Schlagwort-Archive: Streit

TToG II § 124

John Locke: Two Treatises of Government

§ 124. The great and chief end, therefore, of men’s uniting into commonwealths, and putting themselves under government, is the preservation of their property39. To which in the state of nature there are many things wanting.

First: There wants an established, settled, known law, received and allowed by common consent to be the standard of right and wrong, and the common measure to decide all controversies between them: For though the law of nature be plain and intelligible to all rational
creatures; yet men being biased by their interest, as well as ignorant for want of study of it, are not apt to allow of it as a law binding to them in the application of it to their particular cases.

§ 124. Der große Hauptzweck, weshalb Menschen sich zu einem Staatswesen vereinigen und sich unter eine Regierung stellen, ist der Erhalt ihres Eigentums39. Dazu bestehen im Naturzustand eine Menge Bedürfnisse:

Erstens: Es bedarf eines stehenden, gesetzten, bekannten Rechts, empfangen und bestätigt durch allgemeines Einvernehmen, Standard für Richtig und Falsch und der allgemeine Maßstab nach dem jeder Streit unter ihnen zu entscheiden ist. Obwohl das Naturrecht für alle vernünftigen Geschöpfe klar und verständlich ist, sind Menschen trotzdem durch ihr Interesse voreingenommen. Da sie sich darüber hinaus
für zu erhaben halten, um sich damit zu beschäftigen und infolgedessen völlig unwissend sind, sind sie völlig unfähig es als für sie verbindliches Recht bei der Anwendung auf ihre persönlichen Angelegenheiten zuzulassen.

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TToG II § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. But though the golden age (before vain ambition, and amor sceleratus habendi51, evil concupiscence, had corrupted men’s minds into a mistake of true power and honor) had more virtue, and consequently better governors, as well as less vicious subjects; and there was then no stretching prerogative on the one side, to oppress the people; nor consequently on the other, any dispute about privilege, to lessen or restrain the power of the magistrate, and so no contest betwixt rulers and people about governors or government: Yet, when ambition and luxury in future ages52 would retain and increase the power, without doing the business for which it was given; and aided by flattery, taught Princes to have distinct and separate interests from their people, men found it necessary to examine more carefully the original and rights of government; and to find out ways to restrain the exorbitances, and prevent the abuses of that power, which they having entrusted in another’s hands only for their own good, they found was made use of to hurt them.

§ 111. Das goldene Zeitalter! Das war bevor hohler Ehrgeiz, amor sceleratus Habendi51 (gesteigerte Gier) und teuflische Begierde den Sinn der Menschen zu verkehrtem Verständnis wahrer Macht und Ehre korrumpiert hatten. Es besaß mehr Tugend, folglich bessere Regenten und weniger lasterhafte Untergeordnete. Es gab damals keine Anmaßung durch fürstlichen Rechtsvorbehalt, das Volk zu unterdrücken, und folglich auf der anderen Seite keinen Streit über Privilegien, um die Macht der Obrigkeit zu vermindern oder einzuschränken. Letztlich daher auch keinen Kampf zwischen Herrschern und Volk über Regenten und Regierung.

In späteren Zeiten, waren Ehrgeiz und Luxussucht bestrebt, Macht zu erhalten und zu vermehren52, ohne die Aufgaben zu erledigen, für die sie gewährt war. Mit Hilfe von Schleimern, als Fürsten gelehrt wurden, sie besäßen unterschiedliche und eigenständige Interessen als ihr Volk, sahen die Menschen die Notwendigkeit, Ursprung und Rechte von Regierung sorgfältiger zu betrachten. Es gilt Wege ausfindig zu machen, um Übertreibungen in Schranken zu halten und dem Missbrauch der Macht vorzubeugen, die sie ausschließlich zu ihrem eigenen Besten den Händen eines anderen anvertraut hatten, die aber, wie sie feststellten, nur zu ihrem Schaden gebraucht wurde.

51Amor Sceleratus Habendi = accelerated love for possession. In German frankly translated as “criminal desire for possession”. What leads way to far, supposing criminality where there is but religious evaluation. Subtile Manipulation.

