TToG II § 35

John Locke: Two Treatises of Government

§ 35. It is true, in land that is common in England, or any other country where there is plenty of people under government, who have money and commerce, no one can enclose or appropriate any part, without the consent of all his fellow commoners; because this is left common by compact, i. e. by the law of the land, which is not to be violated. And though it be common, in respect of some men, it is not so to all mankind; but is the joint property of this country, or this parish.

Besides the remainder, after such enclosure, would not be as good to the rest of the commoners, as the whole was when they could all make use of the whole; whereas in the beginning and first peopling of the great common of the world, it was quite otherwise. The law man was under, was rather for appropriating. God commanded, and his wants forced him to labour. That was his property which could not be taken from him wherever he had fixed it. And hence subduing or cultivating the earth, and having dominion, we see are joined together. The one gave title to the other. So that God, by commanding to subdue, gave authority so far to appropriate: And the condition of human life, which requires labor and materials to work on, necessarily introduces private possessions.

§ 35. Richtig: In England oder einem anderen Land mit zahlreicher Bevölkerung unter einer Regierung und mit Geld und Handel, kann vom Grund und Boden, der als Gemeinbesitz verblieb, niemand ohne die Zustimmung aller Mitbesitzer einen Teil einhegen oder in Besitz nehmen. Dieser Boden ist vertraglich, d. h. durch das Landesgesetz, welches nicht verletzt werden darf, Gemeinbesitz geblieben. Auch wenn er Gemeinbesitz einiger Menschen ist, so ist er es nicht für die gesamte Menschheit. Er ist gemeinschaftlicher Besitz dieses Landes oder dieser Pfarrei.

Zudem würde nach solchen Abtrennungen der übrig bleibende Boden für die übrigen Mitbesitzer nicht so wertvoll sein, wie es der Gesamte war, als sie ihn alle komplett nutzen konnten. Anfangs als der große Gemeinbesitz, die Welt, erstmals bevölkert wurde, waren die Verhältnisse durchaus andere. Das Gesetz welchem der Mensch untergeordnet ist, lässt ihm keine Wahl als Inbesitznahme. seine Bedürfnisse und Gott Festlegung zwangen ihn zu Arbeiten. Wo nur immer er seine Arbeit investiert hatte, entstand sein Besitz, der ihm rechtmäßig nicht genommen werden konnte. Jetzt erkennen wir: Die Erde zu unterwerfen oder zu kultivieren und das Recht zur Herrschaft über sie haben sind eng miteinander verbunden. Das eine gewährt den Anspruch auf das andere. Gott gewährte also durch den Auftrag zur Unterwerfung die Ermächtigung zur Inbesitznahme und die Umstände des menschlichen Lebens, die Arbeit und Material zum Bearbeiten erfordern, führen notwendigerweise zum Privatbesitz.

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TToG II § 34

John Locke: Two Treatises of Government

§ 34. God gave the world to men in common; but since he gave it them for their benefit, and the greatest conveniences of life they were capable to draw from it, it cannot be supposed he meant it should always remain common and uncultivated. He gave it to the use of the industrious and rational, (and labor was to be his title to it;) not to the fancy or covetousness of the quarrelsome and contentious. He that had as good left for his improvement, as was already taken up, needed not complain, ought not to meddle with what was already improved by another’s labour: If he did, it is plain he desired the benefit of another’s pains, which he had no right to, and not the ground which God had given him in common with others to labor on, and whereof there was as good left, as that already possessed, and more than he knew what to do with, or his industry could reach to.

