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John Locke: Two Treatises of Government, Liberalismus, Politik

TToG II § 112

7. Februar 2017 Thomas Blechschmidt

John Locke: Two Treatises of Government

§ 112. Thus we may see how probable it is, that people that were naturally free, and by their own consent either submitted to the government of their father, or united together out of different families to make a government, should generally put the rule into one mans hands, and chose to be under the conduct of a single person, without so much as by express conditions limiting or regulating his power, which they thought safe enough in his honesty and prudence; though they never dreamed of monarchy being jure divino, which we never heard of among mankind, till it was revealed to us by the divinity of this last age; nor ever allowed paternal power to have a right to dominion, or to be the foundation of all government. And thus much may suffice to show, that as far as we have any light from history, we have reason to conclude, that all peaceful beginnings of government have been laid in the consent of the people. I say peaceful, because I shall have occasion in another place to speak of conquest, which some esteem a way of beginning of governments. The other objection I find urged against the beginning of polities in the way I have mentioned, is this, viz.

§ 112. Vielleicht erkennen wir jetzt, wie wahrscheinlich von Natur aus freie Menschen sich aus eigenem Einvernehmen entweder der Regierung ihres Vaters unterordneten oder sich mit verschiedenen Clans verbanden, um eine Regierung zu schaffen und in der Regel die Herrschaft in die Hände eines Mannes legten. Sie zogen vor, unter der Führung eines einzigen zu stehen, selbst ohne durch ausdrückliche Bedingungen seine Macht zu begrenzen oder zu regeln, die sie auf Grund seiner Ehrlichkeit und Klugheit für hinreichend gesichert hielten.

All das obwohl sie nie träumten, Monarchie sei jure divino (göttliches Recht). Wovon wir innerhalb der Menschheit niemals gehört haben, bis es uns die Göttlichkeit der jüngsten Zeit offenbarte. Ebensowenig man väterlicher Macht je zugestanden hätten, ein Recht auf Herrschaft zu besitzen oder die Grundlage jeder Regierung zu sein. Das sollte genügen, um zu zeigen:

Soweit das Licht der Geschichte reicht, haben wir Grund zu dem Schluss, alle friedlichen Anfänge von Regierung wurden durch Übereinkunft der Bevölkerung gelegt. Ich betone: Friedlich, weil ich an anderer Stelle Gelegenheit haben werde, von Eroberung zu sprechen, die von manchen für ein Mittel Staaten zu gründen gehalten wird.

Folgenden anderen Einwand, finde ich gegen meine Darstellung vom Beginn der Regierungen erhoben:

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