Schlagwort-Archive: societies

TToG I § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. When they were out of this bondage, what then? God out of a special care of them, the Israelites. It is well that once in his book, he will allow God to have any care of the people; for in other places he speaks of mankind, as if God had no care of any part of them, but
only of their monarchs, and that the rest of the people, the societies of men, were made as so many herds of cattle9, only for the service, use, and pleasure of their Princes.

§ 156. Sowie sie aus dieser Knechtschaft befreit waren, was war dann?

Gott, aus besonderer Fürsorge für sie, die Israeliten…

Ist es ist nicht gut, dass er Gott wenigstens einmal in seinem Buch gestattet, für die Bevölkerung zu sorgen?
An allen anderen Stellen spricht er nur von Menschheit, als ob sich Gott nicht um sie, sondern nur um ihre Monarchen kümmerte, und das übrige Volk, die menschlichen Gesellschaften, ebenso wie die vielen Viehherden nur für den Dienst, den Nutzen und das Vergnügen ihrer Fürsten geschaffen worden wären.

9Cattle / Catalla: Begriff aus dem alten Englischen Recht. Auch als chattels bezeichnet. Von den Normannen ursprünglich für jegliches Nutzvieh im Haushalt genutzt. Heute fortlebend in dem Begriff Cattle für Rinder. Im erweiterten Sinn alles was an beweglicher Habe einer Familie vorhanden war und nicht ausdrücklich zu einem fief (rückfälliges Lehen) oder feud (erbliches Lehen) gehörte.

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TToG I § 144

John Locke: Two Treatises of Government

§ 144. For he tells us, the nations they were divided into, were distinct families, which had fathers for rulers over them; whereby it appears, that even in the confusion, God was careful to preserve the fatherly authority, by distributing the diversity of languages according to the diversity of families, p. 14. It would have been a hard matter for anyone but our author to have found out so plainly, in the text he here brings, that all the nations in that dispersion were governed by fathers, and that God was careful to preserve the fatherly authority.

The words of the text are: These are the sons of Shem after their families, after their tongues in their lands, after their nations; and the same thing is said of Cham and Japheth, after an enumeration of their posterities; in all which there is not one word said of their governors, or forms of government; of fathers, or fatherly authority. But our author, who is very quick sighted to spy out fatherhood, where nobody else could see any the least glimpses of it, tells us positively their riders were fathers, and God was careful to preserve the fatherly authority; and why?

Because those of the same family spoke the same language, and so of necessity in the division kept together. Just as if one should argue thus Hannibal in his army, consisting of divers nations, kept those of the same language together; therefore fathers were captains of each band, and Hannibal was careful of the fatherly authority: Or in peopling of Carolina, the English, French, Scotch and Welch that are there, plant themselves together, and by them the country is divided in their lands after their tongues, after their families, after their nations; therefore care was taken of the fatherly authority:

Or because, in many parts of America, every little tribe was a distinct people, with a different language, one should infer, that therefore God was careful to preserve the fatherly authority, or that therefore their rulers enjoyed Adam’s lordship by right descending to them, though we know not who were their governors, nor what their form of government, but only that they were divided into little independent societies, speaking different languages.

§ 144. Denn er erzählt uns, die damals entstandenen Nationen wären verschiedene Familien mit sie beherrschenden Vätern gewesen. Daran wird deutlich, Gott sorgte selbst bei alle dem Durcheinander dafür, die väterliche Macht aufrechtzuerhalten, indem er die verschiedenen Sprachen den verschiedenen Familien zuordnete. S.14.

Für jeden anderen als unseren Autor wäre es eine harte Nuss gewesen, aus dem hier angeführten Text so klar herauszuarbeiten, dass bei jener Zerstreuung alle Nationen von Vätern regiert wurden und das Gott dafür sorgte, die väterliche Macht aufrechtzuerhalten. Die Bibel sagt: Dieses sind die Söhne Sems nach ihren Familien, nach ihrer Sprache, in ihren Ländern und Geschlechtern. Ebenso heißt es das, nach Aufzählung ihrer Nachkommenschaft, von Ham und Japhet. Aber nirgends ist ein Wort über ihre Herrscher geschrieben, die Form ihrer Regierung, von Vätern oder väterlicher Autorität.

