Schlagwort-Archive: Rechtmäßigkeit

TToG II § 7

John Locke: Two Treatises of Government

§ 7. And that all men may be restrained from invading others rights, and from doing hurt to one another, and the law of nature be observed, which willeth the peace and preservation of all mankind, the execution of the law of nature is, in that state, put into every man’s hands, whereby everyone has a right to punish the transgressors of that law to such a degree, as may hinder its violation: For the law of nature would, as all other laws that concern men in this world, be in vain, if there were nobody that in the state of nature had a power to execute that law, and thereby preserve the innocent and restrain offenders. And if anyone in the state of nature may punish another for any evil he has done, everyone may do so: For in that state of perfect equality where naturally there is no superiority or jurisdiction of one over another, what any may do in prosecution of that law, everyone must needs have a right to do.

§ 7. Um Menschen abzuhalten, Rechte anderer zu verletzen oder sich untereinander Übles anzutun und um Achtung der Naturgesetze zu erreichen, die Frieden und Erhalt der gesamten Menschheit fordern, liegt im Naturzustand die Vollstreckung des Naturrechts in jedermanns Händen. Folglich hat jeder das Recht die Übertreter jener Gesetze in einem Maß zu bestrafen, das weitere Verletzungen verhindert. Wie alle anderen den Menschen auf dieser Welt betreffenden Gesetze wären auch Gesetze aus dem Naturrecht inhaltslos, wenn es niemand gäbe, der in jenem Naturzustand Macht hätte, das Recht zu vollziehen, den Unschuldigen dadurch zu schützen und den Übertreter in Schranken zu halten. Wenn in besagtem Naturzustand jeder Einzelne einen Anderen für eine schlechte Handlung bestrafen darf, so darf es eben schlicht Jeder. In einem Zustand vollkommener Gleichheit, in dem es von Natur aus weder Überordnung noch Rechtsprechung des einen über den anderen gibt, muss konsequent ein Jeder zu tun berechtigt sein was bei der Verfolgung von Recht zu tun ist.

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TToG II § 6

John Locke: Two Treatises of Government

§ 6. But though this be a state of liberty, yet it is not a state of license: Though man in that state have an uncontrollable liberty to dispose of his person or possessions, yet he has not liberty to destroy himself, or so much as any creature in his possession, but where some nobler use than its bare preservation calls for it. The state of nature has a law of nature to govern it, which obliges everyone: And reason, which is that law, teaches all mankind, who will but consult it, that being all equal and independent, no one ought to harm another in his life, health, liberty, or possessions:

For men being all the workmanship of one omnipotent, and infinitely wise maker; all the servants of one sovereign master, sent into the world by his order, and about his business; they are his property, whose workmanship they are, made to last during his, not one another’s pleasure: And being furnished with like faculties, sharing all in one community of nature, there cannot be supposed any such subordination among us, that may authorize us to destroy one another, as if we were made for one another’s uses, as the inferior ranks of creatures are for ours. Everyone, as he is bound to preserve himself, and not to quit his station willfully, so by the like reason, when his own preservation comes not in competition, ought he, as much as he can, to preserve the rest of mankind and may not, unless it be to do justice on an offender, take away, or impair the life, or what tends to the preservation of the life, the liberty, health, limb, or goods of another.

§ 6. Obwohl dieser ein Zustand der Freiheit ist, so ist es doch kein Zustand der Zügellosigkeit. Der Mensch hat in jenem Zustand eine unantastbare Freiheit, über seine Person oder seinen Besitz zu verfügen. Aber keine Freiheit, sich selbst oder auch nur ein in seinem Besitz befindliches Wesen zu zerstören, es sei denn ein edlerer Zweck als sein bloßer Erhalt erfordert das. Im Naturzustand regiert ein natürliches Gesetz, das jeden in die Pflicht nimmt. Dieses Gesetz ist die Vernunft. Wenn die Menschheit sie einfach nur in Anspruch nehmen wollte, würde sie erkennen, dass niemand einem anderen an Freiheit, Leben und Gesundheit sowie seinem Besitz irgendeinen Schaden zufügen darf, da alle gleich und unabhängig sind.