§ 34. Gott gewährte den Menschen die Welt als Gemeinbesitz. Da er sie ihnen zu ihrem Nutzen und zu dem möglichst angenehmen Leben gewährte, soweit sie imstande wären, ihr abzugewinnen, kann man unmöglich annehmen, er wollte, sie bliebe für immer Gemeingut und unkultiviert. Er stellte sie für den Nutzen der Fleißigen und Verständigen und die Arbeit sollte deren Anspruch begründen. Keineswegs für wirre Phantasie oder Begierden der Zänkischen und Streitsüchtigen. Wem ebenso viel zur Kultivierung blieb, als bereits in Besitz genommen worden war, brauchte sich weder zu beklagen noch hatte er sich um das zu kümmern, was bereits durch anderer Arbeit erschlossen war. Tat er das, liegt auf der Hand, er trachtete nach dem Nutzen der Arbeit eines Anderen, auf welchen er kein Recht hatte. Statt nach dem Boden, den Gott ihm als Gemeinbesitz mit anderen zur Bearbeitung bereitet und wovon ebenso genug übrig war, als sich bereits im Besitz anderer befand. Also noch mehr als er nutzen oder unter Einsatz all seines Fleißes bebauen konnte.

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TToG II § 33

John Locke: Two Treatises of Government

§ 33. Nor was this appropriation of any parcel of land, by improving it, any prejudice to any other man, since there was still enough and as good left; and more than the yet unprovided could use. So that, in effect, there was never the less left for others because of his enclosure for himself: For he that leaves as much as another can make use of, does as good as take nothing at all. Nobody could think himself injured by the drinking of another man, though he took a good draught, who had a whole river of the same water left him to quench his thirst: And the case of Land and Water, where there is enough of both, is perfectly the same.

§ 33. In dieser Inbesitznahme eines Stückes Land durch Kultivierung lag auch keine Benachteiligung eines anderen, weil ausreichend ebenso gutes Land übrig blieb. Und zwar mehr als die noch Unversorgten nutzen konnten. Tatsächlich hat durch Abgrenzungen Einzelner für den eigenen Gebrauch keine Verminderung für Andere stattgefunden. Wer so viel übrig lässt, als ein anderer nutzen kann, handelt, als nähme ob er überhaupt nichts. Niemand kann sich durch das Trinken eines anderen, auch wenn jener einen tiefen Zug nimmt, für geschädigt halten, solange ihm ein ganzer Fluss desselben Wassers bleibt, um seinen Durst zu löschen. Im Fall von Land und Wasser ist das, wo es von beiden genug gibt, völlig gleich.

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TToG II § 32

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§ 32. But the chief matter of property being now not the fruits of the earth, and the beasts that subsist on it, but the earth‘ itself; as that which takes in and carries with it all the rest; I think it is plain, that property in that too is acquired as the former. As much land as a man tills, plants, improves, cultivates, and can use the product of, so much is his property. He by his labor does, as it were, enclose it for the common. Nor will it invalidate his right, to say everybody else has an equal title to it and therefore he cannot appropriate, he cannot enclose, without the consent of all his fellow commoners, all mankind. God, when he gave the world in common to all mankind, commanded man also to labor, and the penury of his condition required it of him. God and his reason commanded him to subdue the earth i. e. improve it for the benefit of life, and therein lay out something upon it that was his own, his labor. He that in obedience to this command of God subdued, tilled and sowed any part of it, thereby annexed to it something that was his property, which another had no title to, nor could without injury take from him.

§ 32. Aber inzwischen bilden weder die Früchte der Erde oder die darauf lebenden Tiere den bedeutendsten Gegenstand des Besitzes. Es ist die Erde selbst, die alles Übrige enthält und auf sich trägt. Ich denke es ist einleuchtend, dass Der Besitz daran in der gleichen Weise erworben wird, wie am Vorgenannten. Soviel Land ein Mensch beackern, bepflanzen, bebauen, kultivieren und die dabei geschaffenen Erzeugnisse gebrauchen kann, soviel ist sein Besitz. Durch seine Arbeit grenzt er es gleichsam vom Gemeingut ab. Sein Recht wird auch nicht durch den Einwand geschmälert, jeder andere habe einen gleichen Anspruch darauf und er könne es deshalb ohne die Zustimmung aller seiner Mitbesitzer, der ganzen Menschheit, weder in Besitz nehmen noch abgrenzen. Als Gott die Welt der ganzen Menschheit zum Gemeinbesitz bereit stellte, erlegte er dem Menschen auch die Arbeit auf und ließ dies durch die Ärmlichkeit dessen Situation einfordern. Gott und die Vernunft erforderten es, sich die Erde zu unterwerfen, d. h. sie zum Vorteil für das Leben zu verbessern und auf diese Weise etwas dafür aufzuwenden, was sie besaßen: Ihre Arbeit. Wer dieser Anordnung Gottes folgend, sich ein Stück der Erde unterwarf, es beackerte und besäte, fügte ihm dadurch etwas bei, was sein Besitz war, worauf ein anderer keinen Anspruch hatte und was ihm ohne Rechtsbruch nicht genommen werden konnte.

