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Die Energiewende ist zu teuer – Ein Mythos wird zerstört!

Von Dr. Michael Berndt und Thomas Blechschmidt, Koordinatoren der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland

Piraten zerstören Mythos der „teuren Energiewende“

Sofortige Einsparung durch Erneuerbare Energien

Schon seit Jahren will die Bundesregierung den Bürgern einreden, die Energiewende sei teuer – Umweltminister Altmaier sprach sogar einmal von 1 Billion €. Und die fossile Energiewirtschaft droht permanent mit dem Verlust von Arbeitsplätzen. Doch das Gegenteil ist der Fall! Erneuerbare Energien ersparen unserer Gesellschaft erhebliche Kosten und schaffen zusätzliche Arbeitsplätze – und zwar schon jetzt, sofort!

Kosteneinsparung und hunderttausende zusätzlicher Arbeitsplätze

Durch den Zubau an Anlagen der Erneuerbaren Energien sind die letzte EEG-Umlage um 0,15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) [2] und das Netzentgelt durch den Ausbau der Stromnetze um ca. 0,9 ct/kWh gestiegen [3]. Die Umweltkosten dieser Stromerzeugung betragen durchschnittlich 1,7 ct/kWh [4]. Dagegen verursacht eine Kilowattstunde aus den fossilen Energieträgern Braunkohle, Steinkohle oder Erdgas Umweltkosten von durchschnittlich 9,0 ct/kWh [4] und verbraucht Brennstoffe im Wert von durchschnittlich 2,6 ct/kWh [5].

Zusätzlich werden hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland in einer Zukunftsbranche geschaffen: Allein die Umstellung der Stromerzeugung von Braunkohle auf eine Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien würde schätzungsweise 150.000 mehr Arbeitsplätze schaffen als in der Braunkohlewirtschaft verloren gingen [6].

Aber  anstatt mit diesem Wachstums- und Kostensenkungsmotor durchzustarten, tritt die Bundesregierung mit ihrer sogenannten EEG-Reform auf die Bremse.

 Über Deutschland lacht die Sonne

Viele, viele Dächer, Parkplätze und Infrastrukturen bieten Platz, deshalb ist die Photovoltaik der zentrale Baustein auf dem Weg zur Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien. In einer Studie hält das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES, 2012) fest: Je nach Wirkungsgrad der Module ist in Deutschland die Installation von bis zu 570 Gigawatt (GW) auf Dach- und Freiflächen möglich [7].

Das wäre mehr als das 15-fache der aktuell installierten Leistung und bringt 75 % an der heutigen Stromerzeugung. Stromerzeugungs- und Umweltkosten der Photovoltaik betragen insgesamt nur ca. 10 ct/kWh gegenüber ca. 16 ct/kWh der Kohle-Stromerzeugung.

Warum also werden im neuen Gesetz ein jährlicher Ausbau-Zielkorridor, eine Vergütung mit der sich keine Freiflächenanlage mehr finanzieren lässt, eine permanente Degression der Vergütungssätze für Dachanlagen und eine EEG-Vergütung nur bis zu einem Gesamtausbau von 52 GW festgeschrieben [8]?

 Ein frischer Wind weht durchs Land

Die kostengünstigste erneuerbare Stromerzeugung ist bisher diejenige mit Windenergieanlagen an Land. Ihr Anteil betrug in Deutschland 2013 bereits ca. 8% [9]. Der Anteil lässt sich noch verdoppeln – auch unter Berücksichtigung der Anwohner und Umweltbelange! Auch in Mittelwindlagen ist die Stromerzeugung noch wesentlich kostengünstiger als mit konventionellen Energieträgern. Es ist also volkswirtschaftlich unsinnig, den Ausbau auf Norddeutschland zu begrenzen. Mit ihrem aktuellen Entwurf gefährdet die Bundesregierung aber auch die weitere Beteiligung der Bürger an neuen Windparks. Mit dem vorgesehenen Vergütungsmodell wird z.B. für Bürgergenossenschaften eine Fremdfinanzierung bei steigenden Zinssätzen kaum noch möglich sein [10]. Warum werden zukünftige Vergütungen nicht um eine an die Kapitalmarktzinsen gekoppelte ergänzende Vergütung erweitert?

Offshore Windparks widersprechen der Forderung der Piratenpartei nach einer dezentralen Energieversorgung und sind mit Kosten von z. Zt. ca. 19 Cent pro Kilowattstunde auch mit die teuerste Form der Stromerzeugung. Mit ihrem neuen Gesetzesentwurf zum EEG begrenzt die Bundesregierung den Ausbau der Stromerzeugung in der Nord- und Ostsee auf eine installierte Leistung von 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030 [8]. Das entspricht einem Anteil von ca. 11% der heutigen Stromerzeugung in Deutschland. Angesichts des schlechten Preis-Leistungs-Verhältnisses brauchen wir aber eine politische Diskussion, wie stark die Stromerzeugung auf See darüber hinaus in Zukunft weiter ausgebaut werden soll.

Biomasse – eine lokale Ergänzung

Die Stromerzeugung mit Biomasse hatte 2013 einen Anteil von 7% [9] und ist mit Erzeugungskosten von 12-18 Cent und zusätzlichen Umweltkosten von durchschnittlich fast 4 Cent pro  Kilowattstunde [11] nicht kostengünstig. Auch aufgrund der Flächenkonkurrenz zur klassischen landwirtschaftliche Nutzung lässt sich dieser Anteil kaum mehr steigern. Für eine lokale Energieversorgung bleibt aber diese Form der Strom- und Wärmeerzeugung, insbesondere unter Nutzung von biologischen Abfallstoffen, ein sinnvoller Beitrag im Rahmen der Energiewende. Der hauptsächliche Einsatz von Biogas könnte dabei zukünftig in seiner direkten Vermarktung als Gas liegen.

Speichern und Sparen

Der weitere Ausbau der Stromerzeugung mit Anlagen der erneuerbaren Energien muss begleitet werden vom weiteren Aufbau von Speicherkapazitäten. Dabei sind vom Stromspeicher für Privathaushalte bis hin zu großen Leistungsanforderungen Speichertechnologien entwickelt worden und werden auch zum Teil schon erfolgreich eingesetzt [siehe z.B. 12, 13, 14, 15, 16]. Damit diese noch stärker die Umstellung auf erneuerbaren Strom unterstützen, setzt sich die Piratenpartei für ein Energiespeicherfördergesetz ein [17].

Schon vor 1 1/2 Jahren hatte der damalige Umweltminister Peter Altmaier das Energieeinsparpotential von Industrieunternehmen mit 30% geschätzt [18], doch hat er dieser Feststellung keine politischen Taten folgen lassen. Und auch der Vorsitzende der Geschäftsführung des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sprach von teilweiser „grandioser Energievergeudung“ [19]. Bis heute gibt es keine verbindlichen Vorschriften zur Energieeffizienzsteigerung für Unternehmen. Warum?

Neben dem nach wie vor großen  Energieeinsparpotential bei Industrieunternehmen wird noch viel zu wenig bedacht, welche großen Mengen an Energie unsere Gesellschaft durch ein anderes Konsumbewusstsein einsparen könnte. Die von Herstellern bewusste Begrenzung der Funktionstüchtigkeit industrieller Produkte – die sogenannte „geplante Obsoleszenz“ [20] – ist in einer Welt, die weit über ihre Rohstoffverhältnisse lebt, inakzeptabel und eine gigantische Energieverschwendung. Güter und Herstellungsverfahren nach dem „cradle to cradle“-Prinzip [21,22], bei dem ein Produkt so konzipiert und hergestellt wird, dass seine Einzelteile in hohem Maße direkt wieder verwendbar sind, müssen gefördert werden. Eine durch Reparaturmaßnahmen verlängerte Funktionszeit von technischen Geräten – zum Beispiel in „Repair-Cafes“ oder durch ähnliche Initiativen – spart Rohstoffe und Energie ein und verringert Transportkapazitäten und -wege. Auch die regionale Vermarktung von Produkten hilft in diesem Sinne.

Elektromobilität

 „Über 1,6 Millionen Elektrofahrräder fahren inzwischen über deutsche Straßen [27] und auch Elektro-PWKs müssen endlich Ihren Siegeszug antreten. Allein die Umstellung des deutschen PKW-Verkehrs von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren hätte eine Einsparung des gesamten deutschen Endenergieverbrauches von ca. 7% [28] und eine Verringerung der deutschen CO2-Emissionen um ca. 8% zur Folge[29].

Zudem würden die deutschen Privathaushalte mit Elektro-PKWs ca. 30 Mrd. € jährlich an Verbrauchskosten einsparen [30]. Diese Umstellung muss durch finanzielle Anreize und unterstützende Infrastrukturmaßnahmen noch viel stärker unterstützt werden!“

Am Ziel

Der Verbrauch endlicher fossiler und nuklearer Energieträger ist nicht nur mit erheblichen gesellschaftlichen Belastungen und Risiken  verbunden, sondern auch eine volkswirtschaftliche Bürde. So betrugen im Jahr 2012 die Importkosten für fossile Brennstoffe 100 Mrd. € [23]. Allein mit dem Einsparen dieser Kosten im Rahmen der Energiewende ließen sich ca. 1,8 Millionen sehr gut bezahlte, neue Arbeitsplätze finanzieren. In der gleichen Größenordnung liegen auch die Umweltkosten durch den Verbrauch dieser Energieträger [24]. Rechnet man noch ca. 28 Mrd. € p. a. an Subventionen, Steuererleichterungen und Zinszahlungen für die Strom- und Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern hinzu [25], so erspart der Verzicht auf diese Energieträger der deutschen Volkswirtschaft auf heutiger Basis gerechnet ca. 230 Mrd. € pro Jahr nach einer vollzogenen Energiewende. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 betrugen die Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland 255 Mrd. € [26].

Die Energiewende ist für unsere Gesellschaft der Weg in die Zukunft!

Quellen:

 [4] berechnet aus:

 [5] berechnet aus:

und

 [6] eigene Abschätzung aus:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Faltblatt: Erneuerbar beschäftigt!  Stand: Aug. 2013

Bundesverband Braunkohle:“10 Braunkohle als Wirtschaftsfaktor“  http://www.braunkohle.de/pages/layout3sp.php?page=580

und

[18] Interview, ARD „Bericht aus Berlin“ am 14.10.2012

[25] http://www.foes.de/pdf/2012-08-Was_Strom_wirklich_kostet_lang.pdf , Seite 14 und eigene Berechnungen der Zinslast

[27] http://www.ziv-zweirad.de/public/pm_25.03.2014_e-bikes.pdf

[28] Eigene Berechnungen aus:

http://mediathek.fnr.de/entwicklung-und-prognose-kraftstoffverbrauch-deutschland-bis-2025.html

und

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/73902/umfrage/pkw—kraftstoffverbrauch-der-privaten-haushalte-in-deutschland/

[29] Eigene Berechnungen aus:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/energiestatistiken-energiegewinnung-energieverbrauch,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

und

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11418_de.htm

[30] Eigene Berechnungen aus:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/73915/umfrage/ausgaben-der-privaten-haushalte-in-deutschland-fuer-kraftstoff/

und

https://de.wikipedia.org/wiki/Privathaushalt

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Die Energiewende – machbar, zukunftsweisend, notwendig.

