John Locke: Two Treatises of Government
§ 187. From all which it follows that the government of a conqueror, imposed by force on the subdued, against whom he had no right of war, or who joined not in the war against him, where he had right, has no obligation upon them.
§ 187. Aus alldem folgt: Die Regierung eines Eroberers, die den Besiegten mit nackter Gewalt aufgedrängt wird, gegen die er kein Recht eines Krieges hatte oder die nicht an dem Krieg, zu dem er berechtigt war, gegen ihn teilnahmen, für diese keine Verpflichtung bedeutet.
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