Schlagwort-Archive: Prärogative

TToG II § 168

John Locke: Two Treatises of Government

§ 168. The old question will be asked in this matter of prerogative: But who shall be judge when this power is made a right use of?

I answer: Between an executive power in being, with such a prerogative and a legislative that depends upon his will for their convening, there can be no judge on earth; as there can be none between the legislative and the people, should either the executive or the legislative, when they have got the power in their hands, design, or go about to enslave or destroy them.

The people have no other remedy in this, as in all other cases where they have no judge on earth, but to appeal to heaven: For the rulers, in such attempts, exercising a power the people never put into their hands, (who can never be supposed to consent that anybody should rule over them for their harm) do that which they have not a right to do. And where the body of the people, or any single man, is deprived of their right, or is under the exercise of a power without right, and have no appeal on earth, then they have a liberty to appeal to heaven, whenever they judge the cause of sufficient moment.

And therefore, though the people cannot be judge, so as to have, by the constitution of that society, any superior power, to determine and give effective sentence in the case; yet they have, by a law antecedent and paramount to all positive laws of men, reserved that ultimate determination to themselves which belongs to all mankind, where there lies no appeal on earth, viz. to judge, whether they have just cause to make their appeal to heaven. And this judgment they cannot part with, it being out of a man’s power so to submit himself to another, as to give him a liberty to destroy him;

God and nature never allowing a man so to abandon himself, as to neglect his own preservation: And since he cannot take away his own life, neither can he give another power to take it.

Nor let anyone think, this lays a perpetual foundation for disorder: For this operates not, till the inconveniency is so great, that the majority feel it, and are weary of it, and find a necessity to have it amended. But this the executive power, or wise Princes, never need come in the danger of: And it is the thing, of all others, they have most need to avoid, as of all others the most perilous.

§ 168. Beim Thema Prärogative wird die traditionelle Frage gestellt werden: Wer soll Richter darüber sein, ob diese Macht korrekt genutzt wird?

Ich antworte: Zwischen ständiger exekutiver Macht im Besitz einer solchen Prärogative und einer Legislative, die für ihren Zusammentritt vom Willen der Exekutive abhängig ist, kann es auf Erden keinen Richter geben.

Wie es auch zwischen der Legislative und dem Volk keinen Richter geben kann, falls Exekutive oder Legislative, nach Erlangen der Macht planen oder sich einfallen lassen sollten, das Volk zu versklaven oder zu Grunde gehen zu lassen. Wie in allen anderen Fällen ohne irdischen Richter, bleibt jenem auch in diesem kein anderes Heilmittel, als den Himmel anzurufen.

Regenten üben bei solchen Versuchen keine Macht aus, die das Volk je in ihre Hände gelegt hätte und tun, wozu sie kein Recht haben es zu tun. Es ist schließlich undenkbar dem Volk zu unterstellen, es willige ein von jemandem zu seinem Schaden regiert zu werden. Sollte die gesamte Bevölkerung oder ein einzelner Mensch seines Rechts beraubt sein oder unter der Ausübung unrechtmäßiger Macht stehen und keine Berufung auf Erden haben, bleibt die Freiheit an den Himmel zu appellieren, sobald sie die Angelegenheit für dringlich genug halten.

Deshalb und obwohl das Volk nicht auf die Art Richter sein kann, nach der Verfassung der Gesellschaft über eine höhere Macht zu verfügen, um die Angelegenheit zu entscheiden und ein wirksames Urteil zu fällen, so hat es doch nach einem Gesetz, das allen positiven Gesetzen vorausgegangen und weit über diese erhaben ist, sobald es keine Berufung auf Erden gibt, diese letzte, der ganzen Menschheit zustehende Entscheidung sich selbst vorbehalten:

Zu urteilen ob es einen rechtmäßigen Grund hat, die Entscheidung des Himmels für sich anzurufen.

Auf dieses Urteil kann die Bevölkerung nie verzichten, da es außerhalb der Macht eines Menschen liegt, sich einem anderen derart zu unterwerfen, dass er ihm Freiheit zu seiner Vernichtung gewährt.

