Schlagwort-Archive: Vertrag

TToG II § 25

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER V

Of PROPERTY

§ 25. Whether we consider natural reason, which tells us, that men, being once born, have a right to their preservation, and consequently to eat and drink, and such other things as nature affords for their subsistence: Or revelation, which gives us an account of those grants God made of the world to Adam, and to Noah, and his sons, it is very clear, that God, as King David says, Psal.CXV.16., has given the earth to the children of men; given it to mankind in common. But this being supposed, it seems to some a very great difficulty, how any one should ever come to have a property in any thing: I will not content myself to answer, that if it be difficult to make out property upon a supposition that God gave the world to Adam, and his supposition in common, it is impossible that any man, but one universal monarch, should have any property upon a supposition, that God gave the world to Adam, and his heirs in succession, exclusive of all the rest of his posterity. But I shall endeavor to show, how men might come to have a property in several parts of that which God gave to mankind in common, and that without any express compact of all the commoners.

Kapitel 5

Besitz

§ 25. Ob wir die natürliche Vernunft heranziehen, die uns sagt, dass die Menschen, sobald sie geboren sind, das Recht auf Erhalt haben und deshalb auf Speise und Trank und andere notwendige Dinge, wie sie die Natur für die Versorgung bereit stellt. Oder den Glauben an eine Offenbarung, die von den bedeutenden Gewährungen der Welt berichtet, die Gott Adam und Noah und seinen Söhnen gemacht haben soll. Eines ist klar: Gott hat, wie König David Psal.CXV.16. sagt, die Erde den Menschenkindern, also der Menschheit in Gemeinschaft gegeben. Setzen wir das voraus, scheint es für manchen ein sehr schwieriges Problem zu sein, wie denn dann je ein Mensch irgendeinen Gegenstand zum Besitz nehmen könnte. Mir reicht es nicht aus zu antworten, es sei schwierig Besitz zu erklären.

Wenn es auf Grund der Unterstellung, Gott habe die Welt Adam und seinen Nachkommen in Gemeinschaft gegeben, unmöglich sein muss, auf Grund einer anderen Unterstellung, Gott habe die Welt Adam und seinen berechtigten Erben unter Ausschluss der gesamten übrigen Nachkommen gegeben, dann ist es unmöglich, dass überhaupt irgendein Mensch außer einem einzigen universalen Monarch irgend einen Besitz haben kann. Stattdessen ich werde mich bemühen nachzuweisen, wie die Menschen in den Besitz verschiedener Bestandteile von dem gelangen konnten, was Gott der Menschheit gemeinschaftlich gegeben hatte. Und dies obwohl kein ausdrücklicher Vertrag mit allen Bürgern vorliegt.

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TToG II § 24

John Locke: Two Treatises of Government

§ 24. This is the perfect condition of slavery, which is nothing else, but the state of war continued, between a lawful conqueror and a captive: For, if once compact enter between them, and make an agreement for a limited power on the one side, and obedience on the other, the state of war and slavery ceases, as long as the compact endures: For, as has been said, no man can, by agreement, pass over to another that which he hath not in himself, a power over his own life. I confess we find among the Jews, as well as other nations, that men did sell themselves; but it is plain, this was only to drudgery, not to slavery: For, it is evident the person sold was not under an absolute, arbitrary, despotical power: For the master could not have power to kill him, at any time, whom, at a certain time, he was obliged to let go free out of his service; and the master of such a servant was so far from having an arbitrary power over his life, that he could not at pleasure so much as maim him, but the loss of an eye, or tooth, set him free, Exod. XXI.

§ 24. Der vollkommene Zustand der Sklaverei ist nichts ist als ein fortgesetzter Kriegszustand zwischen einem rechtmäßigen Eroberer und einem Gefangenen. Sobald es zu einem Vertrag zwischen ihnen kommt und ein Abkommen über eine begrenzte Macht auf der einen Seite und Gehorsam auf der anderen getroffen wird, hört der Zustand von Krieg und Sklaverei für die Dauer des Vertrags auf. Wie bereits gesagt: Kein Mensch kann auf dem Weg der Übereinkunft einem anderen etwas übertragen, was er selbst nicht hat, nämlich die Befugnis über sein eigenes Leben.

