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Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV 2017:

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV:

Neues zur EnEV in Kurzform. Viele Menschen sehen die EnEV mit Grauen und als Instrument des Terrors, des Horrors und reine Schikane. Ich sehe es nicht so, aber ich sehe auch nicht, dass das Instrument in dieser Form wirklich hilft. Die BRD liegt mehrere Jahre hinter Ihrem Zeitplan zurück. Die Helden des Ingeniuerswesens machen sich international lächerlich.

Terrorist 1: Oberste Geschossdecke dämmen

Ungedämmte Decken zu unbeheizten Dachböden müssen nach EnEV pflichtgemäß gedämmt werden.

Halb so wild? Mal sehen:

Immer sinnvoll: Ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Dachboden dämmen. Die oberste Decke und das Dach sind meistens der größte Wärmeverlustbringer. Nicht die Fenster.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sagt im § 10.3 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden):

Ungedämmte Decken müssen nur unter folgenden Bedingungen nachgerüstet werden:

Das Bestandsgebäude:
– wird beheizt,
– wird jährlich mindestens vier Monate lang beheizt,
– wird auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) beheizt.

Die oberste Decke über den beheizten Räumen:
– grenzt an den unbeheizten Dachraum,
– ist zugänglich,
– erfüllt NICHT die Mindestanforderungen an den
baulichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).

http://www.umwelt-online.de/recht/bau/din/4108_2ges.htm

Liegen diese Bedingungen vor, mussten die Gebäudeeigentümer die Decken ihrer Gebäude bereits bis Ende des Jahres 2015 wie von der EnEV gefordert dämmen. Bei Missachtung drohen laut EnEV § 27 (Ordnungswidrigkeiten) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Alle Gebäude, die nicht diese Eigenschaften aufweisen sind Ausnahmen!

Terrorist 2: Kellerdecke dämmen

Die untere Fußboden-Decke zum unbeheizten Keller muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen.
Wirklich? Keine Angst, es ist und bleibt die Entscheidung des Gebäudeeigentümers:

Eine ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Keller zu dämmen, bringt energetisch mehr, als Menschen „glauben“. Ein kalter Fußboden ist unangenehm und schadet der Gesundheit. Also kein Muss.

Die EnEV (EnEV 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) unter Umständen folgende Nachrüstpflichten vor:
• Alte Heizkessel erneuern
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen
• oberste Geschossdecken dämmen

EnEV 2014: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand – Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Terrorist 3: Ungedämmte Außenwände dämmen

Die ungedämmten Außenwände muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen!

Wahrheit:

Ungedämmte Außenwände eines Bestandsgebäudes zu dämmen bringt Nutzen. Eine kalte Außenwand trägt einen großen Anteil zu den Wärmeverlusten bei und wird von den Nutzern als sehr störend empfunden. Gesundheit und Bausubstanz können durch Schimmelbildung Schaden erleiden. Ein Muss gibt es nicht.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorist 4: Undichte Fenster erneuern

Undichte Fenster muss der Eigentümer erneuern.

Realität: Neue Fenster haben den größten Nutzen für den Handwerker, der sie liefert und montiert. Entscheiden darf der Besitzer aber selbst und ausschließlich.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorismus oder Horror 5: Modernisierungsempfehlungen

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis muss der neue Eigentümer verbindlich ausführen.

Kann das sein?

Die Frage von Besitzern und potenziellen Erwerbern von Bestandsgebäuden, ob sie die Modernisierungen, welche der Aussteller im Energieausweis empfohlen hat, auch tatsächlich ausführen müssen, taucht regelmäßig auf.

Die EnEV 2014 schreibt genau eine Pflicht im § 20 (Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz) vor: Der Aussteller des Energieausweises muss dem Eigentümer oder ggf. Käufer eines Bestandsgebäudes Maßnahmen empfehlen. Kurz gefasste und vollkommen unverbindliche fachliche Hinweise. Mehr nicht.

Für jeden, der mit dem Thema konfrontiert wird, ob nun Besitzer oder möglicher Erwerber, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Empfohlen wird meist sofort eine so genannte Vor-Ort-Energieberatung, die von der BRD durch das BAFA gefördert wird. www.bafa.de

Ich persönlich empfehle dringend, auf diese erst Mal zu verzichten und sich einen auch davon vollkommen unabhängigen Experten zu suchen. Dann bleibt diese geförderte Beratung noch immer offen, wenn man sich bereits einen gesamten Überblick verschafft und eine umfassende Strategie entwickelt hat, die die energetische Betrachtung in finanzielle und durchführungstechnische Strategien eingebunden hat. Damit agiert der geförderte Experte nicht im freien Raum und die Förderung ist vor allem für den Bauherrn effizienter.

Bei der Umsetzung kann dann ein Experte für und inklusive BAFA und KfW Förderung in Anspruch genommen werden, der gleichzeitig auch eine Baubetreuung durchführt. Da viele für die Förderung zugelassene Experten auch Handwerker und/oder Architekten bzw. Bauingenieure sind und oft auch in Planungsbüros, umsetzenden Unternehmen oder weiteren Dienstleistungsunternehmen wie Energieversorgern beschäftigt oder mit diesem verbunden sind, verwischen sich oft die Grenzen zwischen Geschäftsinteresse am Bauvorhaben und Geschäftsinteresse als Energieberater.

Für den Bauherrn als Laien ist das meist gar nicht mehr zu erkennen. Bei „Alles aus einer Hand“ fühlt man sich dann wie beim Bader im Mittelalter: Rasur, Tierarzt, Haarschnitt, Wundversorgung, Zähne ziehen und gebadet werden samt Herstellung vom Medizin bei einem „Spezialisten“. Alles aus einer Hand heißt = Kein Spezialist. Wer würde sich die Zähne beim Friseur richten lassen?
Ein komplett freier Fachmann kostet ca. 800 Euro am Tag und braucht maximal zwei Tage um ein normales Wohnhaus bis ca. 5 / 6 Parteien zu analysieren. Die Kosten nehmen mit der Größe relativ ab. Um sich als Besitzer selbst vorzubereiten und zu informieren, lohnt sich diese Investition allemal, da es schließlich um mehrere Hundertausend Euro Wert geht.

Horror und Terrorist 6: Alte Heizkessel erneuern

Alte Heizkessel muss man nur erneuern wenn diese Maßnahme nachweislich wirtschaftlich ist.

Wer’s glaubt, wird selig. Vorsicht! Auch Kaminkehrer sind überraschend oft noch nicht auf dem aktuellen Stand. Inzwischen darf man den Kaminkehrer im Zweifel wechseln.

EnEV 2014 § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) sagt, Nachrüsten wenn:

• Der Heizkessel flüssigen oder gasförmigen Brennstoff nutzt.
• Vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt wurde.
• Für Heizkessel ab 1985 gilt: Nach 30 Jahren müssen sie komplett durch neue ersetzt werden.
• Nennleistung beträgt mindestens 4 KW bis höchstens 400 KW.
• Der Heizkessel genießt keine EnEV-Ausnahme. Nur Einzelfeuerungen, besondere Brennstoffe, Anlagen, die nur Warmwasser zubereiten, Küchenherde, Heizgeräte, für hauptsächlich einen Raum und die Warmwasser für die Zentralheizung oder für sonstige Gebrauchszwecke bereit stellen.

Terror und Horror 7: Erben müssen nicht nachrüsten

Stimmt zwar, aber nur für einige wenige.

Sonderstatus für Erben von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen:
• Das Wohnhaus umfasst höchstens zwei Wohnungen.
• Bis zum 1. Februar 2002 bewohnte der Erblasser eine der Wohnungen selbst.

Die Sanierungspflicht für Heizung, Armaturen, Leitungen und obersten Geschossdecken besteht, wenn der Eigentumswechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet. Der neue Eigentümer hat bis zu zwei Jahre ab Tag der Grundbucheintragung Zeit, die Sanierungspflichten erfüllen.

Keine Befreiung von der Pflicht zur Sanierung steht Erben zu, wenn ein EFH / ZFH ihr Eigentum wird. Sie haben aber auch zwei Jahre Zeit.

Der Dauerbrenner: Terrorist und Horror 8:

Anteil der Bauteilfläche nach Orientierung

Ein echtes Meisterstück politisch induzierter Verwirrung. Das Ergebnis:

Die ersten Fassungen EnEV definierten für die Sanierung der Außenhülle eines Gebäudes die Ermittlung der Größe der betroffenen Bauteilfläche nach deren übereinstimmender Orientierung. Also zum Beispiel die Ost-, Süd-, West und Nordfassade. Seit der EnEV 2009 ist die gesamte Bauteilfläche des Gebäudes maßgeblich, d.h. die gesamte Außenwand, Dach, Fenster oder Decken.
Anforderungen in der EnEV 2014 §9:

• Gebäudehülle: Außenbauteile, d.h. Außenwände, Dach, Fenster, Fenstertüren, Decke oder Boden sanieren, modernisieren, teilweise oder ganz erneuern,
• Erweiterung: Neue Räume, Anbauten oder aufstocken
• Innerer Ausbau: Unbeheizte oder ungekühlte Räume zu Wohnraum oder zur Nichtwohn-Nutzung ausbauen.

Greift die EnEV 2014 bei Änderung der Gebäudehülle, muss der Eigentümer die Wärmeschutzanforderungen erfüllen: Exakt für die jeweils betroffenen Flächen der Außenbauteile, die er verändert oder erneuert.

Bauherren glaubten oft bei teilweiser Sanierung von Außenhüllen ihrer Gebäude, sie müssten gleich die gesamte Außenbauteilfläche des Gebäudes sanieren. Deshalb soll die aktuelle EnEV 2014 klarer formulieren:

„… die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen … [dürfen] … die festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.“

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Wenn die EnEV greift, dürfen die U-Werte der tatsächlich sanierten oder erneuerten Flächen der Außenbauteile die angegebenen Höchstwerte der Verordnung nicht überschreiten. Siehe Ausnahmen oben.

Wenn die betroffene Fläche höchstens 10 Prozent der gesamten gleichartigen Außenbauteilfläche des Gebäudes umfasst, fällt die Modernisierung NICHT unter die EnEV. In diesem Fall gilt der bauliche Mindestwärmeschutz, der durch die Baunormen vorgegeben ist.

Terror und Horror 9: Baudenkmal

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert muss keinen Energieausweis ausstellen lassen.

Was stimmt?

EnEV 2014; § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), wann wird ein Energieausweis benötigt?
Baudenkmäler als „nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten“ sind eine Ausnahme und von der Energieausweis-Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung befreit.

Wird die Gebäudehülle eines Baudenkmals nach EnEV saniert und der EnEV-Nachweis erstellt, muss nach Fertigstellung auch ein Bedarfs-Energieausweis für das gesamte sanierte Gebäude ausgestellt werden.
Ein echter Erbsenzählerparagraph.

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Peter Terium und Thomas Blechschmidt – ein fiktiver Dialog

Peter Terium (PT) und Thomas Blechschmidt (TB)
– Ein fiktiverDialog –

PT: Wenn wir heute eine für uns unbekannte Gegend bereisen, verlassen wir uns auf ein Navigationssystem. Es führt uns in der Regel sicher ans Ziel, und wenn es zusätzlich mit Daten zur aktuellen Verkehrslage versorgt wird, sogar auf dem schnellsten Weg. Doch Navis haben einen Haken: Sie kennen nur die Gegenwart.

TB: Navigationssystem? In der Regel? Dann haben wir alle einen Haken: Wir leben alle in der Gegenwart. Selbst wenn das den wenigsten bewusst ist, da die Mehrheit überwiegend konservativ ist und den besseren Zustand in der Vergangenheit sieht und sich deshalb gegen jede Veränderung stemmt.

PT: Zukünftige Bauprojekte sind noch nicht berücksichtigt. Und für erst in Kürze auftretende Staus ist das Navi blind. Sobald wir die ausgetretenen, noch nicht kartographierten Wege verlassen, meldet es nur noch „Off Road“. In Konfrontation mit dem Unbekannten bietet das Navi keine Orientierung mehr.

TB: Navis sind praktisch und bequem. Sie irren selten, und wenn, dann ist das meistens lustig. Das war es dann aber auch schon. Gebraucht werden sie nicht. Bis vor kurzem sind wir alle ohne ausgekommen und mir wäre nicht bekannt, dass schon mal jemand beim Autofahren verloren gegangen ist. Abgesehen von Selbstmördern und Unfallopfern. Aber sogar den Unvorsichtigen, der mit seinem VW Käfer in den 50 Jahren im Winter den zugefrorenen Königssee überqueren wollte, hat man 40 Jahre später wieder gefunden.

Ein Navi ist auch nicht zur Orientierung da, sondern zu Entlastung von lästigem Mitdenken. Das Navi ist insoweit eine Art alternatives Glaubenssystem, denn wir wissen nicht, ob die Informationen des Navi stimmen. Es sei denn wir kennen die Strecke aus Erfahrung.
Auch ich nutze ein Navi. Nicht, weil ich es bräuchte. Sondern weil ich ein Elektroauto fahre, ein 100 % BEV. Das Navi sagt mir, wie weit es noch zum Ziel ist und ich weiß dann, ob der „Saft“ reicht und kann mich darauf einstellen. Deshalb ist das Navi für mich nützlich. Das Auto ist inzwischen 6 Jahre alt, hat gut 90.000 Kilometer, und die Navi-Informationen wurden nie aktualisiert. Es ist immer wieder lustig, auf dem Display über Felder zu fahren….

Wer sich wirklich sinnvoll orientieren will nutzt – falls verfügbar – seine Sinne, eventuell vorhandenen Verstand und schaut sich seine Route – soweit es sich überhaupt um eine Fahrt in vollkommen unbekanntes Gebiet handelt – zum Beispiel auf Open Street Maps oder Google Maps an. Oder er verwendet ganz klassisch eine Straßenkarte, die er hoffentlich nicht mit einem Schnittmuster für Faltenröcke verwechselt.

Um sich auf die Zukunft vorzubereiten gibt es eben zwei Wege:

1. Glaubenssysteme und Führungsfiguren, denen man Glauben schenkt. Was einfach, praktisch und logisch erscheint, in der Regel aber in Enttäuschungen endet.

2. Sich grundlegend selbst informieren. Was anstrengend ist, Mühe und Zeit kostet, von niemandem honoriert wird sondern im Gegenteil oft mehr Verdruss und Ärger als Vergnügen bereitet. Vor allem, wenn man sich auskennt, die Dinge versteht und so genannte „Fachleute“, Experten und Politiker damit konfrontiert. Beispiel Bundesnetzagentur: Geht man auf deren Propagandaveranstaltungen zum Thema „Netzausbau“, – womit ausschließlich die Transportnetze und eben nicht die Verteilnetze angesprochen sind – dann darf man staunen, wie eine Reihe von Juristen, die den Begriff ein Kilowatt nicht von einer Kilowattstunde unterscheiden können, dort erklären wollen, wie, warum und wo Stromtrassen und Stromautobahnen notwendig sind. Stromautobahnen deshalb weil Deutsche Autobahnen grundsätzlich lieben.

PT: Für die zukünftige Entwicklung der Energiewelt haben wir kein Navigationssystem, das uns den genauen Weg weisen könnte, denn es gibt schlicht zu viele Unbekannte.

TB: Das ist der Punkt. Wir brauchen dafür kein Navi. Was wir brauchen, um uns sachlich richtig zu informieren ist ein umfassendes und transparentes Informationssystem, wie es eben die Online-Kartensysteme bieten. Dazu gehört an erster Stelle die komplette Erfassung und öffentliche einsehbare Darstellung aller Messdaten an allen existierenden Netzknoten:

– Einspeisepunkte
– Ortsnetztrafos (Ebene 400 V = 0,4 KV zu 10 KV bis 30 KV)
– Umspannstationen (Ebene 10 KV bis 30 KV zu 110 KV)
– Umspannwerke (Ebene 110 KV zu 220 KV – 380 KV)
– Ausspeisepunkte aus Kraftwerken.

Diese Daten, und nur diese, die in Intervallen von 15 Minuten erhoben werden, versetzen uns in die Lage Lasten (Abruf) und Leistungen (Angebot, Lieferung) von Stromabnehmer und -Erzeuger zuverlässig zu erkennen zu analysieren und das Netz als gesamtes effizient und wirtschaftlich zu managen. Und nur diese Daten in dieser Tiefe erlauben eine wirklich angemessene Planung von Stromleitungen.

Beim aktuellen System erfolgt diese „Planung“ nach Geschmack,

Interesse der Investoren (garantierte Rendite = Grundeinkommen und anwachsendes Realvermögen für Kapitalbesitzer) und Ehrgeiz einiger Manager und Politiker. Wer das als linke Propaganda eines Ahnungslosen abtut, soll einfach nur mit nachprüfbaren Fakten erklären, warum zum Beispiel die dringend für die Stromversorgung bayerisch Schwabens benötigte Stromautobahn aus dem Raum Halle / Saale nach Meitingen urplötzlich die Richtung wechselt und im über 200 Kilometer entfernten Landshut endet.
Sind die Stromverbraucher etwa mit umgezogen?

Ich bin nach Besuchen bei der BnetzA und längerer Beobachtung überzeugt, wir werden von Leuten, die an der Spitze großer Organisationen stehen, verarscht. Und zu denen gehören Sie als oberstes Leittier von RWE und innogy nun einmal.

Weshalb sollte irgendjemand, den sie nicht in Lohn und Brot haben, ihnen trauen?

PT: Wollen wir die ambitionierten globalen Klimaschutzziele erreichen, müssen wir uns aber bereits jetzt auf den Weg machen.

TB: Ist es nicht in Wahrheit so, dass wir real „auf den Plätzen“ liegen, eher außerhalb der Wertung, als an der Spitze, wie es die üblichen Verdächtigen aus Politik und Medien uns immer wieder weismachen? Deutschland sei Spitzenreiter, Vorreiter, Musterland, Leitmarkt, etc. für die Energiewende. Alles Geschwätz. Das Gegenteil ist der Fall und oberdrein wird die private Initiative einzelner Menschen mit allen Mitteln behindert. Das zu beweisen ist ein wenig aufwändig, da es nicht mehr genügt, das neueste EEG zu lesen, sondern man es auch ein wenig deutlicher erklären muss, was es bedeutet. Vor allem in der Zusammenschau mit anderen Gesetzen oder Verordnungen zum Thema Energie:

– EEG
– EnWG
– WWg
– EnEV
– KWKG
– eeWWG

PT: Und dafür braucht es eine klare Orientierung, wohin die Reise geht. Eine solche Orientierung kann nur ein Kompass vermitteln.

TB: Das bestreite ich massiv. Ein Kompass sagt, wo Norden ist. Selbst wenn man sich daran orientieren kann und mittels weiterer Werkzeuge feststellen kann, wo man sich befindet, nützt das alles nichts, wenn es kein klares Ziel gibt bzw. das eigentlich klare Ziel beständig und mit allen Mitteln verwässert oder verhindert wird.

PT: Er gibt die Richtung vor, ganz egal wie die einzelnen Wege verlaufen und was auch immer auf der Reise geschieht.

TB: Auch das ist falsch. Die Richtung gibt der Kapitän vor. Und der sollte in einer Demokratie nun einmal der Souverän sein. Verhält es sich nun so, dass der Souverän das nicht kann, oder etwa nicht darf, wie in der BRD oder EU, und die vom Souverän mit der Aufgabe betrauten Vertreter nicht in der Lage, oder auf Deutsch unfähig sind, sich adäquat und in einem logischen und faktisch korrekten Prozess damit auseinander zu setzen, sondern sich statt dessen von den Vertretern der mit der Umsetzung zu beauftragenden Unternehmen leiten lassen, dann ist es kein Wunder, wenn der Fortschritt nicht weiter reicht, als immer weiter hinterher zu hinken.

PT: So behalten wir auch im „Off Road“-Modus unser Reiseziel fest im Blick. Wir haben deshalb bei innogy einen energiepolitischen Kompass entwickelt, den ich vor wenigen Tagen auf der Handelsblatt Jahrestagung Energiewirtschaft in Berlin erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt habe.

TB: Das ist es was ich meine. Der Input verbleibt innerhalb einer Filterblase, die weder zuständig ist noch Zuständigkeit haben kann und die noch dazu in dem gefangen steckt, was mittlerweile als confirmation bias beschrieben zu einem massiven Problem der Gesellschaft insgesamt wird.

Energiepolitischer Kompass: Orientierung auf dem Weg in die Energiezukunft

PT: Die Zukunft der Energiewelt wird von drei Megatrends, den sogenannten drei D’s bestimmt: Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung. Dabei ist die Dekarbonisierung, die deutliche Reduktion von Treibhausgasen, die übergeordnete Zielsetzung sowohl der deutschen Energiewende als auch internationaler Energiepolitik.