Gott und die Natur erlauben einem Mensch niemals. sich so weit zu vergessen seinen Selbsterhalt zu vernachlässigen. Weil er sich selbst das Leben nicht nehmen darf, kann er auch keinem anderen die Macht gewähren, es zu nehmen.

Man darf nicht glauben, dies lege eine immerwährende Ursache für Chaos und Unruhe. Es wird nicht wirksam bevor der Schaden so groß ist, dass die Mehrheit ihn fühlt, seiner überdrüssig wird und die Notwendigkeit einsieht ihm abzuhelfen. Dieser Gefahr dürfen exekutive Macht oder weise Fürsten nie in die Falle gehen. Es ist die Gegebenheit, die sie als das gefährlichste von allen am meisten zu vermeiden haben.

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TToG II § 167

John Locke: Two Treatises of Government

§ 167. The power of calling parliaments in England, as to precise time, place, and duration, is certainly a prerogative of the King, but still with this trust, that it shall be made use of for the good of the nation, as the exigencies of the times, and variety of occasions, shall require; for it being impossible to foresee which should always be the fittest place for them to assemble in, and what the best season; the choice of these was left with the executive power, as might be most subservient to the public good, and best suit the ends of parliaments.

§ 167. Die Macht in England Parlamente einzuberufen, ist präzise betreffend Zeit, Ort und Dauer sicherlich eine Prärogative des Königs. Aber stets im Vertrauen, es werde zum Besten der Nation genutzt. Je nachdem wie aktueller Bedarf und Themenvielfalt es erfordern. Da man unmöglich vorhersehen kann, welches stets der geeignetste Versammlungsort und welches die beste Zeit sein dürfte, wurde diese Wahl der Exekutive überlassen. Damit es dem öffentlichen Wohl am dienlichsten sei und den Zwecken der Parlamente am besten entsprechen möge.

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TToG II § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Such godlike Princes indeed had some title to arbitrary power by that argument, that would prove absolute monarchy the best government, as that which God himself governs the universe by; because such Kings partake of his wisdom and goodness. Upon this is founded that saying, that the reigns of good Princes have been always most dangerous to the liberties of their people: For when their successors, managing the government with different thoughts, would draw the actions of those good rulers into precedent, and make them the standard of their prerogative:

As if what had been done only for the good of the people was a right in them to do, for the harm of the people, if they so pleased; it has often occasioned contest, and sometimes public disorders, before the people could recover their original right, and get that to be declared not to be prerogative, which truly was never so; since it is impossible that anybody in the society should ever have a right to do the people harm; though it be very possible, and reasonable, that the people should not go about to set any bounds to the prerogative of those Kings, or rulers, who themselves transgressed not the bounds of the public good: For prerogative is nothing but the power of doing public good without a rule.

§ 166. Solch gottähnliche Fürsten hätten tatsächlich einen gewissen Anspruch auf willkürliche Macht folgt man dem Argument, das die absolute Monarchie als die beste Regierung beweisen möchte: Sie wäre als regiere Gott selbst das Universum, weil solche Könige an seiner Weisheit und Güte teilhaben. Darauf beruht das Märchen, Regierungen guter Fürsten seien für die Freiheit ihres Volks stets am gefährlichsten gewesen:

Sollten nämlich ihre Nachfolger die Regierung mit anderem Denken gehandhabt haben; sollten sie die Taten jener guten Herrscher zu Präzedenzfällen und Normen ihrer eigenen Prärogative erhoben haben, hat das oft Grund zu Streit, manchmal zu öffentlichen Unruhen gegeben, bevor die Bevölkerung ihr ursprüngliches Recht wieder erlangen und erreichen konnte, dass nicht zum normalen Gebrauch der Prärogative erklärt wurde, was in Wahrheit nie dazu bestimmt war.

Geradeso als ob genau das, was allein zum Wohl der Bevölkerung gewährt war, ihnen ein Recht gäbe, es zum Schaden der Bevölkerung zu nutzen, wenn es ihnen so passte.

Unmöglich kann irgendjemand in der Gesellschaft je ein Recht haben, der Bevölkerung Schaden zuzufügen. Trotzdem ist es sehr wohl möglich und verständlich, wenn ein Volk nichts unternimmt, der Prärogative von Königen Grenzen zu setzen, die selber die Grenzen des öffentlichen Wohls nicht überschreiten. Prärogative ist nichts als die Macht, für das Volk Gutes zu tun ohne eine Vorschrift dafür zu haben.