Energiewende – machbar und zukunftsweisend!
Von Thomas Blechschmidt, Dr. Michael Berndt und Jörg Dürre
Erarbeitet und verfasst von der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland
Müssen heute zehntausende Bundesbürger auf die Straße, um für die  Energiewende zu kämpfen? Das ist ein Armutszeugnis für die Regierenden!  Immer noch halten nach einer Umfrage des Bundesverband der Energie- und  Wasserwirtschaft 89% der Bundesbürger die Energiewende für „sehr  wichtig“ oder „wichtig“. Aber mehr als jeder zweite ist der Auffassung,  dass die Energiewende „weniger gut“ oder „gar nicht gut“ vorankommt[1].
Die  Piratenpartei forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm,  dass die Energiewirtschaft zu einem dezentralen, transparenten,  umweltschonenden und nachhaltigem System ausgebaut werden soll. Die  Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft ist durch den  Einsatz nachhaltiger, erneuerbarer Ressourcen zu ersetzen. Das Ziel muss  dabei sein, preisgünstige und umweltfreundliche Energie  bereitzustellen, um in Zukunft einen hohen Lebensstandard und hohe  Lebensqualität zu ermöglichen [2].
Und nichts ist mittlerweile so  kostengünstig, wie die »Erneuerbaren Energien« es sind:
So  ist z. B. die Braunkohleverstromung nur scheinbar günstig. Nach eigenen  Angaben hat die RWE AG im Jahr 2013 den mit Braunkohle erzeugten Strom  für durchschnittlich 5,1 ct/ kWh abgesetzt [3]. Hierzu kommen nach  Schätzungen des Umweltbundesamtes aber noch Umweltkosten (durch  Schadstoffemissionen und Treibhausgase) in Höhe von 10,75 ct/ kWh [4].  Damit ergäben sich gesellschaftliche (volkswirtschaftliche) Kosten in  der Größenordnung 16ct/ kWh bei der Braunkohlestromerzeugung. Dabei sind  die Beihilfen und Steuervergünstigungen auf Kosten der Steuerzahler noch gar nicht eingerechnet. Dem gegenüber stehen Stromgestehungskosten  z.B. von Windkraftanlagen an Land je nach Standort zwischen 4,5 und 10,7  ct/kWh [5] und Umweltkosten von 0,26 ct/kWh [4]. Auch mit  Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann bei nachweisbaren Gesamtkosten von 7-11 ct/kWh [4,5] der Strom bereits heute günstiger als mit Kohle  erzeugt werden.
Selbst zukünftig erforderliche Maßnahmen zur  Versorgungssicherheit werden den Strompreis nur geringfügig erhöhen:  Durch das Vorhalten von Reservekraftwerken oder die Schaffung eines  neuen sogenannten Kapazitätsmarktes – hier werden aktuell mögliche  jährliche Zusatzkosten von ca. 3 Mrd. € diskutiert [6] –würde bei einem  Nettostromverbrauch von ca. 570 Mrd. kWh jährlich, der Strompreis aus  Erneuerbaren Energien nur um lediglich weitere 0,5 ct/kWh steigen!
Die  Piraten setzen sich für ein  Energiespeicherfördergesetz ein, um ähnlich dem EEG, Investitionsanreize  zum Aufbau von Stromspeichern zu schaffen, welche die dezentrale  Energieversorgung unterstützen. Dabei ist darauf zu achten, dass die  Förderung einen bedarfsgerechten Ausbau berücksichtigt [7].
Der  Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung erspart unserer  Gesellschaft aber nicht nur Kosten, sondern schafft zusätzliche  hochwertige Arbeitsplätze. Im Jahr 2012 waren in der deutschen  Braunkohleindustrie direkt und indirekt ca. 86.000 Menschen beschäftigt  [8]. Es wurden 161 Mrd. kWh Strom erzeugt [9]. Im gleichen Jahr waren im  Bereich der erneuerbaren Energien 377.000 Menschen beschäftigt [10] und  es wurden hier 144 Mrd. kWh Strom erzeugt [9]. Also ein weiterer Grund,  möglichst schnell von Kohlestrom zum erneuerbaren Strom zu wechseln!
Beim  Strom erweist sich die Sorge um das Netz zunehmend als unbegründet!  Denn bereits heute leisten unsere Stromnetze schon vielmehr als ihnen  zugestanden wird: »…um den neuen Herausforderungen durch die  Integration erneuerbarer Energien (Anteil von 39 Prozent an der  Stromerzeugung) gerecht zu werden und gleichzeitig eine sichere und  wirtschaftliche Stromversorgung zu gewährleisten… müssen bis zum Jahr  2020/25 je nachdem, welche Übertragungstechnik eingesetzt wird,  zusätzliche Trassen auf der Höchstspannungsebene mit einer Länge von  1700 bis 3600 km gebaut werden, bei gleichzeitiger Optimierung des  bestehenden Verbundnetzes«, so die Studie der deutschen Energieagentur  (dena) aus dem Jahr 2010, mit der immer noch neue Stromtrassen begründet  werden [11]. Von den im Energieleitungsausbaugesetz (ENLAG)  vorgesehenen Ausbaumaßnahmen von fast 1.900 Kilometern wurden bislang  jedoch nur ca. 270 Kilometer (Stand November 2013) tatsächlich in  Betrieb genommen [12]. Dennoch war der Anteil von erneuerbarem Strom  während des Sturmtiefs „Xaver“ am 06. Dezember, einem industriellen  Arbeitstag, fast den ganzen Tag über genau diese 39% [13]! Und das Netz  hat diesen Anteil verkraftet! Und auch z.B. im regionalen Verteilnetz  der EON -Gesellschaft E.DIS AG „liegt der Anteil grünen Stroms im  E.DIS-Netz heute schon bei rund 80% des gesamten Netzabsatzes  [14]. Darüberhinaus sind längst deutlich abweichende Ansätze zur  Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Netze erarbeitet worden. Die  einfache Addition der Spitzenlasten aus den Standardlastprofilen heraus ergibt jedenfalls keine sachgerechte Grundlage für den Glauben an die  Notwendigkeit der Höchstspannungsleitungen.
Hierzu Thomas Blechschmidt, Koordinator der AG Energiepolitik: »Auch  im Süden erweisen sich die Befürchtungen als unbegründet. Bei meinen  Besuchen der Leitstellen für die Überwachung der Übertragungs- und  Verteilnetze in Schwaben erhielt ich zur Frage nach dem Verhältnis von verfügbarer Leistung zu maximal auftretendem Lastabruf die Information,  dass einer höchsten je abgerufenen Last von 1.972 MW glatt 5.000 MW verfügbare Leistung in bayerisch Schwaben gegenüberstehen. Wozu brauchen wir also eine Höchstspannungstrasse? Selbst nach Abschalten der beiden AKW-Blöcke in Gundremmingen mit 2.688 MW haben wir noch ausreichend  Leistung im Land. Unser Netz hier ist selbst bei Spitzeneinspeisung von  PV-Strom noch immer nicht ausgereizt.«
Die  Energiewende muss solidarisch finanziert werden [15]! Heute profitieren  2.098 Unternehmen in Deutschland von der besonderen Ausgleichsregelung  des EEG [16] mit einer geschätzten Befreiung von der EEG-Umlage von mehr als 5 Mrd. € [17]! Nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare  Energie e.V. betragen die reinen Förderkosten für Strom aus Wind-,  Solar- und Bioenergie  sowie Wasserkraft und Geothermie im nächsten Jahr  mit 2,54 ct/kWh nicht einmal die Hälfte der EEG-Umlage von 6,4 ct/kWh  EEG-Umlage) [18]. Seit Jahren fordert die Piratenpartei, dass die Zahl  der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen deutlich reduziert wer­den  muss! Nur Unternehmen, die tatsächlich von den niedrigen Strompreisen existenziell ab­hängig sind, sollen eine Reduzierung oder Befreiung  erhalten [15]. Denn heute müssen finanzschwache Familien mit ihrer privaten Stromrechnung auch Tochterunternehmen von Konzernen wie z.B.  Shell, BAYER, BASF [16] subventionieren, die jedes Jahr Milliardengewinne erwirtschaften! Und wieso müssen diese Familien 2,05  ct/kWh Stromsteuer bezahlen, die fast vollständig in die deutsche  Rentenversicherung fließen [19]?
Doch Piraten denken weiter. Die Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien ist nur ein Teil der Energiewende. Weitere wesentliche Bereiche sind auch die Energieeffizienz bei Gebäuden und die Elektromobilität.
Durch  die aktuelle Förderpolitik werden Technologien gefördert, die mit enormen Energieaufwand die vorletzten 10% Prozent Einsparung über mehr Wärmedämmung herausholen. Die Basismaßnahmen aber, die bereits 70% und mehr Energieeinsparung bewirken, werden unverständlicherweise nicht gefördert. [20] Eine Förderung entsprechend der tatsächlichen Verringerung des  Primärenergiebedarfs wäre richtig.
Nennenswerte Förderung gibt es aber erst ab Erreichen von mindestens 70% der Standardwerte für Wärmebedarf. [21] Doch  diese Förderung wiegt am Ende die Mehrkosten nicht auf. Zudem fehlt eine Verpflichtung der Vermieter auf Energieeffizienz. Der  „Energieausweis“ ist an der Stelle noch immer kein ausreichendes  Instrument.
Zu wenig berücksichtigt wird bisher auch der Aspekt der „energetischen  Amortisation“ von eingesetzten Materialien zur Wärmedämmung. Der Energieaufwand bei der Herstellung von Dämmstoffen ist beträchtlich: Für 1 m² PUR mit 10 cm Dicke z. B. werden 133 kWh zur Herstellung benötigt.  Nicht gerechnet Anbringung, Verschnitt und spätere Entsorgung. Dämmt  man ein Einfamilienhaus der 80er Jahre mit 250 m² Aussenfläche mit 10 cm  PUR – was bei einem Standardgebäude in der Regel nicht ausreicht, um  die geforderte Norm zu erreichen – so liegt der energetische Aufwand bei  einmalig 33.500 kWh für die Dämmung. Bei einer Einsparung von ca. 7.200  kWh pro Jahr. Die energetische Amortisation liegt also bei ca. 5  Jahren. Die wirtschaftliche Amortisation liegt auch bei steigenden Brennstoffkosten bei mehreren Jahrzehnten, zu rechnen ist mit 35 Jahren. Dannist das Material derart gealtert, dass es ersetzt werden muss. Ein Nullvorteil für den Nutzer also.
Die Energieeffizienz zu fördern wäre der richtige Ansatz! [22]
Auch die Wärmeerzeugung läuft hierzulande leider noch immer vielfach mittels Verbrennung fossiler Brennstoffe. Thomas Blechschmidt:  »Anstatt weiterhin den Mythos von der deutschen Vorreiterrolle in Sachen Energieeffizienz und Energiewende zu hegen und zu pflegen, wäre es aus Sicht der Piraten wesentlich bedeutender, die Anstrengungen anderer Länder intensiv zu untersuchen und für die eigenen Länder in Betracht zu ziehen!« Dänemark und Schweden sind an dieser Stelle schon weiter.
Dort werden  Verbrennungsheizungen mit fossilen Energieträgern nicht mehr neu  zugelassen und die Bestände abgebaut. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist in Dänemark die Regel, Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch und in Schweden in 95% der Neubauten das Maß der Dinge [23]; [24] »Auch  in den deutschen Ländern wären Wasser-Wärmepumpen im Bereich der flächigen Siedlungen und „kalte Nahwärme“ oder ggf. heiße Nahwärme aus  KWK – an Stelle des immer noch selbstverständlichen Einbaus von  Gasthermen – in Neubauten ein Meilenstein in Richtung Energiewende. Die Förderung wenig effizienter  Luft-Wärmepumpen [25] ist einzustellen, um unnötigen Stromverbrauch  einzudämmen. Schweden hat übrigens bereits seit den 90er Jahren eine  CO2-Steuer und dadurch keinen Schaden an seiner Stellung als   Industrieland hinnehmen müssen.« So Thomas Blechschmidt[26]
Den Gipfel schießt allerdings Bayerns CSU-Regierung ab, die in Ihrem 10.000Häuser-Programm sogar den Einbau neuer Ölheizungen fördert.
Zu einer erfolgreichen Energiewende gehört auch das Thema Elektromobilität.
Schon Anfang der 90er Jahre fuhren in Los Angeles Elektroautos (EV1)  mit einer Reichweite von ca. 200 km [27]. Warum schaffen die Elektromobile der deutschen Autokonzerne dann im Jahr 2014 immer nur noch Reichweiten von höchstens 190 km? Das Model S des amerikanischen Herstellers TESLA hingegen überzeugt heute schon seine Käufer durch Reichweiten bis 500 km, die auch im Winter nur um ein vertretbares Maß absinken.
Die Piraten wollen die Chancen der Elektromobilität intensiv nutzen. Die Jahresfahrleistung von privaten PKWs beträgt durchschnittlich nur 14.300 km [28], die problemlos elektrisch mit regenerativen Strom zurückgelegt werden könnten: Bei 40 Millionen zugelassenen Fahrzeugen mit einem  Gesamtkraftstoffverbrauch von 26,8 Mrd. Litern Benzin plus 9,8 Mrd.  Litern Diesel im Jahr 2008 [29] ergibt sich für die privaten Haushalte ein Primärenergieeinsatz von rund 41 TWh. Ganz Deutschland verbraucht ca. 600 TWh Strom, davon 23% erneuerbar. Die gleichen Fahrleistungen mit Elektrofahrzeugen ergeben höchstens einen Strombedarf von 5,7 TWh. Die Elektromobilität bietet somit die Chance zur Erreichung von Nachhaltigkeit im Verkehr zu günstigen Preisen.
Die teilweise in der Kritik stehenden Biokraftstoffe kosten für die gleiche Strecke ungefähr das Doppelte gegenüber Ökostrom. Die gleichberechtigte  Anrechnung von Fahrleistungen mit heimischem Ökostrom auf die 10% Quote  könnte sogar zur Verminderung der EEG Umlage genutzt werden. [30] Die  Piratenpartei befürwortet eine offene Diskussion zu Kosten und die zusätzlichen Anrechenbarkeit von Ökostrom auf die sogenannte  Biokraftstoffquote, wie es bereits in der EU Richtlinie vorgesehen ist. Der Flächenverbrauch für Öko-Verkehrsenergie könnte ganz nebenbei erheblich gesenkt werden, da durch Solarstrom fast achtzig mal mehr Kilometer Reichweite von gleicher Fläche zu erzielen sind. [31]
Deutschland hat heute noch immer ein Schienennetz, von dem lediglich knapp 50% elektrifiziert sind – der Rest fährt mit Dieselkraftstoff.[32] Unterschiedliche Antriebe führen zu vielen Lokomotivwechseln und Rangierfahrten. Reststrecken oder Teilstrecken der Transportaufgabe müssen mit Dieseltraktion gelöst werden. Ein durchgängig elektrifiziertes Schienennetz würde eine deutlich höhere Transportleistung ermöglichen. Da mit wäre die Bahn gegenüber dem LKW öfter die bessere Wahl. Sämtliche westeuropäischen Nachbarn haben seit Jahrzehnten die wichtigsten Strecken vollständig elektrifiziert. Wir haben an dieser Stelle erheblichen Handlungsbedarf, denn eine Elektrifizierung brächte wie beim Automobilverkehr eine erhebliche Einsparung an Energie und Schadstoffemissionen und vermeidet Verkehr auf Autobahnen.
Die Piratenpartei verlangt Rechtssicherheit für die Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Entscheidungen dürfen dabei nicht über die Köpfe der Bürger hinweg getroffen werden. Der Vorrang von Eigeninitiativen der Bürger vor staatlicher Vorwegnahme der Planungen soll gewährleistet werden. Energiegenossenschaften und wirkliche Bürgerbeteiligungsformen dienen dabei als wesentlicher Baustein der Energiewende.
Die Piratenpartei fordert die Regierung und besonders den in der Hauptverantwortung stehenden Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, die bisher so erfolgreiche Energiewende konsequent fortzuführen, statt nun auf begonnenem Weg eine Kehrtwende zu vollführen. Die Belastung der Eigenerzeugung erneuerbaren Stroms ist dabei zu unterlassen.
Wir Piraten kämpfen weiter für eine Energiewende in Bürgerhand!
Wenn Du  bei diesem und ähnlichen Themen mitarbeiten möchtest,  kannst Du uns in einer Sitzung der AG Energiepolitik besuchen – egal ob Du Pirat bist oder nicht. Die Sitzungen finden jeden zweiten Dienstag um 20:30 Uhr im https://wiki.piratenpartei.de/Mumble statt. Bitte informiere Dich auf der https://wiki.piratenpartei.de/AG_Energiepolitik Wikiseite der AG über die Details.

