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TToG II § 134

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XI

Of the Extent of the Legislative Power

§ 134. The great end of men’s entering into society, being the enjoyment of their properties39 in peace and safety, and the great instrument and means of that being the laws established in that society; the first and fundamental positive law of all commonwealths is the establishing of the legislative power: As the first and fundamental natural law, which is to govern even the legislative itself, is the preservation of the society; and (as far as will consist with the public good) of every person in it.

This legislative is not only the supreme power of the commonwealth, but sacred and unalterable in the hands where the community have once placed it: Nor can any edict of anybody else, in what form so ever conceived, or by what power so ever backed, have the force and obligation of a law, which has not its sanction from that legislative which the public has chosen and appointed: For without this the law could not have that, which is absolutely necessary to its being a law54, the consent of the society, over whom nobody can have a power to make laws, but by their own consent, and by authority received from them;

and therefore all the obedience, which by the most solemn ties anyone can be obliged to pay, ultimately terminates in this supreme power, and is directed by those laws which it enacts: Nor can any oaths to any foreign power whatsoever, or any domestic subordinate power, discharge any member of the society from his obedience to the legislative, acting pursuant to their trust: Nor oblige him to any obedience contrary to the laws so enacted, or farther than they do allow; it being ridiculous to imagine one can be tied ultimately to obey any power in the society, which is not the supreme.

§ 134. Oberste Ziele und Zwecke eines Beitritts zu einer Gesellschaft sind friedliche und sichere Nutzung des Eigentums39. Entsprechend bildet das durch die Gesellschaft geschaffene Recht das große Werkzeug und Mittel dazu.

Deswegen besteht das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten in der Schaffung der legislativen Macht, wobei das erste und grundlegende natürliche Gesetz, nachdem sich sogar die legislative Macht selbst zu richten hat, der Erhalt der Gesellschaft ist. Soweit es sich mit dem öffentlichen Wohl verträgt, gehört dazu natürlich auch der Erhalt jedes einzelnen Angehörigen. Bei der Legislative liegt nicht nur die höchste Macht des Staats.

Sie ist auch sakrosankt und bleibt unveränderbar in den Händen, in welche die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat. Kein Erlass von wem auch immer, in welcher Form auch erdacht, von welcher Macht auch gestützt kann je die verpflichtende Kraft eines Gesetzes haben, der keine Inkraftsetzung durch die Legislative erhält, die das Volk gewählt und ernannt hat. Ohne das hätte das Gesetz nicht das, was absolut notwendig ist, um es zu einem Gesetz zu machen: Die Zustimmung der Gesellschaft. Denn niemand kann Macht haben ihr Gesetze zu geben, ohne ihre eigene Zustimmung und gewährte Ermächtigung.

Deshalb liegt jeder Gehorsam, den zu erweisen man durch heiligste Bande verpflichtet werden kann, zuerst bei dieser obersten Macht und erhält durch die Gesetze, die sie beschließt, seine Richtung. Weder irgendwelche einer fremden Macht geleisteten Eide oder eine inländische, untergeordnete Macht können ein Mitglied der Gesellschaft vom Gehorsam gegen eine Legislative entbinden, die dem Vertrauensamt entsprechend handelt, oder ihn gar zu einem Gehorsam verpflichten, der so geschaffenen Gesetzen widerspricht oder weiter reicht, als sie es gestatten.

Es ist lächerlich anzunehmen, jemand könnte verpflichtet sein, am Ende einer Macht in der Gesellschaft zu gehorchen, die nicht die höchste ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;
54The lawful power of making laws to command whole politic societies of men, belonging so properly unto the same entire societies, that for any prince or potentate of what kind so ever upon earth, to exercise the same of himself, and not by express commission immediately and personally received from God, or else by authority derived at the first from their consent, upon whose persons they impose laws, it is no better than mere tyranny. Laws they are not therefore which public approbation hath not made so.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Of this point therefore we are to note, that sith men naturally have no full and perfect power to command whole politic multitudes of men, therefore utterly without our consent, we could in such sort be at no man’s command meant living. And to be commanded we do consent, when that society, whereof we be a part, hath at any time before consented, without revoking the same after by the like universal agreement. Laws therefore human, of what kind so ever, are available by consent. Ibidem.

