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Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Thomas Blechschmidt Schreibe einen Kommentar

Ein neues Basismodell für den Stromhandel

Der verbindliche Referenzpreis für den Arbeitspreis

Zielsetzungen:

Das nachstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt notwendige und hier beschriebene Zielsetzungen:

Primärziele:

  • volle Transparenz: Alle in den Kaufpreis eingehenden Kosten und Subventionen auf einen Blick einsehbar
  • volle Transparenz der Mittelverwendung (wo geht die EEG-Umlage im Detail hin, wo das Netzentgelt)

  • Preisstabilisierung
  • Verschlankung des Systems
  • Planungssicherheit
  • Vermittlung eines Gefühls von Gerechtigkeit im Sektor Strom.

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

  • Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung,

  • Netzstabilität

  • Versorgungssicherheit

Feststellung

Der „liberalisierte“ Strommarkt hat in keinem der konkurrierenden Industrieländer eine Struktur hervorgebracht, die ernsthaft als marktwirtschaftlicher Wettbewerb bezeichnet werden kann. Bezugspreise für Strom sind überwiegend subventionsgetrieben und weitgehend unbeeinflusst von Ressourcenpreisen. Der Anteil der Ressourcenpreise am durchschnittlichen Verkaufspreis ist für die Mehrheit der Endverbraucher marginal.

Derzeit läuft der internationale Wettbewerb einzig auf der Schiene, welche Nation den billigsten Strompreis für die Industrie und für den Export in Nachbarländer gewährleisten kann. Diese Form des Wettbewerbs ist auf Dauer ruinös, denn sie kann nur aufrecht erhalten werden, indem entweder alte, lediglich Arbeitsentgelt (den Brennstoffpreis) erwirtschaftende Kraftwerke bis zum Erreichen ihrer technisch maximal möglichen Laufzeit weiterproduzieren.

Wenn weiterhin z. B. Umweltaspekte weitgehend bis vollständig in den Hintergrund gedrängt werden, während Ressourcen unter Inkaufnahme steigender staatlicher Verschuldung ohne Gegenwert bis zum Exzess ausgebeutet werden oder bis eben ganze Länder samt deren Industrien zusammenbrechen. Nüchtern betrachtet hat es den Ostblock nur früher erwischt, weil er individuelle Kräfte und privates Engagement stärker behindert hat. Niemand kann garantieren, dass es den „Gewinner“-Ländern nicht früher oder später ähnlich ergeht.

Egal ob in Frankreich, Großbritannien, den USA, Japan oder Australien: Die Erzeugung und verbilligte Abgabe von Strom an Industrieunternehmen ist in allen Ländern staatlich gewährleistet. Damit befinden sich die einzelnen Industrienationen in einem Preiswettberwerb, für den sie die Zukunft der gesamten Menschheit mit einer irreversiblen Hypothek belasten: Die weitgehende Vernichtung einer Unzahl natürlicher Rssourcen. Es geht dabei nicht nur um den Erhalt von Kohleflözen, Erdöl oder Erdgas als ultimative Reserve-Ressource für die nächsten Generationen. Es geht auch um sauberes Trinkwasser, saubere Meere als funktionierende Biotope für die Ernährung, saubere Luft und Habitate für ein menschenwürdiges Leben.

Die PIRATEN, gestartet als Partei der Freiheit

https://wiki.piratenpartei.de/Kodex

hatten die Chance diesem neokonservativen, besser neofeudalen Ansatz, der die Freiheit des Individuums mit einer auf größere Finanzkraft und Gnade der Geburt in das passende soziale Umfeld gestützten Willkür verwechselt, ein klügeres und nachhaltigeres Modell entgegen zu setzen. Diese Chance wurde nachhaltig vergeben.

Nur wenige Länder wie z. B. Kanada (Wasserkraft) haben derart große Potentiale an rein generativer Stromerzeugung, um bei diesem ruinösen Preiskampf mitzuhalten. Doch auch deren Überschusspotential reicht zwar für die eigene Versorgung, die Lücke in den USA zu decken, falls die sich irgendwann doch entschliessen, zumindest ihre Kohlekraftwerke stillzulegen, dazu reicht es nicht. Auf dieser Handlungsebene spielt sich aktuell das ab, was in blankem Euphemismus als „Wettbewerb“ bezeichnet und verehrt wird.

Obendrein werden derzeit leider ausschließlich Preisverbilligungen über politische Maßnahmen von den Regierungen umgesetzt, statt den Unternehmen durch Effizienzmaßnahmen oder andere technische Möglichkeiten zu höherer Effizienz und Energieproduktivität zu verhelfen. Allein in der Nutzung von Abwärme stecken noch enorme Potentiale, die bisher nicht wirklich erschlossen wurden.

Trotz aller Lippenbekenntnise, plakativ gesetzter Grenzwerte für Emissionen und wohlklingender Reden: Es gibt in kaum einem der entwickelten Industrieländer verbindliche Anforderungen an die Steigerung der Energieeffizenz von Verkehrsmitteln, Industrieanlagen, Produktionsmethoden, ja zum großen Teil noch nicht mal bei der Beheizung und Klimatisierung von Gebäuden. Noch nicht einmal in Ansätzen. Schlimmer noch: Selbst die politischen Gralshüter des Umweltschutzes, die Grünen Parteien in Europa und anderen Ländern sind sich der Zusammenhänge noch nicht einmal bewußt.

Mit dem Auto müssen wir zum TÜV. Schlimmer noch, das Auto wird oft gehegt und gepflegt als stünde jedes einzelne unter Artenschutz und UNESCO-Weltkulturerbe. Mit der Energie, unserer eigentlichen Lebensgrundlage, gehen wir dagegen um wie mit unerwünschten Herbstlaub: Was Probleme macht, wird beim Nachbarn abgeladen.

Die volkswirtschaftlichen Erzeugungspreise und Börsenpreise sind derzeit weder transparent nachvollziehbar noch haben sie erkennenswert mit den tatsächlich berechneten Arbeitspreisen an den Strommärkten zu tun. Hintergründe dazu gibt es viele.

Hier ein paar Highlights:

1.Subventionen zu Lasten der Staatskasse (aus Steuermitteln oder durch Darlehensaufnahme der öffentlichen Hände)

So wird der Abbau von Steinkohle noch immer durch den „Kohlepfennig“ quersubventioniert, obwohl wir seit 40 Jahren wissen, dass dies ein volkswirtschaftliches Zuschussgeschäft ist. Welcher Vermieter z. B. würde zulassen, dass der Mieter 40 Jahre lang z. B. zwar die Miete aber keine Nebenkosten bezahlt?

Importkohle ist von Zöllen und Energiesteuern ausgenommen, unverändert werden weiterhin Beihilfen für den Bau und Betrieb von Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken gezahlt, nach wie vor Unmengen an kostenlosen Emissionszertifikaten bereit gestellt, werden Infrastrukturen wie die Zufahrten und Versorgungsanschlüsse von Kraftwerken weiter aus Steuergeldern bezahlt etc.

All das finanzieren die Erwerbstätigen und Rentner über Preise, Steuern, Umlagen und Abgaben. Was nur Recht und Billig ist, solange der Nutzen für diese Mehrheit der Bevölkerung real existiert. Die einen finanzieren es zum Teil über Mehrarbeit, nahezu alle aber vor allem durch Verzicht. Der soziale Futterneid-Wettbewerb „Wer kann sich was leisten?“, „Wer steht besser da?“ überfordert zunehmend mehr Menschen und läßt sie ihre wirtschafltiche Grundsubstanz verlieren.

Bei den rein generativen Erzeugern zahlen zwar zunächst einmal – und in der Theorie – die Netznutzer die Anschlüsse über das Netzentgelt. Aber nur die, die nicht befreit sind. In der Realität zahlen 99% der Netznutzer, die gerade mal ein Drittel des Stroms verbrauchen, fast die gesamten Netzentgelte. Eine rechnerische Belastung aller Stromverbraucher für den Netzausbau mit 1 ct. / kWh erscheint auf diesem Weg mit 3 ct. / kWh auf der Rechnung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers oder Rentners.

Bedeutet: All dem zum Überfluss ist das System der Netzentgelte so gestaltet, dass es wie bei der EEG-Umlage für Großverbraucher großzügige Rabatte bis hin zu vollständiger Befreiung gibt. Die Kosten werden auch hier auf die Mehrheit der Kleinverbraucher und vor allem auf Gewerbetreibende und Mittelständler umgelegt.

2. Das Fehlen einheitlicher Berechnungskriterien für Strom an allen relevanten Märkten.

Es ist vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, einen einheitlichen Europäischen Energiemarkt schaffen zu wollen, in welchem dann nationale Steuern, Abgaben und Umlagen unverändert bestehen bleiben. Wenn ein EU-Binnenmarkt für Strom – oder allgemein für Energieträger – geschaffen werden soll, dann muss der Endverbraucherpreis in Lissabon genauso zusammengesetzt sein wie in Stockholm oder Tuntenhausen.

Vorläufig abgesehen von der jeweiligen nationalen Mehrwertsteuer, deren Ungleichheit in Europa ebenfalls ein anachronistischer Witz gegenüber der Idee eines Binnenmarktes ist.

Einerseits werden die reinen Erzeugungspreise aus dem Ressourcenpreis des jeweiligen Brennstoffs zu Grunde gelegt, andererseits werden jedoch alle weiteren Kosten weitgehend externalisiert und von Land zu Land unterschiedlich erhoben: Preise für Bauflächen, Infrastrukturkosten, Erschließungskosten, Konzessionsabgaben, Abwasserentsorgung, kostenlose CO2-Zertifikate, CO2-Steuer in Schweden seit 1991, in Großbritannien seit ein paar Jahren, EEG-Umlage in Germanien, etc.

Auf diese Weise werden leider regelmäßig Äpfel an Bäumen mit Streuobst, geernteten Äpfeln, Granatäpfeln, Sinasäpfeln, Adamsäpfeln, Pferdeäpfeln, Apfelsaft, Apfelmost, Apfelmus, Apfelstrudel, Äppelwoi, Cidre und Apfelkuchen verglichen. Äpfel mögen stets der Grundstoff sein, doch das Endprodukt ist jeweils ein Anderes.

Das beginnt bei den Brennstoffen, zieht sich über Kraftwerksanlagen, deren Kosten mal vollständig in die Preiskalkulation eingerechnet werden (Windkraft, Photovoltaik, kleine KWK), mal anteilig als Investition des Betreibers (GuD, Kohlekraftwerke, AKW). Während die Gemeinschaft der Erwerbstätigen und Rentner, genannt „der Staat“, einmal mehr den Rest, meist den Löwenanteil trägt und dessen reale Investitionen auf Grundlage dieses Kapitaltransfers (geleistete Subventionen) als so genannte „stranded assets“ einfach ausgebucht werden. Als Sahnehäubchen oben drauf wird ein vollkommen von Investitionen, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeitsgedanken abgekoppelter Markt „modelliert“, in dem diese Investitionen als „sunk costs“ bei der Gestaltung der Börsenstrompreise schlicht ausgeklammert werden. Gerade so als lebten wir noch immer in den feudalen Zeiten der einfachsten und wüstesten Kameralistik.