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Quellen:
[1] Pressemitteilung des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. vom 11.02.2014
[2] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 55;
[3] RWE AG: Geschäftsbericht 2013, Seite 43;
[4] Umweltbundesamt: „Schätzungen der Umweltkosten in den Bereichen Energie und Verkehr“, August 2012, Seite 6;
[5]   Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE:   „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“, Studie Version November   2013, Seite 2;
[7] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 57;
[8] Bundesverband Braunkohle: „10 Jahre Braunkohle als Wirtschaftsfaktor“;
[9] AG Energiebilanzen;
[10]   Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,   Faltblatt: Erneuerbar beschäftigt!  Stand: Aug. 2013, Seite 7;
[11] „dena Netzstudie II (November 2010)“;
[12] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 11.12.2013;
[13] EEX-Transparenzplattform, Gesetzliche Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber, Anzeigetag 06.12.2013;
[14] E.DIS AG
[15] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 56;
[16] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
[17] Windkraft-Journal;
[18] Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. vom 04. September 2013:
[19] Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern;
[22] Informationen berechnet aus http://www.ivpu.de/pdf/oekobilanz.pdf und frei verfügbarem Fachwissen.
[27] Dokumentation:“Warum das Elektroauto sterben musste  …“
[31] http://www.cedelft.eu/publicatie/impact_of_electric_vehicles/1153 Potential interactions with the electricity supply (Deliverable 3). Flächenverbrauch auf S.50
[32]

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Kalte Nahwärmenetze zur effizienten Versorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Wärme und Kühlung:

Jeder kennt Sie, die Fernwärme, die vor allem in Ballungsräumen gern als vernünftige Art der Heizung gepriesen wird.

Doch wie alle Hochtemperaturheizungssysteme hat auch die Fernwärme den Nachteil, dass auf dem Weg vom Erzeuger zum Nutzer beträchtliche Mengen an Wärme verloren gehen. Oder eben das Netz mit höchstem Aufwand gedämmt werden muss. Was unter dem Strich einen hohen Energieeinsatz im Vorfeld verursacht.

Dazu kommt, dass mit diesen Systemen für Wärme in eine Art Einbahnstraße geschickt wird. Man kann mit Ihnen nicht Kühlen. Für die kurzen, aber immer stärker und intensiver werdenden Hitzephasen in unseren Ländern verfallen wir immer noch auf die Idee, eine Klimaanlage einzubauen.

Seit einigen Jahren jedoch verbreitet sich die cleverste Form der Gebäudeheizung in Mitteleuropa: Geheizt wird mit einer Wärmepumpe, mit der man im Sommer sogar Kühlen könnte. Jeder hat eine Wärmepumpe zu Hause: In seinem Kühlschrank. Vom Wirkungsprinzip her zieht eine Wärmepumpe auf einer Seite Wärme aus einem Reservoir, welches dadurch gekühlt wird und gibt die Wärme auf der anderen Seite des Gerätes an ein anderes Reservoir ab.

Im Kühlschrank wird es kalt, auf seiner Rückseite fällt Wärme ab. Im Haus wird es warm, in einem Eisspeicher/Erdreich/Grundwasser wird es kalt.

Soviel zu diesem Prinzip. Es ist äußerst effizient, denn – abgesehen von Luftwärmepumpen – ist es mit Sole oder Wasserwärmepumpen völlig normal, mit einer kWh Strom zwischen vier und fünf kWh Wärme bereit zu stellen. Dies hängt von der Wärmequelle ab.

Besonders effizient sind solche Wärmepumpen, wenn die Quelle Temperaturen zwischen 0 °C und 15 °C zur Verfügung stellt.

Ein „kaltes Nahwärmenetz“ unterscheidet sich nun dadurch von einem der herkömmlichen „heißen“, dass es eben die angeschlossenen Gebäude konstant durch ein Glykol-Wasser-Gemisch (Sole) mit eben solchen Temperaturen versorgt.

Das besondere dabei ist, dass vor allem im Sommer niedrige Temperaturen um 8°C möglich sind, mit denen die Gebäude dann auch nahezu kostenlos gekühlt werden können.

In den Gebäuden selbst arbeiten Wärmepumpen, die die Wärme zum Heizen aus der Sole ziehen. Soll im Sommer gekühlt werden, wird die Sole parallel an der Wärmepumpe vorbei in einen Trennwärmetauscher geführt, in dem sie die Wärme aus dem Gebäude aufnimmt und auf diesem Weg das Gebäude kühlt.

Im Zentrum des „kalten Nahwärmenetzes“ steht eine große Zisterne mit Wasser. In dieser Zisterne sind weitere Wärmetauscher verlegt, aus denen z. B. eine zentrale Wärmepumpe Wärme entzieht. Wird mit dem System im Winter geheizt, entsteht Eis. Daher der Name Eisspeicher. Dieses Eis dient im Sommer dann zum Kühlen.

Der besondere Nebeneffekt bei diesem System: Das gesamte „kalte Nahwärmenetz“ muss nicht gedämmt werden, benötigt also keine teuren isolierten Leitungen, da es im normalen Temperaturbereich arbeitet und keine Wärmeverluste erleiden kann.

Rechnet man die kostenlose Kühlung in die Effizienz mit ein, dann kommt das System auf besonders hohe Wirkungsgrade und Effizienzen, die bei Wärmepumpensystemen Leistungszahl und Arbeitszahl genannt werden: Bis zu 9. Das bedeutet: Mit einer kWh Strom können 9 kWh Wärme bewegt werden, denn auch Kälte erzeugen heißt nichts anders als Wärme bewegen. Nur in die andere Richtung.

