Schlagwort-Archive: Zweck

TToG II § 79

John Locke: Two Treatises of Government

§ 79. For the end of conjunction between male and female, being not barely procreation, but the continuation of the species; this conjunction betwixt male and female ought to last, even after procreation, so long as is necessary to the nourishment and support of the young ones, who are to be sustained by those that begot them, till they are able to shift and provide for themselves. This rule, which the infinite wise maker hath set to the works of his hands, we find the inferior creatures steadily obey.

In those viviparous animals which feed on grass, the conjunction between male and female lasts no longer than the very act of copulation: Because the teat of the dam being sufficient to nourish the young, till it be able to feed on grass, the male only begets, but concerns not himself for the female or young, to whose sustenance he can contribute nothing.

But in beasts of prey the conjunction lasts longer: Because the dam not being able well to subsist herself, and nourish her numerous off-spring by her own prey alone, a more laborious, as well as more dangerous way of living, than by feeding on grass, the assistance of the male is necessary to the maintenance of their common family, which cannot subsist till they are able to prey for themselves, but by the joint care of male and female.

The same is to be observed in all birds, (except some domestic ones, where plenty of food excuses the cock from feeding, and taking care of the young brood) whose young needing food in the nest, the cock and hen continue mates, till the young are able to use their wing, and provide for themselves.

§ 79. Da Zweck der Vereinigung von Mann und Frau nicht nur die Zeugung ist, sondern auch die Fortführung der Art, sollte diese Vereinigung des Mannes mit der Frau, selbst nach der Zeugung, so lange dauern, wie für Ernährung und Erhalt der Kinder notwendig ist. Sie müssen von denen, die sie zeugen, versorgt werden, bis sie fähig sind, das selber zu tun. Diese Regel, die ein unendlich weiser Schöpfer seiner Hände Werken gegeben hat, sehen wir die niederen Geschöpfe stets befolgen.

Bei von Gras lebenden Säugetieren dauert die Vereinigung des Männchens mit dem Weibchen nicht länger als der eigentliche Akt der Paarung, weil die Zitzen der Mutter ausreichen, die Jungen zu ernähren, bis sie imstande sind, selbst genug Gras zu fressen. Das Männchen zeugt, kümmert sich aber nicht um das Weibchen oder die Jungen, zu deren Erhalt es nichts weiter beitragen kann.

Bei den Raubtieren dagegen dauert die Vereinigung länger. Da bei einer derart mühsameren und gefährlicheren Lebensweise als Gras zu fressen, die Mutter von der eigenen Beute allein selbst nicht gut leben und ihre vielen Nachkommen ernähren kann, ist der Beistand des Männchens zum Erhalt der gemeinsamen Familie notwendig. Da der Nachwuchs ohne Fähigkeit, selbst Beute zu machen, nicht anders als durch die gemeinsame Fürsorge von Männchen und Weibchen bestehen kann.

Dasselbe kann bei allen Vögeln beobachtet werden. Abgesehen von einigen Haustieren, wo vor Fülle an Nahrung der Hahn der Mühe enthoben ist, die junge Brut zu füttern und für sie zu sorgen. Bei jenen bleiben Männchen und Weibchen zusammen, da die Jungen Nahrung ans Nest gebracht benötigen, bis sie imstande sind, die Flügel zu nutzen und sich selbst zu erhalten.

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TToG II Contents of Book II

John Locke: Two Treatises of Government

Contents of Book II

Chapter • Page

I. The Introduction • 187
II. Of the State of Nature • 198
III. Of the State of War • 200
IV. Of Slavery • 205
V. Of Property • 208
VI. Of Paternal Power • 230
VII. Of political oder Civil Society • 252
VIII. Of the Beginning of Political Society • 269
IX. Of the Ends of Political Society and Government • 294
X. Of the forms of a Commonwealth • 300
XI. Of the extend of the Legislative Power • 301
XII. Of the Legislative, executive and federative Power of the Commonwealth • 313
XIII. Of the subordination of the Power of the Commonwealth • 316
XIV. Of Prerogative • 327
XV. Of Paternal, Political and Despotical Power considered together • 336
XVI. Of Conquest • 340
XVII. Of Usurpation • 358
XVIII. Of Tyranny • 360
XIX. Of the Dissolution of Government • 370