51Amor Sceleratus Habendi = Beschleunigte Liebe des Habens. Gesteigerte Gier. Wird gern als “verbrecherischer Besitztrieb” übersetzt. Was den Bogen überspannt, da Gier kein Verbrechen darstellt. Zumindest nicht strafbar ist. Maximal eine der Sieben so genannten Todsünden. Doch um es mit den Worten Gordon Geckos in „Wall Street“ zu sagen: Gier ist gut. Ohne Gier geschieht nichts. Schlecht ist ihre Übertreibung zu Lasten anderer. Wie immer kommt man auf das rechte Maß zurück, dass es zu bedenken gilt.

52At first, when some certain kind of regiment was once approved, it may be nothing was then farther thought upon for the manner of governing, but all permitted unto their wisdom and discretion which were to rule, till by experience they found this for all parts very inconvenient, so as the thing which they had devised for a remedy, did indeed but increase the sore which it should have cured. They saw, that to live by one man’s will, became the cause of all men’s misery. This constrained them to come unto laws wherein all men might see their duty beforehand, and know the penalties of transgressing them. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

52Zu Beginn, als ein bestimmter Typ Regentschaft bestätigt war, war wahrscheinlich nichts weiter für den Stil von Regentschaft bedacht worden, aber Alles der Weisheit und dem Ermessen der Regenten erlaubt. Bis man das an Hand von Erfahrung für alle Beteiligten sehr unpassend hielt. Was man als Heilmittel bestellt hatte, geriet zu als nichts als einer Verschlimmerung der Sorgen, die es hätte kurieren sollen. Man erkannte. Unter eines Mannes Willkür zu leben geriet zu aller Menschen Elend. Das veranlasste sie zu Gesetzen zu kommen, unter denen jedem vorab klar sein würde, was seine Pflicht wäre und welche Strafen auf Übertretung stehen. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 107

John Locke: Two Treatises of Government

§ 107. First then, in the beginning of things, the father’s government of the childhood of those sprung from him, having accustomed them to the rule of one man, and taught them that where it was exercised with care and skill, with affection and love to those under it, it was sufficient to procure and preserve to men all the political happiness they sought for in society. It was no wonder that they should pitch upon, and naturally run into that form of government, which from their infancy they had been all accustomed to; and which, by experience, they had found both easy and safe.

To which, if we add, that monarchy being simple, and most obvious to men, whom neither experience had instructed in forms of government, nor the ambition or insolence of empire had taught to beware of the encroachments of prerogative, or the inconveniencies of absolute power, which monarchy in succession was apt to lay claim to, and bring upon them; it was not at all strange, that they should not much trouble themselves to think of methods of restraining any exorbitances of those to whom they had given the authority over them, and of balancing the power of government, by placing several parts of it in different hands. They had neither felt the oppression of tyrannical dominion, nor did the fashion of the age, nor their possessions, or way of living, (which afforded little matter for covetousness or ambition) give them any reason to apprehend or provide against it;

and therefore it is no wonder they put themselves into such a frame of government, as was not only, as I said, most obvious and simple, but also best suited to their present state and condition; which stood more in need of defense against foreign invasions and injuries, than of multiplicity of laws. The equality of a simple poor way of living, confining their desires within the narrow bounds of each man’s small property, made few controversies, and so no need of many laws to decide them, or variety of officers to superintend the process, or look after the execution of justice, where there were but few trespasses, and few offenders.

Since then those, who liked one another so well as to join into society, cannot but be supposed to have some acquaintance and friendship together, and some trust one in another; they could not but have greater apprehensions of others, than of one another:

And therefore their first care and thought cannot but be supposed to be, how to secure themselves against foreign force. It was natural for them to put themselves under a frame of government which might best serve to that end, and chose the wisest and bravest man to conduct them in their wars, and lead them out against their enemies, and in this chiefly be their ruler.

