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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 6, Absatz 6

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 6, Absatz 6,

As for myself, there is no one can have a greater respect and veneration for authority than I. I no sooner perceived myself in the world but I found myself in a storm, which hath lasted almost hitherto, and therefore cannot but entertain the approaches of a calm with the greatest joy and satisfaction; and this methinks obliges me, both in duty and gratitude to be chary of such a blessing, and what lies in me to endeavor its continuance, by disposing men’s minds to obedience to that government which hath brought with it that quiet and settlement which our own giddy folly had put beyond the reach, not only of our contrivance, but hopes. And I would men would be persuaded to be so kind to their religion, their country and themselves as not to hazard again the substantial blessings of peace and settlement in an over-zealous contention about things, which they themselves confess to be little and at most are but indifferent.

Was mich betrifft, so gibt es niemanden der mehr Respekt und Verehrung für die Autorität empfinden könnte als ich. Kaum war ich mir bewusst auf der Welt zu sein, da fand ich mich auch schon in einem Sturm, der beinahe bis heute gedauert hat. Und deshalb kann ich das Annähern einer Windstille nur mit größter Freude und Befriedigung sehen. Und dies verpflichtet mich, wie ich glaube, pflichtschuldig und dankbar den Fortbestand eines solchen Segens anzustreben, indem ich den Geist der Menschen zum Gehorsam gegen jene Regierung hinlenke, die die Ruhe und Beständigkeit, mit sich gebracht hat, welche unsere leichtfertige Narrheit nicht nur unseren Fähigkeiten, sondern auch unseren Hoffnungen entrückt hatte. Und ich wünschte Menschen wären zu überzeugen, so freundlich gegenüber ihrer Religion, ihrem Land und sich selbst zu sein, statt aufs Neue die wesentlichen Segnungen des Friedens und der Stabilität durch eine übertrieben eifernde Streitsüchtigkeit wegen Angelegenheiten aufs Spiel zu setzen, von denen sie selbst zugeben, dass diese von äußerst geringer Bedeutung, um nicht zu sagen völliger Bedeutungslosigkeit sind.

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John Locke, Tract I, Section 3, Absatz 3

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

John Locke, Tract I, Section 3, Absatz 3

An indeed besides the reasons that persuaded my author to conceal himself there be many other more strongly oblige me to it. Amongst others I should be sure to incur the censure of many of my acquaintance. For having always professed myself an enemy to the scribbling of this age and often accused the pens of Englishmen of as much guilt as their swords judging that the issue of blood from whence such an inundation hath flowed had scarce been opened, or at least not so long unstopped had men been more sparing of their ink and that these Furies, War, Cruelty, Rapine, Confusion, etc., which have so wearied and wasted this poor nation have been conjured up in private studies and from thence sent abroad to disturb the quiet we enjoyed. This objection then will lie against me, that I now run upon the same guilt I condemned in others, disturbing the beginnings of our happy settlement by engaging in a quarrel, and bandying a question which it would be well if it were quite forgotten, and hath been but too loudly disputed already. But I hope I shall deserve no more blame than he that takes arms only to keep the peace and draws his sword in the same side with the magistrate, with a design to suppress, not begin a quarrel.

Und wahrlich, abgesehen von den Gründen die meinen Autor überzeugt haben sich selbst zu anonymisieren, gibt es etliche weitere, noch handfestere, die mich verpflichten, so zu handeln. Unter anderem muss ich gewärtigen, von vielen meiner Bekannten getadelt zu werden. Gerade weil ich stets mich selbst als Feind des Geschreibsels dieser Zeit gebärdet und die Federn etlicher Engländer als ebenso schuldig beurteilt habe, wie deren Schwerter, den Blutzoll, von dem eine gewaltige Springflut sich ergossen hat, kaum dass er erhoben wurde, oder zumindest viel zu lange Zeit nicht gestoppt wurde, wären diese Männer nur sparsamer mit ihrer Tinte umgegangen, statt diese Rasereien, Krieg, Grausamkeit, Gewaltexzesse, Chaos, usw., die dieses arme Land geschunden und verwüstet haben, hinter verschlossenen Türen in gelehrter Erwägung entworfen und von dort ausgesandt zu haben, um die Ruhe, die wir genossen hatten zu vernichten. Dieser Einwand wird gegen mich sprechen, der ich mich jetzt genau derselben Schuldigkeit aussetze, die ich bei anderen verflucht habe, den Neubeginn unserer glücklichen inneren Festigung durch Eingreifen in eine Streiterei störend und eine Frage wiederzukäuen, die besser getrost vergessen worden wäre und die bereits viel zu laut über die Märkte geschrien wurde. Aber ich hoffe nicht mehr Tadel und Rüge zu erleiden als jeder, der zu den Waffen greift, nur um den Frieden zu bewahren oder der das Schwert zieht, parteiergreifend für die Obrigkeit, und nicht in der puren Absicht der Unterdrückung einen Streit anfängt.

