John Locke: Two Treatises of Government
§ 10. Besides the crime which consists in violating the law, and varying from the right rule of reason, whereby a man so far becomes degenerate, and declares himself to quit the principles of human nature, and to be a noxious creature, there is commonly injury done to some person or other, and some other man receives damage by his transgression; in which case he who hath received any damage, has, besides the right of punishment common to him with other men, a particular right to seek reparation from him that has done it: And any other person, who finds it just, may also join with him that is injured, and assist him in recovering from the offender so much as may make satisfaction for the harm he has suffered.
§ 10. Vom Verbrechen in Form Gesetzesübertretung und von der Abkehr von den Regeln der Vernunft abgesehen, wodurch der Mensch entartet und selbst erklärt, die Prinzipien der menschlichen Natur hinter sich zu lassen und ein Schädling zu werden, wird normalerweise nur dem einen oder anderen Unrecht angetan oder ein anderer Mensch nimmt wegen einer Gesetzesübertretung Schaden. Dann hat jeder, der Schaden erlitten hat, außer einem ihm und anderen gemeinsam zustehenden Recht zur Bestrafung, ein besonderes Recht, Entschädigung vom Schädiger zu verlangen. Jeder andere, der es für rechtmäßig hält, darf sich mit dem Geschädigten verbinden, um vom Übeltäter so viel zu erlangen, wie zum Ausgleich des Schadens erforderlich ist.
Fragen, Wünsche, Informationen?
Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!
Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.
Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.
Auch spezifische, technische, politische.
Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.
Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.
https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt