soll die Stromversorgung zusätzlich zu den an den Strommärkten aktiven Erzeugungsanlagen absichern.

Sie ist so auszugestalten, dass sie diese Aufgabe zuverlässig erfüllen kann (Frontier/Consentec 2014 u. r2b 2014). Vergleichbare Absicherungskonzepte schlagen auch der BDEW (Einführung eines Übergangsinstruments, bis der dezentrale Kapazitätsmarkt umgesetzt ist), der VKU (parallele Einführung einer Sicherheitsreserve zur Absicherung des Kapazitätsmarktes) und ein gemeinsames Papier von Verbänden und Wissenschaft (BDEW/BEE/ VKU u. a. 2013) vor. Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Schaffung von Kapazitätsmärkten von der Grundsatzentscheidung bis zur vollen Funktionsfähigkeit mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Es ist daher in jedem Fall geboten, für die Übergangsphase ein Sicherheitsnetz in Form einer Kapazitätsreserve einzuziehen.

Die Kapazitätsreserve darf die Investitionssicherheit am Strommarkt nicht beeinträchtigen.

Die Kapazitätsreserve wird von den Übertragungsnetzbetreibern wettbewerblich beschafft und ausschließlich von ihnen eingesetzt. Anlagen, die in der Kapazitätsreserve kontrahiert werden, dürfen die Kraftwerksbetreiber nicht mehr am Strommarkt einsetzen. Dies stellt sicher, dass das Marktgeschehen unbeeinträchtigt bleibt. Die Kapazitätsreserve darf nur eingesetzt werden, wenn es am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt. Dies unterscheidet sie von der Netzreserve, welche unabhängig davon Kapazität für Redispatch zur Verfügung stellt, um die Netzengpässe zu überbrücken. Der Einsatz der Kapazitätsreserve ist somit vergleichbar mit der Regelleistung: Sie wird als System-dienstleistung erst nach Abschluss aller Marktgeschäfte eingesetzt, ähnlich dem Vorschlag der Bundesnetzagentur und der E-Bridge-Studie 2013 für TenneT (E-Bridge 2013). Damit lässt sie die Preisbildung und den Wettbewerb sowie das Investitionskalkül der Akteure am Strommarkt unberührt. Bilanzkreisverantwortliche, die ihre Lieferverpflichtungen nicht decken können und den Einsatz der Reserve verursachen, müssen verursachergerecht die vollen Kosten einschließlich der Vorhaltung hierfür tragen. Der Mechanismus ist schnell umsetzbar, mikroinvasiv und kompatibel mit dem euro-päischen Binnenmarkt.

Eine Kapazitätsreserve könnte auch die Netzengpässe in Süddeutschland adressieren.

Die Netzsituation in Süddeutschland bleibt voraussichtlich auch bis nach 2020 angespannt (siehe Kapitel 5). Daher ist ein Instrument wie die Netzreserve für diesen Zeitraum als Übergangsinstrument erforderlich. Die Kapazitätsreserve könnte auch eine Regionalkom-ponente beinhalten und so die Funktion der Netzreserve übernehmen.

Diese angespannte Netzsituation ist wie gezeigt Theorie und diese Theorie berücksichtigt den weiteren Ausbau an generativer Energie und den Aufbau von Speichern in keinster Weise. Genau dort und nur dort liegt der Schlüssel zur nachhaltigen Lösung des Problems.

Nächster Schritt

Das BMWi implementiert eine Kapazitätsreserve unter Berücksichti-gung der bereits bestehenden Netzreserve.

Kapitel 12: Weiteres Verfahren

Mit dem Grünbuch eröffnet das BMWi eine öffentliche
Konsultation.

Im Rahmen der Konsultation kann die Öffentlichkeit zum Grünbuch Stellung nehmen. Die Stellungnahmen können bis zum 1. März 2015 an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden:

gruenbuch-strommarkt@bmwi.bund.de

Alle Stellungnahmen werden bei Einverständnis des jeweiligen Absenders auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht.

Das BMWi wird das Grünbuch mit den Bundestagsfraktionen,
den Ländern und den gesellschaftlichen Gruppen erörtern.
Parallel führt das BMWi die Diskussion in der Plattform
Strommarkt weiter.

Die Plattform Strommarkt hat ihre Arbeit in der Vorbereitung auf dieses Grünbuch im Sommer 2014 begonnen. Sie umfasst vier fachspezifische Arbeitsgruppen und ein Plenum. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des BMWi der Öffent-lichkeit zugänglich gemacht (http://bmwi.de/DE/Themen/Energie/Strommarktder-
Zukunft/plattform-strommarkt.html).

Das BMWi wird das Grünbuch auch im Rahmen seines Dialogs mit den Nachbarländern und der Europäischen Kommission beraten.

Denn gemeinsame Lösungen im Rahmen des europäischen Binnen-marktes weisen deutliche Kostenvorteile auf. Der Dialog mit den Nachbarländern wurde im Sommer 2014 in einer hochrangigen Arbeitsgruppe unter Leitung des zuständigen Staatssekretärs im BMWi begonnen. Die Arbeitsgruppe hat bislang vor allem Fragen der Versorgungssicherheit und der Förderung erneuerbarer Ener-gien behandelt (siehe Kapitel 7 und 10). Das BMWi wird den Dialog fortsetzen und weiter vertiefen.

Unter Berücksichtigung der Konsultationsbeiträge zum Grünbuch, der oben genannten Beratungen sowie des Dialogs mit den Nachbarländern wird das BMWi einen Regelungsvorschlag erarbeiten.

Dieser wird die Eckpunkte für das zukünftige Strommarktdesign enthalten und in Form eines Weißbuches veröffentlicht. Nach einer erneuten Konsultation wird auf dieser Basis ein Gesetzgebungsvorschlag erarbeitet.

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Kreisbewegung statt Energiewende

Kreisbewegung „Energiewende“

Verschiedene Landesregierungen versuchen Einfluss auf den anstehenden Beschluss der Bundesregierung zum „nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ zu nehmen. Es scheint sich um eine konzertierte Aktion einiger Länder zu handeln, da in Niedersachsen und in Bayern genau das Gleiche thematisiert wird.

Worum geht es? Nichts Neues, nur die wiederholt geäußerten Forderungen, endlich Steuervergünstigungen bei energetischen Gebäudesanierungen zu gewähren. Diese Vergünstigungen sollen Eigenheimbesitzer, vor allem die selbst genutzter Immobilien, zu Investitionen in die energetische Effizienz ihrer Gebäude animieren.

In der Realität liegt die Bundesrepublik aktuell ca. 15 % hinter den vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinien des Jahres 2006 zur Energieeffizienz betreffend Gebäude zurück. So wie in allen anderen Feldern der als „Energiewende“ verkauften Energiepolitik aller Koalitionen seit 2005 liegt die BRD auch hier auf einem Platz unter ferner liefen.

Tatsache: Ohne Vorteil keine Maßnahme. So gut wie kein Eigenheimbesitzer hat einen direkten Vorteil davon, wenn er an seinem Haus eine sinnvolle und umfassende Sanierung vornimmt. In der Regel decken die Einsparungen gerade mal die Refinanzierung der Investitionskosten. Wenn überhaupt. Genau deshalb geschieht so wenig und selbst wenn die Vorschläge der Staatsregierungen geradewegs auf diese empirisch erfassbare Realität abzielen, so ist damit noch lange nicht gesagt, dass 10% Abschreibung der Investitionen auch zu einer nennenswerten Steigerung der Investitionstätigkeit führen. Zumindest nicht bei Eigentümern selbst genutzter Immobilien oder auch bei privaten Eigenheimbesitzern, die ihre Immobilien privat vermieten.

Betrachtet man die Eigentümerstruktur im selbst genutzten Wohneigentum, dann wird man feststellen:

– die Eigenheimbesitzer neuerer Gebäude oder geerbter und sanierter Altsubstanz zahlen nach wie vor an ihren Immobilien ab, und es besteht beim neueren Gebäudebestand kaum sinnvolles Verbesserungspotential

– Die Besitzer älterer Immobilen, besonders Bestände aus den 80ern, 70ern und älter, haben ihre Immobilien zwar meist abbezahlt, sind aber nun im Rentenalter. Von welchem Steueraufkommen sollte ein durchschnittlich situierter Rentner mit bezahltem Eigenheim denn seine Investitionskosten abschreiben?

Warum sollte er Geld für etwas ausgeben, wovon er keinen kokreten Nutzen erwarten kann, der die Investitionin einer Zeit rechtfertigen würde, die noch innerhalb seiner erwartbaren Lebensspanne liegt? Oder die ihm sonst irgeneinen Extrabonus gewähren würde, wie z. B. zwei wochenrentnerreise nach Rhodos oder etwas in der Art? Bei privaten Vermietern verhält es sich kaum anders, denn bei vielen von diesen besteht die Rente aus Mieteinkünften, die nur begrenzt steigerbar sind.

– Wir Piraten sollten nach eigenem Bekunden die mit den Fragen sein. Wer profitiert also von der Abschreibemöglichkeit wirklich? Ist der damit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand bei den Finanzämtern überhaupt gerechtfertigt?

Gewerbliche Immobilienunternehmen können Investitionen ohnehin abschreiben, allerdings zu geringeren Sätzen. Geht es hier nicht in Wahrheit ausschließlich um ein steuerfinanziertes Wirtschaftsförderungspaket? Ist das Verpackungsangebot für Eigenheime nicht schlicht nur weihnachtliches Blendwerk, passend zum Fest?

– Welchen Grund sollte ein Mensch an seinem Lebensabend haben, sein Erspartes in eine Maßnahme zu stecken, deren Amortisation er wahrscheinlich nicht mehr erlebt?

– Banken finanzieren solche Investitionen für ältere Menschen entweder gar nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufschlägen. Welcher 60jährige bekommt noch ein Bankdarlehen?

– Welchen Vorteil haben die Mieter? Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen können nach geltendem Recht jetzt schon zu 11% auf die Mieter umgelegt werden. Zusätzliche 10% Abschreibung sind ein starkes Motiv. Aber was haben die Mieter davon, außer mehr Miete und ungewisse Einsparung bei den Betriebskosten?

– Die zentrale Frage lautet: Cui bono? Bekommen wir am Ende nicht einfach nur ein weiteres Renditesteigerungsprogramm für Finanzinvestoren? Von dem dann die privatern Kleinanleger in Form kaum rentabler Lebensversicherungen oder Rentensparverträgen ein paar Krümel abbekommen, deren Kaufkraft kaum an die des einst eingezahltenGeldes heranreicht? Zumindest diejenigen, welche all die Sprüche, Lügen und Märchen all der Vermittler und Agenturen immer noch glauben: „Lassen Sie Ihr Geld arbeiten!“

Leute: Geld arbeitet nicht. Schon mal einen Zehner geshen, der Samstag nachmittag den Rasen mäht?

Bauen Sie ein leistungsloses Einkommen als Altersversorgung auf!“

Ehrlich: Da geben sich CDU (Wahlkampf 1986, vor 30 Jahren) und FDP (immer schon) solche Mühe, dass sich „Leistung wieder lohnen“ soll – statt Arbeit (=Energie) und dann sollen auch noch Renten ohne Leistung gezahlt werden. So als eine Art beschränktes, bedinungsloses Grundeinkommen. Arbeiten muss wohl niemand mehr, oder wie ist das zu verstehen?

Wer sind denn die größten Anleger am Markt für vermieteten Wohnraum? Versicherungen, Rentenkassen, Pensionsfonds, Bausparkassen, etc. Und wer hat derzeit die größten Probleme bei der Erzielung nachhaltig hoher Renditen? Nun, genau diese Player am Markt. Aber keine Sorge, deren Vorstände und Unternehmenslenker werden weiterhin großzügige Gehälter und Boni einsteichen, selsbt wenn keine Renditen mehr erzielt werden. Dafür sorgengenau die eifrigen Kunden selsbt,indemsie auf der andereen Seite der Bilanz fleißig mehr und effizienter arbeiten, verzichten, einsparen oder einfach nur Glück haben.