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TToG II § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. And therefore he that will look into the history of England, will find, that prerogative was always largest in the hands of our wisest and best Princes; because the people, observing the whole tendency of their actions to be the public good, contested not what was
done without law to that end: Or, if any human frailty or mistake (for Princes are but men, made as others) appeared in some small declinations from that end; yet ‚twas visible, the main of their conduct tended to nothing but the care of the public.

The people therefore, finding reason to be satisfied with these Princes, whenever they acted without, or contrary to the letter of the law, acquiesced in what they did, and, without the least complaint, let them enlarge their prerogative as they pleased, judging rightly, that they did nothing herein to the prejudice of their laws, since they acted conformable to the foundation and end of all laws, the public good.

§ 165. Wer sich die Geschichte Englands ansieht, wird darum feststellen: Die Prärogative befand sich stets am ausgedehntesten in den Händen unserer weisesten und besten Fürsten. Sobald die Bevölkerung erkannte, wie deren Handlungen stets auf öffentliches Wohl zielten, stellte sie nichts in Frage, was ohne gesetzliche Grundlage zu eben diesem Zweck getan wurde. Selbst dann nicht, wenn menschliche Schwäche oder Irrtum, schließlich sind Fürsten auch nur Menschen wie andere, in der ein oder anderen kleinen Abweichung von diesem Ziel zutage trat.

Es war deutlich sichtbar, der zentrale Fokus ihres Handelns verfolgte kein anderes Ziel als die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt. Die Bevölkerung hatte daher Grund, mit ihren Fürsten zufrieden zu sein, selbst wenn sie ohne oder gegen den Wortlaut des Gesetzes handelten. Sie beruhigte sich bei dem, was jene taten und gewährte ohne die geringste Klage die Erweiterung der Prärogative, wie es jenen passte.
Die Bevölkerung urteilte korrekt, damit seien keine Gesetze beeinträchtigt, da jene übereinstimmend mit der Grundlage und dem Ziel aller Gesetze handelten: Dem öffentlichen Wohl.

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TToG II § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. But since a rational creature cannot be supposed, when free, to put himself into subjection to another, for his own harm; (though, where he finds a good and wise ruler, he may not perhaps think it either necessary or useful to set precise bounds to his power in all things) prerogative can be nothing but the peoples permitting their rulers to do several things, of their own free choice, where the law was silent, and sometimes too against the direct letter of the law, for the public good and their acquiescing in it when so done: For as a good Prince, who is mindful of the trust put into his hands and careful of the good of his people, cannot have too much prerogative, that is, power to do good; so a weak and ill Prince, who would claim that power which his predecessors exercised without the direction of the law, as a prerogative belonging to him by right of his office, which he may exercise at his pleasure, to make or promote an interest distinct from that of the public, gives the people an occasion to claim their right, and limit that power, which, whilst it was exercised for their good, they were content should be tacitly allowed.

§ 164. Einer vernünftigen Kreatur kann man wohl kaum unterstellen, sie würde sich zu eigenen Schaden jemandem unterordnen, solange sie frei ist. Selbst wenn sie es, falls sie einen guten und weisen Herrscher findet, es vielleicht weder für notwendig noch nützlich hielte, dessen Macht in allen Angelegenheiten genaue Grenzen zu setzen.

Prärogative kann nichts anderes sein als die Erlaubnis, die eine Bevölkerung einem Herrscher gewährt, verschiedene Angelegenheiten nach eigener freier Wahl zu behandeln, falls das Gesetz schweigt. Manchmal sogar gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn es dem öffentlichen Wohl dient und nach der Tat die Zustimmung des Volks erfolgt.

Ein guter Fürst, der an das Vertrauen in seinen Händen denkt und für das Wohl seines Volks sorgt, kann kaum zu viel Prärogative haben, ist sie doch die Macht Gutes zu tun.