Sämtliche Beihilfen, Zuschüsse, direkt vom Staat übernommenen notwendigen Baukosten für Infrastrukturen oder Betriebsflächen, Wertberichtigungen durch Abschreibung etc. bleiben bei der resultierenden „Berechnung“ der Börsenstrompreise außen vor. Die realen, volkswirtschaftlichen Stromgestehungkosten sind unwichtig.

Jeder Handwerker, Dienstleister oder sonstwie Selbständige, der grundlegende größere Investitionen wie Hallen, Werkstattgebäude und Ausrüstung nicht durch eine ausreichende Preiskalkulation wieder erwirtschaften würde, wäre ziemlich schnell in der Insolvenz. Und stellen wir uns vor, die Banken würden bei Finanzierungen festlegen: Nun, lieber Kunde, Ihre investierten Eigenmittel sind für uns „sunk costs“ und können deshalb beim Beleihungsauslauf und Ihrer Bonität nicht berücksichtigt werden.

Jeder ist an der Stelle gemäß einem realen Marktverständnis voll für sein eigenes Ggeschäft verantwortlich. Bei großen Konzernen dagegen, an denen die Politik Interesse hat, weil sie Aufmerksamkeit und Wichtigkeit versprechen, ist es aber kein Problem, die Grundaustattung erst von der Bevökerung durch Staatsverschuldung garantieren zu lassen, sie anschliessend den unternehmerisch aktiven Parteifreunden und Parteispendern zu schenken und am Ende, wenn diese nach Jahrzehnten fröhlicher Betriebswirtschaft ohne echte Kostendeckung und Verantwortungsübernahme für ihre angerichteten Schäden und Verluste in finanziell Schwierigkeiten kommen, darf die nächste oder übernächste Generation als Belohnung noch für die Kosten dieses systemrelevanten Erbes aufkommen.

Das beginnt bei der Errichtung von Kraftwerken durch die öffentliche Hand in den ersten vier Jahrzehnten der Nachkriegszeit, geht über die Veräußerung staatlich finanzierter Kraftwerke zu geringen Erlösen nach einer Abschreibungszeit von 10 bis 25 Jahren, über die Übernahme der Entsorgung von unverwertbaren Reststoffen, bis hin zum Rückbau technisch außer Dienst gegangener Anlagen durch die öffentliche Hand. All dies verzerrt den Blick auf die realen volkswirtschaftlichen Kosten und leitet die Wähler in die Irre. Diese Art der Politik besteht in Desinformation gepaart mit grober Fahrlässigkeit.

Problembeschreibung

Man kann es drehen und wenden wie man will. So lange wir zu keiner rationalen Betrachtung des Themas kommen und uns auf keine einheitliche Vorgehensweise, die alle relevanten Faktoren einbezieht, festlegen, werden wir weder zu einer vernünftigen Beurteilung der Strompreise, noch zu einem fairen und sinnvollen Handelssystem kommen. Und erst Recht keine Energiewendeziele erreichen. Das vorläufige Ergebnis wird ein sich immer weiter verstärkender Wettlauf um fossile und nukleare Ressourcen sein.

Im Vergleich kann es also nur darum gehen:

1. Die Schnittstellen der Bemessung sind überall gleich zu setzen; d.h. Strompreis ab Kraftwerk oder Strompreis im Netzanschluss des Stromverbrauchers.

2. Für alle Stromerzeuger sind die gleichen Berechnungskriterien für die Preisbestimmung zu Grunde zu legen.

Diese sollten umfassen:

Brennstoffpreis
– Personalkosten des laufenden Betriebs (ohne Marketing und Vertrieb)
Effizienzgrad des Erzeugers (kalkulatorisch aus dem Wirkungsgrad angesetzt, Abgleich und nachträgliche Korrektur durch Messung, Boni und Mali nach Effizienz)
– Investitionskosten der Erzeugungsanlage bezogen auf technische Laufzeit
(TLCC nach DIN ISO EN 50001) = Abschreibung und verpflichtende Rücklagenbildung
– Speicherkosten
Verschleißteile, Wartung und Monitoring (Meßdienstleistung)
– Beihilfen, Zuschüsse, Subventionen und direkte eingebrachte Leistungen der öffentlichen Hand
– eine rechnerische Rückvergütung für vermiedene Speicherkosten von 3 ct/kWh
Refinanzierungszinsen der Investitionen in volkswirtschaftlich verantwortbarer Höhe, z. B. Basiszinssatz plus 1,5%
– Rückstellungen für den Rückbau der Erzeugeranlagen, Entsorgungskosten, Lagerung nicht weiter verwertbarer Stoffe
– per Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren gewichtete Energiesteuer (mindestens Europäische CO
2-Steuer, als Lenkungssteuer zur Bevorzugung einer klimafreundlichen Stromerzeugung)

Auf diese Weise läßt sich ein aussagekräftiger Wert bestimmen, wie viel Geld eine Volkswirtschaft für die Erzeugung einer kWh Strom aufbringen muss.


Dieser Wert ist der real wirksame
Erzeugerpreis. Er hat dann als Leitpreis = Referenzpreis für den Arbeitspreisanteil am Markt für alle zu gelten.

Auf diesen Preis werden die Zusatzkosten für die Verteilung (Netzentgelte, Leistungspreise, Anschlussgebühren, Konzessionsgebühren, Handel und Vertrieb, Speicherumlagen) und die Mehrwertsteuer aufaddiert.

Einen Leistungspreis neben dem kWh-Preis für alle angeschlossenen Verbraucher zu berechnen, entspräche einigen Vorschlägen, die dahingehend gemacht wurden. Größere, dezentrale Einspeiser beanspruchen schließlich auch größere Anschlussleitungen.

Angesichts des gewollten Zusammenwachsens einzelner Stromliefergebiete in den Europäischen Ländern zu einem gemeinsamen „Energie“-Binnenmarkt und wie sich andeutet auch darüber hinaus, sind einige gravierende Veränderungen unumgänglich. Diese können dem angeblich „freien“ Spiel der Kräfte am Markt überlassen werden, was auf eine Fortsetzung des bisherigen Versagens der Politik hinausläuft, oder speziell der Stommarkt wird initial in mindestens einen europaweit regulierten Markt verwirklicht. Im Mittelpunkt mit einer von den verschiedenen Marktakteuren komplett unabhängigen, gewählten Europäischen Regulierungsbehörde (allgemeines Vorschlagsrecht für jedermann, allgemeine Wahl, Bestätigung durch EU-Parlament) unter Gewähr vollständiger Transparenz und umfassender Datenoffenlegung im Internet. Die nationalen Finanzbehörden ziehen die fällige CO2-Steuer ein und finanzieren aus dieser Quelle direkte finanzielle Unterstützung sozial Bedürftiger und einkommensschwacher Bürger zur Kompensation der gestiegenen Stromkosten, Projekte zum Ersatz fossiler und nuklearer Stromerzeugung, Projekte zur Speicherung elektrischer Energie, Erdverkabelung von Verteilnetzen (bis 150 KV).

Entwicklungsmöglichkeiten und Potentiale

Auf der oben genannten Grundlage ist es möglich, Vergünstigungen für einzelne Unternehmen, ganze Branchen, Verwaltungen oder auch bedürftige Personen transparent zu machen und zu begründen.

Darüber hinaus beendet ein solches mindestens europaweites Preisregime den derzeitgenzwischenstaatlichen Wettbewerb der Subventionierung elektrischer Energie. Alle sind gleichermaßen betroffen und das Argument der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit zum Erhalt der Arbeitsplätze entfällt zumindest als Hindernis für den notwendigen Energiewandel.

Rahmenbedingungen für einen stabilen Strompreis bei wettbewerbsfähigen Energiekosten für Unternehmen:

Transparenz: Alle Unternehmen, die vergünstigte Preise für Strom oder andere Energieträger in Anspruch nehmen, haben sich der vollkommenen Transparenz bei Beschaffung, Einsatz und Effizienz zu unterwerfen. Wenn die Erwerbstätigen und Rentenr die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens bezuschussen – und dadurch in vielen Fällen erst möglich machen – dann hat die Gesellschaft insgesamt auch das Recht, auf effizienten Einsatz der Mittel achten zu können und diesen zu kontrollieren.

Unternehmen ohne unabhängige Energiemanager und Effizienzmanagement erhalten keinerlei Vergünstigungen mehr, sondern bezahlen mindestens den Referenzpreis.

Effizienz: Jedes Unternehmen muss verpflichtend ein von unabhängigen – und mit der Unternehmensleitung vor Ausschreibung (durch z.B. Bafa, KfW, IHK oder HWK) unverflochtenenExperten geleitetes und kontrolliertes Energieeffizienzsystem zulassen, soweit es nicht selbst ein solches transparent einrichtet und für unabhängige Experten offen zugänglich macht. Die Unabhängigkeit der Experten ist dabei „conditio sine qua non!“. Eine solche Verpflichtung bedeutet für die Unternehmen keine Bedrohung, sondern zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zur inneren Wertschöpfung und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.

Denn machen wir uns nichts vor: Mit dem Finger auf das Ausland und dessen angeblich billigeren Strompreise zu zeigen verschafft der Volkswirtschaft, sowie den Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze daran hängen, in den deutschen Ländern mit Glück vielleicht noch ein paar Jahre Zeit. Wer heute nach Frankreich oder in die USA geht, weil er dort zu günstigeren Strompreisen produzieren kann, macht sich selbst etwas vor. Die Erzeugungskosten für Strom aus vermeintlich billigeren Quellen werden auch dort mittelfristig, wenn nicht gar kurzfristig, nicht zu halten sein. Denn auch für diese Länder gelten die gleichen Bedingungen zur Energiebereitstellung: Es herrscht eine extrem schnelle Verknappung degenerativer Ressourcen. Die Erschließung neuer, aber schwerer auszubeutender Lagerstätten und stark gestiegene Sicherheits- und Umweltanforderungen für neue Kraftwerke werden länderübergreifend die Preise treiben. Wenn aus politischen Gründen nicht heute, dann zum Ausgleich umso heftiger in ein paar Jahren.

Warum wohl wollen die britischen Betreiber für den Strom aus dem neu geplanten AKW Hinkley Point eine Einspeisevergütung von 12,5 Cent/kWh auf 35 Jahre plus 3,5% jährliche Steigerung zum Inflationsausgleich? Ganz einfach: Weil es sich sonst nicht rechnet.

Der Glaube an den „billigen“ Atomstrom ist Selbstbetrug bzw. Vorspiegelung falscher Tatsachen seitens der bisherigen an den Regierungen beteiligten Parteien. Entsprechendes gilt für Kohle und Gas, aber auch für Biomasse und Geothermie. Sogar bei der Windkraft sollten wir doch lieber erst Mal noch abwarten, wie die sich über 30, 40 Jahre bewährt und was sie dann wirklich kostet.

Wie ernst zu nehmend finden wir den Energiekommissar Günther Öttinger, der zwar bei jeder Gelegenheit gegen jede feste Einspeisevergütung zu Felde zieht, aber ausgerechnet für neue Kernkraftwerke ein solches „Grundeinkommen für Energiekonzernedurch EU-Recht garantieren will? Angeblich können Schwaben rechnen. Dieser aber ist entweder kein echter Schwabe, oder er rechnet mit einem Füllhorn an Belohnungen für seinen Einsatz zur weiteren Verwendung einer Technologie, die sichschon vor Berücksichtigung ihrer problematischen Folgen für die Sicherheit und langfristige Unschädlichkeit für die Menschen – noch nicht einmal rechnet. Unzählige fähige Entwickler und Unternehmer haben längst gezeigt, dass wir das besser können. Wer oder was hindert uns also daran, die Energiepolitik endlich auf die richtigen Gleise zu stellen? Runter vom Abstellgleis!