– Das Interesse der Dämmstoffindustrie und des Handwerks ist trotz voller Auftragsbücher eindeutig. Die freuen sich über gute Geschäfte. Was auch richtig ist, solange es sinnvoll ist. Dämmen um zu sparen, koste es was es wolle, ist nicht sinnvoll. Gasheizungen durch Gasheizungen zu ersetzen mittel- bis langfristig auch nicht. Und Gas hat Öl wegen des seit langem niedrigeren Preises, des einfacheren Handlings verdrängt, und weil es schlicht nicht stinkt, nicht wegen irgendwelcher steuerlicher Anreize oder Förderungen.

Nun noch ein paar Bemerkungen zu den Forderungen selbst.

„Landesregierung und Handwerk zu Steuervergünstigungen bei energetischen Gebäudesanierungen“

„Die Niedersächsische Landesregierung und das niedersächsische Handwerk fordern die Bundesregierung auf, eine steuerliche Abschreibung von Investitionen in bessere Dämmung von Gebäuden und neue Heizungsanlagen einzuführen.“ Unisono fordert das die bayerische Landesregierung.

Bessere Dämmung ist sicher ein Weg, Häuser energieeffizienter zu machen. Allerdings haben die vorgeschriebenen Anforderungen längst eine Grenzlinie erreicht, die es ermöglicht, inzwischen jedes Gebäude mit einem Primärenergiebedarf von Null energetisch zu bewirtschaften.

Das bedeutet für Nicht-Fachleute unter dem Strich Null Emissionen und keine Umweltbelastung mehr. Natürlich wird weiter Energiezufuhr benötigt. Diese kann über Wärmepumpen komplett aus generativen Quellen bestritten werden.

Subventionen für neue Wärmeerzeuger sind sicher ein Mittel, um die energetische Effizienz des Landes und die Emissionswerte kurzfristig zu senken. Allerdings: Bereits seit 2002 sind knapp 80% der neu errichteten Heizungsanlagen „umweltfreundliche“ Gasheizungen, während Wärmepumpen nach wie vor stiefmütterlich behandelt werden. So wird lediglich der Einbau einer Wärmepumpe in den Gebäudebestand mit einer Pauschale gefördert, die tatsächlich auch noch die deutlich weniger effizienten Luft-Wärmepumpen bevorzugt. Beim Neubau gibt es keine Förderung – ja Wärmepumpen sind bei KfW-Förderungen sogar ausgeschlossen, da ohne Not pauschal angenommen wird, dass sie mit Strommix betrieben werden. Mit der Kombination von Wärmepumpe und Strom aus hauseigener Photovoltaik oder dem Kauf von Ökostrom lässt sich allerdings der Primärenergiebedarf ebenfalls auf Null senken.

Mit neuen Gasheizungen wird zwar eine Verbesserung gegenüber Ölheizungen erreicht, aber gleichzeitig das Emissionsniveau auf die nächsten 20 bis 25 Jahre festgeschrieben, denn so lange halten moderne Gasthermen mittlerweile. Wahrend die ersten der „neuen, modernen“ Gasbrennwertheizungen seit 2002 bereits ihrem Lebensende entgegensehen und wieder nur durch Gasbrennwerttechnologie ersetzt werden. Also ohne jeden klimaverbessernden Effekt. Mit der Förderung von Gasbrennwert plus Solarthermie wird Stillstand beim CO2 subventioniert statt Fortschritt.

Skandinavische Länder machen es längst vor und haben den Ersatz bzw. die Neuerrichtung von Verbrennungsheizungen gesetzlich unterbunden. Es gibt dafür schlicht keine Betriebserlaubnis mehr. Dort wird die „Energiewende“ ernst genommen. Man handelt, statt nur darüber zu reden.

„Es geht um Umweltschutz und um Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft − Steuervergünstigungen für energetische Gebäudesanierung sind aus unserer Sicht das Mittel der Wahl. Wir müssen den Menschen in unserem Land Anreize schaffen, Wohn- und Geschäftshäuser besser zu dämmen und so Energie und Geld einzusparen.“

Das Wort Umweltschutz kann man aus dem Satz getrost streichen. Fassadendämmung amortisiert sich energetisch innerhalb von 5 bis 7 Jahren, wirtschaftlich dauert es über 50 Jahre. Bereits zuvor muss das Material aber wegen Altersschwäche ersetzt und entsorgt werden. Das großzügige Dämmen überschreitet in der Regel bei Bestandsgebäuden deren Restnutzungsdauer. Bei U-Werten von 1,6 W/m²K und besser und hoher anzunehmender Restnutzungsdauer sind Fassadendämmungen eine sorgfältige Berechnung durch einen wirklich unabhängigen Experten wert. Ohne eine solche verbieten sich Dämmungen ohnehin.

In der Realität lautet die vernünftigere Alternative Abbruch und Neubau bzw. komplette Sanierung bis auf den Kern, falls rentabel, bei konsequenter Auslegung auf Flächenheizung, Flächenkühlung, eine Wärmepumpe als Wärme- und Kälteerzeuger, einen Eisspeicher als energetischem Speicher für Wärme und Kälte und konsequentem Phasing Out von Stromdirektheizungen und Verbrennungsheizungen.

„Gleichzeitig sorgen wir so für neue Aufträge insbesondere im Handwerk“, so Ministerpräsident Stephan Weil heute in Hannover. Der schrittweise Ausbau erneuerbarer Energien sei nur eine Seite der Medaille: „Wirklich erfolgreich wird die Energiewende nur dann, wenn wir auch im Bereich der Energieeffizienz noch deutliche Fortschritte machen. Die Hebelwirkung ist im Bereich der energetischen Gebäudesanierung besonders hoch. Nach wie vor werden in Deutschland 40 Prozent der Energie zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung verbraucht, der größte Teil der Gebäude ist noch nicht energetisch saniert.“

Da hat er im Prinzip Recht, der Herr Weil. Nur liegt der größte Schatz für die Energiewende nicht in den Fassaden der Gebäude und deren Sanierung, sondern in der eingesetzten Technik bei der Bereitstellung von Wärme und Kälte. Für die Handwerkskammer ist das naturgemäß ein wenig anders. Doch das Handwerk kann auch am Neubau Geld verdienen. Womöglich nicht so leicht, doch das Potenzial ist da.

„Auch der Vorsitzende der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Peter Voss, fordert eine steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen. Diese Maßnahme stehe schon seit mehreren Jahren auf der politischen Agenda. Steuerliche Anreizprogramme können mit relativ wenig Finanzmitteln eine hohe Investition bei der Sanierung des Gebäudebestandes auslösen. Es ergibt sich so eine win-win-Situation sowohl für die Umwelt durch einen geringeren CO2-Ausstoß als auch für den handwerklichen Mittelstand durch entsprechende Aufträge.“

Dazu bedarf es keiner Bemerkungen mehr. Das Schlüsselwort lautet „Können“. Können hat mit Konjunktiv zu tun. Es ist noch lange kein machen, kein Indikator für tatsächliches Handeln, kein Indikativ.

„Es sei aber nicht akzeptabel, den Steuerbonus auf Handwerksleistungen, wie offenbar von der Bundesregierung geplant, teilweise zu kürzen, um damit das neue energetische Sanierungsprogramm zu finanzieren.“

Da kann man nur zustimmen. Mit diesem Griff in bestehende Steuervergünstigungen werden vor allem die Mieter benachteiligt, die diese Kosten bisher absetzen konnten, aber keinen Einfluss und keine Mitbestimmung bei der Gebäudesanierung oder Instandhaltung haben. Mieter können derzeit noch nicht einmal die Einhaltung verpflichtender Standards (EnEV; Stand der Technik) wie der gedämmten obersten Geschossdecke einfordern oder bei Unterlassung durch den Vermieter mietmindernd geltend machen. Viel sinnvoller wäre eine Verpflichtung mit tatsächlichen Kontrollen durch unabhängige Fachleute im Auftrag der Bauämter.

„Der Steuerbonus ist und bleibt als Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unverzichtbar. Er ist Kunden und Handwerksbetrieben bekannt, einfach zu nutzen, sozialverträglich für Kleinverdiener und Mieterhaushalte, wird erfolgreich umgesetzt und weitgehend durch Rückflüsse in Steuer und Sozialversicherung refinanziert,“ so Voss.

Ich bin der Meinung, es ist zutreffend, das vorliegende Papier unter dem Motto: „Als Tiger gesprungen und als Fusel des Bettvorlegers“ gelandet zu brandmarken und ein paar sinnvolle Forderungen zu stellen:

– Aufhebung der Widersprüche und Inkompatibilitäten in den einzelnen Rechtsverordnungen (EEG, EnEV, EEWG, KWKG, NEV, etc.)

– Verbindlichkeit der DIN EN ISO 50001 auch für die Gebäudebewertung und alle Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. (Lebenszykluskostenmethode und Barwert).

– DIN V 18599 verbindlich für alle Gebäude statt Sonderlösung EnEV für Wohngebäude

– Top-Runner Prinzip für alle energetischen Optimierungen, ausgenommen Sonderlösungen

– Dynamische Bottom-Up Erfassung der realen Daten statt rechnerischer Abschätzung „Grosso Modo“ und Top Down für Netze, Energiekonzepte und Managementsysteme

– Speicherförderungsgesetz, Gleichstellung der festen Vergütung von Speichern mit Netzentgelten

– Gewichtung der Energiesteuer gemäß der Emissionen des genutzten Energieträgers ab Förderung/Import oder Erzeugung. Bewertungsfaktor 1 gilt für emissionsneutrale Energieträger (Biomasse)

– Übernahme des überdurchschnittlichen Anteils an Energiekosten durch Gebäudevermieter (EnEV-Standard = 100 %)

– Endlich Umsetzung des von der EU festgelegten Neutralitäts- bzw. Unabhängigkeitsgebots für Energieberater: Ausführende Handwerker, Bauingenieure, Bauträger, Fertighaushersteller, Kaminkehrer, Architekten und verbundene/verwandte Akteure, Unternehmen oder gar Energieversorgungsunternehmen etc. dürfen keine Energieberatung durchführen, keine Energieausweise ausstellen, keine EnVVNachweise erstellen, etc.

– Gebäude TÜV und amtliche Kontrolle der Durchführung vorgeschriebener Maßnahmen (Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch alter Heizungen)

– Förderung der Umrüstung auf Flächenheizungen

– Gewichtung der Energiesteuer nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission bei Bezugsgröße 1 für Strom und Wärme aus Biomasse

– Wirtschaftlichkeitsnachweis für Investitionen über TLCC-Berechnung mit internem Zinssatz, keine pauschale 10-Jahres-Abschreibungsbewertung mit Annuität mehr.

– Verpflichtender Vergleich des Energiebedarfs aller Fahrzeuge in kWh / 100 km. Beispiel: Elektrofahrzeug EGolf 17 kWh/100 km; Golf Turbodiesel mit 5 Litern / 100 km = 49,5 kWh / 100 km; Golf Benziner mit 7 Litern / 100 km = 69,3 kWh / 100 km.

– Phasing Out von Verbrennungstechnologien zur Gebäudebeheizung (wie in DK, N, S, SF), keine Förderung mehr von Verbrennungstechnologie, auch nicht in Verbindung mit Feigenblättern wie Solarthermie.