Ein schwacher und schlechter Fürst dagegen, der die von seinen Vorgängern ohne Vorgabe der Gesetze ausgeübte Macht in Anspruch nehmen wollte, als wäre sie ein ihm Kraft seines Amtes zustehendes Vorrecht, welches er willkürlich ausüben darf, um so ein vom öffentlichen Wohl abweichendes Interesse zu schaffen oder zu fördern, gibt der Bevölkerung Anlass ihr Recht zu fordern und diese Macht zu beschränken, der es, solange sie zu seinem Wohl ausgeübt wurde, sein stillschweigendes Einverständnis gewährt hatte.

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TToG II § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. And therefore they have a very wrong notion of government, who say, that the people have encroached upon the prerogative, when they have got any part of it to be defined by positive laws: For in so doing they have not pulled from the Prince anything that of right belonged to him, but only declared, that that power which they indefinitely left in his or his ancestors hands, to be exercised for their good, was not a thing which they intended him when he used it otherwise:

For the end of government being the good of the community, whatsoever alterations are made in it, tending to that end, cannot be an encroachment upon anybody, since nobody in government can have a right tending to any other end: And those only are encroachments which prejudice or hinder the public good. Those who say otherwise speak as if the Prince had a distinct and separate interest from the good of the community, and was not made for it; the root and source from which spring almost all those evils and disorders which happen in kingly governments.

And indeed, if that be so, the people under his government are not a society of rational creatures, entered into a community for their mutual good; they are not such as have set rulers over themselves, to guard, and promote that good; but are to be looked on as an herd of inferior creatures under the dominion of a master, who keeps them and works them for his own pleasure or profit.

If men were so void of reason, and brutish, as to enter into society upon such terms, prerogative might indeed be what some men would have it, an arbitrary power to do things hurtful to the people.

§ 163. Wer behauptet, das Volk habe in die Prärogative eingegriffen, wenn es einen Teil dieses Vorbehaltsrechts durch positive Gesetze bestimmte, hat einen ziemlich falschen Begriff von Regierung. Die Bevölkerung hat dem Fürsten nichts entrissen, was ihm rechtsmäßig zustünde. Sie erklärt lediglich, die Macht, die es ohne nähere Bestimmung seinen und seiner Vorfahren Hände überlassen hatte um sie zum Wohl des Volks zu nutzen, nicht für ihn bestimmt sei, wenn er einen abweichenden Gebrauch von ihr macht.

Da das Ziel von Regierung das Wohl der Gemeinschaft ist, können alle Änderungen, die beim Streben nach diesem Ziel von der Regierung vorgenommen werden, kein Eingriff in die Rechte von irgendjemand sein, weil niemand in der Regierung ein Recht haben kann, welches auf ein anderes Ziel gerichtet wäre. Eingriffe sind nur Maßnahmen, die das öffentliche Wohl schädigen oder behindern. Wer etwas anderes verkündet, behauptet, der Fürst hätte ein besonderes und vom Wohl der Gemeinschaft abweichendes Interesse und wäre nicht für diese geschaffen.

Hier liegen Wurzel und Quelle, aus der fast alle die Übel und die Chaos entspringen, die unter königlichen Regierungen bestehen. Verhielte es sich tatsächlich so, wäre keine Bevölkerung unter so einer Regierung eine Gesellschaft vernünftiger Wesen, die zu gegenseitigem Wohl einer Gemeinschaft beigetreten sind. Sie wären keine Wesen, die gegenseitig Herrschaft über sich eingesetzt haben, um dieses Wohl zu hüten und zu fördern, sondern sie als eine Herde untergeordneter Geschöpfe unter der Herrschaft eines Herrn zu betrachten, der sie bewacht und zu seinem eigenen Vergnügen und Profit ausbeutet.

Wären Leute so hohl bei Verstand und tierisch dumm, unter solchen Bedingungen einer Gesellschaft beizutreten, könnte die Prärogative in der Tat, wie mancher es gern hätte, eine willkürliche Macht sein, um die Bevölkerung leiden zu lassen.