§ 107. Zuerst, am Anfang der Thematik, hatte der Vater durch die Anleitung seiner Nachkommen während derer Kindheit diese an die Regentschaft eines einzigen Mannes gewöhnt und ihnen dabei vermittelt, diese Herrschaft reiche aus, wenn sie mit Sorgfalt und Geschick, mit Hingabe und Liebe gegen die unter ihr stehenden gehandhabt wurde, den Menschen all das politische Glück zu verschaffen und zu erhalten, das sie in einer Gesellschaft suchten. Kein Wunder, dass sie naturgemäß auf die Regierungsform setzten und die annahmen, die sie alle von Kindheit an gewöhnt waren und aus Erfahrung als einfach und sicher kennengelernt hatten. Wir dürfen in Rechnung stellen: Monarchie war die einfachste und natürlichste Form für Menschen, die weder durch Erfahrung über die Formen der Regierung belehrt worden waren.

Sie hatten den Ehrgeiz und die Dreistigkeit einer Gewaltherrschaft nie erfahren, wussten kaum auf der Hut zu sein vor Eingriffen einer Prärogative oder Abträglichkeiten absoluter Macht, wie sie eine Monarchie nachfolgend leicht für sich in Anspruch nehmen und über sie bringen konnte.

Er war alles andere als befremdlich, wenn sie sich nicht viel darum kümmerten, nie an Mittel dachten, etwaige Übergriffe derjenigen in Schranken zu halten, welchen sie die Autorität über sich eingeräumt hatten und der Regierungsmacht ein Gegengewicht entgegenzustellen, indem sie einige ihrer Teile in unterschiedliche Hände legten.

Sie hatten weder den Druck tyrannischer Herrschaft erlebt, noch gaben die Mode ihrer Zeit, ihr Besitz oder ihr Lebensstil, (was für Begehrlichkeit oder Ehrgeiz wenig Anlass bot), ihnen Grund sich davor zu fürchten oder sich gegen sie zu schützen.

Es ist also kein Wunder, wenn sie sich unter eine Regierungsform stellten, die, wie gesagt, nicht allein die natürlichste und einfachste war, sondern auch ihrer damaligen Lage und den Verhältnissen am besten entsprach, welche weit mehr des Schutzes gegen fremde Angriffe und Schädigungen bedurften als der Mannigfaltigkeit der Gesetze.

Die Gleichwertigkeit einer einfachen, bescheidenen Lebensweise, welche die Bedürfnisse auf die engen Grenzen eines kleinen Besitzes eines jeden reduzierte, ließ kaum Streit aufkommen und so waren weder viele Gesetze, darüber zu entscheiden noch zahlreiche Beamte nötig, um die Gerichtsverfahren zu überwachen oder für den Vollzug von Rechtmäßigkeit Sorge zu tragen, weil es nur wenige Übertretungen und wenige Verbrecher gab.

Man sollte bei Leuten, die sich gegenseitig gerade genug schätzen, um sich zu einer Gesellschaft zu vereinigen, keinesfalls unterstellen, sie seien gute Bekannte oder Freunde und besaßen gegenseitiges Vertrauen. Sie durften gegen Fremde keine größeren Bedenken tragen als gegen einander. Ihre erste Sorge und ihren wichtigsten Gedanken als allein auf den Schutz gegen fremde Mächte gerichtet zu sehen, wäre trotzdem nichts anderes als eine Unterstellung.

Es war lediglich natürlich, sich unter einen politischen Rahmen zu stellen, der diesem Ziel am besten zu entsprechen schien und den klügsten und tapfersten Mann zu erwählen, sie bei ihren Kriegen gegen ihre Feinde zu führen. Und genau dafür war er hauptsächlich ihr Herrscher.

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TToG II § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Hence it is evident, that absolute monarchy, which by some men is counted the only government in the world, is indeed inconsistent with civil society, and so can be no form of civil government at all: For the end of civil society, being to avoid, and remedy those inconveniencies of the state of nature, which necessarily follow from every man’s being judge in his own case, by setting up a known authority, to which everyone of that society may appeal upon any injury received, or controversy that may arise, and which everyone of the42 society ought to obey; wherever any persons are, who have not such an authority to appeal to, for the decision of any difference between them, there those persons are still in the state of nature; and so is every absolute Prince, in respect of those who are under his dominion.