Es sind die bisherigen Parteien CSU/CDU, die FDP, die SPD, ja sogar die GRÜNEN unter der Knute der NRW-Domina Kraft. Wäre denen eine sachorientierte Energiepolitik auch nur halb so viel wert, wie sie uns glauben machen wollen, dann hätten sie Hannelore Kraft und deren Kohlepolitik gestoppt. Das könnten sie, nur fehlt ihnen dazu unübersehbar zumindest in NRW der Schneid.

Weitere Bedingungen für ein neues Strommarktdesign

Ein zentraler Punkt: Die reinen Erzeugungspreise für Strom mit allen genannten Komponenten werden einheitlich und transparent auf offenen Plattformen veröffentlicht. Der Knackpunkt dabei ist, dass die Erzeuger für den erzeugten Strom auch nicht mehr bekommen, als zur Deckung der Erzeugungskosten plus einer gemeinveträglichen Gewinnmarge notwendig ist. Zu den zu veröffentlichenden Informationen gehören zusätzlich die der verursachten Emissionen, die Mengen an unverwertbaren Reststoffen und deren Kosten für sichere Entsorgung bzw. Lagerung und die Infrastrukturkosten.

Der problematische Punkt an der Diskussion um Strompreise manifestiert sich darin, dass die aktuellen Einkaufspreise an der Strombörse für so genannte „energieintensive Unternehmen“ deutlich unterhalb des volkswirtschaftlichen Durchschnittwertes für Strom nur durch Subventionen, Zuschüsse, Beihilfen und Übernahme von Infrastrukturkosten durch die öffentliche Hand möglich sind.

Weg mit dem bremsenden Filz

Rentner und Berufstätige finanzieren auf diesem Weg die internationale Wettbewerbsfähigkeit einiger Unternehmen und nicht nur einige tausend Arbeitsplätze, sondern auch die Gewinne dieser Unternehmen und der an ihnen beteiligten Konzerne. Wie teuer sind beispielsweise die ca. 850 Arbeitsplätze in Bayerns einzigem Stahlwerk in Meitingen, wenn dort bei einer Lohnsumme von geschätzt 35 Mio. Euro Brutto die Summe der Preisnachlässe für den benötigten Strom bei ca. 76 Mio. Euro Netto liegt?

Wie ist unter diesem Blickwinkel die Bereitschaft des Eigentümers zu sehen, andernorts für eines seiner anderen Großunternehmen 220 Mio. Euro für den Bau einer durch ihn privat finanzierten Bundesstraße B20 als Umgehung der Stadt Bad Reichenhall aufzuwenden? http://www.kirchholztunnel.de/

Kleine Nebeneffekte dieses Bauvorhabens: Auf der privat gebauten, vierspurigen Straße darf der Bauherr für eine gewissen Laufzeit Maut für die Nutzung erheben und zudem dient diese Strasse als Transportstrecke für 320 LKW-Fahrten täglich, die dieser Unternehmer veranlassen muss, um den gesamten Berg, den er auf österreichischer Seite hinter der Grenze gekauft hat, abzubauen und als Rohmaterial (Dolomit) für seine Betonwerke abzutransportieren.

Gestalten hier unsere gewählten Abgeordneten Politik oder sind diese nur Erfüllungsgehilfen eines einzelnen, neofeudal agierenden modernen Lehnsherrn?

Ein Wegfall dieser Arbeitsplätze in bayerisch Schwaben wäre natürlich eine Herausforderung, doch noch lange kein Untergang oder der Beginn der Deindustrialisierung in den deutschen Ländern. Die Industrien in Deutschland haben mehrere Strukturwandel durch Innovation, neue und bessere Produkte und den Leistungswillen ihrer Mitarbeiter gemeistert. Aber noch keinen einzigen dadurch, dass – unter Einsatz von aus Steuermitteln finanzierten Vergünstigungen – an ineffizienten Produktionsmethoden festgehalten wurde.

Wenn also ein international tätiger Papierhersteller unsere Politik vor die Entscheidung stellt, entweder für günstige Energiekosten zu sorgen oder aber den Aufbau einer neuen Produktionslinie in Frankreich statt in Augsburg zu realisieren, dann kann die Antwort darauf nur lauten:

OK, wenn ihr nur baut, wenn die Energiekosten 30% tiefer liegen, dann werden wir euch bei dem Ziel unterstützen, um 30% energetisch effizienter zu produzieren. Einfach einen billigeren Strompreis zu garantieren unterstützen wir aber nicht.“

Und dann heißt es: Planungsunterlagen auf den Tisch, Transparenz in das Verfahren und Suche nach besserer Nutzung der Energie – hier z.B. Nachnutzung der abfallenden Wärme. Laufenden Geschenken aus Steuermitteln oder auf Kosten der übrigen Stromverbraucher, um ein paar Arbeitsplätze im Land zu halten, die nur bestehen können, weil es diese Subventionen gibt, entgegnen wir mit einem entschiedenenNein!“. Unsere Fachkräfte – über deren Mangel die Wirtschaft ohnehin seit Jahren jammert – und finanziellen Mittel lassen sich besser einsetzen.

An der Stelle darf die Frage, ob sich diese Strukturen und Unternehmen in der Form für die Volkswirtschaft auch wirklich lohnen, nicht einfach nur erlaubt sein – sie sollte ohne Wenn und Aber verbindlich gestellt und transparent beantwortet werden. Arbeitsplätze sind wichtig, allerdings sollte auch hinterfragt werden dürfen, ob wirklich jeder Arbeitsplatz in seiner aktuellen Form erhalten werden muss. Märkte regeln solche Dinge theoretisch von allein und unrentable Arbeitsplätze sterben mit den überkommenen Arbeitstrukturen weg. Doch auch Marktkräfte können sich nur entfalten, wenn es keine überlagernden Strukturen gibt, die dies wirkungsvoll verhindern. Im Fall des Strommarktes richten sich Preise für Stromverbraucher nach allem möglichen, nicht aber nach realen Erzeugungspreisen.

Der Referenzpreis

Dieses Problem ist lösbar. Ein Referenzpreis als Arbeitspreis für Strom wäre eine nachhaltige und realitätsbezogene Lösung und Grundlage für eine – auch marktwirtschaftliche – Steuerung neben den gesetzlichen Leitlinien: Bestehend aus dem Erzeugerpreis, wie oben beschrieben, plus eine, nach Emissionsfaktoren und Primärenergiefaktoren, gewichtete Energiesteuer. Damit kommen die tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten in die Rechnung mit hinein und der Primärenergieträger spiegelt sich bei der Auswahl des Energieträgers wider.

Zieht man verschiedene Quellen zu Rate, ergeben sich für die einzelnen Strompreise aus verschiedenen degenerativen Primärenergieträgern in etwa folgende Kosten aus Erzeugungspreis plus Subventionen (SV). Stand Kaufkraft 2013!

Kernkraft: 2,4 ct/kWh plus 7,6 ct/kWh SV = ca. 10 ct/kWh
Steinkohle: 2,7 ct/kWh plus 6,4 ct/kWh SV = 9,1 ct/kWh
Braunkohle: 2,3 ct/kWh plus 7,7 ct/kWh SV = 10 ct/kWh
Erdgas: 9 ct/kWh plus 3 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 1,2 ct/kWh

http://www.foes.de/pdf/2010.10_FOES_Foerderungen_Strom_Atom_Kohle_Vergleich.pdf
http://www.greenpeace-energy.de/uploads/media/Stromkostenstudie_Greenpeace_Energy_BWE.pdf
http://www.sueddeutsche.de/geld/studie-zu-energiekosten-das-maerchen-vom-teuren-oekostrom-1.1515904
http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Hinkley_Point

Dem gegenüber sind die volkswirtschaftlichen Kosten für die Stromproduktion aus regenerativen und generativen Quellen nur als ungefähre Mittelwerte darstellbar. Denn bei den re-generativen hängen die Rohstoffpreise stark von Wetter, Erntemenge, Bodenpreisen und ähnlichen Faktoren ab. Bei den rein generativen ist dies in erster Linie der Standort der Anlagen. So sind PV-Anlagen z.B. in Südbayern und im südlichen Baden-Württemberg ertragsstark – in Thüringen und anderen Ländern dagegen nur knapp halb so ertragreich, während es bei Windkraft genau anders herum ist. Windkraftanlagen in Südbayern sind kaum rentabel – in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dagegen deutlich interessanter.

Erzeugungspreise im Mittel für re-/ generativen Strom

  • Biomasse: 24 ct/kWh
  • Wind: 13 ct/kWh
  • PV: 12 ct/kWh
  • Wasser: 1,2 ct/kWh
  • Geothermie: 115 ct/kWh

(Zahlen von 2012)

Der wesentliche Unterschied: Diese Energiequellen brauchen keine Subventionen, um zu diesen Preisen zu produzieren. Sie erhielten anfangs feste – an etlichen Stellen sicher im Vergleich zu hohe – Vergütungen aus der EEG-Umlage.

Diese Umlage ist keine Subvention im klassischen Sinne. Sie wird statt von den Rentern und Berufstätigen auf die gleiche intransparente Weise über Steuermittel und Schulden, direkt von der Mehrheit der Stomverbraucher bezahlt. Mittlerweile brauchen die generativen diese Umlage nur noch, um gegen die subventionierten Preise der degenerativen Energiequellen anzukommen. Das geschickt eingefädelte Strickmuster der gelb-schwarzen Regierung bis 2013, wie die Umlage inzwischen berechnet wird, führt dazu, dass sich die re-/ generativen Stromquellen durch ihren eigenen Erfolg verteuern:

Die Differenz der Einspeisevergütung zum Börsenpreis wird in die Berechnung der EEG-Umlage einbezogen. Je billiger der Börsenstrompreis – für dessen Sinken ja eben das EEG sorgt – desto höher die EEG-Umlage.

Angeblich, um das System fairer zu machen. Der Effekt ist jedoch, dass die EEG-Umlage kaum sinken kann, solange die kostenlos vom Staat bereit gestellten Altkraftwerke ins Netz einspeisen. Dadurch sichert die EEG-Umlage die Lebenserhaltung eben der Kraftwerke, die aus klimapolitischen Gründen abgeschaltet gehören. Die Umlage wird garantiert in etwa stabil bleiben obwohl die Vergütungen weitersinken.

Als Nebeneffekt wird sich aber auch eine Stabilisierung, wenn nicht sogar Steigerung der Stromproduktion aus Kohle einstellen. Klingt das nach verantwortungvoller Klimapolitik?

Um die volkswirtschaftlich (gesellschaftlich) wirksamen Kosten zur Stromerzeugung also darzustellen, ist es notwendig, die Menge an erzeugten kWh aus den einzelnen Primäerenergiequellen mit dem jeweiligen Erzeugungspreis zu multiplizieren, die Gesamtkosten aller Erzeugungsarten zu addieren und durch die Summe der insgesamt erzeugten kWh zu dividieren. Heraus kommt sinnigerweise – oder Humor des Schicksals – ein Durchschnittspreis, der 2012/ 2013 bei ca. 12,6 ct/ kWh lag.