Ich gebe zu, wir kennen sowohl von den Juden als auch von anderen Völkern, dass Menschen sich verkauften; Offensichtlich aber nur zu schwerer Arbeit und nicht zu Sklaverei. Die verkaufte Person stand erkennbar nicht unter einer absoluten, willkürlichen, despotischen Macht, da der Herr keine Macht haben konnte, jenen jederzeit zu töten, welchen er nach einer gewissen Zeit frei aus seinem Dienst zu entlassen verpflichtet war. Der Herr eines solchen Knechtes war so weit davon entfernt, willkürliche Macht über dessen Leben zu besitzen, dass er ihn nicht einmal beliebig verletzen konnte. Bereits Verlust eines Auges oder Zahnes setzte ihn wieder in Freiheit setzte. Exod.XXI

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TToG II § 23

John Locke: Two Treatises of Government

§ 23. This freedom from absolute, arbitrary power, is so necessary to, and closely joined with a man’s preservation, that he cannot part with it, but by what forfeits his preservation and life together: For a man, not having the power of his own life, cannot, by compact, or his own consent, enslave himself to any one, nor put himself under the absolute, arbitrary power of another, to take away his life, when he pleases. Nobody can give more power than he has himself; and he that cannot take away his own life, cannot give another power over it. Indeed, having by his fault forfeited his own life, by some act that deserves death; he, to whom he has forfeited it, may (when he has him in his power) delay to take it, and make use of him to his service, and he does him no injury by it: For, whenever he finds the hardship of his slavery outweigh the value of his life, it is in his power, by resisting the will of his master, to draw on himself the death he desires.

§ 23. Diese Freiheit von absoluter, willkürlicher Macht ist für den Erhalt des Menschen unbedingt und eng mit ihr verknüpft. Er kann sie nicht aufgeben, ohne gleichzeitig Erhalt und Leben zu verwirken. Da der Mensch keine Befugnis über sein eigenes Leben hat, kann er sich weder durch Vertrag noch Zustimmung zum Sklaven machen, oder einem anderen die absolute, willkürliche Macht gewähren, ihm sein Leben zu nehmen, wenn es jenem gefiele. Niemand kann mehr Macht verleihen als er selbst besitzt. Wer sich sein eigenes Leben nicht nehmen darf, kann auch keinem anderen eine Macht darüber gewähren. Sobald jemand tatsächlich durch eigene Schuld, durch eine Handlung die den Tod verdient, sein Leben verwirkt, darf derjenige, an den er es verwirkt hat, falls er ihn in seine Gewalt bekommt, die Exekution aufschieben
und ihn zu seinem eigenen Nutzen gebrauchen. Er tut ihm damit keinerlei Unrecht. Sollt der Betroffene feststellen, dass die Last seiner Sklaverei den Wert seines Lebens überwiegt, steht es in seiner Macht, durch Widerstand gegen den Willen seines Herrn seinen Todeswunsch in Erfüllung zu bringen.

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TToG II § 14

John Locke: Two Treatises of Government

§ 14. It is often asked as a mighty objection, where are, or ever were there any men in such a state of nature? To which it may suffice as an answer at present, that since all princes and rulers of independent governments all through the world, are in a state of nature, it is plain the world never was, nor ever will be, without numbers of men in that state. I have named all governors of independent communities, whether they are, or are not, in league with others: For it is not every compact that puts an end to the state of nature between men, but only this one of agreeing together mutually to enter into one community, and make one body politic; other promises, and compacts, men may make one with another, and yet still be in the state of nature. The promises and bargains for truck, & Co. between the two men in the desert island, mentioned by Garcilaso de la Vega16, in his history of Peru; or between a Swiss and an Indian, in the woods of America, are binding to them, though they are perfectly in a state of nature, in reference to one another: For truth and keeping of faith belongs to men, as men, and not as members of society.

§ 14. Als schwerwiegender Einwand ist oft gefragt worden, wo seien oder wären je Menschen in einem solchen Naturzustand? Als Antwort darf für den Augenblick genügen: Da alle Fürsten und Lenker unabhängiger Regierungen in der ganzen Welt sich stets in einem Naturzustand befinden, ist es evident, dass die Welt nie ohne eine bestimmbare Zahl von Menschen in eben jenem Naturzustand gewesen ist oder jemals sein wird. Ich habe alle Regierenden unabhängiger Gemeinwesen genannt, ob sie nun mit anderen In einem Bündnis stehen oder nicht.

Nicht jeder Vertrag beendet den Naturzustand unter Menschen, sondern nur der, durch den sie gegenseitig übereinkommen, eine Gemeinschaft einzugehen und einen politischen Körper zu bilden. Den Menschen bleibt es freigestellt, sich untereinander weitere Versprechungen zu geben oder Verträge zu schließen und doch im Naturzustand bleiben. Versprechungen und Tauschverträge usw., zwischen den beiden Menschen auf der einsamen Insel, von denen Garcilaso de la Vega16 in seiner Geschichte von Peru berichtet, oder zwischen einem Schweizer und einem Indianer in den Wäldern Amerikas sind für diese gültig, obwohl sie sich in ihrer Beziehung zueinander vollständig in einem Naturzustand befinden. Was dem Menschen als Menschen gebührt, und nicht als Glied der Gesellschaft, ist Wahrheit und Wort zu halten.

