Zur Definition der „technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer“ von Investitionsgütern.

Zur Definition der

technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer“

von Investitionsgütern.

Einführung:

Anlass ist die Einführung des Begriffs als wesentlich bestimmenden Parameter durch die Bundesnetzagentur (BnetzA) anläßlich der Konsultation zum Szenario-Rahmen-Entwurf (SRE) der Übertragungsnetzetreiber (ÜNB) 2019 – 2030 bis 14.02.2018.

Die BnetzA hatte ein Begleitdokument zur Konsultation mit einem kurzen Fragenkatalog veröffentlicht und um Beantwortung der Fragen gebeten. Eine der Fragen bezog sich auf die Beurteilung der Annahmen zur „technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer“ der einzelnen Anlagen, technischen Elemente und Bauteile im Energiesektor ganz allgemein.

Die Problemstellung besteht nun darin, dass es weit und breit – auch in anderen Sprachräumen – keine verbindliche Definition gibt, was konkret unter „technisch-wirtschaftlicher Lebensdauer“ zu verstehen ist.

Die BNetzA hat auf entsprechende Nachfrage bei einem öffentlichen Konsultationstermin in Ingolstadt geantwortet, sie habe das für sich selbst definiert. Allerdings war der Vertreter der BNetzA nicht in der Lage zu erläutern, auf welcher Grundlage.

Da es keine derartige Definition gibt, die Einzeldefinitionen über die beiden begrifflichen Adjektive technisch und wirtschaftlich jedoch regelmäßig unvereinbar sind – es ist schlicht kein unabhängig festgelegter gemeinsamer Nenner respektive Bezugspunkt vorhanden – wird so eine Vorgehensweise unvermeidlich zu unlösbaren und überflüssigen Auseinandersetzungen führen, da ja folglich jedermann seine eigene Definition formulieren kann und dementspechend jeder auch sein eigenes Ergebnis bei der Sachverhaltsprüfung erhält.

Aktuelle Methodologie:

Fraglos gibt es sowohl für die technische als auch die wirtschaftliche Lebensdauer jede Menge Beispiele.

Für eine technische Anlage, wie eine Maschine oder ein Fahrzeug, gilt dann das Ende der Lebensdauer als erreicht, wenn sie ohne größere Reparaturen nicht mehr arbeitsfähig gehalten werden kann. Je nach Typ der Anlage, Nutzungsgrad und nicht zu vergessen, dem Maß der technischen Weiterentwicklung nachfolgender Generationen der betreffenden Technologie wird die technsiche Lebensdauer stets höchst unterschiedlich ausfallen.

Die berühmte, seit 1904 durchgehend funktierende Glühbirne in einem New Yorker U-Bahnhof oder das älteste Taxi der Welt, ein Mercedes Benz mit originalem Dieselmotor und mittlerweile über 2 Millionen Kilometern Laufleistung in Portugal, sind zwar bemerkenswerte Einzelstücke, taugen jedoch eben deshalb leicht verständlicher Weise nicht als Maßstäbe.

Sogar ein Linde-Kühler, die erste Wärmepume / Kältemaschine der Welt läuft noch heute nach weit über hundert Jahren in einer Münchener Großbrauerei und produziert Stangeneis. Unschlagbar effektiv.

In der Praxis geht man also von Erfahrungswerten aus und schätzt bei Neuinvestitionen a priori die voraussichtliche Lebensdauer – in der Regel in Monaten – ab. Dadurch kann man bezogen auf die Investionvolumina einen Monatsbetrag berechnen, der einer gedachten, technisch bedingten Ertragseinbuße durch Alterung entspricht.

Dieser wird laufend mit den Kosten für Verschleiß und Ersatz wesentlicher Komponenten verglichen. Erreichen diese regelmäßig pro Monat einen Wert, der höher liegt als die genannte rechnerische Ertragseinbuße, erreicht die Anlage das Ende ihrer Lebensdauer.

Als zweites Kriterium ergibt sich daraus ein laufend sinkender technischer Restwert. Fällt eine Reparatur an, die diesen Restwert übersteigt, ist das Ende der Lebensdauer ebenfalls errreicht.

Dieses Modell ist pragmatisch, hat sich bewährt, läßt Raum zur Planung, beruht auf Erfahrungswerten und ist für jedermann nachvollziehbar.

Mit der Erhöhung der Komplexität technischer Anlagen wurde diese Methode auf die detaillierte Betrachtung der wesentlichen Komponenten ausgeweitet. An die Stelle der Erfahrungswerte treten zunehmend mathematische Modelle, was zu einer exakten und berechenbaren Austauschplanung führt. Wobei allerdings – je nach Gewichtung der Risikofaktoren innerhalb solcher mehr theoretischen Schreibtischtätermodelle – eine dadurch bedingte zunnehmende Austauschrate voll funktionsfähiger Komponenten oder gar ganzer Anlagen zu beobachten ist.

Festzuhalten bleibt: Die technische Lebensdauer ist erschöpft, wenn die Reparaturen zum Erhalt der Funktion teurer sind, als die vorgestellte, je Monat ermittelte Ertragseinbuße aus dem technischen Wertverlust durch Alterung oder eben eine größere Reparatur den Restwert übersteigt.

Ganz anders jedoch verhält es sich bei der wirtschaftlichen Lebensdauer. An allererster Stelle steht die Frage. Für wen?

Denn hier gilt es zwei Dimensionen vergleichend zu betrachten, von denen die umfassendere meist unbeachtet bleibt:

Die Volkswirtschaftliche Betrachtung fällt regelmäßig unter den Tisch. Eine Unterlassungssünde, die einer staatlichen Behörde eigentlich niemals unterlaufen dürfte. Auch dann nicht, wenn sie einen klar begrenzten staatlichen Auftrag zu haben glaubt.

Es regiert uneingeschränkt die betriebswirtschaftliche Betrachtungweise, die sich auf das Kriterium der Abschreibung bezieht. Abschreibung meint einen bilanziellen und steuerlich wirksamen Wertverlust, welcher über einen nach unterschiedlichsten Kriterien gewählten Divisor, der Investition, in unseremFall der technischen Anlage, zugewiesen wird.

Dieser virtuelle Wertverlust der AfA (Abschreibungen für Aufwendungen) entspricht dem Faktor, der bei der

technischen Betrachtung als Ertragseinbuße betrachtet wird.

Beides sind Summanden, die in Bilanzen, G&V, oder P&L als Kosten verwendet und gebucht werden könnten. Im Unterschied zum Wertverlust aus Abschreibung jedoch gilt eine technisch begründte Ertragseinbuße nicht als Kosten. Es muss stets eine begründete und zugelassene Abschreibung sein. Das ein oder andere Mal mögen die anzusetzenden Beträge zufällig übereinstimmen oder wenigstens nahe beeinander liegen, eine verläßliche Regel ist das indessen nicht.

Festzuhalten ist: Wirtschaftliche Abschreibung entspricht keineswegs der technischen Realität.

Kaufmännische Abschreibesätze und Abschreiberegeln verfasst und erläßt der Gesetzgeber – ohne explizite Berücksichtigung der Technik. Darüber hinaus haben Behörden wie Finanzämter, das BAFA und andere, Ermessensspielräume bei der Festlegung der Abschreibedauern.

Um das Spiel nun vollends zu verkomplizieren, gibt es verschiedenste Sonderabschreibungen für förderwürdige Investitionen, die nun überhaupt nichts mehr mit der technischen Funktion des geförderten Technologie zu tun haben, wie zum Beispiel die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Als Sahnehäubchen obendrauf dann noch die degressive statt der linearen Abschreibung, bei der der buchhalterische Wertverlust Anfangs sehr viel höher ist und dann umgekehrt exponentiell abnimmt.

So verwundert es nicht, dass man, wenn man sich berufen Fühlende nach der Abschreibedauer, genauer gesagt nach der Lebensdauer gemäß Abschreibedauer frägt, Sätze zu hören bekommt, wie:

In der Regel nimmt man…

…20 Jahre an,…(für ein Gaskraftwerk, eine Gastherme, eine PV-Anlage, ein Windrad…)

… oder 40, oder 45, oder 50,… (für Kohlekraftwerke oder AKW)…

… 10 Jahre beträgt der pauschale Abschreibeansatz auf alles in der Volkswirtschaft … (ob aus Rechenfaulheit oder mangels Daten, sei dahingestellt)…

… und für Bürotechnik und intensiv genutzte Fahrzeuge mit hoher Laufleistung sind es 5 Jahre, die man beim Finanzamt auch auf 3 herunterhandeln kann.

Als ob es ein Supermarktregal mit beliebiger sinnbefreiter Auswahl an Abschreibesätzen gäbe.

Kurz und gut: Einen brauchbaren und unbestreitbaren Ansatz für „technisch-wirtschaftliche Lebensdauern“ gibt es nicht. Noch nicht.

Von daher hier mein Ansatz, der durch voranstehende Erläuterungen sehr eingänglich begründet ist:

1. Es gibt keinen gemeinsamen Bezugspunkt. Ergo gilt das Postulat:

„Für die Ermittlung einer technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer oder Betriebsdauer gilt: Technisch erwartbare Lebensdauer = wirtschaftliche Lebensdauer!“ Damit ist der gemeinsame Bezugspunkt definiert.

2. Daraus folgt. „Abschreibeverlustzuweisung = Ertragseinbuße durch technische Alterung!“ Der Gesetzgeber hat diese Regel verbindlich zu setzen. Finanzämter und andere Behörden haben sich mit engem Ermessensspielraum daran ebenso zu halten, wie Banken und andere Finanzierer.

3. Für die weitere technische, betriebs- und volkswirtschaftliche Beurteilung technischer Analgen gilt vollumfänglich die internationale Norm DIN EN ISO 50001 für Energieffizienz.

Sie enthält eine detaillierte Beschreibung und einzuhaltende Vorgehensweise für die Zertifizierung jeder energetischen Anwendung und Technologie zum Nachweis der spezifischen Energieffizienz. Diese Norm schreibt zwar keine Effiezienzziele vor, sie liefert jedoch einen allgemein verbindlichen und international anerkannten (gemäß der DIN-Klassifizierung auch für die BRD gültig) Rahmen zur Ermittlung aller notwendigen Parameter. Bis hin zu der verpflichtenden Festlegung, dass die Amortisationszeit einer hocheffizenten Anlage stets der zu erwartenden technischen Lebensdauer entspricht.

Diese Norm verhindert damit die willkürliche Benachteiligung hocheffizienter und in der Regel deutlich investitionsintensiverer Technologien zu Gunsten einer verbindlichen, nachhaltigeren Bewertung.

Umgekehrt bedeutet das, dass die anzulegende Lebensdauer ebenfalls von der Energieeffizienz abhängt. Dabei referenziert die DIN EN ISO 50001 explizit die Primärenergieeffizienz. Die jeweils schlechtesten Anlagen und Komponenten können danach nicht mehr baugleich oder technologiegleich ersetzt werden.

Das bedeutet, dass sich anzusetzende Lebensdauer einer Anlage sofort und schlagartig verkürzt, wenn ihre Technologie in einer gedachten „primärenergetischen Effizienztabelle nach hinten durchgereicht“ wird. Die Abschreiberaten können dann im Gegensatz zu heute zum verkürzten Lebensende hin erhöht werden, wobei die höheren Raten an den Investitionskosten der aktuell besten sektorspezifischen Technologie ausgerichtet werden.

Dieser Vorschlag ist eine Forderung. Sie beinhaltet die umgehende Umstellung aller Analyseverfahren im Energiesektor entsprechend der genannten Fundamentalsätze und der DIN EN ISO 50001.