Unser Autor aber, der mit Adleraugen unerwartet Vaterschaften zu erspähen in der Lage ist, wo niemand anderer auch nur den mindesten Schimmer entdecken kann, sagt uns mit Entschiedenheit, deren Herrscher wären ihre Väter und Gott sorgte dafür die väterliche Macht aufrechtzuerhalten.

Und warum? Weil die Mitglieder einer Familie auch dieselbe Sprache sprachen und so natürlich auch bei der Teilung zusammenhielten. Das entspricht folgender Art zu folgern: Hannibal hielt in seinem Heer, das aus verschiedenen Völkern bestand, diejenigen der gleichen Sprache zusammen. Deshalb waren Väter die Hauptleute jedes Trupps und Hannibal sorgte so für väterliche Autorität. Oder noch besser: Bei der Besiedelung Carolinas siedelten sich Engländer, Franzosen, Schotten und Waliser, die dort hin gelangten, gemeinsam an. Sie teilten Land gemäß ihren Sprache und ihren Herkunftsländern auf, also nach ihren Familien und Geschlechtern. Auf diese Weise sorgten sie für väterliche Autorität.

Oder schließlich, weil in vielen Gegenden Amerikas jeder kleine Stamm ein verschiedenes Volk mit verschiedener Sprache war, konnte man daraus schließen, Gott habe dafür gesorgt, die väterliche Autorität aufrechtzuerhalten. Oder auch, ihre Häuptlinge übten deshalb durch an sie vererbtes Recht die Herrschaft Adams aus, selbst wenn wir gar nicht wissen, ob und von wem jene Stämme regiert wurden. Und erst recht nicht, welche Form ihre Regierung hatte, sondern lediglich, dass sie in verschiedene kleine, unabhängige Gemeinschaften geteilt waren, die verschiedene Sprachen verwendeten.

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TToG I § 131

John Locke: Two Treatises of Government

§ 131. But making war and peace are marks of sovereignty. Let it be so in politic societies: May not therefore a man in the West Indies, who hath with him sons of his own, friends, or companions, soldiers under pay, or slaves bought with money, or perhaps a band made up all of these, make war and peace, if there should be occasion, and ratify the articles too with an oath, without being a sovereign, an absolute King over those who went with him? He that says he cannot, must then allow many masters of ships, many private planters, to be absolute monarchs, for as much as this they have done.

War and peace cannot be made for politic societies, but by the supreme power of such societies; because war and peace, giving a different motion to the force of such a politic body, none can make war or peace, but that which has the direction of the force of the whole body, and that in politic societies is only the supreme power. In voluntary societies for the time, he that has such a power by consent, may make war and peace, and so may a single man for himself, the state of war not consisting in the number of partisans, but the enmity of the parties, where they have no superior to appeal to.

§ 131. Krieg führen und Frieden schließen sind Merkmale von Souveränität. In politischen Gesellschaften mag das gelten. Kann deshalb ein Mann in Westindien, der eigene Söhne, Freunde, Gefährten, bezahlte Soldaten oder mit Geld gekaufte Sklaven um sich hat, vielleicht aus allen zusammen eine Truppe bildet, keinen Krieg führen, falls es dazu Anlass gibt, und anschließend Frieden schließen und vertraglichen Frieden durch einen Eid bekräftigen, ohne gleich ein Souverän, ein absoluter König über diejenigen sein zu müssen, die mit ihm zogen? Wer auch immer behauptet, er könne das nicht, muss viele Kapitäne zur See, viele private Pflanzer als absolute Monarchen anerkennen, denn sie alle haben so gehandelt.

In politischen Gesellschaften kann keiner außer der obersten Macht über Krieg und Frieden entscheiden. Krieg und Frieden geben der Macht eines solchen politischen Körpers eine andere Bedeutung, weshalb niemand außer dem, der die Führung der Macht des gesamten Körpers in der Hand hat, Krieg führen oder Frieden schließen kann. Das ist in politischen Gesellschaften allein die oberste Macht. In freiwilligen Vereinigungen auf Zeit dagegen kann der, der diese solche Macht auf Grund von Übereinkunft besitzt, Krieg führen oder Frieden schließen. Genauso kann das ein einzelner Mensch für sich allein. Ein Kriegszustand manifestiert sich nicht durch die Zahl der Parteigänger, sondern durch Feindschaft der Parteien, sofern eine Berufung an Übergeordnete nicht mehr möglich ist.