§ 90. Das ist der Beweis: Absolute Monarchie, die von manchen Menschen als einzige Form von Regierung in der Welt angesehen wird, ist mit der bürgerlichen Gesellschaft in der Tat unverträglich und kann überhaupt keine Form von staatlicher Regierung sein.

Der Zweck bürgerlicher Gesellschaft ist es, alle die Unannehmbarkeiten des Naturzustands zu vermeiden und zu heilen, die sich notwendigerweise einstellen, wenn jedermann Richter in eigener Sache ist. Der Weg dazu ist die Bestellung einer allen bekannten Autorität, die jeder bei erlittenem Unrecht oder bei entstandenem Streit anrufen kann und der jeder sich einzelne der Gesellschaft unterordnen muß42. Wo es Menschen gibt, die über keine solche Autorität verfügen, welche sie zur Entscheidung allen Streits anrufen könnten, leben diese Menschen weiterhin im Naturzustand. Genauso verhält sich das mit jedem absoluten Fürsten in Bezug auf alle, die unter dessen Herrschaft stehen…

42The public power of all society is above every soul contained in the same society; and the principal use of that power is, to give laws unto all that are under it, which laws in such cases we must obey, unless there be reason showed which may necessarily enforce, that the law of reason, or of God, doth enjoin the contrary, Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

42Die öffentliche Macht jeder Gesellschaft steht über jeder in derselben Gesellschaft enthaltenen Seele. Der grundlegende Nutzen dieser Macht besteht darin, für alle die unter ihr stehen, Gesetze zu erlassen, denen wir in solchen Fällen gehorchen müssen. Es sei denn ein Grund würde beigebracht, der zwingend beweist, dass das Gesetz der Vernunft oder Gottes das Gegenteil beinhaltet. Hooker, Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. Man being born, as has been proved, with a title to perfect freedom, and an uncontrolled enjoyment of all the rights and privileges of the law of nature, equally with any other man, or number of men in the world, hath by nature a power, not only to preserve his property39, that is, his life, liberty and estate, against the injuries and attempts of other men:

But to judge of, and punish the breaches of that law in others, as he is persuaded the offence deserves, even with death itself, in crimes where the heinousness of the fact, in his opinion, requires it. But because no political society can be, nor subsist, without having in itself the power to preserve the property39, and in order thereunto, punish the offences of all those of that society:

There, and there only is political society, where every one of the members hath quitted this natural power, resigned it up into the hands of the community in all cases that exclude him not from appealing for protection to the law established by it. And thus all private judgment of every particular member being excluded, the community comes to be umpire, by settled standing rules, indifferent, and the same to all parties; and by men having authority from the community, for the execution of those rules, decides all the differences that may happen between any members of that society concerning any matter of right; and punishes those offences which any member hath committed against the society, with such penalties as the law has established:

Whereby it is easy to discern, who are, and who are not, in political society together. Those who are united into one body, and have a common established law and judicature to appeal to, with authority to decide controversies between them, and punish offenders, are in civil society one with another: But those who have no such common people, I mean on earth, are still in the state of nature, each being, where there is no other, judge for himself, and executioner; which is, as I have before showed it, the perfect state of nature.

§ 87. Ein Mensch, geboren, wie klar nachgewiesen wurde, mit einem naturrechtlichen Anspruch auf vollkommene Freiheit und überwachungsfreie Freude an allen Rechten und Vorteilen aus diesem Naturrecht, gleichberechtigt mit einem beliebigen oder auch der gesamten Zahl aller Menschen, hat von Natur aus die Macht, nicht nur sein Eigentum39, das bedeutet Leben, Freiheit und Vermögen gegen Beeinträchtigungen und Bestrebungen anderer zu schützen.

Darüber hinaus auch über jede Verletzung dieses Rechtes durch Andere zu richten und sie so zu bestrafen, wie es nach seinem Gewissen das Vergehen verdient, sogar mit dem Tod, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordert.

