Schlagwort-Archive: positiv

TToG II § 5

John Locke: Two Treatises of Government

§ 5. This equality of men by nature, the judicious Hooker34 looks upon as so evident in itself, and beyond all question, that he makes it the foundation of that obligation to mutual love amongst men, on which he builds the duties they owe one another, and from whence he derives the great maxims of justice and charity. His words are:

The like natural inducement hath brought men to know that it is no less their duty, to love others than themselves; for seeing those things which are equal, must needs all have one measure; if I cannot but wish to receive good, even as much at every man’s hands, as any man can wish unto his own soul, how should I look to have any part of my desire herein satisfied, unless myself be careful to satisfy the like desire, which is undoubtedly in other men, being of one and the same nature?

To have anything offered them repugnant to this desire, must needs in all respects grieve them as much as me; so that if I do harm, I must look to suffer, there being no reason that others should show greater measure of love to me, than they have by me showed unto them: My desire therefore to be loved of my equals in nature, as much as possible may be, imposeth upon me a natural duty of bearing to themward fully the like affection; from which relation of equality between ourselves and them that are as ourselves, what several rules and canons natural reason hath drawn, for direction of life, no man is ignorant. Eccl.Pol.Lib.I.

§ 5. Diese natürliche Gleichheit der Menschen sieht der umsichtige Hooker34 als derart selbstverständlich und über jeden Zweifel erhaben, dass er sie zur Grundlage jenes Gebots zu gegenseitiger Liebe unter den Menschen macht, auf dem er die wechselseitig geschuldeten Pflichten aufbaut und von dem er die großen Maximen von Rechtmäßigkeit und Barmherzigkeit ableitet. Seine Worte lauten:

Ein geradezu natürlicher Anreiz hat die Menschen zur Erkenntnis getragen, es sei ihre Aufgabe, andere zu lieben wie sich selbst, weil sie erkennen: Gleiche Dinge, haben notwendigerweise gleiches Maß. Sofern ich nur wünschen kann, aus der Hand jedes Menschen so viel Gutes zu erhalten, wie jeder aus eigenem Herzen nur wünschen kann, wie kann ich dann erwarten, auch nur einen Teil meiner Erwartungen erfüllt zu sehen, solange ich nicht selbst bereit bin, anderen dieselben Wünsche Menschen zu erfüllen? Die unzweifelhaft bei ihnen vorhanden ist, da wir einer Natur sind?

Ihnen etwas zu anzubieten, was diesem Verlangen zuwiderläuft, muss sie in jeder Hinsicht ebenso schmerzen wie mich. Sobald ich Leid verursache, muss ich deshalb erwarten auch selber zu leiden: Weil es keinen Grund gibt, dass andere mir ein größeres Maß von Liebe erweisen sollten als ich ihnen erwiesen habe. Mein Verlangen von denen so stark wie möglich geliebt zu werden, die meiner Natur sind, verpflichtet mich deshalb, ihnen genau die gleiche Zuneigung entgegen zu bringen. Kein Mensch kann die verschiedenen Regeln und Gebote ignorieren, welche natürliche Vernunft aus der Gleichheit zwischen uns und denen die wie wir selbst sind für die Lebensgestaltung gezogen hat.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34hhttps://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
Of the Laws of ecclesiastical Polity (1593 – 1597)

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TToG II § 4

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER II

Of the State of Nature

§ 4. To understand political power right, and derive it from its original, we must consider, what state all men are naturally in, and that is, a state of perfect freedom to order their actions, and dispose of their possessions and persons, as they think fit, within the bounds of the law of nature, without asking leave, or depending upon the will of any other man. A state also of equality, wherein all the power and jurisdiction is reciprocal, no one having more than another; there being nothing more evident, than that creatures of the same species and rank, promiscuously born to all the same advantages of nature, and the use of the same faculties should also be equal one amongst another without subordination or subjection, unless the Lord and master of them all should, by any manifest declaration of his will, set one above another, and confer on him, by an evident and clear appointment, an undoubted right to dominion and sovereignty.

Kapitel 2

Vom Naturzustand

§ 4. Um politische Macht richtig zu verstehen und sie von ihrem Ursprung abzuleiten, müssen wir betrachten, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden. Es handelt sich um einen Zustand völliger Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturrechts ihre Handlungen zu regeln, und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeiten zu verfügen, wie es Ihnen am geeignetsten erscheint. Ohne der Erlaubnis eines anderen zu bedürfen oder von seinem Willen abzuhängen. Darüber hinaus ein Zustand der Gleichheit, in dem sämtliche Macht und Rechtsprechung interdependent sind und einer nicht mehr besitzt als der andere. Was ist einleuchtender, als dass Geschöpfe der gleichen Gattung und desselben Rangs, die ohne Unterschied zum Genuss all der selben naturgegebenen Chancen und zum Gebrauch derselben Fähigkeiten geboren sind, ohne Unterordnung oder Unterwerfung, auch unter sich gleich sein müssen? Es sei denn, dass der Herr und Meister Aller durch eine deutliche Kundgebung seines Willens einen über den anderen setzt, und ihm durch eine überzeugende, klare Ernennung ein zweifelsfreies Recht auf Herrschaft und Souveränität erteilt.