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TToG II § 235

John Locke: Two Treatises of Government

§ 235. It is true he has annexed two limitations to it, to no purpose:

First: He says, it must be with reverence. Secondly, it must be without retribution or punishment; and the reason he gives is, because an inferior cannot punish a superior.

First: How to resist force without striking again, or how to strike with reverence, will need some skill to make intelligible. He that shall oppose an assault only with a shield to receive the blows, or in any more respectful posture, without a sword in his hand, to abate the confidence and force of the assailant, will quickly be at an end of his resistance, and will find such a defense serve only to draw on himself the worse usage. This is as ridiculous a way of resisting, as Juvenal74 thought it of fighting:

Ubi tu pulsas, ego vapulo tantum.
Where you hit as much I am hit upon.

And the success of the combat will be unavoidably
the same he there describes it:

Libertas pauperis haec est:
Pulsatus rogat, pugnis concisus adorat, ut liceat paucis cum dentibus inde reverti:

Liberty of the poor is this:
Beaten he enquires, fights ended he pleas, to let him go home with some teeth left.

This will always be the event of such an imaginary resistance where men may not strike again. He therefore who may resist must be allowed to strike. And then let our author or anybody else, join a knock on the head, or a cut on the face, with as much reverence and respect as he thinks fit. He that can reconcile blows and reverence may, for ought I know, desire for his pains, a civil, respectful cudgeling wherever he can meet with it.

Secondly: As to his second, an inferior cannot punish a superior; that is true, generally speaking, whilst he is his superior. But to resist force with force, being the state of war that levels the parties, cancels all former relation of reverence, respect, and superiority: And then the odds that remains, is, that he, who opposes the unjust aggressor, has this superiority over him, that he has a right, when he prevails to punish the offender, both for the breach of the peace, and all the evils that followed upon it. Barclay therefore, in another place, more coherently to himself, denies it to be lawful to resist a King in any case. But he there assigns two cases, whereby a King may un-king himself. His words are:

Quid ergo, nulline casus incidere possunt quibus populo sese erigere atque in regem impotentius dominantem arma capere et invadere jure suo suaque authoritate liceat? Nulli certe quamdiu rex manet. Semper enim ex divinis id obstat, Regem honorificato; et qui potestati resistit, Dei ordinationi resistit: non alias igitur in eum populo potestas est quam si id committat propter quod ipso jure rex esse desinat. Tunc enim se ipse principatu exuit atque in privatis constituit liber: Hoc modo populus et superior efficitur, reverso ad eum sc. jure ilio quod alte regem inauguratum in interregno habuit. At sunt paucorum generum commissa ejusmodi
quae hunc effectum pariunt. At ego cum plurima animo perlustrem, duo tantum invenio, duos, inquam, casus quibus rex ipso facto ex rege non regem se facit et omni honore et dignitate regali atque in subditos potestate destituit; quorum etiam meminit Winzerus75.

Horum unus est, Si regnum disperdat, quemadmodum de Nerone fertur, quod is nempe senatum populumque Romanum, atque adeo urbem ipsam ferro flammaque vastare, ac novas sibi sedes quaerere, decrevisset. Et de Caligula, quod palam denunciarit se neque civem neque principem senatui amplius fore, inque animo habuerit interempto utriusque ordinis electissimo quoque Alexandriam commigrare, ac ut populum uno ictu interimeret, unam ei cervicem optavit. Talia cum rex aliquis meditatur et molitur serio, omnem regnandi curem et animum illico abjicit, ac proinde imperium in subditos amittit, ut dominus servi pro derelicto habiti dominium.