Zusammenfassend:

– Technisch erwartbare Lebensdauer in Monaten = verbindliche Abschreibezeit

– Technisch erwartbare Lebensdauer und Monaten= anzusetzende wirtschaftliche Lebensdauer

– Technisch erwartbare Lebensdauer = erste größere Reparatur übersteigt Restwert der Anlage.

– Wirtschaftlichkeitsberechnung (Amortisation) muss zwingend der TLCC-Methode folgen (Total Life Cycle Cost). Willkürlich verkürzte Anforderungen an die Amortisation sind unzulässig.

14.02.2018

Thomas Blechschmidt

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

Eine faire Bepreisung von CO2 – Modell und Plädoyer

Eine faire Bepreisung von CO2 – Modell und Plädoyer

Vorwort – Motivation

Wenn der alte Johannes der Evangelist das gewußt hätte: Eine unerwartete Version der Apokalypse wird immer greifbarer: Der Klimawandel. Die Beschreibungen des Phänomens werden Jahr für Jahr detaillierter und präsziser, die Dokumentationen der Symptome umfassender und die meßbaren Indikatoren nehmen zu. Politisch wird mit dem Thema gespielt, als gehe es ums Kirschkernweitspucken.

Die Einen schüren Angst, die Anderen steigern ihre Ignoranz gegenüber dem Phänomen.

An dieser Stelle verabschiede ich mich auch schon aus der Diskussion um wie, wo und was, Volumen etc. des Klimawandels und wende mich einer Betrachtung aus einer vollkommen anderen Warte zu. Warum ich das tue ist irrelevant. Relevant ist nur, dass ich mich an greifbaren Fakten orientiere um zu einer eigenständigen, unabhängigen und hoffentlich weniger spekulativen Betrachtung zu kommen, als ich gemeinhin aus den Kontroversen der Klimawandel-Kassandrae und der Klimawandel-Leugner zu hören gewohnt bin.

Emotional betrachtet ist mir der Klimawandel vollkommen gleichgültig, Ich habe keine Kinder und glaube nicht an Wiedergeburt. Was nach mir eintritt, betrifft mich also nicht mehr. Also, damit meine ich: Dann nicht mehr. Zudem hat das Leben auf diesem Planeten nachweisbar eine sehr, sehr lange Tradition, sich auch unter vollkommen anderen Umweltbedingungen zu entfalten. Ob das auch für menschliches Leben gelten wird, weiß ich nicht. Ich nehme mal an, Ja. Der Mensch hat sich – als Art – bisher seit seinem Auftauchen an alles gewöhnt und angepasst und damit Darwins Satz vom „Survival of the fittest“ vollständig entsprochen.

An der Stelle halte ich allerdings den Hinweis für angebracht, dass sich hinter diesem Satz die Fähigkeit zur weitgehenden Anpassung entweder des Lebewesens oder eben der Umstände bzw. eine Mischung aus beidem verbirgt, und nicht etwa das Recht des Stärkeren, des „Fitteren“, Potenteren, Mächtigeren oder Durchsetzungsfähigeren, wie mehrheitlich geglaubt wird.

Für mich persönlich ist Im Augenblick alles noch anders. Denn ich bin – auch wenn ich nicht weiß, warum – in irgendeiner Form mit den Geschehnissen in der menschlichen Gesellschaft, der so genannten Zivilisation, verknüpft und muss das aktuelle Geschehen mit tragen. Irgendwie damit umgehen. Und daher auch mit verantworten.

Ein Beispiel: Ich muss Krankenversicherung bezahlen. Das ist einfach eine Realität. Ob ich will oder nicht. Ich kann zwar Ausweichstrategien fahren, wie Auswandern in ein Land ohne Krankenversicherung, aber selbst dort gibt es medizinische Versorgung, und sei sie auch noch so minimalistisch: Sie wird dann eben über Steuern von der Gesellschaft getragen. Und ich zahle dann eben über die Steuern dafür.

Und selbst wenn ich noch so sicher bin, niemals eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu müssen, kann ich die Wahrscheinlichkeit nicht ausschließen, dass ich sie doch einmal benötige.

Der langen Rede kurzer Sinn: Dem Heute kann ich mich nicht entziehen und werde in irgendeiner Form an den Entscheidungen und Maßnahmen der Zeit zumindest passiv beteiligt: Ich muss dafür Gegenwert erwirtschaften und bezahlen.

Wenn ich also ohnehin nicht ausweichen kann, dann möchte ich, das mein Beitrag den besten Nutzen einbringt. Und zwar nicht nur den naheliegenden für mich oder andere in Form möglichst hohen Profits, sondern auch in anderer Hinsicht. Dazu gehört, dass es jedem anderen in gleicher Weise gelingen möge, dass auch sein Beitrag für ihn so sinnvoll und nützlich ist, wie für mich. Und nicht etwa sein persönliches Ergebnis ihn auf den Gedanken bringt, im Fall einer Benachteiligung – sei sie nun gefühlt oder real – direkt bei mir Ausgleich zu suchen. Mein Engagement ist in diesem Sinne eine Sicherheitsmaßnahme.

Einleitung – Womit haben wir es zu tun?

Feststellung 1:

CO2 entsteht chemisch gesehen durch Oxidation, was wir Menschen als Verbrennung bezeichnen. Es entsteht dabei nicht nur durch tatsächliches Feuer, sondern auch durch die Verwertung energiehaltiger Nahrungsmittel durch Lebewesen – wir alle „verbrennen Kalorien“ wie die landläufige Stimme der Bevölkerung sich auszudrücken pflegt. Die drei Grundkategorien unserer Lebensmittel bestehen allesamt aus Kohlenstoffverbindungen, die vom jeweiligen Körper unterschiedlich schnell und zweckgebunden verwertet werden. Genau wie Holz, Öl, Gas und Kohle bei ihrer Verbrennung. Auch das sind nichts als Kohlenstoffverbindungen, die wir energetisch nutzen. CO2 entsteht also so oder so.

CO2 ist unter den Bedingungen unserer Atmosphäre ein Gas und vermischt sich locker mit unserer Atemluft. Wir sehen es nicht, wir riechen es nicht, wir hören es nicht, wir schmecken es nicht und wir ertasten es nicht.

Feststellung 2:

Es hat aber Wirkungen: Es absorbiert Strahlungsenergie und kann so tendenziell die Atmosphäre aufheizen. Eine besondere Eigenschaft ist die von Svante Arrhenius endeckte Fähigkeit, kurzwelligeres Licht zu resorbieren und als langwelligere Wärmestrahlung wieder abzugeben. Grundsätzlich können das sehr viele Materialien – und wir nutzen das für Wärmestrahlanwendungen, allerdings nicht in der Intensität und vor allem nicht mit direkter Wirkung in der Atmosphäre. Selbst wenn der genaue Effekt noch immer nicht detailliert erforscht und nachgewiesen ist, so sind die statistischen Zahlen jedoch beeindruckend genug, den Effekt mindestens als stark klimarelevant zu beurteilen und schon rein vorsorglich aus Gründen der Existenzssicherheit für Fauna (inklusive Mensch) und Flora den weiteren Anstieg von CO2 in der Atmosphäre nicht nur zu reduzieren oder zu verhindern, sondern gezielt auf eine Verringerung der aktuell in der Atmosphäre vorhandenen Gesamtmenge hinzuarbeiten. Gerade den konservativsten aller Politiker sollte das Sicherheitsargument Grund genug sein, effektiv und wirkungsvoll zu handeln. Statt die Dinge weiterhin der freiwilligen Selbstregulierung der Wirtschaft zu überlassen. Die mittlerweile überdimensionierten Freigehege für „Big Business Alphatiere“ werden spätestens dann überflüssig, wenn es keine Arbeitsbienen und keine Käufer derer Produkte mehr gibt.

Für den Menschen ist CO2 in geringer Konzentration nicht giftig, es behindert aber die Sauerstoffaufnahme. Eine erhöhte Konzentration von CO2 in der Umgebungsluft führt bei Menschen zu Kopfschmerzen und kann letztlich Bewußtlosigkeit auslösen. Eine Konzentration von 8 % oder mehr kann nach 30 bis 60 Minuten sogar zum Tod führen.

Nun könnte jeder verständlicher Weise denken, die derzeitigen 0,4 % in der Atmospähre, von denen wir auf Grund der statischen Daten nahezu sicher annehmen dürfen, sie würden den Klimawandel auslösen, diese gerade mal 0,4 % können uns ja nichts anhaben. Die Atmen wir locker wieder weg und fahren im Zweifel öfter mal in die Natur, wo die Atemluft weniger CO2 hat, oder kaufen uns ein Sauerstoffzelt. An der Stelle sei erwähnt: Michael Jackson ist übrigens trotz Schlafens im Sauerstoffzelt recht jung gestorben. Oder vielleicht gerade deshalb.

Zusammenhang 1: Wir sind direkt betroffen!

Die soeben berschriebene Vorstellung ist zwar naheliegend, hat aber zwei Haken:

1. Ist 0,4% der weltweite Durchschnittswert von CO2 in der Atmosphäre und sein Anwachsen geht rein zu Lasten des in der Atmosphäre enthaltenen O2, also Sauerstoffs, den wir problematischer Weise zum Atmen brauchen…

2. Ist die chemische Bindungsnergie von CO2 ca. 200 Mal höher als die von O2. Das heißt, je mehr CO2 in der Atmosphäre, die wir einatmen, vorhanden ist, desto weniger O2 können wir bei jedem Atemzug aufnehmen und gegen CO2 austauschen. Hinzu kommt, dass die Austauschrate der Membranen unserer Lungenbläschen von der Differenz der Konzentration an CO2 Innen zu Außen abhängt. Mit anderen Worten, die Aufnahmerate von O2 sinkt auch dadurch. Wenn auch nur leicht und noch kaum messbar, so ist der Effekt beider Faktoren der einer tendenziellen Anreicherung von dauerhaft präsentem CO2 im Blut.

Natürlich wird unser Körper, der über die besten derzeit verfügbaren Sensoren verfügt, das nicht zulassen wollen. Denn eine höhere CO2-Konzentration bedeutet für ihn, dass er für Ausgleich sorgen muss. Er „denkt“ die aktuell abgerufene Leistung des Körpers sei höher z. B. durch Sport, Arbeit oder Stress und erhöht daher Atemfrequenz, Blutdruck, Puls. Kurz: Er zieht alle Register, steuert gegen und wir werden den Anstieg von CO2 im Blut kaum messen können. Zumindest solange er im Veränderungsbereich eines normalen Lebens bleibt.

Was wir aber bemerken, ist ein steigender Regenerationsbedarf, oder eine abnehmende Leistungsfähigkeit, eine Zunahme von Kreislauf- und Atmungsrelevanten Krankheiten, mehr Phasen von Müdigkeit und ab einer bestimmten Anreicherung des Bluts mit CO2: Häufiger Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwächen.

Ausgleichen können wir das nur durch mehr Sport, mehr Spazierengehen und mehr Ruhe bei ausreichend unverbrauchter Luft. Was zu Lasten der Arbeitseffizienz geht.

Und nicht vergessen: Auf Grund der 200 mal stärkeren Bindungsenergie von CO2 ans Hämoglobin reichert sich ein Mehr an CO2 in sich selbst verstärkender Weise stärker im Blut an. Der Ausgleichsaufwand steigt also weiter- die Zunahme körperlicher Folgen allerdings auch.

Unter dem Strich: Steigendes CO2 in der Atmosphäre verursacht bereits jetzt exponentiell steigende indirekte Kosten, welche über kurz oder lang vor allem die Wirtschaft betreffen, die sich aktuell noch an dem kostenlosen Abfalllager für CO2 – der Atmosphäre – schadlos hält. Hört man den herausgehobenen Vertretern der Wirtschaft, der Verbände und der von ihnen unterstützen politischen Kräfte zu, hat man keineswegs den Eindruck, als wären sich die Betreffenden dieser nun wirklich sehr einfachen Zusammenhänge auch nur im Ansatz bewußt. Und gerade bei sich selbst verstärkenden Effekten greift jede lineare Betrachtungsweise der Entwicklung zu kurz. Die einzige Linearität besteht in der dynamischen Verkürzungrate der verbleibenden Restzeit, um die Katastrophe aufzuhalten.

