Dialog mit MdEP Markus Ferber zu TTIP
Ein zum fiktiven Dialog umgearbeiteter Mailwechsel zu den Fragen, die eine aktive Gruppe der Piraten den Bundestagsabgeordneten geschickt hat. Markus Ferber (MF) hat geantwortet, Thomas Blechschmidt (TB) erwidert.
MF: Sehr geehrter Herr Blechschmidt,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, in welcher Sie mich nach ausführlichen Informationen zu TTIP bitten.
MF: Zuerst möchte ich gerne Ihrer Bitte nachkommen und Ihnen den Link zu Verfügung stellen, unter welchem Sie Informationen zu den bisherigen Verhandlungsrunden finden, siehe Punkt „Negotiation rounds – press material“ http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/documents-and-events/index_en.htm#negotiation-rounds .
TB: Vielen Dank Herr Ferber, das freut mich.
Gerne komme ich Ihrer Bitte nach und gebe Ihnen eine Einschätzung meinerseits zu den von Ihnen angesprochenen Themenkomplexen.
Zum Thema Transparenz und demokratischen Zustandekommen von TTIP:
MF: Über TTIP wird momentan sehr kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert, leider ist dabei die Debatte besonders von Ängsten und Emotionen geprägt. TTIP ist aus wirtschaftlicher Perspektive ein für Europa sehr bedeutsames Projekt, weswegen die Politik alles dafür tun muss, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über TTIP zu informieren und höchstmögliche Transparenz über die Verhandlungen herzustellen.
TB: Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Debatten sind immer von Ängsten und Emotionen geprägt. Daran konnte auch das Zeitalter der Aufklärung nichts ändern. Die Wirtschaft weiß es schon lange: Kaufentscheidungen sind zu mindestens 85 % emotional. Warum ist das so? Nun, weil rationale Überlegungen in der Lage sind, Emotionen auszulösen. Umgekehrt darf man das bezweifeln.
MF: Als Verhandlungsführerin obliegt es der EU-Kommission, Transparenz über den aktuellen Verhandlungsstand herzustellen und sowohl die Abgeordnete des Europäischen Parlaments als auch die nationalen Parlamente und besonders die Bürger zu informieren.
TB: Das entspricht zumindest meiner persönlichen Erwartunghaltung.
MF: Dieser Verpflichtung kam die Europäische Kommission am Anfang der Verhandlungen über TTIP nicht in ausreichendem Maße nach.
TB: Danke, dass Sie das unumwunden zugeben.
MF: Den Schritt der EU-Kommission, das Verhandlungsmandat zu veröffentlichen und im Zuge der Transparenzinitiative den Abgeordneten des Europäischen Parlaments Zugang zu wichtigen Verhandlungsdokumenten zu ermöglichen, begrüße ich daher sehr.
TB: Auch hier stimme ich Ihnen zu.
MF: Dieser war längst überfällig, gleichzeitig erwarte ich jedoch weitere Maßnahmen der Kommission, die Transparenz während der Verhandlungen zu erhöhen und Bürger und nationale Parlamente stärker in diesen Prozess einzubeziehen.
TB: Allerdings. Da sind wir uns mit Sicherheit einig. Uneinig werden wir uns jedoch bei der Reichweite bleiben. Ich habe Verständnis dafür, dass Verhandlungsstrategien nicht vorab veröffentlicht werden. Frage mich aber dann auch jedes Mal, was denn möglicherweise noch verborgen werden soll oder könnte. Die Erfahrung mit der Politik sagt ja, dass rational betrachtet, es keinen Grund gibt einem Politiker weiter zu vertrauen, als man im auf die Finger sehen kann. Und an der Stelle retten Ihnen und Ihrer Partei ausgerechnet die Ängste, Befürchtungen und Emotionen Ihrer Wähler regelmäßig das Ergebnis.
