John Locke, Two Tracts on Government,
Tract I, Section 15, Absatz 15,
II. That nobody hath a natural original power and disposure of this liberty of man but only God himself, from whose authority all laws do fundamentally derive their obligation, as being either immediately enjoined by him, or framed by some authority derived from him.
II. Niemand hat von Natur aus ursprüngliche Macht und Befugnis über diese Freiheit außer Gott höchstpersönlich, von dessen Autorität alle Gesetze grundsätzlich ihre Verbindlichkeit ableiten, seien sie nun unmittelbar durch ihn implementiert oder durch ein Stück von ihm abgeleiteter Autorität vorgegeben.
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