– …to be continued…

Pressemeldung

Kreisbewegung statt „Energiewende“

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest beschert uns die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“. Die Begehrlichkeiten der Bundeskinder lassen nicht lange auf sich warten und prompt kommt der Wunschzettel aus den Staatskanzleien. So fordern München und Hannover in schwarz-roter Trautheit mit ihrem altbekannten Maß an Phantasie wieder einmal steuerliche Abschreibungen für Gebäudesanierungen mit Fokus auf mehr Dämmung und vermehrter Erneuerung der Heizungsanlagen.

Ist die gewünschte Verpackungsverordnung für Eigenheime schlicht nur weihnachtliches Blendwerk, passend zum Fest, oder ein ernst zu nehmender Schritt der „Energiewende“?

Nun, je mehr man etwas wendet desto mehr wird aus einer Wende eine Kreis- oder Drehbewegung. Deshalb muss es kaum Verwundern, wenn wir keinen Schritt vorankommen, sondern gegenüber anderen Staaten mehr und mehr ins Hintertreffen geraten.

Der Aktionsplan zeugt von Aktionismus ohne Plan. Die Bemühungen der Bundesregierung um die Energiewende erschöpfen sich in punktuellen Maßnahmen ohne Zusammenhang. Deutschland war mal Klassenprimus, während sich die GroKo noch immer auf diesen Lorbeeren ausruht und wir den Anschluss verlieren. Inhalt und Gestaltung des Ziels „Energiewende“ folgen den Bedürfnissen der Wirtschaft, statt umgekehrt. So wird Peter Altmaiers undurchdachte Formulierung, die „Energiewende werde immer Ziel der Bundesregierung bleiben“ zur Prophezeiung. Denn, was immer Ziel bleiben soll, darf eben nie erreicht werden.

Auf geht’s, drehen wir uns weiter im Kreis. Auch ohne 3/4-Takt

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Die Energiewende – machbar, zukunftsweisend, notwendig.

Energiewende – machbar und zukunftsweisend!
Von Thomas Blechschmidt, Dr. Michael Berndt und Jörg Dürre
Erarbeitet und verfasst von der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland
Müssen heute zehntausende Bundesbürger auf die Straße, um für die  Energiewende zu kämpfen? Das ist ein Armutszeugnis für die Regierenden!  Immer noch halten nach einer Umfrage des Bundesverband der Energie- und  Wasserwirtschaft 89% der Bundesbürger die Energiewende für „sehr  wichtig“ oder „wichtig“. Aber mehr als jeder zweite ist der Auffassung,  dass die Energiewende „weniger gut“ oder „gar nicht gut“ vorankommt[1].
Die  Piratenpartei forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm,  dass die Energiewirtschaft zu einem dezentralen, transparenten,  umweltschonenden und nachhaltigem System ausgebaut werden soll. Die  Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft ist durch den  Einsatz nachhaltiger, erneuerbarer Ressourcen zu ersetzen. Das Ziel muss  dabei sein, preisgünstige und umweltfreundliche Energie  bereitzustellen, um in Zukunft einen hohen Lebensstandard und hohe  Lebensqualität zu ermöglichen [2].
Und nichts ist mittlerweile so  kostengünstig, wie die »Erneuerbaren Energien« es sind:
So  ist z. B. die Braunkohleverstromung nur scheinbar günstig. Nach eigenen  Angaben hat die RWE AG im Jahr 2013 den mit Braunkohle erzeugten Strom  für durchschnittlich 5,1 ct/ kWh abgesetzt [3]. Hierzu kommen nach  Schätzungen des Umweltbundesamtes aber noch Umweltkosten (durch  Schadstoffemissionen und Treibhausgase) in Höhe von 10,75 ct/ kWh [4].  Damit ergäben sich gesellschaftliche (volkswirtschaftliche) Kosten in  der Größenordnung 16ct/ kWh bei der Braunkohlestromerzeugung. Dabei sind  die Beihilfen und Steuervergünstigungen auf Kosten der Steuerzahler noch gar nicht eingerechnet. Dem gegenüber stehen Stromgestehungskosten  z.B. von Windkraftanlagen an Land je nach Standort zwischen 4,5 und 10,7  ct/kWh [5] und Umweltkosten von 0,26 ct/kWh [4]. Auch mit  Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann bei nachweisbaren Gesamtkosten von 7-11 ct/kWh [4,5] der Strom bereits heute günstiger als mit Kohle  erzeugt werden.
Selbst zukünftig erforderliche Maßnahmen zur  Versorgungssicherheit werden den Strompreis nur geringfügig erhöhen:  Durch das Vorhalten von Reservekraftwerken oder die Schaffung eines  neuen sogenannten Kapazitätsmarktes – hier werden aktuell mögliche  jährliche Zusatzkosten von ca. 3 Mrd. € diskutiert [6] –würde bei einem  Nettostromverbrauch von ca. 570 Mrd. kWh jährlich, der Strompreis aus  Erneuerbaren Energien nur um lediglich weitere 0,5 ct/kWh steigen!
Die  Piraten setzen sich für ein  Energiespeicherfördergesetz ein, um ähnlich dem EEG, Investitionsanreize  zum Aufbau von Stromspeichern zu schaffen, welche die dezentrale  Energieversorgung unterstützen. Dabei ist darauf zu achten, dass die  Förderung einen bedarfsgerechten Ausbau berücksichtigt [7].
Der  Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung erspart unserer  Gesellschaft aber nicht nur Kosten, sondern schafft zusätzliche  hochwertige Arbeitsplätze. Im Jahr 2012 waren in der deutschen  Braunkohleindustrie direkt und indirekt ca. 86.000 Menschen beschäftigt  [8]. Es wurden 161 Mrd. kWh Strom erzeugt [9]. Im gleichen Jahr waren im  Bereich der erneuerbaren Energien 377.000 Menschen beschäftigt [10] und  es wurden hier 144 Mrd. kWh Strom erzeugt [9]. Also ein weiterer Grund,  möglichst schnell von Kohlestrom zum erneuerbaren Strom zu wechseln!
Beim  Strom erweist sich die Sorge um das Netz zunehmend als unbegründet!  Denn bereits heute leisten unsere Stromnetze schon vielmehr als ihnen  zugestanden wird: »…um den neuen Herausforderungen durch die  Integration erneuerbarer Energien (Anteil von 39 Prozent an der  Stromerzeugung) gerecht zu werden und gleichzeitig eine sichere und  wirtschaftliche Stromversorgung zu gewährleisten… müssen bis zum Jahr  2020/25 je nachdem, welche Übertragungstechnik eingesetzt wird,  zusätzliche Trassen auf der Höchstspannungsebene mit einer Länge von  1700 bis 3600 km gebaut werden, bei gleichzeitiger Optimierung des  bestehenden Verbundnetzes«, so die Studie der deutschen Energieagentur  (dena) aus dem Jahr 2010, mit der immer noch neue Stromtrassen begründet  werden [11]. Von den im Energieleitungsausbaugesetz (ENLAG)  vorgesehenen Ausbaumaßnahmen von fast 1.900 Kilometern wurden bislang  jedoch nur ca. 270 Kilometer (Stand November 2013) tatsächlich in  Betrieb genommen [12]. Dennoch war der Anteil von erneuerbarem Strom  während des Sturmtiefs „Xaver“ am 06. Dezember, einem industriellen  Arbeitstag, fast den ganzen Tag über genau diese 39% [13]! Und das Netz  hat diesen Anteil verkraftet! Und auch z.B. im regionalen Verteilnetz  der EON -Gesellschaft E.DIS AG „liegt der Anteil grünen Stroms im  E.DIS-Netz heute schon bei rund 80% des gesamten Netzabsatzes  [14]. Darüberhinaus sind längst deutlich abweichende Ansätze zur  Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Netze erarbeitet worden. Die  einfache Addition der Spitzenlasten aus den Standardlastprofilen heraus ergibt jedenfalls keine sachgerechte Grundlage für den Glauben an die  Notwendigkeit der Höchstspannungsleitungen.
Hierzu Thomas Blechschmidt, Koordinator der AG Energiepolitik: »Auch  im Süden erweisen sich die Befürchtungen als unbegründet. Bei meinen  Besuchen der Leitstellen für die Überwachung der Übertragungs- und  Verteilnetze in Schwaben erhielt ich zur Frage nach dem Verhältnis von verfügbarer Leistung zu maximal auftretendem Lastabruf die Information,  dass einer höchsten je abgerufenen Last von 1.972 MW glatt 5.000 MW verfügbare Leistung in bayerisch Schwaben gegenüberstehen. Wozu brauchen wir also eine Höchstspannungstrasse? Selbst nach Abschalten der beiden AKW-Blöcke in Gundremmingen mit 2.688 MW haben wir noch ausreichend  Leistung im Land. Unser Netz hier ist selbst bei Spitzeneinspeisung von  PV-Strom noch immer nicht ausgereizt.«
Die  Energiewende muss solidarisch finanziert werden [15]! Heute profitieren  2.098 Unternehmen in Deutschland von der besonderen Ausgleichsregelung  des EEG [16] mit einer geschätzten Befreiung von der EEG-Umlage von mehr als 5 Mrd. € [17]! Nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare  Energie e.V. betragen die reinen Förderkosten für Strom aus Wind-,  Solar- und Bioenergie  sowie Wasserkraft und Geothermie im nächsten Jahr  mit 2,54 ct/kWh nicht einmal die Hälfte der EEG-Umlage von 6,4 ct/kWh  EEG-Umlage) [18]. Seit Jahren fordert die Piratenpartei, dass die Zahl  der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen deutlich reduziert wer­den  muss! Nur Unternehmen, die tatsächlich von den niedrigen Strompreisen existenziell ab­hängig sind, sollen eine Reduzierung oder Befreiung  erhalten [15]. Denn heute müssen finanzschwache Familien mit ihrer privaten Stromrechnung auch Tochterunternehmen von Konzernen wie z.B.  Shell, BAYER, BASF [16] subventionieren, die jedes Jahr Milliardengewinne erwirtschaften! Und wieso müssen diese Familien 2,05  ct/kWh Stromsteuer bezahlen, die fast vollständig in die deutsche  Rentenversicherung fließen [19]?
Doch Piraten denken weiter. Die Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien ist nur ein Teil der Energiewende. Weitere wesentliche Bereiche sind auch die Energieeffizienz bei Gebäuden und die Elektromobilität.
Durch  die aktuelle Förderpolitik werden Technologien gefördert, die mit enormen Energieaufwand die vorletzten 10% Prozent Einsparung über mehr Wärmedämmung herausholen. Die Basismaßnahmen aber, die bereits 70% und mehr Energieeinsparung bewirken, werden unverständlicherweise nicht gefördert. [20] Eine Förderung entsprechend der tatsächlichen Verringerung des  Primärenergiebedarfs wäre richtig.
Nennenswerte Förderung gibt es aber erst ab Erreichen von mindestens 70% der Standardwerte für Wärmebedarf. [21] Doch  diese Förderung wiegt am Ende die Mehrkosten nicht auf. Zudem fehlt eine Verpflichtung der Vermieter auf Energieeffizienz. Der  „Energieausweis“ ist an der Stelle noch immer kein ausreichendes  Instrument.
Zu wenig berücksichtigt wird bisher auch der Aspekt der „energetischen  Amortisation“ von eingesetzten Materialien zur Wärmedämmung. Der Energieaufwand bei der Herstellung von Dämmstoffen ist beträchtlich: Für 1 m² PUR mit 10 cm Dicke z. B. werden 133 kWh zur Herstellung benötigt.  Nicht gerechnet Anbringung, Verschnitt und spätere Entsorgung. Dämmt  man ein Einfamilienhaus der 80er Jahre mit 250 m² Aussenfläche mit 10 cm  PUR – was bei einem Standardgebäude in der Regel nicht ausreicht, um  die geforderte Norm zu erreichen – so liegt der energetische Aufwand bei  einmalig 33.500 kWh für die Dämmung. Bei einer Einsparung von ca. 7.200  kWh pro Jahr. Die energetische Amortisation liegt also bei ca. 5  Jahren. Die wirtschaftliche Amortisation liegt auch bei steigenden Brennstoffkosten bei mehreren Jahrzehnten, zu rechnen ist mit 35 Jahren. Dannist das Material derart gealtert, dass es ersetzt werden muss. Ein Nullvorteil für den Nutzer also.
Die Energieeffizienz zu fördern wäre der richtige Ansatz! [22]
Auch die Wärmeerzeugung läuft hierzulande leider noch immer vielfach mittels Verbrennung fossiler Brennstoffe. Thomas Blechschmidt:  »Anstatt weiterhin den Mythos von der deutschen Vorreiterrolle in Sachen Energieeffizienz und Energiewende zu hegen und zu pflegen, wäre es aus Sicht der Piraten wesentlich bedeutender, die Anstrengungen anderer Länder intensiv zu untersuchen und für die eigenen Länder in Betracht zu ziehen!« Dänemark und Schweden sind an dieser Stelle schon weiter.
Dort werden  Verbrennungsheizungen mit fossilen Energieträgern nicht mehr neu  zugelassen und die Bestände abgebaut. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist in Dänemark die Regel, Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch und in Schweden in 95% der Neubauten das Maß der Dinge [23]; [24] »Auch  in den deutschen Ländern wären Wasser-Wärmepumpen im Bereich der flächigen Siedlungen und „kalte Nahwärme“ oder ggf. heiße Nahwärme aus  KWK – an Stelle des immer noch selbstverständlichen Einbaus von  Gasthermen – in Neubauten ein Meilenstein in Richtung Energiewende. Die Förderung wenig effizienter  Luft-Wärmepumpen [25] ist einzustellen, um unnötigen Stromverbrauch  einzudämmen. Schweden hat übrigens bereits seit den 90er Jahren eine  CO2-Steuer und dadurch keinen Schaden an seiner Stellung als   Industrieland hinnehmen müssen.« So Thomas Blechschmidt[26]
Den Gipfel schießt allerdings Bayerns CSU-Regierung ab, die in Ihrem 10.000Häuser-Programm sogar den Einbau neuer Ölheizungen fördert.
Zu einer erfolgreichen Energiewende gehört auch das Thema Elektromobilität.
Schon Anfang der 90er Jahre fuhren in Los Angeles Elektroautos (EV1)  mit einer Reichweite von ca. 200 km [27]. Warum schaffen die Elektromobile der deutschen Autokonzerne dann im Jahr 2014 immer nur noch Reichweiten von höchstens 190 km? Das Model S des amerikanischen Herstellers TESLA hingegen überzeugt heute schon seine Käufer durch Reichweiten bis 500 km, die auch im Winter nur um ein vertretbares Maß absinken.
Die Piraten wollen die Chancen der Elektromobilität intensiv nutzen. Die Jahresfahrleistung von privaten PKWs beträgt durchschnittlich nur 14.300 km [28], die problemlos elektrisch mit regenerativen Strom zurückgelegt werden könnten: Bei 40 Millionen zugelassenen Fahrzeugen mit einem  Gesamtkraftstoffverbrauch von 26,8 Mrd. Litern Benzin plus 9,8 Mrd.  Litern Diesel im Jahr 2008 [29] ergibt sich für die privaten Haushalte ein Primärenergieeinsatz von rund 41 TWh. Ganz Deutschland verbraucht ca. 600 TWh Strom, davon 23% erneuerbar. Die gleichen Fahrleistungen mit Elektrofahrzeugen ergeben höchstens einen Strombedarf von 5,7 TWh. Die Elektromobilität bietet somit die Chance zur Erreichung von Nachhaltigkeit im Verkehr zu günstigen Preisen.
Die teilweise in der Kritik stehenden Biokraftstoffe kosten für die gleiche Strecke ungefähr das Doppelte gegenüber Ökostrom. Die gleichberechtigte  Anrechnung von Fahrleistungen mit heimischem Ökostrom auf die 10% Quote  könnte sogar zur Verminderung der EEG Umlage genutzt werden. [30] Die  Piratenpartei befürwortet eine offene Diskussion zu Kosten und die zusätzlichen Anrechenbarkeit von Ökostrom auf die sogenannte  Biokraftstoffquote, wie es bereits in der EU Richtlinie vorgesehen ist. Der Flächenverbrauch für Öko-Verkehrsenergie könnte ganz nebenbei erheblich gesenkt werden, da durch Solarstrom fast achtzig mal mehr Kilometer Reichweite von gleicher Fläche zu erzielen sind. [31]
Deutschland hat heute noch immer ein Schienennetz, von dem lediglich knapp 50% elektrifiziert sind – der Rest fährt mit Dieselkraftstoff.[32] Unterschiedliche Antriebe führen zu vielen Lokomotivwechseln und Rangierfahrten. Reststrecken oder Teilstrecken der Transportaufgabe müssen mit Dieseltraktion gelöst werden. Ein durchgängig elektrifiziertes Schienennetz würde eine deutlich höhere Transportleistung ermöglichen. Da mit wäre die Bahn gegenüber dem LKW öfter die bessere Wahl. Sämtliche westeuropäischen Nachbarn haben seit Jahrzehnten die wichtigsten Strecken vollständig elektrifiziert. Wir haben an dieser Stelle erheblichen Handlungsbedarf, denn eine Elektrifizierung brächte wie beim Automobilverkehr eine erhebliche Einsparung an Energie und Schadstoffemissionen und vermeidet Verkehr auf Autobahnen.
Die Piratenpartei verlangt Rechtssicherheit für die Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Entscheidungen dürfen dabei nicht über die Köpfe der Bürger hinweg getroffen werden. Der Vorrang von Eigeninitiativen der Bürger vor staatlicher Vorwegnahme der Planungen soll gewährleistet werden. Energiegenossenschaften und wirkliche Bürgerbeteiligungsformen dienen dabei als wesentlicher Baustein der Energiewende.
Die Piratenpartei fordert die Regierung und besonders den in der Hauptverantwortung stehenden Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, die bisher so erfolgreiche Energiewende konsequent fortzuführen, statt nun auf begonnenem Weg eine Kehrtwende zu vollführen. Die Belastung der Eigenerzeugung erneuerbaren Stroms ist dabei zu unterlassen.
Wir Piraten kämpfen weiter für eine Energiewende in Bürgerhand!
Wenn Du  bei diesem und ähnlichen Themen mitarbeiten möchtest,  kannst Du uns in einer Sitzung der AG Energiepolitik besuchen – egal ob Du Pirat bist oder nicht. Die Sitzungen finden jeden zweiten Dienstag um 20:30 Uhr im https://wiki.piratenpartei.de/Mumble statt. Bitte informiere Dich auf der https://wiki.piratenpartei.de/AG_Energiepolitik Wikiseite der AG über die Details.

