Schlagwort-Archive: Untertanen

TToG I § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. But that he means here paternal power and no other, is past doubt, from the inference he makes in these words immediately following, I see not then how the children of Adam, or of any man else, can be free from subjection to their parents. Whereby it appears that the power on one side, and the subjection on the other, our author here speaks of, is that natural power and subjection between parents and children:

For that which every man’s children owed, could be no other; and that our author always affirms to be absolute and unlimited. This natural power of parents over their children, Adam had over his posterity, says our author; and this power of parents over their children, his children had over theirs in his life-time, says our author also; so that Adam, by a natural right of father, had an absolute unlimited power over all his posterity, and at the same time his children had by the same right absolute unlimited power over theirs.

Here then are two absolute unlimited powers existing together, which I would have anybody reconcile one to another, or to common sense. For the salvo he has put in of subordination, makes it more absurd:

To have one absolute, unlimited, nay, unit mil able power, in subordination to another, is so manifest a contradiction, that nothing can be more. Adam is absolute prince with the unlimited authority of fatherhood over all his posterity; all his posterity are then absolutely his subjects; and, as our author says, his slaves, children, and grandchildren, are equally in this state of subjection and slavery;

and yet, says our author, the children of Adam have paternal, i. e. absolute unlimited power over their own children: Which in plain English is, they are slaves and absolute princes at the same time, and in the same government; and one part of the subjects have an absolute unlimited power over the other by the natural right of parentage.

§ 69. Hier ist väterliche Macht und keine andere gemeint, wie sich zweifellos aus seinem unmittelbar darauf folgenden Schluss: „Ich erkenne nicht, wie dann die Kinder Adams oder irgendeines anderen frei von Unterordnung gegenüber ihren Eltern sein können“.

Daraus geht klar hervor: Mit „Macht“ auf der einen Seite und „Unterordnung“ auf der anderen, von denen unser Autor hier spricht, sind „natürliche Macht“ und „Unterordnung“ im Verhältnis der Eltern und der Kinder gemeint. Eine Unterordnung die ein jedes Kind schuldet kann keine andere sein und von ihr behauptet unser Autor stets, sie sei absolut und unbeschränkt. Diese natürliche „Macht“ der Eltern über die Kinder hatte Adam über seine Nachkommen – sagt unser Autor. Diese „Macht“ der Eltern über ihre Kinder hatten seine Kinder über die Ihrigen zu seinen Lebzeiten, sagt unser Autor ebenfalls.

Dadurch soll nun Adam durch natürliches Vaterrecht absolute, unumschränkte Macht über seine gesamte Nachkommenschaft, und zur gleichen Zeit seine Kinder durch dasselbe Recht absolute, unumschränkte Macht über die Ihrigen gehabt haben.

Hier haben wir also zwei absolute, unumschränkte Machtverhältnisse, die gleichzeitig bestehen. Folglich bitte ich einen jeden, diese untereinander oder nach einfachen Regeln der Vernunft in Übereinstimmung zu bringen. Der Vorbehalt, den er mit der „Unterordnung“ hineingebracht hat, macht die Ungereimtheit nur noch schlimmer:

Eine absolute, unbeschränkte, Nein, unbeschränkbare Macht einer anderen unterzuordnen, ist ein so handfester Widerspruch, wie er krasser nicht sein kann.

Adam ist absoluter Fürst mit unbeschränkter Autorität qua Vaterschaft über seine ganze Nachkommenschaft.

Alle seine Nachkommen sind damit absolute Untertanen und, wie unser Autor sagt, „seine Sklaven“. Kinder und Enkel befinden sich in dem gleichen Zustand von Unterwerfung und Sklaverei.

Und dennoch, behauptet unser Autor, haben die Kinder Adams väterliche, also absolute, unbeschränkte Macht über ihre eigenen Kinder. In einfachen Worten: Sie sind gleichzeitig unter der gleichen Regierung zugleich Sklaven und absolute Fürsten, wobei ein Teil der Untertanen absolute unbeschränkte Macht über den anderen durch das natürliche Recht der Vaterschaft hat.

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TToG I § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. The law that enjoins obedience to Kings is delivered, says our author, in the terms, Honour thy father, as if all power were originally in the father, Observations, 254. And that law is also delivered say I, in the terms, honor thy mother, as if all power were originally in the mother.