TB: Diese Zielsetzung ist nicht übergeordnet. Zumindest nicht faktisch, sondern maximal verbal. Wir haben seit 2005 eine „Klimakanzlerin“. Und seit 2016 Förderungen, die sogar den Einbau neuer Ölheizungen mit 2.000 Euro belohnen. Von Abgasskandalen und einem im Vergleich zu anderen Ländern nicht stattfindenden Markt für Elektromobilität gar nicht erst zu sprechen. Leitmarkt für Elektromobilität? Der Witz wäre gut, wenn die Realität nicht deutlich zeigen würde, dass die betreffende Industrie das gesamte finanzielle Risiko nicht nur auf die Staatskasse auslagern, sondern sogar noch von der Entwicklung profitieren will. Wer ist der erfolgreichste deutsche Elektroautomobilbauer? Na? Ja, die Deutsche Post AG. Ohne Hilfe der Herren Zetsche, Müller, Stadler, und Co.

PT: Das war auch bei meinem Besuch auf dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum in Davos zu spüren, wo mehr Veranstaltungen als je zuvor zu den Themen Klimawandel und saubere Energie stattfanden.

TB: Schön, dass dort solche Veranstaltungen stattfinden. Ist man sich den dort schon einig, wie man das ganze profitbringend einsteuern kann? Ich hätte da ein paar Vorschläge. Ansonsten ist das Event auch nur eine weitere Filter Bubble im confirmation bias einer neuen Aristokratie, eines neuen kapitalgebundenen Feudalismus. Auch Sie müssen sich ja elegentlich als Neo-Liberaler beschimpfen lassen. Die schimpfenden Linken Utopisten haben keine Ahnung und offenkundig auch keinen Verstand. Sie sind auch nur einer, der halt das Glück hatte, innerhalb dieser neuen Aristokratie, der neuen, bestimmenden Schicht marktkonformer Demokratieillusionisten gelandet zu sein.

Ich weiß nicht, in wie weit sie persönlich diesen Zusammenhang verstehen und durchschauen. Sie, Herr Terium, sind nicht schuld. Nur ein wenig mehr mitverantwortlich als die Mehrheit.

Aber ich weiß und könnte es beweisen, dass die in Ihrem soziokulturellen Umfeld geheiligte betriebswirtschaftliche Maxime „niedrigster Preis“ = „maximale Rendite“ deutlich mehr Schwierigkeiten und Probleme verursacht, als sie volkswirtschaftlichen und individuellen Nutzen für Jeden bringt.

Falls Sie Zeit aufwenden wollen, lesen Sie, was gute Leute außerhalb ihres filter bubble confirmation bias erarbeitet haben.

Orangebuch Energiepolitik

PT: Der energiepolitische Kompass ist für uns bei innogy richtungsweisend. Denn er reflektiert unser Geschäftsmodell mit dem bewussten Fokus auf Erneuerbaren Energien, Verteilnetzen und Vertrieb. Und er prägt unsere strategische Agenda für die Zukunft.

TB: Daraus lese ich jetzt, dass Sie den gerade beschriebenen Zusammenhang nicht durchschauen. Ich behaupte: Netzbetrieb – egal welches Netz (Strom, Gas, Wasser, Straße, Schiene) und welche Ebene – ist wirtschaftlich kein für den Wettbewerb geeigneter Teilsektor. Das Gleiche gilt für Meßdienstleistungen.

Klar. Sie sprechen für ein Unternehmen und sind deshalb an Geschäftsmodellen interessiert. Diese Art Interesse darf aber nicht länger die faktischen Bedürfnisse der Bevölkerung vereinnahmen. Von den emotionalen gar nicht zu reden.


Der Kompass zeigt in Richtung Sektorkopplung.

PT: Die Energiewende ist derzeit noch eine reine Stromwende.

TB: Das trifft zwar zu, doch nur insoweit, als sich auch beim Strom zu wenig wendet, im Gegenteil mehr und mehr Hindernisse aufgebaut werden. Bzw. bereits jetzt die Weichen gestellt werden, die privaten Investoren und die Endverbraucher von Strom später zum Erhalt der Großstrukturen – und damit zum Begleichen der Verluste und Schulden von RWE, EON, ENBW, Vattenfall und Co. in die Verantwortung zu nehmen.

PT: Doch auf die Energiewirtschaft entfällt weniger als die Hälfte aller CO2-Emissionen.

TB: Sorry, aber nicht nur die Stromwirtschaft ist eine Bewirtschaftungsform für Energie. Dazu gehören auch die Ölindustrie, die Gas-„Industrie“, Kohle, Holzkohle, Brennholz und ein paar weitere kleinere Bereiche.

PT: Eine Dekarbonisierung gelingt deshalb nur, wenn alle Sektoren mitziehen. Konkret kann das bedeuten, dass die mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verbundenen höheren Strommengen auch in den Sektoren Wärme und Verkehr genutzt werden.

TB: Diesen Teil der Predigt hören aufmerksame Menschen seit 15 Jahren. Nichts grundlegend Neues. Tatsache ist jedoch, dass in Europa, nicht nur in der BRD, nur noch vorankommt, was 100% gesicherte Rendite und Risiko gegen Null einbringt. Wir, genauer gesagt eine große, aber politisch bestimmende Minderheit der Bevölkerung, sind dabei das virtuelle Vermögen der Zukunft zu verspeisen. Mit dem System der Emissionszertifikate haben wir seit langem ein von den „maßgeblichen“ Eliten sanktioniertes, gewolltes, „marktwirtschaftliches“ und vielgepriesenes System, das bekanntermaßen keinerlei Wirkung hat. Weshalb also sollte irgendjemand einem exponierten Vertreter der Wirtschaftselite in irgendeiner Weise trauen?

PT: Dafür müsste jedoch die Wettbewerbsfähigkeit des Stroms verbessert werden, die heute aufgrund von staatlichen Abgaben und Steuern gegenüber anderen Energieträgern zurücksteht.

TB: Moment Mal. Es war Ihre Zunft, der Stall, in dem Sie an die Spitze gekommen sind, der genau dieses System genau so wollte. Selbst wenn ich Ihnen in dieser Hinsicht, die ich seit sechs Jahren vertrete, Recht gebe, fehlt mir an der Stelle jetzt aber eine klare Aussage, wie Sie sich diese Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vorstellen.
Die bayerischen IHK haben dazu ein Positionspapier verfasst, das zwar wie sie das Problem erstmals korrekt erkennt, aber leider wie üblich keinen in irgendeinem erträglichen Sinn vernünftigen Lösungsansatz bietet. Sie legen hier einen Köder aus. Was aber steckt dahinter?
Ich habe ein klares Konzept dafür, dass ich hier aber nicht ausbreite.


Der Kompass zeigt in Richtung starke Verteilnetze.

PT: Die Energiewende bringt eine zunehmend dezentrale Stromerzeugung mit sich. Schon heute werden die Erneuerbaren Energien fast ausschließlich in die Verteilnetze eingespeist. Die Energiewende braucht leistungsfähige Verteilnetze, die diesen neuen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Deshalb muss in den nächsten Jahren erheblich in den Netzausbau investiert werden, wozu die Verteilnetzbetreiber jedoch wirtschaftlich nur in der Lage sind, wenn die Regulierung es zulässt.

TB: An der Stelle bin ich mit Ihnen vollkommen einig. Nur fürchte ich, werden sich unsere Vorstellung was, wie und wer ein wenig, aber bedeutend, unterscheiden.

Der Kompass zeigt in Richtung digitale Innovationen.

PT: Digitalisierung ist derzeit vor allem mit einer großen Automatisierungswelle gleichzusetzen. Doch die digitale Transformation ist weitaus mehr als die bloße Digitalisierung ehemals analoger Prozesse. Sie betrifft das ganze Unternehmen und verändert fundamental ihr Geschäftsmodell, ihre Kultur, ihre Produkte und die Interaktion mit den Kunden.

TB: Richtig. Und da diese Digitalisierung neben der Auflösung bisheriger Arbeitsplätze auch die Möglichkeit zu massiver Überwachung, Kontrolle und Manipulation bietet, ist größte Vorsicht geboten. Aus Sicht der privaten Endverbraucher. Aus diesem Grund gibt es in meinen Augen zwingende Konsequenzen. Ein davon ist, dass sämtliche Großkonzerne ebenso wie vertikal entlang möglichst geschlossener Wertschöpfungsketten ausgerichtete Wirtschaftsunternehmen aufgelöst und abgewickelt werden. Zudem müssen alle Teilbereiche, die sich keinem qualitativen Wettbewerb stellen können, sondern nur über Preis und politische Subventionen in Wettbewerb treten können, vergemeinschaftet bzw. „verstaatlicht“ werden. Die Form der Wahl sind dabei möglichst kleine Genossenschaften, Gemeindeswerke oder Stadtteilwerke. Vor allem darf bezüglich Abgaben und Begrenzungen kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Erzeugern fortbestehen. Das aktuelle EEG weist diesbezüglich in die komplett falsche Richtung.

PT: innogy ist mit innovativen Produkten und Dienstleistungen bereits in Vorleistung gegangen. Doch um das Potenzial der Digitalisierung vollständig ausschöpfen zu können, benötigen wir auch förderliche gesetzliche Rahmenbedingungen, beispielsweise im Bereich des Datenschutzes.

Der Kompass zeigt in Richtung Europa.

PT: Nationale Regierungen und Parlamente sind hoffnungslos überfordert, wenn sie sich um globale Emissionsziele kümmern sollen. Doch die Europäische Union befindet sich aktuell in der Krise; sie verliert mehr und mehr die Fähigkeit, gemeinsame Regeln zu beschließen und umzusetzen. Wir brauchen aber europäische Initiativen zur Marktintegration, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, zur Stärkung der Verteilnetzbetreiber oder für einen Digitalen Gemeinsamen Markt. Deshalb wird sich innogy auch weiterhin für ein starkes Europa im Allgemeinen und für eine ambitionierte europäische Energiepolitik im Besonderen einsetzen.

TB: Da stimme ich zu.

Die Energiewende lässt sich nur gemeinsam zum Erfolg führen

PT: innogy ist ein Unternehmen, das die Energiewende vorantreiben kann. Wir denken weiter als nur bis zur Errichtung von Windparks und dem Aufstellen von Solarpaneelen. Vielmehr beschäftigen wir uns mit der Frage, wie das Gesamtsystem in der Zukunft funktionieren kann. Doch ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen kann die neue Energiewelt nicht entstehen lassen.

TB: Das hört sich zwar honorig an, ist aber der falsche Weg. Bieten sie mit innogy entweder technische Lösungen oder Installation oder Energiebereitstellung Handel oder Consulting und Management. Aber verabschieden Sie sich bitte von der Vorstellung irgendwer bräuchte weiterhin große oder tief integrierte Konzerne. Es mag viele geben, die an diesen Strukturen hängen, schlicht weil man hohe, wichtig anmutende, höchst bezahlte – Ja, auch Sie bekommen viel zu viel Gehalt, Herr Terium – Posten und vermeintliches Ansehen haben kann.

PT: Dazu braucht es eine gemeinsame Anstrengung von Politik und Wirtschaft, Wissenschaftlern und Verbrauchern. Voraussetzung dafür ist eine Verständigung über die Richtung, die wir einschlagen, und die Wege, die wir gehen wollen. Dies kann nur über eine breit angelegte, vorbehaltlose und interdisziplinär geführte Debatte geschehen. Und genau dazu möchte ich hier auf LinkedIn einen Beitrag leisten, indem ich meine Vorstellungen von der Energiezukunft regelmäßig mit Ihnen teile und zur Diskussion stelle. Das Ziel der Energiewende steht fest. Jetzt müssen wir die Richtung einschlagen und die vielversprechendsten Wege gehen. Je mehr sich daran beteiligen, desto schneller und besser kommen wir voran. Denn die Energiewende lässt sich nur gemeinsam zum Erfolg führen.

TB: Ich bin im Prinzip gern dabei. Habe aber nach Jahren dummer Sprüche, Herablassung, Verächtlichmachung durch Politiker, „Experten“, Manager, „Fachleute“, Verbandswichte und Schwätzer die Nase ziemlich gestrichen voll. Vor allem sind sogar Blumentöpfe nur innerhalb der geschlossenen Strukturen der Energiewirtschaft zu gewinnen.

LinkedIn bietet an, mich zum Follower Ihrer Beiträge zu machen. Das ist wie bei Twitter: Leader und Follower. Oder Führer und Volk. Vernetzen ist OK, aber dieses Prinzip scheint mir ein Irrweg. Wie Twitter, Snapchat, Whatsapp, usw.

Fragen und Austausch per Email gern.

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

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Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Thomas Blechschmidt
EUREM (Europäischer Energiemanager)
Unabhängige und freie Beratung für
Energieeffizienz
Eis-Energiespeicher Systeme
Wärme – Kälte – Strom

 

 

Thesen des „Bayerischen Energiedialogs“ Teil 1: Speichertechnologie:

Thesen des „Bayerischen Energiedialogs“

Teil 1: Speichertechnologie:

„Ausreichende Speichertechnologie steht bis 2013 nicht zur Verfügung!“, so ist in den Veröffentlichungen zum „Bayerischen Energiedialog zu Lesen.

Das reizt an, der Sache nachzugehen: – Die Genese einer These – der Versuch des gedanklichen Nachvollzugs

Steine des Anstoßes:

Betrachtet man das Hin- und Her, die Wendungen und Umstrukturierungen bei den Aussagen, Feststellungen und Vorhabensankündigungen zur Umsetzung der „Energiewende“ in Bayern, so scheint seit 01. Juli irgendwie der Punkt erreicht, an dem man sich verwundert die Augen reiben könnte.

Gaskraftwerke, die zuerst gebraucht, deren Planung dann aber wieder verworfen wurde, Stromtrassen, die unabdingbar für die Versorgung einer Region – z. B. Schwaben sind, enden jetzt in Niederbayern bei Landshut, dringend benötigte Leitungen werden nun an bestehenden Masten mit aufgehängt oder eben weitgehend als Erdkabel verlegt. Was noch vor einem Jahr als unbezahlbar abgelehnt wurde. Ganz offenbar stecken in den Entwicklungsmöglichkeiten der Industrie doch ganz ordentliche Potentiale, man muss halt nur am Ball bleiben.

Und warum hat noch niemand daran gedacht, diese Kabel am besten gleich unter den Autobahnen A7 und A9 zu verlegen? Dann wäre der Strom für die Elektromobilität auch gleich da verfügbar, wo er künftig gebraucht wird.

Hier hat jemand ab Seite 19 einen Vorschlag:

Induktive Stromversorgung auf Strassen

oder Schorr Power net

Ob das dann auch funktioniert, wird man sehen. Interessant ist der gedankliche Ansatz, vom Eselsskarren wegzukommen. Was nichts daran ändert, dass auch in Zukunft noch so mancher Esel ein Fahrzeug steuern wollen wird. Sollte es aber funktionieren, dann stehen Fahrzeuge nicht als Speicher zur Verfügung!

Alles, was nun als „Beschluss“ vom 01. Juli verkündet wurde, entpuppt sich im Kern nun doch als Planungsvorschlag. Wird also in einigen Monaten schon wieder anders aussehen und spätestens ab Jahreswechsel den Wahlkämpfen geopfert.

Warum nur fällt mir an der Stelle unerwartet und spontan ein, dass die letzte gesamtdeutsche Regierung, die eine Kapitulation unterschrieben hat, die von „Großadmiral“ Karl Dönitz war? Wie komme ich denn jetzt zu diesem Gedanken? Das verstehe ich selbst nicht.

Egal, für welchen Aspekt auch man sich interessiert, es scheint, als würde die Halbwertszeit politischer Gestaltung von Jahreszeit zu Jahreszeit kürzer und kürzer.

Doch zunächst möchte ich zum Thema zurückkehren und die Ausgangslage betrachten, die jetzt wieder nicht direkt mit Energiespeichern zu tun hat. Nein, die dreht sich unvermeidbarerweise um den Trassenbau. Nicht um den gesamten, möglicherweise notwendigen Netzausbau, sondern um den Trassenbau der „höchsten“ Netzebene 4.

Ganz offenbar bleibt die Behauptung in Kraft, dass der Bau von Stromtrassen unbedingt notwendig wäre, um die Versorgungssicherheit in Bayern aufrecht zu erhalten. 2-X hat nach dem „Gipfel“ der Koalitionäre die Lösung X = 0. Damit waren die gesamten Überlegungen der CSU / Staatsregierung offenbar einmal mehr auf Nichtwissen (Ahnungslosigkeit) oder Nicht-Können (Unfähigkeit) gebaut. Denn genau diese Lösung der Formel bedeutet, die Formel war überflüssig. Meine persönliche Erkenntnis war und ist: X = 2.

Was aber hätten wir zur Hand um uns selbst ein Bild zu machen? Die Beurteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die auf den Webseiten zum Energiedialog und auch direkt beim DIW einsehbar sind

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Ebenso die am 21.04.2015 bei der Informationsveranstaltung der BnetzA in München durch verschiedene Teilnehmer und Bürgerinitiativen vorgetragene Feststellung, dass für die Versorgungssicherheit Bayerns über die „Thüringer Strombrücke“ – auch den Südlink genannt – hinaus keinerlei Trassen notwendig sind. Im Gegenteil: Sogar dieser Südlink wäre eigentlich nicht notwendig, um die Versorgungssicherheit Bayerns auch mit den heute vorhandenen Erzeugern ohne die Kernkraft zu gewährleisten.

Diesen beiden Behauptungen hat die BnetzA dort vor Ort in merkwürdiger Weise nicht widersprochen. Sie hat kein einziges Argument dagegen genannt, noch nicht mal ein vorgeschobenes.

Die einzige vor Ort vorgetragene Äußerung dazu war bestenfalls der apodiktische Satz des Präsidenten Homann: „Den Bedarf an Stromtrassen in Frage zu stellen ist abwegig!“ Wie aber soll man wissen, ob der Bedarf wirklich existiert, wenn man ihn nicht selbst nachvollziehen kann?

Homann nennt Zweifel am Trassenbedarf abwegig

Dabei wollten doch etliche Anwesende nichts, als die Ermittlung des Ausbaubedarfs an Hand der erhobenen Daten nachvollziehen können. Und natürlich die Rechenwege transparent und nachprüfbar dargelegt bekommen. Das allerdings wird „aus Datenschutzgründen“ wegen der wirtschaftlichen Verwertbarkeit, der Wahrung von Betriebsgeheimnissen und der Konkurrenzsituation verweigert. Wie eigentlich soll ein Kraftwerk unter Konkurrenzdruck kommen, wenn es weit und breit das einzige ist und war es nicht angeblich Sinn und Zweck der Liberalisierung, Konkurrenzdruck zu schaffen?

Innenminister wie Joachim Herrmann und Thomas de Maizière können umfangreiche Überwachung und Vorratsdatenspeicherung von Millionen Privatleuten ungeniert und in vollem Umfang einfordern und werden dazu noch über ein umfassendes Mautsystem mit millionenfacher Kennzeichenerfassung zu jeder Zeit durch einen ideologisch in ähnlicher Weise die Freiheit und persönliche Integrität ignorierenden Verkehrsminister unterstützt. Die rechnerische Auswertung von anonymisierten Stromflüssen aber ist geheim?

Oder gar auf Grund des Datenvolumens nicht darstellbar, weil die BnetzA angeblich nicht in der Lage ist, ca. 700.000 einzelne Messpunkte zu erfassen, die Daten zu speichern und die Lastgänge in Diagrammen fortlaufend darstellbar zu machen bzw. als Datensätze anonymisiert zur Verfügung zu stellen?

Genau das gleiche aber bei ca.1,1 Mio. PV-Anlagen im Anlagenstammdatentregister und den jährlichen Meldepflichten bis 28.02. für EE-Anlagenbetreiber fertigbringt?

Warum fühle ich mich jetzt veralbert?

Nun, zumindest konnte man bei der Veranstaltung am 21.04.2015 wenigstens die Information mitnehmen, dass die Berechnungen für den Netzausbau „knotenscharf“ erfolgten. Aber bezogen auf welche Knoten? Die Auskunft darüber war wie nicht anders zu erwarten:

Nicht für die Öffentlichkeit, aber pauschal, die Antwort: Es sind die ca. 550 Knoten an den Einspeisepunkten der Erzeuger und den Grenzkuppelstellen. Wer nun darüber etwas wissen will und Lastgänge etc. einsehen will, kann sich an die ca. 40 Wissenschaftler und Ingenieure wenden, die aus berechtigtem Interesse Zugang zu den Daten haben und nachgewiesen haben, dass sie damit umzugehen in der Lage sind. Oder man wendet sich an die BnetzA und weist Berechtigung und Sachkunde nach. In beiden Fällen ist dafür ein bestimmter Betrag fällig. Interessant. Ein Bürger, der sich in die Materie einarbeiten und die Festlegungen für Maßnahmen, die er mit seinem Steuergeld und seinem Netzentgelt bezahlen muss, muss für die erhobenen Daten und das Wissen um deren Verwendung auch erst Mal Geld bezahlen. Dieses Staatsverständnis erinnert womöglich an Kaiserzeit, Drittes Reich und DDR. Aber wird es einer Demokratie gerecht?