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TToG II § 162

John Locke: Two Treatises of Government

§ 162. It is easy to conceive, that in the infancy of governments, when commonwealths differed little from families in number of people, they differed from them too but little in number of laws: And the governors, being as the fathers of them, watching over them for their good, the government was almost all prerogative. A few established laws served the turn, and the discretion and care of the ruler supplied the rest. But when mistake or flattery prevailed with weak Princes to make use of this power for private ends of their own, and not for the public good, the people were fain by express laws to get prerogative determined in those points wherein they found disadvantage from it: And thus declared limitations of prerogative were by the people found necessary in cases which they and their ancestors had left, in the utmost latitude, to the wisdom of those Princes who made no other but a right use of it, that is, for the good of their people.

§ 162. Es ist leicht zu verstehen: Während der Kindheit von Regierungen, als Gemeinwesen von Clans kaum an Mitgliederzahl zu unterscheiden waren, unterschieden sie sich kaum weniger durch die Anzahl ihrer Gesetze. Da Regenten gleichsam wie Väter waren und zu ihrem Vorteil über sie wachten, erfolgte Regierung fast immer prärogativ. Einige wenige stehende Regeln genügten. Ermessen und Fürsorge des Regenten taten das Übrige. Sobald Fehldeutung und Schleimerei schwache Fürsten verleiteten, die Macht für private Ziele zu missbrauchen statt zum öffentlichen Wohl, sah die Bevölkerung sich gedrängt, die Prärogative in den Punkten, in denen es Nachteil durch sie erfuhr, durch ausdrückliche Gesetze einzuschränken. Erklärte Grenzen für Prärogative wurden von der Bevölkerung für notwendig erachtet, für alle jene Situationen, die sie selbst und ihre Ahnen im zu weitem Umfang der Weisheit solcher Fürsten überlassen hatten, die damals davon keinen anderen als rechtmäßigen Gebrauch machten, welcher im Wohl ihres Volks besteht.

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TToG II § 161

John Locke: Two Treatises of Government

§ 161. This power, whilst employed for the benefit of the community, and suitably to the trust and ends of the government, is undoubted prerogative, and never is questioned: For the people are very seldom or never scrupulous or nice in the point; they are far from examining prerogative, whilst it is in any tolerable degree employed for the use it was meant, that is, for the good of the people, and not manifestly against it; but if there comes to be a question between the executive power and the people, about a thing claimed as a prerogative; the tendency of the exercise of such prerogative to the good or hurt of the people, will easily decide that question.

§ 161. Solange diese Art von Macht zum Vorteil der Gemeinschaft angewandt wird, dem in eine Regierung gesetzten Vertrauen und ihren Zielen entspricht, ist sie unzweifelhaft prärogativ und unbestritten:

Die Bevölkerung ist in dem Punkt selten von Skrupeln geplagt oder aufmerksam. Sie ist meilenweit davon entfernt, das Vorbehaltsrecht zu hinterfragen, solange es in einem einigermaßen erträglichen Grad angewandt wird, soweit es den beabsichtigten Zweck, also für das Wohl des Volks und nicht offenkundig im Gegensatz zu diesem angewandt wird. Sollten zwischen exekutiver Macht und Bevölkerung Zweifel über eine Entscheidung auftreten, die unter Vorbehaltsrecht getroffen wird, wird die wahrgenommen Richtung dieses Vorbehaltsrechts zum Wohl oder zum Schaden des Volks diese Frage leicht entscheiden.

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TToG II § 107

John Locke: Two Treatises of Government

§ 107. First then, in the beginning of things, the father’s government of the childhood of those sprung from him, having accustomed them to the rule of one man, and taught them that where it was exercised with care and skill, with affection and love to those under it, it was sufficient to procure and preserve to men all the political happiness they sought for in society. It was no wonder that they should pitch upon, and naturally run into that form of government, which from their infancy they had been all accustomed to; and which, by experience, they had found both easy and safe.

To which, if we add, that monarchy being simple, and most obvious to men, whom neither experience had instructed in forms of government, nor the ambition or insolence of empire had taught to beware of the encroachments of prerogative, or the inconveniencies of absolute power, which monarchy in succession was apt to lay claim to, and bring upon them; it was not at all strange, that they should not much trouble themselves to think of methods of restraining any exorbitances of those to whom they had given the authority over them, and of balancing the power of government, by placing several parts of it in different hands. They had neither felt the oppression of tyrannical dominion, nor did the fashion of the age, nor their possessions, or way of living, (which afforded little matter for covetousness or ambition) give them any reason to apprehend or provide against it;

and therefore it is no wonder they put themselves into such a frame of government, as was not only, as I said, most obvious and simple, but also best suited to their present state and condition; which stood more in need of defense against foreign invasions and injuries, than of multiplicity of laws. The equality of a simple poor way of living, confining their desires within the narrow bounds of each man’s small property, made few controversies, and so no need of many laws to decide them, or variety of officers to superintend the process, or look after the execution of justice, where there were but few trespasses, and few offenders.