I appeal whether the argument be not as good on one side as the other, father and mother being joined all along in the Old and New Testament wherever honor or obedience is enjoined children. Again our author tells us, Observations, 254., that this command, honor thy father gives the right, to govern, and makes the form of government monarchical.

To which I answer, that if by honor thy father be meant obedience to the political power of the magistrate, it concerns not any duty we owe to our natural fathers, who are subjects; because they, by our author’s doctrine, are divested of all that power, it being placed wholly in the prince, and so being equally subjects and slaves with their children, can have no right, by that title, to any such honor or obedience, as contains in it political subjection:

If honor thy father and mother signifies the duty we owe our natural parents, as by our Savior’s interpretation, Matt.XV.4., and all the other mentioned places, it is plain it does, then it cannot concern political obedience, but a duty that is owing to persons, who have no title to sovereignty, nor any political authority as magistrates over subjects.

For the person of a private father, and a title to obedience, due to the supreme magistrate, are things inconsistent; and therefore this command, which must necessarily comprehend the persons of our natural fathers, must mean a duty we owe them distinct from our obedience to the magistrate, and from which the most absolute power of princes cannot absolve us. What this duty is, we shall in its due place examine.

§ 66. „Das Gebot, welches Gehorsam gegen die Könige vorschreibt“, sagt unser Autor, „ist in die Worte „Ehre deinen Vater“ gekleidet, als ob alle Macht ursprünglich beim Vater gelegen hatte (O. 254).

Jenes Gebot, sage ich, steckt auch in den Worten „Ehre deine Mutter“, als ob alle Macht ursprünglich bei der Mutter gelegen hätte.

Ich frage jeden: Gilt das Argument auf der einen Seite nicht ebenso wie auf der anderen? Überall im Alten und Neuen Testament, wo den Kindern Ehrerbietung und Gehorsam geboten werden, sind „Vater“ und „Mutter“ nebeneinander gestellt.

Weiter behauptet unser Autor (O. 254), dieses Gebot „Ehre deinen Vater“ verleihe das Recht zu regieren und bestimmte die Form der Regierung zur Monarchie.

Darauf entgegne ich: Sollte unter „Ehre deinen Vater“ Gehorsam gegen die politische Macht der Obrigkeit zu verstehen sein, beträfe dies keine Pflicht, die wir unseren Vätern schulden. Diese sind selbst Untertanen, da ihnen, nach der Lehre unseres Autors, alle jene Mach genommen und komplett auf den Fürsten übergegangen ist. Sie sind ebenso Untertanen und Sklaven wie ihre Kinder und können daher kein Recht auf Ehrerbietung und Gehorsam unter jenem Titel beanspruchen, wenn dieser politische Unterordnung in sich einbezieht.

Solange „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ die Pflicht bedeutet, die wir unseren natürlichen Eltern schulden, wie sie nach der Interpretation unseres Heilands, Matth.XV.4. und allen anderen erwähnten Stellen offenbar zu verstehen ist, dann kann sie sich nicht auf politischen Gehorsam beziehen. Sondern auf eine Pflicht, die wir Personen schulden, die keinerlei vergleichbaren Anspruch auf Souveränität oder irgend welche politische Autorität besitzen, wie sie eine Obrigkeit sie über Untergeordnete innehat.

Person eines privaten Vaters und ein Rechtsanspruch auf den der höchsten Regierungsstelle schuldigen Gehorsam sind Gegebenheiten, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen.

Notwendigerweise muss dieses Gebot, welches die Persönlichkeit unserer natürlichen Eltern beinhaltet, eine andere ihnen schuldige, von unserem Gehorsam gegen die Obrigkeit unterscheidbare Pflicht meinen, von der auch die absoluteste Macht eines Fürsten uns nicht freisprechen kann. Welche Pflicht das ist und was sie beinhaltet, werden wir an der passenden Stelle untersuchen.

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TToG I § 51

John Locke: Two Treatises of Government

§ 51. Grotius tells us not here how far this jus in liberos, this power of parents over their children extends; but our author, always very clear in the point, assures us, it is supreme power and like that of absolute monarchs over their slaves, absolute power of life and death.