Zumindest eine bedeutende qualitative Information konnten die Teilnehmer erhalten:

– Eine Grundlage des Netzausbaus sind die bekannten Erzeugungsleistungen der vorhandenen Kraftwerke (Kraftwerkspark / Kraftwerksliste)

– eine zweite Grundlage sind deren Laufleistungen in Stunden

– eine dritte Grundlage sind die Zeitpunkte, zu denen die Kraftwerke laufen. Zumindest in etwa.

– Gemessene und damit empirische verwertbare Daten liegen deshalb lediglich an den Einspeisepunkten der Kraftwerke in das Höchstspannungsnetz (HöS) und das Hochspannungsnetz (HS) vor.

Was niemand weiß oder betrachtet:

– Wo entsteht die der Erzeugung entsprechende Nachfrage konkret?
– Wann entsteht die der Erzeugung entsprechende Nachfrage ortsbezogen?
– Wie viel Strom wird auf den Ebenen NS, MS bis hin HS wann von wo nach wo verschoben?

– wie viel PV-Leistung wird direkt verwendet? Zur Information: Die Photovoltaik zählt bei der Simulation des Netzausbaus überhaupt nicht mit. Obwohl es Augenblicke gibt, zu denen der Strombedarf in allen deutschen Ländern tatsächlich zu 100% aus PV gedeckt wird.

– Windkraftleistung zählt zu einem kleinen Teil pauschal mit, nicht aber zu den Zeiten, an denen die Windkraft den gesamten Strombedarf deckt. Und auch hier: Obwohl es Augenblicke gibt, zu denen der Strombedarf in allen deutschen Ländern tatsächlich zu 100% aus Windkraft gedeckt wird.

– Niemand erfasst und bezieht die Leistungsverteilung bzw. den Leistungsabruf auf den beiden „unteren“ Netzebenen der „Mittelspannung“ (MS) und „Niederspannung“ (NS) ein. Dabei sind das die beiden Ebenen, von denen beinahe alle Stromverbraucher ihren Strom beziehen und auch die meisten generativen Erzeuger einspeisen. Welche der vier Netzebenen sind demnach die wichtigeren für die Verbraucher? Auf welchen Ebenen wird man den Einsatz von Speichertechnologie wohl am sinnvollsten beurteilen können? Und was bedeutet das somit für die Bewertung der Speichertechnologien?

– Speicher werden ihre Wirkung doch vernünftigerweise genau an den Einspeisepunkten der kleinen, dezentralen Erzeuger, den Ortsnetztrafos, den Entnahmepunkten der gewerblichen und industriellen Verbraucher und auch der Privatverbraucher entfalten. Speicher haben mit der Betrachtung der HöS und der HS-Ebene nicht direkt etwas zu tun.

– Indirekt aber sehr wohl, denn sie kappen überall sowohl die Einspeise- als auch vor allem die Bedarfsspitzen.

Da letztere aber kumuliert über die Leistungsverschiebungen auf den oberen Ebenen die Grundlage für den Netzausbaubedarf bilden müssten, wenn die These von der nur über Netzausbau garantierbaren Versorgungssicherhheit und Qualitöt für ganz D stimmen soll, entziehen Speicher dem Netzausbau schlicht die Grundlage. Denn der massenhaft Einsatz von Speichern verändert die ohnehin schon als ungenügend erkannten Standardlastprofile.

– Die Standardlastprofile werden zwar im Grünbuch als dringend überarbeitungsbedürftig, weil nicht mehr zutreffend bezeichnet, bilden aber angeblich nach wie vor einen wesentlichen, direkt dimensionierenden Teil der Netzbedarfsberechnung.

Der von BnetzA und ÜNB ermittelte Bedarf beruht also – aus dem Grünbuch des BMWi nachweisbar – direkt auf mindestens einer fragwürdigen Größe.

– Mit der aktuellen Methode werden auch die Stromverluste zwischen Erzeuger und Verbraucher nicht dort und dann erfasst, wo und wann sie stattfinden. Der nächste einigermaßen zugängliche Messpunkt nach dem Erzeuger ist der Endverbraucher. Der aber wird überwiegend nur einmal im Jahr in Summe erfasst: Bei der Zählerablesung.

Dafür gibt es lediglich eine pauschale Erfassung über die Summen bei Erzeugung und Verbrauch: Bruttostromerzeugung und Nettostromverbrauch. Dazwischen liegt der Verlust. Hier drängt sich eine Frage auf: Wie passt es zum immer wieder gestellten Ziel der Effizienzverbesserung, wenn Verluste lediglich pauschal einmal im Jahr erfasst werden und niemand weiß, wann und wo sie entstehen? Jeder Einfamilienhaus-Neubauerbauer oder Sanierer muss eine umfassende Energiebedarfsberechnung bis auf zwei Nachkommastellen samt Berücksichtigung kleinster Wärmebrücken erstellen lassen, aber beim bundesweiten Stromverbrauch begnügen wir uns mit einer pauschalen Darstellung auf ungültiger Grundlage, die in der Auseinandersetzung noch nicht mal thematisiert wird?

Fazit:

Es sollte an Hand dieser faktisch nachprüfbaren Konstellation deutlich erkennbar sein, dass bereits das Setup der Analyse eine eindeutig noch zentralisiertere Bewirtschaftung als bisher voraussetzt und damit auch das Ergebnis auf diesen zentralisierten Markt zugeschnitten wird. Deshalb kann das Ergebnis auch nichts anderes erreichen, als die Existenz der Großstrukturen, die es voraussetzt zu bestätigen und muss auch konsequent jede Form dezentraler Erzeugung und Verteilung oder Speicherung ausklammern. Sonst würde das vorausgesetzte Setup nicht mehr funktionieren und ein alternativer Ansatz, der auch den Einsatz von Speichertechnik umfasst, müsste erst mal geschaffen werden.

Damit wäre ich endlich bei der Frage nach der Speichertechnik. Im Grünbuch des Bundeswirtschaftsministeriums war zumindest der Hinweis zu finden, dass Speichertechnologien in die Entwicklung der Energiewende einbezogen werden sollen. In der politischen Realität wird dagegen alles getan, um das zu verhindern oder wenigstens zu vermeiden.

Der bayerische Energiedialog hatte dazu tatsächlich eine Arbeitsgruppe „Beitrag der Speichertechnologien“ eingerichtet, die ihre Ergebnisse veröffentlicht hat.

Dialogpapier 2 „bayerischer Energiedialog“!

Das positive Ergebnis der Arbeitsgruppe zum Thema Stromspeicher findet sich in diesem Statement. Vor allem in dem Satz:

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind sich einig, dass die Marktbedingungen für den Einsatz von Stromspeichern zu verbessern sind. Hierzu ist insbesondere eine Anpassung der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen notwendig.

Interessant sind vor allem die gelisteten Ergebnisse:

Ergebnisse und Handlungsempfehlungen

1. Im Rahmen der Energiewende leisten Speicher einen großen Beitrag:

• Speicher stellen Systemdienstleistungen zur Verfügung.
• Die Speicherung von EE-Strom reduziert den CO2 -Ausstoß.
• Speicher können Strommengen zeitlich verschieben und damit Stromerzeugung und Stromverbrauch zeitlich in Einklang bringen.

2. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe halten es nicht für möglich, dass Speichertechnologien unter den aktuellen Rahmenbedingungen in 2023 schon substanziell einen Beitrag leisten können, um eine Dunkelflaute zu überbrücken. Die Speicher können keinen großen Beitrag zur Schließung der Deckungslücke bei der erzeugten Strommenge von ca. 40 TWh leisten. Speicher können nur etwas speichern, was bereits erzeugt wurde!

3. Nach Aussage von Experten sind Speicher kein vollständiger Ersatz für den in der Diskussion befindlichen Übertragungsnetzausbau.

4. Das Stromsystem hat aufgrund des Zubaus an EE einen wachsenden Bedarf an Flexibilisierung. Speicher stellen dafür eine Option unter mehreren dar. Ziel muss eine technologieneutrale und kostenoptimierte Erschließung dieser Potentiale im gegenseitigen Wettbewerb sein.

5. Insbesondere zusätzliche Langzeitspeicher werden nach verschiedenen Gutachten jedoch erst ab einem Anteil von etwa 60 % bis 80 % Erneuerbarer Energien eine wesentliche Komponente. Diese EE-Anteile werden nach heutigem Stand erst nach ca. 2035 erreicht, ggf. teilweise regional früher. Kurzzeitspeicher werden schon deutlich früher benötigt bzw. werden bereits heute eingesetzt.

6. Die Bedeutung der Speicher (zentral und dezentral) nimmt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu:

• Dies gilt für die in stärkerem Maße erforderlichen Systemdienstleistungen. Zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität sind sie zwingend erforderlich.
• Im Weiteren sind Speicher notwendig, um ggf. die regional bzw. innerhalb Bayerns erzeugten Produktionsspitzen aufzunehmen und bei Zeiten höheren Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Dabei können Speicher einen Beitrag zur Entlastung des elektrischen Verteilnetzes leisten; ggfs. eine zeitweilige Reduzierung des Umfangs des erforderlichen Verteilnetzausbaus bewirken.
• Speicher sind grundsätzlich auch geeignet, anderen Verbrauchssektoren Energie aus heimischer Stromerzeugung zur Verfügung zu stellen.

7. Die Wirkungsgrade, Kapazitäten und Kosten sowie die „Marktreife“ der vorgestellten Technologien sind sehr unterschiedlich, die Technologien daher auch nur spezifisch einsetzbar.

8. Soweit Limitierungen durch Regularien und staatliche Vorgaben zu Hemmnissen in einem technologieneutralen Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen führen, sind sie kritisch zu überprüfen, u.a. das EnWG.

9. Schwerpunkt des nächsten Jahrzehnts muss die Forschungsförderung sowie die Förderung von Demovorhaben für die Entwicklung neuer Speichertechnologien sein.

Das ist an sich schon sehr beachtlich. Beim Faktencheck in den veröffentlichten Quellen aber stolpert man über etliche Aussagen, die einem Realitätstest nicht standhalten. Betrachtet man lediglich den Abschnitt über die Batteriespeicher, so fällt dem informierten Leser auf:

– Kosten sollen sehr hoch sein und werden z. B. bei den derzeit favorisierten Lithium-Ionen-Speichern mit 1.200 Euro / kWh angegeben, die laut Experten im System aber noch höher sein sollen.

Wer sich die Mühe gemacht hat auf die INTERSOLAR zu gehen, der hätte die Chance gehabt festzustellen, dass komplette Systeme, die nur noch vom Elektrofachbetrieb angeschlossen (Kosten ca. 500 Euro) werden müssen, bereits ab 5.000 Euro / 5 kWh Endkundenpreis erworben werden können: Batterien + Leistungselektronik (Wechselrichter, Lade/Entladeregler und Batteriemanagementsystem) für 1.000 Euro / kWh Systemkosten. Hier handelt es sich in der Regel um Li-Ion-Technologie.

Verwandte und gut vergleichbare Technologien auf Lithium-Eisen-Phosphat Basis sind ab 700 Euro / kWh Komplettpreis verfügbar. Es gibt alternative Anbieter mit Blei-Gel-Batterien, sehr, sehr fortgeschrittenen Blei-Säure-Batterien und – für Interessenten mit sehr viel Platz zum Aufstellen ein Batteriesystem auf Salzwasserbasis, das zu deutlich niedrigeren Kosten (< 100 Euro/kWh) verfügbar sein soll und praktisch unbegrenzt haltbar ist.

Der Hersteller TESLA als Technologieführer bietet die reine Batterie für 350 Euro / kWh bei 10 kWh (3.500 Euro) an, überlässt die beschriebene Peripherie Leistungselektronik aber der Wahl des Kunden. Die Leistungselektronik dazu ist bei verschiedenen deutschen Herstellern verfügbar und kostet zwischen 700 Euro und 1.000 Euro für Leistungen bis 25 KW. Damit liegt der Preis bereits um 450 Euro / kWh und tiefer. Ein 100 kWh Speicher ohne Leistungselektronik ist bei TESLA sogar für 25.000 Euro erhältlich: 250 Euro/kWh mit weitreichender Leistungsgarantie.

Demgegenüber behauptet der Vortrag, Batterietechnologien in Bayern dass Systemkosten von unter 300 Euro / kWh erst ab 2023 möglich sind. In deutlichem Kontrast stehen die auf der INTERSOLAR 2015 vorgestellten Systeme und Angebote, die ich Interessenten gern im Rahmen einer unabhängigen, entgeltlichen Beratung näher erläutere.

Der Aussage,„Im Fahrzeugbereich gibt es schon deutlich niedrigere Kosten. Hier werden bis 2020 etwa 200€/kWh erwartet…“ steht die Preisangabe von TESLA von ca. 17.000 US-Dollar für die 85 kWh-Batterie des Model S im Austausch bereits jetzt gegenüber. Fünf Jahre vor der Prognose! Leider sind diese Fakten im Energiedialog nicht berücksichtigt. Wir wollen doch nicht annehmen, dass die Fakten absichtlich ignoriert werden.

Damit steht fest, dass die Aussage, „Grad der Einsatzreife als Serienprodukt 2023“ schlicht falsch ist.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Bewertung der Haltbarkeit der Li-Ion-Technologie. Während die „Experten“ in Dialog fordern:

„Problematisch ist bisher die eingeschränkte Zyklenzahl (bei Lithium-Ionen-Batterien werden bis 2023 mindestens 5000 –
7000 Zyklen als Ziel angestrebt), die die Betriebszeit bzw. Lebensdauer im Vergleich zu anderen Speichertechnologien deutlich einschränken.“
bieten die Hersteller bereits heute diese Zyklenfestigkeiten an und geben dafür sogar eine Gewährleistung (TESLA, PACADU, ESS, andere).

In wie weit kann man also den Aussagen eines Gremiums von „Experten“ vertrauen, wenn diese so einfach widerlegbar sind, bzw. die Mitglieder des Gremiums nirgendwo explizit namentlich genannt werden. Meiner Auffassung nach wird es einer Demokratie nicht gerecht, wenn die Erarbeitung von Grundlagen, Ergebnissen und Beschlüssen zu Problemlösungen durch Delegation an so genannte „Experten“ bei gleichzeitiger Verweigerung transparenter Einsichtnahme in die Grundlagen dem demokratishen Diskurs entzogen werden. Es sollte einem jeden einleuchten, dass sowohl gezielte Einflussnahmen, Manipulationen als auch Fehlerquellen um so größer sind, je überschaubarer die mit der Aufgabe betraute Gruppe ist. Hier, bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf die nächsten 50 Jahre, fehlt es deutlich mindestens an Transparenz, an externen demokratischen Prüfungsmöglichkeiten als auch sichtbar an der vom politischen Initiator eingeforderten Technologieoffenheit.

Ähnlich verhält es sich bei der genannten Redox-Flow-Technologie.

In der Zusammenfassung wird diese nur pauschal als mit „Systemkosten hoch“ und „Wirkungsgrad niedrig“ geradezu abgekanzelt. Sie wird eher beiläufig in die Betrachtungen eingebaut. Indiziert wird zwar der im Vergleich zu Li-Ion (85%) niedrige Wirkungsgrad von 70%, der aber immer noch besser als der von Power-to-Gas (25%), LOHC 35%), Brennstoffzellen (35%), BHKW (30%) oder Verbrennungsmotoren (25%% – 30%) ist. Wobei Wirkungsgradbetrachtumngen ohnehin wegen ihrer Bezogenheit auf standardisierte Bedinungen für jede Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wertlos sind. Sie dienen vielmehr der Vergleichbarkeit der jeweiligen Anlagen an sich.

In ein und dem selben Dokument Energiespeicher – Technik… heißt es, Redox-Flow sei wie Natrium-Schwefel ein Großspeicher, während in einer Tabelle die maximale Größe mit 10 MWh angegeben wird. Die von Natrium-Schwefel-Batterien mit 450 MWh. Tatsache ist, dass beide Technologien im Grund beliebig skalierbar sind.

Sofern man das tatsächlich braucht. In der Realität werden in einem dezentralen Stromversorgungsystem die Leistungen eines einzelnen Batterieparks kaum über 200 MW bei 1 GWh Speicherkapazität hinausgehen. Selbst wenn jemals eine Dunkelflautenzeit mit 200 TWh Speicherkapazität abgedeckt werden sollte, dann wären Speicher mit z. B. 1 TWh Kapazität technisch bedingt mit einer Leistung von wengistens 250 GW bis 1 TW ausgestattet. Dieser Aufwand erscheint bei einer angeblich in der BRD abgerufenen Jahreshöchstlast von knapp 84 GW etwas übertrieben. Derartige Be- und Entladeleistungen an einem Ort zu bündeln ist mit Sicherheit detailliert zu hinterfragen.

Gänzlich inakzeptabel ist indes die Angabe der Zyklenzahl von Redox-Flow-Batterien mit 1.510 bis 2.780 in dem Dokument.

Energiespeicher – Technik…

Hersteller geben 20.000 Zyklen und mehr an und geben dafür sogar Gewähr. Darüber hinaus gibt es andere „Experten“ die bereits lange vor den Verlautbarungen des „Bayerischen Energiedialogs“ öffentlich einsehbare Untersuchungen erstellt haben: Bundesn.gesellschaft: Elektrochemische Energiespeicher (S. 34).

Angesichts solcher Fehler oder Nachlässigkeiten wird überdeutlich klar, dass die nirgendwo genannten „Experten“ die Chancen vorhandener Technologien gering schätzen oder gar gezielt vernachlässigen.

Weiter bewerten die Unterlagen mehrfach die Redox-Flow-Technologie als Kurz- oder Mittelfristspeicher, obwohl z. B. die Selbstentladungsrate über ein Jahr mit unter 1% sehr niedrig ist. Ebenfalls unberücksichtigt bzw. falsch dargestellt bleibt die tatsächliche Langlebigkeit der Technologie, die die spezifischen Kosten pro kWh ein und ausgespeicherter Energie bereits heute nahe an einen sinnvollen Zielwert von 5 ct./kWh rücken lässt, der die Technologie wirtschaftlich konkurrenzfähig zu Stromnetzen macht.

Darüber hinaus stimmen auch hier die Preisangaben nicht wirklich. Auf der INTERSOLAR wurde z. B. Von einem Anbieter ein Redox-Flow-System bei 250 KW Leistung und 1 MWh Kapazität mit ca. 700.000 Euro beziffert. Das sind 700 Euro / kWh bei ca. 80 Jahren Lebensdauer. Die Datenerhebung der Bunsengesellschaft stammt von 2011!

Bereits jetzt sollte sich ein Anwender die Frage stellen, ob es ihm nicht mehr nützt, einen Speicher zu errichten, um mehr selbst erzeugten Strom zu nutzen, statt Netzstrom zu beziehen und dafür Netzentgelt zu bezahlen. Bei dieser Fragestellung hat die Lebensdauer des betrachteten Speichers grundsätzliche Bedeutung.

Ebenso die Betriebsstrategie, die die Häufigkeit der Be- und Entladungsvorgänge definiert. In den Ergebnissen der Arbeitsgruppe fällt auf, dass die verschiedene denkbaren Betriebsstrategien nicht berücksichtigt werden. Eben die denkbaren Betriebsstrategien haben jedoch einen massiven Einfluss auf den anliegenden Netzbedarf. Allein deshalb ist die Fortsetzung der Bedarfsermittlung zum Netzausbau über die Kumulierung der Kraftwerkleistungen systematisch der falsche Ansatz. Entscheidet sich eine hinreichend große Menge privatwirtschaflticher Nutzer für den Einsatz von Speichern, fällt die gesamte Netzausbauplanung zusammen wie ein Kartenhaus. Dann hätten wir Netze, die wir bezahlen, ohne sie zu brauchen.

Für die Bevölkerung in Bayern gilt: Jede EEG-freie PV-Anlage mit Speicher verringert den Netzausbau. Ebenso jede Kleinwindanlage, jedes Mini-BHKW oder Nano-BHKW wie z. B. die Viessmann Brennstoffzelle oder der Viessmann Vitodens-Stirling.

Denken wir nur folgendes Beispiel durch:

3,5 Millionen Einfamilienhausbesitzer in Bayern bauen eine PV-Anlage (soweit sie nicht schon eine haben) mit 10 KW auf ihr Dach und erzeugen damit ca. 28 MRD kWh Strom im Jahr (28 TWh). Damit ist die angebliche „Stromlücke“ von 30 TWh (laut BnetzA) rechnerisch bereits weitgehend geschlossen. Eine Stromlücke, die übrigens nur auf dem Wegfall der Kernenergie beruht und die ungenutzen Laufzeiten der übrigen vorhandenen Kraftwerke nicht berücksichtigt.

Dazu kaufen sich die Eigentümer einen Stromspeicher mit 10 kWh bei ca. 10 KW (dreiphasig 3 mal 3,7 KW = ca. 230 V x 16 A) für teure 10.000 Euro (Nein,wir nehmen absichtlich nicht den Speicher von TESLA) inklusive Leistungselektronik und Installation, der zwischen Netz und Haus mit PV steht.

Das Ergebnis wären allein in Bayern 35 GW ständig zur Verfügung stehende Regelenergie auf der Niederspannungsebene mit 0,4 KV.
10 mal so viel wie die gesamte BRD inklusive Österreich benötigt.