Ihren Vergleich mit kommunalen Grundstücksgeschäften kann ich nicht akzeptieren. Das müssen Sie mit anderen abgesprochen haben, den ich höre das regelmäßig von FDP, CDU und nun auch von Ihnen. Ein Vertrag über ein Grundstücksgeschäft ist ein Vertrag über einen konkreten Gegenstand. Die Regularien für den Vertrag liegen weitgehend fest und sind gesetzlich legitimiert. Ein Handelsabkommen ist dagegen ein Vertrag über die Festlegung von Regularien für reale und virtuelle Geschäfte. Er bindet bis zu einem gewissen Grad auch die jeweiligen Legislativen, statt einer demokratisch legitimierten Legislative unterworfen zu sein. Und ist damit per se Angelegenheit des Souveräns, sprich des gesamten Volks.
Es geht daher um zwei völlig unterschiedlich Vertragsgegenstände. Nicht alles, was hinkt ist auch ein Vergleich, hört man bei den Piraten dieser Tage recht häufig. Das trifft auch hier zu.
MF: Das auf Druck des Europäischen Parlaments veröffentliche Verhandlungsmandat können Sie in deutscher Sprache übrigens unter folgendem Link einsehen:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/ttip-mandat,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
TB: Habe ich getan. Und finde ich einen guten Anfang.
Hinsichtlich des angesprochenen Demokratiedefizits von TTIP kann ich Sie beruhigen und möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass am Ende wahrscheinlich nicht nur das Europäische Parlament und der Rat, sondern auch die nationalen Parlamente über TTIP abstimmen werden, sofern nationale Kompetenzen betroffen sind. Damit unterliegt TTIP einer hohen demokratischen Kontrolle auf zahlreichen Ebenen.
TB: Das beruhigt mich nicht wirklich. Im Gegenteil. Wir haben inzwischen an der Stelle eine mehrfach gestaffelte Mitwirkungsebene, also nicht nur eine mögliche mehrfache Absicherung, sondern erst recht eine mehrfache Verhinderung direkter Mitwirkung. Eine Art Zwiebeldemokratie, bei der die Bürger außen auf der trockenen Schale sitzen.
Ich bin gebürtiger Bayer mit einer langen Ahnenreihe in unserem Land. Wir haben eine Verfassung, über die unsere Vorfahren persönlich abgestimmt haben und die auch nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung geändert werden kann.
Doch in der Realität betrifft dieser Verfassungsschutz – der einzige, den wir wirklich haben, denn die dort verbrieften Rechte sind unser aller Eigentum – betrifft er nur die Buchstaben und Satzzeichen. Die durch die Verfassung begründete Staatlichkeit und Souveränität Bayerns ist durch ein einfaches Landtagsgesetz stark eingeschränkt worden und mittlerweile steht sie vollends zur Disposition.
Auf der bundesstaatlichen Ebene haben wir dieses unbedingte Mandat zu persönlichen Mitwirkung an allen verfassungsrechtlichen Rechtssetzungsakten nicht. Es gibt dort noch nicht mal Volksentscheide. Das verfassungsrechtlich relevante Dokument selbst klärt in seinem letzten Artikel, dass es sich beim Grundgesetz nicht um eine Verfassung handelt. Sonst könnte es nicht wörtlich nur durch eine Verfassung ersetzt werden.
Auf der Rechtsgrundlage dieses Dokuments haben Bund und Länder weitere Souveränität an zentralere Instanzen übertragen.
Genau eine dieser Instanzen hat die einzige, eigentlich recht schwache direkte Mitwirkungsmöglichkeit für die Bürger ziemlich hemdsärmelig ausgehebelt.
Welche Rechtsgrundalge auf EU-Ebene dahinter steht ist vollkommen egal, wenn schon die Rechtsgrundlage der EU selbst fragwürdig ist. Der Lissabonner Vertrag mag gut gemeint gewesen sein. Trotzdem ist er eine Notlösung, die auch noch dem Wunsch einer Minderheit entsprochen hat, das Zustandekommen nicht dem Placet der Bevölkerung auszusetzen.
Es wundert mich also überhaupt nicht, wenn weite Teile der Bevölkerung diese technokratische Handlungsweise als demokratiefrei empfinden und dies auch wegen der Geheimniskrämerei der Akteure mit Recht auf die TTIP Verhandlungen übertragen.