Alle Menschen sind Besitz, Werk eines einzigen allmächtigen, unendlich weisen Schöpfers, die Diener dieses einen unumschränkten Meisters, in die Welt gesetzt auf seinen Befehl und zu seinem Zweck. Sein Werk, dafür geschaffen solange zu bleiben wie es ihm, nicht aber ihnen gegenseitg beliebt. Weil wir aber alle mit den gleichen Fähigkeiten ausgestattet sind, alle an dem gleichen Gemeinbesitz der Natur teilhaben, so kann unter uns keinerlei Hierarchie angenommen werden, die uns ermächtigt, uns gegenseitg zu auszulöschen, als wären wir auch untereinander für den gegenseitigen Gebrauch geschaffen, gleich den untergeordneten Geschöpfe, die zu unserem Nutzen geschaffen sind.

Wie jeder gehalten ist, sich selbst zu erhalten und seinen Platz nicht vorsätzlich zu verlassen, so sollte er aus demselben Grund, außer wenn sein Selbsterhalt in Konflikt damit gerät, die restliche Menschheit erhalten.

Soweit er das eben vermag, und keinesfalls eines anderen Freiheit, Leben oder was zum Erhalt des Lebens dient: Gesundheit und Glieder oder Güter nehmen oder schädigen. Es sei denn, an einem Verbrecher muss Gerechtigkeit geübt werden.

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TToG II § 5

John Locke: Two Treatises of Government

§ 5. This equality of men by nature, the judicious Hooker34 looks upon as so evident in itself, and beyond all question, that he makes it the foundation of that obligation to mutual love amongst men, on which he builds the duties they owe one another, and from whence he derives the great maxims of justice and charity. His words are:

The like natural inducement hath brought men to know that it is no less their duty, to love others than themselves; for seeing those things which are equal, must needs all have one measure; if I cannot but wish to receive good, even as much at every man’s hands, as any man can wish unto his own soul, how should I look to have any part of my desire herein satisfied, unless myself be careful to satisfy the like desire, which is undoubtedly in other men, being of one and the same nature?

To have anything offered them repugnant to this desire, must needs in all respects grieve them as much as me; so that if I do harm, I must look to suffer, there being no reason that others should show greater measure of love to me, than they have by me showed unto them: My desire therefore to be loved of my equals in nature, as much as possible may be, imposeth upon me a natural duty of bearing to themward fully the like affection; from which relation of equality between ourselves and them that are as ourselves, what several rules and canons natural reason hath drawn, for direction of life, no man is ignorant. Eccl.Pol.Lib.I.

§ 5. Diese natürliche Gleichheit der Menschen sieht der umsichtige Hooker34 als derart selbstverständlich und über jeden Zweifel erhaben, dass er sie zur Grundlage jenes Gebots zu gegenseitiger Liebe unter den Menschen macht, auf dem er die wechselseitig geschuldeten Pflichten aufbaut und von dem er die großen Maximen von Rechtmäßigkeit und Barmherzigkeit ableitet. Seine Worte lauten:

Ein geradezu natürlicher Anreiz hat die Menschen zur Erkenntnis getragen, es sei ihre Aufgabe, andere zu lieben wie sich selbst, weil sie erkennen: Gleiche Dinge, haben notwendigerweise gleiches Maß. Sofern ich nur wünschen kann, aus der Hand jedes Menschen so viel Gutes zu erhalten, wie jeder aus eigenem Herzen nur wünschen kann, wie kann ich dann erwarten, auch nur einen Teil meiner Erwartungen erfüllt zu sehen, solange ich nicht selbst bereit bin, anderen dieselben Wünsche Menschen zu erfüllen? Die unzweifelhaft bei ihnen vorhanden ist, da wir einer Natur sind?

Ihnen etwas zu anzubieten, was diesem Verlangen zuwiderläuft, muss sie in jeder Hinsicht ebenso schmerzen wie mich. Sobald ich Leid verursache, muss ich deshalb erwarten auch selber zu leiden: Weil es keinen Grund gibt, dass andere mir ein größeres Maß von Liebe erweisen sollten als ich ihnen erwiesen habe. Mein Verlangen von denen so stark wie möglich geliebt zu werden, die meiner Natur sind, verpflichtet mich deshalb, ihnen genau die gleiche Zuneigung entgegen zu bringen. Kein Mensch kann die verschiedenen Regeln und Gebote ignorieren, welche natürliche Vernunft aus der Gleichheit zwischen uns und denen die wie wir selbst sind für die Lebensgestaltung gezogen hat.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34hhttps://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
Of the Laws of ecclesiastical Polity (1593 – 1597)