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TToG I § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Were it not for this right of being nourished and maintained by their parents, which God and nature has given to children, and obliged parents to as a duty, it would be reasonable, that the father should inherit the estate of his son, and be preferred in the inheritance before his grandchild: For to the grandfather there is due a long score of care and expenses laid out upon the breeding and education of his son, which one would think in justice ought to be paid.

But that having been done in obedience to the same law, whereby he received nourishment and education from his own parents: This score of education, received from a man’s father, is paid by taking care, and providing for his own children; is paid, I say, as much as is required of payment by alteration of property, unless present necessity of the parents require a return of goods for their necessary support and subsistence:

For we are not now speaking of that reverence, acknowledgment, respect and honor, that is always due from children to their parents; but of possessions and commodities of life valuable by money. But though it be incumbent on parents to bring up and provide for their children, yet this debt to their children does not quite cancel the score due to their parents; but only is made by nature preferable to it:

For the debt a man owes his father, takes place, and gives the father a right to inherit the son’s goods, where for want of issue, the right of children doth not exclude that title.

And therefore a man having a right to be maintained by his children, where he needs it; and to enjoy also the comforts of life from them, when the necessary provision due to them and their children will afford it; if his son die without issue, the father has a right in nature to possess his goods, and inherit his estate, (whatever the municipal laws of some countries may absurdly direct otherwise;) and so again his children and their issue from him; or, for want of such, his father and his issue.

But where no such are to be found, i. e. no kindred, there we see the possessions of a private man revert to the community, and so in politic societies come into the hands of the public magistrate; but in the state of nature become again perfectly common, nobody having a right to inherit them: Nor can any one have a property in them, otherwise than in other things common by nature; of which I shall speak in its due place.

§ 90. Hätten Gott und Natur den Kindern nicht das Recht gegeben und den Eltern als Pflicht auferlegt, von den Eltern ernährt und versorgt zu werden, wäre es vernünftig sein, dass der Vater das Vermögen seines Sohns erbte und in der Erbfolge dem Enkel vorausginge. Dem Großvater schuldet man eine lange Liste von Mühen und Kosten, die er für die Ernährung und Ausbildung des Sohnes aufgebracht hat und die fairerweise rückvergütet werden sollten.

Da das gleiche Gesetz befolgte, welches ihm Nahrung und Ausbildung seitens der eigenen Eltern ermöglichte, werden diese Schulden durch die Pflege und Versorgung der eigenen Kinder ausgeglichen.

Ausgeglichen, sage ich, sowie eine Zahlung durch Besitzwechsel erforderlich wäre, wenn nicht eine gegenwärtige Notlage der Eltern eine Rückgabe von Gütern für deren notwendige Versorgung und Existenz verlangt. Wir sprechen hier nicht von jener Verehrung, Anerkennung, Achtung und Ehrerbietung, die Kinder unter allen Umständen ihren Eltern schuldig sind, sondern von Besitz und Komfort, der in Geld abschätzbar ist.

Wenn Eltern auch verpflichtet sind, ihre Kinder großzuziehen und für sie zu sorgen, so kann diese Verpflichtung ihren Kindern gegenüber sie nicht ganz von der Pflicht gegen ihre Eltern freisprechen. Die Pflicht gegen die Kinder hat von Natur nur einen Vorzug vor der gegen die Eltern erhalten. Was ein Mensch seinem Vater schuldet, tritt in Geltung und gibt dem Vater das Recht, den Besitz des Sohnes zu erben, falls mangels Nachkommen kein Recht der Kinder diesen Anspruch ausschließt.

Der Mensch ist berechtigt, von seinen Kindern versorgt zu werden, wenn er dessen bedarf und sich der Annehmbarkeiten des Lebens aus ihrer Hand zu erfreuen, wenn deren nötige Versorgung und die ihrer Kinder es gestatten. Der Vater hat, falls der Sohn ohne Nachkommen stirbt, ein natürliches Recht, dessen Güter in Besitz zu nehmen und sein Vermögen zu erben. (Was auch immer die besondere Gesetzgebung einiger Länder im Gegensatz dazu absurderweise bestimmen mag).

Und gleichermaßen wiederum seine Kinder und deren Nachkommen von ihm, oder mangels dieser sein Vater und dessen Nachkommen. Wo solche Verwandtschaft nicht mehr vorhanden ist, fällt, wie wir sehen, der Besitz eines Privatmanns an die Gemeinschaft zurück.