Zusammenhang 2: Der Vorrat an natürlichen Ressourcen gehört allen Menschen gemeinsam. Vor allem den nachfolgenden Generationen!

Diese These mag den meisten Apologeten und Elegikern einer rendite- und profitorientierten als „frei“ oder auch „sozial“ apostrophierten, aber in Wahrheit der Willkür großer Kriegskassen unterworfenen Marktwirtschaft gegen den Strich gehen, droht sie doch mit der Konsequenz, die Ausbeutung natürlicher Ressourcen begründet zu verteuern. Manche würden sogar sofort behaupten, das sei Kommunismus pur. Das stimmt allerdings nicht. Es ist Liberalismus pur.

Das derzeit geltende Paradigma der Wirtschaft lautet: „Höhere Preise bedeuten höhere Kosten und das kostet Arbeitsplätze!“ Weil ja Arbeitsplätze der Dreh- und Angelpunkt allen Lebens sind. Es scheint, als wäre es vollkommen irrelvant, wie es Menschen in ihrem Leben geht; wie sie mit den Herausforderungen zu recht kommen, mit denen Sie konfrontiert sind. Egal ob Gesundheit, Naturkatastrophen, steigende Lebenshaltungskosten: Hauptsache sie haben Arbeit. Dann ist alles gut, lautet die einfache Formel. Eingängig und leicht zu Glauben, aber zu 0% belastbar. Ob Menschen nun von der Arbeit leben können oder durch die Arbeit Schaden erleiden, oder sich buchstäblich arm arbeiten oder arm sparen, ist ohne Bedeutung.

Da verwundert es nicht, wenn bei jeder Diskussion immer ein Vertreter der Wirtschaft oder irgendein der Wirtschaft sich verpflichtet fühlenden Politiker aufsteht und kurzatmige Sätze sagt, wie: Wenn der Strompreis auch nur um einen Cent steigt, dann ist die XXX-Industrie weg und produziert bei Trump. Und damit jede Veränderung aus einem leicht erkennbar komplett kurzsichtigen Argument heraus zu unterbinden versucht. Selbst wenn das Argument noch so weit an jeglicher Lösung des Problems vorbei geht.

Dabei sollte doch klar sein: CO2-Emissionen verursachen bereits jetzt enorme Kosten, die sich nirgendwo abbilden. Die derzeitge Bewirtschaftung natürlicher Resourcen stellt spätestens nachfolgende Generationen vor das Problem, dass ihnen nichts hinterlassen wurde. Da bekommt die Idee der „Schwarzen Null“ doch gleich eine völlig andere Bedeutung.

Wir verhalten uns wie ein Mietwagenfahrer, der mit der goldenen Kreditkarte in der Hand Fahrzeuge mietet und sie dann bei leergefahrenem Tank am Strassenrand stehen läßt, während die Kreditkarte entweder nicht gedeckt oder gefälscht ist.

Feststellung 3:

Die nächsten Generationen werden kein Erdöl, Gas oder keine Kohle mehr verbrennen können.

Einmal, weil ihnen buchstäblich die Luft ausgeht und weil schlicht keine natürlichen Ressourcen mehr da sind, die man mit realiserbarem Aufwand ausbeuten könnte. Selbst wenn man so töricht wäre, so wie bisher weitermachen zu wollen.

Dabei ist es seit je her konstituierendes Grundprinzip der menschlichen Zivilisation, für die privilegierte Inanspruchnahme allgemein verfügbarer Leistungen, Produkte oder Ressourcen einen angemessenen Gegenwert zu bezahlen.

Gerade die Sichtweise der liberalen politischen und wirtschaftlichen Theorie, die faktisch weltweit Grundlage unserer Wirtschaftsform und Lebensweise ist – schließlich wurde sie ja aus den Phänomenen des realen Lebens abgeleitet – geht davon aus, dass alles, was – zumindest auf diesem Planeten – existiert, gemeinschaftlicher Besitz der gesamten Menschheit ist und erst durch Urbarmachung zu individuellem Besitz wird.

Wobei der hinzutretende demokratische Gedanke es erforderlich macht, dass alle anderen der Inbesitznahme von egal welchem Teil des gemeinschaftlichen Besitzes durch einen oder mehrere Individuen formell zustimmen müßten. Die Diskussion über das wie und wo und wann ist an dieser Stelle jedoch müßig. In der Praxis geht es so vor sich, dass der Nutzer an die Repräsentation bzw. Administration der Gemeinschaft einen Ausgleich bezahlt.

Feststellung 4: Die Emission von „Green House Gases“ wie CO2 beruht auf der physischen Verwendung in Form von Zerstörung gemeinsamen Besitzes der Menschheit und muss daher so vergütet werden, dass nachfolgende Generationen trotz der fehlenden Ressourcen weiter auf dem Planeten leben können. Wie bei jeder ganz normalen Inanspruchnahme für Aufwandsentschädigung oder Schadenersatz auf Grund persönlichen Verhaltens muss der Verursacher also so viel für seine Aktivität bezahlen, als nötig ist, um den Ursprungszustand oder ein Äquivalent desselben wieder herzustellen.

Das bedeutet: Ein fairer Preis für CO2 muss mindestens so hoch sein, wie es die Kosten für das recyceln und die Umwandlung in einen anderen, verwertbaren Stoff erforderlich machen. Mit anderen Worten, CO2 hat einen fixierbaren Mindestpreis und die Regierungen der Welt sind gehalten, diesen zur Kompensation der Folgen für ihre heutigen Staatsbürger oder in weniger demokratisch entwickelten Ländern für ihre Staatsangehörigen einzufordern.

Das Klimaschutzabkommen COP 21 von Paris bietet dazu einen idealen Ansatzpunkt, da sich hier eine überwältigende Mehrheit von Staaten zum Handeln verpflichtet hat.

Festestellung 4:

Das Thema verlagert sich also von der Zulässigkeit von Ressourcenverwendung – die eindeutig mit Ja zu beantworten ist – auf die Bezahlung eines angemessenen Preises durch den Entnehmer.

Herausforderung 1:

Nationale Alleingänge – sinnvoll oder nicht?

Darüber läßt sich trefflich streiten und jede Menge weitere Zeit vergeuden. Schweden hat seit 1991 eine CO2-Steuer und derzeit einen Preis von 150 € je Tonne oder 1,5 ct je 100 g.

Schweden ist dennoch eine gut aufgestellte und erfolgreiche Industrienation.

Es geht offenkundig also auch im nationalen Alleingang. Der „Abfärbeeffekt“ durch Vorbildwirkung bleibt allerdings nach nun 26 Jahren Besteuerung auf der Strecke. Ist also kein starkes Argument mehr für nationale Alleingänge.

Dazu kommt, dass nationale Alleingänge in der Regel bereits eher im Vorfeld an einheimischen Widerständen scheitern, als internationale Vereinbarungen.

Drittes und wesentliches Argument gegen nationale Alleingänge ist die damit unweigerlich verbundene Schlechterstellung im internationalen Wettbewerb. Ob diese dann jeweils im durch die Gegner eine effektiven CO2-Bepreisung aufgebauschten Umfang auch tatsächlich auftreten würde, sei dahingestellt.

Tatsache ist, das eine wirksam umgesetzte internationale Vereinbarung dieses Argument zuverlässig und vollständig entkräftet.

Zudem betrifft das Problemfeld via die gemeinsame und unteilbare Ressource „Atmosphäre“ schlicht alle Länder.

Daher bietet das Pariser Klimaprotokoll den geeigneten Ansatzpunkt für ein weltweites CO2– oder GHG-Regime.

Herausforderung 2:

Eine CO2-Bepreisung führt direkt zum Anstieg der laufenden Energiekosten für jeden Bewohner des Planeten und indirekt zum Anstieg seiner weiteren Lebenshaltungskosten.

Bereits geringe Zusatzkosten haben dabei spürbare Effekte. Stellen wir uns folgendes vor:

Ein durchschnittlicher Mensch in einem durchschnittlichen Land braucht 1.000 kWh Strom Jahr und 2.000 kWh Heizwärme. Wir sprechen hier von der Nutzenergie. Also das, was für den beabsichtigten Zweck tatsächlich genutzt wird!

Beides wird überwiegend aus fossilen Ressourcen bereit gestellt, wobei wir beim Strom Steinkohle ansetzen, beim Heizen Erdgas. Die Stromerzeugung habe eine Effizienz von 30%, die Gasheizung von 90%.

Der gegebene Gaspreis ohne Steuern, Abgaben und Transport sei 2,5 ct / kWh, der für die Steinkohle 2 ct / kWh.

Eine kWh aus Erdgas emittiert bei der Verbrennung 220 g, eine kWh aus Steinkohle 340 g.

Das Recycling einer Tonne CO2 nehmen wir mit Kosten von 150,00 € oder 1,5 ct./ 100 g an.

Da wir beim Bedarf von Endenergie ausgehen, müssen wir nachher (2. Schritt) noch um den Primärenergiefaktor ergänzen, um den Gesamtaufwand ab Kohletagebau oder Gasfeld abzubilden.

Der soll für beides bei 1,1 liegen.

Erstens gilt es die Effizienz zu betrachten, um von der Nutzenergie auf die Endenergie zu kommen: In Schritt 1 ergeben sich beim Strom 3.330 kWh und beim Gas 2.220 kWh auf Endenergie.

PE-Faktor: Damit kämen wir in Schritt 2 auf 3.670 kWh Strom und 2.440 kWh Wärme bei der Primärenergie. Die Berechnung der Primärenergie über den PE-Preis ist ihrer Natur nach virtuell. Man könnte genauso den Preis mittels PE-Faktor skalieren. Das Ergebnis wäre identisch.

Die Bereitstellungskosten am Erzeugungsort ohne CO2-Preis lägen damit bei

Strom: 3.670 kWh PE * 2,0 ct. Energiepreis Kohle = 7,4 ct / kWh ohne CO2-Preis.

Wärme: 2.440 kWh PE * 2,5 ct Energiepreis Gas = 6,1 ct / kWh ohne CO2-Preis.

Kommt eine CO2-Bepreisung hinzu und kosten 100 g CO2 1,5 ct, dann ergeben sich für jede kWh aus Kohle ein Aufschlag von 6,8 ct und für Gas von 3,3 ct.

Strom: 3.670 kWh PE * 2,0 ct. Energiepreis Kohle = 14,2 ct / kWh mit CO2-Preis.

Wärme: 2.440 kWh PE * 2,5 ct Energiepreis Gas = 9,4 ct / kWh mit CO2-Preis.

Mit diesen Handelspreisen ist Minimum zu rechnen. Dazu kämen Transport, Verteilung, Handelsmargen, Risikoprämien und Steuern. Während Transport und Verteilung nur indirekt steigen, steigen die preisabhängigen Zusatzkosten wie Steuern und Margen direkt als Prozentsätze.

Im Ergebnis verteuert sich Energie massiv und alle weiteren Produkte verteuern sich ebenfalls stark. Da dies zu spürbaren Kaufkraftverlusten speziell der einkommensseitig schlechter gestellen Menschen führt – für jeden steigt der Warenkorb um den gleichen Betrag, unabhängig von seinem Einkommen, muss daher ein gut definierter Teil der generierten Einnahmen zur gleichmäßigen Kompensation jedem einzelnen Bewohner des Planeten zurückgegeben werden.