Soweit trivial.

Dieser läßt sich nun mit den Erzeugerkosten für die einzelnen Primärenergieträger vergleichen: Die darüber liegenden sind relativ teuer, die darunter liegenden relativ günstig. Warum relativ? Nun fehlen noch jegliche Steuerungseffekte aus einer gewichteten Energiesteuer. Die umweltpolitische – und langfristig auch gesellschaftspolitische – Relevanz der Primärenergiefaktoren (PE) und der CO2-Faktoren ist noch nicht aufaddiert. Eingerechnet werden noch die Effizienzgrade der verwendeten Technologie durch Multipikation mit dem Kehrwert des Wirkungsgrads.

Es kämen also bei Beibehaltung des Energiesteuersatzes von 2,05 ct./ kWh hinzu (in Klammern PE-Faktor + CO2-Faktor):

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0+0) = 3,25 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh (Verbandsangabe)

Diese Preise sind ab dem Referenzpreis von 18 ct/ kWh aufwärts unabdingbare Minimalpreise für den Verkauf von Strom an der Börse.

CO2-Faktoren: http://www.kea-bw.de/service/emissionsfaktoren/

Damit sind die volkswirtschaftlich relevanten Arbeitspreise für Strom inklusive nachgelagerter Kosten (mit Ausnahme der Kernkraft) relativ plausibel und mit wissenschaftlicher Methodik abgeschätzt. Natürlich wird jeder wissenschaftliche Analyst abhängig von seiner Motivation in der Lage sein, mit hinreichendem Hang zur Haarspalterei oder dem peniblen Zählen von Erbsen zu anderen Ergebnissen bei den einzelnen Zahlen zu kommen. Den Trend jedoch bildet die Abschätzung ausreichend gut ab, um die politischen Konsequenzen der zu Grunde liegenden Überlegungen zu erfassen.

Hinzu kämen natürlich noch Netzentgelte, Konzessionen, Mehrwertsteuern etc.

Anmerkung:

Es kommt bei solchen Überlegungen nicht auf wissenschaftliche Genauigkeit oder korrekte Fachsprache an. Wir sind als Partei aktiv, nicht als Institut oder Inquisition. Es ist unsere Aufgabe, sinnstiftende Vorschläge zu machen, Defizite bei den Vorschlägen und Begründungen der politischen Marktbegleiter aufzudecken und als PIRATEN für Transparenz im System auf allen Ebenen zu sorgen.

Ein neuer Strompreis

Ausgehend von den abgeschätzen Zahlen wird klar, dass Arbeitspreise unter den durchschnittlichen Erzeugungspreisen – mit Ausnahme der von Wasserkraft, PV und Windkraft – volkswirtschaftlich kontraproduktiv sind. Bei den drei Generativen fehlt der Anteil am Preis, der zur Speicherung langfristig notwendigerweise erwirtschaftet werden müßte. Derzeit sind das bei Speicherkapazitäten ca. 8 ct bis 12 ct. pro gespeicherter und wieder entladener kWh. Durch das mehrfache Speichern aktuell nicht benötigten Stroms und das Abrufen zu anderen Zeiten amortisieren sich die Speicher ihrer Lebensdauer entsprechend.

Entsprechend wäre sicherzustellen, dass Strom am Markt nicht mehr billiger als ca. 18 ct/ kWh abgegeben werden darf. Das ist für die Minderheit der Großverbraucher zunächst mal ein Schock, da dies für so manchen eine Versechsfachung des Strompreises bedeuten würde.

Aber keine Angst: Das beste kommt bekanntlich zum Schluss!

Das Konzept

Die Differenzerlöse der Preise, zu denen derzeit konventionelle Stromerzeuger Strom an den Börsen gegenüber dem vorgeschlagenen Referenzpreis verkaufen, sind an einen Energiewendefonds abzuführen, aus welchem wiederum notwendige Effizienzmaßnahmen finanziert werden. Die Erzeuger liefern ihren Strom wie bisher zu in etwa den Preisen ab, den sie momentan auch bekommen. Doch der Weiterverkauf geht zukünftig über eine reale Handelsbörse die den Stromverkaufspreis an Endverbraucher reguliert und transparent veröffentlicht.

In der Praxis bedeutet das, dass die Erzeuger ihren Strom, ihren Erzeugerpreis und ihre erwarten Gewinne wie bisher auf Basis Ihrer Kalkulationen bei der öffentlich kontrollierten Börse anmelden, also auch weiterhin untereinander im Wettbewerb stehen, dann bei Lieferung entsprechende Zahlungen erhalten und sich nach Rechnungslegung und Buchprüfung einer transparenten Rentabilitätsprüfung unterziehen. Entstehen unerwartete Verluste aus unerwarteten Entwicklungen am Rohstoffmarkt etc. werden diese über den Energiewendefonds ausgeglichen, entstehen unerwartete Gewinne, werden die bei den nachfolgenden Preisen mindernd angerechnet.

Verbraucher und Retailer kaufen an der Energiewendebörse – und nur dort – ein, soweit sie nicht selbst den Strom produzieren. Genossenschaften und Wirtschaftsvereine dürfen Ihre Mitglieder direkt zu ihren Erzeugungskosten beliefern. Die Netze gehen in staatliches / kommunales Eigentum über und Netzbetreiber werden per Ausschreibung durch unahängige regionale Gremien in Wettbewerbsform gesucht und bestellt.

Der Handel wird dadurch faktisch dreigeteilt. Damit ist eine Trennung von Erzeugung und Verbrauch auch technisch naheliegend. Dazwischen liegt das neue Marktsegment der Speicherung. Der Energiewendefonds dient deshalb auch zur Finanzierung des Aufbaus ausreichender Speichertechnologie. So kann jede Kommune, jede Genossenschaft, jedes Unternehmen, jedes Stadtviertel ja sogar jeder private Haushalt künftig seine eigene Versorgungssicherheit über den Bau eigener Speicher herstellen.

Anmerkung:

Dieses System ist vor allen dann unbedingt empfehlenswert, wenn sich der sich jüngst stark verunsichert zeigende Teil der CSU-Basis in Bayern Gehör und Aufmerksamkeit verschaffen sollte und sich in Forderungen seitens der Parteispitze nach erneuter Verlängerung der Laufzeiten für AKW äußern könnte. Die plötzlich aufgetretenen Ängste und Sorgen in Bezug auf die Energieversorgung durch den als unberechenbar empfundenen Vladimir Putin und das russische Volk haben jedenfalls genug Potential, sich wie ein ansteckendes Virus zu verbreiten.

Durch diese Strategie kommt einerseits ein Abgabepreis zu Stande, der den volkswirtschaftlich relevanten Erzeugerpreis nicht unterschreitet und andererseits entsteht Druck, die Effizienz zu steigern. Mit auslaufender Technik realisierte Einnahmen werden in Richtung Effizienzsteigerung umgeleitet. Alle Erzeuger erhalten einen Preis, der die Erzeugung von Strom rentabel macht. Für PV und Wind finanziert sich somit sogar die Erweiterung um Speicher. Das EEG kann für neue Anlagen entfallen, da die Abnahmepreise feststehen und ausreichend hoch sind. Die Bevorzugung von generativem Strom bei der Abnahme ins Netz bleibt schadlos bestehen und es können planvoll degenerative Kapazitäten abgebaut werden.

In der Praxis wird sich eine Präferenzkette beim Energieeinkauf einstellen, die Strom bis 18 ct. / kWh ohne Netz und Speicher ganz klar bevorzugt. Wer flexibel genug ist, kann am meisten profitieren. Aber auch ohne Flexibilität ist die Teilhabe ohne Probleme möglich. Soweit die dafür zur Verfügung stehenden Quellen nicht ausreichen, müssen Stromverbraucher den Strom aus den nun deutlich teureren Quellen beschaffen, in eigene Erzeugungsanlagen und Speicher investieren oder ihre Möglichkeiten zur Energieeffizienz bzw. weiteren Verwendung genutzer Energie verbessern.

Damit ist das Phasing Out der degenerativen Anlagen gesichert. Für die „Big Four“ (RWE, Eon, Vattenfall und EnBW) bedeutet es mit Sicherheit das Aus, wenn sie ihren eingefahrenen Kurs und ihre unggeigneten personellen Strukturen beibehalten. Das ist klar. Allerdings ist die Auflösung dieser Großkonzerne für die Gesellschaft als Ganzes kein wirklicher Verlust. Die Teilstrukturen, besonders die Übertragungs- und Verteilnetze werden weiterhin gebraucht und weiter bestehen, ja sogar ausgebaut, was Arbeitsplätze schafft und nicht etwa vernichtet.

Wichtig dabei ist, zu beachten, dass die Abnahmepreise für die Erzeuger im Rahmen derer tatsächlicher Erzeugungskosten plus vertretbarer, gemeinverträglicher Gewinne liegen. Eine wie bisher vor allem ertragsorientierte Bewirtschaftung von Kraftwerken unter Ausblenden der erheblichen Subventionen aus Steuergeldern ist im Sinne der Energiewende und der Versorgung der Gesamtgesellschaft nicht länger zu vertreten.

Separat darzustellen sind im Anschluß die Kosten für den Stromtransport, also Netzentgelte, Anschlusspreise, Leistungspreise, Konzessionsabgaben und Meßdienstleistungen. Diese gehören systematisch außerhalb des Referenzpreises = Arbeitspreis berechnet.

Geht man von den aktuellen Kosten für diese Leistungen aus, addieren sie sich auf einen Referenzpreis von 18 ct/ kWh, dazu noch ca. 7 ct/ kWh Netz- und Meßkosten und ca. 20% Mehrwertsteuer. Somit läge der Endverbraucherpreis im Schnitt bei 30 ct/ kWh bis 46 ct/ kWh bei Nutzung von Braunkohlestrom.

Dabei entsteht das Problem, dass private Haushalte und kleine Gewerbetreibende eventuell am Markt nicht zum Zug kommen, da die Kontingente an günstigem generativen Strom schnell erschöpft sind. Diese Lücke wird über einige Jahre wirksam bleiben, bis ausreichend dezentrale, generative Erzeugungsanlagen geschaffen sind, um diese Menschen in wesentlich stärkerem Maße als bisher mit rein generativem Strom zu versorgen. Während dieser Phase sollten die Betroffenen ein Vorkaufsrecht auf ein jährlich um 20% abschmelzendes Kontingent an Strom aus allgemein gehandeltem generativen Strom haben. Der gesamte Strom aus bis zur Umsetzung des Referenzpreismodells als Gesetz per EEG geförderten Erzeugungsanlagen darf deshalb vorrangig nur an diese Verbraucher verkauft werden.

Auf diese Weise ließe sich ein transparentes und geordnetes System einrichten, in dem alle Beteiligten Zuverlässigkeit und Sicherheit auch beim Preis haben werden. Auf Seiten der Dienstleister verdienen dann diejenigen am besten, die auch tatsächlich einen Beitrag in die Zukunft aller leisten.

