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TToG I § 92

John Locke: Two Treatises of Government

§ 92. Property, whose original is from the right a man has to use any of the inferior creatures, for the subsistence and comfort of his life, is for the benefit and sole advantage of the proprietor, so that he may even destroy the thing, that he has property in by his use of it, where need requires: But government being for the preservation of every man’s right and property, by preserving him from the violence or injury of others, is for the good of the governed: For the magistrate’s sword being for a terror to evil doers, and by that terror to enforce men to observe the positive laws of the society, made conformable to the laws of nature, for the public good, i. e. the good of every particular member of that society, as far as by common rules it can be provided for; the sword is not given the magistrate for his own good alone.

§ 92. Besitz, dessen Ursprung von dem Recht des Menschen stammt, jedes unterordnete Geschöpf für den Unterhalt und die Annehmbarkeit seines Lebens zu benutzen, dient allein für das Wohl und den Vorteil des Besitzers, so dass er die Gegebenheit, welche er durch Nutzung in Besitz hat sogar vernichten kann, wenn die Notwendigkeit es erfordert.

Regierung bezweckt den Erhalt von jedermanns Recht und Besitz, indem sie ihn vor Gewalttätigkeit und Schädigung durch Andere schützt und dient deshalb dem Wohl der Regierten. Denn das Schwert der Obrigkeit soll der Schrecken der Übeltäter (Sprüche 21.15) sein und durch diesen Schrecken die Menschen zwingen, die den Naturgesetzen nachgebildeten positiven Gesetze der Gesellschaft um des öffentlichen Wohls willen zu befolgen, (d. h. des Wohles jedes einzelnen ihrer Mitglieder, soweit dies durch allgemeine Vorschriften bewirkt werden kann. Das Schwert ist der Obrigkeit nicht zu deren eigenem Nutzen gegeben worden.

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TToG I § 91

John Locke: Two Treatises of Government

§ 91. I have been the larger in showing upon what ground children have a right to succeed to the possession of their fathers properties, not only because by it, it will appear, that if Adam had a property (a titular, insignificant, useless property; for it could be no
better, for he was bound to nourish and maintain his children and posterity out of it) in the whole earth and its product, yet all his children coming to have, by the law of nature, and right of inheritance, a joint title, and right of property in it after his death, it could convey no right of sovereignty to anyone of his posterity over the rest:

Since everyone having a right of inheritance to his portion, they might enjoy their inheritance or any part of it in common, or share it, or some parts of it, by division, as it best liked them. But no one could pretend to the whole inheritance, or any sovereignty supposed to accompany it; since a right of inheritance gave everyone of the rest, as well as anyone, a title to share in the goods of his father.

Not only upon this account, I say, have I been so particular in examining the reason of children’s inheriting the property of their fathers, but also because it will give us farther light in the inheritance of rule and power, which in countries where their particular municipal laws give the whole possession of land entirely to the first-born, and descent of power has gone so to men by this custom, some have been apt to be deceived into an opinion, that there was a natural or divine right of primogeniture, to both estate and power; and that the inheritance of both rule over men, and property in things, sprang from the same original, and were to descend by the same rules.

§ 91. Ich habe ausführlicher dargestellt, warum Kinder berechtigt sind, das Verfügungsrecht am väterlichen Besitz zu erben, weil daraus einiges ersichtlich wird: Falls Adam die ganze Erde und ihre Erzeugnisse zum Besitz hatte, (nomineller, bedeutungsloser, nutzloser Besitz; ein besserer konnte es nie sein, da er verpflichtet war, seine Kinder und Nachkommen davon zu ernähren und zu erhalten) konnte das trotzdem für keinen seiner Nachkommen ein Recht auf Souveränität über die übrigen begründen, weil alle seine Kinder gleichermaßen durch Naturrecht und Erbrecht einen gemeinsamen Titel und ein Verfügungsrecht an Adams Besitz nach seinem Tod erlangten.

Da jeder ein Erbrecht auf seinen Anteil hatte, konnten sie ihre Erbschaft ganz oder einen Teil davon gemeinschaftlich genießen oder sich gegenseitig ganz oder teilweise untereinander beteiligen, wie es ihnen am besten passte. Keiner aber konnte die ganze Erbschaft oder irgendeine angeblich damit verbundene Souveränität für sich allein beanspruchen. Das Recht der Erbfolge gab jedem einzelnen von ihnen, dem einen ebenso wie dem anderen, einen Rechtsanspruch, am Besitz des Vaters teilzuhaben.

Aber nicht allein deshalb habe ich den Grund, warum Kinder das Besitz ihrer Väter erben, so eingehend untersucht, sondern auch weil es die Vererbung von Herrschaft und Macht stärker erhellen wird. In den Ländern, in denen die spezifischen Gesetze den gesamten Landbesitz nur den Erstgeborenen zusprechen, hat diese Gewohnheit auch den Übergang der Macht so sehr damit verbunden, dass viele sich zu dem Glauben haben verleiten lassen, es gäbe ein natürliches oder göttliches Recht der Erstgeborenen auf Vermögen und Macht.

Die Erbschaft von beidem, Herrschaft über Menschen und Besitz an Dingen sei aus demselben Ursprung hervorgegangen und müsse sich nach denselben Regeln vererben.

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