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TToG II § 31

John Locke: Two Treatises of Government

§ 31. It will perhaps be objected to this, that if gathering the acorns, or other fruits of the earth, & Co. makes a right to them, then anyone may ingress as much as he will. To which I answer: Not so. The same law of nature, that does by this means give us property, does also bound that property too. God has given us all things richly, 1.Tim.VI.12, is the voice of reason confirmed by inspiration. But how far has he given it us? To enjoy. As much as anyone can make use of to any advantage of life before it spoils, so much he may by his labour fix a property in: Whatever is beyond this, is more than his share, and belongs to others. Nothing was made by God for man to spoil or destroy. And thus, considering the plenty of natural provisions there was a long time in the world, and the few spenders; and to how small a part of that provision the industry of one man could extend itself, and ingress it to the prejudice of others; especially keeping within the bounds, set by reason, of what might serve for his use; there could be then little room for quarrels or contentions about property so established.

§ 31. Es wird vielleicht dieser Einwand erhoben: Wenn das Sammeln von Eicheln oder anderer Früchte der Erde, usw., ein Recht auf sie verleiht, darf jeder soviel davon anhäufen, wie ihm beliebt. Meine Antwort: Nicht wirklich. Das Gesetz der Natur verschafft uns durch dieses Mittel Besitz gleichermaßen als dem Besitz Grenzen setzt. Gott gibt uns reichlich allerlei zu genießen, vgl. 1.Tim.VI.17, verkündet die durch Inspiration bestätigte Stimme der Vernunft. Aber, wie weit geht diese Gabe? Es zu genießen. Soviel davon jemand nutzbringend für sein Leben verwenden kann bevor es verdirbt, soviel darf er durch seine Arbeit in Besitz nehmen. Alles, was darüber hinausgeht, ist mehr als sein Anteil und gehört anderen. Nichts ist von Gott geschaffen worden, damit Menschen es verderben lassen oder zerstören. Schauen wir uns an, welche Menge natürlicher Ressourcen und wie wenige Verbraucher lange Zeit auf der Welt vorhanden waren. Wie winzig war dann der Anteil an den Ressourcen, auf den sich der Fleiß eines einzelnen Menschen erstrecken und sie zum Nachteil anderer aufhäufen konnte? Besonders, wenn er sich seiner Vernunft entsprechend innerhalb der durch eigene Gebrauchsmöglichkeit gesetzten Grenzen hielt, so konnte es damals nur wenig Gelegenheit zu Zank und Streit über derart begründeten Besitz geben.

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TToG II § 30

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§ 30. Thus this law of reason makes the deer that Indian’s who hath killed it; it is allowed to be his goods, who hath bestowed his labour upon it, though before it was the common right of everyone. And amongst those who are counted the civilized part of mankind, who have made and multiplied positive laws to determine property, this original law of nature, for the beginning of property, in what was before common, still takes place; and by virtue thereof, what fish anyone catches in the ocean, that great and still remaining common of mankind; or what ambergrease35 anyone takes up here, is by the labour that removes it out of that common state nature left it in, made his property, who takes that pains about it. And even amongst us, the hare that anyone is hunting, is thought his who pursues her during the chase: For being a beast that is still looked upon as common, and no mans private possession; whoever has employed so much labor about any of that kind, as to find and pursue her, has thereby removed her from the state of nature, wherein she was common, and hath begun a property.