Da aber keine politische Gesellschaft bestehen kann, ohne für sich selbst die Macht zu besitzen, das Eigentum39 zu schützen und zu diesem Zweck die Übertretungen aller zu bestrafen, die Teil dieser Gesellschaft sind, gibt es dort, und nur dort, eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne Mitglied seine natürliche Macht ruhen lässt und zu Gunsten der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet. Zumindest für allen die Fälle, die einen Menschen nicht davon ausschließen, das durch die Gesellschaft geschaffene Gesetz um Schutz anzurufen.

Auf diese Weise wird die private Rechtsprechung jedes einzelnen Mitglieds beseitigt und die Gesellschaft zum Schiedsrichter nach festgesetzten, stehenden Regeln, unparteiisch und gleichermaßen für alle. In Gestalt von Menschen, die von der Gesellschaft mit Autorität zur Vollziehung dieser Regeln bekleidet sind, entscheidet sie alle Streitigkeiten und Rechtsfragen, die zwischen den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten und bestraft die Vergehen, die von irgendeinem der Mitglieder gegen die Gesellschaft begangen werden, mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen.

Dadurch ist leicht zu unterscheiden, welche Menschen in einer politischen Gesellschaft zusammenleben und welche nicht. Alle in einem einzigen politischen Körper vereinigten, die eine gemeinsame, feststehende Gesetzgebung haben und einen Justizapparat, an den sie sich wenden können, versehen mit der Macht Streit unter ihnen zu entscheiden und Verbrechen zu bestrafen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft.

Alle die dagegen, die keine solche gemeinsame Instanz besitzen, auf Erden will ich betonen, leben sich noch im Naturzustand. Jeder für sich mangels Alternative Richter und Vollstrecker zugleich. Der vollkommene Naturzustand eben wie ich oben gezeigt habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

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TToG II § 75

John Locke: Two Treatises of Government

§ 75. Thus it was easy, and almost natural for children, by a tacit, and scarce avoidable consent, to make way for the father’s authority and government. They had been accustomed in their childhood to follow his direction, and to refer their little differences to him; and
when they were men, who fitter to rule them? Their little properties, and less covetousness, seldom afforded greater controversies; and when any should arise, where could they have a fitter umpire than he, by whose care they had everyone been sustained and brought up, and who had a tenderness for them all?

It is no wonder that they made no distinction betwixt minority and full age; nor looked after one-and-twenty, or any other age that might make them the free disposers of themselves and fortunes, when they could have no desire to be out of their pupilage: The government they had been under, during it, continued still to be more their protection than restraint; and they could no where find a greater security to their peace, liberties, and fortunes, than in the rule of a father.

§ 75. Es wurde so für Kinder leicht und fast natürlich, durch stillschweigende und nahezu unvermeidliche Zustimmung für die Autorität und Regentschaft des Vaters Raum zu schaffen. Von Kindheit an waren sie gewohnt seiner Leitung zu folgen und ihre kleinen Uneinigkeiten vor ihn zu bringen. Wer hätte besser gepasst, sie zu regieren, bis sie zu Männern geworden waren? Ihr geringer Besitz und ihre noch geringere Begierde gaben selten Anlass zu ernsterem Streit. Sofern Streit entstand, in wem konnten sie einen passenderen Schiedsrichter finden als in dem, durch dessen Fürsorge ein jeder von ihnen unterhalten und aufgezogen worden war, und der eine liebevolle Zuneigung zu ihnen allen besaß.

Man braucht sich kaum wundern, dass sie keinen Unterschied zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit machten oder auf erreichte einundzwanzig oder irgendein anderes Alter achteten, welches ihnen freie Verfügung über sich selbst und ihr Vermögen erlauben würde, solange sie kein Verlangen haben konnten, ihre Unmündigkeit abzuwerfen. Die Herrschaft unter der sie während dieser standen, fuhr einfach fort, mehr ein Schutz als eine Einschränkung zu sein und nirgends konnten sie mehr Sicherheit finden für Frieden, Freiheit und Besitz als unter der Herrschaft eines Vaters.