Für den einzelnen Nutzer würde das bedeuten, einerseits bis zu 10 kWh vom tagsüber erzeugten Strom zusätzlich selbst nutzen zu können und gleichzeitig z. B, durch einen Nachttarif, nachts günstigeren Strom zu beziehen (Was die Netzbetriebr aber nicht zulasen. Verboten! So viel zum Thema flexible Strompreise anbieten!)

Die Rentabilität hängt dabei wie gesagt von der Betriebsstrategie ab und somit davon, was man wann mit dem Strom macht. Dies kann jeweils allerdings nur mit einem beträchtlichen Aufwand von einem tatsächlich sachkundigen Energieberater eingeschätzt werden. An der Stelle liegt aktuell eines der Hindernisse, da es in Deutschland typischerweise üblich ist, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, aber nicht persönlich und direkt dafür zu bezahlen.

Es sei denn man ist rechtlich dazu verpflichtet (TÜV, Kaminkehrer, Steuerberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfer,…). Aus diesem Grund werden z. B. Energieberater nur konsultiert, wenn es dafür Zuschüsse gibt und es gesetzlich unvermeidlich ist. Konsequent im Sinne der Energiewende wäre es, wenn die Energieberater im statlichen Auftrag handeln, nach einer Gebührenordnung bezahlt werden und keinerlei wirtschaftliche Interessen bei der Beratung verfolgen oder gar für ausführende Unternehmen handeln, was allerdings aktuell meistens der Fall ist.

Dies geschieht dadurch, dass die weitaus meisten Energieberater mit Berechtigung zur Zuschussbestätigung gleichzeitig Handwerker, Kaminkehrer, Ingenieure oder Architekten sind, die gleichzeitig andere Dienstleistungen im Baugewerbe erbringen oder bei den ausführenden Firmen direkt fest angestellt sind..

Fertige Energiemanagementlösungen, die individuell vom Nutzer selbst und einfach angepasst werden können, sind aber bereits erhältlich.

Politik muss hier an drei Stellen entgegenkommen:

– Die angeblich zur Entsolidarisierung führende Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch sofort wieder abschaffen. Die, die seit Jahren keine oder nur reduzierte EEG-Umlage bezahlen oder gar netzentgeltbefreit sind, entsolidarisieren sich nach dieser verdrehten Logik schließlich auch.

– Speicherbetreibern eine feste Vergütung bezahlen, die mindestens dem vermiedenen Netzentgelt entspricht

– Speicherbeschaffung unabhängig von Erzeugern direkt durch Darlehen oder Garantien fördern

Ansonsten ist die Abteilung Speichertechnologien im „bayerischen Energiedialog“ eher eine Enttäuschung. Will man detailliert und transparent Bescheid wissen, muss man deutlich tiefer in die veröffentlichten Dokumente gehen. Was auffällt: Alle angesprochen Technologien werden als geeignet für Kurzzeitspeicherung (Tag/Woche) oder Mittelfristspeicherung (Woche/Monat) qualifiziert. Sogar Redox-Flow-Batterien sind in dem Einleitungsvortrag Energiespeicher – Technik… als Tages- und Monatsspeicher bezeichnet, während sie auf Grund der extrem niedrigen Selbstentladung und ihrer verhältnismäßig geringeren Leistung technisch zur Langzeitspeicherung dienen.

Das schlimmste aber ist: Aus allen Dokumenten wird lediglich der Satz Dialogpapier 2 „bayerischer Energiedialog“! und Statement Hering „Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe halten es nicht für möglich, dass Speichertechnologien unter den aktuellen Rahmenbedingungen in 2023 schon substanziell einen Beitrag leisten können, um eine Dunkelflaute zu überbrücken“ begierig aufgegriffen und von verschiedenen Medien (Augsburger Allgemeine am 27.06.2015, IHK Schwaben-Zeitschrift “Wirtschaft“ Juni 2015) signifikant verkürzt und als Faktum (und Fatum) kommuniziert: „Speichertechnologie ist bis 2023 nicht verfügbar!“

Bereits der originale Satz aber hat selbst durch die ungenannten Experten lediglich den Charakter einer Einschätzung, die vollkommen unveränderte Bedingungen bis 2023 voraussetzt.

Damit wird klar: Was nicht gewollt wird, kann nicht werden, wenn man es nicht werden lässt. Oder: Speichertechnologie wird nicht gewollt. Warum, das mag sich jeder selbst Denken. In sämtlichen Dokumenten gibt es keine einzige durch Fakten verknüpfte Nachweisführung dazu. Die Aussage ist somit schlicht eine apodiktische Behauptung ohne jeden aktuellen Wahrheitsgehalt.

Und sie trägt dazu bei, dass mangels besserem Wissen bei bedeutenden „Energiegipfeln“ wieder nur die gleichen alten Konzepte auf den Tisch kommen, die keinesfalls eine „Energiewende“ befördern und für die ganz selbstverständlich Steuergeld locker gemacht wird, welches Alternativen wie Elektromobilität und Speichertechnologie verwehrt wird.

Grundsätzlich steht das Projekt „Energiewende“ derzeit still und leidet politisch eigentlich nur an der unsäglichen Festlegung auf ein „energiepolitisches Zieldreieck“, welches aktuell existierende Rahmenbedingungen (Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit) zu Zielen umdefiniert (Sauberkeit/Nachhaltigkeit),  bzw. grob missachtet und das eigentlich nur eine Wirkung hat:

Den Status Quo vor das eigentliche Ziel einer echten Energie-Wende zu stellen. Denn eine Wende bedeutet eine klare Kursänderung: In diesem Fall den Ausstieg aus allen fossilen und nuklearen, besser gesagt degenerativen Energiequellen.

An dieser Stelle ist offenbar eine überaus geschickte Manipulation gelungen.

Selbst die „Experten“ sehen in diesem einzelnen Satz des gesamten Statements lediglich ein wahrscheinliches Ergebnis unter den gegenwärtigen Bedingungen, von denen einige wie gezeigt auf falschen Annahmen beruhen.

Dieses Statement wird sich genau dann bewahrheiten, wenn es bis 2023

– keinen nennenswerten Zubau an generativen Erzeugern gibt
– Speichertechnologien egal welcher Art nicht die von den „Experten“ geforderte Förderung erfahren
– Speicher weiterhin gesetzlich als „Endverbraucher“ eingestuft werden und somit netzentgeltpflichtig sind, statt an den Netzentgeltumlagen in gleichberechtigter Weise zu partizipieren. Denn nur dadurch könnten sie ihren Nutzen für die Volkswirtschaft wirklich entfalten.

Ich sehe den Energiedialog in der Frage als unvollständig und irreführend an. Die Wirkung: Wir verpassen einmal mehr eine Gelegenheit, eine zukunftswirksame Technologie hier bei uns zu produzieren und zu entwickeln. So wie einst Haushaltsgeräte, die Unterhaltungselektronik, Computerindustrie und sogar klassische Produktion wie Textil lassen wir ein neues Feld fahrlässig links liegen und setzen stur auf fossile Technologien.

Die Frage aber lautet: Was, wenn sich z. B., die Elektromobilität über die Entwicklungen in anderen Ländern über kurz oder lang zur Leittechnologie bei der Mobilität wird? China hat das Ziel ausgerufen, Leitmarkt für Elektromobilität werden zu wollen. Das will Frau Merkel aber für die BRD. Welches Land hat wohl derzeit die besseren Ausgangsbedinungen? China, das bereits im Zweiradsektor nur noch elektrisch betriebene Fahrtzeug zuläßt? China, das bereits jetzt über eine funktionierende Produktion für batterieelektrisch betriebene Busse verfügt? China, das die größten Produktionskapazitäten für Batterietechnologie bereits geschaffen hat? China, das mehr elektrisch betriebene Fahrzeugmodelle hat als die BRD? Oder die BRD, in der die einzige Fabrik für Batterieproduktion in Kamenz stillgelegt wird? Die BRD, in der Hersteller lieber auf Hybridfahrzeuge mit einen zusätzlichen Elektromotor setzen und ernsthaft einen „TESLA-Jäger“ mit Verbrennungsmotor entwickeln, der halt noch einen E-Motor zur Steigerung der reinen Antriebsleistung hat (BMWi5)?

Wer im Ausland kauft dann noch die hochtechnologischen Fahrzeuge aus Bayern oder Baden-Württemberg? Von welchen Erlösen soll die gewaltige, hochspezialisierte Zulieferindustrie für Fahrzeuge auf Verbrennungstechnologie dann noch leben?

Die Kanzlerin redet, ihre Regierungsmitglieder und Parteifreunde handeln gegenläufig, während Chinesen und Amerikaner machen und vorlegen. Ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug zu bauen ist keine besondere Herausforderung. Es sei denn man legt Wert auf alles, was mit dem Antrieb nicht direkt zu tun hat, aber nicht auf den Antrieb selbst. Von Fahrerassistenzsystemen und teuren Carbonfaserkarosserien allein kann man aber nicht leben und auch ein edler Markenname verbraucht sich, wenn er nicht Anschluss mit der Zeit hält.

Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit der Zeit gehen.

Thomas Blechschmidt

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Die Energiewende ist zu teuer – Ein Mythos wird zerstört!

Von Dr. Michael Berndt und Thomas Blechschmidt, Koordinatoren der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland

Piraten zerstören Mythos der „teuren Energiewende“

Sofortige Einsparung durch Erneuerbare Energien

Schon seit Jahren will die Bundesregierung den Bürgern einreden, die Energiewende sei teuer – Umweltminister Altmaier sprach sogar einmal von 1 Billion €. Und die fossile Energiewirtschaft droht permanent mit dem Verlust von Arbeitsplätzen. Doch das Gegenteil ist der Fall! Erneuerbare Energien ersparen unserer Gesellschaft erhebliche Kosten und schaffen zusätzliche Arbeitsplätze – und zwar schon jetzt, sofort!

Kosteneinsparung und hunderttausende zusätzlicher Arbeitsplätze

Durch den Zubau an Anlagen der Erneuerbaren Energien sind die letzte EEG-Umlage um 0,15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) [2] und das Netzentgelt durch den Ausbau der Stromnetze um ca. 0,9 ct/kWh gestiegen [3]. Die Umweltkosten dieser Stromerzeugung betragen durchschnittlich 1,7 ct/kWh [4]. Dagegen verursacht eine Kilowattstunde aus den fossilen Energieträgern Braunkohle, Steinkohle oder Erdgas Umweltkosten von durchschnittlich 9,0 ct/kWh [4] und verbraucht Brennstoffe im Wert von durchschnittlich 2,6 ct/kWh [5].

Zusätzlich werden hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland in einer Zukunftsbranche geschaffen: Allein die Umstellung der Stromerzeugung von Braunkohle auf eine Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien würde schätzungsweise 150.000 mehr Arbeitsplätze schaffen als in der Braunkohlewirtschaft verloren gingen [6].

Aber  anstatt mit diesem Wachstums- und Kostensenkungsmotor durchzustarten, tritt die Bundesregierung mit ihrer sogenannten EEG-Reform auf die Bremse.

 Über Deutschland lacht die Sonne

Viele, viele Dächer, Parkplätze und Infrastrukturen bieten Platz, deshalb ist die Photovoltaik der zentrale Baustein auf dem Weg zur Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien. In einer Studie hält das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES, 2012) fest: Je nach Wirkungsgrad der Module ist in Deutschland die Installation von bis zu 570 Gigawatt (GW) auf Dach- und Freiflächen möglich [7].

Das wäre mehr als das 15-fache der aktuell installierten Leistung und bringt 75 % an der heutigen Stromerzeugung. Stromerzeugungs- und Umweltkosten der Photovoltaik betragen insgesamt nur ca. 10 ct/kWh gegenüber ca. 16 ct/kWh der Kohle-Stromerzeugung.

Warum also werden im neuen Gesetz ein jährlicher Ausbau-Zielkorridor, eine Vergütung mit der sich keine Freiflächenanlage mehr finanzieren lässt, eine permanente Degression der Vergütungssätze für Dachanlagen und eine EEG-Vergütung nur bis zu einem Gesamtausbau von 52 GW festgeschrieben [8]?

 Ein frischer Wind weht durchs Land

Die kostengünstigste erneuerbare Stromerzeugung ist bisher diejenige mit Windenergieanlagen an Land. Ihr Anteil betrug in Deutschland 2013 bereits ca. 8% [9]. Der Anteil lässt sich noch verdoppeln – auch unter Berücksichtigung der Anwohner und Umweltbelange! Auch in Mittelwindlagen ist die Stromerzeugung noch wesentlich kostengünstiger als mit konventionellen Energieträgern. Es ist also volkswirtschaftlich unsinnig, den Ausbau auf Norddeutschland zu begrenzen. Mit ihrem aktuellen Entwurf gefährdet die Bundesregierung aber auch die weitere Beteiligung der Bürger an neuen Windparks. Mit dem vorgesehenen Vergütungsmodell wird z.B. für Bürgergenossenschaften eine Fremdfinanzierung bei steigenden Zinssätzen kaum noch möglich sein [10]. Warum werden zukünftige Vergütungen nicht um eine an die Kapitalmarktzinsen gekoppelte ergänzende Vergütung erweitert?

Offshore Windparks widersprechen der Forderung der Piratenpartei nach einer dezentralen Energieversorgung und sind mit Kosten von z. Zt. ca. 19 Cent pro Kilowattstunde auch mit die teuerste Form der Stromerzeugung. Mit ihrem neuen Gesetzesentwurf zum EEG begrenzt die Bundesregierung den Ausbau der Stromerzeugung in der Nord- und Ostsee auf eine installierte Leistung von 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030 [8]. Das entspricht einem Anteil von ca. 11% der heutigen Stromerzeugung in Deutschland. Angesichts des schlechten Preis-Leistungs-Verhältnisses brauchen wir aber eine politische Diskussion, wie stark die Stromerzeugung auf See darüber hinaus in Zukunft weiter ausgebaut werden soll.

Biomasse – eine lokale Ergänzung

Die Stromerzeugung mit Biomasse hatte 2013 einen Anteil von 7% [9] und ist mit Erzeugungskosten von 12-18 Cent und zusätzlichen Umweltkosten von durchschnittlich fast 4 Cent pro  Kilowattstunde [11] nicht kostengünstig. Auch aufgrund der Flächenkonkurrenz zur klassischen landwirtschaftliche Nutzung lässt sich dieser Anteil kaum mehr steigern. Für eine lokale Energieversorgung bleibt aber diese Form der Strom- und Wärmeerzeugung, insbesondere unter Nutzung von biologischen Abfallstoffen, ein sinnvoller Beitrag im Rahmen der Energiewende. Der hauptsächliche Einsatz von Biogas könnte dabei zukünftig in seiner direkten Vermarktung als Gas liegen.

Speichern und Sparen

Der weitere Ausbau der Stromerzeugung mit Anlagen der erneuerbaren Energien muss begleitet werden vom weiteren Aufbau von Speicherkapazitäten. Dabei sind vom Stromspeicher für Privathaushalte bis hin zu großen Leistungsanforderungen Speichertechnologien entwickelt worden und werden auch zum Teil schon erfolgreich eingesetzt [siehe z.B. 12, 13, 14, 15, 16]. Damit diese noch stärker die Umstellung auf erneuerbaren Strom unterstützen, setzt sich die Piratenpartei für ein Energiespeicherfördergesetz ein [17].

Schon vor 1 1/2 Jahren hatte der damalige Umweltminister Peter Altmaier das Energieeinsparpotential von Industrieunternehmen mit 30% geschätzt [18], doch hat er dieser Feststellung keine politischen Taten folgen lassen. Und auch der Vorsitzende der Geschäftsführung des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sprach von teilweiser „grandioser Energievergeudung“ [19]. Bis heute gibt es keine verbindlichen Vorschriften zur Energieeffizienzsteigerung für Unternehmen. Warum?

Neben dem nach wie vor großen  Energieeinsparpotential bei Industrieunternehmen wird noch viel zu wenig bedacht, welche großen Mengen an Energie unsere Gesellschaft durch ein anderes Konsumbewusstsein einsparen könnte. Die von Herstellern bewusste Begrenzung der Funktionstüchtigkeit industrieller Produkte – die sogenannte „geplante Obsoleszenz“ [20] – ist in einer Welt, die weit über ihre Rohstoffverhältnisse lebt, inakzeptabel und eine gigantische Energieverschwendung. Güter und Herstellungsverfahren nach dem „cradle to cradle“-Prinzip [21,22], bei dem ein Produkt so konzipiert und hergestellt wird, dass seine Einzelteile in hohem Maße direkt wieder verwendbar sind, müssen gefördert werden. Eine durch Reparaturmaßnahmen verlängerte Funktionszeit von technischen Geräten – zum Beispiel in „Repair-Cafes“ oder durch ähnliche Initiativen – spart Rohstoffe und Energie ein und verringert Transportkapazitäten und -wege. Auch die regionale Vermarktung von Produkten hilft in diesem Sinne.

Elektromobilität

 „Über 1,6 Millionen Elektrofahrräder fahren inzwischen über deutsche Straßen [27] und auch Elektro-PWKs müssen endlich Ihren Siegeszug antreten. Allein die Umstellung des deutschen PKW-Verkehrs von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren hätte eine Einsparung des gesamten deutschen Endenergieverbrauches von ca. 7% [28] und eine Verringerung der deutschen CO2-Emissionen um ca. 8% zur Folge[29].

Zudem würden die deutschen Privathaushalte mit Elektro-PKWs ca. 30 Mrd. € jährlich an Verbrauchskosten einsparen [30]. Diese Umstellung muss durch finanzielle Anreize und unterstützende Infrastrukturmaßnahmen noch viel stärker unterstützt werden!“

Am Ziel

Der Verbrauch endlicher fossiler und nuklearer Energieträger ist nicht nur mit erheblichen gesellschaftlichen Belastungen und Risiken  verbunden, sondern auch eine volkswirtschaftliche Bürde. So betrugen im Jahr 2012 die Importkosten für fossile Brennstoffe 100 Mrd. € [23]. Allein mit dem Einsparen dieser Kosten im Rahmen der Energiewende ließen sich ca. 1,8 Millionen sehr gut bezahlte, neue Arbeitsplätze finanzieren. In der gleichen Größenordnung liegen auch die Umweltkosten durch den Verbrauch dieser Energieträger [24]. Rechnet man noch ca. 28 Mrd. € p. a. an Subventionen, Steuererleichterungen und Zinszahlungen für die Strom- und Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern hinzu [25], so erspart der Verzicht auf diese Energieträger der deutschen Volkswirtschaft auf heutiger Basis gerechnet ca. 230 Mrd. € pro Jahr nach einer vollzogenen Energiewende. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 betrugen die Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland 255 Mrd. € [26].

Die Energiewende ist für unsere Gesellschaft der Weg in die Zukunft!

Quellen:

 [4] berechnet aus:

 [5] berechnet aus:

und

 [6] eigene Abschätzung aus:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Faltblatt: Erneuerbar beschäftigt!  Stand: Aug. 2013

Bundesverband Braunkohle:“10 Braunkohle als Wirtschaftsfaktor“  http://www.braunkohle.de/pages/layout3sp.php?page=580

und

[18] Interview, ARD „Bericht aus Berlin“ am 14.10.2012

[25] http://www.foes.de/pdf/2012-08-Was_Strom_wirklich_kostet_lang.pdf , Seite 14 und eigene Berechnungen der Zinslast

[27] http://www.ziv-zweirad.de/public/pm_25.03.2014_e-bikes.pdf

[28] Eigene Berechnungen aus:

http://mediathek.fnr.de/entwicklung-und-prognose-kraftstoffverbrauch-deutschland-bis-2025.html

und

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/73902/umfrage/pkw—kraftstoffverbrauch-der-privaten-haushalte-in-deutschland/

[29] Eigene Berechnungen aus:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/energiestatistiken-energiegewinnung-energieverbrauch,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

und

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11418_de.htm

[30] Eigene Berechnungen aus:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/73915/umfrage/ausgaben-der-privaten-haushalte-in-deutschland-fuer-kraftstoff/

und

https://de.wikipedia.org/wiki/Privathaushalt

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Die Energiewende – machbar, zukunftsweisend, notwendig.