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TToG II § 4

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER II

Of the State of Nature

§ 4. To understand political power right, and derive it from its original, we must consider, what state all men are naturally in, and that is, a state of perfect freedom to order their actions, and dispose of their possessions and persons, as they think fit, within the bounds of the law of nature, without asking leave, or depending upon the will of any other man. A state also of equality, wherein all the power and jurisdiction is reciprocal, no one having more than another; there being nothing more evident, than that creatures of the same species and rank, promiscuously born to all the same advantages of nature, and the use of the same faculties should also be equal one amongst another without subordination or subjection, unless the Lord and master of them all should, by any manifest declaration of his will, set one above another, and confer on him, by an evident and clear appointment, an undoubted right to dominion and sovereignty.

Kapitel 2

Vom Naturzustand

§ 4. Um politische Macht richtig zu verstehen und sie von ihrem Ursprung abzuleiten, müssen wir betrachten, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden. Es handelt sich um einen Zustand völliger Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturrechts ihre Handlungen zu regeln, und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeiten zu verfügen, wie es Ihnen am geeignetsten erscheint. Ohne der Erlaubnis eines anderen zu bedürfen oder von seinem Willen abzuhängen. Darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem sämtliche Macht und Rechtsprechung interdependent sind und einer nicht mehr besitzt als der andere. Was ist einleuchtender, als dass Geschöpfe der gleichen Gattung und desselben Rangs, die ohne Unterschied zum Genuss all der selben naturgegebenen Chancen und zum Gebrauch derselben Fähigkeiten geboren sind, ohne Unterordnung oder Unterwerfung, auch unter sich gleich sein müssen? Es sei denn, dass der Herr und Meister Aller durch eine deutliche Kundgebung seines Willens einen über den anderen setzt, und ihm durch eine überzeugende, klare Ernennung ein zweifelsfreies Recht auf Herrschaft und Souveränität erteilt.

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TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG II § 1

John Locke: Two Treatises of Government

OF CIVIL GOVERNMENT

BOOK II

CHAPTER I

§ 1. It having been shown in the foregoing discourse,

1. That Adam had not, either by natural right of fatherhood, or by positive donation from God, any such authority over his children, or dominion over the world, as is pretended;

2. That if he had, his heirs, yet, had no right to it;

3. That if his heirs had, there being no law of nature nor positive law of God that determines which is the right heir in all cases that may arise, the right of succession, and consequently of bearing rule, could not have been certainly determined;

4. That if even that had been determined, yet the knowledge of which is the eldest line of Adams posterity, being so long since utterly lost, that in the races of mankind and families of the world, there remains not to one above another, the least pretence to be the eldest house, and to have the right of inheritance.

All these premises having, as I think, been clearly made out, it is impossible that the rulers now on earth should make any benefit, or derive any the least shadow of authority from that, which is held to be the fountain of all power, Adams private dominion and paternal jurisdiction. So that he that will not give just occasion to think that all government in the world is the product only of force and violence, and that men live together by no other rules but that of beasts, where the strongest carries it, and so lay a foundation for perpetual disorder and mischief, tumult, sedition and rebellion, (things that the followers of that hypothesis so loudly cry out against) must of necessity find out another rise of government, another original of political power, and another way of designing and knowing the persons that have it, than what Sir Robert Filmer hath taught us.

JOHN LOCKE

Von der bürgerlichen Regierung

Dies ist ein Aufsatz über den wahren Ursprung, die Ausdehnung und das Ziel der Staatlichen Regierung

Zweites Buch

Kapitel 1

§ 1. Nachdem in der vorhergehenden Abhandlung gezeigt worden ist,

1. dass Adam weder durch ein natürliches Recht durch Vaterschaft, noch durch rechtsetzende Schenkung Gottes eine solche Autorität über seine Kinder oder eine Herrschaft über die Welt besessen hat, wie behauptet wird;

2. dass selbst, wenn er es gehabt hätte, dennoch seine Erben kein Recht darauf hatten;

3. dass, wenn seine Erben es gehabt hätten, dennoch das Recht der Sukzession, folglich auch das zu Regieren, nicht mit Sicherheit hätte bestimmt werden können, weil es kein Natur- oder positives Gesetz Gottes gibt, das festlegt, wer in allen etwa vorkommenden Fällen der richtige Erbe ist;

4. dass, selbst wenn dies festgestellt worden wäre, dennoch das Wissen, welches die älteste Linie der Nachkommenschaft Adams ist, seit so langer Zeit gänzlich verloren gegangen ist, dass unter den Ethnien der Menschen und den Familien der Welt keiner ein minimaler Anspruch zusteht, das älteste Haus zu sein und das Recht der Erbschaft zu besitzen;

Nachdem alle Ausgangsbedingungen, meiner Überzeugung nach, klar bewiesen worden sind, ist es unmöglich, dass die jetzt lebenden Herrscher aus dem, was für die Quelle aller Macht gehalten wird, d. i. Adams private Herrschaft und väterliche Rechtsprechung, irgendwelchen Nutzen ziehen oder den mindesten Schatten von Autorität ableiten können.