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TToG II § 3

John Locke: Two Treatises of Government

§ 3. Political power, then, I take to be a right of making laws with penalties of death, and consequently all less penalties, for the regulating and preserving of property, and of employing the force of the community, in the execution of such laws, and in the defense of the commonwealth from foreign injury; and all this only for the public good.

§ 3. Deshalb verstehe ich unter politischer Macht das Recht, Gesetze für Regelung und Erhalt des Eigentums zu erlassen, einschließlich der Todesstrafe, und folglich allen geringeren Strafen und die Macht der Gemeinschaft zu gebrauchen, um diese Gesetze zu vollziehen sowie das Gemeinwesen gegen jeglichen Schaden von außen zu schützen, jedoch alles dies einzig und allein für das öffentliche Wohl.

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TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG II § 1

John Locke: Two Treatises of Government

OF CIVIL GOVERNMENT

BOOK II

CHAPTER I

§ 1. It having been shown in the foregoing discourse,

1. That Adam had not, either by natural right of fatherhood, or by positive donation from God, any such authority over his children, or dominion over the world, as is pretended;

2. That if he had, his heirs, yet, had no right to it;

3. That if his heirs had, there being no law of nature nor positive law of God that determines which is the right heir in all cases that may arise, the right of succession, and consequently of bearing rule, could not have been certainly determined;

4. That if even that had been determined, yet the knowledge of which is the eldest line of Adams posterity, being so long since utterly lost, that in the races of mankind and families of the world, there remains not to one above another, the least pretence to be the eldest house, and to have the right of inheritance.

All these premises having, as I think, been clearly made out, it is impossible that the rulers now on earth should make any benefit, or derive any the least shadow of authority from that, which is held to be the fountain of all power, Adams private dominion and paternal jurisdiction. So that he that will not give just occasion to think that all government in the world is the product only of force and violence, and that men live together by no other rules but that of beasts, where the strongest carries it, and so lay a foundation for perpetual disorder and mischief, tumult, sedition and rebellion, (things that the followers of that hypothesis so loudly cry out against) must of necessity find out another rise of government, another original of political power, and another way of designing and knowing the persons that have it, than what Sir Robert Filmer hath taught us.

JOHN LOCKE

Von der bürgerlichen Regierung

Dies ist ein Aufsatz über den wahren Ursprung, die Ausdehnung und das Ziel der Staatlichen Regierung

Zweites Buch

Kapitel 1

§ 1. Nachdem in der vorhergehenden Abhandlung gezeigt worden ist,

1. dass Adam weder durch ein natürliches Recht durch Vaterschaft, noch durch rechtsetzende Schenkung Gottes eine solche Autorität über seine Kinder oder eine Herrschaft über die Welt besessen hat, wie behauptet wird;

2. dass selbst, wenn er es gehabt hätte, dennoch seine Erben kein Recht darauf hatten;

3. dass, wenn seine Erben es gehabt hätten, dennoch das Recht der Sukzession, folglich auch das zu Regieren, nicht mit Sicherheit hätte bestimmt werden können, weil es kein Natur- oder positives Gesetz Gottes gibt, das festlegt, wer in allen etwa vorkommenden Fällen der richtige Erbe ist;

4. dass, selbst wenn dies festgestellt worden wäre, dennoch das Wissen, welches die älteste Linie der Nachkommenschaft Adams ist, seit so langer Zeit gänzlich verloren gegangen ist, dass unter den Ethnien der Menschen und den Familien der Welt keiner ein minimaler Anspruch zusteht, das älteste Haus zu sein und das Recht der Erbschaft zu besitzen;

Nachdem alle Ausgangsbedingungen, meiner Überzeugung nach, klar bewiesen worden sind, ist es unmöglich, dass die jetzt lebenden Herrscher aus dem, was für die Quelle aller Macht gehalten wird, d. i. Adams private Herrschaft und väterliche Rechtsprechung, irgendwelchen Nutzen ziehen oder den mindesten Schatten von Autorität ableiten können.