Am Ende des Prozesses steht ein Preissystem für die Endverbraucher von Strom, das transparent, fair, rational nachvollziehbar und volkswirtschaftlich einfach steuerbar (mit dem Ziel auf rein generative Erzeugung und Zwischenspeicherung von Strom) ist. So ganz nebenbei wird sich der Umstieg von der Verbrennungstechnologie mit ihren Wurzeln in der Steinzeit auf moderne, generative Stromerzeugung erheblich beschleunigen und sich in wenigen Jahren auch von selbst finanzieren.

Soziale Effekte

Elektrische Speicher, von der 20 kWh Autobatterie über die 200 kWh Einfamilienhausbatterie zum 1 MWh Großspeicher, erfüllen dabei in Verbindung mit der passenden Leistungselektronik all jene Aufgaben, die für Netzstabilität, den Ausgleich von Frequenz- und Spannungsschwankungen, sowie Versorgungssicherheit nötig sind. Dabei werden sich Strukturen herausstellen, die eine Einzelabrechnung von Kleinmengen wirtschaftlich uninteressant machen. Damit werden Tarifmodelle möglich, die unterprivilegierte Haushalte und Verbraucher durch Freikontingente für Strom, direkte pauschale Zahlungen auf Stromkonten oder sehr günstige Pauschaltarife entlasten. Die Starken ziehen dann die Schwachen mit. Das ist gesellschaftlich gestaltete Solidarität. Etwa 340.000 Haushalte mit geringem Einkommen waren 2013 von Stromsperren betroffen. Falls – pauschal angenommen – pro solchem Haushalt 2.000 kWh im Jahr bezogen werden, wären das in etwa 1,3 TWh. Ein Bruchteil dessen, was an überschüssigem Strom zu negativen Preisen exportiert wurde (ja, hier wird Geld gezahlt, dass Strommengen abgenommen werden) könnte man auch an Sozialleistungsempfänger verschenken.

Zusammenfassung

Das Referenzpreismodell reguliert zukünftig den Arbeitspreisanteil beim Strompreis durch eine fixierte Untergrenze von ca. 18 ct/ kWh. Der Referenzpreis wird turnusmäßig von einem unabhängigen Gremium überprüft und ein Jahr im Voraus festgelegt.

Im Referenzpreis sind enthalten

Die Vergütung an die Stromerzeuger gemäß deren nachgewiesenem Aufwand für Ressourcen, Arbeitskraft und Wartung plus einer gemeinverträglichen Gewinnmarge (EURIBOR plus 1,5%).

Eine nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission gewichtete Energiesteuer. Die Energiesteuer wird am Energiegehalt der eingesetzen Ressource bemessen

Als Betreibermodell für Stromerzeugungsanlagen empfehlen sich dezentrale Genossenschaften sowie Einzelunternehmen, die energieeffiziente >90%) Kogeneration für Prozess und Heizwärme durch KWK betreiben.

Eine Differenz zwischen Referenzpreis und Erzeugerpreis plus Energiesteuer, der in einen Fonds fließt. Aus diesem Fonds werden soziale Freikontingente, Speicherkapazitäten, Netzausbau, Infrastrukturmaßnahmen und Effizienzmaßnahmen für energieintensive Betriebe finanziert. Den Fonds verwaltet ein öffentlich kontrolliertes Gremium unter Wahrung von 100% Transparenz.

Auf den Referenzpreis kommen Handelsaufschläge, Meßdienstleistungen, Netzengelte, Konzessionen, Anschlusskosten und Mehrwertsteuern. Den Handel führen wie bisher unabhängige Stromhändler. Diese kaufen zum Referenzpreis ein. Der Direktbezug vom Erzeuger entfällt.

Dass EEG wird für Neuanlagen beendet. Entsprechend entfallen NEV und andere Umlagen für den Netzausbau. Damit wird die EEG-Umlage in Summe auf dem jetzigen Stand eingefroren und beginnt ab 2020 zu sinken.

Sämtliche Beihilfen, Subventionen, Steuervergünstigungen etc. für Stromerzeuger und Endkunden entfallen endgültig. Die Kohleabbaugebiete werden endgültig stillgelegt, abgewickelt und die Fachkräfte samt der Gelder in der Schaffung von unterirdischen Infrastrukturen oder für Renaturierungen eingesetzt. Unterstützungen werden nur aus dem Differenzerlös zwischen Erzeugerpreisen und Referenzpreis bzw. erzieltem Handelspreis gewährt und bedürfen des Nachweises volkswirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

Volkswirtschaftliches Volumen der Maßnahme:

Quelle

Erzeugung ct/ kWh

Anteil

Vwl. Kosten €

Δ Erzeugung / Referenzpreis

ct/ kWh

Zusätzliche Einnahmen €

KKW

10,0

109,3 TWh

10.093.000.000

16,15

18.034.500.000

Steinkohle

9,1

110,5 TWh

10.055.500.000

21,90

24.199.500.000

Braunkohle

10,0

153,5 TWh

15.300.000.000

26,24

40.278.400.000

Erdgas

12,0

86,0 TWh

10.032.000.000

16,90

14.534.000.000

Sonstige

12,0

32,0 TWh

3.840.000.000

19,80

6.336.000.000

Wasserkraft

1,2

17,8 TWh

213.600.000

2,4

427.200.000

Wind

13,0

51,0 TWh

6.630.000.000

0

0

PV

12,0

21,0 TWh

2.520.000.000

0

0

Biomasse

24,0

39,2 TWh

9.408.000.000

1,6

627.200.000

Geothermie

115,0

0,0 TWh

0

0

0

Ø /Summe

12,57

621,3 TWh

78.090.100.000

104.436.800.000

(Kennzahlen aus 2012)

Noch einmal zum Vergleich die notwendigen Mindestpreise bezogen auf den Primärenergieträger:

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0)/0,9 = 3,5 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh

Feststellung: Es steht ein jährliches Volumen von ca. 105 Mrd. Euro zur Finanzierung von Effizienzmaßnahmen für die Wirtschaft zur Verfügung. Durch das Preisregime wird die Abhängigkeit von Importen Zug um Zug zurückgefahren, werden regenerative und generative Kapazitäten und Speicherkapazitäten schon aus Eigeninteresse der Verbraucher auf allen Ebenen aufgebaut und der Verbrauch degenerativer Energieträger wird massiv zurückgefahren.

Zusätzlich spart der Staat jährlich ca. 28 Mrd. Subventionen. Der Bürger und die meisten Endverbraucher spüren nichts davon und die Industrie hat ein ganz anderes Interesse, kräftig bei der Effizienz nachzurüsten.

So geht Energiewende bei der Stromerzeugung.

Überprüfung der möglichen Erreichbarkeit der genannten Zielsetzungen:

Das voranstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt folgende Zielsetzungen:

Primärziele:

Verschlankung des Systems: JA

Preisstabilisierung: JA, bei langfristig ca. 0,30 €/ kWh plus Inflationsanstieg

Transparenz: JA

Planungssicherheit: JA

Vermittlung eines Gefühls der Gerechtigkeit im Sektor Strom: JA

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung: JA

Netzstabilität: JA

Versorgungssicherheit finanziert werden: JA

Prüfen, Verbessern, Umsetzen und Handeln – statt Heucheln, Beschwichtigen, Besserwissen und Verwässern.

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Wärme in der Energiewende

Implikationen des Wärmemarktes für die Energiewende. Politische Entscheidungen und Regelungen als Treiber der Entwicklung, Ausblicke, Fails (Defizite) und Korrekturmöglichkeiten.

von Thomas Blechschmidt, Energiebeauftragter des LV Bayern der Piratenpartei

Gegenstand: Energiewende, Notwendigkeit streitig, aber mehrheitlich Konsens, Umsetzungsmöglichkeiten von der bisherigen Politik aka Politik der Bisherigen nicht erkannt

Übergeordnete Regelungen: EU-Verträge und EU-Richtlinie 202020 (Richtlinie 2009/28/EG des EP und EuR vom 23.04.2009)

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2009/28/EG_(Erneuerbare-Energien-Richtlinie)

Bemerkenswert: Diese Richtlinie wird auch von Drittstaaten wie den EWR-Staaten in föderales bzw. nationales Recht umgesetzt. (N, CH, FL)

Die Richtline legt fest (Kurzform):

– dass Einsparziele beim Energieeinsatz erreicht werden sollen

– dass dies in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu geschehen hat

– dass und wie viel „erneuerbare“ Energien dazu beizutragen haben

– bis wann Ziele und Maßnahmen der Mitgliedsstaaten bzw. der Mitglied-Bundesstaaten zu treffen sind

Das Suffix 202020 steht hierbei für das Zieljahr 2020, für 20% erneuerbare und 20% Einsparung am „Verbrauch“ – insoweit Energieverbrauch überhaupt als eine sinnvolle Bezeichnung für eine physikalische Unmöglichkeit gelten kann. Die Zahl 20 weist dabei auch auf das weiterführende Ziel der Reduktion von Treibhausgasen um 20% bis 2020 hin.

Auswirkungen und Umsetzungen in Bundesrecht der BRD und im nationalen Recht der Bundesländer:

Sektor Verkehr: Im Wesentlichen keine. Lediglich die KfZ-Steuer für Elektrofahrzeuge ist für 10 Jahre ab Zulassung ausgesetzt. Daneben gibt es einzelne Förderprogramme, die vor allem zum Aufbau einer Ladestationsinfrastruktur sowie zu einzelnen E-Mobility-Projekten geführt haben. In Unternehmen ist bislang recht wenig passiert. Die DB AG hat z. B. einen Teil ihres Stromeinkaufs auf Grünstromverträge umgestellt.

Von den jüngsten Irrungen und Wirrungen der Bundespolitik (Eckpunktepapier Gabriel) wird die DB AG durch Umlagebeteiligungen für eigenerzeugten Strom betroffen sein, was zur Rechtfertigung weiterer Fahrpreissteigerungen beitragen wird.

Sektor Strom: Auf dem Stromsektor hat sich in der BRD am meisten getan. Vor allem zu nennen ist das EEG mit all seinen Nebenregelungen und Befreiungstatbeständen und parallel dazu das KWKG (KraftWärmeKopplungsGesetz). Aktuell besteht politisch keine Einigkeit, wie es weitergehen soll. Das Ziel 20% erneuerbar ist Stand 2013 zwar im Grunde erreicht bzw. in Reichweite, aber der Bestand des Erreichten angesichts der sichtbaren Unfähigkeit der bisherigen Parteien, sich über Einzelinteressen hinweg auf Konsolidierung und gezielten weiteren Ausbau vor allem der generativen Energieträger zu einigen, ist akut gefährdet. Ich gehe davon aus, dass es die „Verantwortlichen“ schaffen werden, die Meßlatte doch noch auf allen vier Feldern zu reißen.

Sektor Wärme: Die Wärme ist zumindest in den deutschen Ländern ein Stiefkind der Politik in Sachen Energiewende. Der Politzirkus im Umfeld des Berliner Reichstags hat relativ pragmatisch die seit 1977 existierenden Wärmeschutzverordnungen weiterentwickelt, wobei diese Wärmeschutzverordnungen seit 2002 als „Energie-Einspar-Verordnungen“ mit EnEV und Jahreszahl betitelt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser Bestimmungen und Vorschriften wurde die letzte Verordnung als EnEV2009 in 2009 in Kraft gesetzt. Diese wurde an einigen Stellen nachgebessert, soll aber ab 01. August als EnEV2014 überarbeitet in Kraft treten. Die Änderungen in der EnEV2014 sind gegenüber der EnEV2009 allerdings marginal und bleiben stellenweise weit hinter den Schritten zurück, die für das Erreichen der EU-rechtlich und vertraglich verbindlich vereinbarten Ziele erforderlich wären.

