22. Preise:
22.1. Neu ist die Unterteilung der Kleinverbraucher in Abnahmebänder:
– Band I (DA82): jährlicher Stromverbrauch < von 1.000 kWh
– Band II (DB): jährlicher Stromverbrauch 1.000 bis 2.500 kWh
– Band III (DC): jährlicher Stromverbrauch 2.500 bis 5.000 kWh
– Band IV: jährlicher Stromverbrauch 5.000 bis 10.000 kWh
S. 201, S. 204
22.2. Mittlerer Strompreis Industriekunde (24 GWh/a) ohne Vergünstigungen 2013: 15 ct/kWh, S. 22, 15,11 ct / kWh S. 156, Vergünstigungen bis 10,5 ct, / kWh, S. 157
Zum 01. April 2016 14,21 ct. / kWh, S. 28
In diesem Fall ergeben sich für Industriekunden im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Strompreise. S. 27
Das war auch schon 2013 so. Dabei sollte man an folgendes denken: Die Mengen, ab denen Ermäßigungen von 90% bis 99% möglich sind liegen bei 1 GWh/a und 10 GWh/a. Die BnetzA täte gut daran, sowohl die Anzahl der Begünstigten als auch deren gesamten Stromverbrauch an genau dieser Stelle zu benennen.
22.3. …staatlich determinierten Umlagen, Steuern, Netzentgelte und Abgaben im Einzelfall von 10,5 ct/kWh auf bis zu rund 1 ct/kWh sinken., für Industriekunden im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Strompreise; S. 22, S. 204
Definitionsgemäß war bei diesen Preisangaben zu unterstellen, dass der (Industrie-)Kunde mit einem Verbrauch von 24 GWh/Jahr keine der gesetzlichen Vergünstigungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann. S. 204
22.4. Gewerbekunden 22 ct/k, S. 22
SLP: Bis 100 MWh, S. 148, 21,86 ct/ kWh S. 159
Zum 01. April 2016 21,20 ct. / kWh, S. 27
22.5. Haushaltskunde 30,50 ct/kWh, S. 22 – 2015 29,80 ct / kWh S. 10
SLP: Bis 100 MWh, S. 148
Grundversorgte 30,5 ct / kWh S. 164
Vertrag bei Grundversorger 29,3 ct/kWh S. 164
Vertrag bei Wettbewerber 28,3 ct/kWh S. 164
22.6. … 2016 wurden die Preise für Haushaltskunden erstmalig in vier verschiedenen Verbrauchsbändern erhoben. S. 28
Stichtag 1. April 2016: Haushaltskunden in der Grundversorgung für 2.500 bis 5.000 kWh (Vorjahr: Jahresverbrauch von 3.500 kWh) auf 30,63 ct/kWh (inkl. USt / 1,8%) gestiegen. S. 28
Vertrag mit dem Grundversorger bei Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh durchschnittlich 29,01 ct/kWh S. 28
Vertrag bei einem anderen Lieferanten 28,17 ct/kWh.
Mengengewichteter Mittelwert über alle drei Tarife bei 2.500 kWh bis 5.000 kWh: 29,80 ct/kWh (inkl. USt). S. 28
In der Grundversorgung liegt der vom Lieferanten beeinflussbare Preisbestandteil, der u. a. Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb enthält, zum 1. April 2016 mit 8,06 ct/kWh um fast 37 Prozent über dem Durchschnittswert, S. 214
Das bedeutet in der Praxis, dass sich dieser „Grundbetrag“ gerade für die Einkommensschwächsten über Mehrwertsteuer etc. noch stärker auswirkt. Die sozialpolitischen Sätze müssen aus Gründen der Fairness und der individuellen Freiheiten angepasst werden.