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Vorschlag zur Senkung von CO2-Emissionen im Strassenverkehr

Vorschlag zur Senkung von CO2-Emissionen im Strassenverkehr

Eine pragmatische Regelung unter Anwendung existierenden Rechts

Einleitung: Mittlerweile ist bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland entgegen aller Ankündigungen von Regierung und einigen Parteien die angestrebten Klimaziele verfehlen wird.

So bedauerlich das ist: Angesichts der aktuellen politischen Stimmung in der Bevölkerung steht kein Zeichen dafür, dass sich an der Zustimmungsverteilung für die einzelnen Parteien bis zur nächsten Bundestagswahl wesentliches Ändern wird.

Alle enthusiastischen Versuche Aufbruchsstimmung zu verbreiten fruchten nichts. Schon gar nicht, wenn sie von Parteien kommen, die nur noch von ihrer Substanz leben. Menschen schickt man ab einem gewissen Alter für gewöhnlich in Rente, und auch wenn die USA gerade antreten das Gegenteil zu beweisen, indem sie sich ein Kabinett aus rein fossiler Substanz angelacht haben:

Warum sollte das nicht auch für Parteien gelten, vor allem, wenn sie nichts mehr an sich selbst verändern können, als ein paar kosmetische Äußerlichkeiten.

Egal. Da gibt es ein paar Andere, die kennen ein oder zwei Patentrezepte für alles:

Gesetze verschärfen
Kontrolle verstärken

Besonders beliebt sind Blitz-Marathon-Veranstaltungen im Frühjahr. Hören diese Helden sich eigentlich noch selber zu?

Das Thema schärfere Gesetze und mehr Kontrolle hat schon John Locke mit irgendwelchen Autoritären vor über 300 Jahren diskutiert. Er war klar dagegen und hat die Auseinandersetzung intellektuell klar gewonnen.

Ich mache meinem Namen schon immer alle Ehre. Ich bin ein ungläubiger Thomas. Nicht aus Prinzip oder Trotz, sondern weil ich einfach so gestrickt bin, nichts zu glauben, sondern alles nachprüfen zu Wollen.

Deswegen sage ich es ganz offen:

Ich glaube nicht an den Klimawandel. Aber ich vertraue den Technikern, Wissenschaftlern und Klimatologen, die Meßergebnisse vorlegen und auf Basis bewertungsfreier Meßergebnisse den Fakt der Erwärmung demonstrieren können. Genau genommen traue ich Meßergebnissen und den Leuten, dass sie diese korrekt erfassen und dokumentieren.

Ich vertraue auch den Bildern aus Gletscherregionen, auf denen man klar und deutlich sieht, dass heute weniger Eis vorhanden ist als vor Jahrzehnten. Einige dieser Stellen habe ich selbst besucht.

Deshalb habe ich keinen Grund, weiter zu fragen, wie genau der Klimawandel im Detail funktioniert. Das konnte mir bisher kein einziger Fachmann so erklären, dass ich es schlüssig nachvollziehen konnte. Früher oder später kamen stets Phrasen, Behauptungen und Ideologie.

Als genauso Natur- wie geisteswissenschaftlich und sprachlich ausgebildeter Mensch habe ich mich aber auch nie daran gestört, dass ausgerechnet eine „exakte“ Wissenschaft, die alles berechnen kann, wie die Physik, ein Problem kennt, dass sie nicht lösen kann.

Niemand weiß, ob Schroedingers Katze lebt oder tot ist, bevor er die Kiste öffnet, in der die Katze sitzt. Außer mir natürlich. Ich weiß es, verrate es aber nicht. Niemals!

Also befasse ich mich lieber mit einem pragmatischen Vorschlag, statt nach Antworten zu suchen, die das eigentliche Problem nicht lösen.

Das Ziel heißt: Emissionen verringern.

Welche Schippe können wir also ohne großen Zinnober drauflegen?

Sehen wir uns zuerst die Grundlagen an. Strassenverkehr ist einfach. Menschen fahren mit Fahrzeugen von A nach B und transportieren dabei Gegebenheiten von A nach B: Waren, Tiere, Pflanzen, sich selbst, den Nachbarn oder was auch immer.

Das Versprechen, das unsere Regierung in unserem Namen abgegeben und vertraglich zugesichert hat, lautet irgendwie ungefähr: Wir werden die Emissionen bis 2020 um 20% senken.

Weil viele sich am Straßenverkehr beteiligen, gibt es Regeln. Ob die nun alle sinnvoll sind, sei dahingestellt. Ob sie jedem gefallen ebenfalls.

Wir wissen, dass diese Regeln nicht unbedingt gern eingehalten werden und deshalb das unsterbliche Motto seit Beginn der Aufzeichnungen menschlichen Verhaltens lautet: Kontrollieren und Bestrafen, zum Zweck der Erziehung. Wie ineffizient, aufwendig, unproduktiv und nutzlos das ist, wurde schon in John Lockes Toleranzbriefen ausführlich diskutiert, die jeder Law & Order-Gläubige und leidenschaftliche Gesetzesverfasser sich gelegentlich zu Gemüte führen sollte.

Sich auf Statistiken zu stützen, um eine Verbesserung des Verhaltens zu dokumentieren, ist unzulässig, wenn keine empirischen Beweise dafür erbracht werden können. Das bessere Verhalten korreliert ebenso mit erhöhtem Verkehrsaufkommen. Deswegen ist es kein Beweis für verbesserte Einsicht der Verkehrsteilnehmer.

Wie gesagt, wir haben schon Regeln. Einige davon zitiere ich aus der StVO:

§ 1 Grundregeln

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 3 Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die
Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den
persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

§ 4 Abstand

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter
diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

These:

Ich behaupte, bereits diese Regeln genügen, um bei konsequenter Einhaltung die Emissionen um mehr als 30% zu senken.
An der einen oder anderen Stelle könnte man ohne großen Aufwand sinnvoll nachbessern.

Datenlage:

http://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v2-verkehrszaehlung/Aktuell/zaehl_aktuell_node.html;jsessionid=7CC2A53F2C370244348B7744935762B8.live11292

Ein wenig Mühe muss man sich schon machen. Aber man kann auf dieser Seite die gesamte Belastung auf allen Autobahnen nachschauen. PKW und Schwerlastverkehr werden getrennt ausgewiesen.

Der Eindruck, den man erhält ist erst mal subjektiv, da es nur 7 recht grobe Kategorien gibt, denen jeweils eine unterschiedliche Anzahl Zählpunkte zugewiesen ist.

Es ist nicht klar festzustellen, ob zuerst die Zählpunkte gezielt ausgewählt wurden, und wenn ja, nach welchen Kriterien oder ob einfach willkürlich gezählt wurde und einfach nur Ergebnisse präsentiert werden. Man erhält also nur ein qualitatives Bild: Es ist einen Menge los.
Zudem ist nicht auf den ersten Blick klar, wie viele Fahrspuren jeweils vorhanden sind. Gezählt werden jeweils beide Richtungen. Man muss also ebenfalls ziemlich grob annehmen, dass die Anzahl der Fahrbahnen in etwa mit dem Verkehrsaufkommen zunimmt.
Zusätzlich muss man achtgeben, ob Bundestrasse mit nur einem Fahrstreifen oder mit zweien oder Autobahn.

Orientiert man sich mittels des Menüs der Website genauer, wird deutlich:

Einspuriger Verkehr spielt sich in etwa zwischen 7.500 und 30.000 Fahrzeugen am Tag ab.

Zweispuriger Verkehr beginnt bei etwa 20.000 Kfz und hört bei 60.000 Kfz spätestens auf.

Dreispurig und mehr wird es dann meistens ab ca. 50.000 Kfz.
Die kleinsten und größten Kategorien lasse ich außen vor, weil es einfach sehr wenige sind, bzw. weil die Verkehrsverhältnisse dort zu stark von jeder Art Verkehrsfluss abweichen. Es nützt nichts, zu wissen wie viel Fahrzeuge täglich und nahezu durchgehend im Stau stehen oder nur langsam vorankommen. So wie es nichts nützt zu wissen, wie wenige Fahrzeuge auf nicht ausgebauten Bundestrassen mit Kreisverkehren und Ortsdurchfahrten nur langsam vorankommen.

Das bedeutet man erhält für die Masse im Schnitt in etwa Verkehrsaufkommen zwischen 250 und 650 Fahrzeugen pro Stunde auf den Fernstraßen.

Methode:

Nachdem ich jetzt eine grobe Vorstellung habe, in welchem Bereich ich mich befinde, möchte ich erwägen, was das real bedeutet.
Klar ist, dass sich der Verkehr nicht gleichmäßig über 24 Stunden verteilt, was durch die kurze Berechnung aber unterstellt ist.
Das fordert den einen oder anderen Gedanken, um sich klar zu machen, dass das reale Verkehrsaufkommen dann, wenn es darauf ankommt, viel höher ist.

Wenigstens 8 Stunden täglich tendieren zu höchstens einem Drittel des Durchschnittswerts, von den anderen 16 sind es ca. 6 Stunden Stoßzeit, der Rest dürfte das Mittel in etwa treffen.

Sinnvollerweise ist daher mit dem stündlichen Maximum zu rechnen. Gehen 8 Stunden lang beim Maximum von 650 Kfz gut 220 Stück ab, dann sind das ca. 1.700 Stück, die auf die sechs Stunden Stoßzeit verteilt werden müssen. Das sind gut 280 Stück pro Stunde und damit sind wir bei rund 900 Fahrzeugen pro Stunde, mit denen pro Spur zu rechnen ist. Das muss jede Strasse können. Egal ob Bundestrasse oder vierspurige Autobahn.

Zum Vergleich: Bei den schwach befahrenen Straßen mit 250 Stück Ausgangswert fallen bei Nacht ca. 1300 Stück weg, die sich auf die sechs Stunden Stoßzeit verteilen. Bedeutet auch dort ca. 110 Stück mehr, also wenigstens 360 Stück pro Stunde.

Das Sättigungsproblem:

Sättigungsproblem bedeutet, begrenzter Raum pro Kilometer Strasse.
An der Stelle will ich überlegen, wie viele Fahrzeuge eine Spur bei welcher Geschwindigkeit überhaupt so zulässt, dass der vorgeschriebene
Abstand eingehalten werden kann.