He that should demand of him, how, or for what reason it is, that begetting a child gives the father such an absolute power over him, will find him answer nothing:

We are to take his word for this, as well as several other things; and by that the laws of nature and the constitutions of government must stand or fall. Had he been an absolute monarch, this way of talking might have suited well enough; pro ratione voluntas might have been of force in his mouth; but in the way of proof or argument is very unbecoming, and with little advantage his plea for absolute monarchy.

Sir Robert has too much lessened a subject’s authority to leave himself the hopes of establishing anything by his bare saying it; one slave’s opinion without proof is not of weight enough to dispose of the liberty and fortunes of all mankind. If all men are not, as I think they are, naturally equal, I am sure all slaves are; and then I may without presumption oppose my single opinion to his; and be confident that my saying, that begetting of children makes them not slaves to their fathers, as certainly sets all mankind free, as his affirming the contrary makes them all slaves.

But that this position, which is the foundation of all their doctrine, who would have monarchy to be jure divino, may have all fair play, let us hear what reasons others give for it, since our author offers none.

§ 51. Grotius gibt keinen Hinweis, wie weit dieses „jus in liberos“, diese Macht der Eltern über ihre Kinder reicht. Wie stets auch in diesem Punkt sehr aufgeklärt, versichert unser Autor, es sei die höchste Macht und genau wie bei absoluten Monarchen über ihre Sklaven, absolute Macht über Leben und Tod.

Fragt man ihn, wie und aus welchem Grund es dazu komme, die Zeugung eines Kindes gäbe dem Vater eine solche absolute Macht gibt, wird keine Antwort von erhalten:

Dafür wie für vieles andere muss sein Wort genügen, mit welchem Naturgesetze und Staatsverfassungen zwingend stehen oder fallen. Wäre er ein absoluter Monarch gewesen, wäre diese Redeweise womöglich angebracht und „pro ratione voluntas“14 aus seinem Mund bindend gewesen. Als Beweis oder Argument taugt sie jedoch nichts und wird seiner Verteidigung der absoluten Monarchie wenig förderlich sein.

Sir Robert hat die Würde eines Untertanen zu sehr herabgesetzt, als dass ihm Hoffnung bliebe, durch sein blankes Wort etwas nachweisen zu können. Eine unbeweisbare Meinung eines einzigen Sklaven hat nicht Gewicht genug, die Freiheit und das Glück der gesamten Menschheit zu beseitigen.

Sollten die Menschen nicht von Natur gleich sein, und ich bin überzeugt, sie sind es, dann sind mit Sicherheit alle Sklaven gleich. Deshalb ist mir gestattet ohne jede Anmaßung meine einzelne Meinung der seinigen gegenüberstellen. Im Vertrauen darauf, meine Behauptung, „die Zeugung der Kinder macht sie nicht zu Sklaven ihrer Väter“ gibt der ganzen Menschheit ebenso gewiss Freiheit, wie seine Behauptung des Gegenteils sie alle zu Sklaven macht.

Damit diesem Lehrsatz, der die Grundlage der Doktrin aller derjenigen bildet, welche die Monarchie als „jure divino“ bestehend erklären wollen, mit Fairness begegnet werde, hören wir uns an, welche Grunde andere dafür angeben, wenn schon unser Autor selbst keine Gründe dafür vortragen kann.

14″pro ratione voluntas“ = dem Willen der Vernunft entsprechend

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TToG I § 27

John Locke: Two Treatises of Government

§ 27. And this further appears from Gen.IX.2, where God renewing this charter to Noah and his sons, he gives them dominion over the fowls of the air, and the fishes of the sea, and the terrestrial creatures, expressed by wild beasts and reptiles, ח ל ח and ח ר ב ש the same words that in the text before us, Gen.I.28 are translated every moving thing, that moveth on the earth, which by no means can comprehend man, the grant being made to Noah and his sons, all the men then living and not to one part of men over another:
Which is yet more evident from the very next words, ver. 3, where God gives every ר ב ש every moving thing, the very words used, Gen.I.28. to them for food.

By all which it is plain that God’s donation to Adam, Gen.I.28, and his designation, ver. 26, and his grant again to Noah and his sons, refer to and contain in them neither more nor less than the works of the creation the fifth day, and the beginning of the sixth, as they are set down from the 20th to the 26th ver. inclusively of the 1st chapter and so comprehend all the species of irrational animals of the terraqueous globe, though all the words, whereby they are expressed in the history of their creation, are nowhere used in any of the following grants, but some of them omitted in one, and some in another.