MF: Investitionsschutz:
Sogenannte Investitionsschutzklauseln (ISDS) sind seit Jahren Bestandteil vieler Freihandelsabkommen und sogar eine deutsche „Erfindung“. Allein die Bundesrepublik Deutschland hat etwa 130 solcher Abkommen mit verschiedenen Drittstaaten abgeschlossen. Sie sollen sicherstellen, dass Investoren in Staaten mit unsicherer Rechtslage nicht um ihre Investitionen etwa durch Enteignung fürchten müssen. Diese Idee ist im Grundsatz sinnvoll. Wie immer ist die Kernfrage jedoch die nach der richtigen Umsetzung.
TB: Ja, eine deutsche Erfindung. Nun, Deutsche wurden daran gewöhnt, noch deutlich größere Schande zu ertragen. Direkt schämen muss man sich aber wegen des Investitionsschutzes nicht. Der Sinn wurde ja eindrücklich dargelegt und insoweit ist die Hereinnahme auch sinnvoll. Da werden Sie bei mir keinen Widerstand erfahren.
MF: Die Regelungen zu Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) gehen auf jahrzehntealte Investitionsschutzabkommen zurück und bedürfen dringend einer Modernisierung, um Investitionsschutz an heutige Anforderungen anzupassen.
TB: Da stimme ich Ihnen absolut zu.
MF: Auf keinen Fall darf ein in TTIP festgeschriebener Investitionsschutzmechanismus jedoch dazu führen, dass die Souveränität des europäischen oder deutschen Gesetzgebers in irgendeiner Weise eingeschränkt wird oder aber dass Verbraucherschutzstandards ausgehöhlt werden würden.
TB: Vollkommen richtig. Das ist ein entscheidender Punkt. Und genau deshalb erwarte ich von Ihnen, dass Sie durchsetzen, dass der Investitionsschutz einer ordentlichen, internationalen Gerichtsbarkeit, die wenigstens nach Grundsätzen einer repräsentativen Demokratie zu Stande kommt, unterworfen wird. Und wenn es dazu notwendig ist, einen entsprechenden Wirtschaftsgerichtshof zu schaffen.
MF: Es kommt also auf eine kluge Ausgestaltung an. Einen Mechanismus zum Investitionsschutz, der dieser Bedingung nicht genügt, wird es nicht geben und würde ich nicht unterstützen.
TB: Wir nehmen Sie dabei sicher beim Wort.
MF: Zum Thema Datenschutz:
Laut des Verhandlungsmandats der EU-Kommission ist Datenschutz nicht explizit Teil der Verhandlungen von TTIP. Allgemeine Datenschutzaspekte müssen selbstverständlich in TTIP berücksichtigt werden, jedoch ist es nicht das Ziel der Verhandlungen, mit TTIP einen neuen Rechtsrahmen im Bereich des Datenschutzes zu schaffen, TTIP soll sich stattdessen am bestehenden Rechtsrahmen orientieren.
TB: An der Stelle fordere ich sie auf, einen klaren Preisbestandteil an die Adresse der USA für die Zustimmung zum Abkommen zu setzen: Die Garantie, dass die USA keinen Bürger der EU beim Thema Datenschutz anders behandeln als ihre eigenen Staatsbürger. Im Klartext: Die dürfen ihre Bürger nicht ohne Gerichtsbeschluss bespitzeln und ausspionieren, keine Daten speichern und wie auch immer erlangte Daten auch nicht sonst wie weiterverwenden.
Wenn die USA also ein faires Handelsabkommen, also eines, das die Qualifikation Freihandel auch verdient, mit uns haben wollen, dann sollten sie auch die Bürger anderer Staaten nach den Maßstäben ihrer Verfassung behandeln.
MF: Der bestehende europäische Rechtsrahmen im Bereich Datenschutz wird momentan stark überarbeitet, jedoch steht dies in keinem direkten Zusammenhang mit den Verhandlungen über TTIP. Die Europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 soll durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung abgelöst werden. 2014 hat das Europäische Parlament der Reform zugestimmt, die Datenschutzgrundverordnung wird jetzt im Rat verhandelt. Sobald der Rat sich auf eine einheitliche Position geeinigt hat, können die die Trilog-Verhandlungen beginnen.