Die Dringlichkeit dieser Umverteilung ergibt sich zudem bereits aus der Tatsache, dass die gesamten Ressourcen des Planeten per se zunächst einmal gemeinsamer Besitz aller Menschen sind und jede individualisierte und exklusive Verfügung darüber folglich allen anderen gleichermaßen zu Gute kommen muss, wie auch der Nutzungsaufwand über Marktpreise abgebildet wird. Allein deshalb sind weltweit in etwa gleiche Energiepreise schon eine logische Schlussfolgerung.

Dieses Set-Up würde zwar im Prinzip kein einziges Land und keinen Menschen benachteiligen und könnte daher von allen Unterzeichnern des Pariser Protokolls direkt umgesetzt und getragen werden. Doch wird jedes Land reklamieren, dass für eine Defossilierung (nicht Dekarbonisierung) ein Infrastrukturausbau erforderlich ist, der auch eingepreist werden muss.

Um hier ebenfalls Chancengleichheit zu wahren, müßte eine weltweite Emissionbepreisung eine Preiskomponente für denStaat enthalten. Wie z. B. den Grundtarif einer Energiesteuer von 2 ct / kWh.

Herausforderung 3:

Da es weltweit überwiegend nur Staaten gibt, in denen auf Grund der früheren Politiken massiver staatlicher Energieversorgung und des Mißbrauchs künstlich erzeugter, billiger Energiepreise zur politischen Lenkung sich die Erzeuger-Energiepreise im Grund auf dem ganzen Planeten weit unter den realen volkswirtschaftlichen Kosten befinden, hätte eine sofortige weltweite Erhöhung massive Folgen in jedem Land. Millionen Menschen und Unternehmen könnten sich die neuen Preise nicht leisten.

Vor allem da die politisch gesteuerte Unterbepreisung ja innerhalb der unvermeidlichen Marktfunktionen in jeder Gesellschaft dazu führt, dass Menschen auf eine zu angemessenen Energiepreisen passende Entlohnung ihrer Arbeitskraft zu verzichten geneigt sind, um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

Das Mantra des Glaubens an „Billiger = Effizienter = Fortschritt“, welches im „Geiz ist Geil“ Marketing gipfelt, erweist sich hier als fataler Trugschluss.

Nichts desto trotz ist es notendig allen Betroffenen Zeit zu geben, sich an die neue volkswirtschaftlich sinnvolle Bewertung der Energiepreise anzupassen. Von daher ist es notwendig, nach der grundsätzlichen internationalen Einführung eine gestaffelte Steigerung der CO2-Bepreisung vorzunehmen.

Herangehensweise:

Eine wesentliche Grundlage meiner Überlegungen zu einer CO2-Bepreisung beruht folglich auf einem ähnlichen Gedanken wie ihn auch der Verband VKI jüngst geäußert hat:

Ein etappenweises Vorgehen.

Würde man die aktuellen Kosten für ein potentielles CO2-Recycling sofort auf das kWh umlegen, kämen wir tatsächlich auf ca. 1,5 ct / 100 g.

Die Tonne CO2 zu Methan zu verwandeln kostet laut Recherchen von Prof. Michael Sterner 80 €, andere Quellen geben 70 € oder sogar 90 € an. Es ist unter Strich aber erst mal Tofu, wie viel es ist. Schlicht, weil jede exakte Preisbenennung spekulativ ist, derzeit die zugehörigen Technologien zwar verfügbar, aber weder in Landes-, Bundes- oder gar Globalem Maßstab sofort nutzbar vorhanden sind und sich allein deshalb zunächst eine Abschätzung der potentiellen Kosten an Hand dieser vorläufigen Meinungen empfiehlt, deren Validierung im Lauf des Ausbauprozesses efolgen wird.

Hinzu kämen für einen Teil des gewonnen H2 und des synthetisierten CH4 deren Verflüssigung als einzig handelbare mobile Transportmöglichkeit. Allein deshalb empfiehlt sich auch hier schon eine weitgehend kleinteilige, dezentrale Aufstellung von Elektrolyseuren und anderen Anlagen, vor allem Verflüssigern, um die entstehende Abwärme direkt vor Ort nutzen zu können. Sehr lohnenswert wäre wohl die Planung und Realisierung eines eigenen CO2-Netzes parallel zum Erdgasnetz, an Stelle der typischen und letzlich irreführenden Endlagerungs-Strategie bzw. „Endlösung“-Strategie des unverändert umjubelten CCS.

Also, CCS ist inzwischen vor allem die Abkürzung für das in der BRD entwickelte „Combined Charching System“ für Elektrofahrzeuge und nicht mehr so sehr „Captured Carbon Storage“….

Das Einfangen des freien, atmosphärischen CO2, welches verschiedentlich mit Kosten von um die 35 € plus minus 5 € je Tonnen angegeben wird, ist ein weiterer Faktor. Für dessen Umsetzung sind allerdings noch längst nicht alle denkbaren Technologien entwickelt oder gar ausgedacht worden. Es ist bereits möglich, steckt aber noch in den Kinderschuhen.

Dazu kämen sicher noch Kosten für Handel und Verwaltung.

Deshalb würde ich für den Start mit 150 € / to kalkulieren. Was übrigens dem derzeit gültigen C02-Preis in Schweden entspricht. Schweden hat wie bereits erwähnt seit 1991 eine CO2-Steuer und gehört trotzdem zu den führenden Wirtschaftsnationen. Was also können die Schweden, was wir nicht auch könnten.?

Die verursachergerechte Verteilung kann sich indessen nur an der Masse des freigesetzten orientieren CO2 orientieren. Zudem ist es ein natürliches Bedürfnis jedes Staats, sich für seine Funktion verläßliche Einnahmequellen aufzubauen.

Wie kann man so eine faire Bepreisung also angehen?

Ich schlage also vor, dass jedem zum Einsatz kommenden Energieträger an Hand seiner spezifischen CO2-Emission pro kWh ein Faktor zu gewiesen wird.

Die spezifischen CO2-Emissionen jedes Energieträgers pro kWh sind bekannt und liegen zwischen 0 und bis zu 500 g CO2 pro genutzter kWh.

Ebenfalls klar dürfte geworden sein, dass 150 € / to. ein angemessener Prognosepreis sind, aus dem sich 1,5 ct. für 100 g CO2 ableiten lassen.

Für 100 g gilt deshalb als Bezugsgröße der Faktor 1. Sobald ein primärer Energieträger eine kWh Endenergie bereit stellt, dann soll der jeweils allgemein gültige CO2-Preis pro 100 g mit diesem Faktor multipliziert werden und als Aufschlag auf eine Energiesteuer von 2 ct / kWh bezahlt werden.

Wenn die Verbrennung von Erdgas 220 g CO2 pro kWh erzeugt, dann lautet der Faktor 2,2, bei Steinkohle mit 340 g CO2 /kWh = 3,4; für alle anderen Primärenergieträger gilt entsprechendes. .

Zusätzlich ist jeder Energieträger wie im Beispiel gezeigt mit einem so genannten Primärenergie-Faktor behaftet, der den Zusatzaufwand für die Beschaffung (Abbau, Exploration, Transport) adressiert.

Für Erdgas, Erdöl, Steinkohle und Braunkohle ist das derzeit 1,1; für Strom im deutschen Strommix ist der Wert inzwischen 1,8, für Biomasse 0,2 und für PV-Strom 0

Die Formel für die Steuer lautet also:

CO2-Tax = (Q * PE-Faktor * Emissionsfaktor +Energiesteuer) * 1 ct.

Die Energiesteuer bekommt der jeweilige Staat, den Aufschlag soll der IWF verwalten und z. B. an jeden Erdenbürger als eCash auszahlen.

Zur Nachprüfung: 150 € angenommener Recyclingkosten pro Tonne sind, wenn ich mich nicht irre, 15.000 ct. / 1.000.000 g. Oder 15 ct / 1.000 g oder 1,5 ct. 100 g.

Jede kWh importierte Steinkohle würde dann mit (1 * 1,1 * 3,4 + 2) ct. beaufschlagt. Was ungefähr 5,75 ct. / kWh ausmacht. Das wäre schon deutlich spürbarer.

Allerdings ist für die Stromerzeugung noch die Effizienz der Kraftwerke zu berücksichtigen. Da diese vorab nicht genau bestimmt werden kann, bleiben an dieser Stelle nur der Wirkungsgrad des Kraftwerks oder die durchschnittlichen Effizienzen der vergangenen Jahre. 0,3 bzw. 30% für den Wirkungsgrad wären angemessen. Für die Erhebung der Steuer wäre das allerdings uninteressant, weil die Steuer ja bereits bei Import / Förderung / Gewinnung erhoben wird. Den Grundtarif von 2 ct./kWh erhält das Land, in dem der Ort des Verbrauchs liegt. Der Emissionszuschlag geht an jeden Menschen direkt, also auch an die Bewohner des Landes, in dem die fossile Ressoruce ursrünglich gefördert wurde.

Der Effekt wirkt sich nur bei den Betriebskosten aus. Der Steuerzuschlag käme im Fall der Steinkohle mit 19,17 ct. beim Verbraucher als Kosten an. Was nicht nur für private, sondern vor allem auch für die Industrie zu viel auf einmal wäre.

Deshalb noch mal der Vorschlag in iterativen Schritten – also etappenweise – vorzugehen und bei 0,15 ct / kWh PE-Energie nach der Klammer zu beginnen und diesen Betrag jedes Jahr um 0,15 ct zu erhöhen.

Die wesentlichen Vorteile sind die konstante Umstrukturierungsgeschwindigkeit, der stetig wachsende Anreiz auf RES zu setzen und die machbare Gewöhnung. Löhne und Preise können langsam nachziehen und ein bewußteres Verhalten fördern.

Unternehmen können sicher sein, dass ihre Kostenerhöhungen alle Mitbewerber weltweit gleichermaßen betreffen.

Verweigerer-Staaten, wie derzeit die USA, müssen nicht teilnehmen, werden aber dann mit Exportzöllen auf eingesetzte Energie und keinem Erlass der Energiesteuer bei Import aus einem Teilnehmerland konfrontiert. Darüberhinaus bekommen ihre Bürger keine Ertragszuweisung aus dem internationalen Klimasteuer-Fonds, der durch die Abgabe automatisch beim IMF entsteht.

Vor allem ist es möglich während des gesamten Prozesses die Wirkungen beobachten und korrgierend eingreifen.

Wichtig ist, bei der Energie aus dem Circulus Vitiosus des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit zu kommen und dabei die Verweigererstaaten unter Druck zu setzen.

Letzlich bewirkt dieses System einen massiven und nachhaltigen Anstoss für alle bei der sinnvollen Verringerung der Emissionen und verändert das Lohn- und Preisgefüge hin zu einer realitischen und in die Zukunft weisenden Bepreisung von Energie.

Es ist nahezu aufkommensneutral, bedeutet keinerlei Kosten für die teilnehmenden Staaten, sondern vergrößert sogar deren Einnahmebasis, schafft damit Spielräume an anderen Stellen und ermöglicht, alle Arten der Förderung und Subventionen für die Energiebereitstellung aus RES vollständig zu beenden, da die sachgerechte Einpreisung der Emissionen die derzeit noch immer wirksamen Nachteile der RES und der verknüpfbaren Speichertechnologien endgültig aufhebt.

Der dadurch zu erwartende Investitionsboom beruht auf energetischer und ökologischer Effizenz, vergrößert das Wachstum automatisch und sorgt für Nachhaltigkeit.

Hierzu Nein zu sagen, kann mit rationalem Verstand nicht begründet werden. Nur mit Glauben, Meinen oder Größenwahn.

Plädoyer:

Wir können es. Wir dürfen es. Wir sind gut beraten, es anzupacken.