54Die rechtmäßige Macht, Gesetze zu geben, die über ganze politische Gesellschaften von Menschen gebieten, liegt derart eigentlich bei diesen ganzen Gesellschaften, dass für jeden Fürsten oder Potentaten der Welt, welcher Art er auch sei, die Ausübung dieser Macht aus sich selbst, und nicht durch einen unmittelbar und persönlich von Gott empfangenen, ausdrücklichen Auftrag oder sonst durch eine zuerst von der Zustimmung derjenigen abgeleitete Ermächtigung, denen sie die Gesetze vorschreiben, nichts besseres ist als bloße Tyrannei. Deshalb gelten keine Gesetze, die öffentliche Genehmigung nicht dazu gemacht hat. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Über diesen Punkt haben wir zu bemerken: Da Menschen von Natur keine volle und vollkommene Macht haben, über ganze politische Mengen von Menschen zu gebieten, könnten wir auf solche Weise, gänzlich ohne unsere Zustimmung, unter keines Menschen Gewalt leben. Wir willigen ein beherrscht zu werden, wenn die Gesellschaft, von der wir ein Teil sind, zu irgendeiner Zeit vorher eingewilligt hat, und dies durch die gleiche allgemeine Übereinkunft nicht widerrufen wird. Deshalb sind menschliche Gesetze, welcher Art sie auch seien, nur durch Zustimmung
Gültig. Ibidem(ebenda).

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TToG II § 129

John Locke: Two Treatises of Government

§ 129. The first power, viz. of doing whatsoever he thought for the preservation of himself, and the rest of mankind, he gives up to be regulated by laws made by the society, so far forth as the preservation of himself, and the rest of that society shall require; which laws of the society in many things confine the liberty he had by the law of nature.

§ 129. Die erste Macht, zu tun, was er für den Erhalt seiner selbst und der übrigen Menschheit für nötig hält, gibt er ab, damit sie durch Gesetze aus der Hand der Gesellschaft mindestens soweit geregelt werde, als es der Erhalt seiner selbst und der Gesellschaft erfordert. Diese Gesellschaftsgesetze beschränken an vielen Stellen die Freiheit, die er durch das Naturrecht hatte.

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TTog II §128

John Locke: Two Treatises of Government

§ 128. For in the state of nature, to omit the liberty he has of innocent delights, a man has two powers. The first is to do whatsoever he thinks fit for the preservation of himself, and others within the permission of the law of nature: By which law, common to them all, he and all the rest of mankind are one community, make up one society, distinct from all other creatures. And were it not for the corruption and viciousness of degenerate men, there would be no need of any other; no necessity that men should separate from this great and natural community, and by positive agreements combine into smaller and divided associations. The other power a man has in the state of nature is the power to punish the crimes committed against that law. Both these he gives up, when he joins in a private, if I may so call it, or particular politic society, and incorporates into any commonwealth, separate from the rest of mankind.

§ 128. Im Naturzustand hat der Mensch, um die Freiheit unschuldigen Vergnügens auszulassen, zwei Typen Macht:

Die erste besteht darin, zu tun, was auch immer er mit Erlaubnis des Naturrechts für seinen und anderer Erhalt für passend hält. Durch dies gemeinsame Recht bildet er mit dem Rest der Menschheit eine Gemeinschaft, eine Gesellschaft, abgeschieden von allen anderen Geschöpfen. Gäbe es keine Verdorbenheit und Bösartigkeit degenerierter Menschen, wäre auch kein Bedürfnis für eine andere Gesellschaft vorhanden.
Keinerlei Notwendigkeit für Menschen, sich von dieser großartigen und natürlichen Gemeinschaft zu trennen und sich durch positive Vereinbarungen zu kleineren und getrennten Verbänden zu verbinden.

Die andere Macht, die ein Mensch im Naturzustand hat, besteht im Recht gegen jenes begangene Verbrechen zu bestrafen. Beide Typen Macht gibt er ab, sobald er einer privaten, wenn ich es so nennen darf, oder abgegrenzten politischen Gesellschaft beitritt und sich einem von der übrigen Menschheit getrennten Staatswesen anschließt.

53 Viciousness = Bösartigkeit und Vitiousness = Lebhaftigkeit. Im Originaltext der 1821er Ausgabe steht vitousness, was nur durch einen Drucksatzfehler erklärt werden kann. Oder eine noch an das Lateinische angelehnte Schreibweise. (vitium = Fehler, Mangel, Laster).

53The original script from 1821 offers the term Vitiousness, only explicable by offset error. Or to a writing still more originating in Latin. (Vitium = error, defect, vice)

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TToG II § 27

John Locke: Two Treatises of Government

§ 27 Though the earth, and all inferior creatures, be common to all men, yet every man has a property in his own person: This nobody has any right to but himself. The labor of his body and the work of his hands, we may say, are properly his. Whatsoever then he removes out of the state that nature hath provided, and left it in, he hath mixed his labor with, and joined to it something that is his own, and thereby makes it his property. It being by him removed from the common state nature hath placed it in, it hath by this labour something annexed to it, that excludes the common right of other men: for this labor being the unquestionable property of the laborer, no man but he can have a right to what that is once joined to, at least where there is enough and as good, left in common
for others.