From whence I think it is past all doubt, that man cannot be comprehended in this grant, nor any dominion over those of his own species be conveyed to Adam. All the terrestrial irrational creatures are enumerated at their creation, ver. 25, under the names beasts of the earth, cattle and creeping things; but man being not then created, was not contained under any of those names; and therefore, whether we understand the Hebrew words right or not, they cannot be supposed to comprehend man, in the very same history, and the very next verses following, especially since that Hebrew word ר ב ש which, if any in this donation to Adam, Gen.I.28, must comprehend man, is so plainly used in contradistinction to him, as Gen.VI.20.; GenVII.14,21,23.; Gen.VIII.17,19.

And if God made all mankind slaves to Adam and his heirs, by giving Adam dominion over every living thing that moveth on the earth, Gen. I.28. as our author would have it, methinks Sir Robert should have carried his monarchial power one step higher, and satisfied the world, that princes might eat their subjects too, since
God gave as full power to Noah and his heirs, Gen. IX. 2. to eat every living thing that moveth, us he did to Adam to have dominion over them, the Hebrew words in both places being the same.
§ 27. Weiteres Licht ins Dunkel bringt Gen.IX.2, als Gott seine Gewähr an Noah und dessen Söhne erneuert. Er gestattet ihnen die Herrschaft, „über die Vögel unter dem Himmel“, „die Fische im Meer“ und „über alles, was sich auf dem Erdboden tummelt“, was durch „wilde Tiere und Reptilien“ ח ל ח und ח ר ב ש ausgedrückt ist. Dieselben Worte, die in Gen I.28 mit „alles Getier, das sich auf Erden tummelt“ übersetzt sind. Dies aber kann unter keinen Umständen die Menschen mit einbeziehen.

Die Verleihung wurde Noah und seinen Söhnen gewährt, also allen damals lebenden Menschen, nicht aber einem Teil der Menschen zur Herrschaft über den anderen. Noch deutlicher wird dies durch die gleich darauf folgenden Worte, in Gen IX.3, wo Gott jedes ר ב ש „jedes sich regende Geschöpf“ (die gleichen in I.28 gebrauchten Worte) ihnen als Nahrung gewährt.

Aus alldem geht klar hervor, dass Gottes Schenkung an Adam 1.28, und seine Absicht 1.26, so wie die erneute Gewähr an Noah und seine Söhne weder mehr noch weniger betreffen und enthalten können, als die werke der Schöpfung des fünften und des Anfangs des sechsten Tags. So wie sie in den Versen 20. bis 26. Gen.I beschrieben sind und alle Arten vernunftloser Geschöpfe auf dem Planeten umfassen. Selbst wenn all die Worte, durch die sie in der Genesis bezeichnet werden, in keiner der späteren Verleihungen gebraucht, einige sogar in der einen oder anderen ausgelassen sind.

Mir scheint es steht außer Zweifel, dass der Mensch weder in dieser Verleihung inbegriffen noch Adam irgendeine Form der Herrschaft über die seiner eigenen Gattung übertragen werden konnte. Alle vernunftlosen Tiere der Erde werden bei ihrer Erschaffung in Gen.I.25 unter dem Namen „Tiere auf Erden, Vieh und kriechendes Gewürm“ aufgezählt. Da der Mensch noch nicht erschaffen war, konnte er unter keiner dieser Bezeichnungen enthalten sein. Ob wir nun die hebräischen Worte verstehen oder nicht: Wir können nicht davon ausgehen, der Mensch sei in derselben Erzählung und denselben nächst folgenden Versen mit inbegriffen ist, allein weil jenes hebräische Wort das wie kein anderes in dieser Schenkung an ר ב ש Adam Gen.I.28 den Menschen einbeziehen müßte, in so klarem Gegensatz zu ihm gebraucht wird, wie in Gen.I.6.20 — 7.14, 21, 23 — 8.17, 19.

Sollte Gott durch die an Adam erteilte Herrschaft „über jedes lebendige Wesen, das sich auf der Erde bewegt“, die ganze Menschheit zu Sklaven Adams und zu seinen Erben gemacht haben, wie es unser Autor gern hätte, dann, so scheint mir, hätte Sir Robert die monarchische Macht noch einen Schritt weiter führen und die Welt überzeugen müssen, das Fürsten ihre Untertanen auch essen dürfen. Wo doch Gott Noah und seinen Erben 9.2 ebenso unumschränkte Befugnis verlieh, „jedes lebendige, sich bewegende Wesen“ zu essen, wie er sie zuvor Adam gab, über sie zu herrschen. Denn das hebräische Wort ist an beiden Stellen identisch.