Jeder, der nicht berechtigten Anlass geben will den Glauben zu verbreiten, alle rechtmäßigen Herrschaftsstrukturen weltweit seien nur das Produkt von Stärke und Macht sowie Menschen lebten nach keinen anderen Regeln zusammen als die Tiere, unter denen das jeweils Stärkste die Führungsrolle einnimmt und auf diese Weise für ewige Verwirrung, Unheil, Aufruhr, Empörung und Rebellion Anlass gibt, – Zustände, die gerade die Anhänger jener Herrschaftsidee so lauthals beklagen und deshalb Recht und Ordnung fordern – muss deshalb eine andere Entstehung von Regierung, einen anderen Ursprung politischer Macht und einen anderen Weg ausfindig machen, die Personen, welche diese besitzen sollen, zu bestimmen und zu erkennen, als Sir Robert Filmer uns gelehrt hat.

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TToG I § 42

John Locke: Two Treatises of Government

§ 42. But we know God hath not left one man so to the mercy of another, that he may starve him if he please: God the Lord and Father of all, has given no one of his children such a property in his peculiar portion of the things of this world, but that he has given his needy brother a right to the surplusage of his goods; so that it cannot justly be denied him, when his pressing wants call for it: And therefore no man could ever have a just power over the life of another by right of property in land or possessions; since it would always be a sin, in any man of estate, to let his brother perish for want of affording him relief out of his plenty.

As justice gives every man a title to the product of his honest industry, and the fair acquisitions of his ancestors descended to him; so charity gives every man a title to so much out of another’s plenty, as will keep him from extreme want, where he has no means to subsist otherwise: and a man can no more justly make use of another’s necessity, to force him to become his vassal, by with-holding that relief, God requires him to afford to the wants of his brother, than he that has more strength can seize upon a weaker, master him to his obedience, and with a dagger at his throat offer him death or slavery.

§ 42. Wir wissen aber, Gott hat keinen einzigen Menschen so der Gnade eines anderen ausgeliefert, dass dieser ihn nach Willkür verhungern lassen darf. Gott, der Herr und Vater aller, hat keinem einzigen seiner Kinder ein solches Besitzrecht in deren besonderem Anteil an den Gütern dieser Welt verliehen, das er ihren bedürftigen Mitmenschen nicht auch einen Anspruch auf den Überschuss ihrer Güter gegeben hätte. Dieser darf ihm deshalb keinesfalls rechtmäßig verweigert werden, wenn Not und Bedürfnis es erfordern. Also konnte auch nie ein Mensch durch das Recht des Besitzes von Land oder sonstigem Besitztum eine rechtmäßige Macht über das Leben eines anderen haben. Denn für einen Begüterten wäre es jedes Mal Sünde, seine Mitmenschen durch Mangel an Hilfe aus dem eigenen Überfluss umkommen zu lassen.

Wie Rechtmäßigkeit für jeden einen Anspruch auf den Ertrag ehrlichen eigenen Fleißes und den fairen, auf ihn vererbten Anteil der Erwerbungen seiner Vorfahren begründet, so gibt Barmherzigkeit, wenn andere Subsistenzmittel nicht vorhanden sind, jedem Menschen Anspruch auf so viel aus dem Überfluss des anderen, als notwendig ist, ihn vor äußerster Not zu bewahren. Und wenn ein Mensch dem andern die Hilfe vorenthält, die, wie Gott ihm befiehlt, seinem Mitmenschen in der Not zu leisten ist, und ihn zwingt, sein Sklave zu werden, so macht er von der Bedürftigkeit des anderen keinen gerechteren Gebrauch als der Starke, der sich des Schwächeren bemächtigt, ihn zur Unterwürfigkeit zwingt und ihm mit dem Messer an der Kehle Tod oder Knechtschaft bietet.

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