Herkömmliche Heiz- und Kühlsysteme sind nicht in der Lage, mit einer kWh elektrischer Energie mehr als eine kWh Wärmeenergie zu bewegen.

Die effektive Förderung dieser Systeme ist in Bezug auf die Energiewende kein Schritt, sondern ein Meilenstein.

Quellen: www.isocal.de

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Dänemark und Schweden beenden die Verbrennung fossiler Energieträger

Ist es typisch deutsche Borniertheit oder sind etliche Exponenten deutscher Eliten nur zu bequem, sich in der Welt umzusehen? Nun Ja, die Borniertheit, die Deutsche gern Ihren Landsleuten vorwerfen, gibt es auch in anderen Ländern. Und auch in denen werfen sich die Landsleute dieses gern gegenseitig vor.

Allerdings dürfte es zutreffen, dass das Trauma zweier verlorener Weltkriege bei den Eingeborenen der deutschen Länder bis heute eine zusätzliche Triebfeder darstellt, in vielen friedlichen Disziplinen die Weltspitze anführen zu wollen.

So wie einst galt: „Nürnberger Tand, zieht durch alle Land!“ und Waren aus Nürnberger Produktion im Mittelalter tatsächlich in alle Welt gehandelt wurden, so bieten die Länder der BRD regelmäßig (meist eingebildete) Superlative. Aus Deutschland kommen:

Die besten Autos der Welt; die besten Waffen der Welt; die besten Atomkraftwerke der Welt; die Besten U-Boote der Welt; die besten Biere der Welt; die meisten Spielkarten der Welt; die meisten Spielwürfel der Welt, die meisten Achterbahnen der Welt; die besten Maschinen der Welt; die besten Schiffsmotoren der Welt; die einzigen Autobahnen der Welt, auf denen man unbegrenzt schnell Fahren darf…

Darüber hinaus sind „wir“ regelmäßig Weltspitze beim Handel; beim Umweltschutz; beim Fußball; beim Biathlon; bei Goldmedaillen im Sport; bei Kreuzfahrten; beim Urlaub machen; und und und …

und natürlich sind die Deutschen Weltmeister bei der Energiewende.

Klar. Wer denn sonst? Schließlich haben die Bayern auf der Welt die meisten PV-Anlagen (20% der weltweit installierten Leistung), die BRD hat 50%; wir haben den größten Anteil an Biomassestrom, die meisten Windkraftanlagen und unsere Automobilindustrie führt das Elektroauto als industrielles Massenprodukt gerade ein: BMWi3; VWEup; VW EGolf;

Während andere – ja was eigentlich? – zustande bringen:

  • China wird allein dieses Jahr so viel PV zubauen, wie die gesamte BRD installiert hat und baut mindestens die gleiche Menge jährlich in den folgenden 20 Jahren dazu. Denn die Chinesen wollen und werden ihre Gesellschaft komplett auf generative Stromerzeugung umrüsten. Und reden nicht nur davon.
  • Texas allein hat mehr Windkraft als die gesamte BRD, auch wenn die im Land der Ölbarone nur schwach genutzt wird und keiner darüber redet.
  • Das meistgefahrene E-Auto der Welt ist der LEAF von Nissan (über 200.000 Stück, seit 2009 am Markt, Reichweite 175 km), Nummer 2 der Tesla Model S, ca. 22.000 Stück (Reichweite bis 500 km).
  • Norwegen als Erdölselbstversorger hat die meisten Elektrofahrzeuge pro Kopf
  • Dänen und Schweden haben bei der Gebäudebeheizung die Nase vorn:

http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/daenen-verbieten-oel-und-gaskessel–69582460.html

http://www.ecoquent-positions.com/eilt-verbot-fuer-neue-oel-und-erdgasheizungen-in-daenemark/

Besonders in Dänemark denkt man konsequent und logisch statt hysterisch und emotionalisiert oder herablassend-jovial:

Alles hängt zusammen

Dänemark ist auf einen solchen grundlegenden Schritt besser vorbereitet als Deutschland. Das liegt zunächst daran, dass die Energiewende dort nicht als Kostentreiber wahrgenommen wird.

Die Einführung neuer Technologien verlangt nach Geld, dessen ist man sich dort bewusst. Hier in Deutschland redet man von Kosten, als ob das Geld dann weg, verbraucht quasi aufgegessen oder verbrannt wäre.

 

Dabei ist all das nicht neu. Die erste deutsche Energiewende bestand in der weitgehenden Umstellung der Stromversorgung auf Kernenergie und der Umstellung des Eisenbahnsystems auf Strom und Diesel. Diese wurde über das Steuersystem finanziert. Bezahlen mussten die Verbraucher all das ebenfalls, allerdings bekamen sie die Rechnung – anders als bei der jetzigen Energiewende – nie schwarz auf weiß ins Haus geschickt.

In Dänemark schleppen die regenerativen Energien keine solche psychologische Vorbelastung mit sich herum. Zweitens sind der Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme besser auf derartige tiefgreifende Veränderungen vorbereitet. Es steht ein erheblicher Verlust von Arbeitsplätzen in der klassischen Energiebranche bevor, die in andere Bereiche verlagert werden. Dieser Prozess geht in Dänemark relativ geräuschlos von statten, weil die Arbeitnehmer gezielt für die neuen Jobs qualifiziert werden.

(Zitiert aus der oben angegeben ecoquent website)

Damit ist eigentlich schon alles gesagt und auch gut beschrieben, was die bisherigen Parteien in unseren Ländern immer noch unterlassen. Egal ob Rot, Schwarz, Gelb oder Grün. Auch mit Blau oder gar Pseudo-Orange wird es niemals besser.

In Skandinavien gilt: Wissen statt Glauben. Durch Recherche, Nachfragen und Faktenprüfung. Keine mächtigen Energiekonzerne, kein Glaube an hierarchische Ordnung, Autorität oder mit akademischem Weihrauch garnierte Großmannssucht und Eitelkeit á la Hans-Werner Sinn, der in München sein elitäres Ifo-Institut betreibt, von dem aus er regelmäßig Un-Sinn zu verkünden geruht, sofern er nicht gebeten wird, seine Eitelkeit in Talkshows auf den Markt zu tragen und Thesen zu verkünden, die meist in kurzer Zeit durch die Realität widerlegt werden:

http://www.klima-luegendetektor.de/2014/02/09/ifo-institut-die-sinn-wende-ins-nichts/

Links:

http://www.kebmin.dk/en

http://www.kebmin.dk/node/845

http://www.iwr.de/news.php?id=23461

http://www.eregion-m.de/daenemarkt-verbietet-einbau-von-oel-und-ergasheizungen/

Doch nicht nur die Dänen, auch die Schweden haben die Deutschen kühl und sachlich abgehängt und Heizen zu 92 % nicht mit Öl, sondern fast alle Neubauten mit Wärmepumpe. Oder eben viel mit Pellets. Und das im hohen Norden bei langen, kalten Wintern!

http://environment.about.com/od/renewableenergy/a/oilfreesweden.htm

Damit nicht genug: Das Ziel Schwedens heißt: Kein Öl mehr importieren ab 2020. Dürfte den Norwegern nicht gefallen,denkt man. Aber im Gegenteil: Die verkaufen Ihr gutes Nordseeöl auch lieber an Chemie und Pharma. Erdöl ist zu schade zum Verbrennen. Begleitet wird dieses Ziel durch gesetzliche Maßnahmen, wie den zwingenden Austausch von Ölheizungen bei Verkauf eines Hauses oder kommunale Vorschriften zum Einbau ausschließlich nicht-degenerativer Heizungen.

http://sweden.se/society/energy-use-in-sweden/

http://miljo.lth.se/fileadmin/miljo/personal/KarinE/Swedish_district_heating_case-study_KEricsson.pdf

http://www.theguardian.com/environment/2006/feb/08/frontpagenews.oilandpetrol

Wo also bleibt da unsere Politik? Ach Ja, bei uns ist ja alles anders. Weil wir so hochindustrialisiert sind, der Exportweltmeister oder zumindest der zweite Sieger. Nein, nicht pro Kopf, sondern in absoluten Zahlen.

Dumm nur: Schweden und Dänen exportieren pro Kopf mehr und sind stärker industrialisiert. Haben auch mehr regenerative und generative Energiequellen am Start. Aber dort sind die Voraussetzungen ja nicht vergleichbar.

Stimmt. Dort haben Politiker neben der schlechten Angewohnheit nüchterner und im Sinne Ihrer Bürger zu Denken und zu Handeln, sowie  ganz offensichtlich gegenüber den Interessen irgendwelcher Lobbyisten noch die Hosen anzuhaben, zu allem Überfluss offensichtlich auch noch Mut.

Den Mut, Dinge, die als notwendig erkannt sind, anzugehen, politisch die Voraussetzungen für Umstrukturierungen zu schaffen und zu Handeln, an statt wie ein Haufen Jammerlappen ängstlich auf die nächsten Wahlergebnisse zu schielen. Und weil im System BRD ja ständig irgendwo irgendwie irgendwelche Wahlen sind, sind ständig in Berlin mehr Bedenkenträger als aktiv handelnde Personen am Werk. Insgesamt könnte man sagen gibt es drei Mal mehr Bedenkenträger mit Mandat im Bundestag, als dieser überhaupt Abgeordnete hat. Höchste Zeit, die Zuständigkeiten zu Umsetzungen einerseits wieder auf Länderebene, besser noch dezentraler auf regionale und lokalre Ebenen herunterzubrechen und andererseits die gemeinsamen Maßstäbe und Normen für Europa verbindlich und einheitlich in Brüssel festzulegen und dort vollständig und transparent zu veröffentlichen. Weg mit dem Monopol des Beuth-Verlags! Was alle zu beachten haben und soviel regelt muss auch transparent zugänglich sein.

Das alles fehlt der weichgespülten Seifenoper Berlin und ihren derzeitigen Nebenbühnen in den verschiedenen Landeshauptstädten.

Zeit, das zu Ändern.

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Ha, Wer will denn hier wirklich noch eine Energiewende?

Antwort: Die Bürger.

Die Bürger in Deutschland stehen mehrheitlich hinter der Energiewende!