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TToG I § 18

John Locke: Two Treatises of Government

§ 18. To this foreseen objection, our author answers very logically, he was governor in habit, and not in act: a very pretty way of being a governor without government, a father without children, and a king without subjects. And thus Sir Robert was an author before he writ his book; not in act, it is true, but in habit; for when he had once published it, it was due to him by the right of nature, to be an author, as much as it was to Adam to be governor of his children, when he had begot them: And if to be such a monarch of the world, an absolute monarch in habit, but not in act, will serve the turn, I should not much envy it to any of Sir Robert’s friends, that he thought fit graciously to bestow it upon, though even this of act and habit, if it signified anything but our author’s skill in distinctions,
be not to his purpose in this place.

For the question is not here about Adams actual exercise of government, but actually having a title to be governor. Government, says our author, was due to Adam by the right of nature: what is this right of nature? A right fathers have over their children by begetting them; generatione jus acquiritur parentibus in liberos, says our author out of Grotius7, Observations, ‚223. The right then follows the begetting as arising from it; so that, according to this way of reasoning or distinguishing of our author, Adam, as soon as he was created, had a title only in habit, and not in act, which in plain English is, he had actually no title at all.

§ 18. Auf den vorausgesehenen Einwand antwortet unser Autor sehr logisch: „Er war ein Herrscher der Beschaffenheit, dem Begriff nach, nicht in Wirklichkeit“. Eine wahrlich hübsche Art Regent ohne Regierung, Vater ohne Kinder, und König ohne Untertanen zu sein.

Auch Sir Robert war ein Autor, bevor er sein Buch schrieb, „zwar nicht in Wirklichkeit, aber der Beschaffenheit nach“. Nachdem er es erst mal veröffentlicht hatte, „kam es ihm durch Naturrecht zu, ein Autor zu sein“, ebenso wie es „Adam zukam, Herrscher seiner Kinder zu sein“, nachdem er sie gezeugt hatte. Wenn es genügt, ein solcher „Monarch der Welt“, zu sein, ein absoluter Monarch „der Beschaffenheit nach“, aber nicht in Wirklichkeit, werde ich keinen von Sir Roberts Freunden sehr darum beneiden, dass er sie gnädig mit einem solchen Recht zu verleihen geruhte. Jedoch diese Unterscheidung von „Wirklichkeit“ und „Beschaffenheit“ beweist nichts anderes als unseres Autors Begabung für Distinktionen, erfüllt aber hier kaum seinen Zweck. Die Frage dreht sich nicht um Adams tatsächliche Ausübung der Regierung, sondern darum, ob er überhaupt einen Rechtsanspruch hatte, Herrscher zu sein. Regierung, so unser Autor, „kam Adam durch Naturrecht zu“. Worin besteht nun dieses Naturrecht? Ein Recht, welches Väter über ihre Kinder durch Zeugung haben? Unser Autor zieht Grotius7 heran: „generatione jus acquiritur parentibus in liberos“, (O. S. 223). Das Recht folgt also auf die Zeugung, so wie aus ihr aufsteigt. Soweit unser Autor auf diese Art folgert oder unterscheidet, hatte Adam, sobald er erschaffen war, nur einen Anspruch „der Beschaffenheit, dem Begriff nach“, nicht aber „in Wirklichkeit“. Mit einfachen Worten heißt das, er hatte „in Wirklichkeit“ überhaupt keinen Anspruch.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

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TToG I § 16

§ 16. But let us see, how he puts his creation and this appointment together. By the appointment of God, says Sir Robert, as soon as Adam was created, he was monarch of the world, though he had no subjects; for though there could not be actual government till there were subjects, yet by the right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity: Though not in act, yet at least in habit, Adam was a king from his creation.