Since then those, who liked one another so well as to join into society, cannot but be supposed to have some acquaintance and friendship together, and some trust one in another; they could not but have greater apprehensions of others, than of one another:

And therefore their first care and thought cannot but be supposed to be, how to secure themselves against foreign force. It was natural for them to put themselves under a frame of government which might best serve to that end, and chose the wisest and bravest man to conduct them in their wars, and lead them out against their enemies, and in this chiefly be their ruler.

§ 107. Zuerst, am Anfang der Thematik, hatte der Vater durch die Anleitung seiner Nachkommen während derer Kindheit diese an die Regentschaft eines einzigen Mannes gewöhnt und ihnen dabei vermittelt, diese Herrschaft reiche aus, wenn sie mit Sorgfalt und Geschick, mit Hingabe und Liebe gegen die unter ihr stehenden gehandhabt wurde, den Menschen all das politische Glück zu verschaffen und zu erhalten, das sie in einer Gesellschaft suchten. Kein Wunder, dass sie naturgemäß auf die Regierungsform setzten und die annahmen, die sie alle von Kindheit an gewöhnt waren und aus Erfahrung als einfach und sicher kennengelernt hatten. Wir dürfen in Rechnung stellen: Monarchie war die einfachste und natürlichste Form für Menschen, die weder durch Erfahrung über die Formen der Regierung belehrt worden waren.

Sie hatten den Ehrgeiz und die Dreistigkeit einer Gewaltherrschaft nie erfahren, wussten kaum auf der Hut zu sein vor Eingriffen einer Prärogative oder Abträglichkeiten absoluter Macht, wie sie eine Monarchie nachfolgend leicht für sich in Anspruch nehmen und über sie bringen konnte.

Er war alles andere als befremdlich, wenn sie sich nicht viel darum kümmerten, nie an Mittel dachten, etwaige Übergriffe derjenigen in Schranken zu halten, welchen sie die Autorität über sich eingeräumt hatten und der Regierungsmacht ein Gegengewicht entgegenzustellen, indem sie einige ihrer Teile in unterschiedliche Hände legten.

Sie hatten weder den Druck tyrannischer Herrschaft erlebt, noch gaben die Mode ihrer Zeit, ihr Besitz oder ihr Lebensstil, (was für Begehrlichkeit oder Ehrgeiz wenig Anlass bot), ihnen Grund sich davor zu fürchten oder sich gegen sie zu schützen.

Es ist also kein Wunder, wenn sie sich unter eine Regierungsform stellten, die, wie gesagt, nicht allein die natürlichste und einfachste war, sondern auch ihrer damaligen Lage und den Verhältnissen am besten entsprach, welche weit mehr des Schutzes gegen fremde Angriffe und Schädigungen bedurften als der Mannigfaltigkeit der Gesetze.

Die Gleichwertigkeit einer einfachen, bescheidenen Lebensweise, welche die Bedürfnisse auf die engen Grenzen eines kleinen Besitzes eines jeden reduzierte, ließ kaum Streit aufkommen und so waren weder viele Gesetze, darüber zu entscheiden noch zahlreiche Beamte nötig, um die Gerichtsverfahren zu überwachen oder für den Vollzug von Rechtmäßigkeit Sorge zu tragen, weil es nur wenige Übertretungen und wenige Verbrecher gab.

Man sollte bei Leuten, die sich gegenseitig gerade genug schätzen, um sich zu einer Gesellschaft zu vereinigen, keinesfalls unterstellen, sie seien gute Bekannte oder Freunde und besaßen gegenseitiges Vertrauen. Sie durften gegen Fremde keine größeren Bedenken tragen als gegen einander. Ihre erste Sorge und ihren wichtigsten Gedanken als allein auf den Schutz gegen fremde Mächte gerichtet zu sehen, wäre trotzdem nichts anderes als eine Unterstellung.