§ 27. Da nun die Erde und alle unterlegenen Geschöpfe Gemeinbesitz der Menschen sind, so hat doch jede Person einen Besitz an sich selbst. Niemand anderer als er selbst hat dieses Recht. Wir können feststellen, die Anstrengung seines Körpers und die Arbeit seiner Hände, sind im eigentlichen Sinn sein Besitz. Dadurch wird Alles, was er dem in der Natur vorgesehenen und vorgesehenen Zustand entrückt, mit seiner Arbeit gemischt, etwas beimengt, was unzweifelhaft der Person eigen ist: Auf diesem Wege macht sie es zu ihrem Besitz. Denn da es durch sie dem Gemeinbesitz, in den die Natur es einst gesetzt hatte, entzogen worden ist, wurde durch ihre Arbeit etwas hinzugefügt, was das zuvor gleichwertige Recht anderer Menschen auf Grund des Gemeinbesitzes ausschließt. Niemand als die Person selbst kann ein Recht auf das haben, womit diese Arbeit einmal verbunden worden ist, denn diese Arbeit ist der unbestreitbare Besitz des Arbeiters. Zumindest überall da, wo ausreichend und ebenso Gutes für den Gemeinbesitz anderer vorhanden ist.

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TToG II § 13

John Locke: Two Treatises of Government

§ 13. To this strange doctrine, viz. that in the state of nature everyone has the executive power of the law of nature I doubt not but it will be objected, that it is unreasonable for men to be judges in their own cases, that self-love will make men partial to themselves and their friends: And on the other side, that ill-nature, passion and revenge will carry them too far in punishing others; and hence nothing but confusion and disorder will follow; and that therefore God hath certainly appointed government to restrain the partiality and violence of men.

I easily grant, that civil government is the proper remedy for the inconveniences of the state of nature, which must certainly be great, where men may be judges in their own case, since it is easy to be imagined, that he who was so unjust as to do his brother an injury, will scarce be so just as to condemn himself for it; but I shall desire those who make this objection, to remember, that absolute monarchs are but men; and if government is to be the remedy of those evils, which necessarily follow from men’s being judges in their own cases, and the state of nature is therefore not to be endured, I desire to know what kind of government that is, and how much better it is than the state of nature, where one man, commanding a multitude, has the liberty to be judge in his own case, and may do to all his subjects whatever he pleases, without the least liberty to anyone to question or control those who execute his pleasure? And in whatsoever he doth, whether led by reason, mistake or passion, must be submitted to? Much better it is in the state of nature, wherein men are not bound to submit to the unjust will of another: And if he that judges, judges amiss in his own, or any other case, he is answerable for it to the rest of mankind.

§ 13. Gegen die seltsame Lehre, jeder habe im Naturzustand eine vollziehende Macht durch Naturrecht, wird zweifelsfrei eingewendet werden, es sei unvernünftig, wenn Menschen Richter in eigener Sache seien. Selbstliebe werde sie für das eigene und ihrer Freunde Interesse parteiisch machen. Andererseits ist zu erwarten, sie ließen sich durch Bosheit, Leidenschaft und Rachsucht bei der Bestrafung anderer zu weit fortreißen und daraus entstünde nichts als Verwirrung und Chaos. Gott habe sicherlich deshalb Regierungen eingesetzt, um Parteilichkeit und Gewalttätigkeit der Menschen in Schranken zu halten.

Ich gebe gern zu, dass ich eine zivile Regierung als geeignete Medizin gegen die Unannehmbarkeiten des Naturzustands sehe, welche sicher bedeutend sein müssen, solange die Menschen Richter in eigener Sache sind. Denn man kann sich schlecht vorstellen, dass jemand, wer so ungerecht war, seinem Bruder Unrecht zuzufügen, wohl so gerecht sein wird, sich selbst dafür zu verurteilen.

An dieser Stelle möchte ich diejenigen, welche diesen Einwand erheben, bitten sich zu erinnern, dass auch absolute Monarchen nichts als gewöhnliche Menschen sind. Wenn nun Monarchie das Heilmittel gegen alle Übel sein soll, die zwangsläufig daraus folgen, dass Menschen Richter in eigener Sache sind, und die dadurch den Naturzustand unerträglich machen, so drängt es mich zu wissen, wie diese Regierung aussehen könnte und um wie viel besser sie ist als der Naturzustand.

Ein Zustand, indem ein über eine große Anzahl herrschender Mensch jede Freiheit hat, in eigener Sache Richter zu sein, mit allen seinen Untertanen nach Belieben verfahren kann, wie es ihm passt, ohne dass es irgendjemand im mindesten gestattet wäre, darüber Rechenschaft zu verlangen oder alle jene, welche seine Wünsche umsetzen, kontrollieren zu dürfen? Wo man allem was er anordnet gehorcht werden muss, egal ob er von Vernunft, Irrtum oder Leidenschaft geleitet wird?

Sehr viel besser wird es im Naturzustand sein, in welchem die Menschen nicht gezwungen sind, sich dem ungerechten Willen eines anderen zu unterwerfen und in dem, wenn derjenige, welcher richtet, in seinem eigenen oder eines anderem Fall falsch richtet, er der übrigen Menschheit dafür verantwortlich ist.

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