TB: Über den Datenschutz in Europa, speziell hier in der BRD und in Bayern, mache ich mir mehr Sorgen, wenn ich Ihren Parteikollegen Jochim Herrmann und seinen Bruder im Geiste, Thomas de Maizière höre.
Ich finde es ohnehin schon unerhört, wenn so genannte Wirtschaftsauskunfteien von der Schufa über die CreFo und Bücheler bis hin zu eher dubiosen Datensammlern bei uns vollkommen unkontrolliert Daten Sammeln und Verkaufen können. Es ist mir völlig rätselhaft, wie es sein kann, dass irgendwer mit meinen Daten Geld verdient, ohne meine Einwilligung dazu zu haben, ja, ich noch nicht mal weiß, wer da alles sammelt und Handel treibt. Die sollen das ruhig machen, aber bitte nur mit meiner Einwilligung und das halte ich auch für Unternehmen für notwendig. Nicht nur in Bezug auf Privatpersonen.
MF: Noch im Rahmen der alten Datenschutzrichtlinie hat die EU mit den USA das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen geschlossen. Besonders vor dem Hintergrund der NSA-Affäre ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass wir dieses Abkommen auf der Grundlage der neuen Europäischen Datenschutzverordnung neu verhandeln.
TB: Ja, sehr richtig, und zwar zu gleichberechtigten Bedingungen für alle Betroffenen Bürger.
MF: Bis TTIP fertig verhandelt ist, wird es noch eine ganze Weile dauern. TTIP zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich abzulehnen, halte ich für falsch. Wir müssen TTIP eine Chance geben und erst einmal abwarten, welche Ergebnisse für Europa in den Verhandlungen erzielt werden können.
TB: Auch da stimme ich Ihnen zu und setze mich auch in meiner Partei dafür ein, mit mehr Rationalität an die Dinge heranzugehen und nicht gleich aus jedem phantasievollen Verdacht sofort eine gesicherte Erkenntnis zu machen. Allerdings, wenn ich das Verhandlungsmandat lese und die Äußerungen verschiedener Politiker höre, dann frage ich mich ernsthaft: Eine Chance für was eigentlich? Die paar zitierten Angleichungen weniger Zölle, gegenseitige Anerkennung technischer Zulassungsverfahren und vielleicht die ein oder andere technische Norm. Was bleibt denn als Inhalt, um so ein groß aufgehängtes Abkommen zu rechtfertigen?
Wo bleibt das ehrliche Bemühen um eine echte gemeinsame Handelsgrundlage?
Zwar war auf beiden Veranstaltungen jeweils ein Techniker da, der zu berichten wusste, dass es einer Angleichung der Maßsysteme nicht bedarf, da man mit den Umrechnungen umzugehen wüsste, warum aber dann zwei Marssonden wegen der Verwechslung britischer und amerikanischer Längeneinheiten abgestürzt sind, frage ich dann schon. Die Fortschritte, die ein einheitliches Maßsystem in der Vergangenheit bewirkt hat, sind in Europa sichtbar. Die USA haben das Abkommen zur Einführung des metrischen Systems in den USA in den 70ern unterzeichnet. Und bis heute nicht erfüllt. Weil die Souveränität dafür bei den Staaten, liegt nicht bei der Bundesregierung. Warum also sollten die Bürger glauben, dass sie sich jetzt an ein Handelsabkommen halten, bei dem z. B. ein Firemarshall in einem County in Illinois eine europäische Norm für Ausrüstungsgegenstände anerkennt? Oder der Deutsche TÜV den roten Blinker eines US-Fahrzeugs?
MF: Ich darf Ihnen versichern, dass ich die Verhandlungen weiter aktiv und kritisch verfolgen werde und einem Freihandelsabkommen mit den USA nur zustimmen werde, wenn TTIP im Einklang mit europäischem Recht und im Interesse der Bürger ist.