§ 235. Tatsächlich hat er zwei Einschränkungen damit verbunden. Allerdings zwecklos.

Er sagt erstens: Es müsse mit Ehrerbietung geschehen,

Zweitens: Ohne Wiedergutmachung oder Strafe.

Der Grund den er anführt: Ein Niederer kann keinen Höheren bestrafen.

Erstens: Wie physischer Gewalt Widerstand geleistet werden kann, ohne zurückzuschlagen, oder wie mit Ehrerbietung geschlagen werden kann? Es bedarf einiger Kunstgriffe, das verständlich zu machen. Wer sich einem Angriff widersetzt mit nichts als einem Schild, die Schläge aufzufangen oder in einer noch achtungsvolleren Haltung ohne ein Schwert in der Hand, um Zuversicht und nackte Gewalt des Angreifers zunichte zu machen, wird mit seinem Widerstand ziemlich bald am Ende sein und feststellen: Eine derartige Verteidigung bringt nur eine umso schlechtere Behandlung ein. Es handelt sich um eine ebenso lächerliche Art des Widerstandes wie Juvenal74 es vom Kämpfen selbst dachte:

Ubi tu pulsas, ego vapulo tantum.
Sobald Du schlägst bekomme ich so genauso viele Schläge.

Der Erfolg des Kampfes wird zwangsläufig derselbe sein, wie er ihn hier beschreibt:

Libertas pauperis haec est: Pulsatus rogat et pugnis concisus, adorat, ut liceat paucis cum dentibus inde reverti.

Die Freiheit des Armen besteht darin: Geprügelt bittet er und nach beendetem Kampf fleht er, man möge ihm die Rückkehr mit wenigstens ein paar Zähnen gewähren.

Der Ausgang imaginären Widerstands wird stets so aussehen, wenn Menschen nicht zurückschlagen dürfen. Wer sich widersetzen darf, dem muss auch gestattet sein, zu schlagen. Gewähren wir unserem Autor oder sonst jemandem den Genuss eines Schlags auf den Kopf oder eines Hiebs ins Gesicht mit genau so viel Ehrerbietung und Achtung verbunden wie er es für angemessen hält. Wer es fertigbringt, Schläge und Ehrerbietung miteinander zu versöhnen, dürfte, soviel ich weiß, für seine Mühe eine höfliche, achtungsvolle Tracht Prügel verdienen.

Überall, wo er sie zu finden vermag.

Zweitens, was den anderen Punkt betrifft, ein Niederer dürfe keinen Höheren Strafen: Das ist allgemein gesprochen durchaus richtig, eben weil der Zweite dem Ersten übergeordnet ist. Da aber Gewalt mit Gewalt zu widerstehen den Kriegszustand bedeutet, der alle Parteien gleichstellt, hebt er auch alle früheren Beziehungen von Ehrerbietung, Achtung und höherem Rang auf. Der Unterschied, der dann noch bleibt, besteht in nichts als: Wer sich einem unrechtmäßig Angreifenden entgegenstellt, erhält im Fall des Sieges Überlegenheit über ihn, ein Recht den Übeltäter für den Bruch des Friedens und alle sich daraus ergebenden Missstände zu bestrafen. An anderer Stelle verneint deshalb Barclay, in besserer Übereinstimmung mit sich selbst, es wäre erlaubt dem König in irgendeinem Fall rechtmäßig Widerstand zu leisten. Aber er bezeichnet dort zwei Fälle, in denen ein König sich selbst seiner königlichen Würde berauben kann. Er sagt:

Quid ergo, nulline casus indidere possunt quibus populo sese erigere atque in regem impotentius dominantem arma capere et invadere jure suo suaque authoritate liceat? Nulli certe quamdiu rex manet. Semper enim ex divinis id obstat, Regem honorificato; et qui potestati resistit, Dei ordinationi resistit: non alias igitur in eum populo potestas est quam si id committat propter quod ipso jure rex esse desinat. Tunc enim se ipse principatu exuit atque in privatis constituit liber: Hoc modo populus et superior efficitur, reverso ad eum sc. jure ilio quod alte regem inauguratum in interregno habuit. At sunt paucorum generum commissa ejusmodi
quae hunc effectum pariunt. At ego cum plurima animo perlustrem, duo tantum invenio, duos, inquam, casus quibus rex ipso facto ex rege non regem se facit et omni honore et dignitate regali atque in subditos potestate destituit; quorum etiam meminit Winzerus75.

Horum unus est, Si regnum disperdat, quemadmodum de Nerone fertur, quod is nempe senatum populumque Romanum, atque adeo urbem ipsam ferro flammaque vastare, ac novas sibi sedes quaerere, decrevisset. Et de Caligula, quod palam denunciarit se neque civem neque principem senatui amplius fore, inque animo habuerit interempto utriusque ordinis electissimo quoque Alexandriam commigrare, ac ut populum uno ictu interimeret, unam ei cervicem optavit. Talia cum rex aliquis meditatur et molitur serio, omnem regnandi curem et animum illico abjicit, ac proinde imperium in subditos amittit, ut dominus servi pro derelicto habiti dominium.

74hhttps://en.wikipedia.org/wiki/Juvenal
74https://de.wikipedia.org/wiki/Juvenal
75https://www.jstor.org/stable/2708004?seq=1#page_scan_tab_contents

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TToG II § 230

John Locke: Two Treatises of Government

§ 230. Nor let anyone say, that mischief can arise from hence as often as it shall please a busy head or turbulent spirit, to desire the alteration of the government. It is true, such men may stir, whenever they please; but it will be only to their own just ruin and perdition: For till the mischief be grown general and the ill designs of the rulers become visible or their attempts sensible to the greater part, the people, who are more disposed to suffer than right themselves by resistance, are not apt to stir.

The examples of particular injustice or oppression of here and there an unfortunate man moves them not. But if they universally have a persuasion, grounded upon manifest evidence that designs are carrying on against their liberties and the general course and tendency of things cannot but give them strong suspicions of the evil intention of their governors, who is to be blamed for it? Who can help it, if they, who might avoid it, bring themselves into this suspicion?

Are the people to be blamed, if they have the sense of rational creatures and can think of things no otherwise than as they find and feel them? And is it not rather their fault, who put things into such a posture, that they would not have them thought to be as they are?

I grant, that the pride, ambition, and turbulence of private men have sometimes caused great disorders in commonwealths and factions have been fatal to states
and kingdoms. But whether the mischief hath oftener begun in the people’s wantonness and a desire to cast off the lawful authority of their rulers or in the rulers insolence and endeavors to get and exercise an arbitrary power over their people; whether oppression or disobedience gave the first rise to the disorder, I leave it to impartial history to determine.

This I am sure, whoever, either ruler or subject, by force goes about to invade the rights of either Prince or people, and lays the foundation for overturning the constitution and frame of any just government, is highly guilty of the greatest crime, I think, a man is capable of, being to answer for all those mischiefs of blood, rapine, and desolation, which the breaking to pieces of governments bring on a country. And he who does it, is justly to be esteemed the common enemy and pest of mankind, and is to be treated accordingly.

§ 230. Niemand soll behaupten, es entstünde jedes Mal ein Unheil, wenn es einem umtriebigen Kopf oder unsteten Geist beliebt, eine Änderung der Regierung zu verlangen. Es trifft zu, solche Menschen können sich erregen, so oft sie wollen, es wird aber nur zu ihrem eigenen Verderben und Untergang sein. Bis der Missstand die Allgemeinheit erreicht, die perversen Absichten der Herrscher sichtbar und ihre Versuche für eine Mehrheit spürbar werden, ist die Bevölkerung, die stets mehr zur Duldung bereit ist als sich durch Widerstand Recht zu verschaffen, zu Aufruhr unfähig.