Es war lediglich natürlich, sich unter einen politischen Rahmen zu stellen, der diesem Ziel am besten zu entsprechen schien und den klügsten und tapfersten Mann zu erwählen, sie bei ihren Kriegen gegen ihre Feinde zu führen. Und genau dafür war er hauptsächlich ihr Herrscher.

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TToG II § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. The subjection of a minor places in the father a temporary government, which terminates with the minority of the child: And the honor due from a child places in the parents a perpetual right to respect, reverence, support and compliance too, more or less, as the father’s care, cost, and kindness in his education, has been more or less.

This ends not with minority but holds in all parts and conditions of a man’s life. The want of distinguishing these two powers, viz. that which the father hath in the right of tuition, during minority, and the right of honor all his life, may perhaps have caused a great part of the mistakes about this matter: For to speak properly of them, the first of these is rather the privilege of children, and duty of parents, than any prerogative of paternal power. The nourishment and education of their children is a charge so incumbent on parents for their children’s good, that nothing can absolve them from taking care of it:

And though the power of commanding and chastising them go along with it, yet God hath woven into the principles of human nature such a tenderness for their offspring, that there is little fear that parents should use their power with too much rigor the excess is seldom on the severe side, the strong bias of nature drawing the other way. And therefore God Almighty when he would express his gentle dealing with the Israelites, he tells them, that though he chastened them, he chastens them as a man chastens his son, Deut.VIII.5.I. e. with tenderness and affection, and kept them under no severer discipline than what was absolutely best for them, and had been less kindness to have slackened. This is that power to which children are commanded obedience, that the pains and care of their parents may not be increased, or ill rewarded.

§ 67. Die Unterordnung eines Minderjährigen verleiht dem Vater eine vorübergehende Herrschaft, die mit der Unmündigkeit des Kindes endet. Die schuldige Ehrerbietung eines Kindes verleiht den Eltern ein dauerhaftes Recht auf Achtung, Verehrung, Hilfe und Fügsamkeit, mehr oder weniger, je nachdem wie viel Aufwand an Mühe, Kosten und Güte der Vaters bei der Ausbildung eingesetzt hat. Es endet nicht bei Erreichen der Volljährigkeit, sondern dauert ein Leben lang in allen Lagen eines Menschen fort.

Das Bedürfnis die beiden Arten Macht voneinander zu unterscheiden, einerseits das väterliche Recht auf Vormundschaft während der Minderjährigkeit, andererseits das Recht auf lebenslange Ehrerweisung, mag vielleicht einen großen Teil der Fehlinterpretationen über diese Angelegenheit verursacht haben. Korrekt gedeutet besteht erstere von beiden in einem Vorrecht der Kinder, einer Pflicht der Eltern, als in einer Prärogative, einem Vorbestimmungsrecht der väterlichen Macht. Ernährung und Ausbildung ihrer Kinder obliegen den Eltern für das Wohl ihrer Kinder als Pflicht derart, dass nichts sie von dieser Fürsorge entbinden kann.

Gerade weil die Macht zu Anordnungen und Disziplinierung damit einhergeht, hat Gott mit den Grundbedingungen menschlicher Natur eine solche Zärtlichkeit für Kinder verwoben, dass kaum Gefahr besteht, die Eltern könnten ihre Macht mit zu großer Strenge gebrauchen. Übermaß liegt selten auf Seiten der Strenge. Der starke Hang der Natur drängt eher zum Entgegengesetzten.

Deshalb erklärte auch Gott den Israeliten, als er die Milde seiner Maßnahmen ausdrücken wollte, obwohl er sie diszipliniere, diszipliniere er sie wie ein Mann seinen Sohn diszipliniert. Deut. VIII.5. was bedeuten soll: Mit Sanftmut und Liebe. Er stellte sie unter keine strengere Disziplin, als für ihr Bestes unbedingt nötig war. Sie abzuschwächen wäre geringere Güte gewesen. Das ist die Macht, der Kinder zu gehorchen gehalten sind, damit Sorgen und Mühen der Eltern weder vermehrt noch schlecht gedankt werden.

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