INHALTSVERZEICHNIS

Kapitel 1 • 187

Kapitel 2: Vom Naturzustand • 189

Kapitel 3: Vom Kriegszustand • 200
Kapitel 4: Von der Sklaverei • 205
Kapitel 5: Vom Eigentum • 208
Kapitel 6: Von väterlicher Gewalt • 203
Kapitel 7: Von politischer und staatlicher Gesellschaft • 252
Kapitel 8: Vom Anfang politischer Gesellschaften • 269
Kapitel 9: Von den Zwecken politischer Gesellschaften • 294

Kapitel 10: Von den Formen eines Staatswesens • 300
Kapitel 11: Von der Reichweite der legislativen Macht • 301
Kapitel 12: Von der legislativen, exekutiven und
föderativen Macht des Staats • 313
Kapitel 13: Von der Unterordnung der Arten Macht
des Staats • 316
Kapitel 14: Von der Prärogative • 327
Kapitel 15: Von väterlicher, politischer und
despotischer Gewalt, zusammen betrachtet • 336
Kapitel 16: Von Eroberung • 340
Kapitel 17: Von Usurpation • 358
Kapitel 18: Von der Tyrannei • 360
Kapitel 19: Von der Auflösung der Regierung • 370

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TToG I § 149

John Locke: Two Treatises of Government

§ 149. All his instances in the next section, p. 17, of the twelve Dukes of Edom, the nine Kings in a little corner of Asia in Abraham’s days, the thirty-one Kings in Canaan destroyed by Joshua, and the care he takes to prove that these were all sovereign Princes, and that every town in those days had a King, are so many direct proofs against him, that it was not the lordship of Adam by right descending to them, that made Kings:

For if they had held their royalties by that title, either their must have been but one sovereign over them all, or else every father of a family had been as good a Prince, and had as good a claim to royalty, as these: For if all the sons of Esau had each of them, the younger as well as the eldest, the right of fatherhood, and so were sovereign Princes after their father’s death, the same right had their sons after them, and so on to all posterity;

which will limit all the natural power of fatherhood, only to be over the issue of their own bodies, and their descendents;

which power of fatherhood dies with the head of each family, and makes way for the like power of fatherhood to take place in each of his sons over their respective posterities: Whereby the power of fatherhood will be preserved indeed, and is intelligible, but will not
be at all to our author’s purpose.

None of the instances he brings arc proofs of any power they had, as heirs of Adam’s paternal authority by the title of his fatherhood descending to them; no, nor of any power they had by virtue of their own: For Adam’s fatherhood being over all mankind, it could descend but to one at once, and from him to his right heir only, and so there could by that title be but one King in the world at a time: And by right of fatherhood, not descending from Adam, it must be only as they themselves were fathers, and so could be over none but their own posterity. So that if those twelve Dukes of Edom; if Abraham and the nine kings his neighbors;

if Jacob and Esau, and the thirty-one kings in Canaan, the seventy-two kings mutilated by Adonibeseck, the thirty-two Kings that came to Ben Hadad, the seventy Kings of Greece making war at Troy, were, as our author contends, all of them sovereign Princes; it is evident that Kings derived their power from some other original than fatherhood, since some of these had power over more than their own posterity; and it is demonstration, they could not be all heirs to Adam; for I challenge any man to make any pretence to power by right of fatherhood, either intelligible or possible in anyone, otherwise than either as Adams heir, or as progenitor over his own descendents, naturally sprung from him.

And if our author could show that anyone of these princes, of which he gives us here so large a catalogue, had his authority by either of these titles, I think I might yield him the cause; though it is manifest they are all impertinent, and directly contrary to what be brings them to prove, viz., that the lordship which Adam had over the world by right descended to the patriarchs.