Machen wir es!

Zu den Fragen der BNEtzA / ÜBN aus dem Begleitdokument zum SRE 2019-2030:

Fragen der BNEtzA / ÜNB aus dem Begleitdokument zum SRE 2019-2030:

  1. Wie stehen Sie dazu, dass durch eine Erhöhung der Anzahl und Variation bestimmter Inputparameter zwar die Gestaltung der Szenarien optimiert, aber die Erkenntnis über die Auswirkungen einzelner Inputparameter für den Netzausbau erschwert wird?

Die bisherige Methode einer überaus spärlichen und auf der energetischen Ebene weitgehend unreflektierten Verwendung weniger und noch dazu wenig aussgekräftiger Inputparamter erweist sich ohnehin mehr und mehr als ein sich selbst in den Schwanz beißender Welpe. Definitorische Vorrausetzungen führen zu Ergebnissen, die die Richtigkeit eben der Vorraussetzungen zu bestätigen scheinen. Schlicht weil die Definition kein anderes Ergebnis zulässt. Das ist in etwa so, als würde man sich mehrfach die Hand mit mindestens 75° C heißem Wasser verbrühen, um zu beweisen, dass ab 50 °C Verbrühungen auftreten.

Ich bin viel mehr der handfesten Überzeugung, dass Anzahl und Variationen bestimmter Inputparamter noch viel breiter und höher aufgestellt sein sollten, um eine sachgerechte Planungsgrundlage zu erhalten.

Momentan lassen ÜNB und BNEtzA den überwiegenden Teil der verschiedenen Optionen par ordre der gesetzlichen Grundlage von vorneherein aussen vor. Was an Hand der SRE, NEP und der Monitoringberichte sogar ohne jede Nennung von Zahlen mehrfach nachgewiesen werden kann.

Ich nenne es sogar eine gravierende Fehldeutung, von einer Erschwerung des Erkenntnisgewinns auszugehen. Das Gegenteil ist der Fall und könnte vielmehr längst Realität sein. Natürlich erfordert das zusätzlichen externen Input von unvoreingenommener Seite. Ich stehe dafür bereit.

Allerdings besteht eine der wesentlichen Voraussetzungen überhaupt darin, dass die bislang einzig als „Leistungsbilanz“ verwendeten Tabellen konsequent nach dem jüngst vorgelegten Muster des Vereins Plattform Energie von rein statischen, erkenntnistheoretisch rational und wissenschaftlich-technisch betrachtet wertlosen Darstellungen (Ja, es sind nicht viel mehr als Bilder) als sog. „Leistungsbilanzen“ in vergleichende Biklanzen für Leistungen und Energie erweitert und in rechnende Tabellen umgewandelt werden. Zwischen den einzelnen Parametern und physikalischen Größen gibt es einfache Zusamenhänge, zu deren Darstellung weder schwer verständliche Verteilungskurven noch Algorithmen notwendig sind. Schon gar keine aus der makroökonomischen Wirtschaftswissenschaft. Dazu genügen im wesentlichen vier Grundrechenarten.

  1. Sind Sie mit der Ermittlung der technisch-wirtschaftlichen Betriebsdauer für konventionelle Kraftwerke einverstanden? Halten Sie eine kürzere oder längere technisch-wirtschaftliche Betriebsdauer für angemessen?

Für den Fall der unabänderlichen und daher unveränderten Weiternutzung so genannter „konventioneller“ Kraftwerke – ich bevorzuge den Terminus „degenerativ“, weil sie den weltweiten Ressourcenvorrat (Erbe der Menschheit) und damit die Zukunft der nächsten Generationen buchstäblich degenerieren – und somit unter Beibehaltung des faktischen Stillstands der einst vollmundig verkündeten Energiewende, ist die aktuelle technisch-wirtschaftlich, genauer gesagt technisch-betriebswirtschaftlich basierte Ermittlung der Betriebsdauer dieser degenerativen Kraftwerke nachvollziehbar. Aus Sicht der Betreiber im Sinne derer Geschäftsmodelle auch.

Angemessen? In Bezug auf was? Für einen politisch und vor allem demokratisch gesteuerten Entscheidungsansatz, der schon aus seiner eigenen DNA heraus für die gesamte Gesellschaft einschließlich nachfolgender Generationen zu Denken und zu Handeln hat, ist der Ansatz nichts wert. Vollkommen untauglich. Keinen anderen Anspruch als die soeben geschilderte Grundlage haben die seinerzeit Verantwortlichen z. B. beim Aufbau der Kernkraft verfolgt, respektive behauptet. Freilich ohne die Konseqeunzen konsequent wahrzunehmen und angemessen zu würdigen. Die Wiederholung dieses unübersehbaren Fiaskos droht momentan erneut. Der zu bewertende technisch-(betriebs)wirtschaftliche Ansatz zur Ermittlung der Betriebsdauer folgt exakt diesem bekannten Muster.

Er unterlässt es in jedem Fall nicht nur, den politischen Entschluss zu einer Energiewende zu unterstützen. Im Gegenteil, er hat aus der Priorisierung rein betriebswirtschaftlicher Sachzwänge heraus sogar vermocht, den früher oder später sowieso notwendigen Komplettumbau der gesamten Energiebewirtschaftung so stark auszubremsen, dass die beiden größten Parteien im Bundestag, die noch immer den Anspruch mit sicher herumtragen, Volksparteien zu sein, in ihren im Januar 2018 stattgefundenen „Sondierungen“ vor der Herausforderung Energiewende kapituliert haben. Im wesentlichen die gleichen Personen, die dieses Ziel noch vor 12 Jahren gemeinsam laut ausgerufen haben, geben es jetzt auf. Das ist politischer Angsthasenfussball mit perfektem Catenaccio: Sich mit dem eigentlich politischen Gegner vor Spielbeginn auf ein Unentschieden zu einigen, sich dann gegenseitig möglichst unauffällig und unbeabsichtigt wirkend die Bälle zuschieben und hoffen, dass die eigenen Fans es als Erfolg betrachten, wenn man nicht verloren hat.

Das beste aber kommt bekanntlich zum Schluss: Diese beiden vollkommen couragebefreiten politischen Lager, versuchen auf diesem Weg mißliebigen Mitbewerbern, – einer neuen Partei, die die Vertretung „des Volks“ für sich in Anspruch nimmt, plus einer vorläufig wiederauferstandene hochgradig elitären und erkennbar für das Prinzip fortgesetzter sozialer Ungleichheit stehenden Partei mit dezidiert anti-liberaler Weltanschauung die verlorenen Stimmen wieder abzujagen.

Aber zurück zur Frage: Ich bin nicht einverstanden. Ich will eine Festlegung der Betriebszeiten nach Opportunität im Hinblick auf die verbindliche Außerbetriebnahme der letzten degenerativen Verbrennungstechnologie in 2040. Ich will dass die europäischen, insbesondere die deutschen Länder in einem internen Wettbewerb darin wetteifern, in der Energiefrage die fortschrittlichsten des Planeten zu sein und dieses KnoW-How für viele Generationen zur Geschäftsgrundlage des Kontinents zu machen.

  1. Wie beurteilen Sie die Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber hinsichtlich der KWK-fähigen Kleinkraftwerke und KWK-fähigen Gaskraftwerke?

Im Grundsatz positiv. Es ist ein Anfang, ein kleiner erster Schritt. Im Vorfeld wäre der Ansatz um eine Potentialanalyse zu ergänzen, die auf tatsächlichen technischen Potentialen und nicht auf Marktanalysen beruht. Ein solcher Ansatz liefert allerdings nur dann exakte und brauchbare Daten, wenn die Beauftragten:

1. Von der reduzierten Betrachtung nur des Übertragungsnetzes (Netzebene 3 & 4) ablassen und auch die weiteren Netzebenen 1 & 2 samt deren Potentialen vollständig einbeziehen. Es geht nur zusammen und miteienander: Verteilnetz gemeinsam mit Übertragungsnetz. Es geht nicht gegeneinander oder unabhängig voneinander.

2. Daraus folgt allerdings die klare Erkenntnis: ÜNB / BnetzA sind kein geeignetes Gespann für die Aufgabe. Nicht nur wegen des Interessengegensatzes und der gleichzeitigen Interessenkollision, in den Rollen der ÜNB als Planer und als profitschöpfender Stakeholder, sondern auch weil die Gesamtaufgabe damit dem politischen Raum, der sie eigentlich gestalten und lenken sollte, komplett entzogen ist.

3. Ein Dreigestirn unter Einbeziehung der VNB würde die Sache allerdings nur verkomplizieren. Der sinnvollste Weg wäre ein tatsächlich und bereits von jedemVerdacht der Parteilichkeit befreites Gremium aus komplett unabhängigen Personen unterschiedlicher fachlicher Herkunft, die vor allem auch den politischen Zielen in vollem Umfang Raum zur Entfaltung sichern.

4. Das sogenannte „energiepolitische Zieldreieck“ hat sichtbar beim Ziel Energiewende versagt. Das war zu erwarten und wurde von mir persönlich auch bereits ab ca. 2011 so vorausgesagt. Schlicht weil es drei – noch dazu reichlich schwammige – sich gegenseitig neutralisierende Ziele formuliert, die eigentlich – zumindest folgt man rationaler Logik, an Stelle von sich gut anfühlenden Wünschen, Meinungen oder Glaubensbekenntnissen – keine Ziele sondern Rahmenbedingungen, mithin Parameter von Energiepolitik sind. Es muss deshalb aufgelöst und durch eine zielorientierte Hierarchie prioritärer Art ersetzt werden.

5. Was ist das Wichtigste? Meine bewußte und rationelle Wahl fällt auf ein zu 100 % rein generatives – mit anderen Worten verbrauchsressourcenfreies – Primärsystem zur Energiebereitstellung, bestehend aus PV, Wind und Wasserkraft. Prioritär in dieser Reihenfolge. Der Schlüssel bei der Primärerzeugung von Strom als Hauptprimärenergieträger liegt in der Photovoltaik. Dabei kommt es auch auf eine wesentliche und bislang schmerzlich vermisste Einsichtrespektive Erkenntnis an:

6. Die Führungsgröße ist in jedem Fall die Energie, also die Arbeit, und nicht die Leistung. Leistung ist die nachgeordnete Bestimmungsgröße bei Planung und Umsetzung der notwendigen Anlagentechnik. Schluss mit im Grunde nichtsagenden „Leistungsbilanzen“, Schluss mit dem fadenscheinigen Schlagwort des „Leistungsprinzips“ und der realitätsverschleiernden Parole, dass sich Leistung wieder lohnen muss. Arbeit muss sich lohnen – egal ob physikalische oder „menschliche“, dann lohnt sich Leistung ganz automatisch und ohne Pauschalbewertung.

  1. Ist die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Methodik zum Ersatz für aus dem Markt ausscheidende KWK-fähige Kraftwerke angemessen?

Grundsätzlich Ja: Wenn der Ersatz egal welcher Verbrennungstechnik ausnahmslos durch mit Methan oder gleich reinem Wasserstoff betriebene Technologien erfolgt. Der von mir empfohlene Richtwert für die zu planenden Größenordnungen liegt bei 25% des Jahresenergiebedarfs für die Energie/Arbeit an sich, wobei sich die Leistung aus dem Quotienten der Energie und 6.600 h Laufzeit des gesamten Parks an Verbrennungsanlagen bestimmt. Dabei können die Laufzeiten einzelner Anlagen dann nach untern oder oben variieren.

Beispiel: Wenn der Energiebedarf für elektrische Energie in einer betrachteten Region (Gebotszone, Preiszone, Regelzone egal) z. B. mit 120 TWh in 2030 prognostiziert wird, dann soll die installierte Leistung ALLER Verbrennungsanlagen in dem Gebiet 120.000.000.000 kWh * 0,25 / 6.600 h betragen = abgerundet 4.500 MW.