Dazu findet man im Netz typische Kapazitäten bei bestimmten Geschwindigkeiten.

Bei 1.500 Kfz pro Stunde sollen 100 km/h möglich sein.
Bei 2.000 Kfz pro Stunde sollen 90 km/h möglich sein.
Bei 2.500 Kfz pro Stunde sollen 80 km/h möglich sein.

Das sind Schätzungen und angebliche Erfahrungswerte, keine Berechnungen. Es bedeutet im Umkehrschluss für ausgebaute Bundestrassen und Autobahnen: Die Verkehrsdichte bestimmt die Höchstgeschwindigkeit und eben nicht die individuellen Eigenschaften der Fahrzeuge.

Der Abstand:

Wie sieht es daher mit den Abständen aus?

Was bedeuten 2.500 Kfz pro Stunde auf einer ausgebauten Spur?
Wir beobachten als Gedankenexperiment einen Abschnitt von 100 Metern eine Stunde lang und zählen im Kopf mit.
Wenn alle 80 km/h schnell fahren würden, so bräuchten sie für die 100 Meter ca. 22 Sekunden oder umgekehrt reicht jede Sekunde für 4,5 Meter.

Eine Stunde hat 3.600 Sekunden. Wir sollten jetzt also 42 Fahrzeuge pro Minute beobachten. Oder jede Sekunde 0,7 Fahrzeuge.
Hier ergibt sich ein guter Moment, das Regelwerk für Straßenverkehr zu befragen. Wir haben hier die drei oberen Kategorien Grundregel, Geschwindigkeit und Abstand zur Verfügung. Die Kategorie Abstand gibt vor, stets so viel Abstand zu halten, dass man in jedem Fall vermeiden kann, aufzufahren.

Hält man sich an die Regel, Abstand gleich halber Tacho, kann man sich nur darauf verlassen, dem Vorausfahrenden nicht aufzufahren.

Stehende Hindernisse muss man mindestens deutlich vorher sehen, um eine Kollision zu vermeiden.

Der reguläre Bremsweg bei Tempo 80 km/h liegt bei 64 Metern, der Anhalteweg sogar bei 88 Metern.

Bei Tempo 100 hätten wir 100 Meter bzw. 130 Meter.

Das bedeutet, bei Dunkelheit, wenn die Sicht gegen unbeleuchtete Hindernisse für alle, also auch ältere oder nachts schlechter sehende Personen keine hundert Meter weit reicht, sind Geschwindigkeiten über 80 km/h in jedem Fall regelwidrig und bedeuten ein deutlich erhöhtes Risiko. Direkte Sicht auf Hindernisse auch mit Kurvenlicht reicht sowieso kaum 80 Meter weit.
Allein das ist ein Grund, die Geschwindigkeiten bei Dunkelheit ganz allgemein auf 80 km/h auf Autobahnen zu begrenzen. Selbst wenn keine schlechten Wetterverhältnisse vorliegen. Bei Bundestrassen sogar auf 70 km/h. Im Grunde haben wir jede Menge Anlass zur Dankbarkeit, dass bislang nicht viel mehr passiert.

Zurück zum Gedankenexperiment:

Betrachten wir nun den vorgeschriebenen Abstand nach Faustregel halber Tacho, wären das 40 Meter. Plus eine unterstellte Fahrzeuglänge von 5 Metern ergibt das 45 Meter. Oder gut zwei Fahrzeuge auf 100 Meter, für die jedes 22 Sekunden braucht. Eine Verkehrsdichte, die man auf der Autobahnleicht selbst wahrnehmen kann.

Immer dran denken: Ein Leitpfosten – das sind die mit den Reflektoren – alle 25 Meter.

Stehen uns pro Sekunde gerade mal 4,5 Meter Raum zur Verfügung, dann sind wir mit Abstand halber Tacho bei 2.500 Pkw pro Stunde und Tempo 80 km/h bereits vollkommen ausgereizt und am Limit. Da darf kein LKW dabei sein, es darf nicht regnen und es darf keine Irritationen oder gar echte Störungen geben.

Betrachten wir Brems- und Anhalteweg bei 80 km/h haben wir mit 64 und 88 Metern bei 2.500 Kfz pro Stunde und erlaubten 80 km/h bereits deutlich zu wenig Platz.

Erst die Kombination 1.500 Fahrzeuge pro Stunde bei 80 km/h reicht dann aus, da wir dann in etwa den Platz haben den wir brauchen.
Allerdings nach wie vor ohne LKW-Verkehr. Und dass, wenn wir uns mit der für LKW vorgeschriebenen Geschwindigkeit bewegen.
Mit den ermittelten 900 Pkw mit denen in Stoßzeiten pro Stunde zu rechnen ist, haben wir zwar noch ein paar Reserven, aber nur rechnerisch. Denn die tatsächlichen Spitzen kennen wir nicht. Wohl aber deren tägliches Ergebnis: Stau.
Der wiederum hat seine Ursache schlicht dort, wo zu viele Fahrzeuge gleichzeitig an derselben Stelle ankommen. Jeder, der regelmäßig Autobahnen nutzt, kennt den Welleneffekt, der regelmäßig bei hohem Verkehrsaufkommen auftritt.
Der wiederum hat mit der wellenartigen Fortpflanzung von Brems- oder Stillstandsereignissen zu tun, gegen die es ein einfaches Mittel gibt:
Eine konstante Geschwindigkeit. Aber nicht nur für bestimmte kürzere Abschnitte, sondern generell. Tempobegrenzungen ausschließlich an Gefahrstellen oder wegen Lärmvermeidung reichen längst nicht mehr aus.

Welches ist die ideale Geschwindigkeit?

Nun, wie ich hoffentlich gezeigt habe, hängt das von der Verkehrsdichte ab. Bereits mittleres Verkehrsaufkommen lässt jedes Tempo oberhalb 80 km/h auf Autobahnen bei der heutigen Verkehrsdichte klar und deutlich unvernünftig werden.

Der Zeitbedarf ist ziemlich genau gleich.

Zudem dürfen die meisten LKW und viele Busse auch nur 80 km/h fahren.

Ergänzend soll sich mal jeder seinen Schnitt ausrechnen den er jeden Tag erreicht und es einfachmal Ausprobieren: Mit maximal 80 km/h die Routinestrecke eine Weile lang fahren.

Dazu kann man sich auch folgende Fragen stellen:

Ist Strassenverkehr ein Wettbewerb?

Welchen Nutzen hat man davon, schneller zu fahren, nur um früher im Stau zu stehen?

 

Was hat die ganze Predigt nun mit den Emissionen zu tun?

Es ist mir hoffentlich gelungen deutlich zu machen, dass unsere Verkehrsdichten, die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten und die Kapazitäten tatsächlich ausgereizt sind. Die tägliche Wahrnehmung weiterhinauf die Unfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer zurückzuführen ist auch keine Lösung. Selbst dann nicht, wenn es bei der Mehrheit zutrifft.
Es dürfte auch klar geworden sein, warum selbst bei mittlerer Belastung höhere Geschwindigkeiten keinen Nutzen ergeben.
Aus all dem ergibt sich, dass jeder weitere Ausbau von Fernstraßen auf mehr Spuren keine Zeitersparnis bringen wird. Es bringt lediglich die Möglichkeit für einige wenige, weiterhin deutlich schneller zu fahren als für alle zusammen sinnvoll und nützlich ist.
Wir leben nicht mehr in den 80ern, als viel weniger Verkehrsteilnehmer auf Recht viele neue Autobahnen getroffen sind.
Inzwischen sind andere Gegebenheiten wichtig.

Betrachten wir daher die

Energieeffizienz:

Zunächst ist klar zu stellen. Energieeffizienz ist das Verhältnis von genutzter Energie zu eingesetzter Energie oder was das gleiche ist: Das Verhältnis von genutzter Arbeit zu eingesetzter Arbeit.
Es geht also nicht um die Bereitstellung von PS oder KW, wir reden nicht über irgendeine theoretische Leistung unter bestimmten, bekannten und definierten Bedingungen sondern um kWh.

Wie sieht der Zusammenhang aus?

Die Energie (W wie Work gleich Arbeit) ist gleich der halben Masse mal dem Quadrat der Geschwindigkeit.

W = ½ * m * v2

Was hier fehlt sind die beiden Widerstände, die anliegen. Der Rollwiderstand (Faktor: 1+cr) des Reifens und der Luftwiderstand (Faktor: 1+cw) des Fahrzeugs.

Der Rollwiderstand wird mit der Masse wirksam der Luftwiderstand mit der Geschwindigkeit.
Steht das Fahrzeug, liegen beide Widerstände bei 1, die Widerstandwerte sind technische Angaben für Reifen bzw. Karosserie und werden addiert. Beispiele sind 0,015 für einen durchschnittlichen Rollwiderstand und 0,04 für einen durchschnittlichen Luftwiderstand.

Die Formel lautet genau betrachtet also

W = ½ * m * (1+0,015) * (v*[1+0,04])2

Warum der Aufstand, warum der Zirkus?

Nun, aus physikalischen Formeln kann man viel herauslesen, ohne viel zu rechnen.

Was sagt uns diese:

Auf den ersten Blick schaut jeder auf die Masse m.

Da denkt man sofort an zum Beispiel 2.000 Kilo, bei der Geschwindigkeit höchstens an 200 km/h.
Deshalb wollen Elektroautobauer auch immer möglichst leicht bauen. Zumindest deutsche. Sie vergessen aber immer, dass der Luftwiderstand im Quadrat in die Rechnung eingeht, die Masse aber nur zur Hälfte und zudem bei Elektroautos ca. die Hälfte der vorher zum beschleunigen aufgewendeten Energie wieder zurückgewonnen wird. Mit zunehmend höherer Geschwindigkeit fällt dieser Vorteil aber weg.
Vergleicht man jetzt ein und dasselbe Fahrzeug bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten, dann kann man alles unberücksichtigt lassen, außer der Geschwindigkeit. Es genügt, die unterschiedlichen Geschwindigkeiten inklusive des Luftwiderstands zu rechnerisch zu vergleichen, um ein Gefühl für den Effekt zu bekommen. Physik für Nicht-Mathematiker sozusagen.

Vergleichen wir also Tempo 70 km/h, Tempo 80 km/h, Tempo 100 km/h und Tempo 130 km/h inklusive des CW-Werts.