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Quellen:
[1] Pressemitteilung des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. vom 11.02.2014
[2] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 55;
[3] RWE AG: Geschäftsbericht 2013, Seite 43;
[4] Umweltbundesamt: „Schätzungen der Umweltkosten in den Bereichen Energie und Verkehr“, August 2012, Seite 6;
[5]   Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE:   „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“, Studie Version November   2013, Seite 2;
[7] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 57;
[8] Bundesverband Braunkohle: „10 Jahre Braunkohle als Wirtschaftsfaktor“;
[9] AG Energiebilanzen;
[10]   Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,   Faltblatt: Erneuerbar beschäftigt!  Stand: Aug. 2013, Seite 7;
[11] „dena Netzstudie II (November 2010)“;
[12] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 11.12.2013;
[13] EEX-Transparenzplattform, Gesetzliche Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber, Anzeigetag 06.12.2013;
[14] E.DIS AG
[15] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 56;
[16] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
[17] Windkraft-Journal;
[18] Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. vom 04. September 2013:
[19] Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern;
[22] Informationen berechnet aus http://www.ivpu.de/pdf/oekobilanz.pdf und frei verfügbarem Fachwissen.
[27] Dokumentation:“Warum das Elektroauto sterben musste  …“
[31] http://www.cedelft.eu/publicatie/impact_of_electric_vehicles/1153 Potential interactions with the electricity supply (Deliverable 3). Flächenverbrauch auf S.50
[32]

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Kalte Nahwärmenetze zur effizienten Versorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Wärme und Kühlung:

Jeder kennt Sie, die Fernwärme, die vor allem in Ballungsräumen gern als vernünftige Art der Heizung gepriesen wird.

Doch wie alle Hochtemperaturheizungssysteme hat auch die Fernwärme den Nachteil, dass auf dem Weg vom Erzeuger zum Nutzer beträchtliche Mengen an Wärme verloren gehen. Oder eben das Netz mit höchstem Aufwand gedämmt werden muss. Was unter dem Strich einen hohen Energieeinsatz im Vorfeld verursacht.

Dazu kommt, dass mit diesen Systemen für Wärme in eine Art Einbahnstraße geschickt wird. Man kann mit Ihnen nicht Kühlen. Für die kurzen, aber immer stärker und intensiver werdenden Hitzephasen in unseren Ländern verfallen wir immer noch auf die Idee, eine Klimaanlage einzubauen.

Seit einigen Jahren jedoch verbreitet sich die cleverste Form der Gebäudeheizung in Mitteleuropa: Geheizt wird mit einer Wärmepumpe, mit der man im Sommer sogar Kühlen könnte. Jeder hat eine Wärmepumpe zu Hause: In seinem Kühlschrank. Vom Wirkungsprinzip her zieht eine Wärmepumpe auf einer Seite Wärme aus einem Reservoir, welches dadurch gekühlt wird und gibt die Wärme auf der anderen Seite des Gerätes an ein anderes Reservoir ab.

Im Kühlschrank wird es kalt, auf seiner Rückseite fällt Wärme ab. Im Haus wird es warm, in einem Eisspeicher/Erdreich/Grundwasser wird es kalt.

Soviel zu diesem Prinzip. Es ist äußerst effizient, denn – abgesehen von Luftwärmepumpen – ist es mit Sole oder Wasserwärmepumpen völlig normal, mit einer kWh Strom zwischen vier und fünf kWh Wärme bereit zu stellen. Dies hängt von der Wärmequelle ab.

Besonders effizient sind solche Wärmepumpen, wenn die Quelle Temperaturen zwischen 0 °C und 15 °C zur Verfügung stellt.

Ein „kaltes Nahwärmenetz“ unterscheidet sich nun dadurch von einem der herkömmlichen „heißen“, dass es eben die angeschlossenen Gebäude konstant durch ein Glykol-Wasser-Gemisch (Sole) mit eben solchen Temperaturen versorgt.

Das besondere dabei ist, dass vor allem im Sommer niedrige Temperaturen um 8°C möglich sind, mit denen die Gebäude dann auch nahezu kostenlos gekühlt werden können.

In den Gebäuden selbst arbeiten Wärmepumpen, die die Wärme zum Heizen aus der Sole ziehen. Soll im Sommer gekühlt werden, wird die Sole parallel an der Wärmepumpe vorbei in einen Trennwärmetauscher geführt, in dem sie die Wärme aus dem Gebäude aufnimmt und auf diesem Weg das Gebäude kühlt.

Im Zentrum des „kalten Nahwärmenetzes“ steht eine große Zisterne mit Wasser. In dieser Zisterne sind weitere Wärmetauscher verlegt, aus denen z. B. eine zentrale Wärmepumpe Wärme entzieht. Wird mit dem System im Winter geheizt, entsteht Eis. Daher der Name Eisspeicher. Dieses Eis dient im Sommer dann zum Kühlen.