In politischen Gesellschaften kommt er auf diese Weise in die Hände öffentlicher Obrigkeit. Im Naturzustand wird er wieder zu völligem Gemeingut, an dem niemand ein Recht hat ihn zu erben, noch ein Besitzrecht an ihm behaupten kann als an anderem Gemeinbesitz. Davon werde ich zu gegebener Zeit sprechen.

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TToG I § 83

John Locke: Two Treatises of Government

§ 83. If the first of these fail, the power of Adam, were it never so great, never so certain, will signify nothing to the present government and societies in the world; but we must seek out some other original of power for the government of polities than this of Adam, or else there will be none at all in the world. If the latter fail, it will destroy the authority of the present governors, and absolve the people from subjection to them, since they, having no better a claim than others to that power, which is alone the fountain of all authority, can have no title to rule over them.

§ 83. Träfe der erste dieser Punkte nicht zu, kann die Macht Adams, wäre sie noch so groß noch so gesichert gewesen, für die aktuellen Regierungen und Gesellschaften der Welt keine Bedeutung haben. Wir müssten für die Staatsregierungen auf einen anderen Ursprung der Macht zurückgreifen als die Adams. Oder es gibt schlicht überhaupt keinen Ursprung für Macht auf der Welt. Trifft aber der zweite Punkt nicht zu, so vernichtet er die Autorität der momentanen Regenten und spricht die Bevölkerung von jeglicher Unterordnung frei, weil diese auf jene Macht, die allein die Quelle aller Autorität ist, keinen besseren Anspruch besitzen als andere, und deshalb auch kein Recht haben, über das Volk zu herrschen.

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TToG I § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Our author says, God hath given, to a father a right or liberty to alien his power over his children to any other, Observations, 155. I doubt whether he can alien wholly the right of honor that is due from them:

But be that as it will, this I am sure he cannot alien and retain the same power. If therefore the magistrate’s sovereignty be, as our author would have it, nothing but the authority of a supreme father, p. 23. It is unavoidable, that if the magistrate hath all this paternal right, as he must have if fatherhood be the fountain of all authority; then the subjects, though fathers, can have no power over their children, no right to honor from them:

For it cannot be all in another’s hands, and a part remain with the parents. So that, according to our author’s own doctrine, honor thy father and mother cannot possibly be understood of political subjection and obedience; since the laws both in the Old and New Testament, that commanded children to honor and obey their parents, were given to such, whose fathers were under civil government, and fellow-subjects with them in political societies; and to have bid them honor and obey their parents, in our authors sense, had been to bid them be subjects to those who had no title to it; the right to obedience from subjects, being all vested in another; and instead of teaching obedience, this had been to foment sedition, by setting up powers that were not.

If therefore this command, honor thy father and mother, concern political dominion, it directly overthrows our author’s monarchy; since it being to be paid by every child to his father, even in society, every father must necessarily have political dominion, and there will be as many sovereigns as there are fathers:

Besides that the mother too hath her title which destroys the sovereignty of one supreme monarch. But if honor thy father and mother mean something distinct from political power, as necessarily it must, it is besides our author’s business, and serves nothing to his purpose.

§ 65. Unser Autor behauptet, „Gott hat einem Vater ein Recht oder die Freiheit gegeben, die Macht über seine Kinder an einen Anderen zu übertragen“. (O. 155). Ich habe Zweifel, ob er sein „Rechts auf die schuldige Ehrerbietung“ von Seiten der Kinder tatsächlich „übertragen“ kann.

Aber wie dem auch sei, mit Sicherheit kann er dieselbe Macht nicht „übertragen“ und sie gleichzeitig behalten.

Auch wenn unser Autor es gern hätte: Wenn deshalb die obrigkeitliche Macht nichts ist, als „die natürliche Autorität eines obersten Vaters“ S. 23, wäre die unvermeidliche Folge, dass keiner der Untergeordneten, selbst wenn er Vater wäre, Macht über seine Kinder oder ein Recht auf Ehrerbietung von ihrer Seite haben kann.

Selbst wenn die Obrigkeit dieses gesamte väterliche Recht hat, wie sie es schlicht haben muss, wenn Vaterschaft die Quelle aller Autorität wäre. Denn es ist schlicht unmöglich, dass die gesamte Macht in eines anderen Händen liegt und dennoch ein Teil den Eltern verbleibt. Nach unseres Autors eigener Lehre können deshalb unter „Ehre deinen Vater und Mutter“ nie politische Unterordnung und Gehorsam verstanden werden.