Wir müssen sie nicht mal in Meter / Sekunde umrechnen. Tempo 70 soll 100% sein,
≡ bedeutet „Entspricht“:

100 % ≡ ( 70*[1+0,04])2 = 5299,85
131 % ≡ ( 80*[1+0,04])2 = 6922,24
165 % ≡ ( 90*[1+0,04])2 = 8760,96
204 % ≡ (100*[1+0,04])2 = 10816,00
345 % ≡ (130*[1+0,04])2 = 18.279,04

Schockiert? Bei Tempo 130 ist der Energieaufwand 245% höher als bei Tempo 70?
Zugegeben. Das Beispiel ist ein wenig drastisch gestaltet. Erstens entspricht ein CW-Wert von 0,04 einem echten VW-Bus, einem Käfer, einem alten Polo oder einem guten LKW und zweitens fährt kaum eines dieser Gefährte dauerhaft 130 km/h.
Zudem sind moderne Pkw-Motoren leistungsmäßig auf höhere Geschwindigkeiten ausgelegt. Deswegen spart man bei niedrigerem Tempo aber immer noch sehr viel Treibstoff. Nur fällt der Mehrverbrauch bei höherem Tempo nicht so auf, schlicht weil man als Fahrer niemals merkt, dass der Motor sich anstrengen muss und deshalb auch nie wirklich auf das effektive Tempo achtet.
Dennoch wird deutlich, dass das Einsparpotential an Energie/Arbeit umgekehrt, wenn man statt 100 km/h 80 km/h fährt mit ca. 30% enorm ist. Da die Emissionen aber direkt von Treibstoffverbrauch abhängen, gilt das auch für diese.
Allein das sollte ein Grund sein, folgenden Vorschlag zu erwägen:

Vorschlag:

Wir begrenzen an 01.01.2018 die Geschwindigkeit auf Autobahnen, Kraftfahrtstrassen und mehrspurigen Bundestrassen auf maximal 80 km/h.
Auf allen einfachen Bundesstraßen 70 km/h und auf allen anderen Landstraßen gleichermaßen.
Als bundesweiten Feldversuch befristet auf 3 Jahre.
Bereits nach einem Jahr wird mit der Evaluation begonnen, werden die Autofahrer befragt und wird ermittelt, wie viel Treibstoff, und damit Emissionen gespart wurden, was sich wie bei den Staus verändert hat und wie groß der Steuerausfall bei der Mineralölsteuer ist. Gleichzeitig werden die Emissionen gemessen und die Ergebnisse laufend im Netz veröffentlicht.
Der Vorschlag stellt eine entscheidend andere Vorgehensweise dar, als weiter um Sinn und Nutzen von Tempolimits zu streiten und gar nichts zu tun.

Der Nachweis ist evident und schlüssig. Der Vorteil liegt auf der Hand. Für jeden nachvollziehbar. Die Bürger sollen selbst die konkrete Erfahrung machen und anschließend
Um das komplementär zu forcieren, zeigt das Beispiel auch, welchen fatalen Effekt erhöhte Geschwindigkeiten bei Nutzfahrzeugen haben. Der gewählte CW-Wert stößt uns mit der Nase darauf.

Hier noch mal zur Erinnerung:

100 % ≡ ( 70*[1+0,04])2 = 5299,85
131 % ≡ ( 80*[1+0,04])2 = 6922,24
165 % ≡ ( 90*[1+0,04])2 = 8760,96

Das sind jetzt die Werte in einem Tempobereich, den LKW nutzen.
Wer auf Autobahnen darauf achtet, wird feststellen:
Wenn man Tempo 80 km/h fährt, wird man von LKW überholt. Hält man mit den LKW mit, dann geht die Reise mit ca. 92 km/h plus minus 3 dahin.
LKW fahren schneller als erlaubt, trotz Tempobegrenzern.
Das bedeutet, würden sich die LKW an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, so würden sie ca. 30% Treibstoff sparen.
Gleiches gilt für Hunderte und Tausende von Kleintransportern, die geradezu Kilometer fressen und ständig am Limit fahren.

Deshalb

Vorschlag 2:

In alle Neufahrzeuge – PKW, LKW, Transporter, Motoräder – werden elektronische Tempobegrenzer eingebaut, die über Vergleich der Standortdaten per GPS / Galileo und Daten der Navigationssysteme die vorgeschrieben Geschwindigkeit ermitteln und die Motorleistung entsprechend begrenzen. Gebrauchte Nutzfahrzeuge bis 5 Jahre werden zur Nachrüstung verpflichtet.
Damit ist mehr als eine Emissionsreduktion sichergestellt. Und niemand ist eine seinem Recht als „Frei fahrender Bürger“ beschränkt, da das allgemeine Tempolimit nur ein Feldversuch ist, der in der Größe aber notwendig ist, um einigermaßen verwertbare Daten in Fläche und Summe zu erhalten.

Das physikalische Extra:

Zudem ergibt sich bei physikalischer Betrachtung der auftretenden Kräfte ein weiterer Effekt.
Kraft ist Masse (m) mal Beschleunigung (a). Beschleunigung wird benötigt um ein Fahrzeug eben zu beschleunigen oder abzubremsen. Dann spricht man von negativer Beschleunigung, was aber am Auftreten von Kraft nichts ändert.
Treten Kräfte auf, so entwickeln sich sofort Gegenkräfte. Beim Kfz bedeutet das, die Beschleunigung eines Fahrzeugs äußert sich in einer Kraft, die das Fahrzeug beschleunigt und einer Gegenkraft, die über die Reifen auf die Straßenbelag wirkt. Diese Kraft setzt sich aus zwei Teilkräften zusammen: Einmal Reibung des Reifens gegen den Belag, vor allem im Randbereich des Reifens, und einmal Sog des Reifens am Belag, da das Gewicht des Fahrzeugs den Reifen auf den Belag drückt und die Rollbewegung den reifen an einem Teil der Fläche wie eine WC-Saugglocke (Pömpel) anhebt. Dabei bildet sich ein Unterdruck an vielen kleinen Teilflächen, der eben den Sog auf den Belag bewirkt. Verstärkt tritt der Effekt beim Bremsen auf, da sich dadurch der Anpressdruck des Reifens verstärkt. Den Effekt sieht man oberflächlich an den asphaltstücken, die oft aus dem Belag gerissen werden.

Die Kraft (F) verhält sich zur Energie in einem umgekehrt exponentiellen Verhältnis.

F = m * a

Die Beschleunigung aber ist die Geschwindigkeit pro Zeit:

a = v/t

also Lautet die Beziehung:

F = m * v/t

wenn nur die Energie / Arbeit

W = ½ * m * v2

war, dann ist

v = √W/2m

und für die Kraft:

F = m * (√W/2m)/t

Hier sieht man sehr schön die umgekehrte Exponentialität.

Die Bedeutung ist, dass die notwendige Kraft mit der abzubauenden Geschwindigkeit abnimmt. Das aber nicht gleichmäßig, sondern zunehmend stärker.
Dreht man die Sicht um, bedeutet das: Je höher die Geschwindigkeit, desto höher die Anfangs zum Bremsen benötigte Kraft. Und das nicht gleichmäßig, sondern im Quadrat. Genau wie bei der Energie.
Wenn nun also ein LKW statt 80 km/h 90 km/h fährt, dann schadet er nicht nur dem Nutzer des Fahrzeugs durch 30% mehr Spritverbauch, sondern gleichzeitig durch die höhere Sogwirkung am Reifen über die daraus ebenfalls 30% höhere wirkende Kraft dem Steuerzahler und verstärkt dies auch nicht entsprechen beim Bremsen. Selbst wenn er vorausschauend fährt, nützt das nichts, weil die auftretende Kraft am Straßenbelag dann zwar geringer ist, dafür aber umso länger wirken muss.
Das erhöht die Baukosten, weil stärkere Bauweise geplant werden muss und erst recht die Instandhaltung.
Wir tun uns damit keinen Gefallen. Nicht einen.
Wenn das alles zusammen nicht ausreicht, um wenigstens den umfassenden Feldversuch zu starten, dann kann ich nicht mehr helfen.
Zu guter Letzt:

Vorschlag 3:

Energiebedarfskennzeichnung und Energieausweis für Fahrzeuge.
So wie ein Gebäude heute seine Energieeffizienz nachweisen muss, sollte das ein Fahrzeug auch tun müssen. Beim Verkauf, ob Neu oder gebraucht, sowie in allen Testberichten ist der Energiebedarf in kWh nach Norm anzugeben.
Ein 5-Liter-Diesel, der nach Norm eben 5 Liter Diesel auf 100 Kilometer verbrennt, setzt also 49,05 kWh auf 100 km ein.
Ein 7-Liter-Benziner, der nach Norm eben 7 Liter Benzin auf 100 Kilometer verbrennt, setzt also 64,47 kWh auf 100 Kilometer ein.
Ein Erdgasfahrzeug, das nach Norm 2,9 Kg Erdgas auf 100 Kilometer verbrennt, setzt also 34,7 kWh ein.
Und das kann ich Euch unmöglich verheimlichen, mein NISSAN LEAF, der laut ADAC Test 17,5 kWh auf 100 km brauchen soll, hat bisher nie mehr als 15 kWh auf 100 gezogen.

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Thomas Blechschmidt
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Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Thomas Blechschmidt Schreibe einen Kommentar

Ein neues Basismodell für den Stromhandel

Der verbindliche Referenzpreis für den Arbeitspreis

Zielsetzungen:

Das nachstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt notwendige und hier beschriebene Zielsetzungen:

Primärziele:

  • volle Transparenz: Alle in den Kaufpreis eingehenden Kosten und Subventionen auf einen Blick einsehbar
  • volle Transparenz der Mittelverwendung (wo geht die EEG-Umlage im Detail hin, wo das Netzentgelt)

  • Preisstabilisierung
  • Verschlankung des Systems
  • Planungssicherheit
  • Vermittlung eines Gefühls von Gerechtigkeit im Sektor Strom.