§ 149. Alle seine Beispiele im folgenden Abschnitt S. 17 von den zwölf Herzögen von Edom, den neun Königen in einem kleinen Winkel Asiens zu Abrahams Zeit, von den einunddreißig Königen in Kanaan, die Josua vernichtete, sowie die Mühe, die er sich um die Beweisführung macht, sie alle wären souveräne Fürsten und zu jener Zeit jede Stadt einen König hatte, sind ebenso viele klare Beweise gegen seine Behauptung, es sei die rechtlich auf sie übergehende Herrschaft Adams war, welche Könige einsetzt:

Hätten sie ihre Königswürde durch diesen Titel besessen, hätte es entweder nur einen einzigen Souverän über sie alle geben können, oder jeder Vater einer Familie wäre ebenso gut ein Fürst gewesen und hätte einen ebenso guten Anspruch auf die Königswürde gehabt wie sie.

Besaß von den Söhnen Esaus jeder, die jüngeren sowohl als der älteste, das Recht der Vaterschaft und wäre dadurch nach seines Vaters Tod souveräner Fürst, so hätten nach ihnen ihre Söhne das gleiche Recht. Weiter so in einem fort die ganze Nachkommenschaft hinunter, was die natürliche Macht der Vaterschaft auf die eigenen Leibeserben und deren Nachkommen beschränkt.

Diese Macht der Vaterschaft stirbt mit dem Haupt jeder Familie und macht Raum für gleiche väterliche Macht über seine eigenen Nachkommen bei jedem Sohn. Womit die Macht der Vaterschaft zwar aufrecht erhalten und verständlich wird, aber ganz und gar nicht den Zwecken unseres Autors dient.

Keines der angeführten Beispiele liefert den Beweis irgendwelcher Macht, die sie als Erben der väterlichen Autorität Adams auf Grund des Anspruchs seiner auf sie übergegangenen Vaterschaft, ja nicht einmal kraft ihrer eigenen Vaterschaft inne hatten. Da Adams Vaterschaft sich über die ganze Menschheit erstreckte, konnte sie nur auf einen zur betreffenden Zeit übergehen. Von diesem wiederum nur auf seinen rechtmäßigen Erben, womit auf Grund dieses Anspruchs nur ein einziger König zur betreffenden Zeit in der Welt möglich war.

Durch das Recht einer nicht von Adam stammenden Vaterschaft konnte die Macht nur so weit reichen, als sie selbst Väter waren und niemanden betreffen als die eigenen Nachkommen.

Wenn also jene zwölf Herzöge von Edom, Abraham und die neun Könige, seine Nachbarn, Jakob und Esau, die einunddreißig Könige in Kanaan, die zweiundsiebzig von Adonibesek verstümmelten Könige, die zweiunddreißig zu Ben Hadad gereisten Könige und die siebzig Könige von Griechenland, die gegen Troja zogen: Wenn sie alle wie unser Autor behauptet, souveräne Fürsten waren, so ist es klar, dass Könige ihre Macht von einem anderen Ursprung empfangen als von der Vaterschaft.

Schließlich hatten einige von diesen über mehr als die eigenen Nachkommen Macht.

Das ist ein Beweis: Sie konnten nicht alle Erben Adams sein. Ich fordere jeden heraus, auf Grund des Rechts der Vaterschaft irgendeinen Anspruch auf Macht zu erheben, der anders verständlich oder möglich wäre: Entweder als Erbe Adams, oder als Ahne dessen eigener, auf natürliche Weise von ihm abstammenden Nachkommen.

Sollte unser Autor nachweisen, irgend einer dieser Fürsten, von denen er uns hier eine so lange Liste gibt, besaß seine Autorität durch einen dieser beiden Titel, würde ich meine Sache wohl für verloren geben.

Stattdessen sind sie offenbar alle so frech und stehen in direktem Widerspruch zu dem, was zu beweisen sie herbeigekarrt wurden: Nämlich, dass die Herrschaft, die Adam über die Welt besaß, rechtmäßig auf die Patriarchen überging.