§ 30. Das Gesetz der Vernunft gewährt das Wild dem Indianer zum Besitz, der es getötet hat. Obwohl es zuvor Gemeinbesitz war, erkennt man an, dass es sich um dessen privaten Besitz handelt, der Arbeit darauf verwandt hat. Unter denen, die zu dem zivilisierten Teil der Menschheit gerechnet werden, und die zur Bestimmung von Besitz eine Vielzahl positiver Gesetze in geschaffen haben, behauptet dieses ursprüngliche Naturgesetz für den Anfang privaten Besitzes an dem, was vorher noch Gemeinbesitz war, noch heute seinen Platz. Und kraft dieses Gesetzes wird der Fisch, den jemand im Ozean, diesem großen und andauernden Gemeinbesitz der Menschheit, fängt, und das Ambra35, das dort jemand herausholt, durch die Arbeit, die ihn aus jenem Zustand des Gemeinbesitzes, in dem die Natur ihn gelassen hat, herausnimmt, zum Besitz dessen, der sich dieser Mühe unterzieht. Und selbst bei uns wird der Hase, den jemand jagt, für den Besitz desjenigen gehalten, der ihn während der Jagd verfolgt. Er ist ein Tier, zunächst als Gemeinbesitz und als keines Menschen Privatbesitz betrachtet. Auf diese Art hat derjenige, der so viel Mühe auf einen Hasen verwandt hat, ihn aufzuspüren und zu jagen, ihn dadurch aus dem Naturzustand entfernt, in welchem er noch Besitz aller war und den Besitz an ihm angetreten.

35Amber grease / ambergris / Bernsteinfett

Substance which got nothing to do with amber, the precious, soft, brown, brilliant an semitransparent stones one finds at cliffs like Dover or at Baltic Sea shores. Just the color ist similar. It is Coming from whales (Pott), which produce it inside their stomach and intestines it is used by perfumery and pharmacological industry. Since the animals excise it regular it can be found on the ocean ground. It was one of the reasons for the absurd slaughter of those animals.

Hat mit Bernstein nichts zu tun, abgesehen von ähnlicher Farbe. Ambra ist ein fettreiches Produkt des Darmtrakts von Pottwalen. Diese setzen es regelmäßig wie Kot ab un es kann am Meeresgrund gefunden werden. Und einer der Gründe für das wahnwitzige Abschlachten der Wale.

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TToG II § 29

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§ 29. By making an explicit consent of every commoner necessary to any one’s appropriating to himself any part of what is given in common, children or servants could not cut the meat, which their father or master had provided for them in common, without assigning to everyone his peculiar part. Though the water running in the fountain be everyone’s, yet who can doubt but that in the pitcher is his only who drew it out? His labor hath taken it out of the hands of nature, where it was common, and belonged equally to all her children, and hath thereby appropriated it to himself.

§ 29. Forderte man die ausdrückliche Zustimmung jedes Mitbesitzers, damit jemand einen Teil dessen was der Gemeinschaft gewährt ist in Besitz nehmen könne, würden Kinder oder Knechte nicht das Fleisch schneiden dürfen, welches ihr Vater oder Herr für sie alle gemeinsam beschafft hat, ohne dass er einem jeden seinen besonderen Teil zuwiese. Wenn auch das Wasser, das aus der Quelle fließt, Besitz eines jeden ist, wer würde bezweifeln, im Krug gehöre es dem, der es geschöpft hat? Seine Arbeit hat es aus den Händen der Natur genommen, wo es Gemeinbesitz ist und allen ihren Kindern gleichmäßig gehört, und hat es dadurch in seinen Besitz gebracht.