Energiewende – machbar und zukunftsweisend!
Von Thomas Blechschmidt, Dr. Michael Berndt und Jörg Dürre
Erarbeitet und verfasst von der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland
Müssen heute zehntausende Bundesbürger auf die Straße, um für die  Energiewende zu kämpfen? Das ist ein Armutszeugnis für die Regierenden!  Immer noch halten nach einer Umfrage des Bundesverband der Energie- und  Wasserwirtschaft 89% der Bundesbürger die Energiewende für „sehr  wichtig“ oder „wichtig“. Aber mehr als jeder zweite ist der Auffassung,  dass die Energiewende „weniger gut“ oder „gar nicht gut“ vorankommt[1].
Die  Piratenpartei forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm,  dass die Energiewirtschaft zu einem dezentralen, transparenten,  umweltschonenden und nachhaltigem System ausgebaut werden soll. Die  Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft ist durch den  Einsatz nachhaltiger, erneuerbarer Ressourcen zu ersetzen. Das Ziel muss  dabei sein, preisgünstige und umweltfreundliche Energie  bereitzustellen, um in Zukunft einen hohen Lebensstandard und hohe  Lebensqualität zu ermöglichen [2].
Und nichts ist mittlerweile so  kostengünstig, wie die »Erneuerbaren Energien« es sind:
So  ist z. B. die Braunkohleverstromung nur scheinbar günstig. Nach eigenen  Angaben hat die RWE AG im Jahr 2013 den mit Braunkohle erzeugten Strom  für durchschnittlich 5,1 ct/ kWh abgesetzt [3]. Hierzu kommen nach  Schätzungen des Umweltbundesamtes aber noch Umweltkosten (durch  Schadstoffemissionen und Treibhausgase) in Höhe von 10,75 ct/ kWh [4].  Damit ergäben sich gesellschaftliche (volkswirtschaftliche) Kosten in  der Größenordnung 16ct/ kWh bei der Braunkohlestromerzeugung. Dabei sind  die Beihilfen und Steuervergünstigungen auf Kosten der Steuerzahler noch gar nicht eingerechnet. Dem gegenüber stehen Stromgestehungskosten  z.B. von Windkraftanlagen an Land je nach Standort zwischen 4,5 und 10,7  ct/kWh [5] und Umweltkosten von 0,26 ct/kWh [4]. Auch mit  Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann bei nachweisbaren Gesamtkosten von 7-11 ct/kWh [4,5] der Strom bereits heute günstiger als mit Kohle  erzeugt werden.
Selbst zukünftig erforderliche Maßnahmen zur  Versorgungssicherheit werden den Strompreis nur geringfügig erhöhen:  Durch das Vorhalten von Reservekraftwerken oder die Schaffung eines  neuen sogenannten Kapazitätsmarktes – hier werden aktuell mögliche  jährliche Zusatzkosten von ca. 3 Mrd. € diskutiert [6] –würde bei einem  Nettostromverbrauch von ca. 570 Mrd. kWh jährlich, der Strompreis aus  Erneuerbaren Energien nur um lediglich weitere 0,5 ct/kWh steigen!
Die  Piraten setzen sich für ein  Energiespeicherfördergesetz ein, um ähnlich dem EEG, Investitionsanreize  zum Aufbau von Stromspeichern zu schaffen, welche die dezentrale  Energieversorgung unterstützen. Dabei ist darauf zu achten, dass die  Förderung einen bedarfsgerechten Ausbau berücksichtigt [7].
Der  Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung erspart unserer  Gesellschaft aber nicht nur Kosten, sondern schafft zusätzliche  hochwertige Arbeitsplätze. Im Jahr 2012 waren in der deutschen  Braunkohleindustrie direkt und indirekt ca. 86.000 Menschen beschäftigt  [8]. Es wurden 161 Mrd. kWh Strom erzeugt [9]. Im gleichen Jahr waren im  Bereich der erneuerbaren Energien 377.000 Menschen beschäftigt [10] und  es wurden hier 144 Mrd. kWh Strom erzeugt [9]. Also ein weiterer Grund,  möglichst schnell von Kohlestrom zum erneuerbaren Strom zu wechseln!
Beim  Strom erweist sich die Sorge um das Netz zunehmend als unbegründet!  Denn bereits heute leisten unsere Stromnetze schon vielmehr als ihnen  zugestanden wird: »…um den neuen Herausforderungen durch die  Integration erneuerbarer Energien (Anteil von 39 Prozent an der  Stromerzeugung) gerecht zu werden und gleichzeitig eine sichere und  wirtschaftliche Stromversorgung zu gewährleisten… müssen bis zum Jahr  2020/25 je nachdem, welche Übertragungstechnik eingesetzt wird,  zusätzliche Trassen auf der Höchstspannungsebene mit einer Länge von  1700 bis 3600 km gebaut werden, bei gleichzeitiger Optimierung des  bestehenden Verbundnetzes«, so die Studie der deutschen Energieagentur  (dena) aus dem Jahr 2010, mit der immer noch neue Stromtrassen begründet  werden [11]. Von den im Energieleitungsausbaugesetz (ENLAG)  vorgesehenen Ausbaumaßnahmen von fast 1.900 Kilometern wurden bislang  jedoch nur ca. 270 Kilometer (Stand November 2013) tatsächlich in  Betrieb genommen [12]. Dennoch war der Anteil von erneuerbarem Strom  während des Sturmtiefs „Xaver“ am 06. Dezember, einem industriellen  Arbeitstag, fast den ganzen Tag über genau diese 39% [13]! Und das Netz  hat diesen Anteil verkraftet! Und auch z.B. im regionalen Verteilnetz  der EON -Gesellschaft E.DIS AG „liegt der Anteil grünen Stroms im  E.DIS-Netz heute schon bei rund 80% des gesamten Netzabsatzes  [14]. Darüberhinaus sind längst deutlich abweichende Ansätze zur  Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Netze erarbeitet worden. Die  einfache Addition der Spitzenlasten aus den Standardlastprofilen heraus ergibt jedenfalls keine sachgerechte Grundlage für den Glauben an die  Notwendigkeit der Höchstspannungsleitungen.
Hierzu Thomas Blechschmidt, Koordinator der AG Energiepolitik: »Auch  im Süden erweisen sich die Befürchtungen als unbegründet. Bei meinen  Besuchen der Leitstellen für die Überwachung der Übertragungs- und  Verteilnetze in Schwaben erhielt ich zur Frage nach dem Verhältnis von verfügbarer Leistung zu maximal auftretendem Lastabruf die Information,  dass einer höchsten je abgerufenen Last von 1.972 MW glatt 5.000 MW verfügbare Leistung in bayerisch Schwaben gegenüberstehen. Wozu brauchen wir also eine Höchstspannungstrasse? Selbst nach Abschalten der beiden AKW-Blöcke in Gundremmingen mit 2.688 MW haben wir noch ausreichend  Leistung im Land. Unser Netz hier ist selbst bei Spitzeneinspeisung von  PV-Strom noch immer nicht ausgereizt.«
Die  Energiewende muss solidarisch finanziert werden [15]! Heute profitieren  2.098 Unternehmen in Deutschland von der besonderen Ausgleichsregelung  des EEG [16] mit einer geschätzten Befreiung von der EEG-Umlage von mehr als 5 Mrd. € [17]! Nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare  Energie e.V. betragen die reinen Förderkosten für Strom aus Wind-,  Solar- und Bioenergie  sowie Wasserkraft und Geothermie im nächsten Jahr  mit 2,54 ct/kWh nicht einmal die Hälfte der EEG-Umlage von 6,4 ct/kWh  EEG-Umlage) [18]. Seit Jahren fordert die Piratenpartei, dass die Zahl  der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen deutlich reduziert wer­den  muss! Nur Unternehmen, die tatsächlich von den niedrigen Strompreisen existenziell ab­hängig sind, sollen eine Reduzierung oder Befreiung  erhalten [15]. Denn heute müssen finanzschwache Familien mit ihrer privaten Stromrechnung auch Tochterunternehmen von Konzernen wie z.B.  Shell, BAYER, BASF [16] subventionieren, die jedes Jahr Milliardengewinne erwirtschaften! Und wieso müssen diese Familien 2,05  ct/kWh Stromsteuer bezahlen, die fast vollständig in die deutsche  Rentenversicherung fließen [19]?
Doch Piraten denken weiter. Die Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien ist nur ein Teil der Energiewende. Weitere wesentliche Bereiche sind auch die Energieeffizienz bei Gebäuden und die Elektromobilität.
Durch  die aktuelle Förderpolitik werden Technologien gefördert, die mit enormen Energieaufwand die vorletzten 10% Prozent Einsparung über mehr Wärmedämmung herausholen. Die Basismaßnahmen aber, die bereits 70% und mehr Energieeinsparung bewirken, werden unverständlicherweise nicht gefördert. [20] Eine Förderung entsprechend der tatsächlichen Verringerung des  Primärenergiebedarfs wäre richtig.
Nennenswerte Förderung gibt es aber erst ab Erreichen von mindestens 70% der Standardwerte für Wärmebedarf. [21] Doch  diese Förderung wiegt am Ende die Mehrkosten nicht auf. Zudem fehlt eine Verpflichtung der Vermieter auf Energieeffizienz. Der  „Energieausweis“ ist an der Stelle noch immer kein ausreichendes  Instrument.
Zu wenig berücksichtigt wird bisher auch der Aspekt der „energetischen  Amortisation“ von eingesetzten Materialien zur Wärmedämmung. Der Energieaufwand bei der Herstellung von Dämmstoffen ist beträchtlich: Für 1 m² PUR mit 10 cm Dicke z. B. werden 133 kWh zur Herstellung benötigt.  Nicht gerechnet Anbringung, Verschnitt und spätere Entsorgung. Dämmt  man ein Einfamilienhaus der 80er Jahre mit 250 m² Aussenfläche mit 10 cm  PUR – was bei einem Standardgebäude in der Regel nicht ausreicht, um  die geforderte Norm zu erreichen – so liegt der energetische Aufwand bei  einmalig 33.500 kWh für die Dämmung. Bei einer Einsparung von ca. 7.200  kWh pro Jahr. Die energetische Amortisation liegt also bei ca. 5  Jahren. Die wirtschaftliche Amortisation liegt auch bei steigenden Brennstoffkosten bei mehreren Jahrzehnten, zu rechnen ist mit 35 Jahren. Dannist das Material derart gealtert, dass es ersetzt werden muss. Ein Nullvorteil für den Nutzer also.
Die Energieeffizienz zu fördern wäre der richtige Ansatz! [22]
Auch die Wärmeerzeugung läuft hierzulande leider noch immer vielfach mittels Verbrennung fossiler Brennstoffe. Thomas Blechschmidt:  »Anstatt weiterhin den Mythos von der deutschen Vorreiterrolle in Sachen Energieeffizienz und Energiewende zu hegen und zu pflegen, wäre es aus Sicht der Piraten wesentlich bedeutender, die Anstrengungen anderer Länder intensiv zu untersuchen und für die eigenen Länder in Betracht zu ziehen!« Dänemark und Schweden sind an dieser Stelle schon weiter.
Dort werden  Verbrennungsheizungen mit fossilen Energieträgern nicht mehr neu  zugelassen und die Bestände abgebaut. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist in Dänemark die Regel, Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch und in Schweden in 95% der Neubauten das Maß der Dinge [23]; [24] »Auch  in den deutschen Ländern wären Wasser-Wärmepumpen im Bereich der flächigen Siedlungen und „kalte Nahwärme“ oder ggf. heiße Nahwärme aus  KWK – an Stelle des immer noch selbstverständlichen Einbaus von  Gasthermen – in Neubauten ein Meilenstein in Richtung Energiewende. Die Förderung wenig effizienter  Luft-Wärmepumpen [25] ist einzustellen, um unnötigen Stromverbrauch  einzudämmen. Schweden hat übrigens bereits seit den 90er Jahren eine  CO2-Steuer und dadurch keinen Schaden an seiner Stellung als   Industrieland hinnehmen müssen.« So Thomas Blechschmidt[26]
Den Gipfel schießt allerdings Bayerns CSU-Regierung ab, die in Ihrem 10.000Häuser-Programm sogar den Einbau neuer Ölheizungen fördert.
Zu einer erfolgreichen Energiewende gehört auch das Thema Elektromobilität.
Schon Anfang der 90er Jahre fuhren in Los Angeles Elektroautos (EV1)  mit einer Reichweite von ca. 200 km [27]. Warum schaffen die Elektromobile der deutschen Autokonzerne dann im Jahr 2014 immer nur noch Reichweiten von höchstens 190 km? Das Model S des amerikanischen Herstellers TESLA hingegen überzeugt heute schon seine Käufer durch Reichweiten bis 500 km, die auch im Winter nur um ein vertretbares Maß absinken.
Die Piraten wollen die Chancen der Elektromobilität intensiv nutzen. Die Jahresfahrleistung von privaten PKWs beträgt durchschnittlich nur 14.300 km [28], die problemlos elektrisch mit regenerativen Strom zurückgelegt werden könnten: Bei 40 Millionen zugelassenen Fahrzeugen mit einem  Gesamtkraftstoffverbrauch von 26,8 Mrd. Litern Benzin plus 9,8 Mrd.  Litern Diesel im Jahr 2008 [29] ergibt sich für die privaten Haushalte ein Primärenergieeinsatz von rund 41 TWh. Ganz Deutschland verbraucht ca. 600 TWh Strom, davon 23% erneuerbar. Die gleichen Fahrleistungen mit Elektrofahrzeugen ergeben höchstens einen Strombedarf von 5,7 TWh. Die Elektromobilität bietet somit die Chance zur Erreichung von Nachhaltigkeit im Verkehr zu günstigen Preisen.
Die teilweise in der Kritik stehenden Biokraftstoffe kosten für die gleiche Strecke ungefähr das Doppelte gegenüber Ökostrom. Die gleichberechtigte  Anrechnung von Fahrleistungen mit heimischem Ökostrom auf die 10% Quote  könnte sogar zur Verminderung der EEG Umlage genutzt werden. [30] Die  Piratenpartei befürwortet eine offene Diskussion zu Kosten und die zusätzlichen Anrechenbarkeit von Ökostrom auf die sogenannte  Biokraftstoffquote, wie es bereits in der EU Richtlinie vorgesehen ist. Der Flächenverbrauch für Öko-Verkehrsenergie könnte ganz nebenbei erheblich gesenkt werden, da durch Solarstrom fast achtzig mal mehr Kilometer Reichweite von gleicher Fläche zu erzielen sind. [31]
Deutschland hat heute noch immer ein Schienennetz, von dem lediglich knapp 50% elektrifiziert sind – der Rest fährt mit Dieselkraftstoff.[32] Unterschiedliche Antriebe führen zu vielen Lokomotivwechseln und Rangierfahrten. Reststrecken oder Teilstrecken der Transportaufgabe müssen mit Dieseltraktion gelöst werden. Ein durchgängig elektrifiziertes Schienennetz würde eine deutlich höhere Transportleistung ermöglichen. Da mit wäre die Bahn gegenüber dem LKW öfter die bessere Wahl. Sämtliche westeuropäischen Nachbarn haben seit Jahrzehnten die wichtigsten Strecken vollständig elektrifiziert. Wir haben an dieser Stelle erheblichen Handlungsbedarf, denn eine Elektrifizierung brächte wie beim Automobilverkehr eine erhebliche Einsparung an Energie und Schadstoffemissionen und vermeidet Verkehr auf Autobahnen.
Die Piratenpartei verlangt Rechtssicherheit für die Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Entscheidungen dürfen dabei nicht über die Köpfe der Bürger hinweg getroffen werden. Der Vorrang von Eigeninitiativen der Bürger vor staatlicher Vorwegnahme der Planungen soll gewährleistet werden. Energiegenossenschaften und wirkliche Bürgerbeteiligungsformen dienen dabei als wesentlicher Baustein der Energiewende.
Die Piratenpartei fordert die Regierung und besonders den in der Hauptverantwortung stehenden Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, die bisher so erfolgreiche Energiewende konsequent fortzuführen, statt nun auf begonnenem Weg eine Kehrtwende zu vollführen. Die Belastung der Eigenerzeugung erneuerbaren Stroms ist dabei zu unterlassen.
Wir Piraten kämpfen weiter für eine Energiewende in Bürgerhand!
Wenn Du  bei diesem und ähnlichen Themen mitarbeiten möchtest,  kannst Du uns in einer Sitzung der AG Energiepolitik besuchen – egal ob Du Pirat bist oder nicht. Die Sitzungen finden jeden zweiten Dienstag um 20:30 Uhr im https://wiki.piratenpartei.de/Mumble statt. Bitte informiere Dich auf der https://wiki.piratenpartei.de/AG_Energiepolitik Wikiseite der AG über die Details.

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Quellen:
[1] Pressemitteilung des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. vom 11.02.2014
[2] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 55;
[3] RWE AG: Geschäftsbericht 2013, Seite 43;
[4] Umweltbundesamt: „Schätzungen der Umweltkosten in den Bereichen Energie und Verkehr“, August 2012, Seite 6;
[5]   Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE:   „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“, Studie Version November   2013, Seite 2;
[7] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 57;
[8] Bundesverband Braunkohle: „10 Jahre Braunkohle als Wirtschaftsfaktor“;
[9] AG Energiebilanzen;
[10]   Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,   Faltblatt: Erneuerbar beschäftigt!  Stand: Aug. 2013, Seite 7;
[11] „dena Netzstudie II (November 2010)“;
[12] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 11.12.2013;
[13] EEX-Transparenzplattform, Gesetzliche Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber, Anzeigetag 06.12.2013;
[14] E.DIS AG
[15] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 56;
[16] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
[17] Windkraft-Journal;
[18] Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. vom 04. September 2013:
[19] Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern;
[22] Informationen berechnet aus http://www.ivpu.de/pdf/oekobilanz.pdf und frei verfügbarem Fachwissen.
[27] Dokumentation:“Warum das Elektroauto sterben musste  …“
[31] http://www.cedelft.eu/publicatie/impact_of_electric_vehicles/1153 Potential interactions with the electricity supply (Deliverable 3). Flächenverbrauch auf S.50
[32]

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Kalte Nahwärmenetze zur effizienten Versorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Wärme und Kühlung:

Jeder kennt Sie, die Fernwärme, die vor allem in Ballungsräumen gern als vernünftige Art der Heizung gepriesen wird.

Doch wie alle Hochtemperaturheizungssysteme hat auch die Fernwärme den Nachteil, dass auf dem Weg vom Erzeuger zum Nutzer beträchtliche Mengen an Wärme verloren gehen. Oder eben das Netz mit höchstem Aufwand gedämmt werden muss. Was unter dem Strich einen hohen Energieeinsatz im Vorfeld verursacht.

Dazu kommt, dass mit diesen Systemen für Wärme in eine Art Einbahnstraße geschickt wird. Man kann mit Ihnen nicht Kühlen. Für die kurzen, aber immer stärker und intensiver werdenden Hitzephasen in unseren Ländern verfallen wir immer noch auf die Idee, eine Klimaanlage einzubauen.

Seit einigen Jahren jedoch verbreitet sich die cleverste Form der Gebäudeheizung in Mitteleuropa: Geheizt wird mit einer Wärmepumpe, mit der man im Sommer sogar Kühlen könnte. Jeder hat eine Wärmepumpe zu Hause: In seinem Kühlschrank. Vom Wirkungsprinzip her zieht eine Wärmepumpe auf einer Seite Wärme aus einem Reservoir, welches dadurch gekühlt wird und gibt die Wärme auf der anderen Seite des Gerätes an ein anderes Reservoir ab.

Im Kühlschrank wird es kalt, auf seiner Rückseite fällt Wärme ab. Im Haus wird es warm, in einem Eisspeicher/Erdreich/Grundwasser wird es kalt.

Soviel zu diesem Prinzip. Es ist äußerst effizient, denn – abgesehen von Luftwärmepumpen – ist es mit Sole oder Wasserwärmepumpen völlig normal, mit einer kWh Strom zwischen vier und fünf kWh Wärme bereit zu stellen. Dies hängt von der Wärmequelle ab.

Besonders effizient sind solche Wärmepumpen, wenn die Quelle Temperaturen zwischen 0 °C und 15 °C zur Verfügung stellt.

Ein „kaltes Nahwärmenetz“ unterscheidet sich nun dadurch von einem der herkömmlichen „heißen“, dass es eben die angeschlossenen Gebäude konstant durch ein Glykol-Wasser-Gemisch (Sole) mit eben solchen Temperaturen versorgt.

Das besondere dabei ist, dass vor allem im Sommer niedrige Temperaturen um 8°C möglich sind, mit denen die Gebäude dann auch nahezu kostenlos gekühlt werden können.

In den Gebäuden selbst arbeiten Wärmepumpen, die die Wärme zum Heizen aus der Sole ziehen. Soll im Sommer gekühlt werden, wird die Sole parallel an der Wärmepumpe vorbei in einen Trennwärmetauscher geführt, in dem sie die Wärme aus dem Gebäude aufnimmt und auf diesem Weg das Gebäude kühlt.

Im Zentrum des „kalten Nahwärmenetzes“ steht eine große Zisterne mit Wasser. In dieser Zisterne sind weitere Wärmetauscher verlegt, aus denen z. B. eine zentrale Wärmepumpe Wärme entzieht. Wird mit dem System im Winter geheizt, entsteht Eis. Daher der Name Eisspeicher. Dieses Eis dient im Sommer dann zum Kühlen.

Der besondere Nebeneffekt bei diesem System: Das gesamte „kalte Nahwärmenetz“ muss nicht gedämmt werden, benötigt also keine teuren isolierten Leitungen, da es im normalen Temperaturbereich arbeitet und keine Wärmeverluste erleiden kann.

Rechnet man die kostenlose Kühlung in die Effizienz mit ein, dann kommt das System auf besonders hohe Wirkungsgrade und Effizienzen, die bei Wärmepumpensystemen Leistungszahl und Arbeitszahl genannt werden: Bis zu 9. Das bedeutet: Mit einer kWh Strom können 9 kWh Wärme bewegt werden, denn auch Kälte erzeugen heißt nichts anders als Wärme bewegen. Nur in die andere Richtung.

Herkömmliche Heiz- und Kühlsysteme sind nicht in der Lage, mit einer kWh elektrischer Energie mehr als eine kWh Wärmeenergie zu bewegen.

Die effektive Förderung dieser Systeme ist in Bezug auf die Energiewende kein Schritt, sondern ein Meilenstein.

Quellen: www.isocal.de

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Fakten und Hintergrundinfos zum Thema Wärmedämmung

Zum Thema Wärmedämmung:

Wirtschaftlichkeit von Dämmung bei enbausa.de

Zum Verständnis dieses Themas braucht es ein wenig Mühe: Lesen, lesen, lesen und selber Denken.

Für die Beispielrechnung werden Dämmstärken von 10, 15 und 20 Zentimetern Mineralwolle (Lambdawert 0,04 W/mK) angenommen. Damit verbessert sich der U-Wert einer ungedämmten Ziegelwand von 1,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K) auf 0,30 bzw. 0,22 und 0,17 W/m2K. Mineralwolle und Styropor sind die kostengünstigsten Dämmstoffe.

Problem: 10 cm senken den Wärmeverlust von 1,2 auf 0,3 W/m². Das sind 75 % des Wärmeverlustes. Gefördert wird nach ENEV aber erst ab Erreichen von 0,24 W/m², für die man mindestens 14 cm benötigt. Die Kosten zwischen 10 cm und 14 cm Polystyrol springen von z. B. 6,19 €/m² auf 8,66 €/m² und bei 20 cm auf 12,38 €/m² bei dem genannten Lambda-Wert 0,40 W/mK).

 

Eine nahezu volle Förderung verdoppelt also bereits beim Material die Kosten und bringt aufs Ganze gesehen 13 % mehr. Aber die Förderung setzt erst ab 80 % Einsparung ein und würde bereits 35 % mehr kosten. Dazu sei angemerkt: Die Zahl der gebrauchten Wohngebäude, die einen U-Wert von 1,2 W/mK oder besser erreichen ist im Bestand der BRD bis zu Baujahren um 2000 herum eher die Ausnahme. Die große Menge erreicht U-Werte um 1,6 und schlechter. Bedeutet: Mehr Dämmung, um Förderung zu bekommen.

KFW Energieeffizienz Sanierungskredit

Die Förderung besteht dann in Zinsvergünstigungen auf die Sanierungsdarlehen durch die KfW, was bei voller Förderung ca. 13.250,00 € auf die Laufzeit ausmacht. Dafür liegen die Kosten dann halt doppelt so hoch. Aus diesem Grund schrecken viele davor zurück, überhaupt etwas zu machen. Vermieter sowieso, denn die Energierechnung zahlt der Mieter allein. Deshalb wäre es für uns ein Ansatzpunkt, eine Formel für die Belastung der Vermieter durch überdurchschnittliche Energiekosten zu entwickeln.

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Solarthermie, sinnvolles Potential oder nettes Gimmick für die Energiewende?

Thomas Blechschmidt (TB) kommentiert das Interview von Doreen Brumme (DB), (Ecoquent Positions) mit dem Verfasser einer Dissertation zu dem Thema, Herrn Roger Corradini.

Ausgangsposition Roger Corradini (RC):

Über die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland wird durch Wärmeanwendungen verursacht; regenerative Energien decken diesen Teil lediglich zu knapp 10%.

Doreen Brumme für Ecoquent Positions: Herr Corradini, wir haben gerade Ihre Dissertation auf unserem Blog vorgestellt. Warum haben Sie sich dem Thema „Regional differenzierte Solarthermie-Potentiale für Gebäude mit einer Wohneinheit“ gewidmet?
Roger Corradini: Über die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland wird durch Wärmeanwendungen verursacht. Regenerative Energien tragen hierfür lediglich 10 Prozent bei – zudem stagniert dieser Wert seit Jahren. Im Stromsektor sind wir bereits bei einem Anteil von 25 Prozent angelangt und das mit kontinuierlichen jährlichen Steigerungen. Somit beschränkt sich die Energiewende aktuell auf eine Stromwende – von einer Wärmewende ist nur wenig sichtbar.

TB: Wenn diese Energie tatsächlich verbraucht würde, wäre die Situation sowieso hoffnungslos. Dennoch ist es richtig, dass der Anteil an nicht-fossilen Energieträgern bei der Wärmebereitstellung seit Jahren stagniert. Die Ursache hierfür ist eine politische. Das Thema Wärme ist wegen des durchschnittlich deutlich niedrigeren Preises für Wärmeenergieträger und des Mangels an Transparenz der mit Wärme verbundenen Prozesse aktuell das Stiefkind der politischen Bemühungen um die so genannte „Energiewende“.

RC: Gerade im Sektor der Gebäude mit einer Wohneinheit – also Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser –, die 80 Prozent des Wohngebäudebestands stellen, haben wir sehr geringe Neubau- und Modernisierungsraten von weniger als 1 Prozent jährlich.

TB: Gut beobachtet. Das trifft genau zu. Die Gründe hierfür liegen ebenfalls in der mangelnden Schaffung geeigneter Rahmenbedinungen durch die Politik. Dabei müssten dies nicht unbedingt Fördermittel oder Zuschüsse sein.

RC: Neben einer Verbesserung der Gebäudehülle ist es daher auch sinnvoll, regenerative Wärmeerzeuger verstärkt zu installieren. Die Potenziale für eine solarthermische Wärmebereitstellung im Wohngebäude werden im Allgemeinen unterschätzt. Aktuell trägt die Solarthermie lediglich zu gut 1 Prozent des Wärmeverbrauchs in diesen Gebäuden bei. Ziel meiner Arbeit war es, aufzuzeigen, welche relativ leicht erschließbaren Potenziale in Deutschland schlummern und diese auch regional differenziert aufzuzeigen.

TB: Die solarthermische Bereitstellung von Wärme ist zwar eine technisch interessante Möglichkeit, aber die Potentiale sind pro nutzbarer kWh Wärme im Vergleich zu degenerativen Brennstoffen sehr teuer und nicht ganzjährig verfügbar. Insgesamt aus meiner Sicht eine Nischentechnologie für den Sommerbetrieb von Schwimmbädern. Die Adsorption von Umweltwärme, Zwischenlagerung in Latentwärmespeichern auf niedrigem Temperaturniveau und ganzjährige Nutzung über Wärmepumpen stellt rein generativ bereit gestellte Wärmeenergie – also ohne jede weitere Verbrennung degenerativer oder regenerativer Ressourcen – sicher. Vgl. dazu das Konzept des Eis-Energie-Speichers.

DB: Ecoquent Positions: Es gibt Stimmen, die da sagen, hierzulande gäbe es gar kein Potential für Solarthermie. Würden sie uns eine kurze Einschätzung darüber geben, wie Sie das Potential der Solarthermie für Deutschland sehen?

Roger Corradini: Hier wird offensichtlich die Energie der Sonne unterschätzt. Meine Untersuchungen haben gezeigt, dass je nach Dämmqualität der Gebäude und solarthermischer Anlagengröße 15 bis 40 Prozent des üblichen Energieverbrauchs fürs Heizen und Warmwasser eingespart werden können. Dies sind immerhin zwischen 300 und 550 Liter Heizöl beziehungsweise Kubikmeter (m³) Erdgas jährlich. Und das ohne zusätzliche Dämmung am Gebäude selbst und mit überschaubaren Anlagengrößen mit 10 bis 20 Quadratmetern (m²) Kollektorfläche – dafür findet sich auf jedem Dach noch Platz.

TB: Stimmt. Das Potential der Sonne wird unterschätzt. Und zwar massiv. Allerdings ist das Potential an direkt der Sonneneinstrahlung ausgesetzen Flächen der Konkurrenz mit Photovoltaik ausgesetzt. Es gibt zwar Verfechter rein solarthermischer Heizsysteme, wie das „Sonnenhaus“-Konzept, unter anderem finanziert von der HELMA AG, die PV als unsinnige Technologie ablehnen und verteufeln, aber der klügere Weg ist, die reichlich vorhandene diffuse Sonnenenergie, die bereits in Form von Wärme vorhanden ist, über Absorber auf verschatteten Flächen zu nutzen und die Sonnenseiten für die direkte Stromproduktion zu verwenden. Über die dann erreichbaren Jahresarbeitszahlen von bis zu 5,0 und höher der damit verknüpften Sole-Wasser-Wärmepumpensysteme entsteht eine ganzjährig verfügbare Nutzung der Wärmeenergie, die die Sonne in unsere Atmosphäre einstrahlt und das ohne Konkurrenz zur Stromerzeugung. Im Gegenteil. Der PV Strom läßt sich weitgehend auch noch direkt für den Betrieb der Wärmepumpen nutzen. Dieses Potential beträgt 100% des Bedarfs. Rein generativ. Und 100% ist das, was wir gut gebrauchen können. So nebenbei erschlagen wir damit auch so ziemlich alle anfallenden Klimatisierungs- und Kühlungsanforderungen im Gebäudebereich ohne nenneswerten weiteren Stromverbrauch.

DB: Ecoquent Positions: Gibt es eine konkrete Zahl, auf die sich das Potential beziffern lässt?

Roger Corradini: In meiner Arbeit habe ich in drei Szenarien unterschiedliche Anlagengrößen betrachtet. In der Minimal-Variante sind es 10 m² Kollektorfläche, die sich bis zur optimalen Variante auf 20 m² steigert. Natürlich können auch größere Anlagen gebaut werden – meine Potenzialstudie sollte jedoch zeigen, dass bereits bei dieser moderaten Größe erhebliche Potenziale bestehen. Das technische Substitutionspotenzial bewegt sich dann letztlich für ganz Deutschland zwischen 17 bis 25 Prozent der ohne Solarthermieanlage benötigten Heizöl- oder Erdgas-Menge.

TB: Den analytischen Ansatz habe ich mir mit großem Interesse angesehen. Das gefällt mir ausgezeichnet. Verfeinert und auf eine größere Grundgesamtheit ausgeweitet wäre das sicher eine gute Grundlage für die Beurteilung der Potentiale in verschiedenen Gemeinden.

DB: Ecoquent Positions: Sie haben in Ihrer Analyse sowohl die förderlichen als auch die bremsenden Einflüsse auf die Entwicklung der Solarthermie in Deutschland aufgezeigt. Was sind die bedeutendsten Hemmnisse und warum?

Roger Corradini: Ein entscheidendes Hemmnis stellt sicherlich die direkte Dachflächen-Konkurrenz zur Photovoltaik dar. Mit einer rund sieben Mal höheren Förderung pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) wird die Photovoltaik durch die aktuell geltenden Fördermechanismen klar bevorzugt.

TB. Zu Recht, denn die Ausbeute an veredelter Energie in From von Strom ist deutlich sinnvoller und nützlicher.

RC: Dazu kommt, dass der Gewinn einer Photovoltaik-Investition durch die auf 20 Jahre gesicherte Einspeisevergütung belastbar ermittelt werden kann – bei der Solarthermie hingegen stellt sich eine Energiekostenersparnis ein, die maßgeblich von der zu erwartenden Preissteigerung der konventionellen Energieträger Öl oder Gas abhängt.
Kurz, die Photovotaikanlage verdient Geld und die Solarthermie spart Geld – ersteres ist quantifizierbar und zweiteres nur abschätzbar.

TB: Genau das ist das Problem. Und wie dieses sinnvoll umgangen werden kann, habe ich beschrieben. Solarthermie wird schlicht nicht gebraucht. Es gibt wirtschaftlichere Technologien, die auch noch verlustfrei arbeiten, 100 % abdecken, also auch keine Zusatzheizungen erforderlich machen.

RC: Unterstellt man die Preissteigerungen für Öl und Gas der Vergangenheit, erreicht man durch die Einsparungen der Solarthermie ebenfalls die Gewinnzone. Erschwerend kommt die Unberechenbarkeit des Förderprogramms für Solarthermie hinzu: Es wurde in den vergangenen zwölf Jahren 20 Mal angepasst. Die Förderhöhe pro Kollektorfläche schwankte erheblich zwischen 45 Euro (€)/m² und beinahe dem Vierfachen. Das Förderprogramm wurde auch vorübergehend ausgesetzt oder auf unbestimmte Zeit gestrichen. Dies führt beim potenziellen Solarthermie-Käufer zu erheblichen Unsicherheiten und letztlich einem zurückhaltenden Kaufinteresse. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass dieses Förderprogramm häufig eher als Bremse denn als Motor für den Solarthermie-Zubau betrachtet werden kann.

TB: Das trifft allerdings auch für die Fördersysteme für PV zu. Mit massiven Verwerfungen auf den Arbeitsmärkten. Das Problem ist nicht Förderung hier für das und dort für dieses nicht. Das Problem ist das Fehlen negativer Sanktionen für unverändertes Verhalten. Oder glaubt wirklich jemand, dass heute alle Autofahrer einen Gurt anlegen würden, wenn man das Angurten seinerzeit mit einer Belohnung von 50 DM pro Jahr gefördert hätte?

RC: Umso überraschender und erfreulicher ist es daher, dass trotz dieser Hemmnisse bereits eine Vielzahl von Privatpersonen in diese sinnvolle Technologie investiert haben – so besitzt jedes 10. Wohnhaus mit einer Wohneinheit in Deutschland eine Solarthermieanlage und nur jedes 40. eine Photovoltaikanlage. Hier wirken verstärkt emotionale Treiber wie Versorgungsunsicherheiten, ein allgemeiner Wertewandel in der Gesellschaft hin zu einem grünen Gewissen oder auch einfach die positiven Emotionen, auf dem eigenen Dach einen Teil seines Energieverbrauchs selbst zu erzeugen.

TB: Nun, die emotionalen Treiber mögen zwar wirken, aber gerade in sonnenreichen Gebieten wie im Süden Bayerns ist dieses Verhältnis umgekehrt. Die Leute bauen die solarthermischen Anlagen sogar wieder ab, wenn diese nach 15 Jahren am Lebensende sind. Der durchschnittliche Vorsprung liegt schlicht in der deutlich schlechteren Leistungsfähigkeit im Vergleich zum Preis für PV-Anlagen älterer Bauart. Diese Technologie mit solchen Argumenten derart abzuwerten qualifiziert Herrn Corradini nicht als fachlich neutralen Experten. Die vernünftige Entscheidung zwischen PV und Thermie ist in der Realität eine wirtschaftliche und keine emotionale.

DB: Ecoquent Position: Welche Empfehlungen haben Sie für die neue Bundesregierung? Wie sollte die Förderung gestaltet werden, um Anreize für Investitionen seitens der Verbraucher zu schaffen?

Roger Corradini: Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie sich nicht weiter auf eine Stromwende beschränken. Es muss dringend eine intensive und kontinuierliche Wärmewende initiiert werden. Möchte die Politik maßgebliche Anteile des Wärmeverbrauchs im Wohngebäudebereich regenerativ decken, so bedarf es dringend einer Verstetigung der Förderbedingungen für regenerative Wärmesysteme.

TB: Das unterschreibe ich. Allerdings nicht mehr nach dem Prinzip der pauschalen Förderung nach Schätzung, sondern entweder durch Förderung des Ertrags, unterschieden nach generativer und regenerativer Bereitstellung von Wärme oder schlicht durch negative Sanktionierung der degenerativen Technologien. Sprich eine nach den Faktoren Primärenergie und Emissionen gewichtete Energiesteuer. Vgl dazu meinen Vorschlag eines Referenzpreises für Strom.

RC: Diese Instrumente und insbesondere deren Finanzierungsvolumen sollten an effektive Energie- beziehungsweise CO2-Einsparungen gekoppelt werden und müssten damit nicht einmal Größenordnungen erreichen, wie sie auch heute noch im Stromsektor bestehen. Nur so lassen sich beschleunigt – neben den aus ideellen Bewegründen gebauten Anlagen – auch jene Potenziale heben, die nur in Angriff genommen werden, wenn sich für den Verbraucher klare und berechenbare wirtschaftliche Vorteile ergeben.

TB: Das ist genau richtig. Allerdings stehen gerade in deutschen Ländern zwischen den „Verbrauchern“ und der Nutzung besserer Technologien im Wohngebäudebereich noch die Vermieter, denen die Energiekosten des Mieters in der Regel egal sind. Deshalb ist ein komplementäres Fördermittel die Verpflichtung der Vermieter, für den Energiebedarf, der über den aktuell gültigen Standard hinausgeht, finanziell aufzukommen.

DB: Ecoquent Positions: Mit der Gemeinde Büsingen in der einzigen deutschen Exklave haben wir ein sehr gutes Beispiel, wie solare Fernwärme in Nahwärmekonzepte einfließen kann. Was braucht es Ihrer Meinung, damit Büsingen in ganz Deutschland Schule macht?

Roger Corradini: Anders als in meiner Arbeit geht es hier um ein solarthermisches Nahwärmekonzept, das ich nur befürworten kann. Die von mir ausgewiesenen Potenziale können sich noch erhöhen, unterstellt man viele weitere solcher Projekte. Solarthermische Wärmebereitstellung kann in vielfältiger Form den Wärmebedarf decken. Dies können kleine Einzelanlagen auf Einfamilienhäusern oder auch größere auf Mehrfamilienhäusern sein, ebenso aber auch solare Nahwärmekonzepte wie in Büsingen oder München sowie solarthermische Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme für Produktionsprozesse.

TB: Die Verwendung solarthermisch gewonnener Wärme in Fernwärmenetzen ist zwar die logische Fortführung des Prinzips und vermag durchaus den Nutzungsgrad solarthermischer Kollektoren zu verbessern, dennoch steht und fällt die Frage mit der bilanzierten gesamtenergetischen Betrachtung von Fernwärmenetzen überhaupt. Denn neben den notwendigerweise sehr großen Volumina an heißem Wasser, die bewegt werden müssen, sind große Rohrquerschnitte und sehr starke Dämmungen erforderlich. Der Energieaufwand zur Bereitstellung der dazu notwendigen Infrastruktur ist enorm. Deutlich besser eignen sich „kalte Nah- und Fernwärmenetze“, da sie keine Abwärmeverlsuste aufweisen und auf Dämmungen verzichtet werden kann.

RC: Das Potenzial ist längst nicht ausgeschöpft! Wie bereits vorher erwähnt, fehlt es an entsprechenden förderpolitischen Rahmenbedingungen für diese beschleunigte Wärmewende. Jede Fördermaßnahme sollte sich an den tatsächlich vermiedenen Energieträgermengen orientieren, weil hierdurch letztlich sichergestellt wird, jene Technologien bevorzugt zu fördern, die am meisten Energie beziehungsweise Treibhausgase vermeiden.

TB: Das ist richtig.

DB:Ecoquent Positions: Betreiben Sie selbst auch eine solarthermische Anlage?

Roger Corradini: Ich betreibe seit 2007 eine eigene Solarthermieanlage, mit der ich sehr zufrieden bin. Natürlich ist diese mit umfangreicher Messtechnik ausgestattet und kann somit nicht mit einer Anlage mit typischer Überwachungs- und Wartungsintensität verglichen werden.
Selbst wenn man sich wie ich in der Potenzialstudie auf theoretischer Ebene mit solchen Anlagen beschäftigt, ist es wichtig, echte Betriebserfahrungen zu haben. Die teilweise sehr negativen Erfahrungen in der Planungsphase mit einigen Fachbetrieben und der Erkenntnis, dass eine intensive Planung Erträge sichert, waren sicherlich eine Initialzündung, mich mit diesem Thema näher zu beschäftigen.

Daher habe ich auch gemeinsam mit der Wüstenrot-Stiftung ein Solarthermie-Fachbuch erstellt, in dem eine Vielzahl von Hinweisen zum effizienten Bau und Betrieb von Solarthermieanlagen gegeben werden. Gerade Interessenten an dieser Technologie kann ich es demnach nur empfehlen. Es wird Anfang 2014 erscheinen und neben der Variante als Druckwerk auch als kostenloses PDF verfügbar sein.

TB: Da freuen sich alle Piraten sehr.

DB: Ecoquent Positions: Wie schätzen Sie den deutschen Weg in Richtung Energiewende ein, sowohl im Rückblick auf die bisher zurückgelegte Wegstrecke als auch in Hinblick auf das Ziel?

Roger Corradini: Es sind einige Anstrengungen unternommen worden und auch schon wesentliche Weichen gestellt. Die Erfolge sind derzeit etwas einseitig auf den Stromsektor beschränkt. Regenerative Strom-Anteile von knapp einem Viertel sind erfreulich und begrüßenswert und sollten auch weiter ausgebaut werden. Dennoch müssen zusätzlich im Verkehrssektor und vor allem im dominierenden Wärmesektor, der über die Hälfte des Energieaufkommens verursacht, beschleunigt Maßnahmen ergriffen werden.

TB: Dem kann man nur zustimmen.