Beispiele einzelnen Unrechts und Unterdrückung oder hier und da eines unglückseligen Menschen berühren sie nicht. Wenn die Bevölkerung aber durchweg die auf klare Beweise begründete Überzeugung hat, es seien Anschläge gegen seine Freiheiten im Gang und der allgemeine Lauf sowie der Trend der Gegebenheiten ihm starken Verdacht gegen schlimme Absichten der Regierung einflössen, wer wäre dafür zu kritisieren? Wer könnte es verhindern, wenn jene, die es vermeiden könnten, sich selbst in diesen Verdacht bringen?

Ist einer Bevölkerung als Vorwurf zu machen, es habe den Verstand vernünftiger Wesen und könne von Gegebenheiten nicht anders denken kann, als es sie sieht und fühlt? Ist es nicht vielmehr Schuld derer, welche die Dinge so präsentiert haben, dass die Bevölkerung sie nicht als das erkennt, was sie in Wirklichkeit sind?

Ich gebe zu: Stolz, Ehrgeiz und Unstetigkeit einzelner Menschen haben oft großes Chaos in Gemeinwesen angerichtet und Aufruhr war für Staaten und Königreiche verhängnisvoll. Ob das Unglück häufiger aus Mutwilligkeit der Bevölkerung und dem Verlangen, die rechtmäßige Autorität seiner Regenten abzuwerfen begonnen hat oder durch Anmaßung der Regenten und den Versuchen willkürliche Macht über die Bevölkerung zu erlangen und auszuüben; ob Unterdrückung oder Ungehorsam Anstoß für Unordnung gegeben haben, überlasse ich der unparteiischen Geschichte zu entscheiden.

Dessen aber bin ich sicher: Wer auch immer, ob Regent oder Bürger, es unternimmt mit physischer Gewalt in die Rechte des anderen, Fürst oder Volk, einzugreifen und den Grund für Umsturz der Verfassung und des gesamten Aufbaus einer rechtmäßigen Regierung zu legen, sich in hohem Grad des größten Verbrechens schuldig macht, dessen, nach meinem Gefühl ein Mensch fähig ist. Er hat all das Unglück, Blutvergießen, Raub und Verwüstung zu verantworten, die Zerstörung der Regierung über ein Land bringt. Wer so handelt, ist mit Recht als gemeinsamer Feind, als Plage der Menschheit zu betrachten und demgemäß zu behandeln.

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TToG II § 229

John Locke: Two Treatises of Government

§ 229. The end of government is the good of mankind; and which is best for mankind, that the people should be always exposed to the boundless will of tyranny, or that the rulers should be sometimes liable to be opposed, when they grow exorbitant in the use of their power, and employ it for the destruction, and not the preservation of the properties39 of their people?

§ 229. Der Zweck von Regierung ist das Wohl der Menschheit. Ist es denn am besten für die Menschheit, die Bevölkerung dauerhaft dem schrankenlosen Willen der Tyrannei preiszugeben oder Herrschenden hin und wieder Widerstand auszusetzen, wenn sie bei Anwendung ihrer Macht deutlich Grenzen überschreiten und sie zum Verderben statt zur Bewahrung des Eigentums39 der Bevölkerung einsetzen?

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 228

John Locke: Two Treatises of Government

§ 228. But if they, who say it lays a foundation for rebellion, mean that it may occasion civil wars, or intestine broils, to tell the people they are absolved from obedience when illegal attempts are made upon their liberties or properties39, and may oppose the unlawful violence of those who were their magistrates, when they invade their properties39 contrary to the trust put in them; and that therefore this doctrine is not to be allowed, being so destructive to the peace of the world: They may as well say, upon the same ground, that honest men may not oppose robbers or pirates, because this may occasion disorder or bloodshed.

If any mischief come in such cases, it is not to be charged upon him who defends his own right, but on him that invades his neighbours. If the innocent honest man must quietly quit all he has, for peace sake, to him who will lay violent hands upon it, I desire it may be considered, what a kind of peace there will be in the world, which consists only in violence and rapine; and which is to be maintained only for the benefit of robbers and oppressors. Who would not think it an admirable peace betwixt the mighty and the mean, when the lamb, without resistance, yielded his throat to be torn by the imperious wolf?