TB: Auch da nehme ich Sie beim Wort. Allerdings, verzeihen sie mir bitte, wenn ich trotzdem darauf bestehe, dass die Tagesordnungen der Verhandlungsrunden mit den Topics künftig wenigstens 2 Wochen vor Beginn veröffentlicht und die Ergebnisprotokolle spätestens zwei Wochen nach Ende der Runde veröffentlicht werden.
MF: In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
TB: Durchaus. Vielen Dank. Wir alle müssen bei dem Thema dran bleiben. Leider waren unsere Fragen nicht so ausführlich,wie ich gehofft hatte.
Ich mache mir Gedanken um die regulatorische Kooperation. Viele sehen darin eine Art Gleichschaltung sämtlicher Gesetzgebungsprozesse, auch der verfassungsrechtlichen. Durch die faktische Hegemonie der USA und der BRD zusammen – beides Länder, deren Verfassung keine direkte Mitbestimmung des Souveräns vorsieht – könnten die plebiszitären Rechte der meisten europäischen Staatsbürger mit der Zeit durch eine zentralisierte Legislative verdrängt werden.
Viele Menschen befürchten, dass dieser regulatorische Rat als nicht gewähltes Gremium zum Einfallstor für die wirtschaftlichen Wünsche von Großkonzernen wird. Die Schnittstelle bilden die wachsenden internationalen Anwaltskanzleien, die mittlerweile die Gesetzgebungsarbeit über Landesgrenzen hinweg erledigen. So hat auch Ihr Parteikollege und ehemaliger Hoffnungsträger Karl Theodor zu Guttenberg als Wirtschaftsminister seine Gesetzesvorlagen in London schreiben lassen. Wozu wählen wir dann überhaupt noch?
Und genau diese Leute vertreten auch so manches Großunternehmen und setzen Interessen durch, die jedem aufrechten Demokraten und Liberalen die Wut in den Kopf treiben müssten. Bestes Beispiel war die Hotelsubvention ermäßigte Mehrwertsteuer, die von der CSU initiiert, der FDP aufgegriffen und am Ende von der letzten Bundesregierung durchgesetzt wurde. Das rückgängig zu machen, dazu fehlt sogar der SPD der Mut.
Und selbstverständlich gibt es Beispiele, wie sich in Folge von solchen Handelsabkommen durch die hartnäckige Einflussnahme international agierender Konzerne wesentliche Grundlagen eines gesellschaftlichen Verständnisses der Nutzung heimischer Ressourcen komplett verändern:
http://www.infoleg.gob.ar/infolegInternet/anexos/235000-239999/237401/norma.htm
Worum geht es hier? Waren Bodenschätze in Argentinien vor 10 Jahren noch reines Staatseigentum und deren Ausbeutung nur durch Gesellschaften mit mindestens öffentlicher Mehrheitsbeteiligung erlaubt, so wurde die Legislative aus den Reihen internationaler Kanzleien über die Jahre so lange bearbeitet, bis nun ein Gesetz vorliegt, welches Gesellschaften in öffentlicher Hand oder auch nur mit Beteiligung der öffentlichen Hand die Bewerbung um eine Förderlizenz verbietet. Die sind schließlich im Wettbewerb besser gestellt und verhindern den Handel. Das gleiche geschah vorher bereits mit dem Wasser, den Stromleitungen und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Folge ist, dass sich nur ein Teil der Argentinier diese Dienstleistungen der Daseinsvorsorge noch leisten kann.
Genauso wenig wurde bisher thematisiert, dass sich Organisationen wie diese hier:
http://www.alecexposed.org/wiki/ALEC_Exposed
auf den Weg machen werden, ihren Einfluss auch auf diesen Rat zur regulatorischen Kooperation und nach Europa auszudehnen.
Das können gerade Sie als CSU-Politiker doch nicht ernsthaft wollen,befürowrten oder gar zulassen. Deshalb gehört da das beschriebene Maß an Transparenz in die Angelegenheit.