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

  • Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung,

  • Netzstabilität

  • Versorgungssicherheit

Feststellung

Der „liberalisierte“ Strommarkt hat in keinem der konkurrierenden Industrieländer eine Struktur hervorgebracht, die ernsthaft als marktwirtschaftlicher Wettbewerb bezeichnet werden kann. Bezugspreise für Strom sind überwiegend subventionsgetrieben und weitgehend unbeeinflusst von Ressourcenpreisen. Der Anteil der Ressourcenpreise am durchschnittlichen Verkaufspreis ist für die Mehrheit der Endverbraucher marginal.

Derzeit läuft der internationale Wettbewerb einzig auf der Schiene, welche Nation den billigsten Strompreis für die Industrie und für den Export in Nachbarländer gewährleisten kann. Diese Form des Wettbewerbs ist auf Dauer ruinös, denn sie kann nur aufrecht erhalten werden, indem entweder alte, lediglich Arbeitsentgelt (den Brennstoffpreis) erwirtschaftende Kraftwerke bis zum Erreichen ihrer technisch maximal möglichen Laufzeit weiterproduzieren.

Wenn weiterhin z. B. Umweltaspekte weitgehend bis vollständig in den Hintergrund gedrängt werden, während Ressourcen unter Inkaufnahme steigender staatlicher Verschuldung ohne Gegenwert bis zum Exzess ausgebeutet werden oder bis eben ganze Länder samt deren Industrien zusammenbrechen. Nüchtern betrachtet hat es den Ostblock nur früher erwischt, weil er individuelle Kräfte und privates Engagement stärker behindert hat. Niemand kann garantieren, dass es den „Gewinner“-Ländern nicht früher oder später ähnlich ergeht.

Egal ob in Frankreich, Großbritannien, den USA, Japan oder Australien: Die Erzeugung und verbilligte Abgabe von Strom an Industrieunternehmen ist in allen Ländern staatlich gewährleistet. Damit befinden sich die einzelnen Industrienationen in einem Preiswettberwerb, für den sie die Zukunft der gesamten Menschheit mit einer irreversiblen Hypothek belasten: Die weitgehende Vernichtung einer Unzahl natürlicher Rssourcen. Es geht dabei nicht nur um den Erhalt von Kohleflözen, Erdöl oder Erdgas als ultimative Reserve-Ressource für die nächsten Generationen. Es geht auch um sauberes Trinkwasser, saubere Meere als funktionierende Biotope für die Ernährung, saubere Luft und Habitate für ein menschenwürdiges Leben.

Die PIRATEN, gestartet als Partei der Freiheit

https://wiki.piratenpartei.de/Kodex

hatten die Chance diesem neokonservativen, besser neofeudalen Ansatz, der die Freiheit des Individuums mit einer auf größere Finanzkraft und Gnade der Geburt in das passende soziale Umfeld gestützten Willkür verwechselt, ein klügeres und nachhaltigeres Modell entgegen zu setzen. Diese Chance wurde nachhaltig vergeben.

Nur wenige Länder wie z. B. Kanada (Wasserkraft) haben derart große Potentiale an rein generativer Stromerzeugung, um bei diesem ruinösen Preiskampf mitzuhalten. Doch auch deren Überschusspotential reicht zwar für die eigene Versorgung, die Lücke in den USA zu decken, falls die sich irgendwann doch entschliessen, zumindest ihre Kohlekraftwerke stillzulegen, dazu reicht es nicht. Auf dieser Handlungsebene spielt sich aktuell das ab, was in blankem Euphemismus als „Wettbewerb“ bezeichnet und verehrt wird.

Obendrein werden derzeit leider ausschließlich Preisverbilligungen über politische Maßnahmen von den Regierungen umgesetzt, statt den Unternehmen durch Effizienzmaßnahmen oder andere technische Möglichkeiten zu höherer Effizienz und Energieproduktivität zu verhelfen. Allein in der Nutzung von Abwärme stecken noch enorme Potentiale, die bisher nicht wirklich erschlossen wurden.

Trotz aller Lippenbekenntnise, plakativ gesetzter Grenzwerte für Emissionen und wohlklingender Reden: Es gibt in kaum einem der entwickelten Industrieländer verbindliche Anforderungen an die Steigerung der Energieeffizenz von Verkehrsmitteln, Industrieanlagen, Produktionsmethoden, ja zum großen Teil noch nicht mal bei der Beheizung und Klimatisierung von Gebäuden. Noch nicht einmal in Ansätzen. Schlimmer noch: Selbst die politischen Gralshüter des Umweltschutzes, die Grünen Parteien in Europa und anderen Ländern sind sich der Zusammenhänge noch nicht einmal bewußt.

Mit dem Auto müssen wir zum TÜV. Schlimmer noch, das Auto wird oft gehegt und gepflegt als stünde jedes einzelne unter Artenschutz und UNESCO-Weltkulturerbe. Mit der Energie, unserer eigentlichen Lebensgrundlage, gehen wir dagegen um wie mit unerwünschten Herbstlaub: Was Probleme macht, wird beim Nachbarn abgeladen.

Die volkswirtschaftlichen Erzeugungspreise und Börsenpreise sind derzeit weder transparent nachvollziehbar noch haben sie erkennenswert mit den tatsächlich berechneten Arbeitspreisen an den Strommärkten zu tun. Hintergründe dazu gibt es viele.

Hier ein paar Highlights:

1.Subventionen zu Lasten der Staatskasse (aus Steuermitteln oder durch Darlehensaufnahme der öffentlichen Hände)

So wird der Abbau von Steinkohle noch immer durch den „Kohlepfennig“ quersubventioniert, obwohl wir seit 40 Jahren wissen, dass dies ein volkswirtschaftliches Zuschussgeschäft ist. Welcher Vermieter z. B. würde zulassen, dass der Mieter 40 Jahre lang z. B. zwar die Miete aber keine Nebenkosten bezahlt?

Importkohle ist von Zöllen und Energiesteuern ausgenommen, unverändert werden weiterhin Beihilfen für den Bau und Betrieb von Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken gezahlt, nach wie vor Unmengen an kostenlosen Emissionszertifikaten bereit gestellt, werden Infrastrukturen wie die Zufahrten und Versorgungsanschlüsse von Kraftwerken weiter aus Steuergeldern bezahlt etc.

All das finanzieren die Erwerbstätigen und Rentner über Preise, Steuern, Umlagen und Abgaben. Was nur Recht und Billig ist, solange der Nutzen für diese Mehrheit der Bevölkerung real existiert. Die einen finanzieren es zum Teil über Mehrarbeit, nahezu alle aber vor allem durch Verzicht. Der soziale Futterneid-Wettbewerb „Wer kann sich was leisten?“, „Wer steht besser da?“ überfordert zunehmend mehr Menschen und läßt sie ihre wirtschafltiche Grundsubstanz verlieren.

Bei den rein generativen Erzeugern zahlen zwar zunächst einmal – und in der Theorie – die Netznutzer die Anschlüsse über das Netzentgelt. Aber nur die, die nicht befreit sind. In der Realität zahlen 99% der Netznutzer, die gerade mal ein Drittel des Stroms verbrauchen, fast die gesamten Netzentgelte. Eine rechnerische Belastung aller Stromverbraucher für den Netzausbau mit 1 ct. / kWh erscheint auf diesem Weg mit 3 ct. / kWh auf der Rechnung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers oder Rentners.

Bedeutet: All dem zum Überfluss ist das System der Netzentgelte so gestaltet, dass es wie bei der EEG-Umlage für Großverbraucher großzügige Rabatte bis hin zu vollständiger Befreiung gibt. Die Kosten werden auch hier auf die Mehrheit der Kleinverbraucher und vor allem auf Gewerbetreibende und Mittelständler umgelegt.

2. Das Fehlen einheitlicher Berechnungskriterien für Strom an allen relevanten Märkten.

Es ist vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, einen einheitlichen Europäischen Energiemarkt schaffen zu wollen, in welchem dann nationale Steuern, Abgaben und Umlagen unverändert bestehen bleiben. Wenn ein EU-Binnenmarkt für Strom – oder allgemein für Energieträger – geschaffen werden soll, dann muss der Endverbraucherpreis in Lissabon genauso zusammengesetzt sein wie in Stockholm oder Tuntenhausen.

Vorläufig abgesehen von der jeweiligen nationalen Mehrwertsteuer, deren Ungleichheit in Europa ebenfalls ein anachronistischer Witz gegenüber der Idee eines Binnenmarktes ist.

Einerseits werden die reinen Erzeugungspreise aus dem Ressourcenpreis des jeweiligen Brennstoffs zu Grunde gelegt, andererseits werden jedoch alle weiteren Kosten weitgehend externalisiert und von Land zu Land unterschiedlich erhoben: Preise für Bauflächen, Infrastrukturkosten, Erschließungskosten, Konzessionsabgaben, Abwasserentsorgung, kostenlose CO2-Zertifikate, CO2-Steuer in Schweden seit 1991, in Großbritannien seit ein paar Jahren, EEG-Umlage in Germanien, etc.

Auf diese Weise werden leider regelmäßig Äpfel an Bäumen mit Streuobst, geernteten Äpfeln, Granatäpfeln, Sinasäpfeln, Adamsäpfeln, Pferdeäpfeln, Apfelsaft, Apfelmost, Apfelmus, Apfelstrudel, Äppelwoi, Cidre und Apfelkuchen verglichen. Äpfel mögen stets der Grundstoff sein, doch das Endprodukt ist jeweils ein Anderes.

Das beginnt bei den Brennstoffen, zieht sich über Kraftwerksanlagen, deren Kosten mal vollständig in die Preiskalkulation eingerechnet werden (Windkraft, Photovoltaik, kleine KWK), mal anteilig als Investition des Betreibers (GuD, Kohlekraftwerke, AKW). Während die Gemeinschaft der Erwerbstätigen und Rentner, genannt „der Staat“, einmal mehr den Rest, meist den Löwenanteil trägt und dessen reale Investitionen auf Grundlage dieses Kapitaltransfers (geleistete Subventionen) als so genannte „stranded assets“ einfach ausgebucht werden. Als Sahnehäubchen oben drauf wird ein vollkommen von Investitionen, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeitsgedanken abgekoppelter Markt „modelliert“, in dem diese Investitionen als „sunk costs“ bei der Gestaltung der Börsenstrompreise schlicht ausgeklammert werden. Gerade so als lebten wir noch immer in den feudalen Zeiten der einfachsten und wüstesten Kameralistik.

