Schlagwort-Archive: Königreichen

TToG II § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. But, it is plain governments themselves understand it otherwise; they claim no power over the son, because of that they had over the father; nor look on children as being their subjects, by their fathers being so. If a subject of England have a child, by an English woman in France, whose subject is he?

Not the King of England’s ; for he must have leave to be admitted to the privileges of it: Nor the King of France’s; for how then has his father a liberty to bring him away, and breed him as he pleases?

And whoever was judged as a traitor or deserter, if he left, or warred against a country, for being barely born in it of parents that were aliens there? It is plain then, by the practice of governments themselves, as well as by the law of right reason, that a child is born a subject of no country or government. He is under his father’s tuition and authority, till he comes to age of discretion; and then he is a free man, at liberty what government he will put himself under, what body politic he will unite himself to:

For if an Englishman’s son, born in France, be at liberty, and may do so, it is evident there is no tie upon him by his father’s being a subject of this Kingdom; nor is he bound up by any compact of his ancestors. And why then hath not his son, by the same reason, the same liberty, though he be born anywhere else? Since the power that a father hath naturally over his children, is the same, wherever they be born, and the ties of natural obligations are not bounded by the positive limits of Kingdoms and commonwealths.

§ 118. Offensichtlich verstehen das sogar Regierungen selbst anders. Sie beanspruchen keine Macht über den Sohn auf Grund der, die sie über den Vater hätten, noch betrachten sie Kinder als ihre Mitglieder, nur weil deren Väter es sind. Wenn ein Angehöriger Englands von einer englischen Frau in Frankreich ein Kind hat, wessen Untertan ist es?

Kaum das des Königs von England, denn ihm müßte gestattet sein, dessen besondere Rechte in Anspruch zu nehmen. Auch kaum des Königs von Frankreich. Wie könnte der Vater sonst die Freiheit haben, es mit sich zu nehmen und es aufzuziehen, wo er möchte?

Wurde jemals jemand als Verräter oder Deserteur verurteilt, weil er ein Land verließ oder gegen es zu Felde zog, nur weil er in diesem Land geboren wurde und Eltern hatte, die dort Fremde waren? Damit ist klargestellt: Sowohl nach gängiger Praxis von Regierungen selbst als auch den Gesetzen korrekt genutzter Vernunft nach wir ein Kind keinesfalls als Angehöriger eines Landes oder einer Regierung geboren. Es steht unter Schutzpflicht und Autorität seines Vaters, bis es alt genug zur eigenem Ermessen ist und dann ist es ein freier Mensch mit Freiheit zu entscheiden, unter welche Regierung es sich stellen, welchem politischen Körper es beitreten will.

Wenn der Sohn eines Engländers in Frankreich geboren wird, diese Freiheit hat und so handeln darf, ist es evident: Ihm kann keine Pflicht entstehen nur weil sein Vater ein Angehöriger Englands ist. Genauso wird er durch keinen Vertrag seiner Vorfahren gebunden. Weshalb sollte dann sein Sohn aus demselben Grund nicht die gleiche Freiheit besitzen, auch wenn er irgendwo anders geboren ist?

Die Macht, die ein Vater von Natur gegenüber seinen Kindern hat, ist die gleiche, wo auch immer sie geboren werden. Die Bande natürlicher Pflichten werden durch keine positiven Grenzen von Königreichen und Staaten beschränkt.

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TToG I § 143

John Locke: Two Treatises of Government

§ 143. In the dispersion of Babel, we must certainly find the establishment of royal power, throughout the kingdoms of the world, p. 14. If you must find it, pray do, and you will help us to a new piece of history: But you must show it us before we shall be bound to believe, that regal power was established in the world upon your principles: For, that regal power was established in the kingdoms of the world, I think nobody will dispute; but that there should be kingdoms in the world, whose several Kings enjoyed their crowns, by right descending to them from Adam, that we think not only apocryphal, but also utterly impossible. If our author has no better foundation for his monarchy than a supposition of what was done at the dispersion of Babel, the monarchy he erects thereon, whose top is to reach to heaven to unite mankind, will serve only to divide and scatter them as that tower did; and, instead of establishing civil government and order in the
world, will produce nothing but confusion.

§ 143. Bei der Zerstreuung von Babel fand sicher die Einsetzung königlicher Macht in allen Königreichen der Welt statt, S. 14. Wenn jemand das auch so sehen muss, möge er es tun. Er wird uns zu einem neuen Stück Geschichte verhelfen: Doch bevor wir verpflichtet sein sollen, zu glauben, königliche Macht in der Welt sei auf diesen Grundlagen errichtet worden, muss er uns das beweisen! Die Errichtung königlicher Macht in den Königreichen dieser Welt wird, glaube ich niemand bestreiten. Für nicht nur apokryphisch (schleierhaft), sondern ganz und gar unmöglich aber halten wir die Behauptung, es habe Königreiche in der Welt gegeben, deren verschiedene Könige ihre Kronen durch von Adam auf sie übergegangenes Recht besaßen.

Solange unser Autor keine bessere Grundlage für seine Monarchie hat als eine Vermutung, was bei der Zerstreuung von Babel geschehen sein könnte, wird die Monarchie, die er darauf aufbaut, und deren Spitze zum Himmel reichen soll, um die Menschheit zu vereinigen, nur wie jener Turmbau dazu dienen, sie zu entzweien und zu zerstreuen und anstatt eine staatliche Regierung und Ordnung in der Welt herzustellen nichts hervorrufen als Verwirrung.

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