Die Gebote des Alten wie Neuen Testaments, die den Kindern vorschreiben, „ihre Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“, wurden an Menschen gerichtet, deren Väter unter staatlicher Regierung standen und ebenso wie sie Untergeordnete in politischen Gesellschaften waren.

Ihnen nun zu gebieten, „die Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen“ in unseres Autors Sinn, wäre gleichbedeutend mit dem Gebot, sich denjenigen zu unterzuordnen, die gar keinen Anspruch darauf hatten, da das Recht auf den Gehorsam der Mitbürger einem Statt Gehorsam zu vermitteln, hat dies nur bewirkt, über die Einsetzung von Mächtigen, die keinerlei Rechtsanspruch darauf besaßen, Zerwürfnisse herauszufordern.

Sollte dieses Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ die politische Herrschaft betreffen, so kippt es die Monarchie unseres Autors direkt vom Sockel. Da jedes Kind dem Vater, selbst in Gemeinschaften, Ehre zu erweisen hat, müsste notwendigerweise jeder Vater politische Herrschaft haben. Es wurde so viele Souveräne geben wie es Väter gibt. Darüber hinaus hätten auch die Mütter ihren Rechtsanspruch und die Souveränität eines einzigen höchsten Monarchen wäre zerstört.

Wenn aber „Ehre deinen Vater und Mutter“ etwas von politischer Macht völlig verschiedenes beinhaltet, was es in der Tat tut, dann liegt Gebot außerhalb der sachgerechten Argumentation unseres Autors und ist für seinen Zweck belanglos.

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TToG I § 49

John Locke: Two Treatises of Government

§ 49. This I am sure: If our author will have this text to be a grant, the original grant of government, political government, he ought to have proved it by some better arguments than by barely saying, that thy desire shall be unto thy husband, was a law whereby Eve, and all that should come of her, were subjected to the absolute monarchical power of Adam and his heirs.

Thy desire shall be to thy husband, is too doubtful an expression, of whose signification interpreters are not agreed, to build so confidently on, and in a matter of such moment, and so great and general concernment:

But our author, according to his way of writing, having once named the text, concludes presently without any more ado, that the meaning is as he would have it. Let the words rule and subject be but found in the text or margent, and it immediately signifies the duty of a subject to his prince; the relation is changed, and though God says husband, Sir Robert will have it king;

Adam has presently absolute monarchial power over Eve, and not only over Eve, but all that should come of her, though the scripture says not a word of it, nor our author a word to prove it. But Adam must for all that be an absolute monarch and so down to the end of the chapter. And here I leave my reader to consider, whether my bare saying, without offering any reasons to evince it, that this text gave not Adam that absolute monarchial power, our author supposes, be not sufficient to destroy that power, as his bare assertion is to establish it, since the text mentions neither prince nor people, speaks nothing of absolute or monarchial power, but the subjection of Eve to Adam, a wife to her husband.

And he that would trace our author so all through, would make a short and sufficient answer to the greatest part of the grounds he proceeds on, and abundantly confute them by barely denying; it being a sufficient answer to assertions without proof, to deny them without giving a reason. And therefore should I have said nothing but barely denied, that by this text the supreme power was settled and founded by God himself, in the fatherhood, limited to monarchy, and that to Adam’s person and heirs, all which our author notably concludes from these words, as may be seen in the same page, Observations, 244., it had been a sufficient answer:

Should I have desired any sober man only to have read the text, and considered to whom, and on what occasion it was spoken, he would no doubt have wondered how our author found out monarchial absolute power in it, had he not had an exceeding good faculty to find it himself, where he could not show it others.

And thus we have examined the two places of scripture, all that I remember our author brings to prove Adams sovereignty, that supremacy, which he says, it was Gods ordinance should be unlimited in Adam, and as large as all the acts of his will, Observations, 254. viz. Gen. I. 28., and Gen. III. 16., one whereof signifies only the subjection of the inferior ranks of creatures to mankind, and the other the subjection that is due from a wife to her husband, both far enough from that which subjects owe the governors of political societies.