Für Interessierte habe ich hier mal ein paar Links zu Quellen und Fakten zusammengestellt. Nachstehend nach jedem der geposteten Links meine persönliche Meinung zu dem jeweiligen Artikel.

http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2014/02/59472/

Relativ gut recherchiert mit interessanten Zahlen zum „Wärmemarkt“. Leider werden hier nur die neokonservativen bzw. neofeudlaen Meinungen von Hildegard Müller als Sprecherin des BDEW veröffentlicht. Die halten allerdings nachprüfbar keiner umfassenden Betrachtung und Prüfung stand. Dieser Verband stemmt sich mit allen Mitteln gegen eine dezentrale Organisation der Energieversorgung.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/forsa-umfrage-deutsche-finden-energiewende-schlecht-organisiert-12528632.html

Wie können wir den Bürgern klar machen, dass es nicht die Politik ist, die die Akzeptanz der Energiewende verspielt sondern es sind die bisherigen Parteien? Auch viele Grüne Denken, Reden und Handeln inzwischen Eliten- und Establishmentkonform. Mit meinen Piraten ist leider in der Hinsicht nicht viel zu machen.

http://www.welt.de/wirtschaft/article119717471/Energiewende-ist-bei-Deutschen-weiterhin-beliebt.html

Leider wendig fundierte Spekulationen über die Bedeutung der ermittelten Meinungen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/forsa-umfrage-deutsche-finden-energiewende-schlecht-organisiert-12528632.html

Ein Ansatz in die richtige Richtung. Wärme per Wärmepumpe ist effizienter und nachhaltiger als Verbrennung von degenerativen oder regenerativen Stoffen.

http://www.die-buergerenergiewende.de/emnid-umfrage-zur-buerger-energiewende/

Sehr gute und umfassende Fragen. Darauf aufbauend könnte die Piratenpartei eine eigene Umfrage erstellen. Schwierig für uns Piraten ist allerdings der Crosscheck mit soziodemographischen Daten, der den Grad der Übereinstimmung zwischen der befragten Gruppe und dem Bevölkerungsquerschnitt belegt. 

http://www.fr-online.de/wirtschaft/umfrage-zur-energiewende–mehr-tempo-bei–energiewende,1472780,25947084.html

Deutlicher Hinweis auf den in der Bevölkerung vorhandenen Willen zur individuellen Energieautonomie. Der Kurs in Richtung dezentrale Energieversorgung wird ganz klar unterstützt. Das vom Stiebel-Eltron Boss gewünschte heilige Grälchen „steuerliche Absetzbarkeit“ ist allerdings kaum ein Schlüssel zu mehr Energieeffizienz bei Gebäuden, solange Vermieter nicht für einen höheren Primärenergiebedarf auf Grund schlechter Bausubstanz zur Kasse gebeten werden. Denn die Mehrkosten für den Brennstoff trägt der Mieter. Dem Vermieter ist das egal. Miete erhöhen geht kaum, schon gar nicht wenn die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen wegen der parteipolitischen Erfüllungsambitionen angeblicher „sozialer Gerechtigkeit“ weiter gesenkt werden sollen.

Unter solchen Bedingungen gibt es keinen Spielraum für Investitionen, auch nicht, wenn sich der Steuerzahler mit ein paar Prozent daran beteiligt. Der Weg geht nur über die Schaffung von Marktbedingungen, die nachlässige Vermieter direkt am Geldbeutel erwischen: Liegt der Primärenergiebedarf nach Norm um x% über dem gebäudespezifischen Standardwert für Bestand (85 kWh/m²a), dann hat der Vermieter den Anteil der Energiekosten zu tragen, der diesem Bedarf über 100% hinaus entspricht.

Formel: Kostenanteil Vermieter = 1-(x% / 100 + x%)

Beispiel für ein Gebäude / Wohnung mit einem Primärenergiebedarf von 250 kWh/m²a bei 100 m² N(P)utzfläche, Gasheizung = 25.000 kWh = 1.650 € zu erwartende Gaskosten nach Norm. 8.500 kWh wäre der Normprimärenergiebedarf.

100-(25.000/8500+25.000) = 0,75. Oder 75%. Der Vermieter müsste für seine veraltete Bausubstanz einen Mietabschlag von 75 % der Energiekosten, im Beispiel 1.232,00 Euro im Jahr, hinnehmen.

http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/umfrage-deutsche-glauben-nicht-an-erfolg-der-energiewende/9245366.html

Dem Motto „Dümmer geht immer!“ kann man auf viele Arten gerecht werden. Mehr ist zum Handelsblatt nicht zu sagen.

http://www.presseportal.de/pm/67764/2591162/aktuelle-forsa-umfrage-deutsche-sind-nicht-ueberzeugt-vom-gelingen-der-energiewende

Bundesverband Holz-und Waldbesitzer. Sprecher Philipp zu Guttenberg. Ein jeder BILDe sich seine Meinung dazu, wie sinnvoll es ist, einen so vielseitigen Nutzstoff wie Holz zu verbrennen, wenn es nachweisbar auch mit generativen Energieträgern möglich ist, Wohlstand und Lebensqualität zu erhalten, ja sogar noch zu steigern.

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Fakten und Hintergrundinfos zum Thema Wärmedämmung

Zum Thema Wärmedämmung:

Wirtschaftlichkeit von Dämmung bei enbausa.de

Zum Verständnis dieses Themas braucht es ein wenig Mühe: Lesen, lesen, lesen und selber Denken.

Für die Beispielrechnung werden Dämmstärken von 10, 15 und 20 Zentimetern Mineralwolle (Lambdawert 0,04 W/mK) angenommen. Damit verbessert sich der U-Wert einer ungedämmten Ziegelwand von 1,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K) auf 0,30 bzw. 0,22 und 0,17 W/m2K. Mineralwolle und Styropor sind die kostengünstigsten Dämmstoffe.

Problem: 10 cm senken den Wärmeverlust von 1,2 auf 0,3 W/m². Das sind 75 % des Wärmeverlustes. Gefördert wird nach ENEV aber erst ab Erreichen von 0,24 W/m², für die man mindestens 14 cm benötigt. Die Kosten zwischen 10 cm und 14 cm Polystyrol springen von z. B. 6,19 €/m² auf 8,66 €/m² und bei 20 cm auf 12,38 €/m² bei dem genannten Lambda-Wert 0,40 W/mK).

 

Eine nahezu volle Förderung verdoppelt also bereits beim Material die Kosten und bringt aufs Ganze gesehen 13 % mehr. Aber die Förderung setzt erst ab 80 % Einsparung ein und würde bereits 35 % mehr kosten. Dazu sei angemerkt: Die Zahl der gebrauchten Wohngebäude, die einen U-Wert von 1,2 W/mK oder besser erreichen ist im Bestand der BRD bis zu Baujahren um 2000 herum eher die Ausnahme. Die große Menge erreicht U-Werte um 1,6 und schlechter. Bedeutet: Mehr Dämmung, um Förderung zu bekommen.

KFW Energieeffizienz Sanierungskredit

Die Förderung besteht dann in Zinsvergünstigungen auf die Sanierungsdarlehen durch die KfW, was bei voller Förderung ca. 13.250,00 € auf die Laufzeit ausmacht. Dafür liegen die Kosten dann halt doppelt so hoch. Aus diesem Grund schrecken viele davor zurück, überhaupt etwas zu machen. Vermieter sowieso, denn die Energierechnung zahlt der Mieter allein. Deshalb wäre es für uns ein Ansatzpunkt, eine Formel für die Belastung der Vermieter durch überdurchschnittliche Energiekosten zu entwickeln.

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Wärme in der Energiewende

Implikationen des Wärmemarktes für die Energiewende. Politische Entscheidungen und Regelungen als Treiber der Entwicklung, Ausblicke, Fails (Defizite) und Korrekturmöglichkeiten.

von Thomas Blechschmidt, Energiebeauftragter des LV Bayern der Piratenpartei

Gegenstand: Energiewende, Notwendigkeit streitig, aber mehrheitlich Konsens, Umsetzungsmöglichkeiten von der bisherigen Politik aka Politik der Bisherigen nicht erkannt

Übergeordnete Regelungen: EU-Verträge und EU-Richtlinie 202020 (Richtlinie 2009/28/EG des EP und EuR vom 23.04.2009)

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2009/28/EG_(Erneuerbare-Energien-Richtlinie)

Bemerkenswert: Diese Richtlinie wird auch von Drittstaaten wie den EWR-Staaten in föderales bzw. nationales Recht umgesetzt. (N, CH, FL)

Die Richtline legt fest (Kurzform):

– dass Einsparziele beim Energieeinsatz erreicht werden sollen

– dass dies in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu geschehen hat

– dass und wie viel „erneuerbare“ Energien dazu beizutragen haben

– bis wann Ziele und Maßnahmen der Mitgliedsstaaten bzw. der Mitglied-Bundesstaaten zu treffen sind

Das Suffix 202020 steht hierbei für das Zieljahr 2020, für 20% erneuerbare und 20% Einsparung am „Verbrauch“ – insoweit Energieverbrauch überhaupt als eine sinnvolle Bezeichnung für eine physikalische Unmöglichkeit gelten kann. Die Zahl 20 weist dabei auch auf das weiterführende Ziel der Reduktion von Treibhausgasen um 20% bis 2020 hin.

Auswirkungen und Umsetzungen in Bundesrecht der BRD und im nationalen Recht der Bundesländer:

Sektor Verkehr: Im Wesentlichen keine. Lediglich die KfZ-Steuer für Elektrofahrzeuge ist für 10 Jahre ab Zulassung ausgesetzt. Daneben gibt es einzelne Förderprogramme, die vor allem zum Aufbau einer Ladestationsinfrastruktur sowie zu einzelnen E-Mobility-Projekten geführt haben. In Unternehmen ist bislang recht wenig passiert. Die DB AG hat z. B. einen Teil ihres Stromeinkaufs auf Grünstromverträge umgestellt.

Von den jüngsten Irrungen und Wirrungen der Bundespolitik (Eckpunktepapier Gabriel) wird die DB AG durch Umlagebeteiligungen für eigenerzeugten Strom betroffen sein, was zur Rechtfertigung weiterer Fahrpreissteigerungen beitragen wird.

Sektor Strom: Auf dem Stromsektor hat sich in der BRD am meisten getan. Vor allem zu nennen ist das EEG mit all seinen Nebenregelungen und Befreiungstatbeständen und parallel dazu das KWKG (KraftWärmeKopplungsGesetz). Aktuell besteht politisch keine Einigkeit, wie es weitergehen soll. Das Ziel 20% erneuerbar ist Stand 2013 zwar im Grunde erreicht bzw. in Reichweite, aber der Bestand des Erreichten angesichts der sichtbaren Unfähigkeit der bisherigen Parteien, sich über Einzelinteressen hinweg auf Konsolidierung und gezielten weiteren Ausbau vor allem der generativen Energieträger zu einigen, ist akut gefährdet. Ich gehe davon aus, dass es die „Verantwortlichen“ schaffen werden, die Meßlatte doch noch auf allen vier Feldern zu reißen.

Sektor Wärme: Die Wärme ist zumindest in den deutschen Ländern ein Stiefkind der Politik in Sachen Energiewende. Der Politzirkus im Umfeld des Berliner Reichstags hat relativ pragmatisch die seit 1977 existierenden Wärmeschutzverordnungen weiterentwickelt, wobei diese Wärmeschutzverordnungen seit 2002 als „Energie-Einspar-Verordnungen“ mit EnEV und Jahreszahl betitelt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser Bestimmungen und Vorschriften wurde die letzte Verordnung als EnEV2009 in 2009 in Kraft gesetzt. Diese wurde an einigen Stellen nachgebessert, soll aber ab 01. August als EnEV2014 überarbeitet in Kraft treten. Die Änderungen in der EnEV2014 sind gegenüber der EnEV2009 allerdings marginal und bleiben stellenweise weit hinter den Schritten zurück, die für das Erreichen der EU-rechtlich und vertraglich verbindlich vereinbarten Ziele erforderlich wären.