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TToG II § 51

John Locke: Two Treatises of Government

§ 51. And thus, I think, it is very easy to conceive, without any difficulty, how labor could at first begin a title to property in the common things of nature, and how the spending it upon our uses bounded it, so that there could then be no reason of quarrelling about title, nor any doubt about the largeness of possession it gave. Right and convenience went together; for as a man had a right to all he could employ his labor upon, so he had no temptation to labor for more than he could make use of. This left no room for controversy about the title, nor for encroachment on the right of others; what portion a man carved to himself was easily seen; and it was useless, as well as dishonest, to carve himself too much, or take more than he needed.

§ 51. Deshalb bin ich sicher es ist leicht verständlich wie erst Arbeit einen Anspruch auf Privatbesitz am naturgegebenen Gemeinbesitz zu Grunde legen konnte. Und wie dessen Verwendung zu unserem Nutzen den Besitz band, wodurch damals weder Streit über den Anspruch noch irgendein Zweifel über die Reichweite des Besitzes auftreten konnte.

Recht und Zweckmäßigkeit trafen zusammen:

Wie der Mensch ein Recht auf alles hatte, worin er seine Arbeit investieren konnte, so entfiel jede Versuchung, mehr zu produzieren als er nutzen konnte. Es verblieb weder Raum für Streitigkeiten über Ansprüche noch für einen Übergriffe in die Rechte anderer. Welche Portion man sich herausschnitt war leicht zu erkennen, während es unnütz und unredlich war, sich zu viel abzutrennen oder mehr zu nehmen als man brauchte.

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TToG II § 31

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§ 31. It will perhaps be objected to this, that if gathering the acorns, or other fruits of the earth, & Co. makes a right to them, then anyone may ingress as much as he will. To which I answer: Not so. The same law of nature, that does by this means give us property, does also bound that property too. God has given us all things richly, 1.Tim.VI.12, is the voice of reason confirmed by inspiration. But how far has he given it us? To enjoy. As much as anyone can make use of to any advantage of life before it spoils, so much he may by his labour fix a property in: Whatever is beyond this, is more than his share, and belongs to others. Nothing was made by God for man to spoil or destroy. And thus, considering the plenty of natural provisions there was a long time in the world, and the few spenders; and to how small a part of that provision the industry of one man could extend itself, and ingress it to the prejudice of others; especially keeping within the bounds, set by reason, of what might serve for his use; there could be then little room for quarrels or contentions about property so established.

§ 31. Es wird vielleicht dieser Einwand erhoben: Wenn das Sammeln von Eicheln oder anderer Früchte der Erde, usw., ein Recht auf sie verleiht, darf jeder soviel davon anhäufen, wie ihm beliebt. Meine Antwort: Nicht wirklich. Das Gesetz der Natur verschafft uns durch dieses Mittel Besitz gleichermaßen als dem Besitz Grenzen setzt. Gott gibt uns reichlich allerlei zu genießen, vgl. 1.Tim.VI.17, verkündet die durch Inspiration bestätigte Stimme der Vernunft. Aber, wie weit geht diese Gabe? Es zu genießen. Soviel davon jemand nutzbringend für sein Leben verwenden kann bevor es verdirbt, soviel darf er durch seine Arbeit in Besitz nehmen. Alles, was darüber hinausgeht, ist mehr als sein Anteil und gehört anderen. Nichts ist von Gott geschaffen worden, damit Menschen es verderben lassen oder zerstören. Schauen wir uns an, welche Menge natürlicher Ressourcen und wie wenige Verbraucher lange Zeit auf der Welt vorhanden waren. Wie winzig war dann der Anteil an den Ressourcen, auf den sich der Fleiß eines einzelnen Menschen erstrecken und sie zum Nachteil anderer aufhäufen konnte? Besonders, wenn er sich seiner Vernunft entsprechend innerhalb der durch eigene Gebrauchsmöglichkeit gesetzten Grenzen hielt, so konnte es damals nur wenig Gelegenheit zu Zank und Streit über derart begründeten Besitz geben.

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