Relevante Gesetze und Rechtsverordnungen zur Entwicklung der Wärmenutzung in der BRD sind

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEV-2013-Referentenentwurf-1.pdf

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEV-2013-Referentenentwurf-2.pdf

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEG-2013.pdf

http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/das-erneuerbare-energien-waermegesetz/

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf

http://www.bhkw-infozentrum.de/download/kwkg2012_20120712_lesefassung.pdf

http://www.bhkw-infozentrum.de/download/kwk-gesetz_2012_DR_1709617.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf

Siehe auch:

https://piratenpad.de/p/Arbeitscamp+Energie+Buchloe

https://ag_energiepolitik.piratenpad.de/buchloe-enev

Allein die Vielzahl an Rechtsnormen, die auf die Nutzung von Wärme Einfluss nehmen führt direkt zu dem Trugschluss, dass das Thema intensiv durch die Politik behandelt würde. In der realen Umsetzung entfalten diese Normen aber kaum Wirkung. Auch wenn hunderte mehr oder weniger gelungener Sanierungen und Effizienzmaßnahmen dokumentiert sind, so registrieren wir keinen nennenswerten Rückgang des Verbrauchs von Gas, Erdöl oder Kohle und entsprechend auch keine Reduktion bei der Emission von Treibhausgasen, einem eminent wichtigen Sekundärziel der Energiewende.

Woran liegt das?

Nun, systematisch sinnvoll ist zunächst die Unterscheidung von Heizwärme für Gebäude und Prozesswärme für gewerbliche oder industrielle Zwecke.

Der Prozesswärmesektor wird in der Regel im industriellen Bereich direkt abgehandelt und durch speziell ausgebildete Fachleute optimiert, soweit für die Industrie dafür ausreichende finanzielle Anreize geschaffen werden.

An dieser Stelle sei bemerkt: Eine verbindliche Verpflichtung zur Energieeffizienz für Industrie, Gewerbe und Handel besteht in der Bundesrepublik nicht. Zu Null Prozent. Weder für Strom, noch für Wärme, noch für Verkehr. Demgegenüber besteht für die Gebäudebewirtschaftung in der BRD ein sehr weit ausgebauter Fächer an Verpflichtungen zur Energieeffizienz. Dieser geht zwar stellenweise in eine Detailversessenheit über, das es jedem halbwegs vernünftig Denkenden jegliche Motivation raubt, überhaupt an Verbesserungen der Technik und Substanz von Gebäuden zu Denken, dafür aber fehlt es auf den einfachen Ebenen,wo sehr viel mit vetrgleichsweise geringen Mitteln erreichbar ist, an jeglichem Handlungsdruck. das Prinzip Bestand ist Bestand“ geht vor und die energetische Gebäudesanierung ist zu einem taktischen Mittel bei der Ertragssteigerung der Immoblienmbesitzer geworden. Wir werden erleben,wie sich Vermieter darauf spezialisieren, Altmieter mit niedrigen Mieten und geringen Steigerungschancen zu entsorgen, indem sie disee schlicht aus demHaus sanieren und das saanierte Objekt nachher für eine wesentlich höhere Miete und Rendite neu vermieten.

Wer das Verstehen will, muss lernenzu Denken wie ein Makler oder Bauträger: Man kauft ein Haus mit 1.000 m² vermietbarer Wohnfläche z. B. für 1,2 Millionen € bei 5 € Miete pro m². Ergibt 60.000 € Jahresrohmiete oder einen platt gesagten 5%er.

Dann investiert man 1.200 € pro m² in die energetische Sanierung und saniert in dem Zug auch die normale Wohnsubstanz und ergänzt z. B. Aufzug, Balkone, neue Stromversorgung, neue Medien, etc. wobei ein guter Teil der Zusatzkosten bei den Aufwendungen für die energetische Sanierung untergebracht wird. Nebenher baut man das Dachgeschoss aus und schafft zusätzlichen Wohnraum. der richtig hochpreisig vermietet werden kann.

Der Gesamtinvest liegt nachher also bei 2,4 Mio. €. Dem Altmieter darf man 11% der anteiligen energetischen Sanierungskosten auferlegen. Also 121 € pro m² und Jahr.  Das sind gut 10 € auf die ursprünglichen 5 € on Top oben drauf. Vollkommen legal. Der Mieter wird sehr wahrscheinlich ausziehen müssen. Nachmieter, die die höheren Preise bezahlen, sind aber reichlich vorhanden, da speziell in Städten immer Mangel an komfortablem  Wohnraum herrscht.

Auf diesem Weg geht die Rechnung auf. Aber wo bleibt der Vorteil?

Nun: Das ist einfach: Mit der neuen Miete ist die Immobilie bei dem gleichen pauschalen Ansatz über die Rohmiete dann auch deutlich mehr wert. Vor allem, wenn über Balkone und Dachausbau die vermietbare Fläche vergrößert und die Dachwohnungen – luxuriöseren Ausbau verausgesetzt, mit Dachterrasse etc. – sofort für nich einmal 30% mehr vemrieterwerden kann.

Dann haben wir in der Rechnung:

Altbestand 1.000 m² für 15 € / m² = 180.000 € / a

Neubau DG: 200 m² für 20 € / m² = 40.000 € / m²

Balkone, ca. 30 m² für 15 € / m² =     450,00 € / m² (eigentlich nur ein Vermietargument)

Insgesamt ca. 220.000 € Jahremieteinnahmen. Als 5%er ein Ertragswert von ca. 4.400.000 €

Nach zehn Jahren Haltefrist verkauft man das Haus dann steuerfrei am Stück oder teilt es auf und verkauft die Wohnungen. Auch steuerfrei.

Alles verstanden? Großstädtische Immobilie in D mit unserem Steuerrecht = Lizenz zum Gelddrucken.

Industrie:

Es gibt noch nicht einmal einen halbwegs brauchbaren Ansatz zur nachgeordneten Nutzung von Abwärme aus dem industriellen Bereich.

Ein Beispiel: Das Lechstahlwerk Meitingen in Bayern wird mit Strom betrieben. Der Stromverbauch liegt bei geschätzt 950 GWh. Die gesamte Energie wird in Wärme umgewandelt um Stahl und notwendige Legierungsmetalle zu Schmelzen, die Schmelzen zu mischen, zu walzen und zu formen. Danach wird abgekühlt. Die Energie wird dabei ungenutzt in die Umwelt abgegeben. Selbst eine nur anteilige Wiederverwendung als Abwärme wäre bereits ein Stück mehr Effizienz. Doch es besteht weder eine Pflicht für den Betreiber, noch ein Anreiz dazu. Im Gegenteil: Als energieintensiver Betrieb im internationalen Wettbewerb sind die Lechstahlwerke auch noch von so ziemlich allem befreit, was es an Zusatzkosten auf den Arbeitspreis von Strom so gibt. Sie kaufen als Megastromverbraucher (>10 GWh/a) direkt an der EEX ein, bezahlen aktuell ca. 2,8 Cent/kWh und profitieren von der EEG-Umlage gleich doppelt: Sie sind davon befreit und erhalten dafür einen seit Jahren sinkenden Base-Load-Preis (Quantitativ größte Strommengenpakete, bis 3 Jahre im Voraus) an der EEX.

Der jährliche Benefit für die industriellen Großverbraucher insgesamt beläuft sich auf 28 MRD Euro Subventionen aus Steuermitteln plus ca. 15 MRD Euro ersparte EEG-Umlage plus 5 MRD Euro aus dem Preisverfall bei Strom. 48 Mrd. € pro Jahr!

Nach diesem Exkurs zum eigentlichen Thema: Der Gebäudesektor wurde mehr oder weniger wirksam verpflichtet, im Bereich Wärme eine Effizienzsteigerung erreichen, die den EU-vertraglichen Bestimmungen entspricht, aber Industrie, Gewerbe und Handel sind, wie beim Strom, wieder weitgehend von den Anstrengungen ausgenommen. Dort gilt: Weiter wie bisher. Frei nach Horst Seehofer: „Bayern geht es gut!“ oder auch „Deutschland geht es gut!“. „Wir machen alles richtig!“ Nur ohne nennenswerte Effekte.

In Wahrheit leben wir auf Pump, auf einer Art matriellem Ressourcenkredit zu Lasten der Generationen, die gerade den bürgerlich-konservativen Wirtschaftsparteien angeblich so sehr am Herzen liegen. Das funktionier nur, weil Ressourcen keine angemessenen Preis haben (Wiederherstellungswert des jeweiligen Stoffs ohne natürliche Lagerstätten auszubeuten)

Im Gebäudesektor haben wir wieder einige Unterscheidungen zu treffen:

Wohnwirtschaftliche Nutzung vs. Nichtwohngebäude. Für beide Gebäudetypen gelten unterschiedliche und gleiche Normen gleichzeitig.

Die Heiz- und Kühllasten von Nichtwohngebäuden werden nach der DIN V 18599 berechnet, die umfangreicher und detaillierter ist, als die Heizlastberechnung der DIN 12831 für Wohngebäude. Für beide Gebäudetypen gilt zudem die EnEV2009 bzw. demnächst 2014 als energetisch bestimmende Baunormenvorschrift.

Anzumerken ist, dass die DIN V 18599 sich auch sehr gut zur Beurteilung von großen Wohngebäuden vor allem auch mit gewerblichen Flächenanteilen eignet und entsprechend mindestens für MFH ab 6 Einheiten, besser jedes Gebäude, verbindlich werden sollte.

Für die Durchführung der jeweiligen Berechnungen sind unterschiedlich zertifizierte Personen notwendig. Heizlasten nach DIN 12831 berechnen in der Regel z.B. Heizungsbauermeister, oder ggf. ein Fachplaner, Ingenieur oder Architekt mit Zusatzqualifikation. Heizlasten nach DIN V 18599 berechnen ausschließlich Fachplaner und Ingenieure, ebenfalls mit Zusatzqualifikation. Keine Heizungsbauer.

Zur DIN 12831 ist dabei zu sagen, dass sie seit der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 verpflichtender Bestandteil der Heizungsplanung ist. Allerdings wurden die Planungen seither weder dokumentiert, noch hinterlegt oder gar von einer öffentlichen Stelle geprüft. Ein klassisches Beispiel für den Fail (Defizit) einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft.

In der Folge bildete sich weitestgehend das Verhalten heraus, diese Berechnungen bei der Angebotsabgabe außen vor zu lassen, um auf diese Weise Preisvorteile zu erzielen. Deshalb ist bei Neubauten seit 1977 so gut wie nie eine Heizlastberechnung vorhanden. Die Heizlasten wurden weitgehend „Pi Auge mal Daumen“ oder an Hand von Erfahrungen (Kubatur, Nutzfläche) geschätzt. Im Ergebnis sind alte Heizungsanlagen regelmäßig deutlich zu groß dimensioniert und deshalb in der Folge außerordentlich ineffizient.