Dabei gehe ich von einer „Pufferung“ von 20% ± 5% des Gesamjahresbedarfs in Form von P2G (H2 und CH4 addiert) aus. Weitere Erläuterungen führen an dieser Stelle zu weit.

  1. Mit welchen Power-to-Heat-Technologien soll dieser Ersatz realisiert werden?

Power-to-Heat sollte auf unterschiedlichen Ebenen betrachtet werden. Großtechnische Tauchsieder sind sicher eine Variante, aber eher für die Nische. Das gleiche gilt für industrielle Prozesswärme auf hohem Niveau, wie Lichtbogenhochöfen für die Metallverarbeitung oder Ähnlichem bei der Herstellung von Zement und bei anderen Hochtemperaturprozessen. Diese Potentiale sind überschaubar, leicht zu erfassen und leicht einzurechnen.

Eine etwas genauerere Betrachtung verdient die Raumwärme. Für diese sehe ich ausschließlich den Einsatz und die Schaffung so genannter “kalter Wärmenetze“ vor. Diese operieren ausnahmslos im Bereich normaler Umgebungstemperaturen und beruhen auf zwei wesentlichen Komponenten:

1. Wärmepumpen – auch Wärmepumpenkaskaden, ggf. In Kombination mit Kältemaschinen – aller Größeordnung. Diese werden jeweils auf die zu beheizenden / kühlenden Objekte ausgelegt. Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist eine politische Festlegung auf konsequenten Umbau aller Gebäude auf die zukünftige Betriebsweise derer Heizungen und Kühlungen auf Niedertemepratur mittels Flächenheizungen: Gesetzlicher Stopp der Erst- und Neuinstallation von Heizkörpern.

– das bedeutet für den Gesetzgeber: Skandinavisches Modell, keine Verbrennungstechnologien mehr, weder im Austausch noch im Neubau

– Sanierungsförderung nur noch bei tief eingreifendemUmbau der gebäudeeigenen Heiz- und Kühlsysteme

– Ausnahme nur für gebäudeeigene KWK, wenn mindestens 90% der Abwärme direkt genutzt werden.

– Ausserbetriebnahmepflicht für ALLLE Verbrennunganlagen bei Erreichen von 20 Jahren Betriebsdauer (Planungssicherheit)

– So genannte Spitzenlastkessel bei der Wärmeerzeugung müssen ebenfalls nach Erreichen einer Lebensdauer von 20 Jahren ausser Betrieb genommen und deinstalliert werden.

– Gezielte Förderung durch Einmalzahlung an Gebäudebesitzer nach Abschluss des Umbaus und unabhängiger Bewertung durch einen vorab unbekannten Experten. Keine Beantragung durch Fachhandwerker, Ingenieure etc. mehr, sondern Beantragung durch den Gebäudebesitzer unter Vorlage eines Bestätigungsdokuments erstellt seitens eines per Losverfahren gezogenen Energiefachmanns (unabhängiger Energieberater, zert. Energiemanager)

Das bedeutet im Klartext auch: Keine üblichen Nahwärmenetze, Fernwärmenetze oder Kältenetze mehr..

Vorteil: Kalte Wärmenetze werden ungedämmt knapp unter Frostgrenze im Erdreich verlegt. Sie haben ihrer Natur nach keine ungewollten Wärmeverluste, im Gegenteil sogar Wärmegewinne

Sie könne auch gezielte Wärmeverluste zur Kühlung erzeugen. Oder z. B. an neuralgsichen Stellen gezielt als Abtaueinrichtung für Strassen, Gehwege und Fußgängerzonen genutzt werden und damit einerseits Tonnen Streusalz einsparen, andererseits jederzeit für Sicherheit auf diesen Wegen sorgen.

  1. In welcher Höhe sollten dabei Effizienzsteigerungen im Wärmesektor angenommen werden?

Mit dem oben beschriebenen Konzept werden ca. 90% weniger Primärenergie erreicht. 99,9 %, also Primärenergieeinsatz nahe Null ist bundesweit realisierbar..

  1. Ist es sinnvoll innerhalb des Szenariorahmens eine Diskussion über die Versorgungssicherheit zu führen?

Nein. Es genügt zu zeigen, dass diese mit einer konsequent auf die Vorschläge der Plattform Energie umgestellten Umsetzung in noch höherem Maße gegeben ist als bisher. Auch wenn das kaum jemandem möglich erscheinen mag.

  1. Ist dieses Thema von Relevanz für den Netzausbaubedarf?

Absolut. Denn eine weitreichende Umstellung auf Wärmepumpen ist einer der wesentlichen Treiber für einen deutlich höheren, anzunehmnden Strombedarf. Nach anzunehmendem Wachstum (historische Entwicklung), 25% Speicherkapazität in Form von P2G, Elektromobilität, Elektrifizierung des Warenverkehrs, Ausbau Schienengüterverkehr, Fernbahnen und Hochgeschwindigkeitsbahnen sowie zunehmender Digitalisierung, die den privaten und gewerblichen Stromverbrauch vor allem wegen ihres zunehmenden Datenspeicherbedarfs und des damit verbundenen Kühlbedarfs stetig steigen läßt.

  1. Teilen Sie die Annahmen der Übertragungsnetzbetreiber insbesondere zu den Verfügbakeitsquoten der Erneuerbaren Erzeugung, dem Lastmanagementpotential und der Zurückhaltung gegenüber Stromimporten aus dem Ausland?

– Verfügbarkeitsquoten RES: Nein, absolut nicht. Ich bin im Gegenteil zu der nachweisbaren Erkenntnis gelangt, dass hier ein strukturelles Problem vorliegt. Mal abgesehen von der aus logischer Sicht betrachtet absoluten intellektuellen Fehlleistung, mit der Festlegung einer hypothetischen Annahme eben deren Richtigkeit beweisen zu wollen. Das Ziel der Energiewende lautet 100% RES. Nichts anderes. Das allerdings kann nicht funktionieren, wenn der Weg dahin mit der Funktionalitätsbedingung 100% Nichtverfügbarkeit von RES – oder 97% bei Offshore Wind, das macht die Kuh nicht bunter – berechnet und beschrieben wird.

Bisher haben die ÜNB und ihre kongenialen Partner bei der BnetzA unter dem Strich nur den ziemlich einfach widerlegbaren Nachweis erbracht, dass es angeblich „nicht geht“. Jeder Ingenieur, Techniker, Planer oder Fachmann, der etwas auf sich hält, kann darauf nur eine Antwort geben: „Geht nicht gibt‘s nicht!“. Als olcher fühle ich mich von den Aussagen der letzten Jahre in den SRE und NEP, und noch mehr von den bislang lauen Reaktionen auf Beiträge und Input meinerseits, nahezu vollständig beleidigt. Als wäre die gesamte persönliche, freiwillige Weiterbildungsenergie meines Lebens als Klopapier verwendet und in den Abort gespült worden.

Jedenfalls sehe ich die in den letzten Jahren vorgelegten Berechnungen und NEP, SRE, etc. sehr viel eher als Beweis, dass ÜNB und BNEtzA als „Duo in machina capto“ schlicht nicht in der Lage sind, die Herausforderung ohne unabhängige, von eigenen Interessen, seien es Geschäftsmodelle, behördliche Karrieren, politische Reputation, Stellung und Macht, weitgehend freie Inputgeber zu bewältigen. Vereinzelt wundert es mich daher nicht, wenn ich höre, das Duo könne es schlicht nicht.

Dabei ist es einfach: Finden Sie eine Antwort auf die Frage, WIE sie es möglich machen können. Noch einfacher: Nehmen Sie unseren Vorschlag ernst und unsere Angebote an.

Die Verfügbarkeit von RES zu 100% möglich zu machen, ist ein klares Ja zu

– der vergleichenden Betrachtung eines komplett dezentralen Ansatzes, was schließlich auch der historisch gewachsenen Struktur exakt entspräche

– einem unwiderrufbaren Ja zur Implementierung vielfältiger Speichertechnologien auf allen Netzebenen, an allen Netzknoten und an allen Netzanschlusspunkten, auch als Element investierbarer und vergütbarer Netztechnologie für ÜNB/VNB.

– einer Integration aller vier Netzebenen samt ihrer ungenutzten Potentiale in die Betrachtungen

– einer mindestens komplementären Betrachtung der Netzabschnitte und des Netzes nach alternativen Ansätzen, z. B. dem zellulären Ansatz des VDE.

Ich denke, dass, eine zugleich politische und administrative Behörde auf Bundesebene, die sich auf einen politischen Auftrag beruft, der sich explizit zwar auf lediglich ein bestimmtes Gesetz stützt, sowohl das Recht, als auch die Pflicht hat, weitere fachrelevante Gesetze bei der Umsetzung des erteilten Auftrags wirksam in Betracht zu ziehen. Sollte die Behörde dazu nicht in der Lage sein, dann ist sie entweder weitgehend falsch besetzt, überfordert oder schlicht überflüssig.

Den ÜNB solle es bei der gesamten Herausforderung nützen und von Vorteil sein, wenn sie, als wirtschaftlich und technisch Verantwortliche für die zuverlässige Bereitstellung von ausreichend Leistung zu jeder Zeit und an allen Orten aus der Not eine Tugend machen und die Errichtung von Speicheranlagen jeder Art an allen Ihren Netzknoten und Verknüpfungen als für den Netzbetrieb notwendige und sinnvolle Bausteine für sich reklamieren und umsetzen. Mit anderen Worten: „Auch Speicher sind Netzelemente“ oder „Speicher sind auch Netzelemente“.

Fragen Sie sich: Warum kann ein aus Südafrika stammender Milliardär das überwiegend mit Kohlestrom gefütterte Netz eines ganzen australischen Bundesstaats mit einem einzigen Speicher stabilisieren, mit einer Bauzeit von unter einem Jahr, während das in einem der wichtigsten Industrieländer der Welt angeblich mangels verfügbarer Technologie nicht möglich ist und die favorisierte Lösung „Ausbau des (Übertragungs)Netzes“ allein einen Planungshorizont von 10 Jahren aufweist?

Es fehlt nur noch der Satz: “Niemand hat die Absicht ein Netz zu errichten…!“

Wenn RES zu nahe 100% NICHTVERFÜGBAR sind, dann macen Sie diese verfügbar und verstecken Sie sich nicht hinter fadenscheinigen Argumenten. Die 120.000 kWh Speicher dort haben zwar 50.000.000 Dollar gekostet, was in etwa 2.200 € / kWh entspricht, sind aber auch nur ein erstes Pilotprojek in dieser Größenordnung. Serienanlagen sind mittlerweile für unter 1.000 € / kwh zu haben und der Fahrzeugspeicher der TESLA-Fahrzeuge liegt bei unter 100 Dollar / kWh. Das Potential ist erkennbar. Es abzurufen ist die gefragte Aufgabe. Wie wäre es, wenn wir Speicher für die Leitung Remptendorf-Redwitz auslegen, diese weltweit ausschreiben, dann bauen lassen und live testen? Ein paar Millionen €€ aus der Staatskasse sollte uns diese Zukunftsoption schon wert sein.

– Lastmanagement Demand Side Management: In einem System mit ausreichend Speicheroptionen spielt Lastmanagement auf Grund seiner Dimension und seines beträchtlichen organisatorischen Aufwands keine größere Rolle. Bei einem unverdrossenen weiter so ist Lastmanagement eine Option. Allerdings nur, wenn weiterhin die Kosten für den Netzausbau auf die Mehrheit der Geringverbraucher umgelegt und der Nutzen lediglich wenigen Großverbauchern zugänglich gemacht wird. Die Fortsetzung dieser politischen Fehlsteuerung wird allerdings über kurz oder lang an der normativen Kraft des Faktischen scheitern. Die einseitig Belasteten werden so oder so entweder durch Verhaltensänderungen ausweichen oder den Konsum von Elekrizität verringern.