Sämtliche Beihilfen, Zuschüsse, direkt vom Staat übernommenen notwendigen Baukosten für Infrastrukturen oder Betriebsflächen, Wertberichtigungen durch Abschreibung etc. bleiben bei der resultierenden „Berechnung“ der Börsenstrompreise außen vor. Die realen, volkswirtschaftlichen Stromgestehungkosten sind unwichtig.

Jeder Handwerker, Dienstleister oder sonstwie Selbständige, der grundlegende größere Investitionen wie Hallen, Werkstattgebäude und Ausrüstung nicht durch eine ausreichende Preiskalkulation wieder erwirtschaften würde, wäre ziemlich schnell in der Insolvenz. Und stellen wir uns vor, die Banken würden bei Finanzierungen festlegen: Nun, lieber Kunde, Ihre investierten Eigenmittel sind für uns „sunk costs“ und können deshalb beim Beleihungsauslauf und Ihrer Bonität nicht berücksichtigt werden.

Jeder ist an der Stelle gemäß einem realen Marktverständnis voll für sein eigenes Ggeschäft verantwortlich. Bei großen Konzernen dagegen, an denen die Politik Interesse hat, weil sie Aufmerksamkeit und Wichtigkeit versprechen, ist es aber kein Problem, die Grundaustattung erst von der Bevökerung durch Staatsverschuldung garantieren zu lassen, sie anschliessend den unternehmerisch aktiven Parteifreunden und Parteispendern zu schenken und am Ende, wenn diese nach Jahrzehnten fröhlicher Betriebswirtschaft ohne echte Kostendeckung und Verantwortungsübernahme für ihre angerichteten Schäden und Verluste in finanziell Schwierigkeiten kommen, darf die nächste oder übernächste Generation als Belohnung noch für die Kosten dieses systemrelevanten Erbes aufkommen.

Das beginnt bei der Errichtung von Kraftwerken durch die öffentliche Hand in den ersten vier Jahrzehnten der Nachkriegszeit, geht über die Veräußerung staatlich finanzierter Kraftwerke zu geringen Erlösen nach einer Abschreibungszeit von 10 bis 25 Jahren, über die Übernahme der Entsorgung von unverwertbaren Reststoffen, bis hin zum Rückbau technisch außer Dienst gegangener Anlagen durch die öffentliche Hand. All dies verzerrt den Blick auf die realen volkswirtschaftlichen Kosten und leitet die Wähler in die Irre. Diese Art der Politik besteht in Desinformation gepaart mit grober Fahrlässigkeit.

Problembeschreibung

Man kann es drehen und wenden wie man will. So lange wir zu keiner rationalen Betrachtung des Themas kommen und uns auf keine einheitliche Vorgehensweise, die alle relevanten Faktoren einbezieht, festlegen, werden wir weder zu einer vernünftigen Beurteilung der Strompreise, noch zu einem fairen und sinnvollen Handelssystem kommen. Und erst Recht keine Energiewendeziele erreichen. Das vorläufige Ergebnis wird ein sich immer weiter verstärkender Wettlauf um fossile und nukleare Ressourcen sein.

Im Vergleich kann es also nur darum gehen:

1. Die Schnittstellen der Bemessung sind überall gleich zu setzen; d.h. Strompreis ab Kraftwerk oder Strompreis im Netzanschluss des Stromverbrauchers.

2. Für alle Stromerzeuger sind die gleichen Berechnungskriterien für die Preisbestimmung zu Grunde zu legen.

Diese sollten umfassen:

Brennstoffpreis
– Personalkosten des laufenden Betriebs (ohne Marketing und Vertrieb)
Effizienzgrad des Erzeugers (kalkulatorisch aus dem Wirkungsgrad angesetzt, Abgleich und nachträgliche Korrektur durch Messung, Boni und Mali nach Effizienz)
– Investitionskosten der Erzeugungsanlage bezogen auf technische Laufzeit
(TLCC nach DIN ISO EN 50001) = Abschreibung und verpflichtende Rücklagenbildung
– Speicherkosten
Verschleißteile, Wartung und Monitoring (Meßdienstleistung)
– Beihilfen, Zuschüsse, Subventionen und direkte eingebrachte Leistungen der öffentlichen Hand
– eine rechnerische Rückvergütung für vermiedene Speicherkosten von 3 ct/kWh
Refinanzierungszinsen der Investitionen in volkswirtschaftlich verantwortbarer Höhe, z. B. Basiszinssatz plus 1,5%
– Rückstellungen für den Rückbau der Erzeugeranlagen, Entsorgungskosten, Lagerung nicht weiter verwertbarer Stoffe
– per Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren gewichtete Energiesteuer (mindestens Europäische CO
2-Steuer, als Lenkungssteuer zur Bevorzugung einer klimafreundlichen Stromerzeugung)

Auf diese Weise läßt sich ein aussagekräftiger Wert bestimmen, wie viel Geld eine Volkswirtschaft für die Erzeugung einer kWh Strom aufbringen muss.


Dieser Wert ist der real wirksame
Erzeugerpreis. Er hat dann als Leitpreis = Referenzpreis für den Arbeitspreisanteil am Markt für alle zu gelten.

Auf diesen Preis werden die Zusatzkosten für die Verteilung (Netzentgelte, Leistungspreise, Anschlussgebühren, Konzessionsgebühren, Handel und Vertrieb, Speicherumlagen) und die Mehrwertsteuer aufaddiert.

Einen Leistungspreis neben dem kWh-Preis für alle angeschlossenen Verbraucher zu berechnen, entspräche einigen Vorschlägen, die dahingehend gemacht wurden. Größere, dezentrale Einspeiser beanspruchen schließlich auch größere Anschlussleitungen.

Angesichts des gewollten Zusammenwachsens einzelner Stromliefergebiete in den Europäischen Ländern zu einem gemeinsamen „Energie“-Binnenmarkt und wie sich andeutet auch darüber hinaus, sind einige gravierende Veränderungen unumgänglich. Diese können dem angeblich „freien“ Spiel der Kräfte am Markt überlassen werden, was auf eine Fortsetzung des bisherigen Versagens der Politik hinausläuft, oder speziell der Stommarkt wird initial in mindestens einen europaweit regulierten Markt verwirklicht. Im Mittelpunkt mit einer von den verschiedenen Marktakteuren komplett unabhängigen, gewählten Europäischen Regulierungsbehörde (allgemeines Vorschlagsrecht für jedermann, allgemeine Wahl, Bestätigung durch EU-Parlament) unter Gewähr vollständiger Transparenz und umfassender Datenoffenlegung im Internet. Die nationalen Finanzbehörden ziehen die fällige CO2-Steuer ein und finanzieren aus dieser Quelle direkte finanzielle Unterstützung sozial Bedürftiger und einkommensschwacher Bürger zur Kompensation der gestiegenen Stromkosten, Projekte zum Ersatz fossiler und nuklearer Stromerzeugung, Projekte zur Speicherung elektrischer Energie, Erdverkabelung von Verteilnetzen (bis 150 KV).

Entwicklungsmöglichkeiten und Potentiale

Auf der oben genannten Grundlage ist es möglich, Vergünstigungen für einzelne Unternehmen, ganze Branchen, Verwaltungen oder auch bedürftige Personen transparent zu machen und zu begründen.

Darüber hinaus beendet ein solches mindestens europaweites Preisregime den derzeitgenzwischenstaatlichen Wettbewerb der Subventionierung elektrischer Energie. Alle sind gleichermaßen betroffen und das Argument der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit zum Erhalt der Arbeitsplätze entfällt zumindest als Hindernis für den notwendigen Energiewandel.

Rahmenbedingungen für einen stabilen Strompreis bei wettbewerbsfähigen Energiekosten für Unternehmen:

Transparenz: Alle Unternehmen, die vergünstigte Preise für Strom oder andere Energieträger in Anspruch nehmen, haben sich der vollkommenen Transparenz bei Beschaffung, Einsatz und Effizienz zu unterwerfen. Wenn die Erwerbstätigen und Rentenr die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens bezuschussen – und dadurch in vielen Fällen erst möglich machen – dann hat die Gesellschaft insgesamt auch das Recht, auf effizienten Einsatz der Mittel achten zu können und diesen zu kontrollieren.

Unternehmen ohne unabhängige Energiemanager und Effizienzmanagement erhalten keinerlei Vergünstigungen mehr, sondern bezahlen mindestens den Referenzpreis.

Effizienz: Jedes Unternehmen muss verpflichtend ein von unabhängigen – und mit der Unternehmensleitung vor Ausschreibung (durch z.B. Bafa, KfW, IHK oder HWK) unverflochtenenExperten geleitetes und kontrolliertes Energieeffizienzsystem zulassen, soweit es nicht selbst ein solches transparent einrichtet und für unabhängige Experten offen zugänglich macht. Die Unabhängigkeit der Experten ist dabei „conditio sine qua non!“. Eine solche Verpflichtung bedeutet für die Unternehmen keine Bedrohung, sondern zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zur inneren Wertschöpfung und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.

Denn machen wir uns nichts vor: Mit dem Finger auf das Ausland und dessen angeblich billigeren Strompreise zu zeigen verschafft der Volkswirtschaft, sowie den Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze daran hängen, in den deutschen Ländern mit Glück vielleicht noch ein paar Jahre Zeit. Wer heute nach Frankreich oder in die USA geht, weil er dort zu günstigeren Strompreisen produzieren kann, macht sich selbst etwas vor. Die Erzeugungskosten für Strom aus vermeintlich billigeren Quellen werden auch dort mittelfristig, wenn nicht gar kurzfristig, nicht zu halten sein. Denn auch für diese Länder gelten die gleichen Bedingungen zur Energiebereitstellung: Es herrscht eine extrem schnelle Verknappung degenerativer Ressourcen. Die Erschließung neuer, aber schwerer auszubeutender Lagerstätten und stark gestiegene Sicherheits- und Umweltanforderungen für neue Kraftwerke werden länderübergreifend die Preise treiben. Wenn aus politischen Gründen nicht heute, dann zum Ausgleich umso heftiger in ein paar Jahren.

Warum wohl wollen die britischen Betreiber für den Strom aus dem neu geplanten AKW Hinkley Point eine Einspeisevergütung von 12,5 Cent/kWh auf 35 Jahre plus 3,5% jährliche Steigerung zum Inflationsausgleich? Ganz einfach: Weil es sich sonst nicht rechnet.