§ 49. Da bin ich sicher: Wollte unser Autor diesen Text einer Gewähr, ja der ursprünglichen Gewähr von Herrschaft schlechthin, von politischer Herrschaft, machen, hätte er mit besseren Argumenten den Beweis antreten sollen, als einfach zu behaupten: „Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein“ sei ein Gesetz Gottes, durch welches Eva und „alle, die von ihr kommen“, einer absoluten, königlichen Macht Adams und seiner Nachkommen unterworfen wurden.

„Dein Wille soll Deinem Mann untergeordnet sein“ ist ein viel zu zweifelhafter Ausdruck, über dessen Bedeutung selbst die Interpreten kaum einig sind. Schon gar nicht um bei einem Thema von solcher Wichtigkeit, von derart großem allgemeinen Interesse, so vertrauensvoll darauf zu bauen.

Kaum dass unser Autor den Text genannt hat, folgert er nach gewohnter Methode sofort und ohne viele Umschweife, der Sinn sei gerade so, wie er ihn benötigt. Ob Worte wie „herrschen“ oder „Untertan“ nun im Text oder im Anhang gefunden werden: Sofort bedeutet es unter Abänderung der ursprünglichen Beziehung, die Pflicht eines Untertanen gegen einen Fürsten.

Obwohl Gott selbst „Ehegatte“ sagt, macht Sir Robert „König“ daraus. Adam hat gar keine andere Möglichkeit als absoluter Monarch mit Macht über Eva, nicht nur über Eva, sondern auch „über alle, die von ihr kommen werden“. Der Heiligen Schrift zum Trotz, die kein Wort davon erwähnt und unser Autor ebenso einen Beweis vorlegt. Aber Adam muss in jedem Fall ein absoluter Monarch sein und so weiter und so fort bis zum Ende des Kapitels. Hier lege ich meinen Lesern eine Frage vor:

Sollte ich, ohne Beweisgründe vorzulegen, einfach mal behaupten, dieser Text verleihe Adam gar keine „absolute monarchische Macht“, wie unser Autor annimmt, reicht das eigentlich nicht ebenso aus, besagte Macht zu vernichten, wie seine pure Behauptung, sie zu errichten?

Der Text erwähnt weder „Fürst“ noch „Volk“, spricht keine Silbe von „absoluter“ oder „monarchischer“ Macht, sondern dreht sich um die Unterordnung Evas unter Adam, einer Frau unter ihren Gatten. Wer sich unserem Autor bis ans Ende an die Fersen heftet, könnte auf den Großteil der Gründe, auf die er sich stützt, eine kurze und ausreichende Antwort geben und sie mehr als nur widerlegen, indem er sie einfach leugnet. Schlicht, weil auf unbewiesene Behauptungen als hinlängliche Antwort genügt, sie ohne Angabe von Gründen zu verneinen.

Es wäre deshalb eine ausreichende Antwort gewesen, hätte ich auf weitere Worte verzichtet, einfach nur geleugnet, durch diesen Text sei „die höchste Macht durch Gott selbst auf der Vaterschaft begründet, auf die Monarchie beschränkt und diese allein Adam und seinen Erben erteilt worden“. Das folgert unser Autor, (wie auf derselben Seite O. 244 nachlesbar) allen Ernstes aus diesen Worten.

Hätte ich einen vernunftbegabten Menschen aufgefordert, den Text zu lesen und abzuwägen, an wen bei welcher Gelegenheit er gerichtet wurde, er hätte zweifellos gestaunt, wie unser Autor absolute Macht darin entdecken konnte, wäre er nicht mit derart außerordentlichem Talent gesegnet, diese Macht zu finden, wo er es anderen aufzuzeigen nicht in der Lage ist. Daher haben wir die beiden Schriftstellen
untersucht, die alles sind, soweit ich mich erinnere, was unser Autor als Beweis für jene „Souveränität Adams“ vorbringt, jene „höchste Macht“, von der er behauptet, „sie sollte auf Gottes Verordnung unbeschränkt in Adam ruhen und ebenso weitumfassend sein wie alle Akte seines Willens“ O. 254. in Gen. I. 28., und Gen. III. 16.

Von denen nämlich die eine nur die Unterordnung der niedrigeren Geschöpfe unter den Menschen bezeichnet, die andere die Unterordnung die eine Ehefrau Ihrem Ehemann schuldet. Beides weit genug entfernt von allem, was Untertanen den Regierenden politischer Gesellschaften schuldig sein könnten.

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