John Locke: Two Tracts on Government
John Locke, Two Tracts on Government,
Tract I, Section 85, Absatz 85,
The remaining part of his discourse is taken up with answers to some objections which they are concerned to defend that first urged them, amongst others he mentions the learned and reverend Mr. Hooker34 and Dr Sanderson135, two such eminent champions of truth that it would be an high presumption in me to take upon me to be their second and adventure to make good their arguments which I am the more unfit to do as having never yet had the opportunity to peruse the writings of the former beyond his preface, and the lectures of the latter at their first appearance in public I run over with that haste and inadvertency that I could be able to give but a very slender account of their reasonings. Yet I shall take the boldness to say that their argument mentioned by our author is not so slight as he makes of it. Their argument as it is quoted by him stands thus:
“That since things necessary to the worship of God be already determined by God, and over them the magistrate hath no power; if likewise he should have no power in indifferent things, then it would follow that in things appertaining to religion, the Christian magistrate would have no power at all. Which they think to be absurd,”
which well they might that the magistrate should have no power at all, for if you once deny his power in any sort of indifferent things you take it away in them all for they are all of the same nature, and there is no law of God which confines his power to this or that kind of them. But let us see the author’s answer:
Der Rest dieses Vortrags befasst sich mit Antworten auf einige Einwände, mit deren Verteidigung sich jene befassen, die sie als Erste erhoben. Unter mehreren nennt er die gelehrten und ehrwürdigen Herren Mr. Hooker34 und Dr. Sanderson135. Es handelt sich um zwei derart herausragende Meister der Wahrheit, dass es eine große Vermessenheit von mir wäre, mich als deren Sekundant aufzunötigen und mich auf das Abenteuer einzulassen, deren Argumente zu bekräftigen, wo ich doch eher ungeeignet dazu bin, da ich doch noch nie die Gelegenheit hatte, den Schriften des Ersteren weiter zu folgen als bis zu seinem Vorwort und die Vorträge des Letzteren bislang sofort bei deren öffentlichem Erscheinen mit solcher Hast und Unachtsamkeit überfliege, dass ich kaum in der Lage bin einen sehr knappen Bericht über deren Erwägungen zu geben. Dennoch werde ich die Kühnheit in Anspruch nehmen zu sagen, dass deren Argumentation, so wie sie von unserem Autor präsentiert wird, keineswegs so unbeträchtlich ist, wie er es darstellt.
Ihre Beweisführung, so wie es von ihm zitiert wird, sieht so aus:
“Dass die für die Huldigung Gottes notwendigen Angelegenheiten bereits durch ihn selbst bestimmt sind und die Obrigkeit über diese keine Macht innehat: Wäre dem so, dass sie gleichfalls keine Macht über die unbestimmten Gegebenheiten hätte, dann wäre daraus zu folgern, dass betreffend alle religiösen Belange eine christliche Obrigkeit überhaupt keine Befugnis hätte. Beide denken, das sei absurd,“
was eben genau zutrifft, sollte die Obrigkeit überhaupt keine Macht haben, denn wenn man ihre Macht erst einmal betreffend irgendeiner Kategorie unbestimmter Gegebenheiten abstreitet, entzieht man ihr diese bezüglich aller unbestimmten Angelegenheiten, denn sie sind ja alle der gleichen Natur, wobei es doch keinerlei Gesetz Gottes gibt, welches der Obrigkeit Macht über diese oder jene Art dieser Belange beschränkt. Wir wollen uns indessen die Antwort des Autors ansehen:
34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
135https://en.wikipedia.org/wiki/Robert_Sanderson_(theologian)
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