Relevante Gesetze und Rechtsverordnungen zur Entwicklung der Wärmenutzung in der BRD sind

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEV-2013-Referentenentwurf-1.pdf

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEV-2013-Referentenentwurf-2.pdf

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEG-2013.pdf

http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/das-erneuerbare-energien-waermegesetz/

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf

http://www.bhkw-infozentrum.de/download/kwkg2012_20120712_lesefassung.pdf

http://www.bhkw-infozentrum.de/download/kwk-gesetz_2012_DR_1709617.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf

Siehe auch:

https://piratenpad.de/p/Arbeitscamp+Energie+Buchloe

https://ag_energiepolitik.piratenpad.de/buchloe-enev

Allein die Vielzahl an Rechtsnormen, die auf die Nutzung von Wärme Einfluss nehmen führt direkt zu dem Trugschluss, dass das Thema intensiv durch die Politik behandelt würde. In der realen Umsetzung entfalten diese Normen aber kaum Wirkung. Auch wenn hunderte mehr oder weniger gelungener Sanierungen und Effizienzmaßnahmen dokumentiert sind, so registrieren wir keinen nennenswerten Rückgang des Verbrauchs von Gas, Erdöl oder Kohle und entsprechend auch keine Reduktion bei der Emission von Treibhausgasen, einem eminent wichtigen Sekundärziel der Energiewende.

Woran liegt das?

Nun, systematisch sinnvoll ist zunächst die Unterscheidung von Heizwärme für Gebäude und Prozesswärme für gewerbliche oder industrielle Zwecke.

Der Prozesswärmesektor wird in der Regel im industriellen Bereich direkt abgehandelt und durch speziell ausgebildete Fachleute optimiert, soweit für die Industrie dafür ausreichende finanzielle Anreize geschaffen werden.

An dieser Stelle sei bemerkt: Eine verbindliche Verpflichtung zur Energieeffizienz für Industrie, Gewerbe und Handel besteht in der Bundesrepublik nicht. Zu Null Prozent. Weder für Strom, noch für Wärme, noch für Verkehr. Demgegenüber besteht für die Gebäudebewirtschaftung in der BRD ein sehr weit ausgebauter Fächer an Verpflichtungen zur Energieeffizienz. Dieser geht zwar stellenweise in eine Detailversessenheit über, das es jedem halbwegs vernünftig Denkenden jegliche Motivation raubt, überhaupt an Verbesserungen der Technik und Substanz von Gebäuden zu Denken, dafür aber fehlt es auf den einfachen Ebenen,wo sehr viel mit vetrgleichsweise geringen Mitteln erreichbar ist, an jeglichem Handlungsdruck. das Prinzip Bestand ist Bestand“ geht vor und die energetische Gebäudesanierung ist zu einem taktischen Mittel bei der Ertragssteigerung der Immoblienmbesitzer geworden. Wir werden erleben,wie sich Vermieter darauf spezialisieren, Altmieter mit niedrigen Mieten und geringen Steigerungschancen zu entsorgen, indem sie disee schlicht aus demHaus sanieren und das saanierte Objekt nachher für eine wesentlich höhere Miete und Rendite neu vermieten.

Wer das Verstehen will, muss lernenzu Denken wie ein Makler oder Bauträger: Man kauft ein Haus mit 1.000 m² vermietbarer Wohnfläche z. B. für 1,2 Millionen € bei 5 € Miete pro m². Ergibt 60.000 € Jahresrohmiete oder einen platt gesagten 5%er.

Dann investiert man 1.200 € pro m² in die energetische Sanierung und saniert in dem Zug auch die normale Wohnsubstanz und ergänzt z. B. Aufzug, Balkone, neue Stromversorgung, neue Medien, etc. wobei ein guter Teil der Zusatzkosten bei den Aufwendungen für die energetische Sanierung untergebracht wird. Nebenher baut man das Dachgeschoss aus und schafft zusätzlichen Wohnraum. der richtig hochpreisig vermietet werden kann.

Der Gesamtinvest liegt nachher also bei 2,4 Mio. €. Dem Altmieter darf man 11% der anteiligen energetischen Sanierungskosten auferlegen. Also 121 € pro m² und Jahr.  Das sind gut 10 € auf die ursprünglichen 5 € on Top oben drauf. Vollkommen legal. Der Mieter wird sehr wahrscheinlich ausziehen müssen. Nachmieter, die die höheren Preise bezahlen, sind aber reichlich vorhanden, da speziell in Städten immer Mangel an komfortablem  Wohnraum herrscht.

Auf diesem Weg geht die Rechnung auf. Aber wo bleibt der Vorteil?

Nun: Das ist einfach: Mit der neuen Miete ist die Immobilie bei dem gleichen pauschalen Ansatz über die Rohmiete dann auch deutlich mehr wert. Vor allem, wenn über Balkone und Dachausbau die vermietbare Fläche vergrößert und die Dachwohnungen – luxuriöseren Ausbau verausgesetzt, mit Dachterrasse etc. – sofort für nich einmal 30% mehr vemrieterwerden kann.

Dann haben wir in der Rechnung:

Altbestand 1.000 m² für 15 € / m² = 180.000 € / a

Neubau DG: 200 m² für 20 € / m² = 40.000 € / m²

Balkone, ca. 30 m² für 15 € / m² =     450,00 € / m² (eigentlich nur ein Vermietargument)

Insgesamt ca. 220.000 € Jahremieteinnahmen. Als 5%er ein Ertragswert von ca. 4.400.000 €

Nach zehn Jahren Haltefrist verkauft man das Haus dann steuerfrei am Stück oder teilt es auf und verkauft die Wohnungen. Auch steuerfrei.

Alles verstanden? Großstädtische Immobilie in D mit unserem Steuerrecht = Lizenz zum Gelddrucken.

Industrie:

Es gibt noch nicht einmal einen halbwegs brauchbaren Ansatz zur nachgeordneten Nutzung von Abwärme aus dem industriellen Bereich.

Ein Beispiel: Das Lechstahlwerk Meitingen in Bayern wird mit Strom betrieben. Der Stromverbauch liegt bei geschätzt 950 GWh. Die gesamte Energie wird in Wärme umgewandelt um Stahl und notwendige Legierungsmetalle zu Schmelzen, die Schmelzen zu mischen, zu walzen und zu formen. Danach wird abgekühlt. Die Energie wird dabei ungenutzt in die Umwelt abgegeben. Selbst eine nur anteilige Wiederverwendung als Abwärme wäre bereits ein Stück mehr Effizienz. Doch es besteht weder eine Pflicht für den Betreiber, noch ein Anreiz dazu. Im Gegenteil: Als energieintensiver Betrieb im internationalen Wettbewerb sind die Lechstahlwerke auch noch von so ziemlich allem befreit, was es an Zusatzkosten auf den Arbeitspreis von Strom so gibt. Sie kaufen als Megastromverbraucher (>10 GWh/a) direkt an der EEX ein, bezahlen aktuell ca. 2,8 Cent/kWh und profitieren von der EEG-Umlage gleich doppelt: Sie sind davon befreit und erhalten dafür einen seit Jahren sinkenden Base-Load-Preis (Quantitativ größte Strommengenpakete, bis 3 Jahre im Voraus) an der EEX.

Der jährliche Benefit für die industriellen Großverbraucher insgesamt beläuft sich auf 28 MRD Euro Subventionen aus Steuermitteln plus ca. 15 MRD Euro ersparte EEG-Umlage plus 5 MRD Euro aus dem Preisverfall bei Strom. 48 Mrd. € pro Jahr!

Nach diesem Exkurs zum eigentlichen Thema: Der Gebäudesektor wurde mehr oder weniger wirksam verpflichtet, im Bereich Wärme eine Effizienzsteigerung erreichen, die den EU-vertraglichen Bestimmungen entspricht, aber Industrie, Gewerbe und Handel sind, wie beim Strom, wieder weitgehend von den Anstrengungen ausgenommen. Dort gilt: Weiter wie bisher. Frei nach Horst Seehofer: „Bayern geht es gut!“ oder auch „Deutschland geht es gut!“. „Wir machen alles richtig!“ Nur ohne nennenswerte Effekte.

In Wahrheit leben wir auf Pump, auf einer Art matriellem Ressourcenkredit zu Lasten der Generationen, die gerade den bürgerlich-konservativen Wirtschaftsparteien angeblich so sehr am Herzen liegen. Das funktionier nur, weil Ressourcen keine angemessenen Preis haben (Wiederherstellungswert des jeweiligen Stoffs ohne natürliche Lagerstätten auszubeuten)

Im Gebäudesektor haben wir wieder einige Unterscheidungen zu treffen:

Wohnwirtschaftliche Nutzung vs. Nichtwohngebäude. Für beide Gebäudetypen gelten unterschiedliche und gleiche Normen gleichzeitig.

Die Heiz- und Kühllasten von Nichtwohngebäuden werden nach der DIN V 18599 berechnet, die umfangreicher und detaillierter ist, als die Heizlastberechnung der DIN 12831 für Wohngebäude. Für beide Gebäudetypen gilt zudem die EnEV2009 bzw. demnächst 2014 als energetisch bestimmende Baunormenvorschrift.

Anzumerken ist, dass die DIN V 18599 sich auch sehr gut zur Beurteilung von großen Wohngebäuden vor allem auch mit gewerblichen Flächenanteilen eignet und entsprechend mindestens für MFH ab 6 Einheiten, besser jedes Gebäude, verbindlich werden sollte.

Für die Durchführung der jeweiligen Berechnungen sind unterschiedlich zertifizierte Personen notwendig. Heizlasten nach DIN 12831 berechnen in der Regel z.B. Heizungsbauermeister, oder ggf. ein Fachplaner, Ingenieur oder Architekt mit Zusatzqualifikation. Heizlasten nach DIN V 18599 berechnen ausschließlich Fachplaner und Ingenieure, ebenfalls mit Zusatzqualifikation. Keine Heizungsbauer.

Zur DIN 12831 ist dabei zu sagen, dass sie seit der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 verpflichtender Bestandteil der Heizungsplanung ist. Allerdings wurden die Planungen seither weder dokumentiert, noch hinterlegt oder gar von einer öffentlichen Stelle geprüft. Ein klassisches Beispiel für den Fail (Defizit) einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft.

In der Folge bildete sich weitestgehend das Verhalten heraus, diese Berechnungen bei der Angebotsabgabe außen vor zu lassen, um auf diese Weise Preisvorteile zu erzielen. Deshalb ist bei Neubauten seit 1977 so gut wie nie eine Heizlastberechnung vorhanden. Die Heizlasten wurden weitgehend „Pi Auge mal Daumen“ oder an Hand von Erfahrungen (Kubatur, Nutzfläche) geschätzt. Im Ergebnis sind alte Heizungsanlagen regelmäßig deutlich zu groß dimensioniert und deshalb in der Folge außerordentlich ineffizient.

An der Stelle sei gesagt: Exakt das Gleiche gilt für die Effizienzmaßnahme „hydraulischer Abgleich“ die eine möglichst effiziente und sparsame Verteilung der Wärmeenergie in Gebäuden ermöglichen soll. Auch dieser ist seit 1977 Vorschrift und damit zwingender Bestandteil eines jeden Angebots und jeder Durchführung – allein, er wird ebenso selten berechnet bzw. durchgeführt wie die Heizlastberechnung.