Polyphemus71 den gives us a perfect pattern of such a peace, and such a government, wherein Ulysses and his companions had nothing to do, but quietly to suffer themselves to be devoured. And no doubt Ulysses, who was a prudent man preached up passive obedience and exhorted them to a quiet submission by representing to them of what concernment peace was to mankind; and by showing the inconveniencies might happen, if they should offer to resist Polyphemus71, who had now the power over them.

§ 228. Falls jene, die behaupten meine Hypothese gewähre Gelegenheiten zur Rebellion, damit meinen, es könne Bürgerkriege oder inneres Brodeln verursachen, dem Volk zu sagen, es sei vom Gehorsam entbunden, wenn unrechtmäßige Angriffe auf seine Freiheiten oder sein Eigentum39 erfolgen; es dürfe sich gesetzwidriger Gewaltanwendung derer, die seine Obrigkeit waren, widersetzen, wenn diese entgegen dem in sie gesetzten Vertrauen in sein Eigentum39 eingreife; wenn deshalb diese Lehre, so verderblich für den Frieden in der Welt, nicht zulässig sei:

Dann können sie genauso gut und mit demselben Recht behaupten, ehrliche Menschen dürften sich Räubern und Banditen nicht widersetzen, weil es Chaos oder Blutvergießen verursachen könnte.

Tritt in solchen Fällen Unheil ein, fällt es nicht dem zur Last, der sein eigenes Recht verteidigt, sondern dem, der in das Recht seines Nachbarn eingreift. Wenn
der unschuldige, ehrliche Mensch um des Friedens willen alles was er hat, demjenigen, der gewaltsam Hand anlegt ruhig überlassen muss, dann bitte ich zu bedenken, welch eine Art von Frieden in der Welt sein wird, der nur aus Gewalttat und Raub besteht und nur zum Vorteil von Räubern und Unterdrückern erhalten werden soll. Wer würde es nicht für der Bewunderung würdigen Frieden zwischen dem Mächtigen und dem Schwachen halten, wenn das Lamm ohne Widerstand seine Kehle darböte, um vom mächtigen Wolf zerrissen zu werden?

Die Höhle des Polyphem71 gibt uns eine perfekte Vorlage eines solchen Friedens und einer solchen Regentschaft. Dort hatten Odysseus und Gefährten auch nichts weiter zu tun, als sich ruhig fressen zu lassen. Odysseus, der ein kluger Mann war, predigte ihnen zweifellos passiven Gehorsam und ermahnte sie zu ruhiger Fügung in ihr Schicksal, indem er ihnen schilderte, wie wichtig Frieden für die Menschheit sei und ihnen die Unannehmbarkeiten klar machte, die eintreten würden, wenn ihnen in den Sinn käme, sich Polyphem71 zu widersetzen, der jetzt die Macht über sie habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

71https://en.wikipedia.org/wiki/Polyphemus
71https://de.wikipedia.org/wiki/Polyphem

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TToG II § 227

John Locke: Two Treatises of Government

§ 227. In both the forementioned cases, when either the legislative is changed or the legislators act contrary to the end for which they were constituted; those who are guilty are guilty of rebellion: For if anyone by force takes away the established legislative of any society, and the laws by them made, pursuant to their trust, he thereby takes away the umpirage, which everyone had consented to, for a peaceable decision of all their controversies, and a bar to the state of war amongst them.

They, who remove or change the legislative, take away this decisive power which no body can have, but by the appointment and consent of the people; and so destroying the authority which the people did, and nobody else can set up, and introducing a power which the people hath not authorized, they actually introduce
a state of war, which is that of force without authority:

And thus, by removing the legislative established by the society, (in whose decisions the people acquiesced and united, as to that of their own will) they untie the knot, and expose the people anew to the state of war.

And if those, who by force take away the legislative, are rebels, the legislators themselves, as has been shown, can be no less esteemed so; when they, who were set up for the protection and preservation of the people, their liberties and properties39, shall by force invade and endeavor to take them away; and so they
putting themselves into a state of war with those who made them the protectors and guardians of their peace, are properly, and with the greatest aggravation, rebellantes, rebels.