I wish he had told us here, what he meant by God’s appointment: For whatsoever providence orders, or the law of nature directs, or positive revelation declares, may be said to be by God’s appointment: But I suppose it cannot be meant here in the first sense, I. e. by providence; because that would be to say no more, but that as soon as Adam was created he was de facto monarch, because by right of nature it was due to Adam, to be governor of his posterity. But he could not de facto be by providence constituted the governor of the world, at a time when there was actually no government, no subjects to be governed, which our author here confesses.

Monarch of the world is also differently used by our author; for sometimes he means by it a proprietor of all the world exclusive of the rest of mankind, and thus he does in the same page of his preface before cited: Adam, says he, being commanded to multiply and people the earth, and to subdue it, and having dominion given him over all creatures, was thereby the monarch of the whole world; none of his posterity had any right to possess any thing but by his grant or permission, or by succession from him.

2. Let us understand then by monarch proprietor of the world, and by appointment Gods actual donation, and revealed positive grant made to Adam, Gen. I. 28. as we see Sir Robert himself does in this parallel place, and then his argument will stand thus: by the positive grant of God, as soon as Adam was created, he was proprietor of the world, because by the right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity. In which way of arguing there are two manifest falsehoods.

First, It is false, that God made that grant to Adam, as soon as he was created, since, though it stands in the text immediately after his creation, yet it is plain it could not be spoken to Adam, till after Eve was made and brought to him: And how then could he be monarch by appointment as soon as created, especially since he calls, if I mistake not, that which God says to Eve, Gen. III. 16, the original grant of government, which not being till after the fall, when Adam was somewhat, at least in time, and very much distant in condition, from his creation, I cannot see, how our author can say in this sense, that by God’s appointment, as soon as Adam was created, he was monarch of the world.

Secondly, were it true that God’s actual donation appointed Adam monarch of the world as soon as he was created, yet the reason here given for it, would not prove it; but it would always be a false inference, that God, by a positive donation, appointed Adam monarch of the world, because by right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity: For having given him the right of government by nature, there was no need of a positive donation; at least it will never be a proof of such a donation.

§ 16. Wollen wir also sehen, wie er diese „Erschaffung“ und diese Verfügung miteinander in Einklang bringt. Durch den Beschluss Gottes, sagt Sir Robert, „war Adam, sobald er erschaffen war, schon Monarch der Welt, obwohl er gar keine Untertanen hatte. Selbst wenn es auch eine wirkliche Regierung nicht geben kann, bevor es Untertanen gab, so kann durch Naturrecht Adam trotzdem als Herrscher seiner Nachkommen betrachtet werden. Wenn schon nicht in Wirklichkeit, in der Wahrnehmung des Amtes, so doch statuarisch (by habit), also nach Protokoll, war Adam König von seiner Erschaffung an“. Hätte er uns hier doch gesagt, was er unter „Beschluss Gottes“ versteht. Was die Vorsehung befiehlt, oder das Naturgesetz vorschreibt, oder positive Offenbarung zu erkennen gibt, geschieht „auf Gottes Beschluss“, kann man sagen.

Ich nehme aber an, das hier nicht der erstere Sinn, nämlich der „Vorsehung“ gemeint ist. Denn das würde nur bedeuten, „Adam, sowie er erschaffen war“, sei de facto Monarch gewesen, da „es ihm durch Naturrecht zukam, Herrscher seiner Nachkommenschaft zu sein“.

Er konnte aber unmöglich de facto durch die Vorsehung zu einer Zeit zum Herrscher der Welt eingesetzt werden zu der, wie unser Autor zugibt, es in Wirklichkeit noch keine Regierung gab, auch keine Untertanen, die hätten regiert werden können. „Monarch der Welt“ wird von unserem Autor auch in verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Mal versteht er darunter einen Eigentümer der ganzen Welt mit Ausschluss der übrigen Menschen, wie z. B. auf genau derselben Seite der oben erwähnten Vorrede, wo er schreibt: „Da Adam Befehl hatte sich zu vermehren, die Erde zu bevölkern und zu unterwerfen, und ihm die Herrschaft über alle Kreatur gegeben war, war er Monarch der ganzen Welt. Keiner seiner Nachkommen hatte ein Recht ohne seine Bewilligung oder Erlaubnis oder durch Erbfolge“ irgendetwas zu besitzen.