Der besondere Nebeneffekt bei diesem System: Das gesamte „kalte Nahwärmenetz“ muss nicht gedämmt werden, benötigt also keine teuren isolierten Leitungen, da es im normalen Temperaturbereich arbeitet und keine Wärmeverluste erleiden kann.

Rechnet man die kostenlose Kühlung in die Effizienz mit ein, dann kommt das System auf besonders hohe Wirkungsgrade und Effizienzen, die bei Wärmepumpensystemen Leistungszahl und Arbeitszahl genannt werden: Bis zu 9. Das bedeutet: Mit einer kWh Strom können 9 kWh Wärme bewegt werden, denn auch Kälte erzeugen heißt nichts anders als Wärme bewegen. Nur in die andere Richtung.

Herkömmliche Heiz- und Kühlsysteme sind nicht in der Lage, mit einer kWh elektrischer Energie mehr als eine kWh Wärmeenergie zu bewegen.

Die effektive Förderung dieser Systeme ist in Bezug auf die Energiewende kein Schritt, sondern ein Meilenstein.

Quellen: www.isocal.de

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Ha, Wer will denn hier wirklich noch eine Energiewende?

Antwort: Die Bürger.

Die Bürger in Deutschland stehen mehrheitlich hinter der Energiewende!

Für Interessierte habe ich hier mal ein paar Links zu Quellen und Fakten zusammengestellt. Nachstehend nach jedem der geposteten Links meine persönliche Meinung zu dem jeweiligen Artikel.

http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2014/02/59472/

Relativ gut recherchiert mit interessanten Zahlen zum „Wärmemarkt“. Leider werden hier nur die neokonservativen bzw. neofeudlaen Meinungen von Hildegard Müller als Sprecherin des BDEW veröffentlicht. Die halten allerdings nachprüfbar keiner umfassenden Betrachtung und Prüfung stand. Dieser Verband stemmt sich mit allen Mitteln gegen eine dezentrale Organisation der Energieversorgung.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/forsa-umfrage-deutsche-finden-energiewende-schlecht-organisiert-12528632.html

Wie können wir den Bürgern klar machen, dass es nicht die Politik ist, die die Akzeptanz der Energiewende verspielt sondern es sind die bisherigen Parteien? Auch viele Grüne Denken, Reden und Handeln inzwischen Eliten- und Establishmentkonform. Mit meinen Piraten ist leider in der Hinsicht nicht viel zu machen.

http://www.welt.de/wirtschaft/article119717471/Energiewende-ist-bei-Deutschen-weiterhin-beliebt.html

Leider wendig fundierte Spekulationen über die Bedeutung der ermittelten Meinungen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/forsa-umfrage-deutsche-finden-energiewende-schlecht-organisiert-12528632.html

Ein Ansatz in die richtige Richtung. Wärme per Wärmepumpe ist effizienter und nachhaltiger als Verbrennung von degenerativen oder regenerativen Stoffen.

http://www.die-buergerenergiewende.de/emnid-umfrage-zur-buerger-energiewende/

Sehr gute und umfassende Fragen. Darauf aufbauend könnte die Piratenpartei eine eigene Umfrage erstellen. Schwierig für uns Piraten ist allerdings der Crosscheck mit soziodemographischen Daten, der den Grad der Übereinstimmung zwischen der befragten Gruppe und dem Bevölkerungsquerschnitt belegt. 

http://www.fr-online.de/wirtschaft/umfrage-zur-energiewende–mehr-tempo-bei–energiewende,1472780,25947084.html

Deutlicher Hinweis auf den in der Bevölkerung vorhandenen Willen zur individuellen Energieautonomie. Der Kurs in Richtung dezentrale Energieversorgung wird ganz klar unterstützt. Das vom Stiebel-Eltron Boss gewünschte heilige Grälchen „steuerliche Absetzbarkeit“ ist allerdings kaum ein Schlüssel zu mehr Energieeffizienz bei Gebäuden, solange Vermieter nicht für einen höheren Primärenergiebedarf auf Grund schlechter Bausubstanz zur Kasse gebeten werden. Denn die Mehrkosten für den Brennstoff trägt der Mieter. Dem Vermieter ist das egal. Miete erhöhen geht kaum, schon gar nicht wenn die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen wegen der parteipolitischen Erfüllungsambitionen angeblicher „sozialer Gerechtigkeit“ weiter gesenkt werden sollen.

Unter solchen Bedingungen gibt es keinen Spielraum für Investitionen, auch nicht, wenn sich der Steuerzahler mit ein paar Prozent daran beteiligt. Der Weg geht nur über die Schaffung von Marktbedingungen, die nachlässige Vermieter direkt am Geldbeutel erwischen: Liegt der Primärenergiebedarf nach Norm um x% über dem gebäudespezifischen Standardwert für Bestand (85 kWh/m²a), dann hat der Vermieter den Anteil der Energiekosten zu tragen, der diesem Bedarf über 100% hinaus entspricht.

Formel: Kostenanteil Vermieter = 1-(x% / 100 + x%)

Beispiel für ein Gebäude / Wohnung mit einem Primärenergiebedarf von 250 kWh/m²a bei 100 m² N(P)utzfläche, Gasheizung = 25.000 kWh = 1.650 € zu erwartende Gaskosten nach Norm. 8.500 kWh wäre der Normprimärenergiebedarf.

100-(25.000/8500+25.000) = 0,75. Oder 75%. Der Vermieter müsste für seine veraltete Bausubstanz einen Mietabschlag von 75 % der Energiekosten, im Beispiel 1.232,00 Euro im Jahr, hinnehmen.

http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/umfrage-deutsche-glauben-nicht-an-erfolg-der-energiewende/9245366.html

Dem Motto „Dümmer geht immer!“ kann man auf viele Arten gerecht werden. Mehr ist zum Handelsblatt nicht zu sagen.

http://www.presseportal.de/pm/67764/2591162/aktuelle-forsa-umfrage-deutsche-sind-nicht-ueberzeugt-vom-gelingen-der-energiewende

Bundesverband Holz-und Waldbesitzer. Sprecher Philipp zu Guttenberg. Ein jeder BILDe sich seine Meinung dazu, wie sinnvoll es ist, einen so vielseitigen Nutzstoff wie Holz zu verbrennen, wenn es nachweisbar auch mit generativen Energieträgern möglich ist, Wohlstand und Lebensqualität zu erhalten, ja sogar noch zu steigern.

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Fakten und Hintergrundinfos zum Thema Wärmedämmung

Zum Thema Wärmedämmung:

Wirtschaftlichkeit von Dämmung bei enbausa.de

Zum Verständnis dieses Themas braucht es ein wenig Mühe: Lesen, lesen, lesen und selber Denken.

Für die Beispielrechnung werden Dämmstärken von 10, 15 und 20 Zentimetern Mineralwolle (Lambdawert 0,04 W/mK) angenommen. Damit verbessert sich der U-Wert einer ungedämmten Ziegelwand von 1,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K) auf 0,30 bzw. 0,22 und 0,17 W/m2K. Mineralwolle und Styropor sind die kostengünstigsten Dämmstoffe.

Problem: 10 cm senken den Wärmeverlust von 1,2 auf 0,3 W/m². Das sind 75 % des Wärmeverlustes. Gefördert wird nach ENEV aber erst ab Erreichen von 0,24 W/m², für die man mindestens 14 cm benötigt. Die Kosten zwischen 10 cm und 14 cm Polystyrol springen von z. B. 6,19 €/m² auf 8,66 €/m² und bei 20 cm auf 12,38 €/m² bei dem genannten Lambda-Wert 0,40 W/mK).

 

Eine nahezu volle Förderung verdoppelt also bereits beim Material die Kosten und bringt aufs Ganze gesehen 13 % mehr. Aber die Förderung setzt erst ab 80 % Einsparung ein und würde bereits 35 % mehr kosten. Dazu sei angemerkt: Die Zahl der gebrauchten Wohngebäude, die einen U-Wert von 1,2 W/mK oder besser erreichen ist im Bestand der BRD bis zu Baujahren um 2000 herum eher die Ausnahme. Die große Menge erreicht U-Werte um 1,6 und schlechter. Bedeutet: Mehr Dämmung, um Förderung zu bekommen.

KFW Energieeffizienz Sanierungskredit

Die Förderung besteht dann in Zinsvergünstigungen auf die Sanierungsdarlehen durch die KfW, was bei voller Förderung ca. 13.250,00 € auf die Laufzeit ausmacht. Dafür liegen die Kosten dann halt doppelt so hoch. Aus diesem Grund schrecken viele davor zurück, überhaupt etwas zu machen. Vermieter sowieso, denn die Energierechnung zahlt der Mieter allein. Deshalb wäre es für uns ein Ansatzpunkt, eine Formel für die Belastung der Vermieter durch überdurchschnittliche Energiekosten zu entwickeln.

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Wärme in der Energiewende

Implikationen des Wärmemarktes für die Energiewende. Politische Entscheidungen und Regelungen als Treiber der Entwicklung, Ausblicke, Fails (Defizite) und Korrekturmöglichkeiten.

von Thomas Blechschmidt, Energiebeauftragter des LV Bayern der Piratenpartei

Gegenstand: Energiewende, Notwendigkeit streitig, aber mehrheitlich Konsens, Umsetzungsmöglichkeiten von der bisherigen Politik aka Politik der Bisherigen nicht erkannt

Übergeordnete Regelungen: EU-Verträge und EU-Richtlinie 202020 (Richtlinie 2009/28/EG des EP und EuR vom 23.04.2009)

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2009/28/EG_(Erneuerbare-Energien-Richtlinie)

Bemerkenswert: Diese Richtlinie wird auch von Drittstaaten wie den EWR-Staaten in föderales bzw. nationales Recht umgesetzt. (N, CH, FL)

Die Richtline legt fest (Kurzform):

– dass Einsparziele beim Energieeinsatz erreicht werden sollen

– dass dies in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu geschehen hat

– dass und wie viel „erneuerbare“ Energien dazu beizutragen haben

– bis wann Ziele und Maßnahmen der Mitgliedsstaaten bzw. der Mitglied-Bundesstaaten zu treffen sind

Das Suffix 202020 steht hierbei für das Zieljahr 2020, für 20% erneuerbare und 20% Einsparung am „Verbrauch“ – insoweit Energieverbrauch überhaupt als eine sinnvolle Bezeichnung für eine physikalische Unmöglichkeit gelten kann. Die Zahl 20 weist dabei auch auf das weiterführende Ziel der Reduktion von Treibhausgasen um 20% bis 2020 hin.

Auswirkungen und Umsetzungen in Bundesrecht der BRD und im nationalen Recht der Bundesländer:

Sektor Verkehr: Im Wesentlichen keine. Lediglich die KfZ-Steuer für Elektrofahrzeuge ist für 10 Jahre ab Zulassung ausgesetzt. Daneben gibt es einzelne Förderprogramme, die vor allem zum Aufbau einer Ladestationsinfrastruktur sowie zu einzelnen E-Mobility-Projekten geführt haben. In Unternehmen ist bislang recht wenig passiert. Die DB AG hat z. B. einen Teil ihres Stromeinkaufs auf Grünstromverträge umgestellt.

Von den jüngsten Irrungen und Wirrungen der Bundespolitik (Eckpunktepapier Gabriel) wird die DB AG durch Umlagebeteiligungen für eigenerzeugten Strom betroffen sein, was zur Rechtfertigung weiterer Fahrpreissteigerungen beitragen wird.