– Die Zurückhaltung gegenüber Stromimporten aus dem Ausland ist unverständlich. Denn die Bereitstellung von Energietransportkapazitäten ist das (einzige und von daher essentielle) Geschäftsmodell der ÜNB. Allerdings verdienen die Mitbewerber und Kollegen jenseits der Grenze auch daran. Der eigene Nutzen endet buchstäblich an der Grenze. Da ist dann logischerwise das Inland prioritär. Womöglich wäre es interessanter, wenn die Netzbetreiber sich ausbreiten könnten,wo und wann sie wollen. Darüberhinaus läuft eine solche Haltung – erst recht, wenn man bedenkt, dass die vier In der BRD tätigen ÜNB keine „deutschen“ Unternehmen im Sinne einer Begrenzung auf das Territorium der BRD sind – der eigenen korporativen DNA zuwider, in der sich mit Stimmrechten ausgestattete Beteiligungen aus Norwegen, Schweden, Belgien, den Niederlanden bis Australien befinden. Die Zurückhaltung ist insoweit unverständlich, im Kern unsinnig und generell überflüssig. Vergeudete Energie, wenn man so will.

Was dafür spricht, sind die in der BRD deutlich besserenWeidegründe für Netzbetreiber, die über die Anreizregulierung mit einem nahezu bei Null liegenden Geschäftsrisiko und einer satten Rendite gesegnet sind. Dann transportiert man Stromeben sehr gern durch deutsche Länder.

  1. Halten Sie die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Zuordnung des Anteils von Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 50,5 % (Szenario A 2030) über 54,3 % (Szenario B 2030) bis 54,8 % (Szenario C 2030) für angemessen?

Realistisch gesprochen verständlich, also Ja. Allerdings nicht wünschenswert und von daheer NEIN. Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Gesamtziel für 2050 bereits auf 80% gesenkt wurde. Als würden die degenerierbaren Ressourcen ewig reichen. Grundsätzlich gehören die strukturellen Weichen umfassend neu gestellt:

– CO2-Bepreisung durch eine nach Primärenergie- und Emissionsfaktoren gestaffelte, kontinuierlich wachsende Energiesteuer als international verbindliche Vereinbarung zur Umsetzung der Klimaziele von Paris. Für alle Unterzeichner des Pariser Klimaabkommens gleich, damit wäre die Angst vor Wettbewerbnachteilen für einzelne Länder vom Tisch. Abweichler wären trotzdem mit Besteuerung ihrer Exporte in Teilnehmerländern konfrontiert.

– In Verbindung damit die gleichzeitige Beendigung des EEG für Neuanlagen

Das Thema ist aber imFunktionszusammenhang nachrangig. So wie er da steht, verhindert der Satz Neues und konserviert das „Weiter so!“

  1. Halten Sie die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen jährlichen Zubauraten (insbesondere die angenommene Realisierungswahrscheinlichkeit der bezuschlagten EE-Anlagen) für angemessen?

Nein. Von Zubauraten halte ich exakt gar nichts. Seit wann haben wir wieder eine kommunistische Planwirtschaft?

  1. Halten Sie die von den Übertragungsnetzbetreibern angekündigte Fortschreibung der Methode zur Regionalisierung der regenerativen Erzeugung für sinnvoll?

Nein. Die Entscheidung über Standorte und Bau von Energieanlagen ist und sollte Ländersache, in großen Ländern noch besser Landkreissache sein und bleiben. EU und Bund solltenlediglich dafür sorgen, das reaktionäre und vollkommen überalterte Gemeinderäte inihrem Bestandserhaltugnswahn konseqeunt daran gehindert werden, Investitionswilligen alles aus reinem Bauchgefühl heraus verweigern zu können und ihre Ämter zu fortgesetzten Torpedierung von sinnvoller Entwicklung zu mißbrauchen. Dazu gehören zum Beispiel die vielen übergriffigen Photovoltaikverhinderungsbeschlüse durch geschickte Flächennutzungspläne.

Wenn in Bayern z. B. eine irrationaler Weise noch immer allmächtige Staatspartei einem ganzen Land Enthaltsamkeit bei der Nutzung von Windenergie vorschreibt und gleichzeitig unter dem Feigenblatt einer angeblichen liberalen Politik und Marktwirtschaft Naturschutzgebiete der wirtschaftlichen Ausbeutung preisgibt, dann haben für mich Begeisterung und mögliche Unterstützung dieser Verkaufsmanager meiner Heimat deutlich einen weiteren Endpunkt erreicht.

Generell steht dieser neue Ansatz der Regionalisierung – noch dazu im Top-Down-Modell bis auf Landkreisebene herunter – in krassem Widerspruch zur klaren Ansage der Europäischen Ebene einer Modellierung und zentralen Datenaufbereitung und Nutzbarmachung nach dem Bottom-Up-Prinzip, das nach Vorgabe der ENTSO-E – des europäischen Gemeinschaftsverbundes aller Netzbetreiber zur Eleichterung und Ermöglichung einen umfassenden Handel von Erzeuger bis Endverbraucher ermöglichen soll. Ohne Grenzen und Regionalmarktbeschützer dazwischen.

Folgt der ENTSO-E und sorgt für die Abschaffung des § 12f im Energiewirtschaftsgesetz.

  1. Halten Sie die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Vorgehensweise zur Bestimmung des Anlagenrückbaus (Wind Onshore und PV) für sachgerecht?

Innerhalb der geschlossenen Vorstellungs- und Betrachtungswelt, also der Filterblase, in der BNetzA und ÜNB sich aufhalten, Ja. Aufs Ganze gesehen: Irrelevant. Dann muss für Ersatz gesorgt werden, da sonst der bisher erreichte Stand der Energiewende buchstäblich zurückgebaut wird.

  1. Sind die angenommenen durchschnittlichen Lebensdauern der Anlagen sowie der Zeitverlauf auf Grundlage der Weibull-Verteilung realistisch?

Nein, Sie sind ein erster Versuch, sich demThema zu nähern und von daher zu begrüßen. Eine Weibull-Verteilung ist ein nettes Gimmick für Makro-ökonomische Betrachtungen und gibt Anlass zu Spekulationen. Technisch ist das alles ohne Wert und eine klare politische Eintscheidung fehlt obendrein. Das ist eine der vielen Stellen, an denen es keine politische Vorgabe für die BnetzA gibt und an der sich beipielhaft die behauptete Weisungsgebundenheit und Folgsamkeit gegenüber dem gesetzlichen Auftrag in klare Beeinflussung der Politik durch die Combo BnetzA / ÜNB verkehrt.

  1. Wie beurteilen Sie die Vorgehensweise der Übertragungsnetzbetreiber bei der Prognose von Wind Offshore? Ist die Aufteilung der prognostizierten Leistung Wind Offshore zwischen Nord- und Ostsee sinnvoll?

Diese Prognose scheint von einem tatsächlich baubaren Potential auszugehen. Die Quelle dieser Prognose ist unklar. Falls sie zutrifft, ist das so für den Moment in Ordnung. Die Aufteilung nach Nord- und Ostsee ist lediglich in technischer Hinsicht relevant. Zumindest so lange für beide Standorte annähernd gleiche Betriebsbedingungen gelten.

  1. Wie bewerten Sie die im Entwurf des Szenariorahmens 2019-2030 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene regionale und sektorspezifische Methodik zur Ermittlung des Stromverbrauchs und dessen Höhe?

Lehne ich nach wie vor vollständig ab. Ich will eine Erfassung aller Stromverbräuche in Echtzeit: Ausgabe verbindlich als .csv im 1/4-Stundentakt plus Peaks durch hochauflösende Impulsmessung für jeden Zähle, was übrigens ohnehin ein Leistungsmerkmal jedes so genannten Smart Meter ist, eine ausschließlich beim Meßdienstleister per kryptographsicher Verschlüsselung erfolgende vollständige Anonymisierung der Nutzerdaten (System der Schlüsselpaare bei Meßdienstleister, Versorger und Endverbraucher, die dann auch die alleinigen Installationsorte für die perspektivisch hinzukommende Block-Chain-Technologie für Energie sind) und dadurch eine direkte (nahezu) Live-Abbildung aller Leistungs- und Energieflussdaten an allen Zählpunkten, allen Netzknoten, Netzabschnitten, Ein-und Ausspeiselpunkten samt Speicherung und graphischer Aufbereitung dieser Daten für jedes Netzelement. Die Lastgänge für Einspeiser und Abnehmer sollen ausschließlich kodiert beim Meßdienstleister hinterlegt werden. Diese Vorgehen entspricht im Grunde dem eines kompletten Verkehrsleitsystems. Die Software dazu ist im Übrigenbereits verfügbar und in kleinerem Maßsstab bereits imEinsatz (ca. 600.000 angeschlossene Meßstellen). An dieser Stelle erfolgt kein Hinweis wo, da ich keine Schleichwerbung betreiben will. Der Anbieter ist derzeit allein am Markt.

  1. Erachten Sie die Auswahl und die Auswirkungen der unterschiedlichen Treiber je nach Szenario für den Stromverbrauch als angemessen?

Nein. Der SRE sollte jeweils mindestens eine Betrachtung für den maximalen Zubau an Treibern in Betracht ziehen (diverse Maximalszenarien) und darüber hinaus eine „Spielwiese“ (Online oder App) für Laien bieten, in der verschiedene Szenarien in rechnenden Tabellen durchgespielt werden können.

  1. Erachten Sie die Auswahl und die Auswirkungen der unterschiedlichen Energieeffizienzfaktoren je nach Szenario für den Stromverbrauch als angemessen?

Nein. Hier besteht riesigerAusarbeitungsbedarf. Keine Pauschalisierungen auf Grund makro-ökonomischer Gimmicks mehr. Das gleicht dem Verschieben von Geisterarmeen auf Planungstischen. Effizienz bedarf eines wirksamen Treibers, keiner Planung. Der einzig wirksame Treiber ist der Preis. Der hier zumeist von neokonservativen Industriemanagern geäußerte Satz, die Industrie sei bereits ausreichend effizient, die Potentiale seien ausgereizt, der hier stets platziert wird, um Preiserhöhungen vorzubauen, darf nicht gelten. Denn gerade deren Investitionen werden durch Preiserhöhungen dann eben umso rentabler, während Spätzünder endlich motiviert werden, etwas zu unternehmen. Es sind ja schließlich Unternehmer und keine Besitzstandswahrer oder Vermögensverwalter.

  1. Wie bewerten Sie die im Entwurf des Szenariorahmens 2019-2030 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Methodik zur Ermittlung der Jahreshöchstlast und deren Höhe?

Unzureichend, weil – wie die ÜNB selbst, ihrem SRE schreiben, die Höchstlast der Verteilnetze die des Übertragungsnetzes bei weitem übersteigt.

Vorhersage: Der gesamte Masterplan einer zentralisierten Planungsoberhoheit wird am Ende scheitern. AuEs sei denn, er wird zu horrenden politischen, gesellschaftlichen und vor allem volkswirtschaftlichen Kosten realisiert, die nicht mehr per Effizienz reduziert werden können. Die angestrebte Wertschöpfungskette – weithin wahrgenommen als Abzockungskette – wird beim Gros der Endverbraucher rmit dem kleinsten Verbräuchen und dem kleinsten Budget, also beim schwächsten Glied, reissen. Schlicht weil deren Energiekosten relativ zu ihren Einkommen viel zu stark steigen und aktuell niemand mit irgendeiner Umsetzungsmacht an einer Kompensation interessiert ist.