Jeder, der nicht berechtigten Anlass geben will den Glauben zu verbreiten, alle rechtmäßigen Herrschaftsstrukturen weltweit seien nur das Produkt von Stärke und Macht sowie Menschen lebten nach keinen anderen Regeln zusammen als die Tiere, unter denen das jeweils Stärkste die Führungsrolle einnimmt und auf diese Weise für ewige Verwirrung, Unheil, Aufruhr, Empörung und Rebellion Anlass gibt, – Zustände, die gerade die Anhänger jener Herrschaftsidee so lauthals beklagen und deshalb Recht und Ordnung fordern – muss deshalb eine andere Entstehung von Regierung, einen anderen Ursprung politischer Macht und einen anderen Weg ausfindig machen, die Personen, welche diese besitzen sollen, zu bestimmen und zu erkennen, als Sir Robert Filmer uns gelehrt hat.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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TToG I § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. It might reasonably be asked here, how come children by this right of possessing, before any other, the properties of their parents upon their decease? For it being personally the parents, when they die, without actually transferring their right to another, why does it not return again to the common stock of mankind?

It will perhaps be answered, that common consent hath disposed of it to their children. Common practice, we see indeed, does so dispose of it; but we cannot say, that it is the common consent of mankind; for that hath never been asked, nor actually given; and if common tacit consent hath established it, it would make but a positive, and not a natural right of children to inherit the goods of their parents: But where the practice is universal, it is reasonable to think the cause is natural.

The ground then I think to be this. The first and strongest desire God planted in men, and wrought into the very principles of their nature, being that of self-preservation, that is the foundation of a right to the creatures for the particular support and use of each individual person himself. But, next to this, God planted in men a strong desire also of propagating their kind, and continuing themselves in their posterity; and this gives children a title to share in the property of their parents, and a right to inherit their possessions.

Men are not proprietors of what they have, merely for themselves; their children have a title to part of it, and have their kind of right joined with their parents, in the possession which comes to be wholly theirs, when death, having put an end to their parents use of it, hath taken them from their possessions; and this we call inheritance: Men being by a like obligation bound to preserve what they have begotten, as to preserve themselves, their issue come to have a right in the goods they are possessed of.

That children have such a right, is plain from the laws of God; and that men are convinced that children have such a right, is evident from the law of the land; both which laws require parents to provide for their children.

§ 88. Es mag vernünftig sein zu fragen, wie Kinder zu dem Recht kommen, beim Tod der Eltern deren Besitz vor jeglicher anderer Person in eigenen Besitz zu nehmen? Es ist ja schließlich persönlicher Besitz der Eltern. Weshalb fällt er dann, wenn sie sterben ohne de facto ihr Besitzrecht auf einen anderen übertragen zu haben, nicht in den gemeinsamen Besitz der Menschheit zurück?

Man wird vielleicht antworten, dass Gemeinsinn zu Gunsten der Kinder darüber verfügt. Und in der Tat, der Brauch darüber verfügt in dieser Weise, aber wir können nicht sagen, dass dies mit allgemeiner Zustimmung geschieht. Denn diese ist nie eingeholt, noch de facto je gegeben worden. Wenn aber stillschweigende Zustimmung den Brauch allgemein billigen würde, so bestünde das Erbrecht nur als positives, gesetztes keinesfalls aber als natürliches Recht der Kinder, den Besitz der Eltern zu erben.

Wenn aber ein Brauch weithin verbreitet ist, darf mit Recht angenommen werden, dass die Ursache eine natürliche ist. Die Grundlage, glaube ich, ist diese: Der erste und stärkste Trieb, welchen Gott den Menschen eingepflanzt und zum eigentlichen Element ihrer Natur gemacht hat, ist der Selbsterhalt. Durch ihn ist die Begründung für ein Recht auf die Mitgeschöpfe zum persönlichen Unterhalt und Nutzen jeder individuellen Person gegeben.

Direkt danach hat Gott den Menschen auch einen starken Trieb gegeben, seine Gattung zu verbreiten und sich in den Nachkommen fortzusetzen. Genau deshalb haben die Kinder einen Anspruch, an dem Besitz ihrer Eltern teilzuhaben, und ein Recht, ihr Besitztum zu erben. Die Menschen sind nicht nur um ihrer selbst willen Besitzer dessen, was sie besitzen. Ihre Kinder haben Anspruch auf einen Anteil und vereinigen ihre Art von Recht an dem Besitz mit demjenigen ihrer Eltern.

Welcher ganz und gar zu Ihrem wird, sobald der Tod der Benutzung des Besitzes seitens der Eltern ein Ende setzt und sie von dem Besitz trennt. Das nennen wir Erbschaft. Da die Menschen durch eine gegenseitige Verpflichtung gebunden sind, diejenigen, die sie gezeugt haben ebenso zu erhalten, wie sie sich selbst erhalten, kommen auch ihre Abkömmlinge zu einem Recht an den Gütern, die sie besitzen.

Es ergibt sich klar aus den Geboten Gottes, dass Kinder ein solches Recht haben und das die Menschen auch überzeugt sind, dass Kinder ein solches Recht haben, beweisen die weltlichen Gesetze: Alle diese Gesetze verlangen von den Eltern, für ihre Kinder zu sorgen.

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