Sektor Strom: Auf dem Stromsektor hat sich in der BRD am meisten getan. Vor allem zu nennen ist das EEG mit all seinen Nebenregelungen und Befreiungstatbeständen und parallel dazu das KWKG (KraftWärmeKopplungsGesetz). Aktuell besteht politisch keine Einigkeit, wie es weitergehen soll. Das Ziel 20% erneuerbar ist Stand 2013 zwar im Grunde erreicht bzw. in Reichweite, aber der Bestand des Erreichten angesichts der sichtbaren Unfähigkeit der bisherigen Parteien, sich über Einzelinteressen hinweg auf Konsolidierung und gezielten weiteren Ausbau vor allem der generativen Energieträger zu einigen, ist akut gefährdet. Ich gehe davon aus, dass es die „Verantwortlichen“ schaffen werden, die Meßlatte doch noch auf allen vier Feldern zu reißen.

Sektor Wärme: Die Wärme ist zumindest in den deutschen Ländern ein Stiefkind der Politik in Sachen Energiewende. Der Politzirkus im Umfeld des Berliner Reichstags hat relativ pragmatisch die seit 1977 existierenden Wärmeschutzverordnungen weiterentwickelt, wobei diese Wärmeschutzverordnungen seit 2002 als „Energie-Einspar-Verordnungen“ mit EnEV und Jahreszahl betitelt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser Bestimmungen und Vorschriften wurde die letzte Verordnung als EnEV2009 in 2009 in Kraft gesetzt. Diese wurde an einigen Stellen nachgebessert, soll aber ab 01. August als EnEV2014 überarbeitet in Kraft treten. Die Änderungen in der EnEV2014 sind gegenüber der EnEV2009 allerdings marginal und bleiben stellenweise weit hinter den Schritten zurück, die für das Erreichen der EU-rechtlich und vertraglich verbindlich vereinbarten Ziele erforderlich wären.

Relevante Gesetze und Rechtsverordnungen zur Entwicklung der Wärmenutzung in der BRD sind

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEV-2013-Referentenentwurf-1.pdf

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEV-2013-Referentenentwurf-2.pdf

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEG-2013.pdf

http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/das-erneuerbare-energien-waermegesetz/

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf

http://www.bhkw-infozentrum.de/download/kwkg2012_20120712_lesefassung.pdf

http://www.bhkw-infozentrum.de/download/kwk-gesetz_2012_DR_1709617.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf

Siehe auch:

https://piratenpad.de/p/Arbeitscamp+Energie+Buchloe

https://ag_energiepolitik.piratenpad.de/buchloe-enev

Allein die Vielzahl an Rechtsnormen, die auf die Nutzung von Wärme Einfluss nehmen führt direkt zu dem Trugschluss, dass das Thema intensiv durch die Politik behandelt würde. In der realen Umsetzung entfalten diese Normen aber kaum Wirkung. Auch wenn hunderte mehr oder weniger gelungener Sanierungen und Effizienzmaßnahmen dokumentiert sind, so registrieren wir keinen nennenswerten Rückgang des Verbrauchs von Gas, Erdöl oder Kohle und entsprechend auch keine Reduktion bei der Emission von Treibhausgasen, einem eminent wichtigen Sekundärziel der Energiewende.

Woran liegt das?

Nun, systematisch sinnvoll ist zunächst die Unterscheidung von Heizwärme für Gebäude und Prozesswärme für gewerbliche oder industrielle Zwecke.

Der Prozesswärmesektor wird in der Regel im industriellen Bereich direkt abgehandelt und durch speziell ausgebildete Fachleute optimiert, soweit für die Industrie dafür ausreichende finanzielle Anreize geschaffen werden.

An dieser Stelle sei bemerkt: Eine verbindliche Verpflichtung zur Energieeffizienz für Industrie, Gewerbe und Handel besteht in der Bundesrepublik nicht. Zu Null Prozent. Weder für Strom, noch für Wärme, noch für Verkehr. Demgegenüber besteht für die Gebäudebewirtschaftung in der BRD ein sehr weit ausgebauter Fächer an Verpflichtungen zur Energieeffizienz. Dieser geht zwar stellenweise in eine Detailversessenheit über, das es jedem halbwegs vernünftig Denkenden jegliche Motivation raubt, überhaupt an Verbesserungen der Technik und Substanz von Gebäuden zu Denken, dafür aber fehlt es auf den einfachen Ebenen,wo sehr viel mit vetrgleichsweise geringen Mitteln erreichbar ist, an jeglichem Handlungsdruck. das Prinzip Bestand ist Bestand“ geht vor und die energetische Gebäudesanierung ist zu einem taktischen Mittel bei der Ertragssteigerung der Immoblienmbesitzer geworden. Wir werden erleben,wie sich Vermieter darauf spezialisieren, Altmieter mit niedrigen Mieten und geringen Steigerungschancen zu entsorgen, indem sie disee schlicht aus demHaus sanieren und das saanierte Objekt nachher für eine wesentlich höhere Miete und Rendite neu vermieten.

Wer das Verstehen will, muss lernenzu Denken wie ein Makler oder Bauträger: Man kauft ein Haus mit 1.000 m² vermietbarer Wohnfläche z. B. für 1,2 Millionen € bei 5 € Miete pro m². Ergibt 60.000 € Jahresrohmiete oder einen platt gesagten 5%er.

Dann investiert man 1.200 € pro m² in die energetische Sanierung und saniert in dem Zug auch die normale Wohnsubstanz und ergänzt z. B. Aufzug, Balkone, neue Stromversorgung, neue Medien, etc. wobei ein guter Teil der Zusatzkosten bei den Aufwendungen für die energetische Sanierung untergebracht wird. Nebenher baut man das Dachgeschoss aus und schafft zusätzlichen Wohnraum. der richtig hochpreisig vermietet werden kann.

Der Gesamtinvest liegt nachher also bei 2,4 Mio. €. Dem Altmieter darf man 11% der anteiligen energetischen Sanierungskosten auferlegen. Also 121 € pro m² und Jahr.  Das sind gut 10 € auf die ursprünglichen 5 € on Top oben drauf. Vollkommen legal. Der Mieter wird sehr wahrscheinlich ausziehen müssen. Nachmieter, die die höheren Preise bezahlen, sind aber reichlich vorhanden, da speziell in Städten immer Mangel an komfortablem  Wohnraum herrscht.

Auf diesem Weg geht die Rechnung auf. Aber wo bleibt der Vorteil?

Nun: Das ist einfach: Mit der neuen Miete ist die Immobilie bei dem gleichen pauschalen Ansatz über die Rohmiete dann auch deutlich mehr wert. Vor allem, wenn über Balkone und Dachausbau die vermietbare Fläche vergrößert und die Dachwohnungen – luxuriöseren Ausbau verausgesetzt, mit Dachterrasse etc. – sofort für nich einmal 30% mehr vemrieterwerden kann.

Dann haben wir in der Rechnung:

Altbestand 1.000 m² für 15 € / m² = 180.000 € / a

Neubau DG: 200 m² für 20 € / m² = 40.000 € / m²

Balkone, ca. 30 m² für 15 € / m² =     450,00 € / m² (eigentlich nur ein Vermietargument)

Insgesamt ca. 220.000 € Jahremieteinnahmen. Als 5%er ein Ertragswert von ca. 4.400.000 €

Nach zehn Jahren Haltefrist verkauft man das Haus dann steuerfrei am Stück oder teilt es auf und verkauft die Wohnungen. Auch steuerfrei.

Alles verstanden? Großstädtische Immobilie in D mit unserem Steuerrecht = Lizenz zum Gelddrucken.

Industrie:

Es gibt noch nicht einmal einen halbwegs brauchbaren Ansatz zur nachgeordneten Nutzung von Abwärme aus dem industriellen Bereich.

Ein Beispiel: Das Lechstahlwerk Meitingen in Bayern wird mit Strom betrieben. Der Stromverbauch liegt bei geschätzt 950 GWh. Die gesamte Energie wird in Wärme umgewandelt um Stahl und notwendige Legierungsmetalle zu Schmelzen, die Schmelzen zu mischen, zu walzen und zu formen. Danach wird abgekühlt. Die Energie wird dabei ungenutzt in die Umwelt abgegeben. Selbst eine nur anteilige Wiederverwendung als Abwärme wäre bereits ein Stück mehr Effizienz. Doch es besteht weder eine Pflicht für den Betreiber, noch ein Anreiz dazu. Im Gegenteil: Als energieintensiver Betrieb im internationalen Wettbewerb sind die Lechstahlwerke auch noch von so ziemlich allem befreit, was es an Zusatzkosten auf den Arbeitspreis von Strom so gibt. Sie kaufen als Megastromverbraucher (>10 GWh/a) direkt an der EEX ein, bezahlen aktuell ca. 2,8 Cent/kWh und profitieren von der EEG-Umlage gleich doppelt: Sie sind davon befreit und erhalten dafür einen seit Jahren sinkenden Base-Load-Preis (Quantitativ größte Strommengenpakete, bis 3 Jahre im Voraus) an der EEX.

Der jährliche Benefit für die industriellen Großverbraucher insgesamt beläuft sich auf 28 MRD Euro Subventionen aus Steuermitteln plus ca. 15 MRD Euro ersparte EEG-Umlage plus 5 MRD Euro aus dem Preisverfall bei Strom. 48 Mrd. € pro Jahr!

Nach diesem Exkurs zum eigentlichen Thema: Der Gebäudesektor wurde mehr oder weniger wirksam verpflichtet, im Bereich Wärme eine Effizienzsteigerung erreichen, die den EU-vertraglichen Bestimmungen entspricht, aber Industrie, Gewerbe und Handel sind, wie beim Strom, wieder weitgehend von den Anstrengungen ausgenommen. Dort gilt: Weiter wie bisher. Frei nach Horst Seehofer: „Bayern geht es gut!“ oder auch „Deutschland geht es gut!“. „Wir machen alles richtig!“ Nur ohne nennenswerte Effekte.

In Wahrheit leben wir auf Pump, auf einer Art matriellem Ressourcenkredit zu Lasten der Generationen, die gerade den bürgerlich-konservativen Wirtschaftsparteien angeblich so sehr am Herzen liegen. Das funktionier nur, weil Ressourcen keine angemessenen Preis haben (Wiederherstellungswert des jeweiligen Stoffs ohne natürliche Lagerstätten auszubeuten)

Im Gebäudesektor haben wir wieder einige Unterscheidungen zu treffen:

Wohnwirtschaftliche Nutzung vs. Nichtwohngebäude. Für beide Gebäudetypen gelten unterschiedliche und gleiche Normen gleichzeitig.

Die Heiz- und Kühllasten von Nichtwohngebäuden werden nach der DIN V 18599 berechnet, die umfangreicher und detaillierter ist, als die Heizlastberechnung der DIN 12831 für Wohngebäude. Für beide Gebäudetypen gilt zudem die EnEV2009 bzw. demnächst 2014 als energetisch bestimmende Baunormenvorschrift.

Anzumerken ist, dass die DIN V 18599 sich auch sehr gut zur Beurteilung von großen Wohngebäuden vor allem auch mit gewerblichen Flächenanteilen eignet und entsprechend mindestens für MFH ab 6 Einheiten, besser jedes Gebäude, verbindlich werden sollte.

Für die Durchführung der jeweiligen Berechnungen sind unterschiedlich zertifizierte Personen notwendig. Heizlasten nach DIN 12831 berechnen in der Regel z.B. Heizungsbauermeister, oder ggf. ein Fachplaner, Ingenieur oder Architekt mit Zusatzqualifikation. Heizlasten nach DIN V 18599 berechnen ausschließlich Fachplaner und Ingenieure, ebenfalls mit Zusatzqualifikation. Keine Heizungsbauer.