– Veröffentlichung der Verhandlungstermine und der Tagesordnungen
– Veröffentlichung der Ergebnisprotokolle
– Veröffentlichung der Teilnehmer und ihrer Herkunft
– Lobbyistenregister, Akkreditierung von Lobbyisten, Veröffentlichung der Besuche bei Abgeordneten, Amtsträgern und hohen Beamten
– Ordentliche Gerichtsbarkeit für die Schiedsgerichte
– Demokratische Kontrolle und volle Transparenz der Regulatorischen Kooperation
– Definition und transparente Veröffentlichung von Standards, die zur Harmonisierung anstehen
– ein Freihandelsabkommen als permanenter Prozess
– Commitment aller teilnehmenden Staaten, also auch der US-Bundesstaaten, zur Umsetzung
– Klares JA zur Vereinheitlichung grundlegender Rechtsstandards wie z. B. Das Vorsorge / Nachsorge-Prinzip
– Klares JA zur Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten und Einheiten nach SI-Normen oder Komplementärnormen
– Klares JA zur Abschaffung aller Zölle und definitiver Verzicht auf Strafzölle
– Klares JA zu verfassungsrechtlichen Inländerbehandlung jedes Bürgers eines Teilnehmerlandes
– Klares NEIN zur vorauseilenden Rechtswirksamkeit, wie sie im Verhandlungsmandat verankert ist. Dort steht, dass sich bereits tätige Unternehmen auf das Abkommen berufen können, wenn es ausverhandelt ist. Also auch im Fall des Verhinderns von gewinnträchtigen Geschäften oder Aktivitäten durch einen Staat dann das Schiedsgericht anrufen können. Es ist vollkommenen inakzeptabel, dass sich ein Unternehmen auf die Gültigkeit eines Abkommens beziehen kann, wenn dieses noch nicht vollständig ratifiziert ist. Auch nicht bei so umfangreichen Verfahren, wie sie auf EU-Ebene notwendig sind.
Erst dann ergibt es aus meiner Sicht Sinn ein großes Abkommen zu beginnen. Und dann auch nur in definierten Abschnitten. Step bei Step.
Dabei sollten auch verfassungsrechtliche Grundlagen und Rechtssätze Step by Step in allen Ländern gemeinsam zur Gültigkeit gebracht werden.
Bill Moeller hatte recht, wenn er sagt, dass der Kunde am besten selbst entscheiden soll, was er kaufen und nutzen will: Ein amerikanisches Chlorhuhn oder einen europäischer Penicillin-Adler, ein Hormon-Steak oder ein Simmenthaler Weiderind. Einen BWM aus den USA mit roten Blinkern oder einen Chevrolet Adam aus Eisenach mit orangen Blinkern.
Das was ich bisher gehört, gelesen und erfahren habe sagt mir, dass der Ansatz, der Aufwand und das bisher abzusehende Ergebnis in einem krassen Missverhältnis stehen. Dass das Misstrauen gegenüber dem Abkommen so groß ist, während sich bei der gleichen Thematik mit Südkorea oder der Ukraine keiner dafür interessiert hat, liegt schlicht daran, dass der Partner die USA sind.
Und deren Umgang mit anderen Staaten, Nationen und auch deren Bürgern hat seit 1945 beinahe ausschließlich gelitten, Defizite offenbart oder zu regelrechtem Hass geführt. Latenter Antiamerikanismus ist in allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen auffindbar. So ein Abkommen ist viel sinnvoller, wenn es darauf zielt, dass wir einander wieder besser verstehen, als dass es mit Riesenaufwand am Ende darauf hinausläuft, dass ein paar technische Normen und ein paar ausgewählte Berufsqualifikationen gegenseitig anerkannt werden.
Bei dem Thema ist noch zu vieles offen, als dass man jetzt schon Ja dazu sagen kann. Aber genau deswegen kann man auch nicht Nein dazu sagen. Dafür stehe ich. Ich bin Pirat und bin für fairen Handel, den nur der ist Freihandel.
Ich würde mich natürlich freuen, wenn wir den Dialog fortsetzen.
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