16 https://es.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
16Garcilasso de la Vega Hist, ties Yucas de Peru, 1. i. c. 12.

16 https://en.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
16 https://de.wikipedia.org/wiki/Inca_Garcilaso_de_la_Vega
Sebastian Garcilaso “Inca” de la Vega – peruanischer Schriftsteller und Chronist spanischer Herkunft; * 1535, † 1616. „Historia de los Incas de Peru“, vgl. Buch I § 57

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TToG I § 113

John Locke: Two Treatises of Government

§ 113. It follows, p. 19., accordingly when Jacob bought his brothers birth-right, Isaac blessed him thus; Be Lord over thy brethren, and let the sons of thy mother bow before thee. Another instance, I take it, brought by our author to evince dominion due to birth-right, and an admirable one it is: For it must be no ordinary way of reasoning in a man, that is pleading for the natural power of Kings, and against all compact, to bring for proof of it, an example, where his own account of it founds all the right upon compact, and settles empire in the younger brother, unless buying and selling be no compact; for he tells us, when Jacob bought his brothers birth-right. But passing by that, let us consider the history itself, what use our author makes of it, and we shall find these following mistakes about it.

1. That our author reports this, as if Isaac had given Jacob this blessing, immediately upon his purchasing the birth-right; for he says, when Jacob bought, Isaac blessed him; which is plainly otherwise in the scripture: For it appears, there was a distance of time between, and if we will take the story in the order it lies, it must be no small distance; all Isaac’s sojourning in Gerar, and transactions with Abimelech, Gen.XXVI., coming between; Rebecca being then beautiful, and consequently young; but Isaac, when he blessed Jacob, was old and decrepit; and Esau also complains of Jacob, Gen.XXVII.36., that two times he had supplanted him; He took away my birth-right, says he, and behold now he hath taken away my blessing; words, that I think signify distance of time and difference of action.

2. Another mistake of our author’s is, that he supposes Isaac gave Jacob the blessing, and bid him be Lord over his brethren, because he had the birth-right; for our author brings this example to prove, that he that has the birthright, has thereby a right to be lord over his brethren. But it is also manifest by the text, that Isaac had no consideration of Jacob’s having bought the birth-right; for when he blessed him, he considered him not as Jacob, but took him for Esau. Nor did Esau understand any such connection between birth-right and the blessing; for he says: He hath supplanted me these two times, he took away my birth-right, and behold now he hath taken away my blessing: Whereas had the blessing, which was to be Lord over his brethren, belonged to the birth-right, Esau could not have complained of this second, as a cheat, Jacob having got nothing but what Esau had sold him, when he sold him his birth-right; so that it is plain, dominion, if these words signify it, was not understood to belong to the birth-right.

§ 113. Es folgt S. 19: Nachdem Jakob seines Bruders Erstgeborenenrecht gekauft hatte, segnete ihn Isaak und sprach: Sei ein Herr über Deine Brüder, und Deiner Mutter Kinder sollen Dir zu Füßen fallen. Ich nehme and, das soll ein weiteres Beispiel sein, welches unser Autor anführt, um die Herrschaft als aus Geburtsrecht hervorgehend zu beweisen. Ein herausragendes Beispiel! Für einen Mann, der für die naturgesetzliche Macht der Könige und jede Art von Vertrag hinter die Schranken verweist, ist es eine wahrhaft ungewöhnliche Art zu folgern: Indem er als Beweis ein Beispiel anführt, in welchem sein eigener Bericht das gesamte behandelte Recht auf einen Vertrag zurückführt und die Herrschaft auf den jüngeren Bruder überträgt. Es sei denn Kauf und Verkauf seinen kein Vertrag, wenn er uns wissen lässt: Als Jakob seines Bruders Geburtsrecht kaufte.

Das aber nur am Rande. Betrachten wir die Geschichte selbst und wie unser Autor sie interpretiert, werden uns folgende Irrtümer auffallen:

1. Unser Autor stellt die Sache dar, als hätte Isaak Jakob diesen Segen unmittelbar nach seinem Kauf des Geburtsrechts gegeben. Er schreibt: Als Jakob gekauft, segnete ihn Isaak. In der Bibel verhält sich das offenkundig anders. Aus dem Text geht klar hervor, dass eine Zeitspanne dazwischen lag.