Zur DIN 12831 ist dabei zu sagen, dass sie seit der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 verpflichtender Bestandteil der Heizungsplanung ist. Allerdings wurden die Planungen seither weder dokumentiert, noch hinterlegt oder gar von einer öffentlichen Stelle geprüft. Ein klassisches Beispiel für den Fail (Defizit) einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft.

In der Folge bildete sich weitestgehend das Verhalten heraus, diese Berechnungen bei der Angebotsabgabe außen vor zu lassen, um auf diese Weise Preisvorteile zu erzielen. Deshalb ist bei Neubauten seit 1977 so gut wie nie eine Heizlastberechnung vorhanden. Die Heizlasten wurden weitgehend „Pi Auge mal Daumen“ oder an Hand von Erfahrungen (Kubatur, Nutzfläche) geschätzt. Im Ergebnis sind alte Heizungsanlagen regelmäßig deutlich zu groß dimensioniert und deshalb in der Folge außerordentlich ineffizient.

An der Stelle sei gesagt: Exakt das Gleiche gilt für die Effizienzmaßnahme „hydraulischer Abgleich“ die eine möglichst effiziente und sparsame Verteilung der Wärmeenergie in Gebäuden ermöglichen soll. Auch dieser ist seit 1977 Vorschrift und damit zwingender Bestandteil eines jeden Angebots und jeder Durchführung – allein, er wird ebenso selten berechnet bzw. durchgeführt wie die Heizlastberechnung.

Hinweis: Der Nachweis des hydraulischen Abgleichs gegenüber KfW für Zuschüsse ist seit 2011 nötig. Die KfW verlangt das Dokument, die Bauämter aber nicht. Das ist unlogisch.

Politische Defizite: keine Dokumentation und Speicherung bei Bauamt. Keine Kontrollen.

Seit den Modifikationen der EnEV2009 in 2011 besteht für alle Neubauten und Sanierungen eine Pflicht zur Einholung des so genannten EnEV-Nachweises oder auch Energieausweises. Dieses Dokument muss der Bauherr in seinen Unterlagen hinterlegen. Die Ergebnisse allerdings werden nach wie vor nicht bei einer öffentlichen Stelle erfasst bzw. kontrolliert. Zum Vergleich: Jeder PKW muss regelmäßig zum TÜV. Bei Gebäuden, die ungleich werthaltiger und dauerhafter sind, lassen wir dagegen so ziemlich jeden baulichen Fehler zu. Hauptsache Dachfarbe, Außenmaße und Baustil passen den Gremien der jeweiligen Kommune.

Genau die gleichen Vorschriften gelten für Bestandsgebäude, falls diese saniert werden und dabei einen zuschußfähigen Effizienzstandard erreichen sollen. Einzelmaßnahmen sind förderfähig, bestimmte Effizienzstandards für das Gebäude müssen dabei aber nicht erreicht werden.

Ein weiteres Beispiel: Eine der wenigen Vorschriften der EnEV2009, die für alle Wohngebäude gleichermaßen gilt, ist die vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschoßdecke. Für 2009 verbindlich angekündigt, wurde die Maßnahme noch einmal für Ende 2012 als verbindliche abzuschließende Pflichtverbesserung für jedes Wohngebäude ins Gesetzblatt geschrieben. Bei wie vielen Wohngebäuden dies nicht erfolgte, ist unbekannt, da es keine Kontrollen gibt. Interessant wären daher Stichproben in Stadtvierteln aus den Baujahren bis 1990. Das gleiche dürfte für die Austauschpflicht von Ölkesseln vor 1978 und kleiner 40 KW gelten.

Politische Defizite: fehlende Kontrollen, fehlende Dokumentation, fehlende ausreichende Anreize zu umfassenderen Maßnahmen.

Im internationalen Vergleich:

Südtirol, Liechtenstein, Skandinavien: Zwischen Neubau und Bestand wird nicht unterschieden. Bei Sanierung muss in etwa der gleiche Standard erreicht werden wie bei Neubau. Das Südtiroler Klimahaus darf z.B. nur 5 kWh/m²/a Wärmebedarf haben (BRD 10 kWh/m²/a). Gerechnet als Primärenergiebedarf. Und das gilt ab 2016! Unabhängig davon, ob so niedrige Werte insgesamt sinnvoll sind, sind uns die Südtiroler (und andere Provinzen in Italien) an der Stelle um Jahre voraus. Nebenbei bemerkt: In Italien kümmern sich Provinzen und Regionen um die Energiepolitik.

In Skandinavien (Schweden, Dänemark) fließt generativ erzeugter Strom aus Windkraft oder Solar vollständig in die Primärenergieberechnung ein. Bedeutet: Wer explizit Windstrom kauft oder PV-Strom produziert, hat einen so niedrigen PE-Faktor (Primärenergiefaktor), dass er sein Haus ohne überzogene Dämmung mit einer Wärmepumpe heizen kann. In Deutschland wird EE-Strom nur anteilig und unterwertig pauschal in die PE-Berechnung einbezogen.

Dänemark und Schweden haben die deutschen Länder an der Stelle beim Thema Energiewende längst überholt, da dort Verbrennungsheizungen mit degenerativen Brennstoffen (Öl, Gas oder Kohle) faktisch nicht mehr betrieben werden dürfen. Das Mittel der Wahl heißt dort Wärmepumpe, in verdichteten Räumen Nahwärme. Was bei uns in vergleichbarem Umfang nicht wirtschaftlich wäre, da die Verstädterung in Sandinavien deutlich höher liegt. Viele Häuser auf dem Land sind nur Ferienhäuser und werden weiter klassisch mit Scheitholz beheizt.

Beispiel Dänemark: Verbrennungsheizung mit degenerativen Brennstoffen im Neubau ab sofort nicht mehr zulässig, Austausch im Bestand ca. 2016 nicht mehr zulässig. Beispiel Schweden: Exakt gleich plus Zusatzgesetz: Bei Verkauf einer Immobilie, muss die degenerative Verbrennungsheizung zwingend gegen eine regenerative Verbrennungsheizung (Pellet) oder eine Wärmepumpe ausgetauscht werden.

Die deutschen Länder verfügen im Grunde seit der Wärmeschutzverordnung von 1977 über ein geeignetes Mittel zur Begrenzung des Energiebedarfs in Gebäuden. Die verschiedenen EnEVs forcieren diese Ansprüche. Für diese Rechtsnormen aber gilt:

Sie sind Normen des Bundes, zur Umsetzung bedarf es in den einzelnen Ländern jeweils nationaler bzw. regionaler Durchführungsverordnungen, denn Energiepolitik ist im Grundgesetz nicht als Bundeskompetenz geregelt und deshalb Ländersache. Seit der Föderalismuskonferenz 1 jedoch überlassen die Landespolitiker den Bundespolitikern zunehmend die Zuständigkeit. Die Folge ist, dass sich mehr Bremsen aufbauen als Fortschritte erzielt werden, denn es fehlt an Umsetzungen im Landesrecht.

Im bundesrepublikanischen Behördendschungel verweist der Bund dabei auf die Zuständigkeit der Länder zur Durchsetzung einzelner Bundesvorgaben der EnEV, wie zum Beispiel der Verhängung von Ordnungsgeldern zwischen 5.000 und 50.000 Euro für die Nichteinhaltung zwingender Vorschriften.

Es mag zwar einer verbreiteten, bestehenden ordnungspolitischen Mentalität entsprechen, für Verstöße Bußgelder zu verhängen, doch wirken diese nun mal nicht wenn es niemanden gibt, der sie auch verhängen darf und die Eintreibung ggf. gerichtlich durchsetzt. Der Bund überlässt die Verhängung den Ländern, die jedoch auf die Zuständigkeit des Bundes, via Auslegung des Grundgesetzes, bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe verweisen.

Deshalb werden weder amtliche Kontrollen und Prüfungen durchgeführt, noch Bußgelder verhängt. Dies bedeutet für die Hausbesitzer seit der EnEV2009 eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da die Gewähr für Bauleistungen nach 4 Jahren verjährt, die normgerechte Durchführung jedoch durchaus nach zehn Jahren geprüft und sanktioniert werden kann. Dann hat der Häuslebauer den Schaden und die Strafe, kann aber die Bauausführenden nicht mehr haftbar machen.

Unter dem Strich: Es geht nichts. Weder vor noch zurück. Und viel zu wenige scheren sich darum.

Defizite der Politik: Fehlende Exekutivbestimmungen, fehlende Kontrollorgane, fehlender Gebäude-TÜV, fehlende differenzierte und belastbare Höhen der einzelnen Ordnungsgelder (Es kann beispielsweise nicht zielführend sein, wenn ein Beamter am Bauamt in der Lage wäre, einem Heizungsbauer eine OWI von 50.000 Euro aufzudrücken, wenn der den hydraulischen Abgleich beim Einfamilienhaus unterlässt.)

Inhaltlich wird die Effizienz von Gebäuden in Deutschland an Hand von zwei Faktoren bestimmt:

– spezifischer Transmissionswärmeverlust

Wärmeenergieverlust eines Gebäudes durch seine Hülle (physikalische Transmission)

– Primärenergiebedarf

Der Bedarf an Energie, der aus der gesamten Bereitstellung der zur Beheizung des Gebäudes benötigten Endenergie aufgewendet wird. Hier geht der Wärmeverlust durch Luftwechsel mit ein. Inklusive z.B. Förderung und Transport und einem Nachhaltigkeitsfaktor für z.B. nachwachsende Energieträger wie Holz.

Zur Berechnung verwendet werden Primärenergiefaktoren:
Netzstrom 2,6; Erdgas 1,1; Erdöl 1,1; Holz, Biomasse 0,2; PV-Strom, Windstrom: 0,0.

Die Faktoren haben diskutierbare Größenordnungen, sind aber im Prinzip ein brauchbarer Ansatz.

Merke: Heizen ist im Grund ein reaktiver Prozess: Ersetzen verloren gegangener Wärme. Heizen bedeutet daher auch Erwärmen der Atmosphäre.

Für die beiden Bewertungskriterien gelten bestimmte, einzuhaltende Werte. Allerdings hat bisher niemand die Frage nach der Suffizienz gestellt, geschweige denn diese in die Berechnung einbezogen. Wird ein Einfamilienhaus mit 150 m² beispielsweise als Passivhaus nach bundesdeutschem Standard errichtet, dann beträgt dessen Primärenergiebedarf zwar nur maximal 10 kWh/m²/a oder 1.500 kWh/a, der Primärenergiebedarf nur für die Herstellung der Dämmung allein für die Außenwand aber liegt bei über 50.000 kWh. Für den zum halb so teuren Standard  eingesparten ca. 2.500 kWh/a Primärenergiebedarf kann man also sehr lange Heizen, vor allem mit Wärmepumpe.

Beispiel: Der Bedarf eines Neubaus, 150m² im Passivhausstandard liegt bei 1.500 kWh/a Wärmeenergie und steht einem Energiebedarf von 50.000 kWh für die Herstellung nur der Außenwanddämmung (nicht Dach, Boden, etc) entgegen. Baut man das gleiche Einfamilienhaus dagegen nach Standard der EnEV2009 mit ca 60 kWh/m²/a, kann man über den Einsatz einer Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe und den Kauf oder die Erzeugung von Solar-, Wasser- oder Windstrom das Gebäude mit Primärenergiebedarf 0 kWh/m²/a heizen.

Allein: Die deutschen Rechtsnormen sehen die komplette Anrechnung von generativem Strom durch gezielte Stromtarifwahl gar nicht vor, und die Anrechnung von eigenerzeugtem Strom aus einer PV-Anlage oder einer kleinen Windkraftanlage nur zu einem geringen Teil.