An der Stelle sei gesagt: Exakt das Gleiche gilt für die Effizienzmaßnahme „hydraulischer Abgleich“ die eine möglichst effiziente und sparsame Verteilung der Wärmeenergie in Gebäuden ermöglichen soll. Auch dieser ist seit 1977 Vorschrift und damit zwingender Bestandteil eines jeden Angebots und jeder Durchführung – allein, er wird ebenso selten berechnet bzw. durchgeführt wie die Heizlastberechnung.

Hinweis: Der Nachweis des hydraulischen Abgleichs gegenüber KfW für Zuschüsse ist seit 2011 nötig. Die KfW verlangt das Dokument, die Bauämter aber nicht. Das ist unlogisch.

Politische Defizite: keine Dokumentation und Speicherung bei Bauamt. Keine Kontrollen.

Seit den Modifikationen der EnEV2009 in 2011 besteht für alle Neubauten und Sanierungen eine Pflicht zur Einholung des so genannten EnEV-Nachweises oder auch Energieausweises. Dieses Dokument muss der Bauherr in seinen Unterlagen hinterlegen. Die Ergebnisse allerdings werden nach wie vor nicht bei einer öffentlichen Stelle erfasst bzw. kontrolliert. Zum Vergleich: Jeder PKW muss regelmäßig zum TÜV. Bei Gebäuden, die ungleich werthaltiger und dauerhafter sind, lassen wir dagegen so ziemlich jeden baulichen Fehler zu. Hauptsache Dachfarbe, Außenmaße und Baustil passen den Gremien der jeweiligen Kommune.

Genau die gleichen Vorschriften gelten für Bestandsgebäude, falls diese saniert werden und dabei einen zuschußfähigen Effizienzstandard erreichen sollen. Einzelmaßnahmen sind förderfähig, bestimmte Effizienzstandards für das Gebäude müssen dabei aber nicht erreicht werden.

Ein weiteres Beispiel: Eine der wenigen Vorschriften der EnEV2009, die für alle Wohngebäude gleichermaßen gilt, ist die vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschoßdecke. Für 2009 verbindlich angekündigt, wurde die Maßnahme noch einmal für Ende 2012 als verbindliche abzuschließende Pflichtverbesserung für jedes Wohngebäude ins Gesetzblatt geschrieben. Bei wie vielen Wohngebäuden dies nicht erfolgte, ist unbekannt, da es keine Kontrollen gibt. Interessant wären daher Stichproben in Stadtvierteln aus den Baujahren bis 1990. Das gleiche dürfte für die Austauschpflicht von Ölkesseln vor 1978 und kleiner 40 KW gelten.

Politische Defizite: fehlende Kontrollen, fehlende Dokumentation, fehlende ausreichende Anreize zu umfassenderen Maßnahmen.

Im internationalen Vergleich:

Südtirol, Liechtenstein, Skandinavien: Zwischen Neubau und Bestand wird nicht unterschieden. Bei Sanierung muss in etwa der gleiche Standard erreicht werden wie bei Neubau. Das Südtiroler Klimahaus darf z.B. nur 5 kWh/m²/a Wärmebedarf haben (BRD 10 kWh/m²/a). Gerechnet als Primärenergiebedarf. Und das gilt ab 2016! Unabhängig davon, ob so niedrige Werte insgesamt sinnvoll sind, sind uns die Südtiroler (und andere Provinzen in Italien) an der Stelle um Jahre voraus. Nebenbei bemerkt: In Italien kümmern sich Provinzen und Regionen um die Energiepolitik.

In Skandinavien (Schweden, Dänemark) fließt generativ erzeugter Strom aus Windkraft oder Solar vollständig in die Primärenergieberechnung ein. Bedeutet: Wer explizit Windstrom kauft oder PV-Strom produziert, hat einen so niedrigen PE-Faktor (Primärenergiefaktor), dass er sein Haus ohne überzogene Dämmung mit einer Wärmepumpe heizen kann. In Deutschland wird EE-Strom nur anteilig und unterwertig pauschal in die PE-Berechnung einbezogen.

Dänemark und Schweden haben die deutschen Länder an der Stelle beim Thema Energiewende längst überholt, da dort Verbrennungsheizungen mit degenerativen Brennstoffen (Öl, Gas oder Kohle) faktisch nicht mehr betrieben werden dürfen. Das Mittel der Wahl heißt dort Wärmepumpe, in verdichteten Räumen Nahwärme. Was bei uns in vergleichbarem Umfang nicht wirtschaftlich wäre, da die Verstädterung in Sandinavien deutlich höher liegt. Viele Häuser auf dem Land sind nur Ferienhäuser und werden weiter klassisch mit Scheitholz beheizt.

Beispiel Dänemark: Verbrennungsheizung mit degenerativen Brennstoffen im Neubau ab sofort nicht mehr zulässig, Austausch im Bestand ca. 2016 nicht mehr zulässig. Beispiel Schweden: Exakt gleich plus Zusatzgesetz: Bei Verkauf einer Immobilie, muss die degenerative Verbrennungsheizung zwingend gegen eine regenerative Verbrennungsheizung (Pellet) oder eine Wärmepumpe ausgetauscht werden.

Die deutschen Länder verfügen im Grunde seit der Wärmeschutzverordnung von 1977 über ein geeignetes Mittel zur Begrenzung des Energiebedarfs in Gebäuden. Die verschiedenen EnEVs forcieren diese Ansprüche. Für diese Rechtsnormen aber gilt:

Sie sind Normen des Bundes, zur Umsetzung bedarf es in den einzelnen Ländern jeweils nationaler bzw. regionaler Durchführungsverordnungen, denn Energiepolitik ist im Grundgesetz nicht als Bundeskompetenz geregelt und deshalb Ländersache. Seit der Föderalismuskonferenz 1 jedoch überlassen die Landespolitiker den Bundespolitikern zunehmend die Zuständigkeit. Die Folge ist, dass sich mehr Bremsen aufbauen als Fortschritte erzielt werden, denn es fehlt an Umsetzungen im Landesrecht.

Im bundesrepublikanischen Behördendschungel verweist der Bund dabei auf die Zuständigkeit der Länder zur Durchsetzung einzelner Bundesvorgaben der EnEV, wie zum Beispiel der Verhängung von Ordnungsgeldern zwischen 5.000 und 50.000 Euro für die Nichteinhaltung zwingender Vorschriften.

Es mag zwar einer verbreiteten, bestehenden ordnungspolitischen Mentalität entsprechen, für Verstöße Bußgelder zu verhängen, doch wirken diese nun mal nicht wenn es niemanden gibt, der sie auch verhängen darf und die Eintreibung ggf. gerichtlich durchsetzt. Der Bund überlässt die Verhängung den Ländern, die jedoch auf die Zuständigkeit des Bundes, via Auslegung des Grundgesetzes, bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe verweisen.

Deshalb werden weder amtliche Kontrollen und Prüfungen durchgeführt, noch Bußgelder verhängt. Dies bedeutet für die Hausbesitzer seit der EnEV2009 eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da die Gewähr für Bauleistungen nach 4 Jahren verjährt, die normgerechte Durchführung jedoch durchaus nach zehn Jahren geprüft und sanktioniert werden kann. Dann hat der Häuslebauer den Schaden und die Strafe, kann aber die Bauausführenden nicht mehr haftbar machen.

Unter dem Strich: Es geht nichts. Weder vor noch zurück. Und viel zu wenige scheren sich darum.

Defizite der Politik: Fehlende Exekutivbestimmungen, fehlende Kontrollorgane, fehlender Gebäude-TÜV, fehlende differenzierte und belastbare Höhen der einzelnen Ordnungsgelder (Es kann beispielsweise nicht zielführend sein, wenn ein Beamter am Bauamt in der Lage wäre, einem Heizungsbauer eine OWI von 50.000 Euro aufzudrücken, wenn der den hydraulischen Abgleich beim Einfamilienhaus unterlässt.)

Inhaltlich wird die Effizienz von Gebäuden in Deutschland an Hand von zwei Faktoren bestimmt:

– spezifischer Transmissionswärmeverlust

Wärmeenergieverlust eines Gebäudes durch seine Hülle (physikalische Transmission)

– Primärenergiebedarf

Der Bedarf an Energie, der aus der gesamten Bereitstellung der zur Beheizung des Gebäudes benötigten Endenergie aufgewendet wird. Hier geht der Wärmeverlust durch Luftwechsel mit ein. Inklusive z.B. Förderung und Transport und einem Nachhaltigkeitsfaktor für z.B. nachwachsende Energieträger wie Holz.

Zur Berechnung verwendet werden Primärenergiefaktoren:
Netzstrom 2,6; Erdgas 1,1; Erdöl 1,1; Holz, Biomasse 0,2; PV-Strom, Windstrom: 0,0.

Die Faktoren haben diskutierbare Größenordnungen, sind aber im Prinzip ein brauchbarer Ansatz.

Merke: Heizen ist im Grund ein reaktiver Prozess: Ersetzen verloren gegangener Wärme. Heizen bedeutet daher auch Erwärmen der Atmosphäre.

Für die beiden Bewertungskriterien gelten bestimmte, einzuhaltende Werte. Allerdings hat bisher niemand die Frage nach der Suffizienz gestellt, geschweige denn diese in die Berechnung einbezogen. Wird ein Einfamilienhaus mit 150 m² beispielsweise als Passivhaus nach bundesdeutschem Standard errichtet, dann beträgt dessen Primärenergiebedarf zwar nur maximal 10 kWh/m²/a oder 1.500 kWh/a, der Primärenergiebedarf nur für die Herstellung der Dämmung allein für die Außenwand aber liegt bei über 50.000 kWh. Für den zum halb so teuren Standard  eingesparten ca. 2.500 kWh/a Primärenergiebedarf kann man also sehr lange Heizen, vor allem mit Wärmepumpe.

Beispiel: Der Bedarf eines Neubaus, 150m² im Passivhausstandard liegt bei 1.500 kWh/a Wärmeenergie und steht einem Energiebedarf von 50.000 kWh für die Herstellung nur der Außenwanddämmung (nicht Dach, Boden, etc) entgegen. Baut man das gleiche Einfamilienhaus dagegen nach Standard der EnEV2009 mit ca 60 kWh/m²/a, kann man über den Einsatz einer Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe und den Kauf oder die Erzeugung von Solar-, Wasser- oder Windstrom das Gebäude mit Primärenergiebedarf 0 kWh/m²/a heizen.

Allein: Die deutschen Rechtsnormen sehen die komplette Anrechnung von generativem Strom durch gezielte Stromtarifwahl gar nicht vor, und die Anrechnung von eigenerzeugtem Strom aus einer PV-Anlage oder einer kleinen Windkraftanlage nur zu einem geringen Teil.

Politische Defizite: gezielten Einsatz von generativ erzeugtem Strom vollständig anrechenbar machen

Bug 2 der geltenden Rechtsnormen: Transmissionswärmebedarf als Förderkriterium. Da sich, wie gezeigt, der Primärenergiebedarf eines Gebäudes auch bei durchschnittlicher Bauweise auf Null oder nahe Null reduzieren lässt und dann eine Wärmepumpe zum Einsatz kommen kann, stellt sich die Frage, ob eine weitere Verschärfung der Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust überhaupt sinnvoll ist. Meine Antwort: Nein

Defizite und Handlungsbedarf der Politik:

– Transmissionswärmeverlust als Förderkriterium herausnehmen und die Verschärfung der Grenzwerte unterlassen. Der Primärenergiebedarf als einziges Förderkriterium genügt.