Halten wir uns an den Verlauf der Erzählung, wie er überliefert ist, kann das kein kurzer Zeitraum gewesen sein. Der gesamte Aufenthalt Isaaks in Gerar und die Verhandlungen mit Abimelech, Gen.XXVI, fallen in diese Zeit; Rebekka war damals schön und musste folglich noch jung gewesen sein. Isaak aber war alt und gebrechlich, als er Jakob segnete. Esau beklagt sich, Jakob ihn zweimal betrogen: Meine Geburtsrecht hat er schon. Und jetzt, schau an, nimmt er auch meinen Segen. Gen.XXVII.36. Ich glaube diese Worte deuten zeitlichen Abstand und Verschiedenheit der Handlungen an.

2. Irrtum Nr. Zwei unseres Autors besteht in der Annahme, Isaak habe Jakob seinen Segen gegeben und ihm aufgetragen, Herr zu sein über seine Brüder zu sein, da er das Geburtsrecht erworben hatte. Für unseren Autor beweist dieses Beispiel: Wer das Geburtsrecht hat, sei dadurch automatisch berechtigt Herr über sein Brüder zu sein. Aus dem Text aber geht klar hervor, dass Isaak auf Jakobs Kauf des Geburtsrechts keine Rücksicht nahm. Als er ihn segnete, merkte er nicht, es war Jakob, sondern er hielt ihn für Esau. Auch Esau dachte nicht an einen Zusammenhang zwischen Geburtsrecht und Segen. Er sagt: Er hat mich nun zweimal hintergangen. Mein Geburtsrecht hat er schon. Schau, jetzt stiehlt mir noch meinen Segen. War der Segen Herr über seine Brüder zu sein, Teil des Geburtsrechts, hätte Esau keinen Anlass gehabt, sich über den zweiten Betrug zu beklagen. Jakob hätte sich dadurch nichts anderes unter den Nagel gerissen, als was Esau ohnehin an ihn veräußert hatte, als er ihm das Geburtsrecht verkaufte. Damit muss klar sein, falls diese Worte überhaupt so gemeint waren: Herrschaft kann kein Bestandteil des Geburtsrechts sein.

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TToG I § 96

John Locke: Two Treatises of Government

§ 96. If paternal right, the act of begetting, give a man rule and dominion inheritance or primogeniture can give no title: For he that cannot succeed to his father’s title, which was begetting, cannot succeed to that power over his brethren, which his father had by paternal right over them.

But of this I shall have occasion to say more in another place. This is plain in the mean time, that any government, whether supposed to be at first founded in paternal, rigid consent of the people, or the positive appointment of God himself, which ran supersede either of the other, and so begin a new government upon a new foundation; I say, any government began upon either of these, can by right of succession come to those only, who have the title of him they succeed to:

Power founded on contract can descend only to him, who has right by that contract: Power founded on begetting, he only can have that begets; and power founded on the positive grant or donation of God, he only can have by right of succession, to whom that grant directs it.

§ 96. Sollte das väterliche Recht, der (erfolgreiche) Akt der Zeugung, einem Menschen Macht und Herrschaft verleihen, können Erbfolge oder Recht des Erstgeborenen keinen Anspruch darauf gewähren. Wer nicht den Anspruch des Vaters, der in der Zeugung liegt, durch eigene Zeugung übernehmen kann, kann auch nicht die Macht über seine Brüder übernehmen, die sein Vater durch natürliches Recht über sie besaß.

Ich werde mir an anderer Stelle genug Zeit nehmen, mehr dazu zu sagen. Egal ob man unterstellt, eine Regierung wäre von Beginn an auf väterlichem Recht aufgebaut, auf Einvernehmen der Bevölkerung oder auf ausdrückliche Einsetzung durch Gott, der jede der anderen aufheben und so eine neue Regierung auf neuer Grundlage begründen kann: Inzwischen sollte es klar sein: Ich behaupte, jede Regierung, die auf einer dieser Grundlagen begann, kann durch Erbfolge nur an diejenigen gelangen, die einen Rechtsanspruch dessen besitzen, auf den sie folgen.

Macht, die auf Vertrag gründet, kann nur auf den übergehen, der das Recht aus jenem Vertrag besitzt.

Macht, die auf Zeugung gründet, kann nur haben, wer selbst zeugt.

Macht, die auf ausdrückliche Gewähr oder Schenkung Gottes gründet, kann durch Erbfolge nur besitzen, auf wen Gewähr oder Schenkung ausdrücklich hinweisen.

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