  1. Ist der Einfluss der zunehmenden Sektorenkopplung (insbesondere der deutliche Anstieg von E-Mobilität und Wärmepumpen) angemessen berücksichtigt?

Nein. Wie bereits gesagt sollte ein maximal-Szenario mit 100% 2050 stehen. Der Verein Plattform Energie wird ein solches sehr bald liefern.

  1. Inwieweit halten Sie die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Flexibilitätsoptionen dem Grunde und der Höhe nach für realistisch? Sollte das von den Übertragungsnetzbetreibern dargestellte Flexibilitätspotenzial je nach Region unterschiedlich abgebildet werden?

Diese Darstellung und der zugehörige Gedanke sind mir vollkommen TOFU: Sie sind für sich gesehen nachvollziehbar. Sie sind aber kein bißchen zielführend, da das Ziel lediglich vom via ENWG bestimmten Auftrag der BnetzA vorgegeben wird. Mit der Realtität hat das Ganze schon jetzt wenig und in Zukunft sicher nicht wesentlich mehr zu tun. Das Thema Flexibilitätsoptionen wird sich für das Netz durch den Einsatz von Speichern sowieso erledigen und bleibt dann nichts mehr, als ein eventueller Kostensteuerungsparameter für Endverbraucher. Diese banale Erkenntnis ist leicht nachzuvollziehen, wenn man allein das Potential der Haushalte für Speichertechnologie betrachtet.

  1. Wie beurteilen Sie den von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Gleichzeitigkeitsfaktor des Strombezugs im Rahmen der Elektromobilität und der Wärmeversorgung privater Haushalte?

Im Ansatz gut gedacht, aber irrelevant, weil zu einer Energiewende definitv ein Stromspeicher in jedem Haushalt gehört. TenneT hat neulich 7 kW bei 7 kWh als gängiges, erwartbares Markangebot angesetzt. Da kann man im Moment mitgehen, in 2 bis 3 Jahren 20 kWh bei 50 kW aktiv / reaktiver Leistung auf der Netzseite und PKW-Seite und 3 x 6,6 kW auf der Haushaltsseite. Ich nenne hier Komplementärwerte für die privtae Andbindung von Elektromobilität.

  1. Sind die von den Übertragungsnetzbetreibern dargestellten Betrachtungen zu Power-to-X Anlagen dem Grunde und der Höhe nach angemessen?

Nein. Um Dimensionen zu niedrig. Ein Bruttostrombedarf 1.150 TWh entspricht einem Bedarf von ca. 85 GW P2XXX. Generell wird sich Power-to-X weltweit auf Wasserstoff und synthetisches Methan stützen, wobei der Umfang der Verbreitung von dem Kosten des Handlings abhängen wird. Die Bereitstellungseffizienz wird dadurch überspielt werden.

  1. Inwieweit halten Sie die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen PV- Speicher dem Grunde und der Höhe nach für realistisch?

Viel zu niedrig. 200 GW sind bis 2035 notwendig und machbar.

  1. Sind die von der Bundesnetzagentur dargestellten Betrachtungen des BVES zu PV-Speichern und Großbatteriespeichern (> 1 MW) dem Grunde und der Höhe nach angemessen?

Nein. Die Dreiteilung der Speicher in verschiedene Größen folgt einem klassichen Denken in Leistungskategorien, von dem nicht Recht klar wird, worauf sie überhaupt beruhen.

Eine technische Unterteilung nach Funktionalität und Einsatzzweck sowie technischer Bauart und qualitativen Merkmalen wäre sinnvoller und nutzbringender.

Demnach gibt es

– Kurzzeitspeicher für Stunden und Tagesbedarfe, vollautomatische automatische Last- und Leistungsspitzenkompensation, Blindstromkompensation, Filterung und Beseitigung von unerwünschten Oberwellen und Phasenverschiebungen im Netz; sowie galvanischer Trennung von Verbrauchern vom Netz zur Flexibilisierung individueller und veränderlicher Bedarfe. Bauorte: Diese Speicher umfassen alle Arten von Speichern in den Netzebenen 1 (NS) und 2 (MS),für Haushalte, GHD, kleine Industrie, und Elektromobilität. Bauarten sind diverse verfügbare Li-Ion-Technologien, ggf. NaS ab 1 MW / 1 MWh und Red-Ox-Flowspeicher. Wesentliches Merkmal ist das Verhältnis der Dimensionerung von Leistung und Kapazität, die von „Betragsmäßig nahezu gleich“ bis betragsmäßig vielfach größere Leistung als Kapazität reicht.

Beispiele:

Von der Sonnenbatterie der ersten Generation mit 4 kWh Energie bei 2 kW Leistung über einen vergleichbaren Haushaltsspeicher, handelsüblich, 2,5 kWh Energie bei 2,3 kW Leistung (namhafter deutscher Hersteller) bis zum weltweit meistverkauften Elektrofahrzeug, dem NISSAN LEAF 1 mit 24 kWh Energieinhalt bei 80 kW Leistung.

– Mittelfristspeicher: Größere produzierende Betriebe, versorgungskritische Infrastruktur, Reserveenergie und Reserveleistung an Netzknoten und lokale Überbrückung einiger Tage.

Deren verhältnismäßige hohes Leistungspotential bringt allein konstruktiv eine für mehrereTage oder gar Wochen ausreichende Speicherkapazität mit sich. In Frage kommende Bauarten Red-Ox-Flow, Li-Ion- Powerbanks auf LiFePo-Basis, P2G-Speicher für mittlere KWK, PSW und punktuell Druckluftspeicher oder einzelne Schwungradspeicher. Bauorte sind Netzknoten und Einseise- / Ausspeisepunkte auf den Netzebenen 2 /MS) und 3 (HS) sowei bestimmte große Verbraucher.. Merkmal ist in der Regel in etwa gleiche Dimension von Leistung und Kapazität bei den elektrochemischen Speichertypen.

– Langzeitspeicher: Bei dieser Kategorie tritt das Leistungsmerkmal endgültig weit hinter das der Energiekapazität zurück. Es handelt sich ausnahmlos um Großspeicher, deren Leistung sozusagen automatisch mitgeliefertes Beiwerk für die Kapazität ist. Hier kämen Red-Ox-Flow -Batterien und Gaskavernen mit P2G und Gaskraftwerke in Betracht.

  1. Wie beurteilen Sie die CO2 -Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber/des Umweltbundesamts und der Bundesnetzagentur auf der Grundlage der Vorgabe des Klimaschutzplans 2050?

Unzutreffend und unzureichend. Das Ziel muss sein: CO2 Ausstoß 2050 kleinerr oder gleich Null.

Ja, richtig gelesen. Negativer CO2 Ausstoß durch gezieltes energetisches Recyclng von CO2.

  1. Ist die verbindliche Vorgabe eines CO2 -Ziels sinnvoll?

Wenn es für 2050 kleiner gleich Null lautet, dabei 2030 die 50% Marke erreicht sein wird, es keine rechnerischen Tricks durch pauschale Freikontingente oder mehr gefühlte als rechnerisch nachgewiesene Emissions- und PE-Faktoren gelten, dann JA.

  1. Ist die Vorgabe entsprechender Instrumente, die in der Marktmodellierung zur Erreichung des CO2 -Ziels unterstellt werden sollen, sinnvoll?

Nur, wenn es sich um die Vorgabe einer wie beschrieben nach Emissionen und Primärenergiefaktoren extrapolierten Energiesteuer handelt, die kontinuierlich bis zu einem Kompensatiosnpreis für das komplette Recycling der CO2-Emissionen in jährlichen Erhöhungen gesteigert wird. Aus dem Ertrag müssen weltweit zu einem Großteil Grundeinkommen für die Unterprivilegierten zur Kompensation höherer Preise finanziert werden.

  1. Welche der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgestellten Ansätze für die Modellierung der nationalen CO2 -Klimaschutzziele halten Sie für realistisch?

Realistisch alle, wünschenswert keines. Das ist viel zu wenig ambitioniert. Man könnte fast meinen, Sie zweifeln an sich und den Fähigkeiten unserer Techniker. Noch dazu sind nationale CO2-Ziele sowieso unbedeutend, weil die Kompensation der Kosten sofort ausgereizt sein wird. Entweder weil Preise steigen und Unternehmen weniger verkaufen oder weil die kleinen Endverbraucher das alles nicht erwirtschaften können.

  1. Halten Sie die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Zuordnung sämtlicher nationalen Szenarien zu einem einzigen europäischen Szenario für angemessen?

Sinnvoll Ja, wenn die SRE auch nach der Methodologie der ENTSO-E aufgebaut werden und deren Grundsätze, vor allem der Transparenz und des Bottom-Up-Ansatzes vollumfänglich umgesetzt werden. Es ist meine dringende Forderung an die BnetzA, die Politik darauf hinzuweisen, dass der §12f EnWG hier hinderlich ist und auf Abschaffung zu drängen.

Angemessen: Nein, schon gar nicht vor dem Hintergrund der Deutschen Energiewirtschaft, dabei die europaweite Führungsrolle einnehmen zu wollen und die Vorgaben zu machen. Das hat schon begonnen und ist nur als die vergrößernde Übertragung des „deutschen Modells“ auf Europa gedacht. Damit wieder mal alles so bleibt wie es ist. Sorry, aber dafür sind wir nicht zuständig .Ein wenig Demut täte vor allem bei uns gut, wenn es schon so weit gekommen ist, dass die vermeintlich wichtigsten politischen Akteure umfallen und vor der Energiewende und den damit verbundenen Herausforderungen kapitulieren. Zudem hat der deutsche Fürhungsanspruch bei der Energiewende komplett versagt. Die bisherigen Ergebnisse der deutschen Energiepolitik gleichen in dieser Hinsicht dem Ausscheiden in einer Qualifikationsrunde zu WM. Quasi italienische Verhältnisse sozusagen. Das aber würde in Deutschland nicht nur kein Trainer überleben, sondern auch der gesamte DFB-Vorstand samt leitendem Personal in den Haupt- und Unterabteilungen nicht.

  1. Erachten Sie die von den Übertragungsnetzbetreibern angesetzten Werte für die Übertragungskapazitäten der Anrainerstaaten mit Deutschland als angemessen?

So weit diese mit entsprechend leistungsstarken Großspeichern und dazugehöriger Kapazität für 96 Stunden verbindlich verknüpft werden: JA, ansonsten NEIN. Allein der Hintergrund der EU-weiten Handelsextrapolationen von ENTSO-E auf Transportkapazitäten mit der mehrfachen Leistung als bisher sollte gerade wegen der zentralen Position der BRD in der Europa den hierzulande momentan mit der Aufgabe Betrauten zu Denken geben und sie zur Suche alternativer Lösungen antreiben. An statt einer notorischen, fortgesetzen Modernisierungsverweigerung anheim zu fallen, die für alte Männer und Frauen typisch sein mag, den folgenden Generationen aber nichts bringt ausser Erblasten und Ressourcenmangel. Dagegen ist der bisherige Stromtrassenwahn ein leichtes Fieber, das mit dem augenblicklichen technischen Horizont der Stakeholder nur ein Rezept kennt: Noch mehr Stromtrassen.

  1. Werden Sensitivitätsberechnungen für den Netzentwicklungsplan 2019-2030 als sinnvoll erachtet?

Als akademische Übung: JA. Zu Planungszwecken. Eher nein bis indirekt. Da müßten ausnahmslos alle Parameter vorab intensiv durchgspielt werden. Das ist eine interessante Übung für Studenten. Zu einer nachhaltigen und intelligenten Planung gehört allerings mindestens eine Erhebung und eine vergleichende Betrachtung der Meßdaten aller angeschlossenen Zählpunkte, Netzknoten und Ein- wie Ausspeisepunkte.