Hinweis: Der Nachweis des hydraulischen Abgleichs gegenüber KfW für Zuschüsse ist seit 2011 nötig. Die KfW verlangt das Dokument, die Bauämter aber nicht. Das ist unlogisch.

Politische Defizite: keine Dokumentation und Speicherung bei Bauamt. Keine Kontrollen.

Seit den Modifikationen der EnEV2009 in 2011 besteht für alle Neubauten und Sanierungen eine Pflicht zur Einholung des so genannten EnEV-Nachweises oder auch Energieausweises. Dieses Dokument muss der Bauherr in seinen Unterlagen hinterlegen. Die Ergebnisse allerdings werden nach wie vor nicht bei einer öffentlichen Stelle erfasst bzw. kontrolliert. Zum Vergleich: Jeder PKW muss regelmäßig zum TÜV. Bei Gebäuden, die ungleich werthaltiger und dauerhafter sind, lassen wir dagegen so ziemlich jeden baulichen Fehler zu. Hauptsache Dachfarbe, Außenmaße und Baustil passen den Gremien der jeweiligen Kommune.

Genau die gleichen Vorschriften gelten für Bestandsgebäude, falls diese saniert werden und dabei einen zuschußfähigen Effizienzstandard erreichen sollen. Einzelmaßnahmen sind förderfähig, bestimmte Effizienzstandards für das Gebäude müssen dabei aber nicht erreicht werden.

Ein weiteres Beispiel: Eine der wenigen Vorschriften der EnEV2009, die für alle Wohngebäude gleichermaßen gilt, ist die vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschoßdecke. Für 2009 verbindlich angekündigt, wurde die Maßnahme noch einmal für Ende 2012 als verbindliche abzuschließende Pflichtverbesserung für jedes Wohngebäude ins Gesetzblatt geschrieben. Bei wie vielen Wohngebäuden dies nicht erfolgte, ist unbekannt, da es keine Kontrollen gibt. Interessant wären daher Stichproben in Stadtvierteln aus den Baujahren bis 1990. Das gleiche dürfte für die Austauschpflicht von Ölkesseln vor 1978 und kleiner 40 KW gelten.

Politische Defizite: fehlende Kontrollen, fehlende Dokumentation, fehlende ausreichende Anreize zu umfassenderen Maßnahmen.

Im internationalen Vergleich:

Südtirol, Liechtenstein, Skandinavien: Zwischen Neubau und Bestand wird nicht unterschieden. Bei Sanierung muss in etwa der gleiche Standard erreicht werden wie bei Neubau. Das Südtiroler Klimahaus darf z.B. nur 5 kWh/m²/a Wärmebedarf haben (BRD 10 kWh/m²/a). Gerechnet als Primärenergiebedarf. Und das gilt ab 2016! Unabhängig davon, ob so niedrige Werte insgesamt sinnvoll sind, sind uns die Südtiroler (und andere Provinzen in Italien) an der Stelle um Jahre voraus. Nebenbei bemerkt: In Italien kümmern sich Provinzen und Regionen um die Energiepolitik.

In Skandinavien (Schweden, Dänemark) fließt generativ erzeugter Strom aus Windkraft oder Solar vollständig in die Primärenergieberechnung ein. Bedeutet: Wer explizit Windstrom kauft oder PV-Strom produziert, hat einen so niedrigen PE-Faktor (Primärenergiefaktor), dass er sein Haus ohne überzogene Dämmung mit einer Wärmepumpe heizen kann. In Deutschland wird EE-Strom nur anteilig und unterwertig pauschal in die PE-Berechnung einbezogen.

Dänemark und Schweden haben die deutschen Länder an der Stelle beim Thema Energiewende längst überholt, da dort Verbrennungsheizungen mit degenerativen Brennstoffen (Öl, Gas oder Kohle) faktisch nicht mehr betrieben werden dürfen. Das Mittel der Wahl heißt dort Wärmepumpe, in verdichteten Räumen Nahwärme. Was bei uns in vergleichbarem Umfang nicht wirtschaftlich wäre, da die Verstädterung in Sandinavien deutlich höher liegt. Viele Häuser auf dem Land sind nur Ferienhäuser und werden weiter klassisch mit Scheitholz beheizt.

Beispiel Dänemark: Verbrennungsheizung mit degenerativen Brennstoffen im Neubau ab sofort nicht mehr zulässig, Austausch im Bestand ca. 2016 nicht mehr zulässig. Beispiel Schweden: Exakt gleich plus Zusatzgesetz: Bei Verkauf einer Immobilie, muss die degenerative Verbrennungsheizung zwingend gegen eine regenerative Verbrennungsheizung (Pellet) oder eine Wärmepumpe ausgetauscht werden.

Die deutschen Länder verfügen im Grunde seit der Wärmeschutzverordnung von 1977 über ein geeignetes Mittel zur Begrenzung des Energiebedarfs in Gebäuden. Die verschiedenen EnEVs forcieren diese Ansprüche. Für diese Rechtsnormen aber gilt:

Sie sind Normen des Bundes, zur Umsetzung bedarf es in den einzelnen Ländern jeweils nationaler bzw. regionaler Durchführungsverordnungen, denn Energiepolitik ist im Grundgesetz nicht als Bundeskompetenz geregelt und deshalb Ländersache. Seit der Föderalismuskonferenz 1 jedoch überlassen die Landespolitiker den Bundespolitikern zunehmend die Zuständigkeit. Die Folge ist, dass sich mehr Bremsen aufbauen als Fortschritte erzielt werden, denn es fehlt an Umsetzungen im Landesrecht.

Im bundesrepublikanischen Behördendschungel verweist der Bund dabei auf die Zuständigkeit der Länder zur Durchsetzung einzelner Bundesvorgaben der EnEV, wie zum Beispiel der Verhängung von Ordnungsgeldern zwischen 5.000 und 50.000 Euro für die Nichteinhaltung zwingender Vorschriften.

Es mag zwar einer verbreiteten, bestehenden ordnungspolitischen Mentalität entsprechen, für Verstöße Bußgelder zu verhängen, doch wirken diese nun mal nicht wenn es niemanden gibt, der sie auch verhängen darf und die Eintreibung ggf. gerichtlich durchsetzt. Der Bund überlässt die Verhängung den Ländern, die jedoch auf die Zuständigkeit des Bundes, via Auslegung des Grundgesetzes, bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe verweisen.

Deshalb werden weder amtliche Kontrollen und Prüfungen durchgeführt, noch Bußgelder verhängt. Dies bedeutet für die Hausbesitzer seit der EnEV2009 eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da die Gewähr für Bauleistungen nach 4 Jahren verjährt, die normgerechte Durchführung jedoch durchaus nach zehn Jahren geprüft und sanktioniert werden kann. Dann hat der Häuslebauer den Schaden und die Strafe, kann aber die Bauausführenden nicht mehr haftbar machen.

Unter dem Strich: Es geht nichts. Weder vor noch zurück. Und viel zu wenige scheren sich darum.

Defizite der Politik: Fehlende Exekutivbestimmungen, fehlende Kontrollorgane, fehlender Gebäude-TÜV, fehlende differenzierte und belastbare Höhen der einzelnen Ordnungsgelder (Es kann beispielsweise nicht zielführend sein, wenn ein Beamter am Bauamt in der Lage wäre, einem Heizungsbauer eine OWI von 50.000 Euro aufzudrücken, wenn der den hydraulischen Abgleich beim Einfamilienhaus unterlässt.)

Inhaltlich wird die Effizienz von Gebäuden in Deutschland an Hand von zwei Faktoren bestimmt:

– spezifischer Transmissionswärmeverlust

Wärmeenergieverlust eines Gebäudes durch seine Hülle (physikalische Transmission)

– Primärenergiebedarf

Der Bedarf an Energie, der aus der gesamten Bereitstellung der zur Beheizung des Gebäudes benötigten Endenergie aufgewendet wird. Hier geht der Wärmeverlust durch Luftwechsel mit ein. Inklusive z.B. Förderung und Transport und einem Nachhaltigkeitsfaktor für z.B. nachwachsende Energieträger wie Holz.

Zur Berechnung verwendet werden Primärenergiefaktoren:
Netzstrom 2,6; Erdgas 1,1; Erdöl 1,1; Holz, Biomasse 0,2; PV-Strom, Windstrom: 0,0.

Die Faktoren haben diskutierbare Größenordnungen, sind aber im Prinzip ein brauchbarer Ansatz.

Merke: Heizen ist im Grund ein reaktiver Prozess: Ersetzen verloren gegangener Wärme. Heizen bedeutet daher auch Erwärmen der Atmosphäre.

Für die beiden Bewertungskriterien gelten bestimmte, einzuhaltende Werte. Allerdings hat bisher niemand die Frage nach der Suffizienz gestellt, geschweige denn diese in die Berechnung einbezogen. Wird ein Einfamilienhaus mit 150 m² beispielsweise als Passivhaus nach bundesdeutschem Standard errichtet, dann beträgt dessen Primärenergiebedarf zwar nur maximal 10 kWh/m²/a oder 1.500 kWh/a, der Primärenergiebedarf nur für die Herstellung der Dämmung allein für die Außenwand aber liegt bei über 50.000 kWh. Für den zum halb so teuren Standard  eingesparten ca. 2.500 kWh/a Primärenergiebedarf kann man also sehr lange Heizen, vor allem mit Wärmepumpe.

Beispiel: Der Bedarf eines Neubaus, 150m² im Passivhausstandard liegt bei 1.500 kWh/a Wärmeenergie und steht einem Energiebedarf von 50.000 kWh für die Herstellung nur der Außenwanddämmung (nicht Dach, Boden, etc) entgegen. Baut man das gleiche Einfamilienhaus dagegen nach Standard der EnEV2009 mit ca 60 kWh/m²/a, kann man über den Einsatz einer Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe und den Kauf oder die Erzeugung von Solar-, Wasser- oder Windstrom das Gebäude mit Primärenergiebedarf 0 kWh/m²/a heizen.

Allein: Die deutschen Rechtsnormen sehen die komplette Anrechnung von generativem Strom durch gezielte Stromtarifwahl gar nicht vor, und die Anrechnung von eigenerzeugtem Strom aus einer PV-Anlage oder einer kleinen Windkraftanlage nur zu einem geringen Teil.

Politische Defizite: gezielten Einsatz von generativ erzeugtem Strom vollständig anrechenbar machen

Bug 2 der geltenden Rechtsnormen: Transmissionswärmebedarf als Förderkriterium. Da sich, wie gezeigt, der Primärenergiebedarf eines Gebäudes auch bei durchschnittlicher Bauweise auf Null oder nahe Null reduzieren lässt und dann eine Wärmepumpe zum Einsatz kommen kann, stellt sich die Frage, ob eine weitere Verschärfung der Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust überhaupt sinnvoll ist. Meine Antwort: Nein

Defizite und Handlungsbedarf der Politik:

– Transmissionswärmeverlust als Förderkriterium herausnehmen und die Verschärfung der Grenzwerte unterlassen. Der Primärenergiebedarf als einziges Förderkriterium genügt.