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TToG II § 28

John Locke: Two Treatises of Government

§ 28. He that is nourished by the acorns he picked up under an oak, or the apples he gathered from the trees in the wood, has certainly appropriated them to himself. Nobody can deny but the nourishment is his.

I ask then, when did they begin to be his?
When he digested?
Or when he eat?
Or when he boiled?
Or when he brought them home?
Or when he picked them up?

And it is plain, if the first gathering made them not his, nothing else could. That labor put a distinction between them and common: That added something to them more than nature, the common mother of all, had done; and so they became his private right. And will anyone say, he had no right, to those acorns or apples, he thus appropriated, because he had not the consent of all mankind to make them his? Was it a robbery thus to assume to himself, what belonged to all in common?

If such a consent as that was necessary, man had starved, notwithstanding the plenty God had given him. We see in commons, which remain so by compact, that it is the taking any part of what is common, and removing it out of the state nature leaves it in, which begins the property; without which the common is of no use. And the taking of this or that part does not depend on the express consent of all the commoners.

Thus the grass my horse has bit; the turfs my servant has cut; and the ore I have digged in any place, where I have a right to them in common with others, become my property, without the assignation or consent of any body. The labor that was mine, removing them out
of that common state they were in, hath fixed my property in them.

§ 28. Wer sich von Eicheln nährt, die er unter einer Eiche aufliest, oder von Äpfeln, die er von den Bäumen des Waldes pflückt, hat sich diese offenbar angeeignet. Niemand kann in Abrede stellen, dass diese Nahrung sein Besitz ist. Ich frage nun:

Wann fing sie an, sein Besitz zu sein?
Als er sie verdaut hat?
Oder als er sie gegessen hat?
Oder gekocht hat?
Oder nach Hause brachte?
Sie aufsammelte?
Was sonst, wenn nicht das erste Aufsammeln die Nahrung zu seinem Besitz machte, konnte das bewirken?

Die Arbeit machte den Unterschied zwischen ihr und den gemeinschaftlichen Besitz. Sie fügte hinzu, was über das hinausgeht, was die Natur, die gemeinsame Mutter von allem, bereitet hatte. Auf diese Weise wurden sie sein alleiniges, persönliches Recht. Wer will behaupten, er habe auf jene Eicheln oder Äpfel, die er sich so angeeignet, kein Recht besessen, weil etwa die Zustimmung der gesamten Menschheit fehlte, diese Nahrung zu der seinigen zu machen? War es Raub, sich zu nehmen, was allen gemeinschaftlich gehörte?

Wenn eine derartige Zustimmung notwendig gewesen wäre, würden die Menschen verhungert sein, trotz allen Überflusses, den Gott ihnen beschert hat. Wir sehen, dass bei gemeinschaftlichem Besitz, der er durch Vertrag auch bleibt, die Herausnahme eines Teils des Gemeinbesitzes und seine Entfernung aus dem Zustand, in dem die Natur es bereit hielt, genau das ist, worin der Anfang des Besitzes liegt. Ohne diese Handlung ist der gemeinschaftliche Besitz nutzlos. Sich diesen oder jenen Teil zu nehmen, kann nicht von der ausdrücklichen Zustimmung aller Mitbesitzer abhängen.

Das Gras, das mein Pferd gefressen, der Torf, den mein Knecht gestochen, und das Erz, das ich an irgendeiner Stelle gegraben, dort, wo ich ein Recht darauf in Gemeinschaft mit anderen habe, wird auf diese Weise mein Besitz und das ohne Unterschrift oder Zustimmung von irgendeinem Anderen. Es war meine Arbeit, diese Dinge aus dem gemeinschaftlichen Zustand zu versetzen, in dem sie sich befanden. Meine Arbeit hat mein Besitz an ihnen begründet.