Der Glaube an den „billigen“ Atomstrom ist Selbstbetrug bzw. Vorspiegelung falscher Tatsachen seitens der bisherigen an den Regierungen beteiligten Parteien. Entsprechendes gilt für Kohle und Gas, aber auch für Biomasse und Geothermie. Sogar bei der Windkraft sollten wir doch lieber erst Mal noch abwarten, wie die sich über 30, 40 Jahre bewährt und was sie dann wirklich kostet.

Wie ernst zu nehmend finden wir den Energiekommissar Günther Öttinger, der zwar bei jeder Gelegenheit gegen jede feste Einspeisevergütung zu Felde zieht, aber ausgerechnet für neue Kernkraftwerke ein solches „Grundeinkommen für Energiekonzernedurch EU-Recht garantieren will? Angeblich können Schwaben rechnen. Dieser aber ist entweder kein echter Schwabe, oder er rechnet mit einem Füllhorn an Belohnungen für seinen Einsatz zur weiteren Verwendung einer Technologie, die sichschon vor Berücksichtigung ihrer problematischen Folgen für die Sicherheit und langfristige Unschädlichkeit für die Menschen – noch nicht einmal rechnet. Unzählige fähige Entwickler und Unternehmer haben längst gezeigt, dass wir das besser können. Wer oder was hindert uns also daran, die Energiepolitik endlich auf die richtigen Gleise zu stellen? Runter vom Abstellgleis!

Es sind die bisherigen Parteien CSU/CDU, die FDP, die SPD, ja sogar die GRÜNEN unter der Knute der NRW-Domina Kraft. Wäre denen eine sachorientierte Energiepolitik auch nur halb so viel wert, wie sie uns glauben machen wollen, dann hätten sie Hannelore Kraft und deren Kohlepolitik gestoppt. Das könnten sie, nur fehlt ihnen dazu unübersehbar zumindest in NRW der Schneid.

Weitere Bedingungen für ein neues Strommarktdesign

Ein zentraler Punkt: Die reinen Erzeugungspreise für Strom mit allen genannten Komponenten werden einheitlich und transparent auf offenen Plattformen veröffentlicht. Der Knackpunkt dabei ist, dass die Erzeuger für den erzeugten Strom auch nicht mehr bekommen, als zur Deckung der Erzeugungskosten plus einer gemeinveträglichen Gewinnmarge notwendig ist. Zu den zu veröffentlichenden Informationen gehören zusätzlich die der verursachten Emissionen, die Mengen an unverwertbaren Reststoffen und deren Kosten für sichere Entsorgung bzw. Lagerung und die Infrastrukturkosten.

Der problematische Punkt an der Diskussion um Strompreise manifestiert sich darin, dass die aktuellen Einkaufspreise an der Strombörse für so genannte „energieintensive Unternehmen“ deutlich unterhalb des volkswirtschaftlichen Durchschnittwertes für Strom nur durch Subventionen, Zuschüsse, Beihilfen und Übernahme von Infrastrukturkosten durch die öffentliche Hand möglich sind.

Weg mit dem bremsenden Filz

Rentner und Berufstätige finanzieren auf diesem Weg die internationale Wettbewerbsfähigkeit einiger Unternehmen und nicht nur einige tausend Arbeitsplätze, sondern auch die Gewinne dieser Unternehmen und der an ihnen beteiligten Konzerne. Wie teuer sind beispielsweise die ca. 850 Arbeitsplätze in Bayerns einzigem Stahlwerk in Meitingen, wenn dort bei einer Lohnsumme von geschätzt 35 Mio. Euro Brutto die Summe der Preisnachlässe für den benötigten Strom bei ca. 76 Mio. Euro Netto liegt?

Wie ist unter diesem Blickwinkel die Bereitschaft des Eigentümers zu sehen, andernorts für eines seiner anderen Großunternehmen 220 Mio. Euro für den Bau einer durch ihn privat finanzierten Bundesstraße B20 als Umgehung der Stadt Bad Reichenhall aufzuwenden? http://www.kirchholztunnel.de/

Kleine Nebeneffekte dieses Bauvorhabens: Auf der privat gebauten, vierspurigen Straße darf der Bauherr für eine gewissen Laufzeit Maut für die Nutzung erheben und zudem dient diese Strasse als Transportstrecke für 320 LKW-Fahrten täglich, die dieser Unternehmer veranlassen muss, um den gesamten Berg, den er auf österreichischer Seite hinter der Grenze gekauft hat, abzubauen und als Rohmaterial (Dolomit) für seine Betonwerke abzutransportieren.

Gestalten hier unsere gewählten Abgeordneten Politik oder sind diese nur Erfüllungsgehilfen eines einzelnen, neofeudal agierenden modernen Lehnsherrn?

Ein Wegfall dieser Arbeitsplätze in bayerisch Schwaben wäre natürlich eine Herausforderung, doch noch lange kein Untergang oder der Beginn der Deindustrialisierung in den deutschen Ländern. Die Industrien in Deutschland haben mehrere Strukturwandel durch Innovation, neue und bessere Produkte und den Leistungswillen ihrer Mitarbeiter gemeistert. Aber noch keinen einzigen dadurch, dass – unter Einsatz von aus Steuermitteln finanzierten Vergünstigungen – an ineffizienten Produktionsmethoden festgehalten wurde.

Wenn also ein international tätiger Papierhersteller unsere Politik vor die Entscheidung stellt, entweder für günstige Energiekosten zu sorgen oder aber den Aufbau einer neuen Produktionslinie in Frankreich statt in Augsburg zu realisieren, dann kann die Antwort darauf nur lauten:

OK, wenn ihr nur baut, wenn die Energiekosten 30% tiefer liegen, dann werden wir euch bei dem Ziel unterstützen, um 30% energetisch effizienter zu produzieren. Einfach einen billigeren Strompreis zu garantieren unterstützen wir aber nicht.“

Und dann heißt es: Planungsunterlagen auf den Tisch, Transparenz in das Verfahren und Suche nach besserer Nutzung der Energie – hier z.B. Nachnutzung der abfallenden Wärme. Laufenden Geschenken aus Steuermitteln oder auf Kosten der übrigen Stromverbraucher, um ein paar Arbeitsplätze im Land zu halten, die nur bestehen können, weil es diese Subventionen gibt, entgegnen wir mit einem entschiedenenNein!“. Unsere Fachkräfte – über deren Mangel die Wirtschaft ohnehin seit Jahren jammert – und finanziellen Mittel lassen sich besser einsetzen.

An der Stelle darf die Frage, ob sich diese Strukturen und Unternehmen in der Form für die Volkswirtschaft auch wirklich lohnen, nicht einfach nur erlaubt sein – sie sollte ohne Wenn und Aber verbindlich gestellt und transparent beantwortet werden. Arbeitsplätze sind wichtig, allerdings sollte auch hinterfragt werden dürfen, ob wirklich jeder Arbeitsplatz in seiner aktuellen Form erhalten werden muss. Märkte regeln solche Dinge theoretisch von allein und unrentable Arbeitsplätze sterben mit den überkommenen Arbeitstrukturen weg. Doch auch Marktkräfte können sich nur entfalten, wenn es keine überlagernden Strukturen gibt, die dies wirkungsvoll verhindern. Im Fall des Strommarktes richten sich Preise für Stromverbraucher nach allem möglichen, nicht aber nach realen Erzeugungspreisen.

Der Referenzpreis

Dieses Problem ist lösbar. Ein Referenzpreis als Arbeitspreis für Strom wäre eine nachhaltige und realitätsbezogene Lösung und Grundlage für eine – auch marktwirtschaftliche – Steuerung neben den gesetzlichen Leitlinien: Bestehend aus dem Erzeugerpreis, wie oben beschrieben, plus eine, nach Emissionsfaktoren und Primärenergiefaktoren, gewichtete Energiesteuer. Damit kommen die tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten in die Rechnung mit hinein und der Primärenergieträger spiegelt sich bei der Auswahl des Energieträgers wider.

Zieht man verschiedene Quellen zu Rate, ergeben sich für die einzelnen Strompreise aus verschiedenen degenerativen Primärenergieträgern in etwa folgende Kosten aus Erzeugungspreis plus Subventionen (SV). Stand Kaufkraft 2013!

Kernkraft: 2,4 ct/kWh plus 7,6 ct/kWh SV = ca. 10 ct/kWh
Steinkohle: 2,7 ct/kWh plus 6,4 ct/kWh SV = 9,1 ct/kWh
Braunkohle: 2,3 ct/kWh plus 7,7 ct/kWh SV = 10 ct/kWh
Erdgas: 9 ct/kWh plus 3 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 1,2 ct/kWh

http://www.foes.de/pdf/2010.10_FOES_Foerderungen_Strom_Atom_Kohle_Vergleich.pdf
http://www.greenpeace-energy.de/uploads/media/Stromkostenstudie_Greenpeace_Energy_BWE.pdf
http://www.sueddeutsche.de/geld/studie-zu-energiekosten-das-maerchen-vom-teuren-oekostrom-1.1515904
http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Hinkley_Point

Dem gegenüber sind die volkswirtschaftlichen Kosten für die Stromproduktion aus regenerativen und generativen Quellen nur als ungefähre Mittelwerte darstellbar. Denn bei den re-generativen hängen die Rohstoffpreise stark von Wetter, Erntemenge, Bodenpreisen und ähnlichen Faktoren ab. Bei den rein generativen ist dies in erster Linie der Standort der Anlagen. So sind PV-Anlagen z.B. in Südbayern und im südlichen Baden-Württemberg ertragsstark – in Thüringen und anderen Ländern dagegen nur knapp halb so ertragreich, während es bei Windkraft genau anders herum ist. Windkraftanlagen in Südbayern sind kaum rentabel – in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dagegen deutlich interessanter.

Erzeugungspreise im Mittel für re-/ generativen Strom

  • Biomasse: 24 ct/kWh
  • Wind: 13 ct/kWh
  • PV: 12 ct/kWh
  • Wasser: 1,2 ct/kWh
  • Geothermie: 115 ct/kWh

(Zahlen von 2012)

Der wesentliche Unterschied: Diese Energiequellen brauchen keine Subventionen, um zu diesen Preisen zu produzieren. Sie erhielten anfangs feste – an etlichen Stellen sicher im Vergleich zu hohe – Vergütungen aus der EEG-Umlage.