– Grenzwerte für Bestandsgebäude wieder senken und stattdessen Wärmepumpen und Heizungsumrüstung auf Flächenheizung massiv fördern. Allerdings keine Luftwärmepumpen sondern nur Systeme mit COP größer 4,0 und jährlicher Bestätigung durch die Jahresarbeitszahl (darf nie 4,0 unterschreiten, sonst Entschädigung bezahlen). Die Umrüstung auf effiziente Wärmepumpen muss auch für Bestandsgebäude wieder gefördert werden.

– Umweltwärme mit PE-Faktor 0 einbringen und die gesamte Förderung von Kollektoren endlich einstellen. Der volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Faktor von Solarthermie ist zu gering.(Verwertbarkeit der gesammelten Wäre zu niedrig).

– generativen Strom voll anrechnen (egal ob per Vertrag mit Zertifikat geliefert oder selbst hergestellt. Aber nur aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft 100% generativen Strom. Nicht aus Biomasse!

Die jetzige Förderung jedenfalls führt dazu, dass Energie in die Herstellung und Verarbeitung von Dämmstoffen gesteckt wird, um Häuser zu verbessern, die sich mit der gleichen Energiemenge 25 Jahre oder länger heizen ließen. Der Primärenergiebedarf für die Herstellung wird dem betreffenden Haus nicht aufgerechnet, da er bei der Herstellung in der Industrie anfällt – die, wie bereits erläutert, keinen gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz oder gar zur Senkung des Primärenergiebedarfs unterworfen ist.

Ergebnis: Das Problem wird nur verlagert, nicht gelöst. Der anfallende CO2-Ausstoß, der beim Haus über 25 Jahre oder länger durch eine weniger Heizarbeit eingespart wird, fällt dafür bereits im Jahr der Errichtung der Sanierung komplett an.

Politisches Defizit: Fehlende Implementierung der Logik der Emissionszertifikate in den Bereich privaten oder kleinunternehmerischen Endverbrauchs. Erreicht werden kann dies auch nich tmit dem lächerlichen ineffektiven System der Zertifikate, sondernnur durch eine gehebelte Energiesteuer nach CO2, SO2 und Nox-Anteilen (Emissionsfaktoren) sowie Primärenergiefaktoren.

Beispiel: Energiesteuer 2 ct/kWh. Für PV-Strom mal Faktor 0,0 = Energiesteuer Null, für Braunkohlestrom mal Faktor 4,0 für CO2, SO2 und NOx mal 1,1 PE-Faktor = Energiesteuer 8,8 ct. / kWh. Plus Arbeitspreis und weitere Kosten. Dann ist die Verschwendung mit der Braunkohleverbrennung schnell vorbei und dieser Rohstoff bleibt den künftigen Generationen für die Carbonfaserproduktion erhalten.

Weitere Faktoren und Kriterien mit Verhinderungspotential:

Energieberater: Die Richtlinie der EU fordert für die Umsetzung den Einsatz von fachkundigem Personal. Zwingende Voraussetzung: Neutralität, sprich Unabhängigkeit von weiteren wirtschaftlichen Interessen. Weshalb der jeweilige „Energieberater“ seine Unabhängigkeit von Verkaufsinteressen nachweisen muss. Deshalb sind in der gesamten EU Heizungsbauer, Elektriker, Installateure, Kaminkehrer, Bauingenieure ausführender Baufirmen und andere in der Bauausführung oder Belieferung tätige Personen von der förderfähigen Energieberatung ausgenommen.

Ausnahme: Bundesrepublik Deutschland. Hier wurden und werden Handwerksmeister und Kaminkehrer eigens als so genannte Gebäudeenergieberater qualifiziert. In der Vergangenheit sogar Baumarktfachverkäufer und Rechtsanwälte (Ex-MdB Axel Berg, SPD, aus München arbeitet heute als Energieberater).

Der Nachweis der Unabhängigkeit wird in D so „geführt“, dass durch das Erheben einer Vergütung für die Beratungsleistungen oder Berechnungen von Gebäuden nach EnEV oder DIN V 18599 bzw. das Führen der Nachweise die Vermutung gilt, dass der Erbringer damit wirtschaftlich unabhängig sei, und somit keine Interessenkonflikte auftreten würden. Der Heizungsbauer macht im Notfall eben den Nachweis gleich mit und unterschreibt auch selbst den Nachweis für die Mittel zur Förderung seiner weiteren handwerklichen Arbeit.

Bauingenieure und Architekten gelten in unseren Ländern sogar dann als unabhängig, wenn sie in ausführenden Unternehmen als Angestellte mitarbeiten, mit den Ausführenden verwandt sind und sogar ihr Büro in den gleichen Geschäftsräumen betreiben.

Der Endverbraucher kann sich (nur) nach herrschender politischer Meinung also ausreichender Sachlichkeit und Neutralität sicher sein!!!

Zudem sind in Deutschland berufliche Vorkenntnisse gefordert, die auch 30 Jahre zurückliegen können. Der direkte Nachweis der Qualifikation durch Lehrgang und Prüfung genügt im Gegensatz zu anderen Ländern nicht. Deshalb sind etliche Energieberater ohne jede Leidenschaft und im Grunde nur mit weiteren Gewinnerzielungsabsichten unterwegs, denen an der energetischen Verbesserung der Gebäude im Grunde gar nichts liegt. Dazu kommt der Ausweichparagraph der EnEV, der jede Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unter den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit stellt. Die Anforderungen an das vorangehende Qualifikationsniveau sind im Vergleich zu den bislang erzielten Effekten für Gebäudeenergieeffizienz und Emissions- bzw. Energieaufwandsreduzierung viel zu hoch bzw. folgen zu sehr den Interessen bestimmter Verbände.

Politische Defizite: Sicherstellung echter Unabhängigkeit, Schaffung einer, wenn notwendig, öffentlichen Stelle zur Energieberatung von Amts wegen

Förderungen bei der Wärme im Gebäudebereich:

– vergünstigte Darlehen oder Zuschüsse bei Erreichung bestimmter Transmissionswärmekennwerte und Primärenergiebedarfe. Verpflichtende Anrechnung der Einsparungen bei der Bonitätsbewertung durch die Banken und eine staatliche Absicherung der Sanierungsdarlehen, damit die bestmöglichen Zinssätze erreicht werden.

– Änderung des Mietrechts, um Immobilienbesitzer zur Verbesserung der Immobilien anzuhalten.

Variante 1: Verpflichtung zu Mietverträgen all inklusive, also Warmmieten und Abrechnung nur noch direkt und ausschließlich vom Mieter zu vertretender Nebenkosten wie Licht- und Gerätestromverbrauch und Wasserverbrauch.

Variante 2: Deckelung der Heizkosten für den Mieter bei einer Grenze, die sich aus der Berechnung des Wärmeenergiebedarfs nach EnEV bestimmt. Beispielsweise darf eine Wohnung im Bestand nicht mehr Heizkosten haben, als die derzeit im Sanierungsfall zu erwartenden 85 kWh/m²a. Alles darüber trägt der Vermieter. Oder er saniert.

Allerdings: Wärmebedarf und Verbrauch weichen wegen des Nutzerverhaltens oft voneinander ab, da die Berechnungsnorm ein Nutzerverhalten unterstellt, das selten zutrifft.

Zusammenfassung für politische Maßnahmen:

Einzustellende Förderungen (auch national und kommunal):

–      Kesseltauschboni

–      Solarthermische Kollektoren

–      BAfA-vor-Ort Beratungen

–      Förderung auf Grund rechnerisch unterstellter Transmissionswärmefaktoren

–      Förderung für Energiebedarfe, die z. B. den Wert Neubau der EnEV2014 unterschreiten. (Passivhausförderungen und Niedrigenergiehausförderung). Förderung unter 40 kWh/m²a ist nicht mehr sinnvoll, da der PE-Bedarf Null bei dieser Bauqualität technisch leicht erreichbar ist.

–      Pellet- und andere Biomasseheizungen

–      Abwärmenutzung aus Biomasse-BHKW

–      Hochtemperatur-Nahwärmenetze

–      Erdsonden, Erdkollektoren, Luftwärmepumpen, Wärmepumpensysteme unter COP 4,0 und JAZ 4,0. (monovalent und ohne Heizstabeinsatz)

–      Förderungen für kontrollierte Wohnraumlüftungen mit WRG (nur bei medizinischer Indikation)

–      Andere Zuschüsse für Energieberatungen oder Tests wie Blower-Door-Test und Thermographie

–      Qualifizierte Baubegleitung (Zuschußverfahren)

Beizubehalten bzw. neu und zusätzlich zu fördern sind sinnvoller Weise

–      Latentwärmespeicher / Pufferspeicher / TWW-Speicher

–      Akkuspeicher für Strom in Wohngebäuden, sofern sie für bidirektionales Laden und die Regelung von Frequenz- und Spannungshaltung ausgelegt sind

–      Wärmepumpen mit COP 4,0 und besser und jährlichem Nachweis der JAZ 4,0 und besser (monovalent und ohne Heizstabeinsatz)

–      Kellerwanddämmungen im Bestand inkl. Grabungskosten)

–      Energieberatungskosten und qualifizierte Bauleitung (nicht Baubegleitung) als darlehensfähige Kosten

–      Sanierungsdarlehen in vollem Umfang durch staatliche Absicherung

–      Dynamische Regelungssysteme für hydraulischen Abgleich (z.B. WILO Geniax)

–      Energiemanagementsysteme für Wohngebäude

–      Umrüstungen auf Flächenheizsysteme

–      „Kalte“ Nahwärmenetze (Temperaturniveau 0 °C bis 12 °C) in Wohnquartieren, Stadtvierteln, Baugebieten

Negativ zu fördern sind

–      Degenerativ betriebene Heizungen: Öl, Gas und Kohlekessel, besser noch Phasing Out mit Zeithorizont wie Dänemark und Schweden (durch Pe- und Emissionsfaktor auf Energiesteuer)

–      Ungenutzte Abwärme aus Industrie und Gewerbe (durch Energieflussnachweise)

–      Klimaanlagen, Wasser-Luft oder ähnliche Rückkühlsysteme

Weitere notwendige gesetzliche Maßnahmen

–      DIN V 18599 verbindlich für ausnahmslos alle Gebäude

  • Verschmelzung mit EnEV und EEWG

–      Berechnung der Heizlast über Daten aus dem EnEV-Nachweis zwingend in den Energieausweis

–      Kontrollpflichten für Bauämter / Gebäude-TÜV in 5-Jahres-Rhythmus (Bewohner-Schutz)

–      Verpflichtung der Vermieter, für überdurchschnittliche Energiekosten einzustehen

–      Verbindliche Bindung des Mietzinses an den EZB-Basiszins (angelehnt an Schweizer Modell, aber verbindlich /  Euribor/ EZB-Leitzins plus 1,5%)

–      Zu unterlassen sind Umlagen oder Steuern auf eigenproduzierten und eigenverbrauchten RES-Strom

Dann klappt es mit der Energiewende, sie bleibt erschwinglich, auch für Mieter und Unternehmen

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

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