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TToG II § 27

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§ 27 Though the earth, and all inferior creatures, be common to all men, yet every man has a property in his own person: This nobody has any right to but himself. The labor of his body and the work of his hands, we may say, are properly his. Whatsoever then he removes out of the state that nature hath provided, and left it in, he hath mixed his labor with, and joined to it something that is his own, and thereby makes it his property. It being by him removed from the common state nature hath placed it in, it hath by this labour something annexed to it, that excludes the common right of other men: for this labor being the unquestionable property of the laborer, no man but he can have a right to what that is once joined to, at least where there is enough and as good, left in common
for others.

§ 27. Da nun die Erde und alle unterlegenen Geschöpfe Gemeinbesitz der Menschen sind, so hat doch jede Person einen Besitz an sich selbst. Niemand anderer als er selbst hat dieses Recht. Wir können feststellen, die Anstrengung seines Körpers und die Arbeit seiner Hände, sind im eigentlichen Sinn sein Besitz. Dadurch wird Alles, was er dem in der Natur vorgesehenen und vorgesehenen Zustand entrückt, mit seiner Arbeit gemischt, etwas beimengt, was unzweifelhaft der Person eigen ist: Auf diesem Wege macht sie es zu ihrem Besitz. Denn da es durch sie dem Gemeinbesitz, in den die Natur es einst gesetzt hatte, entzogen worden ist, wurde durch ihre Arbeit etwas hinzugefügt, was das zuvor gleichwertige Recht anderer Menschen auf Grund des Gemeinbesitzes ausschließt. Niemand als die Person selbst kann ein Recht auf das haben, womit diese Arbeit einmal verbunden worden ist, denn diese Arbeit ist der unbestreitbare Besitz des Arbeiters. Zumindest überall da, wo ausreichend und ebenso Gutes für den Gemeinbesitz anderer vorhanden ist.

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TToG II § 26

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§ 26. God, who hath given the world to men in common, hath also given them reason to make use of it to the best advantage of life, and convenience. The earth, and all that is therein, is given to men for the support and comfort of their being. And though all the
fruits it naturally produces, and beasts it feeds, belong to mankind in common, as they are produced by the spontaneous hand of nature; and nobody has originally a private dominion, exclusive of the rest of mankind, in any of them, as they are thus in their natural state: yet being given for the use of men, there must of necessity be a means to appropriate them some way or other, before they can be of any use, or at all beneficial to any particular man. The fruit, or venison, which nourishes the wild Indian, who knows no enclosure, and is still a tenant in common, must be his, and so his, i. e. a part of him, that another can no longer have any right to it, before it can do him any good for the support of his life.

§ 26. Gott, der die Welt den Menschen gemeinschaftlich gegeben hat, hat ihnen auch Vernunft verliehen, sie zum größten Vorteil und zu angenehmer Lebensführung zu nutzen. Die Erde und alles was sich auf ihr befindet, wurde den Menschen für den Unterhalt und Genuss ihres Daseins gewährt. Alle Früchte, die die Natur hervorbringt, alle Tiere, die sie ernährt, gehören der Menschheit gemeinsam. Sie werden bedingungslos von der Hand der Natur erzeugt. Obwohl niemand von Beginn an private Herrschaft unter Ausschluss der übrigen Menschheit hatte, weder über die einen noch über die anderen, die sich in ihrem natürlichen Zustand befinden, so muss es, da sie den Menschen zum Gebrauch überlassen wurden, notwendigerweise ein Mittel geben, sie auf die eine oder andere Weise in Besitz zu nehmen, bevor sie dem einzelnen Menschen zu irgendwelchem Nutzen oder überhaupt zu einem Vorteil gereichen können. Die Frucht oder die Jagdbeute, die den wilden Indianer ernährt, der keine Einzäunung kennt und alles als Gemeingut besitzt, müssen die seinigen werden. Und zwar derart eindeutig, d. h. ein Teil von ihm, dass kein anderer länger ein Recht darauf beanspruchen kann, bevor sie ihm für den Unterhalt seines Lebens irgendeinen Nutzen bringen.

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