Diese Umlage ist keine Subvention im klassischen Sinne. Sie wird statt von den Rentern und Berufstätigen auf die gleiche intransparente Weise über Steuermittel und Schulden, direkt von der Mehrheit der Stomverbraucher bezahlt. Mittlerweile brauchen die generativen diese Umlage nur noch, um gegen die subventionierten Preise der degenerativen Energiequellen anzukommen. Das geschickt eingefädelte Strickmuster der gelb-schwarzen Regierung bis 2013, wie die Umlage inzwischen berechnet wird, führt dazu, dass sich die re-/ generativen Stromquellen durch ihren eigenen Erfolg verteuern:

Die Differenz der Einspeisevergütung zum Börsenpreis wird in die Berechnung der EEG-Umlage einbezogen. Je billiger der Börsenstrompreis – für dessen Sinken ja eben das EEG sorgt – desto höher die EEG-Umlage.

Angeblich, um das System fairer zu machen. Der Effekt ist jedoch, dass die EEG-Umlage kaum sinken kann, solange die kostenlos vom Staat bereit gestellten Altkraftwerke ins Netz einspeisen. Dadurch sichert die EEG-Umlage die Lebenserhaltung eben der Kraftwerke, die aus klimapolitischen Gründen abgeschaltet gehören. Die Umlage wird garantiert in etwa stabil bleiben obwohl die Vergütungen weitersinken.

Als Nebeneffekt wird sich aber auch eine Stabilisierung, wenn nicht sogar Steigerung der Stromproduktion aus Kohle einstellen. Klingt das nach verantwortungvoller Klimapolitik?

Um die volkswirtschaftlich (gesellschaftlich) wirksamen Kosten zur Stromerzeugung also darzustellen, ist es notwendig, die Menge an erzeugten kWh aus den einzelnen Primäerenergiequellen mit dem jeweiligen Erzeugungspreis zu multiplizieren, die Gesamtkosten aller Erzeugungsarten zu addieren und durch die Summe der insgesamt erzeugten kWh zu dividieren. Heraus kommt sinnigerweise – oder Humor des Schicksals – ein Durchschnittspreis, der 2012/ 2013 bei ca. 12,6 ct/ kWh lag.

Soweit trivial.

Dieser läßt sich nun mit den Erzeugerkosten für die einzelnen Primärenergieträger vergleichen: Die darüber liegenden sind relativ teuer, die darunter liegenden relativ günstig. Warum relativ? Nun fehlen noch jegliche Steuerungseffekte aus einer gewichteten Energiesteuer. Die umweltpolitische – und langfristig auch gesellschaftspolitische – Relevanz der Primärenergiefaktoren (PE) und der CO2-Faktoren ist noch nicht aufaddiert. Eingerechnet werden noch die Effizienzgrade der verwendeten Technologie durch Multipikation mit dem Kehrwert des Wirkungsgrads.

Es kämen also bei Beibehaltung des Energiesteuersatzes von 2,05 ct./ kWh hinzu (in Klammern PE-Faktor + CO2-Faktor):

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0+0) = 3,25 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh (Verbandsangabe)

Diese Preise sind ab dem Referenzpreis von 18 ct/ kWh aufwärts unabdingbare Minimalpreise für den Verkauf von Strom an der Börse.

CO2-Faktoren: http://www.kea-bw.de/service/emissionsfaktoren/

Damit sind die volkswirtschaftlich relevanten Arbeitspreise für Strom inklusive nachgelagerter Kosten (mit Ausnahme der Kernkraft) relativ plausibel und mit wissenschaftlicher Methodik abgeschätzt. Natürlich wird jeder wissenschaftliche Analyst abhängig von seiner Motivation in der Lage sein, mit hinreichendem Hang zur Haarspalterei oder dem peniblen Zählen von Erbsen zu anderen Ergebnissen bei den einzelnen Zahlen zu kommen. Den Trend jedoch bildet die Abschätzung ausreichend gut ab, um die politischen Konsequenzen der zu Grunde liegenden Überlegungen zu erfassen.

Hinzu kämen natürlich noch Netzentgelte, Konzessionen, Mehrwertsteuern etc.

Anmerkung:

Es kommt bei solchen Überlegungen nicht auf wissenschaftliche Genauigkeit oder korrekte Fachsprache an. Wir sind als Partei aktiv, nicht als Institut oder Inquisition. Es ist unsere Aufgabe, sinnstiftende Vorschläge zu machen, Defizite bei den Vorschlägen und Begründungen der politischen Marktbegleiter aufzudecken und als PIRATEN für Transparenz im System auf allen Ebenen zu sorgen.

Ein neuer Strompreis

Ausgehend von den abgeschätzen Zahlen wird klar, dass Arbeitspreise unter den durchschnittlichen Erzeugungspreisen – mit Ausnahme der von Wasserkraft, PV und Windkraft – volkswirtschaftlich kontraproduktiv sind. Bei den drei Generativen fehlt der Anteil am Preis, der zur Speicherung langfristig notwendigerweise erwirtschaftet werden müßte. Derzeit sind das bei Speicherkapazitäten ca. 8 ct bis 12 ct. pro gespeicherter und wieder entladener kWh. Durch das mehrfache Speichern aktuell nicht benötigten Stroms und das Abrufen zu anderen Zeiten amortisieren sich die Speicher ihrer Lebensdauer entsprechend.

Entsprechend wäre sicherzustellen, dass Strom am Markt nicht mehr billiger als ca. 18 ct/ kWh abgegeben werden darf. Das ist für die Minderheit der Großverbraucher zunächst mal ein Schock, da dies für so manchen eine Versechsfachung des Strompreises bedeuten würde.

Aber keine Angst: Das beste kommt bekanntlich zum Schluss!

Das Konzept

Die Differenzerlöse der Preise, zu denen derzeit konventionelle Stromerzeuger Strom an den Börsen gegenüber dem vorgeschlagenen Referenzpreis verkaufen, sind an einen Energiewendefonds abzuführen, aus welchem wiederum notwendige Effizienzmaßnahmen finanziert werden. Die Erzeuger liefern ihren Strom wie bisher zu in etwa den Preisen ab, den sie momentan auch bekommen. Doch der Weiterverkauf geht zukünftig über eine reale Handelsbörse die den Stromverkaufspreis an Endverbraucher reguliert und transparent veröffentlicht.

In der Praxis bedeutet das, dass die Erzeuger ihren Strom, ihren Erzeugerpreis und ihre erwarten Gewinne wie bisher auf Basis Ihrer Kalkulationen bei der öffentlich kontrollierten Börse anmelden, also auch weiterhin untereinander im Wettbewerb stehen, dann bei Lieferung entsprechende Zahlungen erhalten und sich nach Rechnungslegung und Buchprüfung einer transparenten Rentabilitätsprüfung unterziehen. Entstehen unerwartete Verluste aus unerwarteten Entwicklungen am Rohstoffmarkt etc. werden diese über den Energiewendefonds ausgeglichen, entstehen unerwartete Gewinne, werden die bei den nachfolgenden Preisen mindernd angerechnet.

Verbraucher und Retailer kaufen an der Energiewendebörse – und nur dort – ein, soweit sie nicht selbst den Strom produzieren. Genossenschaften und Wirtschaftsvereine dürfen Ihre Mitglieder direkt zu ihren Erzeugungskosten beliefern. Die Netze gehen in staatliches / kommunales Eigentum über und Netzbetreiber werden per Ausschreibung durch unahängige regionale Gremien in Wettbewerbsform gesucht und bestellt.

Der Handel wird dadurch faktisch dreigeteilt. Damit ist eine Trennung von Erzeugung und Verbrauch auch technisch naheliegend. Dazwischen liegt das neue Marktsegment der Speicherung. Der Energiewendefonds dient deshalb auch zur Finanzierung des Aufbaus ausreichender Speichertechnologie. So kann jede Kommune, jede Genossenschaft, jedes Unternehmen, jedes Stadtviertel ja sogar jeder private Haushalt künftig seine eigene Versorgungssicherheit über den Bau eigener Speicher herstellen.

Anmerkung:

Dieses System ist vor allen dann unbedingt empfehlenswert, wenn sich der sich jüngst stark verunsichert zeigende Teil der CSU-Basis in Bayern Gehör und Aufmerksamkeit verschaffen sollte und sich in Forderungen seitens der Parteispitze nach erneuter Verlängerung der Laufzeiten für AKW äußern könnte. Die plötzlich aufgetretenen Ängste und Sorgen in Bezug auf die Energieversorgung durch den als unberechenbar empfundenen Vladimir Putin und das russische Volk haben jedenfalls genug Potential, sich wie ein ansteckendes Virus zu verbreiten.

Durch diese Strategie kommt einerseits ein Abgabepreis zu Stande, der den volkswirtschaftlich relevanten Erzeugerpreis nicht unterschreitet und andererseits entsteht Druck, die Effizienz zu steigern. Mit auslaufender Technik realisierte Einnahmen werden in Richtung Effizienzsteigerung umgeleitet. Alle Erzeuger erhalten einen Preis, der die Erzeugung von Strom rentabel macht. Für PV und Wind finanziert sich somit sogar die Erweiterung um Speicher. Das EEG kann für neue Anlagen entfallen, da die Abnahmepreise feststehen und ausreichend hoch sind. Die Bevorzugung von generativem Strom bei der Abnahme ins Netz bleibt schadlos bestehen und es können planvoll degenerative Kapazitäten abgebaut werden.

In der Praxis wird sich eine Präferenzkette beim Energieeinkauf einstellen, die Strom bis 18 ct. / kWh ohne Netz und Speicher ganz klar bevorzugt. Wer flexibel genug ist, kann am meisten profitieren. Aber auch ohne Flexibilität ist die Teilhabe ohne Probleme möglich. Soweit die dafür zur Verfügung stehenden Quellen nicht ausreichen, müssen Stromverbraucher den Strom aus den nun deutlich teureren Quellen beschaffen, in eigene Erzeugungsanlagen und Speicher investieren oder ihre Möglichkeiten zur Energieeffizienz bzw. weiteren Verwendung genutzer Energie verbessern.