RC: Schafft es die neue Bundesregierung, die „Energiewende“ auf breiter Ebene über alle Energiesektoren voranzutreiben, kann ihr eine Vorreiterrolle in Europa zugesprochen werden. Beschränkt sich die Umsetzung jedoch weiter ausschließlich auf den Stromsektor, werden die Gesamtziele schwerlich erreichbar sein und man wird sich am Ende vorwerfen lassen müssen, die Energiewende einseitig vorangetrieben zu haben.

TB: Das sehe ich deutlich schlechter. In nahezu allen betroffenen Sektoren haben die deutschen Länder die Technologieführerschaft nicht erreicht oder verloren. Noch nie war ein Umweltminsiter oder Wirtschaftsminister auf der INTERSOLAR, der weltgrößten Leitmesse für Solarenergie, noch nie auf der ecartec, der Fachmesse für Elektromobilität schlechthin.
Die Marktführer im Bereich PKW für Elektromobilität sind Nissan mit 120.000 auf den Straßen der Welt fahrenden LEAF und der Premium Hersteller TESLA.
Der Marktführer für elektrischen Gütertransport mit 40-Tonnern ist ein Joint-Venture von Italienern mit verschiedenen Speditionen, elektrisch angetriebene Busse kommen aus Italien und China und im Gegensatz zu Ländern wie Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz haben die deutschen Länder noch lange kein voll elektrifiziertes Schienennetz. Und damit entsprechend nur ein Viertel der Leistungsfähigkeit der Schiene bezogen auf die Dimension des Streckennetzes.
Der Marktführer für große, elektrochemische Stromspeicher ist NGK aus Japan.
Bei der Gebäudebeheizung sind in Schweden, Dänemark und Norwegen sind in Neubauten Verbrennungsheizungen mit degenerativen Energieträgern nicht mehr zulässig, in Altbauten besteht innerhalb weniger Jahre Austauschpflicht. Und das ohne Solarthermie.
In China werden motorisierte Zweiräder mit Verbrennungsmotoren nicht mehr zugelassen und das Land wird dieses Jahr im Bestand an PV-Anlagen Deutschland überholen. China wird dann pro Jahr mindestens 35 GW PV zubauen und so in wenigen Jahren einen Versorgungsgrad mit PV haben, den sich deutsche Energiemanager weder vorstellen können, noch wollen.
Die Realität ist: Einmal mehr nach den Segmenten elektrische Haushaltsgeräte und elektronische Unterhaltungskonsumgüter  sind wir dabei, Chancen aus einer Überheblichkeit heraus sausen zu lassen, die ihresgleichen in der Welt sucht. Diese Überheblichkeit ist der einzige internationale Wettbewerb, in dem wir außer den USA derzeit wohl keinen ernsthaften Gegner haben.

Hauptsache das Auto ist groß, laut, braucht auch ausreichend Benzin und wird alle zwei Tage gewaschen, sonst könnte der Nachbar denken, man könne sich nichts leisten.

Ecoquent Positions: Wie lange haben Sie an der Dissertation gesessen und welches Thema beschäftigt Sie gerade im Alltagsgeschäft?

Roger Corradini: Eine Promotionsarbeit ist stets eine herausfordernde und zeitintensive Aufgabe. Bei mir musste, zwischen den Anforderungen meiner Tätigkeit im Management der Forschungsstelle für Energiewirtschaft und meinen familiären Ansprüchen, ausreichend Raum geschaffen werden, um diese wissenschaftlich anspruchsvolle Arbeit durchführen zu können. Dennoch ist es mir gelungen, die Arbeit in einem Zeitraum von drei Jahren zu erstellen und ich freue mich sehr, dass sie in dieser vielfältigen Form Interesse findet.

TB: An der Stelle bedanke ich mich auch noch einmal für die Mühe.

Roger Corradini: Ich beschäftige mich natürlich auf Projektebene weiterhin mit den Herausforderungen der Wärmewende. Wie bereits erwähnt wird das Solarthermie-Fachbuch in Kürze erscheinen. Ich hoffe durch meine Arbeit für viele interessierte Personen und Entscheidungsträger fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung stellen zu können. Und somit die Entscheidungen, im Sinne einer neuen Energierationalität, auf allen Ebenen zu unterstützen und voranzutreiben.

TB: Da bin ich gern dabei und ich denke, das auch für die Piraten sagen zu können. Vielleicht sehen wir uns mal und diskutieren auf einem Podium.

Ecoquent Positions: Vielen Dank, Herr Corradini, dass Sie sich die Zeit für unser Blog genommen haben

TB: Fazit: Mit Solarthermie läßt sich das Heizlastprofil eines  Gebäudes über das Jahr nur mit sehr großen Zusatzinvestitionen generativ abbilden. Von daher ist die Behauptung,  PV sei ein Zubrot für die Energiewende ein Irrtum.

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Wärme in der Energiewende

Implikationen des Wärmemarktes für die Energiewende. Politische Entscheidungen und Regelungen als Treiber der Entwicklung, Ausblicke, Fails (Defizite) und Korrekturmöglichkeiten.

von Thomas Blechschmidt, Energiebeauftragter des LV Bayern der Piratenpartei

Gegenstand: Energiewende, Notwendigkeit streitig, aber mehrheitlich Konsens, Umsetzungsmöglichkeiten von der bisherigen Politik aka Politik der Bisherigen nicht erkannt

Übergeordnete Regelungen: EU-Verträge und EU-Richtlinie 202020 (Richtlinie 2009/28/EG des EP und EuR vom 23.04.2009)

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2009/28/EG_(Erneuerbare-Energien-Richtlinie)

Bemerkenswert: Diese Richtlinie wird auch von Drittstaaten wie den EWR-Staaten in föderales bzw. nationales Recht umgesetzt. (N, CH, FL)

Die Richtline legt fest (Kurzform):

– dass Einsparziele beim Energieeinsatz erreicht werden sollen

– dass dies in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu geschehen hat

– dass und wie viel „erneuerbare“ Energien dazu beizutragen haben

– bis wann Ziele und Maßnahmen der Mitgliedsstaaten bzw. der Mitglied-Bundesstaaten zu treffen sind

Das Suffix 202020 steht hierbei für das Zieljahr 2020, für 20% erneuerbare und 20% Einsparung am „Verbrauch“ – insoweit Energieverbrauch überhaupt als eine sinnvolle Bezeichnung für eine physikalische Unmöglichkeit gelten kann. Die Zahl 20 weist dabei auch auf das weiterführende Ziel der Reduktion von Treibhausgasen um 20% bis 2020 hin.

Auswirkungen und Umsetzungen in Bundesrecht der BRD und im nationalen Recht der Bundesländer:

Sektor Verkehr: Im Wesentlichen keine. Lediglich die KfZ-Steuer für Elektrofahrzeuge ist für 10 Jahre ab Zulassung ausgesetzt. Daneben gibt es einzelne Förderprogramme, die vor allem zum Aufbau einer Ladestationsinfrastruktur sowie zu einzelnen E-Mobility-Projekten geführt haben. In Unternehmen ist bislang recht wenig passiert. Die DB AG hat z. B. einen Teil ihres Stromeinkaufs auf Grünstromverträge umgestellt.

Von den jüngsten Irrungen und Wirrungen der Bundespolitik (Eckpunktepapier Gabriel) wird die DB AG durch Umlagebeteiligungen für eigenerzeugten Strom betroffen sein, was zur Rechtfertigung weiterer Fahrpreissteigerungen beitragen wird.

Sektor Strom: Auf dem Stromsektor hat sich in der BRD am meisten getan. Vor allem zu nennen ist das EEG mit all seinen Nebenregelungen und Befreiungstatbeständen und parallel dazu das KWKG (KraftWärmeKopplungsGesetz). Aktuell besteht politisch keine Einigkeit, wie es weitergehen soll. Das Ziel 20% erneuerbar ist Stand 2013 zwar im Grunde erreicht bzw. in Reichweite, aber der Bestand des Erreichten angesichts der sichtbaren Unfähigkeit der bisherigen Parteien, sich über Einzelinteressen hinweg auf Konsolidierung und gezielten weiteren Ausbau vor allem der generativen Energieträger zu einigen, ist akut gefährdet. Ich gehe davon aus, dass es die „Verantwortlichen“ schaffen werden, die Meßlatte doch noch auf allen vier Feldern zu reißen.

Sektor Wärme: Die Wärme ist zumindest in den deutschen Ländern ein Stiefkind der Politik in Sachen Energiewende. Der Politzirkus im Umfeld des Berliner Reichstags hat relativ pragmatisch die seit 1977 existierenden Wärmeschutzverordnungen weiterentwickelt, wobei diese Wärmeschutzverordnungen seit 2002 als „Energie-Einspar-Verordnungen“ mit EnEV und Jahreszahl betitelt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser Bestimmungen und Vorschriften wurde die letzte Verordnung als EnEV2009 in 2009 in Kraft gesetzt. Diese wurde an einigen Stellen nachgebessert, soll aber ab 01. August als EnEV2014 überarbeitet in Kraft treten. Die Änderungen in der EnEV2014 sind gegenüber der EnEV2009 allerdings marginal und bleiben stellenweise weit hinter den Schritten zurück, die für das Erreichen der EU-rechtlich und vertraglich verbindlich vereinbarten Ziele erforderlich wären.

Relevante Gesetze und Rechtsverordnungen zur Entwicklung der Wärmenutzung in der BRD sind

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEV-2013-Referentenentwurf-1.pdf

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEV-2013-Referentenentwurf-2.pdf

http://www.energiemanager-online.de/Newsletter_Anlagen/EnEG-2013.pdf

http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/das-erneuerbare-energien-waermegesetz/

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf

http://www.bhkw-infozentrum.de/download/kwkg2012_20120712_lesefassung.pdf

http://www.bhkw-infozentrum.de/download/kwk-gesetz_2012_DR_1709617.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf

Siehe auch:

https://piratenpad.de/p/Arbeitscamp+Energie+Buchloe

https://ag_energiepolitik.piratenpad.de/buchloe-enev

Allein die Vielzahl an Rechtsnormen, die auf die Nutzung von Wärme Einfluss nehmen führt direkt zu dem Trugschluss, dass das Thema intensiv durch die Politik behandelt würde. In der realen Umsetzung entfalten diese Normen aber kaum Wirkung. Auch wenn hunderte mehr oder weniger gelungener Sanierungen und Effizienzmaßnahmen dokumentiert sind, so registrieren wir keinen nennenswerten Rückgang des Verbrauchs von Gas, Erdöl oder Kohle und entsprechend auch keine Reduktion bei der Emission von Treibhausgasen, einem eminent wichtigen Sekundärziel der Energiewende.

Woran liegt das?

Nun, systematisch sinnvoll ist zunächst die Unterscheidung von Heizwärme für Gebäude und Prozesswärme für gewerbliche oder industrielle Zwecke.

Der Prozesswärmesektor wird in der Regel im industriellen Bereich direkt abgehandelt und durch speziell ausgebildete Fachleute optimiert, soweit für die Industrie dafür ausreichende finanzielle Anreize geschaffen werden.

An dieser Stelle sei bemerkt: Eine verbindliche Verpflichtung zur Energieeffizienz für Industrie, Gewerbe und Handel besteht in der Bundesrepublik nicht. Zu Null Prozent. Weder für Strom, noch für Wärme, noch für Verkehr. Demgegenüber besteht für die Gebäudebewirtschaftung in der BRD ein sehr weit ausgebauter Fächer an Verpflichtungen zur Energieeffizienz. Dieser geht zwar stellenweise in eine Detailversessenheit über, das es jedem halbwegs vernünftig Denkenden jegliche Motivation raubt, überhaupt an Verbesserungen der Technik und Substanz von Gebäuden zu Denken, dafür aber fehlt es auf den einfachen Ebenen,wo sehr viel mit vetrgleichsweise geringen Mitteln erreichbar ist, an jeglichem Handlungsdruck. das Prinzip Bestand ist Bestand“ geht vor und die energetische Gebäudesanierung ist zu einem taktischen Mittel bei der Ertragssteigerung der Immoblienmbesitzer geworden. Wir werden erleben,wie sich Vermieter darauf spezialisieren, Altmieter mit niedrigen Mieten und geringen Steigerungschancen zu entsorgen, indem sie disee schlicht aus demHaus sanieren und das saanierte Objekt nachher für eine wesentlich höhere Miete und Rendite neu vermieten.

Wer das Verstehen will, muss lernenzu Denken wie ein Makler oder Bauträger: Man kauft ein Haus mit 1.000 m² vermietbarer Wohnfläche z. B. für 1,2 Millionen € bei 5 € Miete pro m². Ergibt 60.000 € Jahresrohmiete oder einen platt gesagten 5%er.

Dann investiert man 1.200 € pro m² in die energetische Sanierung und saniert in dem Zug auch die normale Wohnsubstanz und ergänzt z. B. Aufzug, Balkone, neue Stromversorgung, neue Medien, etc. wobei ein guter Teil der Zusatzkosten bei den Aufwendungen für die energetische Sanierung untergebracht wird. Nebenher baut man das Dachgeschoss aus und schafft zusätzlichen Wohnraum. der richtig hochpreisig vermietet werden kann.

Der Gesamtinvest liegt nachher also bei 2,4 Mio. €. Dem Altmieter darf man 11% der anteiligen energetischen Sanierungskosten auferlegen. Also 121 € pro m² und Jahr.  Das sind gut 10 € auf die ursprünglichen 5 € on Top oben drauf. Vollkommen legal. Der Mieter wird sehr wahrscheinlich ausziehen müssen. Nachmieter, die die höheren Preise bezahlen, sind aber reichlich vorhanden, da speziell in Städten immer Mangel an komfortablem  Wohnraum herrscht.

Auf diesem Weg geht die Rechnung auf. Aber wo bleibt der Vorteil?

Nun: Das ist einfach: Mit der neuen Miete ist die Immobilie bei dem gleichen pauschalen Ansatz über die Rohmiete dann auch deutlich mehr wert. Vor allem, wenn über Balkone und Dachausbau die vermietbare Fläche vergrößert und die Dachwohnungen – luxuriöseren Ausbau verausgesetzt, mit Dachterrasse etc. – sofort für nich einmal 30% mehr vemrieterwerden kann.

Dann haben wir in der Rechnung:

Altbestand 1.000 m² für 15 € / m² = 180.000 € / a

Neubau DG: 200 m² für 20 € / m² = 40.000 € / m²

Balkone, ca. 30 m² für 15 € / m² =     450,00 € / m² (eigentlich nur ein Vermietargument)

Insgesamt ca. 220.000 € Jahremieteinnahmen. Als 5%er ein Ertragswert von ca. 4.400.000 €

Nach zehn Jahren Haltefrist verkauft man das Haus dann steuerfrei am Stück oder teilt es auf und verkauft die Wohnungen. Auch steuerfrei.

Alles verstanden? Großstädtische Immobilie in D mit unserem Steuerrecht = Lizenz zum Gelddrucken.

Industrie:

Es gibt noch nicht einmal einen halbwegs brauchbaren Ansatz zur nachgeordneten Nutzung von Abwärme aus dem industriellen Bereich.

Ein Beispiel: Das Lechstahlwerk Meitingen in Bayern wird mit Strom betrieben. Der Stromverbauch liegt bei geschätzt 950 GWh. Die gesamte Energie wird in Wärme umgewandelt um Stahl und notwendige Legierungsmetalle zu Schmelzen, die Schmelzen zu mischen, zu walzen und zu formen. Danach wird abgekühlt. Die Energie wird dabei ungenutzt in die Umwelt abgegeben. Selbst eine nur anteilige Wiederverwendung als Abwärme wäre bereits ein Stück mehr Effizienz. Doch es besteht weder eine Pflicht für den Betreiber, noch ein Anreiz dazu. Im Gegenteil: Als energieintensiver Betrieb im internationalen Wettbewerb sind die Lechstahlwerke auch noch von so ziemlich allem befreit, was es an Zusatzkosten auf den Arbeitspreis von Strom so gibt. Sie kaufen als Megastromverbraucher (>10 GWh/a) direkt an der EEX ein, bezahlen aktuell ca. 2,8 Cent/kWh und profitieren von der EEG-Umlage gleich doppelt: Sie sind davon befreit und erhalten dafür einen seit Jahren sinkenden Base-Load-Preis (Quantitativ größte Strommengenpakete, bis 3 Jahre im Voraus) an der EEX.

Der jährliche Benefit für die industriellen Großverbraucher insgesamt beläuft sich auf 28 MRD Euro Subventionen aus Steuermitteln plus ca. 15 MRD Euro ersparte EEG-Umlage plus 5 MRD Euro aus dem Preisverfall bei Strom. 48 Mrd. € pro Jahr!

Nach diesem Exkurs zum eigentlichen Thema: Der Gebäudesektor wurde mehr oder weniger wirksam verpflichtet, im Bereich Wärme eine Effizienzsteigerung erreichen, die den EU-vertraglichen Bestimmungen entspricht, aber Industrie, Gewerbe und Handel sind, wie beim Strom, wieder weitgehend von den Anstrengungen ausgenommen. Dort gilt: Weiter wie bisher. Frei nach Horst Seehofer: „Bayern geht es gut!“ oder auch „Deutschland geht es gut!“. „Wir machen alles richtig!“ Nur ohne nennenswerte Effekte.

In Wahrheit leben wir auf Pump, auf einer Art matriellem Ressourcenkredit zu Lasten der Generationen, die gerade den bürgerlich-konservativen Wirtschaftsparteien angeblich so sehr am Herzen liegen. Das funktionier nur, weil Ressourcen keine angemessenen Preis haben (Wiederherstellungswert des jeweiligen Stoffs ohne natürliche Lagerstätten auszubeuten)

Im Gebäudesektor haben wir wieder einige Unterscheidungen zu treffen:

Wohnwirtschaftliche Nutzung vs. Nichtwohngebäude. Für beide Gebäudetypen gelten unterschiedliche und gleiche Normen gleichzeitig.

Die Heiz- und Kühllasten von Nichtwohngebäuden werden nach der DIN V 18599 berechnet, die umfangreicher und detaillierter ist, als die Heizlastberechnung der DIN 12831 für Wohngebäude. Für beide Gebäudetypen gilt zudem die EnEV2009 bzw. demnächst 2014 als energetisch bestimmende Baunormenvorschrift.

Anzumerken ist, dass die DIN V 18599 sich auch sehr gut zur Beurteilung von großen Wohngebäuden vor allem auch mit gewerblichen Flächenanteilen eignet und entsprechend mindestens für MFH ab 6 Einheiten, besser jedes Gebäude, verbindlich werden sollte.

Für die Durchführung der jeweiligen Berechnungen sind unterschiedlich zertifizierte Personen notwendig. Heizlasten nach DIN 12831 berechnen in der Regel z.B. Heizungsbauermeister, oder ggf. ein Fachplaner, Ingenieur oder Architekt mit Zusatzqualifikation. Heizlasten nach DIN V 18599 berechnen ausschließlich Fachplaner und Ingenieure, ebenfalls mit Zusatzqualifikation. Keine Heizungsbauer.

Zur DIN 12831 ist dabei zu sagen, dass sie seit der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 verpflichtender Bestandteil der Heizungsplanung ist. Allerdings wurden die Planungen seither weder dokumentiert, noch hinterlegt oder gar von einer öffentlichen Stelle geprüft. Ein klassisches Beispiel für den Fail (Defizit) einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft.

In der Folge bildete sich weitestgehend das Verhalten heraus, diese Berechnungen bei der Angebotsabgabe außen vor zu lassen, um auf diese Weise Preisvorteile zu erzielen. Deshalb ist bei Neubauten seit 1977 so gut wie nie eine Heizlastberechnung vorhanden. Die Heizlasten wurden weitgehend „Pi Auge mal Daumen“ oder an Hand von Erfahrungen (Kubatur, Nutzfläche) geschätzt. Im Ergebnis sind alte Heizungsanlagen regelmäßig deutlich zu groß dimensioniert und deshalb in der Folge außerordentlich ineffizient.

An der Stelle sei gesagt: Exakt das Gleiche gilt für die Effizienzmaßnahme „hydraulischer Abgleich“ die eine möglichst effiziente und sparsame Verteilung der Wärmeenergie in Gebäuden ermöglichen soll. Auch dieser ist seit 1977 Vorschrift und damit zwingender Bestandteil eines jeden Angebots und jeder Durchführung – allein, er wird ebenso selten berechnet bzw. durchgeführt wie die Heizlastberechnung.

Hinweis: Der Nachweis des hydraulischen Abgleichs gegenüber KfW für Zuschüsse ist seit 2011 nötig. Die KfW verlangt das Dokument, die Bauämter aber nicht. Das ist unlogisch.

Politische Defizite: keine Dokumentation und Speicherung bei Bauamt. Keine Kontrollen.

Seit den Modifikationen der EnEV2009 in 2011 besteht für alle Neubauten und Sanierungen eine Pflicht zur Einholung des so genannten EnEV-Nachweises oder auch Energieausweises. Dieses Dokument muss der Bauherr in seinen Unterlagen hinterlegen. Die Ergebnisse allerdings werden nach wie vor nicht bei einer öffentlichen Stelle erfasst bzw. kontrolliert. Zum Vergleich: Jeder PKW muss regelmäßig zum TÜV. Bei Gebäuden, die ungleich werthaltiger und dauerhafter sind, lassen wir dagegen so ziemlich jeden baulichen Fehler zu. Hauptsache Dachfarbe, Außenmaße und Baustil passen den Gremien der jeweiligen Kommune.