§ 227. In beiden vorgenannten Fällen, wenn entweder die Legislative verändert wird oder die Gesetzgeber entgegen dem Ziel handeln, für das sie eingesetzt wurden, lautet der Schuldspruch: Schuldig der Rebellion. Sobald jemand mit Gewalt die eingesetzte Legislative einer Gesellschaft und die Gesetze beseitigt, die von ihr kraft des ihr anvertrauten Amts erlassen worden sind, beseitigt er damit die schiedsrichterliche Macht, der jeder einzelne zugestimmt hatte, um friedliche Entscheidung aller Auseinandersetzungen und eine Schranke gegen den Kriegszustand zu bezwecken.

Wer die Legislative absetzt oder verändert, beseitigt die entscheidende Macht, die niemandem ohne Ernennung und Zustimmung der Bevölkerung zusteht. Durch die Vernichtung der Autorität, die das Volk einsetzte und niemand anders einsetzen kann und durch Einsetzung einer Macht, die das Volk nicht autorisiert hat, führen sie tatsächlich einen Kriegszustand herbei, welcher schlicht Macht ohne Autorität ist. Durch Absetzung der von der Gesellschaft eingesetzten Legislative, in deren Entscheidungen sich die Bevölkerung wie in eigene Willensäußerungen einfügt und einwilligt, lösen sie die Verknüpfung und setzen das Volk erneut dem Kriegszustand aus.

Wenn alle, die mit physischer Gewalt die Legislative beseitigen, Rebellen sind, so können auch Gesetzgeber, wie nachgewiesen, nicht weniger als solche betrachtet werden, sobald sie, die zu Schutz und Erhalt der Bevölkerung, ihrer Freiheiten und ihres Eigentums39 eingesetzt wurden, mit roher Gewalt in diese eingreifen und sie zu entziehen versuchen. Sie versetzen sich dann in einen Kriegszustand mit denen, die sie zu Beschützern und Hütern ihres Friedens machten, und sind so im eigentlichen Sinn und in schwerwiegendster Bedeutung des Begriffs „rebellantes“, Rebellen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 226

John Locke: Two Treatises of Government

§ 226. Thirdly: I answer, that this doctrine of a power in the people of providing for their safety anew, by a new legislative, when their legislators have acted contrary to their trust, by invading their property39, is the best fence against rebellion, and the probablest means to hinder it: For rebellion being an opposition, not to persons, but authority, which is founded only in the constitutions and laws of the government;

those, whoever they be, who by force break through, and by force justify their violation of them, are truly and properly rebels: for when men, by entering into society and civil government, have excluded force, and introduced laws for the preservation of property39, peace, and unity amongst themselves, those who set up force again in opposition to the laws, do rebellare, that is, bring back again the state of war and are properly rebels:

Which they who are in power, (by the pretence they have to authority, the temptation of force they have in their hands, and the flattery of those about them) being likeliest to do; the properest way to prevent the evil, is to show them the danger and injustice of it, who are under the greatest temptation to run into it.

§ 226. Drittens antworte ich: Diese Lehre von der Macht, die vom Volk ausgeht, durch eine neu gewählte Legislative von Neuem für Sicherheit zu sorgen, wenn die Gesetzgeber durch Eingriffe in das Eigentum39 dem Vertrauen zuwider gehandelt haben, ist der beste Schutzwall gegen Rebellion und das wahrscheinlichste Mittel, sie zu verhindern. Da Rebellion kein Widerstand gegen Personen, sondern gegen eine Autorität ist, die allein auf der Verfassung und Gesetzen der Regierung beruht, so sind alle, die dieses Recht mit nackter Gewalt brechen und mit Gewalt deren Verletzung rechtfertigen, wer sie auch seien, im wahren und im eigentlichen Sinn die Rebellen. Wenn Menschen durch Bildung von Gesellschaft und bürgerlicher Regierung Gewalt ausgeschlossen und Gesetze zum Erhalt von Eigentum39, Frieden und Einigkeit unter sich in Kraft gesetzt haben, so agieren alle, die im Widerspruch zu den Gesetzen erneut physische Gewalt einsetzen mittels rebellare (Gegenkrieg betreiben).