2. Unter „Monarch“ wollen wir also Eigentümer der Welt verstehen und unter Verfügung die von Gott an Adam getätigte wirkliche Schenkung und die geoffenbarte positive Verleihung (1. Mose 1.28) wie es Sir Robert selbst an dieser Parallelstelle ebenfalls tut. Dann wird sein Argument so lauten: „durch positive Verleihung Gottes war Adam, sobald er geschaffen, Eigentümer der Welt, weil es ihm durch Naturrecht zukam, Herrscher über seine Nachkommenschaft zu sein“.

In dieser Art der Schlussfolgerung stecken gleich zwei handwerkliche Irrtümer.

Erstens trifft es nicht zu, das Gott Adam diese Schenkung machte, sobald er erschaffen war. Es steht zwar im Bibeltext unmittelbar nach seiner Erschaffung, aber es dürfte klar sein, dass dies Adam erst zu teil werden konnte, nachdem Eva geschaffen und ihm zugewiesen worden war. Wie konnte er dann, „sobald er erschaffen war, Monarch durch Gottes Verfügung sein“, wo doch unser Autor, wenn ich mich nicht irre das, was Gott in 1. Moses 3.16 der Eva mitteilt, die „ursprüngliche Gewähr der Regentschaft“ nennt? Dies geschah erst nach dem Sündenfall, als Adam zwar der Zeit nach nur wenig, den Umständen nach aber sehr weit von der Erschaffung entfernt war. So kann ich unmöglich einsehen, wie unser Autor in diesem Sinn behaupten kann, dass „Adam durch Gottes Verfügung Monarch der Welt war, sobald er erschaffen war“.

Zweitens, selbst wenn es zutreffend wäre, dass Gottes Schenkung „Adam tatsächlich zum Monarchen der Welt bestimmt hatte, sobald er erschaffen war“, kann der Grund, der hierfür angegeben wird, das nicht beweisen. Es wird immer ein falscher Schluss sein, „dass Gott durch eine positive Schenkung Adam zum Monarchen der Welt machte, da es Adam durch Naturrecht zukam, Herrscher über seine Nachkommenschaft zu sein“:

Wenn das Recht zu regieren ihm von Natur zusteht, bedarf es keiner positiven Schenkung mehr. Wenigstens wird dies nie der Beweis einer solchen Schenkung sein.

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TToG I § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. In this last age a generation of men has sprung up amongst us, that would flatter princes with an opinion, that they have a divine right to absolute power, let the laws by which they are constituted, and are to govern, and the conditions under which they enter upon their authority, be what they will, and their engagements to observe them never so well ratified by solemn oaths and promises.

To make way for this doctrine, they have denied mankind a right to natural freedom; whereby they have not only, as much as in them lies, exposed all subjects to the utmost misery of tyranny and oppression, but have also unsettled the titles, and shaken the thrones of princes: (for they too by these men’s system, except only one, are all born slaves, and by divine right are subjects to Adams right heir;) as if they had designed to make war upon all government, and subvert the very foundation of human society, to serve their present turn.

§ 3. In jüngster Zeit ist eine Generation von Menschen aus unserer Mitte aufgesprungen, die den Fürsten gern mit der Ansicht schmeicheln, sie hätten ein göttliches Recht auf absolute Macht, könnten Gesetze, nach denen sie eingesetzt wurden und nach denen sie regieren sollten, missachten. Oder die Bedingungen, unter denen sie zu ihrer Würde gelangen, nach ihrem Gusto gestalten, ja sogar die Verpflichtung sie zu beachten, wäre niemals verbindlich durch feierliche Eide und Versprechungen bekräftigt worden.

Um dieser Lehre den Weg zu bahnen, haben sie der Menschheit ein jedes Recht auf natürliche Freiheit abgesprochen. Auf diesem Weg nicht nur eigenmächtig sämtliche Untertanen dem äußersten Elend durch Tyrannei und Unterdrückung ausgesetzt, sondern auch die Rechtstitel der Fürsten in Frage gestellt und ihre Throne erschüttert. Doch nach dem System eben jener Generation sind auch sie selbst, einzig eben die Fürsten ausgenommen, sämtlich geborene Sklaven und durch göttliches Recht Untertanen eines rechtmäßigen Erben Adams. Gerade als ob sie sich vorgenommen hätten, um ihre gegenwärtigen Zwecke zu erfüllen, jeglicher Regierung den Krieg zu erklären und die Grundlagen der menschlichen Gesellschaft umzustürzen.

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