John Locke: Two Treatises of Government
§ 44. From all which it is evident, that though the things of nature are given in common, yet man, by being master of himself, and proprietor of his own person, and the actions or labor of it, had still in himself the great foundation of property; and that, which made up the great part of what he applied to the support or comfort of his being, when invention and arts had improved the conveniences of life, was perfectly his own, and did not belong in common to others.
§ 44. Aus all dem ist ersichtlich: Obwohl die Dinge der Natur zu gemeinschaftlichem Besitz gewährt wurden liegt die Hauptgrundlage für privaten Besitz dennoch im Menschen selbst.
Schlicht weil er – als Besitzer seines Selbst – der eigene Herr seiner eigenen Person, ihrer eigenen Handlungen und ihrer eigenen Arbeit ist.
Was den größeren Teil von dem bildete, was er für Unterhalt und angenehmes Leben einsetze, nachdem Erfindungen und Kunst die Lebensbedürfnisse verfeinert hatten, war vollständig sein Privatbesitz und gehörte nicht etwa anderen in Gemeinschaft mit ihm.
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