Politische Defizite: gezielten Einsatz von generativ erzeugtem Strom vollständig anrechenbar machen

Bug 2 der geltenden Rechtsnormen: Transmissionswärmebedarf als Förderkriterium. Da sich, wie gezeigt, der Primärenergiebedarf eines Gebäudes auch bei durchschnittlicher Bauweise auf Null oder nahe Null reduzieren lässt und dann eine Wärmepumpe zum Einsatz kommen kann, stellt sich die Frage, ob eine weitere Verschärfung der Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust überhaupt sinnvoll ist. Meine Antwort: Nein

Defizite und Handlungsbedarf der Politik:

– Transmissionswärmeverlust als Förderkriterium herausnehmen und die Verschärfung der Grenzwerte unterlassen. Der Primärenergiebedarf als einziges Förderkriterium genügt.

– Grenzwerte für Bestandsgebäude wieder senken und stattdessen Wärmepumpen und Heizungsumrüstung auf Flächenheizung massiv fördern. Allerdings keine Luftwärmepumpen sondern nur Systeme mit COP größer 4,0 und jährlicher Bestätigung durch die Jahresarbeitszahl (darf nie 4,0 unterschreiten, sonst Entschädigung bezahlen). Die Umrüstung auf effiziente Wärmepumpen muss auch für Bestandsgebäude wieder gefördert werden.

– Umweltwärme mit PE-Faktor 0 einbringen und die gesamte Förderung von Kollektoren endlich einstellen. Der volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Faktor von Solarthermie ist zu gering.(Verwertbarkeit der gesammelten Wäre zu niedrig).

– generativen Strom voll anrechnen (egal ob per Vertrag mit Zertifikat geliefert oder selbst hergestellt. Aber nur aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft 100% generativen Strom. Nicht aus Biomasse!

Die jetzige Förderung jedenfalls führt dazu, dass Energie in die Herstellung und Verarbeitung von Dämmstoffen gesteckt wird, um Häuser zu verbessern, die sich mit der gleichen Energiemenge 25 Jahre oder länger heizen ließen. Der Primärenergiebedarf für die Herstellung wird dem betreffenden Haus nicht aufgerechnet, da er bei der Herstellung in der Industrie anfällt – die, wie bereits erläutert, keinen gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz oder gar zur Senkung des Primärenergiebedarfs unterworfen ist.

Ergebnis: Das Problem wird nur verlagert, nicht gelöst. Der anfallende CO2-Ausstoß, der beim Haus über 25 Jahre oder länger durch eine weniger Heizarbeit eingespart wird, fällt dafür bereits im Jahr der Errichtung der Sanierung komplett an.

Politisches Defizit: Fehlende Implementierung der Logik der Emissionszertifikate in den Bereich privaten oder kleinunternehmerischen Endverbrauchs. Erreicht werden kann dies auch nich tmit dem lächerlichen ineffektiven System der Zertifikate, sondernnur durch eine gehebelte Energiesteuer nach CO2, SO2 und Nox-Anteilen (Emissionsfaktoren) sowie Primärenergiefaktoren.

Beispiel: Energiesteuer 2 ct/kWh. Für PV-Strom mal Faktor 0,0 = Energiesteuer Null, für Braunkohlestrom mal Faktor 4,0 für CO2, SO2 und NOx mal 1,1 PE-Faktor = Energiesteuer 8,8 ct. / kWh. Plus Arbeitspreis und weitere Kosten. Dann ist die Verschwendung mit der Braunkohleverbrennung schnell vorbei und dieser Rohstoff bleibt den künftigen Generationen für die Carbonfaserproduktion erhalten.

Weitere Faktoren und Kriterien mit Verhinderungspotential:

Energieberater: Die Richtlinie der EU fordert für die Umsetzung den Einsatz von fachkundigem Personal. Zwingende Voraussetzung: Neutralität, sprich Unabhängigkeit von weiteren wirtschaftlichen Interessen. Weshalb der jeweilige „Energieberater“ seine Unabhängigkeit von Verkaufsinteressen nachweisen muss. Deshalb sind in der gesamten EU Heizungsbauer, Elektriker, Installateure, Kaminkehrer, Bauingenieure ausführender Baufirmen und andere in der Bauausführung oder Belieferung tätige Personen von der förderfähigen Energieberatung ausgenommen.

Ausnahme: Bundesrepublik Deutschland. Hier wurden und werden Handwerksmeister und Kaminkehrer eigens als so genannte Gebäudeenergieberater qualifiziert. In der Vergangenheit sogar Baumarktfachverkäufer und Rechtsanwälte (Ex-MdB Axel Berg, SPD, aus München arbeitet heute als Energieberater).

Der Nachweis der Unabhängigkeit wird in D so „geführt“, dass durch das Erheben einer Vergütung für die Beratungsleistungen oder Berechnungen von Gebäuden nach EnEV oder DIN V 18599 bzw. das Führen der Nachweise die Vermutung gilt, dass der Erbringer damit wirtschaftlich unabhängig sei, und somit keine Interessenkonflikte auftreten würden. Der Heizungsbauer macht im Notfall eben den Nachweis gleich mit und unterschreibt auch selbst den Nachweis für die Mittel zur Förderung seiner weiteren handwerklichen Arbeit.

Bauingenieure und Architekten gelten in unseren Ländern sogar dann als unabhängig, wenn sie in ausführenden Unternehmen als Angestellte mitarbeiten, mit den Ausführenden verwandt sind und sogar ihr Büro in den gleichen Geschäftsräumen betreiben.

Der Endverbraucher kann sich (nur) nach herrschender politischer Meinung also ausreichender Sachlichkeit und Neutralität sicher sein!!!

Zudem sind in Deutschland berufliche Vorkenntnisse gefordert, die auch 30 Jahre zurückliegen können. Der direkte Nachweis der Qualifikation durch Lehrgang und Prüfung genügt im Gegensatz zu anderen Ländern nicht. Deshalb sind etliche Energieberater ohne jede Leidenschaft und im Grunde nur mit weiteren Gewinnerzielungsabsichten unterwegs, denen an der energetischen Verbesserung der Gebäude im Grunde gar nichts liegt. Dazu kommt der Ausweichparagraph der EnEV, der jede Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unter den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit stellt. Die Anforderungen an das vorangehende Qualifikationsniveau sind im Vergleich zu den bislang erzielten Effekten für Gebäudeenergieeffizienz und Emissions- bzw. Energieaufwandsreduzierung viel zu hoch bzw. folgen zu sehr den Interessen bestimmter Verbände.

Politische Defizite: Sicherstellung echter Unabhängigkeit, Schaffung einer, wenn notwendig, öffentlichen Stelle zur Energieberatung von Amts wegen

Förderungen bei der Wärme im Gebäudebereich:

– vergünstigte Darlehen oder Zuschüsse bei Erreichung bestimmter Transmissionswärmekennwerte und Primärenergiebedarfe. Verpflichtende Anrechnung der Einsparungen bei der Bonitätsbewertung durch die Banken und eine staatliche Absicherung der Sanierungsdarlehen, damit die bestmöglichen Zinssätze erreicht werden.

– Änderung des Mietrechts, um Immobilienbesitzer zur Verbesserung der Immobilien anzuhalten.

Variante 1: Verpflichtung zu Mietverträgen all inklusive, also Warmmieten und Abrechnung nur noch direkt und ausschließlich vom Mieter zu vertretender Nebenkosten wie Licht- und Gerätestromverbrauch und Wasserverbrauch.

Variante 2: Deckelung der Heizkosten für den Mieter bei einer Grenze, die sich aus der Berechnung des Wärmeenergiebedarfs nach EnEV bestimmt. Beispielsweise darf eine Wohnung im Bestand nicht mehr Heizkosten haben, als die derzeit im Sanierungsfall zu erwartenden 85 kWh/m²a. Alles darüber trägt der Vermieter. Oder er saniert.

Allerdings: Wärmebedarf und Verbrauch weichen wegen des Nutzerverhaltens oft voneinander ab, da die Berechnungsnorm ein Nutzerverhalten unterstellt, das selten zutrifft.

Zusammenfassung für politische Maßnahmen:

Einzustellende Förderungen (auch national und kommunal):

–      Kesseltauschboni

–      Solarthermische Kollektoren

–      BAfA-vor-Ort Beratungen

–      Förderung auf Grund rechnerisch unterstellter Transmissionswärmefaktoren

–      Förderung für Energiebedarfe, die z. B. den Wert Neubau der EnEV2014 unterschreiten. (Passivhausförderungen und Niedrigenergiehausförderung). Förderung unter 40 kWh/m²a ist nicht mehr sinnvoll, da der PE-Bedarf Null bei dieser Bauqualität technisch leicht erreichbar ist.

–      Pellet- und andere Biomasseheizungen

–      Abwärmenutzung aus Biomasse-BHKW

–      Hochtemperatur-Nahwärmenetze

–      Erdsonden, Erdkollektoren, Luftwärmepumpen, Wärmepumpensysteme unter COP 4,0 und JAZ 4,0. (monovalent und ohne Heizstabeinsatz)

–      Förderungen für kontrollierte Wohnraumlüftungen mit WRG (nur bei medizinischer Indikation)

–      Andere Zuschüsse für Energieberatungen oder Tests wie Blower-Door-Test und Thermographie

–      Qualifizierte Baubegleitung (Zuschußverfahren)

Beizubehalten bzw. neu und zusätzlich zu fördern sind sinnvoller Weise

–      Latentwärmespeicher / Pufferspeicher / TWW-Speicher

–      Akkuspeicher für Strom in Wohngebäuden, sofern sie für bidirektionales Laden und die Regelung von Frequenz- und Spannungshaltung ausgelegt sind

–      Wärmepumpen mit COP 4,0 und besser und jährlichem Nachweis der JAZ 4,0 und besser (monovalent und ohne Heizstabeinsatz)

–      Kellerwanddämmungen im Bestand inkl. Grabungskosten)

–      Energieberatungskosten und qualifizierte Bauleitung (nicht Baubegleitung) als darlehensfähige Kosten

–      Sanierungsdarlehen in vollem Umfang durch staatliche Absicherung

–      Dynamische Regelungssysteme für hydraulischen Abgleich (z.B. WILO Geniax)

–      Energiemanagementsysteme für Wohngebäude

–      Umrüstungen auf Flächenheizsysteme

–      „Kalte“ Nahwärmenetze (Temperaturniveau 0 °C bis 12 °C) in Wohnquartieren, Stadtvierteln, Baugebieten

Negativ zu fördern sind

–      Degenerativ betriebene Heizungen: Öl, Gas und Kohlekessel, besser noch Phasing Out mit Zeithorizont wie Dänemark und Schweden (durch Pe- und Emissionsfaktor auf Energiesteuer)

–      Ungenutzte Abwärme aus Industrie und Gewerbe (durch Energieflussnachweise)

–      Klimaanlagen, Wasser-Luft oder ähnliche Rückkühlsysteme

Weitere notwendige gesetzliche Maßnahmen

–      DIN V 18599 verbindlich für ausnahmslos alle Gebäude

  • Verschmelzung mit EnEV und EEWG

–      Berechnung der Heizlast über Daten aus dem EnEV-Nachweis zwingend in den Energieausweis

–      Kontrollpflichten für Bauämter / Gebäude-TÜV in 5-Jahres-Rhythmus (Bewohner-Schutz)

–      Verpflichtung der Vermieter, für überdurchschnittliche Energiekosten einzustehen

–      Verbindliche Bindung des Mietzinses an den EZB-Basiszins (angelehnt an Schweizer Modell, aber verbindlich /  Euribor/ EZB-Leitzins plus 1,5%)

–      Zu unterlassen sind Umlagen oder Steuern auf eigenproduzierten und eigenverbrauchten RES-Strom

Dann klappt es mit der Energiewende, sie bleibt erschwinglich, auch für Mieter und Unternehmen

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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