Damit ist das Phasing Out der degenerativen Anlagen gesichert. Für die „Big Four“ (RWE, Eon, Vattenfall und EnBW) bedeutet es mit Sicherheit das Aus, wenn sie ihren eingefahrenen Kurs und ihre unggeigneten personellen Strukturen beibehalten. Das ist klar. Allerdings ist die Auflösung dieser Großkonzerne für die Gesellschaft als Ganzes kein wirklicher Verlust. Die Teilstrukturen, besonders die Übertragungs- und Verteilnetze werden weiterhin gebraucht und weiter bestehen, ja sogar ausgebaut, was Arbeitsplätze schafft und nicht etwa vernichtet.

Wichtig dabei ist, zu beachten, dass die Abnahmepreise für die Erzeuger im Rahmen derer tatsächlicher Erzeugungskosten plus vertretbarer, gemeinverträglicher Gewinne liegen. Eine wie bisher vor allem ertragsorientierte Bewirtschaftung von Kraftwerken unter Ausblenden der erheblichen Subventionen aus Steuergeldern ist im Sinne der Energiewende und der Versorgung der Gesamtgesellschaft nicht länger zu vertreten.

Separat darzustellen sind im Anschluß die Kosten für den Stromtransport, also Netzentgelte, Anschlusspreise, Leistungspreise, Konzessionsabgaben und Meßdienstleistungen. Diese gehören systematisch außerhalb des Referenzpreises = Arbeitspreis berechnet.

Geht man von den aktuellen Kosten für diese Leistungen aus, addieren sie sich auf einen Referenzpreis von 18 ct/ kWh, dazu noch ca. 7 ct/ kWh Netz- und Meßkosten und ca. 20% Mehrwertsteuer. Somit läge der Endverbraucherpreis im Schnitt bei 30 ct/ kWh bis 46 ct/ kWh bei Nutzung von Braunkohlestrom.

Dabei entsteht das Problem, dass private Haushalte und kleine Gewerbetreibende eventuell am Markt nicht zum Zug kommen, da die Kontingente an günstigem generativen Strom schnell erschöpft sind. Diese Lücke wird über einige Jahre wirksam bleiben, bis ausreichend dezentrale, generative Erzeugungsanlagen geschaffen sind, um diese Menschen in wesentlich stärkerem Maße als bisher mit rein generativem Strom zu versorgen. Während dieser Phase sollten die Betroffenen ein Vorkaufsrecht auf ein jährlich um 20% abschmelzendes Kontingent an Strom aus allgemein gehandeltem generativen Strom haben. Der gesamte Strom aus bis zur Umsetzung des Referenzpreismodells als Gesetz per EEG geförderten Erzeugungsanlagen darf deshalb vorrangig nur an diese Verbraucher verkauft werden.

Auf diese Weise ließe sich ein transparentes und geordnetes System einrichten, in dem alle Beteiligten Zuverlässigkeit und Sicherheit auch beim Preis haben werden. Auf Seiten der Dienstleister verdienen dann diejenigen am besten, die auch tatsächlich einen Beitrag in die Zukunft aller leisten.

Am Ende des Prozesses steht ein Preissystem für die Endverbraucher von Strom, das transparent, fair, rational nachvollziehbar und volkswirtschaftlich einfach steuerbar (mit dem Ziel auf rein generative Erzeugung und Zwischenspeicherung von Strom) ist. So ganz nebenbei wird sich der Umstieg von der Verbrennungstechnologie mit ihren Wurzeln in der Steinzeit auf moderne, generative Stromerzeugung erheblich beschleunigen und sich in wenigen Jahren auch von selbst finanzieren.

Soziale Effekte

Elektrische Speicher, von der 20 kWh Autobatterie über die 200 kWh Einfamilienhausbatterie zum 1 MWh Großspeicher, erfüllen dabei in Verbindung mit der passenden Leistungselektronik all jene Aufgaben, die für Netzstabilität, den Ausgleich von Frequenz- und Spannungsschwankungen, sowie Versorgungssicherheit nötig sind. Dabei werden sich Strukturen herausstellen, die eine Einzelabrechnung von Kleinmengen wirtschaftlich uninteressant machen. Damit werden Tarifmodelle möglich, die unterprivilegierte Haushalte und Verbraucher durch Freikontingente für Strom, direkte pauschale Zahlungen auf Stromkonten oder sehr günstige Pauschaltarife entlasten. Die Starken ziehen dann die Schwachen mit. Das ist gesellschaftlich gestaltete Solidarität. Etwa 340.000 Haushalte mit geringem Einkommen waren 2013 von Stromsperren betroffen. Falls – pauschal angenommen – pro solchem Haushalt 2.000 kWh im Jahr bezogen werden, wären das in etwa 1,3 TWh. Ein Bruchteil dessen, was an überschüssigem Strom zu negativen Preisen exportiert wurde (ja, hier wird Geld gezahlt, dass Strommengen abgenommen werden) könnte man auch an Sozialleistungsempfänger verschenken.

Zusammenfassung

Das Referenzpreismodell reguliert zukünftig den Arbeitspreisanteil beim Strompreis durch eine fixierte Untergrenze von ca. 18 ct/ kWh. Der Referenzpreis wird turnusmäßig von einem unabhängigen Gremium überprüft und ein Jahr im Voraus festgelegt.

Im Referenzpreis sind enthalten

Die Vergütung an die Stromerzeuger gemäß deren nachgewiesenem Aufwand für Ressourcen, Arbeitskraft und Wartung plus einer gemeinverträglichen Gewinnmarge (EURIBOR plus 1,5%).

Eine nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission gewichtete Energiesteuer. Die Energiesteuer wird am Energiegehalt der eingesetzen Ressource bemessen

Als Betreibermodell für Stromerzeugungsanlagen empfehlen sich dezentrale Genossenschaften sowie Einzelunternehmen, die energieeffiziente >90%) Kogeneration für Prozess und Heizwärme durch KWK betreiben.

Eine Differenz zwischen Referenzpreis und Erzeugerpreis plus Energiesteuer, der in einen Fonds fließt. Aus diesem Fonds werden soziale Freikontingente, Speicherkapazitäten, Netzausbau, Infrastrukturmaßnahmen und Effizienzmaßnahmen für energieintensive Betriebe finanziert. Den Fonds verwaltet ein öffentlich kontrolliertes Gremium unter Wahrung von 100% Transparenz.

Auf den Referenzpreis kommen Handelsaufschläge, Meßdienstleistungen, Netzengelte, Konzessionen, Anschlusskosten und Mehrwertsteuern. Den Handel führen wie bisher unabhängige Stromhändler. Diese kaufen zum Referenzpreis ein. Der Direktbezug vom Erzeuger entfällt.

Dass EEG wird für Neuanlagen beendet. Entsprechend entfallen NEV und andere Umlagen für den Netzausbau. Damit wird die EEG-Umlage in Summe auf dem jetzigen Stand eingefroren und beginnt ab 2020 zu sinken.

Sämtliche Beihilfen, Subventionen, Steuervergünstigungen etc. für Stromerzeuger und Endkunden entfallen endgültig. Die Kohleabbaugebiete werden endgültig stillgelegt, abgewickelt und die Fachkräfte samt der Gelder in der Schaffung von unterirdischen Infrastrukturen oder für Renaturierungen eingesetzt. Unterstützungen werden nur aus dem Differenzerlös zwischen Erzeugerpreisen und Referenzpreis bzw. erzieltem Handelspreis gewährt und bedürfen des Nachweises volkswirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

Volkswirtschaftliches Volumen der Maßnahme:

Quelle

Erzeugung ct/ kWh

Anteil

Vwl. Kosten €

Δ Erzeugung / Referenzpreis

ct/ kWh

Zusätzliche Einnahmen €

KKW

10,0

109,3 TWh

10.093.000.000

16,15

18.034.500.000

Steinkohle

9,1

110,5 TWh

10.055.500.000

21,90

24.199.500.000

Braunkohle

10,0

153,5 TWh

15.300.000.000

26,24

40.278.400.000

Erdgas

12,0

86,0 TWh

10.032.000.000

16,90

14.534.000.000

Sonstige

12,0

32,0 TWh

3.840.000.000

19,80

6.336.000.000

Wasserkraft

1,2

17,8 TWh

213.600.000

2,4

427.200.000

Wind

13,0

51,0 TWh

6.630.000.000

0

0

PV

12,0

21,0 TWh

2.520.000.000

0

0

Biomasse

24,0

39,2 TWh

9.408.000.000

1,6

627.200.000

Geothermie

115,0

0,0 TWh

0

0

0

Ø /Summe

12,57

621,3 TWh

78.090.100.000

104.436.800.000

(Kennzahlen aus 2012)

Noch einmal zum Vergleich die notwendigen Mindestpreise bezogen auf den Primärenergieträger:

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0)/0,9 = 3,5 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh

Feststellung: Es steht ein jährliches Volumen von ca. 105 Mrd. Euro zur Finanzierung von Effizienzmaßnahmen für die Wirtschaft zur Verfügung. Durch das Preisregime wird die Abhängigkeit von Importen Zug um Zug zurückgefahren, werden regenerative und generative Kapazitäten und Speicherkapazitäten schon aus Eigeninteresse der Verbraucher auf allen Ebenen aufgebaut und der Verbrauch degenerativer Energieträger wird massiv zurückgefahren.

Zusätzlich spart der Staat jährlich ca. 28 Mrd. Subventionen. Der Bürger und die meisten Endverbraucher spüren nichts davon und die Industrie hat ein ganz anderes Interesse, kräftig bei der Effizienz nachzurüsten.

So geht Energiewende bei der Stromerzeugung.

Überprüfung der möglichen Erreichbarkeit der genannten Zielsetzungen:

Das voranstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt folgende Zielsetzungen:

Primärziele:

Verschlankung des Systems: JA

Preisstabilisierung: JA, bei langfristig ca. 0,30 €/ kWh plus Inflationsanstieg

Transparenz: JA

Planungssicherheit: JA

Vermittlung eines Gefühls der Gerechtigkeit im Sektor Strom: JA

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung: JA

Netzstabilität: JA

Versorgungssicherheit finanziert werden: JA

Prüfen, Verbessern, Umsetzen und Handeln – statt Heucheln, Beschwichtigen, Besserwissen und Verwässern.

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