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TToG I § 110

John Locke: Two Treatises of Government

§ 110. This obscurity cannot be imputed to want of language in so great a master of style as Sir Robert is, when he is resolved with himself what he would say: And therefore, I fear, finding how hard it would be to settle rules of descent by institution, and how little it would be to his purpose, or conduce to the clearing and establishing the titles of Princes, if such rules of descent were settled, he chose rather to content himself with doubtful and general terms, which might make no ill sound in men’s ears, who were willing to be pleased with them, rather than offer any clear rules of descent of this fatherhood of Adam, by which men’s consciences might be satisfied to whom it descended, and know the persons who had a right to regal power, and with it to their obedience.

§ 110. Bei einem hervorragenden Meister des Stils wie Sir Robert ist es undenkbar, diese Vernebelung einem Mangel an Sprachgewandtheit zuzuschreiben, sofern er mit sich selbst im Reinen ist, was er eigentlich sagen will. Ich fürchte eher, er hat bemerkt, wie kompliziert es ist, Regeln für Erbfolge nach göttlicher Institution aufzustellen. Vor allem wie wenig das seinem Zweck nützt und Klärung und Feststellung der Ansprüche von Fürsten herbeiführt, wenn derartige Regeln für die Erbfolge verbindlich werden. Deshalb zog er vor, sich mit zweifelhaften, allgemeinen Phrasen zu begnügen, welche in den Ohren von Menschen, die sich mit wenig zufrieden geben, keinen Missklang erzeugen. Das war ihm scheinbar lieber als klare Regeln für die Erbfolge von Adams Vaterschaft aufzustellen, durch die Menschen klar würde, auf wen die Macht überging und sie die Personen erkannt hätten, die ein Recht auf königliche Macht und damit auf Gehorsam besaßen.

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TToG I § 32

John Locke: Two Treatises of Government

§ 32. To maintain this property and private dominion of Adam, our author labors in the following page to destroy the community granted to Noah and his sons, in that parallel place, Gen.IX.1,2,3, and he endeavors to do it two ways.

1. Sir Robert would persuade us against the express words of the scripture that what was here granted to Noah, was not granted to his sons in common with him. His words are, as for the general community between Noah and his sons, which Mr. Selden8 will have to be granted to them, Gen.IX.2.

The text doth not warrant it. What warrant our author would have, when the plain express words of scripture, not capable of another meaning, will not satisfy him, who pretends to build wholly on scripture, is not easy to imagine. The text says, God blessed Noah and his sons, and said unto them, i. e. as our author would have it, unto him: For, saith he, although the sons are there mentioned with Noah in the blessing, yet it may best be understood, with a subordination or benediction in succession, Observations, 211.

That indeed is best, for our author to be understood, which best serves to his purpose; but that truly may best be understood by anybody else, which best agrees with the plain construction of the words, and arises from the obvious meaning of the place; and then with subordination and in succession, will not be best understood, in a grant of God, where he himself put them not, nor mentions any such limitation.

But yet, our author has reasons, why it may best be understood so. The blessing, says he in the following words, might truly be fulfilled, if the sons, either under or after their father, enjoyed a private dominion, Observations, 211., which is to say, that a grant, whose express words give a joint title in present (for the text says, into your hands they are delivered) may best be understood with a subordination, or in succession; because it is possible, that in subordination, or in succession, it may be enjoyed. Which is all one as to say, that a grant of anything in present possession, may best be understood of reversion; because it is possible one may live to enjoy it in reversion. If the grant be indeed to a father and to his sons after him, who is so kind as to let his children enjoy it presently in common with him, one may truly say, as to the event one will be as good as the other; but it can never be true, that what the express words grant in possession, and in common, may best be understood, to be in reversion. The sum of all his reasoning amounts to this: God did not give to the sons of Noah the world in common with their father, because it was possible they might enjoy it under, or after him. A very good sort of argument against an express text of scripture: But God must not be believed, though he speaks it himself, when he says he does anything, which will not consist with Sir Robert’s hypothesis.

§ 32. Unser Autor bemüht sich auf der folgenden Seite, diesen Besitz, diese alleinige Herrschaft Adams zu festigen. Dazu unternimmt er auf zweierlei Weise, den Noah und seinen Söhnen in jener Parallelstelle Gen.I. 9.1,2,3 gewährten gemeinsamen Besitz zu vernichten.

