John Locke: Two Treatises of Government
§ 119. Every man being, as has been showed, naturally free, and nothing being able to put him into subjection to any earthly power, but only his own consent; it is to be considered, what shall be understood to be a sufficient declaration of a man’s consent, to make him
subject to the laws of any government. There is a common distinction of an express and tacit consent, which will concern our present case. Nobody doubts but an express consent, of any man entering into any society, makes him a perfect member of that society, a subject of that government.
The difficulty is, what ought to be looked upon as a tacit consent, and how far it binds, I. e. how far anyone shall be looked on to have consented, and thereby submitted to any government, where he has made no expressions of it at all. And to this I say, that every man, that hath any possessions, or enjoyment, of any part of the dominions of any government, doth thereby give his tacit consent, and is as far forth obliged to obedience to the laws of that government, during such enjoyment, as anyone under it; whether this his possession be of land, to him and his heirs forever, or a lodging only for a week; or whether it be barely travelling freely on the highway; and in effect, it reaches as far as the very being of any one within the territories of that government.
§ 119. Es wurde nun ausreichend bewiesen: Jeder Mensch ist von Natur aus frei und nichts außer seiner eigenen Zustimmung allein kann ihn einer irdischen Macht unterordnen. Bleibt zu erwägen, was als eine ausreichende Zustimmungserklärung eines Menschen verstanden werden kann, um ihn den Gesetzen einer Regierung unterzuordnen. Allgemein wird zwischen einer ausdrücklichen und einer stillschweigenden Zustimmung unterschieden, was den augenblicklichen Fall betreffen könnte. Niemand würde es anzweifeln: Ausdrückliche Zustimmung eines Menschen, der einer Gesellschaft beitritt, macht ihn zu einem vollkommenen Mitglied dieser Gesellschaft und ordnet ihn dessen Regierung unter.
Die Schwierigkeit besteht darin, zu erkennen, was als stillschweigende Zustimmung betrachtet werden könnte und wie weit dies verbindlich ist. Ich meine damit, wie weit Jemand als einverstanden und dadurch einer Regierung untergeordnet betrachtet werden kann, falls er sich überhaupt nicht darüber geäußert hat.
Darauf antworte ich: Jeder, der irgendwelchen Besitz oder Ertrag irgendwo im Herrschaftsbereich eines Staats erwirbt, gibt eben dadurch stillschweigende Zustimmung und ist während der Dauer dieser Vorteile der Beachtung der Gesetze dieser Regierung ebenso weit verpflichtet wie jeder andere unter ihr. Unabhängig davon, ob dieser Besitz oder Ertrag in Grund und Boden besteht, der ihm und seinen Erben auf ewig gehört, oder in Wohnungsnahme für nur eine Woche oder nur in freiem Reisen auf der Landstraße.
Im Endeffekt reicht dafür bereits der bloße Umstand des Aufenthalts innerhalb des Gebiets dieser Regierung.
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