Genau die gleichen Vorschriften gelten für Bestandsgebäude, falls diese saniert werden und dabei einen zuschußfähigen Effizienzstandard erreichen sollen. Einzelmaßnahmen sind förderfähig, bestimmte Effizienzstandards für das Gebäude müssen dabei aber nicht erreicht werden.

Ein weiteres Beispiel: Eine der wenigen Vorschriften der EnEV2009, die für alle Wohngebäude gleichermaßen gilt, ist die vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschoßdecke. Für 2009 verbindlich angekündigt, wurde die Maßnahme noch einmal für Ende 2012 als verbindliche abzuschließende Pflichtverbesserung für jedes Wohngebäude ins Gesetzblatt geschrieben. Bei wie vielen Wohngebäuden dies nicht erfolgte, ist unbekannt, da es keine Kontrollen gibt. Interessant wären daher Stichproben in Stadtvierteln aus den Baujahren bis 1990. Das gleiche dürfte für die Austauschpflicht von Ölkesseln vor 1978 und kleiner 40 KW gelten.

Politische Defizite: fehlende Kontrollen, fehlende Dokumentation, fehlende ausreichende Anreize zu umfassenderen Maßnahmen.

Im internationalen Vergleich:

Südtirol, Liechtenstein, Skandinavien: Zwischen Neubau und Bestand wird nicht unterschieden. Bei Sanierung muss in etwa der gleiche Standard erreicht werden wie bei Neubau. Das Südtiroler Klimahaus darf z.B. nur 5 kWh/m²/a Wärmebedarf haben (BRD 10 kWh/m²/a). Gerechnet als Primärenergiebedarf. Und das gilt ab 2016! Unabhängig davon, ob so niedrige Werte insgesamt sinnvoll sind, sind uns die Südtiroler (und andere Provinzen in Italien) an der Stelle um Jahre voraus. Nebenbei bemerkt: In Italien kümmern sich Provinzen und Regionen um die Energiepolitik.

In Skandinavien (Schweden, Dänemark) fließt generativ erzeugter Strom aus Windkraft oder Solar vollständig in die Primärenergieberechnung ein. Bedeutet: Wer explizit Windstrom kauft oder PV-Strom produziert, hat einen so niedrigen PE-Faktor (Primärenergiefaktor), dass er sein Haus ohne überzogene Dämmung mit einer Wärmepumpe heizen kann. In Deutschland wird EE-Strom nur anteilig und unterwertig pauschal in die PE-Berechnung einbezogen.

Dänemark und Schweden haben die deutschen Länder an der Stelle beim Thema Energiewende längst überholt, da dort Verbrennungsheizungen mit degenerativen Brennstoffen (Öl, Gas oder Kohle) faktisch nicht mehr betrieben werden dürfen. Das Mittel der Wahl heißt dort Wärmepumpe, in verdichteten Räumen Nahwärme. Was bei uns in vergleichbarem Umfang nicht wirtschaftlich wäre, da die Verstädterung in Sandinavien deutlich höher liegt. Viele Häuser auf dem Land sind nur Ferienhäuser und werden weiter klassisch mit Scheitholz beheizt.

Beispiel Dänemark: Verbrennungsheizung mit degenerativen Brennstoffen im Neubau ab sofort nicht mehr zulässig, Austausch im Bestand ca. 2016 nicht mehr zulässig. Beispiel Schweden: Exakt gleich plus Zusatzgesetz: Bei Verkauf einer Immobilie, muss die degenerative Verbrennungsheizung zwingend gegen eine regenerative Verbrennungsheizung (Pellet) oder eine Wärmepumpe ausgetauscht werden.

Die deutschen Länder verfügen im Grunde seit der Wärmeschutzverordnung von 1977 über ein geeignetes Mittel zur Begrenzung des Energiebedarfs in Gebäuden. Die verschiedenen EnEVs forcieren diese Ansprüche. Für diese Rechtsnormen aber gilt:

Sie sind Normen des Bundes, zur Umsetzung bedarf es in den einzelnen Ländern jeweils nationaler bzw. regionaler Durchführungsverordnungen, denn Energiepolitik ist im Grundgesetz nicht als Bundeskompetenz geregelt und deshalb Ländersache. Seit der Föderalismuskonferenz 1 jedoch überlassen die Landespolitiker den Bundespolitikern zunehmend die Zuständigkeit. Die Folge ist, dass sich mehr Bremsen aufbauen als Fortschritte erzielt werden, denn es fehlt an Umsetzungen im Landesrecht.

Im bundesrepublikanischen Behördendschungel verweist der Bund dabei auf die Zuständigkeit der Länder zur Durchsetzung einzelner Bundesvorgaben der EnEV, wie zum Beispiel der Verhängung von Ordnungsgeldern zwischen 5.000 und 50.000 Euro für die Nichteinhaltung zwingender Vorschriften.

Es mag zwar einer verbreiteten, bestehenden ordnungspolitischen Mentalität entsprechen, für Verstöße Bußgelder zu verhängen, doch wirken diese nun mal nicht wenn es niemanden gibt, der sie auch verhängen darf und die Eintreibung ggf. gerichtlich durchsetzt. Der Bund überlässt die Verhängung den Ländern, die jedoch auf die Zuständigkeit des Bundes, via Auslegung des Grundgesetzes, bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe verweisen.

Deshalb werden weder amtliche Kontrollen und Prüfungen durchgeführt, noch Bußgelder verhängt. Dies bedeutet für die Hausbesitzer seit der EnEV2009 eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da die Gewähr für Bauleistungen nach 4 Jahren verjährt, die normgerechte Durchführung jedoch durchaus nach zehn Jahren geprüft und sanktioniert werden kann. Dann hat der Häuslebauer den Schaden und die Strafe, kann aber die Bauausführenden nicht mehr haftbar machen.

Unter dem Strich: Es geht nichts. Weder vor noch zurück. Und viel zu wenige scheren sich darum.

Defizite der Politik: Fehlende Exekutivbestimmungen, fehlende Kontrollorgane, fehlender Gebäude-TÜV, fehlende differenzierte und belastbare Höhen der einzelnen Ordnungsgelder (Es kann beispielsweise nicht zielführend sein, wenn ein Beamter am Bauamt in der Lage wäre, einem Heizungsbauer eine OWI von 50.000 Euro aufzudrücken, wenn der den hydraulischen Abgleich beim Einfamilienhaus unterlässt.)

Inhaltlich wird die Effizienz von Gebäuden in Deutschland an Hand von zwei Faktoren bestimmt:

– spezifischer Transmissionswärmeverlust

Wärmeenergieverlust eines Gebäudes durch seine Hülle (physikalische Transmission)

– Primärenergiebedarf

Der Bedarf an Energie, der aus der gesamten Bereitstellung der zur Beheizung des Gebäudes benötigten Endenergie aufgewendet wird. Hier geht der Wärmeverlust durch Luftwechsel mit ein. Inklusive z.B. Förderung und Transport und einem Nachhaltigkeitsfaktor für z.B. nachwachsende Energieträger wie Holz.

Zur Berechnung verwendet werden Primärenergiefaktoren:
Netzstrom 2,6; Erdgas 1,1; Erdöl 1,1; Holz, Biomasse 0,2; PV-Strom, Windstrom: 0,0.

Die Faktoren haben diskutierbare Größenordnungen, sind aber im Prinzip ein brauchbarer Ansatz.

Merke: Heizen ist im Grund ein reaktiver Prozess: Ersetzen verloren gegangener Wärme. Heizen bedeutet daher auch Erwärmen der Atmosphäre.

Für die beiden Bewertungskriterien gelten bestimmte, einzuhaltende Werte. Allerdings hat bisher niemand die Frage nach der Suffizienz gestellt, geschweige denn diese in die Berechnung einbezogen. Wird ein Einfamilienhaus mit 150 m² beispielsweise als Passivhaus nach bundesdeutschem Standard errichtet, dann beträgt dessen Primärenergiebedarf zwar nur maximal 10 kWh/m²/a oder 1.500 kWh/a, der Primärenergiebedarf nur für die Herstellung der Dämmung allein für die Außenwand aber liegt bei über 50.000 kWh. Für den zum halb so teuren Standard  eingesparten ca. 2.500 kWh/a Primärenergiebedarf kann man also sehr lange Heizen, vor allem mit Wärmepumpe.

Beispiel: Der Bedarf eines Neubaus, 150m² im Passivhausstandard liegt bei 1.500 kWh/a Wärmeenergie und steht einem Energiebedarf von 50.000 kWh für die Herstellung nur der Außenwanddämmung (nicht Dach, Boden, etc) entgegen. Baut man das gleiche Einfamilienhaus dagegen nach Standard der EnEV2009 mit ca 60 kWh/m²/a, kann man über den Einsatz einer Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe und den Kauf oder die Erzeugung von Solar-, Wasser- oder Windstrom das Gebäude mit Primärenergiebedarf 0 kWh/m²/a heizen.

Allein: Die deutschen Rechtsnormen sehen die komplette Anrechnung von generativem Strom durch gezielte Stromtarifwahl gar nicht vor, und die Anrechnung von eigenerzeugtem Strom aus einer PV-Anlage oder einer kleinen Windkraftanlage nur zu einem geringen Teil.

Politische Defizite: gezielten Einsatz von generativ erzeugtem Strom vollständig anrechenbar machen

Bug 2 der geltenden Rechtsnormen: Transmissionswärmebedarf als Förderkriterium. Da sich, wie gezeigt, der Primärenergiebedarf eines Gebäudes auch bei durchschnittlicher Bauweise auf Null oder nahe Null reduzieren lässt und dann eine Wärmepumpe zum Einsatz kommen kann, stellt sich die Frage, ob eine weitere Verschärfung der Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust überhaupt sinnvoll ist. Meine Antwort: Nein

Defizite und Handlungsbedarf der Politik:

– Transmissionswärmeverlust als Förderkriterium herausnehmen und die Verschärfung der Grenzwerte unterlassen. Der Primärenergiebedarf als einziges Förderkriterium genügt.

– Grenzwerte für Bestandsgebäude wieder senken und stattdessen Wärmepumpen und Heizungsumrüstung auf Flächenheizung massiv fördern. Allerdings keine Luftwärmepumpen sondern nur Systeme mit COP größer 4,0 und jährlicher Bestätigung durch die Jahresarbeitszahl (darf nie 4,0 unterschreiten, sonst Entschädigung bezahlen). Die Umrüstung auf effiziente Wärmepumpen muss auch für Bestandsgebäude wieder gefördert werden.

– Umweltwärme mit PE-Faktor 0 einbringen und die gesamte Förderung von Kollektoren endlich einstellen. Der volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Faktor von Solarthermie ist zu gering.(Verwertbarkeit der gesammelten Wäre zu niedrig).

– generativen Strom voll anrechnen (egal ob per Vertrag mit Zertifikat geliefert oder selbst hergestellt. Aber nur aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft 100% generativen Strom. Nicht aus Biomasse!

Die jetzige Förderung jedenfalls führt dazu, dass Energie in die Herstellung und Verarbeitung von Dämmstoffen gesteckt wird, um Häuser zu verbessern, die sich mit der gleichen Energiemenge 25 Jahre oder länger heizen ließen. Der Primärenergiebedarf für die Herstellung wird dem betreffenden Haus nicht aufgerechnet, da er bei der Herstellung in der Industrie anfällt – die, wie bereits erläutert, keinen gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz oder gar zur Senkung des Primärenergiebedarfs unterworfen ist.

Ergebnis: Das Problem wird nur verlagert, nicht gelöst. Der anfallende CO2-Ausstoß, der beim Haus über 25 Jahre oder länger durch eine weniger Heizarbeit eingespart wird, fällt dafür bereits im Jahr der Errichtung der Sanierung komplett an.

Politisches Defizit: Fehlende Implementierung der Logik der Emissionszertifikate in den Bereich privaten oder kleinunternehmerischen Endverbrauchs. Erreicht werden kann dies auch nich tmit dem lächerlichen ineffektiven System der Zertifikate, sondernnur durch eine gehebelte Energiesteuer nach CO2, SO2 und Nox-Anteilen (Emissionsfaktoren) sowie Primärenergiefaktoren.

Beispiel: Energiesteuer 2 ct/kWh. Für PV-Strom mal Faktor 0,0 = Energiesteuer Null, für Braunkohlestrom mal Faktor 4,0 für CO2, SO2 und NOx mal 1,1 PE-Faktor = Energiesteuer 8,8 ct. / kWh. Plus Arbeitspreis und weitere Kosten. Dann ist die Verschwendung mit der Braunkohleverbrennung schnell vorbei und dieser Rohstoff bleibt den künftigen Generationen für die Carbonfaserproduktion erhalten.

Weitere Faktoren und Kriterien mit Verhinderungspotential:

Energieberater: Die Richtlinie der EU fordert für die Umsetzung den Einsatz von fachkundigem Personal. Zwingende Voraussetzung: Neutralität, sprich Unabhängigkeit von weiteren wirtschaftlichen Interessen. Weshalb der jeweilige „Energieberater“ seine Unabhängigkeit von Verkaufsinteressen nachweisen muss. Deshalb sind in der gesamten EU Heizungsbauer, Elektriker, Installateure, Kaminkehrer, Bauingenieure ausführender Baufirmen und andere in der Bauausführung oder Belieferung tätige Personen von der förderfähigen Energieberatung ausgenommen.

Ausnahme: Bundesrepublik Deutschland. Hier wurden und werden Handwerksmeister und Kaminkehrer eigens als so genannte Gebäudeenergieberater qualifiziert. In der Vergangenheit sogar Baumarktfachverkäufer und Rechtsanwälte (Ex-MdB Axel Berg, SPD, aus München arbeitet heute als Energieberater).

Der Nachweis der Unabhängigkeit wird in D so „geführt“, dass durch das Erheben einer Vergütung für die Beratungsleistungen oder Berechnungen von Gebäuden nach EnEV oder DIN V 18599 bzw. das Führen der Nachweise die Vermutung gilt, dass der Erbringer damit wirtschaftlich unabhängig sei, und somit keine Interessenkonflikte auftreten würden. Der Heizungsbauer macht im Notfall eben den Nachweis gleich mit und unterschreibt auch selbst den Nachweis für die Mittel zur Förderung seiner weiteren handwerklichen Arbeit.

Bauingenieure und Architekten gelten in unseren Ländern sogar dann als unabhängig, wenn sie in ausführenden Unternehmen als Angestellte mitarbeiten, mit den Ausführenden verwandt sind und sogar ihr Büro in den gleichen Geschäftsräumen betreiben.

Der Endverbraucher kann sich (nur) nach herrschender politischer Meinung also ausreichender Sachlichkeit und Neutralität sicher sein!!!

Zudem sind in Deutschland berufliche Vorkenntnisse gefordert, die auch 30 Jahre zurückliegen können. Der direkte Nachweis der Qualifikation durch Lehrgang und Prüfung genügt im Gegensatz zu anderen Ländern nicht. Deshalb sind etliche Energieberater ohne jede Leidenschaft und im Grunde nur mit weiteren Gewinnerzielungsabsichten unterwegs, denen an der energetischen Verbesserung der Gebäude im Grunde gar nichts liegt. Dazu kommt der Ausweichparagraph der EnEV, der jede Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unter den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit stellt. Die Anforderungen an das vorangehende Qualifikationsniveau sind im Vergleich zu den bislang erzielten Effekten für Gebäudeenergieeffizienz und Emissions- bzw. Energieaufwandsreduzierung viel zu hoch bzw. folgen zu sehr den Interessen bestimmter Verbände.

Politische Defizite: Sicherstellung echter Unabhängigkeit, Schaffung einer, wenn notwendig, öffentlichen Stelle zur Energieberatung von Amts wegen

Förderungen bei der Wärme im Gebäudebereich:

– vergünstigte Darlehen oder Zuschüsse bei Erreichung bestimmter Transmissionswärmekennwerte und Primärenergiebedarfe. Verpflichtende Anrechnung der Einsparungen bei der Bonitätsbewertung durch die Banken und eine staatliche Absicherung der Sanierungsdarlehen, damit die bestmöglichen Zinssätze erreicht werden.

– Änderung des Mietrechts, um Immobilienbesitzer zur Verbesserung der Immobilien anzuhalten.

Variante 1: Verpflichtung zu Mietverträgen all inklusive, also Warmmieten und Abrechnung nur noch direkt und ausschließlich vom Mieter zu vertretender Nebenkosten wie Licht- und Gerätestromverbrauch und Wasserverbrauch.

Variante 2: Deckelung der Heizkosten für den Mieter bei einer Grenze, die sich aus der Berechnung des Wärmeenergiebedarfs nach EnEV bestimmt. Beispielsweise darf eine Wohnung im Bestand nicht mehr Heizkosten haben, als die derzeit im Sanierungsfall zu erwartenden 85 kWh/m²a. Alles darüber trägt der Vermieter. Oder er saniert.

Allerdings: Wärmebedarf und Verbrauch weichen wegen des Nutzerverhaltens oft voneinander ab, da die Berechnungsnorm ein Nutzerverhalten unterstellt, das selten zutrifft.

Zusammenfassung für politische Maßnahmen:

Einzustellende Förderungen (auch national und kommunal):

–      Kesseltauschboni

–      Solarthermische Kollektoren

–      BAfA-vor-Ort Beratungen

–      Förderung auf Grund rechnerisch unterstellter Transmissionswärmefaktoren

–      Förderung für Energiebedarfe, die z. B. den Wert Neubau der EnEV2014 unterschreiten. (Passivhausförderungen und Niedrigenergiehausförderung). Förderung unter 40 kWh/m²a ist nicht mehr sinnvoll, da der PE-Bedarf Null bei dieser Bauqualität technisch leicht erreichbar ist.

–      Pellet- und andere Biomasseheizungen

–      Abwärmenutzung aus Biomasse-BHKW

–      Hochtemperatur-Nahwärmenetze

–      Erdsonden, Erdkollektoren, Luftwärmepumpen, Wärmepumpensysteme unter COP 4,0 und JAZ 4,0. (monovalent und ohne Heizstabeinsatz)

–      Förderungen für kontrollierte Wohnraumlüftungen mit WRG (nur bei medizinischer Indikation)

–      Andere Zuschüsse für Energieberatungen oder Tests wie Blower-Door-Test und Thermographie

–      Qualifizierte Baubegleitung (Zuschußverfahren)

Beizubehalten bzw. neu und zusätzlich zu fördern sind sinnvoller Weise

–      Latentwärmespeicher / Pufferspeicher / TWW-Speicher

–      Akkuspeicher für Strom in Wohngebäuden, sofern sie für bidirektionales Laden und die Regelung von Frequenz- und Spannungshaltung ausgelegt sind

–      Wärmepumpen mit COP 4,0 und besser und jährlichem Nachweis der JAZ 4,0 und besser (monovalent und ohne Heizstabeinsatz)

–      Kellerwanddämmungen im Bestand inkl. Grabungskosten)

–      Energieberatungskosten und qualifizierte Bauleitung (nicht Baubegleitung) als darlehensfähige Kosten

–      Sanierungsdarlehen in vollem Umfang durch staatliche Absicherung

–      Dynamische Regelungssysteme für hydraulischen Abgleich (z.B. WILO Geniax)

–      Energiemanagementsysteme für Wohngebäude

–      Umrüstungen auf Flächenheizsysteme

–      „Kalte“ Nahwärmenetze (Temperaturniveau 0 °C bis 12 °C) in Wohnquartieren, Stadtvierteln, Baugebieten

Negativ zu fördern sind

–      Degenerativ betriebene Heizungen: Öl, Gas und Kohlekessel, besser noch Phasing Out mit Zeithorizont wie Dänemark und Schweden (durch Pe- und Emissionsfaktor auf Energiesteuer)

–      Ungenutzte Abwärme aus Industrie und Gewerbe (durch Energieflussnachweise)

–      Klimaanlagen, Wasser-Luft oder ähnliche Rückkühlsysteme

Weitere notwendige gesetzliche Maßnahmen

–      DIN V 18599 verbindlich für ausnahmslos alle Gebäude

  • Verschmelzung mit EnEV und EEWG

–      Berechnung der Heizlast über Daten aus dem EnEV-Nachweis zwingend in den Energieausweis

–      Kontrollpflichten für Bauämter / Gebäude-TÜV in 5-Jahres-Rhythmus (Bewohner-Schutz)

–      Verpflichtung der Vermieter, für überdurchschnittliche Energiekosten einzustehen

–      Verbindliche Bindung des Mietzinses an den EZB-Basiszins (angelehnt an Schweizer Modell, aber verbindlich /  Euribor/ EZB-Leitzins plus 1,5%)

–      Zu unterlassen sind Umlagen oder Steuern auf eigenproduzierten und eigenverbrauchten RES-Strom

Dann klappt es mit der Energiewende, sie bleibt erschwinglich, auch für Mieter und Unternehmen

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

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