Das bedeutet: Sie bringen den Kriegszustand wieder zurück, und sind die eigentümlichen Rebellen (Rebellenstatus ist ihr Eigentum!). Da diejenigen, die die Macht haben, durch Anspruch auf Autorität, Versuchung durch die Macht in ihrer Hand und durch die Schleimerei ihrer Umgebung, am ehesten verführt werden so zu Handeln, besteht der geeignetste Weg, dem Übel vorzubeugen darin, Gefahr und Unrechtmäßigkeit denjenigen aufzuzeigen, die in der stärksten Verlockung stehen, in sie hineinzurennen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 205

John Locke: Two Treatises of Government

§ 205. First: As, in some countries, the person of the Prince by the law is sacred; and so, whatever he commands or does, his person is still free from all question or violence, not liable to force, or any judicial censure or condemnation. But yet opposition may be made to the illegal acts of any inferior officer, or other commissioned by him; unless he will, by actually putting himself into a state of war with his people, dissolve the government, and leave them to that defense which belongs to everyone in the state of nature:

For of such things who can tell what the end will be? And a neighbor kingdom has showed the world an odd example. In all other cases the sacredness of the person exempts him from all inconveniences, whereby he is secure, whilst the government stands, from all violence and harm, whatsoever; than which there cannot be a wiser constitution:

For the harm he can do in his own person not being likely to happen often, nor to extend itself far; nor being able by his single strength to subvert the laws, nor oppress the body of the people, should any Prince have so much weakness, and ill-nature, as to be willing to do it, the inconveniency of some particular mischiefs, that may happen sometimes, when a heady Prince comes to the throne, are well recompensed by the peace of the public, and security of the government, in the person of the chief magistrate, thus set out of the reach of danger: It being safer for the body, that some few private men should be sometimes in danger to suffer, than that the head of the republic should be easily, and upon slight occasions, exposed.

§ 205. Erstens: In einigen Ländern ist die Person des Fürsten durch Gesetz sakrosankt. Ebenso alles, was er anordnet oder tut. Deshalb bleibt seine Person stets außer jeder Verantwortung oder roher Gewalt, keinem Zwang unterworfen, weder richterlicher Rüge noch Urteil. Trotzdem darf gesetzwidrigen Akten eines subalternen Beamten oder eines durch den Fürsten Beauftragten Widerstand entgegengesetzt werden. Es sei denn man will sich tatsächlich mit dem Volk in einen Kriegszustand versetzen, die Regierung auflösen und dem Volk jene Verteidigung überlassen, die einem jeden im Naturzustand gehört.

Wer könnte vorhersagen, wie das Ende solcher Spiele aussehen wird? Ein benachbartes Königreich hat der Welt ein übles Beispiel beschert.

In allen anderen Fällen nimmt die Heiligkeit der Person Fürsten von allen Unannehmbarkeiten aus, wodurch er solange die Regierung besteht, sicher ist vor Gewalttat und Verletzung, welcher Art sie auch sei. Es kann keine weisere Verfassung geben als diese. Der Schaden, den er in Person anrichten könnte, wird gewöhnlich weder sehr oft auftreten noch sich weit erstrecken. Er ist genauswenig im Stande, allein durch seinen Einfluss Gesetze zu untergraben oder die Gesamtheit des Volks zu unterdrücken. Sollte wirklich ein Fürst von einer solchen Schwäche oder Böswilligkeit auftauchen derlei tun zu wollen. Der Nachteil vereinzelten Unheils, das hin und wieder eintreten kann, wenn ein unbesonnener Fürst auf den Thron kommt, wird durch Frieden für die Bevölkerung und Sicherheit für die Regierung reichlich ausgeglichen. Dies erfolgt in der Person des höchsten Beamten, die auf diese Weise außerhalb aller Gefahr steht. Es ist besser für die Wohlfahrt der Gesamtheit,
wenn einige wenige Privatpersonen zuweilen Gefahr laufen, leiden zu müssen, als das Haupt der Republik leichthin und aus kleinen Anlässen preiszugeben.

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