Entgegen der ausdrücklichen Worte der Schrift will Sir Robert uns weismachen, was Noah und seinen Söhnen verliehen wurde, sei gar nicht seinen Söhnen in Gemeinschaft mit ihm verliehen.

Seine Worte lauten: „Was den gemeinschaftlichen Besitz Noahs und seiner Söhne betrifft, der nach Seldens8 Behauptung ihnen durch Gen.IX.2 gegeben wurde, so wird er nicht durch den Text verbürgt“.

Es ist nicht leicht zu ersehen, welche Bürgschaft unser Autor, er, der stets behauptet allein auf den Boden der Bibel zu bauen, verlangt, wenn klare und keiner anderen Deutung fähige Worte der Schrift ihn nicht überzeugen.

Der Text sagt: „Gott segnete Noah und seine Söhne und sprach zu ihnen“, d. h. eigentlich, wie unser Autor es gern hätte, „zu ihm“. Weiter behauptet er, „obwohl die Söhne zusammen mit Noah im Segen genannt werden, dürfte dessen Sinn am exaktesten in einer Unterordnung oder als eine Segnung auf Erbfolge zu verstehen sein“. O. 211. Natürlich ist der Text für unseren Autor am richtigsten so zu verstehen, wie es seinem Zweck am besten dient. In Wahrheit dagegen von jedem anderen so am richtigsten zu verstehen, wie er am genauesten mit der klaren Konstruktion der Worte übereinstimmt und aus dem offenbaren Sinn der Stelle hervorgeht. Ferner lassen die Worte „mit Unterordnung und auf Erbfolge“ sich unmöglich „am besten“ als eine Anordnung Gottes verstehen, wo dieser sie selbst weder vorschreibt, noch irgendeine derartige Beschränkung auch nur erwähnt. Unser Autor hat aber Gründe, weshalb der Segen so zu verstehen sein muss. In den folgenden Worten behauptet er, “ Der Segen konnte nur richtig erfüllt werden, wenn die Söhne unter oder nach ihrem Vater persönliche Herrschaft besaßen. O. 211.

Das bedeutet: Eine Gewähr, deren ausdrückliche Worte einen gemeinsamen Rechtsanspruch für die Gegenwart gewähren – schließlich sagt der Text „seien in eure Hände gegeben“ ist am richtigsten „mit einer Unterordnung oder auf Erbfolge“ zu verstehen, weil es möglich wäre, das man „mit Unterordnung oder auf Erbfolge“ in ihren Genuss kommt.

Behauptet man also, die Gewähr einer Sache zu gegenwärtigem Besitz wird am besten nach dem Recht der Erbfolge aufgefasst, weil es möglich ist, das man durch Erbfolge in ihren Genuss gelangt, ist das genau das Gleiche.

Wenn die Verleihung (Gewähr) tatsächlich einem Vater gilt und nach ihm seinen Söhnen, und der Vater so gütig ist, seinen Kinder in der Gegenwart in Gemeinschaft mit ihm den Gebrauch zu gewähren, dann kann man, in Bezug auf das Ereignis, mit Recht feststellen: Das eine ist so gut wie das andere. Keinesfalls kann es zutreffen, das am besten nach der Erbfolge zu verstehen ist, was ausdrückliche Worte zu gemeinschaftlichem Besitz verleihen.

In Summe lauten alle seine Schlüsse: Gott gab den Söhnen Noahs die Welt nicht in Gemeinschaft mit ihrem Vater, denn womöglich traten sie unter oder nach ihm in den Genuss des Besitzes. Eine hervorragende Art von Beweis gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Schrift!

Man darf also Gott nicht glauben, auch wenn er selbst es ausspricht, wenn er persönlich etwas sagt oder tut, was mit Sir Roberts Hypothese nicht übereinstimmt.

8John Selden, Völkerrechtler, aus „mare clausum sive de dominio maris libri II (1636)“; https://en.wikipedia.org/wiki/John_Selden

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