– Grenzwerte für Bestandsgebäude wieder senken und stattdessen Wärmepumpen und Heizungsumrüstung auf Flächenheizung massiv fördern. Allerdings keine Luftwärmepumpen sondern nur Systeme mit COP größer 4,0 und jährlicher Bestätigung durch die Jahresarbeitszahl (darf nie 4,0 unterschreiten, sonst Entschädigung bezahlen). Die Umrüstung auf effiziente Wärmepumpen muss auch für Bestandsgebäude wieder gefördert werden.

– Umweltwärme mit PE-Faktor 0 einbringen und die gesamte Förderung von Kollektoren endlich einstellen. Der volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Faktor von Solarthermie ist zu gering.(Verwertbarkeit der gesammelten Wäre zu niedrig).

– generativen Strom voll anrechnen (egal ob per Vertrag mit Zertifikat geliefert oder selbst hergestellt. Aber nur aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft 100% generativen Strom. Nicht aus Biomasse!

Die jetzige Förderung jedenfalls führt dazu, dass Energie in die Herstellung und Verarbeitung von Dämmstoffen gesteckt wird, um Häuser zu verbessern, die sich mit der gleichen Energiemenge 25 Jahre oder länger heizen ließen. Der Primärenergiebedarf für die Herstellung wird dem betreffenden Haus nicht aufgerechnet, da er bei der Herstellung in der Industrie anfällt – die, wie bereits erläutert, keinen gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz oder gar zur Senkung des Primärenergiebedarfs unterworfen ist.

Ergebnis: Das Problem wird nur verlagert, nicht gelöst. Der anfallende CO2-Ausstoß, der beim Haus über 25 Jahre oder länger durch eine weniger Heizarbeit eingespart wird, fällt dafür bereits im Jahr der Errichtung der Sanierung komplett an.

Politisches Defizit: Fehlende Implementierung der Logik der Emissionszertifikate in den Bereich privaten oder kleinunternehmerischen Endverbrauchs. Erreicht werden kann dies auch nich tmit dem lächerlichen ineffektiven System der Zertifikate, sondernnur durch eine gehebelte Energiesteuer nach CO2, SO2 und Nox-Anteilen (Emissionsfaktoren) sowie Primärenergiefaktoren.

Beispiel: Energiesteuer 2 ct/kWh. Für PV-Strom mal Faktor 0,0 = Energiesteuer Null, für Braunkohlestrom mal Faktor 4,0 für CO2, SO2 und NOx mal 1,1 PE-Faktor = Energiesteuer 8,8 ct. / kWh. Plus Arbeitspreis und weitere Kosten. Dann ist die Verschwendung mit der Braunkohleverbrennung schnell vorbei und dieser Rohstoff bleibt den künftigen Generationen für die Carbonfaserproduktion erhalten.

Weitere Faktoren und Kriterien mit Verhinderungspotential:

Energieberater: Die Richtlinie der EU fordert für die Umsetzung den Einsatz von fachkundigem Personal. Zwingende Voraussetzung: Neutralität, sprich Unabhängigkeit von weiteren wirtschaftlichen Interessen. Weshalb der jeweilige „Energieberater“ seine Unabhängigkeit von Verkaufsinteressen nachweisen muss. Deshalb sind in der gesamten EU Heizungsbauer, Elektriker, Installateure, Kaminkehrer, Bauingenieure ausführender Baufirmen und andere in der Bauausführung oder Belieferung tätige Personen von der förderfähigen Energieberatung ausgenommen.

Ausnahme: Bundesrepublik Deutschland. Hier wurden und werden Handwerksmeister und Kaminkehrer eigens als so genannte Gebäudeenergieberater qualifiziert. In der Vergangenheit sogar Baumarktfachverkäufer und Rechtsanwälte (Ex-MdB Axel Berg, SPD, aus München arbeitet heute als Energieberater).

Der Nachweis der Unabhängigkeit wird in D so „geführt“, dass durch das Erheben einer Vergütung für die Beratungsleistungen oder Berechnungen von Gebäuden nach EnEV oder DIN V 18599 bzw. das Führen der Nachweise die Vermutung gilt, dass der Erbringer damit wirtschaftlich unabhängig sei, und somit keine Interessenkonflikte auftreten würden. Der Heizungsbauer macht im Notfall eben den Nachweis gleich mit und unterschreibt auch selbst den Nachweis für die Mittel zur Förderung seiner weiteren handwerklichen Arbeit.

Bauingenieure und Architekten gelten in unseren Ländern sogar dann als unabhängig, wenn sie in ausführenden Unternehmen als Angestellte mitarbeiten, mit den Ausführenden verwandt sind und sogar ihr Büro in den gleichen Geschäftsräumen betreiben.

Der Endverbraucher kann sich (nur) nach herrschender politischer Meinung also ausreichender Sachlichkeit und Neutralität sicher sein!!!

Zudem sind in Deutschland berufliche Vorkenntnisse gefordert, die auch 30 Jahre zurückliegen können. Der direkte Nachweis der Qualifikation durch Lehrgang und Prüfung genügt im Gegensatz zu anderen Ländern nicht. Deshalb sind etliche Energieberater ohne jede Leidenschaft und im Grunde nur mit weiteren Gewinnerzielungsabsichten unterwegs, denen an der energetischen Verbesserung der Gebäude im Grunde gar nichts liegt. Dazu kommt der Ausweichparagraph der EnEV, der jede Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unter den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit stellt. Die Anforderungen an das vorangehende Qualifikationsniveau sind im Vergleich zu den bislang erzielten Effekten für Gebäudeenergieeffizienz und Emissions- bzw. Energieaufwandsreduzierung viel zu hoch bzw. folgen zu sehr den Interessen bestimmter Verbände.

Politische Defizite: Sicherstellung echter Unabhängigkeit, Schaffung einer, wenn notwendig, öffentlichen Stelle zur Energieberatung von Amts wegen

Förderungen bei der Wärme im Gebäudebereich:

– vergünstigte Darlehen oder Zuschüsse bei Erreichung bestimmter Transmissionswärmekennwerte und Primärenergiebedarfe. Verpflichtende Anrechnung der Einsparungen bei der Bonitätsbewertung durch die Banken und eine staatliche Absicherung der Sanierungsdarlehen, damit die bestmöglichen Zinssätze erreicht werden.

– Änderung des Mietrechts, um Immobilienbesitzer zur Verbesserung der Immobilien anzuhalten.

Variante 1: Verpflichtung zu Mietverträgen all inklusive, also Warmmieten und Abrechnung nur noch direkt und ausschließlich vom Mieter zu vertretender Nebenkosten wie Licht- und Gerätestromverbrauch und Wasserverbrauch.

Variante 2: Deckelung der Heizkosten für den Mieter bei einer Grenze, die sich aus der Berechnung des Wärmeenergiebedarfs nach EnEV bestimmt. Beispielsweise darf eine Wohnung im Bestand nicht mehr Heizkosten haben, als die derzeit im Sanierungsfall zu erwartenden 85 kWh/m²a. Alles darüber trägt der Vermieter. Oder er saniert.

Allerdings: Wärmebedarf und Verbrauch weichen wegen des Nutzerverhaltens oft voneinander ab, da die Berechnungsnorm ein Nutzerverhalten unterstellt, das selten zutrifft.

Zusammenfassung für politische Maßnahmen:

Einzustellende Förderungen (auch national und kommunal):

–      Kesseltauschboni

–      Solarthermische Kollektoren

–      BAfA-vor-Ort Beratungen

–      Förderung auf Grund rechnerisch unterstellter Transmissionswärmefaktoren

–      Förderung für Energiebedarfe, die z. B. den Wert Neubau der EnEV2014 unterschreiten. (Passivhausförderungen und Niedrigenergiehausförderung). Förderung unter 40 kWh/m²a ist nicht mehr sinnvoll, da der PE-Bedarf Null bei dieser Bauqualität technisch leicht erreichbar ist.

–      Pellet- und andere Biomasseheizungen

–      Abwärmenutzung aus Biomasse-BHKW

–      Hochtemperatur-Nahwärmenetze

–      Erdsonden, Erdkollektoren, Luftwärmepumpen, Wärmepumpensysteme unter COP 4,0 und JAZ 4,0. (monovalent und ohne Heizstabeinsatz)

–      Förderungen für kontrollierte Wohnraumlüftungen mit WRG (nur bei medizinischer Indikation)

–      Andere Zuschüsse für Energieberatungen oder Tests wie Blower-Door-Test und Thermographie

–      Qualifizierte Baubegleitung (Zuschußverfahren)

Beizubehalten bzw. neu und zusätzlich zu fördern sind sinnvoller Weise

–      Latentwärmespeicher / Pufferspeicher / TWW-Speicher

–      Akkuspeicher für Strom in Wohngebäuden, sofern sie für bidirektionales Laden und die Regelung von Frequenz- und Spannungshaltung ausgelegt sind

–      Wärmepumpen mit COP 4,0 und besser und jährlichem Nachweis der JAZ 4,0 und besser (monovalent und ohne Heizstabeinsatz)

–      Kellerwanddämmungen im Bestand inkl. Grabungskosten)

–      Energieberatungskosten und qualifizierte Bauleitung (nicht Baubegleitung) als darlehensfähige Kosten

–      Sanierungsdarlehen in vollem Umfang durch staatliche Absicherung

–      Dynamische Regelungssysteme für hydraulischen Abgleich (z.B. WILO Geniax)

–      Energiemanagementsysteme für Wohngebäude

–      Umrüstungen auf Flächenheizsysteme

–      „Kalte“ Nahwärmenetze (Temperaturniveau 0 °C bis 12 °C) in Wohnquartieren, Stadtvierteln, Baugebieten

Negativ zu fördern sind

–      Degenerativ betriebene Heizungen: Öl, Gas und Kohlekessel, besser noch Phasing Out mit Zeithorizont wie Dänemark und Schweden (durch Pe- und Emissionsfaktor auf Energiesteuer)

–      Ungenutzte Abwärme aus Industrie und Gewerbe (durch Energieflussnachweise)

–      Klimaanlagen, Wasser-Luft oder ähnliche Rückkühlsysteme

Weitere notwendige gesetzliche Maßnahmen

–      DIN V 18599 verbindlich für ausnahmslos alle Gebäude

  • Verschmelzung mit EnEV und EEWG

–      Berechnung der Heizlast über Daten aus dem EnEV-Nachweis zwingend in den Energieausweis

–      Kontrollpflichten für Bauämter / Gebäude-TÜV in 5-Jahres-Rhythmus (Bewohner-Schutz)

–      Verpflichtung der Vermieter, für überdurchschnittliche Energiekosten einzustehen

–      Verbindliche Bindung des Mietzinses an den EZB-Basiszins (angelehnt an Schweizer Modell, aber verbindlich /  Euribor/ EZB-Leitzins plus 1,5%)

–      Zu unterlassen sind Umlagen oder Steuern auf eigenproduzierten und eigenverbrauchten RES-Strom

Dann klappt es mit der Energiewende, sie bleibt erschwinglich, auch für Mieter und Unternehmen

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

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